NDS:Landesparteitag/2012.Aufstellungsversammlung1/Listenkandidaten/Kandidatengrillen/Grillfest

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Frage
Erste Teilfrage

Welcherlei Typ Fragen wären beim Kandidatengrillen unzulässig?

Zweite Teilfrage
Kannst Du ein konkretes Beispiel nennen?

Mjh 00:38, 10. Mär. 2012 (CET)


Die Kandidaten klicken bitte auf "Neue Antwort", es öffnet sich ein neues Fenster, dort geben sie bitte als Betreff ihren Namen und in die Textbox die Antwort auf beide Fragen ein, anschließend unten auf Seite speichern klicken!

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Nikolaus Kopernikus

Gibt es leere Schwätzer, die, obwohl sie jeglicher Mathematik unkundig sind, sich dennoch ein Urteil über diese anmaßen, wegen irgendeiner, zu ihrem Zweck übel verdrehten Stelle der Heiligen Schrift?

Lars Zimmermann

Ich habe noch keinerlei Erfahrung in diesem Bereich. Politisch sollte jedoch alles transparent sein und erlaubt sein.

Oliver Niebuhr

Tja wie man auf den Mailinglisten immer sieht, verschwimmen die Grenzen von Transparenz, Beleidigung und Unterstellung mit der Absicht jemanden fertig machen zu wollen, ganz schnell.

Es ist halt eine Frage der Rhetorik. Solange die Frage nicht unter die Gürtellinie geht oder klar als Beleidigung erkennbar ist, bin Ich auch bereit sie im Rahmen der Transparenz zu beantworten.

Beispiel: Fragen zu meinem Liebesleben gehen niemanden etwas an - es sei denn Ich habe Kontakt zu einer Person, die bekannt dafür ist, bestechlich zu sein dann KÖNNTE die Frage bzw. die Antwort durchaus unklarheiten beseitigen.

Fragen zum Einkommen sind im Zusammenhang mit einem Mandat absolut gerechtfertigt.

Die Vergangenheit sollte bei Bedarf auch durchleuchtet werden dürfen.

Generell ist es ist schwer diese Frage in ihrer Gesamtheit zu beantworten, da jede Person eine andere Geschichte hat.

Christian Koch

Beleidigende, bewusst diffamierende Fragen halte ich für nicht angebracht. Davon ab obliegt es immer dem Kandidaten, und auch der Moderation, wie mit solchen Fragen umgegangen wird.

Beispiel: Wie vereinbarst du deinen praktizierten Okkultismus, insbesondere die lebenden Opfergaben, mit der Trennung von Staat und Kirche, einem Ziel der Piraten, wenn du Abgeordneter sein wirst? ;-)

Jason Peper

Grundsätzlich erstmal keine. Es gibt aber Fragen die deutlich mehr über den Fragenden aussagen als über die Gefragten/Antwortenden. Beleidigungen zähle ich dazu. Auch glaube ich nicht dass irgendeine ernstgemeinte Frage heftiger sein wird als das was so als Shitstorm auf die exponierten Abgeordneten reinbrechen kann.

Martin Rieth

  • Fragen, die Persönlichkeitsrechte betreffen bzw. verletzen würden.
    • Beispiel: Bist du homosexuell?
  • Fragen: deren Beantwortung, nichts über meine Qualifikation aussagt.
    • Beispiel: Hast du "Per Anhalter durch die Galaxis" gelesen?
  • Fragen, die Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz von anderen verletzen.
    • Welche Personen im Vorstand nehmen deiner Meinung nach illegale Drogen ein?

Bei manchen Fragen könnte auch eine "erlaubte" nicht-Beantwortung, als Antwort interpretiert werden.
Wenn eine Frage in einem politischen Zusammenhang konkret wichtig wird, dann darf die Frage auch gestellt werden.
Die Persönlichkeitsrechte der Kandidaten wiegen immer schwerer, als der Wissensdurst der Fragenden.
Art.1 GG - gilt immer und überall.

Florian Beyer

Sehr intime Fragen, die nichts mit der politischen Arbeit zu tun haben, wie z.B. die sexuelle Orientierung, sollte man meiner Meinung nach hier nicht stellen. Ein bisschen Privatsphäre sollte doch jedem zugestanden werden. Jeder sollte selber entscheiden dürfen, ob er solche intimen Informationen von sich preisgibt, ohne dass es ihm negativ angerechnet wird.

Roman Grussu

Ich teile hier die Aussagen von Jason. Besser hätte ich es nicht schreiben können. Zusätzlich verabscheue ich rhetorische Fragen oder solche Fragen, die bewußt zweideutig formuliert sind.

Torbjörn Bartels

Ich stimme Jason zu, dass sicher auf einem LPT keine Fragen fallen werden, die schlimmer sein können, als das was die Presse oder der Politische Mitbewerber einem entgegen werfen kann und wird. Ich würde mich aber freuen wenn beleidigende Fragen aussen vor bleiben.

Max Rother

Welche Frage zulässig ist und welche nicht liegt im Auge des Betrachters. Wer eine Frage stellt hat bereits für sich entschieden dass diese Frage zulässig ist. Wer eine Frage beantworten soll muss für sich entscheiden, ob diese Frage zulässig ist und er eine Antwort gibt oder nicht. Hier kann es interessant sein wie in der "Stresssituation unzulässige Frage" mit dieser Frage umgegangen wird.

Wolfgang Zerulla

Beleidigende und herabwürdigende Äußerungen sind genauso unzulässig wie Fragen, die eine solche Unterstellung beinhalten.

Fragen nach privaten Dingen oder die sonst nichts mit der Qualifikation eines Kandidaten zu tun haben gehören hier ebenfalls nicht hin.

Jürgen Hey

Ich sehe es da so wie Jason. Die Fragen sagen eine Menge aus, über den der sie Stellt.

Miles Möller

Unzulässig sind alle Fragen, die gegen das Gesetz verstoßen ;)

Nein, im Ernst: Wir haben Meinungsfreiheit und dazu stehe ich. Fragen darf jeder alles. Das bedeutet aber nicht, dass die Kandidaten diese dann auch beantworten müssen.

Ich hoffe darauf, dass alle Fragesteller sachliche Fragen zur Kandidatur stellen. Beleidigungen etc. und Fragen, die nichts mit der Kandidatur zu tun haben, haben bei der Fragerunde nichts zu suchen.

Ansonsten muss jeder selber wissen, ob er unpassende Fragen stellen möchte. Meistens blamieren sich die Fragesteller damit schon selber genug.

Aljoscha Rittner

Alle Fragen die meine Persöhnlichkeitsrechte und die meiner Familie und Freunde beeinträchtigen. Ich erwarte aber ein faires Grillen und gehe davon aus, dass die Piraten in Niedersachsen etwas erfahren wollen. Dazu gehören qualifizierte Fragen. Da bin ich optimistisch.

Außerdem muss ich ja nicht auf alles antworten. Bei unfairen Fragen bin ich überzeugt, dass die mündige Piratenseele dies verstehen wird :-)

Rüdiger Pfeilsticker

Eigentlich keine. Wenn Ihr wissen wollt, wie die Kandidaten auf unfaire Suggestivfragen reagieren, sollt Ihr das wissen.

Aber bitte stelle keine Fragen, die Du nicht selber beantworten würdest, und keine die Dir peinlich werden könnte gestellt zu haben.

Jörg Pfannschmidt

Nun meine Sichtweise der Frage hier gerade kennen schon einige, aber noch einmal im Detail:

Es ist unakzeptabel, wenn jemand eine Frage stellt, nur weil er angeblich gehört haben sollte von "Dritten", das derjenige dem diese Frage gerade gestellt wird, das auch so und so angeblich behauptet haben soll!"

Wer da anders denkt, erlaubt Raum für diskriminierende Fragestellungen, weil es dann jedem erlaubt sein muss / kann, einem Kandidaten solche Fragen zu stellen wie:

" Hör mal Kandidat XY, ich habe gehört, Du hast mal auf einem Stammtisch mit jemand anderem gesagt, Du findest pädophile Straftäter nicht so schlimm"

" Hör mal Kandidat ZX, stimmt es das Du Abends auf eine Party gesagt hast, lesbische Frauen wären nur gut, wenn Sie Ihre Spiele in Deinem Bett vorführen?"

" Hör mal Kandidat VZ, stimmt es das Du bei einem "Herrenabend" der Grünen zum XZ gesagt hast, Frauen sollten besser nur Kinder bekommen, in der Küche bleiben und Dir Dein Essen servieren?"


Ihr seht, es gibt noch viele Beispiele......und wer auch immer so eine Behauptung / Unterstellung / Frage verneint, egal ob Er/ Sie es glatt und trocken und "professionell" machen oder weniger souverän, die anwesende Hälfte der wahlberechtigten Mitglieder darf dann berechtigt Zweifel haben, ob die Unterstellung stimmt.....oder die Verneinung der selbigen.

Rhetorik ist ein scharfes Schwert, und schneidet immer in 2 Richtungen !

Heiko Schönemann

Ich denke die sexuelle Orientierung spielt überhaupt keine Rolle.

z.B. bist Du Homosexuell? Oder welchen Fetish hast Du? etc.


Marc Richter

Also Sobald es in den unsachlichen Bereich geht, sollte es vermieden werden. Fragen die zum Mandat nicht interessieren oder solche die nur zur Diffamierung dienen sollten man unbedingt vermeiden.

an will natürlich wissen mit wem man es zu tun hat. Doch sollte man überlegen, ob die Frage wirklich eine Basis besitzt.

Markus Liebs

Fragen die meine persönlichen Rechte einschränken, Fragen mit denen ich bei einer Antwort mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müßte.

Beispiele: "Welches sind deine sexuellen Vorlieben?", "Fährst du unter Drogen/Alkoholeinfluß Auto"

Guido Bautz

transparenter Staat , statt gläsener Bürger.

Ich halte jegliche Fragen über das Privatleben für unangemessen, denn das ist es was Piraten zu schützen versuchen.

Heinrich Schmidt

Fragen bezüglich eigene Krankheiten und Fragen bezüglich der eigenen Kinder wären generell unzulässig, und sollten nicht gestellt werden. Ansonsten hängt es von der genauen Fragestellung ab, jeder Kandidat kann aber eine Anwort auch verweigern. Beispiel: „Hast du AIDS?“ Suggestivfragen sind zwar fies, aber ein Kandidat wird spätestens von der Presse damit konfrontiert, darum ist es gut, wenn zu sehen ist, ob jemand auf eine solche Frage reagieren kann.

Joshua Brück

Fragen die zu weit in das Privatleben hinein gehen. Ein Beispiel wäre hier: Was machen Sie mit Ihrer Frau nach 22 Uhr? Solche Fragen würde ich für unzulässig ansehen.

Steven Maaß

Bei den Piraten kann man keinen Fragentyp "vorab" verbieten. Es ist eine Frage der Antwort und des Umgangs des Kandidaten damit.

Fragen die die persönliche Privatsphäre betreffen werde ich nicht beantworten.

Christian Drieling

Ich halte das wie beim Vorstellungsgesrpäch, Fragen kann man mich alles, aber ob ich eine Frage beantworte, wenn sie unter die Gürtellinie geht, bleibt mir überlassen.

Phil-Wendland

1) z.B. Fragen, die Unterstellungen enthalten, die im Rahmen einer öffentlichen Befragung schwer widerlegt werden können.
Fragen, die ein wenig in die irre führen, um spontane Reaktionen zu prüfen halte ich für gerechtfertigt. Beispiel: Teilst Du die Piratenforderung nach einer verpflichtenden Schuluniform zur Förderung der Gleichstellung?

2) Beispiele für eine unangemessene Frage: a) Ist es richtig, dass Du für ein Mindestlohn bist, den auch die NPD fordert? b) Ich habe gehört, dass Du lesbischen Sex ekelig findest, wie kannst du dann für eine Gleichstellung aller Partnerschaftsmodelle eintreten?

Sören Tesch

persönlich Beleidigende und nachweislich falsche, böswillige Unterstellungen

Ortwin Regel

Fragen kannst du hier alles, so lange die Fragestellung nicht strafrechtlich relevant ist. Bei doofen Fragen musst du dann eben damit rechnen, dass sie nicht oder ausweichend beantwortet werden.

Ein konkretes Beispiel für eine strafrechtlich relevante Fragestellung versuche ich wohl mal besser nicht zu formulieren...


Jörg Renziehausen

Fragen der Privatsphäre.zB Sexuelle Orientierung.

Mirko Klisch

Die Grenzen liegen für mich in der tatsächlichen Ambition des Fragenden. Haben die Fragen zum Ziel einen Menschen absichtlich pers. zu verletzen oder ihn pers. zu zu ruinieren? Dann ist eine Grenze erreicht ! Bin Anhänger des Grundgedankens des Feedbacks... also, grundsätzlich stellt eine Frage erst mal eine Sichtweise da und beinhaltet, dass ich mich mit dieser von zwei Blickwinkeln aus befassen werde. Wenn jedoch Manipulation der Hintergrund der Fragestellung ist... versagt leider diese Funktionsweise auch.

Zu den Fragen - Beispielen:

  • Das lass ich dann mal weg, ne .

Marc Herrmann

Fragen, die darauf abzielen, den Befragten zu denunzieren. Unzulässig sind diese Fragen nicht zwangsläufig, aber durchaus moralisch verwerflich

Volker H. Schendel

Alle Fragen können mir gestellt werden. Ob ich sie beantworte, ist eine andere Sache.

Dirk Hillbrecht

Es sollten keine Fragen gestellt werden, die der Fragende nicht auch selbst öffentlich in der Situation des Befragten beantworten würde. Die Frage selbst darf keine Wertung eines Sachverhalts enthalten ("Wie stehst du zu dem undemokratischen Vorgang, dass..."). Die Frage darf nicht "die Antwort vorwegnehmen" ("Bist du nicht auch der Meinung, dass...")

Heiko Ostendorf

"... wer nicht fragt bleibt dumm" - daher sollten alle sinnstiftenden Fragen gestellt werden dürfen. Ich erwarte dabei von Fragenden und Befragten einen fairen Umgang miteinander, und auch auf den Ton kommt es an. Auf dem LPT2012.01 in Osnabrück hätte ich mir in einigen Fällen gewünscht, die Kandidaten hätten die Fragenden auch mal "zur Ordnung" gerufen. Da gab es nach meiner Beurteilung auch Entgleisungen. Letztlich ist es an jedem Kandidaten selber zu entscheiden, in welcher Situation er wann wem welche Frage in welchem Umfang beantworten möchte. Mit mir wird es beispielsweise keine "Homestory" geben, ich stehe zur Wahl, nicht meine Frau, nicht meine Kinder.

Carsten Bätge

Prinzipiell könnte fast jede Frage im Einzelfall sinnvoll sein. Diffamierende Fragen entlarven den Fragesteller selbst.

Gilbert Oltmanns

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Mehr brauche ich nicht zu schreiben.

Torben Friedrich

Man kann mich alles fragen, ob und wie ich antworte hängt von der Frage ab.

Tim Weber

Jede Frage ist zulässig. Es kommt eher auf die innere Haltung des Fragenden an. Möchte der Fragende wirklich etwas wissen, also hat er ein ehrliches Interesse an der Antwort. Oder möchte er den Befragten vorführen oder gar verletzen oder möchte er sich selber darstellen. Auch solch motivierte Fragen sind zulässig. Ich wünsche mir aber, dass sie möglichst selten vorkommen.

Thomas Gaul

Ehrverletzende bzw. diffamierende Fragen. Daneben Fragen die dem Persönlichkeitsrecht unterliegen, z.B. die Frage nach sexuellen Vorlieben oder dergleichen.

Florian Witte

Fragen die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) unzulässig sind.

Constantin Grosch

Meinetwegen soll hier jeder Fragen, was er möchte.

Er muss nur wissen, dass ich A. nicht darauf antworten muss und B. er sich vielleicht selbst dadurch diskreditiert.

Ralf Kleyer

Grundsätzlich kann jede Frage gestellt werden. Wenn ich sie für unangemessen halte, werde ich sie nicht beantworten.

Thomas Sokolowski

Beleidigende und diffamierende Fragen halte ich für völlig inakzeptabel.

Stephan Heinicke

Man darf mir jede Frage stellen, ob sie angebracht liegt meist im Auge des Betrachters. Ob ich Antworte weiß ich selber zu entscheiden

Jede Frage bekommt die Antwort, die sie verdient ;-)

Joachim Jördens

Ich lasse für mich alle Fragen zu.

Hannes Amelung

Beleidigende Fragen werde ich ebenso nicht beantworten wie Scherzfragen oder Fragen, die auf sehr persönliche Dinge eingehen.

Suggestivfragen halte ich, wie auch in Fragen verpackte Aussagen, für sehr schwierig.

Oliver Blume

Fragen sind zulässig. Ob man auf jede Frage antwortet ist jedem selbst überlassen

Florian Sievert

Beleidigende oder intime Fragen sind absolut Fehl am Platz. Das Ziel sollte es sein die Eignung eines Kandidaten festzustellen und nicht verletztend jemanden auseinander zu nehmen. Rhetorik ist eine Waffe, die man nicht wahllos gegen jeden einsetzt. Wir müssen der Presse keine Steilvorlagen liefern.

Achso, wer brüllt verliert auch sofort.

Axel Widiger

Letztlich diskreditiert eine unverschämte Frage hauptsächlich den Fragesteller. Mir ist demnach eigentlich jede Frage recht. Zu meinen, persönliche Fragen seine nicht fair, halte ich für überzogen. Denn es kommt auch auf die persönliche Integrität an, und nach der sollte gefragt werden dürfen !

Kay Westphal

Gefragt werden kann fast alles, aber ich entscheide, welche Fragen ich nicht beantworte.

Christl Dietrich

Erstmal bin ich für alles offen; Fragen dürfen gestellt werden. Und mir bleibt stets die Option, nicht zu antworten. Dann entscheidet das Plenum selbst mit seinem Verhalten oder seiner Wahl, ob es die Frage für zulässig und mein Schweigen für unzulässig hält oder andersrum.

Olaf Müller

Sofern die Frage nicht an sich beleidigend oder diffamierend ist, sollte eigentlich jede Frage erlaubt sein. Es steht mir ja frei darauf zu antworten oder eben nicht.
Dann soll sich der Leser/Zuhörer sein Bild über den Kandidaten oder eben auch über den Fragesteller machen.

Sehr unglücklich finde ich allerdings Fragen bei der Aufstellungsversammlung selber, die einen bestimmten Kandidaten bewußt in ein schlechtes Licht rücken und er in der Kurze der Zeit nicht mehr die Gelegenheit hat, dies zurechtzurücken (z.B. wenn einem eine zweifelhafte pol. Gesinnung oder auch Homophobie vorgeworfen werden). Solche Fragen sollte man doch vorher stellen und diskutieren, damit der Kandidat im Falle einer zu Unrecht erhobenen Unterstellung genügend Zeit hat, die Vorwürfe zu entkräften.


Kevin Price

Die Transparenz hört dort auf, wo sie die Privatsphäre meiner Lieben berührt. Außerdem werden Fragen beantwortet, und wenn es "Fragen" geben sollte, die keine Fragen sondern Bashing sind, so wird es auch keine Antwort geben.

Katharina Nocun

Grundsätzlich kann man alles Fragen, die Frage ist nur, ob man eine Antwort bekommt. Hier frage ich mich aber wie es wäre, wenn eine Frage gestellt werden würde, die die meisten Kandidatene indeutig und ohne Probleme beantworten würden. Nur eine Minderheit würde dann unter Zugzwang gesetzt entweder zu antworten und zu lügen oder nicht zu antworten und damit Spekulationen freien Raum zu lassen. Stellen wir uns einmal vor, vor 20 Jahren hätte jemand gefragt ob der Kandidat schwul ist.

Persönlichkeitsrechte sollten gewahrt bleiben. Nach der Meinung zu einer bestimmten Person die womöglich auch kandidiert zu fragen halte ich für potentiell verletztend für den Betroffenen.

Im Endeffekt darf jeder alles Fragen, die Frage ist nur, ob die Antwort für die Ermittlung eines geeigneten Kandidaten relevant ist. Es liegt auch an den Kandidaten, verantwortungsbewusst mit Fragen umzugehen, die geeignet sind in die Persönlichkeitsrechte einzelner einzugreifen oder verletztend sind oder Menschen unter Druck setzen. Somit kann auch eine Nicht-Beantwortung hier manchmal für den Kandidaten sprechen. Wenn er sich auf Fragen die seine potentiellen Mit-Mandatsträger auf ihre sexuelle Orientierung abklopfen sollen aus Solidarität nicht einlässt beispielsweise.

Ylva Meier

Man kann alles fragen, die Antwort liegt dann bei den Kandidaten. Dabei kann es einen guten Kandidaten auch ausmachen, eine Frage nicht zu beantworten. Insgesamt ist diese Fragestellung jedenfalls sehr hypothetisch.

Kai Biebricher

Lustige Frage: Wenn ich Dir die Frage nenne, würdest Du sie mir dann stellen?

Heinrich Rode

Grundsätzlich sind alle Fragen erlaubt. Sie dürfen aber nicht unter die Gürtellinie gehen und nicht die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Dr. Michael Berndt

Kann ich nach den 5 Jahren wieder reibungslos in meinem Betrieb anfangen/Meine Selbstständigkeit wieder aufnehmen?

Ich denke, ich würde in meiner eigenen Firma eine sinnvolle „Anschlussverwendung“ finden...

Steht meine Familie/Meine Frau/Meine Freundin hinter mir?

Zu 100%. Sonst würde ich auch nicht antreten, da ich eine enorme zeitliche, aber auch emotionale Belastung (auch der Landtag ist vermutlich ein politisches Minenfeld) erwarte.

Jürgen Stemke

Das ist eine Ermessensfrage und nicht leicht zu beantworten.

Wenn jemand durch Fragen beleidigend wird, würde ich als Tagungsleiter eine Verwarnung aussprechen, bei Wiederholung dann vom Hausrecht Gebrauch machen.


Bei Kandidatenbefragung nicht zugelassen habe ich einmal diese Frage:
"Würdest Du als Mandatsträger Deine eigene Meinung vertreten oder die der Partei, wenn es Meinungskonflikte gibt."

Diese Frage kann man nur falsch beantworten:

  • sagt man, man vertritt die eigene Meinung, kann es sein, dass der Wähler sich nicht gut vertreten fühlt
  • sagt man, man vertritt die Meinung der Partei, dann spricht man sich für eine Art "Fraktionszwang" aus, den die Piraten aber auch ablehnen

Rainer Stieg

Meine Familie ist draußen vor. Ich werde überhaupt nichts sagen, wenn mich jemand nach ganz privaten Dingen fragt (z.B. wie viele Frauen hattest du schon, vor deiner Ehe?). Dinge aus meiner Arbeit in der JVA und aus der Schule kann ich nur eingeschränkt (Schweigepflicht) beantworten.

Christian Nobis

An Fragen ist meines Erachtens alles Erlaubt, ich erlaube mir allerdings auch auf etwas nicht zu antworten.

Volker Tschirner

Sehr private Fragen.

Kine Haasler

Unzulässig sind: Diffamierende Fragen, die eindeutig die Persönlichkeitsrechte verletzten.

Ich schätze mich aber als stark genug ein, bei solchen Fragen einmal kurz zu schlucken und den Fragesteller dann höflich und freundlich zu informieren, warum ich die Frage nicht beantworten werde.

Jan Sicars

Alle Fragen sind zugelassen.

Fragen zu meinem Privatleben werde ich jedoch nicht beantworten.

Stefan Schulz

Alles Private oder etwas was Persönlichkeitsrechte verletzt hat dabei nichts zu suchen.

Aber letztendlich ist es mir egal, was ich gefragt werde. Wenn ich der Meinung bin, dass irgendeine Frage nichts mit der Aufgabe zu tun hat, werde ich sie halt einfach nicht beantworten bzw. genau das darauf antworten.

Sascha Potrykus

Keine Ahnung. Wenn mir die Frage gegen den Strich geht, beanworte ich die nicht, oder sage, daß Dich das nix angeht. Das wird der Fragende hören, wenn es soweit ist. Irgendwelche Fragen zu Bettgeschichten oder ähnlichen Klatsch und Tratsch wird wohl niemand ernsthaft stellen, oder?

Frithjof Schmeer

Fragen nach dem Privatleben wären wohl wegen des gebotenen Schutzes der Privatsphäre unzulässig. Weiterhin sollten die Fragen sachdienlich sein, also dazu beitragen, die richtigen Kandidaten auszuwählen. Dabei werden wohl gerade bei recht neuen Mitgliedern wie mir auch mal ein paar persönliche Fragen erlaubt sein. Der Charakter des Kandidaten ist ja für dessen weitere Arbeit im Sinne der Partei entscheidend.

Friedrich Bohm

Frag was Du willst und ich antworte was ich will oder auch nicht.

Joachim Winters

Es gibt grundsätzlich keine unzulässigen Fragen. Jede Frage dokumentiert ein berechtigtes Interesse an Information oder eine nachvollziehbare Neugiert. Ähnlich wie bei Bewerbungsgesprächen darf man aber bei bestimmten Fragen nicht unbedingt eine ehrliche Antwort erwarten bzw. geben müssen. Die Privatsphäre sollte bei Fragen (oder der Nachsicht im Falle unbefriedigender Antworten) respektiert werden, aber selbst fallen genauso Beispiele für Fragen ein, die von Kandidaten unbedingt ehrlich beantwortet werden müssen (Gesinnung, Kinderpornographie etc.), als Fragen, die nicht gestellt werden dürfen.

1. Privatleben

2. Familie, Vermögen,

Hans-Jürgen Fischer

Alle Fragen die meine Persönlichkeitsrechte und die meiner Familie und Freunde beeinträchtigen, ferner Bankgeheimnis und Steuergeheimnis, sofern sie nicht unmittelbar mit dem Rahmen der Tätigkeit eines Abgeordneten in Verbindung stehen.

Jens Ohme

Fragen kann man alles, die Frage ist, bekommt man auf alles eine Antwort ?

Ich kann ja selbst entscheiden was und worauf ich Antwort und Auskunft geben möchte.

TaktikusArne Langmack

Jede Frage ist zulässig.

Es sollte aber nicht jeder auf jede Frage antworten müssen. Jeder hat seine eigenen Gründe, und jeder Grund hat seine eigene Berechtigung.

Aber fragen soll man dürfen.

Reiner Budnick

- Fragen, die beleidigend sind oder den Befragten diskriminieren oder diskreditieren.

- Um Beispiele zu konstruieren, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Mario Espenschied

Ich schließe mich Jason an.

Jannik Winkel

Alle Fragen, die rein persönlich sind und nichts mit der Kandidatur zu tun haben. Aber perinzipiell bin ich der Meinung: Fragen kann man viel, man sollte nur bei manchen Fragen nicht erwarten (sinnvolle) Antworten zu bekommen.

Johannes Rieder

Wegen mir sind alle Fragen erlaubt. Es bleibt nur offen wie relevant diese für die Wahl ist und ob ich diese beantworten möchte. Eine Frage nach meiner Schuhgrösse ist halt ziemlich egal für die Landeskandidatur - beantworten würde ich sie wohl trotzdem.

Martina Hattendorf

Als ob die sich davon irgendwie beeinflussen lassen.

Dennis Weitz

Für mich sind alle Fragen legitim doch kann die Antwort sehr unterschiedlich ausfallen oder nicht beantwortet werden. Es kommt auf jeden selber an.

Oliver Schönemann

Es gibt keine Frage die verboten oder auszuschließen ist. Beim Antworten entscheide ich im Einzelfall ob meine Privatsphäre aus meiner Sicht höher wiegt als der Transparenzwillen und das Recht auf Transparenz des Fragestellers.