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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.
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Antragsübersicht
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Antragsnummer
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PP014
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Einreichungsdatum
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Antragsteller
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Robert Schiewer
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Antragstyp
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Positionspapier
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Antragsgruppe
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Allgemeine Werte und Menschenbild
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Zusammenfassung des Antrags
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Piratenpartei lehnt Quoten generell ab
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Schlagworte
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Quote, Wahlen, Wahlfreiheit, Gremien, Organe, Ämter, Grundgesetz
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Datum der letzten Änderung
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22.11.2013
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Status des Antrags
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Ungeprüft
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Abstimmungsergebnis
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Noch nicht abgestimmt
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Antragstitel
Piratenpartei lehnt "Quote" ab - kurz und knapp
Antragstext
Der Bundesparteitag möge den folgenden Text als Positionspapier beschließen:
Die Piratenpartei lehnt die sogenannte Quote ab. Die Piratenpartei setzt sich für Chancengerechtigkeit für jeden Einzelnen ein, welche nicht durch quantitative Beschränkungen in Form von Quoten reglementiert wird. Insbesondere nicht beeinflussbare Eigenschaften wie das Geschlecht dürfen nicht zu Bevorzugung und Benachteiligung von Personen führen.
Antragsbegründung
Einzelne Gründe
- Quoten jeglicher Art schränken die Freiheit der Wahl ein. Jeder muss die Freiheit haben, für den Bundesvorstand beispielsweise neun Frauen zu wählen oder als neunter Mann gewählt zu werden. Das aktive und passive Wahlrecht [1] ist ein zentraler Bestandteil einer Demokratie.
- Kompetenz ist unser Entscheidungskriterium zur Besetzung von Positionen. Piratiges Selbstverständnis ist es, dass das Geschlecht und andere durch den Bewerber nicht beeinflussbare Merkmale keine Rolle spielen. Parteiintern leben wir diesen Gedanken in Form der Nichterfassung des Geschlechts seit Jahren vor. Die Landeslisten zur Bundestagswahl 2013 zeigen, dass Frauen überproportional oft aufgestellt [2] wurden und somit viel Vertrauen innerhalb der Piratenpartei genießen. Eine innerparteiliche Frauenquote begründet sich nicht.
- Eine Bevorteilung einer Person führt immer auch zu einer Benachteiligung einer anderen. Die Piratenpartei möchte keine Benachteiligungen aufbauen. Dies schließt Art. 3 des Grundgesetzes [3] (Zitat: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") aus. Die Piratenpartei versteht sich laut Satzung [4] als Partei im Sinne des Grundgesetzes.
- Niemand möchte eine Position durch eine Quote und dadurch in irgendeiner Form "vorbelastet" sein.
- Quoten bekämpfen grundsätzlich immer nur ein Symptom von Ungleichbehandlung, beispielsweise eine geschlechterspezifische Bevorzugung. Die Ursache sind die Denkweisen von Entscheidungsträgern. Wir wollen als Partei an den Ursachen arbeiten und unterstützen objektive Bewertungs- und Auswahlprozesse beispielsweise in Form von anonymen Bewerbungsverfahren.
- Bestehende Ungleichverteilungen sind meist in einem größeren, komplexeren, gesellschaftlichen Kontext zu sehen. Quoten sind häufig nicht realisierbar, weil die Voraussetzungen gar nicht gegeben sind. Weder die Ausbildung für Erziehungs- und Lehrberufe ist geschlechterparitätisch besetzt noch die für handwerkliche oder technische Berufe. Ebenso setzen sich größere soziale Gruppen wie Vereine oder Parteien interessenbasiert und nicht aufgrund von quotenspezifischen Parametern zusammen. Ein verbessertes Anreizsystem statt Zwang ist das geeignete Mittel der Wahl, falls im jeweiligen Fall Veränderungsbedarf besteht.
- "Gläserne Decken" im Sinne der Einschränkung von Selbstverwirklichungsmöglichkeiten bestehen fast nie für nur eine spezifische Gruppe von Personen. Eine Quote zu Gunsten einer bestimmten Personengruppe genügt häufig nicht dem Anspruch an Differenzierung zwischen den betroffenen Menschen.
- Mit der Ablehnung von Quoten setzen wir uns nicht nur von unseren politischen Mitbewerbern ab, sondern transportieren unsere parteiintern vorgelebte Vision "postgender" als Alleinstellungsmerkmal nach Außen. Selbstverständlich heißt dies nicht, dass damit alle Probleme behoben sind. Unsere Positionen, unser Selbstverständnis zur Vereinbarung von Familie und Beruf, zur Anerkennung von Erziehungszeiten, zur Gleichberechtigung von Partnerschaftsmodellen und bei der Elternzeit, zur Barrierefreiheit etc., unser Menschenbild allgemein muss natürlich weiterhin aktiv transportiert werden.
Konkurrenz
- Dieses Positionspapier steht in inhaltlicher Konkurrenz zu allen anderen Anträgen zu Quoten und im Speziellen zu den Satzungsänderungsanträgen. Eine Zustimmung zu diesem Antrag macht alle quotenbefürwortenden obsolet. Dies betrifft alle Satzungsänderungsanträge zur Quote, deren Behandlung sich durch Annahme dieses Positionspapiers erübrigen würde. Ebenso besteht Konkurrenz mit anderen quotenablehnenden Anträgen, insbesondere wenn diese die Berücksichtigung von Geschlecht oder anderen nicht entscheidungrelevanten Faktoren einfordern.
Quellen
Diskussion
- Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
- [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]
Konkurrenzanträge
SÄA016*SÄA017*SÄA034*SÄA035*SÄA036*SÄA039*SÄA040*SÄA042*SÄA051*SÄA052*SÄA053*PP010
Der für das Attribut „Konkurrenz“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA016Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA017Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA034Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA035Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA036Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA039Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA040Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA042Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA051Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA052Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/SÄA053Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/PP010“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
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