Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA042
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA042 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Behindertenquote von 5% für Gremien und Listen der Piratenpartei auf allen Gliederungsebenen |
Schlagworte | Behinderte, Inklusion, Gerechtigkeit, Quoten |
Datum der letzten Änderung | 02.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelQuote für behinderte Mitmenschen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen in Abschnitt A der Bundessatzung folgende Absätze hinzuzufügen und entsprechend zu nummerieren: §15 Abs. X: Alle gewählten Gremien der Piratenpartei sind zu mindestens aufgerundet 5% mit Behinderten zu besetzen, sofern sie mindestens acht Mitglieder umfassen. Zur Qualifizierung ist ein Nachweis durch einen amtlichen Behindertenausweis mit mindestens 50% Behinderungsquote erforderlich. Finden sich nicht ausreichend behinderte Bewerber, können die verbliebenen Plätze durch nicht-behinderte Bewerber besetzt werden. §10 Abs. Y: Alle Listen zu Aufstellungen für Wahlen zu Volksvertretungen sollen gemäß §15 Abs. X besetzt werden. Dabei soll mindestens ein behinderter Bewerber auf dem vordersten Zehntel der Listenplätze zu finden sein. AntragsbegründungDie behinderten Mitmenschen sind wirklich benachteiligte Personen, die dringend auf eine Quote angewiesen sind. Inklusion ist mittlerweile in aller Munde aber keine Partei tut real etwas, um den behinderten Parteimitgliedern eine Teilhabe zu garantieren. Laut Statistiken sind ca 7,6% der Gesamtbevölkerung als mehr oder minder schwer behindert einzustufen. Zahlen für die Mitglieder der Piratenpartei liegen leider nicht vor. Unter der Annahme das sich nicht alle behinderten Menschen (speziell geistig behinderte Mitbürger) politisch beteiligen wurde der Prozentsatz mit 5% extra tief angesetzt, um ein Mindestmaß abzudecken. Sollte sich auf Dauer zeigen, das der Anteil der behinderten Personen höher ist, kann die Quote jederzeit schnell angepasst werden. Überquotierungen sind schädlich und daher im Ansatz zu vermeiden. Da in kleineren Gremien und auf kleineren Listen größere Verzerrungen entstehen könnten sind sie mit Absicht ausgenommen worden. Bei positiven Erfahrungen können sie jederzeit nachträglich einbezogen werden. Diskussion
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