Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA039
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA039 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | 1/3 Migrantenquote für Gremien und Listen |
Schlagworte | Herkunftsgerechtigkeit, Quote |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelHerkunftsgerechtigkeit in Gremien und Listen AntragstextDer Bundesparteitag möge mit Wirkung zum 1.1.2014 beschließen an geeigneter Stelle in Abschnitt A der Bundessatzung folgenden Paragraph (§ $) einzufügen und Paragraph 10 entsprechend zu ergänzen: § $: Alle gewählten Gremien der Partei werden herkunftsparitätisch besetzt. Mindestens ein Drittel der Mitglieder soll aus Migranten oder Menschen, die sich selbst nicht als Deutscher identifizieren, bestehen. § 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei werden herkunftsparitätisch besetzt. Mindestens ein Drittel der Mitglieder soll aus Migranten oder Menschen, die sich selbst nicht als Deutscher identifizieren, bestehen. Unter den ersten drei Listenplätzen soll mindestens ein Migrant oder eine nicht-deutschstämmige Person sein. AntragsbegründungIntegration ist eine Utopie. Die Piratenpartei strebt Herkunftsgerechtigkeit an, zu ihrer Erreichung ist es notwendig, Herkunftsungerechtigkeit zu thematisieren und abzubauen. Quotenregelungen helfen, Herkunftsgerechtigkeit herzustellen. Bei Annahme eines der SÄA zur Frauenquote ist die Piratenpartei Deutschland rechtlich verpflichtet, auch eine Migrantenquote einzuführen, wie es Art. 3 Abs. 3 GG vorschreibt, weshalb dieser Antrag als Ergänzungsantrag zu SÄA016 und dem konkurrierenden SÄA017 zu betrachten ist. Im Falle der Ablehnung dieses Antrags bei gleichzeitiger Annahme einer anderen Quote wäre die Bundessatzung verfassungswidrig, was es zu vermeiden gilt. Diskussion
Konkurrenzanträge |