Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA040
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA040 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | eine geschlechtergerechte 1/3-Quote für Gremien und Listen |
Schlagworte | Geschlechtergerechtigkeit, Quote |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWenn schon Quote, dann geschlechtergerecht! AntragstextDer Bundesparteitag möge mit Wirkung zum 1.1.2014 beschließen, an geeigneter Stelle in Abschnitt A der Bundessatzung folgenden Paragraph (§ $) einzufügen und Paragraph 10 entsprechend zu ergänzen: § $: Alle gewählten Gremien der Partei sollen geschlechtergerecht besetzt werden. Sofern ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, sollen die Gremien zu mindestens einem Drittel aus Frauen und mindestens einem Drittel aus Männern bestehen. § 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei sollen geschlechtergerecht besetzt werden. Sofern ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, sollen diese zu mindestens einem Drittel aus Frauen und mindestens einem Drittel aus Männern bestehen. Auf den ersten drei Listenplätzen soll mindestens eine Frau und ein Mann sein. AntragsbegründungIn den konkurierenden Anträgen zur Einführung einer Quote werden durch Quotierung eines bestimmten Geschlechtes die jeweils anderen benachteiligt. Für eine Partei, die sich für Geschlechtergerechtigkeit aller Menschen einsetzt, ist dies nach Auffassung der Antragsteller*innen und der Unterstützer*innen ein nicht akzeptabler Zustand. Der Antrag erkennt daher den beiden größten Bevölkerungsgruppen - Frauen und Männern - jeweils eine Quote von 1/3 der zu besetzenden Gremien bzw. Listenplätze zu. Ein weiteres Drittel wird bewusst nicht einer festen Gruppe zugewiesen, sondern bleibt frei, um Menschen, die sich nicht einer der beiden größeren Gruppen zugehörig fühlen oder sich anders definieren, nicht auszugrenzen. Eine klare Zuordnung dieses Drittels beinhaltet immer die Gefahr, eine Minderheit zu übersehen und damit ungewollt zu diskriminieren. Durch Wahl des Begriffs "soll" wollen die Antragsteller*innen hervorheben, dass die wahrscheinliche Geschlechterzusammensetzung der Piratenpartei auch weiterhin ohne eine sonst unabdingbare parteiweite Erhebung der Geschlechtszugehörigkeit erfolgen kann. Gleichzeitig wird damit berücksichtigt, dass es gelegentlich gar keine ausreichende Bewerberanzahl eines bestimmten Geschlechtes gibt und damit die Aufstellung von Listen mit einer festen Quote unmöglich gemacht würde. Im Übrigen ist es die Absicht der Antragsteller*innen, die Quotendiskussion schnellstmöglich zu versachlichen. Aktuell sind die Fronten zwischen Befürworter*innen und Gegner*innen einer Quotenregelung dermaßen verhärtet, dass in Teilen der Piratenpartei die zielgerichtete politische Arbeit sehr erschwert wird. Diskussion
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