Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA016
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA016 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | 1/3 Geschlechterquote für Gremien und Listen |
Schlagworte | Geschlechtergerechtigkeit, Quote |
Datum der letzten Änderung | 29.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGeschlechtergerechtigkeit in Gremien und Listen AntragstextDer Bundesparteitag möge mit Wirkung zum 1.1.2014 beschließen an geeigneter Stelle in Abschnitt A der Bundessatzung folgenden Paragraph (§ $) einzufügen und Paragraph 10 entsprechend zu ergänzen: § $: Alle gewählten Gremien der Partei werden geschlechterparitätisch besetzt. Mindestens ein Drittel der Mitglieder soll aus Frauen oder Menschen, die sich selbst nicht als Mann identifizieren, bestehen. § 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei werden geschlechterparitätisch besetzt. Mindestens ein Drittel jeder Liste soll aus Frauen oder Menschen, die sich selbst nicht als Mann identifizieren, bestehen. Unter den ersten drei Listenplätzen soll mindestens eine Frau oder eine nicht-männliche Person sein. AntragsbegründungPostgender ist eine Utopie. Die Piratenpartei strebt Geschlechtergerechtigkeit an, zu ihrer Erreichung ist es notwendig, Geschlechterungerechtigkeit zu thematisieren und abzubauen. Quotenregelungen helfen, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Diskussion
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