LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.1/Ergebnisse

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Aufstellungsversammlung

Zweiter Wahlgang

Zum Verständnis: Dieser Wahlgang legte die Reihenfolge der bereits bestätigten Kandidaten fest. Je höher die Gesamtpunktzahl (pro Kandidat waren zwischen 0 und 5 Punkten auf dem Wahlzettel möglich), desto höher die Listenposition.

# Name Gesamt
1 Sandra Tiedtke 135
2 Stephan Schurig 114
3 Anne Funke 113
4 Andreas Breitschu 108
5 Manfred Jakob Dott 91
6 Roman Ladig 83
7 Dominik Philipp Wondrousch 78
8 Thomas Hübner 76
9 Christian Kunze 68


Die detaillierten Ergebnisse‎ des 2. Wahlgangs.

Erster Wahlgang

Zum Verständnis: Dieser Wahlgang diente der Feststellung, welche Kandidaten überhaupt auf der Landesliste stehen sollten. Die Tabelle sagt nur aus, dass alle rot markierten Kandidaten nicht das generelle Einverständnis der Versammlung erhalten haben, den Landesverband im Bundestagswahlkampf zu repräsentieren.

Name Ja Nein Enthaltung
Stephan Schurig 34 9 3
Richard Josef Schmid 10 33 3
Markus Hünniger 7 38 1
Dominik Philipp Wondrousch 27 18 1
Veit Wagner 5 39 2
Manfred Jakob Dott 26 16 4
Christian Kunze 27 16 3
Sandra Tiedtke 35 9 2
Roman Ladig 28 15 3
Thomas Hübner 22 18 6
Andreas Breitschu 34 10 2
Sigurd Schauer 11 30 5
Anne Funke 34 9 3

Landesparteitag

ACHTUNG: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es ist zu beachten, dass teilweise Änderungen an den Anträgen vorgenommen wurden. Falls du Fehler findest, so korrigiere diese bitte.

Satzungsänderungsanträge

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
SÄA1 Done.png § 11 - Satzungs- und Programmänderung (2) - modulare Abstimmung
Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist. Anträge können unabhängig der eingereichten Form modularisiert abgestimmt werden.
Stephan Schurig
SÄA2 Fail.png Presseabteilung
Die SG Presse wird durch den Landesvorstand organisiert. Kreisverbände organisieren ihre Presseabteilungen selbständig und benennen die Berechtigten. Gruppierungen innerhalb von politischen Kreisen benennen dem Landesvorstand oder den zuständigen Kreisvorständen eine oder mehrere Personen, die offiziell durch den zuständigen Vorstand beauftragt werden. Presseabteilungen geben sich eine Geschäftsordnung, in der die Kompetenzen geregelt werden. Pressemitteilungen im Namen des Landesverbandes, der Kreisverbände oder Gruppierungen innerhalb von politischen Grenzen werden nur nach Überprüfung und Freigabe durch die SG Presse, die Presseabteilungen der Kreise oder des Pressebeauftragten der jeweiligen Gruppierung, an die Medien zugestellt.
Henning Lübbers
SÄA3 Fail.png §9a (9) Rechenschaftsberichte/Tätigkeitsnachweise des Vorstands alle drei Monate
Der Vorstand liefert in seiner Amtszeit alle drei Monate einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Der letzte Bericht in dieser Folge wird zum Landesparteitag vorgelegt. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
Stephan Schurig
SÄA4 Fail.png Gründung von Untergliederungen (Version 1: 20-40-10)
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens 20 gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden im Einvernehmen mit dem übergeordneten Vorstand von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt.

(4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Erstreckt sich die zu gründende Gliederung über mehrere Landkreise und/oder kreisfreien Städte, so müssen außerdem für jeden Landkreis bzw. kreisfreien Stadt mindestens 2/3, mindestens aber 10, der im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen.
Christoph G., Stephan Schurig
SÄA5 Done.png Gründung von Untergliederungen (Version 2: 15-30-7)
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens 15 gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden im Einvernehmen mit dem übergeordneten Vorstand von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt.

(4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Erstreckt sich die zu gründende Gliederung über mehrere Landkreise und/oder kreisfreien Städte, so müssen außerdem für jeden Landkreis bzw. kreisfreien Stadt mindestens 2/3, mindestens aber 7, der im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen.
Christoph G., Stephan Schurig
SÄA6 Fail.png Gründung von Untergliederungen (Version 3: 10-20-5)
(2) Regionalverbände sind Kreisverbände im Sinne der Bundessatzung, deren Gebiet sich über mehr als einen Landkreis und/oder einer kreisfreien Stadt erstreckt. Eine Koexistenz von Kreis- und Regionalverband auf dem selben Gebiet ist nicht zulässig.

(3) Auf Verlangen von mindestens 10 gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden im Einvernehmen mit dem übergeordneten Vorstand von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt.

(4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 der akkreditierten Piraten zustimmen. Erstreckt sich die zu gründende Gliederung über mehrere Landkreise und/oder kreisfreien Städte, so müssen außerdem für jeden Landkreis bzw. kreisfreien Stadt mindestens 2/3, mindestens aber 5, der im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt wohnenden akkreditierten Piraten zustimmen. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.

(5) Kreis- bzw. Regionalverbände können abweichende Regeln zur Gründung von Ortsverbänden festlegen.
Christoph G., Stephan Schurig
SÄA7 Fail.png § 9 d Beauftragte
§ 9 d Beauftragte

(1) Der Vorstand einer Gliederung oder eine Gebietsversammlung können für die Regionen oder Teile der Regionen, für die sie zuständig sind, Beauftragte benennen. Diese Beauftragten können für die Region, für die sie ernannt wurden, Teilfunktionen ähnlich von Vorstandsämtern übernehmen.

(2) Den Beauftragten ist eine Geschäftsordnung zu geben. Diese wird vom Vorstand der Gliederung, der sie ernennt, oder der Gebietsversammlung, die sie ernennt, erstellt.

(3) Die Geschäftsordnung muss mindestens enthalten:

1. Das Gebiet oder die Region, für die der Beauftragte zuständig ist.

2. Das Aufgabengebiet mit enger Definition der Rechte und Pflichten.

3. Eine Nachfolgeregelung, sollte der Bauftragte ausfallen, austreten oder zurücktreten.

4. Haftungsgründe bzw. Nichthaftungsgründe
Henning Lübbers

Programmänderungsanträge

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
WP001 Fail.png Zivilklausel für Hochschulen
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm unter " aufzunehmen:

Zivilklausel zur friedlichen Forschung an Hochschulen

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen und zu lehren. Wir lehnen die universitäre Forschung für Rüstungsunternehmen zu militärischen Zwecken sowie die durch Drittmittel finanzierte Forschung von Einrichtungen mit militärischem und rüstungsspezifischem Hintergrund (z.B. dem Bundesministerium der Verteidigung) ab. Sogenannte "Dual-Use"-Güter mit sowohl ziviler als auch militärischer Verwendung, wie etwa Satelliten- oder Überwachungstechnik, müssen dabei von unabhängiger Stelle bewertet werden. Der Studierendenschaft und den Angestellten der Hochschule muss es möglich sein, Urabstimmungen über solche Forschung mit möglichst kleiner Hürde einzufordern.

Zu unserem Verständnis von freier Lehre und Forschung gehört es, dass sie sich für zivile und friedliche Ziele einsetzt. Daher fordern wir zusätzlich alle Informationen zu früheren, momentanen und zukünftig geplanten Forschungsprojekten mit militärischem Hintergrund zu veröffentlichen, um das Ausmaß bzw. den aktuellen Einfluss auf die Hochschulen festzustellen.

Die PIRATEN sind sich durchaus im Klaren, dass eine Zivilklausel für Hochschulen nicht das Problem beseitigt, dass kriegerische Handlungen oder Kriegsmaterial in der Welt existieren. Stattdessen soll die Friedens- und Konfliktforschung, d.h. die Analyse von internationalen Konflikten verstärkt gefördert und an Hochschulen vermittelt werden. Sie darf dabei aber keine Politikberatung zur Optimierung militärischer Interventionen darstellen.
Stephan Schurig
WP002 Done.png Förderung gemeinfreier Werke und Kulturgüter
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Förderung gemeinfreier Werke und Kulturgüter

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt fordert den besseren Zugang zu Kulturgütern und geschichtlichen Dokumenten, deren aus dem Urheberrechtsgesetz stammende Monopolansprüche ausgelaufen sind. Alle entsprechend gemeinfreien Werke (Audio, Video, Bild, Text etc.) im Besitz des Landes Sachsen-Anhalt sollen auf einer Online-Plattform kostenlos allen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen möglichst alle Optionen ausgeschöpft werden, Bild und Ton barrierefrei zugänglich zu machen (z.B. durch Untertitel, Transkripte o.ä.). Weiterhin setzen sich die PIRATEN für bundesweite Projekte ein, die die Bereitstellung gemeinfreier Werke vorantreiben und für alle frei verfügbar machen.
Stephan Schurig
WP003 Done.png Zufällige Reihenfolge der Parteien und Kandid
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Punkt in das Wahlprogramm unter "Demokratie und politische Teilhabe" mit dem Unterpunkt "Wahlrecht" aufzunehmen:

Zufällige Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf Wahlstimmzetteln

Die PIRATEN setzen sich für eine Änderung der Wahlgesetze auf allen Ebenen ein, um eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf jeweils allen Stimmzetteln zu gewährleisten. Die Reihenfolge soll dabei nicht mehr durch die Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl festgelegt sein, sondern zufällig ausgelost werden. Dies soll den sogenannten "Primacy-Effect" bzw. Primäreffekt (frühere Informationen haben einen stärkeren Effekt, als spätere) verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat. Der Unterschied zwischen der oberen und einer unteren Position erbrachte laut einigen Studien im Schnitt zwischen 2 bis 5 Prozent mehr Wählerstimmen. Eine schrittweise Einführung beginnend auf kommunaler Ebene soll weitere Erfahrungswerte für eine landes- und bundesweite Umsetzung liefern. Ein barrierefreier Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen ist sicherzustellen.
Stephan Schurig
WP004 Done.png Zensurfreie Veröffentlichung von wissenschaft
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt unter "Transparenz und öffentliche Daten" in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Zensurfreie Veröffentlichung von wissenschaftlichen Studien und Berichten

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Studien und Berichten der öffentlichen Hand ohne nachträgliche Änderungen zu gewährleisten. Ein Beispiel für solche Änderungsmaßnahmen ist der Länderbericht zur Bildungssituation in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2003, in dem ganze Abschnitte und Warnungen vor einem akademischen Fachkräftemangel wieder aus einem ersten Länderbildungsbericht gestrichen wurden. Ein anderes Beispiel ist ein 2005 geschlossener Vertrag zwischen Bund und Ländern über den alle zwei Jahre erscheinenden Bildungsbericht, in dem die beratenden Wissenschaftler zwar Probleme benennen, aber keine Empfehlungen aufzeigen dürfen. Auch der im Jahr 2012 von der Bundesregierung herausgegebene Armutsbericht wurde um einige kritische Passagen gekürzt bzw. verändert.
Stephan Schurig
WP005 Modul 1 Done.png Abbau von "Schilderwäldern" und kostenpflichtigen Parkplätzen
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden modularisierten Programmpunkt in das Wahlprogramm unter "Bauen & Verkehr" aufzunehmen:

Modul 1: Abbau von "Schilderwäldern" im Straßenverkehr

Die PIRATEN setzen sich für eine Verringerung der Anzahl der Straßenschilder insbesondere in städtischen Gebieten ein. Damit sollen die Informationsflut auf die Verkersteilnehmer (viele Schilder werden nicht mehr wahrgenommen) und die Kosten für die Aufstellung und den Unterhalt verringert werden. Dazu fordern wir die Überprüfung aller bestehenden Verkehrsschilder durch eine Kommission aus Gutachtern, Polizeivertretern, Stadt- oder Gemeindevertretung, Verkehrsclubs, Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt bzw. den Kommunen und ggf. weiterer Interessenvertreter auf ihre Notwendigkeit. So konnten in einigen Städten wie bspw. Mülheim an der Ruhr bis zu 50% aller Verkehrszeichen entfernt werden, ohne einen nachfolgenden Anstieg der Unfälle zu verzeichnen. Ein transparentes Vorgehen und die Miteinbeziehung der Anwohner ist dabei sicherzustellen.
Stephan Schurig
WP005 Modul 2 Fail.png
Modul 2: Abbau von kostenpflichtigen Parkplätzen

Gerade größere Städte bieten immer weniger kostenfreie Parkplätze und so hat sich auch hier die "Monetarisierung des Alltags", wie Jürgen Habermas es bereits beschrieb, eingeschlichen. Die PIRATEN setzen sich daher für eine Überprüfung der Notwendigkeit kostenpflichtiger Parkplätze ein und fordern den Abbau jener insbesondere in Wohngebieten. Dabei gilt der Grundsatz: 'Parkraumbewirtschaftung wird dort erlaubt, wo es aufgrund erheblichen Mangels an Parkplätzen zu Gefahren im Straßenverkehr kommt'.

Weiterhin setzen wir uns für die Überprüfung der bestehenden Anwohnerparkplätze ein und fordern eine sinnvolle Reduzierung, sodass das Parken in öffentlichen Straßen nicht noch abhängiger von bezahlten Anwohnerparkausweisen wird. Damit werden Strafen für Falschparken ohne Anwohnerparkausweis verringert und Bürokratie abgebaut. Ein transparentes Vorgehen und die Miteinbeziehung der Anwohner ist dabei sicherzustellen.
WP006 Done.png Bekenntnis zum Templiner Manifest
Der Landesparteitag möge folgenden Abschnitt unter "Wissenschaft und Forschung" in das Wahlprogramm aufnehmen:

Bekenntnis zum Templiner Manifest

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt unterstützen das sog. "Templiner Manifest" der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dieses behinhaltet die Forderungen nach besseren Bedingungen und Perspektiven für Promovierende, Dauerstellen und reguläre Beschäftigung, bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Beschäftigten mit betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen und entsprechender Arbeitszeitmodelle, einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis, einer gleichberechtigten, demokratischen Selbstverwaltung, Förderung statt Bestrafung von Mobilität, einem bedarfs- und nachfragegerechte Forschungs- und Hochschulausbau und einer Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Hochschule und Forschung.
Stephan Schurig
WP007 Fail.png Struktur Landtagswahlprogramm
Der Landesparteitag möge beschließen folgende Kategorien im Wahl- bzw. laufenden Arbeitsprogramm einzurichten. Dabei ist zu beachten, dass das Programm jederzeit erweiterbar ist.

I. Einführung in das Wahlprogramm

II. Selbstverständnis (Präambel)

III. Wahlprogramm

1. Grund- und Bürgerrechte

2. Demokratie und politische Teilhabe

3. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

4. Transparenz und öffentliche Daten

5. Wissenschaft und Forschung

6. Bildung

7. Familie und Jugend

8. Soziale Teilhabe und Inklusion

9. Arbeit und Soziales

10. Gesundheit

10. Umwelt, Tier- und Verbraucherschutz

11. Bauen, Energie und Verkehr

12. Wirtschaft und Finanzen

13. Inneres und Justiz

14. Internet, Rundfunk und Medien

15. Kultur und Kunst

IV. Nachwort

V. Glossar

Sollte der Antrag angenommen werden, werden die bisher verabschiedeten Anträge folgendermaßen zugeordnet:

  • Unter "Demokratie und politische Teilhabe" bei dem Unterpunkt "Wahlrecht"
    • Sperrklausel
    • Wahlrecht ab 12
  • Unter "Transparenz und öffentliche Daten" bei dem Unterpunkt "Open Data"
    • Ungehinderter Zugang zu Verwaltungsdaten
  • Unter "Bildung"
    • Bildungspolitik ist Bundespolitik
  • Unter "Bildung" bei dem Unterpunkt "Hochschulpolitik"
    • Ablehnung Leistungsorientierte Mittelvergabe
  • Unter "Familie und Jugend"
    • Geschlechter- und Familienpolitik
  • Unter "Soziale Teilhabe und Inklusion"
    • Asyl
    • Neofaschismus
    • barrierefreies Notrufsystem
  • Unter "Gesundheit"
    • Fachärztemangel
  • Unter "Umwelt, Tier- und Verbraucherschutz"
    • Ablehnung von Fracking
    • Verbandsklagerecht
  • Unter "Inneres und Justiz"
    • Ausstattung Polizei
  • Unter "Inneres und Justiz" bei dem Unterpunkt "Trennung Staat und Religion"
    • Kirche und Staat
    • Veranstaltungsverbot und Versammlungsfreiheit
  • Unter "Kultur und Kunst"
    • Kulturerhalt und -förderung
Stephan Schurig
WP008 Done.png Streichung des Gottesbezugs in der Präambel der Landesverfassung
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt unter "Inneres und Justiz" mit dem Unterpunkt "Trennung Staat und Religion" im Wahlprogramm aufzunehmen:

Streichung des Gottesbezug in der Landesverfassung

Die PIRATEN setzen sich für die Streichung des Gottesbezugs (Zitat: "in Achtung der Verantwortung vor Gott") in der Präambel der Landesverfassung ein. Die Verfassung von Sachsen-Anhalt ist die einzige unter den sog. Neuen Bundesländern, die solch einen Bezug in ihrer Präambel festgeschrieben hat. Die weltanschauliche Neutralität soll mit einer Verfassungsänderung sichergestellt werden.
Stephan Schurig
WP009 Done.png Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Sachsen-Anhalt gewährleisten
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt unter "Demokratie und politische Teilhabe" in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Sachsen-Anhalt

Die PIRATEN setzen sich für eine gleichberechtigte Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Sachsen-Anhalt und auf Bundesebene ein. Artikel 12 (2) der Landesverfassung besagt, dass Versammlungen "für Personen, die nicht Deutsche sind" eingeschränkt werden können. Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie Versammlungsfreiheit ein, die nicht aufgrund der Herkunft oder Nationalität beschränkt ist und fordern daher eine Streichung dieser Passage.
Stephan Schurig
WP010 Done.png Offener Zugang zum Arbeitsmarkt und Förderung der Chancengleichheit durch anonymisierte Bewerbungsverfahren
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Antrag in das Wahlprogramm unter "Arbeit und Soziales" aufzunehmen:

Offener Zugang zum Arbeitsmarkt und Förderung der Chancengleichheit durch anonymisierte Bewerbungsverfahren

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt unterstützt und fordert die Erprobung und Evaluation (Bewertung) von anonymisierten Bewerbungsverfahren. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Bewerbern zu fördern, Diskriminierung im Bewerbungsprozess zu verhindern und dem sich verschärfenden Fachkräftemangel durch den Abbau von psychologischen Hürden für Bewerber zu begegnen.

Anonymisierte Bewerbungsverfahren können in Form von anonymisierten Online-Bewerbungsbögen, einheitlichen, anonymisierten Bewerbungsformularen oder nachträglich anonymisierten, herkömmlichen Bewerbungsunterlagen umgesetzt werden. Dabei werden in der ersten Bewerbungsphase keine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geschlecht, Alter, Familienstand und Herkunft angegeben bzw. auf ein Foto verzichtet.

Die PIRATEN fördern die Aufklärung und Umsetzung von anonymisierten Bewerbungsverfahren sowohl im öffentlichen Dienst, als auch in privatwirtschaftlich geführten Unternehmen. So profitieren auch die Arbeitgeber davon, ihren Bewerbern ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren zu garantieren.
Torsten Tominski, Stephan Schurig
WP011 Done.png Freie Software im öffentlichen Dienst
Der Landesparteitag möge modular beschließen folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm unter dem Punkt "Inneres und Justiz" aufzunehmen:

Modul 1: Freie Software im öffentlichen Dienst

In nahezu allen Bereichen des öffentlichen Dienstes des Landes Sachsen-Anhalt werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer (unfreier) Software fällig. Dies betrifft u.a. Standardbürosoftware, Kommunikationssoftware und Betriebssysteme in Strukturen, die über viele Jahre gewachsen sind. Aufgesetzt auf diese Software wurden in den Rechenzentren der öffentlichen Hand tausende Spezialanwendungen und Formularsysteme entwickelt. Damit ergibt sich eine Abhängigkeit von Herstellern, die mit Spezialanwendungen auf Basis proprietärer Systeme wächst. Eine Unabhängigkeit von Herstellern kann nur erreicht werden, indem schrittweise auf freie Software (sog. Free/Libre Open Source Software bzw. FLOSS) umgestellt wird.

Anwendungssoftware und Betriebssysteme unter freier Lizenz sind in vielen Qualitätsfragen unfrei lizenzierten Produkten zumindest ebenbürtig, oft sogar deutlich überlegen. Eine Umstellung der Verwaltungssoftware hin zu FLOSS ist aus Gründen der Unabhängigkeit von Herstellern, der Transparenz sowie aus Sicherheitsgründen – Stichwort Spyware – erstrebenswert, jedoch auch mit Kosten verbunden. Die Einhaltung offener Standards kann langfristig einen Teil wieder einsparen. Außerdem ist durch eine solche Umstellung eine Stimulation des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte zu erwarten. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt regen daher an, in einem Evaluationsprojekt Migrationsmöglichkeiten hin zu FLOSS zu untersuchen. Nationale und internationale Partner, die bereits eine solche Umstellung erfolgreich durchgeführt haben oder gerade durchführen, sollen unterstützend hinzu gezogen werden.

Modul 2: Barrierefreie Software im öffentlichen Dienst

Zur Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst, sollen barrierefreie Schnittstellen für freie Software entwickelt und für alle frei (im Sinne von Open Source) und kostenlos (im Sinne von Open Access) zur Verfügung gestellt werden. Damit entstehen für Kommunen oder Behörden keine weiteren Lizenzkosten. Die dafür notwendigen Entwicklungskosten sollen über jene öffentlichen Mittel finanziert werden, die vormals für lizenzpflichte Software aufgewendet wurden. Eine bundesweite Koordination ist anzustreben.
Stephan Schurig
WP012 Done.png Erste-Hilfe-Ausbildung im Schulalter
Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt unter "Gesundheit" in das Wahlprogramm einfügen:

Erste-Hilfe-Ausbildung im Schulalter

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, dass ein auf Klassenstufen und Alter angepasstes Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Schulen ausgearbeitet, eingeführt und regelmäßig durchgeführt wird. Erste Hilfe soll in die Schulprogramme für Schüler ab der 5. Klasse freiwillig und ab der 7. Klasse verpflichtend, zum Beispiel im Rahmen von jährlichen Projekttagen oder anderen regelmäßigen Aktionen an Schulen aufgenommen und angeboten werden. Grundschulkinder sollen an angemessenes Verhalten in Notfallsituationen herangeführt werden.

Darüber hinaus setzt sich die Piratenpartei Sachsen-Anhalt für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein, die auf freiwilliger Basis beruhen und das Verantwortungsbewusstsein der Schüler fördern.
Stephan Schurig
WP013 Done.png Gesundheitliche Aufklärung als Grundlage zur Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen
Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt unter "Gesundheit" in das Wahlprogramm einfügen:

Gesundheitliche Aufklärung als Grundlage zur Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen

Die PIRATEN setzen sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. Vor allem jene Störungsbilder sollen hier in den Fokus gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst im Blickpunkt der PIRATEN, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.

Die PIRATEN sehen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Die PIRATEN sehen aber auch hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.
Stephan Schurig
WP014 Done.png Förderung von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum für eine inklusive Gesellschaft
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Programmpunkt unter "Bauen, Energie und Verkehr" einzufügen:

Förderung von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum für eine inklusive Gesellschaft

Um ein selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter oder für Menschen mit Behinderung zu garantieren, setzt sich die Piratenpartei Sachsen-Anhalt für die Schaffung von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum ein. Aufgrund des demographischen Wandels in Sachsen-Anhalt steigt der Bedarf an alters- und behindertengerechten Wohnungen in den nächsten Jahren weiter an. Wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um dies sicherzustellen. Dabei ist die Einbeziehung von Betroffenen und Interessenvertretern zur Erarbeitung von kreativen und kostengünstigen Lösungen zwingend notwendig.
Stephan Schurig
WP018 Done.png Medien und Kultur - Block A) Sicherung einer vielfältigen Medienlandschaft
Es wird beantragt, zum laufenden Landtagswahlprogramm an passender Stelle hinzuzufügen:

Medienkonzentration

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen, lehnen wir ab. Dies erschwert Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter und verhindert damit Informations- und Meinungskartelle. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.

Programmvielfalt und Spartenkanäle

Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt, ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten der Zuschauer und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.
Roman Ladig, Steven Kollmorgen
WP019 Fail.png Medien und Kultur - Block B) Beschränkung des staatlichen Einflusses auf Rundfunkmedien
Es wird beantragt, zum laufenden Landtagswahlprogramm an passender Stelle hinzuzufügen:

Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein. Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt wollen Parteienvertreter in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt lehnen Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab. Kein Mitglied des Verwaltungs- oder des Rundfunkrates darf Mitglied der Regierung oder des Landtags sein.

Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt fordern die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt fordern die Veröffentlichung des Haushaltes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung sind Organisationen wie z.B. der Chaos Computer Club e.V. (CCC), der Verein digitalcourage oder bekannte Vertreter der sog. "Blogosphäre" prädestiniert.

Gebührenfinanzierung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll über eine Abgabe für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden. Wir setzen uns im Land und über den Bundesrat dafür ein, die GEZ abzuschaffen. Auch hat sich der Umgang der GEZ mit persönlichen Daten als problematisch erwiesen. Deshalb muss sie, solange sie noch besteht, durch die Datenschutzbeauftragten des Landes und des Bundes kontrolliert werden.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck setzen sich die PIRATEN Sachsen-Anhalt für eine Rücknahme der im 12. RStV eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.
Roman Ladig, Steven Kollmorgen
WP020 Done.png Medien und Kultur - Block C) Freiheit des Internets erhalten - Netzneutralität
Es wird beantragt, zum laufenden Landtagswahlprogramm an passender Stelle hinzuzufügen:

C) Freiheit des Internets erhalten - Netzneutralität

Das Internet ist auch ein wichtiges Mittel, um den Menschen die notwendige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die PIRATEN Sachsen-Anhalt setzen sich dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (Three Strikes/ Hadopi) müssen auch auf Landesebene verhindert werden. Auch die Beschränkung von Diensten und Netzwerkfunktionen im Bereich des mobilen Internets lehnen wir grundsätzlich ab.

Die Chancen auf Innovationen bei über das Internet angebotenen Inhalten, Diensten und Anwendungen sind bisher deshalb so groß, weil alle an das Internet angeschlossenen Menschen solche Innovationen entwickeln konnten. Deshalb ist die Netzneutralität, d.h. wertneutrale Datenübertragung wichtig, denn nur so können alle diese Innovation auf einem über das Internet erreichbaren Endgerät angeboten werden.
Roman Ladig, Steven Kollmorgen
WP021 Fail.png Medien und Kultur - Block D) Förderung gesellschaftlicher Teilhabe an den neuen Medien
Es wird beantragt, zum laufenden Landtagswahlprogramm an passender Stelle hinzuzufügen:

D) Förderung gesellschaftlicher Teilhabe an den neuen Medien

Digitale Lernmittelfreiheit

Die PIRATEN Sachsen-Anhalt wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler, Auszubildende und Studierende. Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken, die freigegeben oder vergriffen und nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.

Medienpädagogik – Förderung der Medienkompetenz

Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten Web 2.0 (oder auch "social web") zu erarbeiten, sowie die Kompetenzen im Umgang mit dem Web 2.0 hinsichtlich Netiquette, Datenschutz und Privatsphäre müssen dringend gefördert werden und sollen für jeden Schüler selbstverständlicher Teil der Lernziele sein. Darüber hinaus wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten fördern, statt sie, wie bisher, durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte kreativer Einsatz von Internetquellen bei Facharbeiten, Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.

Jugendschutz - Richtlinien statt Verbote

Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden. Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben.
Roman Ladig, Steven Kollmorgen
WP025 Done.png Freier Zugang zu Bildung
Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt unter "Bildung" einfügen:

Freier Zugang zu Bildung

Bildung ist ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, bei dem der Mensch seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten und seine personalen und sozialen Kompetenzen erweitert. Diese individuelle Entwicklung ist der Grundbaustein für die gesellschaftliche Entwicklung. Der öffentliche Zugang zu Bildungseinrichtungen liegt daher im Interesse Aller. Es ist deshalb die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und offen zur Verfügung zu stellen. Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Finanzielle Barrieren und Bildungsgrad stehen in unmittelbarem Zusammenhang. Der Zugang zu Bildung ist historisch gesehen immer von Armut oder Reichtum abhängig gewesen. Wir wollen die Chancengleichheit gewährleisten und bestehende Hürden zu Bildungsangeboten abbauen.

Die PIRATEN treten für offene Lehr- und Lernmittelmittel ein, sodass zum Zwecke der Bildung Materialien, Unterlagen und Inhalte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Schüler und Studierende sollen in der Lage sein, ihren Bildungsweg zu gehen, ohne Geld dafür ausgeben zu müssen. Auch Lehrende oder Hochschuldozenten sollen im Sinne der Bildung die Möglichkeit bekommen, urheberrechtlich geschütztes Wissen und Werke kostenfrei weiterzugeben.
Ralf Harting, René Meye,
Andrea, Roman Ladig, Stephan Schurig

Grundsatzprogrammsanträge

Antragsnummer Antragstitel abgestimmter Antragstext Antragsteller
GP002 Done.png Echte Demokratie bezieht alle mit ein
Der Landesparteitag möge beschließen folgenden Abschnitt in das Grundsatzprogramm unter dem Punkt "Demokratie und politische Teilhabe" aufzunehmen:

Echte Demokratie bezieht alle mit ein

Unter echter Demokratie verstehen wir die gleichwertige Einbeziehung aller Menschen in politische Prozesse. Wir wollen die politische Teilhabe unabhängig von Kategorien wie Staatsangehörigkeit, Alter, Bildungsgrad etc. sicherstellen. Wir verstehen ein Wahl- bzw. Stimmrecht nicht als Privileg eines Teiles der Bevölkerung, sondern als unveräußerliches inklusives Grundrecht. Die bestehenden Hürden zur Mitgestaltung politischer Entscheidungsprozesse und Ausschlüsse bestimmter Menschengruppen, z.B. durch ein veraltetes Staatsangehörigkeitsrecht, müssen abgebaut werden. Eine Wahlpflicht und ein Stellvertreterwahlrecht lehnen wir ab, da sie den Grundsätzen der Freiheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit von Wahlen widerspricht. Wir akzeptieren allerdings, dass jeder Mensch für sich selbst entscheidet, wann und warum er sein Wahlrecht in Anspruch nehmen möchte.
Stephan Schurig
GP005 Done.png Inklusion fördert die gesellschaftliche Vielfalt
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in das Grundsatzprogramm einzufügen:

Inklusion fördert die gesellschaftliche Vielfalt

Aufgrund der Begrenztheit aller Ressourcen der Erde kann es kein unendliches wirtschaftliches Wachstum geben. Daher muss ein gesellschaftlicher Wertewandel erfolgen, welcher nicht die wirtschaftlichen, sondern die sozialen und zwischenmenschlichen Interessen in den Vordergrund rückt.

Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ein. Unter Inklusion verstehen wir die Anerkennung der menschlichen Vielfalt und damit ihrer körperlichen, geistigen, seelischen sowie biographischen und kulturellen Einzigartigkeit. Es gibt keine Normalität. Jegliches Zuordnen von Personen in Kategorien, die darauf abzielen Menschen(gruppen) zu diskriminieren und auszugrenzen, lehnen wir ab. In einer nach Inklusion strebenden Gesellschaft ist grundsätzlich jeder Mensch mit seiner jeweils einzigartigen Lebensführung als wertvoll zu betrachten. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung für sich und seine Mitmenschen. Demzufolge bedeutet Inklusion keine Aufhebung von Gesetzen, sondern dass man sich den Belangen seines Umfeldes positiv zuwendet.

Unsere zentralen Leitbegriffe stellen u.a. Barrierefreiheit, Bürger- und Menschenrechte, Transparenz, Bürgerbeteiligung, Respekt, Teilhabe, Bürgerschaftliches Engagement, Community Care (Einbindung des Gemeinwesens), Selbstbestimmung und Chancengleichheit dar.
Eva,
Katleen,
Stephan Schurig