NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Änderungen Urheberrecht

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FRAGE:
FRAGE: Welche Änderungen sind deiner Ansicht nach am Urheberrecht am dringensten notwendig?
Bitte gib in deiner Antwort auch an in wie weit du dich im Urheberrecht auskennst. Wiskyhotel 17:31, 17. Mär. 2012 (CET)

Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster, dort geben Sie bitte als Betreff Ihren Namen ein und in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite speichern klicken!

Inhaltsverzeichnis

Chris P. aka Paranoia / 37 Jahre

Am notwendigsten ist eine eine Neuschaffung des Urheberrechts mit einer Anpassung an die aktuelle Situation mit Internet und digitalen Kopien. Aus meiner Sicht hilft es nicht mehr, das Gesetz mit kleinen Anpassungen zu dehnen und strecken. Hier ist eine umfassende Neuaufstellung nötig, bei der ein Interessenausgleich zwischen Urhebern und Konsumenten zu finden sein wird.

Schnell notwendig und möglich ist eine Korrektur im Bereich Abmahnung, dass die Begrenzung auf 100 EU Abmahngebühr auch wirklich gegenüber Privatpersonen greift, sowie eine Korrektur der Beweislastumkehr in den aktuellen Verfahren, durch die beklagten Privatpersonen durch fragwürdige Beweismittel durch spezielle verbandelte Unternehmen, die IP-Adressen und fragwürdige Hashcodes sammeln, vor Gericht gezwungen werden, zu beweisen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Weiterhin schnell notwendig ist die Anpassung/Korrektur im Datenschutz, dass Verkehrsdaten wie Internet-IP und Verkehr nur zur Verfolgung schwerer Straftaten gespeichert werden dürfen und eine Nutzung für alles andere nicht zulässig ist. Aber das wäre alles keine Änderungen im Urheberrecht.

Kenntnisse im Urheberrecht: Ich bin Volljurist mit einem Interessenschwerpunkt im IT-Recht. Umfassende Kenntnisse vorhanden.

Allgemeiner Kommentar: Die Frage mag sicher geeignet sein, sich ein Bild der Kandidaten zu machen. ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Punkten um Bundesrecht handelt. Die Einflussmöglichkeiten aus dem Landtag NRW sind daher sehr begrenzt. Wer also Ambitionen zu einer Neureglung und Anpassung des Urheberrechts hat, sollte nicht auf den Landtag NRW zielen, sondern auf den Bundestag.


Jorgos Tsichlakis aka Admiral, 46

Das Urheberrecht ist, wie die Diskussionen und Veranstaltungen der letzten Jahre und gerade die aktuelle um ACTA zeigen, ein sehr weitreichendes und gerade die Piratenpartei wohl noch lange beschäftigendes Thema. Das hier Änderungen notwendig und unumgänglich sind, wird auch mittlerweile jeder Laie mitbekommen haben. Zu den letzteren zähle ich mich auch dazu. Daher kann ich hier nicht kluge Entscheidungen zu diesem komplexen Thema abgeben, sondern mich bei Bedarf kundig machen und mit den Piraten kurzschließen, die sich damit bestens auskennen.

Gruß Admiral

Stefan Fricke

  • Fristen verkürzen
  • Verbot von Total-Buyout-Verträgen
  • Transformative Werknutzung (Remix, Mashup etc.) erlauben
  • Abmahnwahn stoppen
  • Fair-Use-Klausel


Ulrich Scharfenort aka ulrics

Durch die verschiedenen Körbe wurde das Urheberrecht immer einseitiger. Obwohl bereits Abgaben auf Medien stattfinden wurde die Privatkopie eingeschränkt. Derzeit sollen mit ACTA und IPRED eine Art private Verwerterpolizei geschaffen werden. Das Urheberrecht braucht eine komplette Überarbeitung um das Gleichgewicht zwischen Urheberren, Verwertern und Konsumenten zu erreichen. Eine Ausweitung zugunsten veralteter Modelle ist nicht sinnvoll.

Ebenfalls die Fristen für Werke nach dem Tod eines Urhebers sind mit 70 Jahren überzogen.

Ebenfalls gehört Creative Commons mit ins Urheberrecht eingearbeitet.

Als Autor und damit Urheber bin ich derzeit jedenfalls nicht sicher vor Verwertern mit ihren Anwälten.

Bisher habe ich mir nur am Rande mit dem Urheberrecht beschäftigt.

Rainer Klute

Urheberrecht ist Bundesrecht, ich bin kein Urheberrechtsexperte, aber egal. Folgende Hauptprobleme sehe ich:

  1. Der Abmahnwahn muß aufhören! Wenn eine alte Frau, die nachweislich keinen Computer besitzt, abgemahnt wird und tatsächlich zahlen muß, ist der Wurm im System, aber sowas von!
  2. Remixing inkl. Veröffentlichung muß zumindest im nichtkommerziellen Rahmen kostenfrei möglich sein.
  3. Die Störerhaftung muß weg! Wer sein WLAN öffnet, tut einen Dienst an der Allgemeinheit. Das verdient Lob und nicht Strafe!

Rainer Wiese

Ich vertrete eine radikale Piratenmeinung: Das Internet darf nicht zum Tummelplatz von Rechtsverdrehern werden. Wer mich am Telefon beleidigt, dem kann ich auch nicht sofort den Anschluß sperren lassen. Also trägt das Risiko der Urheber selber und sollte sich Gedanken machen wie er sein Produkt profitabel zum Kunden bringt. Am sichersten und schönsten sind analoge Life-Konzerte. Wer da mitschneidet, den kann ja die Security rauspicken. Hallo wo leben wir? Das ist Venylmentalität einer Musikalienfachverkäuferin aus den 50ern.

Schwarzbart aka John Martin Ungar

Alles Wesentliche zum Urheberrecht findet man in unserem Entschluss auf dem Programmparteitag in Offenbings. Da steh ich hinter.

Marc Schieferdecker (motorradblogger)

Das UrhG ist Bundesrecht, deswegen finde ich die Frage etwas deplaziert. Alles weitere steht im Programm, das ich voll unterstütze.

Erfahrungen im Urheberrecht habe ich als langjähriger Blogger sammeln können, auch durch meine musikalische Tätigkeit bin ich damit immer wieder in Berührung gekommen. Übrigens auch mit der GEMA. ;-(

Sven Leimbach aka SvenOLei

Ich bin ganz sicher kein Experte vom Urheberrecht. Ich weiß, warum ich gegen ACTA auf die Straße gegangen bin und bin natürlich für ein transparentes Vorgehen, an denen die Netzbenutzer auf Augenhöhe beteiligt werden. Zum Glück haben wir Experten unter uns (nicht nur zu diesem Thema), die wir bei solchen Themen mit einbeziehen können und dringend sollten. Nur eine Fraktion mit Einbeziehung der Basis ist eine starke Fraktion!

Niels-Arne Münck

Bundesthema...

Andreas Rüßel aka Ryuseru

Dies ist ein Thema der Bundespolitik. Ich bin kein Experte in dem Thema, habe mich aber zum BPT in Offenbach mit den Anträgen ausgiebig beschäftigt.

Ich stehe hinter unserem in Offenbach auf dem #BPT112 verabschiedeten Antrag PA149 zum Wahlprogramm. Kernpunkte sind u.a.:

  • Stärkung der Allgemeinheit bei der Nutzung von Werken
  • Stärkung der Urheber
  • Kürzung von Schutzfristen auf ein ausgeglichenes Verhältnis für digitale und analoge Werke.
  • Bildung wird von Vergütungen befreit

BauerJup

  • Die Stärkung Der Nutzer/Allgemeinheit UND der Tatzächlichen Urheber gegen über der ContentMafia insbesondere MUSS die Bildung frei werden, d.H. es darf keine Form von ContentMafia beinflussen, was wie und und wie oft Kopiert wird Bildung darf nicht noch mer Luxux werden!
dazu haben wir in #Offenbings auch ein Antrag Beschlossen, der imho ein Sehr guter Anfang ist
  • ich selber schätze Meine Kenntnisse über das Urheber , leicht über Durchschnitt der Partei ein, gut genug, um die meisten Fragen zu beantwortn, aber nicht gut genung um verbindliche Rechtssicherheit zu geben

Roland Müller, 48 Jahre, Neuss

Auch ich gehöre nicht zu denjenigen, die mit dem Urheberrecht wirklich vertraut sind. Nach meinem Empfinden wird der Urheberrechtsschutz allzu oft dazu missbraucht, den Rechteverwertern Einnahmen zu sichern, Anwälten mit Abmahnungen ein auskömmliches Einkommen zu bescheren und den Internetnutzer zu verunsichern. Kampagnen wie 'Papa im Knast' tragen zu der Verunsicherung bei.

Anzuwendendes Alltagsrecht (und das gilt für alle Bereiche) muss für den Bürger verständlich sein. Sonst hat er keine Chance nicht versehentlich gegen geltendes Recht zu verstoßen. Im Zuge der schnellen Entwicklung im Internet und unter besonderer Berücksichtigung von 'Web 2.0' ist der Schutz der eigenen Webseiten vor fremden, das Urheberrecht verletzenden Beiträgen nicht einfacher geworden.

Derzeit soll mit ACTA versucht werden, ein globales Rechtssystem zu etablieren, das Provider zu Erfüllungsgehilfen der Rechteverwerter macht, das aber keine Klarheit schafft. So geht es jedenfalls nicht.

Heiko Philippski

Ich schliesse mich dem Andreas Rüßel aka Ryuseru an.


Sven Büsgen / 27 Jahre aus Bonn

Ein Ur-Thema der Piraten und ich kenne mich nicht so wirklich damit aus... nun ich wäre dafür das folgende Punkte auf Bundesebene nachgebessert werden:

- Bildungseinrichtungen sollten freie Nutzungsrechte haben
- Das der Urheber selber in seinen Rechten gestärkt wird.

Timm Herbst aka Logos / 47 Jahre

Mit der Frage habe ich mich schon in meinem Blog-Artikel Überlegungen zur Reform des Urheberrechts auseinander gesetzt. Um der Transparenz willen, damit meine Haltung auch an dieser Stelle dokumentiert ist, sei hier der vorgenannte Blog-Artikel zitiert:

Überlegungen zur Reform des Urheberrechts
Publiziert am 7. Januar 2012 von Logos

Teilweise wird zu Recht “angemerkt”, dass von den Piraten zum Thema Urheberrecht, was mal eines der Kernthemen war (und noch ist), mit dem wir antraten, nur noch wenig zu hören ist. Nachfolgend ein paar Ideen rund ums Thema:

  1. Verkürzung der Laufzeit des Urheberrechtsschutzes:
    Forderungen nach Verringerung auf 5 oder 10 Jahren dürften wirklich illusorisch sein. Deswegen für eine Angleichung der Schutzdauer an das Patentwesen auf 20 Jahre. Das Patentwesen ist seit vielen Jahren weitgehend bewährt (ausgenommen Software- und Biopatente) so daß es selbst Urheberrechtsextremisten schwer fallen dürfte, stichhaltige Gründe vorzubringen, warum die Schutzdauer von 20 Jahren bei “geistigem Eigentum” angeblich nicht ausreichen sollte
  2. Aufhebung des Monopolrechts der GEMA
    Obwohl selbst die Monopolrechte der Post und Telekom aufgehoben wurden und allenthalben vom “freien Wettbewerb” geredet wird, genießt die GEMA immer noch selbiges. Die Zahl der Fälle, die berechtigten Anlass zur Beschwerde über das Fehlverhalten der GEMA geben, ist Legion. Ursache ist das Monopolrecht, aufgrund dessen die GEMA augenscheinlich glaubt, sich jede noch so hanebüchene Unverschämtheit raus nehmen zu können. Der Verlust des Monopols der GEMA dürfte sich in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft für Künstler und Gesellschaft auswirken:
    a) Das Aufbrechen des Gema-Monopols mit entsprechender Konkurrenz dürfte sehr schnell zu wesentlich gerechteren Umlageschlüsseln führen, die nicht nur ein paar wenigen Großen zum Vorteil gereicht.
    b) Wenn die GEMA befürchten muss, dass ihr aufgrund der die Mehrheit benachteiligende Bedingungen die Mitglieder in Scharen weglaufen, dann wird man selbst in diesem Hort des Unrechts aus reinem Selbsterhalt ganz schnell zu einem angemessenen Geschäftsgebaren (Kündigungsfrist bei der GEMA: 6 Jahre!)finden.
  3. Abschaffung der “Gema-Vermutung”
    “Wir halten diese Vermutung für nicht zeitgemäß und vor allem rechtstaatlich nicht haltbar“, erklärt Christian Hufgard, 1. Vorsitzender der Musikpiraten. “Wenn die GEMA Geld für die Nutzung oder Verbreitung von Musik verlangt, dann ist es an ihr zu beweisen, dass sie daran die Rechte hält.” Und nicht umgekehrt, wie es derzeit der Fall ist, womit die Gema-Vermutung praktisch eine Beweislastumkehr erzwingt
  4. Kulturflatrate (unter folgenden Voraussetzungen)
    Ständig steigen die GEZ-Gebühren, weil sich die Rundfunkanstalten immer wieder neue Betätigungsfelder aussuchen und darauf höhere Gebühren ableiten zu können glauben. Leider gelingt ihnen das oft. Momentan liegen die GEZ-Gebühren für Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät für 3 Monate bei 53,94 EUR. Im Zuge der Rückführung der öffentlichen Rundfunkanstalten auf ihre Wahrung der Grundversorgung (zu denen sich weder Soaps noch sonstige Unterhaltungssendungen gehören), könnte der Beitrag auf 10€/Monat incl. Anteil für Kulturflatrate reduziert werden! Da mit den GEZ-Gebühren ohnehin eine Zwangsabgabe für jeden Haushalt anfällt, entkräftet das die Argumente der Gegner der Kulturflatrate: die Gebührenpflicht pro Haushalt steigt nicht, sondern sinkt. Mit der Kulturflatrate einhergehend ist selbstverständlich die Abschaffung jeglichen Verbots oder Strafbewährung von filesharing !
  5. Pendant zum Mindestlohn für Vergütungsmodelle
    Im Sinne sozialer Gerechtigkeit und gegen ausbeuterisches Lohndumping wird von diversen Seiten ein Mindestlohn gefordert. Meiner Ansicht nach völlig zu recht. Wenn man sich allerdings ansieht, unter welchen haarsträubenden Bedingungen Künstler am Erfolg ihrer Werke partizipieren, weil die durch Knebelverträge der Musikindustrie geknechtet werden, dann ist es nur folgerichtig, über ein Pendant zum Mindestlohn im Musik- und Filmbereich nachzudenken: MP3-Tantiemen: Sammelklagen könnten Labels teuer kommen. Nach Abzug von unrechtmäßigen Pauschalen erhalten viele Künstler nur 5% oder 10% der Erlöse ihrer Werke aus dem online-Geschäft! Und dies, obwohl es sich um eine Zweitverwertung handelt. Wieso nicht gesetzlich regeln, dass nach Abzug berechtigter Kosten der Anteil an den Interneterlösen bei Zweitverwertung mind. bei 40% liegt?

Mit Umsetzung der Gesamtheit dieser Maßnahmen dürften sich die allermeisten Musik- und Filmschaffenden wesentlich besser stehen.

Wilhelm Frömgen aka G-Bär, 29, Korschenbroich

Ist wirklich Bundesthema, deswegen ganz kurz: PA149, der Gesetzesentwurf von DanielSan, ist sehr gelungen und ich unterstütze ihn vollständig.

Hubert Huthmacher

Vom Urheberrecht habe ich wenig Plan, aber die Auswirkungen des Abmahnwahns sind in meinem Bekanntenkreis bereits angekommen.

Ich denke das die Ideen eines Urhebers schutzwürdig sind. Die Frage ist wie lange muss man dieses geistige Eigentum schützen? Also erst schlauer machen, bevor ich irgendwelche Empfehlungen oder Meinungen von mir gebe.

Patrick Viola, 33, Leverkusen

Ich möchte mich hier nicht auf Details festlegen. Sicher ist allerdings, dass das Urheberrecht dringend an die aktuelle Zeit und an das digitale Zeitalter angepasst werden muss. Die aktuelle Politik schiebt dieses Thema schon zu lange vor sich her und findet keine durchdachte und tragbare Lösung.

Allerdings gehört das Thema in den Bundestag.

Mike Rheindorf aka Sea wolf / 43 Jahre

Ein Urheberrecht muss es geben denn jeder Mensch sollte eigenständig Entscheiden ob er sein geistiges Eigentum der Öffentlichkeit zum freien nutzen zur Verfügung stellt. Es müssen Verfahren geschaffen werden die das Urheberrecht eindeutiger und einfacher regeln und das international. Es kann nicht sein, dass sich durch undurchsichtige Bestimmungen den sogenannten Abmahnunganwälten und dubiosen Inkosso-Unternehmen dieses zum Anlaß nehmen die Menschen mit unzulässigen Forderungen zu belangen.

Michael Levedag, 53

Urheberrecht ist Bundesrecht. Fangfrage? Wie dem auch sei...so wirklich echte Kenntnisse der rechtlichen Seite haben wohl nur Juristen oder Leute, die mit sowas arbeiten. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass wir es einfach ändern müssen. Aber nicht so, wie die ACTA-Lobby es machen wollte. Im stillen Kämmerlein und durch die Hintertür...das wird gerade zu Recht gestoppt. Jeder Hersteller eines geistigen Eigentums sollte bei der Verwertung monetär beteiligt werden. Ich bin auch grundsätzlich gegen Raubkopien und habe mir selber da einiges abgewöhnt, das ist unfair gegenüber den Eigentümern. Das Problem sind nicht die Rechteinhaber, sondern die Rechteverwerter. Hier stehen reine Finanzinteressen dahinter, die mit Urheberrecht nichts zu tun haben. Ob eine Kulturflatrate das Richtige ist oder andere Modelle, mögen bitte Fachleute klären. Das, was heute abläuft, auch mit dem Abmahnwahnsinn, ist nicht zielführend und wir sollten versuchen, es zu ändern. Im Bund und in Europa und Weltweit.

Sebastian Wieloch

Im Thema Urheberrecht habe ich leider wenig tiefergehende Kenntnisse. Ich finde es durchaus wichtig, bin da aber kein Experte. Ich halte den in Offenbach verabschiedeten Programmpunkt für einen guten Ansatz und habe dort auch dafür gestimmt.

Rudolf Lörcks - 47 Jahre

  • Beenden des Abmahnwahns
  • Nachrichten sind frei
  • Fair-Use
  • Stärken der Urheber und nicht der Verwerter
  • Störerhaftung abschaffen
  • Forschung und Lehre sind frei
  • Entkriminalisierung einfacher Verstöße
  • PA149 vom BPT2011.2

Hanns-Jörg Rohwedder

Gar keine. Es geht uns um Urheberverwertungsrechte.

Und das ist Bundespolitik, hier geht es um eine Landtagswahl.

Wer hier Fragen stellt, sollte bitte bedenken, dass wir alle im Moment reichlich um die Ohren und extrem wenig Zeit haben. Sowohl die Kandidaten, die sich Gedanken machen und vernünftige Antworten formulieren wollen, was Zeit kostet. Als auch die anderen, die das alles lesen müssen.

Die Fragesteller dürfen sich vorher also auch Gedanken machen.

-- Danebod 14:24, 18. Mär. 2012 (CET)

Daniel Düngel 36

ich sehe das Thema leider nicht im Landtag ;-) Was wir mit beeinflussen können, ist z.B. der Verbraucherschutz hinsichtlich des Abmahnunwesens.

Kai Baumannn

Was das Urheberrecht angeht, bin ich ein interessierter Laie. Als solcher habe ich das Gefühl, dass das aktuelle Urheberrecht, oder dessen Auslegung, nicht mehr zu unserer veränderten Lebensrealität passt. In der heutigen Zeit, in denen Produkt und Innovationszyklen immer kürzer werden, müssen wir auch über eine Anpassung der Schutzfristen nachdenken. Es wird Zeit, Patente wieder zu dem zu machen, was sie einmal waren. Wirtschaftliche Schutzrechte, die einem Erfinder die Möglichkeit gegeben haben, aus seiner Erfindung kurzfristig Kapital zu schlagen und nicht Ausgrenzungskeulen um Konkurrenten aus dem Markt zu halten. 70 Jahre Schutzfrist für Werke verstorbener Urheber ist weit überzogen. Mir scheint, das das aktuelle Urheberrecht eher Inovationshemmend den Inovationsfördernd wirkt.


Alle meine Antworten

Dr.Winny Dehn / Berolina

Dies Thema fällt nicht in den direkten Bereich der Landespolitik.

Erster pragmatischer Schritt hier wären vertragliche Festschreibung/Erlaß/Verfügung, wonach alle Publikationen, die im Dienste oder im Auftrage von Behörden des Landes, der Kommunen und Universitäten verfaßt wurden/werden lizenzfrei der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt werden.

Als langjähriges Mitglied des LaVo der Journalisten, kenne ich die Debatte vorwiegend von der Produzentenseite her, im Blickwinkel eingeengt.

Mir ist klar, daß hier Änderungsbedarf besteht, aber solange keine schlüssigen Pläne für ein existenzsicherndes Verfahren für Produzenten entwickelt sind, sehe ich große Probleme für eine pauschale Abschaffung der bestehenden Regelungen. Das Offenbacher Papier ist ein realistischer Aktionsplan für ein Reformpaket. Stufe 1, die Freistellung von nichtkommerziellen Nutzern sollte 2013 realisiert werden.

Da müssen wir noch viel intensiver nachdenken, für Lösungen die Werbetrommel rühren, Mitstreiter werben und dann auf der Bundes- und Europaebene Nägel mit Köpfen machen.

Kirsten Eickler aka Tigrimus, 43

Ich habe das Urheberrecht nicht gelesen. Daher kann ich nur auf Diskussionen und Erklärungen von Fachkundigen Piraten zurückgreifen. Die ich vor Offenbach geführt habe.
Den Schluss den ich gezogen habe ist, das Neuschreiben das Sinnvollste ist.

Claudia Steimann aka Bugspriet

Auch wenn die Beschäftigung mit dem Urheberrecht mehr auf Bundes- oder EU-Ebene stattfindet: Es ist dringend an der Zeit, die rechtlichen Voraussetzungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Und zwar eine Vereinfachung, die auch noch Freiheiten lässt, aber auch noch den Anlass zulässt, urheberrechtlich relevante Inhalte zu schaffen. In meinen Augen nähern wir uns immer mehr an eine Gesetzgebung an, die sich nicht mehr an tatsächlicher Schädigung ausrichtet, sondern an der maximalen Ausnutzung wirtschaftlicher Interessen. Hier sollte ein vernünftiges Gleichgewicht geschaffen werden. Und ich behaupte nicht, dass das einfach wird.

Markus Engel

Bei diesem Thema lasse ich anderen Piraten den Vortritt.

Christian Schimanski (31)

Ich schicke direkt voraus das ich kein Jurist bin und mich im Urheberrecht nur oberflächlich auskenne. Für mich hört der Spaß aber da auf, wo private Unternehmen mit der Verfolgung angeblicher Verstöße beauftragt werden oder wo die Meinungs- und Informationsfreiheit auf der Strecke bleibt (ganz klassisch: ACTA). Die Grundrechte haben hier uneingeschränkten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Akteure. Es geht aber nicht, dass Produktpiraten mit minderwertigen Kopien selber reich werden wollen - da ist dann auch eine Grenze erreicht. Das Konzept des Urheberrechts muss aber neu aufgebaut werden und die medialen Möglichkeiten von heute entsprechend berücksichtigen.

Jochen Lobnig - Alter: 54

Diese Frage beantworten bitte diejenigen, welche sich damit tatsächlich beschäftigen. Mein Wissenshorizont hierzu ist trotz Unterstützung der ACTA-Bewegung stark eingeschränkt.

Udo Pütz aus Aachen, 36 Jahre

Ich bin im Urheberrecht interessierter Laie.

Im Patentrecht, wo es u.U. um Investitionen in Technik von Millionen Euros geht, ist eine Schutzfrist von zuerst 7 Jahren (IIRC) mit 2 Verlängerungsoptionen vorgesehen. Also eine Schutzfrist von < 25 Jahren (IIRC).

Im Urheberrecht ist die Schutzdauer vor Kurzem auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert worden. Mir ist nichts bekannt, wo Erben/Rechtsnachfolger so versorgt werden. Erbt jemand eine Firma, muss er ordentlich Steuer zahlen. Beim Erben von Geld bzw. Grund und Immobilien auch - obwohl darauf ja (meist) auch schon Steuern wie Lohnsteuer etc. waren.

Das aktuelle Urheberrecht nützt hauptsächlich Verwertungsfirmen, so sehe ich das. Für den Urheber sehe ich Schutzfristen ähnlich denen des Patentrechtes für sinnvoll an. Auch mit Verlängerungsanforderung nach x Jahren. Wie diese Fristen angepasst werden, wenn das Verfältigungsrecht an Firmen abgetreten wird, ist zu überlegen.


Upuetz 21:48, 18. Mär. 2012 (CET)

Jan Dörrenhaus

Dass ein neuer Ausgleich zwischen Urheber- und Konsumenteninteressen geschaffen werden muss, ist klar. Derzeit spielen aber zusätzlich die Interessen der Verwerterindustrie mit hinein. Die Interessen der Urheber und Konsumenten müssen zu gleichen Teilen zu Lasten der Verwerterinteressen gestärkt werden, da diese von der Zeit überrollt wurden und obsolet sind. Die Grundidee des Urheberrechts, dass der Urheber eine qualitätsabhängige Entlohnung für seine Werke erhält, ist nicht falsch. Die Rechte der Konsumenten müssen gestärkt werden. Übrigens: Urheberrecht ist leider nur sehr indirekt Landesthema.

Stefan Bröse / SQAMPY

Ich denke das größte Problem derzeit ist das durch Beschränkungen der Fortschritt stehen bleibt und gute, neue ideen direkt wieder eingestampft werden. Mir fällt da z.b. ein Cartoonmacher ein der ein Video mit in einem 10 Sekunden Abschnitt mit Musik unterlegt hatte, dafür verklagt wurde und daraufhin eine durchaus bekannte, große rein private Cartoonseite geschlossen wurde. Ich denke das Problem ist das hier auf "Privatpersonen" genauso geschossen wird wie auf Leute die mit Kopien Geld verdienen wollen. Gerade dieses "Remixing" und der Bereich Privatkopie kommen derzeit einfach zu kurz und werden immer weiter beschnitten. Das führt zur Kriminalisierung von "einfachen" bürgern und leuten die "ein Hobby haben" und einfach etwas gutes erschaffen wollen. Heutzutage lauert ja gefühlt hinter jedem 2. Link ein Abmahnanwalt.

Klaus Hammer

Obwohl Urheberrecht Bundesrecht ist, hier meine persönliche Einstellung zu dem Thema:

  • Geschäftsmodell Abmahnung beenden. (z.B. in dem die erste Abmahnung in einem Fall für den Abgemahnten kostenfrei sein muss)
  • Störerhaftung abschaffen.

Tobias Stephan 38

Urheberrecht ist beruflich bedingt schon ein Thema für mich.

Bei dem derzeitigen Stand fehlt mir der Faktor der gewerblichen Nutzung.

Wenn ich als Urheber zu gewerblichem Zweck auftrete und meinen Lebensunterhalt mit meinem Werk bestreite, ist eine Kopie zu privaten Zwecken sicherlich zu verschmerzen. Aus den politischen Zielen Offenbach der Piratenpartei geht aber nichts dazu hervor ob Kopien zu gewerblichen Zweck gestattet sind.

Meiner Meinung nach, muss das ein klarer Fall einer Urheberrechtsverletzung bleiben.


Um kurz auf den Kollegen Klaus Hammer einzugehen (Hallo Klaus, schön dass Du kandidierst, wir sehen uns nächstes WE ;-)

Das Abmahnmodell braucht nicht beendet werden - die Kosten für den ersten Brief eines Anwalts müssen nur extrem gesenkt werden. Die Idee der Abmahnung an sich ist durchaus sinnvoll, den diese wurden erschaffen um die Gerichte zu entlasten. Bereits heute liegt es im Ermessen eines Richters zu entscheiden, ob es sich um eine Bagatelle handelt oder nicht. Die Richter bagatellisieren zum einen zu wenig und die Gebühren sind zu hoch. Das Werkzeug der Abmahnung sollte bestehen bleiben, darf aber nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Genau das passiert täglich, wobei sich die Situation sicherlich gebessert hat. Wenn die erste Abmahnung gar nichts mehr kosten darf, kann sich auch niemand mehr gegen einen Verstoss wehren, da kein Anwalt kostenlos arbeitet - vergesst nicht, dass auch eine Abmahnung mal gerechtfertigt sein kein. Zu einem rechtstaatlichen System gehört auch, dass ich mich gegen Ungerechtigkeiten wehren kann. Alle denken bei Abmahnung immer an ungerechtfertigte Ausbeuterei - was in vielen Fällen auch wohl stimmt.

Felix Bosseler aka Fx Textheld

Das Thema ist natürlich kein Landesthema. Dennoch:

  • Das Gesamte Dickicht muss an die heutige Zeit angepasst werden.
  • Es muss fair werden. Für Urheber. Für Konsumenten und Benutzer.
  • Der Abmahnsumpf muss trocken gelegt werden.
  • Die GEMA Vermutung muss abgeschafft werden.
  • Verwertungsgesellschaften (VGs) müssen auf den Prüfstand
  • Die Verwertungsdauer muss drastisch verkürzt werden
  • Werke aus den Unis müssen frei sein
  • Die Verwertungsrechte erlöschen mit dem Tod des Künstlers oder besser weniger Jahre danach (sonst erschiesst mir noch wer einen Künster damit dessen Musik kostenlos wird ;-)) (Fx)

Hans Immanuel Herbers

Das Urheberrecht ist Bundesrecht. Es muss ein Schwerpunkt unseres kurz bevor stehenden Bundestagswahlkampfes werden.

Natürlich muss ein Weg gewählt werden, der die Verfügbarkeit von Werken und die Einkommenschancen von Kreativen gleichermassen sichert. Wir haben dazu in Offenbach beim BPT wegweisende Punkte beschlossen (PA 149).

Im Land muss dringend etwas gegen das Abmahnunwesen getan werden, das Medien- und Presserecht muss überarbeitet werden.

Was wir direkt leisten müssen im Landtag ist dies: Der Landesregierung auf die Finger sehn damit über den Bundesrat nicht Mauschel-Regelungen á la ACTA zugestimmt wird.

Purodha Blissenbach (Purodha) 57 Jahre

Ich bin kein Experte für Urheberrecht und für Nordrhein-Westfalen spielt das keine Rolle.

Jan Ulrich Hasecke

Wie bereits mehrfach bemerkt wurde, fällt das Urheberrecht in die Zuständigkeit des Bundes.

Bei kulturellen Erzeugnissen, die durch Förderung des Landes NRW entstehen, sollte das Land darauf hinwirken, dass diese frei verfügbar sind.

ulrich schumacher aka florian.turm

Die Adaption des derzeitigen Urheberrechtes in die digitale Welt führt zur Totalüberwachung.

Es muss ein Weg entwickelt werde, den berechtigten Interessen des Urhebers an seinem Werk und dem
Recht der Gesellschaft auf Nutzung und Verbreitung von Kultur gerecht zu werden.

Katrina (Christoph) Reichert aka qris, 29 Jahre

Das war mir als - anderweitig verfachidioteter Piratin - dazu einfällt ist erstmal den Abmahnwahn zu beenden. Es geht nicht, dass z.B. Jugendliche wegen einem Video auf ihrer Homepage in die Steinzeit geklagt und ausgenommen werden. Das liegt auch nicht im Interesse der Künstler, denn tatsächlich sehen viele Künstler solche Dinge (Videos auf Homepages) als das was sie sind: Mund-zu-Mund-Werbung 2.0 .

Hendrik vom Lehn aka Henne

Urheberrecht ist zugegebenermaßen nicht mein Kernthema und ich müsste mich dort erst einmal einlesen. Aus dem Bauch raus würde ich sagen dass die zu langen Schutzfristen und Kriminalisierung im privaten Bereich am dringensten angegangen werden müssen.

Jamasi

Meiner Meinung nach steht jedem Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Leistung zu. Ein Recht auf "geistiges Eigentum" sehe ich hingegen nicht. Entsprechend habe ich mit den meisten der Urheberpersönlichkeitsrechte kein Problem, jedoch mit den Verwertungsrechten, welche ein eigentlich beliebig verfügbares Gut künstlich und unnötig verknappen. Ich sehe insbesondere nicht, weshalb die Politik einer inzwischen unnötigen Vervielfältigungsindustrie ihre Geschäftsmodelle retten sollte. Auch sehe ich keine Moralische Rechtfertigung, weshalb ein Urheber auf eine Vergütung seiner freiwillig geleisteten Arbeit (welche immer auch auf großen Kulturgütern anderer aufbaut) bestehen könnte. Das einzige Modell, welches aus meiner Sicht wirklich funktionieren kann ist das einer Grundsicherung und darüberhinaus (semi-)freiwillige Spenden von Fans oder aber Auftragsarbeiten.

Robert Stein 33

Ganz pragmatisch betrachtet, betrifft dieses Thema unsere Landespolitik in keinster Weise. Das Thema ist Bundespolitik! Dennoch sei kurz angemerkt, dass die künstliche Verknappung von Dateien unnatürlich ist. Ich bin insofern und auch aus dem Grund, Abzocke durch Abmahnanwälte zu verhindern, für eine deutliche Auflockerung des Urheberrechts. Es ist davon auszugehen, dass der sozio-kulturelle Mehrwert dadurch deutlich gesteigert wird. Eine Art Kulturflatrate wäre in meinen Augen ein diskutabler Ansatz, die finanziellen Interessen der Urheber zu befriedigen.

Daniel H.

Langfristig ist das Wichtigste, daß wieder zwei Gruppen im Fokus stehen: die Kreativen und die Nutzer. Zur Zeit werden zu einseitig die Interessen der Verwerter der Arbeit der Kreativen bedacht. Das ist natürlich intensivem Lobbying geschuldet. Das beste Beispiel aus der letzten Zeit ist der „Wirtschaftsdialog zum Urheberrecht“, zu dem weder die Produzenten, noch die Konsumenten eingeladen wurden.

Hier wird ein Geschäftsmodell geschützt, daß auf künstlicher Verknappung eines Guts fußt, daß zu Zeiten verlustfreier Kopierverfahren nicht knapp ist.

Kurzfristig ist es vor allem wichtig, das finanzielle Risiko für die Verbraucher zu verringern, beispielsweise durch eine kostenfreie erste Abmahnung. Wenn das Ziel der Abmahnung wirklich die Verhinderung weiterer Verstöße ist, sehe ich kein Problem. Wer die Abmahnung als Geschäftsmodell vertritt, gehört selbst auf die Anklagebank. Die Störerhaftung gehört abgeschafft. Positiver Nebeneffekt: man kann sich kostengünstig mit mehrerer Haushalten einen Anschluss teilen.

Desweiteren sollte unmissverständlich klargemacht werden, daß eine Urheberrechtsverletzung keine schwere Straftat ist. Eine Verpflichtung der Provider, Verstöße aktiv zu verfolgen ist deshalb genauso abwegig wie die aktuelle Praxis, auf gerichtlichem Wege IP-Adressen zum Anschlussinhaber auflösen zu lassen. Wie man das umsetzen kann? Fragt die Juristen!

Parallel sollten alternative Lizenzierungsmodelle (beispielsweise Creative Commons) unterstützt werden.

Daniel Schwerd a/k/a netnrd (45)

Blog

Lässt sich aus dem Landtag leider nicht verwirklichen, aber Initiativen sind vielleicht möglich:

Eine Fair Use-Klausel! Private Nutzung digitaler Güter im "fairen" Rahmen ohne kommerzielle Absicht muss straffrei bleiben. Das muss auch Remixe und Mash-Ups einschließen.

Digitale Güter dürfen nicht künstlich verknappt, oder in ihrer Verwendbarkeit den Nutzern gegenüber eingeschränkt werden - private Kopien und die Verwendung auf verschiedenen Endgeräten muss erlaubt sein/bleiben, dazu muss auch die Umgehung von DRM-Massnahmen straffrei sein.

Das Abmahnunwesen muss enden. Dazu muss der "fliegende Gerichtsstand" abgeschafft werden, ebenso muss aufhören, dass Privatleuten stets Handeln im kommerziellen Stil unterstellt wird, selbst wenn sie nur ein Album oder einen Film verbreiteten, um die Anwaltskosten in die Höhe zu schrauben.

Auch kommerzielle Nutzung von digitalen Gütern muss erlaubt bleiben, und darf nicht verknappt oder zu einer Sanktionierung unerwünschter Konkurrenz verwendet werden - selbstverständlich nicht kostenlos, sondern gegen angemessene Beteiligung am erzielten Erlös.

Patente auf Lebewesen, Zellen, Software, Ideen und Konzepte darf es nicht geben. Trivialitäten genießen keinen Schutz. Auch über die Verkürzung von Fristen kann man nachdenken, es nützt keinem Autor, keinem Künstler und keinem Forscher, wenn seine Ergebnisse noch jahrzehnte nach seinem Tod geschützt sind - davon hat nur eine Verwerterindustrie etwas. Das geht zu Lasten uns aller.

Sogenanntes "geistiges Eigentum" darf nicht zu neuen Monopolen führen.

Die Verwertergesellschaften müssen in ihrer Macht beschränkt und stärker kontrolliert werden. Autoren und Künstlern muss es freigestellt sein, ob sie ihre Werke an diese Gesellschaften übergeben wollen oder nicht, und müssen diese Entscheidung auch nicht für alle Werke gleich treffen. Die GEMA-Vermutung ist abzuschaffen. Einmal gemeinfreie Werke dürfen nicht mehr nachträglich "privatisiert" werden.

Wichtig ist aber, dass ein Künstler, ein Forscher, ein Musiker, Autor oder Erfinder in jedem Falle von kommerziellen Einnahmen, die auf der Basis seiner Werke erzielt werden, angemessen beteiligt werden! Wir wollen hier keine Enteignung, wir wollen keine brotlosen Künstler - unsere Bemühungen richten sich in erster Linie gegen die Verwerterindustrie, die sich diese Werke verschafft und ihre Geschäfts- und Erlösmodelle rigoros durchsetzt, zu Lasten von uns allen.

Ich glaube, ich kenne mich im Urheberrecht recht gut aus.

Sebastian Kroos (@de_Wastl) 37 Jahre

Auch wenn es Bundesthema ist...

1. Das Urheberrecht ist schlichtweg unpraktikabel geworden.
2. In vielen (viel zu vielen) Fällen, schützt das Urheberrecht nicht Urheber sondern Verwerterindustrie.
3. Das derzeitige Urheberrecht bremst Weiterentwicklung und Forschung.

Auf dem BPT in Offenbach haben wir Richtung und Ideen eingebracht, wie wir das Urheberrecht umgestalten wollen. Da stehe ich voll hinter.
Am meisten nerven mich direkt spürbare Einflüsse der Verwertungsgesellschaften. Meiner Kenntnis nach zahlt der Verbraucher bei vielen Geräten und Medien immer noch Beträge an die Verwertungsgesellschaften. Davon hat aber in vielen (viel zu vielen) Fällen, weder er noch der Urheber was.

Thomas Hegenbarth 47 aka thomas_heg

Ja Urheberrecht ist in der Kompetenz des Bundes, somit auch kein Landtagsthema und auch nicht mein Schwerpunktthema. Meine Haltung zum Thema ist trotzdem eindeutig auf dem Kurs des von uns in Offenbach beschlossenen Papier zur Reform des Urheberrechts, dass als Grundlage für das Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl beschlossen wurde. Ich darf hier einige, auch für mich, wichtige Punkte der Reformvorschläge zitieren:

  • Stärkung der Allgemeinheit bei der Nutzung von Werken
  • Stärkung des Urhebers
  • Befreiung der Bildung von Vergütungen
  • Streichung von Schutzbestimmungen und Restriktionen, die eine Wissens- und Informationsgesellschaft behindern und die Weiterentwicklung von Werken und die Nutzung von Wissen unverhältnismäßig einschränken
  • Reduzierung aller Schutzfristen auf ein sinnvolles Maß, mit dem alle, die sich nicht komplett der Digitalisierung und unserer modernen Welt versperren

Marcus Rosenfeld

Das ist ein Thema für die Bundespolitik.

Fr. Schnitte (48 J.)

Keine Aussage, kenne mich in diesem Thema zu wenig aus.

Sebastian J.

Das ist Bundesthema, ich denke nicht, dass man im Landtag etwas beinflussen kann.

Grundsätzlich muss das Urheberrecht reformiert werden,

  • weil das derzeitige ist veraltet und berücksichtigt die aktuelle Entwicklung nicht
  • stärkt in den meisten Fällen nur die Verwerterindustrie
  • weil dadurch die Abmahnwelle wird Missbrauch betrieben
  • weil die heutige Generation mit den neuen Medien aufwächst und dabei oft mit der derzeitigen Regelung gegen das Urheberrecht verstoßen.

Meine Vorschläge für ein besseres Urheberrecht:

  • Stärkung des Urhebers statt der Verwertungsindustrie
  • Fair-Use-Regelungen
  • GEMA-Vermutung abschaffen
  • Freie Nutzung der öffentlich rechtlichen Inhalte, wofür wir GEZ-Gebühren bezahlen
  • Das nicht kommerzielle Kopieren und dessen nicht kommerziellen Nutzung soll erlaubt sein, schließlich bezahlen wir dafür Urheberrechtsabgaben an Datenspeicher und Ausgabegeräte (Drucker).
  • Verkürzung der Schutzfristen auf max. 20 Jahre
  • freie Nutzung für Bildungszwecke
  • Mitstörerhaftung abschaffen
  • Verbot jeglicher Art von Kopierschutz

Noregred Hugo Hoff

Urheberrecht ist Bundesthema,

dennoch, PA149, der Gesetzesentwurf von DanielSan, hat meine volle Unterstützung.

Holger Hennig

Der Beschluss von Offenbings ist das bisher beste, und auch pragmatischste, was es bisher zu lesen gab. In einer Welt umfassender Erreichbarkeit würde cih gerne noch weiter gehen, weiß aber auch, dass das utopisch ist. In Kurzform: Verwerter sollten keine Schutzfristen mehr bekommen, Urheber an allen Formen der kommerziellen Verwertung mit einem geeigneten Anteil finanziell beteiligt werden. Aber ich kann hier nicht in wenigen Sätzen sagen, was ich seit Monaten in einem langen Blogpost erklären will ;) - allein, bisher fehlt die Zeit ... Ahnung: Ich bin kein Jurist, aber Urheber. Habe mich einigermaßen eingearbeitet.

Marc O. aka GrmpyOldMan

Auf Landesebene werden wir da nicht viel ausrichten können, können aber anderen Fraktionen langfristig einzelne Ideen vorschlagen, die evtl. weitergetragen werden (man kann miteinander sprechen), so wie dies beispielsweise Christian Engström (Piratparti) mit der Grünen auf EU-Ebene getan hat.

Mein Kenntnisstand zum Urheberrecht könnte trotz der Mitarbeit an DanielSans Urheberrechtsreformantrags noch fundierter sein. Ich denke, da werden sich zwei große Streitpunkte herauskristallisieren, die es zu klären gilt: den Kampfbegriff des "Geistigen Eigentums" lehnen die Piraten ab und zum zweiten wird eine Schutzlaufzeit egal welcher Länge bei eventuell einmaliger zu beantragender Verlängerung der Rechte zum Nutzen der Gesellschaft und einer Weiterentwicklung von Ideen die größten Diskussionen auslösen. Die momentane 'Kräfteverteilung' ist, wie dir Piraten wissen eindeutig nicht auf Urheber und Konsumenten und dem neueren Begriff der Prosumenten ausgerichtet. Es gilt (so wie es hoffentlich jeder der Piraten sieht) das Urheberrecht der Realität anzupassen, zumal die perfekten Kopiermaschinen namens Computer nicht erst gestern erfunden wurden.

Daniel Neumann aka DanielSan

Ich denke schon, dass ich mich ein wenig mit dem Thema auskenne. ;)

  • Aktueller Beschlusses zum Urheberrecht auf Bundesebene [PDF]

Die wichtigsten Punkte für mich in aller Kürze:

  • Stärkung der Allgemeinheit bei der Nutzung von Werken
  • Stärkung des Urhebers gegenüber den Verwertern
  • Befreiung der Bildung von Vergütungen und Behebung der Einschränkungen bei der Nutzung von Bildungsmaterialien
  • Streichung von Restriktionen, die eine Wissens- und Informationsgesellschaft behindern und die Weiterentwicklung von Werken und die Nutzung von Wissen unverhältnismäßig einschränken
  • Reduzierung von Schutzfristen auf ein sinnvolles Maß, mit dem alle, die sich nicht gänzlich der Digitalisierung unserer Welt versperren, ausreichend gut auskommen können

PS: Urheberrecht ist Bundesthema. :)

DanielC

Ich unterstütze P149 auf Bundesebene. In der Landespolitik kann es nur um den Umgang mit dem bestehenden Recht gehen, Abkehr vom Schultrojaner, Erarbeiten von Lehrmaterial unter CC und eine neue Regelungen zur Veröffentlichung von Urteilen, Wissenschaftlichen Arbeiten und anderen öffentlich finanzierten Werken sind für mich zentrale Forderungen.

Sylvia Grodde aka Bastel

Bin kein Experte, aber die wichtigsten Dinge, die ich sehe:

  • Fair-Use,
  • Remixing im nichtkomerziellen Bereich,
  • Kulturflatrate…

Das meiste ist Bundesgesetzgebung.

//Sorry wegen der Kürze, aber es ist Wahlkampf.

Dr. Joachim Paul aka Nick Haflinger

1. Bundesthema 2. Offenbings, P149 als Arbeitsgrundlage

Torsten Gronke

Bundesrecht, Inhaltlich Anpassung an die digitale Welt, Abmahnwelle stoppen

Brax59 aka Axel Braun

Welches Urheberrecht, es gibt nur ein Verwerterrecht.
Die dringenste Änderung ist die Verkürzung des Verwertungsrechtes auf die Lebenszeit des wahren Urhebers und nicht des Verwerters.
Goethe kannte kein Urheberrecht.
Meine Kenntnisse im Urheberrecht sind eher allgemein.

André Landskron

Da dies auf Bundesebene geschehen muss, kann man im Landtag nicht wirklich viel bewegen...

Kai Schmalenbach

Bundesthema und da ich nie für eine Bundesliste kandidieren werde, schon gar nicht meins. Ich weiß nur aus meiner Erfahrung als DJ der gerne Tapes verteilt hat, dass eine kostenlose Verteilung der Materialien nicht den Verkauf drosselt, sondern ihm tendenziell eher zu Gute kommt (windows ftw). Ich glaube zudem zu wissen, dass die Kampagnen der Industrie kontraproduktiv sind und dass ein Festhalten an veralteten Geschäftsmodellen nur den Umbruch/Niedergang der Industrie beschleunigen wird.

Dietmar Schilling (46)

Ich denke das Thema ist zu komplex um sich eben mal eine Antwort aus dem Ärmel zu schütteln zudem auf Landesebene nicht lösbar.

Hubert Huthmacher

Das ist für mich tatsächlich ein Bundesthema, das in den Bundestagswahlwettbewerb gehört.

Bis dato habe ich Zeit, mich intensiver einzulesen.

Die Auswirkungen, Abmahnungen etc. gehören allerdings gestoppt, auch wenn man das auf Landesebene anschubbst.


Ups, da hab ich doch gleich zweimal geantwortet

Klaus Benndorf

Vorweg: Ich sollte als Urheber von Software und Geodaten mit dem Thema vertraut sein. Bin ich aber nicht. Natürlich habe ich oft mit Abmahnungen zu tun. Werde von Rechtsanwälten angeschrieben, ob ich nicht mir ihrer Hilfe klagen möchte. Und von anderen Rechtsanwälten wegen aller möglichen Dinge abgemahnt. Die rechtlichen Aspekte sind dabei sehr komplex.

Übrigens ist das m.E. nicht nur ein Bundesthema. Vielleicht seitens der Gesetzgebung. Betroffen sind aber in hohem Maße die Länder, die selbst Urheber gewaltiger Datenmengen, z.B. jeglicher amtlicher Kartenwerke sind. Und auch mit untergeordneten Dienststellen wie den Bezirksregierungen, die sich ständig mit diesen Themen auseinandersetzen müssen.

Also ganz klar: Mein Wissen reicht nicht für eine fachliche Beurteilung. Wohl aber zu politischen Aussagen:

  • Das Internet ist Fakt. Wir werden nicht Milliarden von Menschen daran hindern können, Rechtsverletzungen im heutigen Sinne zu begehen
  • Dauerhaft können wir diese Milliarden nicht kriminalisieren
  • Ein neues Urheberrecht ist also nicht ein nettes Feature, sondern zwingende und drängende Notwendigkeit. Lieber heute als morgen
  • Urheber haben viel Leistung in ihr Werk gesteckt. Sie können das Werk für Geld verkaufen oder sie können es unentgeltlich abgeben (z.B. OpenSource SW, Musik, Videos etc). Welches Modell sie auch immer Nutzen, sie müssen die Eigenschaft des Urhebers behalten.
  • Werke werden oft indirekt über Verwertungsgesellschaften verkauft. Es ist zwischen dem Urheberrecht und den Rechten der Verwertungsgesellschaften zu unterscheiden. Dieser Unterschied in der Bevölkerung zu wenig bekannt.
  • Jeder technische Trick kann auch überlistet werden. Will man dem Urheber oder der Verwertungsgesellschaft Erlöse aus dem Werk zukommen lassen, so muss man Modelle finden, die weder den offenen Wissenfluss einschränken noch sich durch einfache Technik aushebeln lassen.
  • Firmen reagieren auf aussterbende Geschäftsmodelle durch neue oder verbesserte Modelle. Dies muss auch für das Urheberrecht gelten. Ein möglicher Ansatz wäre z.B. mit jedem Providervertrag eine monatliche Abgabe von xx Euro abzuführen, wie dies ja heute bereits beim Verkauf von CD- oder DVD Laufwerken geschieht

So das reicht an dieser Stelle. Auch wenn ich sicherlich noch einiges zu sagen hätte

Jürgen @Ertelt

Urheberrecht ist kein Landesthema. IMO muss es aufgrund völlig neuer digitaler Bedingungen und Möglichkeiten komplett neu entworfen werden und ein Einkommen aus kreativem Arbeiten ermöglichen bei gleichzeitigem optimalen Nutzen für Konsument, Gemeinschaft und anderen Kreativen realisieren.

--Schimpi 18:58, 22. Mär. 2012 (CET)

Das Urheberrecht muss gerecht gestaltet werden, d. h. Künstler müssen entlohnt und Nutzer entkriminalisiert werden. Die Förderung von Creative-Commons-Lizenzen ist eins meiner größten Anliegen im Parlament.

Jörn Lutat (46)

Das Urheberrecht ist der Gründe, warum ich nicht als Spitzenkandidat für die ersten zwei Plätze antrete. Es ist dringend reformbedüftig und darf nicht zu einer Gängelung des Internets mißbraucht werden. Die alten Modelle des Copyrights funktionieren heutzutage nicht mehr. dabei habe ich meine Zweifel, ob vererbbare Urheberrecht über 100 Jahre wirklich eine gute Lösung waren.

Meine Kompetenz in diesem Bereich ist aber nicht perfekt; daher möchte ich diese Feld einem Spitzenkanditan überlassen. Trotzdem werde im Rahmen meiner Möglichkeiten alles tun, um dieses Thema in der Öffentlichkeit präsent zu halten.

Julian Fuhrmann (29)

Ich bin ganz klar für ein Urheberrecht, welches einem Kreativen/Schaffenden erlaubt seine Leistung zu honorieren. Monopolistische Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) müssen deutlich entmachtet werden, da hier nur eine kleiner, geschlossener Personenkreis von der Arbeit anderer profitiert. Es müssen faire Vergütungsmodelle gefunden werden, um Künstlern die Chance zu geben von seinen Leistungen auch zu leben.

Ansonsten kann ich mich der Meinung von Timm Herbst nur anschließen.

Lukas Lamla

Kurz: Stärkung der Nutzer & Stärkung der Urheber. Die Verwerter sollten geschwächt werden. Bildung und Wissenschaft haben Vorrang!

Philipp Blum aka Citrullin

Bundesrecht. Finde ich nun etwas unsinnig zu erläutern. Später, wenn ich etwas mehr Zeit habe, werde ich das gerne tun.

Bernhard Smolarz (42) @PiratNRW

Das Urheberrecht ist ein Monopolrecht um Kreativen die Möglichkeit zu geben von ihren Ideen und Werken zu leben. Dazu ist es z.b. nicht notwendig, dass es über den Tod des Kreativen hinaus gilt - eine recht kurze Karenzzeit vieleicht ausgenommen falls das Werk vorfinanziert wurde und erst kurz vor dem Tod entstand. Auf jeden Fall sind die Geltungsfristen massiv zu verkürzen. Es entstand auch eine Ungleichbehandlung zu anderen Herstellern von Werken. Ein Schmied mag noch so ein künstlerisch wertvolles Gartentürchen hergestellt haben - er bekommt trotzdem nicht jedes mal Geld wenn jemand durch geht.

Anderseits sollen die Kreativen immer Herr ihrer Rechte bleiben, also ein Komplettverkauf der Aufführungsrechte z.B. nicht für selbst gespielte Werke möglich sein.

Es ist bekannt, daß sich Einer vom Anderen inspirieren lässt. Eine angemessene "Fair Use" Klausel und die Möglichkeit zu Remixen etc. sollte eingeräumt werden müssen.

Endlich den Abmahnwahn stoppen. Es muss sich eher lohnen etwas zu verkaufen als es zu schaffen um mit den Abmahnungen dann das Geld zu verdienen.

"Beate Huppertz-Herrmann aka Trinity2864"

Ich finde, dass Bildungseinrichtungen eine Ausnahme bilden sollten! Es kann doch nicht sein,dass jetzt im Kindergarten die Rechte an Sankt Martins Liedern erkauft werden muss! Dort ist eh schon Alles so schwer zu finanzieren!

Hagen Hatop

Das Problem sind die Verwerter.

Das Bundesparteiprogramm ist sehr ausführlich zum Thema und gibt gute Lösungen an.

Britta Söntgerath

Die zeitliche Begrenzung und dies nicht Einheitlich, sowie das Verbot bei Dingen die für lebensnotwenige Mittel benötigt werden z.B. Patente auf Nutzpflanzen für die Lebensmittelerzeugung.

Clay

Die Regelung, wie die Urheber in Zukunft vergütet werden sollen. Die jetzige Diskussion wird größtenteils von Interessenverbänden und Verwertungsgesellschaften voran getrieben. Das UrhG intendierte aber eigentlich nach seinem ursprünglichen Sinn und Zweck die geistigen Schöpfer der Werke zu schützen.

Juristisch habe ich bisher so gut wie gar nicht mit dem Urheberrecht zu tun gehabt.

Andreas Graaf aka 00Wintermute00

Am wichtigsten finde ich:

- Zeiträume müssen auf 10 Jahre nach dem Tod begrenzt werden. - Nach einem angemessenen Zeitraum müssen die Rechte an den Urheber zurück gehen, damit dieser mit anderen oder dem gleichen Verwerter neu verhandeln kann.

Ansonst empfinde ich den Beschluss aus Offenbach im Bundesprogramm dazu als sehr gelungen.

Christian Folke

Etwas besseres als das was im Grundsatzprogramm dazu steht kenne ich auch nicht

Florian Wagner

Die Abschaffung oder radikale Verkürzung der Regelschutzfristen. Urheberrechte sind dazu da, dem Urheber, nicht einem Händler oder "Investoren", eine Möglichkeit zu geben von seiner Arbeit zu leben.