NDS:Mitgliederversammlungen/2017.1/PP Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2017.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen zum Parteiprogramm (PÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 12.04.2017 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 19.04.2017 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich Parteiprogrammanträge selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


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Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!

Inhaltsverzeichnis

WP 000 - Änderungsantrag zu WP072 aus 2016.2

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #000: Änderungsantrag zu WP072 aus 2016.2
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Änderungsantrag zu http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_072_-_Leitantrag_zum_Wahlprogramm_der_Piratenpartei_Niedersachsen_zur_Landtagswahl_2018

Die Piratenpartei Niedersachsen steht für eine freiheitliche demokratische Gesellschaftsordnung. Diese Gesellschaftsordnung ist in der momentanen politischen Situation zunehmend in Gefahr. Forderungen nach Überwachung, Ausgrenzung, Abschiebung und Trennung erzeugen ein Klima von Angst und Zorn. Miteinander, Zusammenhalt und die persönliche Entfaltungsfreiheit jedes einzelnen Menschen werden zunehmend in Frage gestellt.

Die Piratenpartei Niedersachsen geht mit noch zu beschließenden prioisierten Leitlinien in den Landtagswahlkampf 2018. Das bisher beschlossene Programm bleibt weiter im Wahlkampfprogramm vorhanden. Es wird ggf. ergänzt um weitere Beschlussfassungen.

Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Piratenpartei Niedersachsen bei der Erstellung des Wahlprogramms ihrer Leitlinien auf die zentralen Fragen des Umgangs innerhalb der Gesellschaft und der Politik. Sie gibt damit ihren Abgeordneten einen Leitfaden für politisches Handeln in die Hand, der über fachliche Detailfragen hinausreicht.

Das Wahlprogramm wird Die Leitlinien werden in einem Prozess bis zum Sommer 2017 im Landesverband Niedersachsen erarbeitet. Der Landesvorstand setzt einen organisatorischen Rahmen. Er stellt die technischen Kommunikationsmittel des Landesverbandes zur Verfügung. Insbesondere richtet er einen Abschluss-Workshop im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung aus. Das Resultat dieses Workshops ist Wahlprogramm der Piratenpartei Niedersachsen zur Landtagswahl 2018.

Die Piratenpartei Niedersachsen verzichtet mit diesem Antrag zum aktuellen Zeitpunkt auf eine weitergehende Festlegung des Wahlprogrammes. Es werden auf der aktuellen Mitgliederversammlung keine weiteren Programmanträge abgestimmt. Die Zeit wird stattdessen für den ersten Workshop für das Wahlprogramm genutzt.

==Begründung:==

Die Piratenpartei ist mit dem Credo entstanden, nur aufgrund von mehrheitlichen Beschlusslagen öffentliche Aussagen zu treffen. Oft genug ist dies ohnehin schon nur in Auslegung von Beschlüssen möglich. Wir sollten uns deshalb nicht die Möglichkeit verbauen, auf gefasste Beschlusslagen zu Detailfragen nicht mehr antworten zu können, weil beispielsweise unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten einer Grundhaltung möglich sind.

Als Beispiel dafür soll der Beschluss "Der Wolf gehört zu Deutschland - Und damit auch zu Niedersachsen" (1) dienen. Als der Nachhaltigkeit verbundene Partei gibt es zwei Seiten der Causa Wolf. Einerseits gehört sein Wiedereinzug nach Niedersachsen zu den Erfolgen einer nachhaltigen Umweltpolitik. Andererseits machen einzelne Exemplare Probleme in der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feld und Heide, insbeondere bei Schäfern. Hätten wir keinen Beschluss zu dieser Thematik, in dem wir uns für einen naturverträglichen Umgang mit dem Wolf einsetzen, könnten wir aufgrund des aufkommenden Zielkonfliktes keine Aussagen treffen.

Detailaussagen, insbesondere auch im Kernthemenbereich Datenschutz und Digitalisierung, schärfen zudem das Profil der Partei in Sachen Digitalkompetenz. So wie auch andere Detailaussagen zeigen, dass wir eben nicht "nur" Kompetenzen in diesem Bereich haben.

Insofern ist es zwar sinnvoll, sich im Wahlkampf auf bestimmte Themen zu konzentrieren. Genauso sollten wir aber auch das bisher sehr detailierte Programm beibehalten, um Wahlprüfsteine und andere Detailfragen beantworten zu können.

Abgesehen davon ist es nicht unüblich, dass sich insbesondere Medien und NGOs Informationen über die programmatischen Inhalte einer Partei nicht von der Partei, sondern aus deren Veröffentlichungen im Wahlprogramm suchen. Ein Beispiel dafür ist der gerade in Schleswig-Holstein laufende Wahlkampf und die Berichterstattung des NDR über die Inhalte der Parteien zu einer Vielzahl von Themen (2), ein anderes die Haltung der Parteien zum Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen von Mehr Demokratie e.V. Sehr schön dort die Feststellung, dass FDP und CDU wohl keinen Änderungsbedarf sehen, weil sie nichts dazu im Programm haben.(3)

Dass das Ergebnis eines Workshops auch nicht mit bisherigem Beschluss darüber, dass es automatisch das Wahlprogramm sein kann, dürfte klar sein. Hier hätte es ohnehin noch eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung bedurft, die den dann konkreten Inhalt kennt.

Der letzte Absatz wurde gestrichen, weil er sich konkret auf den Zeitpunkt der Stellung des Leitantrags bezog und jetzt überholt ist.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_058_-_Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Deutschland_-_und_somit_auch_zu_Niedersachsen
(2) http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/landtagswahl_2017/Programme-der-Parteien-Wer-will-was,wahlprogramme130.html
(3) https://nrw.mehr-demokratie.de/parteien-zur-wahl.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001a - Änderungsantrag zu LTW-Programm 1 - Aufhebung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.05.2017 #001a: Antrag auf Aufhebung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Aufhebung von Beschlusslagen

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen aufzuheben:

057, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_057, Thomas Sokolowski

Begründung:
Mit der Neufassung des § 1626a BGB (1) ist der Antragsinhalt erfüllt.

(1) https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html


307, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_307, Thomas Ganskow

Begründung:
Mit Änderung des Artikel 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (1) ist der Antragsinhalt erfüllt. Dies bestätigt die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage in Ds 17/114 vom 22.04.2013 (2)

Die im Antrag geforderte Unterstützung ergibt sich aus (3)

(1) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800951.pdf
(2) http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=114 Verliktes PDF zur Antwort unten
(3) http://www.ngs-mbh.de/bin/pdfs/Vortrag_281113_Vogel-Cairenius_(Arbeitshilfe).pdf


WP019, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_019_-_Versammlungsgesetz_.28NVersG.29_liberalisieren Modul 2, Thomas Ganskow

Mit Neufassung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes am 05.04.17 ist die Bannmeilenregelung vor dem Niedersächsischen Landtag im Sinne des Antrags aufgehoben. (1)

(1) Drucksache 17/6233 des Niedersächsischen Landtags

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001b - Änderungsanträge zum LTW-Programm 2 - Erweiterung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #001b: Änderungsanträge zum LTW-Programm 1 - Erweiterung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen zu erweitern:

204, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_204, Katta

Einleitung:
Drohnen und Minicopter zur Luftüberwachung
... Die PIRATEN Niedersachsen stehen den uneingeschränkten Einsätzen dieser Flugobjekte kritisch gegenüber, da sich hier umfassende Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen ergeben. Bisher sind die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz, insbesondere hier in Niedersachsen, nicht klar definiert. Das wollen wir ändern.

Modul 3:
Drohnen zur wissenschaftlichen Nutzung
Die günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Drohnen machen diese Technik auch für die Nutzung in Landwirtschaft, Wissenschaft und Forschung immer attraktiver...

Modul 4:
Drohnen bei privater Nutzung
Im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Riskio für den Datenschutz. Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein, und lehnen einen unregulierten Einsatz von mit Kameras bestückten Drohnen ab. Hier wollen wir für eine größere Sensibilisierung und Aufklärung innerhalb der Bevölkerung sorgen und auf Einhaltung der entsprechenden Regelung dringen.

Modul 5:
Weitere Unmanned Air Vehicle (UAV)
... Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative einsetzen.

Begründung:
Einleitung: Mit der bundesrechtlichen Drohnenverordnung (1) ergibt sich keine Notwendigkeit mehr auf niedersächsische Regelungen hinzuarbeiten.

Modul 3: Die Landwirtschft hatten wir nicht explizit erwähnt, sie stellt jedoch mittlerweile einen immer stärker zunehmenden Einsatzort dar und sollte deshalb benannt werden. (2)

Modul 4: Auch hier ist wieder auf die Regelungen der Drohnen-Verordnung abzustellen. Wobei man den Passus auch gleich streichen könnte. Denn gerade für den privaten Drohnenbetrieb ist dort vieles geregelt. Die Zuständigkeit für eine Aufstiegserlaubnis ergibt sich aus § 16, Abs. 1, Satz 7 der Luftverkehrs-Ordnung (3), die Erteilung der Erlaubnis liegt bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden.

Modul 5: Das Thema von bewaffnetem Einsatz und Grenzsicherung ist nun wirklich keine Landesaufgabe, solange es nicht um die Grenze zu den Niederlanden geht. Deshalb bleibt nur eine Bundesratsinitiative, will man diesen Inhalt nicht aufgeben.

(1) http://www.drohnen-journal.de/drohnenverordnung-ab-heute-gelten-neue-regeln-fuer-drohnen-1008
(2) https://www.welt.de/wirtschaft/article161446529/Warum-bald-smarte-Drohnen-ueber-die-Aecker-schweben.html
(3) https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/BMVI_Kurzinfo.pdf


113, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_113 , Ylva Meyer

Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit lehnen wir ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Wir setzen uns für den Erhalt und die Unterstützung aller Jugendhäuser sowie Vereine, die Jugendarbeit betreiben, ein, da diese wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten sind. Die Förderung kulturellen Austausches durch Sport- und Musikvereine sowie Jugendhäuser minimiert sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtert das Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.

Begründung:
In Kontakt stehend mit dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. (1) zitiere ich wie folgt aus einer Mail dessen Geschäftsführers Björn Bertram vom 04.08.16:

"Für die Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit durch das Land ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Bildungsmaßnahmen seit 1992 zwar etwas angestiegen sind, dadurch aber die Inflation nicht ausgeglichen werden konnten, so dass es einen „Kaufkraftverlust“ bei der Förderung von Bildungsmaßnahmen (z.B. Juleica-Ausbildungen, Seminare der pol. oder kult. Bildung) gegeben hat.

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Ferienfreizeiten etc.) werden seit 2004 nicht mehr durch das Land gefördert, der Zuschuss für die bauliche Unterhaltung von verbandlich wirkenden Bildungsstätten wurde damals reduziert."

(1) http://www.ljr.de/


023, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_023_-_Widerspruchsverfahren_gegen_Verwaltungsakte Thomas Ganskow

Einfaches Recht für alle! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche Wiedereinführung der Möglichkeit ein, gegen die meisten Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen zu können.

Begründung:
Mit der Änderung des § 80 Nds. Justizgesetz können Verwaltungsakte lediglich "mit der Anordnung versehen werden, dass abweichend von Absatz 1 vor der Erhebung der Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen sind." (1)

Das heißt nichts anderes, als dass es nun in der Entscheidung der einen Bescheid erlassenden Behörde liegt, ob sie sich mit den Einsprüchen der Empfänger beschäftigen möchte oder nicht. Noch lange ist damit nicht sichergestellt, dass in solchen Fällen eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

Details, wichtig sie darzustellen. Als Zeichen dafür, von der Materie Ahnung zu haben.

(1) Drucksache 17/5422 vom 22.03.2016, beschlossen am 2.3.2017


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001c - Änderungsanträge zum LTW-Programm 3 - Überführung in ein Positionspapier

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #001c: Überführung in ein Positionspapier
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen in ein Positionspapier zu überführen:

147, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_147, Thomas Sokolowski

Begründung:
Beschluss kann in ein Positionspapier überführt werden, da es aktuell (allerdings schon seit April 2015) nur noch darum geht, ob die Forderung mittels Bundes- oder Landesgesetz realisiert wird. http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=2147&article_id=132367&_psmand=10 Und ganz verzichten sollten wir auf diese Position nicht. Wer weiß, was dabei rauskommt, wenn der Landesgesetzgeber doch wieder nur herumpfuscht.


157, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_157, Thomas Sokolowski

Begründung:
Folgende Antwort erhielt ich am 5.12.16 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hinsichtlich der Frage zur aktuellen und zukünftigen Förderung von Mehrgenerationenhäusern:

„Unter http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/jugend--und-familienministerkonferenz-133828.html wird die Fördersituation für Mehrgenerationenhäuser bis Ende 2015 dargestellt.
1) Wie verhält es sich aktuell damit?
Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern vom 25.03.2014 mit bis zu 5.000 € pro Jahr und Mehrgenerationenhaus. Die Richtlinie läuft zum 31.12.2016 aus.

2) Wie sieht die Förderung zukünftig aus? Und sollte die Förderung eingestellt sein: Was sind die Gründe dafür?
Es ist vorgesehen, auch künftig die niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser mit einer Landeszuwendung von bis zu 5.000 € pro Jahr zu fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich zzt. noch in der Aufstellung.
Das in der Presseinformation angesprochene Aktionsprogramm II des Bundes wurde bis Ende 2016 verlängert. Darüber hinaus sieht der Bund eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern nach dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser ab 2017 vor."

Dieses letztgenannte Förderung ist mit Mitteilung vom 27.02.17 bestätigt. (1)

Die im Ursprungsantragstext aufgeführte, nicht weiter spezifizierte Forderung nach einer Förderung von generationsübergreifenden Wohnmodellen ist somit nicht mehr notwendig. Denn die Förderung erfolgt ohnehin analog zur allgemeinen Wohnungsbauförderung. (2)

Für ein Vorkaufsrecht von Mietern bzw. Mietergemeinschaften brauchen wir uns auch nicht mehr einzusetzen. Dass Mietern ein prinzipielles Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen zusteht, findet sich im Gesetz. Bei frei finanzierten, also privaten, Wohnungen steht das in § 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei öffentlich geförderten Objekten in § 2b Wohnungsbindungsgesetz. (3)

Jetzt könnte man diesen Inhalt eigentlich komplett löschen. Halte ich aber nicht für sinnvoll. Wer weiß, was eine kommende Regierung sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene für Präferenzen hat? Insofern ist es als Positionspapier für den Fall der Fälle geeignet, dass sich hinsichtlich der Gesetzeslage eine Verschlechterung des derzeitigen Zustands ergibt. Dafür sind Positionspapapiere gut zu brauchen.

(1) http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/bundesprogramm-mehrgenerationenhaus-151500.html
(2) http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/wohnraumfoerderung/wohnraumfoerderung-in-niedersachsen-14207.html
(3) https://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article136760241/Diese-Tricks-bringen-Mieter-um-ihre-grosse-Chance.html


230, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_230, Gilbert Oltmans

Begründung:
Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist im Fluss (1). Zwar ist nicht klar, was dabei herauskommt, aber es hört sich an, wie das im Programm befindliche. Daher sollte es bis auf weiteres als Positionspapier erhalten bleiben. Denn für solche Flälle sind Positionspapiere auch brauchbar.

(1) https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/laender-wollen-mit-grunderwerbsteuer-reform-tricksereien-stoppen_168_375288.html


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001d - Änderungsanträge zum LTW-Programm 4 - Überführung in das Grundsatzprogramm

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #001d: Überführung in das Grundsatzprogramm
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen in das Grundsatzprogramm zu überführen:

320, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_320, Jürgen Stembke

Begründung:
Wie unter den Anmerkungen nachzulesen, hält unser energiepolitischer Themenbeauftraggter den Inhalt für ein Wahlprogramm ungeeignet. Dem schließe ich mich an, es geht um die grundsätzliche Ausrichtung. Daher ist eine Überführung in das Grundsatzprogramm, das noch keinen Punkt zur Energiepolitik enthält, sinnvoll.


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001e - Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Aktuallisierung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7..2017 #001e: Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Aktuallisierung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen abzuändern:

004, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.1/PP_Antraege#WP_004_-_Demokratie_1-_Faire_Mitbestimmung_in_Niedersachsen_ausbauen, Thomas Ganskow

Der Antragstext ist wie folgt zu ändern:

Mitentscheiden ist Mitbestimmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass den die kommunalen Parlamente in Niedersachsen ermöglicht wird, Bürgerentscheide anzustoßen. ein so genanntes Ratsreferendum zu jeglichen Themen durchführen können. Denn momentan besteht diese Möglichkeit nur, wenn innerhalb von zwei Jahren ein Bürgerentscheid aufgehoben werden soll.

Begründung:
Das Recht, per Ratsbeschluss ein Referendum anzustoßen, existiert tatsächlich. Aber nur eingeschränkt für den Fall, dass der Rat einen Bürgerentscheid innerhalb der Sperrfrist von zwei Jahren aufheben will. (1) Hier empfiehlt sich somit eine Spezifikation der Aussage.

(1) https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-06-16_BB-Bericht2016.pdf S. 12


099, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_099, Miles Möller

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Die Piratenpartei Niedersachsen möchte den Bürgern Wege ermöglichen, an der Diskussion zur Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehörten auch, öffentliche Petitionen zu diskutieren, wie es die über ein beim ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) möglich ist. zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. So ist es nicht nur Bürgern einfacher ihre Anliegen vorzubringen, sondern sie können sich auch besser über Petitionen anderer zu informieren. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

Begründung:
Mit der Entschließung Drucksache 17/77 vom 09.04.2013, beschlossen am 23.11.2016 in der Drucksache 17/6884 (1), hat der Landtag eine Anzahl an Änderungen am Petitionsrecht vorgenommen. Mit den Punkten 2 (Anhörungsrecht für Petenten) und 7 (Online-Portal zur Mitzeichnung online möglich) sind die Beschlussinhalte erfüllt. Lediglich der Punkt eines mit öffentlichen Petitionen zur Mitzeichnung verbundenen Diskussionsforums ist als Prüfung an den Präsidenten des Landtages zu Beginn der nächsten Wahlperiode formuliert. Hier bietet sich an, weiterhin auf diese Position zu bestehen. Ersatzweise ist der Inhalt komplett ind der zu ändernden Form in ein Positionspapier zu überführen.

(1) http://landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_7500/6501-7000/17-6897.pdf


244, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_244, Alan Winkleman

Geschäftsbanken sind von Investmentbanken zu trennen. Kreuzbeteiligungen jeder Art sind zu verbieten. Eine Geschäftsbank, die diese Verquickungen jeder Art von Geschäfts- und Investmentbereich der niedersächsischen Sparkassen und der Nord-LB sind auszuschließen. Wird versucht, diese Trennung zu umgehen versucht, verliert ihr Lizenz führt dies zum Lizenzverlust als Geschäftsbank und muß entweder in eine Investmentbank umgewandelt oder abgewickelt werden. zur Umwandlung in eine Investmentbank oder Abwicklung.

Begründung:
Der Beschluss ist in Bezug auf die Sparkassen in Niedersachsen und die Nord-LB aufrecht zu erhalten, wobei hier auf das Niedersächsische Sparkassengesetz http://www.recht-niedersachsen.de/20320/nspg.htm abzustellen ist. Zwar gibt es mittlerweile das Trennbankengesetz https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/02/2013-02-06-PM12.html, es tritt jedoch erst bei einer relativ hohen Handels- bzw. Bilanzsumme in Kraft, sodass die meisten Institute in Niedersachsen nicht unter die Gesetzgebung fallen dürften.

Abgesehen davon sollten wir uns auf das beschränken, was in Niedersachsen direkt möglich ist. Und wir sind doch nach wie vor keine Verbotspartei.


085, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_085, Anhalter

Zur Vermeidung von Kreditaufnahmen des Landes werden zunehmend Aufgaben auf private verlagert und durch die Gewährung von Bürgschaften des Landes abgesichert. Diese belasten den Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Was vordergründig als Vorteil und sinnvoll erscheint, birgt tatsächlich gewaltige Risiken für künftige Haushalte und dient ausschließlich dem Zweck Ausgaben aus den Haushalt auszulagern um diesen noch verfassungsgemäß zu halten. Wir setzen uns für Transparenz im Landeshaushalt ein. Hierzu zählt für uns auch, dass alle vom Land gewährten Bürgschaften im einzelnen offengelegt und die enthaltenen Risiken regelmäßig vom Finanzausschuss des Landtags überprüft werden. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Niedersachsen eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Begründung:
Wieder mal etwas Prosa entfernt. Ansonsten: Eine prinzipielle Offenlegung der Bürgschaftsgesamtsumme erfolgt regelmäßig. So findet sich im "Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016" in § 4 "Das Finanzministerium ist ermächtigt, Garantien und Bürgschaften zulasten des Landes bis zur Höhe von 2 032 000 000 Euro zu übernehmen." Allerdings finden sich in der Folge nur für einen kleinen Teil davon konkrete Aufschlüsselungen, weshalb die Konkretisierung notwendig ist. (1) Es kommt halt auf´s Detail an, damit man einigermaßen glaubwürdig ist.

Da die Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen (2) quasi nur in Ausnahmefällen eine Mitwirkung des Parlaments vorsieht, kann der Rest erhalten bleben. Ob mit den Regelungen in § 91 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (3) der vom ursprünglichen Antragsteller gewünschten Risikoabsicherung genüge getan ist, ließ sich nicht erkunden. Jedoch sind in § 62 keine expliziten Rücklagen für Bürgschaften benannt. Auch die Bundesratsinitiative kann erhalten bleiben: "Da diese Eventualverbindlichkeiten nicht sofort im Staatshaushalt ablesbar sind, werden sie als Schattenverschuldung bezeichnet." schreibt man in Wikipedia (4)

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(2) http://www.mf.niedersachsen.de/themen/buergschaften/buergschaften-des-landes-1447.html dort als PDF
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HO+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaushalt


209, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_209, Katta

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert ein umfassendes Verbandsklagerecht für Verbraucherschutz-, Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Wir setzen uns für eine Gesetzesinitiative des Landes Niedersachsen auf Bundesebene ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes erweitert. Minimum ist, dass das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Datenschutzorganisationen ermöglichten, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher und Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von Missständen und die Durchsetzung von Verbraucher- und Bürgerrechten deutlich erleichtern.

Begründung:
Das Verbandsklagerecht für Verbraucherzentralen in Sachen Datenschutz ist umgesetzt http://www.vzbv.de/pressemeldung/erweiterte-verbandsklagebefugnis-sorgt-fuer-besseren-schutz-persoenlicher-daten Der Antrag kann diesbezüglich aufgehoben werden. Die weiteren Punkte sind aufrecht zu erhalten. Derartige Regelungen lassen sich landesseitig einrichten, dazu braucht es keiner Bundesratsintiative.

Damit einher geht der Umzug vom Kapitel Verbraucherschutz zum Kapitel Datenschutz


173, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_173 Maik Saunus u.a.

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Von diesen Stoffen, den sogenannten Cannabinoiden, gibt es circa 60 verschiedene. Alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Für diese Krankheiten kennt die moderne Medizin keine abschließenden Behandlungsmöglichkeiten. Während international ein deutlicher Trend in diese Richtung zu verzeichnen ist, wird in Deutschland jede sachorientierte Herangehensweise verweigert.

Die Piraten in Niedersachsen fordern ein Umdenken. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei aus diesem Bereich ermöglicht werden. Außerdem werden so die Hürden, die eine zukunftsweisende Forschung in diesem Bereich verhindern, aus dem Weg geräumt.

Die Verschreibung cannabinoidhaltiger Medikamente soll von niedergelassenen Ärzten hürdenlos und für alle Krankheitsbilder vorgenommen werden können, bei denen die Wirksamkeit solcher Medikamente belegt ist. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Begründung:
Mit der längst überfälligen Änderung des BTMG ist die Verschreibung von Cannabis auf Antrag möglich. Das ist bei der Beschlussfassung anzupassen. (1)

Die Erweiterung fußt auf einem leider aus formalen Gründen nicht zur Beschlussfassung gekommenen Antrag zu Bundestagswahlprogramm. (2)

(1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article161322483/Cannabis-auf-Rezept-Wer-es-jetzt-bekommt-und-wo.html
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal/WP004

174, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_174 Maik Saunus u.a.

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach derzeitigem Wissenstand auch keine anderen, für Dritte schädliche Emissionen.

Die Piratenpartei fordert:

  • Es müssen weitergehende Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E-Zigaretten und Liquids geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe der Liquids, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.)

  • Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.

  • Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von E-Zigaretten und Liquids sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.

  • Den Versuch der Einbeziehung von E-Zigaretten ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. lehnen wir ab. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.

  • Wir fordern die massive Verringerung der Frist, in der Gerätschaften zur Nutzung von E-Zigaretten nach ihrer Prüfung in den Handel gebracht werden dürfen, da sie ansonsten zwischenzeitlich leicht als nicht-geprüfte und somit verbrauchschutztechnisch gefährliche Fälschung vorzugsweise über das Internet bezogen werden können.

Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative einsetzen.

Begründung:
Zumindest unter Rauchern ist recht weitgehend bekannt, was E-Zigaretten sind. (1) Auf eine Erklärung kann verzichtet werden. Die Formulierung "weitergehend" berücksichtigt, dass mit den §§ 13 - 16 "Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)" (2) von den im Antragstext genannten Spezifikation abweichende Grundlagen auf Bundesebene geschaffen wurden. Dieses Gesetz fußt auf der EU-Tabakrichtlinie, die eine Ausweispflicht für Inhaltsstoffe vorsieht. (3) Ebenfalls sind auch dort kindersichere Behältnisse verpflichtend. (4) Eine Höchstkonzentration von 20mg/ml wird auch dort festgelegt. (5)Mittlerweile hat auch der Jugendschutz nachgezogen und den Verkauf von E-Zigaretten und Liquids an Minderjährige untersagt.(6) Der letzte Absatz kam nach einem Gespräch mit einem Händler zustande, der auf die Folgen der 6-Monats-Regel beim Indenverkehrbringen von neuen, geprüften Gerätschaften hinwies.(7)

(1) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/423097/umfrage/bekanntheitsgrad-von-e-zigaretten-unter-rauchern-in-deutschland/
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tabakerzg/gesamt.pdf
(3) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#para2
(4) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#40
(5) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#38
(6) http://www.n-tv.de/politik/Keine-E-Zigaretten-mehr-fuer-Minderjaehrige-article16880586.html
(7) http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/04_Tabakerzeugnisse/01_Mitteilungspflicht/bgs_tabakerzeugnisse_mitteilungspflicht_node.html


3-9 http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm#Sparma.C3.9Fnahmen_im_Bereich_der_fr.C3.BChkindlichen_Sprachf.C3.B6rderung_stoppen

Sparmaßnahmen Kontinuität im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung stoppen erhalten Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Spar Maßnahmen bei der frühkindlichen Sprachförderung müssen rückgängig gemacht werden muss erhalten bleiben. Dafür muss die zeitliche Begrenzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich" aufgehoben werden. Das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen über den 31.12.2019 Bestand haben.

Begründung:
Von Sparmaßnahmen kann zumindest aktuell nicht mehr gesprochen werden, im Gegenteil. Die Mittel werden von damals € 5,26 Mio. auf € 12 Mio in in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2018/2019 mehr als verdoppelt. (1) Allerdings sind davon bereits € 3,9 Mio. gebunden (2) Das dürfte aber noch immer mehr sein, als es die damalige Intention des Antrags war, aber die Umstände haben sich auch geändert. Noch zum Haushaltsjahr 2014 war der Ansatz für 2017 bei € 5 Mio und daher die damalige Forderung gerechtfertigt. Die aktuelle Version der Richtlinie läuft am 31.12.2019 aus. (3) Ihr Name hat sich auch ein wenig geändert. Das sollte berücksichtigt werden. Auf die Details kommt es an, will man einigermaßen glaubwürdig sein.

(1) https://bildungsklick.de/fruehe-bildung/detail/sprachfoerderung-in-kitas-land-will-finanzmittel-verdoppeln-und-fachkraefte-fortbilden/
(2) http://www.mwk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-staerkt-fruehkindliche-forschung-149391.html
(3) https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/sprachfoerderung-im-elementarbereich


333, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_333, Katta

Im Niedersächsichen Landtag soll wieder generell das gesprochene Wort gelten. Die derzeitige Praxis, Aussagen von Parlamentariern zu Protokoll zu geben und im Nachhinein vor Veröffentlichung redaktionell zu „korrigieren“ lehnen wir ab.

Begründung:
Dass das gesprochene Wort
a) bei der Antwort auf dringliche Anfragen (1)
b) allgemeinen Reden (2)
gilt, ist dem jeweils vorausgestellt.

Gem. §47 Abs. 4 der GO des Niedersächsischen Landtages werden Antworten auf Kleine Anfragen in der Fragestunde zu Protokoll gegeben, wenn die Fragesteller nicht anwesend sind und gem. Abs. 6 die Antworten auf Kleine Anfragen in der Fragestunde, die nicht mehr behandelt werden konnten.

Gem. §90 Abs. 1 wird "Über jede Sitzung des Landtages ... eine wörtliche Niederschrift (Stenografischer Bericht) angefertigt und an die Mitglieder des Landtages und an die Landesregierung verteilt."

Insofern sollte klar gestellt sein, dass uns dies bewusst ist, dies allerdings nicht ausreichend ist. Denn somit richtet sich der Beschlusstext gegen die in §91 genannte Regelung:

"§ 91 Prüfung der Reden
(1) Jede Rednerin und jeder Redner erhält die Niederschrift ihrer oder seiner Rede vor ihrer Aufnahme in den Stenografischen Bericht zur Durchsicht und Berichtigung. Der Rednerin oder dem Redner ist eine angemessene Frist zur Rückgabe der Niederschrift zu setzen. Gibt die Red-nerin oder der Redner die Niederschrift nicht fristgemäß zurück, so gilt sie als genehmigt.

(2) Die Rednerin oder der Redner kann keine Berichtigungen verlangen, die den Sinn der Rede ändern. In Zweifelsfällen entscheidet, wenn sich die Rednerin oder der Redner und der Stenografische Dienst nicht verständigen, die Präsidentin oder der Präsident."

(1) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wenzel-antwort-auf-dringliche-anfrage-herdenschutzmanahmen-149517.html
(2) http://www.mk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/rede-der-niedersaechsischen-kultusministerin-frauke-heiligenstadt-zu-top-12-der-sitzung-des-niedersaechsischen-landtags-am-12-dezember-2016-149463.html


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: ohne 174

WP 002 - Das Netz bietet die Möglichkeiten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #002: Das Netz bietet die Möglichkeiten
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, so dass keine flächendeckende Beteiligung am digitalen Wissen gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine kommunale Aufgabe des Landes Niedersachsen, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

==Begründung:==

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: dient als Präambel für den entsprechenden Programmbereich

WP 003 - Breitbandausbau

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #003: Breitbandausbau
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie werden von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben. Das Erreichen von mindestens 100 MBit/s muss in ganz Niedersachsen unverzüglich das Ziel sein. Breitband-Internetverbindungen müssen mittels neuer Technologie wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein.

==Begründung:==

Hier Begründung einfügen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form (Ergänzung)

WP 004 - Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #004: Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die dazu berechtigten Institutionen in Niedersachsen auf den Einsatz von Vorratsdatenspeicherung, automatischer Kennzeichenerfassung (Section Control) und ähnlichen auch zukünftigen Massenüberwachungsmaßnahmen verzichten. Weiterhin werden wir eine Bundesratsinitiative zur generellen Abschaffung beantragen. Denn die anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

==Begründung:==

VDS und weitere Überwachungsaktivitäten sind ein Bundesthema. Sie hab in einem Landtagswahlprogramm kaum etwas zu suchen. Eigentlich.

Da sich aber netzpolitik.org zur LTW in Rheinland-Pfalz die Programme der Parteien auf unter anderem deren Haltung zur VDS (1) vorgenommen hat, sollten wir dort, wo es eine Möglichkeit gibt, aus einer bundespolitischen Zuständigkeit eine landespolitische Beschlusslage zu kreieren, dieses tun.

Als weitere Überwachungsmaßnahme ist die automatische Kennzeichenerfassung benannt. Noch ist sie eine testweise Maßnahme in Niedersachsen, kann aber in diesem Abschnitt mit untergebracht werden.

Dieser Antrag ergänzt die bereits zum Wahlprogramm 2013 beschlossenen Elemente 11.8 bis 11.10 (2) mit den Inhalten zu Staatstrojaner, Handy-Rasterfahndung (Funkzellenabfrage) und Stillen SMS.

Einen Antrag mit gleicher Intention gibt es im Landesverband NRW. (3)

Dies geht über den Antrag auf Einbeziehung übergeordneter Programme als integraler Bestandteil des Landesprogramms hinaus, da es eine konkrete Vorgehensweise auf Landesebene darstellt.

(1) https://netzpolitik.org/2016/rheinland-pfalz-netzpolitischer-check-der-wahlprogramme-zur-landtagswahl-2016/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Kein_Einsatz_des_Staatstrojaners_in_Niedersachsen ff.
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Antr%C3%A4ge/WP023.0

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 005 - Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #005: Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 40 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Auch Antragsablehnungen sollen veröffentlicht werden.

==Begründung:==

Selten genug kommt es vor, dass Anträge von Nichtregierungsparteien positiv beschlossen werden. Dennoch soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass diese Anträge gestellt, aber von der Mehrheit abgelehnt wurden. So lässt sich die Arbeit der nicht an der Regierung beteiligten Parteien über öffentliche Kanäle dokumentieren.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 8, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #006: Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft nur gegen denjenigen ermittelt wird, gegen den ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Wir lehnen daher Predictive Policing, also die vermeintliche Identifizierung potentieller Straftäter im Voraus, ab. Denn wohin Pre-Cops letztendlich führen, hat "Minority Report" gezeigt.

Auch wenn statistische Rückschlüsse auf zukünftige Täterschaft aufgrund persönlicher und politischer Merkmale mathematisch möglich sind, nehmen sie keine Rücksicht auf das Individuum. Ganze Gruppen von Menschen würden kollektiv verdächtigt. Neben dieser grundsätzlichen moralischen Problematik, würden sich außerdem durch Vorurteile verursachte juristische Ungleichbehandlungen verschiedener Gruppen in der Lernphase der automatisierten Systeme ebenfalls übernommen und anschließend durch scheinbare Objektivität legitimiert.

==Begründung:==

Der Kampf gegen Indect und Co. ist eines der Kernthemen der Piratenpartei (1) Wer weitere Gründe braucht, findet sie in über 100 Kommentaren unter (2) Aktuell noch testweise wird Predictive Policing jedoch auch in Niedersachsen angewandt. (3)

Dieser Antrag geht auch über den vorhergehenden hinaus, weil hier nicht nur die Überwachung greift, sondern die Folgen daraus.

(1) https://www.piratenpartei.de/2013/02/19/piraten-rufen-zu-bundesweiten-protesten-gegen-sicherheitsgesetzgebung-auf/
(2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html
(3) https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form (Streichung)

WP 007 - Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #007: Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Offenlegung der Gesamteinkommen von kommunalen Spitzenbeamten sowie Geschäftsführern, Vorständen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Einrichtungen wirtschaftlicher öffentlich-rechtlicher Natur in Niedersachsen ein. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche Sparkassen, Medien und Wohnungsbau-, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsbetriebe. Zwar sind Einkommen prinzipiell Privatsache. Wo sie öffentlich finanziert werden, hat aber die Allgemeinheit ein Recht auf Information.

==Begründung:==

Ein Transparenz-Aspekt, den wir noch nicht verschriftlicht haben. (1)

Seit eine entsprechende Regelung im Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen (2) gilt, wird immer öfter hinterfragt, ob die Gehälter bspw. von Sparkassen-Vorständen tatsächlich angemessen sind (3) (4) Zu realisieren ließe sich dies auch über eine Einzelregelung in NSpG

Allerdings sollte die Regelung nicht nur auf Sparkassen beschränkt sein, sondern jegliche öffentlich-rechtlichen Unternehmen umfassen. Denn Niedersachsen ist diesbezüglich noch weitestgehend Niemandsland. (5)

Das "Vergütungsoffenlegungsgesetz" (6) (7) in Schleswig-Holstein schließt diese Lücke unzureichend (8), die auch mit dem o.g. NRW-Transparenzgesetz aufgehoben wäre.

Prinzipiell ist anzumerken, dass selbst, wenn die Ankündigungen der rot-grünen Landesregierung, ein Transparenzgesetz zu schaffen (9) umgesetzt würden, nicht mit dem hier angesprochenen Aspekt als Inhalt zu rechnen ist (10)

Entstanden ist dieser Antrag auf Hinweis durch correctiv.org (11)

(1) https://www.piraten-nds.de/programm/transparenz-in-politik-und-verwaltung/
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11866&vd_back=N950&sg=&menu=1
(3) http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/vorstandsgehaelter-die-spitzenverdiener-der-sparkassen/8807442.html
(4) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sparkassen-chefs-kassieren-bis-zu-800-000-euro-pro-jahr-a-1007650.html
(5) http://www.wdr.de/ddj/monitor/
(6) http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/das-verdienen-landraete-und-buergermeister-in-sh-id10704721.html
(7) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1m4y/page/bsshoprod.psml;jsessionid=5D40C2F5AF4EB0A6CDC0DD1F8E794183.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VergOfflGSHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(8) http://flaschenpost.piratenpartei.de/2015/06/18/piraten-wirken-in-schleswig-holstein-werden-managergehaelter-veroeffentlicht/
(9) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rot-Gruen-Niedersachsen-soll-Open-Data-Land-werden-1801200.html
(10) http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article148748345/Transparenz-oder-Buerokratie-Monster.html
(11) https://correctiv.org/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Reden im Landtag in die Mediathek

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #008: Reden im Landtag in die Mediathek
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reden im Landtag in die Mediathek

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines § 71a in die Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Damit wird zu einer dauerhaften automatischen, uneingeschränkten Veröffentlichung von Reden unter freier Lizenz im Landtag in der Mediathek des Landtages geführt. Ein leichtes Auffinden der einzelnen Redebeiträge nach Sitzungstag, Sitzungsgegenstand, Partei und Mandatsträger muss möglich sein.

==Begründung:==

Die Fraktion in Schleswig-Holstein hat es geschafft, etwas derartiges durchzusetzen. (a) Dann sollten unsere Mandatsträger das auch versuchen. Ist letztendlich wieder ein Teil der Transparenz. Vermieden wäre damit auch das Schicksal der Piraten-Fraktionsmitglieder im Landtag NRW, bei denen all zu oft gerade dann niemand filmt, wenn sie eine Rede halten.

(a) http://landesportal.piratenpartei-sh.de/blog/2015/05/mediathek-landtag-live/

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 14, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 009 - Einführung eines Datenbescheides

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #009: Einführung eines Datenbescheides
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einführung eines Datenbescheides

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Behörden und andere staatliche Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über die Art, den Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Die Information über zur zur zwischenzeitlichen Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden. Denn zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt werden.

==Begründung:==

Insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) ist im Rahmen der bundesweiten Vorratsdatenspeicherung ein massenhaftes Aufkommen von personenbezogenen Daten zu erwarten. Zwar gibt es die Möglichkeit, gerade bei diesen Behörden einmal pro Jahr nachzufragen, welche Daten hinterlegt sind, doch das wissen nur wenige Menschen. Würden wirklich alle nachfragen, würde das nicht nur zu einem enormen Arbeitsaufkommen in den betreffenden Behörden führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Mentalität bei dem einen oder anderen bei der Ansicht dessen, was über ihn gespeichert ist, ein dumpfes Gefühl hinterlassen würde, könnte steigen.

Mit der automatischen Zusendung derartiger Daten wären diese beiden Folgen erreicht, einerseits das Bewusstsein für die persönlichen Daten erhöhen, andererseits bei Behörden etwas genauer hinzugucken, was tatsächlich gespeichert werden muss.

Der letzte Satz trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass durch die bundesgesetzliche Beschlussfassung zur Vorratsdatenspeicherung bestimmte Daten nach 6 Monaten gelöscht werden müssen, ohne dass ein Betroffener bei wie bislang einmal pro Jahr möglicher Anfrage über die Speicherung informiert werden müsste.

Der Antrag folgt einer Forderung aus dem Bundesprogramm 2013 (1) und einer Forderung des CCC (2). Er folgt dabei ebenfalls einer aktuellen Initiative in Bayern (3) In Niedersachsen müsste analog dazu § 16 NDSG (4) geändert werden.

Zwar haben wir in unserem Programm (5) zu stehen, dass wir die Informationelle Selbstbestimmung, also das Grundrecht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, fordern. Wir wissen aber selber, dass sich außerhalb der Bubble kaum jemand etwas darunter vorstellen kann, weshalb wir es dort erklären sollten. Es ist einer dieser für uns verständlichen Allgemeinbegriffe, die inhaltlich mit Leben gefüllt werden müssen, um vom Status der Unverständlichkeit weg zu kommen. Mit den Beschlüssen zur Datenweitergabe durch Meldebehörden, besserem Datenschutz an Universitäten und der Ablehnung von Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Anfang gemacht.

Die Liste könnte noch fortgesetzt werden, ich bitte darum. Der Anfang wäre mit diesem Antrag gemacht. Ich nutze die Gelegenheit, an dieser Stelle nochmals auf https://nds.piratenpad.de/IdeensammlungWP2018-Datenschutz-DigitalesLeben hinzuweisen, was als Inspiration genutzt werden kann.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern
(2) https://www.ccc.de/datenbrief
(3) http://datenbescheid.de/author/datenbescheid/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/18aw/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=03400FECA9B83093D7C360FA69BC121A.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-DSGNDpP16
(5) https://www.piraten-nds.de/programm/datenschutz/

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Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 010 - Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #010: Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen. Denn mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig.

==Begründung:==

Da mache ich es mir mal einfach und verweise auf die Fraktion Schleswig-Holstein (1) Ein entsprechender Gesetzestext ist gleich beigefügt. Danke für die gute Arbeit. DJV und DJU haben sich gefreut.

§ 3 NPresseG soll entsprechend erweitert werden.

(1) http://pressefreiheit-in-deutschland.de/gesetzentwurf-zur-inneren-pressefreiheit-8972202/

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Ergebnis: angenommen
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WP 011 - Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #011: Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Annette Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich ein für eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Das Land Niedersachsen soll mit Initiativen im Bundesrat darauf hinwirken.

==Begründung:==

Nachhaltig ist eine Landwirtschaft,
- die z.B. den Erhalt des Bodens mit all seinen Funktionen beabsichtigt, ihn als die Grundlage für die Ernte gesunder Lebens- und Futtermittel wertschätzt, die z.B. Nutztiere als Mitgeschöpfe wahrnimmt, die Haltung und Nutzung auf diese Grundeinstellung ausrichtet.

- die z.B. danach strebt, Schäden an Natur und Umwelt zu verhindern und diese auch nicht ins Ausland auslagert, durch Futtermittelimporte oder Torfimporte. die es z.B. den Kindern und Kindeskindern eines Familienbetriebes ermöglicht, den Hof zu übernehmen.

- Nachhaltig ist z.B. eine Forstwirtschaft, die einen Wald als Ökosystem unterhält, und nicht mehr schlägt als nachwächst. Damit ein Wald als CO2-Senke fungieren kann, muss die Ernte geringer sein als der Zuwachs [1].

- Nachhaltig ist z.B. eine Fischereiwirtschaft, die die Fangquote an die natürlich vorkommenden Fischbestände anpasst, keine „Raubzüge“ in internationalen Gewässern durchführt [2].

Zur Zeit sind dem Sektor Landwirtschaft in Niedersachsen negative Auswirkungen auf verschiedene Bereiche anzulasten. Dazu zählt z.B. die Belastung des Grundwassers mit Nitrat, Antibiotika und anderen und Schadstoffen, die aus der Landwirtschaft mit intensiver Tierhaltung stammen [3;4]

Auch die Belastung von Seen in Niedersachsen geht u.a. auf Einträge aus der Landwirtschaft zurück [5].

Schäden an Natur und Umwelt, z.B. der Rückgang der Artenvielfalt oder die Emission von klimaschädlichen Gasen, sind u.a. die Folge einer zu intensiven Wirtschaftweise. Viele landwirtschaftliche Betriebe sehen sich im Dilemma des zunehmenden Wettbewerbs und müssen „Wachsen oder Weichen“. Wir müssen über Instrumente diskutieren, die dem entgegenwirken. Das bedingungslose Grundeinkommen in der Landwirtschaft könnte den Raum zum Umdenken schaffen.

[1]http://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft
[2]http://www.oeko-fair.de/clever-konsumieren/essen-trinken/fisch/zucht-und-fang/fangquoten-und-fischereiabkommen/fangquoten-und-fischereiabkommen2
[3] http://www.dein-niedersachsen.de/nachrichten/niedersachsen-ist-ueberduengt-0000160
[4]https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/meldeprogrammwirtschaftsduenger/nav/1787/article/28782.html
[5]http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/fluesse_baeche_seen/seen_duemmer_und_steinhuder_meer/seenkompetenzzentrum/duemmersanierung/der-duemmer-kranker-see-was-tun-115112.html

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Ergebnis: angenommen
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WP 012 - Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #012: Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen. Denn Transparenz ist insbesondere dort notwendig, wo es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht.

==Begründung:==

Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen.

So heißt es für den NDR-Rundfunkrat in Artikel 5 Abs. 5 der Satzung des Norddeutschen Rundfunks "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." und in Artikel 14 Abs. 5 für den Verwaltungsrat "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet der Vorsitzende die Öffentlichkeit, soweit der Verwaltungsrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." (1)

Ähnliche Regelungen finden sich für den ZDF-Verwaltungsrat (2) wobei dort eine Veröffentlichung von Ergebnissen generell nicht vorgesehen ist. Bei der Landesmedienversammlung (3) und der Konferenz der Gremienvorsitzenden (GVK) der ARD (neu 4) ist ebenfalls keine generelle Öffentlichkeit vorgesehen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV § 25
(3) http://www.schure.de/2262019/nlm,hauptsatzung.htm § 5
(4) http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/GVK-Gesch%C3%A4ftsordnung_15.03.2011.pdf § 4.4

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form

WP 013 - Verbindliches Angebot "Werte und Normen" einrichten, "Humanistische Lebenskunde" als Alternative zum Religionsunterricht

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #013: Verbindliches Angebot "Werte und Normen" einrichten, "Humanistische Lebenskunde" als Alternative zum Religionsunterricht
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verbindliches Angebot "Werte und Normen" einrichten, "Humanistische Lebenskunde" als Alternative zum Religionsunterricht

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein verbindliches Angebot des Faches "Werte und Normen" in allen allgemeinbildenden Schulen ab der 1. Klasse ein. Die bisherigen Einschränkungen hinsichtlich der Erteilung eines derartigen Unterrichts sind aufzuheben. Die Erteilung kann durch Dritte vorgenommen werden. Ersatzweise für "Werte und Normen" kann eine Erteilung unter dem Titel "Humanistische Lebenskunde" eingeführt werden.

==Begründung:==

Oftmals hört man, der Religionsunterricht solle abgeschafft werden. Leider ist auch das wieder ein Punkt, der im Loccumer Vertrag in § 4 und im Niedersachsenkonkordat in Artikel 7 geregelt ist. Als Alternative wurde das Fach "Werte und Normen" eingeführt.

Es steht jedoch für am Religionsunterricht nicht teilnehmende Schüler gem. § 128 Niedersächsisches Schulgesetz nur zur Verfügung, sofern die Schule dazu ein Angebot macht. Zwar ist sie ab der 5. Klasse dazu verpflichtet, wenn wenigstens 12 Schüler dies wünschen. (1) Aber somit besteht keine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen der Teilnahme am Religionsunterricht oder der Teilnahme am Unterricht "Werte und Normen".

Dass diese Möglichkeit auch erst ab der 5. Klasse bestehen soll, ist ebenfalls nicht hinnehmbar. Insbesondere für Eltern, die ihren Kindern von vornherein eher die Inhalte des Faches "Werte und Normen" vermittelt sehen wollen, als die des klassischen Religionsunterrichts.

Eine klassische universitäre Ausbildung im Fach "Werte und Normen" gibt es nicht. Stattdessen wird bspw. in Berlin-Brandenburg unter dem Titel "Humanistische Lebenskunde" durch den Humanistischen Verband bereits ab der Grundschule ein entsprechendes Angebot unterrichtet. (2)

(1) http://k-urz.de/5b79
(2) http://www.lebenskunde.de/

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Ergebnis: zurückgezogen
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WP 014 - Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #014: Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die altersgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung aus. Denn so kann schon jeder Schüler diese Hilfe leisten und nicht erst mit der Ausbildung für den Führerschein.

==Begründung:==

Mit rund 100.000 Fällen pro Jahr zählt der plötzliche Herztod zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Bereitschaft von Laien, Wiederbelebungsmaßnahmen nach einem plötzlichen Herzstillstand durchzuführen, Expertenangaben zufolge erschreckend niedrig ist, was auch mit fehlenden Kenntnissen zusammenhängt. (1)

In die gleiche Richtung zielt bspw. das Resümee des leitenden Oberarztes der Kinderintensivstation der Medizinischen Hochschule Hannover bei einer Universitätsübungsveranstaltung mit Kindern im Oktober dieses Jahres. (2)

(1) http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/rettungsdienste-fordern-erste-hilfe-als-schulfach-leben-retten-lernen/-/id=1682/did=18244162/nid=1682/1tvmlcm/index.html
(2) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/So-wird-Leben-retten-kinderleicht

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form

WP 015 - Vermittlung von Medienkompetenz

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #015: Vermittlung von Medienkompetenz
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen an geeigneter Stelle einzufügen:

Vermittlung von Medienkompetenz

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Medienkompetenzen bei Entscheidungsträgern, Lehrkräften und Lernenden zu schaffen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Dafür sollen ein Fach "Medienkompetenz" in die Lehrpläne aufzunehmen sowie Medienwarte für digitale Medien und Infrastruktur an den Schulen eingeführt werden. Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und einer aktiven Teilhabe an dieser.

==Begründung:==

Halte ich für eine bessere Formulierung als die aktuelle Version aus dem LTW13-Programm (1), die zudem nicht der Beschlusslage entspricht. (2)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Umsetzung_der_Medienkompetenz_in_der_Schule_unabh.C3.A4ngig_von_der_vorhandenen_technischen_Medienkompetenz_des_Fachlehrers
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_188

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Ergebnis:
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WP 016 - Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #016: Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine eindeutige Kennzeichnung von Sponsoringelementen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.

==Begründung:==

Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung.

Ist das tragisch? Möglicherweise. Beispielsweise bei Filmproduktionen können Sponsorenverträge dazu führen, dass der Sponsor eine starke Einflussnahme auf das Drehbuch und damit den Filminhalt nimmt, um sein Produkt bestmöglich in Szene gesetzt zu bekommen.

Nun wäre es sicher angemessen, ähnlich wie bei Werbung, einen generellen Verzicht auf Sponsoring anzustreben. Das kann für die Zukunft und bei Eigenproduktionen auch durchaus zur Voraussetzung werden. Problematisch ist dies jedoch bei zugekauften Produktionen oder solchen der Vergangenheit.

Sofern bei der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Inhalten, selbst produziert oder dazugekauft, Gelder aus Sponsorenverträgen verwendet wurden, so soll dies in einer eindeutigen Form kenntlich gemacht werden. Dazu bietet sich an, mittels Einblendungen im Ablauf auf die Inhalte hinzuweisen, die durch Sponsoring Bestandteil der Produktion geworden sind.

Die bisherige Praxis, im Vorspann darauf hinzuweisen, dass gesponserte Inhalte Bestandteil sind oder sein können, bleibt davon unberührt. Sie könnte noch um Zahlen hinsichtlich des prozentualen Anteils an gesponserten Zeiten und/oder der Nennung einer finanziellen Beteiligung des sponsernden Unternehmens ergänzt werden. So kann der interessierte Zuschauer sich selbst ein Bild machen, wer wohl wie viel Einfluss auf den Inhalt hatte.

Ähnlich sehen das auch hier die Piraten NRW (1)

Für den NDR sind die entsprechenden Regelungen in dessen "Handbuch Organisation" (2) zu überarbeiten. Dies wiederum basiert auf den Grundlagen aus dem 13. Rundfunkstaatsvertrag, § 8. (3) Änderungen an Staatsverträgen werden in der nächsten gültigen Version vorgenommen und müssen in allen beteiligten Parlamenten bestätigt werden.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP041.0
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/handbuchorganisation122.pdf
(3) http://www.dvtm.net/fileadmin/pdf/gesetze/13._RStV.pdf

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Ergebnis: angenommen
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WP 017 - Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #017: Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich unabhängig von den Inhalten eines zu schaffenden Transparenzgesetzes dafür ein, über die Seiten der Landtagsverwaltungen im Internet barrierearm einsehen zu können, wie die Landtagsabgeordneten bei sämtlichen Abstimmungen im Landtag gestimmt haben. Denn Transparenz in der politischen Entscheidungsfindung ist wichtig.

==Begründung:==

Ein Transparenz-Aspekt, den wir noch ebenfalls nicht verschriftlicht haben. (1)

Zwar lässt sich nach entsprechender Initiative von abgeordnetenwatch (2) Teile des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten im niedersächsischen Landtag bereits ersehen, aber bei weitem nicht alle. Es sollte zudem die Aufgabe der Landtagsverwaltung sein, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und nicht die einer privaten Organisation.

(1) https://www.piraten-nds.de/programm/transparenz-in-politik-und-verwaltung/
(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen-524-0.html

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Ergebnis: angenommen
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WP 018a - Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #018a: Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs mit der Einführung eines so genannten Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in ausgewählten Regionen des Landes Niedersachsen ein. Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig. Das BGE ist ein steuerfreies Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung. Denn die bundesweite Umstellung des sozial-finanziellen Systems auf ein BGE erfordert eine belastbare Datengrundlage.

==Begründung:==

Finnland führt unter den gleichen Zielen ein Bedingungsloses Grundeinkommen von € 560,-/Monat (1) unter daraus zu zahlender Krankenversicherung testweise ein. (2) Allerdings nur für Arbeitslose (3), sodass es nicht mehr bedingungslos ist. Die Ergebnisse können somit nur eingeschränkt für das von uns gewünschte Modell gelten.

Ein solcher Modellversuch ist vor der bundesweiten Einführung des BGE trotz der sicher zum Zeitpunkt der Einbringung vorliegenden Erkenntnisse aus Finnland unverzichtbar, um belastbare Fakten aus dem hiesigen sozio-kulturellen Umfeld zu gewinnen: Welche Wirkungen übt ein BGE auf den Wirtschaftskreislauf aus? Wie wird der notwendige Umbau des Sozialstaats gestaltet? Welche Befürchtungen und Hoffnungen der Kritiker sind realistisch?

Zwar gibt es auch in Niedersachsen Optionskommunen (4), die entscheiden können, ob und wie mit Hartz4-Leistungen umgegangen werden soll, wie sie dem Beschluss im Saarland (5) zugrunde liegen, jedoch ist deren Zahl hier wesentlich größer als dort. Von der konkreten Benennung bestimmter Städte wie im Beschluss in Rheinland-Pfalz (6) halte ich nichts. Hier sollen vielmehr alle Landtagsabgeordneten wirklich dafür kämpfen, dass ihr Wahlkreis zu den beiden gehört, die ausgewählt werden.

Dass die Teilnahme freiwillig ist, versteht sich von selbst. Niemand soll zu seinem Glück gezwungen werden.

Einleitend kann übrigens ein Antrag der NRW-Fraktion genutzt werden, den man nur in seiner eigentlichen Forderung anpassen müsste (7).

(1) http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-09/grundeinkommen-finnland-versuch-kuenstliche-intelligenz
(2) http://www.trendsderzukunft.de/finnland-basis-einkommen-von-800-euro-fuer-jeden-buerger/2015/11/12/
(3) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1027319.finnland-testet-grundeinkommen-light.html
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
(5) http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/74/SL-LPT-2015-3-PA-02.pdf
(6) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:RLP/2015.2/006/Wissenschaftlicher_Modellversuch_zur_Einf%C3%BChrung_BGE
(7) https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11692.pdf

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Ergebnis: angenommen
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WP 018b - Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #018b: Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE

Modul 1: Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Einzelperson ab 18 Jahren bzw. € 500,- bis 18 Jahren. Die Summe soll für einen bis zu 4-Personen-Haushalt € 2.500,- nicht überschreiten. Bei mehr als 4 Personen wird eine zusätzliche monatliche Summe von € 300,- pro Person vorgeschlagen.

Modul 2: Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten mit Erstwohnsitz gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Erstwohnsitz besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut.

Modul 3: Zwei der festzulegenden Regionen sollen in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsquote der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können. Eine weitere Kontrollregion, die dem statistischen Durchschnitt entspricht, ist denkbar. In jedem der Gebiete sind wenigstens 1000 Personen zur Teilnahme aufgerufen.

Modul 4: Der Versuch endet vorzeitig bei der Einführung eines bundesweiten bedingungslosen Grundeinkommens.

==Begründung:==

In Abhängigkeit vom Beschluss über einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur Einführung eines BGE können wir schon Elemente definieren, an denen sich ein Wähler orientieren kann.

Modul 1: Die Summe von € 1.000,- orientiert sich am rheinland-pfälzischen Antrag und ist verhandelbar. Sie liegt knapp oberhalb des H4-Satzes incl. Wohngeld, um insbesondere innerhalb der Gruppe der bisherigen Bezieher die Wirkung messbar zu machen. Die Staffelungen für Mehr-Personen-Haushalte orientieren sich daran, dass gewisse Ausgaben entfallen (Prozentualer Mietanteil, GEZ)

Modul 2 und 3 wären entgegen der Definition tatsächlich Bedingungen. Sie wurden eingeführt, weil es sich um ein abgrenzbares Modellprojekt handeln soll. Und damit in einer Frage nach der praktischen Umsetzung bereits einzelne Parameter genannt werden können.

Modul 4: Dass der Versuch enden soll, wenn es zu einer bundesweiten Einführung kommt, sollte zwar klar sein. Aber insbesondere, weil damit zum Ausdruck gebracht wird, dass wir davon ausgehen, dass die bundesweite Einführung schneller als in fünf Jahren nach dem Start des Versuchs erfolgen könnte, sollte Modul 4 Bestandteil sein.

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Ergebnis: angenommen
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WP 019 - Schulsozialarbeit stärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #019: Schulsozialarbeit stärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schulsozialarbeit stärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine landesweit einheitliche Finanzierung durch das Land und eine den Bedürfnissen angepasste Erhöhung der Stellen für Schulsozialarbeit ein. Denn in einer sich ändernden Schulwelt leisten Schulsozialarbeiter einen wertvollen Dienst, die späteren gesellschaftlichen Problemen entgegenwirkt.

==Begründung:==

Es gibt zur Zeit in Niedersachsen kein einheitliches und schlüssiges Gesamtkonzept zum Thema Schulsozialarbeit. Insbesondere an Grundschulen gibt es mehrere Formen der Finanzierung und verschiedenste Konzepte. (1) (2)

Viele Schulsozialarbeiter an Grundschulen sind bei dem jeweiligen äußeren Schulträger angestellt und haben hier häufig befristete Arbeitsverträge. Die Städte und Gemeinden begreifen dieses meist als sogenannte freiwillige Aufgabenübernahme. Andere Schulsozialarbeiter werden über Träger der Jugendhilfe finanziert und von diesen konzeptionell begleitet. Einige wenige Schulsozialarbeiter in sozialen Brennpunkten werden vom Land Niedersachsen finanziell getragen.

Gerade der erste Punkt zeigt, dass sich häufig nur Städte und Gemeinden mit einer guten Haushaltslage Schulsozialarbeiter an einer Grundschule leisten können. Oftmals wird dies mit dem Verbot von „freiwilligen Ausgaben“ und entsprechenden Auflagen bei der Genehmigung der Haushalte begründet. Spätestens dann sollte das Land einspringen müssen, um aus kleinen Defiziten nicht große Probleme erwachsen zu lassen.

Eine verlässliche, nachhaltige und koordinierte Schulsozialarbeit erfordert aber generell eine gesetzliche Regelung auf Ebene des Kultusministeriums und die Übernahme der Kosten durch das Land Niedersachsen. Die Höhe dieser Kosten ist im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.

Die Schulsozialarbeit arbeitet präventiv in Einzelfall–, Gruppen-, und Elternarbeit. Die Schulsozialarbeit verbessert die sozialen Kompetenzen der Kinder. Die Schulsozialarbeit bietet unmittelbare Hilfe bei Problemen, Konflikten und Krisen. Die Schulsozialarbeit führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

Durch Schulsozialarbeit an Grundschulen werden sozial (diesmal wirklich nicht nur finanziell) benachteiligte Kinder frühzeitig unterstützt und gefördert. Dieses entlastet auch den Regelunterricht und kommt somit allen Schülern zugute. Weiterführende Schulen würden erheblich von dem Ausbau der Schulsozialarbeit insbesondere an Grundschulen profitieren, da die Kinder dann beim Wechsel auf die weiterführende Schule bereits mehrere Jahre sozialpädagogisch unterstützt worden sind.

Sozialarbeit an Schulen ist seit Jahren ein wichtiger Baustein in unserem Bildungssystem. Dieser Baustein wird gerade heute durch die Themenfelder Inklusion, Integration und Ganztagsschule zu einem Schlüsselthema, um all diesen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Gerade jetzt sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, damit an allen Schulen ein gemeinsames Zusammenleben und zusammen lernen möglich wird.

Die Schulsozialarbeit würde hierbei allen Schülern, im besonderen Maße aber den Kindern und Jugendlichen zugute kommen, die Defizite in der sozialen/emotionalen Entwicklung mitbringen.

Im Rahmen der Inklusion gibt es Schüler, die zeitweise oder vollständig nicht im Klassenverband unterrichtet werden können und auch im System der Förderstunden keine Fortschritte machen. Hier sind spezielle Lernräume und sozialpädagogische Fachkräfte erforderlich, um diesen Schülern eine Lern- und auch Lebensperspektive zu ermöglichen. Bei den Herausforderungen der Integration können Schulsozialarbeiter zum Beispiel durch Projekte einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Zusammenleben in den Schulen und darüber hinaus leisten. Auch beim Erkennen von Schülern mit traumatischen Belastungen können die Schulsozialarbeiter eine entscheidende Rolle spielen.

In einer Ganztagsschule bekommen verschiedenste soziale Themen eine größere Bedeutung. Auch hier ist ein Sozialarbeiter die passende Antwort auf die daraus resultierenden Herausforderungen. Je früher Kinder mit bestimmten Defiziten in ihrem Schulleben von einem Schulsozialarbeiter unterstützt werden, desto größer ist die Chance auf einen guten Bildungsabschluss und ein erfolgreiches Berufsleben.

Wer von Chancengleichheit im Bildungssystem spricht, der muss ein durchdachtes Konzept zum Thema Schulsozialarbeit vorlegen und die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stellen.

(1) http://www.hawk-hhg.de/sozialearbeitundgesundheit/media/Einblick_Schulsozialarbeit_in_Niedersachsen.pdf
(2) http://elearn.hawk-hhg.de/projekte/160/media/Dokumentation_Fachtag_Schulsozialarbeit_06_2015.pdf

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WP 020 - OpenAccess

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #020: OpenAccess
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

OpenAccess

Wir erwarten die Umsetzung von Wissensfreiheit durch die Veröffentlichung von Archiven sowie der Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung.

==Begründung:==

Die Formulierung ist griffiger als die im Programm (1), die zudem noch nur ein Teil des Grundsatzprogramms (2) ist. Ansonsten ist da noch (3)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Transparenz_in_Politik_und_Verwaltung
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Grundsatzprogramm#Open_Access
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_040
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WP 021 - Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #021: Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller kostenfrei zu erfolgen hat.

Modul 2: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern. Denn eine direkte Weiternutzung im ursprünglichen Gedanken ist besser, als jede andere Verwertung.

==Begründung:==

Zu 1: Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Zu 2: Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach § 242 noch nach § 246 StGb ist. (1) Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist somit als Bagatelldelikt zu sehen, dessen Verfolgung wir auch in anderen Fällen (2) ablehnen.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch § 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" (3) gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch deshalb relevant, weil nicht überall durch den Entsorger initiierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.

Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken zollt der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

Funfact: Die Piraten Hannover haben einen Programmpunkt "Gemeinfreiheit von Sperrmüll" in ihrem Kommunalwahlprogramm 2016. Dies wurde bei der Auswertung der Programme durch eine Umlandzeitung als Alleinstellungsmerkmal erkannt. (4)

§ 11 des NAbfG ist zu ändern.

Grundlage unter http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

(1) http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(4) http://www.auepost.de/news/lokalpolitik/welche-parteien-am-sonntag-ausserdem-antreten-4211/

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WP 022 - Plastikmüll reduzieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #022: Plastikmüll reduzieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Plastikmüll reduzieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Initiative zur Vermeidung von Plastikabfall, Schaffung von Alternativen und Bildung in diesem speziellen Bereich der Umweltpolitik ein. Kunststoffe landen im Meer und dort hat die Belastung ein derart bedenkliches Ausmaß angenommen, dass der Plastikmüll am Meeresgrund den Sauerstoffaustausch behindert.

==Begründung:==

Hier hat wieder einmal die Piratenfraktion Schleswig-Holstein gute Vorarbeit geleistet und einen entsprechenden Antrag eingebracht. (1) Der ist zwar wie üblich abgelehnt und durch einen Antrag der Regierungskoalition ersetzt worden, war aber die Grundlage für die Beschäftigung mit der Thematik. Dass es ein wichtiges Thema ist, zeigen verschiedene Veröffentlichungen (2)(3)

Zwar war auch der Landtag Niedersachsen nicht untätig und hat sich in einer Entschließung für die Unterstützung der Entwicklung von Biokunststoffen ausgesprochen. (4) Doch darin fehlen noch diverse Punkte dessen, was die Schleswig-Holsteiner vorgeschlagen haben.

(1) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2300/drucksache-18-2384.pdf
(2) https://www.theguardian.com/environment/2016/nov/09/seabirds-eat-floating-plastic-debris-because-it-smells-like-food-study-finds-algae-sulfur?CMP=share_btn_tw
(3) http://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/plastik-im-meer-beeintraechtigt-tiere-unterschiedlich-14475449.html#GEPC;s3
(4) http://k-urz.de/75fe

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WP 023 - Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #023: Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Open Government – Die Bevölkerung im Zentrum

Transparenz ist nur möglich, wenn alle nachvollziehen können, wie Gesetze sowie Entscheidungen zustande kommen.

Öffentliche Daten sind wertvoll, sie werden mit hohem Aufwand erhoben, stehen aber oft nur Wenigen zur Verfügung.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Niedersächsische Verwaltung und Politik nach den Prinzipien von Open Government umzugestalten, um direkte demokratische Mitbestimmung sowie eine aktive Informationspolitik zu gewährleisten.

==Begründung:==

Open Government ist weder Bestandteil des Grundsatz- noch des Wahlprogramms. Dort findet sich nur Open Access. (1)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Transparenz_in_Politik_und_Verwaltung

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WP 024 - Lebensmittelverschwendung begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #024: Lebensmittelverschwendung begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Lebensmittelverschwendung begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Die Möglichkeit zum Weiterverkauf derartiger Waren ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Denn Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne.

==Begründung:==

In Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (1) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Frankreich (2) ist da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Hier kann Niedersachsen eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (3)

Ein Nebeneffekt ist dabei, dass es nicht mehr notwendig sein wird, das so genannte Containern straffrei stellen zu müssen. Eine Forderung aus dem Bundesprogramm (4) wäre damit indirekt erfüllt.

Abzuwarten hinsichtlich der landespolitischen Forderung bleibt, wie sich eine ähnlich ausgerichtete Aktion auf change.org (5) auf die Bundesgesetzgebung zu dieser Frage auswirkt. Gestrichen werden könnte ein Beschluss dann immer noch.

Der Wille scheint auf Landesebene zumindest da zu sein, den Wunsch der EU nach einer 30%igen Absenkung der Lebensmittelverschwendung zu erfüllen. (6) Das hier wäre ein Weg. Aktuell scheint sie in den Überlegungen des Ministers keine Rolle zu spielen (7), auch wenn das vor kurzem noch anders klang (8) Sollte dies dennoch umgesetzt werden, können wir den Punkt immer noch streichen.

Wir befänden uns aber ausnahmsweise mal auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. (9)

(1) https://www.zugutfuerdietonne.de/uploads/media/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung_02.pdf
(2) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-wegwerfverbot-fuer-essen-in-frankreich-1.2491917
(3) https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wir-weg/
(4) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(5) https://www.change.org/p/eu-verpflichtet-superm%C3%A4rkte-ihr-unverkauftes-essen-zu-spenden-stopfoodwaste
(6) http://www.ml.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=1810&article_id=133387&_psmand=7
(7) http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/kampf-gegen-lebensmittelverschwendung_a_6,0,1832441055.html
(8) http://www.bertholdes.de/index.php?ka=1&ska=18&idclm=61
(9) http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-wollen-spende-pflicht-fuer-abgelaufene-lebensmittel-a-1114661.html

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WP 025 - Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #025: Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufstellung einer Liste der strafrechtlich zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern die Inhalte nicht selbst strafbar wären. Denn nur genaue Abgrenzung kann bei Gesetzesverstößen Unsicherheiten beseitigen.

==Begründung:==

Ist glaub ich selbsterklärend. (1) Das Hessische Pressegesetz (2) kann in seinem § 12 für die zu verfolgenden Delikte als gute Grundlage genommen werden. Die Konkretisierung der §§ 20 - 22 des NPresseG in Verbindung mit § 56 NMedienG (3) schafft Abhilfe, Landesverrat ist in Hessen nicht dabei ...

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Netzpolitik.org#Ermittlungen_wegen_Verdachts_des_Landesverrats
(2) http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=147670824750263106&sessionID=12305917871577847937&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=169553,13
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/qvk/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=436F1F76C284923D00D59588460E8A55.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

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WP 026 - Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #026: Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchliche Privilegien in Medienbestimmungen minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien aus den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien aufgehoben werden. Denn Kirchen sind nicht anders zu behandeln, als andere Interessenvereinigungen.

==Begründung:==

Wenn man sich so die Mediengesetzgebung anguckt, findet man vieles, was nicht durch Staatskirchenverträge notwendig ist. Wenn wir die schon abschaffen wollen, dann darüber hinausgehende Privilegien doch wohl erst recht.

So ist speziell für die Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld unter § 5 Abs. 3 des RStV (1) keine bedingungslose Möglichkeit zur Kurzberichterstattung vorgesehen. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV (2) ist in der Folge aufzuheben.

Im Fall der Versammlung der Landesmedienanstalt ist nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden, ebenso nicht für die katholische Kirche im NDR- und ZDF-Fernsehrat. Denn die Staatskirchenverträge (Art. 2 des Ergänzungsvertrages zum Loccumer Vertrag 4. März 1965 (ev) (3) und Art.10 Staatskonkordat (kath.)) sehen solche Posten nur für die Rundfunkanstalten bzw. im Fall der katholischen Kirche nicht einmal das (4) direkt vor.

Dass es in NDR- und ZDF-Fernsehrat je 2 Sitze für die evangelische und katholische Kirche gibt, geben die Verträge ebenfalls nicht her, nur "angemessen" soll die evangelische Kirche vertreten sein.

Was Vereinen verwehrt bleibt, muss auch Kirchen verwehrt werden. Deshalb ist auch die Aufhebung des Rechts von religiösen Gemeinschaften, Sender betreiben zu dürfen, sinnvoll. § 20a Abs. 3 des RStV ist abzuändern. "Angemessene" Sendezeit steht ihnen jedoch zu. Leider.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (5)

(1) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/1236
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV
(3) http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/nie-ev.htm
(4) http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19650226_concordato-sassonia-inf_ge.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

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WP 027 - Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #027: Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:

  • Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
  • Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
  • mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
  • die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
  • Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte, für Daten- und Verbraucherschutz ausgehöhlt werden. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

==Begründung:==

In den letzten Jahrzehnten hat sich aus der kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG die große Europäische Union EU entwickelt. Der Freihandel zwischen den Ländern in Europa hat viel zu Austausch, Völkerverständigung und Wohlstand beigetragen. Freihandel, wenn er denn zu fairen und gleichen Bedingungen stattfindet, mehrt auch den Wohlstand weniger wirtschaftsstarker Regionen und ihrer Menschen.

Zunehmend diktieren übermächtige Staaten und Großkonzerne Vertragsbedingungen und Preise. In so einer Welt hat nur der Übermächtige Vorteile. Soziale Unruhen, (Rechts)-Radikalisierung und Fluchtbewegungen sind die Folge. Dies wirkt zurück auch in unser Land: über Beteiligung an „Friedenssicherung“ in regionalen Konflikten, über Fluchtbewegungen in unser Land und nicht zuletzt über Druck auf Löhne vor allem im mittleren Einkommensbereich der Facharbeiter.

Die Piratenpartei steht zu Freihandel, wenn er zu fairen Bedingungen stattfindet. Freihandel ohne Fairhandel privatisiert Gewinne zu Gunsten weniger. Freihandel ohne Fairhandel lässt die Gesellschaft mit den Folgekosten allein. Nur Freihandel in Form von Fairhandel trägt zur Verbreitung von Frieden und Wohlstand bei.

CETA und TTIP gehen in ihren Regelungen weit über einfache Handelsabkommen hinaus. Es handelt sich um völkerrechtliche Verträge mit weitreichender Wirkung in die Zivilgesellschaft und die öffentliche Daseinsvorsorge. Vertreter der Zivilgesellschaft werden völlig unzureichend an der Vertragsgestaltung beteiligt. Nur die Interessen der exportierenden Großkonzerne werden systematisch einbezogen. Selbst gewählte Vertreter der Parlamente haben nur eingeschränkte Möglichkeit zur Sichtung und Bewertung von Verhandlungsdokumenten. Eine Übergewichtung der Konzern-Interessen zu Lasten berechtigter Anforderungen von Staat und Zivilgesellschaft ist damit vorprogrammiert.

Der Abschluss und die Weiterentwicklung von Handelsabkommen ist Aufgabe der beteiligten Staaten. Exportierende Unternehmen, importierender Handel, Öffentliche Verwaltung, Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Tierschutz- und Sozialverbände sind dabei angemessen zu hören. Unternehmensinteressen und Belange der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ müssen abgewogen werden. Die Verhandlungen sind für die Öffentlichkeit transparent zu führen.

CETA und TTIP sind als sich selbst weiterentwickelndes Vertragswerk geplant. Expertenkommissionen wie der „Rat für regulatorische Kooperation“, soll das Vertragswerk auch nach seiner Verabschiedung weiterentwickeln und verändern. Die Veränderungen sollen dabei in Kraft treten, ohne erneute Beschlüsse durch die gewählten Parlamente einholen zu müssen.

Gesetzgebung ist Aufgabe der Staaten und ihrer Organe. Dritte können und dürfen nur beratend beteiligt sein in diesem Verfahren. Eine Rechtssystem-Entwicklung ohne Parlaments-Beschlüsse widerspricht jedem demokratischen Prinzip. Demokratie schafft sich selbst ab - unfassbar.

Das Vertragswerk zu CETA und TTIP enthält Vereinbarungen zum Investitions-Schutz von Unternehmen. Der Schutz beschränkt sich jedoch nicht auf getätigte Investitionen. Vielmehr sind auch Gewinne aus potentiellen Zukunftsinvestitionen einklagbar. Ebenfalls sind Gewinnschmälerungen einklagbar. Das gilt unter anderem bei Erhöhung von Mindestlohn, bei Erhöhung von Arbeitsschutzstandards und auch bei verbessertem Verbraucherschutz. Ein so weitgehendes Klagerecht zur Absicherung des Gewinnniveaus hat mit notwendigem Schutz für investiertes Kapital nichts zu.

Unternehmen sollen dabei ihre Ansprüche über sogenannte Schiedsgerichte einklagen können. Das Klagerecht besteht nur einseitig von Unternehmen gegen Staaten. Die Schiedsgerichte – im englischen Originaltext „Tribunal“ genannt – erfüllen in ihren Regelungen nicht die Mindestanforderungen an einen neutralen Gerichtshof. Die Vergütung der Richter ist abhängig von aktiven Verfahrenszeiten und sie können in einem Verfahren mal Richter, im nächsten Verfahren Klagebeteiligter sein.

Unternehmen benötigen Schutz vor Enteignung, Benachteiligung gegenüber inländischen Wettbewerbern und anderen schwerwiegenden Eingriffen. Benachteiligungen ausländischer Firmen gegenüber inländischen Firmen können durch rechtliche Gleichstellung ausgeschlossen werden. Ein separates und in der Konstruktion fragwürdiges Schiedsgerichtssystem ist dafür nicht erforderlich.

Moderne internationale Handelsabkommen sollen wechselseitige Verpflichtungen zur Einhaltung der UNO-Menschenrechtskonvention und zu Arbeitsnorm-Standards enthalten. Vereinbarungen, die nicht einmal verlässlich die ILO-Kernarbeitsnormen absichern, sind inakzeptabel. Die Einhaltung dieser Normen muss einklagbar sein, direkt oder indirekt auch auf Initiative von Bürgern und Unternehmen.

CETA und TTIP sehen nur weiche Formulierungen zu Arbeitsnorm-Standards vor. Sie sind entsprechend schlecht einklagbar. Klagemöglichkeiten und wirksame Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Standards sind generell kaum vorhanden. Arbeitsnorm-Standards werden in CETA und TTIP nur begrenzt ausformuliert. Vielfach werden Standards einfach nur gegenseitig anerkannt. Das ist nur vermeintlich unbürokratisch. Unternehmen sind weiterhin gezwungen sich mit unterschiedlichsten statt vereinheitlichten Richtlinien auseinander zu setzen. Daneben haben jeweils die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die in aus Regionen mit für sie niedrigen Standards kommen. Dies löst erfahrungsgemäß eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

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Ergebnis:
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WP 028 - Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #028: Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 62 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, wird aufgehoben. Denn Kann-Bestimmungen sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit.

==Begründung:==

Höchstens sollte es den Abgeordneten überlassen sein, die Inhalte der genannten Medien hinsichtlich der Klassifizierung ob ausschussrelevant oder nicht zu beurteilen. Die Landtagsverwaltung soll dieses Recht nicht haben.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 11, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Zusatzinfos:

WP 029 - Überprüfung der Staatskirchenverträge

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #029: Überprüfung der Staatskirchenverträge
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine unabhängige Überprüfung des Loccumer Vertrages und des Niedersachsenkonkordats dahingehend ein, ob diese verfassungsrechtlich zulässig und politisch erforderlich sind. Minimum soll die Einfügung von Kündigungsklauseln in den Loccumer Vertrag und das Konkordat sein. Den Abschluss weiterer Verträge gleicher Qualität mit anderen Religionsgemeinschaften lehnen wir ab. Denn ein säkularer Staat darf keine Religion bevorzugen.

==Begründung:==

Die bisherige in unserem Grundsatzprogramm - dort gehört sie auch hin - befindliche reine Forderung nach Aufhebung der Staatskirchenverträge ist aufgrund der rechtlichen Situation nicht mit einer einfachen Gesetzesinitiative selbst von 100% des niedersächsischen Landtages möglich. Nicht nur wegen der Unkündbarkeitsklauseln, auch, weil vier Bundesländer daran direkt beteiligt sind. Insofern ist es sinnvoll für das Wahlprogramm, eine realistischere Forderung aufzustellen, als eine Aufhebung durch das Land Niedersachsen.

Dies sehen auch der IBKA, die Humanistische Union und die Giordano-Bruno-Stiftung so und haben es als Forderungen an Ministerpräsident Weil anlässlich der Feierlichkeiten zum 60 Jahrestag des Loccumer Vertrages im Juni 15 überreicht. (1)

(1) http://www.ibka.org/files/loccum_flyerA4.pdf

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Ergebnis:
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WP 030 - Naturdenkmale erhalten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #030: Naturdenkmale erhalten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Naturdenkmale erhalten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. Denn seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren.

==Begründung:==

Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, § 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.

§ 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.

Grundlage unter http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21

(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF

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WP 031 - Offenen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden verbindlich machen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #031: Offenen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden verbindlich machen
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Offenen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden verbindlich machen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung von kostenfreiem, anonymem, nicht protokolliertem und diskriminierungsfreiem Zugang zum Internet mittels WLAN in und an den öffentlichen Gebäuden des Landes Niedersachsen und seiner privatrechtlichen Unternehmen ein.Der Zugang zum Internet ist für uns ein Grundrecht.

Der Zugang zum WLAN soll unverschlüsselt und ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Im Falle der Verschlüsselung sind die Zugangspasswörter sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes deutlich sichtbar anzuzeigen/anzubringen.

Die Realisierung dieser Zugänge soll in einem ergebnisoffenen Verfahren unter Einbeziehung sowohl gewerblicher Anbieter, dem jeweiligen Verwaltungs IT-Dienstleister, als auch gemeinnütziger Vereine, wie z.B. Freifunk, ausgeschrieben werden.

Die Landesregierung soll Kommunen dazu auffordern, gleiches zu tun.

==Begründung:==

Ein Blick in den Norden hilft: https://www.piratenpartei.de/2015/05/15/freifunk-freitag-schleswig-holstein-richtet-kostenloses-wlan-mit-hilfe-von-freifunktechnik-ein/

Oder ein Blick in den Süden: https://mbem.nrw/freifunk

Im Übrigen ist dies - incl. der Aufforderung, sich bei der Bundesregierung für eine endgültige Abschaffung der Störerhaftung einzusetzen - eine Empfehlung des Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen aus Seite 72 der Broschüre "Niedersachsen 2030 - Zukunft vor Ort gemeinsam gestalten" des Zukunftsforum Niedersachsen unter Schirmherrschaft der Landesregierung. (1)

(1) http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/starke-staedte-und-lebendige-doerfer-im-laendlichen-raum-in-niedersachsen--zukunftsforum-gibt-weitere-handlungsempfehlungen-an-den-ministerpraesidenten--147900.html und dort verlinktes PDF

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WP 032 - Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #032: Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Religionsgemeinschaften und ihr angeschlossene Körperschaften von Gerichtsgebühren befreit. Denn Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere.

==Begründung:==

Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas umzusetzen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint (1). Kann weg. Haben wir in Bezug auf Verwaltungsgebühren auch schon beschlossen (2).

(1) http://www.patrick-breyer.de/?p=560549&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_018_-_Nieders.C3.A4chsisches_Kommunalabgabengesetz_.28NKAG.29

Gesetzliche Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1aqc/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-JustizGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-JustizGNDpP108 Damit ist § 108, Abs. 1, Satz 1 + 4 NJG aufzuheben.

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Ergebnis:
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WP 033 - Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #033: Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung Projekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein.

==Begründung:==

Es geht einerseits um europäisches Steuergeld (1) sowie um Gebühren- und niedersächsische Steuergelder (2), was verteilt wird. Um Vetternwirtschaft und Korruption keinen Boden zu bieten, muss es ein transparentes Verfahren bei der Verteilung geben. Die Vergabepraxis ist undurchsichtig und wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert (3). Unsere ehemalige bundespolitische Geschäftsführerin Katharina Nocun geht auf diesen Umstand schon im Vorfeld der Landtagswahl 2013 ein. (4) Geändert hat sich seit dem diesbezüglich nichts.

Der Punkt 4.3 der FilmFRL Niedersachsen ist zu erweitern.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

(1) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/vergabeentscheidung_efre/index.html
(2) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/index.html
(3) http://archiv2014.filmbuero-nds.de/index.php/rundbrief/rundbrief-alte-ausgabe/jahrgang-2013/639-landesrechnungshof-kritisiert-vergabepraxis-der-nordmedia.html
(4) https://www.youtube.com/watch?v=HM0uP9FMH2g ab 3:47

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WP 034 - Verklappung in der Nordsee beenden

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #034: Verklappung in der Nordsee beenden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verklappung in der Nordsee beenden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung jeglicher Regelungen ein, die die Verklappung von Abfällen in der Nordsee zulassen. Denn die Nordsee darf nicht zur Müllkippe verkommen.

==Begründung:==

Sand (1) und Schlick (2) werden mit Genehmigung niedersächsischer Behörden im niedersächsischen Teil der Nordsee entsorgt. Dabei ist nicht sichergestellt, dass davon keine Gefahren ausgehen. (3)

So wie bei der Forderung nach Abschaffung der Atomkraft, der Nichtzulassung von Fracking und der Ablehnung von unterirdischen CO2-Speichern sollten wir uns auch in solchen Fällen von ungeklärten Gefahren entsprechend positionieren.

Die gewählte Formulierung berücksichtigt, dass auch andere Abfälle, an die man heute vielleicht noch gar nicht denkt, vom Beschluss gedeckt sind.

(1) http://www.deutschlandradiokultur.de/sand-verklappung-in-der-nordsee-wohin-mit-gefaehrlichem.1008.de.html?dram:article_id=350568
(2) http://www.radiobremen.de/wissen/themen/wattenmeer-schlickentsorgung100.html
(3) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Niederlaender-verklappen-Ems-Sand-vor-Borkum,verklappung100.html

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WP 035 - Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #035: Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass über Kirchenstaatsverträge hinausgehende Sonderregelungen für religiöse Gemeinschaften, die diese gegenüber anderen Vereinigungen bevorzugen, aus allen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien gestrichen werden.

==Begründung:==

Exemplarisch haben ich aus verschiedenen niedersächsischen Gesetzen Regelungen zur Streichung angemeldet, die über das Konkordat bzw. den Loccumer Vertrag hinausgehen. Mit Sicherheit finden sich weitere, wenn man sich jede niedersächsische gesetzliche Regelung einzeln vornimmt. Ein sehr aufwändiger Vorgang, dessen Ergebnis sich sicher in zig weiteren Einzelanträgen wiederfinden würde. Das darf dann gern die Landesregierung aufgrund der Ergebnisse einer Anfrage im Parlament tun. Und dann beantragen wir die entsprechenden Änderungen.

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WP 036 - Barrierefreiheit bei Toiletten in öffentlichen Gebäuden -

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #036: Barrierefreiheit bei Toiletten in öffentlichen Gebäuden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Barrierefreiheit bei Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für mindestens eine barrierefrei erreichbare Toilette in jedem öffentlichen Gebäude ein, die stets verfügbar ist. Ersatzweise ist eine derartige öffentliche Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten. Spezielle Systeme wie Toiletten für Menschen mit komplexen Behinderungen sind speziell zu fördern.

==Begründung:==

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt leider nichts über die Notwendigkeit von barrierefreien oder so genannten "Toiletten für alle" (1) aus. Ein Beispiel aus Stuttgart (2) zeigt, was möglich ist. Ein entsprechender Prüfauftrag in Braunschweig ist angenommen worden. (3)

Derartige Investitionen den Kommunen zu überlassen und damit dem Sparzwang vieler zu unterwerfen, kann nicht unser Anspruch sein.

Mit der Implementierung einer derartigen Regelung in den Vorschriften zu Toiletten in öffentlichen Bauten (4) wäre ein Schritt getan, der zeigt, dass wir nicht nur das wollen, was über kurz oder lang wohl einzuführen ist, sondern noch mehr. Minimum sollte der Standard sein, den sich Hannover auferlegt hat (5), wobei auch dort die stetige Zugänglichkeit nicht gegeben ist.

Ersatzweiser Ausbau behindertengerechter öffentlicher Toiletten sollte möglich sein. Denn da ist in Niedersachsen noch sehr viel zu tun. (6)

(1) http://www.toiletten-fuer-alle.de/
(2) http://stuttgart-inklusiv.de/umsetzungen/toilette-fuer-alle/
(3) https://ticket.piraten-nds.de/issues/27062#note-24
(4) http://k-urz.de/1d80
(5) http://k-urz.de/f773 S. 21 f.
(6) http://www.wato.de/183/deutschland/niedersachsen/1.html

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WP 037 - Einführung eines Unterausschusses "Digitales Leben" des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #037: Einführung eines Unterausschusses "Digitales Leben" des Landtages
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einführung eines Unterausschusses "Digitales Leben" des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines Ausschusses "Digitaler Wandel" im niedersächsischen Landtag ein. Seine Aufgabe sind primär alle Inhalte, die sich mit Datenschutz, Netzausbau und Netzzugang einerseits aber auch dem Wandel von Arbeit und Bildung beschäftigen. Denn die bisherige Aufsplitterung ist bei derart komplexen Themen nicht zielführend.

==Begründung:==

Die nächste Legislaturperiode wird vom Breitbandausbau, von freiem Internetzugang und der Anpassung des allgemeinen Rechts an den Digitalen Wandel geprägt sein. Dem sollte von unserer Seite mit der Forderung nach einem entsprechenden Ausschuss Rechnung getragen werden. Auch die Folgen für die Arbeits- und Bildungswelt sind gravierend.

Dennoch halte ich ein eigenes Ministerium für unrealistisch durchzusetzen. Ein Ausschuss müsste in der konstituierenden Sitzung beantragt werden.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

Er wird daher hier in um die Inhalte Arbeit und Bildung erweiterter Form erneut gestellt.
(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 1b, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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WP 038 - Chancengleichheit an Universitäten erleichtern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #038: Chancengleichheit an Universitäten erleichtern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Chancengleichheit an Universitäten erleichtern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, spezielle Kindereinrichtungen für Studierende und Lehrende mit Kindern einzurichten, um das Besuchen bzw. Abhalten von Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Deren Schaffung ist landesseitig zu unterstützen. Denn Hochschulen müssen in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch Studium familienfreundlicher gestaltet werden.

==Begründung:==

Der Anteil an Studierenden mit Kindern beträgt in Deutschland 5% (1), erheblich unter dem Anteil an Alleinerziehenden oder Paaren mit Kindern allgemein (2). Mit einer entsprechenden Vereinbarung mit den Hochschulen, wäre hier ein gewisses Maß an Familienfreundlichkeit gegeben.

(1) http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/01_20-SE-Hauptbericht.pdf S. 481
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mikrozensus-zahl-der-verheirateten-paare-mit-kind-sinkt-a-998067.html

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WP 039 - Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #039: Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Änderung der Tagesordnung des Landtages demokratisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 66 Abs. 1 Punkt 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Was eine Gruppe beantragt, kann nicht durch eine andere, möglicherweise kleinere Gruppe unterbunden werden.

==Begründung:==

Wenn eine Fraktion oder zehn Abgeordnete eine Änderung der Tagesordnung wollen und eine andere Fraktion oder zehn Abgeordnete dies unterbinden können, entbehrt diese Möglichkeit ihrer Grundlage. Wenn schon, sollte sich das Parlament mehrheitlich gegen eine Änderung der Tagesordnung aussprechen.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 12, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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WP 040 - Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #040: Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf. Denn die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ist ausreichend.

==Begründung:==

Die Werbeeinnahmen machen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin nur einen geringen Anteil aus. (1) Weiter regelt § 13 RStV, dass die vorrangige Finanzierungsquelle der Rundfunkbeitrag zu seien hat.

Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums (2). Zudem regelt § 30 Abs. 3 Satz 1 des NMedienG (3), dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass sich 67% der Zuschauer von Fernseh-Werbung gestört fühlen (4) bzw. rund 34 Mio. Werbung ablehnen (5), hätten wir hier mal etwas, was dem einen oder anderen Wähler positiv gefallen könnte. Den Medien vielleicht weniger. Aber das hat uns bislang auch wenig gestört.

Ähnlich sehen das übrigens die Landesverbände Hamburg (6) und NRW (7), die schon Vorarbeit geleistet haben. Und da es sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um länderübergreifende Verträge handelt, sollte die Programmatiken dazu vielleicht ähnlich sein.

Primär sind die §§ 16 und 58 RStV sind zu ändern, in der Folge entsprechende Folgeparagraphen in daraus entstehenden Regelungen. Änderungen an Staatsverträgen werden in der nächsten gültigen Version vorgenommen und müssen in allen beteiligten Parlamenten bestätigt werden.

(1) http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf S. 156ff
(2) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5 S. 34
(3) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm
(4) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/72489/umfrage/akzeptanz-von-werbung-im-fernsehen-in-2009/
(5) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170894/umfrage/aufgeschlossenheit-gegenueber-werbung-im-fernsehen/
(6) https://wiki.piratenpartei.de/HH:Landesprogramm/Kultur#Reform_der_Rundfunkfinanzierung letzter Satz
(7) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP050.0

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WP 041a - Die Stromerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #041a: Die Stromerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken
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Text:
Antragsteller: Michael Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken

Durch einen zukünftigen Einsatz bereits heute entwickelter Technologien lässt sich zukünftig der (End-)Energieverbrauch in Deutschland halbieren. Nach einer Energiewende wird vermutlich ungefähr doppelt so viel Strom wie heute verbraucht werden, während der Wärmebedarf auf ungefähr ein Drittel reduziert werden kann. [1] Heute werden mit Biogas und Biomasse nur ungefähr 4% des zukünftig benötigten Stromes und ein Drittel des zukünftigen Wärmebedarfs gedeckt. [2] Der entscheidende Anteil des mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende erzeugten Stromes kann in Deutschland nur mit Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, da nur hierfür ausreichend Dach- und Fassadenflächen sowie versiegelte Flächen zur Verfügung stehen. [3] Für die Wärmeerzeugung stehen mit der Sonnenenergie und Erdwärme Energie im Überfluss zur Verfügung. Solarthermiemodule und die Nutzung der oberflächennahen Geothermie (zum Beispiel durch Wärmepumpen) sind effiziente und umweltschonende Technologien für die Wärmeerzeugung. Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Biogas und Biomasse kann deshalb auf die nachhaltige Verwertung von biologischen Reststoffen beschränkt werden. Das eröffnet die Möglichkeit, einen Teil der bisher energetisch genutzten landwirtschaftlichen Flächen zum Beispiel für eine bäuerliche Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat ein, die darauf hinwirkt, dass die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die nachhaltige Verwertung von biologischen Reststoffen beschränkt wird.

==Begründung:==

Der entscheidende Anteil der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende kann in Deutschland nur mit Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, da hierfür ausreichend versiegelte Flächen sowie Dach- und Fassadenflächen zur Verfügung stehen. Für die Nutzung der im Überfluss vorhandenen Sonnenenergie und Erdwärme stehen mit Solarmodulen, Solartürmen, der Nutzung der oberflächennahen Geothermie zum Beispiel mit Wärmepumpen oder auch der Nutzung der Tiefenwärme ausreichende Technologien zur Wärmeerzeugung zur Verfügung, welche die Umwelt nur gering belasten (z.B. bei der Produktion der Anlagen). Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Anlagen, die Biomasse als Energieträger einsetzen, kann daher auf einen ergänzenden Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung biologische Reststoffe aus einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden. Auch wenn Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt wird, ist seine CO2 Bilanz nur anscheinend klimaneutral. Denn bei der Ernte, beim Transport und der Verarbeitung entsteht CO2. Ebenso muss man das bei der Produktion und der Anwendung von Düngemittel und Pflanzenschutzmitteln erzeugte CO2 mit berücksichtigen. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamts entstehen beim Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung 446g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde (kWh) und bei der Stromerzeugung mit Biogas 423 g CO2-Äquivalent /kWh. [4]

Anmerkung: Eine Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Biokraftstofferzeugung ist zukünftig nicht erforderlich. Eine Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen durch Strom und mit Sauerstoff und Kohlendioxid ist bereits heute technisch möglich. [5] Auch eine Erzeugung von Biokraftstoffen durch Algenzucht auf versiegelten Industrieflächen ist eine interessante umweltschonende technische Möglichkeit. [6]

Literatur:
[1]"Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland (in Vorbereitung): https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/Orangebuch-Kapitel3
[2]Energiedaten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Tab. 20, Stand 05.04.2016 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/energie-daten-gesamt,property=blob,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.xls (für das Jahr 2015) zuzüglich der eigenen Abschätzung für das Jahr 2016
[3]"Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland (in Vorbereitung)
[4]Umweltbundesamt Hintergrund September 2015: "Stromsparen Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende"
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hintergrundpapier_stromsparen_web.pdf, Seite 17 Abbildung 11
[5]Die Firma "sunfire" aus Dresden (http://www.sunfire.de/en/) stellt aus Kohlendioxid, Wasserdampf und regenerativer elektrischer Energie flüssige Kraftstoffe her und wurde für ihre Technologie bereits ausgezeichnet: https://www.fona.de/de/20506
[6] Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: http://www.bdl.aero/de/themen-positionen/umwelt/biokraftstoffe/ „report 2015 Energieeffizienz und Klimaschutz“, Seite 16f

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Zusatzinfos:

WP 041b - Ergänzungsantrag zu WP041a

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #041b: Ergänzungsantrag zu WP041a
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ergänzungsantrag zu WP066

Vorbehaltlich der positiven Ergebnisse aus dem Versuch der Bioölerzeugung aus Wildpflanzen können auch diese verwandt werden.

==Begründung:==

Wir hatten für die LTW 2013 folgende Beschlussfassung:

https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_023

Die ist zwar mit

http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.1/PP_Antraege#WP_001d_-_.C3.84nderungsantr.C3.A4ge_zum_LTW-Programm_4_-_Beschlussaufhebung

entfernt worden, weil ein Pilotversuch durchgeführt wurde:

http://www.ljn.de/wild_und_jagd/natur_und_artenschutz/forschungsprojekte/

Das müsste jetzt bald auslaufen, sodass Ergebnisse im nächsten Jahr vorliegen sollten. Möglicherweise zu spät, um sie noch in einem Wahlprogramm berücksichtigen zu können.

Und wenn wir schon einen Pilotversuch wollten, dann sollten wir auch die Umsetzung als Ganzes wollen, wenn die Ergebnisse dies hergeben.

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WP 042 - Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #042: Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzräume für Menschen aller Geschlechter gleich behandeln

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen Zuflucht zu gewähren. Wir wollen daher die bislang zwei Einrichtungen für Männer finanziell aus der Landeskasse unterstützt sehen und setzen uns für eine Ausweitung des Angebots an derartigen Hilfseinrichtungen ein. Dies darf nicht zu Lasten der Unterstützung für Frauenhäuser gehen. Ihr Angebot ist unter gleichen Bedingungen beizubehalten und wenn notwendig auszuweiten. Die jeweiligen Schutzräume müssen unabhängig von der sexuellen Orientierung zugänglich sein und müssen auch Menschen anderer als den genannten sexuellen Identitäten offenstehen.

==Begründung:==

Ohne Zweifel ist die Gewalt gegen Frauen ein ernstes gesellschaftliches Problem. Dem wird mit der Existenz von 41 Frauenhäusern in Niedersachsen Rechnung getragen (1). Diese werden gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" (2) gem. Haushaltsplanentwurf 2017/18 mit durchschnittlich € 87.000 pro Einrichtung gefördert (3) in Gänze mit 6,9 Mio Euro. In diesem Punkt haben es übrigens die Grünen nicht so mit dem Kampf für gleiche Rechte der Geschlechter. (4)

Demgegenüber gibt es ganze zwei Einrichtungen (5), die sich der Zuflucht für Männer verschrieben haben. Beide Einrichtungen, in Oldenburg eine 3-Zimmer-Wohnung, in Osterode ein Haus mit vier Einzelzimmern zzgl. Gemeinschaftsraum und Küche, bekommen keinerlei finanzielle Unterstützung von Bund oder Land. Beiden stünde gem. 5.2.1 der Richtlinie für Frauen eine Summe von 3.700 Euro pro Belegungsplatz jährlich zu.

Hier ist es angemessen, eine Gleichbehandlung anzumahnen. Sowohl was die Verbreitung betrifft - mindestens noch jeweils eine Einrichtung für Männer im Süden und Westen Niedersachsens und zur Not, wenn sich keine private Initiative findet eben in Landesverantwortung - wie auch was die finanzielle Unterstützung jeder dieser Einrichtungen angeht. Der Bedarf dafür ist gemäß einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes Niedersachsen aus dem Jahre 2013 mehr als gegeben (6). Denn bei einer Zahl von 2,3 Millionen männlichen Niedersachsen zwischen 20 und 60 Jahren ergäbe sich eine Zahl von rund 140.000 Opfern in dieser Altersgruppe oder hochgerechnet jährlich 3.500.

Niedersächsische Schutzräume für Menschen außerhalb der weiblichen und männlichen Geschlechter sind nicht bekannt. Ebensowenig solche, die darauf hinweisen, dass man dort unabhängig von der sexuellen Orientierung Zuflucht suchen kann. Hier wäre es ein Zeichen an die Community, wenn wir dies herausstellend fordern. In Berlin wurde eine derartige Einrichtung, die sich allerdings nur speziell an queere Flüchtlinge richtet, durch private Initiative geschaffen. (7)

(1) http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/frauenfoerderung/frauenhaeuser/frauenhaeuser-151.html
(2) http://k-urz.de/e6cd
(3) http://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplaene/haushaltsplanentwurf_2017_2018/haushaltsplanentwurf-20172018-146640.html Einzelplan 05, Erläuterung zu 633 64 und 684 64 auf Seite 71
(4) http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/infopaket_frauenhaeuser_sicher_finanzier.pdf
(5) http://www.maennerberatungsnetz.de/bundesland/niedersachsen/?post_types=page
(6) http://maennerhaus-harz.de/wp-content/uploads/2015/05/Presse-Dunkelfeldstudi-hG-Nds.-2014.pdf
(7) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1000123.schutzraum-fuer-queere-fluechtlinge.html
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Ergebnis:
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WP 043 - Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #043: Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Geschlechterunabhängiges Hilfetelefon für Opfer von Beziehungsgewalt einrichten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen Hilfe zu gewähren. Wir setzen uns daher anlalog zum Hilfetelefon für Frauen für die Schaffung einer derartigen Einrichtung für alle von Beziehungsgewalt betroffene Geschlechter ein.

==Begründung:==

Unter der 080 00 11 60 16 gibt es das bundesweite Hilfetelefon für Frauen an, die Gewalt aus ihrem nächsten Umfeld erfahren. (1) Wie anderweitig bereits dargelegt (2) ist derartige Gewalt gegen Männer ebenfalls gegeben (3) (4). Es ist daher im Sinne der Gleichberechtigung nur angemessen, wenn auch für Männer eine derartige Anlaufstelle besteht. Spezifische Statistiken über die Beziehungsgewalt gegen andere Geschlechter als Männer und Frauen gibt es leider nicht, unwahrscheinlich ist sie nicht.

Zwar können sich unter dieser Nummer auch Männer beraten lassen, das stößt jedoch auf Probleme. Abgesehen davon weist nur wenig darauf hin, dass diese Nummer auch von Männern genutzt werden kann. (5)

Diese Einrichtung fußt rechtlich zwar auf einem Bundesgesetz (6) Das soll Niedersachsen nicht daran hindern, etwas bundesweites in Landesverantwortung einzurichten.

(1) http://www.hilfetelefon.de/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_060_-_Schutzr.C3.A4ume_f.C3.BCr_M.C3.A4nner_und_Frauen_gleich_behandeln.2C_Bestand_ausbauen
(3) https://www.welt.de/vermischtes/article158041894/Wenn-Maenner-von-Frauen-geschlagen-werden.html
(4) https://www.welt.de/politik/deutschland/article159678307/In-deutschen-Beziehungen-wird-immer-mehr-gepruegelt.html
(5) https://zulang.wordpress.com/2014/04/04/hilfetelefon-auch-manner-durfen-anrufen/
(6) http://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 044 - Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #044: Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.

==Begründung:==

Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG § 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach §34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4).

Dieser Antrag deckt sich im Bezug auf die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften mit Forderungen von ver.di Bayern. (5) Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass es auch noch andere Bereiche gibt, in denen eine derartige Regelung zur Anwendung kommen kann.

Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (6) nicht konsequent erfüllt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://bayern.verdi.de/branchen-berufe/besondere-dienste/aktuelles/++co++7a4feab8-007e-11e5-8c15-52540059119e
(6) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33

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Ergebnis:
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WP 045 - Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #045: Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen
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Text:
Antragsteller: Annette Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass im Bereich Landschaftspflege eine Struktur aufgebaut wird, die eine bessere Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz in Niedersachsen organisiert. Sie soll allen Beteiligten offen stehen. Einer entsprechenden Datenbank soll aufgebaut werden.

==Begründung:==

Bereits jetzt gibt es vielfältige Verzahnungen von Landwirtschaft und Naturschutz: „Nebenprodukte“ der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind z.B. Weiden für bodenbrütende Vogelarten, offene Heideflächen oder gefestigte Deiche nach der Schafbeweidung. Diese Leistungen der Landwirtschaft können nicht über Verkaufserlöse aus der Produktion vergolten werden, sondern benötigen ein anderes Einkommen. Es gibt Förderprogramme, Erlasse, Richtlinien, die diese Leistungen z.T. entgelten. Ein Beispiel ist die Förderung von Weidemilch. Die PM [1] dazu macht auch deutlich: Es fehlt eine Übersicht über Förderinstrumente und eine klare Struktur sowohl hinsichtlich der Ziele, der Fördertöpfe, der zu Beteiligenden als auch der Zuständigkeiten. All dies muss besser gebündelt werden.

[1]http://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-und-wenzel-setzen-impulse-fuer-landwirtschaft-und-natur-in-der-emsregion-132030.html

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WP 046 - Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #046: Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Kinder- und Jugend-Ombudsstelle durch die Gesellschaft verlässlich zu finanzieren. Denn ihre Aufgabe im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen. Hier wirkt sie späteren gesellschaftlichen Problemen entgegen.

==Begründung:==

Die "BerNi e.V. Hannover, Niedersachsen Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, Hannover" hat sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien trägerunabhängig zu beraten, bei Interessenkonflikten mit dem öffentlichen und/oder freien Träger zu vermitteln und ggf. auch die gerichtliche Durchsetzung fachlich begründeter Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe zu unterstützen. Sie strebt dazu die Zusammenarbeit mit Jugendämtern sowie Trägern der Freien Jugendhilfe an. Berni e.V. arbeitet ausschließlich mit ehrenamtlichen Beratern und Beraterinnen. Die Ombudsstelle unterstützt die Initiative, Ombudschaft im behördlichen Verfahren im SGB VIII zu verankern.

Sie ist eine private Initiative und daher auf Spenden angewiesen, wie vergleichbare Einrichtungen fast im ganzen Bundesgebiet. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es eine staatliche Finanzierung, die jedoch nicht auf Dauer ausgerichtet ist (1). Unser Ziel soll sein, die dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Dies korrespondiert mit einem entsprechenden Programmpunkt der Piraten NRW (2).

(1) http://ombudschaft-nrw.de/pdf/Jahresbericht%202015.pdf Kapitel 6
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP052.0

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WP 047 - Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #047: Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die gemäß Bundesgesetz genannte verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern. Denn nur wenn diese generell beteiligt sind, ist ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt angemessen sichergestellt.

==Begründung:==

Dass anerkannte Interessenvertretungen (1) um Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angefragt werden müssen, wenn deren Interessen berührt sind, ist eine gute Einrichtung. Sie wird jedoch zum zahnlosen Tiger, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es die gesetzliche Lage (2) zulässt. Ein Beispiel dafür ist die Neugestaltung der Innenstadt von Elsfleth (3) zu nennen.

§ 6 NUVPG ist hier anzupassen.

Grundlage unter http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/zml/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V1P6&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007V1P6-jlr-UVPGND2007pP6

(1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_1.pdf
(2) http://www.recht-niedersachsen.de/28000/nuvpg.htm
(3) http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202015/23.06.15.pdf

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WP 048a - Demokratie an Hochschulen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #048: Demokratie an Hochschulen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie an Hochschulen ausbauen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umzusetzen. Denn das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten.

==Begründung:==

Die von der Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag genannte Stärkung der Mitbestimmung ist einem Minimalkonsens der KMK zum Opfer gefallen. (1) Der im Rahmen der Novellierung des NHG von Seiten der LandesAstenKonferenz Niedersachsen benannten Mindestanforderungen (2) sind durchgängig im Sinne der piratigen Politik in Niedersachsen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Im Einzelnen umfasst die Initiative die folgenden inhaltlichen Punkte:

1. Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
2. Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
3. Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
4. Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, eine*n studentische*n Vizepräsident*in aus der Student*innenschaft zu bestimmen
5. Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
6. Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
7. Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
8. Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
9. Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
10. Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
11. Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
12. Demokratisierung heißt auch Geschlechtergerechtigkeit! Es muss als Ziel gelten, gleiche Anteile zwischen Mann und Frau in Gremien und akademischer Karriere zu bekommen. Dafür sind geeignete Mittel zu suchen
13. Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
14. Sollte die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) weiterbestehen, darf dies nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien erfolgen
15. Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden 16. Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
17. Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel

(1) http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/oldenburg-ort29216/kritik-neuem-hochschulgesetzvorreiterrolle-universitaet-vechta-4910100.html
(2) http://www.nhg-novelle.de/

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WP 048b - Demokratie an Hochschulen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #048b: Demokratie an Hochschulen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie an Hochschulen ausbauen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass folgende innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umgesetzt werden:

1. Allgemein mindestens paritätische Besetzung aller Gremien und Organe
2. Jede Statusgruppe muss in jeder Kommission gleichberechtigt sitzen
3. Übertragung der Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Hochschulleitung und Hochschulrat auf Senat und Fakultätsrate
4. Es muss die Möglichkeit vorgesehen sein, einen studentischen Vizepräsidenten aus der Studentenschaft zu bestimmen
5. Hochschul- und Stiftungsräte dürfen keine Beschlusskompetenz haben
6. Es muss grundsätzlich eine (Hochschul-)Öffentlichkeit von Sitzungen und geeignete Dokumentation dieser gewährleistet sein
7. Bei einem Weiterbestehen der Hochschulräte müssen diese derart gestaltet sein, dass sie transparent ernannt werden und eine angemessene Abbildung gesellschaftlicher Realitäten realisieren
8. Es muss eine Lösung entwickelt werden, wie Promovierende einheitlich vertreten werden können
9. Das ehrenamtliche Engagement in demokratischen Strukturen ist mit einer geeigneten Geschäftsstelle zu unterstützen
10. Es darf keine neuen Stiftungshochschulen geben, bisher bestehende müssen evaluiert werden
11. Das Letztentscheidungsrecht in der Studienqualitätskommissionen muss bei den Studierenden liegen
12. Demokratisierung heißt auch Geschlechtergerechtigkeit! Es muss als Ziel gelten, gleiche Anteile zwischen Mann und Frau in Gremien und akademischer Karriere zu bekommen. Dafür sind geeignete Mittel zu suchen
13. Private Hochschulen müssen gleiche demokratische Strukturen implementieren wie die staatlichen Hochschulen
14. Sollte die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) weiterbestehen, darf dies nur mit demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien erfolgen
15. Drittmittel müssen fortan auch dem Senat angezeigt werden
16. Generelle Abschaffung aller Studiengebühren einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags
17. Gesetzliche Zivil- und Transparenzklausel

Denn das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten.

==Begründung:==

Die von der Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag genannte Stärkung der Mitbestimmung ist einem Minimalkonsens der KMK zum Opfer gefallen. (1) Der im Rahmen der Novellierung des NHG von Seiten der LandesAstenKonferenz Niedersachsen benannten Mindestanforderungen (2) sind durchgängig im Sinne der piratigen Politik in Niedersachsen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Die Module sind unabhängig voneinander abzustimmen.

(1) http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/oldenburg-ort29216/kritik-neuem-hochschulgesetzvorreiterrolle-universitaet-vechta-4910100.html
(2) http://www.nhg-novelle.de/

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Zusatzinfos: Sollte WP048a angenommen werden, entfällt WP048b

WP 049 - Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #049: Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Demokratie mal anders - Dem Nichtwähler eine Stimme geben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch Nichtwähler im Landtag vertreten sind. Aus ihrem Kreis sollen Menschen gelost werden, die sich vorher zum Verzicht auf ihr Wahlrecht bekannt haben. Ihr Anteil errechnet sich aus der tatsächlichen Wahlbeteiligung.

==Begründung:==

Seit Jahren sinkt die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen tendenziell, Ausnahmen bestätigen die Regel (1) Als einer der Hauptgründe dafür wird jedoch die Verdrossenheit gegenüber den handelnden Politikern genannt. (2) Das ist bedauerlich und auch wir haben es offensichtlich noch nicht dauerhaft geschafft, das zu ändern.

Was also liegt näher, als den Menschen, die diese Meinung vertreten, die Möglichkeit zu geben, selbst Politik zu gestalten? Dazu sollten sie sich in einem noch zu bestimmenden Zeitraum vor der Wahl festlegen, definitiv nicht an der Wahl teilzunehmen. Dies kann bspw. mittels entsprechendem Vermerk auf der zurückgesandten Wahlbenachrichtigung erfolgen. Logischerweise sollten nur Menschen von dieser Option Gebrauch machen können, die nicht im Rahmen der jeweiligen Wahl kandidieren.

Die Auswahl derer, die dann die freien Plätze im Parlament besetzen, können über ein Losverfahren ermittelt werden. Wenn schon Bezirksbürgermeister über das Los ermittelt werden können (3), dann doch auch Landtagsabgeordnete.

Denn der Landtag soll einen Querschnitt aus der Gesellschaft darstellen. Und da gebührt den Nichtwählern ihr Anteil. Abgesehen davon ist eine der Realität nächer kommende Mischung der Herkunft, Bildung und sozialen Stellung zu erwarten.

Dass man weder studiert haben muss (4) um ein Mandat auszuüben, noch dass ein Studium zu faktenbasierterer Entscheidung führt (5), wird immer wieder unter Beweis gestellt.

Diese Idee ist auch nicht unsinniger, als die, die aus anderen Parteien kommen. (6) (7) Und für uns die Möglichkeit, eben diese Nichtwähler zu animieren, uns zu wählen. Weil nur wir es auf der Agenda hätten, die Wahlgesetze entsprechend zu ändern. Das hört sich schwieriger an, als es technisch ist. Und es ist auch nichts, was wirklich neu wäre. Das gab es schon vor 3000 Jahren (8)

Zu achten ist dabei dann natürlich darauf, dass bei einer 50%-Wahlbeteiligung für alle anderen Parteien die 5%-Hürde auf eine 2,5%-Hürde abschmelzen muss. Man könnte sie dann eigentlich auch gleich aufheben.

Dieser Antrag versteht sich übrigens nicht als vollständig ausformuliert und direkt in ein Gesetz zu gießen. Das wäre bei einem derartigen Paradigmenwechsel auch ähnlich kompliziert, wie bei der Forderung nach der sofortigen Einführung eines BGE. Eine Beschlussfassung soll ledilich eine Diskussionsgrundlage zu einer grundlegenden Reform des Wahlrechts bieten.

(1) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3175/umfrage/wahlbeteiligung-bei-den-landtagswahlen-in-niedersachsen-seit-1947/
(2) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38544/umfrage/gruende-der-nichtwaehler-an-der-bundestagswahl-2009-nicht-teilzunehmen/
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomVerfG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true §§ 61 u. 67
(4) http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/gefaelschter-lebenslauf-spd-bundestag-petra-hinz-mandat-ruecktritt
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Petry
(6) http://www.n-tv.de/politik/SPD-erwaegt-Wahlurnen-im-Supermarkt-article13611316.html
(7) https://www.cdu.de/artikel/wahlbeteiligung-steigern
(8) https://www.youtube.com/watch?v=KS9EMvbBq_U

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WP 050 - Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #050: Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Redezeitungleichheiten im Landtag aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung der §§ 70 Abs. 1 Satz 2 und 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen bekommen zu jedem Beratungsgegenstand die gleiche Redezeit.

==Begründung:==

Entscheidend ist bei jeder Beratung am Ende ohnehin die Abstimmung. Deren Ergebnis sollte offen sein. Um dies zu gewährleisten, soll die Meinungsbildung des Plenums nicht dadurch verzerrt werden, dass eine inhaltliche Darstellung mehr Präsentationsmöglichkeiten bekommt, als eine andere. Im Übrigen wird in Artikel 19 der Landesverfassung vom Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit für alle Parteien gesprochen.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 13, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Zusatzinfos:

WP 051 - Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden -

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #051: Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Wickelstationen in Toiletten öffentlicher Gebäude ein, die von allen Geschlechtern genutzt werden können. Dies kann mittels Einrichtung auf Uni-Sex-Toiletten oder in solchen für Männer erfolgen wenn parallel dazu Möglichkeiten für Frauen zur Verfügung stehen. Eine jederzeitige Nutzung ist sicherzustellen. Ersatzweise ist die Einrichtung derartiger Möglichkeiten in einer öffentlichen Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten.

==Begründung:==

In den USA gibt es mittlerweile die gesetzliche Pflicht auf Wickelstationen in Toiletten für Männer. Hier gibt es durchaus Stimmen, die dem auch nicht abgeneigt sind.(1)

Da wir jedoch derartige Spezialfälle nicht wollen, sollten unsere Wünsche umfassender sein.

Auch hier sollte ersatzweise die Möglichkeit zur Implementierung in allgemeinen öffentlichen Toiletten möglich sein.

(1) http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/791617/wo-maenner-in-osnabrueck-wickeln-koennen

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Zusatzinfos:

WP 052 - Versuche am Tier minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #052: Versuche am Tier minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Versuche am Tier minimieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Tierversuche an niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu minimieren und generell genehmigungspflichtig zu machen. Insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, sollen für pharmazeutische und chemische Stofftests Tierversuche nicht mehr verpflichtend sein. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden. Denn auch Tiere spüren Schmerz, egal in welcher Intensität und Dauer.

Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab. Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte.

Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.

==Begründung:==

Dies ist die auf Niedersachsen umgeschriebene Forderung zur BTW13. (1) Auf sie haben wir schon Bezug genommen. (2) Wir können uns zwar auf sie berufen, allerdings ist nicht sichergestellt, dass sie von jedem Interessenten an unserem Landtagswahlprogramm entdeckt wird. So ist es für NGOs oder Verlage nicht unüblich, bei der Bestimmung der Haltung von Parteien zu den jeweils eigenen Fragestellungen, explizit das Wahlprogramm zu Grunde zu legen. (3) Dies würde zu einer verzerrten Darstellung unserer Position führen, hätten wir dies nicht im Programm. Abgesehen davon hat wenigstens eine Abstimmung in der Vergangenheit gezeigt (4), dass die Landesposition nicht identisch mit der Bundesposition sein muss.

Wenn man sich die aktuell Entwicklung bei der Anzahl von Tierversuchen in Niedersachsen (5) ansieht, muss man zu der Überzeugung gelangen, dass die bundesgesetzlichen Regelungen in den niedersächsischen Antragsformularen (6) nicht ausreichend sind, die Zahl der Versuche zu vermindern. Hier sind spezielle niedersächsische Regelungen zu erarbeiten, die dieses Ziel voranbringen.

(1) https://www.piratenpartei.de/politik/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw13/umwelt-und-verbraucherschutz/#wahlprogramm-umwelt-tierschutz-tierversuche
(2) https://www.piraten-nds.de/2013/03/13/piraten-fordern-weitere-einschraenkung-von-tierversuchen/
(3) http://politik-im-spiegel.de/wahlprfsteine-wie-wollen-die-parteien-lobbyismus-kontrollieren-auswertung-zeigt-groe-unterschiede-zwischen-den-parteien/
(4) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_003_-_Berufliche_Chancen_Alleinerziehender_erh.C3.B6hen
(5) http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/779902/niedersachsen-setzt-mehr-tiere-bei-tierversuchen-ein
(6) http://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tierschutz/tierversuche/tierversuche-73708.html

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WP 053 - Schutzregelungen für Nationalparke verstärken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #053: Schutzregelungen für Nationalparke verstärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schutzregelungen für Nationalparke verstärken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Begrenzung der wirtschaftlichen Nutzung auf 25% der jeweiligen Fläche der Niedersächsischen Nationalparke ein. Dies entspricht internationalen Abkommen. Dazu fordern wir insbesondere für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verbindliche Entwicklungspläne, in denen der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Eine Nutzung zur Förderung fossiler Brennstoffe oder zum Aufbau von Windenergieanlagen lehnen wir ab.

==Begründung:==

Harz und Nordsee sind die beiden Nationalparke in Niedersachsen (1) Obwohl sie unter besonderem Schutz stehen, werden sie wirtschaftlich genutzt. Die Nordsee durch Fischerei, Rohstoffförderung und neuerdings Windparks, der Harz durch Holzeinschlag und Tourismus. Nichts davon soll grundlegend untersagt werden, insbesondere Fischerei und Tourismus haben ihre Berechtigung und werden teilweise durch Regelungen bereits reglementiert. Namentlich genannt seien hier die Fangqouten in der Nordsee. (2)

Denn wer einen Nationalpark möchte, der muss langfristig auch zu den vorgesehenen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entsprechen, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden muss. (3) Für das Niedersächsische Wattenmeer wäre das dieses Jahr (4) Für den Nationalpark Harz sind dort zwar noch 20 Jahre Zeit. Doch schon jetzt sind 52 Prozent der Fläche des Nationalparks als Naturdynamikzone ausgewiesen. Ziel ist es, bis 2022 die 75 Prozent-Hürde zu überschreiten.(5) Inwieweit man tatsächlich davon sprechen kann, dass das gesamte Nationalpark-Gebiet unbewirtschaftet ist (6) lasse ich mal dahin gestellt sein, wenn man die nicht-wirtschaftliche Nutzung damit erklärt, dass man keine Entgelder nimmt.

Das geht nur mit entsprechenden Plänen. Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden müssen, sollten an der Ausarbeitung dieses Plans alle relevanten Gruppen beteiligt sein. Dazu gehören neben der Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Nicht immer ist dies in den entsprechenden Beteiligungsverfahren gesichert.

Hinsichtlich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gibt es eine korrespondierende Beschlussfassung in Schleswig-Holstein. (7)

Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel Mittelplate gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert dem wird gesagt, dass die Mittelplate schließlich schon vorher da war. Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht.

Uns kann auch nicht reichen, dass sich der gegenwärtige niedersächsische Umweltminister dazu durchgerungen hat, sich gegen Explorationsbohrungen auszusprechen (8) solange dafür nicht die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Denn die beruhen auf einer jahrzehnte alten Erlaubnis (9), die unter anderem dazu geführt hat, dass genau die jetzt zur Disposition stehenden Gebiete vom Weltkulturerbegesetz ausgeschlossen sind.

Dies gilt es zu ändern. Denn wer weiß schon, wer im nächsten Kabinett dafür zuständig sein wird.

Die Einschränkung der Windkraftanlagen resultiert aus dem als Positionspapier angenommenen WP066 (10) Denn auch dazu sind Positionspapiere da: Um daraus weitere konkrete Punkte zu entwickeln.

(1) http://www.reiseland-niedersachsen.de/nationalparks-in-niedersachsen
(2) https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/05_Fischerei/D-Fischerei/_Texte/FangquotenNordsee2016.html
(3) http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Bilanz_ueber_20_Jahre_Nationalpark_Niedersaechsisches_Wattenmeer.pdf Ende Seite 7
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Harz
(6) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/bewirtschaftung-und-jagd-im-nationalpark-harz-148104.html
(7) http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2016.2/Antr%C3%A4ge/Umweltschutz,_Landwirtschaft,_Forsten_und_Fischerei
(8) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-stefan-wenzel-dea-sollte-anspruch-fuer-probebohrungen-im-wattenmeer-vor-cuxhaven-zurueckgeben---shell-verzicht-auf-erdoelsuche-in-der-arktis-beispielhaft-144482.html
(9) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/wattenmeer-russischer-konzern-will-nach-neuem-oel-suchen-a-1128304.html
(10) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_065_-_Ausbau_der_Stromerzeugung_mit_Windkraftanlagen_in_Niedersachsen_begrenzen

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 054 - Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #054: Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nichtzulassung von Öl-Erkundungs- und Förderbohrungen im niedersächsischen Teil der Nordsee ein. Anliegerländer und -staaten werden aufgefordert, das Selbe zu tun. Die Gefahren insbesondere für das Wattenmeer sind unabschätzbar.

==Begründung:==

Zwar hat sich Niedersachsen bislang dagegen verwehrt, entsprechende Aktionen zu gestatten (1). Das muss aber nicht heißen, dass das so bleibt. Denn in Schleswig-Holstein wurde am 03.11.16. wieder einmal ein Versuch gestartet, Erkundungsbohrungen sogar im dortigen Teil des Nationalparks Wattenmeer zu starten. (2) Hierauf richtet sich der zweite Satz.

Unter anderem ist das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) (3) entsprechend zu ergänzen. Dort findet sich nicht einmal ein Verweis auf die Unzulässigkeit von Bohrungen welcher Art auch immer. Anders als in Schleswig-Holstein (4), was aber auch noch verbesserungswürdig wäre.

Dass die Gefahren für Nordsee und insbesondere das Wattenmeer bestehen würden, sollte klar sein, ist aber auch durch Studien belegt. (5)

(1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article131947901/Niedersachsen-lehnt-Oelbohrungen-im-Nationalpark-Wattenmeer-ab.html
(2) http://www.ltsh.de/presseticker/2016-11/03/15-56-14-0a2b/pi.txt
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WattenmeerNatPG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(4) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/18s1/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9A9CBF58C82AEA73904EE289958FB91B.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NParkGSH1999rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(5) http://www.energycomment.de/license-to-spill-kurzstudie-zu-den-risiken-der-oelfoerderung-in-der-nordsee/

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Ergebnis:
Zusatzinfos: Wird Antrag 053 angenommen, entfällt Antrag 054

WP 055 - Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #055: Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ein. Bestenfalls sollen sie in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.

==Begründung:==

Staatsleistungen sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden oder eben durch Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. Diese Ansprüche der Kirchen haben sich über die Weimarer Republik bis zum heutigen Tage erhalten. (1) (2)

Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung werden die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, wobei die Grundsätze hierfür vom Reich, heute vom Bund aufzustellen sind. Dieser Gesetzgebungsauftrag ist seit 1919 nicht erfüllt worden, so dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine Ablösung der Staatsleistungen mangelt. Für eine Kürzung der Staatsleistungen bedürfte es neuer Vertragsverhandlungen.

Rechtsgrundlage für die Zahlung dieser staatlichen Leistungen ist in Niedersachsen der Loccumer Vertrag vom 19.03.1955 sowie das Niedersachsenkonkordat vom 26.02.1965. Das Land Niedersachsen zahlt seit dieser Zeit die Staatsleistungen, deren Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten angepasst wird.

Gemäß Titel 684 31-4 und 684 33-0 im Plan 07 beträgt diese Summe für das Haushaltsjahr 2016 sage und schreibe 44.614.000 €. (3) Auf die Legislatur bezogen ergäbe es ein Einsparpotential von bis zu rund 220 Mio. €. Damit ließen sich selbst nach Abzug einmalig zu zahlenden Staatsleistungen unsere anderen Punkte wahrscheinlich weitgehend finanzieren.

Demgegenüber wird übrigens der Humanistische Verband Niedersachsen (4) gemäß 684 37-3 lediglich mit 246.000 € bedacht. Da ist es nicht einzusehen, warum die evangelische und die katholische Kirche mehr bekommen sollen.

Funfact: In der Opposition wollte die SPD da mal was unternehmen. In der Zeit, in der sie auf Landes- und Bundesebene etwas hätte unternehmen können, tut sie es nicht. (5)

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (6)

(1) http://www.taz.de/!5064407/
(2) https://www.linksfraktion.de/parlament/reden/detail/staatsleistungen-an-die-kirchen-pruefen/
(3) http://www.mf.niedersachsen.de/download/104783/Einzelplan_07_-_Niedersaechsisches_Kultusministerium.pdf
(4) http://www.hvd-niedersachsen.de/humanistischer-verband.html
(5) http://renate-geuter.de/content/131415.php
(6) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

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WP 056 - Ernährungs-Souveränität in der Landwirtschaft

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #056: Ernährungs-Souveränität in der Landwirtschaft
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Text:
Antragsteller: Annette Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ernährungs-Souveränität in der Landwirtschaft

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Landwirtschaft ein, welche die Ernährungs-Souveränität in den Mittelpunkt stellt. Das Land Niedersachsen soll mit Initiativen im Bundesrat auf entsprechende Gesetzesänderungen hinwirken.

==Begründung:==

Ernährungs-Souveränität bedeutet: eine Region ist in der Lage, selbstbestimmt die eigenen Ernährung zu gestalten. Eine auf dieses Ziel ausgerichtete Landwirtschaft kann z.B. lizenzfrei über Saatgut aus eigenem Nachbau verfügen [1]. Sie hat Vorrang beim Kauf von Boden gegenüber branchenfremden Investoren [2]. In der Diskussion über klimafreundliches Verhalten liefert sie die Zutaten für eine regional und saisonal angepasste Ernährungsweise.

Für die Landwirtschaft in Niedersachsen bedeutet dies darüber hinaus, dass die Ernährungs-Souveränität der Regionen und Länder berücksichtigt wird, die Zielorte für Agrar-Exporte sind. Einen Absatz von landwirtschaftlichen Produkte darf es nicht geben, wenn auf den Märkten der Zielorte die einheimische Produktion zerstört wird. Also kein Milchpulver nach Burkina Faso, keine Hühnchenreste für Ghana, etc. [3,4].

[1]http://www.ig-nachbau.de/
[2]http://www.deutschlandfunk.de/landgrabbing-ausverkauf-der-ostdeutschen-landwirtschaft.724.de.html?dram:article_id=274916
[3]http://www.dw.com/de/eu-milch-bedroht-bauern-in-burkina-faso/a-35931257
[4]http://www.3sat.de/page/?source=/nano/astuecke/122605/index.html

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WP 057 - Flussausbauten begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #057: Flussausbauten begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Flussausbauten begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen Stopp von Maßnahmen der Flussausbauten ein, die bislang noch nicht abschließend genehmigt sind. Dies gilt für alle schiffbaren Flüsse in Niedersachsen. Jede weitere anstehende Planfeststellung und Genehmigung im Zusammenhang mit Flussvertiefungen muss zumindest transparent und unter Bereitstellung aller positiven wie negativen Argumente erfolgen.

In einem ergebnisoffenen Verfahren sind die Auswirkungen gegeneinander abzuwägen, wobei ein besonderer Fokus auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu legen ist. Die Piratenpartei Niedersachsen wird derartige Vorhaben kritisch begleiten und auf die Einhaltung ihrer Forderungen dringen.

==Begründung:==

Flussausbauten, insbesondere -vertiefungsmaßnahmen an Elbe, Ems und Weser haben in den letzten Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen geführt. Auch wenn es sich dabei um Bundeswasserstraßen handelt, ist das Land Niedersachsen in der Verantwortung, aufgrund der Auswirkungen im Landesgebiet zum Schutz der Bürger und der Umwelt tätig zu werden. Die Zuständigkeit liegt ohnehin im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Transparenz und Nachhaltigkeit im Verfahren sollen der Maßstab für die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen sein. Dies sind Grundprinzipien unserer Partei, die überall zur Anwendung kommen müssen.

Die Vorteile von Flussausbauten sind:
- Erhalt von Arbeitsplätzen bei Profiteuren der Vertiefung (Werften, Häfen)
- Erhöhung der Schiffsauslastung und Einsatz größerer Schiffe
- Reduzierung tidebedingter Wartezeiten
- Reduzierung von CO2- und NOx-Emmisionen durch verringerte Schiffsfrequenz

Die Nachteile von Flussausbauten sind:
- Verlust der noch vorhandenen ökologischen Bestandteile der Flüsse im Grundbereich
- Verminderter Schutz vor Sturmfluten im Mündungsbereich
- Erhöhter Tidenhub und daraus folgend erhöhte Erosion
- Erhöhte Strömungsgeschwindigkeit, damit einhergehende Verschlickung verbliebener Seitenarme und hohe Kosten für deren Beseitigung
- Vergrößerung der Brackwasserzone
- Beeinträchtigung von Feuchtbiotopen in Folge der Entwässerung der umliegenden Landmasse durch Absenkung des Grundwasserspiegels, die nur mit hohem Aufwand zugewässert werden können
- Verlust von Arbeitsplätzen in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Flussfischerei
- Verlust von Strandbereichen und ruhigen Wasserzonen
- Infrastrukturkosten für die Allgemeinheit mit einhergehenden Vorteilen für die Wirtschaft sind als indirekte Subvention zu sehen
- Verlangsamte Schiffsbewegung gegen den Tidenhub

Die Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen einer Vertiefung lassen den Schluss zu, dass auf lange Sicht die negativen Folgen überwiegen. Die Quellen dieser Aussagen sind mannigfaltig. Sie finden sich unter den Stichworten Elbvertiefung, Emsvertiefung und Weservertiefung. Sie einzeln aufzuführen würde den Rahmen sprengen.

Die EuGH-Rechtsprechung (1) lässt Interpretationsmöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie der EU weiterhin zu. Hier gilt es, ein Zeichen für die Einhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes zu setzen.

(1) http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Weservertiefung-EuGH-macht-strenge-Auflagen-,weservertiefung152.html

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WP 058 - Open Sensordata

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #058: Open Sensordata
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Open Sensordata

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Datensätze durch Mess- und Sensorinstrumente der öffentlichen Hand mit einer maximalen Verzögerung von 48 Stunden über eine offene (Software-)Schnittstelle durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern vor allem, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch das Land , z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertenmeinungen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle erhalten können.

Alle Datensätze müssen von personenbezogenen Daten bereinigt sein, bzw. muss sichergestellt werden, dass keine Daten erfasst werden, welche einen Rückschluss oder eine Identifikation einer Person zulassen könnten. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Datensätze ausreichend von personenbezogenen Daten bereinigt werden können, sind diese Datensätze nicht zu veröffentlichen. Es wird jedes Jahr erneut eine Prüfung stattfinden, ob eine ausreichende Bereinigung der Datensätze von personenbezogenen Daten inzwischen sichergestellt werden kann.

Alle Datensätzen müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen dürfen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

==Begründung:==

Ein noch nicht verschriftlichter Spezialfall von OpenAccess

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WP 059 - Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #059: Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer unabhängigen Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte ein. Dazu gehört das eigenständige Einbringen von Initiativen, die den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter verleiht genau so, wie die Überprüfung der Auswirkung von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche, sofern dies nicht im vorherigen Beteiligungsverfahren geschehen ist. Dies wäre eine Ergänzung zur Kinderkommission und zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm. Denn Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung.

==Begründung:==

Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. Deshalb brauchen die Kinder eine staatliche Institution, die sich landesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Kinder sollen einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert, sowie aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (1) überprüft und deren Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene forciert sowie eigene Initiativen startet, um den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter zu verschaffen.

Diese Beauftragung dient damit der Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (2), die seit November 2015 existiert und ist als Ergänzung zur Kinderkommission (3) des niedersächsischen Landtages zu sehen.

Hingewiesen sei darauf, dass der NRW-Fraktion bestätigt wurde, "dass die Einrichtung und Besetzung einer unabhängigen Stelle eines Landesbeauftragten für Kinderrechte unverzichtbar ist, um die UN-Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen in NRW wirklich umzusetzen und zu achten." (4) Das Land Sachsen-Anhalt hat eine entsprechende Beauftragung ausgesprochen. Dort ist sie jedoch dem Sozialministerium angegliedert und somit nicht unabhängig. (5)

Funfact: 1998 gab es einen SPD-Gesetzentwurf auf Bundesebene. (6) Dabei ist es dann auch erstmal geblieben, als man wieder in Regierungsverantwortung war... Orientieren kann sich daran aber ein Landesgesetzentwurf. Eine dann aufgrund privater Initiative 2015 im Bundestag durchgeführte Anhörung zu einer entsprechenden Petition (7) hat auch noch kein Ergebnis gebracht.

(1) http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/25-jahre-un-kinderrechtskonvention
(2) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/monitoring-von-kinderrechten/
(3) http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=17E0F710E08140F9BAE9AF88959FE0E3&and_uuid=412AD877F06695DBD1A8C4731A6DD61C
(4) http://www.xtranews.de/2016/06/23/nrw-piraten-beantragen-experten-bestaetigen-id16186181.html
(5) http://www.kinderbeauftragter.sachsen-anhalt.de/
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/108/1310880.asc
(7) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68119

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WP 060 - Altlastenfond erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #060: Altlastenfond erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Altlastenfond erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die "Förderrichtline Altlasten" zu erweitern. Sie soll die generelle Unterstützung von Privateigentümern bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war und sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen des Gewässerschutzes beschränken. Denn wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen.

==Begründung:==

Die erneuerte Förderrichtlinie Altlasten (1) beschränkt sich auf den Gewässerschutz. Die Beseitigung sonstiger Altlasten, die die Gewässer nicht bedrohen, ist somit nicht bedacht. Ein typisches Beispiel, wo dies nicht ausreichend ist, ist dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. (2) Sie bezieht sich somit nicht auf Privateigentümer, die unverschuldet in die gleiche Situation gekommen sind, wie ein Fall aus Hannover zeigt. (3) Da für Privateigentümer eine derartige finanzielle Belastung üblicherweise noch schwerer zu tragen ist, als für Kommunen oder Unternehmen, sollten wir uns für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinschaft einsetzen. Demgegenüber gibt bzw. gab es zumindest Zuschüsse in Baden-Württemberg (4), Nordrhein-Westfalen (5) und Sachsen (6).

Dass das ganze prinzipiell auch anders zu regeln ist, zeigt Österreich. Dort gibt es eine landesweit einheitliche Gesetzgebung, die den Verkäufer für unbekannte Verunreinigungen haftbar macht. Er muss auf einem umfassenden Gewährleistungsverzicht bestehen; unterlässt er dies, muss er für eine etwaige Dekontaminierung zahlen. (7) Was natürlich noch immer nicht das Problem löst, wenn kein Vorbesitzer mehr greifbar ist. Aber es wäre ein Anfang, die so genannte Zustandstörerhaftung in Deutschland umzukehren.

Dies entspricht auch einer Forderung des BUND. (8)

(1) http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/umweltschutz/foerderrichtlinie_altlastengewaesserschutz/foerderrichtlinie-altlasten---gewaesserschutz-102864.html
(2) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltministerium-land-unterstuetzt-sanierung-von-brachflaechen-und-altlasten--flaechenverbrauch-reduzieren-135456.html
(3) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(4) http://www.hydrosys.uni-stuttgart.de/aktuelles/material/Krug_Statuskolloquium_VEGAS_2005.pdf S. 10
(5) http://www.aav-nrw.de/Service/broschueren/altlastensanierung_in_nrw.pdf
(6) http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12477.htm
(7) http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4886638/Baugrunde_Kontaminierte-Boden-als-Haftungsfalle
(8) http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/sonstiges/20080500_sonstiges_bodenschutz_im_bund_hintergrund.pdf Seite 9

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WP 061 - Ausweisung von Wildwiesen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #061: Ausweisung von Wildwiesen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ausweisung von Wildwiesen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche und dauerhafte Ausweisung von siedlungsnahen, zusammenhängenden Wildwiesen als Bestandteil einer jeglichen Kommune in einer noch festzulegenden Größe ein. Denn so ist dem schwindenden Bestand an Insekten und der Arten, die sie als Nahrung brauchen, entgegenzuwirken.

==Begründung:==

Der Bestand an Insekten geht immer weiter zurück. Zwischen 1990 und 2011 sank der Bestand an Schmetterlingen um die Hälfte. (1), das gleiche gilt für den Bestand an Honigbienen von 1990 bis 2012. (2) Zudem haben neuere Untersuchungen ergeben, dass Bestand und Ergiebigkeit von Stadtbienen höher ist, als von Landbienen. (3)

Die Gründe dafür sind vielfältig, die Monokultur in der Landwirtschaft ist als eines der Hauptkriterien ausgemacht. (4) Hier kann die Festschreibung von zusammenhängenden Wildwiesenflächen, die eine natürliche Flora für Insekten darstellen, Abhilfe schaffen. Dafür ist es höchste Zeit. Denn damit einher geht ein Rückgang am Bestand von Vögeln. (5) Diese sind natürlich nicht alles Insektenfresser. Dem Teil von ihnen, zum Beispiel Schwalben und Segler, kann aber geholfen werden. (6) Auch die meisten Fledermausarten sind bekanntermaßen Insektenfresser.

All diesen Nutzern helfen Wildwiesen. Denn sie bieten aufgrund der darin wesentlich größeren Pflanzenvielfalt als in Monokulturen auch Nahrungsspezialisten unter den Insekten ein Refugium (7), was wiederum deren Fressfeinden nutzt.

Handlungsbedarf sieht auch die Landesregierung (8) Wie so oft greift sie zu kurz und es ist nicht absehbar, was von ihren Überlegungen bleibt. Denn erfahrungsgemäß ist gerade im Umweltbereich die Lobby derer, die dort keine Verbesserungen wünschen, recht groß. Abgesehen davon springt die Konzentration auf Gewässer und ihre Ränder zu kurz. Denn dort, wo keine Gewässer fließen, gäbe es auch keine Verbesserungsmöglichkeiten der Situation.

Die gesetzliche Anweisung von Sonderflächen auch in bestehender Struktur ist nichts außergewöhnliches. Beim Ausbau der Windkraft wurden solche Bedingungen verordnet. Sie umfassen insgesamt 1,4% der Landesfläche. (9)

Spezifikationen hinsichtlich der Größe der Flächen für Wildwiesen halte ich nicht für zweckmäßig. Sie engt den Entscheidungsspielraum der Abgeordneten zu sehr ein und ist sicher auch von den vorzufindenden sonstigen individuellen Rahmenbedingungen einer jeden Kommune abhängig.

Auch dies ließe sich mittels einer Erweiterung des NAGBNatSchG rechtlich gestalten.

Die dauerhafte Einrichtung ist zu verankern, um bei einem positiven Ausgang des Versuchs der Energieerzeugung aus Wiesenpflanzen den Verbrauch dieser Sonderflächen zu verhindern.

(1) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bestaende-von-wiesen-schmetterlingen-schwinden-europaweit-a-912617.html
(2) http://www.n-tv.de/wissen/Bienen-Bestaende-in-Gefahr-article7133011.html
(3) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bienen-produzieren-in-staedten-mehr-honig-als-auf-dem-land-a-1127965.html?utm_content=buffer27356&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer
(4) http://www.dw.com/de/insektensterben-durch-industrielle-landwirtschaft/a-18976657
(5) https://www.welt.de/wissenschaft/article133926552/In-Europa-sterben-die-Voegel-in-Massen-weg.html
(6) https://www.nabu.de/news/2016/06/20700.html
(7) (8) http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/artenvielfalt-baeche-fluesse-auen-und-grundwasser-besser-schuetzen--landesregierung-novelliert-naturschutz--und-wassergesetz--149064.html
(9) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1kye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000036941#focuspoint

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WP 062 - Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #062: Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ein. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll verstärkt Rechenschaft getragen werden.

==Begründung:==

Im Bundeswahlprogramm 2013 weisen wir darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zu den betreffenden Bundesländern, in anderen Bundesländern gibt es dieses Recht längst (2). Auch hier hat Tierschutz Verfassungsrang (3). Zwar gab es 2014 einen entsprechenden Kabinettsentwurf (4), der dann im März 2016 tatsächlich in den Gesetzgebungsprozess (5) einging. Seit dem 05.04.2017 gibt es ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. (6) Wie erwartet, wurden die unter (7) genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet. Dies nachzuholen, gilt es zu erreichen. Das sagen die kleinen Wörtchen "weitreichend" und "umfassend". Abgesehen davon fehlt beispielsweise in der Auflistung, dass Stiftungen (8) klageberechtigt wären.

In Kontakt stehend mit dem Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen zitiere ich aus einer Mail vom 07.10.16:

"Mit "umfassend" ist letztendlich alles gesagt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen in der Kritik stehen:
- Nur Feststellungsklage. Auch irreversible Entscheidungen/Anordnungen können erst im Nachgang überprüft werden (z.B. Anordnung der Tötung von Tieren).
- Die Mitwirkung für eine Anordnung oder Nichtanordnung durch die zuständigen Tierschutzbehörden im Rahmen von § 16a TSchG ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so verfasst, dass eine Klage dagegen möglich erscheint. Aufgrund der Voraussetzung, dass vorher eine Mitwirkung erfolgt sein muss, wird das Klagerecht gegen Tierschutzbehörden faktisch ausgeschlossen.
- Mitwirkung bei Tierhaltungsanlagen ist erst ab 450 m3 möglich. Die Tierhaltungsanlagen in Tierversuchslaboren sind ausgenommen.
- Bearbeitungsfristen wurden willkürlich und ausnahmslos festgelegt. Sie können durch die Behörden einseitig auf 2 Wochen verkürzt werden.
- Es liegt im Ermessen der Behörde, ob überhaupt Einsicht in Unterlagen gewährt wird. Es kann sich hier auf die Geheimhaltung von Geschäftsinteressen berufen werden."

Alles in allem bleiben also noch viele Punkte offen, die von Seiten der Tierschutzorganisationen angemahnt werden.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+ND&max=true&aiz=true#jlr-VerfNDV2Art6b
(4) http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/kabinett-bringt-verbandsklagerecht-fuer-tierschutzorganisationen-auf-den-weg--127956.html
(5) http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Tierschutz-Verbaende-koennen-kuenftig-klagen,tierschutz244.html
(6) Drucksache 17/5329 des Niedersächsischen Landtags
(7) https://www.tierrechte.de/images/stories/Verbandsklage/14-11-10-NI-Mitwirkungs-u-Klagerechte-Tierschutz-Stellungnahme-Menschen-fuer-Tierrechte.pdf
(8) https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stellungnahme-verbandsklagerecht

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WP 063 - Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #063: Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jegliche Straßensanierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert und jegliche Regelung zur Sonderfinanzierung aufgehoben wird. Denn die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) hat zur Folge, dass die öffentliche Hand solange oberflächlich saniert, bis unter Kostenbeteiligung der Anlieger eine Grundsanierung notwendig ist.

==Begründung:==

Die Straßenausbaubeitragssatzung basiert auf einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), die in den 80er Jahren die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht (CDU) beschlossen hat. Das führt dazu, dass die Kommunalaufsicht von den Kommunen verlangt, alle Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Aufgaben auszuschöpfen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Haushalt nicht genehmigt wird. (1)

In der Folge mussten somit diverse Kommunen entsprechende Regelungen erlassen, mittlerweile in 2/3 der Kommunen Niedersachsens. (2) Mit dem Verweis darauf, dass vielfach beobachtbar ist, dass im Vorfeld der Erhebung auf eine angemessene Unterhaltung verzichtet wird, werden immer wieder Einsprüche laut, wenn die Satzung angewandt werden soll. (3)

Hier sollte man erstaunlicherweise Unterstützung von der CDU erwarten, die sich in Hannover (4) und anderenorts für eine Aufhebung stark gemacht hat. (5) Dass dennoch keine entsprechende Initiative im Landtag erfolgt, dürfte wohl daran liegen, dass es eben unter der CDU-Regierung von Ernst Allbrecht zu den Grundlagen dafür kam.

Zwar bewegt sich etwas in Richtung der Verpflichtung, eine Strabs einzuführen und zu nutzen. So ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP wie folgt:

"Das Instrument der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen tritt neben das Instrument der einmaligen Straßenausbaubeiträge nach § 6 NKAG. Zukünftig sollen die Gemeinden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie ihren Investitionsaufwand für Straßensanierungen über einmalige Straßenausbaubeiträge, über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach § 6 b NKAG-E oder über allgemeine Finanzmittel decken wollen. Daher ist mit der Novellierung des NKAG auch eine Änderung des § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Artikel 2 des Gesetzentwurfs) verbunden." (6)

Bestätigt durch eine entsprechende Presseerklärung bei Einbringung des Entwurfes eines geänderten Kommunalabgabengesetzes. (7)

Das ändert jedoch nichts daran, dass noch immer die Anlieger zur Kasse gebeten werden, wenn die Kommunen auf eine frühzeitige Sanierung verzichten und nicht die oben genannte Finanzierung "über allgemeine Finanzmittel" wählt. Und nicht umsonst haben verschiedene Kreisverbände die Forderung nach einer Aufhebung der Strabs in ihr Kommunalwahlprogramm 2016 aufgenommen. Da ist es nur folgerichtig, wenn zumindest wir dies auch auf Landesebene umsetzen wollen.

(1) http://spd-ricklingen.de/imperia/md/content/bezirkhannover/ricklingen/meldungen/2014_01_info_01.pdf
(2) http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/600292/strasse-kaputt-wo-anlieger-bezahlen-mussen-und-wo-nicht
(3) http://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Landesweiter-Protest-in-Niedersachsen-Buerger-wehren-sich-gegen-Strassenausbaubeitraege-,pressemeldungndr16104.html
(4) http://www.cdu-hannover-stadt.de/index.php?ka=1&ska=4&idn=169
(5) https://www.google.de/search?q=Stra%C3%9Fenausbaubeitragssatzung+CDU&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=PCv6V7WQDsiB3gPQkJP4Cw
(6) Drucksache 17/5053 des Landtages Niedersachsen nur als PDF verfügbar
(7) http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-kommunalabgabengesetzes-und-anderer-gesetze-142472.html

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WP 064 - Wildtierverbot im Zirkus

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #064: Wildtierverbot im Zirkus
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wildtierverbot im Zirkus

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass sich die Landesregierung verstärkt bei der Bundesregierung für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates aus 2003 und 2011 zur Nichtzulassung derartiger Vorführungen verwendet. Ersatzweise setzen wir uns für eine Landesrichtlinie ein. Denn eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus unter den dortigen Bedingungen generell nicht möglich.

==Begründung:==

Die Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus exotischen Ländern.

Die Bundesländer haben sich im Bundesrat bereits mehrfach für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ausgesprochen. (1) Allerdings stellen sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag bisher quer.

Einem Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus stehen aus meiner Sicht weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen:

Der erfolgreiche Betrieb eines Zirkusbetriebes ist nicht an die Dressur und Zurschaustellung von Tieren gebunden – dies zeigt nicht nur die rückläufige Bedeutung der Tiernummern im Zirkusprogramm, sondern insbesondere der Erfolg von Zirkussen, die ganz auf Tiere verzichten.

Gerade in den oftmals als kleine Familienbetriebe von Ort zu Ort ziehenden Wanderzirkussen ist eine artgerechte Haltung im Sinne der spezifischen Bedürfnisse der Tiere nicht möglich. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird nicht schrankenlos gewährt und das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt eine Einschränkung.

Die skandinavischen Länder haben gegenüber Deutschland wesentlich strengere Auflagen für die Haltung von Tieren im Zirkus und die Haltung bestimmter Tierarten ist dort bereits teilweise oder ganz verboten.

In einer Frontal-21-Sendung (3) wurden nicht nur weitere Argumente (Quelle: PETA) genannt, es wird auch darauf hingewiesen, dass 2/3 der Bevölkerung die Wildtierhaltung in Zirkussen ablehnen.

Dass tatsächlich Bestrebungen auf Bundesebene bestehen, die Forderung des Bundesrates umzusetzen, ist nicht absehbar. (4)

Verschiedene Städte, vor kurzem auch Hannover (5), haben bereits derartige Regelungen für auf in städtischem Besitz befindliche Gebiete gastierende Zirkusunternehmen erlassen. Nichts desto trotz können diese jedoch auf in anderem Besitz befindlichem Gebiet innerhalb der Stadt, beispielsweise dem Schützenplatz, der ohnehin regelmäßiger Aufbauort ist, weiterhin Tiere zur Show stellen. Dies ist ein unbefriedigender Zustand.

(1) http://www.spiegel.de/panorama/artgerechte-haltung-bundesrat-fordert-wildtierverbot-in-zirkussen-a-799893.html
(2) http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/geht-auch-poesie-2248991.html
(3) http://www.zdf.de/frontal-21/wildtierverbot-im-zirkus-quaelerei-in-der-manege-37400800.html
(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802690.pdf
(5) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Rat-der-Stadt-Hannover-stimmt-fuer-Verbot-von-Wildtieren-im-Zirkus

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WP 065 - Tag des Grundgesetzes einführen lassen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #065: Tag des Grundgesetzes einführen lassen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Tag des Grundgesetzes einführen lassen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass das Land Niedersachsen aktiv für die Schaffung eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern eintritt, mit dem der 23. Mai als "Tag des Grundgesetzes" zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. Denn Grundrechte müssen wieder als wichtiger Wert anerkannt sein.

==Begründung:==

Wie keine andere Partei weisen wir immer wieder auf den Wert des Grundgesetzes und die Wichtigkeit seines Schutzes hin (1). Es ist daher nur konsequent, den Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 entsprechend zu ehren und somit - hoffentlich - seine Bedeutung im Gedächtnis der Bevölkerung zu untermauern. Denn dann fühlten sich doch hoffentlich auch die Regierenden etwas mehr verpflichtet, das Grundgesetz zu achten und nicht laufend verfassungswidrige Gesetze zu beschließen und sich dann zu beschweren, dass das Bundesverfassungsgericht zuviel Macht besäße (2).

Das immer wieder gerne genutzte Argument der Wirtschaft, Feiertage würden die Produktivität nachhaltig vermindern, lässt sich ohnehin nicht aufrecht erhalten. Von den G7-Staaten haben die folgenden an landesweiten Feiertagen: Deutschland 9 Frankreich 11 Italien 12 Japan 15 Kanada 9 Vereinigtes Königreich 6 Vereinigte Staaten 10

Dieser Antrag findet Entsprechung im Bundesprogramm für die Einbringung eines entsprechenden Antrags der Bundestagsfraktion an die Bundesregierung. (3)

Anzumerken ist, dass aktuell auch die Landtagsfraktionen sich gegenseitig darin überbieten, Vorschläge für einen zusätzlichen Feiertag zu machen. Ob es dazu kommt, hängt wohl davon ab, ob man sich auf einen bestimmten Anlass einigen kann. (4) Die Idee, den Tag des Grundgesetzes zu nehmen, ist noch nicht aufgetaucht. Dafür machen sich aber auch die Piraten Schleswig-Holstein als Landesfeiertag stark. (5)

(1) http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Mahnwache-in-Karlsruhe-Piraten-protestieren-gegen-Beschneidung-des-BVG;art6066,1645577
(2) http://www.berliner-zeitung.de/politik/kritik-am-bundesverfassungsgericht-hat-das-bvg-zu-viel-einfluss-auf-die-politik--,10808018,26622014.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2016.1/Antragsportal/WP012
(4) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Neuer-Feiertag-Sinnvoll-oder-Opium-fuers-Volk,feiertag156.html
(5) http://www.scharf-links.de/114.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=59869&cHash=c5482d92b0
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WP 066 - Ausgestaltung der Schuldenbremse

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #066: Ausgestaltung der Schuldenbremse
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ausgestaltung der Schuldenbremse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten "Schuldenbremse" für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist. Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollten nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt werden. Allerdings sind wir für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Denn die Kredite von heute sind die Schulden der nachfolgenden Generationen.

==Begründung:==

Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung regelt die Kreditaufnahme des Landes. (1) Bis auf weiteres kommen wir nicht darum herum, sie als gegeben zu akzeptieren: Artikel 109 GG verpflichtet die Länder dazu, eine solche einzuführen. (2)

Die ursprünglich in Niedersachsen schon seit 2015 geplante Einführung einer "Schuldenbremse" mittels Hinführung auf eine Kreditaufnahme von maximal 720 Mio. € ist auf 2020 verschoben worden (3) und kann somit ohne weiteres in ihrer Ausgestaltung zum Thema einer zukünftigen Landtagsfraktion aber auch des nächsten Landtagswahlkampfes werden. Sie wird in der Folge ohnehin jede Landtagsfraktion darin begleiten, in Haushaltsberatungen und laufenden Anträgen darauf Rücksicht nehmen zu müssen.

Was sind nun die Inhalte einer Schuldenbremse?

Schulden können sinnvoll sein, wenn diese für Investitionen verwendet werden, wie Bildung und sinnvolle Infrastruktur und nicht für die Rettung von Unternehmen mit den falschen Geschäftsmodellen wie Banken oder Prestigeprojekten wie Elbphilharmonie oder Stuttgart 21. Können Investitionen nicht für die erstgenannten Zwecke eingesetzt werden, führt dies langfristig zu Nachteilen und erhöhten Kosten, die die Gemeinschaft ähnlich belasten, wie die Schulden an sich, wenn nicht sogar stärker. Wer propagiert mehr als wir, dass bspw. das Sparen an Bildung das Sparen an der falschen Stelle ist?

Schuldenbremsen sind auch nicht „demokratieschonend“, da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der „lokalen Demokratie – Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte“ auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene behindern, wenn nicht gar unmöglich machen. Scheitern sinnvolle aus Bürgerhand entwickelte Ideen an der Maßgabe, dafür keine zusätzlichen Gelder aufnehmen zu dürfen, misslingt der Versuch der Bürgerbeteiligung. Wenn einerseits aus den Voraussetzungen der direktdemokratischen Beteiligungsinstrumente sinnvollerweise der Nachweis einer Finanzierung herausgenommen wurde, soll diese Entwicklung nicht durch die sog. Schuldenbremse wieder aufgehoben werden können.

Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so dass Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern, weshalb wir sie zu recht ablehnen.

Durch die Schuldenbremsen wird die Bildung von kommunalen Beteiligungsgesellschaften gefördert, mit dem Ziel, erforderliche Investitionen außerhalb des regulären Haushaltes zu ermöglichen und zu finanzieren. Die Beteiligungsgesellschaften agieren dann als Projektentwicklungsgesellschaften und vergeben Investitionsprojekte im Rahmen von ÖPP. Dieses Vorgehen erhöht das wirtschaftliche Risiko der Kommunen, da sie im schlechtesten Fall für die Verluste der Beteiligungsgesellschaften haften.

Der Sinn der Schuldenbremsen ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene seit 2003 nicht erfüllt aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden. Diese Möglichkeit steht auch den Bundesländern zu, weshalb Niedersachsen auch mit Bezug auf die erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Finanzierung des Geflüchtetenaufkommens die Einführung verschoben hat.

Griechenland ist eine Blaupause dafür, wie eine Demokratie beseitigt wird, wenn Schulden für die falschen, privaten Gläubiger, gemacht werden und nicht sinnvoll in den Aufbau des Landes investiert wird.

All das lässt eine strikte Schuldenbremse anhand der nackten Zahl nicht zielführend erscheinen. Das sollten wir dem Wähler auch so klarmachen.

(1) http://www.schure.de/6400003/lho.htm#p18
(2) http://www.bpb.de/apuz/126016/konzept-und-herausforderungen-der-schuldenbremse?p=all
(3) http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/themen/schuldenbremse/

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WP 067 - Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #067: Kirchentagsfinanzierung privatisieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Kirchentagsfinanzierung privatisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Kirchentage und ähnliche konfessionelle Großveranstaltungen ohne den Einsatz allgemeiner Steuermittel finanziert werden. Denn sie sind als legitime Privatsache der Kirchen bzw. Besucher zu sehen.

==Begründung:==

Katholiken- und Kirchentage finden in der Regel im Wechsel alle zwei Jahre statt. Niedersachsen hatte seit 1949 bereits 4mal den evangelischen Kirchentag und 2mal den Katholikentag zu Gast. Am 27.05.16 verkündete Landesbischof Ralf Meister den Mitgliedern des in Hannover versammelten Kirchenparlaments: "Hannover wird wieder den Kirchentag ausrichten, im Jahr 2023 oder 2025" (1)

Regelmäßig werden diese Veranstaltungen von der öffentlichen Hand unterstützt, obwohl dies die Kirchenstaatsverträge nicht vorschreiben. Der letzte Kirchentag in Leipzig wurde mit 500.000 Euro vom Bund, drei Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen und einer Million durch die Stadt Leipzig finanziert bei einem Gesamtbudget von 9,9 Millionen Euro. Und dabei war das noch eine der preisgünstigeren Veranstaltungen dieser Art (2). Die Haushaltsplanung, die eventuelle Mittel für den Kirchentag berücksichtigt, fiele also genau in das letzte Jahr der kommenden Legislatur, sollte man sich auf 2023 einigen.

Es ist nicht einzusehen, warum die öffentliche Hand auch nur einen Euro für solche Veranstaltungen ausgibt.

(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-wird-wieder-einen-Kirchentag-ausrichten
(2) http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholikentag-2016-in-leipzig-streit-ueber-subvention-a-991928.html

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WP 068 - Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #068: Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass eine Voraussetzung für die direkte oder indirekte finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Veranstaltungen der Verzicht auf religiöse Bestandteile sein soll.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Teilweise haben wir Beschlusslagen zu geldwerten Leistungen, die neben den kirchenvertragsrechtlich zugesicherten gewährt werden und die wir ablehnen. (1) Dann sollten wir auch wollen, dass es keine Geldflüsse mehr geben wird, die nicht gesetzlich geregelt sind.

Wenn schon Veranstaltungen wie "Der Tag der Tracht" (2) mit einem Gottesdienst beginnen, dann sollte nicht auch noch eine Sparkasse, bei der wir uns dafür stark machen, dass deren Gewinne in die kommunale Kasse fließen (3) dort als Sponsor auftreten dürfen.

Eine auf Sparkassen bezogene Regelung wäre im Nds. Sparkassengesetz einzufügen (4), für andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen in deren Regelungsgrundsätzen.

Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Grundsatzprogramms in aktueller Version (5)

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_018_-_Nieders.C3.A4chsisches_Kommunalabgabengesetz_.28NKAG.29 Modul 1
(2) http://www.landestrachtenverband-niedersachsen.de/
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Gewinnaussch.C3.BCttung_der_Sparkasse_an_die_Kommunen
(4) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Niedersaechsisches_Sparkassengesetz_NSpG_Landesrecht_Nieders-d450999,1.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche

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WP 069 - Keine Gottesdienste bei offiziellen Anlässen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #069: Keine Gottesdienste bei offiziellen Anlässen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine Gottesdienste bei offiziellen Anlässen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei offiziellen Anlässen, an denen das Land Niedersachsen beteiligt ist, keine Gottesdienste ausgerichtet werden. Denn weltliche Anlässe sind von religiösen Veranstaltungen zu trennen. Ausnahmen bilden reine Trauergottesdienste.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass offizielle Veranstaltungen, bei denen das Land Niedersachsen (Mit-)Ausrichter ist, nicht von Gottesdiensten flankiert werden, wie dies beim Tag der Niedersachsen (1) oder aufgrund der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit (2) der Fall war und ist.

Wenn bspw. aus Anlass von Katastrophen wie Flugzeugabstürzen, Bahnunglücken oder auch Terrorismus der Staat in der Verantwortung steht, den Menschen Halt zu geben, sollte ihm diese nicht verwehrt werden.

(1) http://www.tdn-hildesheim.info/b%C3%BChne-antenne-niedersachsen
(2) https://himmlisch-evangelisch.wir-e.de/gottesdienst

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WP 070 - Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #070: Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Verzicht auf offizielle Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung bei Gottesdiensten aus weltlichem, nicht politisch notwendigem Anlass im Land Niedersachsen ein. Denn weltliches und kirchliches gehört getrennt.

==Begründung:==

Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass die Vertreter der Regierung nicht an Veranstaltungen wie aus Anlass des Erntedankfestes (1) oder des Tages der Deutschen Einheit (2) teilnehmen.

Das Recht als Privatperson solchen Veranstaltungen beizuwohnen soll natürlich nicht beschränkt werden. Im Gegenteil, dies unterstreicht unseren Anspruch, wonach die Ausübung des Glaubens Privatsache ist. Auch aus diesem Grund soll der Verzicht auf die offizielle Teilnahme an Gottesdiensten bei weltlichen Veranstaltungen beschränkt sein.

Wenn es einen direkten Bezug zum Regierungsamt gibt, müssen Ausnahmen möglich sein. Ob das auch der Fall ist, wenn der Umweltminister zur Woche der Brüderlichkeit auf die Kanzel steigt (3), sollte seiner Stellenbeschreibung zu entnehmen sein.

Diese Regelung wäre in der GO der Landesregierung zu verankern. (4) Darauf sollten wir hinwirken. Nicht erst, wenn jemand von uns ein Ministeramt hat.

(1) http://www.landeserntedankfest-niedersachsen.de/
(2) https://himmlisch-evangelisch.wir-e.de/gottesdienst
(3) https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2016/07/2016_07_20_1
(4) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gemeinsame_Geschaeftsordnung_der_Landesregierung_und_der_Min-d311881,1.html

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WP 071 - Abschwächung der Datensammlungen über Fans

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #071: Abschwächung der Datensammlungen über Fans
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschwächung der Datensammlungen über Fans

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine vom Bundeskriminalamt geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball, aber auch beim Eishockey – erfasst wurden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass aus Niedersachsen keine Informationen mehr in das System eingepflegt werden, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung erhalten bleiben. Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.

Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweges zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung in geeigneter Form unter Angabe aller gespeicherten Daten informiert werden.

Zusätzlich zur Datei "Gewalttäter Sport" werden in verschiedenen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, diese sogenannten "SKB-Dateien" unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen.

==Begründung:==
Neben der teilweise fragwürdigen Sammelwut personenbezogener Daten sind die im Antragstext genannten fehlenden Bestandteile einer ordentlichen Rechtsstaatlichkeit Grund genug, in Niedersachsen eine Novelle anzustreben, wie es in Hamburg mittlerweile aus ebendiesen Überlegungen heraus gelungen ist. (1)

Eine recht umfangreiche Darstellung der Situation ergibt sich aus einer Anfrage im Landtag 2015 (2) Konsequenzen daraus sind allerdings nicht bekannt. Denn gerade Fragen, die rechtlich relevant sind, werden nur ausweichend beantwortet.

Zudem erlaubt sich Niedersachsen noch eine weitere Spielart, die bei der Polizeiinspektion Hannover West (seit 1. März 2005), dem Polizeikommissariat Braunschweig-Nord (seit 26. August 2002) und der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt (seit 9. Februar 2006) geführten Dateien der so genannten szenekundigen Beamten (SKB-Dateien) (3) (4)

(1) http://www.spiegel.de/sport/fussball/polizei-muss-datei-ueber-gewaltbereite-fussballfans-an-a-1077812.html
(2) http://pastebin.com/MicJUBtm
(3) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=135536&_psmand=33
(4) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=134286&_psmand=33

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WP 072 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #072: Einrichtung von Drogenkonsumräumen
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Text:
Antragsteller: Maik Saunus
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Bereitstellung von Instrumentarien zur Untersuchung von Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den „Fixerstuben“ auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.

==Begründung:==

Der Antrag basiert auf der bundespolitischen Beschlusslage (1) Zwar gibt es seit 2002 mit der DrogKVO die Möglichkeit zur Einrichtung so genannter Drogenkonsumräume. (2) Allerdings existiert davon nur ein einziger in Niedersachsen, genauer gesagt, in Hannover (3) Für 2014 zeigt die Statistik - bei steigender Tendenz (4) - dass die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen um über 20% auf 74 zugenommen hat, die meisten waren langjährige Heroinkonsumenten. (5) "Nur" 12 davon sind im Bereich der Polizeidirektion Hannover, also der einzigen Region, in der es einen Drogenkonsumraum gibt, zu beklagen. (6) Es ist somit an der Zeit, derartige Räume auch anderweitig im Land einzurichten. Wenn dies nicht durch private Initiativen geschieht, dann muss eben das Land Niedersachsen einspringen. Denn dass für 2013 davon auszugehen ist, dass bundesweit ca. 200 Menschen durch die Hilfen in Drogenkonsumräumen überlebt haben, spricht für ihre Relevanz. (7) Nordrhein-Westfalen führt den Rückgang der Drogentoten seit den 90er Jahren um 80% im Übrigen auf die 10 dortigen Drogenkonsumräume zurück (8) Dass dies damit einher geht, Drug-Checking zu ermöglichen, um die über die durch den Konsum entstehende gesundheitliche Belastung zu minimieren, sollte selbstverständlich sein.

(1) https://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/drogen-und-suchtpolitik/
(2) http://www.indro-online.de/rvoniedersachsen.htm
(3) http://drogenkonsumraum.net/
(4) http://www.tonkuhle.de/nachrichten/aktuell/zeige-nachrichten/9-unkategorisierte/45835-niedersachsen-verzeichnet-mehr-drogentote.html
(5) http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article136464558/73-Niedersachsen-starben-am-Konsum-harter-Drogen.html
(6) http://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/statistik/polizeiliche-kriminalstatistik-2013-110057.html
(7) http://alternativer-drogenbericht.de/drogenkonsumraeume-retten-menschenleben/
(8) http://www.derwesten.de/politik/weniger-drogentote-in-nrw-dank-fixerstuben-id10491031.html

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 073 - Feiertagsregelungen ausweiten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #073: Feiertagsregelungen ausweiten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Feiertagsregelungen ausweiten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Montage nach weltlichen Feiertagen die auf einen Sonntag fallen, als zusätzlich frei für Arbeitnehmer zu definieren. Denn in verschiedenen europäischen Staaten gibt es diese Regelung schon.

==Begründung:==

2016 war es mal wieder so weit, der 1. Mai fiel auf einen Sonntag - und das führte bei vielen Arbeitnehmern zum Verdruss. Da bietet es sich an, dies aufzunehmen und eine ähnliche Regelung wie sie in England, Spanien, Belgien und Luxemburg (1) landesweit und für alle Feiertage gilt, in einer auf weltliche Feiertage (Neujahr, Tag der Arbeit, Tag der Deutschen Einheit) beschränkten Form in Niedersachsen einzufügen.

Auf weltliche Feiertage beschränkt, weil wir doch sowieso wenig von verordneten religiösen Feiertagen halten, was wir mit einer derartigen Ergänzung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (2) nochmal hervorheben können. Dies bietet sich zwischen §1.1 und 1.2 an. Die Regelung käme übrigens erstmalig am 03.10.2021 zum Tragen, sofern das dann noch Nationalfeiertag ist. (3). 2022 fällt der 1. Mai auf einen Sonntag, 2023 und damit möglicherweise unmittelbar vor dem Termin der nächsten Wahlen zum Landtag wäre der Neujahrstag ein Sonntag.

Der 23. Mai ist übrigens 2021 wieder ein Sonntag. Parallel zu Pfingsten. Da wäre der Montag sowieso frei. In solchen Fällen ist dann gesonderter Klärungsbedarf.

Bei anzunehmender Ablehnung eines entsprechenden Beschlussantrages im Parlament allein schon eine geharnischte Pressemitteilung wert. Übrigens auch, wenn es erstaunlicherweise 2018 nicht mit dem Einzug in den Landtag klappen sollte.

(1) http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/werden-sonntaegliche-feiertage-in-deutschland-bald-montags-nachgeholt-14195433.html
(2) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14920&article_id=61491&_psmand=33
(3) http://www.schulferien.org/Feiertage/2018/feiertage_2021.html

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WP 074 - Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #074: Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den automatischen Zugang zum Masterstudium nach Abschluss des Bachelorstudiums unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein. Denn Bildung muss möglichst vorgabenfrei möglich sein.

==Begründung:==

Die Kritik an den Bologna-Vorgaben ist nach wie vor berechtigt. (1) Prinzipiell verfolgen wir die Rückkehr zu den Studienbedingungen vor Bachelor und Master. So war zu diesen Zeiten für die Zulassung zum Hauptstudium auch nur das bestandene Vorstudium nötig.

Demgegenüber muss man sich für den Masterstudiengang erneut bewerben und tritt dabei gegen Bewerber aus ganz Europa weitgehend anhand des Bachelorabschlusses an, sofern dieser als Zulassungskriterium von der jeweiligen Universität definiert wurde. Dies lässt außer Acht, dass durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zur Erreichung dieses Abschlusses auch unterschiedliche Abschlussqualitäten eine Folge sind. Auch der Grad der Schwierigkeit, ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen, kann aller Vergleichbarkeit zum trotz differieren.

Rein praktisch kommt hinzu, dass sich die Wertigkeit des Bachelors als vollwertiger Studienabschluss nach wie vor nicht durchgesetzt hat (2) und daher mehr Studenten den Master anstreben, als derzeit Studienplätze existieren.

Zudem fordert die LandesAstenKonferenz die Abschaffung nicht-fachlicher Hürden bei der Zulassung zum Masterstudium. (3) Auch dem wäre mit der Beschlussfassung gedient.

Die §§ 5 und 7 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) (4) wären zu ändern.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Unabhängigkeit von den Noten im Bachelor-Studium schon für das Lehramtsstudium per Gericht festgestellt wurde. (5) Allerdings nur für dieses.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) https://bremenwahl.piratenpartei.de/2010/11/04/ansatz-des-bologna-prozesses-ad-absurdum-gefuehrt/
(2) http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bachelor-so-viel-ist-der-abschluss-wert-a-1069969.html
(3) http://www.lak-niedersachsen.de/positionspapier/
(4) http://www.studentenwerke.de/de/zulassungsverfahren-im-masterstudium#Nie
(5) http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/urteil-universitaet-muss-lehramt-bachelorstudenten-zum-master-zulassen-a-944151.html

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WP 075 - Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #075: Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Filmförderkriterium "Familienfreundlichkeit" wieder einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" bei der niedersächsischen Filmförderung ein. Denn bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Projekten soll die Familienfreundlichkeit generell eine Rolle spielen.

==Begründung:==

Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Filmförderrichtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version entfallen. Warum Familienfreundlichkeit seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll ist nicht nachvollziehbar.

1.1 FilmFRL ist anzupassen.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

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WP 076 - Novellierung des Aufnahmegesetzes

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #076: Novellierung des Aufnahmegesetzes
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Novellierung des Aufnahmegesetzes

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die weitgehende Anpassung des AufnG an Vorschläge des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ein. Ziel ist die verbindliche Verteilung aller Schutzsuchenden auf die Kommunen, die vorzugsweise Unterbringung - insbesondere besonders schutzbedürftiger Asylsuchenden - in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften und die tatsächliche Kostentragung durch das Land gegenüber den Kommunen im Gesetz sicherzustellen.

== Begründung: ==

Mit seiner Stellungnahme zur Novellierung des Aufnahmegesetzes am 09.01.12 hat der Niedersächsische Flüchtlingsrat verschiedenste Vorschläge gemacht, die im Sinne einer klareren rechtlichen Grundlage einerseits und einem menschlicheren Umgang hinsichtlich der Unterbringung von Asylsuchenden andererseits wünschenswert sind. Leider ist nur ein kleiner Teil davon berücksichtigt worden. Im Einzelnen blieben von den als piratig zu bezeichnenden Vorschlägen unberücksichtigt:

Aufnahme der Personengruppen nach § 24 Abs. 3 AufenthG in § 1 Abs. 1 Satz 1 in Nr. 3 AufnG:

Verbindliche Verteilung der Asylsuchenden, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde, auf die Gemeinden spätestens nach 3 Monaten in § 1 Abs. 1 Satz 2 AufnG:

Eine Regelverteilung von Asylsuchenden auf die Gemeinden festzuschreiben, erscheint sinnvoll. Eine solche Regelverteilung nach Erstaufnahme ist aus verschiedenen Gründen angezeigt. In der Praxis ist dies ohnehin gegeben, warum es nicht im Gesetz steht, erschließt sich nicht. Denn somit kann zumindest theoretisch jede Gemeinde sich weigern, Asylsuchende aufzunehmen.

Niedersachsen finanziert derzeit drei Einrichtungen zur Aufnahme von Asylsuchenden. Die Unterbringung in Landeseinrichtungen kostet, wie die Landesregierung selbst einräumt, etwa das Dreifache einer dezentralen Unterbringung. Die Erstaufnahme von Asylsuchenden ist gesetzlich auf einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten beschränkt, könnte jedoch auch innerhalb eines Zeitraums von 3 - 6 Wochen abgeschlossen sein.

Das Aufnahmegesetz sollte daher festlegen, dass eine Verteilung auf die Gemeinden unmittelbar nach Abschluss der Erstaufnahme, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Monaten nach Asylantragstellung zu erfolgen hat, wie dies auch gesetzlich vorgesehen ist. Eine frühestmögliche Verteilung der Flüchtlinge erscheint nicht nur finanzpolitischen Gründen angezeigt, sondern wäre auch integrationspolitisch sinnvoll, da die Lager des Landes abseits der großen Städte nur beschränkte Möglichkeiten für eine Partizipation und selbständige Lebensführung bieten.

Der Bericht des Nds. Landesrechnungshofs vom 08.08.2003 (Az.: 5.2-0326 u. 0323/3-02, Seite 20) kommt zum Schluss, „dass die Asylbewerber grundsätzlich nach einer Woche alle in der ZAST durchlaufenden Stationen absolviert haben und auf die Kommunen verteilt werden können. Sie verbleiben länger, weil die verteilenden Mitarbeiter – wie sie auch bestätigt haben – auch die hinreichende Belegung der ZAST bei ihren Zuweisungen berücksichtigen.“

Im Regelbetrieb, und der sollte bis zu den Wahlen 2018 doch wohl zu erwarten sein, sollten diese Werte auch wieder erreicht werden.

- Verbindliche Verteilung der Asylsuchenden, über deren Antrag entschieden wurde, auf alle Gemeinden in § 1 Absatz 2 AufnG:

Hier gilt das Gleiche, wie beim vorherigen Punkt. Warum Unterscheidungen bei der Zuteilung gemacht werden, erschließt sich nicht.

- Wenn möglich eine Verteilung auf Standorte, an denen Familienangehörige und/oder Freunde betreut werden in § 1 Abs. 3 AufnG:

Die Berücksichtigung familiärer Bindungen sowie vorhandener Betreuungs-, Behandlungs- und weiterer integrationsförderlicher Aspekte als Soll-Vorschrift in das Aufnahmegesetz aufzunehmen, scheint sinnvoll. Dies dürfte nicht nur im Interesse der Betroffenen liegen, sondern auch der öffentlichen Hand, da die Nutzung vorhandener Unterstützungsangebote von Angehörigen dazu beiträgt, unnötige zusätzliche Kosten für die Anmietung von Wohnraum oder die Bestellung von Betreuer/innen zu vermeiden. Auch nichtfamiliäre Bindungen zu Freunden sollten Berücksichtigung finden. Dem Wunsch der zu verteilenden Person sollte nach Möglichkeit entsprochen werden.

- Verbindliche Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen in § 3 Absatz 1 AufnG:

Im Aufnahmegesetz fehlt eine ausdrückliche Bezugnahme auf die EU-Richtlinie 2003/9/EG des Rates v. 27.01.2003. Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber/innen in den Mitgliedstaaten wurde die Voraussetzung für eine einheitliche Mindestversorgung von Asylsuchenden geschaffen. In Niedersachsen gibt es – anders als in den 90er – Jahren – keine verbindlichen Mindestanforderungen an die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Gemeinden. Eine Bezugnahme auf die EU-Richtlinie ist deshalb solange angezeigt, wie eine andere Ausformulierung von Mindeststandards für Aufnahme und Verteilung nach dem AufnG fehlt. Dabei ist davon auszugehen, dass Mindeststandards in gleichem Maße für alle in § 1 Abs. 2 AufnG genannten Personen gelten müssen.

Niedersachsen hat als eines von sechs Bundesländern noch keine entsprechenden Richtlinien erlassen (a) Zeit, dass sich das ändert, um Verbindlichkeiten zu schaffen.

(a) https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Informationspapier_MEDIENDIENST_INTEGRATION_Unterbringung_von_Asylbewerbern.pdf Seite 6f

- Vorzugsweise Unterbringung in Einzelunterkünften (Wohnungen) als § 3 Absatz 3 AufnG:

Die mehrfach und von verschiedener Seite beschriebenen negativen Folgen einer zentralen Unterbringung in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften (wie etwa das Fehlen einer eigenständigen Lebensführung, der Mangel an Handlungsmöglichkeiten, ein erschwerter Zugang zu Arbeit und Ausbildung, Spannungen und Konflikten durch Art der Unterbringung, ein hoher Krankenstand usw.) (a) werden durch die beabsichtigte Änderung weitgehend beseitigt. Durch eine – zuweilen Jahre andauernde - Segregation von Flüchtlingen wird das Erlernen der deutschen Sprache und die Partizipation am gesellschaftlichen Leben, also eine Integration in Deutschland, enorm erschwert, wenn nicht gar verhindert.

Der Versuch, ordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. eine Aufenthaltsbeendigung) mit Mitteln sozialer Ausgrenzung durchzusetzen, ist fragwürdig und ist in vieler Hinsicht kontraproduktiv, gerade wenn die Betroffenen am Ende doch in Deutschland bleiben. Insbesondere Kindern und Jugendlichen werden Entwicklungschancen – egal ob ihre Zukunft in Deutschland oder in irgendeinem anderen Land der Welt liegen mag – in zentralen Einrichtungen oft nachhaltig verbaut.

Die unbestritten günstigere Variante der privaten Wohnraumversorgung hilft darüber hinaus, Kosten zu sparen.

Viele Kommunen präferieren schon jetzt eine dezentrale Unterbringung: Die überwiegende Mehrzahl der verteilten Flüchtlinge (86%) wohnt in eigenen Wohnungen, wie aus einer Umfrage der Landesregierung an die Kommunen (Stichtag 01.06.2010) hervor geht (b). Immerhin lebten jedoch zu dem genannten Stichtag von 11.645 kommunal untergebrachten Flüchtlingen noch 1.230 Personen – teils schon über viele Jahre – in Gemeinschaftsunterkünften. Unter Berücksichtigung aller Flüchtlinge, also auch der vom Land in Lagern untergebrachten Menschen, leben in Niedersachsen über 20% der Betroffenen in Gemeinschaftsunterkünften (c).

Um den verteilten Personen das Ankommen in den Gemeinden zu erleichtern, die Integration zu fördern und eine Wohnungssuche zu ermöglichen, sollte jedoch grundsätzlich eine befristete Unterbringung in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften möglich sein. Eine solche Regelung hat sich auch im erwähnten „Leverkusener Modell“ bewährt.

(a) siehe hierzu ausführlich die Studien von Dr. Birgit Behrensen http://www.equal-saga.info/docs/SPuKRegionalanalyse.pdf sowie von Andreas Beier http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/diplomarbeit-andreas-beier-2007.pdf
(b) http://www.nds-fluerat.org/5694/aktuelles/5694/
(c) ebd.

- Primäre Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen als § 3 Absatz 4 AufnG:

Hierunter fallen:
1. unbegleitete minderjährige Personen,
2. Schwerbehinderte,
3. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
4. Schwangere,
5. alleinerziehende mit minderjährigen Kindern,
6. traumatisierte Personen,
7. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung stehen und mit ihnen zusammen leben wollen,
8. Personen, die bereits Leistungen der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) erhalten haben.

Damit würdigen wir die besondere Heraushebung und Privilegierung bestimmter Gruppen insbesondere im Hinblick auf deren grundsätzliche Unterbringung in Privatwohnungen oder entsprechenden bedarfsgerechten Einrichtungen. Eine solche Anpassung ist eine sinnvolle und notwendige Implementierung entsprechender Regelungen der EU-Richtlinie 2003/9/EG des Rats vom 27.01.2003 (sog. Aufnahmerichtlinie) in das Aufnahmegesetz, das für

- Vollständige Kostentragung kommunaler Ausgaben statt Pauschalbeträge in § 4 Absatz 1 AufnG:

Die Verknüpfung ausländerrechtlicher Handlungsbedarfe mit sozialrechtlicher Entscheidungspraxis dient offenbar als Hilfsargument gegen eine angemessene Erhöhung der Pauschale. Natürlich sinken Kosten dann, wenn der Bewilligungsgrund entfallen ist. Mit ihrer pauschalen Unterstellung einer faktisch rechtsmissbräuchlichen Anwendung des AsylbLG durch niedersächsische Kommunen wird suggeriert, dass das AsylbLG als Ordnungsinstrument für die schnellere Abschiebung von in Niedersachsen aufgenommen Schutzsuchenden eingesetzt werden kann. Diese Instrumentalisierung der Erstattungsregelungen des Aufenthaltsgesetzes für ordnungspolitische Zwecke ist nicht hinnehmbar.

Es muss darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung bei der Festsetzung der Erstattungspauschale vor allem Leistungskürzungen bei den Betroffenen durchsetzen will, um sie faktisch „auszuhungern“. Im Hinblick auf die ohnehin zumindest im Randbereich der Verfassungswidrigkeit verorteten Leistungen des AsylbLG stößt eine solche Intention auf schärfste Kritik des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Unabhängig davon, dass eine solche Strategie für das Gros der Betroffenen gar nicht umsetzbar ist, missachtet der Gesetzgeber mit dieser Intention verfassungsgemäß gebotene Grundpfeiler des Sozialstaatsprinzips, nach dem in Deutschland jedem Notleidenden unabhängig vom Entstehungsgrund der Hilfebedürftigkeit die unabweisbare Hilfe zu leisten ist. Genau diese Hilfe aber muss das AsylbLG gewähren, gerät es nicht in Gefahr, als solches verfassungswidrig zu sein.

Allseits bekannt ist, dass der im Gesetz festgelegte Erstattungsbetrag des Landes an die Kommunen von € 4 826 pro Person und Jahr bei weitem nicht ausreichend ist. Von einem derartig starren Betrag ist ohnehin nichts zu halten, da er nicht die jeweiligen regionalen Unterschiede berücksichtigt. Vielmehr ist es in unserem Sinn, denjenigen, der Kosten verursacht, diese auch tragen zu lassen. Und das ist nun mal das Land respektive der Bund.

Denn dass es auch anders geht, hat die Landesregierung schon gezeigt. Am 20.10.15 gab sie bekannt, dass zukünftig statt wie im Gesetz vorgesehen ab 2016 € 6.195,- und seit 2017 € 10.000,- pro Jahr und Flüchtling bezahlt werden. (a)

(a) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=138016&_psmand=33

Funfact: Wieder einmal haben die Grünen als Oppositionspartei bei der Novellierung des AufnG einen eigenen Entwurf vorgelegt, der in ihrer Rolle als Regierungspartei anscheinend keine Bedeutung mehr hat. Denn Teile der Vorschläge des Niedersächsischen Flüchtlingsrates sind identisch mit denen der Grünen. (1)

(1) http://www.christian-meyer-gruene.de/im-landtag/artikel/artikel/gesetzentwurf-zur-aenderung-des-gesetzes-zur-aufnahme-von-auslaendischen-fluechtlingen-und-zur-durch.html


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Zusatzinfos:

WP 077 - Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #077: Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Mindeststandards bei der Arbeitszeit von Pflegekräften einhalten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, landesseitig einen Mindeststandard festzulegen, der die Arbeitszeit von Pflegekräften regelt. Dieser orientiert sich an aktuellen arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen und wird Bestandteil der Verhandlungen über Pflegeschlüssel.

==Begründung:==

Bislang sind die Arbeitszeitbedingungen kein Bestandteil der Festlegung von Pflegeschlüsseln. Demgegenüber gibt es aktuelle arbeitswissenschaftliche Vorschläge, wie Schichtpläne und Arbeitszeiten aufgebaut werden. (1) Werden diese eingehalten, kommt es zu verbindlicheren Bedingungen für Pflegekräfte, die gleichzeitig eine Überbelastung verhindern. Dies dient sowohl dem Wohl der Beschäftigten wie auch der zu pflegenden Personen.

(1) https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medien_und_Service/Kundenmagazin/Download_BGWmitteilungen_1_2017.pdf?__blob=publicationFile S. 6 ff.

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 078 - Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #078: Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Berücksichtigung sexueller Vielfalt bei öffentlich-rechtlichen Medien verankern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität als Teil der Programmgrundsätze öffentlich-rechtlicher Medien festgeschrieben wird. Denn sexueller Vielfalt muss überall Rechnung getragen werden.

==Begründung:==

Das Kriterium der sexuellen Vielfalt fehlt in den Bestimmungen der Landesmedienanstalt (1), des NDR (2), des ZDF (3) und des DeutschlandRadio (4). Die dortige Festschreibung dient der Manifestierung teils schon gelebter Realität und ist ein Zeichen an die Community, dass zumindest wir ihr Rechnung tragen.

Warum das insbesondere bei der Landesmedienanstalt noch nicht aufgenommen wurde, erschließt sich nicht. Denn dort zumindest ist bereits ein LSVD-Vertreter in die Vollversammlung aufgenommen worden. (5)


(1) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm#p14
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf §§ 5 und 7
(3) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=536&Itemid=28#%C2%A7%205
(4) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=545#%C2%A7%206
(5) http://nds-bremen.lsvd.de/presse/vielfalt-medien-staerken/?lang=en

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 079a - Bekenntnis zum "Templiner Manifest"

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #079a: Bekenntnis zum "Templiner Manifest"
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Bekenntnis zum "Templiner Manifest"

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung der darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein.

==Begründung:==

Mit dem Bundesbeschluss zu Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker (1) haben wir dort einen Punkt aus dem "Templiner Manifest" (2) beschlossen. Die anderen Punkte fallen eher in Landesverantwortung und sollten daher auch in einem Landeswahlprogramm nicht fehlen.

Im Einzelnen handelt es sich inhaltlich um die Punkte:

1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren
2. Promovierten Wissenschaftlern verlässliche Perspektiven geben
3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
7. Gleichberechtigt mitbestimmen
8. Mobilität fördern, nicht bestrafen
9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
10. Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an universitäres Lehrpersonal gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29
(2) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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Ergebnis:
Zusatzinfos: Wird dieser Antrag beschlossen, entfällt WP079b

WP 079b - Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #079b: Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Elemente des "Templiner Manifest" verwirklichen

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung der folgenden darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein:

1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren
2. Promovierten Wissenschaftlern verlässliche Perspektiven geben
3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
7. Gleichberechtigt mitbestimmen
8. Mobilität fördern, nicht bestrafen
9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
10. Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln

==Begründung:==

Mit dem Bundesbeschluss zu Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker (1) haben wir dort einen Punkt aus dem "Templiner Manifest" (2) beschlossen. Die anderen Punkte fallen eher in Landesverantwortung und sollten daher auch in einem Landeswahlprogramm nicht fehlen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an universitäres Lehrpersonal gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

Die Punkte 1-10 sind unabhängig voneinander modular abzustimmen. Im Programm werden sie mit den dahinterstehenden Erklärungen aus dem Templiner Manifest dargestellt.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29
(2) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 080 - Wissenschaft eine Zukunft mittels Tenure-Track-Modellen bieten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #080: Wissenschaft eine Zukunft mittels Tenure-Track-Modellen bieten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wissenschaft eine Zukunft mittels Tenure-Track-Modellen bieten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nutzung von Tenure-Track-Modellen ein. Ein gesondertes Budget zur Förderung derartiger Verträge ist auf Landesebene vorzuhalten. Weiterhin sind die Forderungen aus dem "Templiner Manifest" umzusetzen. Denn so kann eine Abwanderung wissenschaftlichen Nachwuchses aufgrund anderweitiger besserer Karriereaussichten verhindert werden.

==Begründung:==

Was in München (1) oder Potsdam (2) mit Erfolg getestet wurde, sollte auch an niedersächsischen Hochschulen zur Regel werden. Damit würde einer Empfehlung des Wissenschaftsrates gefolgt. Die Etablierung von transparenten Auswahl- und Evaluationsverfahren mit verbindlich kommunizierten Leistungskriterien wäre damit zum Standard erhoben. (3) Weitergehende, nicht nur auf Jungprofessuren ausgelegte Forderungen finden sich im "Templiner Manifest" der GEW. (4)

(1) http://www.tum.de/die-tum/arbeiten-an-der-tum/berufungen/tum-faculty-tenure-track/
(2) https://www.academics.de/wissenschaft/tenure_track_nachhaltig_56982.html
(3) http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12490
(4) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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Zusatzinfos: Behandlung in Abhängigkeit von Beschlussfassung zu WP049

WP 081 - Zivilklausel im Hochschulgesetz verankern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #081: Zivilklausel im Hochschulgesetz verankern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Zivilklausel im Hochschulgesetz verankern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, wie in der Zeit von 1993 bis 2002 eine Klausel im Hochschulgesetz zu verankern, die Forschung ausschließlich im zivilen Bereich vorsieht.

==Begründung:==

Zwischen 1993 und 2002 enthielt § 27 des niedersächsischen Hochschulgesetzes folgenden Passus: „Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnis, deren allgemeiner Verbreitung und praktischer Nutzung für friedliche und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecke sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.“ (1)

Für eine pazifistisch-orientierte Partei sollte es ein Selbstverständnis sein, dies wieder einführen zu wollen. Zumal damit wohl auch nicht in die gem. Art 5 (3) grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre (2) eingegriffen wird, wie die Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, die eine derartige Regelung haben (3).

Denn dass man dies offensichtlich nicht den Hochschulen überlassen kann in der Hoffnung, dass sich dort der Humanismus durchsetzt zeigt bspw. die Universität Hannover (4):

"Gemeinsam mit der lokalen Friedensbewegung gibt es zaghafte Versuche, eine Zivilklausel zu erwirken. Dabei gehört die Universität Hannover für die Rüstungsindustrie und das Militär zu einer Haupt-Forschungsstelle. Laut einer Abfrage der niedersächsischen Landesregierung gibt es in Hannover allein 26 „vertraulich zu behandelnde Projekte“ mit einem Etat von über 6,9 Millionen Euro."

Kritisch sieht das auch der dortige asta (5), der trotz der geänderten Leitlinien nicht zufrieden ist.

Dass sich aus einer Anfrage der Grünen zur Drittmittelfinanzierung an Niedersächsischen Hochschulen im Landtag Niedersachsen aus 2014 zum Bereich der militärischen Forschung (6) nichts weiter ergeben hat, ist fast selbstverständlich. Schließlich ist man Regierungspartei.

Für die Trolle: Selbstverständlich ist klar, dass so gut wie jede zivile Entwicklung auch militärisch genutzt werden kann. Das berücksichtigt die o.g. Formulierung alter Art jedoch.

(1) http://www.zivilklausel.de/index.php/bestehende-zivilklauseln#1L
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
(3) http://www.zivilklausel.de/
(4) https://www.freitag.de/autoren/michael-schulze-von-glasser/zivilklauseln-in-deutschland
(5) http://www.asta-hannover.de/asta/sb-stellen/zivilklausel/
(6) https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/1409-drittmittelforschung-an-niedersachsens-hochschulen-und-forschungseinrichtungen

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Ergebnis:
Zusatzinfos: Der Antrag kann bei Annahme von WP048a bzw. WP048b Punkt 17 entfallen.

WP 082 - Ein Kinder- und Jugendparlament in die Landesverfassung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #082: Ein Kinder- und Jugendparlament in die Landesverfassung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ein Kinder- und Jugendparlament in die Landesverfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Verankerung eines echten Jugendparlaments in der niedersächsischen Verfassung ein. Die gewählten Mitglieder und deren Beschlüsse müssen konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Landtag Niedersachsen nehmen können. Das Kinder- und Jugendparlament ist ein Beratungsgremium mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welches die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Landtagswahlen gewählten Mandatsträgern vertritt. Die Zusammensetzung und weitere Parameter orientieren sich an Praxisbeispielen. Denn zur Heranführung an die Politik soll Mitmachen zielführend sein.

==Begründung:==

Ergänzend zur Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte oder auch alternativ bietet sich die Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments auf Landesebene an. Denn solange es noch kein Wahlrecht unter 18 Jahren gibt, kann diese Bevölkerungsgruppe keinen Einfluss auf die Landesgesetzgebung ausüben. Was in der Kommunalverfassung für deren Ebene vorgesehen ist (1), kann auf der Landesebene nicht falsch sein. Erfahrungen aus England bestätigen die positive Wirkung. (2) Praxisbeispiele für eine Umsetzung auf kommunaler Ebene (3) sollen die Grundlage für die konkrete Ausgestaltung bilden.

Dieser Antrag ist als Ergänzung zur Forderung nach der landesweiten Einführung von Kinder- und Jugendparlamenten zu sehen, die bereits Bestandteil des Programms ist (4)

Inwieweit diese Einrichtung unter den gegebenen Möglichkeiten rund um die Kinderkommission (5) noch nötig ist, mag die Versammlung entscheiden.

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1386/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KomVerfGNDrahmen&documentnumber=1&numberofresults=207&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-KomVerfGNDV1P36
(2) http://www.kinderpolitik.de/images/downloads/Beteiligungsbausteine/b/Baustein_B_5_4.pdf
(3) http://www.kinderpolitik.de/images/downloads/Beteiligungsbausteine/b/Baustein_B_5_3.pdf
(4) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Politische_Beteiligung_von_Kindern_und_Jugendlichen
(5) http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=17E0F710E08140F9BAE9AF88959FE0E3&and_uuid=412AD877F06695DBD1A8C4731A6DD61C

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WP 083 - Abschiebungen einschränken

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #083: Abschiebungen einschränken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Abschiebungen einschränken

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als besonders schutzbedürftig sehen wir

1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Minderjährige,
4. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
5. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
6. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
7. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen

an.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
2. in den hiesigen Nachtstunden
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Denn niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

==Begründung:==

Mit dieser Aussage soll die Landesregierung an die Regelungen in Artikel 33 der UN-Flüchtlingskonvention hingewiesen werden. (1) Und an das, was man Menschlichkeit nennt.

Ich hatte eigentlich auch noch daran gedacht, im ersten Teil Schwangere mit aufzunehmen. Aber da gibt es schon einen Schutzstatus. (2)

(1) http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/gesetzetexte/gfk.prn.pdf
(2) https://www.onlineurteile.de/artikel/auslaenderbehoerde-darf-schwangere-nicht-abschieben

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WP 084 - Einführung eines "Kies-Euro"

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #084: Einführung eines "Kies-Euro"
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Einführung eines "Kies-Euro"

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 1€ pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll primär der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände zu Gute kommen. Denn Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt.

==Begründung:==

In Niedersachsen werden jährlich rund 40 Mio. Tonnen Sand und Kies gefördert. (1) Deren Förderung ist sehr flächenintensiv und häufig wird dabei die Renaturierung nur eher stiefmütterlich behandelt. Die Folge davon sind ungesicherte Uferböschungen und Raum, der den Bürgern nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht. Gleichzeit sind Sand und Kies knapper werdende Rohstoffe. Benötigt werden sie unter anderem für die Herstellung von Silicium, Glas und Beton.

Das Argument der vorgeblichen Gefahr des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Tatsache, dass Förderunternehmen in Nachbarbundesländern diese Abgabe nicht zu zahlen haben, war der Grund, entsprechende Überlegungen bspw. in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr über 5 Jahren nicht umzusetzen. (2) Mit einer konzertierten Aktion aller Piraten-Landtagsfraktionen bzw. der Landesregierungen zur Schaffung einer entsprechenden Regelung wäre dieses Argument aufgehoben. Von der Unterstützung durch die NRW-Fraktion ist auszugehen. (3) Ein Gesetzentwurf der dortigen Grünen kann als Vorlage für die Einbringung in den niedersächsischen Landtag dienen. (4)

Wir haben zwar mittlerweile einen ähnlich lautenden Beschluss auf Bundesebene (5), schaden kann es aber nicht, einen auf Landesebene zu haben, der sich in der Nutzung der zu erzielenden Einnahmen unterscheidet. Denn die Forschung zum "Recycling von Baustoffen" ist schon relativ weit gediehen, wie eine entsprechende Suchanfrage bei Google zu Tage fördert.

Da die Einnahmen primär für die Renaturierung genutzt werden sollen, wird sich hieraus leider keine große Summe zur Finanzierung unserer sonstigen Wünsche generieren lassen.

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=664&article_id=562&_psmand=4
(2) http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/hueging-holemans-kies-euro-gefaehrdet-existenz-der-nksb-id3263680.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP002
(4) http://sigrid-beer.de/userspace/NW/sigrid_beer/Antraege/Antrag_13-01-10_Kiese.pdf
(5) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal/WP072

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WP 085 - Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #085: Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ein ökologisches Jagdrecht für Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein ökologisch-orientiertes Jagdrecht am Beispiel Nordrhein-Westfalens ein. Eine Ausweitung der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten lehnen wir ab. Denn dieses schafft einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Natur und denen der Jägerschaft.

==Begründung:==

Das neu geschaffene Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen (1) ist unter anderem dem Eintreten der dortigen Piraten-Fraktion zu verdanken (2) Dort sind auch Regelungen enthalten, die zwar dem Bundesjagdrecht (3) unterliegen, für die es jedoch keine Regelungen im Landesjagdrecht gab und im niedersächsischen Jagdrecht (4) gibt. Muss es auch nicht, weil das Jagdrecht gem. Art. 74, Abs. 1, Satz 28 Grundgesetz ein konkurrierendes Recht zu dem des Bundes ist. Und da gilt dann gem. Art. 72 Abs. 3 das später Beschlossene.

Als Elemente, die nicht im niedersächsischen Jagdrecht und dem des Bundes verankert sind sind beispielhaft zu benennen:

- Die Beendigung des Einsatzes von bleihaltiger Büchsenmunition
- Die Beendigung der Baujagd auf Fuchs oder Dachs
- Die Beendigung der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd
- Die Verschärfung der Voraussetzungen zum Abschuss von Hunden
- Die Beendigung des Abschusses von Katzen
- Die Beendigung von Totschlagfallen zur Fangjagd

"Am Beispiel von" sagt nichts anderes aus, als dass das, was zum Zeitpunkt der Beschlusslage gültig ist, als Grundlage genommen wird. Von daher sind Spielräume möglich, die im Beteiligungsprozess auf parlamentarischer Ebene sowieso nicht auszuschließen sind.

Mit dem dritten Satz des Antrags ist unsere Beschlusslage zum Wolf bedacht (5), der weder niedersächsischem noch bundesrechtlichem Jagdrecht unterliegt.

(1) https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Positionspapiere#Positionspapier_zur_geplanten_Neufassung_des_Landesjagdgesetzes_NRW
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_058_-_Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Deutschland_-_und_somit_auch_zu_Niedersachsen

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WP 086 - Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #086: Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen
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Text:
Antragsteller: Kai Bergmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung eines unabhängigen Gleichstellungsbeauftragten für queere Lebensweise ein, um den Herausforderungen der an den Staat herangetragenen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dies scheint uns umso notwendiger, als dass selbst heute noch konservativen Kreisen eine unfreundliche Ferne zu Toleranz gegenüber der Community nicht abzusprechen ist.

==Begründung:==

Unlängst hat sich die Bundesrepublik erstmals dazu bekannt, dass seit ihrer Gründung Queere Personen aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit des §175 zu unrecht verfolgt wurden.

Mittlerweile sind die Opfer zwar rehabilitiert. (1) Eine Aufarbeitung dieser Staatschuld ist aber noch nicht erfolgt. Hier sollte ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des "Gleichstellungsbeauftragten liegen.

Darüber hinaus bedarf es der Ausarbeitung von Lösungsansätzen gegen eine wieder aufkeimende "Schwulenfeindlichkeit", die Ehrenamtliche weit über jede Belastungsgrenze führt. Auch bedarf es einer koordinierteren Absprache mit Behörden um Problemfelder genauer abgrenzen zu können, die über das bisherige entgegenkommen aller Beteiligten geht und eines "verbindlichen" Ansprechpartners bedarf"

(1) http://www.queer.de/detail.php?article_id=28478

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WP 087 - Erhöhung der Mittel in der Queerförderung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #087: Erhöhung der Mittel in der Queerförderung
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Text:
Antragsteller: Kai Bergmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Erhöhung der Mittel in der Queerförderung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine nennenswerte Erhöhung der Haushaltsmittel im Bereich der Queerpolitik ein. Bis auf weiteres sollen sich die Haushaltstitel in diesem Bereich um 5% erhöhen, für Selbsthilfegruppen um 10%. Denn seit 2015 hat sich daran nichts geändert, die Aufgaben sind jedoch gewachsen.

==Begründung:==

Für den Haushalt 2017/2018 werden die Haushaltsposten im Bereich der Queerförderung bislang mit den selben Zahlen wie seit 2015 weitergeschrieben. (1)

Dieses kommt aufgrund von Inflation einer realen Kürzung der Fördermittel gleich.

Auch wird nicht berücksichtigt, dass seit 2015 die zu bewältigende Arbeit, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zugenommen hat.

Der überwiegende Anteil der Migranten hat seine Wurzeln in Ländern in denen queere Lebensweisen unter Strafe stehen. Dieses hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit dazu bewogen, dem durch Einrichtung von besonders geschützten Unterkünften für Flüchtlinge mit queerer Lebensweise, Rechnung zu tragen.

Dabei erkennt die Landesregierung an, dass bei der Einstellung zu queeren Lebensweisen eine kulturell bedingte Kluft zwischen den Werten des Grundgesetzes und den bisherigen Lebenserfahrungen der Migranten existiert, die es zu überbrücken gilt.

Hieraus resultiert eine zusätzlich notwendige Förderung bei "Maßnahmen zur Akzeptanz von Lesben Schwulen, Trans* und Intergeschlechtlichen", dem eine einfache Weiterschreibung bestehender Haushaltsposten keine Rechnung trägt.

(1) http://www.mf.niedersachsen.de/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplaene/haushaltsplanentwurf_2016/haushaltsplanentwurf-2016-haushaltskonsolidierung-und-zukunftssicherung-136109.html Einzelplan 05, Seite 22

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WP 088 - Ausbau der Stromerzeugung mit Windkraftanlagen in Niedersachsen begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #088: Ausbau der Stromerzeugung mit Windkraftanlagen in Niedersachsen begrenzen
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Text:
Antragsteller: Michael Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Ausbau der Stromerzeugung mit Windkraftanlagen in Niedersachsen begrenzen

Eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland kann zum größten Teil mit Strom erfolgen. [1] Durch den Einsatz bereits heute zur Verfügung stehender Technologien lässt sich der (End-)Energieverbrauch in Deutschland zwar halbieren, dennoch wird dann ungefähr doppelt soviel Strom erzeugt werden müssen wie heute. [2] Die heute betriebenen Windkraftanlagen an Land und auf See erzeugen nur ungefähr 9% des zukünftig benötigten Stromes. [3] Der allergrößte Teil kann aber mit Photovoltaikanlagen erzeugt werden, da für diese Form der Stromerzeugung in Deutschland mit Dächern, Fassaden und versiegelten Böden ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.

Damit kann dann der Ausbau der Stromerzeugung mit offshore-Windkraftanlagen auf die im „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien„ (EEG 2016) [4] bis zum Jahr 2030 festgelegte Leistung von 15 Gigawatt begrenzt werden. Die Landesregierung Niedersachsen soll mit einer Initiative im Bundesrat darauf hinwirken.

Ebenso kann dann der Ausbau der Stromerzeugung mit Windkraftanlagen an Land auf Standorte begrenzt werden, durch die weder Bürger belastet noch der Naturschutz eingeschränkt wird. Eine Baugenehmigung von Windkraftanlagen an Land für neue Standorte oder für die Leistungssteigerung an heutigen Standorten ("Repowering") ist damit nur für konfliktfreie Standorte zu erteilen. Zusätzlich muss für die Baugenehmigung eine direkte oder indirekte Bürgerbeteiligung (zum Beispiel von kommunalen Stadtwerken) von mindestens 50% am Gesellschaftskapitals gegeben sein.

==Begründung:==

Windkraftanlagen auf See sind eine Form der zentralen Energieversorgung. Die Piratenpartei setzt sich aber grundsätzlich für eine dezentrale Energieversorgung ein. Außerdem sind die Kosten mit ca. 18ct/kWh unverhältnismäßig hoch gegenüber anderen Technologien der erneuerbaren Stromerzeugung. Die Stromerzeugung mit Photovoltaik kostet heute nur ca. 9ct/kWh, die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen an Land nur ca. 8ct/kWh. Der erzeugte Strom muss außerdem mit erheblichen Kosten, die vom Stromkunden durch das Netzentgelt bezahlt werden, durch neue Stromleitungen zum Festland transportiert werden. Der Ausbau der Leistung von Windkraftanlagen auf See ist bis zu einer Leistung von 15GW heute bereits rechtlich "auf den Weg gebracht". Ein weiterer Ausbau sollte aus den genannten Gründen aber nicht mehr erfolgen.

Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen an Land oder auf See liefert wie oben erläutert keinen (!) entscheidenden Beitrag zur Energiewende. Nach einer vollständigen Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger ("Energiewende") wird der Strombedarf trotz einer möglichen technologisch bedingten Halbierung des Energieverbrauchs ungefähr das Doppelte der heutigen Stromerzeugung sein. Der entscheidende Anteil der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energie im Rahmen der Energiewende sollte in Deutschland mit Photovoltaikanlagen erzeugt werden, da nur für diese Form der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Damit kann aber auch die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen an land auf einen ökologisch vertretbaren, nachhaltigen und bürgerkonfliktfreien Beitrag beschränkt werden.

Literatur:
[1] hintergrund // oktober 2013 Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/treibhausgasneutrales_deutschland_im_jahr_2050_langfassung.pdf
und https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/Orangebuch-Kapitel3
[2]"Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland (in Vorbereitung): https://ag_energiepolitik.piratenpad.de/Orangebuch-Kapitel3
[3] Energiedaten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Tab. 20, Stand 05.04.2016 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/energie-daten-gesamt,property=blob,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.xls (für das Jahr 2015) zuzüglich der eigenen Abschätzung für das Jahr 2016
[4]„Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien„ (EEG 2016):http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-040/355-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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WP 089 - Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 26./27.11.2016 #089: Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Und das ist aktuell der Rahmen, der die Grenze definiert. Ein Abschuss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Katze eindeutig Vögel oder Reptilien wildert, was zu belegen wäre und darüber hinaus eine Kontaktaufnahme mit dem Besitzer nicht möglich ist, sowie in allgemeinen Schutzgebieten.

==Begründung:==

Ohne Zweifel können insbesondere verwilderte Katzen eine Gefahr für die natürliche Fauna in Form von Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln und Insekten sein. (1) Aber nicht einmal der NABU hält das Abschießen von Katzen generell für richtig. (2)

Für den Abschuss von Beute tragenden Katzen allein aufgrund des Antreffens in einer größeren Entfernung als 300 Meter von der nächsten Bebauung gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn wo hat sie die wohl geschlagen und wohin will sie mit ihr? Nein, hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionellen Beziehung ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Denn nur wegen des Aufgreifens mit Beute muss sie noch lange nicht streunend oder verwildert sein.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach § 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Katzen nicht zu den bejagbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach § 23 BJagdG i.V. mit § 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Katzen handelt.

Katzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den „menschlichen Dosenöffner“ decken, sondern in „freier Wildbahn“. Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 600 Meter im Durchmesser sein. (3) Somit liegt nahe, dass die meisten Katzen de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen. Dem trägt die Tatsache Rechnung, dass die Jagdgesetze anderer Bundesländer von 500 Metern sprechen (4) - was die Sache nicht besser macht. Welcher Jäger hat eigentlich immer ein entsprechend langes Maßband dabei? Und welche Katze bleibt so lange sitzen, damit das Maßband ausgerollt werden kann?

Dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht.

Nordrhein-Westfalen hat dieser Sichtweise als erstes Bundesland Rechnung gezollt und das Töten von Katzen explizit in der Neufassung des dortigen Jagdgesetzes verboten. (5)

Soweit will ich aber nicht gehen. Denn will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. Und dazu das gesamte zu schützende Gebiet unter Naturschutz stellen bzw. einer ähnlich wirksamen Regelung unterziehen (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete u.a.). Ganz abgesehen davon, dass es für ein von einer Katze erlegtes Tier keinen Unterschied macht, ob es nun 3 oder 300 Meter von der nächsten Bebauung entfernt erbeutet wird.

§ 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.waldwissen.net/wald/tiere/saeuger/wsl_hauskatzen_wald/index_DE
(2) https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/06992.html
(3) http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/kalz-beate-2001-02-28/HTML/chapter2.html 2.2
(4) http://www.ijh.de/Startseiten/Startseite_Haustierjagd.htm
(5) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000107#det333483 § 19 Abs. 1 Punkt 12

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WP 090 - Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #090: Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen
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Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Katzenschutzverordnung für Niedersachsen einführen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche Kastration freilebender Katzen ein. Dazu ist eine landesweit gültige kommunale Katzenschutzverordnung zu erlassen. Denn die Kastration schützt die Katzen tatsächlich vor einem unwürdigen Leben als Gebärmaschine und entlastet zusätzlich Tierheime.

==Begründung:==

Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung "eine Landesverordnung zur Katzenkastration..., sobald das Tierschutzgesetz des Bundes dieses zulässt," an . (1) Nach einer Antwort auf eine FDP-Anfrage (2) aus dem Dezember 13 hat Niedersachsen erkannt, dass der "Erlass einer auf § 13 b TierSchG basierenden Landesverordnung" möglich ist.

Eine derartige Regelung gibt es mittlerweile in acht Bundesländern. (3) Der Deutsche Tierschutzbund sieht in der flächendeckenden Kastration die einzig wirksame Maßnahme gegen Straßenkatzen und ihr Schicksal. (4)

Bei der Landesregierung hat sich jedoch seit dem nichts entscheidendes gerührt und somit wurde einmal mehr ein Versprechen gebrochen.

Finanziell wäre das auch keine zusätzliche Belastung, denn weiter heißt es im niedersächsischen Koalitionsvertrag: "Die bisherige Förderung für Kommunen durch das Land soll beibehalten werden." Zeigt also, es fehlt lediglich am politischen Willen, dies tatsächlich umzusetzen. Denn damit ist auch die Begründung für die bislang nicht erfolgte Einführung in o.g. Antwort auf die Kleine Anfrage ad absurdum geführt: "Die durch den Betrieb des amtlichen Registers entstehenden Kosten wären vergleichbar dem niedersächsischen Hunderegister über Gebühren zu finanzieren."

Somit ist dies auch ein schönes Beispiel dafür, warum es nicht schädlich sein muss, identische Inhalte zu anderen Parteien im Programm zu haben. Wenn man sie dann, wenn man in der Lage dazu ist, auch tatsächlich umsetzt. Und ansonsten zumindest auf die Umsetzung pochen kann.

(1) http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/imperia/md/content/ltf/koalitionsvereinbarung_rot-gr__n_20130214.pdf S. 70
(2) https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/1048-kastrationspflicht-fuer-katzen (3) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/info-katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht.html
(4) https://www.tierschutzbund.de/katzenschutz.html

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Ergebnis:
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WP 091 - Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 26./27.11.2016 #091: Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung der Möglichkeit des Abschusses von Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. Denn alle Hunde haben das gleiche Recht auf Leben.

==Begründung:==

Dieser Teil des Jagdrechts (1) strotzt nur so von Angriffspunkten. Ein wildernder Hund, der nicht unter menschlichem Einfluss steht, darf geschossen werden. Steht er unter menschlichem Einfluss, darf er es nicht? Eine Ordnungswidrigkeit nach § 42 NJagdG wäre es dann nicht mal. Außerdem wird hier eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft" von Hunden eingeführt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der „Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthund“, auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in „wertlos“ und „wertvoll“ ein. Dabei ist uns doch jedes Leben eines Hundes unabhängig von seinem Einsatz gleich viel wert. Will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt.

Was weiterhin in Kraft bleibt, ist die Verpflichtung für Hundehalter nach §33.1.1 NWaldG, wonach dafür zu sorgen ist, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. (2)

§ 29 Abs. 1 Satz 2 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/7920002/njagdg.htm
(2) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1sn0/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldLGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-WaldLGNDV4P33

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WP 092 - Nachbarrechtsgesetz aufheben

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #092: Nachbarrechtsgesetz aufheben
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Nachbarrechtsgesetz aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes ein. Wie in Mecklenburg-Vorpommern sollen zukünftig die entsprechenden Regelung des BGB zum Zuge kommen. Denn dies führt zur Rechtsvereinfachung.

==Begründung:==

Neben Bremen und Hamburg verzichtet auch Mecklenburg-Vorpommern (1) als einziges Flächenland auf ein Nachbarrechtsgesetz. Dies sollte flankiert von Maßnahmen über die Information zur Rechtslage ohne entsprechendes Gesetz für Niedersachsen ebenfalls machbar sein.

Das BGB regelt in seinen §§ 904-923 u. 1004 das Nachbarrecht grundlegend. Da Spezifikationen in den meisten Bundesländern unterschiedlich sind, bietet sich hier eine Vereinfachung hin zum Bundesgesetz an, um neu hinzuziehenden Mitmenschen den Einstieg zu erleichtern.

Dies wäre ein praktisches Beispiel für unseren Punkt, überflüssige Gesetze abschaffen zu wollen. (2) Denn praktische Beispiele sind immer besser, als ein offener Text, wie er Beschlusslage ist. Und eigentlich sollten wir nicht erst erkunden, was wir als überflüssig erachten, wenn wir im Landtag sind, sondern nachdem der Altbeschluss fünf Jahre alt ist, wissen, was wir wollen.

(1) http://www.regierung-mv.de/Publikationen/?id=288&processor=veroeff
(2) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#.C3.9Cberfl.C3.BCssige_Gesetze_abschaffen_.E2.80.93_veraltete_Gesetze_reformieren

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WP 093 - Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #093: Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schaffung einer Bienenwachs-Analyse-Möglichkeit

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer umfassenden, unentgeltlichen Bienenwachs-Analyse-Möglickeit in Niedersachsen ein. Ziel ist es, die Imkereien vor verunreinigtem Wachs aus dem Handel zu schützen, was zu einer Gefahr für die Bienenvölker werden kann. Aber auch Verbraucher werden durch sauberes Wachs geschützt.

==Begründung:==

Bayern hat die Möglichkeit geschaffen, zumindest bei der Wahl zwischen Rückständen aus Bienenarznei- und Pflanzenschutzmitteln oder hinsichtlich Verfälschungen einmal pro Jahr und Imker kostenfrei analysieren zu lassen. (1)

Das erscheint mir zu wenig, weshalb ich im Antragstext nicht auf Bayern als Beispiel verwiesen habe. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, den Imkern generell auf Allgemeinkosten die Möglichkeit zu geben, die Grundlage ihrer Produkte testen zu lassen. Das dient nicht nur einem umfassenden Verbraucherschutz, sondern ist auch Ausdruck dessen, dass es die Bundesregierung noch immer nicht geschafft hat, eine EU-Verordnung zur Schaffung einer Bienenwachsverordnung umzusetzen. (2) Dann hätten wir nämlich auch das Problem mit verunreinigtem Wachs nicht mehr ungeregelt.

(1) http://www.tgd-bayern.de/artikel-bienen.php?DOC_INST=9&SUB=79
(2) https://www.openpetition.de/petition/online/sauberes-bienenwachs-gesuendere-bienen-gesuendere-menschen

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WP 094 - Schaffung einer Bienenwachs-Verordnung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #094: Schaffung einer Bienenwachs-Verordnung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Schaffung einer Bienenwachs-Verordnung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer Bienenwachs-Verordnung auf Landesebene ein. Ziel ist es, mittels Setzung von Höchstgrenzen an Schadstoffen dafür zu sorgen, dass nur noch Wachs in den Handel kommt, welches weder Bienen noch Menschen gefährdet.

==Begründung:==

erfolgt mündlich

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GP 001 - Neues Grundsatzprogramm

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 06./07.05.2017 #001: Neues Grundsatzprogramm
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Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, das bestehende Grundsatzprogramm der Piratenpartei Niedersachsen durch folgenden Text zu ersetzen:

Neues Grundsatzprogramm

Präambel

Die PIRATEN Niedersachsen treten dafür ein, dass geringst mögliche Herrschaft durch Menschen über Menschen ausgeübt wird und die Entwicklung jedes Einzelnen als Bedingung der Entwicklung aller ermöglicht wird. Jede Art Herrschaft ist eine gesellschaftliche Delegation, die jederzeit aufgehoben oder zurückgezogen werden kann.

Alle Menschen sind Individuen und vor dem Gesetz gleich. Es darf keine diskriminierende Behandlung geben aufgrund von Zugehörigkeit, Überzeugung, wirtschaftlicher oder sozialer Grundlage.

Die Gesellschaft hat dafür einzustehen, dass alle Menschen eine Lebensgrundlage haben, die ihnen eine freie, persönliche, körperliche, politische und kulturelle Entwicklung ermöglicht. Weder derzeit noch zukünftig darf das Risiko bestehen, dass diese Lebensgrundlagen für die Menschen dieser und anderer Gesellschaften gefährdet werden.


§ 1: Menschwürde
Die Menschenwürde ist unveräußerliche Grundlage jeden politischen Handelns.

§ 2: Selbstbestimmung
Alle Menschen haben das unveräußerliche Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört ein umfassender Datenschutz von persönlichen Daten. Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen unterliegen einem demokratisch installierten Kontrollsystem mit höchstmöglicher Transparenz.
Öffentlich erhobene oder beauftragte Daten sind ein öffentliches Gemeingut.

§3: Gleichheit
Alle Menschen haben das Recht auf Gleichbehandlung. Es gilt der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit.

§4: Religionsneutralität
Religion ist Privatsache. Öffentliche Einrichtungen haben als religionsfreier bzw. religionsneutraler Raum zu gelten.

§5: Meinungsfreiheit
Es gilt umfassende Freiheit der Meinung/Presse, Wissenschaft/Lehre und Kunst. Diese findet ihre Grenzen in der Freiheit und Würde der Anderen. Verfassungswidrige und strafwürdige Inhalte sind in im realen und digitalen öffentlichen Raum unzulässig.

§6: Lebensgestaltung
Die Menschen haben das unveräußerliche Recht die Lebensweise und Gemeinschaftsbildung selbst frei zu wählen. Alle Kinder sind gleichberechtigt.
Grenzen findet dieses Recht an der Würde und Freiheit der Anderen.

§7: Bildung
Bildung ist ein Allgemeinrecht. Das Bildungswesen muss so gestaltet werden, dass jedem der prinzipielle Zugang zu allen Bildungswegen offen steht.
Eine Differenzierung nach sozialer Herkunft oder Finanzkraft darf nicht vorgenommen werden.

§8: Versammlungsfreiheit
Alle Menschen dürfen sich frei versammeln, in Räumen oder im Freien. Dabei sind die Rechte der Anderen bezüglich Würde und Freiheitsrechten zu beachten.

§9: Gemeinschaften
Zweckgesellschaften dürfen frei gebildet werden. Ziel und Zweck dieser Gesellschaften dürfen aber der Würde, der Freiheit und dem Leben anderer nicht entgegenstehen. Wirtschaftliche und soziale Gemeinschaften haben das Recht sich frei zu entwickeln.

§10: Bewegungsfreiheit
Jeder Mensch hat die Freiheit uneingeschränkt an jeden Ort zu reisen und sich den Wohnort frei zu wählen. Dieses Recht gilt auch für Menschen ausländischen Ursprungs.

§11: Grundeinkommen
Die Gemeinschaft hat für eine auskömmliche ökonomische Basis zu sorgen, dazu sind Produktivitäts- und Transfergewinne abzuschöpfen. Ziel ist es, sich für die Einführung des Vollgeldsystems einzusetzen.

§ 12: Arbeit
Jeder Mensch darf seinen Arbeitsplatz frei wählen. Niemand darf zu irgendwelcher entlohnter oder nicht entlohnter Arbeit gezwungen werden. Es gibt ein Recht, auf entlohnte Arbeit.

§13: Überwachung
Direkte oder indirekte Überwachung des Lebensraums jedes Menschen ist verboten. Einschränkungen kann es nur auf richterlichen Beschluss geben.

§14: Staatsbürgerschaft
Jeder Mensch hat das Recht nach 8 Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland die Staatsangehörigkeit zu beantragen. Verwehrt darf dieses nur werden, wenn strafrechtliche Tatsachen dem entgegenstehen.

§15: gerichtliche Überprüfung
Eine Einschränkung dieser Rechte oder Bestimmungen von § 1 bis §14 dürfen jederzeit von Jedem kostenfrei gerichtlich überprüft werden.


Grundlegenden Prinzipien politischen Handelns
Piraten sind frei
Piraten handeln nur auf freiwilliger Basis
Piraten leben privat
Piraten fragen nach
Piraten sind erfinderisch
Piraten fördern freies Wissen, Bildung und Kultur
Piraten sagen, was sie denken
Piraten sind fair
Piraten achten das Leben
Piraten sind friedlich
Piraten zeigen Zivilcourage
Piraten sind tolerant und verabscheuen Diskriminierung
Piraten sind keine Räuber
Piraten denken, handeln und arbeiten global
Piraten zerschlagen gordische Knoten

Diese Maximen machen uns unbestechlich und fördern selbständiges Denken. Piraten empfinden sich nicht als geschlossene Gruppe, sondern bieten allen die Möglichkeit, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen und sich bei den Entscheidungen einzubringen und mitzuwirken. Piraten wollen eine echte Demokratie von dem Gemeinderat bis zur Landes- und Bundespolitik.

==Begründung:==



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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Das bisherige Grundsatzprogramm wird in ein "Allgemeines Programm" überführt.