NDS:Mitgliederversammlungen/2017.1/SAe Antraege
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Wichtig!
Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt: § 12 Die Landesmitgliederversammlung
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Bis zum 12.04.2017 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden! Bis zum 19.04.2017 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen). Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder - ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken) - der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege ) - der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen) DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun. Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.
wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben. == Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt. == Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind. Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!
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Inhaltsverzeichnis
Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'
Antragsteller: Max Mustermann
Ticket:
Thematik
- Anpassung an Bundessatzung
Änderung
- § 12345 Ich mach mir die Welt, Anpassung an Bundessatzung:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
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§ 12345 Ich mach mir die Welt
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§ 12345 Ich mach mir die Welt
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Begründung
- Obst ist gesund, das sollte hervorgehoben werden.
Ergebnis
Satzungsänderungsantrag zu §10 Gliederung
Antragsteller: Thomas Ganskow
Ticket:
Thematik
- Anpassung an Bundessatzung
Änderung
- § 10 Gliederung, Anpassung an Bundessatzung:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
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§ 10 Gliederung
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§ 10 Gliederung
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Begründung
- Die Neuregelung in Abschnitt B (MITGLIEDSBEITRAG), § 5 (Höhe Mitgliedsbeitrag) sagt wie folgt:
"Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren."
Dies beschneidet die in unserer Satzung in §3 festgesetzte Finanz- und Personalautonomie der Kreisverbände. Diese sollen immer noch selbst entscheiden dürfen, ob und wie lange einem Mitglied der ermäßigte Beitrag zugestanden wird. Verschiedene Kreisverbände (z.B. RV Hannover, KV Nienburg-Schaumburg, KV Cloppenburg) haben eine Regelung verankert, die ihnen genauso wie der Landesebene die Möglichkeit der dauerhaften Beitragsermäßigung auch über Jahresfrist hinaus ermöglicht.
Regeln also die Satzungen der Kreisverbände, dass sie weiterhin über die Gewährung des ermäßigten Beitrags entscheiden wollen und auch einer mehrjährigen Gewährung zustimmen, soll dies auch weiterhin so bleiben können. In allen anderen Fällen gelten die Regelungen des Landesverbandes.
Ergebnis
- Abgelehnt
Satzungsänderungsantrag zu §10 Gliederung
Antragsteller: Florian Lang
Ticket:
Thematik
- Anpassung an Bundessatzung
Änderung
- § 10 Gliederung, Anpassung an Bundessatzung:
Gegenargumente
ORIGINAL | Überarbeitung |
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§ 10 Gliederung
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§ 10 Gliederung
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Begründung
- Die Neuregelung in Abschnitt B (MITGLIEDSBEITRAG), § 5 (Höhe Mitgliedsbeitrag) sagt wie folgt:
"Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,- Euro pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, sofern die jeweilige Landessatzung nichts Abweichendes hierzu regelt. Abweichend davon kann der Landesvorstand in begründeten Einzelfällen eine mehrjährige Ermäßigung mit dem Mitglied vereinbaren."
Das bedeutet das wir unsere Satzung im Entsprechenden Punkt anpassen müssen. Mir persönlich ist es egal wer zuständig ist, möchte aber gerne der LMV die Entscheidung in Konkurenz zum Antrag von Thomas überlassen.
Ergebnis
- Angenommen