Dies ist eine Sammlung von weitverbreiteten Ansichten und einer Argumentation im Sinne der Piratenpartei.
Siehe auch: FAQ Infostand, Analogien, Häufig gestellte Fragen, Parteiprogramm
„Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“
– Benjamin Franklin
Das Entscheidende bei einer Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz ist, dass überhaupt abgewogen wird. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden und auch durch eine erhöhte Aufklärungsrate von Straftaten lässt sich nicht jede Maßnahme rechtfertigen. Wäre das der Fall, so müsste man auch Folter zulassen. Unter Folter würden mehr Menschen Straftaten gestehen (egal, ob sie schuldig sind oder nicht).
"Die Freiheit des Einzelnen hört dann auf, wenn die Freiheit der Allgemeinheit bedroht ist." "Die Rechte des Einzelnen müssen eingeschränkt werden, um die (verfassungsmäßig garantierten) Grundrechte der Gesellschaft zu bewahren."
Die allgemeine Freiheit definiert sich überhaupt erst aus den Freiheiten des Einzelnen, wie eine Gesellschaft aus Individuen. Es ist daher unmöglich, das eine ohne das andere abzuschaffen, da es faktisch dasselbe ist.
Wenn Datenschutz Täterschutz ist, dann sind auch die anderen Grundrechte Täterschutz. Z.B:
Die Möglichkeit, sich als Bürger frei und unbefangen zu entfalten, setzt all diese Rechte voraus.
Wenn gefordert wird, Anonymität abzuschaffen um Kriminalität im Internet besser bekämpfen zu können, muss differenziert werden, welche Art Kriminalität damit überhaupt gemeint ist: geht es um Kriminalität, die durch die digitale Kommikation verübt wird, oder wird die digitale Kommunikation selbst im großen Stil kriminalisiert, z.B. durch das Urheberrecht oder bestimmte Anti-Terror-Gesetze?
Wenn im Informationszeitalter der Zugriff auf- und der Besitz von Information kriminalisiert wird ist das ethisch zumindest bedenklich.
Wenn niemand was zu verbergen hat, warum sind dann die Gesichter vieler Leute im Fernsehen/Zeitung unkenntlich? Oft haben diese was spannendes zu erzählen... Würden sie das auch tun, wenn sie nicht unkenntlich gemacht worden wären?
Selbst wenn Sie nichts vor dem Staat zu verbergen haben, so zeigt die jüngste Geschichte mit diversen Datenskandalen, dass auch vertrauliche Daten verloren gehen oder weitergegeben werden. Teilweise werden externe Firmen mit der Auswertung von Listen betraut, die von der "Informationsbeschaffung" leben. Alle Daten die erhoben werden, werden auch missbraucht.
Siehe auch:
Gegen eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung spricht, dass ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand behördenintern wie eine automatische Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt. Beamte brauchen Zeit zu hinterfragen, ob eine Maßnahme wirklich angemessen ist und der zu erwartende Erfolg im Verhältnis zum Aufwand steht. Wenn es nur einen Tastendruck kostet, fällt diese prozessinterne Prüfung auf Verhältnismäßigkeit hingegen weg. Es ist also rechtsstaatlich durchaus wünschenswert, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre der Bürger Aufmerksamkeit und damit Arbeit und Zeit kostet.
Quelle: smallprint bei heise
Viele Menschen beachten nicht, dass Videoüberwachung sehr teuer ist und nicht gerade effektiv, schon gar nicht zur Prävention von Straftaten. Eine Metastudie der britischen Wohlfahrtsorganisation NACRO aus dem Jahr 2002 kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Aufbau von Straßenbeleuchtung in der Kriminalitätsprävention sehr viel erfolgreicher sein kann, als die teure Videoüberwachung:
Schön zu diesem Thema auch: Citizen Cam
Zitat des Nachrichtensenders n-tv:
Laut einem internen Bericht der Londoner Polizei Scotland Yard kommt auf 1000 Kameras pro Jahr nur ein gelöstes Verbrechen.
Quelle: Artikel auf n-tv.de (25.08.2009)
(Bitte Stelle im Forum suchen) Es nützt einem Opfer nichts, wenn es bei einer Gewalttat gefilmt wird.
Zudem gibt es auch hier eine Studie aus den USA, die besagt, dass insbesondere Gewalttäter nicht von Überwachungskameras abgeschreckt werden (Link). Ähnliches dürfte für Terroristen gelten - die freuen sich sogar noch, wenn es Bilder ihrer Taten gibt.
Wenn man die Sicherheitslage in verschieden Ländern dieser Welt vergleicht, kommt man schnell zu dem Schluss, dass vor allem sehr starke soziale Gegensätze zu Unsicherheit führen. Andererseits ist die Kriminalität in Staaten mit großer sozialer Sicherheit viel kleiner als in Staaten mit viel Überwachung.
Dieses "Allheilmittel" geistert im Moment wieder intensiv durch die Medien. Zur Durchführbarkeit heisst es mal "ist schon fertig" und mal "es wird für jeden Einzelfall gesondert entwickelt und beim Richter hinterlegt". Was es wirklich damit auf sich haben kann ist, hat hier ein sachkompetenter Richter mal zusammengefasst: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8
Außerdem entsteht ein Interessenskonflikt innerhalb der Obrigkeit, wenn Ermittlungsbehörden über Sicherheitslücken in fremde Rechner eindringen wollen. Bis jetzt hat der Staat klar ein Interesse daran, dass die Bürger (und Firmen) sichere Rechner nutzen und solche Lücken schnellstmöglich behoben werden, und arbeitet daher mit den Softwareherstellern zusammen. In Zukunft würden Sicherheitslücken eher geheimgehalten werden, um sie für die Online-Durchsuchung verwenden zu können. Das verringert die Computersicherheit aller, nicht nur der Verdächtigen.
Verstärkte Überwachung bestimmter Gebiete führt vor allem zur Verdrängung von Kriminalität in andere Gebiete - das ganze Land kann man nicht überwachen. Auch die abschreckende Wirkung auf Terroristen ist sehr fraglich.
Freien Zugang zu allen öffentlichen Daten der Behörden bzw. des Staates durch offene Schnittstellen (APIs) nach dem Vorbild von data.gov
Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke sollten so kurz und sprechend wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten werden. Dies ist in vielen Ländern bereits Gang und Gäbe.
Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten und Ablehnung von Geheimverhandlungen.
Die Möglichkeiten des
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) auch auf Landes- und Kommunalebene (ohne die problematischen Umgehungsmöglichkeiten wie hohe Gebühren oder Ausnahmen). Die LKW-Mautverträge wurden etwa auf Wikileaks veröffentlicht und nicht auf offiziellem Wege, obwohl mehrere Milliarden von Steuergeldern verwendet wurden.
In der analogen Welt haben wir ein Recht ohne Überwachung durch Staat oder Wirtschaft miteinander zu kommunizieren. Auf die digitale Welt übertragen bedeutet dieses Recht, dass jede Art Information ausgetauscht werden kann, eben auch urheberrechtlich geschützte Werke. Daher ist das jetzige Urheberrecht nicht durchsetzbar ohne Totalüberwachung der digitalen Kommunikation.
Zitat von Ian Clarke vom Freenet-Projekt: "You cannot guarantee freedom of speech and enforce copyright law"
Eine vergleichbare Situation wie heute gab es in den 60er Jahren als die Musikkassette und die ersten privaten Kopiergeräte aufkamen. Statt Überwachung aller Wohnungen einigte man sich auf die Legalisierung der Privatkopie und eine Pauschalabgabe auf Leermedien. Die Ansätze der Piratenpartei sind heute ähnlich.
In einer Welt, in der Bild, Ton, Text und Video völlig frei fließen und in der jeder Konsument auch Produzent ist, lässt sich nicht mehr unterscheiden zwischen Kommunikation und Kultur. Kommunikation und Kultur werden eins, denn Kultur wird kommuniziert und Kommunikation wird kultiviert. Das führt den juristischen Begriff vom künstlerischen Werk mit Schöpfungshöhe ad absurdum.
Das jetzige Urheberrecht
Wir stehen an der Schwelle zum Informationszeitalter und viele Menschen haben offensichtlich noch nicht begriffen was das bedeutet: Information ist entweder ein Geheimnis oder ein freies Gut, das sich nicht zu wirtschaftlichen Zwecken verknappen lässt. Den daraus folgenden Herausforderungen stellen wir uns, anstatt sie zu leugnen.
Der Verkauf von nicht geheimen Informationen im Informationszeitalter ist kein funktionierendes Geschäftsmodell. Es ist nicht Aufgabe des Staates durch völlig unverhältnismässige Gesetze und Kriminalisierung veraltete Geschäftsmodelle künstlich aufrecht zu erhalten und den Strukturwandel zu behindern.
Die Aufgabe und der Zweck der Verwerter- und Vertriebsindustrie war es ursprünglich, den Zugang zu Informationen (durch Herstellung und Vertrieb von Büchern und Schallplatten) überhaupt erst zu ermöglichen. Heute Kämpft diese Industrie an allen Fronten daran, den Zugang zu Informationen zu verhindern. (Regionalcodes auf DVDs, Entwicklung von DRM/Kopierschutz, Kriminalisierung und Verfolgung von Tauschbörsennutzern).
Über das Internet können Künstler sich direkt, unter Umgehung der Verwerter, vermarkten und Ihre Werke vertreiben. Neue Konzepte wie z.B. The Donate Bay sollen dafür sorgen, dass auch die Vergütung direkt den Künstlern zugute kommt.
Ohne die künstliche Verknappung von Information und Ideen durch Urheberrecht und Patente kann ein Menschheitstraum Wirklichkeit werden: Alle Menschen haben weltweit zu jeder Zeit und an jedem Ort Zugang zum gesamten Wissen und Kultur der Menschheit und werden in der Nutzung nicht eingeschränkt. Für diese Vision setzen sich die Piraten ein.
Das momentan illegale Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke kann sogar volkswirtschaftlichen Nutzen bringen.
Beim sog. 'geistigen Eigentum' handelt es sich um eine juristische Konstruktion, die keine Grundlage in der Natur hat. Echtes Eigentum ist einzigartig, nicht (kostenfrei) kopierbar und eindeutig einem Besitzer zuzuordnen. "Geistiges Eigentum" ist in seiner Natur nicht beschränkt und wirkt daher wie ein Monopolrecht und im Zeitalter des Internet mehr und mehr zu einem Zensur und Kontrollrecht.
Mit dem gesellschaftlichen Umbruch durch die zunehmende Vernetzung müssen auch alte Modelle überprüft werden. Auch wenn in der Vergangenheit die Konstruktion "geistiges Eigentum" funktionierte (weil Kopien schwierig und nicht exakt möglich waren), ist dies im Zeitalter des Internet passé. Das Urheberrecht muss daher von Grundauf neu gedacht und konzipiert werden, unter Einbeziehung der Erfahrungen, die man in den letzte 150 Jahren gemacht hat.
Ein veröffentlichtes, und somit öffentliches Werk, ist auch juristisch nicht das Privateigentum des Autors, sondern hat einen Sonderstatus. Nicht nur der Autor hat ein Recht auf Vergütung sondern auch die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Zugang.
Aufgabe der Wirtschaft ist die bereitstellung knapper Ressourcen. So genanntes "geistiges Eigentum" ist jedoch künstlich erzeugte Knappheit, die den gesellschaftlichen Nutzen eines Werkes schmälert.
Beim so genannten "geistigen Eigentum" versagt das Prinzip der Marktwirtschaft, nach dem jeder zum eigenen Vorteil handelt und dadurch der Gesellschaft nutzt. Wer ein Werk verschenkt, leistet einen Beitrag zur Verbreitung der Kultur, da auch diejenigen das Werk benutzen können, denen es weniger Wert ist als ein vorgegebener Preis.
Ein monetärer Anreiz ist dann nicht mehr erforderlich, wenn in der digitalen Gesellschaft alternative Anreize wie (zunehmend messbare) Reputation bzw. Bekanntheitsgrad, Marktwert und kommunikativer Einfluss an Bedeutung gewinnen und die kooperation und Organisation über Unternehmensgrenzen hinweg zunimmt.
Eine geistige Schöpfung ist zudem nie eine hundertprozentige Eigenleistung, sondern baut immer auf den Leistungen von Vorgängern auf.
Das Kopieren von bzw. der Zugriff auf Informationen ist nicht mit Diebstahl gleichzusetzen. Stehlen lässt sich nur ein Gut mit natürlicher Knappheit, das dem Bestohlenen dann fehlt. Information/Kultur ist aber nicht knapp und kann daher nicht gestohlen werden. Dem Autor entsteht durch den Zugriff auf sein Werk kein Schaden, da der Autor lediglich fixe Kosten (oder lediglich Zeit) investiert hat, und durch die Kopie keine Kosten entstehen. Die Unterstellung, daß der Konsument die Kopie stattdessen gekauft hätte ist nicht haltbar, denn der Wert eines Kulturgutes für einen Einzelnen ist subjektiv und nicht messbar. Um als Autor von den Nutznießern des Werkes die Kosten erstattet zu bekommen ist ein Zwang zur Vergütung für jeden Zugriff auf das Werk nach einem vorgegebenen Preis nicht erforderlich, sondern eine gute Kommunikation.
Statt Respekt vor dem so genannten "geistigen Eigentum" brauchen wir Respekt vor dem Urheber, denn der kann ohne Geld ggf. seine Arbeit nicht fortsetzen.
Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird, steht im widerspruch zur Idee der Vernetzung. Vernetzung bedeutet, dass wir als globale Weltbevölkerung immer stärker geistig verbunden werden, die Verwendung von 'geistigem Eigentum' zu wirtschaftlichen Zwecken bedeutet genau das Gegenteil. Wir behindern uns gegenseitig, wenn jeder um seine geistigen Werke einen künstlichen Zaun zieht. Das Potential der Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen, unser Wissen und unsere Kultur teilen.
Die Künstler erhalten nur einen geringen Bruchteil des Erlöses, der mit ihren Werken erzielt wird. Bei einer Musik-CD beträgt dieser Anteil ca. 7%, wie das Magazin c't ermittelt hat. Durch die Kombination von Filesharing und spendenbasierten Modellen wie sie momentan entwickelt werden, könnte dieser Anteil auf 100% gesteigert werden.
Früher hatten Künstler ohne Plattenvertrag keine Chance, von ihrer Musik zu leben, und selbst von denen, die einen Vertrag bei einem Majorlabel hatten, wurde nur eine kleine Minderheit reich, während der Rest scheiterte. Das Internet bietet heute einer viel breiteren Basis von Künstlern Möglichkeiten, ohne Einsatz von Geld bekannt zu werden, um dann über Livekonzerte, Merchandising, oder Spendenaufrufe zwar nicht immer reich zu werden, aber ihre Kosten zu decken.
Überhaupt ist in Frage zu stellen, ob Filesharing der Contentindustrie schadet. Eine Studie der BI Norwegian School of Management, bei der ca. 2.000 Teilnehmer befragt wurden, ist nämlich zu folgendem Ergebnis gekommen: Diejenigen, die Musik illegal herunterladen, weisen eine 10-mal höhere Bereitschaft auf, für legale Downloads Geld zu bezahlen, als diejenigen, die nicht illegal herunterladen.
Künstler gibt es nicht erst seit 150 Jahren. Denn so alt sind die Patent- und Copyrightgesetze. Vorher gab es so etwas nicht. Also Shakespeare, Charles Dickens, Goethe, Schiller, Mozart, Beethoven, gar nicht zu reden von den Klassikern, haben ohne Schutz überlebt - und meist sehr passabel. Zudem haben sie alle gerne und häufig das "geistige Eigentum" Dritter in ihren eigenen Werken verwendet.
Der US-Rechnungshof bezweifelt Schadenssummen durch Filesharing.
Nein. Urheberrechte, die im Rahmen der Creative Commons liegen, werden von der Piratenpartei nicht in Frage gestellt. Dazu gehört u.a. das Monopolrecht auf kommerzielle Nutzung und Verbreitung.
-> siehe auch Wichtige Rechte des Urhebers
Auszug aus dem Wahlprogramm: Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet. Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht. Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.
Es werden derzeit verschiedene Lösungsansätze, die eine möglichst gerechte Verteilung von Geldern erlauben soll, diskutiert. Hierbei sind vor allem die Kulturflatrate, das Spendenportal, das Release-Modell und die Creative Commons Lizenz zu nennen.
Wir wollen beides, und wir glauben, dass beides möglich ist.
Auch gänzlich ohne Einnahmen aus dem Verkauf von CDs können Musiker zu einem sehr erträglichen Einkommen gelangen. Wie SPIEGEL ONLINE im September '06 berichtet, werden in Brasilien die ersten Bands allein mit Konzert- und Party-Auftritten bereits reich. Ihre Popularität verdanken sie dem Internet, wo ihre Musik frei zur Verfügung steht.
Die Band Radiohead hat Musik unter der Creative Commons lizensiert und dadurch nicht eine einzige CD bzw. Bezahldownload weniger verkauft. Eine Legalisierung der nichtkommerziellen Vervielfältigung steht also nicht im Konflikt zum Verkauf der Werke. Radiohead hat auch erfolgreich ein Spendenmodell getestet, bei dem jeder selbst festlegt, ob oder wieviel er bezahlen will. Menschen bezahlen heute, weil sie den Künstler mögen und respektieren und auch bezahlen wollen und nicht, weil sie die Musik sonst nicht hören können. Es gibt keinen Grund, warum die Musikindustrie nicht heute schon das Kopieren legalisiert und damit das Vertrauen ihrer Kunden zurückgewinnt und die Fans dann überzeugt, in ihre Künstler zu investieren.
Die amerikanische Rockband Nine Inch Nails um den Sänger Trent Reznor veröffentlichte ihr Zweifach-Grammy-ausgezeichnetes 7. Album Ghosts I–IV, neben verschiedenen Premiumvarianten, kostenlos im Internet. Wegen des großen, auch finanziellen, Erfolgs wurde auch das folgende Album The Slip unter einer
Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Quellen: 1
Nine Inch Nails
Die Sängerin Jill Sobule rief auf ihrer Website Jill's Next Record ihre Fans dazu auf, Geld zu spenden, damit sie in einem professionellen Studio ein neues Album aufnehmen könne. Insgesamt wollte sie auf diesem Weg 75.000 US-$ generieren. Nach nur 54 Tagen waren auf diesem Wege 80.000 US-$ zusammengekommen und das Ziel damit erreicht.
Die Cartoon-Zeichnerin Nina Paley verdiente 55.000 US-$ mit Creative Commons Artikel (netzpolitik.org)
Die Band
Einstürzende Neubauten startete das "Supporter Projekt": Über 2000 Fans (auch Supporter genannt) haben sich auf ihrer Website eingetragen und die Produktion des neuen Albums unterstützt, indem sie 35 US-$ überwiesen, wofür sie später eine CD erhielten.
(weitere Beispiele bitte ergänzen)
Nein. Betteln bedeutet, um Geld zu bitten, ohne dafür eine Gegenleistung zu bringen. Der Künstler bringt für das Geld eine Gegenleistung, nur ist diese nicht knapp. Ausserdem können Anbieter freier Inhalte auch zurecht Geld Fordern anstatt nur darum zu bitten.
Der Künstler hat ein moralisches Recht auf Vergütung und der Nutznießer eine moralische Pflicht zur Vergütung. Ziel ist es, den jetzigen, auf künstliche Verknappung und Drosselung des Zugangs basierenden Urheberschutz durch ein reformiertes Urheberrecht und einen gesellschaftlichen Vertrag zu ersetzen. Wir müssen Menschen dazu bringen, für Inhalte zu bezahlen obwohl diese frei zugänglich sind, denn eine Verknappung ist nicht mehr möglich. Daran entscheidet sich ob wir im digitalen Zeitalter einen professionellen und semiprofessionellen Inhaltesektor haben werden können oder nicht.
Tatsächlich ist auch heutzutage der CD-Verkauf mehr eine "Gnade" als ein echter Lizenzerwerb. Schon heute kann auf Youtube, Internetsendern oder Dienste wie Spotify, soundclud, Cloudcast, jamendo Musik kostenlos und in guter Qualität jederzeit gehört werden. Leider werden solche innovativen Geschäftsmodelle von alten Kolossen wie der GEMA blockiert, sodass diese Dienste teilweise nicht in Deutschland verfügbar sind.
Für weitere Informationen siehe auch die Artikel von Musik leben können und Donor Projects vom Musikpiraten e.V., das VODO Project und der Artikel Monetize the audience not the content von Fred Wilson, da die Problematik alle Arten von Inhalten betrifft.
Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird, widerspricht der Idee der Vernetzung. Wenn wir durch das Netz immer stärker verbunden werden, kommen wir nicht weiter, wenn jeder um seine geistigen Werke einen virtuellen Zaun zieht. Das Potential der Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen, unser Wissen und unsere Kultur teilen.
Viele Unternehmen patentieren 'defensiv', um Wettbewerbern zuvorzukommen. So wird derjenige, der eine Erfindung frei verfügbar macht, und damit der Allgemeinheit am meisten nutzt, bestraft, da Wettbewerber sich die Idee dann patentieren lassen.
Durch die Revolution der Vernetzung ist die Wirtschaft kooperativer geworden. Das Internet ermöglicht nicht nur eine Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg, sondern auch über alle Unternehmens- und Branchengrenzen. Zudem findet organisierte Wertschöpfung zunehmend ausserhalb der profitorientierten Knappheitsökonomie statt. Unternehmen definieren sich nicht mehr allein durch Rendite und Marktanteil, sondern auch durch das Ansehen bei vernetzten Kunden und Arbeitnehmern, das wiederum Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg hat. Anstelle der patentierten Idee oder dem Betriebsgeheimnis können dann Reputation und Identität, Kultur, Erfahrung und Kompetenz das Alleinstellungsmerkmal sein.
Eine Idee, die heute noch neu und innovativ ist, kann morgen schon als trivial erscheinen. Wo soll man also die Grenze ziehen, wann eine Erfindung schützenswert ist oder wann sie nur noch Innovation blockiert?
Das sind drei Beispiele aus dem EDV-Bereich. Es gibt jedoch tausende anderer Beispiele.
Siehe auch: Irrglauben über Netzsperren
Das Zugangserschwerungsgesetz zielt auf die Bekämpfung von Kinderpornographie. Diesen Kampf um die Menschenwürde der Opfer zu führen ist ein legitimes Ziel des Staates, den die Piratenpartei ausdrücklich unterstützt.
Allerdings wird mit dem Gesetz dieses Ziel nicht erreicht, da die erwünschte Sperrung von Internetseiten technisch nicht realisiert werden kann. Zusätzlich werden schwerwiegende Nebenwirkungen für die demokratische Rechtsordnung in Kauf genommen und durch die Verfassung explizit geschützte Rechtsgüter beschädigt.
In seiner ursprünglichen Form sollte das Zugangserschwerungsgesetz etwa folgenden Inhalt haben:
- Das Bundeskriminalamt sollte eine geheime Liste mit Webseiten erstellen, die kinderpornografischen Inhalt haben. Geheim bedeutet in diesem Kontext: Die Listen werden durch keinen Richter, keinen Juristen, keinen Politiker und keinen Journalisten nachprüfbar. Das BKA hätte absolute 'Narrenfreiheit'.
- Der Zugriff auf diese Seiten auf diesen Listen sollte mit Hilfe eines aufzubauenden Internetfilters gesperrt werden.
- Die Identität von Personen, die einen Zugriff auf diese Seiten versuchen, sollte aufgezeichnet und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden. Das hieße in der Praxis, dass jeder versehentlicher Klick eines jeden Bürgers auf eine 'zensierte' Seite ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen könnte.
Hieran wurde aus der Internetcommunity folgende Kritik geübt:
- Die Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten ist aus technischen Gründen nicht besonders robust. Sie kann mit geringem Aufwand (in wenigen Sekunden) umgangen werden. Hierzu müssen nur Zahlen in einer Eingabemaske geändert werden. Nutzern von kinderpornographischen Inhalten darf unterstellt werden, dass sie die notwendigen Techniken schnell erlernen, wodurch die Sperren direkt nach inkrafttreten unwirksam wären. Arglose Internetbenutzer hingegen müssen ständig damit rechnen, durch zufälliges Anklicken einer gestern noch harmlosen Seite einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden.
- Ein Internetfilter ist eine Infrastruktur mit hohem Missbrauchspotential, da er einmal geschaffen gegen jede beliebige Webseite eingesetzt werden kann. Er kann insbesondere dafür verwendet werden, Webseiten zu unterdrücken, auf denen (kritische) politische Meinungen geäußert oder niedergeschrieben werden. Damit kann die Infrastruktur dazu eingesetzt werden, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift (§5 Grundgesetz[2]) zu verletzen. Dies wird zum Beispiel in China regelmäßig praktiziert.
- Dadurch, dass die Sperrlisten geheim sind und dem BKA (und damit der Exekutive) unterstehen, findet keine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Einträge der Sperrliste statt. Hierdurch diese mangelnde Kontrolle wird das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt und potentiell Einzelpersonen die Möglichkeit zur unbemerkten Manipulation der Sperrlisten eingeräumt. Eine Überprüfung durch den Bürger in Form eines Aufrufs der gesperrten Seiten würde als Straftat verfolgt.
In dieser Situation steht zwischen dem rechtstreuen und dem verfassungsfeindlichen Umgang mit dem Sperrsystem nur noch die Verfassungstreue von unkontrollierten Einzelpersonen. Diese sollte bei BKA-Beamten recht gut sein. Aber sie 'könnten wenn sie wollten' und das Gesetz muss auch dann noch funktionieren, wenn Einzelpersonen vorsätzlich oder fahrlässig kriminell agieren. Es wurde von Einzelfällen berichtet, in denen im westlich demokratischen Ausland mit ähnlichen Systemen politische Meinungsäußerungen unterdrückt wurden.
- Die Aufzeichnung von Benutzerdaten zur Strafverfolgung hat weitere Nachteile. Zum einen werden davon vor allem arglose Internetbenutzer getroffen, die zufällig auf der Seite gelandet sind (alle anderen umgehen das System). Zum anderen kann ein Rechner leicht dazu gebracht werden, auf Webseiten zuzugreifen. Das kann im einfachsten Fall durch eine E-Mail geschehen, die Grafiken nachlädt. Hierdurch wird es technisch möglich, unbeliebten Zeitgenossen anonym ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie per E-Mail zukommen zu lassen.
Inzwischen wurde das Gesetz beschlossen, aber auch an wichtigen Stellen entschärft:
- Ein Internetfilter wird aufgebaut
- Die geheimen Listen werden vom BKA erstellt und geführt aber regelmäßig von einem eigens berufenen Gremium überprüft. Diesem Gremium gehört der Bundesbeauftragte für Datenschutz sowie mehrere ausgebildete Richter an.
- Eine Strafverfolgung bei abgefangenen Zugriffen ist nicht mehr vorgesehen.
An diesem Gesetz kann folgende Kritik geübt werden:
- Die Infrastruktur Internetfilter wird erstellt und das Missbrauchspotential der Ausweitung von Sperren auch auf nicht-kinderpornographische Inhalte ist damit gegeben.
- Trotz der rudimentären Kontrolle durch das Expertengremium ist die Gewaltenteilung nach wie vor verletzt. Seiten werden ohne richterliche Prüfung und ohne Anhörung der Betreiber gesperrt. Dem Betreiber steht der Rechtsweg offen, er muss allerdings auf eine Beseitigung der Sperre klagen. Selbst wenn er vor Gericht Gehör findet, kann die Seite bis zum höchstinstanzlichen Urteil gesperrt bleiben. Eine Unterdrückung von politischen Meinungen durch die Exekutive bleibt damit möglich.
- Die Anwendung der Internetfilter kann leicht ausgeweitet werden. Nur kurze Zeit nach der Abstimmung wurde schon berichtet zum Beispiel von Thomas Strobl, MdB, den Einsatz von Sperren auch gegen "Killerspiele" fordert. Dann folgten Glücksspiel, Tauschbörsen,... (hier bitte evtl. weitere derartige Stimmen ergänzen. Vorzugsweise mit Belegstellen _nach_ der Abstimmung.)
Weitere Argumente können zum Beispiel hierin der Presse nachgelesen werden.
Kinderpornografie (oder Pornografie im Allgemeinen) ist in fast allen Ländern der Erde eine Straftat. Das musste selbst die Bundesregierung zugeben: Amtlich: Ursula von der Leyen hat gelogen (Handelsblatt), Ursula von der Leyen verleumdet Indien. Ausnahmen bilden nur wenige Länder ohne funktionierende Staatsgewalt, die eben darum auch im Internet kaum vertreten sind. Es ist daher kaum möglich, Pornoserver ins gleichgültige Ausland zu verschieben. Die blockierten Webseiten liegen denn auch meistens in westlichen Demokratien, nicht selten in Deutschland.
Der Denkfehler der Politik besteht darin, dass sie glaubt, die Schließung von Servern mit nationalen rechtlichen Maßnahmen erzwingen zu müssen. Dies ist tatsächlich schwierig, weil durch das Versagen der Politik die Kommunikation zwischen den Ländern nicht funktioniert. Nicht verstanden wird, dass die Webhosts im Regelfall von gesetzestreuen Bürgern betrieben werden, die sich wegen des Umfangs ihres Webangebotes über die kinderpornografischen Daten nicht informiert sind. Manchmal werden wohl auch Rechner einfach gehackt.
Die Betreiber betrachten kinderpornografisches Material als Systemstörung, die sie auf eine einfache E-Mail hin gerne eliminieren. Das wurde vom Arbeitskreis Zensur geprüft, der sich die Sperrliste aus Dänemark über Wikileaks besorgt und die jeweiligen Abuse-Adressen der Provider angeschrieben hatte. 61 Seiten mit illegalen Inhalten wurde praktisch sofort entfernt: AK-Zensur: Löschen funktioniert. Ein Skandal, dass die zuständigen Polizeistellen und das Ministerium nicht eigenständig zu diesem einfachsten aller Mittel gegriffen haben, um Kinderpornografie aus dem Netz zu tilgen.
In einer Studie der Universität Cambridge wurde u.a. festgestellt (http://www.cl.cam.ac.uk/%7Ernc1/takedown.pdf), dass gewöhnliche Phishing-Seiten durchschnittlich innerhalb von vier Stunden von Netz genommen werden können, d.h. sobald handfeste kommerzielle Interessen im Spiel sind, scheinen die Grenzen keine Rolle mehr zu spielen.
Leider ist das Gesetz nicht nur unwirksam, sondern sogar kontraproduktiv. Man setzt nicht nur eine unwirksame Sperre vor Seiten mit Kinderpornografie, sondern warnt mit der Sperre auch noch die Täter vor, die dann in Ruhe ihre Daten auf einen anderen Hoster umziehen können. In diesem Fall gilt also: Websperre = Täterschutz.
Darüber hinaus gibt es noch eine weiter Ebene. Die Websperre dürfte kaum aus nackter Unkenntnis eingerichtet worden sein (so dumm ist hoffentlich kein Mensch). Sie dient als Pseudo-Aktionismus und suggeriert der Gesellschaft, dass sich die Bundesregierung des Themas Kinderpornografie beherzt annimmt. Damit wird die öffentliche Aufmerksamkeit zum Beispiel davon abgelenkt, "dass aufgrund einer Unterbesetzung der Polizei polizeibekannter Straftäter im Feld der Kinderpornografie nicht verfolgt und angeklagt werden können."
Dass die Sperren heute leicht zu umgehen sind, bedeutet nicht, dass das so bleiben muss. In Großbritanien gibt es bereits 'Cleanfeed', eine Kombination aus DNS- und IP-Sperren. Wenn dann noch bekannte öffentliche Proxys auf die Sperrliste kommen, wird die Umgehung schon sehr schwer und eine flächendeckende Zensur möglich.
Das entscheidende Argument ist also nicht die (noch) Umgehbarkeit, sondern dass der Staat nicht die Allmacht über die digitale Kommunikation haben soll, um jeden per Knopfdruck mundtot oder taub machen zu können. (und das auch noch unter Aufhebung der Gewaltenteilung und ohne jegliche Kontrolle). Das Internet ist vergleichbar mit dem Kommunikationsmedium Luft, über die der Staat auch keine Allmacht haben soll. Der Staat soll Kommunikations-Teilnehmer sein, nicht -Herrscher.
Artikel 5 GG: "Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" Dieses Recht gilt auch dann, wenn diese allgemein zugängliche Quelle eine Bombenbauanleitung oder Nazipropaganda ist, oder eben einen Kindesmissbrauch dokumentiert. Der Zugriff auf Informationen entspricht Sehen und Hören, der Besitz entspricht Gedanken im Kopf. Menschen im Informationszeitalter für den Zugriff auf, oder Besitz von Informationen zu verfolgen oder zu bestrafen ist unmoralisch und unethisch.
Zitat von Daniel Schmitt von Wikileaks: "Eine freie Kommunikation ist nur so lange frei, solange niemand definiert, was frei ist."
Zitat von Ian Clarke vom Freenet Projekt: "Basically, you either have censorship, or you don't. There is no middle-ground."
Zitat von Bürgerrechte-Wählen.de "Traust du einer Regierung, die dir nicht traut?"
Nicht die Gewalt, sondern die Spielprinzipien werden gemocht. (rochester – Studie). Auch nach der Studie “Medien und Gewalt” der Bundesregierung ist ein Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und der Nutzung von Computerspielen nicht belegt, was das “erwiesenermaßen” in Frage stellt.
Weitere Studien:
Es scheint keinen Zusammenhang zwischen Rennspielkonsum und riskanten Fahrweisen zu geben (Studie von Christoph Klimmt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen)
Bei Kindern mag dies zutreffen, jedoch sind Actionspiele im Normallfall für Erwachsene, die sehr wohl Realität von Virtualität unterscheiden können. Wer dies nicht kann, braucht sicher auch kein Videospiel um eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen.
Das stimmt nur eingeschränkt. Eine Studie der TU Darmstadt hat ergeben, dass nur 4 von den 7 untersuchten Amokläufern regelmäßig gewalthaltige Videospiele gespielt haben. Hingegen hatten alle Täter im Vorfeld der Gewalttat Kränkungen, soziale Brüche oder Verlusterfahrungen zu verzeichnen. Zudem waren in allen Fällen schulische Konflikte erkennbar.
Heute spielen fast alle Jugendlichen Videospiele. Sie wachsen mit ihnen auf. Es zeigt also keineswegs einen Zusammenhang. Auch werden viele andere mögliche Zusammenhänge durch die Verengung auf Videospiele ausgeblendet, etwa soziale Vernachlässigung, zerüttete Familie oder Schicksalsschläge.
Das ist nicht wahr. Die US-Armee verwendet Videospiele und -simulationen dazu, taktische Elemente zu schulen.
Die US-Armee hat ein Videospiel, Americas Army, entwickelt um neue Rekruten für die Armee zu interessieren und sie etwas zu informieren. Es ist vielmehr ein Werbe- und Informationsmedium als Tötungstraining.
Tatsächlich verhält es sich sogar so, dass die Armee den Einsatz der Computerspiele wieder zurückschraubt, weil Computerspiele die Soldaten "verweichlicht" (Quelle).
Im Gegenteil. Wie Studien zeigen, verbessern zumindest Actionspiele die visuelle, analytische und räumliche Wahrnehmung. (rochester)
Nach einer Bitkom-Studie von 2009 spielen bereits 10 Millionen Deutsche online. Der Anteil mit höherem Bildungsabschluss ist dabei überdurchschnittlich groß. 12
Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seine Gesundheit zu entscheiden. Eine lediglich für die ausübende Person schädliche Wirkung könnte, selbst wenn es sie gäbe, für diese Debatte nicht relevant sein.
Videospiele sind nicht gewalttätig, auch solche nicht, in denen geschossen wird. Anders als zum Beispiel bei Fußball werden bei ihnen auch keine Personen verletzt. Das Verletzen von Personen ist bei Ausübung dieses Hobbys selbst bei Vorsatz nicht möglich. Militärsimulatoren simulieren Kampfhandlungen und erreichen dabei eine Gewaltdarstellung, die in ihrer Intensität in etwa einem Actionfilm vom Schlage James Bond entsprechen. Es wird oft befürchtet, dass die Spieler Handlungsschemen aus dem Computerspiel in die reale Welt übernehmen und deshalb gewalttätig werden. Auch erfahrene Spieler können ihre Figur nur kurze Zeit am Leben erhalten. Die Kernaussage eines "Killerspiels" an einen minimal reflektierenden Menschen besteht deshalb eher darin, dass das Ergreifen einer Waffe zum sicheren und schnellen Tod führt.
Vor zwanzig Jahren waren Computerspielen eher eine einsame Veranstaltung. Im Zeitalter der Internetspiele hat sich das aber gewandelt, da die interessanten Aufgaben in Spielen wie World of Warcraft nur in Teamarbeit bewältigen lassen. Um sich zuverlässige Teams zu schaffen, haben die Spieler angefangen, inoffizielle Vereine, die sogenannten Clans zu bilden. Innerhalb dieser Clans werden intensive Kontakte gepflegt, die wegen der hohen Entfernung zwischen den Wohnsitzen der Mitglieder allerdings meist über das Internet laufen. Das aufrechterhalten der Kontakte erscheint daher von außen als passives Computerspielen.
Parallel hierzu hat sich eine Art Computerspiel-Bundesliga entwickelt, die ebenfalls Jugendliche im sportlichen Wettbewerb zusammenführt.
Ein Überblick über die Clan-Szene und den E-Sport werden hier gegeben: Studie: eSport fördert soziale Kontakte
Tipps für Journalisten räumt mit einigen Vorurteilen auf und sagt, was Journalisten tunlichst vermeiden sollten falsch zu berichten.
Hierzu gibt es einen tollen Artikel in Telepolis: Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum, da man das Netz sehr gut durchsuchen, überwachen und kontrollieren kann. Tatsächlich ist es eine sehr große Gefahr, dass mit der Verlagerung von alltäglichen Aktivitäten ins Internet, all diese Aktionen kontrolliert und die Privatspähre geopfert wird.
Im Gegensatz zu der Phrase "Rechtsfreier Raum", streben wir eine "souveräne Rechtsordnung" des Internets an. Dies heißt nicht, dass das Internet ein Hort des Verbrechens werden soll, sondern dass der Staat sich mit Einschränkungen und Kontrolle zurückhalten soll. “Souverän” impliziert “unabhängig vom Staate” als auch “wirkungsvoll”.
In der Praxis ist es sogar so, dass die gesamte Infrastruktur auf offenen Protokollen aufbaut, ohne dass ein Staat regulierend eingreifen musste.
Beispiel für Kontrolle im Internet:
(bitte weitere Beispiele ergänzen)
In der Realität ist es nicht so einfach, Sicherheitssoftware von Hackertools zu unterscheiden, es ist sogar vielmehr so dass diese Tools technisch oft identisch sind. Sicherheitssoftware wird gebraucht, um die Einbruchssicherheit z.B. eines Firmenservers zu untersuchen. Darf man solche Werkzeuge in Deutschland nicht mehr benutzen, tun dies aber dennoch Hacker aus dem Ausland. Man ist also nicht mehr in der Lage, seinen Server auf Sicherheitslecks zu untersuchen, um sich dagegen wehren zu können.
Das kann zum Beispiel zu der folgenden Situation führen: Der Eigentümer eines Kernkraftwerkes/ einer Chemiefabrik/ eines Krankenhauses will prüfen, ob die Steuercomputer seiner Anlagen aus dem Internet manipuliert werden können. Um diese Prüfung wirksam durchführen zu können, braucht man Hackertools, die einen echten Angriff simulieren. Ihr Einsatz ist jedoch eine Straftat. Der Eigentümer muss daher die Prüfung unterlassen und das Risiko in Kauf nehmen, dass die Anlage unzureichend abgesichert ist.
Ist dies der Fall, kann die Anlage per Internet aus Nordkorea oder von der Mafia (hier bitte beliebiges Feindbild einsetzen) sabotiert werden. Obwohl sicherheitsrelevante Systeme nochmals separat über festverdrahtete Systeme abgesichert sind (z.B. Reaktornotabschaltung im Kernkraftwerk), kann beträchtlicher Sach- und gegebenenfalls sogar Personenschaden entstehen.
Der Quelltext einer Software ist Wissen. Der Zugriff auf bzw. Besitz von Wissen in der Wissensgesellschaft sollte niemals kriminalisiert werden.
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So wie auch unsere "Gegner" polarisierende Begriffe verwenden ("Killerspiele", "Raubkopien", "pädokriminell") sollten wir versuchen Gegenstücke zu etablieren. Sammlung von Ideen unter Neusprech.
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Auf dem Stammtisch in Bremen (1.7.2009) habe ich die Idee eingebracht, zumindest zu den am häufigsten nachgefragten Themen eine Art kleinen Gesprächsleitfaden zu erstellen — damit auch Piraten, die das Wahl- und Parteiprogramm noch nicht auswendig kennen, einigermaßen kompetent auf die Nachfragen eingehen können.
Das Ganze ist noch ziemlich ungeordnet und unvollständig. Und da gehören auf jeden Fall noch mehr Antworten hin — also haut in die Tasten!
(Wie könnte eine Frage zu dem Thema heißen?)
Folgt dem Link, und ihr werdet auf viele Dinge einschließlich Belege stoßen, die aufzeigen, was die einzelnen Parteien alles bis jetzt verbockt haben.
| | Dieser Text ist ein Entwurf, er wird noch bearbeitet und ist daher keine offizielle Parteiaussage der Piratenpartei. Diese Seite wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite. |
Siehe auch: Argumentation
Auf dieser Seite soll eine Art FAQ entstehen, in der steht, was man den Reportern am besten antwortet, wenn man mal wieder mit Pirate Bay gleichgesetzt wird oder uns mal wieder unterstellt wird, dass wir die Werke aller "Kreativen" rauben wollen.
Das Urheberrecht soll keinesfalls abgeschafft werden!
Es geht um die Stärkung des Rechtes auf die Privatkopie: Durch das Erscheinen von Tonbandgeräten konnten die Bürger plötzlich Medien kopieren. Da der Gesetzgeber das Kopieren nicht in allen Haushalten überwachen kann, hat er uns (den Bürgern) ein Recht auf Privatkopie eingeräumt. Dieses Recht wurde aber nicht ohne eine Ausgleich für die Musikindustrie eingeführt, sodass Urheberabgaben auf Leermedien und Aufzeichnungsgeräte entstanden, welche auch bald aus USB-Sticks und SD-Speicherkarten ausgedehnt werden [1]. Durch starke Lobbyarbeit ist es aber der Verwertungsindustrie gelungen dieses Recht immer weiter zu beschneiden, bei gleichzeitiger Ausweitung der Urheberabgaben. Ähnlich sieht es bei dem Recht auf Kopien für Bildungs- oder Forschungszwecke aus.
Mit dem Recht auf Privatkopie geht eine Urheberabgabe auf Medien und Vervielfältigungsgeräte einher. Bisher lebt vor allem die Verwertungsindustrie - 95% der Künstler leben nicht von Musik/Filmverkäufen sondern von Auftritten, Merchandising, Einnahmen aus öffentlichen Vorführungen. Ebenfalls fließen nicht unerhebliche Mengen an Steuermitteln in Projekte der Kunst, Kultur und Bildung, welche dann aber leider nicht unter einer Creative Common Lizenz veröffentlicht werden.
Inhaltsneutrale Kommunikationsnetze ohne Zensurinfrastruktur sind alternativlos für das dauerhafte Bestehen demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Dieses gilt ohne wenn und aber. Illegale Inhalte sind zu löschen und nicht zu blockieren. Es ist unverständlich, weshalb vor ein schweres Vergehen ein löchriger Sichtschutz gestellt werden soll anstatt die illegalen Inhalte von den entsprechen Servern zu nehmen. Die technische Umsetzung wirft zudem einige schwere Probleme auf. Sie können erstens sehr leicht umgangen werden (z.B. unter Zuhilfenahme alternativer DNS-Server oder Umleitung des Netzwerkverkehrs über ausländische Proxies). Zweitens kann es bei den Sperren bzw. Stopp-Schild-Umleitungen schwere Kollateralschäden gegen. Damit ist gemeint, dass Internetseiten, welche unter der selben IP-Adresse bzw. unter dem selben vollqualifizierten Domänennamen (FQDN) mit gesperrt werden. Da arglose Besucher dieser zufällig mitgeperrten Seiten beim Anblick des Stoppschildes denken werden, die Seite stehe in Verbindung mit der Verbreitung von Kinderpornopraphie, ist ein massiver Imageschaden nicht zu vermeiden. Hauptkritikpunkt an den Internetsperren ist aber nicht die hier dargelegten technischen Unzulänglichkeiten sondern die Tatsache, dass hier eine Zensurinfrastruktur geschaffen wird, welche sobald sie installiert ist, Begehrlichkeiten wecken wird, sie auch für andere Zwecke zu nutzen. Besser ist es daher die entsprechenden Inhalte von den Servern zu löschen. Auf diese Weise kann man punktgenau und sicher die Veröffentlichung stoppen. Im Gegensatz zu der Lösung über geheime Zensurlisten, bei denen der Inhaltsverantwortliche bzw. Serverbetreiber oft gar nicht weiß, dass er blockiert wird, hat er hier die Möglichkeit notfalls Rechtsmittel einzulegen.
Das ist falsch. Der AK Zensur hat erfolgreich vorgeführt, dass es nur wenige Stunden dauert, bis ein Webhoster kinderpornografisches Material von seinen Servern löscht, wenn dieser davon in Kenntnis gesetzt wird [2]. Das gilt nicht nur national sondern auch international. Es darf nicht sein, dass bei diesem Thema immer gerne auf vermeintlich schwierige internationale Verträge verwiesen wird, aber z.B. andererseits andere Länder zur Lockerung ihres Bankgeheimnisses gezwungen werden können. Hier wird unter sturer Vermeidung bzw. Verleugnung der einfachsten und besten Lösung (Webhoster in Kenntnis setzen) eine teure, untaugliche und gefährliche Zensurinfrastruktur flächendeckend eingeführt.
AK Zensur: http://ak-zensur.de/