Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 132

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Tierschutz

Antragsteller

René Heinig, Philipp Magalski, Guido Körber, Christian Behlendorf, ZweiAuge

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt folgende Module unter der Kapitelüberschrift "Tierschutz" in das Parteiprogramm aufzunehmen. Sollte der Gesamtantrag nicht angenommen werden, wird beantragt die Module als Einzelanträge zu behandeln und je nach Zustimmung ins Parteiprogramm aufzunehmen.

Modul 1 - Verbandsklagerecht

Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.

Modul 2 - Tierschutz in der Schule

Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Modul 3 - Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit.


Antragsbegründung

Modul 1 - Verbandsklagerecht

Die Durchführung des Tierschutzgesetzes obliegt den jeweiligen Landesbehörden. Da diese zumeist personell nicht hinreichend ausgestattet sind und nicht notwendigerweise tätig werden, stellt das Verbandsklagerecht eine wichtige Ergänzung dar um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verfolgen zu können.

Modul 2 - Tierschutz in der Schule

Falscher Umgang mit Tieren ist häufig die Folge mangelnder Kenntnis. Ein frühzeitiger Unterricht fördert verantwortungsvolles Verhalten zukünftiger Generationen. Sie entscheiden als Nächste über den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt und die eigene Gesundheit. Eine Wissensvermittlung in den Bereichen Heimtierhaltung, Nutztierhaltung und Ernährung trägt somit zu einem wichtigen Punkt in der Erziehung der Kinder zu verantwortungsvollen Menschen bei.

Modul 3 - Tierschutz in der Nutztierhaltung

Die Lebensbedingungen von Nutztieren in intensiver Massentierhaltung sind nach wie vor vollkommen inakzeptabel. Durch extrem dichte Belegung von Ställen und Käfigen sind die Tiere ständigem Stress ausgesetzt und verletzen sich gegenseitig. Um dies zu verhindern werden den Tieren üblicherweise Körperteile amputiert. Die dichte Haltung fördert schnelle Ausbreitung von Krankheiten in den Beständen, da die Tiere in ihren eigenen Exkrementen gehalten werden. Dies bedingt massiven Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten. Dadurch entstehen resistente Keime und die Tierprodukte sind durch chemische Rückstände belastet.

LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung

15.03.2012



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: ...

Verbandsklagerecht

  • Verbandsklagerechterechte werden erfahrungsgemäß missbraucht; sie sind ein Fremdkörper in unserer Rechtskultur. Verfassungsrang des Tierschutzes ist nur als Staatsziel, nicht als subjektives Recht geformt, Tierschutz daher nur als objektives Recht auszuformen, dessen Einhaltung von Amts wegen zu garantieren ist; ein Umbiegen in subjektive Rechte führt zwangsläufig zu einer besonders hinterfotzigen Variante des Abmahn-Unwesens. Daher dagegen. --Roguemale 13:33, 1. Nov. 2011 (CET)
    • Zitat von Roguemale: "Verbandsklagerechterechte werden erfahrungsgemäß missbraucht"
    Interessant was Du da schreibst. Welche Erfahrungen meinst Du? Ein Verbandsklagerecht gibt es bisher nur im Umweltschutz, und genau da hat sich dies absolut nicht bestätigt. Diese angeblich drohende Klagewelle ist ein an den Haaren herbeigezogenes Scheinargument von CDU-Politikern, die der industriellen Landwirtschaft die Stange halten wollen. Bist Du sicher, das du in der richtigen Partei bist?
    Das der Tierschutz ist nur als Staatsziel und nicht als subjektives Recht im GG verankert ist ist leider richtig (und beschämend genug). Aber wie bitte ist der Umweltschutz definiert? Womit dann auch dein zweites Scheinargument als unzutreffend entlarvt wäre. Wolfgang Z.
    • Das Verbandsklagerecht gibt es neben dem Umwelt/-Naturschutz z.B. auch für Behindertenschutzverbände und Verbraucherschutz. Für anerkannte Tierschutzverbände gibt es das auch schon in verschiedenen Bundesländern, nur eben noch nicht bundesweit (einheitlich), wie beim Umweltschutz. Mir wäre auch keinerlei negative Auswirkung bekannt, weder aus der Presse, noch aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage
    Ich finde es schon sinnvoll, in Fällen, wo jemand nicht selbst klagen kann, dass dann diejenigen klagen können, denen es wichtig ist. Insbesondere als Bürgerrechtspartei sollte man das den anerkannten Bürgerbewegungen zugestehen. Die mit einer Klage verbundenen Gerichtskosten, müssen dann eben auch diejenigen tragen, die klagen, weshalb es sich eben auch nur lohnt, wenn wirklich ziemlich klar ist, dass ein Rechtsverstoß vorliegt und die eigtl. zuständigen Behörden evtl. verbandelt sind oder einfach mal wieder Winterschlaf halten. --LordSnow 14:36, 2. Nov. 2011 (CET)

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wolfgang Z. Weil eine Gesellschaft nur soweit eine zivilisierte Gesellschaft ist wie sie anständig mit ihren schwächeren Mitgliedern umgeht. Und die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind nun mal die Tiere.
Gesellschaftsmitglieder können nur Menschen sein; wer das anders sieht, der ist ein zoophiler Animist.
  1. Christoph B. 01:16, 29. Okt. 2011 (CEST)
  2. GargleBlaster 18:16, 30. Okt. 2011 (CET) Bei der Massentierhaltung müssen tatsächlich bessere Standards her. Daher: Zustimmung.
  3. --Lars! 21:30, 30. Okt. 2011 (CET)
  4. Nyaah 12:37, 31. Okt. 2011
  5. ZweiAuge!
  6. Andena
  7. Torte 08:18, 1. Nov. 2011 (CET)
  8. LordSnow 08:52, 1. Nov. 2011 (CET)
  9. Flexi 11:29, 1. Nov. 2011 (CET)
  10. 42kati42
  11. Aleks Lessmann 05.11.2011
  12. Dragonstar 07.11.2011 Ein ganz klares dafür. Auch Punkt 1) des Verbandsklagerechts sehe ich als sehr wichtig an, da ansonsten Art. 20a GG ausgehöhlt wird.
  13. KollegeJansen 07.11.2011
  14. Simone Brand 07.11.2011
  15. Bragi 23:13, 22. Nov. 2011 (CET)
  16. Phil
  17. Yuri

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 22:27, 27. Okt. 2011 (CEST) keine Finanzierungsumwege, bessere Ausstattung der Behörden, soweit es sich als notwendig erweist; 2,3 ok
  2. --Roguemale 13:35, 1. Nov. 2011 (CET) Wg Verbandsklage-Recht, das ist immer Unsinn. 2 & 3 vertretbar, i.Ü. schließe ich mich Spearmind an.
  3.  ?
  4. ...

Benutzer: Klaus Robert Franck..weil es Sinn macht Tiere zu schützen!!

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...