SH:LPT2013.3/Textwüste
Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2013.3 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.
Programmanträge
SH:LPT2013.3/Anträge/P001 - Bekenntnis zu dem langfristigen Erhalt der Gymnasien
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt als Positionspapier an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piraten bekennen sich zu dem Erhalt der Gymnasien in Schleswig-Holsteins Schullandschaft. Neben den Gemeinschaftsschulen soll das Gymnasium als Schulform langfristig erhalten bleiben, um den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Auf dem LPT 2013.1 wurde eigentlich schon besprochen, dass das Gymnasium neben der Gemeinschaftsschule als "Regelschule", explizit der Schullandschaft in Schleswig-Holstein erhalten bleiben sollte - auf dem letzten LPT 2013.2 wurde der Antrag jedoch knapp abgelehnt. Nach Antragsablehnung wurde ich von verschiedenen Seiten ausdrücklich gebeten (u.a. von vielen nicht-anwesenden Piraten), diesen Antrag noch einmal zu stellen, da sie ihn ebenfalls für sehr wichtig und richtig hielten. Ich werde nach Antragsvorstellung dazu ein kurzes Meinungsbild einfordern; sollte dieses aber eindeutig negativ ausfallen, werde ich den Antrag zurückziehen.
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SH:LPT2013.3/Anträge/P002 - Stärkung und Ausbau der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm im Bereich „Unsere Bildungspolitik“ beim Unterpunkt 7.13 "Unsere Schulkonzeption" den Text wie fogt zu erweitern: 7.13 Unsere Schulkonzeption Es gibt in Schleswig-Holstein den Trend zu ständigen Missreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen. Wir fordern stattdessen grundlegende Veränderungen vorzunehmen, die bewährte Reformideen wie flexible und modulare Unterrichtsstrukturen aufgreifen. Ziel unserer Schulpolitik ist die optimale Förderung der Schüler. Diese wird durch eine freiwillige Ganztagesbetreuung erleichtert, die flächendeckend ermöglicht werden soll und in der eine örtliche Kooperation mit schulexternen Trägern wie Vereinen oder Musikschulen angestrebt wird. In Schleswig-Holstein verbringen viele Kinder und Jugendliche einen großen Teil des Tages in der Schule. Die Schule wird somit für viele von ihnen zu einem zentralen Aufenthaltsort. Dieser Entwicklung sollten Schulen mit der Erweiterung ihrer Angebote Rechnung tragen, wozu sie aber auch finanziell angemessen ausgestattet werden müssen. So kann eine positive Veränderung der Schule vom Lernort zum Lebensort gelingen. Die bestehenden offenen und gebundenen Ganztagschulen praktizieren zum Teil schon heute erfolgreich die Kooperation von Jugendhilfe und Schule und sollten vor diesem Hintergrund weiter konzeptionell weiterentwickelt und intensiv gefördert werden. Zusammen mit Angeboten der Schulsozialarbeit wirken so unterschiedliche pädagogische Professionen am Ort Schule und ermöglichen Schüler und Schülerinnen den umfassenden Erwerb formeller und informeller Kompetenzen. Weitere alternative Unterrichtskonzepte müssen in Schleswig-Holstein weiterhin möglich sein und parallel zu den bisherigen Unterrichtsformen existieren dürfen. Den Schulen sind hier auf Wunsch von Eltern, Schülern und Schulträgern mehr Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen.
Die Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule sollte weiter ausgebaut werden und die (offenen) Ganztagsschulen stellen hierzu ein gutes Instrument dar. Es geht hierbei allerdings ausdrücklich nicht darum, zum Vorzug (offener) Ganztagsschulen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit Ressourcen abzubauen! Gleichwohl können im (offenen) Ganztagsbetrieb aber Synergieeffekte genutzt werden und dadurch zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Sozialraum beitragen.
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SH:LPT2013.3/Anträge/P003 - Recht auf eigene Macke
Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Abschnitt 4 „Inneres und Justiz“ zu wie folgt zu ändern. Der Antrag ist dabei nach dem Willen der Versammlung als Ganzes oder jeder Abschnitt als je eigener Antrag abzustimmen. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Die Anträge wurden auf dem LPT2013.2 zurückgezogen, damit sie sprachlich noch einma überarbeitet werden können. Das ist nun geschehen. Der Antrag ist bewusst in Leichter Sprache geschrieben. Begründung Modul 1 - Abschnitt Teilhabe (Inklusion) Menschen mit Einschränkung gehören in die Gesellschaft. Menschen mit Einschränkung brauchen aber auch die Unterstützung der Gesellschaft. Menschen mit Einschränkung haben Fähigkeiten. Menschen mit Einschränkung bereichern die Gesellschaft. Menschen mit Einschränkung haben Gefühle. Menschen mit Einschränkung lieben andere Menschen. Egal ob der Mensch Mann oder Frau ist. Jeder Menschen mit Einschränkung hat eine Wahl. Menschen mit Einschränkung wollen normal angesprochen werden. Menschen mit Einschränkung wollen jeden Ort selber erreichen. Menschen mit Einschränkung wollen durch Gesetze und Bestimmungen gefördert werden. Ohne das Menschen mit Einschränkung darunter leiden. Und Nachteile erdulden müssen. Begründung Modul 2 - Ohne Hindernis (Barriere-Freiheit) Menschen mit psychischer und geistiger Einschränkung können zum Beispiel Höhenangst und Platzangst haben. Darauf muss zum Beispiel beim Bau eines Hauses geachtet werden. Damit diese Ängste nicht statt finden. Begründung Modul 3 - Hilfe für Menschen mit Einschränkung (Behindertenhilfe) Hierüber habe ich mit der Betreuung im Betrieb geredet. Sie findet es gut. Das ich den Sachverhalt mal in der Öffentlichkeit anspreche. Man kann sich dann mehr um die stärkeren Werkstatt-Mitarbeiter kümmern. Bei Personen mit einer starken Einschränkung muss aber geguckt werden. Das die Person trotzdem gefördert werden. Auch Menschen mit einer starken Einschränkung haben immer wieder besondere Fähigkeiten. Damit die Person mit starker Einschränkung nicht übersehen wird.
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SH:LPT2013.3/Anträge/WP001 - Die Grunderwerbsteuer soll in SH bei 5% bleiben
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, dass die Grunderwerbsteuer nicht ab 2014 von 5% auf 6,5% erhöht wird, sondern bei 5% bleibt, um die Wohnungswirtschaft in SH nicht zu gefährden.
Die Grunderwerbssteuer soll ab 2014 in SH von 5% auf 6,5% erhöht werden, obwohl sie bereits schon 1 Jahr zuvor von 3,5% auf 5% erhöht worden ist. Dieses entspricht einer Steigerung von 86% in nur 2 Jahren! SH wäre somit an der Spitze aller Bundesländer (z.B. liegt sie in Bayern bei nur 3,5%). Die Politik fordert bezahlbaren Wohnraum und mehr Wohnungsneubauten. Gleichzeitig torpediert sie jedoch diese Ziele. Dieses ist ein Widerspruch und gefährdet die Wohnungswirtschaft in SH.
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SH:LPT2013.3/Anträge/WP002 - Fischbestände langfristig erhalten und schützen
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich gegen die Überfischung der Meere ein. Deshalb wollen die Piraten Einfluss auf die Fischbestände der Nord- und Ostsee nehmen und setzen sich für EU-weite niedrigere Fangquoten und für eine Heraufsetzung der Mindestmaße der Fische ein. So sollte u.a. das Mindestmaß für Dorsche von 38cm auf 45cm und für Meerforellen von 40cm auf 45cm heraufgesetzt werden, damit wieder mehr laichreife Fische die Chance zur Fortpflanzug erhalten. Da der Hering als Futterfisch für viele andere Arten des besonderen Schutzes bedarf, sollte seine Fangquote wieder um 50% auf 142.000t reduziert werden, um wieder die Quote von 2011 zu erreichen. Nur nachhaltiges Bewirtschaften sichert langfristig Arbeitskräfte und Nahrung.
Die Piraten haben bisher keine Meinung zu dem Thema. Insbesondere sollten wir wenigstens Einfluss auf unsere Ost- und Nordsee nehmen. Zur Zeit bestimmt die EU das Mindestmaß der Fische und der Fangquoten, so dass die Piraten nur Denkanstöße und Diskussionsanregungen geben können. Die EU und Norwegen beschlossen für 2012 die Fangquoten für Heringe zu verdoppeln, da sich die Bestände gerade etwas erholt hatten.
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SH:LPT2013.3/Anträge/WP003 - Instandsetzung der Schleusen und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Modul 1: Der Nord-Ostsee-Kanal ist für den Industriestandort Deutschland unverzichtbar. Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, dass die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals möglichst zügig überholt werden und eine 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel gebaut wird, um den Schiffsverkehr aufrecht zu erhalten und die meisten befahrene künstliche Wasserstraße der Welt profitabler und wieder attraktiver zu machen. Modul 2: Damit der Güterverkehr langfristig ökologisch und ökonomisch abgewickelt werden kann, sollte der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals (Begradigung und Vertiefung) zügig vorangetrieben werden, da die Schiffe immer größer werden und immer mehr Tiefgang haben.
Die Schleusen sind seit Jahren im schlechten Zustand und die Schiffe werden immer größer und haben immer mehr Tiefgang. An dem Kanal hängen tausende Arbeitsplätze; zudem übersteigen die Kosten für den Kanalbetrieb dauerhaft die Einnahmen aus den Transitgebühren und die Reeder beklagen sich schon lange über immer länger Wartezeiten an den Schleusen. Dieses muss sich schleunigst ändern: Sollte der Kanal nicht umgehend ausgebaut werden, so würden dem Land Schleswig-Holstein und dem Bund die Einnahmen aus dem Schiffsverkehr wegbrechen, da die Schiffe sonst um den Skagerak fahren würden. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen wäre eine Investition in den Kanal sinnvoll. Nachtrag:6 Wochen nach Antragsstellung (für LPT 2013.2) kam am 30.3.13 von der SHZ folgender Beitrag zu diesem Thema: http://bit.ly/XrzrEG
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SH:LPT2013.3/Anträge/WP004 - Verschärfung der Netzfischerreibestimmungen im Küstenbereich
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2013.3.
Es wird beantragt im Wahlrogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, das Netzverbot im Küstenbereich von 200 m auf 1000 m auszudehnen, um Fischen einen größeren Schonraum zu gewähren. Außerdem sollte eine Mindesttiefe der Stellnetze von 6m nicht unterschritten werden dürfen, damit sich Wasservögel nicht weiter in ihnen verfangen und elendig ertrinken. So ist z.B. der Bestand der Eiderente in der Ostsee in den letzten Jahren deshalb dramatisch zurück gegangen.
Viele deutsche Vogelschützer benennen die Stellnetzfischerei als eine der Ursache des Eiderentenrückgangs. Vgl. u.a. folgenden Link: http://bit.ly/1hiNeT3
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Satzungsänderungsanträge
SH:LPT2013.3/Anträge/S001 - Geschäftsordnung des LPT
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.3.
Der Landesparteitag möge beschließen: 1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert. 2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen. Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:
Neue Fassung:
Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die Geschäftsordnung eine Regelung enthält, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird die Geschäftsordnung in der Satzung verankert. Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden. Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines "Satzungsänderungsantrages" unter Einhaltung von § 11.
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sonstige Anträge
SH:LPT2013.3/Anträge/X001 - Positionspapier für eine Frackingfreie Zukunft
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.3.
Die Achtung des Lebens jeglicher Art ist Grundprinzip der PIRATEN Deutschlands. Wir setzen uns für einen schonenden Umgang mit der Umwelt und den Erhalt der Natur ein. Wir sind uns dabei bewusst, dass dies oftmals im Gegensatz zu wirtschaftlichen Interessen steht. Es gilt, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem ökonomischen Interesse und dem ökologischen Anspruch zu schaffen, wobei letzterer im Zweifelsfall den Ausschlag gibt. Dieser Fall ist bei der Anwendung des Hydraulic Fracturing (kurz: Fracking) zur Förderung von "unkonventionellem" fossilem Erdgas und Erdöl, sowie bei der Verpressung umweltschädigender Substanzen in den Untergrund, gegeben. Derartige Verfahren bergen ein erhebliches Umweltrisiko und widersprechen der beschlossenen Energiewende. Fracking wird dem ökologischem Anspruch für Mensch, Tier und Umwelt nicht gerecht und ist daher zu verbieten. Von mehreren Bergämtern wurden deutschlandweit an internationale Konzerne neue Konzessionen zur Erkundung (Aufsuchungserlaubnisse) vorzugsweise von "unkonventionellen" Kohlenwasserstoffen, erteilt. Sie sind Grundlage für eine spätere Ausbeutung von Öl- und Gasvorkommen unter Anwendung der umstrittenen Aufschluss-Methode des Fracking. Die "unkonventionellen Vorkommen" sind ohne den Einsatz des Fracking nicht auszubeuten. Studien, wie z.B. das Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" aus dem August 2012 im Auftrag des Umweltbundesamtes, belegen unabsehbare Risiken mit unumkehrbaren Folgeschäden an Natur und Umwelt[1]. Einige bisher bekannten Gefahren beziehen sich auf: • Eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Einbringen öko- und humantoxischer sowie wassergefährdender Stoffe . • Die Freisetzung von natürlich vorkommenden Giftstoffen aus dem Untergrund, wie Schwermetalle (z.B. Quecksilber), radioaktive Elemente, krebserregende Substanzen (z.B. Benzol) und Salze in hoher Konzentration. • Schädigung von Wasseradern und die Zerstörung uns unbekannter Tiefenstrukturen im Erduntergrund. • Die Versalzung von Wasseradern. • Durch den hohen Druck aus dem Untergrund können Solevorkommen in Grundwasserbereiche verpresst werden. • Durch Druckveränderungen werden Erdbeben im Untergrund ausgelöst z.B. durch Disposalbohrungen. • Auftretende Undichtigkeiten (Leckagen) führen zu direkten oberirdischen und unterirdischen Verunreinigung der Böden und Wasseradern mit teilweise hochgiftigen Fracking Zusätzen (Fracking Fluid), den aus dem Untergrund gelösten Stoffen sowie durch Methangas, welches eine um Faktor 21 höhere Klimaaktivität als Kohlendioxid (CO2) hat.[2] Die weltweiten Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass weder die Gas-Konzerne noch die Regierungen in Verantwortung für die Bewahrung unserer Umwelt handeln. Oberste Priorität hat die Gewinnmaximierung. Die gefährlichen und unabsehbaren Folgen der gewaltsamen Methoden zur Ausbeutung letzter fossiler Reserven werden bewusst in Kauf genommen. Dies ist in höchstem Maße bedenklich, verantwortungslos und nicht hinnehmbar! Gerade Deutschland, welches als Vorreiter der Energiewende weltweit Anerkennung findet, sollte nicht den Schritt zurück zu fossilen Energieträgern gehen. Wir setzen uns dafür ein: Fracking zur Forschung, Förderung und Erschließung von Kohlenwasserstoffvorkommen zu verbieten. Die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser und Flowback mittels Versenkbohrungen zu verbieten. Das Bergrecht abzuschaffen und durch ein Bundesumweltgesetzbuch und dreidimensionale Raumplanung zu ersetzen.[3] Das Wasserrecht zum vorrangigen Recht zu machen, und dies nicht nur in Wasserschutzgebieten. Langfristig setzen sich die PIRATEN für ein Umweltgesetzbuch ein, welches folgende Gefahren bei der Förderung von Rohstoffen mit Sicherheit ausschließt: • Die Gefährdung von Grund-, Nutz- und Trinkwasser • Das Einbringen von umwelt- oder wassergefährdender Stoffen in den Boden • Versenkbohrungen von belastetem Lagerstättenwasser • Das Auslösen seismischer Aktivitäten • Das Abfackeln von giftigen Gasen Die mit dem Fracking - und anderen risikobelasteten Fördermethoden - verbundenen Kosten, wie z.B. Wasserverunreinigung, werden derzeit von der Allgemeinheit getragen. Diese Kosten sollen und müssen in Zukunft in verstärktem Maße auf die Nutznießer umgelegt werden. Die Umlage soll anhand der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Bedeutung der betroffenen Güter (z.B. besonders hoch bei Grundwasser) festgelegt werden und darf insbesondere den aktuellen Marktpreis der geförderten Ressource überschreiten. Unbekannte oder nicht hinreichend aufgeklärte Risiken müssen zwangsläufig zu einer hohen Abgabe und nicht einer niedrigen Abgabe führen. Zusätzlich ist die Beweislast im Schadensfalle umzukehren und so auszugestalten, dass Bürger adäquat entschädigt und der ursprüngliche Zustand der Natur wieder hergestellt werden muss. Die Betreiberunternehmen müssen hierfür gesetzlich zur Bildung von Rücklagen verpflichtet werden, die eine hinreichende finanzielle Ausstattung im Haftungsfall sicherstellen. Die PIRATEN lehnen das Fracking auch unter dem Gesichtspunkt einer vorausschauenden Ressourcenplanung ab. Das aktuelle Bergrecht basiert auf der Prämisse, dass Ressourcenausbeute immer im Interesse der Gesellschaft ist. Aus Sicht der PIRATEN ist dies nicht mehr zeitgemäß. Daher bedarf es einer langfristigen Ressourcenplanung, durch welche die schwindenden Ressourcen für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Eine Ressourcenausbeute nur unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Gewinns lehnen die PIRATEN ab. [3] PA 188 - https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA188
Seit Spätsommer 2012 geistert das Schreckensgespenst "Fracking" auch durch Schleswig-Holstein. Wiederholte Versuche der Länderkammer im Bundestag zu einer klaren Entscheidung zu kommen sind fehlgeschlagen. Zu einer Entscheidung VOR der Bundestagswahl 2013 ist es nicht gekommen. Weitere Aktivitäten unserer Landesregierung bzw. des MELURs wurde ebenso auf nach der Bundestagswahl geschoben. Dies zeigt wie brisant das Thema ist. Da wir abgesehen zu einem kurzen Satz im PA 188 (. Fracking zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgas lehnen wir ab (BTWahlprogramm 2013).) und dem Verweis auf eine nachhaltigen Umgang mit Umwelt und Ressourcen in den Grundsatzprogrammen nichts konkretes haben möchten wir euch dieses Positionspapier an die Hand geben.
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SH:LPT2013.3/Anträge/X002 - Positionspapier wider „Geplante Obsoleszenz”
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.3.
Unter „Geplanter Obsoleszenz” oder auch „Gewolltem vorzeitigen Verschleiß” versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebenszeit eines Produktes künstlich, also absichtsvoll zu verkürzen. Die Piratenpartei verurteilt alle Maßnahmen, die die geplante Störung oder Zerstörung der Funktionalität eines Produktes nach einer bestimmten, durch den Hersteller gewünschten Zeit zum Ziele haben. Die Piratenpartei verurteilt alle Maßnahmen, die eine geplante Minderung in der Verwendbarkeit eines Produktes nach einer festgelegten Zeit herbeiführen sollen oder diese billigend in Kauf nehmen. Die Piratenpartei fordert alle Hersteller auf, ihre Produkte keiner „geplanten Obsoleszenz” zu unterwerfen, also darauf zu verzichten, künstliche Alterungs- oder Zerstörungsprozesse bewusst in ihre Produkte einzubauen. Zur nachhaltigen Schonung unserer verknappenden Ressourcen werden Hersteller aufgefordert, ihre Produkte so zu produzieren, dass Reparaturen bezahlbar sind bzw. überhaupt erst möglich werden – etwa durch einen modularen Aufbau des Produktes.
Unter „Geplanter Obsoleszenz” oder auch „Gewolltem vorzeitigen Verschleiß” versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebenszeit eines Produktes künstlich, also absichtsvoll zu verkürzen. Beispiele, die jeder kennt und so gut wie jeden betreffen:
(Danke an Silbär für die erläuternden Beispiele!) Neben der bewusst eingebauten, direkten (Zer-)Störung der eigentlichen Funktionalität nach einer bestimmten Zeit, sorgen Hersteller auch häufig dafür, dass eine Reparatur übermäßig teuer oder gar nicht erst möglich ist. Der vorliegende Antrag dient vornehmlich der Bewusstseinsbildung beim Verbraucher; in dieser Funktion ist er also auch an die Hersteller gerichtet. Wir wollen ein Zeichen setzen gegen irrsinniges Wachstum, das "künstlich" befeuert wird, indem verschwenderisch überwiegend noch brauchbare Produkte durch absichtsvolle Maßnahmen, geplant und "vorzeitig" kaputt gehen – natürlich zum Nachteil des Verbrauchers und verknappender Ressourcen und zum Vorteil der Umsatz- und Gewinnsteigerung der Hersteller. Es gibt auch einen "bundesweiten Antragsentwurf" (siehe unten); der SH-Ansatz ist (meiner Meinung nach ;-) im Gegensatz zum bundesweiten aber "knackiger" formuliert und vor allem auf das Wesentliche reduziert. Der Argumentation, geplante Obsoleszenz sei ein wichtiger Beitrag, Innovationen zu befördern, sei entgegen gehalten, dass grenzenloses Wachstum durch angefeuerten Konsum kein nachhaltiges Konzept für eine zukunftsfähige Wirtschaft ist. Innovationen sollten sich keinesfalls darauf beschränken, immer neue Produkte hervorzubringen, deren Scheitern bereits Teil ihrer Daseinsberechtigung ist. Gegen „Geplante Obsoleszenz” zu sein, ist eine Lebenseinstellung – gegen die Wegwerfmentalität.
Kaufen für die Müllhalde – Geplante Obsoleszenz => http://www.youtube.com/watch?v=ypEODEfkJxI Reihe Futur Zwei: Murks - nein danke! => http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=33265 https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/1300.html Alles weitere, das zum Antrag geführt hatte, siehe auch hier => http://piratenpad.de/y0yC9KYhCp
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
SH:LPT2013.3/Anträge/X003 - Tourismusabgabe in Schleswig-Holstein
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.3.
Konkurrierende Anträge:
Der Antrag wird von mir nur vertretend für die Fraktion eingebracht. Auf dem LPT 2013.1 wurde der Antrag XA 0401 (http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2013.1/Antr%C3%A4ge/XA0401_Einf%C3%BChrung_einer_Tourismusabgabe) abgelehnt. Derzeit befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Beratung im Landtag, der eine Tourismusabgabe einführen soll. Teilweise wird die Ablehnung auf dem LPT 2013.1 so verstanden, dass nicht allgemein eine Tourismusabgabe abgelehnt werde. Der Entwurf der Regierung sieht entgegen dem Antrag XA 0401 weiterhin die Möglichkeit einer Bettensteuer vor. Diese wird jedoch nicht parallel zur Tourismusabgabe, sondern nur alternativ möglich sein. Mit den konkurrierenden Anträgen soll dem LPT die Möglichkeit gegeben werden, vor einer inhaltlichen Entscheidung der Fraktion die Meinung der Partei zu konkretisieren. Weitere Alternativanträge sind natürlich möglich.
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SH:LPT2013.3/Anträge/X004 - Fraktionsmittelanstieg stoppen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.3.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen weitere Erhöhungen der Fraktionsmittel aus, weil dies vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Fraktionsmittelerhöhungen in der Vergangenheit, der hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems nicht zu rechtfertigen ist. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten, um die Belastungen sozial gerecht zu verteilen.
Explodierende Fraktionsmittel: Die im Landtag vertretenen Fraktionen entscheiden in eigener Sache über die Höhe der Steuergelder, die ihnen zur Verfügung stehen. Dadurch sind die Fraktionsmittel heute preisbereinigt bereits 25mal so hoch wie noch 1965. Weitere Erhöhungen lassen sich nicht mit der Entgeltentwicklung (Tarifabschlüsse) rechtfertigen, weil die Fraktionsmittelerhöhungen der letzten Jahrzehnte die Entgeltentwicklung der nächsten 150 Jahre bereits vorweggenommen haben. Seit 1965 sind die Fraktionsmittel fast fünfmal so stark erhöht worden wie das Durchschnittsentgelt sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angestiegen ist. 50 Jahre lang, nämlich bis 2009, haben die Fraktionen mit weniger Mitteln gearbeitet als sie heute erhalten. Ebenso lang beklagen sie jedoch eine angeblich eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und erhöhen ihre Mittel, so dass die Fraktionsmittel heute im Vergleich zu 1965 preisbereinigt schon auf das 25fache angestiegen sind. Die Vergangenheit beweist, dass die Landtagsfraktionen mit erheblich geringeren Mitteln arbeiten können als sie ihnen heute zur Verfügung stehen. Hohe Rücklagen: Tatsächlich sind die Fraktionsmittel so hoch, dass die Fraktionen hohe Sparguthaben angesammelt haben. Betrugen die Rücklagen 1996 noch knapp 400.000 Euro, beliefen sie sich 2011 schon auf über 1,3 Mio. Euro. Dies entspricht 25% der jährlich bezogenen Fraktionsmittel. Während die Fraktionen Zinsen auf ihre Guthaben beziehen, muss das Land hohe Schuldzinsen zahlen. Der Landesrechnungshof fordert vor diesem Hintergrund eine Kürzung der Fraktionsmittel um 20%. Die Fraktionen könnten nicht unter Verweis auf die Schuldenbremse für die Bürger und die Landesverwaltung Wasser predigen und sich selbst Wein einschenken. Jüngste Erhöhungen: Der Landtag wuchs infolge eines verfassungswidrigen Wahlrechts im Jahr 2009 von 69 auf 95 Abgeordnete an. Wegen der gestiegenen Abgeordnetenzahl wurden die Fraktionsmittel 2009 von 4,2 Mio. auf 5,4 Mio. Euro erhöht, obwohl die Aufgaben des Landtags nicht zunahmen. 2012 wurden auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Wahlrechts wieder 69 Abgeordnete in den Landtag gewählt. Nun wurden die Fraktionsmittel jedoch nicht wieder auf das vorherige Maß von 4,2 Mio. Euro abgesenkt, sondern mit 5 Mio. Euro im Wesentlichen beibehalten. Als Argument wurde angeführt, die Aufgaben des Landtags seien gleich geblieben (nach diesem Maßstab hätte es die Erhöhung auf über 5 Mio. Euro nie geben dürfen). Die Erhöhung der Fraktionsmittelsätze um 33% pro Abgeordnetem stieß 2012 auf massive Kritik des Landesrechnungshofs, der Öffentlichkeit und der Piraten. Wir haben vergeblich beantragt, die Fraktionsmittel wieder auf 4 Mio. Euro festzusetzen. Gegen unsere Stimmen und unseren entschiedenen Protest wurden die Fraktionsmittel gleichwohl auf 5 Mio. Euro festgesetzt. Man beschwichtigte die Öffentlichkeit mit dem Versprechen, dieser Betrag solle für die gesamte Legislaturperiode eingefroren werden. Die Piratenfraktion hat sodann einen Haushaltsplan aufgestellt, der mit gleichbleibenden Fraktionsmitteln kalkuliert und Personalkostensteigerungen für die gesamte Legislaturperiode berücksichtigt. Die Fraktion erhält monatlich etwa 50.000 Euro an Fraktionsmitteln und verfügt zurzeit über Rücklagen in sechsstelliger Höhe. Neue Erhöhungspläne: Im Sommer wurde bekannt, dass die etablierten Fraktionen die Fraktionsmittel für 2014 entgegen ihrer Versprechungen im letzten Jahr erneut erhöhen wollen. Zur Begründung werden die von vornherein abzusehenden Tarifsteigerungen genannt. Erdrückende Zinslast: Die Erhöhung soll trotz der erdrückend hohen Zinslast des Landes erfolgen, die sich inzwischen auf fast 1 Mrd. Euro jährlich beläuft. Von den Steuereinnahmen in Höhe von 6,2 Mrd. Euro jährlich (2011) verbleiben daher Jahr für Jahr von vornherein nur 5,2 Mrd. Euro übrig. Weil das Land seine laufenden Ausgaben nicht aus eigener Kraft decken kann, kommen ständig neue Schulden und Schuldzinsen hinzu. 2020 wird sich die Zinslast auf 1,4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Sobald die niedrigen Zinsen wieder ansteigen, wird dieser Betrag weiter zunehmen. Gleichzeitig lassen die Pensionslasten des Landes stark steigende Ausgaben erwarten. Schleswig-Holstein ist pro Einwohner das am dritthöchsten verschuldete Flächenland in Deutschland. Vor diesem Hintergrund musste das Land Leistungen für die Bürger und für öffentliche Einrichtungen streichen. Beispielsweise wurden die Mittel für die Verbraucherberatung ebenso empfindlich gestrichen wie das Landesblindengeld. Für das nächste Jahr steht zur Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer an. Anstehende Stellenstreichungen: Bis 2020 will das Land zum Abbau der Neuverschuldung 5.300 Stellen streichen. Jeder zehnte Mitarbeiter der Landesverwaltung, beispielsweise in den Bereichen Polizei, Justiz, Steuer und Bildung, wird dadurch wegfallen. Entsprechend wird eine Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Mitarbeiter eintreten. Unterfinanziertes Bildungssystem: Allerdings sind die deutschen Investitionen in Bildung schon heute unterdurchschnittlich hoch (5,3% des Bruttoinlandsprodukts, OECD-Durchschnitt: 6,2%, deutsches Ziel laut Bildungsgipfel: 7%). Kein Bundesland gibt pro Schüler/Studierendem so wenig aus wie Schleswig-Holstein. Die Studie "Bildungsmonitor 2012" sieht Schleswig-Holstein unter allen Ländern an letzter Stelle, was die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems angeht. Ergebnis: Vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Fraktionsmittelerhöhungen in der Vergangenheit, der erdrückend hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems sind Erhöhungen ausgerechnet bei den Fraktionsmitteln nicht zu rechtfertigen. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten. Entsprechend unserem Wahlprogramm ist die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festzuschreiben. Außerdem ist der Praxis ein Ende zu setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet.
Fraktionsfinanzierung begrenzen In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten. Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen zu veröffentlichen. Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abschaffen.
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
SH:LPT2013.3/Anträge/X005 - Löschung von Unterinstanzen im Landesportal
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.3.
Hiermit beantragen wir die Löschung aller Unterinstanzen deren letzter Beitrag älter als 8 Wochen ist. Die Verantwortlichen werden informiert und erhalten 2 Wochen Frist dies zu korrigieren. Danach wird die jeweilige Instanz gelöscht oder fortgeführt. Bei einer Löschung wird kein Backup oder Archiv der Unterinstanz aufbewahrt.
Wir haben etliche Instanzen die ein denkbar schlechtes Licht auf eine sog. Netzpartei werfen. Wir würden uns freuen wenn der Antrag gleichzeitig als Handlungsleitfaden für die "Pfleger" der gesamten Installation dient. So könnten diese in Zukunft selbst tätig werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.