SH:LPT2013.3/Anträge/S001 - Geschäftsordnung des LPT
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.3.
Der Landesparteitag möge beschließen: 1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert. 2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen. Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:
Neue Fassung:
Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die Geschäftsordnung eine Regelung enthält, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird die Geschäftsordnung in der Satzung verankert. Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden. Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines "Satzungsänderungsantrages" unter Einhaltung von § 11.
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