SH:LPT2013.3/Anträge/S001 - Geschäftsordnung des LPT

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.3.

Antrag Nummer S001 an den Landesparteitag 2013.3.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Geschäftsordnung des LPT
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 9b - Der Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.

2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen.

Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:


Neue Fassung:

(2) Der Landesparteitag arbeitet auf Grundlage der in Anlage 1 enthaltenen Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Änderungsanträge zur Geschäftsordnung sind auch für einen laufenden Landesparteitag möglich, § 11 findet dann keine Anwendung und solche Änderungen wirken nicht über das Ende des Landesparteitages hinaus.

Begründung

Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die Geschäftsordnung eine Regelung enthält, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird die Geschäftsordnung in der Satzung verankert.

Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden.

Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines "Satzungsänderungsantrages" unter Einhaltung von § 11.


Diskussion
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