Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Leugnung von Völkermord nicht unter Strafe stellen

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm für den Bereich Innenpolitik an geeigneter Stelle einzufügen.

Sei die öffentlich geäußerte Leugnung eines Völkermords auch falsch, verquert und unverständlich, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Eine geschichtliche Wahrheit bedarf keines gesetzlichen Schutzes; eine falsche Tatsachenbehauptung verdient keine rechtliche Restriktion.


Antragsbegründung

Piraten setzen sich gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt ein. Kein Fußbreit den Nazis! Das Bekenntnis von Neumünster war richtig und wichtig.

Piraten empfinden die Verantwortung der Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen. Bedenklicherweise prägten über Jahrzehnte ehemalige Mitglieder der NSDAP zahlreich die Politik in Regierungen von Bund und Ländern. Die Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte fand unzureichend statt, die Folgen sind bis heute spürbar. Mit dem Wegfall der 1994 eingeführten Strafbarkeit der grösst-denkbaren Lüge könnte man rassistische Propaganda schlüssiger entzaubern.

Wiederholt sehen sich Gerichte in Europa genötigt, verfassungsferne Politik zu korrigieren. Angesichts der vom Obersten Gericht Frankreichs versagten Bestrebungen, dort die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe zu stellen bzw. jegliche Leugnung von Völkermord EU-weit zu strafen, erscheint der Antrag in der Form geboten.

Seit 2008 sind die EU-Mitgliedsländer per Rahmenbeschluss verpflichtet, u.a. das Leugnen oder gröbliches Verharmlosen von Völkermord unter Strafandrohung zu stellen, wenn diese Verbrechen „nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ begangen wurden.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung "nicht unter Strafe stellen".

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ist "kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung".

Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei "einer freien Gesellschaft nicht würdig", sagte Eberhard Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin.

Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da sie unter unter die Meinungsfreiheit fiele. Die Niederlande wollen eine Völkermord-Leugnung nicht bestrafen (2012). In Frankreich kippte der Verfassungsrat (2012) ein Gesetz, daß die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellte, weil dieses gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße.

"(Claudia) Roth gibt zu, dass ein strafrechtliches Verbot kein effektiver Weg ist faschistische Ideologien zu beseitigen: “Man kann Gedanken nicht verbieten. Stattdessen muss man sie auf demokratische Weise konfrontieren.”" Debatte zur Meinungsfreiheit - Projekt der University of Oxford

"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, dass die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gelten kann: weil das eine erwiesen unwahre Tatsache sei. Dass sich damit auch die französische Entscheidung, in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit, rechtfertigen lässt, zeigt, wie sehr das deutsche Holocaustleugnungsverbot eine vergleichbare Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt." Tagesspiegel 25.01.2012

Die Jüdische Allgemeine gibt zu bedenken: "Unklar aber bleibt – sowohl verfassungsrechtlich als auch im Hinblick auf die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie –, ob man tatsächlich einzelne Meinungen oder bestimmte Äußerungen unter Strafe stellen sollte. Die Meinungsfreiheit steht nicht ohne Grund weit oben auf der Liste der Grundrechte."

Henryk M. Broder: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren."

"Think Again: Are Holocaust denial statutes worth it? They are, in fact, likely to be counterproductive. Worse, they could add credibility to the claims of the deniers." J. Rosenblum, Jerusalem Post 12.10.2010

"Holocaust deniers have the right to their opinion, just like any one else does. They have the right to publicly declare their opinions, to publish them, and promote them. In response, the rest of us have the right, even the duty, to disagree with them, and to take them to task for shoddy history, or religious/racist prejudice. If their denials bleed over into hate speech, then we can prosecute them. But no matter how offensive or objectionable we may find it, until they indulge in hate speech, their right to freedom of expression must be protected, just as you and I would expect our own rights to freedom of expression to be protected." Pamela K. Taylor, Washington Post 06.02.2009

"Those rules were put in place with the best of intentions.... But liberal democracy cannot tolerate such bans on free expression indefinitely. The Holocaust and the Armenian genocide are historical facts. The editorial board has no doubt that they occurred and has often said that they were monstrous crimes that the world should not forget. But we do not believe that banning speech is the most effective way to get that message across. Dictatorships often rely on censorship, making it illegal to express unpopular or unacceptable points of view. But democracies like France, Germany and the United States should have robust freedom of speech laws that include protections even for outrageous, hurtful and ahistorical opinions." LA Times 10.03.2012

"Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen. Durch solch ein Vorgehen wird Gesinnungsstrafrecht geschaffen. Dieses kann auch durch die geschichtliche Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden. Die (*bayerischen) Jungen Liberalen fordern daher im Sinne eines Rechtsstaates die Streichung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB". Beschlossener Leitantrag Juni 2012


Datum der letzten Änderung

19.02.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Aus den "Contra"-Bemerkungen wird deutlich, dass die Frage der gesetzlichen Strafbarkeit von Holocaustleugnung (worum es dem Antrag wohl geht) leicht vermischt wird mit der innerparteilichen Position zu Holocaustleugnung/-relativierung. Sollte in der Antragsbegründung klar gemacht werden, dass die Duldung von Holocaustleugnung innerhalb der Partei eine andere Frage ist als die der Legalität von Holocaustleugnung in der Bundesrepublik Deutschland. Auch dass das Für-falsch-Halten und/oder Bekämpfen einer Position nicht notwendigerweise dasselbe ist wie das Kriminalisieren dieser Position, sollte vielleicht klarer betont werden. --plomlompom 05:58, 14. Mai 2012 (CEST)
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro:
Meinungsfreiheit und unabhängige freie wissenschaftliche Arbeit. Man stelle sich die Frage: Wem nützt es, derartiges zu verbieten? Wenn das Volk sich direkt selbst regiert (jenseits von kommunistischer Gleichmacherei) brauchen wir diese Frage nicht mehr zu stellen.

--Ich werde meine Kraft immer dazu nutzen, gegen Menschen vor zu gehen, die die freie Meinungsäußerung dazu nutzen rechtes Gedankengut zu verbreiten. Nicht aber gegen die, die die Meinungsfreiheit verteidigen. Es gibt auch andere § die zur Verfolgung dieses Missbrauchs taugen. Ich sehe kein Problem mit dem auch von mir unterstützen Antrag aus Neumünster. Ich habe dafür gestimmt. (siehe auch mein Contra) --ChriDDel 08:43, 14. Mai 2012 (CEST)

--Die MeinungsFreiheit ist das höchste Gut für unabhäniges Denken überhaupt. Schlimm genug, dass sich hier (wie in anderen Parteien) die Mehrheit für die Beschneidung der MeinungsFreiheit ausspricht! Es waren insbesondere die Nazis, welche die MeinungsFreiheit abschafften ---> wodurch der Holocaust (und alle anderen Verbrechen des TotalSystems (welches aus einer Demokratie hervorgegangen ist)) erst möglich wurden! Es war eben verboten, zu meinen, dass das, was die GesetzGeber beschließen... ein gigantisches Verbrechen ist. Wenn überhaupt etwas sanktioniert werden sollte, dann die Einschränkung der Meinungs-, Denk-, und RedeFreiheit! Ich könnte meine Meinung durchaus auch noch drastischer bzw. umfangreicher formulieren... habe aber schon Angst, dann der Hysterie der DisziplinierungsFraktionen (die es seit je her... in allen Kirchen, Parteien und Organisationen gegeben hat) zu begegnen. Nur durch Freiheit ist Vernunft möglich... und nicht etwa durch ScheuKlappen, DenkVerbote, Fragen oder Zweifel an der jeweils herrschenden Meinung!--MiHau 14:27, 2. Okt. 2012 (CEST)


Contra
Beschluss vom BPT 2012.1
Bitte bedenkt, welche Aussenwirkung allein ein solcher Antrag ungefiltert haben kann. Dies trotz der durchaus teilweise Argumente, die sich hören lassen.

"Die Piratenpartei Deutschland erklärt. Der Holocaust ist unbestreitbarer Teil der Geschichte. Ihn unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu leugnen oder zu relativieren widerspricht den Grundsätzen der Partei."
Die Frage ist, welche Relevanz unser Beschluss haben soll. Soll jemand den Holocaust leugnen dürfen, ohne dass es eine Konsequenz hat? Soll jemand den Holocaust relativieren dürfen? Dann wäre das PAV gegen Herrn BT unbegründet gewesen. Auch der Ausschluss eines Parteimitgliedes könnte in Frage gestellt werden. Ein Parteiausschluss ist auch eine "Strafe".
Ich kann die Intention der "Meinungsfreiheit" verstehen. Die Frage lautet: Soll es Meinungsfreiheit um jeden Preis geben?

Kommentar zu der Begründung des Antragstextes:
"Bedenklicherweise prägten über Jahrzehnte ehemalige Mitglieder der NSDAP zahlreich die Politik der Bundesrepublik. Ja, es könnte öfters darüber berichtet werden, die Aufarbeitung der Geschichte fand hier nur unzureichend statt, die Folgen sind spürbar."
--> Die Geschichte wurde absolut ausreichend aufgearbeitet. Es gibt keine Unklarheiten!
"Mit dem Wegfall der Strafbarkeit der grösst-denkbaren Lüge könnte man rassistische Propaganda endlich schlüssig entzaubern. "
--> Die rassistische Propagande kann man auch so entzaubern - bzw ist es wohl nicht ganz gelungen. Es gibt überall auf der Welt immer wieder Leute, die den Holocaust leugnen. Willst du auch den Holocaust leugnen? Willst du auch darüber diskutieren, ob es den Holocaust wirklich gegeben hat?

Meinungsfreiheit und Toleranz haben nur eine Bedeutung, wenn sie nicht die Freiheit und das Leben anderer verhindern.
HagenPirat 18:59, 2. Mai 2012 (CEST)

Es geht um die fehlende gesellschaftliche Anerkennung, dass frühere NSDAP Mitglieder über Jahrzehnte fester und entscheidender Bestandteil von Regierungen in Bund und Ländern waren; als eine mögliche Erklärung, warum unterschwelliges rechtes Gedankengut bis heute so tief verwurzelt ist. Die Geschichte der BRD ist nur unzureichend aufgearbeitet, es bleiben Unklarheiten. Ich will den Holocaust nicht leugnen und diskutiere auch nicht mit Leuten die das tun. Der ver(w)irrte B.T. hat den Holocaust selbst nie bestritten oder relativiert und auch sonst hat das in der Piratenpartei bisher niemand getan. Bei B. aus MV ging es im PAV grundlegend darum, dass er die Partei zu seiner NPD Mitgliedschaft belog. Es ist folgerichtig, Holocaustleugner aus der Partei zu werfen, dies wäre der Satzung entsprechend eine Ordnungsmassnahme. Eine Lüge strafrechtlich zu ahnden lehne ich jedoch deutlich ab. Die Holocaustleugnung ist eben keine Meinungsäußerung sondern eine falsche Tatsachenbehauptung, auch bekannt als Lüge. Der von HagenPirat aktiv genutzte Aspekt Meinungsfreiheit ist hier völlig fehl am Platze. Den dahingehend treffend formulierten und nicht interpretierbaren Beschluss von Neumünster unterstütze ich umfassend.--Spearmind 08:41, 14. Mai 2012 (CEST)

--Es ist zu befürchten, dass organisierte Gruppen das Recht nutzen würden um massiv die Leugnung zu propagieren. Dumme Menschen, die auch jetzt schon Pseudowissenschaftlichen Schriften glauben schenken (B.T.) ließen sich so evtl. in eine Falsche Richtung beeinflussen. (siehe auch mein Pro) --ChriDDel 08:43, 14. Mai 2012 (CEST)

Würde unser Staat die Leugnung erlauben, brächte er sich um eine scharfe Waffe im strafrechtlichen Kampf gegen Nazis. Warum sollte er das tun? -- Mj0lnar 08:59, 14. Mai 2012 (CEST)

--Ich sehe kein Argument für die Legalisierung von Holocaustleugnung. Wenn der Holocaust eine unleugbare Tatsache ist, dann braucht es keine Legalisierung, um wissenschaftliche Forschung betreiben zu können. Auch für die Aufarbeitung der Geschichte der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit muss man die Holocaustleugnung nicht legalisieren. Man kann trotzdem darüber schreiben. Die einzige Einschränkung bleibt, dass man nicht zum Ergebnis kommen kann, dass es den Holocaust nicht gegeben hätte. Da sowieso auch der Ersteller dieses Antrags zu diesem Ergebnis nicht kommen will, ist der Antrag so überflüssig wie er nur sein kann. -- nutella 09:07, 14. Mai 2012 (CEST)

Es geht hier um Völkermord - ist euch der Begriff eigentlich klar? Das ist keine Sache, die man "verleugnen" kann oder wo man "lügen" kann - das sind schreckliche Ereignisse, die geschehen sind. Man kann gar nicht fernab jegweden klaren Denkens sein und solche Völkermorde bestreiten. Für mich ist das Leugnen eines Völkermordes eine Strafttat an jedem einzelnen Opfer. Mit der Leugnung verletzt man jedes einzelne Opfer postum. Das hat nicht mehr mit Meinungsfreiheit zu tun - das hat etwas mit Respekt zu tun und klarem Denken. Ungeachtet der Tatsache, dass dieser Antrag stark nach einer Umgehung der auf dem BTP 2012.1 beschlossenen Antrag riecht. Auch wenn ich so etwas lese wie "[...]Die Geschichte der BRD ist nur unzureichend aufgearbeitet,[...]" - ich schüttele meinen Kopf. Ich fazialpalmiere. Ich hoffe, dieser Antrag kommt nicht nie und nimmer durch und endlich lernen einige eines: So etwas wie das hier hat keinen Platz in der Piratenpartei! --DerHartmut 09:09, 14. Mai 2012 (CEST)

Evtl. bedarf es dann einem allgemeinen "Leugnung von Völkermord" Paragrafen. So wie es die Franzosen mit dem Mord der Türken an den Armenian versucht haben. Auf die Armenia soll sich sogar Hitler bezogen haben: "Wer erinnert sich noch an die Armenia" soll er gesagt haben, als es um die Vernichtung der Juden ging. Dann müssen aber auch noch viele Andere Aufgenommen werden. --ChriDDel 09:22, 14. Mai 2012 (CEST)

- mir würde es bei der sache weder um leugnung oder anzweiflung gehen, lediglich darum zu verstehen warum ich mich "schuldig" fühlen soll... wofür bitteschön?... ich kann im nachhinein nichts ungeschehen machen, aber wenn jemand der mit dem finger auf mich zeigt und von mir verlangt mich schuldig zu fühlen nicht den arsch in der hose hat sich in seinem land für den erhalt der menschenrechte einzusetzen mich dann noch als nazi beschimpfen darf finde ich das schon sehr sehr grenzwürdig. ich bin nicht sicher ob so etwas ein gesetz, egal ob pro oder contra überhaupt verhindern kann, denn das würde bedeuten dummheit per gesetz verbieten zu wollen FrankGoldi

Lür Waldmann: Man muss einfach bedenken, dass die Leugnung des Holocaust derzeit straffrei ist (!) und nur die gezielte Volksverhetzung unter Strafe steht. Dies wurde bereits auf dem letzen Parteitag in Neumünster klargestellt und hat zu einem entsprechenden Beschluss gegen diesen Naziunfug geführt.

- das möchte ich bitte verstehen Lür: §130 (3) STGB spricht da nach meinem Verständnis eine andere Sprache - und das ist auch gut so! Etienne 22:31, 13. Okt. 2012 (CEST)

Lür Waldmann: Wo spricht das StGB eine andere Sprache? "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" ist die Legaldefinition für Volksverhetzung. Es kommt also auf die Art und Weise der Leugnung an. Die bloße Leugnung ist als offenkundige Nazi-Idiotie und Meinungsäußerung selbstverständlich im freiheitlichen Rechtsstaat straffrei und macht den Leugner nur lächerlich. Protipp für alle Nazis: Einfach mal nach Auschwitz oder Treblinka fahren und nachsehen, ob an den Gaskammern Disney Aufkleber befestigt sind oder der Stempel „Made in China“ zu finden ist. Ich bin da echt empfindlich in dem Punkt. http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Etienne: Habe mir erlaubt, Deinen Namen vor den letzten Eintrag zu setzen. Muss aber leider noch mal nachhaken, weil ich da weiterhin anderes lese. Ich spreche - siehe oben - nicht von Absatz 1, sondern von Absatz 3. §130 (3) STGB sagt: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. §6 (1) VStGB beschreibt wortwörtlich die Eigenschaften des Holocaust. Es ist also nicht nur leugnen NICHT straffrei, sondern auch billigen oder verharmlosen. Daher bitte ich Dich weiterhin freundlich darum, mir zu erklären, wie Du zu Deiner Ansicht kommst. Etienne 21:19, 16. Okt. 2012 (CEST)

Lür: Die Lösung ist nah. Du erkennst selbst das Tatbestandsmerkmal"die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Nun ist es im Strafrecht so, dass der Tatbestand vollständig erfüllt sein muss, damit eine Straftat vorliegt. Daraus folgt, dass die Leugnung alleine straffrei ist.

Etienne: Hehe ... jetzt wird's spannend, nun müsste man Kommentare ranziehen, denn der Satz ist an dieser Stelle interpretationsfähig: Es kann sich um eine Aufzählung von drei verschiedenen Formen handeln, nämlich

  • in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
  • öffentlich oder
  • in einer Versammlung

Es kann aber auch gemeint sein, das die Aufzählung nur zwei Formen unterscheidet

  • öffentlich oder
  • in einer Versammlung

und für beide Formen das einleitende "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" gilt.

Juristen vor! Ich weiß, Du bist Jurist und ich tendiere auch tatsächlich zu glauben, dass das letztere gemeint ist - allerdings halte ich eine solche Leugnung immer für geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. "Geeignet" heißt nämlich noch lange nicht, dass der öffentliche Friede wirklich gestört worden sein muss. Etienne 21:38, 17. Okt. 2012 (CEST)

Du meinst: "allerdings halte ich eine solche Leugnung immer für geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören", damit sprichst Du an, dass eine Gefährdung genügt, der öffentliche Frieden muss nicht wirklich gestört sein. Dann mal Dir einfach mal aus, dass Dieter Hildebrand im Scheibenwischer den Holocaust leugnet, um einen Nazi zu entlarven.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Barthold Olbers
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. HagenPirat 18:59, 2. Mai 2012 (CEST)
  2. finschii 19:27, 3.Mai 2012
  3. Gormulus 06:22, 14. Mai 2012 (CEST)
  4. Noonymaus 06:56, 14. Mai 2012 (CEST)
  5. E-laine 07:32, 14. Mai 2012 (CEST)
  6. Bernd Schlömer 07:50, 14. Mai 2012 (CEST)
  7. Valentin Brückel 08:03, 14. Mai 2012 (CEST)
  8. Schrubber 08:22, 14. Mai 2012 (CEST)
  9. Jens 08:57, 14. Mai 2012 (CEST)
  10. Mj0lnar 09:00, 14. Mai 2012 (CEST)
  11. pBluros 09:02, 14. Mai 2012 (CEST)
  12. Monarch 09:13, 14. Mai 2012 (CEST) nicht schon wieder m(
  13. Deuterium 09:22, 14. Mai 2012 (CEST) Bin der meinung das dem Antragsteller eine OM zugedacht wird
  14. Bauhausmensch 09:27, 14. Mai 2012 (CEST)
  15. CK eins 09:29, 14. Mai 2012 (CEST) Hat der Antragsteller nichts sinnvolles zu tun?
  16. nutella 09:30, 14. Mai 2012 (CEST)
  17. Heiko Herberg 09:34, 14. Mai 2012 (CEST)
  18. Peter Arora-Hodges 09:37, 14. Mai 2012 (CEST)
  19. Krisch 09:39, 14. Mai 2012 (CEST)
  20. Emu 10:48, 14. Mai 2012 (CEST)
  21. Advo 10:54, 14. Mai 2012 (CEST)
  22. nickbert 10:56, 14. Mai 2012 (CEST)
  23. alios 11:17, 14. Mai 2012 (CEST)
  24. Günter Behrens [ ( Weselwiesel )]
  25. Reizzentrum 11:44, 14. Mai 2012 (CEST)
  26. DasDodo 15:41, 14. Mai 2012 (CEST) ablehnen, was soll das?
  27. Phil Graumann 16:03, 14. Mai 2012 (CEST)
  28. Stonepirate 01:07, 23. Mai 2012 (CEST) Haben wir nichts besseres zu tun??? Zieh das ding zurück....
  29. rene1206 23:01, 10. Juni 2012
  30. Manecke 12:58, 16. Jun. 2012 (CEST)
  31. Langstrumpf 00:28, 14.Juli 2012 (CEST)
  32. Sokratos 00:55, 18. Jul. 2012 (CEST)
  33. Otla Pinnow 21:1, 20. Jul. 2012 (CEST)
  34. BeKa 11:51, 7. Aug. 2012 (CEST)
  35. Michael Hartrich 18:01, 9. Aug. 2012 (CEST)
  36. NX 18:23, 9. Sep. 2012 (CEST) - Die Würde des Menschen ist höher als das Recht auf Meinungsfreiheit. Das steht in der Charta der Menschenrechte, der Verfassung der EU und in Deutschland und damit ist der Antrag für mich abzulehnen.
  37. Ans 00:35, 2. Okt. 2012 (CEST) Kein Fußbreit! Netter Versuch, aber ES GIBT VERDAMMT NOCHMAL KEIN VERBOT IN DEUTSCHLAND das das Leugnen irgendwelcher fiktiven oder realen Völkermorde verbietet MIT AUSNAHME DER SHOA (HOLOCAUST) - aus gutem Grund!. Eindeutig rechtes Pack am Werk. Also auch hier der Verweis auf die Beschlusslage unserer Partei. Versteht endlich: Ihr habt bei uns nichts verloren! Haut ab!!!
  38. Raven SN 00:42, 2. Okt. 2012 (CEST) Kein Fußbreit!
  39. Acid 10:46, 2. Okt. 2012 (CEST)
  40. Monika Belz
  41. Nichimtakt 11:03, 2. Okt. 2012 (CEST)
  42. Puck.152 11:04, 2. Okt. 2012 (CEST)
  43. Sascha Köhle Sakölabo 11:09, 2. Okt. 2012 (CEST)
  44. Cobol 11:12, 2. Okt. 2012 (CEST)
  45. emtiu 11:22, 2. Okt. 2012 (CEST)
  46. Dominik 'Pinny' Kegel 11:30, 2. Okt. 2012 (CEST) - Manchmal bin ich SO müde...
  47. Sahne
  48. Patrick Linnert
  49. Ike 11:41, 2. Okt. 2012 (CEST)
  50. Kpeterl aus all diesen Gründen
  51. Rick, Hamburg 12:01, 2. Okt. 2012 (CEST) Lasst uns stattdessen die Unvereinbarkeitserklärung in die Satzung schreiben!
  52. Dietpunk 12:05, 2. Okt. 2012 (CEST) Hatten wir das nicht in #Neumonster endgültig geklärt? m)
  53. DanielaKay 12:09, 2. Okt. 2012 (CEST)
  54. Katten 12:11, 2. Okt. 2012 (CEST)
  55. Yetiphil 12:14, 2. Okt. 2012 (CEST)
  56. Fl0range 12:17, 2. Okt. 2012 (CEST)
  57. --CK eins 12:18, 2. Okt. 2012 (CEST)
  58. ThomasGrafe 13:11, 2. Okt. 2012 (CEST)
  59. Fridtjof 13:13, 2. Okt. 2012 (CEST)
  60. Bertapetra
  61. --Anne Alter 13:24, 2. Okt. 2012 (CEST)
  62. Jens Fuchs 14:20, 2. Okt. 2012 (CEST)
  63. Schorschi 15:08, 2. Okt. 2012 (CEST)
  64. Michael Glocke 18:14, 2. Okt. 2012 (CEST)
  65. Ralf Engelhardt 23:18, 2. Okt. 2012 (CEST)
  66. Josef aus Bayern 20:07, 2. Okt. 2012 (CEST)
  67. eigensinn83 00:39, 3. Okt. 2012 (CEST)
  68. Ylva Meier 20:39, 3. Okt. 2012 (CEST)
  69. Etienne 19:29, 5. Okt. 2012 (CEST)
  70. Kabe
  71. Lür
  72. corax
  73. Mj0lnar 17:59, 7. Nov. 2012 (CET)
  74. Günter Behrens [ ( Weselwiesel ))
  75. --Jörg Treftz 23:20, 1. Nov.. 2012 (CEST)
  76. ChristophHensen - Gute Begründung von NX

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ChriDDel 08:44, 14. Mai 2012 (CEST) Wir haben wichtigere Themen
  2. --Phil-Wendland 11:46, 14. Mai 2012 (CEST) würde für Nichtbehandlung stimmen, wichtigere Themen z.B. Krieg und Frieden
  3. ...