SH:LPT2012.3/Protokoll

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Protokoll des Landesparteitages Schleswig-Holstein 2012.3 in Henstedt-Ulzburg

  • Ort:
Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg

Samstag, 13.10.2012

  • Start 10:08 Uhr
Grußwort des Bürgervorstehers von Henstedt-Ulzburg, Herr Schäfer

Begrüßung durch den Landesvorstand

  • Eröffnung der Versammlung um 10:13 Uhr durch den Vorsitzenden Sven Stückelschweiger

Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung

  • Es wurde frist- und ordnungsgemäß eingeladen.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • Zum Zeitpunkt der Feststellung sind 82 Akkreditierte anwesend und damit ist der Landesparteitag beschlussfähig.

Zulassung von Gästen, Presse und ggf. Streaming und Aufzeichnung

  • Gäste und Presse sind zugelassen.
  • Es gibt keine Einwände gegen das Streaming und Aufzeichnung des Parteitages.

Wahl des Versammlungsleiters, Protokollführers, Wahlleiters und der Wahlhelfer

  • Als Versammlungsleiter werden gewählt:
Hans-Heinrich Piepgras
Jörn Goesmann
  • Als Protokollführer werden gewählt:
Franc Meyn
Susanne Richter-Hansen
  • Als Wahlleiter wird gewählt:
Bastian Grundmann
  • Als Wahlhelfer werden gewählt:
Franziska Klein
Stefan Koch
Lothar Lemke
Metin Dere
Jürgen Friedrich

Anträge zur Änderung der Tagesordnung

  • keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie folgt angenommen:

1. bis 7. wie bereits erledigt

8. Anträge zur Geschäfts- und Wahlordnung

9. Beschluss über die Geschäfts- und Wahlordnung

10. Satzungsänderungsanträge bezüglich Wahlen

11. Beisitzerwahl

12. Wahl des Schiedsgerichts

13. Vorstellung der Arbeitsgemeinschaften

14. Landtagsfraktion - Fragen und Antworten (während der Wahlauszählung)

15. Satzungsänderungsanträge bezüglich Untergliederungen

16. Anträge zum Landesgrundsatzprogramm

17. Satzungsänderungsanträge

18. sonstige Anträge

19. Verschiedenes

20. Kissenschlacht

Anträge zur Geschäfts- und Wahlordnung

X0001 wird angenommen

Check green.gif X0001 Änderung der GO
betrifft Abschnitt/Kapitel
alle Abschnitte
Antragsteller
Darkstar
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0001_%C3%84nderung_der_GO
Antragstext
Es wird beantragt, die Geschäftsordnung des Landesparteitags wie folgt neu zu fassen.

Alte Fassung:

Allgemeines

  1. Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
  2. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
  3. Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten:
    • gestellte Anträge im Wortlaut,
    • Beginn, Ende und Pausen,
    • bei Vergabe einer Aufgabe die Akkreditierungsnummer
    • bei Übernahme eines Amtes den vollständigen Namen
    • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge und
    • das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist).

Das Protokoll wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder seines Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) binnen vier Wochen nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.


Akkreditierung

  1. Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden - oder die Mitglieder des Landesvorstands selbst.
  2. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte mit einer Akkreditierungsnummer. Die Mitgliedskarte alleine reicht nicht aus, um die Mitgliedschaft im Landesverband zu belegen. Im Zweifel müssen ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
  3. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
  4. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Personen, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
  5. Verlässt ein Pirat die Versammlung vorzeitig und endgültig, so hat er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben. Er verliert somit sein Stimmrecht.
  6. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
  7. Vom Vorstand beauftragte Akkreditierungspiraten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
  8. Die Anwesenheitsliste wird unmittelbar nach Ende des Parteitags vernichtet.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.

Zulassung von Gästen

Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt. Die Versammlung kann für die Dauer der Veranstaltung mit einfacher Mehrheit eine abweichende Regelung treffen.

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans soweit möglich zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
  3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.
  4. Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
  5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
  6. Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.


Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Werden keine Ämter neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
    • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl
    • das Entgegennehmen der Stimmzettel
    • das Auszählen der Stimmen
    • Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl
    • Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
    • Erstellung eines Wahlprotokolls
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Jeder Pirat im Sinne der Satzung des Landesverbands kann sich zur Wahl stellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann niemand mehr aufstellen.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  2. Es gilt bei allen Wahlen zu Parteiämtern das Wahlverfahren Approval-Voting.[1]
  3. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern, wenn die Forderung von einem weiteren Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
  5. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  7. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Anträge

Anträge auf Änderung der Satzung

Es gelten die Bestimmungen der Satzung.


Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. Nachdem ein Alternativantrag gestellt wurde, sind weitere Anträge bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig.
  3. Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Absatz 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen.
  4. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede zum gestellten Antrag halten. Es ist nur jeweils eine Für- und eine Gegenrede gestattet. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet.
  5. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
  6. Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein Alternativantrag inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über beide Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung beider Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen.
  7. Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:
    1. Antrag auf Zulassung des Gastredners XY
    2. Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY
    3. Antrag auf geheime Abstimmung
      • (Siehe Wahlordnung Absatz 4.)
    4. Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung
      • (Siehe Wahlordnung Absatz 8.)
    5. Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter
      • Ist diese nicht bekannt, so ist sie bei Annahme des Antrags sofort zu ermitteln.
    6. Antrag auf Auszählung
    7. Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge
    8. Antrag auf Schließung der Rednerliste
      • Falls der Antrag angenommen wird:
        • müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
        • darf der Antragsteller selbst nicht mehr auf die Rednerliste.
    9. Antrag auf Begrenzung der Redezeit
      • Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten.
      • Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.)
      • Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig.
    10. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
      • Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein.
      • Dem Antrag wird sofort stattgegeben. Es sind weder Gegenrede noch Abstimmung noch Auszählung möglich.
    11. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
      • Der Antrag muss die Dauer der Unterbrechung enthalten.
      • Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen.
    12. Antrag auf Vertagung der Sitzung
      • Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten.
    13. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
      • Der genaue Wortlaut der gewünschten Änderung muss schriftlich beim Versammlungsleiter eingereicht worden sein.
    14. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
      • Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Eine solche Änderung muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.
      • Der Antrag kann fordern, einer Antragskommission für den laufenden Parteitag das Äußerungsrecht zu entziehen, so diese existiert.
    15. Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag
  8. Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.
  9. Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.
  10. Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht. b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge). c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.

Antragskommission

  1. Wurde durch den Vorstand eine Antragskommission eingerichtet, so stellt der Versammlungsleiter sicher, dass diese zu jedem behandelten Antrag vor dessen Diskussion eine formale Beurteilung abgeben kann, sofern sie ihn behandelt hat. Zur vollständigen Abgabe der Beurteilung muss ihr ausreichend Zeit gegeben werden. Die Antragskommission ist gehalten, sich kurz zu fassen.
  2. Aus der Tätigkeit als Mitglied der Antragskommission darf den einzelnen Mitgliedern kein Nachteil hinsichtlich der weiteren Rechte aus dieser Geschäftsordnung erwachsen.
  3. Der Parteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, der Antragskommission das Äußerungsrecht zu entziehen. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}

Änderungen dieser GO

Diese GO wurde durch den LPT 2012.1 verabschiedet

  1. Hinzugefügt auf dem LPT2012.2 durch Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung direkt auf dem LPT2012.2

Gültigkeitsdauer

Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.


Neue Fassung:

Allgemeines

Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Durchführung der Landesparteitage der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

  1. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
  2. Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten:
    • Feststellung der ordentlichen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
    • gestellte Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
    • Beginn, Ende und Pausen der Versammlung,
    • bei Übernahme eines Versammlungsamtes den vollständigen Namen
    • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge,
    • Ergebnisse von Wahlen und
    • das Wahlprotokoll (bei Vorstandswahlen, Wahlen zum Schiedsgericht und Aufstellungsversammlungen)

Nimmt ein Pirat gar nicht oder nur an Teilen der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

Akkreditierung

  1. Die Akkreditierung obliegt dem Landesvorstand oder von ihm Beauftragten.
  2. Es wird eine Liste der an der Versammlung akkreditierten Piraten geführt.
  3. Akkreditiert werden nur stimm- bzw. zur Versammlung Wahlberechtigte.
  4. Vom Vorstand mit der Akkreditierung Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
  5. Die Anwesenheitsliste wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.

Zulassung von Gästen

  1. Die Versammlung entscheidet über die Zulassung von Gästen.
  2. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtige Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung eines Gastredners}

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen oder mehrere Versammlungsleiter geleitet, die zu Beginn von dieser gewählt werden. Bis zu deren Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Piraten ist eine angemessene Redezeit einzuräumen.
  3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.
  4. Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung sofort bekannt zu machen.
  5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
  6. Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.


Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen einen Wahlleiter. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
    • die Eröffnung und die Beendigung des Wahlvorganges
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, der Satzung und des Wahlgeheimnisses
    • das Austeilen und Entgegennehmen der Stimmzettel
    • das Auszählen der Stimmen
    • die Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl
    • die Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
    • die Erstellung eines Wahlprotokolls
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. {GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers}
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist.

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Jeder Pirat, der das aktive Wahlrecht hat und akkreditiert ist, kann jeden, der das passive Wahlrecht hat, zur Wahl vorschlagen. Ein Pirat, der sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht besitzt, kann sich selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss der Kandidatur zustimmen. Dies kann durch persönliche Erklärung auf der Versammlung oder durch eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung gegenüber der Versammlung geschehen. Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird oder aber auf welche Weise der Kandidat während der Versammlung erreichbar ist, um die Annahme der Wahl zu erklären oder abzulehnen.
  2. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Mitgliederversammlungen zur Bewerberaufstellung aus den Wahlgesetzen bzw. Wahlordnungen. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Landesparteitagen aus den Regelungen der Bundessatzung und der Landessatzung. Insbesondere ist für die Kandidatur zu Versammlungsämtern keine Mitgliedschaft in der Piratenpartei erforderlich.
  3. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  4. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  5. Im übrigen gelten die Wahlgesetze und Wahlordnungen des Landes Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  2. Es gilt bei allen Wahlen zu Parteiämtern das Wahlverfahren Approval-Voting.
  3. Abstimmungen und Wahlen sind geheim durchzuführen, sofern dies von mindestens zwei Stimmberechtigten beantragt wird oder ein Gesetz dies vorschreibt. Vorstandswahlen sind geheim durchzuführen. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der abgegebenen Stimmen, der ungültigen Stimmen, der Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
  5. Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sind unverzüglich dem Wahlleiter bekannt zu machen.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  7. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Anträge

Anträge auf Änderung der Satzung

Es gelten die Bestimmungen der Satzung.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. Nachdem ein Alternativantrag gestellt wurde, sind weitere Anträge bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig.
  3. Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Absatz 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen.
  4. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede zum gestellten Antrag halten. Es ist nur jeweils eine Für- und eine Gegenrede gestattet. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet.
  5. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
  6. Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein Alternativantrag inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über beide Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung beider Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen.
  7. Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:
    1. Antrag auf Zulassung eines Gastredners
    2. Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers
    3. Antrag auf geheime Abstimmung
      • (Siehe Wahlordnung Absatz 3.)
    4. Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung
      • (Siehe Wahlordnung Absatz 6.)
    5. Antrag auf Auszählung einer offenen Abstimmung
    6. Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge
    7. Antrag auf Schließung der Rednerliste
      • Dieser Antrag darf nur von einem Teilnehmer gestellt werden, der sich bisher nicht an der Diskussion beteiligt hat
      • Falls der Antrag angenommen wird:
        • müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
        • darf der Antragsteller selbst nicht mehr zum Thema reden.
    8. Antrag auf Begrenzung der Redezeit
      • Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten.
      • Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.)
      • Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig.
    9. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
      • Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein, die einen Bezug zum aktuellen Tagesordnungspunkt aufweist.
      • Dem Antrag wird sofort stattgegeben. Es sind weder Gegenrede noch Abstimmung noch Auszählung möglich.
    10. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
      • Der Antrag muss die Dauer der Unterbrechung enthalten.
      • Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen.
    11. Antrag auf Vertagung der Sitzung
      • Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten.
    12. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
      • Der genaue Wortlaut der gewünschten Änderung muss schriftlich beim Versammlungsleiter eingereicht worden sein.
    13. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
      • Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Ein solcher Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.
    14. Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag
  8. Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.
  9. Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.
  10. Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn
a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht.
b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge).
c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.

Antragskommission

  1. Die Antragskommission wird vom Vorstand eingerichtet und hat das Recht zu jedem eingereichten Antrag vor dessen Behandlung eine Stellungnahme zu formalen Mängeln des Antrags abzugeben. Die Antragskommission ist gehalten, sich kurz zu fassen.
  2. Aus der Tätigkeit als Mitglied der Antragskommission darf den einzelnen Mitgliedern kein Nachteil hinsichtlich der weiteren Rechte aus dieser Geschäftsordnung erwachsen.

X0002 wird angenommen

Check green.gif X0002 Änderung der GO (Wahlordnung)
betrifft Abschnitt/Kapitel
Wahlordnung
Antragsteller
Darkstar
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0002_%C3%84nderung_der_GO_%28Wahlordnung%29
Antragstext
Es wird beantragt, die Geschäftordnung des Landesparteitags in den Abschnitten "Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen" und "Wahlordnung" wie folgt neu zu fassen. Referenzen auf die Wahlordnung (siehe "Anträge zur Geschäftsordnung") sind dann entsprechend anzupassen.

Aktuelle Fassung:

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Jeder Pirat im Sinne der Satzung des Landesverbands kann sich zur Wahl stellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann niemand mehr aufstellen.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  2. Es gilt bei allen Wahlen zu Parteiämtern das Wahlverfahren Approval-Voting.
  3. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern, wenn die Forderung von einem weiteren Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
  5. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  7. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Neue Fassung:

Wahlordnung

Geltungsbereich

Diese Wahlordnung bestimmt

  • die Wahlmodalitäten von Personenwahlen zum Landesvorstand und zum Landesschiedsgericht durch den Landesparteitag,
  • die Wahlmodalitäten der Bewerberaufstellung bei Mitgliederversammlung zur Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern, die durch den Landesverband eingeladen werden,
  • die Wahlmodalitäten für sonstige Personenwahlen im Landesverband durch den Landesparteitag, sowie
  • allgemeine Grundsätze und Durchführung anderer Abstimmungen auf dem Landesparteitag.

Wahlgrundsätze

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
    • Wahlen, die nach Vorzugswahl durchgeführt werden, finden grundsätzlich geheim statt.
    • Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regeln der einschlägigen Gesetze und Ordnungen, sowie den Vorgaben der Bundes- bzw. Landessatzung.
    • Abstimmungen und Wahlen finden geheim statt, wenn dies von mindestens zwei Stimmberechtigten beantragt wird
    • Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenliste ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Eine Kandidatenliste kann auf Antrag nach einem zweiten oder weiteren Wahlgang wieder geöffnet werden.
  5. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  6. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Vorschlagsrecht

  1. Jeder Pirat, der das aktive Wahlrecht hat und akkreditiert ist, kann jeden, der das passive Wahlrecht hat, zur Wahl vorschlagen. Ein Pirat, der sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht besitzt, kann sich selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss der Kandidatur zustimmen. Dies kann durch persönliche Erklärung auf der Versammlung oder durch eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung gegenüber der Versammlung geschehen. Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird oder aber auf welche Weise der Kandidat während der Versammlung erreichbar ist, um die Annahme der Wahl zu erklären oder abzulehnen.
  2. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Mitgliederversammlungen zur Bewerberaufstellung aus den Wahlgesetzen. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Landesparteitagen aus den Regelungen der Bundessatzung und der Landessatzung. Insbesondere ist für die Kandidatur zu Versammlungsämtern keine Mitgliedschaft in der Piratenpartei erforderlich.

Wahlmodus

  1. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden nach Vorzugswahl gewählt. Dabei wird pro Amt eine Wahl durchgeführt, Ämter gleicher Bezeichnung werden gemeinsam in einem Wahlgang gewählt. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  2. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden nach Vorzugswahl gewählt. Dabei werden alle Mitglieder in einem Wahlgang und alle Ersatzmitglieder in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Rangfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wird. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  3. Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Vorzugswahl gewählt.
    • Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Listenplätze festgelegt.
    • Dann erfolgt ggf. eine Unterteilung der Listenplätze in "Blöcke". (z.B. Block 1 = Platz 1; Block 2 = Platz 2-5; Block 3 = Platz 5-10; ...)
    • Für jeden Block wird (mindestens) ein eigener Wahlgang durchgeführt.
    • Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde.
    • Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden.
  4. Einzelbewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden nach Vorzugswahl gewählt.
  5. Sonstige Personenwahlen finden wie folgt statt:
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es stehen höchstens so viele Kandidaten zur Wahl, wie Ämter zu besetzen sind, oder aber ist eine nach oben nicht beschränkte Anzahl an Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen, so ist der gewählt, der die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Über die Kandidaten kann bei offener Wahl auch gemeinsam abgestimmt werden. In dem Fall sind alle Kandidaten gewählt, sofern sie gemeinsam die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können. Scheitert die gemeinsame Wahl, so wird im Anschluss über die Kandidaten einzeln abgestimmt.
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es gibt mehr Kandidaten als Ämter oder sind eine bestimmte Anzahl gleichartiger Ämtern mit Rangfolge zu besetzen, so findet eine Wahl durch Zustimmung statt.
    • Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

Vorzugswahl

  1. Bei der Vorzugswahl können eine oder mehrere Personen gewählt werden. Der Wähler kann dabei unter mehreren gleichzeitig gewählten Kandidaten, bestimmte Kandidaten anderen vorziehen. Die Wahl und Auswertung erfolgt, wie folgend beschrieben, nach der Methode "Instant Runoff Voting" (dt: "Wahl mit sofortiger Stichwahl").
  2. Jeder Wähler sortiert die Kandidaten in eine Rangfolge. Dabei kann auf jeden Platz der Rangfolge nur genau ein Kandidat einsortiert werden. Ränge können leer bleiben. Alle Kandidaten, die in die Rangfolge einsortiert wurden, sind vom Wähler gewählt. Kandidaten, die nicht in die Rangfolge einsortiert wurden, sind nicht vom Wähler gewählt.
  3. Ein Stimmzettel zur Bestimmung der Rangfolge sollte eine Matrix aus Kandidaten und Rängen vorsehen, in der man für jeden Kandidaten den gewünschten Rang ankreuzen kann. Es müssen wenigstens so viele Ränge vorgesehen sein, wie Kandidaten antreten. Behelfsweise ist auch ein Stimmzettel zugelassen, bei der der Wähler die Rangfolge durch Eintragen von Nummern bestimmt.
  4. Die Stimmzettel werden wie folgt ausgezählt:
    1. Die Stimmen werden anhand der ersten Präferenz - in späteren Runden anhand der ersten Präferenz für einen noch nicht gestrichenen Kandidaten - auf dem Stimmzettel auf die Kandidaten verteilt.
    2. Hat ein Kandidat mehr als 50% der abgegebenen Stimmzettel auf sich vereinigt, so ist er gewählt. Soll nur ein Amt/Mandat vergeben werden, ist der Wahlgang beendet.
    3. Der Kandidat mit der geringsten Anzahl an Stimmen wird für die Zählung gestrichen. Besteht unter mehreren Kandidaten mit der geringsten Anzahl an Stimmen Stimmengleichstand, so werden alle diese Kandidaten gestrichen.
    4. Wurde noch kein Gewinner ermittelt, wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.4. ohne die zuvor gestrichenen Kandidaten wiederholt.
    5. Sind im gleichen Wahlgang weitere Kandidaten in Ämter gleicher Bezeichnung oder in eine Rangliste zu wählen und gibt es weitere gewählte Kandidaten, so wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.5. erneut durchgeführt, wobei die bereits gewählten Kandidaten als gestrichen gelten.

Wahl durch Zustimmung (Akzeptanzwahl)

  1. Bei Wahl durch Zustimmung hat jeder Stimmberechtigte so viele Stimmen, wie Kandidaten zur Auswahl stehen, darf für einen Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben. Mit einem leeren abgegebenen Stimmzettel werden bei geheimer Wahl alle Kandidaten abgelehnt. Bei offener Wahl werden für jeden Kandidaten die Ja- und die Nein-Stimmen abgefragt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen, bei offener Abstimmung die meisten Ja-Stimmen erhält, sofern er eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.
  2. Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Steht auch danach kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
  3. Die Regelungen aus Abs. 1-2 gelten analog für die Wahl mehrerer Ämter gleicher Bezeichnung.



Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt

Check red.gif Änderung der Geschäftsordnung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Geschäftsordnung, Akkreditierung, Punkt 5
Antragsteller
Silbär
Antragstext
Der Punkt 5 soll geändert werden

Aktuelle Fassung:

Die Anwesenheitsliste wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.

Neue Fassung:

Die Anwesenheitsliste wird nach Beendigung des LPT vernichtet

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung
Abschnitt/Kapitel
Anträge zur Geschäftsordnung / 7.6
Antragsteller
Silbär
Antragstext
In den Antrag zur Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge (Punkt 6) wird der Satz eingefügt: "Der Antrag muß die Wahlgänge bzw. Abstimmungen genau bezeichnen und ist schriftlich einzureichen"

Aktuelle Fassung:

Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge

Neue Fassung:

Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge. Der Antrag muß die Wahlgänge bzw. Abstimmungen genau bezeichnen und ist schriftlich einzureichen

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung
Abschnitt/Kapitel
Anträge zur Geschäftsordnung / 7.13
Antragsteller
Silbär
Antragstext
In den Antrag zur Änderung der TO (Punkt 13) wird der Satz eingefügt: "Der Antrag ist schriftlich einzureichen"

Aktuelle Fassung:

Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Ein solcher Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.

Neue Fassung:

Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Ein solcher Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Wahlordnung
Abschnitt/Kapitel
Wahlordnung / Vorzugswahl / Punkt 4
Antragsteller
Silbär
Antragstext
In der Wahlordnung, Absatz Vorzugswahl, Punkt 4, Unterpunkt 2 wird gestrichen. Folgende Punkte rücken nach oben. Neuer Punkt am Ende: "Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erreicht hat.

Aktuelle Fassung:

4. Die Stimmzettel werden wie folgt ausgezählt:

  1. Die Stimmen werden anhand der ersten Präferenz - in späteren Runden anhand der ersten Präferenz für einen noch nicht gestrichenen Kandidaten - auf dem Stimmzettel auf die Kandidaten verteilt.
  2. Hat ein Kandidat mehr als 50% der abgegebenen Stimmzettel auf sich vereinigt, so ist er gewählt. Soll nur ein Amt/Mandat vergeben werden, ist der Wahlgang beendet.
  3. Der Kandidat mit der geringsten Anzahl an Stimmen wird für die Zählung gestrichen. Besteht unter mehreren Kandidaten mit der geringsten Anzahl an Stimmen Stimmengleichstand, so werden alle diese Kandidaten gestrichen.
  4. Wurde noch kein Gewinner ermittelt, wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.4. ohne die zuvor gestrichenen Kandidaten wiederholt.
  5. Sind im gleichen Wahlgang weitere Kandidaten in Ämter gleicher Bezeichnung oder in eine Rangliste zu wählen und gibt es weitere gewählte Kandidaten, so wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.5. erneut durchgeführt, wobei die bereits gewählten Kandidaten als gestrichen gelten.

Neue Fassung:

4. Die Stimmzettel werden wie folgt ausgezählt:

  1. Die Stimmen werden anhand der ersten Präferenz - in späteren Runden anhand der ersten Präferenz für einen noch nicht gestrichenen Kandidaten - auf dem Stimmzettel auf die Kandidaten verteilt.
  2. Der Kandidat mit der geringsten Anzahl an Stimmen wird für die Zählung gestrichen. Besteht unter mehreren Kandidaten mit der geringsten Anzahl an Stimmen Stimmengleichstand, so werden alle diese Kandidaten gestrichen.
  3. Wurde noch kein Gewinner ermittelt, wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.4. ohne die zuvor gestrichenen Kandidaten wiederholt.
  4. Sind im gleichen Wahlgang weitere Kandidaten in Ämter gleicher Bezeichnung oder in eine Rangliste zu wählen und gibt es weitere gewählte Kandidaten, so wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.5. erneut durchgeführt, wobei die bereits gewählten Kandidaten als gestrichen gelten.
  5. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erreicht hat.

Beschluss über die Geschäfts- und Wahlordnung

Check green.gif wurde damit so beschlossen

Satzungsänderungsanträge bezüglich Wahlen

Check red.gif Es liegen keine Satzungsänderungsanträge zu Wahlen vor, der TO-Punkt wird gestrichen

Beisitzerwahl

Persönliche Vorstellung der Kandidaten:

A: Arne Wulf
B: Johannes Peschke
C: Stefan Hansen
D: Sven Seele (ist nicht anwesend, und stellt sich daher nicht persönlich vor)
  • Wahlergebnis: Arne Wulf ist mit 44 von 87 abgegebenen Stimmen (davon 84 gültig) gewählt.
  • Arne nimmt die Wahl an

Wahl des Schiedsgerichts / Wahl der Richter / 1. Wahlgang

Persönliche Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Richters am Schiedsgericht

A: Alexander Levin
B: Christel Falk
C: Friederike Mey
D: Malte Sommerfeld
E: Matthias Nagel
F: Thomas Wesener
G: Timo Falk
H: Uwe Krüger Winands
  • Wahlergebnis: gewählt wurden Malte Sommerfeld, 49 von 86 abgegebenen Stimmen (davon 81 gültig), und Friederike Mey, 43 von 86 abgegebenen Stimmen (davon 81 gültig).
  • Malte und Friederike nehmen die Wahl an
  • Es erfolgt ein zweiter Wahlgang, alle nicht bereits gewählten Kandidaten treten erneut an.


Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Vorziehen der Programmanträge "Bildung" W0305, W0304, W0302, W0301
Antragstext
Es wird beantragt, die 4 Programmanträge von "Lehrer Robert" nach der Wahl des Schiedsgerichtes oder der Vorstellung der AGs vorzuziehen.
Begründung
Antragsteller "Lehrer Robert" ist morgen nicht anwesend
Ergänzung durch die Versammlungsleitung
vorher muss Antrag X0003 behandelt werden. Außerdem muss der konkurrierende Antrag W0303 (von MCS) behandelt werden

Vorstellung der Arbeitsgemeinschaften

  • KoKoSH / Koordinatorenkonferenz
  • AG Landwirtschaft
  • AG Bauen und Verkehr, speziell Sektion Breitbandausbau
  • AG Bildung und Wissenschaft
  • AG Gesundheit
  • AG Kommunalpolitik
  • AG Kommunalpolitik / Rendsburg-Eckernförde
  • AG Kommunalpolitik / Schleswig-Flensburg
  • AG Kulturpiraten
  • AG Piratendeern
  • AG Struktur und Zusammenarbeit
  • AG Außen- und Sicherheitspolitik
  • Sozialpiraten
  • Bundestagsprojektgruppe


  • Mittagspause
13:45 - 14:48 Uhr

Bericht der Landtagsfraktion - Fragen und Antworten

  • Dr. Patrick Breyer berichtet.
  • Uli König, Angelika Beer, Torge Schmidt, Sven Krumbeck und Patrick Breyer beantworten Fragen. (Wolfgang Dudda ist nicht anwesend).
  • Die Referenten Andreas Halle (Referent für Umwelt, Energie, Agrar) und Malte Sommerfeld (Referent für Innen, Recht und Europarecht sowie Justiziar) stellen sich und ihre Arbeit vor.
  • Uli König macht "Werbung" für den Petitionsausschuss

Wahl des Schiedsgerichts / Wahl der Richter / 2. Wahlgang

A: Alexander Levin
B: Christel Falk
E: Matthias Nagel
F: Thomas Wesener
G: Timo Falk
H: Uwe Krüger Winands
  • Wahlergebnis: keiner der Kandidaten hat die nötige Mehrheit erreicht.
  • Uwe Krüger Winands, Timo Falk und Matthias Nagel ziehen ihre Kandidatur zurück.
  • Es erfolgt ein dritter Wahlgang.

X0003 (vorgezogen) wird abgelehnt

Check red.gif X0003 Soll mit dem nächsten Wahlprogramm begonnen werden?
Antragsteller
Michael5405
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0003_Soll_mit_dem_n%C3%A4chsten_Wahlprogramm_begonnen_werden%3F
Antragstext
Der Landesparteitag möge entscheiden, ob bereits jetzt damit begonnen werden soll, ein neues Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl zu erarbeiten.

W0301 entfällt

Begründung
Der Antrag ist in dieser Form hinfällig, weil der Antrag X0003 abgelehnt wurde
Check grey.gif W0301 Echte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9
Antragsteller
LehrerRobert & MCS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0301_Echte_Wahlfreiheit_zwischen_G8_und_G9
Antragstext
Es wird beantragt im Landeswahlprogramm im Abschnitt Bildung an geeigneter Stelle einzufügen:
Echte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9
In der Debatte um ein achtjähriges oder neunjähriges Gymnasium sprechen sich die Piraten in SH für eine echte Wahlfreiheit für Schüler und Eltern aus. Die Betroffenen selbst sollten zwischen G8 und G9 wählen dürfen. Eine echte Wahlfreiheit besteht aber nur dann, wenn G8 und G9 flächendeckend angeboten wird und wenn die Gymnasien auch wieder die Genehmigungen und die dann benötigten Lehrkräfte erhalten, wenn sie sich für G9 entscheiden sollten.

W0302 entfällt

Begründung
Der Antrag ist in dieser Form hinfällig, weil der Antrag X0003 abgelehnt wurde
Check grey.gif W0302 Es sollten verbindliche Obergrenzen bezüglich der Klassenstärke an den Schulen eingeführt werden
Antragsteller
LehrerRobert
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0302_Es_sollten_verbindliche_Obergrenzen_bez%C3%BCglich_der_Klassenst%C3%A4rke_an_den_Schulen_eingef%C3%BChrt_werden
Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm geeigneter Stelle einzufügen:
Eine Klassenstärke von 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sollte an allen Schulen nicht mehr überschritten werden dürfen. Bei Integrationsklassen sollte die Obergrenze bei 17 Schülerinnen und Schülern liegen. Diese Zahlen sollten verbindlich sein.

W0303 entfällt

Begründung
Der Antrag ist in dieser Form hinfällig, weil der Antrag X0003 abgelehnt wurde
Check grey.gif W0303 Für ein achtjähriges Gymnasium mit konsequent angepasstem Lehrplan
Antragsteller
MCS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0303_F%C3%BCr_ein_achtj%C3%A4hriges_Gymnasium_mit_konsequent_angepasstem_Lehrplan
Antragstext
Es wird beantragt im Landeswahlprogramm im Abschnitt Bildung an geeigneter Stelle einzufügen:
In der Diskussion um achtjähriges oder neunjähriges Gymnasium setzt die Piratenpartei SH auf eine konsequente, aber verbesserte Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums. Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn den Stoff eines neunjährigen Gymnasiums in acht Jahre zu packen. Die Lehrpläne müssen konsequent auf die neuen Verhältnisse angepasst werden. Das achtjährige Gymnasium ist in vielen Staaten erprobt und man sollte die Erkenntnisse die dort gewonnen wurden nutzen und auf die hiesigen Verhältnisse anpassen. Bildung muss als Gesamtkonzept betrachtet werden. Mit einer kürzeren Dauer des Gymnasiums sollte unserer Auffassung nach eine Stärkung der Universitäten einhergehen.

W0304 entfällt

Begründung
Der Antrag ist in dieser Form hinfällig, weil der Antrag X0003 abgelehnt wurde
Check grey.gif W0304 Für ein neunjähriges Gymnasium
Antragsteller
LehrerRobert
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0304_F%C3%BCr_ein_neunj%C3%A4hriges_Gymnasium
Antragstext
Es wird beantragt im Landeswahlprogramm im Abschnitt Bildung an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piratenpartei SH spricht sich für ein neunjähriges Gymnasium aus und kommt damit dem Wunsch vieler Eltern und Schülern nach. G8 wurde unserer Auffassung nach nur aus Kostengründen ins Leben gerufen - nicht zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Den Schülerinnen und Schüler wird immer mehr zugemutet - Zeit für die Teilnahme an Sportvereinen, am Musikunterricht und an sonstigen Tätigkeiten verbleibt dann nach den Hausaufgaben und dem Üben kaum noch. Man sollte Schülern mehr Freiraum zu ihrer Entwicklung lassen und sie nicht ihrer Kindheit berauben. Gerade "normal begabten" Gymnasiasten wird das Leben unnötig schwer gemacht, was zu mehr Abbrüchen an den Gymnasien führt und zu seelischen Belastungen der Betroffenen. Wenn Bildung so sehr im Fokus steht und in Bildung investiert werden soll, dann kann eine Reduzierung von Unterricht nicht der richtige Weg sein.
Lässt sich ein neunjähriges Gymnasium als einzige gymnasiale Schulform politisch nicht durchsetzen, plädieren wir für eine echte Wahlfreiheit der Schüler und Eltern, flächendeckend zwischen G8 und G9 entscheiden zu können und für eine konsequente Lehrplananpassung, um Überlastung im achtjährigen Gymnasium zu verhindern.

W0305 entfällt

Begründung
Der Antrag ist in dieser Form hinfällig, weil der Antrag X0003 abgelehnt wurde
Check grey.gif W0305 Integrationsklassen sollten generell mit 2 Lehrkräften unterrichtet werden
Antragsteller
LehrerRobert
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0305_Integrationsklassen_sollten_generell_mit_2_Lehrkr%C3%A4ften_unterrichtet_werden
Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
In Integrationsklassen, also Klassen, in denen Förderschulkinder zusammen mit Haupt-, Real- und ggf. auch Gymnasialschulkindern gemeinsam beschult werden, sollte grundsätzlich eine zweite Lehrkraft in allen Schulstunden unterrichten.

Satzungsänderungsanträge bezüglich Untergliederungen

S110 wird abgelehnt

Check red.gif S110 Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen
Antragsteller
Gollog126 821
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S110_Satzungs%C3%A4nderungen_mit_Alternativvorschl%C3%A4gen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, den Absatz 1 des Paragraphen 11 - Satzungs- und Programmänderung - der Satzung wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Neue Fassung:

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Sollten zu einer Satzungsänderung zwei oder mehr Alternativvorschläge zur Abstimmung stehen, ist zunächst mit Zweidrittelmehrheit darüber abzustimmen, ob der entsprechende Paragraph oder Absatz überhaupt geändert werden soll. Wenn ja, wird über die Alternativvorschläge durch Akzeptanzwahl ("Wahl durch Zustimmung") abgestimmt. Erreicht der Alternativvorschlag mit den meisten Stimmen die einfache Mehrheit, so wird er in die Satzung aufgenommen. Erreicht kein Vorschlag die einfache Mehrheit, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativvorschlägen mit den höchsten Stimmenanzahlen durchgeführt. Der Vorschlag, der in der Stichwahl die höhere Stimmenanzahl erreicht, wird in die Satzung aufgenommen. Sollte im Wahlverfahren eine Stimmengleichheit auftreten, wird eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Alternativvorschlägen durchgeführt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Wahl des Schiedsgerichts / Wahl der Richter / 3. Wahlgang

A: Alexander Levin
B: Christel Falk
F: Thomas Wesener
  • Wahlergebnis: Alexander Levin wurde mit 60 von 72 abgegebenen Stimmen (davon 65 gültig)
  • Alexander nimmt die Wahl telefonisch an

Wahl des Schiedsgerichts / Wahl der Ersatzrichter / 1. Wahlgang

A: Nick Okunek
B: Stefan Koch
C: Timo Falk
D: Toni Köppen
  • Wahlergebnis: gewählt wurden Timo Falk mit 56 von 78 abgegebenen Stimmen (davon 77 gültig) und Stefan Koch mit 48 von 78 abgegebenen Stimmen (davon 77 gültig)
  • Timo und Stefan nehmen die Wahl an

X9901 (neu) wird angenommen

Check green.gif X9901 Meinungsbild zu G8/G9
Antragsteller
LehrerRobert
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/Meinungsbild_zu_G8/G9
Antragstext
Es wird beantragt auf dem LPT12.3 ein Meinungsbild zu G8/G9 zu erfragen. Die Versammlung soll abstimmen welche Schulform sie bevorzugt, damit aufgrund dieses Meinungsbilds weitere Anträge erstellt werden können.
Ergebnis des Meinungsbildes
eine große Mehrheit spricht sich für G9 aus


S072 wird zurückgezogen

Check grey.gif S072 Gliederung in Gebietsverbände mit sechs Alternativvorschlägen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Satzung, Abschnitt A, § 7
Antragsteller
Gollog126 821
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S073_Gliederung_in_Gebietsverb%C3%A4nde_mit_sechs_Alternativvorschl%C3%A4gen
Antragstext
Für den Fall, dass der Landesparteitag die Satzung gemäß des Antrags "Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen" geändert hat, möge der Landesparteitag beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes durch einen der folgenden sechs Alternativvorschläge geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 - Gliederung

(1) Der Landesverband Schleswig-Holstein gliedert sich in Kreisverbände für Kreise und kreisfreie Städte und in Ortsverbände für Gemeinden und Gemeindeteile. Kreisverbände kreisfreier Städte können die Bezeichnung "Stadtverband" tragen.

(2) Ein Gebietsverband muss bei Gründung eine Mindestanzahl an Mitgliedern aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im dazugehörigen Verbandsgebiet hat<Textbaustein A>

(3) Auf Antrag einer Anzahl von Mitgliedern aus dem Verbandsgebiet des zu gründenden Gebietsverbands, die eine Mindestanzahl nicht unterschreiten darf, ruft der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbands eine Gründungsversammlung ein. <Textbaustein B> Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im Verbandsgebiet gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(4) Über die Anerkennung der Gründung eines Gebietsverbands entscheidet der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbands durch Beschluss. Wird die Anerkennung durch den Vorstand versagt, entscheidet die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbands bei der Tagung, die der Gründungsversammlung aus Absatz 3 dieses Paragraphen folgt, über die Anerkennung abschließend.

(5) Kreisverbände können für Ortsverbände in ihrem Verbandsgebiet niedrigere Mindestanzahlen in ihrer Satzung festlegen.

Alternative 1:

- Textbaustein A: ". Die Mindestanzahl errechnet sich nach der Formel: 10+0,0008*n, wobei n die Anzahl der im Verbandsgebiet wohnenden Bevölkerung ist."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 15, für kreisfreie Städte 11 und für Ortsverbände 5."

Alternative 2:

- Textbaustein A: ". Die Mindestanzahl errechnet sich nach der Formel: 10+0,0006*n, wobei n die Anzahl der im Verbandsgebiet wohnenden Bevölkerung ist."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 24, für kreisfreie Städte 18 und für Ortsverbände 9."

Alternative 3:

- Textbaustein A: ". Die Mindestanzahl beträgt 150 für Kreisverbände und 50 für Ortsverbände."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 15, für kreisfreie Städte 11 und für Ortsverbände 5."

Alternative 4:

- Textbaustein A: ". Die Mindestanzahl beträgt 100 für Kreisverbände und 35 für Ortsverbände."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 24, für kreisfreie Städte 18 und für Ortsverbände 9."

Alternative 5:

- Textbaustein A: " und nach § 4 der Satzung stimmberechtigt ist. Die Mindestanzahl beträgt 100 für Kreisverbände und 35 für Ortsverbände."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 15, für kreisfreie Städte 11 und für Ortsverbände 5."

Alternative 6:

- Textbaustein A: " und nach § 4 der Satzung stimmberechtigt ist. Die Mindestanzahl beträgt 75 für Kreisverbände und 25 für Ortsverbände."

- Textbaustein B: "Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 24, für kreisfreie Städte 18 und für Ortsverbände 9."

S071 wird abgelehnt

  • wird parallel zu S073 behandelt
Check red.gif S071 Untergliederungen
Antragsteller
Sven77 & Malte S.
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S071_Untergliederungen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 Gliederung
(1) Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 der Bundessatzung gliedert sich der Landesverband Schleswig-Holstein in Kreisverbände für Kreise und kreisfreie Städte und unter diesen in Ortsverbände für kreisangehörige Gemeinden und in kreisfreien Städten in Gemeindeteile. Kreisverbände kreisfreier Städte können die Bezeichnung "Stadtverband" tragen. Räumlich aneinandergrenzende Gliederungen können sich zu Regionalverbänden zusammenschließen oder als solcher gegründet werden; auf Gemeindeebene müssen sie dem selben Kreis angehören. Regionalverbände die aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städte bestehen haben den Status eines Kreisverbandes und Regionalverbände auf Gemeindeebene haben den Status eines Ortsverbandes.

(3) Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens <EINZELND ABZUSTIMMENDER TEXTBLOCK A> und eine Untergliederung auf Gemeindeebene <EINZELND ABZUSTIMMENDER TEXTBLOCK B> in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

(4) Auf Antrag von 1/10 der Piraten, wenigstens aber zehn, aus dem räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung ruft der Vorstand der übergeordneten Gliederung eine Gründungsversammlung ein. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im räumlichen Bereich gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(5) Satzung und Programme der Untergliederung dürfen nicht von den Satzungen und Programmen der höheren Gliederungen abweichen.

(6) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der übergeordneten Gliederung auf Antrag durch Beschluss. Auf weiteren Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung der übergeordneten Gliederung über die Anerkennung oder deren Versagung. Der Antrag ist spätestens auf der auf den Beschluss des Vorstandes folgenden Mitgliederversammlung zu stellen.

Zur Abstimmung gestellte Varianten von <EINZELND ABZUSTIMMENDER TEXTBLOCK A>:

  • 50 Mitglieder
  • 75 Mitglieder
  • 100 Mitglieder
  • 50 stimmberechtigte Mitglieder
  • 75 stimmberechtigte Mitglieder
  • 100 stimmberechtigte Mitglieder

Zur Abstimmung gestellte Varianten von <EINZELND ABZUSTIMMENDER TEXTBLOCK B>:

  • 20 Mitglieder
  • 25 Mitglieder
  • 30 Mitglieder
  • 20 stimmberechtigte Mitglieder
  • 25 stimmberechtigte Mitglieder
  • 30 stimmberechtigte Mitglieder


  • Abstimmung, ob über ein Quorum von Mitgliedern oder stimmberechtigten Mitgliedern abgestimmt werden soll
Ergebnis: es wird nur über stimmberechtigte Mitglieder abgestimmt
  • Antragsteller ziehen die 2 höheren Hürden (von 3) zurück
  • OLGR übernimmt den Teil des Antrags mit den mittleren Hürden
  • Kattuhl übernimmt den Teil des Antrages mit den höchsten Hürden
  • Abstimmung über Variante mit 50/20 stimmberechtigten Mitgliedern
Ergebnis: 32 Stimmen
  • Abstimmung über Variante mit 75/25 stimmberechtigten Mitgliedern
Ergebnis: 32 Stimmen

Abstimmung über Variante mit 100/30 stimmberechtigten Mitgliedern

Ergebnis: 33 Stimmen
  • Antragsvariante mit 100/30 wird abgelehnt
  • Antragsvariante mit 75/25 wird abgelehnt
  • Antragsvariante mit 50/20 wird abgelehnt
  • zwischendurch

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Antrag zur Abstimmungsreihenfolge
Antragstext
Der LPT möge beschließen, über welchen der beiden Anträgen zuerst abgestimmt wird.
Ergebnis
S071 wird zuerst abgestimmt

S073 wird abgelehnt

  • wird parallel zu S071 behandelt
Check red.gif S073 Gliederung in Gebietsverbände (Einzelvorschlag)
Antragsteller
Gollog126 821
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S073_Gliederung_in_Gebietsverb%C3%A4nde_mit_sechs_Alternativvorschl%C3%A4gen
Antragstext
Für den Fall, dass der Landesparteitag keinen der Alternativvorschläge des Antrags "Gliederung in Gebietsverbände mit sechs Alternativvorschlägen" in die Satzung aufgenommen hat, möge der Landesparteitag beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 - Gliederung

(1) Der Landesverband Schleswig-Holstein gliedert sich in Kreisverbände für Kreise und kreisfreie Städte und in Ortsverbände für Gemeinden und Gemeindeteile. Kreisverbände kreisfreier Städte können die Bezeichnung "Stadtverband" tragen.

(2) Ein Gebietsverband muss bei Gründung eine Mindestanzahl an Mitgliedern aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im dazugehörigen Verbandsgebiet hat. Die Mindestanzahl errechnet sich nach der Formel: 10+0,0008*n, wobei n die Anzahl der im Verbandsgebiet wohnenden Bevölkerung ist.

(3) Auf Antrag einer Anzahl von Mitgliedern aus dem Verbandsgebiet des zu gründenden Gebietsverbands, die eine Mindestanzahl nicht unterschreiten darf, ruft der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbands eine Gründungsversammlung ein. Die Mindestanzahl beträgt für Kreise 15, für kreisfreie Städte 11 und für Ortsverbände 5. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im Verbandsgebiet gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(4) Über die Anerkennung der Gründung eines Gebietsverbands entscheidet der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbands durch Beschluss. Wird die Anerkennung durch den Vorstand versagt, entscheidet die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbands bei der Tagung, die der Gründungsversammlung aus Absatz 3 dieses Paragraphen folgt, über die Anerkennung abschließend.

(5) Kreisverbände können für Ortsverbände in ihrem Verbandsgebiet niedrigere Mindestanzahlen in ihrer Satzung festlegen.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den Antrag X9902 zuzulassen und abzustimmen

X9902 (neu) wird angenommen

Check green.gif X9902 Vorstandsverpflichtung
Antragsteller
EDaddy
Antragstext
Die Versammlung möge beschließen, der Vorstand wird verpflichtet, Untergliederungen mit weniger als 50 stimmberechtigten Mitgliedern nicht anzuerkennen.

Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt

Check red.gif Antrag auf Vertagung
Es erfolgt eine formelle Gegenrede, daher wird abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass der Antrag abgelehnt wird.

S074 wird zurückgezogen

Check grey.gif S074 Kommunalgruppen als "weiche Struktur"
betrifft Abschnitt/Kapitel
Landessatzung, Abschnitt A
Antragsteller
Gollog126 821
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S074_Kommunalgruppen_als_%22weiche_Struktur%22
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, in die Landessatzung, Abschnitt A, den folgenden Text als neuen Paragraphen an geeigneter Stelle einzufügen.

Neue Fassung:

§ [geeignete Zahl] Kommunalgruppen

(1) Der Vorstand führt die gemäß Absatz 2 gegründeten Kommunalgruppen mit einem Namen, ihrer geographischen Ausdehnung, ihren Sprechern und den Daten ihrer Wahl in der Kommunalliste. Er beschließt ein für alle Kommunalgruppen gültiges Statut.

(2) Eine Kommunalgruppe gilt als gegründet, wenn

1. mindestens drei Mitglieder aus einem zusammenhängenden räumlichen Bereich dies beim Vorstand beantragen;
2. in diesem räumlichen Bereich eine Mindestanzahl an Mitgliedern ansässig ist, die das Statut festlegt und die Zahl 20 nicht übersteigt;
3. a) keine Überschneidung mit dem räumlichen Bereich einer bereits eingetragenen Kommunalgruppe vorliegt, oder
3. b) bei Überschneidungen mit dem räumlichen Bereich von einer oder mehreren bereits eingetragenen Kommunalgruppe(n) eine politische Begründung vorliegt (z. B. eine lokale Kommunalgruppe möchte sich innerhalb einer Kreisgruppe mit gemeindepolitschen Themen beschäftigen);
4. auf einer vom Vorstand zeitnah einberufenen Mitgliederversammlung für diesen räumlichen Bereich ein bis fünf Sprecher aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden.

(3) Die Kommunalgruppen geben sich eigene Aufgaben. Zudem sollen sie, insbesondere ihre Sprecher, Aufgaben im Auftrag des Vorstands erledigen. Der Vorstand bedenkt sie entsprechend des Aufgabenumfangs und der Größe der Gruppe finanziell.

(4) Mitgliederversammlungen werden regelmäßig vom Vorstand oder von einem Sprecher im Einvernehmen mit dem Vorstand einberufen. Insbesondere soll eine jährliche Neuwahl der Sprecher gewährleistet werden.

(5) Der Vorstand kann den räumlichen Zuschnitt der Kommunalgruppen im Einvernehmen mit den dort ansässigen Mitgliedern verändern. Der Vorstand kann Kommunalgruppen durch Austragen aus der Kommunalliste auflösen; als Kriterien berücksichtigt der Vorstand u. a. den Mitgliederwillen und die Nicht-Wahl von Sprechern.

(6) Die Sprecher der eingetragenen Kommunalgruppen treffen sich zum Informationsaustausch und zur Beratung unter Beteiligung des Vorstands. Näheres regelt das Statut für die Kommunalgruppen.

Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt

Check red.gif Antrag auf Vertagung
Es erfolgt eine formelle Gegenrede, daher wird abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass der Antrag abgelehnt wird.

S093 wird angenommen

Check green.gif S093 Gebietsversammlung
betrifft Abschnitt/Kapitel
§9 der Landessatzung
Antragsteller
Sven77 & Malte S.
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S093_Gebietsversammlung
Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung

1. §9 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

2. §9 um den §9c mit dem Titel "Die Gebietsversammlung" und folgendem Inhalt zu erweitern:

§9c - Die Gebietsversammlung

(1) Eine Gebietsversammlung ist eine Mitgliederversammlung aller Piraten eines ausgewählten Gebietes. Das Gebiet kann einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte oder eine oder mehrere angrenzende Gemeinden umfassen. Für Aufstellungsversammlungen kann das Gebiet auch ein Wahlgebiet und einen Wahlkreis umfassen.

(2) Außer zur Aufstellung von Kandidaten im Sinne des § 10 kann die Gebietsversammlung nur solche Gebiete erfassen, in denen eine Gliederung im Sinne des § 7 noch nicht besteht. Hiervon abweichend können die Gliederungen in ihrer Satzung Gebietsversammlungen vorsehen, soweit diese keine Gebiete untergeordneter Gliederungen erfassen.

(3) Der Vorstand vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt. Ein dafür zuständiges Vorstandsmitglied ist befugt, die Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen einzureichen und zu unterzeichnen, soweit hierüber keine abweichenden gesetzlichen Vorschriften bestehen.

(4) Die Gebietsversammlung kann je nach Gebietsart unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung entscheiden über

  1. die Aufstellung von Direkt- und Listenkandidaten für die Kommunalwahlen.
  2. die Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischem Landtag, zum deutschen Bundestag oder zum Europaparlament.
  3. Verabschiedung eines Wahlprogramms für die Kommunalwahlen, wenn die Versammlung genau das entsprechende Gebiet erfasst.
  4. wichtige, ausschließlich das entsprechende Gebiet betreffende politische Fragen.
  5. über die Gründung einer Untergliederung nach den weiteren Bestimmungen dieser Satzung.

6. gegebenenfalls weitere ihr nach dieser Satzung zukommende Aufgaben oder Beauftragungen.

(5) Umfasst das Gebiet der Gebietsversammlung einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte können eine oder mehrere Personen für bestimmte Zuständigkeiten gewählt werden. Diese gewählten Personen sollen vom Vorstand, maximal bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres befristet, beauftragt werden. Es können Personen für folgende Zuständigkeiten gewählt werden:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressepirat)
    • Pressepiraten sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zusätzlich sind sie Ansprechpartner für alle externen Personen und Organisationen und vertreten somit das entsprechende Gebiet nach außen.
  • Mitgliederverwaltung und Organisatorisches (Verwaltungspirat)
    • Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die Mitgliederverwaltung. Ein Verwaltungspirat erhält einen Zugang zur offziellen Mitgliederverwaltung des Bundes mit entsprechender Zugriffsberechtigung. Die Verwaltungspiraten können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auch zu Gebietsversammlungen einladen und die Akkreditierung vornehmen.
  • Budgetverwaltung und Finanzen (Finanzpirat)
    • Die Finanzpiraten sind für die Verwaltung von zugeteilten Budgets verantwortlich. Sie sammeln die Belege und rechnen mit dem Schatzmeister des zuständigen Verbands ab.

(6) Die von einer Gebietsversammlung beschlossenen Anträge müssen im Einklang mit dem Grundsatz- und Wahlprogrammen sowie der Satzung der übergeordneten Gliederungen sein.

(7) Stimmberechtigt ist jeder im Gebiet wohnende oder auf eigenem Wunsch vor mindestens zwei Monaten diesem Gebiet zugeordnete Pirat mit Mitgliedschaft im Landesverband, der nicht mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist und dem nicht aus anderen Gründen das Stimmrecht entzogen wurde. Bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen kann es Abweichungen geben, um den gesetzliche Regelungen zu entsprechen.

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

(9) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle oder zu letzt gültige Wahl- und Geschäftsordnung des Landsparteitags sowie die Regelungen diesbezüglich in der Satzung.

(10) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen, Wahlkreisversammlungen oder dem Landesparteitag örtlich und zeitlich zusammengelegt werden.

(11) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets akkreditiert sind. Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen können durch gesetzliche Bestimmungen abweichen.

(12) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung. Aktuelle Fassung:

§9 - Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

§9c (nicht vorhanden)

Neue Fassung:

§9 - Organe des Landesverbandes

(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, die Gebietsversammlung und die Gründungsversammlung.

§9c - Die Gebietsversammlung

(vollständig neu, siehe oben im Antragstext)

Unterbrechung
19:13 Uhr

Sonntag, 14.10.2012

  • Akkreditierung: ab 10:00 Uhr
  • Wiederaufnahme: 11:00 Uhr

Anträge zum Landesgrundsatzprogramm

Start
11:09 Uhr

P0001 wird abgelehnt

Check red.gif P0001 Grundsatzprogramm des Bundes für SH übernehmen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0001_Grundsatzprogramm_des_Bundes_f%C3%BCr_SH_%C3%BCbernehmen.
Antragstext
Ich beantrage hiermit, dass Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland (Bund) als Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig Holsteins zu übernehmen.
Anträge, die auf dem Landesparteitag SH:LPT2012.3, beschlossen werden, sollen als Anhang dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig Holstein als Ergänzung hinzugefügt werden.

P0002 wird angenommen

Check green.gif P0002 Grundsatzprogramm SH Einleitung (Bezug auf Bund)
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
MCS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0002_Grundsatzprogramm_SH_Einleitung_%28Bezug_auf_Bund%29
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm vor dem Programmpunkt Präambel folgenden Text einzufügen:
Grundsatzprogramm der Piraten in Schleswig Holstein
Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland gilt auch für uns Piraten in Schleswig Holstein. Im Folgenden haben wir noch andere Punkte gesammelt, welche weitere grundsätzliche Programmpunkte der Piraten SH sind.


P0003 wird angenommen

Check green.gif P0003 Struktur Grundsatzprogramm
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate, Kathie, Christiane, Henry
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0003_Struktur_Grundsatzprogramm
Antragstext
Es wird beantragt, folgende Struktur für unser Grundsatzprogramm zu verwenden:
0. Präambel
Mit den Punkten "Unser Menschenbild", unser "Verständnis des Staates" und ggf. "Technologie als Chance" (siehe http://wiki.piratenpartei.de/SN:Dokumente/Grundsatzprogramm )
1. Demokratie
Dort könnten auch Anträge eingeordnet werden zu Themen wie Bürgerrechte, Transparenz, Informationsfreiheit
2. Privatsphäre und Datenschutz
Dort könnten auch Anträge eingeordnet werden zu Themen wie Datensparsamkeit, Informationelle Selbstbestimmung
3. Bildung
4. Inneres und Justiz
Dort könnten auch Anträge eingeordnet werden zu Themen wie: Whistleblowerschutz. Oder allgemeiner: Nach welchen Regeln wollen wir in einer Gesellschaft zusammen leben?
5. Sozialpolitik
6. Wirtschaft
7. Natur- und Umweltschutz
Dort könnten auch Anträge eingeordnet werden zu Themen wie: Tierschutz, Jagd, Gewässerschutz
8. Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dort könnten auch Anträge eingeordnet werden zu Themen wie: Forst, Fischerei, Ernährung
9. Energie
10. Bauen und Verkehr
11. Kultur

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Geschäftsordnung
Antragstext
In die Geschäftsordnung ist folgender Passus einzufügen:
Grundsatzanträge werden mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen.
Begründung
Ist im Bund genauso. Grundsatzanträge sind Kern des Programms und sollten nur mit einer breiten Mehrheit beschlossen werden.

P0011 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0011 Natur-und Umweltschutz im Grundsatzprogramm
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0011_Natur-und_Umweltschutz_im_Grundsatzprogramm
Antragstext
Es wird beantragt, das Thema Natur-und Umweltschutz im Grundsatzprogramm einzufügen.

P0012 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0012 Landwirtschaft im Grundsatzprogramm verankern
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0012_landwirtschaft_im_Grundsatzprogramm_verankern
Antragstext
Es wird beantragt das Thema Landwirtschaft im Grundsatzprogramm einzufügen

P0101 wird abgelehnt

Check red.gif P0101 Das Primat der Politik und der Ökonomie gehört in die Hand des Bürgers
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0101_Das_Primat_der_Politik_und_der_%C3%96konomie_geh%C3%B6rt_die_Hand_des_B%C3%BCrgers
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Aktive Bürgerbeteiligung und Transparenz sind die Garanten für politische und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Piratenpartei fordert darum die Umkehr der Informationslast, d.h. Verträge der öffentlichen Hand müssen vor Vertragsunterzeichnung offengelegt werden.

P0102 wird angenommen

Check green.gif P0102 Mehr Demokratie durch Abschaffung der 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
pab
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0102_Mehr_Demokratie_durch_Abschaffung_der_5%25-Sperrklausel_bei_Landtagswahlen
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle den folgenden Abschnitt einzufügen:
Mehr Demokratie durch Abschaffung der 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen
Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und politische Vielfalt bilden die Grundlage einer Demokratie. Den Ausschluss kleiner und neuer Parteien aus dem Landtag durch die 5%-Sperrklausel lehnen wir ab. Die Abschaffung der Sperrklausel beugt einer Erstarrung des Parteiwesens vor und stärkt die Lernfähigkeit und Lebendigkeit des politischen Systems Schleswig-Holsteins.

P0103 wird abgelehnt

Check red.gif P0103 PRO Stärkung der Bürgerrechte - CONTRA staatliche Bevormundung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0103_PRO_St%C3%A4rkung_der_B%C3%BCrgerrechte_-_CONTRA_staatliche_Bevormundung
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen.
PRO Stärkung der Bürgerrechte - CONTRA staatliche Bevormundung
Die persönliche Freiheit eines jeden Einzelnen hat einen hohen Stellenwert.
Die Piratenpartei wendet sich gegen ungewollte staatliche Bevormundung und fordert stattdessen größere Beachtung der Bürgerrechte durch den Staat.

P0104 wird angenommen

Check green.gif P0104 Stärkung des Demokratieprinzips in der Bildung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
DrakeX
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0104_St%C3%A4rkung_des_Demokratieprinzips_in_der_Bildung
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Das Prinzip der Demokratie ist eine der wichtigsten Errungenschaften und sollte daher ein fester Bestandteil des Bildungssystems sein. Bildungseinrichtungen müssen grundsätzlich demokratisch organisiert werden, um allen Beteiligten eine angemessene Teilhabe zur Wahrung ihrer Interessen zu ermöglichen.

P0105 wird angenommen

Check green.gif P0105 Wir fordern deutlich mehr Transparenz
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
OLGR
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0105_Wir_fordern_deutlich_mehr_Transparenz
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Wir fordern deutlich mehr Transparenz
Wir haben erkannt, dass es nicht überall ein Interesse gibt, Verwaltungs- und Entscheidungsvorgänge öffentlich zu machen.Während wir Personalfragen als vertraulich betrachten, nutzt der Staat unsere Steuern. Und in dieser Rolle haben wir einen berechtigten Anspruch zu erfahren wofür unser Geld ausgegeben wird und was die Resultate sind. Transparenz geht deutlich weiter als der Versuch von Verwaltungen Öffentlichkeit als Transparenz zu verkaufen. Expertenwissen ist notwendig, aber wir wissen, das Experten meistens beruflich mit einem Thema zu tun haben und deshalb Meinungen und Ansichten Ihrer Geldgeber vertreten. Diese Zusammenhänge möchten wir aufzeigen.

Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft

  • AG Wirtschaft und Finanzen

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschliessen, vor der Pause eine Rede von Patrick und Seraphine einzufügen und die Grußworte von Johannes Ponader direkt nach der Pause einzufügen.

Rede von Seraphine & Patrick

Warme Worte, Umgangston auf Mailinglisten etc. Bewussterer Umgang miteinander.


  • Frühstückspause
bis 12:40 Uhr
  • Pausenverlängerung
bis 12:50 Uhr (wegen Datensicherung)
  • Fortsetzung
12:50 Uhr

Grußwort von Johannes Ponader

P0201 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0201 Moderne Medien als Chance begreifen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
OLGR
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0201_Moderne_Medien_als_Chance_begreifen
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Moderne Medien als Chance begreifen
Wir setzen uns dafür ein, dass moderne Medien, insbesondere das Internet mit seinen Möglichkeiten, allen Bürgern offen stehen und Ihr Nutzen - genauso wie Ihre Gefahren - offen kommuniziert und gefördert wird. Jegliche Privatinteressen, die diese Freiheit einschränken, sind genau abzuwägen und im Zweifelsfall dem öffentlichen Interesse unterzuordnen.

P0202 wird angenommen

Check green.gif P0202 Die Privatsphäre schützen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
OLGR
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0202_Die_Privatsph%C3%A4re_sch%C3%BCtzen
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle) einzufügen
Die Privatsphäre schützen
Unsere Privatsphäre ist nicht verhandelbar. Wir wenden uns nachdrücklich gegen jede Bestrebung die Privatsphäre wirtschaftlichen und oder staatlichen Interessen unterzuordnen. Der Datenschutz ist deshalb immer mit dem Fokus auf die Datenvermeidung zu betreiben, da einmal erhobene Daten immer weitergehende Ansprüche erwecken.

P0203 wird angenommen

Check green.gif P0203 Wir wollen aktiv agieren
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
OLGR
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0203_Wir_wollen_aktiv_agieren
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Wir wollen aktiv agieren
Wir erheben keinen absoluten Anspruch auf unsere Meinung. Wir agieren aktiv und lernen kontinuierlich von allen Bürgern. Unser Politikstil ist nicht personenbezogen, diffamierend, nachtragend oder aggressiv, sondern bestrebt, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.

P0301 wird abgelehnt

Check red.gif P0301 Bildung ist Grundlage zur Selbstverwirklichung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0301_Bildung_ist_Grundlage_zur_Selbstverwirklichung
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piratenpartei fordert kostenfreie Bildung bis zum Hochschulabschluss und frühzeitige Begabtenförderung.
Information ist der Schlüssel zu persönlicher, sowie allgemeiner Freiheit. Nur als Wissensgesellschaft finden wir gemeinsam den besten Weg in die Zukunft und können unseren Lebensstandard und die Lebensqualität an nachfolgende Generationen weitergeben.

P0303 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0303 Schulsozialarbeit langfristig absichern
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Ghurki
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0303_Schulsozialarbeit_langfristig_absichern
Antragstext
Es wird beantragt in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Schleswig Holstein unter dem Programmteil "Bildung" an geeigneter Stelle einen eigenständigen Absatz zum Thema "Schulsozialarbeit" einzufügen.

Neue Fassung:

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe am Standort Schule fördern
Jugendhilfe und Schule stehen in gemeinsamer Verantwortung im Hinblick auf die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Schulsozialarbeit versteht sich als ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Angebote und Methoden der Jugendhilfe werden somit integrativer Bestandteil der Schule. Durch ihre ganzheitliche Sichtweise von SchülerInnen, die systemische Herangehensweise an Problemlagen und den Grundsatz der Freiwilligkeit bringt Schulsozialarbeit eine andere pädagogische Qualität in die Schule. Dies trägt zur Verbesserung der Lern und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen bei. Bereits 2009 schätze der Landesrechnungshof den Bedarf an Schulsozialarbeit auf mind. 500 Stellen in Schleswig Holstein . Wir begrüßen daher, dass seit dem Jahr 2011 auch in Schleswig Holstein die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit offiziell anerkannt wird und im Schleswig Holsteinischen Bildungshaushalt ein eigener Etat für Schulsozialarbeit geschaffen wurde. Wir Piraten in Schleswig Holstein setzen uns ein für die Ausweitung der Schulsozialarbeit und die Schaffung eines eigene „Landesprogramms Schulsozialarbeit“. Ein neues „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ muss eine Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit an allen Schultypen – auch an Gymnasien – ermöglichen. Nur so kann verhindert werden, dass die Kommunen allein in der Verantwortung stehen, die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zu finanzieren - was angesichts der geringen finanziellen Spielräume mit Sicherheit bei einer Vielzahl von Kommunen dazu führen wird, dass die in den Jahren 2011 bis 2013 entstandenen Netzwerke der Schulsozialarbeit sofort wieder zerstört würden.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Antrag P0303 als Positionspapier verabschieden
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den zurückgezogenen Antrag P0303 als Positionspapier zu verabschieden
Ergebnis
Keine Einwände, daher wird abgestimmt. Das Positionspapier wird angenommen.

P0304 wird abgelehnt

Check red.gif P0304 Unsere Bildungspolitik
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
MCS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0304_Unsere_Bildungspolitik
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm in dem Kapitel Bildung folgendes einzufügen:
Unsere Bildungspolitik
Bildung soll unserem Anspruch nach den Menschen befähigen als eigenständig handelndes Subjekt in Gesellschaft, Kultur, Demokratie und Wirtschaft zu agieren. Der Mensch soll durch Bildung befähigt werden möglichst frei von Fremdbestimmung und Abhängigkeit zu leben.
In unserer Bildungspolitik soll der Lernende, als Individuum im Vordergrund stehen. An seinen Bedürfnissen gemessen sollen Schule, Hochschule und andere staatliche Bildungseinrichtungen gestaltet werden. Freier Zugang zur Bildung hat dabei für uns oberste Priorität. Gebühren für den Besuch von staatlichen Schulen und Hochschulen lehnen wir grundsätzlich ab.
Im Schulsystem streben wir ein möglichst durchlässiges System an, das dem Einzelnen die Möglichkeit gibt unabhängig von sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft einen seinen Begabungen und Interessen entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen.
Schule darf die Schüler nicht in ein "Kastensystem" einsortieren sondern sollte möglichst ein gemeinsamer Ort des Lebens und der sozialen Kontakte sein. Gemeinsames lernen sollte überall dort wo es praktikabel und sinnvoll ist ermöglicht werden. Den perfekten Durchschnittsschüler gibt es allerdings nur in der Theorie. Hauptaugenmerk sollte deshalb darauf gelegt werden, dem Schüler als Individuum eine Bildung zu ermöglichen die ihm gerecht wird, in der er seine Stärken nutzen und ausbauen kann und seine Schwächen kompensieren kann und gemäß seinen Defiziten gefördert wird.
Die Kompetenz für Bildungspolitik sollte, wo dies Sinn macht, auch teilweise vom Bund getragen werden. Föderalismus und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger und Betroffenen vor Ort ist grundsätzlich unterstützenswert, darf aber nicht zur bildungspolitischen Kleinstaaterei ausarten. Die Bundesländer müssen voneinander lernen und Konzepte vergleichen, damit alle aus den Erkenntnissen, die in den unterschiedlichen Ländern gemacht wurden, profitieren. Auch sollten Erkenntnisse aus anderen Staaten vorurteilsfrei herangezogen werden.
Bildung und Lernmethoden an Schulen und Hochschulen sollen sich an dem aktuellen Stand von Wissen, Gesellschaft, Kultur und Forschung orientieren. Gesellschaftlicher und anderer Wandel darf nicht an Bildungseinrichtungen vorbeifließen. Dabei muss immer berücksichtigt werden, dass die Bildungseinrichtungen und die Lehrkräfte für die Lernenden da sind, nicht umgekehrt.
Schule und Hochschule existiert nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb einer vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft. Der Schüler soll, auf der Basis des Grundgesetzes und der Grund- und Menschenrechte, lernen, in einer solchen Gesellschaft zu leben und tolerant gegenüber verschiedenen Kulturen und Lebensentwürfen zu sein.
Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung muss auch an Schulen und Hochschulen möglich sein. Wo immer es möglich ist soll Schülern und Eltern die Möglichkeit zur Mitentscheidung gewährt werden. Staatliche Behörden haben aber auch die Pflicht beratend oder entscheidend einzugreifen wenn sie die Belange von einzelnen Schülern gefährdet sehen.

P0305 wird angenommen

Check green.gif P0305 Verständnis für Politik frühstmöglich schaffen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
DrakeX
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0305_Verst%C3%A4ndnis_f%C3%BCr_Politik_fr%C3%BChstm%C3%B6glich_schaffen
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Politik sollte so früh wie möglich fester Bestandteil des Unterrichts sein, damit jungen Menschen eine kritische Auseinandersetzung ermöglicht wird und sie ein Gefühl für ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten gewinnen. So kann über kurz oder lang ein verstärktes Verständnis und vor allem ein größeres Interesse an der Politik entstehen.

P0321 wird abgelehnt

Check red.gif P0321 Die Medienkompetenz der Bürger schulen und verbessern. V 02
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Olgr
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0321_Die_Medienkompetenz_der_B%C3%BCrger_schulen_und_verbessern._V_02
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piraten fordern, dass die von den Bürgern bezahlten öffentlich/rechtlichen Medienanstalten endlich Ihrem Auftrag ehrlich nachkommen.
Der gezielten Verblödung der Bevölkerung durch eine weichgespühlte, kritiklose und einseitige Berichterstattung ist ein unabhängiger offener und investigativer Ansatz entgegen zu setzen.
Medienkompetenz kann nur erreichen, wer einen freien Zugang zu vielen unterschiedlichen Quellen hat und erlernt, diese richtig zu nutzen. Der Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten soll helfen, diese Medienkompetenz zu entwickeln.

P0322 wird abgelehnt

Check red.gif P0322 Die Medienkompetenz der Bürger schulen und verbessern. V 03
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0322_Die_Medienkompetenz_der_B%C3%BCrger_schulen_und_verbessern._V_03
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piraten fordern, dass die von den Bürgern bezahlten öffentlich/rechtlichen Medienanstalten endlich verantwortungsvoll ihrem Bildungs- u. Informationsauftrag nachkommen.
Weil tagtäglich Zahlen, Fakten und Tatsachen durch ungekennzeichnete Interpretationen und Showelemente bis zur Unkenntlichkeit verdreht und verfremdet werden, ist Medienkompetenz für den Einzelnen unabdingbar, um sich in der heutigen Informationsgesellschaft zurechzufinden.
Deshalb brauchen wir freien und kostenlosen Zugang zu allen Medien und geeignete Angebote und Schulungen um die Medienkompetenz der Bürger zu verbessern.

P0323 wird angenommen

Check green.gif P0323 Die Medienkompetenz der Bürger schulen und verbessern. V 01
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Bardiok
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0323_Die_Medienkompetenz_der_B%C3%BCrger_schulen_und_verbessern
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Die Piraten fordern, dass die von den Bürgern bezahlten öffentlich/rechtlichen Medienanstalten verantwortungsvoll ihrem Bildungs- u. Informationsauftrag nachkommen und durch geeignete Angebote und Schulungen die Medienkompetenz der Bürger schulen und verbessern.


  • Mittagspause
14:10 - 14:40 Uhr
  • Wiederaufnahme
14:42 Uhr

P0401 wird abgelehnt

Check red.gif P0401 Religiös motivierte Verletzung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Nagumo
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0401_Religi%C3%B6s_induzierte_Verletzung
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
1 Zusaetzlich zur per Grundgesetz geschützten Unversehrtheit des Körpers und der Psyche, wollen wir hervorheben, dass wir auch eine religiös motivierte, physische, wie psychische Verletzung einer Person gegen dessen ausdrücklichen Wunsch ablehnen und verurteilen, sofern diese keine medizinisch belegte Notwendigkeit ist. Eine Person ist ein Mensch ab seiner Geburt (§1 BGB). Beschneidung der männlichen Vorhaut und die Beschneidung der weiblichen kleinen Schamlippen sowie des Kitzlers sind strafrechtlich gleich zu behandeln.
1.1. Eine physische Verletzung, die religiös motiviert ist, wäre beispielsweise die Beschneidung. Eine psychische Verletzung wäre eine zwangsweise Indoktrinierung mit religiösen Werten, die in ihren Inhalten gegen geltendes Menschenrecht verstösst. 1.1.2. Eine medizinische Notwendigkeit, die beispielsweise eine Beschneidung rechtfertigte, waere die Phimose.

P0501 wird angenommen

Check green.gif P0501 Recht auf eigene Macke
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Jörg-Stefan
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0501_Recht_auf_eigene_Macke
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen.
Jeder Mensch hat das Recht auf die eigene Macke.

Bekanntgabe: GEMA Demo Kiel am 27.10.12

Ansprechpartner ist Jens Kramer (j_kramer@gmx.de)

P0601 wird angenommen

Check green.gif P0601 Das Urheberrecht reformieren
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Olgr
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0601_Das_Urheberrecht_reformieren
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Das Urheberrecht reformieren
Wir stehen für einen fairen Umgang mit Künstlern und Konsumenten. Wir stellen das Monopol der GEMA in Frage und wehren uns gegen Pauschalverurteilungen und Geschäftsmodelle, deren primäres Ziel nicht die Wahrung der Rechte der Künstler, sondern monetäre Interessen der Ausführenden in den Vordergrund stellen.

P0602 wird abgelehnt

Check red.gif P0602 Für Wachstum und Wohlstand
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0602_F%C3%BCr_Wachstum_und_Wohlstand
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm SH im Kapitel Wirtschaft nach der Präambel Wirtschaft nachfolgenden Text einzufügen:
Für Wachstum und Wohlstand
Wir bekennen uns zur sozialen Marktwirtschaft, die sich an den Veränderungen des 21. Jahrhunderts anpassen muss, damit die erforderlichen Ausgleichsfunktionen in einer zunehmend automatisierten und globalisierten Weltwirtschaft geleistet werden können.
Dabei soll die Mehrung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstandes im Vordergrund stehen, das heißt von einem quantitativen Wirtschaftswachstum hin zu einem qualitativen.
Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt und sich durchaus als Manager seines eigenen Lebens bezeichnen könnte. Dieses Bewußtsein, ein wichtiger Teil eines Ganzen zu sein, wollen wir fördern.
Im Mittelpunkt steht also nicht die Wirtschaft als Selbstzweck, sondern die nach traditionellen Prinzipien ausgerichtete These, dass die Ökonomie der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dient.
Um diesen gewaltigen Anforderungen gerecht zu werden, laden wir alle Bürger zu einem gesamtwirtschaftlichen Dialog ein. Das heisst Vertreter von Start-ups, kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Bildungs- und Kultureinrichtungen aller Art.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Streichung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, der Streichung folgender Textpassage zuzustimmen
Das heisst Vertreter von Start-ups, kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen, Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, Bildungs- und Kultureinrichtungen aller Art.

P0603 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0603 Obsoleszenz verhindern
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0603_Obsoleszenz_verhindern
Antragstext
Der Landesparteitag 2012/3 möge beschließen, daß im Grundsatzprogramm SH nachfolgender Passus aufgenommen wird:
Obsoleszenz verhindern
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die Nutzungsdauer von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern festgeschrieben und auf dem jeweiligen Produkt kenntlich gemacht wird. Somit hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich für das Produkt zu entscheiden, das die längste Lebensdauer aufweist. Eine Verlängerung der bisher bestehenden Gewährleistungsfrist (§ 438 BGB) ist hierzu erforderlich.

P0604 wird abgelehnt

Check red.gif P0604 Teilhabe an der Wirtschaft
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
MCS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0604_Teilhabe_in_der_Wirtschaft
Antragstext
Ich beantrage im Grundsatzprogramm SH im Kapitel Wirtschaft an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:
Teilhabe an der Wirtschaft
Genauso wie lebendige Demokratie von der Teilhabe der Menschen lebt, so lebt eine lebendige und den Menschen zugewandte Wirtschaft von Ideen, Innovationen und Neuerungen, die von Menschen durch aktives wirtschaftliches Handeln in den Wirtschaftsprozess in Form von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren gebracht werden. Eine Wirtschaft nach unserer Vorstellung ist demnach kein abgeschotteter Prozess, sondern wird von Menschen für Menschen gestaltet. Um dies zu gewährleisten, muss der Bürger jedoch die Möglichkeit haben, aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Dazu ist einerseits Wissen und eine umfassende Bildung nötig, andererseits Ressourcen und der Zugang zu Kapital. Wir Piraten in SH sehen es als die Aufgabe staatlichen Handelns an, den Menschen diese Möglichkeiten bereitzustellen, um sie in die Lage zu versetzen als aktiv Handelnder am Wirtschaftsprozess teilzunehmen.

P0701 wird angenommen

Check green.gif P0701 Natur- und Umweltschutz
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0701_Naturschutz
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Natur-und Umweltschutz

Wir wollen die Umwelt-und Naturschutzpolitik des Landes Schleswig-Holstein nicht einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterwerfen – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen.
Wir sehen Natur-und Umweltschutz nicht als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung, sondern als einen elementaren Bestandteil der Erhaltung unserer Lebensgrundlage. Natur-und Umweltschutzpolitik ist auch Ländersache und darf nicht fast ausschließlich mit EU-Mitteln bestritten werden.
Intakte Umwelt ist Grundrecht
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, in Deutschland auch abgedeckt durch das Grundgesetz Art. 2. Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir ab.
Nachhaltigkeit und Beständigkeit
Wir wollen die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen.
Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.
Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
Wir wollen auch beim Thema Umwelt-und Naturschutz mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.
Vernetzte Umwelt-und Naturschutzpolitik
Wir wollen die Verbindung der Umwelt-und Naturschutzpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
P0702 wird ans Ende gestellt

P0801 wird angenommen

Check green.gif P0801 Landwirtschaft für Landwirte und Verbraucher
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0801_Landwirtschaft_f%C3%BCr_Landwirte_und_Verbraucher
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Landwirtschaft für Landwirte und Verbraucher

Stärkung der Landwirtschaft
Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist.
Das erfordert in erster Linie ein Zusammenwirken aller Beteiligten. Neben den Landwirten und deren Verbänden gehören dazu auch der Lebensmittelhandel, Qualitätssiegel, Naturschutz- und Tierschutzverbände, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher. Wir wollen entsprechende Netzwerke transparent aufbauen und pflegen, in denen die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam ausgehandelt werden.
Agrarsubventionen
Wir setzen uns dafür ein, das künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden.
Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft.
Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden. Alle Bezieher von öffentlichen Subventionen, also auch die von EU Agrarsubventionen, sollen ab einer zu definierenden Bagatellgrenze transparent veröffentlicht werden.
Verbraucherwille
Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt.
Ressourcenschonende Landwirtschaft
Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont.
Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.
Eine Kombination von Saatgut / Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab.
Industrielle Tierproduktion
Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab, weil diese die Lebensqualität in den ländlichen Räumen beeinträchtigt, in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einhergeht, sowie die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft gefährdet. Exakt durchgeplante, mechanisierte Verfahren, die z.B. in der Autoindustrie funktionieren, dürfen nicht auf Tiere angewandt werden.
Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein.
Bereits bestehenden Gesetzte und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden


Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Streichung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, der Streichung folgender Textpassage zuzustimmen
Alle Bezieher von öffentlichen Subventionen, also auch die von EU Agrarsubventionen, sollen ab einer zu definierenden Bagatellgrenze transparent veröffentlicht werden.


P0802 wird angenommen

Check green.gif P0802 Saubere Produkte und umfassende Information
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0802_Saubere_Produkte_und_umfassende_Information
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Saubere Produkte und umfassende Information
Der Mensch als Verbraucher muss geschützt werden, da er gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern infolge geringerer Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt ist.
Wir wollen dieses Ungleichgewicht durch Stärkung der Verbraucherrechte und Schaffung von Transparenz ausgleichen.

P0803 angenommen

Check green.gif P0803 Verbraucherschutz ist eine Bringschuld
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Hekate
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0803_Verbraucherschutz_ist_eine_Bringschuld
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen
Verbraucherschutz ist eine Bringschuld
Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.

P0901 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0901 Blockheizkraftwerke verstärkt einsetzen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0901_Blockheizkraftwerke_verst%C3%A4rkt_einsetzen
Antragstext
Der Landesparteitag 2012/3 möge beschließen, daß nachfolgender Passus in das Wahlprogramm Schleswig-Holstein mit aufgenommen wird:
Blockheizkraftwerke verstärkt einsetzen
Zu einer möglichst autarken und verbraucherorientierten Energiepolitik gehört, daß die Erzeugung von Wärme und Strom beim Endverbraucher "produziert" werden kann.

P0902 wird abgelehnt

Check red.gif P0902 Energiewende und Stromnetze
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Physiker (für die AG Bau, Verkehr und Netze SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0902_Energiewende_und_Stromnetze
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:
Wir wollen, dass die Energiewende zügig umgesetzt wird um den Ausstieg aus der Kernenergie endgültig zu machen.
Zentrale und dezentrale elektrische Energieversorgung sind dabei integrale Bestandteile.
Dezentrale Versorgung hat Vorrang bei privaten Haushalten, in geeigneten Kommunen und kleineren Gewerbebetrieben.
Die von großen Industriebetrieben (2/3 der elektrischen Gesamtleistung ) und großen Kommunen wie im Ruhrgebiet benötigte Leistung im GigaWatt-Bereich kann klimaneutral nur über zentrale Leitungen aus On- und Offshore Wind- und Solaranlagen bereitgestellt werden.
Die bis zur Erreichung dieses Endzustandes in voraussichtlich mehreren Jahrzehnten noch benötigten konventionellen Kraftwerke, insbesondere für die Grundlast, sollten so weit wie möglich dezentral und zwingend im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung errichtet werden.
neu: Die Standorte dieser Anlagen müssen so gewählt werden, dass die Anwohner vor Lärm und anderen Emissionen wirksam geschützt sind.
Die in Schleswig-Holstein notwendigen leistungsstarken Transportleitungen in den Süden sollen nach Planung erstellt werden, wobei den betroffenen Bürgern von Anfang an Gelegenheit zur zielorientierten planerischen Mitwirkung gegeben werden muss.
Wir fordern eine gegebenenfalls vom Bund durchzuführende zentrale Koordination der beteiligten Partner, insgesondere auch der (südlichen) Bundesländer, die versuchen einen eigenen Weg zu gehen. Dabei soll die Planung der Netzgebiete künftig nach elektrizitätswirtschaftlichen Kriterien erfolgen und nicht nach Landesgrenzen.
Als wichtiges Ergebnis dieses Prozesses erwarten wir verbindliche Aussagen darüber, wie groß der elektrische Leistungsbedarf tatsächlich ist, der von Nord- nach West- und Süddeutschland über die Stomtrassen zu leiten ist.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Streichung und Hinzufügung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, der Änderung folgender Textpassage zuzustimmen
  • In Zeile 7 soll das Wort zwingend gestrichen werden.
  • Nach Zeile 7 soll eingefügt werden
Die Standorte dieser Anlagen müssen so gewählt werden, dass die Anwohner vor Lärm und anderen Emissionen wirksam geschützt sind.
  • Kaffee-Pause
16:20 Uhr - 16:30 Uhr

P1111 wird zurückgezogen

  • Der Antrag wird zurückgezogen und als Positionspapier X9911 bei den sonstigen Anträgen eingebracht
Check grey.gif P1111 Verkehrpolitische Grundsätze Var.1
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Kattuhl (für die AG BVN SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1111_Verkehrpolitische_Grunds%C3%A4tze_Var.1
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm folgenden Abschnitt an geeigneter Stelle einzufügen:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für Schleswig-Holstein setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitiger Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keiner Weise so gefördert, wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen- und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
In der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir die zügige Umsetzung der Konzepte, die sich unter Berücksichtigung des prognostizierten Ost-West-Verkehrs an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Obige Maßnahmen allein werden aber nicht ausreichen, um die grundlegenden Verkehrsprobleme Schleswig-Holsteins zu lösen.
Die Piratenpartei fordert daher einen konsequenten und zügigen Ausbau der A20 über die A7 hinaus. Die derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren für alle Planungsabschnitte (einschließlich der Elbquerung bei Glückstadt) sind unverändert weiter zu betreiben und zeitnah zum Abschluss zu bringen

P1112 wird zurückgezogen

  • Der Antrag wird zurückgezogen und als Positionspapier X9912 bei den sonstigen Anträgen eingebracht
Check grey.gif P1112 Verkehrpolitische Grundsätze Var.2
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Kattuhl (für die AG BVN SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1112_Verkehrspolitische_Grunds%C3%A4tze_Var_2
Antragstext
Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für SH setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitige Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keinster Weise so gefördert, wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
Bei der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir Konzepte, die sich an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren und nicht an unsicheren Prognosen über zukünftige Entwicklungen.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Um kurzfristig eine Entlastung des Westens zu erreichen, ist ein Ausbau der Fährverbindungen über die Elbe zu prüfen und gegebenenfalls auch finanzielll zu fördern.
Diese Maßnahmen allein werden aber nicht ausreichen, um die grundlegenden Verkehrsprobleme Schleswig-Holsteins zu lösen.
Schleswig-Holstein benötigt eine leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung zumindest zwischen der A23 und der A1, die wir aber nicht zwangsläufig in Form der A20 auf der jetzt geplanten Strecke sehen.
Wir halten eine zusätzliche Elbquerung für notwendig.
Der bisherige Bundesverkehrswegeplan priorisiert den Bau einer westlichen Elbquerung der A20 vor dem einer östlichen der A21 bei Geesthacht mit Anschluss an die A39 (Lüneburg). Wir sehen jedoch darin eine echte Alternative zur Entlastung der A1 und der A7, insbesondere wenn über die A215 z.B. bei Bordesholm ein Anschluss an die A7 geschaffen wird. Gegenüber der A20 ist die Ostquerung eine wesentlich kostengünstigere und schneller zu realisierende Möglichkeit.

P1113 wird zurückgezogen

  • Der Antrag wird zurückgezogen und als Positionspapier X9913 bei den sonstigen Anträgen eingebracht
Check grey.gif P1113 Verkehrspolitische Grundsätze Var. 3
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Kattuhl (für die AG BVN SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1113_Verkehrspolitische_Grunds%C3%A4tze_Var._3
Antragstext
Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm folgenden Text an geeigneter Stelle einzufügen:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für SH setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitige Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keinster Weise so gefördert wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
Bei der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir Konzepte, die sich an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren und nicht an unsicheren Prognosen über zukünftige Entwicklungen.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Um kurzfristig eine Entlastung des Westens zu erreichen, ist ein Ausbau der Fährverbindungen über die Elbe zu prüfen und gegebenenfalls auch finanzielll zu fördern.
Wir lehnen den Bau weiterer Autobahnen in Schleswig-Holstein ab. So darf die A20 nur bis zur A21 bei Bad Segeberg fortgeführt werden, eine Weiterführung Richtung Westen ist verkehrspolitisch unsinnig und ökologisch nicht vertretbar.
Eine Entlastung der Verkehrswege ist stattdessen vorrangig durch Förderung und Ausbau des ÖPNVs und straßenunabhängigen Gütertransport zu erreichen.

P9900 wird nicht abgestimmt

  • Die Antragskommission sieht den Antrag als formal unzureichend an.
  • Der Antragsteller ist nicht anwesend
  • Die Versammlungsleitung empfiehlt, den Antrag nicht zu verhandeln.
Check grey.gif P9900 Menschen mit Handicap
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Vertrauensbasis
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P9900_Menschen_mit_Handicap
Antragstext
Es wird beantragt, einen unserer Schwerpunkte unserer Politik in Land, Stadt und Bund den Menschen mit Handicaps zu widmen.

W0601 wird zurückgezogen

  • Der Antrag wird zurückgezogen und als Positionspapier X9920 bei den sonstigen Anträgen eingebracht
Check grey.gif W0601 Für liberale Ladenschlussgesetze
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0601_F%C3%BCr_liberale_Ladenschlussgesetze
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, daß das derzeitig gültige Wahlprogramm nachfolgend geändert wird:

Aktuelle Fassung:

Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter. Auch Sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben. Text

Neue Fassung:

Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Grundsätzlich schliessen wir uns aus familienpolitischen und gesundheitlichen Gründen der Forderung an, dass der Sonntag nur in Ausnahmefällen (Bäderregelung) zu einem Arbeitstag werden soll. Eine entsprechende Vergütung, die sich am Sonntagszuschlag des Arbeitzeitgesetzes orientiert, setzen wir dabei voraus.

P0702 wird zurückgezogen

Check grey.gif P0702 Position zur Jagd
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Schlickschlurfer
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0702_Position_zur_Jagd
Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle (Umwelt) einzufügen:
Die Jagd hat im Zuge der Zivilisationsgeschichte ihre Bedeutung für den Menschen stark verändert und ist zu einem Bestandteil menschlicher Kultur geworden. Die Piratenpartei betrachtet die Jagd und das damit verbundene Naturerlebnis als eine legitime Form der Nutzung unserer natürlichen Ressourcen. Sie bekennt sich zu dem Recht, die Jagd nach abgeschlossener staatlicher Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze auszuüben. Wir stehen für eine moderne Jagd, in der Tradition und neue wildbiologische Erkenntnisse miteinander verflochten werden. Sie soll auch als Instrument zur Hege und Begrenzung der Wildtierpopulation dienen.

Satzungsänderungsanträge

S000 wird abgelehnt

Check red.gif S000 Unvereinbarkeitserklärung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Satzung / Präambel
Antragsteller
Nadine & Seraphine
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S000Unvereinbarkeitserkl%C3%A4rung
Antragstext
In die Präambel der Satzung soll folgende Erklärung aufgenommen werden:
Erklärung
Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.
Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.
Die Piraten Schleswig-Holstein erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Aktuelle Fassung:

Dies ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein. Diese Satzung ist der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland untergeordnet. Sollte eine Regelung der Landessatzung der Bundessatzung widersprechen, gilt die Regelung der Bundessatzung.

Neue Fassung:

Dies ist die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein. Diese Satzung ist der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland untergeordnet. Sollte eine Regelung der Landessatzung der Bundessatzung widersprechen, gilt die Regelung der Bundessatzung.

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Piraten Schleswig-Holstein erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den abgelehnten Antrag S000 als Positionspapier X9930 zuzulassen und abzustimmen


X9930 (neu) wird einstimmig angenommen

Check green.gif X9930 Unvereinbarkeitserklärung
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Nadine & Seraphine

S011 wird angenommen

Check green.gif S011 Der Sitz des Landesverbands
betrifft Abschnitt/Kapitel
Abschnitt A, § 1 Abs. 3
Antragsteller
Darkstar
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S011_Der_Sitz_des_Landesverbands
Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 1 Abs. 3 zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(3) Der Sitz des Landesverbands ist die Landesgeschäftsstelle. Er wird durch die Geschäftsordnung bestimmt. Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.

Neue Fassung:

(3) Der Sitz des Landesverbands ist Kiel. Er wird durch die Geschäftsordnung bestimmt. Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.

S012 wird angenommen

Check green.gif S012 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet - fehlendes Wort einfügen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Abschnitt A § 1 Abs. 5
Antragsteller
Franc
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S012_Name,_Sitz_und_T%C3%A4tigkeitsgebiet_-_fehlendes_Wort_einf%C3%BCgen
Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A § 1 Abs. 5 folgende Änderung vorzunehmen:

Aktuelle Fassung:

(5) Die im Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder im Folgenden als Piraten bezeichnet.

Neue Fassung:

(5) Die im Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden im Folgenden als Piraten bezeichnet.

S060 wird zurückgezogen

Check grey.gif S060 Fehlerkorrektur Ordnungsmaßnahmen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Satzung des LV, § 6
Antragsteller
Malte S.
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S060_Fehlerkorrektur_Ordnungsma%C3%9Fnahmen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
In § 6 der Satzung (Ordnungsmaßnahmen) wird ein neuer Satz 2 eingefügt. Dieser lautet:
"Abweichend von § 6 Abs. 6 S. 4 BV-S ist sind Maßnahmen gegenüber Gliederungen durch die Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme anordnenden Gliederung zu bestätigen."

Aktuelle Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

Neue Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Abweichend von § 6 Abs. 6 S. 4 BV-S ist die Maßnahme von der Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme anordnenden Gliederung für die Bestätigung zuständig.

S091 wird angenommen

Check green.gif S091 Zulassung von Gästen
betrifft Abschnitt/Kapitel
§9b - Der Landesparteitag
Antragsteller
Sven77
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S091_Zulassung_von_G%C3%A4sten
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen den §9b (Der Landesparteitag) Absatz 2 wie folgt zu erweitern:

Aktuelle Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Neue Fassung:

§ 9b - Der Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluß Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

S092 wird nicht abgestimmt

  • Antrag wurde zu spät eingereicht
Check grey.gif S092 Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen
betrifft Abschnitt/Kapitel
§ 9b Abs. 2 Landesparteitag
Antragsteller
HKLS
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S092_%C3%84nderung_der_Einladungsform_zu_LPT
Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung § 9b Abs. 2 wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

§ 9b Abs. 2: Landesparteitag 2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Neue Fassung:

§ 9b ABs. 2 Landesparteitag Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt alle Mitglieder mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Antrag S094 (LQFB) zu X0201, X0202 und X0203 verschieben

S100 wird angenommen

Check green.gif S100 Zuständigkeiten bzgl. Aufstellungsversammlungen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Abschnitt A, § 10
Antragsteller
Gollog126 821
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S100_Zust%C3%A4ndigkeiten_bzgl._Aufstellungsversammlungen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 10 der Satzung des Landesverbandes (Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen) wie folgt geändert wird.

Aktuelle Fassung:

§10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.

(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form geladen wurden und nur Stimmberechtigte an der Wahl teilnehmen.

Neue Fassung:

§10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern

(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze.

(2) Eine Aufstellungversammlung ist die Mitgliederversammlung aller laut einschlägigem Wahlgesetz stimmberechtigten Parteimitglieder.

(3) Der Landesvorstand oder ein Beauftragter des Landesvorstands lädt zu einer Aufstellungsversammlung mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen ein. Der Landesvorstand kann diese Aufgaben an den Vorstand eines untergeordneten Gebietsverbands übertragen.

(4) Der Landesvorstand unterzeichnet die Wahlvorschläge. Liegt ein Wahlgebiet bzw. Wahlkreis vollständig im Verbandsgebiet eines untergeordneten Gebietsverbands, kann der Landesvorstand diese Aufgabe an dessen Vorstand übertragen.

S200 wird abgelehnt

Check red.gif S200 Stundung von Mitgliedsbeiträgen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Abschnitt B
Antragsteller
SBO
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S200_Stundung_von_Mitgliedsbeitr%C3%A4gen
Antragstext
Es wird beantragt die Landessatzung Abschnitt B wie folgt zu ändern

Aktuelle Fassung:

Abschnitt B: Finanzordnung

Die Finanzordnung der Bundessatzung findet entsprechend Anwendung.

Neue Fassung:

Abschnitt B: Finanzordnung

§ 1 Es gilt die Finanzordnung der Bundessatzung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2 Stundung

(1) Auf der Grundlage des § 9 und abweichend von § 5 (1) der Bundesfinanzordnung wird im Landesverband Schleswig-Holstein auch eine Stundung von Mitgliedsbeiträgen ermöglicht.

(2) Der Mitgliedsbeitrag kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage auf schriftlichen Antrag durch den Landesschatzmeister oder einer vom ihm beauftragte Person gestundet und in Teilzahlungen geleistet werden. Die Stundung ist zeitlich auf das Geschäftsjahr begrenzt und kann verlängert werden. Der Landesvorstand wird davon unterrichtet. Er behält sich eine Prüfung vor.

(3) Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse teilt das Mitglied dem Landesschatzmeister unverzüglich schriftlich mit.

(4) Sofern das Mitglied mit mindestens 2 Teilzahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist, entfällt die Stundungsbewilligung und der Restbeitrag ist in voller Höhe sofort fällig.

Sonstige Anträge

X0101 wird abgelehnt

Check red.gif X0101 Keine Bündnisse mit politischen Parteien
Antragsteller
Olgr
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0101_Keine_Koalitionen
Antragstext
Es wird beantragt als Landesparteitag folgende Empfehlung auszusprechen:

Die Piratenpartei SH empfiehlt allen Piraten, seinen Kreisverbänden und sonstigen Gliederungen, keine Bündnisse mit anderen Parteien oder lokal agierenden politischen Organisationen einzugehen, die mit dem Ziel gemeinsamer Listen oder gegenseitiger Wahlempfehlungen für die Kommunal- und Bundestagswahl getroffen werden sollen.

S094 (verschoben) wird zurückgezogen

Check grey.gif S094 LQFB
betrifft Abschnitt/Kapitel
Satzung des LV, neuer Paragraph
Antragsteller
Malte S.
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/S094_LQFB
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen,

Grundantrag (in 3 Varianten für Absatz 3)


Art. 1 (LQFB in die Satzung):

Die Satzung wird um einen weiteren, noch zu nummerierenden Parapgraphen ergänzt, der unmittelbar vor § 10 steht:

(1) Zwischen zwei Mitgliederversammlungen können Meinungsbilder für den Landesverband mittels einer Instanz von LiquidFeedback (LQFB) eingeholt werden. Die Instanz wird durch oder im Auftrag des Landesvorstandes betrieben.

(2) Die Meinungsbilder sind grundsätzlich unverbindlich. Meinungsbilder, die eine konkrete politische oder gesellschaftliche Auffassung wiedergeben, sollen bei der Entscheidungsfindung der Organe des Landesverbandes und der weiteren Gliederungen mit Ausnahme des Parteitages insbesondere nach dem Maß der Zustimmung in Relation zu der Anzahl der Mitglieder berücksichtigt werden. Beträgt das Maß der Zustimmung im Verhältnis zu der Anzahl der Mitglieder mehr als 50% ist eine abweichende Handlung auf der offiziellen Internetpräsenz des zuständigen Vorstandes zu begründen.

Variante 1

(3) Jedes Mitglied hat Anrecht auf einen Zugang, ist antrags- und stimmberechtigt. Diese Rechte dürfen bei Missbrauch der Instanz beschränkt werden.

Variante 2

(3) Jedes Mitglied hat Anrecht auf einen Zugang, ist antrags- und stimmberechtigt. Diese Rechte dürfen bei Missbrauch der Instanz beschränkt werden. Jedes Mitglied hat das Recht auf die Nutzung eines Pseudonyms, welches nur von dem Vorstand und den technisch verantwortlichen Personen nach Vorstandsbeschluss aufgelöst werden darf.

Variante 3

(3) Jedes Mitglied hat Anrecht auf einen Zugang, ist antrags- und stimmberechtigt. Diese Rechte dürfen bei Missbrauch der Instanz beschränkt werden. Jedes Mitglied hat das Recht auf die Nutzung eines Pseudonyms, welches nur von dem Vorstand und den technisch verantwortlichen Personen nach Vorstandsbeschluss aufgelöst werden darf. Das Pseudonym muss unter Berücksichtigung erforderlicher Bearbeitungs- und Reaktionszeiten ohne Bezug zu dem bisher verwendeten Pseudonym wechselbar sein. Delegationen werden in diesem Fall nicht übertragen, sondern verfallen.

Art. 2 (Frist zur Einrichtung, Ausgestaltung):

Dem Vorstand wird ein Zeitraum von wenigstens zwei Monaten eingeräumt, um eine Instanz nach Art. 1 einzurichten. Darüber hinausgehende Verzögerungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie technisch bedingt sind und nicht bereits in den ersten zwei Monaten hätten beseitigt werden können.

Modularer Teil:


Der Paragraph zu LQFB wird um einen Absatz 4 ergänzt, der wie folgt lautet:

(4) Anträge, die im LQFB vor Ablauf der für den Antrag geltenden Frist positiv entschieden wurde, sind auf der nächsten Mitgliederversammlung vorrangig abzustimmen, wenn diese Absicht im LQFB kenntlich gemacht wurde. Bestehen weitere Alternativanträge, die nicht oder nicht positiv im LQFB entschieden wurden, sollen diese mit vorgezogen werden. Der Vorrang dieser Anträge gilt nicht gegenüber solchen, die aus wichtigem Grund nicht rechtzeitig in LQFB eingebracht werden konnten. Hierüber entscheidet die Versammlung nach Vorschlag durch die Antragskommission.

Aktuelle Fassung:

Nischt

Neue Fassung:

Jedenfalls, die weiteren Varianten sind dem Antragstext zu entnehmen: § [voraussichtlich 9c oder 9d] (1) Zwischen zwei Mitgliederversammlungen können Meinungsbilder für den Landesverband mittels einer Instanz von LiquidFeedback (LQFB) eingeholt werden. Die Instanz wird durch oder im Auftrag des Landesvorstandes betrieben.

(2) Die Meinungsbilder sind grundsätzlich unverbindlich. Meinungsbilder, die eine konkrete politische oder gesellschaftliche Auffassung wiedergeben, sollen bei der Entscheidungsfindung der Organe des Landesverbandes und der weiteren Gliederungen mit Ausnahme des Parteitages insbesondere nach dem Maß der Zustimmung in Relation zu der Anzahl der Mitglieder berücksichtigt werden. Beträgt das Maß der Zustimmung im Verhältnis zu der Anzahl der Mitglieder mehr als 50% ist muss eine abweichende Handlung auf der offiziellen Internetpräsenz des zuständigen Vorstandes zu begründen.

(3) Jedes Mitglied hat Anrecht auf einen Zugang, ist antrags- und stimmberechtigt. Diese Rechte dürfen bei Missbrauch der Instanz beschränkt werden. (Variante 2+3)Jedes Mitglied hat das Recht auf die Nutzung eines Pseudonyms, welches nur von dem Vorstand und den technisch verantwortlichen Personen nach Vorstandsbeschluss aufgelöst werden darf. (Variante 3)Das Pseudonym muss unter Berücksichtigung erforderlicher Bearbeitungs- und Reaktionszeiten ohne Bezug zu dem bisher verwendeten Pseudonym wechselbar sein. Delegationen werden in diesem Fall nicht übertragen, sondern verfallen.

X0201 wird angenommen

Check green.gif X0201 Liquid Democracy Tool für den Landesverband Schleswig-Holstein
betrifft Abschnitt/Kapitel
Grundsatzprogramm
Antragsteller
Florian
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0201_Liquid_Democracy_Tool_f%C3%BCr_den_Landesverband_Schleswig-Holstein
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen,
(1) der Vorstand des Landesverbandes Schleswig-Holstein wird beauftragt, ein Liquid Democracy Tool für die Nutzung durch den Landesverband Schleswig-Holstein zu betreiben.
(2) Es soll die Software Liquid Feedback ("LQFB") der Public Software Group in der Version 2.0.12 oder jünger eingesetzt werden.
entweder (3a) Die Einrichtung und der Betrieb soll durch Mitglieder des Landesverbands Schleswig-Holstein erfolgen.
oder (3b) Die Einrichtung und der Betrieb soll durch Mitglieder der Bundespartei ("Bundes-IT") erfolgen, die derzeit auch das Liquid Feedback System der Bundespartei ("BundesLiquid") betreiben.
(4) Die Konfiguration der Software soll wie im BundesLiquid vorgenommen werden. Insbesondere soll wie im BundesLiquid ein anonymisierter Gastzugang ermöglicht werden, es sind auf Basis der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des BundesLiquids entsprechende Regelungen für die Nutzung in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Die Dokumentation des Einrichtung und des Betriebs incl. Verfahrensverzeichnis soll wie für das BundesLiquid im Wiki erfolgen.
entweder (5a) Wie im BundesLiquid soll die Nutzung von Pseudonymen ermöglicht werden, wie für das BundesLiquid ist dafür eine Clearingstelle zu betreiben.
oder (5b) Anders als im BundesLiquid soll eine Klarnamenspflicht gelten: zusätzlich zu einem frei wählbaren Pseudonym muß zu jedem Nutzer der bürgerliche Namen angegeben werden.
(6) Es sollen entsprechend der Gliederung unseres Wahlprogramms zunächst die Themenbereiche 'Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte', 'Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert', 'Mehr Transparenz', 'Demokratie', 'Inneres und Justiz', 'Verbraucherschutz', 'Bildung', 'Arbeit und Gesundheit', 'Sozialpolitik', 'Wirtschaftspolitik', 'Steuerpolitik und Finanzen', 'Umweltschutz', 'Landwirtschaft', 'Energiepolitik', 'Kultur', 'Verkehr' und 'Planen und Bauen für die Zukunft' vorgesehen werden.
(7) Zusätzlich sollen die Themenbereiche 'LiquidFeedback Systembetrieb' (zur Abstimmung über Änderungen an den Regelwerken, Themengebieten, Nutzungsbedingungen, etc.) und 'Sandkasten' (für Schulungen, Tests etc.) eingerichtet werden.
(8) Es sollen zunächst die folgenden Regelwerke wie im BundesLiquid vorgesehen werden: 'Satzungsänderung', 'Programmantrag', 'Meinungsbild / Beschlussvorlage', 'Schnellverfahren' und 'Superschnellverfahren'.
entweder (9a) Es soll nur eine Organisationseinheit für den gesamten Landesverband mit den o.a. Themengebieten eingerichtet werden.
oder (9b) Es soll eine Organisationseinheit für den gesamten Landesverband mit den o.a. Themengebieten und für jeden Kreis bzw. jede Kreisfreie Stadt eine untergeordnete Organisationseinheit mit dem Themengebiet 'Lokale Themen' eingerichtet werden. Stimmberechtigt sind jedoch alle Mitglieder des Landesverbands in sämtlichen Organisationseinheiten.
(10) Der Vorstand des Landesverbands wird aufgefordert, die begonnene Abstimmung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz ("ULD") über Datenschutzfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Liquid Democracy Systems fortzusetzen und die Rückmeldungen des ULD zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Nutzung von Pseudonymen durch die Nutzer ggfs. auch gegen diesen Beschluss zu ermöglichen, falls das ULD bei seiner Beurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Verpflichtung zur Angabe des bürgerlichen Namens nicht zulässig ist.
optional (11) Zusätzlich zum Liquid Feedback System soll der Vorstand weiter zusätzliche Werkzeuge wie Adhocracy evaluieren lassen.
Check green.gif Teilabstimmung 1: Wollt Ihr LQFB benutzen? wird angenommen
Check green.gif Teilabstimmung 2: Antragsvariante 3.b wurde angenommen
Check green.gif Teilabstimmung 3: Antragsvariante 5.a wurde angenommen
Check green.gif Teilabstimmung 4: Antragsvariante 9.a wurde angenommen
Check green.gif Teilabstimmung 5: Antragspunkt 11 wurde angenommen

X0202 wird zurückgezogen

Check grey.gif X0202 Organisatorische Grundvoraussetzung für ein Tool für Meinungsbilder
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0202_Organisatorische_Grundvoraussetzung_f%C3%BCr_ein_Tool_f%C3%BCr_Meinungsbilder
Antragstext
Der LPT möge beschliessen:
1. Vor dem Start eines Tools zur Erstellung von Meinungsbildern der Basis zu aktuellen landespolitischen Themen ist vom Landesvorstand ein Konzept zur Akkreditierung der Teilnehmer vorzustellen und auf einem LPT zur Abstimmung zu bringen.
Im Akkreditierungsverfahren muss analog zu dem bei einem Parteitag die reale Existenz und eindeutige Identität der Teilnehmer nachgewiesen werden.
2. Der Start des Tools darf erst dann erfolgen, wenn sich mindestens 150 Mitglieder des LVs als Teilnehmer akkredidiert haben.
3. Die Erstellung von Meinungsbildern zu innerparteilichen Angelegenheiten ist in einer Übergangsphase, die mit dem Start des Tools der verifizierten Mitglieder endet, auch mit Tools zulässig, die diesen Bedingungen nicht entsprechen.
Ebenso kann der Vorstand auf Antrag der Landtagsfraktion oder eigenen Beschluss in begründeten Einzelfällen von diesen Regeln abweichen.

X0203 wird angenommen

Check green.gif X0203 Umfrage zu eVoting-Verfahren
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0203_Umfrage_zu_eVoting-Verfahren
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschliessen,
den Landesvorstand mit der Erstellung einer Umfrage unter den Mitgliedern des Landesverbandes zum Nutzungsverhalten von Liquid Feedback (LQFB) und allgemeinen Fragen zu „eVoting-Tools“ zu beauftragen. Diese ist in einer geeigneten Form, z.B. als Limesurvey, noch in diesem Jahr durchzuführen.
Ziel soll u.A. sein, die Anforderungen herauszufinden, die die Mitglieder allgemein an ein Tool für Meinungsbilder stellen.
Mit diesem Anforderungsprofil können dann weitere Diskussionen über eine geignete Lösung gestartet werden.
Gewünschte Themenbereiche der Umfrage sind u.a.:
Aktuelle Nutzunghäufigkeit von LQFB
Akkreditierungsfragen
Akzeptierter monatlicher Zeitaufwand
Datensicherheit / Klarnamenfrage
Delegationen – einschränken oder nicht?
Vor- oder Nachschaltung weiterer Instanzen (Diskussionstool, Limesurvey)

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, die Anträge zur A20 (X9911, X9912, X9913) vorzuziehen

Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt

Check red.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den Antrag X9920 vorzuziehen

Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt

Check red.gif Änderung der Tagesordnung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, den Antrag X9921 vorzuziehen

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Meinungsbild zu den Anträgen X9911, X9912, X9913
Antragstext
Es soll abgeklärt werden, für welchen Antrag sich eine Mehrheit findet. Der Antrag mit den wenigsten Stimmen wird zurückgezogen, die anderen beiden werden zur Abstimmung gebracht

X9911 wird angenommen

Check green.gif X9911 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 1) ex P1111
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Kattuhl
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1111_Verkehrpolitische_Grunds%C3%A4tze_Var.1
Antragstext
Es wird beantragt folgenden Text als Positionspapier zu verabschieden:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für Schleswig-Holstein setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitiger Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keiner Weise so gefördert, wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen- und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
In der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir die zügige Umsetzung der Konzepte, die sich unter Berücksichtigung des prognostizierten Ost-West-Verkehrs an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Obige Maßnahmen allein werden aber nicht ausreichen, um die grundlegenden Verkehrsprobleme Schleswig-Holsteins zu lösen.
Die Piratenpartei fordert daher einen konsequenten und zügigen Ausbau der A20 über die A7 hinaus. Die derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren für alle Planungsabschnitte (einschließlich der Elbquerung bei Glückstadt) sind unverändert weiter zu betreiben und zeitnah zum Abschluss zu bringen

X9912 wird abgelehnt

Check red.gif X9912 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 2) ex P1112
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Kattuhl (für die AG BVN SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1112_Verkehrspolitische_Grunds%C3%A4tze_Var_2
Antragstext
Es wird beantragt, folgenden Text als Positionspapier zu verabschieden:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für SH setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitige Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keinster Weise so gefördert, wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
Bei der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir Konzepte, die sich an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren und nicht an unsicheren Prognosen über zukünftige Entwicklungen.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Um kurzfristig eine Entlastung des Westens zu erreichen, ist ein Ausbau der Fährverbindungen über die Elbe zu prüfen und gegebenenfalls auch finanzielll zu fördern.
Diese Maßnahmen allein werden aber nicht ausreichen, um die grundlegenden Verkehrsprobleme Schleswig-Holsteins zu lösen.
Schleswig-Holstein benötigt eine leistungsfähige Ost-West-Straßenverbindung zumindest zwischen der A23 und der A1, die wir aber nicht zwangsläufig in Form der A20 auf der jetzt geplanten Strecke sehen.
Wir halten eine zusätzliche Elbquerung für notwendig.
Der bisherige Bundesverkehrswegeplan priorisiert den Bau einer westlichen Elbquerung der A20 vor dem einer östlichen der A21 bei Geesthacht mit Anschluss an die A39 (Lüneburg). Wir sehen jedoch darin eine echte Alternative zur Entlastung der A1 und der A7, insbesondere wenn über die A215 z.B. bei Bordesholm ein Anschluss an die A7 geschaffen wird. Gegenüber der A20 ist die Ostquerung eine wesentlich kostengünstigere und schneller zu realisierende Möglichkeit.

X9913 wird zurückgezogen

Check grey.gif X9913 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 3) ex P1113
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Kattuhl (für die AG BVN SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P1113_Verkehrspolitische_Grunds%C3%A4tze_Var._3
Antragstext
Es wird beantragt, folgenden Text als Positionspapier zu verabschieden:

Verkehrspolitische Grundsätze für Schleswig-Holstein

Die Planungen für SH setzen insbesondere für den Güterverkehr zu wenig auf Integration und gegenseitige Entlastung der unterschiedlichen Verkehrswege Straße, Bahn und Schiff.
Insbesondere wird der Schiffsverkehr in keinster Weise so gefördert wie es für ein Land „zwischen den Meeren“ eigentlich naheliegend ist.
Für den Gütertransit von und nach Skandinavien bieten sich durch den neuen Jade-Weser-Port Chancen für die Entlastung der Straßen und Bahnlinien, die von Schleswig-Holstein offensiv genutzt werden sollen.
Die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals ist deshalb weiterzuführen.
Bei der Planung neuer Straßen, insbesondere Autobahnen, fordern wir Konzepte, die sich an vorhandenen Verkehrsströmen und Problemen orientieren und nicht an unsicheren Prognosen über zukünftige Entwicklungen.
Der Knotenpunkt Hamburg stellt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern auch für den Gütertransport per Bahn ein Nadelöhr da, an dessen Beseitigung durch leistungsfähige Bypässe nicht ausreichend gearbeitet wurde.
Um kurzfristig eine Entlastung des Westens zu erreichen, ist ein Ausbau der Fährverbindungen über die Elbe zu prüfen und gegebenenfalls auch finanzielll zu fördern.
Wir lehnen den Bau weiterer Autobahnen in Schleswig-Holstein ab. So darf die A20 nur bis zur A21 bei Bad Segeberg fortgeführt werden, eine Weiterführung Richtung Westen ist verkehrspolitisch unsinnig und ökologisch nicht vertretbar.
Eine Entlastung der Verkehrswege ist stattdessen vorrangig durch Förderung und Ausbau des ÖPNVs und straßenunabhängigen Gütertransport zu erreichen.

X9920 wird angenommen

Check green.gif X9920 Für liberale Ladenschlussgesetze (ex W0601)
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/W0601_F%C3%BCr_liberale_Ladenschlussgesetze
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, den zurückgezogenen Antrag W601 als Positionspapier zu verabschieden:

Aktuelle Fassung:

Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter. Auch Sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben. Text

Neue Fassung:

Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Grundsätzlich schliessen wir uns aus familienpolitischen und gesundheitlichen Gründen der Forderung an, dass der Sonntag nur in Ausnahmefällen (u.a. Bäderregelung) zu einem Arbeitstag werden soll. Eine entsprechende Vergütung, die sich am Sonntagszuschlag des Arbeitzeitgesetzes orientiert, setzen wir dabei voraus.

Antrag zur Geschäftsordnung wird angenommen

Check green.gif Hinzufügung
Antragstext
Der LPT möge beschließen, der Änderung des Textes wie folgt zuzustimmen:
  • Bäderregelung wird geändert in u.a. Bäderregelung

X9930 Unvereinbarkeitserklärung (ex S000)

Check green.gif Der Antrag wurde unmittelbar nach der Ablehnung von S000 eingebracht, abgestimmt und angenommen, s.o.

X9921 wird angenommen

Check green.gif X9921 Energiewende und Stromnetze ex P0902
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Physiker (für die AG Bau, Verkehr und Netze SH)
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/P0902_Energiewende_und_Stromnetze
Antragstext
Es wird beantragt, den abgelehnten Antrag P0902 als Positionspapier zu verabschieden:
Wir wollen, dass die Energiewende zügig umgesetzt wird um den Ausstieg aus der Kernenergie endgültig zu machen.
Zentrale und dezentrale elektrische Energieversorgung sind dabei integrale Bestandteile.
Dezentrale Versorgung hat Vorrang bei privaten Haushalten, in geeigneten Kommunen und kleineren Gewerbebetrieben.
Die von großen Industriebetrieben (2/3 der elektrischen Gesamtleistung ) und großen Kommunen wie im Ruhrgebiet benötigte Leistung im GigaWatt-Bereich kann klimaneutral nur über zentrale Leitungen aus On- und Offshore Wind- und Solaranlagen bereitgestellt werden.
Die bis zur Erreichung dieses Endzustandes in voraussichtlich mehreren Jahrzehnten noch benötigten konventionellen Kraftwerke, insbesondere für die Grundlast, sollten so weit wie möglich dezentral und im Wege der Kraft-Wärme-Kopplung errichtet werden.
Die Standorte dieser Anlagen müssen so gewählt werden, dass die Anwohner vor Lärm und anderen Emissionen wirksam geschützt sind.
Die in Schleswig-Holstein notwendigen leistungsstarken Transportleitungen in den Süden sollen nach Planung erstellt werden, wobei den betroffenen Bürgern von Anfang an Gelegenheit zur zielorientierten planerischen Mitwirkung gegeben werden muss.
Wir fordern eine gegebenenfalls vom Bund durchzuführende zentrale Koordination der beteiligten Partner, insgesondere auch der (südlichen) Bundesländer, die versuchen einen eigenen Weg zu gehen. Dabei soll die Planung der Netzgebiete künftig nach elektrizitätswirtschaftlichen Kriterien erfolgen und nicht nach Landesgrenzen.
Als wichtiges Ergebnis dieses Prozesses erwarten wir verbindliche Aussagen darüber, wie groß der elektrische Leistungsbedarf tatsächlich ist, der von Nord- nach West- und Süddeutschland über die Stomtrassen zu leiten ist.


X0301 wird zurückgezogen

Check grey.gif X0301 Positionspapier 2013 - Referendum und Projektgruppe für Europa
betrifft Abschnitt/Kapitel
Positionspapier
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0301_Positionspapier_2013_Referendum_und_Projektgruppe_f%C3%BCr_Europa
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Positionspapier des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:

Referendum und Projektgruppe für Europa

1.) Der Bundesparteitag spricht sich für ein bundes- und europaweites Referendum aus, um die Zielsetzung Europas zu formulieren, damit überhaupt eine zielgerechte politische Umsetzung möglich wird.
2.) Um die hierzu unterschiedlichen Positionen herauszuarbeiten, werden zwei bundesweite Projektgruppen ins Leben gerufen, die sich jeweils mit nachfolgenden Zielrichtungen beschäftigen und alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben, aufzeigen.
Projektgruppe A:
Einführung der Vereinigten Staaten von Europa, analog USA, Ausrichtung des Bildungssystems auf eine einheitliche Sprache, einheitliche Währung, weitgehende Gesetzeskonformität auf allen Ebenen, Angleichung der sozialen Verhältnisse auf einen gemeinsamen Level, SWOT-Analyse, Projektlaufzeit 3 Monate.
Projektgruppe B:
Erhaltung der eigenverantwortlichen Nationalstaaten unter dem Beibehalt eigener kultureller Identitäten und Sprachen, Pluralismus mit einem gemeinsamen Wertekatalog, Freizügigkeit, langsames Zusammenwachsen ohne Zwang und Terminierung, Vor- und Nachteile unterschiedlicher Währungen, SWOT-Analyse, Projektlaufzeit 3 Monate.
  • Ende: Henry beendet die Veranstaltung um 18:31 Uhr

X0401 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0401 Transparenz steht nicht im Gegensatz zu Vertraulichkeit
betrifft Abschnitt/Kapitel
Stellungnahme
Antragsteller
DrakeX
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0401_Transparenz_steht_nicht_im_Gegensatz_zu_Vertraulichkeit
Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Stellungnahme beschließen:
Transparenz bedeutet für die Piraten nicht das Ende sämtlicher Vertraulichkeit in der Politik. Abgeordnete dürfen sich weiterhin gerne auf vertraulicher Basis zusammensetzen und in kleineren Runden außerhalb von politischen Gremien über Themen mit öffentlicher Bedeutung beraten. Allerdings sollte das Stattfinden solcher Treffen öffentlich gemacht werden und die Ergebnisse eben dieser Treffen sollten zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungswegen öffentlich gemacht werden.

X0501 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0501 Einführung einer Tourismusabgabe
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antragsteller
SiHansen
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0501_Einf%C3%BChrung_einer_Tourismusabgabe
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge beschließen:
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe auf Gemeindeebene. Die Einnahmen sollen die jeweiligen Gemeinden in Eigenregie zur Förderung ihres touristischen Profils ausgeben können. Zur Zahlung verpflichtet werden können alle am Tourismus Beteiligten bis hin zum Einzelhandel, die genauen Regelungen trifft jede Gemeinde für sich. Diese Abgabe ersetzt u.a. die Bettensteuer, die gestrichen wird.

X0502 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0502 Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag für den BPT2012/2
Antragsteller
Ute
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0502_Neuregelung_des_Verbraucherinsolvenz-_und_Restschuldbefreiungsverfahren
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
1.) Die Piraten setzen sich dafür ein, daß die bisherige Verfahrensdauer im Insolvenzverfahren von bisher 6 auf 2 Jahre verkürzt wird.
2.) Die im Regierungsentwurf vom 18.07.2012 angedachte Neuregelung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren lehnen wir ab.

X0601 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0601 Energiekonzept - Wind und Wasser gleich Wasserstoff
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag auf dem BPT2012/2
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0601_Energiekonzept_Wind_und_Wasser_gleich_Wasserstoff
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Energiekonzept - Wind und Wasser gleich Wasserstoff
Die Piraten wollen eine effiziente und ökologische Energiepolitik. Hierzu gehört, daß wir in den Küstenregionen aufgrund angeblich oder tatsächlich nicht vorhandener Trassenkapazitäten den durch Wind erzeugten Strom für die Erzeugung von Wasserstoff nutzen.
Die notwendige Technik ist bereits vereinzelt vorhanden und serienreif.

X0701 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0701 Zwischenlagerung von radioaktivem Material
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag auf dem BPT2012/2
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0701_Zwischenlagerung_von_radioaktivem_Material
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Zwischenlagerung von radioaktivem Material
Parallel zur angekündigten Abschaltung der bestehenden Kraftwerke fordern wir die sofortige Rückholung des im Salzbergwerk Asse gelagerten Atommülls und Zwischenlagerung bis zum Bau eines „Endlagers“, damit für mindestens 500 Jahre der Abfall sicher verwahrt werden kann. Unsere Nachfahren werden sich mit diesem Problem wohl noch hinreichend aktiv beschäftigen müssen, bevor es ihnen hoffentlich gelingt eine Technologie zu entwickeln, die dieses Erbe für immer sicher von der Umwelt abschirmt.
Jegliche künftige Forschung, außer zur sicheren Endlagerung notwendige Arbeiten, ist künftig verboten. Die bisherige (künftig unter dieser Prämisse nicht benötigte) Infrastruktur ist unter strengster nationaler und internationaler Aufsicht abzuwickeln.



X0702 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0702 Transport von strahlendem Material aus Drittländer untersagen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag für den BPT2012/2
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0702_Transport_von_strahlendem_Material_aus_Drittl%C3%A4nder_untersagen
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Transport von strahlendem Material aus Drittländer untersagen
Um die Bevölkerung und die Umwelt vor der Gefährdung durch Transport von strahlenden Substanzen wenigstens im gewissen Umfang zu schützen, fordern die Piraten, daß jedwede Durchleitung von Vorprodukten, neuen und gebrauchten Brennelementen, radioaktiven Abfalls oder Materials aus Drittländern untersagt wird.
Die Lagerung von fremden Brennelementen etc. lehnen wir strikt ab.

X0703 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0703 Bestehende Atomkraftwerke nicht abreissen, sondern einschließen und bewachen
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag für den BPT2012/2
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0703_Bestehende_Atomkraftwerke_nicht_abreissen,_sondern_einschlie%C3%9Fen_und_bewachen
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Bestehende Atomkraftwerke nicht abreissen, sondern einschließen und bewachen
Zur Vermeidung der weiteren Produktion radioaktiven Abfalls sind die bestehenden Kraftwerke nicht abzureissen (sogenannter „Rückbau“) sondern bis zum Nachweis der Existenz eines sicheren Endlagers sicher einzuschließen und zu bewachen.

X0704 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
Check grey.gif X0704 Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitigung"
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antrag für den BPT2012/2
Antragsteller
Thomas
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X0704_Schaffung_eines_%22Sonderverm%C3%B6gens_Atomare_Abfallbeseitigung%22
Antragstext
Der Landesparteitag 2012.3 Schleswig-Holstein möge nachfolgenden Antrag beschließen, um ihn als Antrag des LV SH auf dem BPT2012/2 einzubringen:
Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitigung"
Um eine künftig von aktuellen Haushaltsengpässen unabhängige Finanzierung zu gewährleisten, fordern die Piraten die Schaffung eines "Sondervermögens Atomare Abfallbeseitung". Zur Erstfinanzierung werden die gebildeten Rückstellungen der Kernkraftbetreiber diesem Sondervermögen übertragen.
Die bisherigen Kraftwerksbetreiber werden bis zur Existenz einer endgültigen sicheren Abfalllagerung und deren Finanzierung "gepfändet" und finanzieren mit ihren sonstigen geschäftlichen Handlungen die gesicherte Abfalllagerung.
Gemäß Grundgesetz sind zum Wohl der Allgemeinheit Enteignungen möglich. Sollte die Politik Probleme mit der Durchsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen haben, empfehlen wir eine Volksabstimmung zur endgültigen Absicherung der Wünsche des Souveräns.

X9900 wird nicht behandelt

  • Der Antrag wird aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt
  • Der Antrag wurde außerdem von der Antragskommission als formal mangelhaft gekennzeichnet
Check grey.gif X9900 Politik(er)verhältnis
betrifft Abschnitt/Kapitel
Antragsteller
Vertrauensbasis
Link zum Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2012.3/Antr%C3%A4ge/X9900_Politik%28er%29verh%C3%A4ltnis
Antragstext
Es wird beantragt, einerseits eine Arbeitsgruppe zu schaffen, die klärt, wie es möglichst parteiübergreifend zu erreichen ist, dass das Wort vor der Wahl auch nach der Wahl möglichst eingehalten wird und das Verhältnis des Politikers zur Gewissensentscheidung nicht zu Gunsten einer Fraktion / eines Fraktionszwanges "über den Haufen geworfen" wird !

X9911 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 1) ex P1111

  • Der Antrag wurde vorgezogen, s.o.

X9912 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 2) ex P1112

  • Der Antrag wurde vorgezogen, s.o.

X9913 Verkehrspolitische Grundsätze (Var. 3) ex P1113

  • Der Antrag wurde vorgezogen, s.o.

X9920 Für liberale Ladenschlussgesetze ex W0601

  • Der Antrag wurde vorgezogen, s.o.

X9921 Energiewende und Stromnetze ex P0902

  • Der Antrag wurde vorgezogen, s.o.

Verschiedenes

  • dieser Punkt der Tagesordnung entfällt

Kissenschlacht

  • dieser Punkt der Tagesordnung entfällt