SH:LPT2012.3/Anträge/S060 Fehlerkorrektur Ordnungsmaßnahmen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.
Der Landesparteitag möge beschließen: In § 6 der Satzung (Ordnungsmaßnahmen) wird ein neuer Satz 2 eingefügt. Dieser lautet: "Abweichend von § 6 Abs. 6 S. 4 BV-S ist sind Maßnahmen gegenüber Gliederungen durch die Mitgliederversammlung der die Ordnungsmaßnahme anordnenden Gliederung zu bestätigen." Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Gem. § 6 Abs. 6 S. 5 der Bundessatzung müssen die Ordnungsmaßnahmen von der Mitgliederversammlung des betroffenen Verbandes bestätigt werden und treten sonst außer Kraft. Damit kann jeder Verband dauerhaft die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen verhindern. Daher muss dieser - redaktionelle - Fehler durch eine Klarstellung in der Landessatzung aufgehoben werden.
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