SH:LPT2012.3/Anträge/S074 Kommunalgruppen als "weiche Struktur"

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer S074 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Gollog126 821
Titel 
Kommunalgruppen als "weiche Struktur"
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, in die Landessatzung, Abschnitt A, den folgenden Text als neuen Paragraphen an geeigneter Stelle einzufügen.


Neue Fassung:

§ [geeignete Zahl] Kommunalgruppen

(1) Der Vorstand führt die gemäß Absatz 2 gegründeten Kommunalgruppen mit einem Namen, ihrer geographischen Ausdehnung, ihren Sprechern und den Daten ihrer Wahl in der Kommunalliste. Er beschließt ein für alle Kommunalgruppen gültiges Statut.

(2) Eine Kommunalgruppe gilt als gegründet, wenn

1. mindestens drei Mitglieder aus einem zusammenhängenden räumlichen Bereich dies beim Vorstand beantragen;
2. in diesem räumlichen Bereich eine Mindestanzahl an Mitgliedern ansässig ist, die das Statut festlegt und die Zahl 20 nicht übersteigt;
3. a) keine Überschneidung mit dem räumlichen Bereich einer bereits eingetragenen Kommunalgruppe vorliegt, oder
3. b) bei Überschneidungen mit dem räumlichen Bereich von einer oder mehreren bereits eingetragenen Kommunalgruppe(n) eine politische Begründung vorliegt (z. B. eine lokale Kommunalgruppe möchte sich innerhalb einer Kreisgruppe mit gemeindepolitschen Themen beschäftigen);
4. auf einer vom Vorstand zeitnah einberufenen Mitgliederversammlung für diesen räumlichen Bereich ein bis fünf Sprecher aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden.

(3) Die Kommunalgruppen geben sich eigene Aufgaben. Zudem sollen sie, insbesondere ihre Sprecher, Aufgaben im Auftrag des Vorstands erledigen. Der Vorstand bedenkt sie entsprechend des Aufgabenumfangs und der Größe der Gruppe finanziell.

(4) Mitgliederversammlungen werden regelmäßig vom Vorstand oder von einem Sprecher im Einvernehmen mit dem Vorstand einberufen. Insbesondere soll eine jährliche Neuwahl der Sprecher gewährleistet werden.

(5) Der Vorstand kann den räumlichen Zuschnitt der Kommunalgruppen im Einvernehmen mit den dort ansässigen Mitgliedern verändern. Der Vorstand kann Kommunalgruppen durch Austragen aus der Kommunalliste auflösen; als Kriterien berücksichtigt der Vorstand u. a. den Mitgliederwillen und die Nicht-Wahl von Sprechern.

(6) Die Sprecher der eingetragenen Kommunalgruppen treffen sich zum Informationsaustausch und zur Beratung unter Beteiligung des Vorstands. Näheres regelt das Statut für die Kommunalgruppen.

Begründung

In der Partei gibt es bereits "weiche Strukturen", also Einrichtungen, die nicht im starren Korsett des Parteiengesetzes verankert sind (Stammtische, AGen, Teams..), und die auch keine Nennung in der Satzung finden. Dennoch gibt es Stimmen, eine stärker institutionalisierte Beteiligungsform wünschen. Dies soll durch diese Satzungserweiterung ermöglicht werden.

Vereinfacht gesprochen ist eine Kommunalgruppe ein "Junior-Verband" oder "Verband light". Sie kann im Kreis oder in der Gemeinde auftreten, aber auch auf Amt- oder Regionalebene. Sie hat keine Satzung, keine eigenständigen Finanzen und kein Schiedsgericht, aber vollen politischen Aktionsradius.

Die Kommunalgruppenstruktur soll eine Verlässlichkeits- und Kooperationsstruktur sein. Es sind Gruppensprecher vorgesehen, die von der Mitgliederversammlung der Gruppe sozusagen als Gesichter der Gruppe bzw. als "Erste unter Gleichen" gewählt werden, d. h. sie haben keine besonderen Rechte, wohl aber Aufgaben: Sie sollen verlässlich ansprechbar sein für die Mitglieder vor Ort (etwa zur besseren Einbindung von Neupiraten oder Analog-Piraten), verlässlich ansprechbar sein für den Landesvorstand, damit dieser an die Gruppe/Sprecher Aufgaben delegieren und finanzielle Mittel zuweisen kann, verlässlich ansprechbar sein für Bürger und Presse (die Sprecher können sich nach eigenem Verständnis auch gerne als Pressepirat oder Verwaltungspirat sehen bzw. vom Vorstand als solche beauftragt werden).

Die Verlässlichkeit geht aber auch in die andere Richtung: Die Gruppe, ihre Mitglieder(-versammlung) und die für einen Zeitraum gewählten Sprecher sollen sich auf die Unterstützung des Landesvorstands, der für sie wichtigen Arbeitsgemeinschaften, Crews usw. verlassen können - Unterstützung nicht erst auf Anfrage, sondern als Angebot.

Außerdem sollen regelmäßige Mitgliederversammlungen der Gruppe die Einbindung und Aktivierung der Mitglieder verbessern.

Die Kommunalgruppen-Sprecherversammlung (Absatz 6) wertet das kommunalpolitische Engagement auf. Treffen von Angesicht zu Angesicht können die Kommunikation verbessern und Vertrauen schaffen. Der Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen untereinander, mit dem Vorstand und ggf. geladenen Gästen (z. B. gemeinsame kommunalpolitische Ziele, Kommunalwahlrecht, Aufstellungsversammlung, Wahlsysteme und -ordnungen, Know-How von Teams, AGen und vieles mehr) erhöht die Effektivität der politischen Arbeit.

Diskussion
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