NRW:Arbeitskreis/Arbeit und Soziale/Themen
Hier diskutieren Mitglieder des AK Arbeit und Soziales. Dieser Artikel ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei.
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KurzarbeitHallo! Es gibt einen Antrag von SPD/Grünen zur nächsten Plenarsitzung des Landtags NRW.
www.landtag.nrw.de Dokument MMD16-1629.pdf
(Antragstext siehe unten)
Die Wirtschaft kann langfristiger planen
Für die Absicherung über das Kurzarbeitergeld werden Steuergelder ausgegeben Nordpirat zusätzlich zu Utes Statement:
Der Antrag ist unbedingt abzulehnen. Wobei die Frage bleibt, inwieweit ein solcher Antrag auf Landesebene überhaupt noch Sinn hat: http://www.n-tv.de/politik/Kurzarbeitergeld-wird-verlaengert-article9700266.html Statement von Ute:
§ 95 Anspruch
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Form des Saison-Kurzarbeitergeldes. Somit erfolgt der Anspruch nicht aus Steuer-, sondern meines Erachtens aus Versicherungsleistung der AV. Vorteil ist, daß keine Kündigungen erfolgen und im Falle der wirtschaftlichen "Gesundung" keine zeit-und kostenintensive Personalbeschaffung erfolgen muß. So gesehen, ist die Argumentationsstrecke der Antragsteller nachvollziehbar. Es ist natürlich auch schön für die Arbeitslosenstatistik der Antragsteller (Regierungsparteien), weil die Zunahme an Arbeitssuchenden vermieden wird und sich die kommenden Arbeitsmarktdaten elegant mit "nur Kurzarbeitern" kompensieren lassen. Anm. Toso: Die Agentur hat zur Zeit die Mittel für ein erneutes, verlängertes Kurzarbeitergeld nicht im vollen Umfang, daher müsste aus allgemeinen Haushaltsmitteln nachgeschossen werden.
Warum soll die Solidargemeinschaft für die privatwirtschaftlichen Konjunkturprobleme von Unternehmen aufkommen? Vielfach ist es auch ein bequemer Trick, die Gunst der Stunde zu nutzen und Kosten auszulagern. Wenn ein Unternehmen, warum auch immer, nicht mehr konkurrenzfähig ist, gehört es marktbereinigt. Also geschlossen. Auch das gehört zur Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, daß die Industriearbeitsplätze, also auch die in der Automobilindustrie, aufgrund der zunehmenden Produktivität und Globalisierung in Zukunft nicht mehr den Stellenwert haben werden, als im vergangenen Jahrhundert. Wer hier noch auf Wachstum und Wohlstand setzt und glaubt, daß es sich hier nur um ein rein temporäres Problem handelt, hat den Zahn der Zeit nicht erkannt. Allgemein: Der Strukturwandel beinhaltet, dass sich Umfang und Zusammensetzung der Unternehmen in der Wirtschaft verändern. Subventionen "verlängern" den überfälligen Prozess. Nur um Statistiken zu schönen, Bilanzen zu stärken und den betroffenen Menschen falsche Hoffnung zu machen, sind dies Ausgaben zu vermeiden. Stattdessen sollten diese Gelder in Massnahmen investiert werden, die den -selbstherbeigeführten!- Strukturwandel beschleunigen bzw. den betroffenen Menschen und Regionen helfen (Weiterbildungen auf freiwilliger Basis bis irgendwann hin zum BGE) Die derzeitigen Parteien solten sich besser schon jetzt überlegen, welches "Change-Management" man bei Opel vornehmen muß, um diesen Traditionsbetrieb in Zukunft überhaupt ohne GM erhalten zu können. Wer dabei glaubt, alle Arbeitsplätze erhalten zu können, der geht an der Realität vorbei. Vielleicht würden sich viele "zwischengelagerte" Arbeitnehmer dafür entscheiden, einen völlig neuen Berufsweg einzuschlagen, sich woanders zu engagieren bzw. mit dem erworbenen Know-how selbst eine kleine Firma zu gründen. Es wäre zumindest für viele nicht falsch, sich neu auszurichten und zu positionieren. Nutzen wir also die Gunst der Stunde und kümmern uns um die Zukunft. Seien wir also ehrlich zu uns selbst und zu unseren Bürgern. Wir sollten uns jetzt verstärkt auf die Kaufkraftstärkung jedes einzelnen konzentrieren, um die Inlandsnachfrage zu stärken und den Menschen Zuversicht zu geben, damit die Wirtschaft in den nächsten sehr harten Monaten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. Dies vorausgeschickt, würde ich den Antrag ablehnen. Hier sollte eher ein Signal in Richtung der Unternehmen gehen, das der Staat nicht dafür zuständig ist vermeitlich schwache Monate gesetzlich zu überbrücken, sondern vielmehr die Unternehmen in ihrer Risikoplanung umsichtiger vorzugehen haben. So würde ich den Antrag ablehnen! Masch: Ich lasse mich zu I. (Information und Argumentation) nicht ein, da imho zu viel Prosa und deshalb irrelevant. Zu II.: Die Unterstützung nicht spezifizierter und zeitlich nicht konkretisierter Forderungen Dritter ist abzulehnen, insbesondere, wenn die Unterstützung - wie in diesem Antrag gegeben - nicht faktisch fundiert begründet ist. Ein derartiger Unterstützungsbeschluß durch den LTNRW kann dazu führen, für aktuelle Forderungen Dritter, die gar nicht im Beschluß intentioniert sind und für künftige (noch nicht bekannte) Forderungen Dritter mißbraucht zu werden. Zu III.: Der Antrag beinhaltet in I. das Fazit "Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage im SGB III zu schaffen, damit auch die Sonderregelungen für die Kurzarbeit unbürokratisch und schnell per Verordnung im Bedarfsfall wieder in Kraft gesetzt werden könnten.". In III. wird jedoch die unbedingte Änderung des SGB III eingefordert, also die feste Verankerung von beispielsweise längerer Bezugsdauer. Statt der Möglichkeit 'unbürokratischer Sonderregelungen' im Bedarfsfall werden feste Regelungen ohne Bedarfsorientierung verlangt.Darüberhinaus werden Saisonkurzarbeitergeld und Konjunkturkurzarbeitergeld vermengt ("Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe des Gerüstbaugewerbes in der Schlechtwetterzeit in Höhe von 50 Prozent in den ersten sechs Monaten und von 100 Prozent ab dem siebten Monat."). Die mangelnde Stringenz des Antrags (Sonderregelung vs. feste Regelung) und die mangelnde Präzision (SaisonKG vs. KonjunkturKG) sind nicht geeignet, ihn als unterstützenswert erscheinen zu lassen. Die handwerklichen Mängel lassen Intentionen der Antragsteller vermuten, die im Antrag nicht klar formuliert werden. Zu IV.: Hier werden Begründung und Beschluß vermengt und es wird der Eindruck erweckt, dass die Verminderung der Rücklagen der BA zu einer teilweisen Handlungsunfähigkeit führt. Diese Andeutung der Handlungsunfähigkeit ist im Antrag in keiner Weise argumentiert und begründet. Die Schlußforderung 'Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, eine ausreichende Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen.' ist zwar grundsätzlich unterstützenswert, aber aufgrund der unsachlichen (tendenziösen) Herleitung im Kontext des Abschnitts IV abzulehnen. Ich würde den Antrag ablehnen mit der Begründung "Nicht belastbar begründet, nicht klar, zu hohes Interpretationspotential".
Antrag
der Fraktion der SPD und I. Die führenden Forschungsinstitute haben Anfang Oktober 2012 ihre Vorhersagen für 2012 und 2013 nach unten revidiert. In ihrem Herbstgutachten sagten sie für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 0,8 Prozent in diesem und von 1,0 Prozent im nächsten Jahr voraus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in diesem und im nächsten Jahr mit einem Plus von 0,9 Prozent. Gründe sind die Rezession in der Euro-Zone und die allgemein schwächere Weltwirtschaft. Auch der Ifo-Geschäftsklimaindex sank im Oktober zum sechsten Mal in Folge. Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer fiel spürbar von 101,4 Punkten auf 100 Punkte. Eine der Ursachen ist die Absatzschwäche der Automobilindustrie. Durch aktuelle Überkapazitäten drohen Stellenstreichungen und Werksschließungen. Auch NRW ist von der Krise der Automobilindustrie in Bochum und in Köln betroffen. In der Stahlsparte von ThyssenKrupp sind schon im August 2012 die ersten Beschäftigten in Kurzarbeit gegangen. Vor diesem Hintergrund brauchen die Unternehmen Planungssicherheit auch bei Auftragsrückgängen und die Möglichkeit, durch Verbesserung der Konditionen bei der Kurzarbeit Arbeitsplätze zu erhalten. Die Kurzarbeit ermöglicht den Unternehmen eine flexible Personalanpassung durch den schnellen Abbau von Kosten, der flexible Einsatz von Personal bei Auftragseingängen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und verhindert Entlassungen von Fachkräften. Die im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind jedoch mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ teilweise wieder zurückgenommen worden. Zum 31. Dezember 2011 sind entfallen: die alternative Erfüllung der Mindestvoraussetzungen (10 Prozent-Regelung), die Gewährung von Kurzarbeitergeld an Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen, die hälftige bzw. volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Beziehenden von Kurzarbeitergeld an Arbeitgeber und Arbeitgeberin, die SV-Erstattung für Betriebe des Gerüstbaugewerbes in der Schlechtwetterzeit. Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld ist für die ab dem 01. Januar 2012 beginnende Kurzarbeit auf die gesetzliche Bezugsfrist (§ 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III) von sechs Monaten begrenzt. Die Bundesregierung kann die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld dabei auf dem Wege der Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. Für eine Wiedereinführung der 2009 beschlossenen Sonderregelungen bedarf es jedoch einer erneuten Gesetzesänderung auf Bundesebene. Allerdings hat vor allem die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bewirkt, dass die Unternehmen eine längere Dauer der Auftragsschwäche durchstehen konnten. Dies galt insbesondere dann, wenn nicht nur Teile des Unternehmens, sondern das ganze Unternehmen bzw. die produzierenden Teile des Unternehmens betroffen waren. Schon während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 19. April 2010 waren sich fast alle Experten und Expertinnen einig, dass die Kurzarbeit” so gut wie gar nicht missbraucht wurde“ und auch keineswegs den Strukturwandel behinderte. So erläuterte beispielsweise der DGB, dass im Jahre 2009 in der Spitze bis zu 65.000 Unternehmen kurz gearbeitet haben. Dem standen nur wenige hundert Missbrauchsverdachtsfälle gegenüber. Das Risiko für die Unternehmen, entdeckt zu werden, sei relativ groß, weil bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme sehr viele Beteiligte und damit Mitwisser vorhanden sind. Zur vermeintlichen Verzögerung eines notwendigen Strukturwandels führte das IAB aus, dass Kurzarbeit von den Unternehmen nur dann fortgesetzt werde, wenn sie auf absehbare Zeit wieder mit einer stärkeren Auslastung rechnen. Auch bei Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge verbleiben bei den Unternehmen Remanenzkosten in Höhe von 24 Prozent, die ein starker Anreiz sind, bei fehlender Auslastung die Kapazitäten anzupassen. Insgesamt wird deutlich, dass eine ausreichende Planungssicherheit alleine auf der Grundlage der möglichen Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate noch nicht gewährleistet werden kann. Zusätzlich ist die Wiedereinführung der Sonderregelungen zur Sozialversicherung unabdingbar. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage im SGB III zu schaffen, damit auch die Sonderregelungen für die Kurzarbeit unbürokratisch und schnell per Verordnung im Bedarfsfall wieder in Kraft gesetzt werden könnten. II. Der Landtag unterstützt die Forderung von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden nach einer vorsorglichen Wiedereinführung des bewährten Instrumentariums eines konjunkturellen Kurzarbeitergeldes. III. Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, durch eine Änderung des SGB III eine unbefristete Wiedereinführung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld einzusetzen. Dabei sind folgende Regelungen zu schaffen: Anhebung der auf sechs Monate gekürzten gesetzlichen Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (KuG) auf 18 Monate. Im Bedarfsfall kann das KuG bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung auf 24 Monate ausgeweitet werden. Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent in den ersten sechs Monaten und von 100 Prozent ab dem siebten Monat. Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 100 Prozent bei Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit beträgt. Förderung von Kurzarbeit in Verleihunternehmen , wenn im Einsatzbetrieb, an den die Leiharbeiter verliehen sind, gleichzeitig Kurzarbeit für die entsprechenden Produktionsbereiche durchgeführt wird durch entsprechende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Beibehaltung der Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss. Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe des Gerüstbaugewerbes in der Schlechtwetterzeit in Höhe von 50 Prozent in den ersten sechs Monaten und von 100 Prozent ab dem siebten Monat. Erleichterung des administrativen Aufwands für die Zulassung der Qualifizierungsmaßnahmen nach der „Anerkennungs- und Zulassungs-verordnung Weiterbildung“. IV. Der Landtag stellt fest, dass eine auskömmliche Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Voraussetzung ist, um im Fall konjunktureller Krisen Maßnahmen wie z. B. das konjunkturelle Kurzarbeitergeld zu finanzieren. In der Vergangenheit hat die Bundesregierung der BA in erheblichem Umfang Mittel entzogen, so dass die Rücklagen der Agentur von knapp 18 Milliarden Euro auf aktuelle ca. zwei Milliarden Euro zurückgegangen sind. Die Handlungsfähigkeit der BA zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisen darf nicht eingeschränkt werden. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, eine ausreichende Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen. -- [Benutzer:Toso] Strukturwandel
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BeschneidungBitte in die Überlegungen mit einbeziehen https://thoth23.piratenpad.de/1 Die Beschneidung stellt einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Jungen dar. Aber Kinder zu verletzen gilt in allen anderen Fällen als Körperverletzung und ist strafbar. Ein erhobener Zeigefinger und die moralische Keule sind aber in keinem Fall angebracht. Ein säkulärer Staat hat nicht das Recht, Eltern ihre religiösen Erziehung vorzuschreiben. Auch muslimischen und jüdischen Familien geht es um das Wohl Ihrer Kinder. Aber der Islam, wie auch das Judentum haben Vorgehensweisen entwickelt, die Beschneidung in einem Alter durchzuführen, in dem die Jungen in der Lage sind sich des Brauchs und der Folgen bewußt zu sein. Sie geben den Jungen die Möglichkeit dafür ein Verständnis zu entwicklen. Z. B. gibt es im Judentum die Zeremonie der Brit Schalom. Den Jungen bleibt dann eine Brit Milah - die Beschneidung - später nachholen zu können, wenn Sie es wünschen. Und auch bei den Muslimen darf die Beschneidung bis zum 13. Lebensjahr durchgeführt werden. In einem Alter in dem Kindern auch ein Verständnis für Algebra abverlangt wird. Es existieren also Möglichkeiten, um eine religiöse Erziehung zu gewährleisten. Die Frage besteht jetzt nur ob Menschen zu so einer Entwicklung Ihrer Religion und dem Verständnis Ihres Glaubens fähig sind. link: http://en.wikipedia.org/wiki/Brit_shalom_%28naming_ceremony%29 link: https://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Shalom_%28Zeremonie%29 link: https://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Milah Nach einem Text von einem Muslime: Bei der Diskussion der Frage der Beschneidung muslimischer (u. jüdischer) männlicher Kinder haben 1. Das (Grund--) Gesetz 2. Die Religion des Islams (od. des Judentums) 3. Die Wissenschaft (die Medizin) etwas zu sagen. 1. Beim Grundgesetz ist die Religionsfreiheit und die diesbezüglichen religiösen Handlungen vefassungsrechtlich verbürgt. Erkennt man, dass die Beschneidung der Kinder eine religiöse Praxis ist, so gilt die Beschneidung als zweifelsfrei legal. Es ist eigentlich nicht die Frage, ob Beschneidung an sich legal ist, sondern in welchem Rahmen die Pflichten gegenüber einem Schutzbefohlenem dies einschränken. 2. Religion: es gibt im Koran keinen einzigen direkten Bezug auf die Beschneindung männlicher Kinder. Jedoch autorisiert Allah den Propheten Mohammed im Koran, als Gesetzgeber für Muslime aufzutreten. Zudem werden Muslime im Koran angehalten, das zu befolgen, was ihnen der Prophet sagt. Die diesbezüglichen Schlüsselstellen im Koran sind zum Beispiel (es gibt nämlich viele Stellen):
Die authentischen Aussagen u. Handlungen d. Propheten Mohammed nennten wir "Sunnah" und ist die 2. Quelle islamischer Gesetzgebung. In einer authentischen Hadith sagt der Prophet zur Beschneidung bestätigend:
Unser Kommentar: Das ist kein Gebot, sondern nur eine Feststellung von dem, was üblich ist.
3. Wissenschaft/Medizin: Die moderne Medizin macht darauf aufmerksam,dass A) Beschneidung der Geschlechtsorgane bei männlichen Kindern die Infektion mit HIV (Aids) um 60% verringert. Hierzu ist der Bericht der Internationalen Gesundheitsorgansation zum Nachlesen in meheren Sprachen http://www.who.int/bulletin/volumes/86/9/08-051482-ab/en/index.html Bitte richtig zitieren! Es geht um Männer in der Studie nicht um Kinder! B) Männer mit unbeschnittenem Geschlechtsorgan erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Partnerinnen mitGebärmutter-Krebs erkranken C) Männer mit beschnittenem Geschlechtsorgan haben es leicht, ihr Geschlechtsorgan sauber zu halten. Fazit: A) beim Lichte besehen handelt es sich bei der Beschneidung um eine universielle Handlung, deren gesundheitlicher Nutzen erwiesen ist. B) Das Thema dazu zu benutzen, das gesellschaftliche Klima in Deutschland zu vergiften, ist eine Agitation, die nicht den Frieden fördert. C) Das Thema dazu zu benutzen, eine bestimmte Religion, einen bestimmten Kulturkreis als "rücktändig/mittelalterlich" zu beschimpfen, ist verantwortungslos. D) Das Thema ist untauglich, alle (Un-)Gedanken zu einer Religion auszusprechen. Wer über Beschenidung plaudern will, muss nicht darüber philosophieren, wie Muslime heute den Koran interpretieren und und wie das geändert werden müsse. E) Deutschland als großes Land hat viele, ganz viele andere dringliche Aufgaben und Themen, die für den Fortschritt u. Wohlstand relevanter ist, als die Diskussion um die hygienische Entfernung eines Stückes Haut eines Geschlechtsorgans. Unsere Vorschläge:
Familie - Kinder - JugendFamilie, Kinder, Jugend
Die nächste Sitzung des Ausschuss Familie, Kinder und Jugend findet am
25. Oktober 2012 von 10:00h bis 13:00h statt. Meinungen
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Bei weiteren Fragen zum Status steht die Koordinatorenkonferenz NRW zur Verfügung. |