NRW:Arbeitskreis/Arbeit und Soziales/Anträge
Hier diskutieren Mitglieder des AK Arbeit und Soziales. Dieser Artikel ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei.
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Zurück zur sozialen MarktwirtschaftDie Bundesrepublik Deutschland wurde im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft gegründet. In unserem Grundgesetz ist festgelegt, dass „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Artikel 14, Abs. 2). Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, die Soziale Marktwirtschaft als ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, wirtschaftliche Leistung und freie Initiative, die dem gemeinsamen sozialen Fortschritt dient, zu fördern. Hierbei wird jedoch zurzeit der soziale Fortschritt durch die technischen Veränderungen eingeholt, was in Teilen zu einer hohen Erwerbslosigkeit und einer immer größeren Kluft zwischen Arm und Reich führt. Die Piraten haben erkannt, dass dadurch immer stärker wachsende Personengruppen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Einen Weg zurück zur klassischen Produktionsgesellschaft wird es in Deutschland nach Einschätzung der Piratenpartei nicht mehr geben. Die Zukunft gehört der Wissens- und Kulturgesellschaft. Um die Teilhabe an dieser Gesellschaft zu gewährleisten, ist es nach Meinung der Piraten notwendig, eine allgemeine Grundsicherung einzuführen, entsprechend dem Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“. Die grundlegenden Weichen dafür werden auf Bundesebene gestellt. Daher fordern wir kurzfristig umsetzbare Veränderungen, um den wachsenden und ungerechtfertigten Druck von den Betroffenen zu nehmen. Durch die aktuelle verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetzgebung ist das Recht auf individuelle Hilfe in sozialen Notlagen praktisch abgeschafft worden. Mit Sanktionen wird wirtschaftlicher Druck auf Hilfeempfänger ausgeübt, der Existenzängste schürt und Hilfeempfänger in prekäre Arbeitsverhältnisse nötigt, ohne dass sie dafür angemessen entlohnt werden. Dem Art. 1 Grundgesetz wird zur Zeit in keinster Weise mehr entsprochen.
Eine Arbeit, die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wie es § 16d SGB II vorschreibt, wird in keinem Fall in eine Arbeitsstelle des ersten Arbeitsmarktes münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte. Einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung muss nicht entsprochen werden. Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, eine diesbezügliche Eingliederungsvereinbarung zu verlangen oder nicht anzubieten. Damit ist der Hilfebedürftige der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt. Diese Praxis widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei den Eingliederungsvereinbarungen werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG ) als auch nach dem BGB eindeutig nicht eingehalten. Der Hilfebedürftige hat weder auf die Dauer der Maßnahme, noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung oder auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung den für Verträge vorgeschriebenen Einfluss. Da es zu dem bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hierbei erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel. Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten echter Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen.
Der Bürokratieapparat der Jobcenter im Land fordert von den Hilfebedürftigen, einen wahren Wald aus Formularen zu bewältigen. Es wird eine Vielzahl an Nachweisen verlangt und der Hilfesuchende muss dies alles allein und in kürzester Zeit verstehen und erbringen. Oftmals wird ihm eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB 2 vorgelegt, die er dann ohne die Möglichkeit einer fachlichen Prüfung unterschreiben soll, ohne dass sie darin über ihre Rechte aufgeklärt werden. Somit befindet sich der Hilfsbedürftige nicht in einer angemessenen, gleichberechtigten Verhandlungsposition, wie die Grundsätze des Vertragsrechts es fordern. Nach Auffassung der PIRATEN NRW ist daher schnellstmöglich ein Finanztopf ähnlich der Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen einzurichten, um die lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche zu stärken. Als Voraussetzung für die Förderung muss Hilfsempfängern die Möglichkeit gegeben werden, etwaige Verträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen, sowie schriftlich über ihre Rechte aufgeklärt worden zu sein. Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind explizit von der Nutzung dieser Töpfe ausgenommen.
Die Akzeptanz und damit die Nachfrage von sozialer Arbeit zusammen mit Schulen und Senioreneinrichtungen wächst. Sie ist eine Antwort auf die steigende Überalterung der Gesellschaft und verhindert die soziale Ausgrenzung Einzelner. Insbesondere legen wir großen Wert darauf, Menschen in Senioreneinrichtungen und Kinder mit den Mitteln der Kunst zusammenzubringen, da die Senioren dort kaum noch Kontakt zu Kindern haben. Die Kinder lernen im Umgang mit älteren Menschen eine neue partnerschaftliche Form des Zusammenlebens. Für die Senioren sind sie eine Quelle der eigenen Aktivität und Lebensfreude. Durch die gemeinsame Arbeit werden alle motiviert, Hemmschwellen zu überwinden und sich auf kreative Prozesse einzulassen. Gleichzeitig dient die Partnerschaft der sozialen Vorsorge. Folgende Fragen sollen durch die Förderung von Pilotprojekten geklärt werden: Wie hoch ist der Mehrwert für die Gesellschaft, wenn Kinder und Jugendliche über Jahre in Kontakt mit Älteren stehen und zusammen sinnvolle Projekte ausgerechnet mit den Mitteln der Kunst entwickeln? Werden Kinder und Jugendliche weniger auffällig als gleichaltrige, die „nur“ unter sich bleiben und sich auf Spielplätzen und in Jugendclubs treffen? Welche Projekte eignen sich, um nachhaltig Jung und Alt zu begeistern. Welche Erfahrungen haben Praktiker bereits gesammelt, welche Projekte sind in Zukunft geplant. Wie lässt sich die Wertschätzung für ältere Menschen in der Gesellschaft verbessern? Zudem fördern wir den nachhaltigen Ausbau von Mehrgenerationenhäusern und streben eine finanzielle Entlastung der Bauherren an, wenn zum Beispiel ein Elternteil pflegebedürftig wird. Sonstige Anträge |