NRW:Arbeitskreis/Arbeit und Soziales/Kleine Anfragen
Hier diskutieren Mitglieder des AK Arbeit und Soziales. Dieser Artikel ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei.
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Kleine Anfragen |
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Kita-PlätzeKleine Anfrage "U3-Kita-Plätze" Die Betreuungsquote von Kindern im Alter von 0 bis 2 Jahren liegt in NRW bei 18,1 %. (siehe Links) Damit ist das bevölkerungsreichste Bundesland das Schlusslicht im Deutschland weiten Vergleich bei dem U3-Ausbau. Es ist zu befürchten, dass im August 2013 eine Klageflut seitens der betroffenen Eltern über die Kommunen hereinbrechen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich an die Landesregierung folgende Fragen: 1.) Welche Kommunen bzw. Regionen in NRW sind von fehlenden U3-Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besonders betroffen und welche sind abschließend investiv gesichert bzw. welche noch nicht? Bitte übermitteln Sie uns die aktuellen Zahlen "jugendamtsscharf" für Kindertagesstätten und Kindertagespflege. 2.) Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden den Erziehungsberechtigten die Kosten erstattet, die durch private Kinderbetreuung wegen fehlender öffentlicher Betreuungsplätze im U3-Bereich entstehen? 3.) Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung auf Städte und Kommunen einzuwirken, wenn diese konkrete Neu- oder Erweiterungsmassnahmen verhindern (geeignetes Grundstück und Investoren vorhanden), um die Gesetzesvorgaben zu erfüllen? 4) Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um den damit einhergehenden Mehrbedarf an pädagogischem Fachpersonal in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege kurzfristig abzuhelfen? 5) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Aus-und Weiterbildung des Fachpersonals so zu gestalten, um den Anspruch des gesellschaftlichen Bildungs- und Integrationsauftrag zu erfüllen ? Kleine Anfragen zum U3-Ausbau:http://www.marcel-hafke.eu/app/download/5790326741/MMD16-789.pdf [Frage 4 !!!!:) 4. Kann sich eine Kommune unabhängig vom tatsächlichen Bedarf durch das Er-reichen der U3-Bedarfsdeckungsquote von 32 Prozent vor Klagen schützen bzw. sich gegenüber Eltern, die keinen U3-Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen haben, ab Geltung des Rechtsanspruchs für einen U3-Betreuungsplatz auf das Erreichen der Bedarfsdeckungsquote von 32 Prozent berufen? Nein. Denn die Änderung des SGB VIII - von der objektiv-rechtlichen Verpflichtung hin zu einem Individualanspruch - zielt, worauf auch immer wieder hingewiesen worden ist, auf die tatsächliche Erfüllung des Bedarfs. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1133.pdf Bitte vor den Ausformulieren der kleinen Anfrage folgende Seite beachten: https://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/betreuung-fuer-unter-dreijaehrige/ auf dieser Seite wird schon die ein oder andere Frage, die bisher hier formurliert wurde zumindest z.T. beantwortet. Links:
Kommentar Masch: Die Anfrage sollte präziser formuliert werden, um a) von der Fraktion bzw. Olaf und Daniel akzeptiert zu werden und b) um keine Allerweltsplätze als Antworten zu bekommen. => Danke für die Infos. Kannst aber den Text direkt überarbeiten. Die Anfrage war ja noch im Rohentwurf. Normalerweise ergänzt jeder teilnehmender den Text um seine Ideen. zu 1)
Diese Statistik ist zwischenzeitlich überholt, es ist eine Zahl an neuen Einrichtungen bzw. erweiterten Einrichtungen zum aktuellen Kindergartenjahr an den Start gegangen. Wir sollten die Anfrage entsprechend aktualisieren, um nicht entgegen gehalten zu bekommen, wir operierten mit alten Zahlen. (Auch, wenn die Zahl 220.000 durch die Presse ging.). Wir brauchen also aktuellere Zahlen. Ebenso sollten wir korrekt formulieren, also nach U3-Betreuungsplätzen fragen, nicht ausschliesslich nach Kita-Plätzen. => Dies sind die Zahlen vom März 2012 die Destatis am 06. Nov veröffentlicht hat. Aktuellere, offizielle Zahlen gibt es nicht. zu 2) diese Frage ist sicherlich fragenswert. Eine Antwort im Sinne der Fragesteller erwarte ich nicht. Das Ministerium und auch die Regierungskoalition haben alle erdenklichen Möglichkeiten, diese Frage als 'nicht seriös zu beantworten' zu quittieren. Ausserdem kann das Land nicht verklagt werden, Eltern können den Betreuungsplatzanspruch nur gegen das für sie/ihr Kind zuständige Jugendamt bzw. die das Jugendamt tragende Verwaltungsbehörde durchzusetzen versuchen. => Sehe ich auch so. Ich hoffe hier auf den Schwarm und die Kreativität unser Mit-Piraten :) zu 3) auch in NRW gibt es den Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahre schon länger. Er wird zum 1.8.2013 erweitert auf die 1- & 2-jährigen. Insofern ist der Verweis auf RLP unnötig oder vielleicht sogar schädlich. => Danke. Ich hatte den U3 Ausbau nicht aufgeführt. In der Anfrage geht es lediglich um den U3 Ausbau. zu 5) die interessanteste Frage für mich bislang (da ich die anderen Fragen alle schon gesehen habe und nicht auf Antworten im Sinne der Fragenden hoffe). Sultaninenscheisser-Modus an: Die Piraten der Landesregierung gibt es nicht, oder. Es sind die Piraten im Landtag NRW. SSM aus. Zu 5) 2 mal 'um' klingt m. E. zu bemäht => Danke, Frage gestrichen: 5) Wie können wir Piraten der Landesregierung dabei helfen, (um) den Ausbau der Kita-Plätze zu beschleunigen, und um den Schaden von den Eltern (und dem Land) abzuwenden? 4) 2 x kurzfristig ist 'doppelt gemoppelt' Wixhtig ist aber m.E. nicht welche kurzfristigen Handlungen die Landesregierung vornimmt, sondern wie kurzfristig neue / weitere KITA-Plätze geschaffen werden. 5) Ablehnung ist aktives Zurückweisen, Unterbleiben ist passives Unterlassen einer gesetzlichen Pflicht.. Beide Verhaltensweisen sind auf Seiten der Städte/Gemeinden möglich und denkbar. Die Maßnahmen dagegen weichen von einander ab. 2) Die Erwartung einer Klage braucht nicht umschrieben zu werden Mit einer Klage rechnet oder rechnet eine Prozesspartei nicht. Demografischer WandelDer demografische Wandel wird in den nächsten 15 Jahren die Struktur unserer Gesellschaft nachhaltig verändern. Laut einer Studie des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität zu Köln vom 15. August 2011, werden die Ausgaben für die gesetzlich garantierten Beamtenpensionen überproportional stärker ansteigen, als alle anderen finanziellen Aufwendungen, welche den demografischen Wandel zur Ursache haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns folgende Fragen: Maximal 5 Fragen! 1) Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung getroffen, um "Haushaltslöchern", die sich aus höheren Aufwendungen für Pensionen von Landesbeamten im Ruhestand ergeben, vorzubeugen? 2) Wie hoch ist die Summe der für diesen Zweck in den letzten 15 Jahren gebildeten Rücklagen? Carsten Spengler: präziser wäre "in den letzten sieben Jahren" (meines wissens gab es vor 2005 gar keine Rücklagenbildung) 3) Wie sieht in diesem Zusammenhang die Planung für die Zukunft aus?
4) Wie hoch ist der Anteil der für diesen Zweck gebildeten Rücklagen? 5) Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen und von welchen Ländern stammen diese Staatsanleihen? Die endgültige, wirklich gestellte Anfrage: FÜR'S NÄCHSTE MAL BEDENKEN: <pre<noinclude></noinclude> style=" white-space: pre-wrap; /* css-3 */ white-space: -moz-pre-wrap; /* Mozilla, since 1999 */ white-space: -pre-wrap; /* Opera 4-6 */ white-space: -o-pre-wrap; /* Opera 7 */ word-wrap: break-word; /* Internet Explorer 5.5+ */ ">Faustregel: "und" in Kleinen Anfragen ist immer schlecht; eine Frage wird dann häufig als 2 Fragen gezählt. Hat man nach Ansicht der Landesregierung zu viele Fragen gestellt, wird die ganze Kleine Anfrage nicht beantwortet, also: Bsp.: Statt "Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen und von welchen Staaten stammen diese Staatsanleihen ?" unbedingt so in Worte fassen "Wie hoch ist der Anteil der Staatsanleihen in den gebildeten Rücklagen - aufgeschlüsselt nach staatlicher Herkunft ?"</pre<noinclude></noinclude>> Links:
www.sueddeutsche.de/ geld/ griechische-junk-bonds-bund-steht-fuer-pensionen-in-nrw-gerade-1.9421 01
NRW zahlt jährlich 6,2 Milliarden Euro Warnende Hinweise auf die explodierenden „Pensionslasten“ für Beamte gehören zum festen Ritual des Landesrechnungshofs in NRW. Fast 6,2 Milliarden Euro zahlte das Land 2010 an seine Pensionäre, rund 30 Prozent der gesamten Personalausgaben. Doch der Gipfel wird erst im Jahr 2030 erreicht. Nach einer Modellrechnung klettert die Zahl der Versorgungsempfänger in NRW bis dahin von 162.000 auf knapp 256.000. Für sie prognostiziert das Finanzministerium Altersbezüge von 7,8 Milliarden Euro – Beihilfen und Fürsorgeleistungen nicht eingerechnet. Erst danach wird eine leichte Entspannung erwartet: Bis 2040 geht die Zahl der Empfänger auf 246.000 zurück. Rücklagen geschaffenHeute sind über 70 Prozent der 333.000 Landesbediensteten verbeamtet. Um die Pensionen bezahlen zu können, hat NRW neben der Versorgungsrücklage einen zusätzlichen Fonds eingerichtet. Noch von der rot-grünen Regierung Steinbrück geplant, wurde er Ende 2005 unter Nachfolger Jürgen Rüttgers (CDU) geschaffen. Der Fonds soll die Zahlungen an all jene Beamten sichern, die ab 2006 in den Landesdienst eintraten. Für jeden von ihnen werden monatlich 536,50 Euro zurückgelegt. Bis Ende 2010 flossen über eine halbe Milliarde Euro aus dem Landesetat in den Fonds. Das Gros der Pensionsmasse steckt aber mit 3,4 Milliarden Euro in der Versorgungsrücklage. Bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Auszahlung 2018 soll sich das Volumen auf 7,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt haben. Das Land NRW ist indirekt mit mindestens zwei Milliarden Euro in die Griechenland-Finanzkrise involviert. So wurden unter anderem Gelder eines Fonds, in dem die Pensionsrückstellungen für die Beamten des Landes angelegt sind, in griechischen Anleihen investiert. RenteFolgende Anfrage an die Landesregierung NRW wurde am 06.09.2012 um 13 Uhr an die Landtagsfraktion NRW verschickt: Unten folgt die an die Regierung gestellte kleine Anfrage: Ab 2030 droht Arbeitnehmern, die durchschnittlich 2.500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688,- Euro. Laut Statistischem Bundesamt haben 2010 mehr als ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten weniger als 2500 Euro im Monat verdient. Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kommt zu einem ähnlichen Ergebnis für Nordrhein-Westfalen (NRW): Jeder dritte Renteversicherte in unserem Land sei akut von Altersarmut bedroht. Des Weiteren wurde in den Tagesthemen vom 03.09.2012 erwähnt, dass durch die Pensionsansprüche der Beamten und den demografischen Wandel eine große Deckungslücke entsteht. In diesem Zusammenhang ergeben sich uns folgende Fragen: (1) Welche Anreize will die Landesregierung NRW für Geringverdiener schaffen, damit diese ihre Rentenansprüche in Form z.B. privater Zusatzrenten, aufbessern können? [1], [2] (2) Wie realistisch schätzt es die Landesregierung ein, dass Geringverdiener durch private Zusatzrenten mit ihren gesamten Rentenansprüchen über eine spätere Höhe der Grundsicherung hinaus kommen können?[1], [2] Zu den ersten beiden Absätzen: Geringverdiener zeichnen sich durch geringe Einkommen aus. Angesichts sinkender Realeinkommen ist die Aufforderung zu zusätzlichen Zahlungen der blanke Hohn. Daher sind Anreize irrelevant. Wie realistisch? Die Frage wäre vielleicht besser: Welcher Prozentsatz kann überhaupt soviel zusätzlich zahlen, dass .... Korrekter Einwand, damit dürfte sich diese Frage erledigt haben. (3) Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um der drohenden Altersarmut so vieler Menschen zu begegnen?[1], [2] Diese Frage würde ich an den Anfang setzen. (4) Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung getroffen worden um Haushaltslöcher, die durch Pensionsansprüche von Beamten entstehen werden, vorzubeugen? (5) Würde die Landesregierung die Einführung eines (bedingungslosen) Grundeinkommens oder einer Negativen Einkommenssteuer als Gegenmaßnahme befürworten, falls die skizzierte Entwicklung eintritt? Falls die skizierte Entwicklung eintritt - das steht ja wohl außer Frage. Frage: Ist die Landesregierung der Ansicht, dass das beitragsfinanzierte Rentensystem zukunftstauglich ist? Falls ja: Wie ist das mit der Bankrotterklärung von Frau van der Leyen in Einklang zu bringen? Falls nein: Welche Alternative sieht die Landesregierung zum bedingungslosen Grundeinkommen? (6) Was passiert mit dem Personenkreis, der nicht 35 Beitragsjahre erreicht, weil diese Menschen im ALGII-Bezug stehen oder ihren Pflichten als Eltern nachkommen? (7) Wie viel Rentner gibt es in NRW unterhalb des Existenzminimums und wie viel Rentner gibt es in NRW die Wohngeld erhalten, Sozialleistungen und in welcher Höhe? Hinweis: es wäre extrem hilfreich, den Original DGB-Bericht verlinken zu können. Hier ist er: Quellen:
Nicht benutzte Textbausteine: (Da hier vermutlich die Landesregierung eine Gegenposition zur aktuellen Bundesregierung einnimmt, ergibt sich hiermit ggf. die Notwendigkeit, die erste Frage nochmals zu überarbeiten.) (am Beispiel Niedersachsen)(nur die in Niedersachsen?) Ein aktuelles und sehr interessantes Interview zum Thema: Kritik: Die Anfrage wirkt auf mich sehr neo-liberal und wenig unseren Programmen entsprechend: Wo steht denn bei uns, dass wir verstärkt auf private Altersvorsorge anstatt BGE setzen ? Das Problem der Geringverdiener ist doch nicht in erster Linie, dass sie zu wenig Geld beiseite legen um später nicht in Altersarmut zu geraten, sondern dass sie nicht mehr Geld beiseite legen können. Es wirkt sehr zynisch, das zu verkennen... Das Problem ist, dass es immer weniger Jobs gibt, die Menschen vor Altersarmut schützen, und jene Jobs einfachen Menschen immer schwerer zugänglich werden. Die endgültige, wirklich gestellte Anfrage: /d/d0/20121029_Kleine_Anfrage_Altersarmut.pdf NormenkontrollklageAnfrage des Landtagsabgeordneten: Am 01.12.2011 hat der Landtag NRW eine Normenkontrollklage angekündigt, wenn die Regelsätze zum 01.01.2012 wie beschlossen eingeführt werden. Diese Normenkontrollklage ist bis zum heutigem Tage nicht eingereicht worden. Selbst der zuständige Fachminister Guntram Schneider stellte am 01.12.2010 im D'dorfer Landtag folgendes klar: Auszug: (Plenarprotokoll 15/16, S. 1305). „Die Bestimmung der Regelbedarfe entspricht nicht den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben einer sachgerechten und transparenten Bemessung der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums." (vgl. Mit folgenden Methoden wurde die Zusammensetzung des neuen Regelsatzes verfälscht: Als Referenzgruppe wurde nicht wie vorgeschrieben der untersten 20 % der Menschen , die am Rande des Existenzminimums leben genommen, sondern nur das Ausgabeverhalten der 15 % der ärmsten Erwachsende.Aus der Referenzgruppe der untersten 15 % wurden noch die Rauchwaren und Alkohol herausgenommen, um das Leistungsniveau weiter senken zu können. Dies sind nur einige Verstöße, die bei der Ermittlung des neuen Regelsatzes vorgenommen worden sind. Nach überwiegender Ansicht führender Sozialrechtsexperten und Sozialverbände genügt der im Frühjahr 2010 ausgehandelte und am 24.03.2011 in Gesetzesform gegossene „Kompromiss" nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 erhoben hat. Selbst den von Manula Schwesig ausgehandelten Kompromiss hat Sigmar Gabriel als „Verfassungswidrig“ bezeichnet. Aus diesem Grunde hat sich NRW bei der Abstimmung im Bundesrat der Stimme enthalten. Des weiteren hat die 55. Kammer des SG-Berlin ( 25.04.2012 S 55 AS 9238/12) den Regelsatz von zurzeit von 374,00 E als Verfassungswidrig erklärt und hat die derzeitige Zusammensetzung des Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Aus den oben aufgeführten Gründen ist eine Normenkontrollklage nur logisch und sinnvoll. Unsere Frage: Wann wird vom Land NRW die angekündigte und beschlossene Normenkontrollklage eingereicht, um die derzeit geltende Zusammensetzung der Regelsätze überprüfen zu lassen? Dort sind noch ein paar Fakten aufgeführt: Hinweise: Kleine Anfrage : DieLinke vom Juni 2011 Nr. 834 Brief ==> DieLinke an die Landesregierung vom 24.05.2011 Sonstige Anfragen |