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NDS:Landesparteitag/2012.2/Wahlprogrammanträge
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Antragsportal um neue Anträge zu stellen. Wenn möglich, übertragt bitte eure Anträge von unten in das Portal und löscht sie dann auf dieser Seite. Falls ihr nicht dazu kommt, wird das die AG Programm in Kürze für euch erledigen.
Das Antragsbuch für diesen Parteitag soll vollständig automatisch generiert werden. Deswegen muss folgende Struktur unbedingt eingehalten werden, wobei die Teile in eckigen Klammern optional sind:
- Aussagekräftiger Titel des Antrages
- Antragsteller (Namen oder Pseudonyme der antragstellenden Piraten)
- Art des Antrages (Grundsatzprogramm/Wahlprogramm/Positionspapier/Leitline)
- Zuständigkeit (Bund/Land/Kreis)
- [Zusammenfassung]
- Antragstext
- Begründung
- [Weiterführende Links]
Eine Diskussion über den Antrag ist an dieser Stelle nicht erwünscht. Am besten gibst du unter "Weiterführende Links" eine Möglichkeit an mit dir zu diskutieren. Abschließend sortierte bitte deine Antrag in die unten vorgegeben Themengebiete ein. Solange die vorgegebene Struktur eingehalten wird, ist es auch möglich Unterseiten anzulegen und diese über {{:}} hier einzubinden
Einen Beispielantrag zum copy-and-paste gibt es in den Rubriken. Solltest du dich mit dem Wiki gar nicht auskennen, irgendwelche Fragen oder Probleme haben, melde dich einfach bei der AG Programm - wir helfen dir gerne weiter.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Bauen und Verkehr
- 2 Bildung und Forschung
- 2.1 Neuformulierung der bereits beschlossenen Leitsätze
- 2.2 Schulkonzept in Niedersachsen
- 2.3 Wiedereinführung einer Landeszentrale für politische Bildung
- 2.4 Einstellung eines Schulverwaltungsassistenten an jeder allgemein bildenden Schule.
- 2.5 Erstellung des Profils einer systematischen Berufsorientierung an Haupt, Real-, Ober- und Gesamtschulen
- 2.6 Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Einstellung eines Berufseinstiegscoaches an jeder Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschule.
- 2.7 Einbeziehung von externen Referenten in den Unterricht
- 2.8 Unterstützung des „Norder Kooperationsmodells“ für ein gemeinsames Oberstufenangebot allgemein- und berufsbildender Gymnasien
- 2.9 Zielpunkte eines freien Bildungswesens
- 2.10 Dein Antrag?
- 3 Bürgerrechte, Partizipation und direkte Demokratie
- 3.1 Versammlungsfreiheit ohne Einschränkungen
- 3.2 Versammlungsrecht ohne Einschränkungen (erweiterter Antrag)
- 3.3 Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) °
- 3.4 Gesetzes-TÜV gegen Grundrechtseingriffe °
- 3.5 Demokratie bei internationale Verhandlungen stärken °
- 3.6 Ergänzung und Anpassung der Volksinitiative in Niedersachsen
- 3.7 Direkte Demokratie in Niedersachsen
- 3.8 Antragsteller
- 4 Energie und Umwelt
- 4.1 Ablehnung der Förderung von Biogasgroßanlagen - intensivere Förderung bäuerlicher Landwirtschaft
- 4.2 Genehmigungsstop für weitere Kavernenspeicher in Niedersachsen
- 4.3 Für eine dezentrale, regenerative und demokratische Energieversorgung
- 4.4 Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien
- 4.5 Biogas aus Wildpflanzen statt Mais
- 4.6 Reform des Bergrechts
- 4.7 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) °
- 4.8 Ablehnung von Fracking sowie der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen
- 5 Familie und Soziales
- 5.1 Einführung eines individuellen Feiertages
- 5.2 Kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen
- 5.3 Übernahme des Wahlprogramms der Piratenpartei Berlin zur Integrations- und Migrationspolitik
- 5.3.1 Antragsteller
- 5.3.2 Art des Antrages
- 5.3.3 Zuständigkeit
- 5.3.4 Zusammenfassung
- 5.3.5 Antragstext
- 5.3.6 Präambel
- 5.3.7 Modul1: Demokratische Beteiligung
- 5.3.8 Modul 1 Alternativantrag (NRW): Kommunales Wahlrecht nach 5 Jahren
- 5.3.9 Modul2: Freizügigkeit
- 5.3.10 Modul3: Freier Zugang zu Bildung und Wissen
- 5.3.11 Modul4: Zugang zum Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen
- 5.3.12 Begründung
- 5.3.13 Weiterführende Links
- 5.4 Antrag für den nächsten BPT in Zusammenarbeit mit LV BY, Thema gesicherte Rente
- 6 Finanzen
- 7 Gesundheit
- 8 Inneres und Transparenz
- 8.1 Kein Einsatz des Staatstrojaners in Niedersachsen*
- 8.2 Stärkere Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz
- 8.3 Massen-Funkzellenauswertungen gefährden die Grundrechte
- 8.4 Zahl der Landesbeamten reduzieren °
- 8.5 Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener ^
- 8.6 Antrag auf Design Festlegung ^
- 8.7 Antrag auf Plakatwettbewerb für LTW 2013 ^
- 8.8 Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden
- 8.9 Beauftragter für Medien- und Netzpolitik
- 9 Landwirtschaft
- 10 Privatsphäre und Datenschutz
- 11 Tierschutz und Verbraucherschutz
- 11.1 Übernahme der Positionen des Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Landwirtschaft in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten
- 11.1.1 Antragsteller
- 11.1.2 Art des Antrages
- 11.1.3 Zuständigkeit
- 11.1.4 Zusammenfassung
- 11.1.5 Antragstext
- 11.1.6 Landwirtschaft
- 11.1.7 Modul 1: Biodiversität
- 11.1.8 Modul 2: Niedersachsen als gentechnikfreie Region
- 11.1.9 Modul 3: Gentechnologie in der Landwirtschaft
- 11.1.10 Modul 4: Industrielle Tierproduktion
- 11.1.11 Begründung:
- 11.1.12 Weiterführende Links
- 11.2 Übernahme der Tierschutzpositionen des Landesverbandes Berlin in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten
- 11.3 Ländliche Räume stärken! Intensive Landwirtschaft und Tierhaltung, Grüne Gentechnik sowie Konzentration in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion bekämpfen !
- 11.3.1 Antragsteller
- 11.3.2 Art des Antrages
- 11.3.3 Zuständigkeit
- 11.3.4 Zusammenfassung
- 11.3.5 Antragstext
- 11.3.6 Position 1) Konzentrationsprozess stoppen
- 11.3.7 Position 2) Tierhaltung akzeptabel gestalten
- 11.3.8 Position 3) Grüne Gentechnik verbieten
- 11.3.9 Position 4) Ländliche Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume gestalten
- 11.3.10 Begründung
- 11.3.11 Weiterführende Links
- 11.4 Tierschutz besser durchsetzen
- 11.5 Verbraucherschutz durch eine umfassende online-Verbraucherinformation verbessern
- 11.6 Transparenz bei der Lebensmittelherstellung: Konsequente Offenlegung von Verstößen gegen Verbraucherschutz- und Lebensmittelrecht
- 11.1 Übernahme der Positionen des Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Landwirtschaft in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten
- 12 Urheberrecht
- 13 Wirtschaft
Bauen und Verkehr
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Begründung
Weiterführende Links
Bildung und Forschung
Neuformulierung der bereits beschlossenen Leitsätze
Antragsteller
Nds AG Bildung
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Antragstext
Freie Bildung heißt freie Entwicklung
Alle Bildungsmaßnahmen haben eine freie Entwicklung des Kindes in allen seinen Facetten und die Entfaltung einer individuellen Persönlichkeit zu unterstützen. Der Werdegang des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen kann unterschiedliche Wege durchlaufen, bei denen soziale, fachliche, kommunikative, personelle Kompetenzen gleichrangig sind.
Lernen in Partnerschaft.
Der Erziehungsauftrag der Eltern muss durch die gesellschaftlich getragenen Bildungsmaßnahmen und Institutionen unterstützt werden. Lehrinhalte und Lehrpläne sind in Kooperation mit den Betroffenen (Eltern/Schülern/Studierende) offen zu legen. Alle Lernenden haben ein Mitwirkungsrecht.
Diversität in der Bildungslandschaft
Die Rahmenbedingungen für individuelle Lernwege, Schularten, Schulformen und Bildungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass eine Vielfalt von gesellschaftlich getragenen und freien Einrichtungen möglich sind. Der Besuch jeder gewünschten Einrichtung muss unabhängig vom Einkommen der Betroffenen möglich sein. Als Nachweis des Bildungsweges gilt ein Bildungspass.
Dezentral an Lösungen arbeiten
Die kommunalen und privaten Träger von Lern- und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, aufgrund der Nähe zu den Einrichtungen die Zusammenarbeit der Einrichtungen untereinander und der Beteiligten (Eltern/Schüler/Studierende) mit den jeweiligen Einrichtungen voranzutreiben und aktiv zu unterstützen. Ziel soll es sein die jeweils geeignete Lösung für aufkommende Probleme zu erarbeiten.
Begründung
Einige Formulierungen waren missverständlich, daher die Überarbeitung durch die AG Bildung.
Schulkonzept in Niedersachsen
Antragsteller
Nds AG Bildung
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Antragstext
Die AG Bildung beantragt folgenden Text in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei LV Niedersachsen aufzunehmen:
=Schulkonzept
Graphische Darstellung :
https://scitem.box.com/s/cxhzyyvp8s7tslk4qk3c
Menschenbild
Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft die Fähigkeit zu lernen besitzt. Wir begreifen allgemein das Lernen als einen Veränderungsprozess, der als Ergebnis individueller Erfahrung auftritt [1].
Da die Menschen diese Fähigkeit besitzen, können sie schulische Bildung erwerben, sondern auch neue Menschen kennen lernen, sich in unbekannten Städten zurechtfinden und sind in der Lage zu sprechen. Aufgrund dessen gehen wir davon aus, dass jeder Mensch bei individueller Förderung seinen bestmöglichen Abschluss erreichen kann. Ein Schulsystem muss so aufgebaut werden, dass genau diese Anforderung erfüllt wird und bei gesundheilichen Einschränkungen entsprechende Förderung erwächst.
Schule ist der gemeinsame Lebens- und Lernraum von Lehrern und Schülern und bedarf eines respektvollen, schülerorientierten Umgangs miteinander.
[1] Mazur, James E. (2006): Lernen und Verhalten. München: Pearson Studium, S.20-21
Chancengerechtigkeit
Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schulen darf nicht zu einer Einbahnstraße nach unten werden, sondern muss sich den individuellen Lebensbedingungen der Lernenden anpassen. Aus diesem Grund wird von der klassischen Stufenstruktur abgewichen und ein in sich verzahntes Schulsystem entwickelt werden, daher ist eine volle Inklusion erwünscht.
Schuldauer/Schulpflicht
Die Regelschulzeit beträgt 12 Jahre, beginnend mit dem 6. Lebensjahr. Bei Schularten/Schulformen, die 13 Jahre bis zu einem Abschluss konzeptionell vorgesehen haben, beträgt die Regelschulzeit 13 Jahre.
Es besteht allgemeine Schulpflicht. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag davon abweichend genehmigt werden. Zum Beispiel Homeschooling, Bildungs-Wohn-Projekte, Förderprojekte für besondere Krankheitssituationen oder ähnliches. Es soll die Maßgabe einer "großzügigen" Auslegung der Bestimmungen gelten.
Schularten/Schultypen
Schulkonzepte sind konstitutiver Bestandteil jeder Schule. Bestehende Schulen müssen ein Konzept zeitnah nachreichen.
Regelschule ist die "Volle Gesamtschule", beginnend mit dem 1. Schuljahr und regulär endend nach der 12. Jahrgangsstufe. Auf begründeten formlosen Antrag hin, kann die Schulleitung eine Beendigung und einen Übergang in die Abiturvorbereitung schon nach Klasse 11 bewilligen. Es gilt die Maßgabe einer großzügigen Bewilligung, dem Schüler- bzw. Elternwillen entsprechend und kann nur begründet abgelehnt werden
Definition VGS: (folgt)
Durch Kommunen oder andere Schulträger können auch andere Schulkonzepte beantragt werden.
Schulen in freier Trägerschaft können sich jedem o.g. Schultypus anschließen oder auch davon abweichende Konzepte entwickeln.
Abitur
Die Abiturvorbereitung (Studiumszulassung) wird aus den Schulen ausgegliedert. Unterrichtet wird durch Lehrkräfte, die sich aus den verschiedenen Schultypen rekrutieren und die Berechtigung besitzen in den Klassenstufen 10, 11 und 12 zu unterrichten.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch dafür zertifizierte Lehrkräfte, die aus den verschiedenen Schularten/Schultypen und aus dem Hochschulbereich kommen können.
Wiederholungen der Prüfung sind möglich.
Übergänge
Die Schulkonzepte müssen so aufgebaut sein, dass ein Übergang zu anderen Schultypen nach 6 bzw. 10 Jahren möglich ist.
Genehmigung
Die Genehmigung erfolgt durch Empfehlung der regionalen Schulbehörde durch das Kultusministerium. Die Genehmigungsbehörde hat der Empfehlung der regionalen Behörde zu folgen. In Konfliktfällen entscheidet ein Moderationsverfahren. Anträge sind parallel einzureichen und haben neben dem pädagogischen Konzept auch eine Durchführungsplanung, Organisationsstruktur und einen auf 4 Jahre angelegten Finanzplan zu beinhalten.
Lehrerbildung
Das Thema Lehrerbildung wird an anderer Stelle beschrieben.
=Finanzierung
Da Schule und Bildung eine Grundaufgabe der Gesellschaft darstellt, müssen die Gesamtmittel unabhängig vom Träger durch das Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgt eine grundsätzliche Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit.
Den Schulträgern werden Budgets zur Verfügung gestellt, deren Basis ein Sockelbetrag und ein Schülerprokopfsatz ist. Die Aufteilung der Budgets im Innenverhältnis obliegt der Schulführung, Einkommen werden schulintern vereinbart, Orientierung dabei ist der allgemeine vom Land mit Gewerkschaften ausgehandelte Tarif.
Die Pro-Kopf-Finanzierung ermöglicht einen Wettbewerb zwischen den Schulen. Diejenige Schule, die viele Schüler anzieht, muss entsprechend mehr Mittel zur Verfügung haben, als diejenige, die von weniger Schülern in Anspruch genommen wird. Der Sockelbetrag entspricht dem letztjährigen Budgetansatz abzüglich der Lerhrereinkommen. Das ermöglicht bei "vorübergehendem" Rückgang der Schülerzahlen einen Weiterbetrieb.
Bei Schulgründungen werden die ersten 4 Jahre entsprechend der Budgets vergleichbarer Schulformen (basierend auf der zu erreichenden Schülerzahl) finanziert.
Begründung hinter der neuen Schulstruktur.=
"Die Situation in der Hauptschule ist gekennzeichnet durch eine Schülerschaft, die aufgrund ihrer familiären Situation in der Arbeiterschaft ohnehin in deutlicher Distanz zu den institutionellen Anforderungen der Schule steht. Diesen Kindern werden schulische Gratifikationen (Zensuren, Zeugnisse, Abschluss) angeboten, deren realer Wert als äußerst zweifelhaft gelten muss. Daraus ergibt sich eine eher geringe Bereitschaft, den unterrichtlichen Anforderungen <freiwillig> nachzukommen. Hauptschullehrer(innen) reagieren auf die damit verbundenen <Störungen> und <Motivationsmängel>, indem sie sich auf die Disposition von Arbeiterkindern beziehen, bei deutlicher Machtbehauptung und Anwendung entsprechender Zwangsmittel Konformität zu zeigen. Wesentlich anders stellt sich die Situation im Gymnasium dar. Hier findet sich eine Schülerschaft, die durch ihre familiäre Sozialisation bereits sehr gut auf die Schule vorbereitet wurde. Dieser Schülerschaft wird mit dem Abitur eine Gratifikation von real hohem Wert angeboten. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass Gymnasialschüler(innen) insgesamt eine hohe Bereitschaft zeigen, den Leistungs- und Verhaltensanforderungen <freiwillig> nachzukommen, sodass institutionelle Zwangsmittel weitgehend überflüssig sind. Dieser Unterschied zwischen der Kommunikationsstruktur in Hauptschule und Gymnasium wird nun in Beziehung gesetzt zu den zukünftigen Berufspositionen ihrer Absolventen: Weil die betriebliche Tätigkeit von Arbeitern häufig in ein enges Netz disziplinärer Kontrolle eingebunden ist, bereitet die Hauptschul-Sozialisation in spezifischer Weise auf solche untergeordneten Berufstätigkeiten vor. Die künftige Tätigkeit von Gymnasiasten in <gehobenen Positionen> bedeutet hingegen, Arbeiten zu verrichten, die nicht ständig überwacht werden können, die reale Aufstiegschancen versprechen und deren gesellschaftliche Privilegien einer ideologischen Absicherung bedürfen. Die notwendigen Verhaltensorientierungen - freiwillige Leistungsbereitschaft, flexible Anpassungsfähigkeit, hohes intellektuelles Niveau bei gleichzeitiger Systemkonformität - werden dementsprechend besonders gut im Gymnasium vorbereitet." (Tillmann, K.-J. (2007): Sozialisationstheorien. Eine Einführung in den Zusammenhang von Gesellschaft, Institution und Subjektwerdung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.; S.181-182)
Wiedereinführung einer Landeszentrale für politische Bildung
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land Niedersachsen
Zusammenfassung
Die PIRATEN Niedersachsen fordern die Wiedereinführung der Landeszentrale für politische Bildung
Antragstext
Die Piratenpartei fordert die Wiedereinführung der Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen. Niedersachsen ist das einzige Bundesland ohne Landeszentrale für politische Bildung. Die ehemalige Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen wurde auf Beschluss der damaligen CDU-FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff zum 31.12.2004 aufgelöst um Geld einzusparen. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt kostet die Landeszentrale den Steuerzahler jährlich rund 1.8 Millionen Euro. Aus Sicht der Piratenpartei darf sich Bildungs-und Sozialpolitik aber nicht nur von der öffentlichen Finanzlage leiten lassen.
Die Aufgaben der Landeszentrale bestehen vor allem darin,
• das freiheitlich- demokratische und politische Bewusstsein der Bürger zu stärken und
• deren aktive Beteiligung am politischen Leben zu fördern
Dies geschieht durch:
• die Bereitstellung von Publikationen zu politisch relevanten Themen
• die Durchführung von eigenen Veranstaltungen, sowie
• die Förderung von Veranstaltung durch anerkannte Bildungsträger
All dies soll, durch ein hohes Maß an Überparteilichkeit und Objektivität gewährleistet werden. Das Erstarken des Rechtsextremismus in Niedersachsen ist ein Indiz dafür, dass die Landesregierung mit ihren Plänen, die Tätigkeiten der Landeszentrale für politische Bildung könnte, ausgelagert und auf andere Institutionen übertragen werden, gescheitert ist.
Weiterführende Links
Einstellung eines Schulverwaltungsassistenten an jeder allgemein bildenden Schule.
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
In Niedersachsen gibt es bereits seit längerem an allgemein bildenden Schulen Stellen für Schulverwaltungsassistenten. Sie sollen jedoch an jeder allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen existieren, wobei Schulen mit geringer Schülerzahl (z.B. Grundschulen) sich auch eine Stelle teilen könnten.
Antragstext
Die Piratenpartei fordert die Einstellung eines Schulverwaltungsassistenten an jeder allgemein bildenden Schule.
Begründung
„Schule heißt nicht nur unterrichten, sondern auch verwalten und organisieren. Um die Schulleitungen und Lehrkräfte von diesen notwendigen und sehr zeitaufwendigen Verwaltungstaufgaben zu entlasten, setzt das Ministerium für Schule und Weiterbildung (NRW) gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium in diesem Jahr (*) landesweit zusätzlich rund 210 Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten in den Schulen ein. Diese sollen die Schulleiter und Lehrkräfte beispielsweise bei der statistischen Aufarbeitung von Schuldaten, der Betreuung von Lehr- und Lernmitteln und der Pflege der Schulbibliotheken unterstützen. Der Einsatz des zusätzlichen Schulverwaltungspersonals stellt einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung der Schulen dar. Schulministerin Barbara Sommer begrüßt, dass das Projekt jetzt landesweit läuft und sieht darin einen Gewinn für die Schülerinnen und Schüler: „Die Arbeit der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten kommt vor allem den Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen zugute, weil sich die Lehrkräfte und Schulleitungen dadurch intensiver auf die pädagogische Arbeit und die Qualitätsverbesserung der Schule konzentrieren können. Die positive Bewertung der bisher beteiligten Schulen bestärkt uns alle, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Anlass ist die äußerst positive Resonanz auf das im Vorfeld durchgeführte Pilotprojekt im Regierungsbezirk Arnsberg. Seit dem Frühjahr 2007 können sich dort 27 Schulen über kompetente Hilfe bei der Verwaltungsarbeit freuen: „Die Rückmeldungen der Schulleitungen und der Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten sind überaus positiv. Beide Seiten sind sehr zufrieden, denn die Verwaltungsabläufe konnten deutlich vereinfacht werden, was die Qualität der Arbeit gleichzeitig gesteigert hat“, resümiert Burkhard Franke, Projektkoordinator in der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltungsassistentinnen und -assistenten kommen aus Behörden, die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform aufgelöst werden mussten. Die Landesbediensteten verfügen über langjährige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, die sie gewinnbringend in die Schulen einbringen können. Das Projektteam des Landesamtes für Personaleinsatzmanage-ment vermittelt das Verwaltungspersonal an die Schulen“. (http://www.schulverwaltungsassistenz.de/cms15/index.php?option=com_content&view=article&id=21:das-schulministerium-nrw-ueber-die-schulverwaltungsassistenten&catid=13); (*) vermutlich 2010
Finanzierung
Immer mehr Verwaltungen von Städten und Gemeinden stehen vor der Aufgabe, sich effizienter und schlanker zu organisieren. Frei werdende Personalstellen könnten teilweise umgewidmet und so die zusätzlichen Stellen für Schulverwaltungsassistenten ohne weitere Personalkosten geschaffen werden.
Erstellung des Profils einer systematischen Berufsorientierung an Haupt, Real-, Ober- und Gesamtschulen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Seit einigen Jahren beklagen sich Wirtschaftsunternehmen über eine zunehmende fehlende Ausbildungsfähigkeit von Schülern. Bedingt durch abnehmende Schülerzahlen können zudem nicht mehr sämtliche Ausbildungsplätze besetzt werden. Jugendlichen eine gute individuelle Berufswahl zu ermöglichen, ist eine Aufgabe, die nur durch die Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Gruppen gelingen kann. Eine systematische Berufsorientierung sollte somit in enger organisatorischer und inhaltlicher Kooperation mit Ausbildungsunternehmen erfolgen (u. a. unterrichtsbegleitende Betriebsführungen, Praxistage und Betriebspraktikum am Ende der Orientierungsphase nach Möglichkeit mit einer Abstimmung auf Lerninhalte) und sich zudem an der altersgemäßen persönlichen Entwicklung der Schüler orientieren.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Erstellung des Profils einer systematischen Berufsorientierung an Haupt, Real-, Ober- und Gesamtschulen von Klasse 7 (2. Halbjahr) bis Klasse 9 (1. Halbjahr), das eine enge organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit mit Ausbildungsunternehmen beinhaltet.
Begründung
Seit einigen Jahren beklagen sich Wirtschaftsunternehmen über eine zunehmende fehlende Ausbildungsfähigkeit von Schülern. Bedingt durch abnehmende Schülerzahlen können zudem nicht mehr sämtliche Ausbildungsplätze besetzt werden. Daher sind die Unternehmen auch vermehrt an einer intensiven Zusammenarbeit mit Schulen interessiert. Insbesondere mittelständische Unternehmen sehen sich dazu immer stärker auch in einer sozialen Verpflichtung.
„Momentan gelingt es der Hälfte der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss den Schulabschluss zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, z.B. im Übergangssystem. Das ist ein Erfolg und diese Maßnahmen sind sinnvoll und notwendig. Eine dauerhafte Lösung kann das aber nicht sein: Die in der Schule erfahrene Demotivation und Frustration von Jugendlichen gilt es zu vermeiden ebenso wie den unnötigen Verlust an wertvoller Lebenszeit.“(KLEMM, Klaus: Studie „Jugendliche ohne Hauptschulabschluss“, 2010 http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_32343_32344_2.pdf )
Jugendlichen eine gute individuelle Berufswahl zu ermöglichen, ist eine Aufgabe, die nur durch die Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Gruppen gelingen kann. Eine systematische Berufsorientierung sollte somit in enger Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen erfolgen und sich zudem an der altersgemäßen persönlichen Entwicklung der Schüler orientieren.
Eine systematische Berufsorientierung muss dann beginnen, wenn Schüler anfangen sich erste Gedanken über die Berufswelt und mögliche eigene berufliche Ziele zu machen. Sie muss in ihren einzelnen Stufen und Zielen den Schülern immer begleitend erläutert werden (Motivationssteigerung). Unterrichtsbegleitende Betriebsführungen im 2. Halbjahr der 7. Klasse geben erste Eindrücke in die Berufswelt und können zugleich insgesamt das Interesse am Unterricht zu steigern. In der 8. Klasse sollten dann individuell verschiedene interessante Berufsfelder (z.B. über Praxistage an Berufsbildenden Schulen) identifiziert werden, die nach weiterer Analyse ihrer Ausbildungswege und Berufsbilder zu einer Entscheidung für ein Betriebspraktikum (in aller Regel über einen längeren Zeitraum) in einem ausbildenden Betrieb führen. Eine solche systematische individuell angepasste Berufsorientierung verringert das Risiko einer Fehlentscheidung für einen Praktikumsplatz und damit auch das Risiko einer schlechten Ausbildungsplatzwahl deutlich. Siehe auch: von Walcke-Schuldt, Julia (Wirtschaftslehrerin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Institut für Ökonomische Bildung, Universität Oldenburg) „Sachanalyse: Schulische Berufsorientierung“ http://134.106.35.33/fileadmin/user_upload/Berufsorientierung/Konzepte_und_curriculare_Vorgaben/Sachanalyse_Berufsorientierung.pdf
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines solchen konsequenten Berufsorientierungsweges sind in Niedersachsen bereits gegeben.
Finanzierung
„Durch eine Halbierung des Anteils der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss im Jahr 2009 hätten 416 Fälle von Mord und Totschlag, 13.415 Fälle von Raub und Erpressung sowie 320.000 Diebstähle vermieden werden können. 1,42 Milliarden Euro an Folgekosten aufgrund kriminellen Verhaltens könnten – konservativ geschätzt – in nur einem Jahr eingespart werden.“ (ENTORF, Horst und SIEGER, Philip: Studie „Unzureichende Bildung und Folgekosten durch Kriminalität“; http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-EF73A59F-BBA53124/bst/xcms_bst_dms_32620_33011_2.pdf )
„Darüber hinaus sind mit diesen Nachqualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Bildungsausgaben für die Gesellschaft verbunden – eine grobe Schätzung dieser zusätzlichen Ausgaben ergibt nach Klaus Klemm eine Summe von 204 Millionen Euro pro Altersjahrgang. Dieses Geld sollte für präventive Maßnahmen eingesetzt werden, um die betroffenen Jugendlichen frühzeitig individuell zu fördern.“ (KLEMM, Klaus, s.o.)
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Einstellung eines Berufseinstiegscoaches an jeder Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschule.
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Auf Initiative des Jobcenters in Norden wurde 2010 das Projekt "Berufseinstiegscoach" ins Leben gerufen. Als Organisator, Koordinator und Betreuer einer systematischen Berufsorientierung in den Schulen soll er mit seiner wirtschaftsnahen Berufserfahrung das Bindeglied zwischen Wirtschaftsunternehmen und Schulen sein. Insbesondere ist er auch Ansprechpartner und Unterstützer von Schülern, die sich trotz der Berufsorientierungsmaßnahmen der Schulen noch kaum mit ihren beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven auseinandergesetzt haben und zu wenig Unterstützung aus ihrem privaten Umfeld erhalten. Weiterhin evaluiert er das Berufsorientierungs-Profil der Schule. Sein Angebot richtet sich an Schüler ab der 7. Klasse.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Einstellung eines Berufseinstiegscoaches an jeder Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschule.
Begründung und Finanzierung
Im Rahmen dieses Projektes wurden in Niedersachsen bereits an mehreren Schulen diese Stellen eingeführt, sollen aber an jeder allgemein bildenden Schule eingeführt werden. Als Organisator, Koordinator und Betreuer einer systematischen Berufsorientierung in den Schulen ist er mit seiner wirtschaftsnahen Berufserfahrung das Bindeglied zwischen Wirtschaftsunternehmen und Schulen. Insbesondere ist er auch Ansprechpartner und Unterstützer von Schülern, die sich trotz der Berufsorientierungsmaßnahmen noch kaum mit ihren beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven auseinandergesetzt haben und zu wenig Unterstützung aus ihrem privaten Umfeld erhalten. Weiterhin evaluiert er das Berufsorientierungs-Profil der Schule. So werden Lehrer an allgemeinbildenden Schulen von den mit der Berufsorientierung der Schüler verbunden Aufgaben entlastet. Diese Stellen sind nicht zu verwechseln mit verschiedenen Angeboten zur Berufsorientierung außerhalb der Schule verschiedenster Organisationen.
Finanzierung: Im Rahmen eines Eine systematische Berufsorientierung mit einer zusätzlichen Betreuungskraft führt zu einer größeren Motivation der Schüler, sich mit dem eigenen beruflichen Wünschen und Zielen auseinandersetzen. Dies steigert die Lernmotivation und verringert somit ganz erheblich das Risiko des schulischen Scheitern. Damit können zum einen in den Unternehmen mehr Ausbildungsplätze besetzt werden und es werden zum anderen soziale Folgekosten in einem erheblichen Umfang eingespart (siehe Antrag "Erstellung des Profils einer systematischen Berufsorientierung an Haupt, Real-, Ober- und Gesamtschulen").
Einbeziehung von externen Referenten in den Unterricht
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Vereine und ehrenamtliche Organisationen besitzen durch ihre Konzentration auf eng begrenzte Tätigkeitsfelder in der Regel eine große Fachkompetenz. Diese wird von Schulen bisher nicht regelmäßig und konsequent zur Erweiterung der Wissensbasis für Schüler und damit zur Steigerung der Unterrichtsqualität genutzt. Durch die Einbindung externer Referenten auf aktuelle Problemstellungen eingegangen werden, die bedingt durch ihre Aktualität noch nicht in Lehrmaterialien aufgearbeitet werden konnten. Daher unterstützt die Piratenpartei Niedersachsen die in den Lehrplan integrierte Einbeziehung von externen Referenten von Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen und Verbänden in den Unterricht.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen schlägt die in den Lehrplan integrierte Einbeziehung von externen Referenten von Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen und Verbänden in den Unterricht vor. Die Auswahl der Referenten erfolgt nach Richtlinien des Kultusministeriums durch die Schulleitung vor Ort. Die Referentenstunden werden gemeinsam mit dem jeweiligen Fachlehrer durchgeführt.
Begründung
Vereine und Organisationen besitzen durch ihre Konzentration auf eng begrenzte Tätigkeitsfelder in der Regel eine große Fachkompetenz. Diese wird von Schulen bisher nicht regelmäßig und konsequent zur Erweiterung der Wissensbasis für Schüler und damit zur Steigerung der Unterrichtsqualität genutzt. Zudem kann durch die Einbindung externer Referenten auf aktuelle Problemstellungen eingegangen werden, die bedingt durch ihre Aktualität noch nicht in Lehrmaterialien aufgearbeitet werden konnten. Einige Beispiele für externe Fachreferenten:
Ernährungsberater Datenschutzbeauftragte Verbraucherschützer Trainer von Sportvereinen (die z.B. in einer Unterrichtseinheit einmal ihre Sportart vorstellen können) bildende Künstler (z.B. Schriftsteller, Kunsthandwerker, Musiker, Schauspieler, Regisseure, Choreographen) Sozialarbeiter Referenten ehrenamtlich tätiger Organisationen
Finanzierung
Teilweise werden von Organisationen kostenlose Informationsveranstaltungen angeboten (z.B. der Berufsverband der deutschen Datenschutzbeauftragten mit der Aktion „Datenschutz geht zur Schule“). Die Einbeziehung von externen Fachreferenten hat unter Umständen auch ein hohes präventives Potential (mit einer entsprechenden Reduzierung von sozialen Folgekosten), wenn Schüler durch diese Unterrichtseinheiten für ein soziales oder gesundheitliches Thema sensibilisiert oder für eine Mitarbeit im Verein oder einer Organisation interessiert werden können. Ebenso können anfallende Kosten durch Institutionen erstattet werden, die direkt von vermittelten Inhalten profitieren (z.B. Krankenkassen, die durch die Thematisierung einer gesunden Ernährung, der regelmäßigen körperlichen Betätigung und der Sucht- bzw. Gewaltpräventionsarbeit erhebliche Kosten einsparen). Ebenso wäre die Finanzierung durch Fördervereine der Schulen in Einzelfällen eine Möglichkeit.
Unterstützung des „Norder Kooperationsmodells“ für ein gemeinsames Oberstufenangebot allgemein- und berufsbildender Gymnasien
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die in den nächsten Jahren deutlich sinkenden Schülerzahlen werden in Mittelzentren und Städten zu einem geringeren Angebot an Oberstufenprofilen an Gymnasien führen. Um den Schülern auch weiterhin ein möglichst umfangreiches Angebot an Oberstufenprofilen anbieten zu können, können nach einer Kooperationsvereinbarung bei Bedarf zukünftig in der Stadt Norden Kurse der gymnasialen Oberstufe auch an einer Schule als gemeinsames Angebot für mehrere Schulen angeboten werden.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen unterstützt das „Norder Kooperationsmodell“ für ein gemeinsames Oberstufenangebot allgemein- und berufsbildender Gymnasien und seine landesweite Umsetzung. Neben dem gemeinsamen Oberstufenangebot können in der Vorstufe der gymnasialen Oberstufe ebenfalls Kurse, die nur an einer Schule angeboten werden, auch von Schülern und Schülerinnen anderer Schulformen besucht werden.
Begründung
Die in den nächsten Jahren deutlich sinkenden Schülerzahlen werden in Mittelzentren und Städten zu einem geringeren Angebot an Oberstufenprofilen an Gymnasien führen. Liegen dort Schulen nicht zu weit von einander entfernt (so dass sowohl Schüler als auch Lehrer zwischen den Schulen pendeln können), können Kurse der gymnasialen Oberstufe an einer Schule als gemeinsames Angebot für mehrere Schulen angeboten werden. Dadurch kann auch dann ein breites Oberstufenangebot mit vielen verschiedenen Profilen gewährleistet werden, wenn in der einzelnen Schule aufgrund zu geringer Schülerzahlen in einem Kurs, dieser nicht angeboten werden könnte. Auch in der Vorstufe könnten z.B. Schüler einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) teilweise am Unterricht des Gymnasiums oder umgekehrt teilnehmen. Die Ratsversammlung der Stadt Norden hat dem Modell am 20.03.2012 seine Zustimmung erteilt.
Weiterführende Links
http://ug-norden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=449:breites-oberstufenangebot-soll-schueler-binden&catid=15:presse&Itemid=14 http://www.buergerinfo.norden.de/to0040.php?__ksinr=1126 (Sitzungsvorlage und Absichtserklärung 0088/2012/2.2)
Zielpunkte eines freien Bildungswesens
Antragsteller
AG Bildung
Art des Antrages
Grundsatzprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft
Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unserer Gesellschaft und Kultur. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt.
Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie setzt die Standards für unser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtfertigen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und wenn nötig den Kurs zu ändern. Wer die Bildung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft aufgebaut ist.
Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Ideengesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource des Menschen geworden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und damit die sozialen, kulturellen und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemeinen Bildungsniveau sowie der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Herausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel höheres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen
Gründungsfreiheit
Ein autonomes öffentliches Schulwesen muss eine unabhängige Möglichkeit bieten, neue Schulen zu gründen oder bestehende Schulen zu verändern. Diesem geht eine ausführliche Darstellung des pädagogischen Konzeptes, der geplanten Inhalte und der vorgesehenen Lehrkräfte, einer Rechtecarta und des Raum- sowie Einrichtungsbedarfes voran. Diese Konzepte werden in geeigneten Medien veröffentlicht und einer ersten Kommentierung unterzogen.
Dezentrales sich selbst berufende (intiative) Gremien von Eltern, älteren Schülern, Schulträgern, Lehrern, Universitäten – regionale Bildungskommission genannt – prüfen die die Konzepte und werden von diesem "freigeben". Dabei sollte aber Vielfalt und Breite des Wissens eine vorherrschende Rolle spielen, nicht Vormundschaft in den Inhalten. Danach kann der Gründungsprozess in Gang gesetzt werden.
Schülerautonomie
Zu einer autonomen Schule gehört untrennbar, dass diese nicht nur als Institution autonom ist, sondern die Schüler (bzw. deren gesetzliche Vertreter) frei bestimmen können, welcher Institution sie sich für welchen Zeitraum anschließen. Durch entsprechende Fristen muss die Kontinuität des Betriebes gewährleistet werden.
Eine (Selbst-)Kontrolle, ob die individuellen Lernvorstellungen, Lernziele, Lernfortschritte in der jeweiligen Institution erfüllt werden, muss ermöglicht werden. Computergestützte Systeme können dabei helfen, Klarheit zu erlangen.
Ebenso aber regelmäßige Lernfortschrittsberichte und (Feedback-) Gespräche der Lehrkräfte mit Schülern und Eltern. Ob das Zeugnisse im herkömmlichen Sinne sind, wird im Konzept festgelegt.
Aus dieser gemeinsamen Zustandsbeschreibung folgt die Entscheidung über den weiteren Weg des Schülers.
Die Zugangsberechtigungen zu weiterführenden Bildungseinrichtungen z.B. Universitäten und Fachhochschulen werden an eigenständigen Einrichtungen erworben, aber je nach Konzept an der Schule vorbereitet. Die Prüfungen finden extern statt.
Bildungsfreiheit durch freie Bildungsfinanzierung
Schulen und verwandte Bildungseinrichtungen finanzieren sich durch „Schülergeld“ und eigene Mittel des Schulträgers.
Bei Eintritt des Kindes in das Einschulungsalter wird ein aus Steuermitteln finanziertes „Bildungskonto“ eingerichtet, von dem in regelmäßigen Abständen das Schülergeld an den jeweiligen Schulträger übertragen.
Die Schule (in Gestalt der jeweiligen Betriebsgesellschaft, z.B. Kommune) ist berechtigt frei Mittel einzuwerben. Die Zuwendungen dürfen nicht mit dem Einfluss auf die Personalhoheit oder die Lehrplanautonomie verknüpft werden.
Lehrplanautonomie
Die Inhalte des Lehrplans bestimmt die Schule ausschließlich selbst, wobei sie einen Rückgriff auf öffentlich zugängliche Pläne und Entwürfe machen kann. d.h. jeder der Vorschläge zu Lehrplänen, päd. Methoden etc. hat, kann diese darstellen und zur kostenfreien Verfügung stellen. Die technischen Mittel sind dafür von der Kommune bereitzuhalten.
Da die Politik keine einzelnen Inhalte festlegt, formuliert sie in Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten so genannte Meta-Bildungsziele. Meta-Bildungsziele beschäftigen sich nicht mit den Inhalten, sondern mit den Fähigkeiten, die es braucht Inhalte zu akquirieren.
Von Politik und Verwaltung (Ministerien, Schulbehörden) werden nur noch die Meta-Ziele überprüft und für das Reporting verwendet, der Rest wird den Schulen bzw. den regionalen Bildungsgremien überlassen. Dies bedeutet, dass die Politik einen möglichst großen Freiraum einräumt, damit der pädagogischen Auftrag in selbstbestimmter Kompetenz und Verantwortung von den Schulen durchführt werden kann. Schulen sind bzgl. des Lehrplans staatlichen Stellen keine Rechenschaft schuldig, nur den betroffenen Eltern und von Zeit zu Zeit der unabhängigen regionalen Bildungskommission.
Andere Rahmenbedingungen wie Verfassungskonformität bleiben von den o.g. Regelungen unberührt und werden von den dafür zuständigen Einrichtungen sichergestellt.
Ziel ist es, den Beteiligten am Lernprozess eine maximale Transparenz und Verantwortung für ihren Stoff zu geben und so die Motivation und Involviertheit, sowie die Selbständigkeit zu fördern.
Die Schule/Bildungseinrichtung ist berechtigt das Konzept fortzuschreiben – erhebliche Änderungeswünsche durchlaufen das Freigabeverfahren über die regionale Bildungskommission.
Budgetautonomie
Da sich unter Schulautonomie die verschiedensten Konzepte entwickeln können, ist es auch notwendig eine Budgethoheit an die Schulen zu übertragen.
Das bedeutet, anstelle von Lehrerstunden-Zuweisung, soll die Schule selbst entscheiden, was am besten zu ihrem Konzept passt und was benötigt wird, den Unterricht dem Konzept und den freien Lehrplänen entsprechend zu gestalten.
Ursprung des Budgets ist jeder einzelne Schüler, der "sein" Bildungsgeld an die Schule mitbringt. Das bedeutet: je mehr Schüler/Eltern ein Konzept für tauglich halten, finanzieren sie den Schulbetrieb. Wieviele Schüler, Lehrer, Psychologen, Sozialarbeitern etc. für den Betrieb jeweils benötigt werden, hängt vom Konzept ab und muss schlüssig dargestellt sein. Bei nicht genügend Zuspruch, kann die Schule nicht gründen, oder muss ihr Konzept schrittweise umsetzen, so dass mit weniger Mitteln begonnen werden kann.
Die Verwaltung des Geldes geschieht im eigenen Schulbetrieb durch einen Betriebsgesellschaft. Gegebenfalls schließen sich mehrere Schulen zu einer Betriebsgemeinschaft zusammen. Wie das im Einzelnen aussehen soll, ist Bestandteil der jeweiligen Schul-Konzepte.
Personalhoheit
Zu einer autonomen Schule gehört Personalhoheit. Die Schulen sollen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wen sie einstellen und wen sie entlassen oder mit wem sie punktuell auf freier Basis arbeiten wollen.
Dabei entscheidet die Schulgemeinschaft (aller Beteiligten), ob diese Personalhoheit vom Direktor, vom Kollegium, von der Schülerschaft, den Eltern oder in einer paritätisch besetzten Konferenz ausgeübt wird, oder ob sie Experten beauftragen.
Die Verbeamtung von Lehrern wird aufgehoben, bereits verbeamete Lehrkräfte werden so überführt, dass letztlich die jeweilige Schule, an der der Lehrer tätig ist, auch die einkommenszahlende Stelle ist. Ruhegeldregelungen bleiben davon unberührt.
Ombudsstelle
Bei einem offenen System mit Diskussionsvielfalt werden Meinungskonflikte nicht vermeidbar sein. Daher sollen die regionale Bildungskommission eine Ombudsstelle oder Mediationsstelle einrichten, um entsprechende Schlichtung zu ermöglichen.
Der Übergang von Alt zu Neu
Bei Realisierung eines freien Schul- und Bildungswesens, werden eine Zeit lang beide Systeme nebeneinander existieren. Wobei schrittweise die Kompetenzen aus der Schulaufsichtsbehörde auf die regionalen Bildungskommissionen übertragen werden. Kommunale Schulträger gründen unabhängige Betriebsgesellschaften, die die bisherigen Aufgaben übernehmen. Die Kommunen übertragen die bisherigen Betriebsmittel auf die neuen Betriebsgesellschaften.
In der Übergangszeit müssen die Mittel des Bildungskontos aus den Mitteln des staatlichen Schulsbudgets abgezogen/umgewidmet werden. Staatliche Schulen werden nur noch von den Steuermitteln finanziert, die von den Schülereltern anteilsmäßig aufgebracht werden. Sie werden schrittweise in freie Schulen umwandelt.
Begründungen
Nachdem die Schule aus der Hand der Kirchen in die Hände der weltlichen Obrigkeit übernommen wurde, erhielt sie die Aufgabe den Einzelnen in die staatliche Ordnung einzugliedern. Schule dient als Institution den Fortbestand des gegenwärtigen Zustandes der Gesellschaft zu sichern. Damit ist aber auch die Steuerung einer Steuerung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Institution Schule gegeben. Sie wurde in der Vergangenheit von totalitären Regimen (auch in Deutschland) missbraucht, die Schule wurde zum Hort der Disziplin, Autorität, Unterordnung, absoluten Gehorsams degradiert.
Die Festlegung der Lernziele und Lerninhalte durch staatliche Stellen birgt da jede Möglichkeit. Die derzeitigen Veränderungen in der gymnasialen Sekundarstufe I z.B. erhöhen den Druck so, dass eine Selektion nach "Belastungskriterien" erfolgt, nicht aber nach intellektuellem Potential, das (möglicherweise) einfach Zeit benötigt, sich zu entwickeln. Angepasstes Lernverhalten ("ich antworte, was der Lehrer hören will und diskutieren nicht") wird mit guten Noten belohnt, die wiederum zu bestimmten Abschlüssen führt, als Voraussetzung für bestimmte (leitende) Positionen. Die Europäisierung der formalisierten Bildung führt nicht zu Vielfalt, sondern zur Einfalt. Die Ökonomisierung der Bildung führt in eine Sackgasse. Bildung (Schule, Ausbildung, Studium) gehört zu einer grundlegenden Daseinsfürsorge, die Aufgabe des Gemeinwesens ist. Das muss nicht notwendigerweise ein "Zentralstaat" oder "Föderalstaat" sein.
Everett Reimer schrieb 1971 "Man wird geschult, um die Gesellschaft hinzunehmen - Man wird erzogen (educated), um eine neue Gesellschaft zu schaffen oder wiederzuerschaffen.
Es ist Zeit, der Erziehung anstelle von vormundschaftlicher Schulung im Bildungswesen Raum zu geben. Wir haben eine Überregulierung im Schulbereich. Ein Systemwechsel steht an: Die autonome Schule als Grundlage für die Bildung jedes Einzelnen als mündigem, kritischem, kreativem Teil des Gemeinwesens und einer neuen Vielfalt.
Das bedeutet die Ablösung des Monopolcharakters, des Zwangscharakters (auf eine bestimmte Institution und bestimmte Lebensjahre begrenzte Schulpflicht) und der Koppelung von Lernprozessen mit Bewertungen (und daraus folgenden Berechtigungen und Privilegien).
Gründungsfreiheit
Derzeit liegt ein fast-Monopol des Staates auf Schulgründungen vor. Die Kommune als Träger einer Schule (Gebäude, nicht Lehrer-Mitarbeiter) und das Land als "Kostenträger" der Lehrereinkommen. Es gibt zwar in verschieden Varianten das Recht auf Gründung einer "Schule in freier Trägerschaft". Wobei die Rahmenbedingungen (länderspezifisch unterschiedlich) durch die Schulbehörde bzw. Ministerien festgelegt werden. Das heißt im Klartext, dass nur derjenige gründen kann, der angepasst genug ist, um in die Gnade der Genehmigung zu kommen. Bei den Abschlüssen sind die Vorschriften inzwischen so, dass sie das pädagogische Konzept konterkarieren.
Ebenso müssen die Eltern zusätzlich zu dem über die Steuern abgeführten Betrag noch erhebliches Schulgeld zu zahlen. Echte Alternativen lassen sich dadurch nur sehr schwer entwickeln und stehen zudem nur denen zur Verfügung, die über ausreichend Geldmittel verfügen. Außerdem muss jede Lehrperson ein Lehrer im Sinne des staatlichen Schulwesens sein. Das ist aber auch anders vorstellbar, denn inhaltliche und pädagogische Kompetenzen sind nicht an die formale Qualifizierung als Lehrer gebunden. Darauf soll unter Personalhoheit genauer gesehen werden.
Lehrplanautonomie
Da die Inhalte so weit irgend möglich selbstbestimmt sind, werden dadurch das natürliche Interesse und der Wissensdurst gefördert. Durch die Förderung der Fähigkeiten des Wissenserwerbs wird auch die Selbsteffektivität gesteigert, als die optimale Grundlage sein Wissen und Weltverständnis ein Leben lang zu erweitern, aktuell zu halten und Neues zu hinterfragen.
Anstatt vorzuschreiben wie der Schüler die Welt zu verstehen hat, ermöglichen sie mehr Zeit sich mit der Welt zu beschäftigen, auf aktuelle Geschehnisse einzugehen und so am Leben auch später besser teilzunehmen. Meta-Bildungsziele konzentrieren sich nicht auf das "Was-muss-gelernt-werden" sondern stellen das "Lernen lernen" in den Mittelpunkt und bereiten somit optimal und zeitlos auf das Leben vor. Da das Prinzip "keine Herrschaft über Andere" auszuüben, auch hier im übertragenen Sinne gelten soll, mögen die Eckpunkte helfen ein dezentrales öffentliches Schulwesen zu entwickeln.
Begründung
Weiterführende Links
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Begründung
Weiterführende Links
Bürgerrechte, Partizipation und direkte Demokratie
Versammlungsfreiheit ohne Einschränkungen
Phil-Wendland mit Unterstützung von (laut Aktive) Anhalter, Genzo, Matthias L., Artemis)
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Versammlungsrecht ohne Einschränkungen (nach Anregungen im Forum ausgearbeitet und wiederholt geändert)
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das die PIRATEN uneingeschränkt unterstützen. Der Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet:
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis ohne Waffen zu versammeln.“
Die CDU-FDP Regierung hat dieses Grundrecht mit dem am 1.2.2011 in Kraft getretenen niedersächsischen Versammlungsgesetz ausgehöhlt. Das Recht auf unangemeldete und spontane Kundgebungen wurde darin abgeschafft. Schon bei Formfehlern drohen Teilnehmern hohe Bußgelder. Zudem erhalten Polizei und Verfassungsschutz judikative Befugnisse, mit denen sie unbescholtenen Bürgern die Durchführung der Versammlung untersagen können.
Die niedersächischen PIRATEN halten dieses Gesetz für verfassungswidrig und unterstützen daher die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Bürgerinitiativen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Wir fordern die Aufhebung dieses Versammlungsgesetzes. Wo Auflagen zulässig und notwendig sind, fordern die PIRATEN einen verbindlichen und transparenten Auflagenkatalog. Die Piraten fordern ferner, dass die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit auch auf Nicht-Deutsche ausgedehnt wird, die in unserem Land leben.
Die PIRATEN lehnen die dauerhafte Speicherung von Videoaufzeichnungen friedlicher Kundgebungen, sowie die namentliche Erfassung von Versammlungsteilnehmern ab.
Phil-Wendland 14:26, 4. Mär. 2012 (CET)
Begründung
Dies ist der Kompromissentwurf, nach ausführlicher Diskussion. Der weitergehende Vorschlag wäre unter Berufung auf das Grundrecht Versammlungsrecht, jedes Versammlungsgesetz abzulehnen. Ich kann mit dem Kompromis sehr gut leben. Getragen wird der Antrag von ca. 6 Personen. Eine weitergehende Variante wäre eine, die dahin geht, jedes Versammlungsgesetz aufzuheben. Stand so einmal am Anfang der Diskussion und ist noch hier zu finden. [[1]]
Weiterführende Links
Diskussion auf der Aktiven-Nds Link zum (sync-Forum) [| zur Diskussion]
Versammlungsrecht ohne Einschränkungen (erweiterter Antrag)
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land Niedersachsen
Zusammenfassung
Antrag - Änderung des Abschnitt “Versammlungsrecht” - als erweiterte / weitergehende Variante auf Grundlage des Antrags von Phil
Antragstext
Versammlungsrecht ohne Einschränkungen
Jeder, der eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes, durchführt, muss auch in der Praxis das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern. Die PIRATEN Niedersachsen sehen sich daher in der Pflicht, die Initiative zu ergreifen, dass bestehende Versammlungsrecht zu erneuern, und endlich ein für alle Seiten anwendbares und für die Zukunft rechtssicheres Gesetz auf den Weg zu bringen. Unser langfristiges Ziel ist es hierbei wieder, ein bundeseinheitliches Recht zu erhalten.
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das die PIRATEN uneingeschränkt unterstützen. Der Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis ohne Waffen zu versammeln.“. Die CDU-FDP Regierung hat dieses Grundrecht mit dem am 1.2.2011 in Kraft getretenen niedersächsischen Versammlungsgesetz ausgehöhlt.
Das Recht auf unangemeldete und spontane Kundgebungen wurde darin faktisch abgeschafft. Schon bei Formfehlern drohen Teilnehmern und Versammlungleitung hohe Bußgelder. Zudem erhalten Polizei und Verfassungsschutz judikative Befugnisse, mit denen sie demonstrierenden Bürgern die Durchführung der Versammlung verbieten können. Wir fordern die Aufhebung dieses Versammlungs-Verhinderungs-Gesetzes.
Wo Auflagen zulässig und notwendig sind, fordern die PIRATEN darüber hinaus einen für alle verbindlichen und transparenten Auflagenkatalog, wo eindeutige Regeln zu z. B. dem Einsatz von Beschallungstechnik geregelt werden. Hier muss der behördlichen Auflagenwillkür endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Die PIRATEN setzen sich ferner dafür ein, dass Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zurückgenommen werden und Art. 8 Grundgesetz auf alle in Deutschland lebenden Personen ausgedehnt wird, gleich welcher Herkunft oder Religion.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit werden wir wieder stärken und auch anlasslose Kontrollen der Polizei von Demonstranten und Passanten ersatzlos abschaffen.
Die PIRATEN Niedersachsen lehnen die dauerhafte Speicherung von Videoaufzeichnungen von Versammlungen ab. Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial zur Schulung von Polizei- und Sicherheitkräften bedarf der Zustimmung des gefilmten Personenkreises und der Versammlungleitung.
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) °
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Erweiterung der an der Demokratie teilhabenden Menschen.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Wahlrecht für alle Bürger in Niedersachsen ein, die Staatsangehörige eines der Staaten der Europäischen Union sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz seit drei Monaten (aktives Wahlrecht) bzw. sechs Monate (passives Wahlrecht) in Niedersachsen haben.
Alternativ
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Wahlrecht in Niedersachsen für alle Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz seit drei Monaten (aktives Wahlrecht) bzw. sechs Monate(passives Wahlrecht) in Niedersachsen haben.
Ursprünglicher Antragstext
"§ 2 Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts. Hat eine Person im Bundesgebiet mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung. Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort einer Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz. 5Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz."
wird geändert zu
"§ 2 Wahlberechtigt ist, wer Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union ist und am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
Der Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist der Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts. Hat eine Person im Europäischen Union mehrere Wohnungen, so ist ihr Wohnsitz der Ort der Hauptwohnung. Weist sie jedoch nach, dass sich der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen am Ort einer Nebenwohnung befindet, so ist dieser ihr Wohnsitz. Bei Personen ohne Wohnung gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts als Wohnsitz."
"§ 6 (1) Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
2. seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und
3. seit mindestens einem Jahr Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. 2§ 2 Sätze 2 bis 5 gilt entsprechend.
(2) Nicht wählbar ist,
1. wer nach § 3 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
3. wer, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und diese Rechtsstellung durch Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65) erlangt hat.
wird geändert zu
"§ 6 (1) Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
1. seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und
2. seit mindestens einem Jahr Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union ist.
§ 2 Sätze 2 bis 5 gilt entsprechend.
(2) Nicht wählbar ist,
1. wer nach § 3 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
Stefan Akerblom 10:47, 21. Mär. 2012 (CET)
Begründung
Die Piraten sind der Meinung, dass die Politik nur dann erfolgreich ist, wenn möglichst viele daran Teil haben. Eine Ausgrenzung nach Alter oder Pass passt nicht mehr zu einem offenen Europa unter Einbindung junger Menschen. Es wäre noch zu diskutieren, ob man gar die Beschränkung auf die Europäische Union weglässt. Das wäre echte Integration!
Please discuss
Weiterführende Links
Diskussion auf der Aktiven-Nds Link zum (sync-Forum) [| zur Diskussion]
Gesetzes-TÜV gegen Grundrechtseingriffe °
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Zukünftige und bereits in Kraft getretene Grundrechtseingriffe sollen unabhängig überprüft werden.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert eine unabhängige Evaluierung bestehender und zukünftiger Überwachungsbefugnisse, die in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Eine Überprüfung in Hinsicht auf Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten ist notwendig, um eine wissenschaftlich fundierte Politik der Inneren Sicherheit zu gewährleisten, welche die Rechte der Bürger achtet. Daher ist die Einrichtung einer Behörde notwendig, die unabhängig vom Gesetzgeber und Parlament Gesetzesvorhaben auf schädliche Nebenwirkungen und Alternativen prüft und die Ergebnisse öffentlich zugänglich macht. Zusätzlich sollen mindestens zwei weitere öffentlichen Forschungseinrichtungen und zwei Bürgerrechtsorganisationen Stellungnahmen zu den Ergebnissen abgeben, die dann dem Landtag vorgelegt werden.
Begründung
Die verschärften Gesetze zur Inneren Sicherheit müssen dringend objektiv evaluiert werden. Eine zusätzliche Kontrollinstanz würde den Prozess transparenter gestalten und dafür sorgen, dass Zivilgesellschaft und Bürgerrechtsorganisationen besser eingebunden werden. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET) Titel in Gesetzes-TÜV statt Monatorium geändert am --Katta 23:10, 16. Apr. 2012 (CEST)
Demokratie bei internationale Verhandlungen stärken °
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Der Landtag soll ein stärkeres Mitspracherecht bei internationalen Verhandlungen bekommen.
Antragstext °
Immer mehr Gesetze und Verordnungen die sich auf den Alltag der Menschen in Niedersachsen auswirken werden international oder auf europäischer Ebene beschlossen und sind unzureichend demokratisch legitimiert. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Abbau des hierdurch entstehenden Demokratiedefizites ein und fordert eine stärkere Einbindung des Landtages durch eine Zustimmungspflicht einer qualifizierten Mehrheit des niedersächsischen Landtages. Der Landtag soll die Position des Landes Niedersachsens bei europäischen und internationalen Verhandlungen festlegen und nicht mehr die Landesregierung in alleiniger Regie. Alle Dokumente zu internationalen Verhandlungen sind dem Landtag vor der Entscheidung offen zu legen. Hierdurch wird Basisdemokratie und Transparenz gestärkt.
Begründung
Es gibt kaum mehr einen Bereich, der nicht durch europäisches Recht oder bilaterale Verträge betroffen ist. Europäische und internationale Abkommen die unzureichend demokratisch legitimiert sind führen zu einem schleichenden Demokratieabbau. Bei ACTA ist dieser Prozess von Hinterzimmerpolitik besonders deutlich zutage getreten. Am Ende „durften“ die Parlamente einem fertigen Entwurf zustimmen und waren in den Prozess der Entstehung nicht eingebunden und waren darüber hinaus auch unzureichend über den Inhalt des Abkommens informiert. Einige Staaten der EU praktizieren bereits ähnliche Verfahren bei denen föderale Strukturen besser eingebunden werden. Hierdurch wird Basisdemokratie und Transparenz gestärkt – was beides Kernforderungen der Piraten sind. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Ergänzung und Anpassung der Volksinitiative in Niedersachsen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Bisherige Formulierung "bei einer zulässigen Volksinitiative befasst sich der Landtag dann in einem zweiten Verfahrensschritt inhaltlich mit dem Gegenstand der Volksinitiative" soll dahingehend ergänzt und konkretisiert werden, dass der Landtag sich mit der Volksinitiative in einer Plenarsitzung befassen und dabei auch dem Initiator Gehör geben muss. Die notwendige Unterschriftenzahl wird auf 60.000 reduziert und kann auch durch das Verfahren einer online-Petition nachgewiesen werden. Das entspricht ca. 1% der Wahlberechtigten in Niedersachsen gegenüber 10% der Wahlberechtigten bei einem Volksbegehren(2).
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert, dass die Formulierung für eine erfolgreiche Volksinitiative in Niedersachsen dahingehend konkretisiert werden, dass der Landtag sich mit einer Volksinitiative, die die notwendige Unterschriftenzahl erreicht hat, in einer Plenarsitzung befassen und dabei auch dem Initiator Gehör geben muss. Die notwendige Unterschriftenzahl wird auf 60.000 reduziert und kann auch durch eine online-Petition nachgewiesen werden.
Begründung
Die bisherige Formulierung "bei einer zulässigen Volksinitiative befasst sich der Landtag dann in einem zweiten Verfahrensschritt inhaltlich mit dem Gegenstand der Volksinitiative" ist nicht ausreichend konkret (1). Es müssen sich nur ca. 1% der Wahlberechtigten für den Antrag aussprechen (im Gegensatz zu 10% bei einem Volksbegehren), damit im Landtag eine öffentliche politische Diskussion stattfindet. Dadurch könnte es leichter sein, Bürger zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Thema zu motivieren und ein Votum abzugeben - ein Baustein für mehr Bürgerbeteiligung und -einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse.
Weiterführende Links
(1) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=15023&article_id=62471&_psmand=33
(2) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=15024&article_id=62493&_psmand=33
Direkte Demokratie in Niedersachsen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die wesentliche Verbesserung direkter Demokratie auf Kommunalebene (Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) und Landesebene (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid).
Antragstext
Die Piraten Niedersachsen fordern die politische Beteiligung der Menschen. Auch zwischen den Wahlen sollen die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen über Sachfragen treffen.
Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass auf der Kommunal- und Landesebene die Hürden direkter Demokratie gesenkt werden. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger sollen über alle wichtigen Themen abstimmen können, die Unterschriftenquoren für Begehren müssen deutlich gesenkt werden und beim Entscheid soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Die Verfahren sind anwendungsfreundlich zu gestalten.
Begründung
In Niedersachsen spielen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie Volksbegehren und Volksentscheide kaum eine Rolle. Es gab noch keinen einzigen Volksentscheid auf Landesebene und etwa 70 Bürgerentscheide in Gemeinden und Landkreisen. Statistisch gesehen findet alle 200 Jahre ein Bürgerentscheid pro Kommune statt. Das liegt daran, dass die Verfahren mit hohen Verfahren versehen sind. Über wichtige Fragen dürfen die Bürgerinnen und Bürgern nicht abstimmen. Hohe Quoren bei Begehren und Entscheid verhindern viele direktdemokratische Verfahren. Zusätzlich wird die Durchführung der Verfahren durch gesetzliche Regelungen erschwert.
Weiterführende Links
(1) www.mehr-demokratie.de (2) http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/niedersachsen.html
Energie und Umwelt
Ablehnung der Förderung von Biogasgroßanlagen - intensivere Förderung bäuerlicher Landwirtschaft
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Ablehnung der Förderung von Biogasgroßanlagen - intensivere Förderung bäuerlicher Landwirtschaft (in Anlehnung an das Wahlprogramm der Piraten Schleswig-Holstein)
Antragstext
Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist es, die Menschen mit gesunder Nahrung zu versorgen. Dieser Aufgabe wird sie immer weniger gerecht. Der Flächenverbrauch sogenannter Energielandwirte in Niedersachsen führt zu stark steigenden Pachtpreisen, die einen wirtschaftlichen Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln erheblich erschweren. Erstmal wurde die Bundesrepublik 2011 von einem getreideexportierenden Land zu einem Importland.
Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für die Bäuerliche Landwirtschaft deutlich zu verbessern und sich gegen industrielle Massentierhaltung aussprechen.
Auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden sollen diese auch bevorzugt angebaut werden. Der Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf solchen Flächen soll vermieden werden.
Begründung
Niedersachsen ist landwirtschaftlich geprägt und neben Schleswig-Holstein eines der größten landwirtschaftlichen Verbreitungsgebiete der Bundesrepublik. Der Anbau von Mais für Biogasanlagen nimmt stetig zu und verbraucht sehr viel Fläche, die eigentlich für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln geeignet ist.
Die Energielandwirte können erheblich höhere Pachten zahlen, da die Förderung durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) den Wettbewerb verzerrt.Diese Entwicklung muss nicht nur gestoppt werden, es müssen auch wieder mehr Flächen für den Anbau von Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Zudem stellen solche Anlagen durch die enorme Güllezufuhr aus Massentierhaltung eine gesundheitliche Bedrohung dar. Diese Zerstörung der Landwirtschaft und unseres Ökosystems ist eine undurchdachte Folge des Atomausstieges. Mit Antibiotika, MRSA und Keimen kontaminierte Gülle wird zum Gärprozess diesen Anlagen zugeführt und wieder als Dünger auf die Böden gebracht und stellen somit eine Bedrohung für die Bevölkerung dar. Umweltverbände wie der WWF und der BUND haben bereits Studien dazu veröffentlicht.
Weiterführende Links
- NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Landwirtschaft_Tierschutz_Ernährung_Verbraucherschutz
- PDF: WWF Studie: Biogasboom und sein Folgen für Umwelt, Mensch und Ökosystem
Genehmigungsstop für weitere Kavernenspeicher in Niedersachsen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Unternehmen wie die IVG Immobilien AG, Bonn mit ihrem Tochterunternehmen IVG Caverns GmbH sowie WINGAS GmbH & Co. KG und EWE ENERGIE AG wollen sich den Bau zusätzlicher Kavernenspeicher genehmigen lassen. Die Argumentation der Betreiberfirmen für die Genehmigung eines weiteren Ausbaus der Speicherkapazitäten ist jedoch nicht stichhaltig und ein auch gesellschaftlich relevantes und akzeptales Geschäftsmodell wurde bisher nicht vorgelegt. Ein weiteres Argument für einen Genehmigungsstop neuer Kavernenspeicher sind neben Umweltbelastungen beim Bau und Betrieb der Kavernenspeicher auch mögliche Bodenabsenkungen, die u.a. die Standfestigkeit von Gebäuden gefährden. Nach einer Prognose der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist z.B. in einem Gebiet von ca. 30 Quadratkilometern im Umkreis von Etzel beim Bau der insgesamt geplanten 144 Kavernen mit Bodenabsenkungen um bis zu zweieinhalb Metern zu rechnen. Daher ist die Genehmigung zusätzlicher Kavernenspeicher zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert einen Genehmigungsstop für weitere Kavernenspeicher in Niedersachsen.
Problemstellung und Begründung
Unternehmen wie die IVG Immobilien AG, Bonn mit ihrem Tochterunternehmen IVG Caverns GmbH sowie WINGAS GmbH & Co. KG und EWE ENERGIE AG wollen sich den Bau zusätzlicher Kavernenspeicher genehmigen lassen. Aussagen dieser Gesellschaften sind u.a.: „Die Kavernen in Etzel werden ausschließlich für die Lagerung von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen genutzt. Neben der Speicherung von Rohöl und Erdgas kann Energie auch in Form von Druckluft oder auch Wasserstoff (H2) in Kavernen gespeichert werden. Druckluft und Wasserstoff können z.B. mit Hilfe von regenerativen Energiequellen (Windkraft, Fotovoltaik/Elektrolyse) geliefert werden“ (1). Insgesamt möchte sich die Gesellschaft 144 Kavernen genehmigen lassen, 52 sind z.Zt. in Betrieb. „Erdgasspeicher sind ein wichtiges Instrument für eine sichere Energieversorgung - denn erst ihr Einsatz garantiert die stabile Verfügbarkeit des umweltschonenden Energieträgers Erdgas im benötigten Umfang... Der Bedarf an Erdgas in Europa wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Im Jahr 2007 lag der Erdgasverbrauch in Deutschland bei 23 Prozent am gesamten Primärenergieverbrauch. Dieser Anteil könnte in den kommenden Jahren auf 30 Prozent steigen. Um auch zukünftig immer Erdgas verfügbar zu haben, werden weitere Erdgasspeicher in Deutschland benötigt.“ (4) Die Sicherungsmaßnahmen der deutschen Gasversorgungsunternehmen stützen sich auf einen breiten Maßnahmenkatalog. Hierzu zählen neben der oben beschriebenen Inlandsförderung insbesondere: Diversifikation der Bezugsquellen und Transportwege, stabile Beziehungen zu Lieferländern, und langfristige Gaslieferverträge sowie eine bisher hohe Verlässlichkeit der Versorgungsinfrastruktur inklusive der Unter-Tage-Speicher. Deutschland verfügt auf Grund günstiger geologischer Gegebenheiten über ausreichende Möglichkeiten für die Einrichtung von Speichern. In Deutschland stehen derzeit über 47 (Anmerkung: Zahlengabe veraltet) in Betrieb befindliche Unter-Tage-Speicher (maximale Arbeitsgaskapazität rd. 20 Mrd. cbm) und damit über die nach den USA, Russland und der Ukraine weltweit größten Speicherkapazitäten zur Verfügung. Die maximale Speicherkapazität reicht gegenwärtig statistisch gesehen für ca. 80 Tage. Die Speicher dienen in Deutschland in erster Linie der Erfüllung von zwei Aufgaben. · Spitzenlastdeckung, d. h. Ausgleich zwischen konstanten Lieferungen/Produktionsmengen und Schwankungen beim Verbrauch (Winter, Sommer, wochentags/Wochenende, Tag/Nacht); · Verfügbarkeit bei technischen Störungen bei der Produktion und/oder beim Transport, d.h. Sicherstellung der kurzfristigen Versorgung. Nach momentanen Planungen zum Ausbau der Speicherkapazitäten in Deutschland soll das vorhandene Arbeitsgasvolumen um über 20 % erhöht werden“ (2). Insgesamt planen EWE und WINGAS in den nächsten Jahren 33 Kavernen im Salzstock Jemgum zu errichten. EWE plant, 15 Kavernen mit einem Volumen von jeweils bis zu 700.000 Kubikmeter zu bauen.(8)
Begründung:
Die Argumentation der Betreiberfirmen für eine Genehmigung eines weiteren Ausbaus der Speicherkapazitäten ist jedoch nicht stichhaltig: Der Verbrauch an Erdgas in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren nicht gestiegen (er schwankte zwischen ca. 3000 PJ in 2002 und ca. 2625 PJ in 2011) und der Verbrauch an Mineralöl ist deutlich rückgängig (2002: 5250 PJ und 2011 ca. 4375 PJ). (3) - Ein PJ (PetaJoule) sind 10 hoch 15 Joule oder auch 278 GWh (GigaWattStunden) Auch europaweit ging der Verbrauch von Mineralölerzeugnissen von 487.756 (1000t RÖE) in 2002 auf 454.723 (1000t RÖE) in 2010 zurück. (5) - 1t RÖE = 41.868.000 kJ
Auch der Blick auf die Entwicklung der Energieintensität der Wirtschaft (Relation zwischen Energieverbrauch und Wertschöpfung in einem Sektor oder in der Gesamtwirtschaft, gemessen z.B. durch Primär- oder Endenergieverbrauch je Einheit Bruttoinlandsprodukt) in Deutschland und Europa spiegelt diese Entwicklung wider: Energieintensität der Wirtschaft als Öläquivalent in kg pro 1.0000 € des BIP ist in Deutschland zwischen 2002 und 2010 um 9,6%, in Europa zwischen 2002 und 2010 um 9,2% gesunken.(6)
Die Energieintensität und mit ihr der Verbrauch wird auch weitersinken, z.B.
durch die Steigerung des Wirkungsgrades von Gaskraftwerken durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung von Kraftwerken. durch die energetische Sanierung der Gebäude - unterstützt durch Instrumente wie Energieausweis und Heizspiegel.(7) durch den Einsatz von neuen energieeffizienteren Heizungsanlagen bzw. Mini – und Micro-Blockheizkraftwerken.
Allerdings ändert sich die Energieproduktivität auch aufgrund von rein strukturellen Effekten. So führt ein Wandel in der Wirtschaftsstruktur von energieintensiven Industriezweigen hin zu mehr Dienstleistung automatisch auch zu einer höheren Energieproduktivität.(7)
Die bisherige Speicherkapazität war in der Vergangenheit immer ausreichend, um eine Spitzenlastdeckung bzw. eine Verfügbarkeit bei technischen Störungen der Produktion bzw. die Sicherstellung oder bei kurzfristigen Versorgungsengpässen zu gewährleisten.
Die Speicherung von Energie in Kavernen in Form von Druckluft oder auch Wasserstoff (H2) ist aufgrund der bisher zu geringeren Wirkungsgrades dieser Speichertechniken z.Zt. keine sinnvolle Perspektive (auch wenn Druckluft und Wasserstoff mit Hilfe von regenerativen Energiequellen - Windkraft, Fotovoltaik/Elektrolyse - geliefert werden). So hat die Umwandlung von überschüssigen Windstrom in synthetisches Methan einen Wirkungsgrad von ca. 35% und bei zusätzlicher Nutzung der verfahrenstechnisch bedingten Wärme von ca. 70%. Eine Zwischenspeicherung des so erzeugten Methans in Kavernen reduziert diesen Wirkungsgrad jedoch durch die erforderliche Energie für die Druckerhöhung des Gases in der Kaverne und die notwendige Erwärmung sowie Trocknung des Gases bei der Expansion für die Einspeisung in das Gasnetz.
Ein weiteres wichtiges Argument für einen Genehmigungsstop neuer Kavernenspeicher sind mögliche Bodenabsenkungen, die u.a. die Standfestigkeit von Gebäuden gefährden. Nach einer Prognose der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist z.B. in einem Gebiet von ca. 30 Quadratkilometern im Umkreis von Etzel beim Bau der insgesamt geplanten 144 Kavernen mit Bodenabsenkungen um bis zu zweieinhalb Metern zu rechnen. Der Boden der Senkungsmulde läge dann unter dem Grundwasserspiegel.
Mögliche Wege zur Verhinderung der Genehmigung von weiteren Kavernenspeichern haben die Bündnis90Die Grünen in ihrem Antrag vom 06.09.2011 im Niedersächsischen Antrag aufgezeigt:
Der Landtag wolle beschließen: ... dass das Bundesberggesetz grundsätzlich reformiert werden muss. Das Bergrecht räumt immer noch der Ausbeutung des Untergrundes und der Nutzung von Bodenschätzen Vorrang ein vor dem Schutz der Umwelt und den Interessen der von solchen Maßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Bergrechtliche Genehmigungen erfolgen im Regelfall ohne eine heute erforderliche umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf der Grundlage von Bergrecht werden in Niedersachsen zahlreiche Kavernen im Salzgestein ausgespült, um sie vorwiegend als Speicher für Erdgas zu nutzen, ohne dass bisher die Umweltverträglichkeit überprüft worden wäre, obwohl in den betroffenen Regionen großflächig gravierende Bodenabsenkungen zu erwarten sind. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den Genehmigungsverfahren zum Aufsuchen und Gewinnen von Erdgas nicht beteiligt, obwohl beim Einsatz von gefährlichen Techniken zur Erdgasgewinnung wie dem Fracking schwerwiegende Schädigungen des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden können... Der Landtag fordert deshalb, Bergrecht muss künftig Teil des Umweltrechts werden und darf keine Sonderstellung mehr haben. Ein Eingriff in die Natur liegt auch vor, wenn endliche natürliche Ressourcen in großen Tiefen aufgesucht und/oder gewonnen oder unterirdische Hohlräume als Lagerstätten genutzt werden.
Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf:
I. Die Landesregierung soll über Bundesratsinitiativen erreichen, dass als erster Schritt die UVP-V Bergbau dahingehend geändert wird, dass alle Bohrungen sowohl für das Aufsuchen als auch für das Gewinnen von Kohlenwasserstoffen und der Einsatz von bestimmten Technologie wie der Fracking-Technologie einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, ebenso die Herstellung von Kavernen und Nutzung unterirdischer Hohlräume als Speicher.
II. Die Landesregierung soll sicherstellen, dass bei Bohrungen zum Aufsuchen oder zum Fördern von Kohlenwasserstoffen, aber auch die Erstellung von Kavernen oder die Nutzung der Kavernen oder anderer unterirdischer Hohlräume zur Speicherung von Kohlenwasserstoffen, von Druckluft oder anderen gasförmigen Stoffen (H2; CO2) zwingend immer ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird ...(9)
Weiterführende Links
(1) http://www.kavernen-informationszentrum-etzel.de/faq.html
(2) http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger /gas,did=292322.html?view=renderPrint (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
(3) http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Statistik-und-Prognosen/Energiedaten/energiegewinnung-energieverbrauch.html (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
(4) http://www.speicher-jemgum.de (WINGAS GmbH & Co. KG und EWE ENERGIE AG)
(5) http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=ten00096&plugin=1 (Europäische Kommission – eurostat)
(6) http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=tsien020&plugin=1 (Europäische Kommission – eurostat)
(7) http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2324 (Umweltbundesamt)
(8) http://www.speicher-jemgum.de/Projekt/
(9) http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/
Für eine dezentrale, regenerative und demokratische Energieversorgung
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Zur Abstimmung stelle ich zunächst der Gesamtantrag aus allen 5 Absätzen. Sollte der Gesamtantrag abgelehnt werden, stelle ich die 5 Absätze einzeln zur Abstimmung. Die Absätze 1-4 orientieren sich mit einigen Abweichungen weitgehend dem Wahlprogramm der Saarpiraten (siehe Links).
Antragstext
Ausstieg aus der Atomenergie – Ausbau regenerativer Energien
Die Piratenpartei Niedersachsen ist für einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie. Dies darf aber nicht zu einer Rückkehr zu fossilen Energieträgern und zu steigenden CO²-Emissionen führen. Als Alternative kommen nur regenerative Energien infrage. Wir in Niedersachsen sollten die Erforschung neuer Energiekonzepte vorantreiben, daher setzt sich die Piratenpartei für den weiteren Ausbau regenerativer Energien ein und möchte die Entwicklung verbesserter bzw. neuer umweltfreundlicher Technologien durch Forschungsprojekte verstärkt fördern.
Förderung dezentraler Energieversorgung und "intelligenter" Netztechnologien
Die Piratenpartei will die dezentrale Energieerzeugung zu fördern und die dafür nötige Entwicklung der entsprechenden Speicher- und Verteilungstechnologien vorantreiben. Energie lokal und regional dort zu erzeugen, wo sie gebraucht wird, senkt die Verteilungsverluste. Dies erfordert jedoch den Umbau der Stromnetze, die für die Einspeisung aus möglichst großen Wärmekraftwerken (Kohle, Atom) entstanden sind. Das zukünftige Stromnetz ist ein intelligentes Netz ("Smart Grid"), das Energieerzeuger, Speicher und Kunden effizient miteinander verknüpft und eine ressourcenschonende Steuerung des Verbrauchs ermöglicht.
Ausbau regenerativer Gasversorgung und Förderung von Blockheizkraftwerken
Die Piratenpartei setzt sich für die Förderung von Erdgas aus regenerativen Quellen in Haushalt und Industrie sowie für den gezielten Ausbau unserer Erdgasnetze und -speicher ein. Mit überschüssigem Wind-, Wasser- und Solarstrom kann Wasserstoff hergestellt und bis zu einem Anteil von 5 % als Beimischung in unser Erdgasnetz eingespeist werden. Durch Methanisierung lässt sich in einem weiteren Schritt aus dem Wasserstoff Methangas herstellen, der Hauptbestandteil unseres Erdgases. Dabei wird Kohlendioxid verbraucht. Überschüssiger Strom kann so als Gas gespeichert werden, bis er in Heizungen, Gaskraftwerken oder auch in Automotoren benötigt wird. Daher fordert die Piratenpartei auch die Weiterentwicklung und Förderung von Blockheizkraftwerken (BHKW) als dezentrale und ökologische Alternative in der Stromversorgung. Durch den weiteren Ausbau unserer Gasnetze und -speicher gewinnen wir Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferanten und eine größere Versorgungssicherheit.
Eignung niedersächsischer Salzstöcke für Nutzung als Energiespeicher prüfen
Wir benötigen neue Technologien für die Speicherung von Energie aus regenerativen Quellen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Eignung stillgelegter Salzstöcke in unserem Bundesland für die Nutzung als Energiespeicher, insbesondere Druckluftspeicher, zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu nutzen. Dabei müssen allerdings auch die Interessen der Anwohner und mögliche Umweltfolgen beachtet werden.
Kein Verkauf kommunaler Netze – Energie gehört in Bürgerhand!
Die Energieversorgung gehört heutzutage zur grundlegenden Daseinsvorsorge, zugleich ist ihr ökologischer Umbau eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Dezentralisierung und Förderung regenerativer Energien scheiterten in der Vergangenheit immer wieder an den Profitinteressen der großen Stromkonzerne. Wir Piraten setzen uns für ein Landesförderprogramm mit dem Ziel, die Position der Kommunen in der Stromversorgung wieder zu stärken, zum Beispiel durch den Rückkauf der Stromnetze. Darüber hinaus wollen wir, dass sich die Bürger vor Ort direkt selbst an Fragen der Energieversorgung beteiligen können, etwa über Miteigentümerschaft an bzw. Mitbestimmungsregelung in den jeweiligen Stadtwerken, zum Beispiel über einen genossenschaftlichen Ansatz.
Begründung
Das Energiesystem der Zukunft soll zu 100 % auf erneuerbaren Ressourcen beruhen. Strom, Wärme und Kraftstoff für Autos sollen dabei jederzeit ohne Nutzungsbeschränkungen zur Verfügung stehen. Viele erneuerbare Energien (EE) wie z. B. Windkraft und Solarenergie fallen jedoch fluktuierend an. Die Lösung des Konflikts zwischen fluktuierender Energieproduktion und kontinuierlichem Energieangebot liegt in "intelligenten" Netzen und der Energiespeicherung: Mit entsprechenden Speichermöglichkeiten kann die Nachfrage auch zu Zeiten mit einem geringen Angebot an erneuerbaren Energien gedeckt werden. Pumpspeicherkraftwerke bieten in Deutschland nur Kapazitäten von wenigen Stunden und lassen sich aufgrund der Geologie und Bevölkerungsdichte nur sehr begrenzt ausbauen. Sie eignen sich aber für den Ausgleich täglicher Fluktuationen. (Anders ist allerdings die Situation in Norwegen mit sehr großen Kapazitäten, die im Rahmen eines europäischen Stromverbundes als Speicher genutzt werden könnten.) Andere Speichertechnologien (Batterien, Druckluftspeicher) sind in ihrem Potential ähnlich begrenzt und können lediglich regionale und kurzfristige Fluktuationen ausgleichen. Die derzeit am weitesten entwickelte Alternative ist die Nutzung der Power-to-Gas Technologie und die Nutzung des Gasnetzes mit seinen bereits heute gigantischen (und erweiterbaren) Speicherkapazitäten (Kapazitäten reichen bereits heute für mehrere Monate). Mittel- und langfristig ist das Ziel die völlige Umstellung der Gasversorgung auf EE-Gas und damit auch die Unabhängigkeit von Gasimporten. Notwendig ist neben der Weiterentwicklung der Verfahren zur Gasgewinnung (Effizienzverbesserung) ein Ausbau der Gaskraftwerke. Wir Piraten sollten hierbei allerdings auf die dezentrale KWK-Technologie setzen („Blockheizkraftwerke“), denn dabei wird auch die Wärme genutzt (zum heizen), was die Energieeffizienz der Technologie noch einmal erheblich verbessert. Power-to-Gas ist ein relativ neuer Ansatz und sollte nicht mit der Biogastechnologie (Gas aus Biomasse) verwechselt werden.
Weiterführende Links
http://www.fg-ide.tu-chemnitz.de/files/Workshop_Energiespeichertechnologien_28_10_2010_Jentsch.pdf
http://piratenpartei-saarland.de/wp-content/uploads/2012/03/wp_saar_ltw2012_online.pdf
http://www.erdgas-innovativ-nutzen.de/wp-content/uploads/2011/08/bbr_Neue_Netze_14_19_Goetz.pdf
http://www.forum-netzintegration.de/uploads/media/Plan_N_dt_01.pdf (S.37 ff)
http://www.heise.de/tp/blogs/2/147431
http://www.energie-in-buergerhand.de/
Über Rückfragen und Anregungen freue ich mich: Niels-Arne.Muench@web.de
Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Bund
Zusammenfassung
Euratom in Ihrer jetzigen Form sollte abgeschafft / aufgelöst werden. An Ihrer Stelle soll eine bereits auch von anderen Institutionen diskutierte ERENE (Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien) treten die sich für eine moderne, grenzüberschreitende moderne Energiepolitik in Europa unter Ägide der EU und deren Institutionen, einsetzt.
Antragstext
Die Piraten Niedersachsen sollen an geeigneter Stelle im Programm für die Landtagswahl den nachfolgenden Punkt aufnehmen: Die Piraten Niedersachen setzen sich dafür ein, über den Bundesrat eine Initiative zur sofortigen Revision des Euratomvertrages einbringen. Ziel der Piratenpartei ist es dabei auf ein Ende des Euratom Vertrages hinzuarbeiten. An dessen Stelle soll die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE) treten.
Begründung
Der Euratomvertrag hat seit 1957 Bestand und ist seither nicht wesentlich modifiziert worden. Euratom ist eine eigenständige Institution neben der Europäischen Union und unterliegt somit auch keiner Kontrolle entsprechend demokratisch legitimierter Institutionen. Bis heute setzt dieses durch die Nationalstaaten getragene Konstrukt auf die Atomkraft. Eine Ausrichtung die unter Würdigung der heutigen Energiepolitik nicht tragbar ist. Daher sollte die Euratom in Ihrer jetzigen Form abgeschafft / aufgelöst werden. An Ihrer Stelle soll eine bereits auch von anderen Institutionen diskutierte ERENE (Europäische Gemeinschaft für Erneuerbare Energien) treten die sich für eine moderne, grenzüberschreitende moderne Energiepolitik in Europa unter Ägide der EU und deren Institutionen, einsetzt.
Es handelt sich zwar um ein Bundesthema, aber über den Bundesrat, so wie von mir dargelegt, kann man ja durchaus auf Bundespolitische Themen Einfluss nehmen. Das Land SH hat z.B. dieses Theme ebenfalls auf der Agenda und ist dort Gegenstand des Koalitionsvertrages.
Eine Kündigung des Euratomvertrages kann nur durch die Nationalstaaten erfolgen, daher sollte die Piratenpartei durch entsprechende Länderinitiativen über den Bundesrat entsprechenden Druck auf den Bundestag und die Bundesregierng ausüben.
Weiterführende Links
http://de.wikipedia.org/wiki/Euratom
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38208130_kw12_pa_europa/index.html
Biogas aus Wildpflanzen statt Mais
Antragsteller
Antragsteller: NDS:AG_Energiepolitik
Art des Antrages
Wahlprogramm
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen spricht sich für den kurzfristigen Start eines Modellversuches „Biogas aus Wildpflanzen“ aus. Ziel ist es, die in unverantwortlichem Maß sich ausbreitenden und unsere Kulturlandschaft zerstörenden Maismonokulturen zügig durch den ökologischeren und ressourcensparenderen Anbau von Wildpflanzen als Energielieferanten zur Biogaserzeugung zu ersetzen.
Begründung
Die Bevölkerung Niedersachsens geht zunehmend auf die Barrikaden gegen die „Vermaisung“ der Kulturlandschaft.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim seit 2009 gute Erfahrungen mit einem Saatgutgemisch aus 25 verschiedenen Pflanzenarten.
Die Erfahrungen:
- Die Flächen lassen sich mit herkömmlicher Landtechnik bewirtschaften
- die Erträge der Blumenwiese erreichen 50-70% des Referenzertrages eines Maisfeldes
- das spart Saatgut und Maschinenzeiten
- Kosten für Dünge- und Spritzmittel entfallen, da die Wildpflanzen ohne Agrochemie auskommen
Ökologische Vorteile:
- Förderung der Artenvielfalt
- Rückzugsraum für Wildtiere
- Nahrung für Bienen und Hummeln
- durch Verzicht auf Chemie werden Boden und Grundwasser geschützt
- der reduzierte Maschineneinsatz auf dem Feld mindert die Bodenverdichtung
- trotz des geringeren Ertrags soll die Blumenwiese dem Mais wirtschaftlich mindestens ebenbürtig sein,
denn der geringeren Ausbeute pro Hektar stehen beträchtliche Einsparungen gegenüber - die naturnahen Blumenkulturen sind unempfindlicher gegen Hagelschlag als Maismonokulturen
- die Pflanzen werden nur einmal ausgesät
- die Bodenbedeckung auch im Herbst bietet Schutz vor Erosion
Weitere Informationsquellen
Modellprojekt Konstanz GmbH (https://www.uni-hohenheim.de/news/naturschutz-und-bioenergie-oekologe-erfasst-artenvielfalt-auf-energiepflanzenfeldern-1)
Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz in Singen (http://www.iln-singen.de/paperiln.pdf).
http://www.lwg.bayern.de/presse/2010/38500/index.php
Reform des Bergrechts
Antragsteller:
Wolfgang Gleu, NDS:AG_Energiepolitik
Antragstext:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Reform des Bergrechts ein, um dadurch einen echten Interessensausgleich zwischen Bürgern und Betreibern genehmigungspflichtiger bergrechtlicher Unternehmungen zu schaffen. Hierfür sind folgende Reformen notwendig:
Transparenz
Behörden und Betreiber sind zu verpflichten, die Öffentlichkeit (Kommunen, Gemeinden) bei Planungen und Anträgen sofort zu informieren und alle relevanten Daten freizugeben. Diese Verpflichtung betrifft neue Vorhaben ebenso wie auftretende und die Allgemeinheit betreffende Störfälle im laufenden Betrieb sowie auf Dauer nach Betriebsende.
Dies gilt auch für die technischen Verfahren und alle dafür eingesetzten Materialien und Mittel sowie bei Änderungen der ursprünglich genehmigten Ausgangslage (z. B. bei Verfahrensänderungen bei der Erschließung und Förderung).
Die Betreiber sowie die aufsichtsführenden Behörden (i.d.R. Landesbergamt) werden grundsätzlich verpflichtet, alle relevanten Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitoringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Demokratie und Bürgerbeteiligung
Bestehende Möglichkeiten der Mitbestimmung wie Anhörungen und Einspruchsverfahren, Mediationen, Bürger- und Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheide sind zuzulassen und anzuwenden. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzten Verfahren allgemeines Gut (Lebensräume und Flächenverbrauch, Klima-, Natur- und Wasserschutz etc.) betreffen.
Bürgerrechte
Enteignungen müssen erschwert und die Zerstörung von Lebensräumen, Infrastrukturen, Dörfern und Siedlungen sowie Zwangsumsiedlungen der Bewohner verboten werden.
Betreiberpflichten
Den Bergbaubetreibern muss die Beweislast für Notwendigkeit, Effektivität und Gefahrenfreiheit der Nutzung gesetzlich auferlegt werden. Es wird eine widerlegliche Verursachungsvermutung für Bergschäden mit Beweislastumkehr und Schadenshaftung zu Lasten der Bergbaubetreiber befürwortet. Sie müssen zudem verpflichtet werden, ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung zu bilden.
Geltendes Recht
Die Piratenpartei Niedersachsen sieht es notwendig an, dass in ein reformiertes Bergrecht das geltende Umweltrecht mit allen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das geltende Wasserrecht, Planungsrecht und EU-Recht (einschließlich Konsequenzen bei Nichterfüllung) in vollem Umfang einfliesst.
Altrechte
Altrechte sollen schnellstmöglich auslaufen. Bestehende Genehmigungen sind nach neuem Recht zu prüfen.
Rechtsweg
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass das reformierte Bergrecht allen Betroffenen, ihren Verbänden und Interessenvertretungen, Kommunen und Umweltverbänden ausdrücklich das Recht auf Klage einräumt, insbesondere auch ein Verbandsklagerecht, auch mit aufschiebender Wirkung.
Zukünftig muss gelten: Grundrechte vor Bergrecht
Antragsbegründung:
Im Zusammenhang mit bereits laufenden und geplanten Fracking-Vorhaben für konventionelle und unkonventionelle Erdgasvorkommen, die Errichtung von Untergrundspeichern sowie die zu deren Betrieb errichteten Industrieanlagen in Deutschland hat das entscheidende Bergrecht grundlegende Bedeutung.
Das deutsche Bergrecht hat seine Wurzeln im Hochmittelalter. Es entwickelte sich über Bergordnungen im 14. - 18. Jahrhundert über preußisches Bergrecht im 19. Jahrhundert und nationalsozialistische Autarkiebestrebungen in den 1940ern bis zu letzten Änderungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit. Mit seinen Regelungen stammt es aus einer Zeit, in der die Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Rechtspositionen hatte und es im Wesentlichen um die untertägige Gewinnung von Bodenschätzen ging, die wegen der Abbaumethoden - abgesehen von Senkungsschäden - eher keine Umweltschäden mit sich brachten. Trotz diverser Änderungen blieb es dabei obrigkeitsstaatlich, undemokratisch und unvereinbar mit Rechtsstaat und Grundgesetz.
Das heute gültige Bergrecht bevorzugt Unternehmens- und Betreiberinteressen vor den Interessen des Allgemeinwohls und berücksichtigt in erster Linie wirtschaftliche Belange. Unter Juristen gilt das geflügelte Wort: Bergrecht bricht Grundrecht. Zukünftig muss gelten: Grundrechte vor Bergrecht!
Quellen:
Bundesberggesetz (BBergG); Ausfertigungsdatum: 13.08.1980 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbergg/gesamt.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) °
Antragsteller:
Wofgang Gleu, NDS:AG_Energiepolitik
Antragstext:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Durchführung der UVP bei bergrechtlichen Verfahren ein.
Im Zusammenhang mit der Erschließung, Förderung und Weiterverarbeitung von unkonventionellem Erdgas (Fracking, Hydraulic-Fracking) muss eine geänderte und strengere Handhabung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jede Betriebsstelle generell verpflichtend werden.
Nach Ansicht der Piratenpartei Niedersachsen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen künftig unter Betrachtung des gesamten Prozesses (Aufsuchungserlaubnis, Probebohrung, Probefracking, laufender Betrieb mit Förderung, Weiterverarbeitung und Entsorgung bzw. Wiederverpressung anfallender Rückläufe) durchzuführen.
Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, aus denen ein künftiger Förderbetrieb zu erwarten ist, sind dabei mit einzuschließen. Gleiches gilt auch für die gesamte Flächennutzung und nicht nur für die Förderstelle.
Die UVP-Betrachtung gilt nicht nur für die Dauer der Betriebsstätten-Betreibung, sondern auch auf Dauer für die Zeit danach.
Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Gasförderung sind nicht durch zu erwartende Fördermengen zu begrenzen.
Bei Änderungen der Betriebsstättenbetreibung ist ggf. eine den neuen Rahmenbedingungen entsprechende neue Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.
Begründung:
Bei der UVP handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Prüfungsverfahren, dass die Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen) ermitteln, beschreiben und bewerten soll.
Ziel des Gesetzgebers ist es, für ein Projekt zu der allgemeinverträglichsten Art der Ausführung zu gelangen und dabei in Kauf zu nehmen, dass dies ggfs. auch zu einem Projektverzicht führen kann. Projektplaner sehen UVPs allerdings oft nur als formale Hürde ohne tief greifende Konsequenzen für das Projekt.
Heute ist zum Beispiel keine UVP bei Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben vorgeschrieben, obwohl diese in der Regel bei Erfolg genau an dieser Stelle einen Förderbetrieb nach sich ziehen. Eine UVP ist bei Gasförderung erst ab 500.000 m3 Förderung pro Tag erforderlich – eine Gasmenge, die keine Gasbohrung in Deutschland erreicht (Exxon Mobil begrenzt erwartete Fördermengen auf 480.000 m3 p. T.).
Eine Wiederverpressung der bei der Gasförderung angefallenen und mit Schadstoffen angereicherten Rückflüssen (Lagerstättenwasser) erfolgt an anderer Stelle zum Beispiel in vorhandene stillgelegte Bohrlöcher ohne weitere Vorprüfungen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
Ablehnung von Fracking sowie der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen
Antragsteller:
Wolfgang Gleu, NDS:AG_Energiepolitik
Antragstext:
Die Piratenpartei Niedersachsen lehnt die Anwendung des Hydraulic Fracturing (Fracking) als Gasfördermethode generell ab. Dieses Verfahren birgt durch das Einbringen, den Rücklauf und das erneute Verpressen von hochgiftigen Chemikalien in das Erdreich erhebliche Risiken für die Gesellschaft, die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen (Grund-/Trinkwasser).
Ferner spricht sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür aus, die Erschließung und Förderung unkonventioneller Gasvorkommen zu verbieten. Die Risiken und die Schwere der Auswirkungen im Schadensfall, erhebliche Flächenverbrauche sowie die Gefährdung von gewachsenen Lebensräumen und Infrastrukturen stehen in keinem zumutbaren Verhältnis zum kurzfristigen, kommerziellen Nutzen dieser Technologie für deren Anwender.
Der Ausbau von regenerativen Energien muss Vorrang vor fossilen Energie haben
Antragsbegründung:
Die technische Methode des Frackings wird bereits seit vielen Jahren in Deutschland bei der Förderung von konventionellen Gasvorkommen eingesetzt. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt kommen auch hier bereits giftige Chemikalien zum Einsatz. Mit weiteren Schadstoffen (z. B. Quecksilber) angereicherte Rückflüsse werden zur Entsorgung erneut in die Erde verpresst. Bekannt geworden sind gravierende Oberflächenschäden durch die flächige Verseuchung von Erdreich, bedingt durch undichte Rohrleitungen. Unbestätigt, aber wahrscheinlich sind Gebäudeschäden aufgrund von Bodensenkungen sowie aufgetretene Erdbeben.
Im Rahmen der geplanten Erschließung und Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen (Schiefergas) soll eine Weiterentwicklung der Frackingmethode zum Einsatz kommen, bei der mit einem Wasser-, Sand- und Chemikalienmix Tiefengestein aufgebrochen wird, um so den Gasfluss zu erzielen. Pro Bohrloch werden im Jahr 2-4 Millionen Kubikmeter Wasser und 10-40 Millionen Liter chemische Zusatzstoffe benötigt und in die Erde verpresst. Hinzu kommen ein hoher Flächenverbrauch sowohl im Untergrund wie auch an der Erdoberfläche (je 1 Bohrstelle auf 2 qkm; 50 Bohrstellen auf 100 qkm), erhöhtes Verkehrsaufkommen durch LKW-Verkehr, Emissionsbelastungen, Auswirkungen auf Lebensqualität, Naherholung, Landwirtschaft und Viehhaltung, Arbeitsplätze (Landwirtschaft, Touristik), Siedlungsstrukturen etc.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erkundung, Erschließung, Förderung und laufenden Betrieb sind unzureichend und müssen geändert werden (siehe separate Anträge zur Reform des Bergrechts und zur Änderung des Gesetztes zur Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG).
Den nachhaltigen Gefahren und Risiken auch für die Folgegenerationen gegenüber stehen die zu erwartenden Fördermengen, die den Gasbedarf von max. 13 Jahren decken.
Quellen:
- http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Umwelt-_und_Energiepolitik
- http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Fracking
- http://ak-fracking.de/wiki/Hauptseite
- http://www.bgr.bund.de/DE/Home/homepage_node.html
- http://www.gegen-gasbohren.de
Familie und Soziales
Einführung eines individuellen Feiertages
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Mit neun gesetzlichen Feiertagen gehört Niedersachsen zu den Bundesländern mit den wenigsten Feiertagen. Diese sind überwiegend christlichen Ursprungs, besitzen aber inzwischen eine weitgehend von der Religion losgelöste Funktion. Anders als Christen haben Menschen anderer Weltanschauungen und Religionen kein Anspruch auf einen Feiertag, um ihre Feste zu begehen. Nicht der Staat soll über die Wertigkeit von Religion und Weltanschauung befinden. Daher fordern die PIRATEN Niedersachsen die Einführung eines individuellen Feiertages. Jeder Bürger soll dadurch den Rechtsanspruch auf einen frei zu wählenden freien Tag besitzen, der anders als Urlaubstage nicht verhandelbar ist und 6 Monate im Voraus angemeldet werden muss.
Begründung
pro:
- Kompromiss aus Diskussion auf ML / Forum
- Feiertagsregelung ist Ländersache
- Mit 9 Feiertagen hat NDS die wenigsten Feiertage
- Individuelle Freiheit statt staatlicher Vorgaben zu einem weiteren Feiertag
- Abschaffung eines anderen Feiertages wurde diskutiert (eher nicht konsenfähig)
- Profilschärfender gut vermittelbarer Antrag, der aus einem individuellem Freiheitrsverständnis abgeleitet ist.
- auch wirtschaftsfreundlicher, als ein festgesetzter Feiertag
- kommt wahrscheinlich gut an
contra:
- nicht weitgehend genug (lieber drei ind. Feiertage einführen und zwei allgemeine abschaffen)
- führt möglicherweise zu Organisationsschwierigkeiten in Betrieben
- ungeklärte Detailregelungen (z.B. Schüler)
- wir setzen damit kein aktives Zeichen für nicht-christliche Religionen (verpasste "Integrationsgeste")
- kommt wahrscheinlich nicht gut an
Weiterführende Links
Diskussion auf ML-Liste NDS (sync-Forum)
Kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land Niedersachsen
Zusammenfassung
Die PIRATEN Niedersachsen fordern kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen
Antragstext*
Die Piratenpartei fordert kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen. In den letzten Jahren stieg der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Übergewicht und Adipositas deutlich an. Studien zufolge sind 15 % der Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren in Deutschland übergewichtig. Mehr als ein Drittel davon, das heißt 6 % aller Kinder, sind sogar adipös. Das entspricht etwa 1,9 Millionen übergewichtiger Kinder und Jugendlicher, darunter 800.000 mit Adipositas. Die Ursachen dafür sind Bewegungsmangel und Fehlernährung. Experten sehen eine ordentliche Schulverpflegung als Schlüssel im Kampf gegen Übergewicht und zur Minimierung steigender Kosten für das Gesundheitssystem. Derzeit werden 5 bis 7 Prozent der Gesundheitskosten durch Übergewicht und Adipositas verursacht. Auch die schulischen Leistungen sind eng verbunden mit einer ausgewogenen Ernährung. Die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit hänge davon ab, wie Kinder ernährt würden. Die Ausweitung von Ganztagsschulen bietet hier gerade neue Ansatzpunkte, um langfristig positiv auf das Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Die Piratenpartei forder daher kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen. Die Qualität des Essens spielt dabei eine wesentliche Rolle und sollte sich daher an die von der Deutschen Gesellschaft für Gesellschaft und Ernährung e.V. entwickelten Qualitätsstandards orientieren.
Begründung
15 % der Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren in Deutschland sind übergewichtig. Mehr als ein Drittel davon, das heißt 6 % aller Kinder, sind sogar adipös. Das entspricht etwa 1,9 Millionen übergewichtiger Kinder und Jugendlicher, darunter 800.000 mit Adipositas. Dies geht aus der KIGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts zur Gesundheit und Jugendlichen in Deutschland hervor (Studienzeitraum Mai 2003 bis Mai 2006). Erklärungsansätze liefert hierfür die EsKiMo-Studie zum Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen (Teilmodul der KIGGS-Studie). Danach greifen Jungen und Mädchen bei Limonade, Süßigkeiten, fettreichen Lebensmittelen zu häufig zu. Aber nur 6 % der Jungen und 7 % der Mädchen erreichen die Empfehlung für Gemüse sowie 15 % der Jungen und 19 % der Mädchen die Empfehlung für Obst. Viele wissenschaftliche Studien zeigen jedoch auf, dass die Zahl und Art der Mahlzeiten und Getränkezufuhr sowie deren ausgewogene Zusammensetzung stark ausgeprägte, kurzfristige Effekte auf den Verlauf der Leistungs- und die Konzentrationsfähigkeit während des Schultags haben. Die Versorgung mit Frühstück, Zwischenmahlzeit und Mittagessen ist für die Leistungsfähigkeit wichtig. Darüber hinaus belegen Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen langfristige Effekte der Ernährungsqualität und Nährstoffzufuhr auf vielfältige Merkmale der Leistungsfähigkeit (z. B. anhaltende Aufmerksamkeit, Geschwindigkeit der Informationsprozessierung, Gedächtnisleistungen, globale Intelligenz). Die Verpflegung in den Kindertagesstätten und Schulen liefert hier ein ideales Instrument der Verhältsnisprävention. In Schweden wurde durch eine 1997 verabschiedete nationale Gesetzgebung festgelegt, dass die Schulen landesweit für alle Schüler täglich eine kostenlose Mittagsverpflegung anbieten müssen. Zum 1.Juli.2011 wurde ein neues nationales Schulgesetz verabschiedet, dass nicht nur die kostenlose Abgabe eines Mittagsessens verpflichtend vorsieht, sondern auch Qualitätsanforderungen (angemessene Ernährungsqualität) feststellt. In Deutschland ist es weitestgehend so, dass eine angebotene Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen meist bezuschusst aber nicht kostenfrei abgegeben wird. Die Piratenpartei möchte dies ändern und fordert kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas in Niedersachsen. Die Piratenpartei ist sich durchaus bewusst, dass die Umsetzung der Forderung einige Kosten mit sich bringen wird. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen beträgt nach Angaben des Kultusministeriums zum 19.08.2010 an den allgemeinbildenden Schulen 927.446. Hinzu kämen rund 182 241 Kinder in der Altersgruppe von 3 bis unter 6 Jahren die in Niedersachsen eine Kindertageseinrichtung besuchen (Stand: Januar 2012 - LSKN). Allerdings sind die Piraten der Ansicht, dass sich die Sozialpolitik und die in diesem Fall mit einhergehende Bildungspolitik nicht nur von der öffentlichen Finanzlage leiten lassen darf. Was nichts kostet ist nichts wert. Für diese These sehen die Piraten bei diesem Thema kein Nährboden. Zwar sind breite Erfahrungen zur kostenlosen Abgabe einer Schulverpflegung aus Deutschland nicht bekannt, wohl aber aus Schweden (s. oben). Berichte aus Schweden geben an, dass die kostenlose Schulverpflegung dort eine sehr hohe Akzeptanz hat. Es gibt keine Hinweise darauf, dass durch das schwedische Konzept die Wertschätzung der Schulverpflegung oder die Erziehung hinsichtlich der Ernährung vernachlässigt würden. Es kann viel mehr erwartet werden, dass durch regelmäßige Teilnahme an einer qualitativ hochwertigen Schulverpflegung Gewohnheiten geprägt werden, die auch die außerschulischen Ernährungsgewohnheiten beeinflussen und sich ganz besonders für benachteiligten Kinder und Jugendliche günstig auswirken können. Des Weiteren können auf diesem Wege mittelbar auch Ernährungsgewohnheiten von Eltern und weitere Familienmitgliedern adressiert werden.
Weiterführende Links
Übernahme des Wahlprogramms der Piratenpartei Berlin zur Integrations- und Migrationspolitik
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Das Wahlprogramm im Bereich Integrations und Migration ist in vier Module unterteilt die einzeln zur Abstimmung gestellt werden.
Antragstext
Präambel
Das Ziel von Integration ist das friedliche Zusammenwachsen zu einer Gemeinschaft, in der die demokratische, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen nicht von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Lebensalter, religiöser Überzeugung, körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder finanzieller Lage abhängt. Die Verantwortung für Gelingen oder Scheitern dieses Prozesses obliegt der Gesamtheit unserer Gesellschaft und damit jedem Einzelnen.
Solidarität und Verständigung zwischen allen Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status und ihrer Herkunft, sind für uns ein hohes Gut. Rassismus jeder Art und andere Formen der Ausgrenzung lehnen wir ab. Niedersachsen lebt von der Vielfalt seiner Einwohner. Die Grundrechte sind auf alle Menschen auszudehnen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt haben. Bestehende Benachteiligungen, die diese Menschen unverhältnismäßig einschränken, müssen beseitigt werden.
Modul1: Demokratische Beteiligung
Menschen sollen an Entscheidungen, von deren Folgen sie unmittelbar betroffen sind, und den vorbereitenden demokratischen Prozessen möglichst umfassend beteiligt werden. Deshalb haben alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen haben, das Recht auf umfassende demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen der städtischen Politik. Das kommunale Wahlrecht sollte nicht den Besitz einer EU-Staatsangehörigkeit voraussetzen.
Darüber hinaus ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu erleichtern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist anzustreben. So wird das Wahlrecht auch auf Landes- und Bundesebene ermöglicht. --Katta 00:44, 17. Apr. 2012 (CEST)
Modul 1 Alternativantrag (NRW): Kommunales Wahlrecht nach 5 Jahren
Die Piratenpartei Niedersachsen engagiert sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass das Bundesland Niedersachsen sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht. --Katta 00:56, 17. Apr. 2012 (CEST)
Modul2: Freizügigkeit
Die im Grundgesetz verankerte Freizügigkeit soll für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten. Jeder hat das Recht zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes, daher sprechen wir uns gegen Maßnahmen aus, die Migration verhindern, die innerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes stattfindet oder diese überschreitet. --Katta 00:44, 17. Apr. 2012 (CEST)
Modul3: Freier Zugang zu Bildung und Wissen
Der freie Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist Grundlage für die Teilhabe jedes Einzelnen an unserer Gesellschaft. Dieser Zugang ist für alle Menschen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt haben, gleichermaßen zu gewährleisten. Hierfür sind eventuelle Hindernisse wie Schülerdatenübermittlungen oder Ausbildungsverbote für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zu beseitigen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine Schlüsselqualifikation für Austausch, Verständigung und demokratische Beteiligung. Mehrsprachigkeit ist jedoch ein zusätzlicher Gewinn für die Gesellschaft. Daher sind im Bildungssystem der Spracherwerb in der jeweiligen Erstsprache und in weiteren Sprachen zu fördern. Außerdem sind umfangreiche Möglichkeiten für einen mehrsprachigen Unterricht zu schaffen.
In öffentlich finanzierten Einrichtungen sollte der kostenfreie Zugang zu traditionellen und neuen Medien gewährleistet werden. Dies gilt auch für die so genannten Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen. --Katta 00:44, 17. Apr. 2012 (CEST)
Modul4: Zugang zum Arbeitsmarkt und Anerkennung von Abschlüssen
Die Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben steht und fällt mit der Möglichkeit, sich im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu etablieren. Daher setzen wir uns für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ein. Dies schließt die Gewährung einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland mit ein. --Katta 00:44, 17. Apr. 2012 (CEST)
Begründung
Aufrund einer Debatte auf der Mailingliste kam der Wunsch auf, einen Antrag zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu erstellen. Neben dieser Fragestellung existieren jedoch zahlreiche weitere Hindernisse für Migranten und Flüchtlinge die die Integration erschweren und demokratische Teilhabe verhindern. Die Übernahme des Wahlprogramms Berlin im Bereich Integration Migration soll zu einer gerechteren, verantwortungsbewussten und vor allem menschlichen Migratonspolitik beitragen.
Einzelne Sätze des Berliner Wahlprogramms wurden leicht modifiziert (z.B. Vorbildcharakter Berlins gestrichen, Bezirkswahlrecht durch kommunales Wahlrecht ersetzt, Berlin durch Niedersachsen ersetzt, Titel des letzten Moduls um Anerkennung von Abschlüssen ergänzt) und an Niedersachsen angepasst.
Weiterführende Links
http://berlin.piratenpartei.de/themen/integration-und-migration/
Antrag für den nächsten BPT in Zusammenarbeit mit LV BY, Thema gesicherte Rente
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die PIRATEN sind für eine Stabilisierung der gesetzlichen Renten für die heutigen und künftigen Rentner durch eine Neugestaltung der Rentengesetze.
Antragstext
der LV NDS möge beschließen, zum nächsten Bundesprogrammparteitag der Piratenpartei folgende Programmerweiterung/Präzisierung zu beantragen: Die PIRATEN sind für eine Stabilisierung der gesetzlichen Renten für die heutigen und künftigen Rentner durch eine Neugestaltung der Rentengesetze. Die gesetzliche Rente soll weiterhin die dauerhaft verlässliche Grundlage für die Altersversorgung aller Pflichtversicherten der Deutschen Rentenversicherung sein.
Begründung
Die derzeitigen gesetzlich festgelegten Regelungen der Agenda 2010 und der Schröder'schen Rentenreform führen zu einer breiten Verarmung der heutigen und künftigen Rentner im Alter mit gravierenden Verschlechterungen ihrer Lebensumstände. Das widerspricht den Festlegungen unserer Bundessatzung mit Stand BPT Offenbach, in welcher ausdrücklich eine "vom Geist sozialer Gerechtigkeit geprägte Gesellschaft" angestrebt wird.
heute haben wir bereits: 700.000 Rentner in "Grundsicherung" (HARTZ IV für Rentner) 1,4 Mio tägliche kostenlose Essensausgaben an Tafeln in ganz Deutschland an Bedürftige 4,5 Mio Rentnerinnen mit einer ausgezahlten Rente von unter 500.- EUR/Monat 3 Mio Rentner die unterhalb der Armutsgrenze der EU leben
Der Bayerische LV hat bereits zu diesem Thema ein Positionspapier verabschiedet, das ebenfalls zum nächsten BPT zur Beschlussfassung eingereicht werden wird. http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Rentenmodell_f%C3%BCr_das_21.Jahrhundert Wenn dieses Positionspapier angenommen werden wird, werde ich diesen Antrag mit dem des LV Bayern zusammenführen und wir werden einen gemeinsamen Antrag einreichen.
Ohne eine Änderung der heutigen Regelungen wird durch die massive Umverteilung von unten nach oben unsere demokratische Gesellschaft in größte Gefahr gebracht. Das gilt es abzuwenden.
Weiterführende Links
Finanzen
MdL Diäten
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Programmantrag Mandatsträgerabgaben und Diäten
Antragstext
Abgeordnete des Landtages sollen verantwortungsvolle, transparente und unabhängige Arbeit leisten. Dazu ist es wichtig, die Arbeit von Abgeordneten angemessen zu vergüten. Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages erhalten zur Zeit eine Abgeordnetenentschädigung von 6.000 € pro Monat. In allen etablierten Parteien ist es eingeforderte Praxis, dass ein beträchtlicher Teil dieser Diäten von den Abgeordneten als Dank für die Aufstellung an die Partei gezahlt wird. An dieser Praxis bestehen erhebliche moralische und verfassungsrechtliche Bedenken. Diäten sollen nicht einer verschleierten Parteienfinanzierung dienen. Die PIRATEN fordern ein vollständiges Verbot von sogenannten Mandatsträgerabgaben durch Abgeordnete und ein Verbot von Zuwendungen an die Partei durch hauptamtliche Mandatsträger, die die Summe von 1500 € im Jahr überschreitet. Die Piraten fordern ferner eine Absenkung der Diäten der Landtagsabgeordneten um 15 % auf 5.100 € /Monat. --Phil-Wendland 17:01, 17. Feb. 2012 (CET)
Begründung
pro:
- Ersparen uns Diskussion um verdiente Höhe der Diäten, weil 15 % Reduktion sowieso gängige Mandatsträgerabgaben entsprechen. MdLs hätten faktisch nicht weniger
- Konsequent und glaubwürdig, auch wenn es der Partei nichts nutzt
- Alleinstellungsposition ohne populistisch zu sein
- Klare Ansage an mögliche eigene MdLs
- Verfassungstreue der Piraten, passt mit der eingereichten Verfassungsklage gegen die Parteienfinanzierung gut zusammen
contra:
- Partei kriegt nix oder kaum etwas, braucht aber Geld
- Auch ohne Mandatsträgerabgaben sind die Diäten in dieser Höhe berechtigt, um vielen Personen ein Mandat zu ermöglichen, ohne wirtschaftliche Einbußen zu erleiden
Weiterführende Links
MdL Diäten 2
Antragsteller
--Anhalter
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Programmantrag Mandatsträgerabgaben und Diäten
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen wendet sich gegen die verbreitete Praxis, dass Abgeordnete durch ihre Parteien faktisch gezwungen werden, einen Teil der Diäten an die Partei abzuführen. Die Diäten sollen verantwortungsvolle, transparente und unabhängige Arbeit der Abgeordneten sicher stellen und nicht verdeckt der Finanzierung von Parteien dienen. Verfassungsexperten kritisieren bereits seit Jahren diese verdeckte Parteienfinanzierung. Ohne diese Zwangsabgaben an die Parteien könnten die Diäten der Abgeordneten vermutlich entsprechend reduziert werden.
Die PIRATEN fordern daher ein vollständiges Verbot dieser sogenannten Mandatsträgerabgaben durch Abgeordnete und ein Verbot von Zuwendungen an die Partei durch hauptamtliche Mandatsträger, die die Summe von 1500 € im Jahr überschreitet. Abgeordnete sollen ausschließlich den Wählern verantwortlich sein.
Anhalter 12:47, 6. Jul. 2012 (CEST)
Begründung
Es handelt sich um eine leichte Abwandlung des Antrags von Phil. Neben leichten Veränderungen im Wortlaut habe ich die Forderung nach einer Kürzung der Diäten rausgelassen. Es ist sicherlich zulässig, auch die absolute Höhe der Diäten zu diskutieren. Dies sollte aber m.E. in einem gesonderten Antrag erfolgen. Eine Vermischung der beiden Thematiken könnte die Unterstützung des Programmpunktes durch andere erschweren. Das Thema "Mandatsträgerabgaben" ist m.E. dafür zu wichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Zahlungen bereits in dem von Phil angeführten Beschluss kritisiert, auch die Diätenkommission sieht diese Zahlungen kritisch. Die etablierten Parteien haben daher gezielt das Parteiengesetz geändert und Mandatsträgerabgaben als zulässig aufgenommen.
Wenn wir Transparenz ernst nehmen wollen und uns auch nach Einzug in Parlamente als Sprecher kleiner Parteien für Chancengleichheit einsetzen, dann. müssen wir diese faktische Parteienfinanzierung durch die Hintertür, von der nur in die Parlamente gewählte Parteien profitieren und die dann noch durch die Spendenzuschüsse getopt werden anprangern. Die Parteien nutzen hier die Diäten als Selbstbedienungsladen! Lasst und ehrlich bleiben und den Wählern zeigen, dass wir uns nicht korrumpieren lassen.
Lässt uns dies auch von der Höhe der Diäten trennen, denn ich möchte das nicht mit einer populistischen Förderung (die verdienen sowieso zu viel) verknüpfen und dadurch unnötige Fronten aufbauen.
Neuordnung des Glücksspielmarktes*
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Das Land Niedersachsen soll sich für einen neuen, europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag einsetzen, der auch den Anforderungen des Internetzeitalters gerecht wird.
Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich für eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes ein. Ziel muss eine bundeseinheitliche Regelung sein, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird. Bei der Neuregelung sind Netzsperren auszuschließen. Grundlage sollte das im September 2011 verabschiedete neue Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das im Gegensatz zum aktuellen Entwurf der übrigen 15 Länder von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.
Begründung
Trotz jahrelanger Verhandlungen haben es die Landesregierungen nicht geschafft, den zum Jahresende 2011 ausgelaufenen - nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes wettbewerbswidrigen - Glücksspielstaatsvertrag auf eine Art und Weise zu ändern, die sowohl dem Internetzeitalter als auch den europäischen Wettbewerbsgesetzen entspricht. Auch zum aktuellen - bereits mehrfach nachgebesserten - Entwurf äußerte die EU-Kommission erneut "Bedenken". Dennoch und trotz der absehbaren Klagewelle planen die übrigen 15 Landesregierungen (alle außer Schleswig-Holstein), den Ratifizierungsprozess voranzutreiben. Damit würde die bestehende Rechtsunsicherheit für Wettanbieter, Spieler und auch Dritte (wie etwa Sportvereine, die nicht Wissen, mit wem sie Sponsorenverträge abschließen dürfen) auf Jahre hinaus fortgeschrieben. Obwohl die noch im vorigen Entwurf vorgesehenen Netzsperren in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten sind (der Entwurf war unter anderem von den Piraten geleakt worden und man fürchtete wohl wachsenden Widerstand), bleibt die Frage offen, wie das vorgesehene Verbot von Onlineangeboten wie Internetpoker denn alternativ durchgesetzt werden soll - mithin bleibt der Verdacht, dass letztlich doch Netzsperren installiert werden sollen. Als einziges Bundesland beschritt Schleswig-Holstein mit einem eigenen Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielmarktes einen Sonderweg und verfügt nun als einziges Bundesland über ein Gesetz, das von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde. Der Alleingang SHs und die Aufkündigung der Solidarität mit den anderen Bundesländern sind kritikwürdig, insbesondere Versuch, die erwarteten Einnahmen aus Lizenzvergaben durch einen "Buchhaltertrick" am Länderfinanzausgleich vorbei zu schleusen. Das Regelungskern des Gesetzes bildet dennoch eine geeignete Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass ein staatliches Glücksspielmonopol kein zeitgemäßes Instrument zur Spielsuchtprävention (mehr) ist. Mit ihrem Entwurf versuchen die übrigen 15 Länder abermals, durch Verbote im Internet das veraltete staatliche Lotto und Toto-Monopol zu verteidigen. Demgegenüber stehen zwischen 2 und 5 Millionen Deutsche, die regelmäßig im Internet Glücksspielangebote wahrnehmen - für die Mehrheit ist dies ein Hobby, für eine wachsende Zahl aber auch als Beruf oder Nebenerwerb. Eine Neuordnung muss die Interessen aller Beteiligten miteinander verbinden: Die der öffentlichen Hand an Steuereinnamen, der Anbieter und Spieler an einer (planungs)sicheren Rechtslage und der Bevölkerung an Suchtprävention.
AKTUALISIERUNG:
Anfang Mai 2012 beschloss die Niedersächsische Landesregierung ein "Vorschaltgesetz" zum GlüStV, das bereits einige Liberalisierungsschritte enthält, die deutlich über den geplanten neuen GlüStV hinausgehen, das aber nur bis zum Inkrafttreten des neuen GlüStV gelten soll, der voraussichtlich Anfang Juli in Kraft tritt. Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass NiSa-Wirtschaftsminister Bode (FDP) "hinter den Kulissen" wohl eine Liberalisierung nach Vorbild von SH befürwortet. Mit dem "Gesetz für 40 Tage" will sich die Landesregierung für den Fall wappnen, dass der ausgehandelte Staatsvertrag scheitert (entweder, weil einige Länder diesen möglicherweise nicht ratifizieren oder später vor den europäischen Gerichten). Der ganze Vorgang illustriert deutlich die wachsende Rechtsunsicherheit und die Dringlichkeit einer einheitlichen europarechtskonformen Regelung.
ANMERKUNG:
Die Geschwindigkeit, mit der sich die Rechtslage(n) derzeit ändert(n), macht es evtl. nötig, einen entsprechenden Punkt für das Wahlprogramm noch kurzfristig zu aktualisieren, um im Wahlkampf nicht mit veralteten Fakten dazustehen. Die weitere Entwicklung hängt im Moment stark vom Verhalten der neuen Landesregierung in SH ab und davon, ob der GlüStV tatsächlich die nötige Unterstützung durch die Landesparlamente erhält und zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann.
Weiterführende Links
http://netzpolitik.org/2011/netzsperren-durch-neuen-glucksspielstaatsvertrag/
Sehr nett zum drohenden Chaos und Rechtsunsicherheit: http://netzpolitik.org/2011/gluckspielstaatsvertrag-was-ware-wenn/
http://landesblog.de/2011/09/schleswig-holstein-ordnet-das-glucksspiel-neu/
Aktuelles (6.4.2012) Statement EU-Kommission zum gegenwärtigen Entwurf: http://resources.pokerstrategy.com/2012/03/20/Commission-Statement.pdf
Spielerzahlen: http://poker-mental-coach.com/infografik-poker-markt-deutschland/
http://www.bitkom.org/de/presse/62013_61903.aspx Zwei Stimmen der Piratenpartei zum GlüStV
http://piraten-bamberg.de/2012/03/kommentar-zum-gluckspielstaatsvertrag/
und kritisch, aber eher zum Verfahren als zum Inhalt des Gesetzes:
Zum Vorschaltgesetz in Niedersachsen:
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/news/show.php?id=7890
http://www.gamesundbusiness.de/news/details/vorschaltgesetz-im-bereich-gluecksspiel-4045/
Für Rückfragen: Niels-Arne.Muench@web.de
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Piratenpartei fordert die zeitnahe Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) auf niedersächsischer Landesebene.
Antragstext
Die Piratenpartei fordert die zeitnahe Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) auf niedersächsischer Landesebene.
Begründung
Die Doppik – doppelte Buchführung in Konten – hat seit dem Haushaltsjahr 2012 in den Kommunen im Land Niedersachsen die kameralistische Buchführung abgelöst. Auf Landesebene gibt es die Doppik in Niedersachsen bisher nicht Die Doppik hat unbestreitbare Vorteile bei der transparenten Darstellung der staatlichen Finanzen. So wird beispielsweise der Werteverfall von Immobilien durch Abschreibungen erfasst und die spätere Generationen betreffenden Pensionslasten von Beamten ehrlich dargestellt. Die transparente Darstellung staatlicher Finanzen ist ein hohes Gut, weshalb die Umstellungskosten hin zur Doppik, die die Kommunen ja schon tragen mussten, auch dem Land Niedersachsen zugemutet werden können. Bei der Umsetzung fordert die Piratenpartei, dass darauf geachtet wird dass die Liegenschaften der Stadt mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert bewertet und keine angenommenen unrealistischen Werte als Grundlage für das Vermögen der Stadt zu Grunde gelegt werden. Somit werden auf der Wirklichkeit beruhende Werte als Sicherheiten für zukünftige Kreditaufnahmen dienen, so dass einer Überschuldung vorgebeugt wird.
Weiterführende Links
https://lqpp.de/ni/initiative/show/83.html
Gesundheit
Flächendeckende Einführung des Präventionsprojektes „HaLT – Hart am LimiT“ in Niedersachsen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
„Die volkswirtschaftlichen Kosten von Alkoholmissbrauch und Suchtkarrieren sind immens: Allein die direkten Kosten durch alkoholbedingte Krankheiten summieren sich in Deutschland auf 8,4 Mrd. € pro Jahr. Hinzu kommen indirekte Kosten wie Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung und Tod in Höhe von jährlich rund 16 Mrd. €“ (1). Nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts kostet eine Alkoholikerkarriere die Gesellschaft rund 500.000 € (1). Die Kernidee von HaLT ist, durch ein kommunales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Akteure über das Suchthilfesystem hinaus dem Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen Einhalt zu gebieten. Als überzeugende Strategie gegen das bundesweit zunehmende Rauschtrinken wurde der Ansatz vom Bundesministerium für Gesundheit aufgegriffen und von 2004 bis 2006 im Rahmen eines Bundesmodellprogramms an zwölf Standorten in neun Bundesländern gefördert und erprobt. In Niedersachsen (Stand 2011) wird das HaLT-Projekt bisher in 21 Regionen und 8 kreisfreien Städten umgesetzt und ist in 7 weiteren Regionen im Aufbau (2). Leider ist eine flächendeckende Umsetzung aber bei weitem noch nicht erreicht. Das HaLT-Projekt hilft einen Teil der gesellschaftlichen Kosten zu vermeiden.
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die flächendeckende Einführung des Präventionsprojektes „HaLT – Hart am LimiT“ in Niedersachsen
Begründung
„Die volkswirtschaftlichen Kosten von Alkoholmissbrauch und Suchtkarrieren sind immens: Allein die direkten Kosten durch alkoholbedingte Krankheiten summieren sich in Deutschland auf 8,4 Mrd. € pro Jahr. Hinzu kommen indirekte Kosten wie Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung und Tod in Höhe von jährlich rund 16 Mrd. €“ (1). Nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts kostet eine Alkoholikerkarriere die Gesellschaft rund 500.000 € (1).
„Die Idee für kommunale Alkoholpräventionsstrategie „HaLT – Hart am LimiT“ entstand 2002 in Lörrach. Auslöser war die steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär im örtlichen Krankenhaus behandelt werden mussten. Kernidee von HaLT ist, durch ein kommunales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Akteure über das Suchthilfesystem hinaus dem Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen Einhalt zu gebieten. Als überzeugende Strategie gegen das bundesweit zunehmende Rauschtrinken wurde der Ansatz vom Bundesministerium für Gesundheit aufgegriffen und von 2004 bis 2006 im Rahmen eines Bundesmodellprogramms an zwölf Standorten in neun Bundesländern gefördert und erprobt. Seit Ende der Modellprogramm-Förderung im Jahr 2006 hat sich die Zahl der Standorte fast verzehnfacht: 2009 nahm das hundertste HaLT-Projekt die Arbeit auf. HaLT wird mittlerweile in 15 Bundesländern umgesetzt“ (1). In Niedersachsen (Stand 2011) wird das HaLT-Projekt bisher in 21 Regionen und 8 kreisfreien Städten umgesetzt und ist in 7 weiteren Regionen im Aufbau (2). Eine flächendeckende Umsetzung ist aber in Niedersachsen bei weitem noch nicht erreicht! Umfangreiche Informationen zum HaLT-Projekt siehe (3) und ein Bericht der Hannoverschen Zeitung zum HaLT-Projekt in Hannover ist unter (4) zu finden. Siehe zum HaLT-Projekt siehe ebenfalls auch (6).
Wie die Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufzeigt (Seite 21), haben in einem Zeitraum von 30 Tagen 15,2% der 12-17-jährigen Jugendlichen mindestens einmal und 3,7% viermal oder öfter ein Rauschtrinken praktiziert. Bei den 18-25-jährigen sind es sogar 39,8% und 12,9%! „Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, ist die Anzahl der Jugendlichen die aufgrund von einer Alkoholvergiftung (2010) in eine Klinik eingewiesen wurden, weiter ansteigend. In der Altersgruppe der 15 bis 19 Jährigen nahm die Zahl der stationären Klinikaufenthalte zu, bei den zehn bis 14jährigen ist die hingegen leicht sinkend. Insgesamt wurden 26428 Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 19 Jahren in Deutschland aufgrund einer akuten Alkoholvergiftung in eine Klinik eingewiesen. Nach statistischen Auswertungen kommen damit auf 100.000 Kindern und Jugendliche, etwa 319 Akut-Fälle von Alkoholvergiftungen. Der Gesamtzahl der Behandlungsfälle stieg damit um 2,6 Prozent“ (7).
„Auswertungen und Evaluationsstudien zu HaLT haben ergeben, dass bei etwa einem Drittel der Kinder und Jugendlichen, die aufgrund von riskantem Alkoholkonsum in ein HaLT-Angebot vermittelt werden, die Gefahr der Chronifizierung des riskanten Alkoholkonsums besteht. Bei wiederum jedem zehnten dieser Jugendlichen ist der Einstieg in eine Suchtkarriere unmittelbar zu befürchten“ (1).
„Das HaLT-Projekt hilft einen Teil der gesellschaftlichen Kosten zu vermeiden, indem
eine Suchtgefährdung bei Jugendlichen früh erkannt und der Einstieg in eine Suchtkarriere verhindert wird, (wiederholte) stationäre Behandlungen von Kindern und Jugendlichen mit Alkoholvergiftung vermieden werden und durch kommunale Prävention alkoholbedingten Verletzungen und Schäden durch Verkehrsunfälle, Gewalt und Kriminalität entgegengewirkt wird" (1).
Finanzierung
„Berechnungen zur Wirkung von HaLT haben ergeben, dass bei einer bundesweiten und flächendeckenden Einführung von HaLT langfristig suchtbedingte Folgekosten in Höhe von über 160 Mio. € pro jahr vermieden werden könnten. Diese realistischen Einsparungen würden den Aufbau von HaLT-Standorten in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt finanziell rechtfertigen. Die Gesamtkosten für einen HaLT-Standort liegen in der Startphase je nach Größe von Kommune und Netzwerk ungefähr zwischen 50.000 € und maximal 90.000 € in den ersten beiden Jahren. Nach einer Etablierung des Netzwerks kann von einer Halbierung der jährlichen Kosten ausgegangen werden (1).
Quellen
(1) Bundesministerium für Gesundheit: Info kompakt – Präventionsarbeit „HaLT – Hart am LimiT“; http://www.halt-projekt.de/images/stories/pdf/halt-info%20kompakt_web.pdf
(2) Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/wordpress/wp-content/uploads/2010/10/Henze-HaLT-2011.pdf
(4) HaLT-Projekt in Hannover: http://www.hannover-zeitung.net/regionales/172330-drittgroesstes-netzwerk-zur-alkoholpraevention-in-deutschland
(5) „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011“, Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/?sub=69
(6) „Drogen- und Suchtbericht 2011“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung; http://drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Service/Publikationen/Drogen_und_Suchtbericht_2011_110517_Drogenbeauftragte.pdf
(7) http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/alkoholmissbrauch-unter-jugendlichen-gestiegen-6098.php
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Begründung
Weiterführende Links
Inneres und Transparenz
Kein Einsatz des Staatstrojaners in Niedersachsen*
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land (in Teilen auch Bund - je nachdem ob die Software von LKA, BKA, BGS, Polizei oder Verfassungsschutz eingesetzt wird)
Zusammenfassung
Der Einsatz von Spionagesoftware auf Landesebene ist abzulehnen. Bisher getätigte Einsätze müssen lückenlos aufgeklärt und die relevanten Unterlagen offen gelegt werden.
Antragstext
Die Piratenpartei lehnt den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden kategorisch ab. Unterlagen zu bereits getätigten Einsätzen des Staatstrojaners sollen lückenlos offen gelegt werden. Insbesondere der Quellcode der zum Einsatz gekommenen Software muss öffentlich zugänglich gemacht werden. Es muss unbedingt geklärt werden, ob Daten die durch den Einsatz des Staatstrojaners angefallen sind auf ausländische Server, die nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterliegen, umgeleitet worden sind. Zukünftige Vorhaben zum Einsatz derartiger Software sind zu stoppen.
Begründung
Der Einsatz derartiger Software ist ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Die bisher erfolgten Einsätze müssen transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Die bisher eingesetzte Software weist schwere Mängel in Bezug auf Sicherheit und Kontrollmöglichkeit des Zugriffs auf Daten der Betroffenen auf. Die eingesetzte Software war in der Lage Beweise auf den infizierten Computer nachzuladen. Die Beweiskraft derartig gesammelter Informationen ist daher mehr als nur eingeschränkt. Der Quellcode der Software wurde noch immer nicht offen gelegt. Wir Piraten dürfen nicht zulassen, dass so etwas noch einmal geschieht. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Stärkere Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Aufgrund der sich häufenden Unregelmäßigkeiten und schweren Grundrechtseingriffen durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes muss dieser stärker durch den Landtag kontrolliert werden.
Antragstext
Die Piratenpartei achtet das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und setzt sich für eine bessere Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes ein. Falls man das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst nicht überhaupt für einen Fremdkörper in einer Demokratie hält und abschafft, muss in jedem Fall eine bessere Kontrolle durch demokratisch gewählte Vertreter gewährleistet werden. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landtages Niedersachsens mehr Befugnisse und Einsichtsrechte eingeräumt werden. Auch Sachverständige sollen zur Unterstützung herangezogen werden dürfen und Einsicht in geheime Dokumente erhalten um angemessen beraten zu können. Ferner soll die Größe des Parlamentarischen Kontrollgremiums von derzeit mindestens sieben auf mindestens 14 Mitgliedern ausgeweitet werden.
Begründung
Die Mordserie der NSU haben gezeigt, dass die Verflechtungen zwischen Verfassungsschutz und rechten Gruppen unzureichend kontrolliert werden. Der Verfassungsschutz muss besser kontrolliert werden, da er über umfangreiche Überwachungsbefugnisse verfügt und regelmäßig in die Grundrechte der Bürger eingreift. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET) -(ergänzt am 25.03 (CET) um einen Satz der die grundsätzliche Sinnhaftigkeit des Verfassungsschutzes in Frage stellt, da der Antrag sonst geeignet wäre zu vermitteln, man würde den Verfassungsschutz als sinnvoll erachten.) - (ergänzt am --Katta 23:10, 16. Apr. 2012 (CEST) um die Erklärung bezüglich der derzeitigen Situation bezüglicht der Einsicht der Sachverständigen in geheime Dokumente)
Massen-Funkzellenauswertungen gefährden die Grundrechte
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Funkzellenauswertungen werden immer häufiger von der Polizei eingesetzt. Da hier massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, ist diese pauschale Überwachung des Kommunikationsverhaltens abzulehnen.
Antragstext
Die Polizei greift in den letzten Jahren verstärkt auf die Auswertung von Funkzellen zurück und greift damit massiv in die Grundrechte zahlreicher Handynutzer ein. Diese flächendeckende Überwachunsgsmaßnahme ist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen. Da eine Funkzellenauswertung eine großflächige Maßnahme ist, sind von einer Auswertung zahlreiche Menschen betroffen die ohne eigenes Verschulden in ihrer Kommunikation überwacht werden. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert daher einen sofortigen Stopp des Einsatzes derartiger Ermittlungsinstrumente. Eine Aufklärung der bisher getätigten Funkzellenabfragungen ist unbedingt erforderlich, da sie einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger bedeutet.
Begründung
Diese flächendeckende Überwachungsmaßnahme ist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen. Ähnlich wie die Vorratsdatenspeicherung betrifft sie hauptsächlich Menschen, die sich zufällig "in der falschen Funkzelle" aufgehalten haben und deren Daten anschließend ausgewertet und gespeichert werden. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Zahl der Landesbeamten reduzieren °
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Programmantrag Zahl der Landesbeamten reduzieren
Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zahl der Landesbeamten reduziert wird.
Jede neu zu besetzende Beamtenstelle soll nur dann mit einem Beamten besetzt werden, wenn zwingende und öffentlich zu machende Gründe vorliegen, eine solche Stelle erneut mit einem Beamten zu besetzen. Ansonsten ist die Stelle mit einem Angestellten zu besetzen.
Begründung
Das Beamtentum hat besondere Regeln zur Kündigung, Laufbahn, Bezügen, Beihilfen im Krankheitsfall, Pensionen, Freistellungsmöglichkeiten für politische Ämter und steht außerhalb der Solidargemeinschaft in Hinsicht auf Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Beamte leisten damit keinen sichtbaren Beitrag zur Unterstützung der Armen in unserer Gesellschaft. Die Regeln des Beamtentums behindern den freien Austausch von Arbeitnehmern (und damit deren Wissen) zwischen Staat und sonstiger Wirtschaft, teilweise sogar zwischen staatlichen Einrichtungen. Ein besonderes Problem stellt die zunehmenden Verbeamtung unserer Parlamente dar.
Diese Entwicklung ist ungünstig und ihr muss entgegengewirkt werden. Das kann nur geschehen,wenn die Zahl der Beamten konsequent verringert wird. Die Nachteile des Beamtentums für die Gesamtgesellschaft können nur dort in Kauf genommen werden, wo eine besondere Unabhängigkeit eines Staatsangestellten oder die Wahrnehmung besonderer hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Das sehen wir bei Richtern, aber nicht bei Lehrern und Staatssekretären.
weiterführende links
http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/Hannover/AG_Beamte
Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener ^
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener
Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, das im Niedersächsischen Bestattungsgesetz die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener entfällt. Vielmehr sollte die Asche so behandelt werden, wie es die Anweisungen des Verstorbenen vorsehen. Falls eine solche Anweisung fehlt, sollte sie entsprechend den Wünschen der Personen, die für die Bestattung sorgen müssen, behandelt werden.
Begründung
Gründe: Das derzeitige Nds. Bestattungsgesetz schreibt in § 12 die Friedhofpflicht auch für die Asche Verstorbener fest.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass der Staat nur dort Regeln aufstellt, wo dies zwingend erforderlich ist.
Für die Behandlung der Asche Verstorbener gibt es weder aus seuchenhygienischen noch aus weltanschaulichen Gründen eine zwingende Notwendigkeit, zumal in vielen Ländern des westlichen Kulturkreises die Friedhofspflicht unbekannt ist. Außerdem sollte der Staat dem Bürger keine Kosten aufbürden, wenn dies vermeidbar ist.
Weiterführende Links
http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5089&article_id=14144&_psmand=17
Antrag auf Design Festlegung ^
Antrag auf Design Festlegung
Antragsteller
Heiner Bartjen 21:38, 18. Apr. 2012 (CEST)
Art des Antrages
sonstiger Antrag
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Landesversammlung möge beschließen, in welchem Design in Zukunft Flyer und Plakate gestaltet werden.
Antragstext
Leider haben wir derzeit mehrere Design-Lösungen im Umlauf, daher fordern wir die Landesversammlung auf, sich auf ein Design festzulegen.
Folgende Designs stellen wir zur Auswahl
Zentrale Übersicht:
folgt
"BTW 2009" Design 1
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Entwurf_BTW09_Design
"NDS Kommunalwahl 2011" Design
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Entwurf_KWNDS11_Design
"Berlin 2011" Design
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Entwurf_Berliner_Design
Neues Design von der AG Design:
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Neues_Design_Landesverband_Niedersachsen
Begründung
Das Design ist ein Aushängeschild und sichert uns Wiedererkennungswert zu. Ohne Corporate Design (CD) gefährden wir den Wiedererkennungswert und laufen Gefahr die "Marke" Piratenpartei Niedersachsen zu verwaschen. Es geht bei diesem Antrag nicht um den Inhalt der Plakate, sondern nur um eine einheitliche Gestaltung. Wir möchten, dass sich die Piratenpartei Niedersachsen uns an das originale Bundes-Design hält, um den Wiedererkennungseffekt besonders hoch zu halten, und auch zukünftig weiter zu steigern. Besonders wichtig finden wir, dass das Design nicht in einer AG oder den Landesvorstand beschlossen wird, sondern durch die Landesversammlung . Eine gesonderte AG sollte lediglich an der konkreten Gestaltung der Plakate arbeiten.
Weiterführende Links
Link Zentrale Wiki Seite mit einer Übersicht der drei Designs
"BTW 2009" Design 2
http://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Design/Vorschlag/Baukasten
Link "NDS Kommunalwahl" Design
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Redaktion/Kommunalwahl_2011
http://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Design/Vorschlag#Farbkodierung
Link "BTW 2009" Design
http://wiki.piratenpartei.de/Pirate_Design/Vorschlag/Baukasten
Design der AGDesign und AG Wahlkampf "Berlin" Design
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Entwurf_Berliner_Design
http://wiki.piratenpartei.de/Piratendesign/Aktuell
Antrag auf Plakatwettbewerb für LTW 2013 ^
Antrag auf Plakatwettbewerb für LTW 2013
Antragsteller
Heiner Bartjen 21:46, 18. Apr. 2012 (CEST)
Art des Antrages
sonstiger Antrag
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Landesversammlung möge beschließen, für die kommenden Landtagswahlen in Niedersachsen einen Plakatwettbewerb abzuhalten.
Antragstext
Für die kommenden Landtagswahlen in Niedersachsen brauchen wir aussagekräftige Plakate. Daher veranstalten wir einen offenen und transparenten Plakatwettbewerb für die inhaltliche Gestaltung der Plakate, an dem sich jeder beteiligen kann. Die Plakate sollten sich an die zuvor beschlossen Designvorgaben halten. Auf dem nächtens Landesparteitag sollen dann Plakate durch die Landesversammlung ausgewählt werden.
Begründung
Leider haben wir es bislang versäumt einen offen und transparenten Plakatwettbewerb ins Leben zu rufen. Daher sollten wir dies schellstmöglich nachholen. An diesem Wettbewerb kann selbstverständlich jeder teilnehmen. Ein entsprechender Wettbewerb sorgt nicht nur für frische Plakatideen, sondern genügt auch dem Anspruch der Piratenpartei an eine Basisdemokratische Gestaltung der Partei. Darüber hinaus bietet ein solcher Wettbewerb gerade im Vorwahlkampf gute Möglichkeiten der kostengünstigen PR und kann zusätzlich für virale Marketingeffekte genutzt werden. Da die Hauptgruppe der potentiellen Wähler der Piratenpartei aus bisherigen Nichtwählern besteht, könnte eine solche Marketingmasnahme zu verstärkter Aufmerksamkeit bei eben dieser Zielgruppe führen.
Weiterführende Links
Link Plakatwettbewerb!
Link ehemalige Wettbewerbe (NRW oder NDS 2009)
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landtagswahl_2013/Sammlung_gelaufener_Plakatkampagnen
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Plakate2012
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Plakate2012/Aufruf
Bereits existierende Plakate und Material
http://www.flickr.com/photos/martin-kliehm/sets/72157625685145962/
http://presse.piratenpartei-hamburg.de/plakate-2011/
http://wiki.piratenpartei.de/Darmstadt/Plakate/KW11
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Kommunalwahl/Plakate
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Kommunalwahl/Plakate2011
http://www.piratenkreo.de/node/452
http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlplakate/
http://wiki.piratenpartei.de/Kategorie:Plakat
http://wiki.piratenpartei.de/Plakate
http://wiki.piratenpartei.de/Wahlplakate_und_Flyer_Europawahl_2009
Unabhängige Kontrolle der Polizeibehörden
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Schaffung eines Polizeibeauftragten des Landtages
Antragstext
In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig.
Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt).
Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich erstattet der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.
Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Begründung
Der Ursprungsantrag entstammt der AG Innenpolitik und dem AK Innenpolitik NRW. Nordrhein-Westfalen hat diesen Antrag im Wortlaut auf dem LPT 2012.2 in das Wahlprogramm aufgenommen.
Hintergrund ist eine fehlende unabhängige Kontrollinstanz für die Polizeien. Es ist bewußt eine Anlehnung an die Kompetenzen des Wehrbeauftragten einbaut, da dieser als erprobte Instanz ähnliches in einem anderen staatlichen Bereich durchführt.
Weiterführende Links
Beauftragter für Medien- und Netzpolitik
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Piratenpartei Niedersachsen möge an geeigneter Stelle im Programm für die Landtagswahl 2013 die Einsetzung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik als Teil der Landesregierung fordern.
Antragstext
Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, sich sowohl auf horizontaler (unter den Bundesländern) als auch auf vertikaler Ebene (mit der Bundesregierung) abzustimmen und gemeinsame strategische Interessen und Konzepte zu entwickeln. Daher fordert die Piratenpartei Niedersachsen die Einsetzung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik als Teil der Landesregierung.Diesem ist organisatorisch die Landesmedienanstalt zu zu ordnen.
Begründung
Es zeigt sich, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten die aktuell im Bereich der Netzpolitik gelten, nicht zu gangbaren Lösungen finden. So ist das Datenschutzrecht klassisches Länderrecht. Die Themenfelder Netzneutralität und Urheberrecht sind Bundesrecht. Zunehmend macht auch die EU-Kommission in Brüssel deutlich in diesem Politikfeld mehr Kompetenzen übertragen zu können. Um demnach erfolgreich Initiativen im Bereich der Netzpolitik zu initiieren ist es wichtig, dass die Bundes- und Landesebene gemeinsam strategische Interessen herausarbeiten und vertreten. Niedersachsen als modernes Bundesland sollte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und dies mit der Einrichtung eines entsprechenden Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Landesregierung umsetzen.
Das Amt eines Beauftragen für Medien und Netzpolitik Das Amt des Beauftragten der Landesregierung (als Staatsminister) nimmt für die Landesregierung die medien- und netzpolitischen Kompetenzen des Landes gegenüber dem Bundes, den Ländern, EU, Europarat und anderen internationalen Institutionen wahr. Hier geht es vordringlich um die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medien- und Netzpolituk. Dabei spielen die mit der Digitalisierung der Medien und der Internationalisierung der Medienmärkte einhergehenden revolutionären Veränderungen eine zentrale Rolle.
Aufgaben Schwierig ist definitiv festzulegen, was die Bundesländer in diesem hinsichtlich der Kompetzenden sehr zerspitterten Politikfeld machen können. Die Kernkompetenzen beschränken sich im Wesentlichen auf Fragen der Vielfalt und der Herstellung von Medienkompetenz. Unter dem Schlagwort der Medienkompetenz können die Länder verstärkt aktiv werden und auch Sachbereiche an sich ziehen. Die Landesmedienanstalten tun dies zum Teil auch schon (und könnten z.B. dem Beauftragten organisatorisch zugeordnet werden. Sie setzen die klassischen Mittel der Verbraucheraufklärung, -information und bildung ein. Die Öffentlichkeit wird dort mobilisiert, wo rechtliche Instrumente etwa wegen der Entgrenzung im Internet nicht mehr hinreichend wirken. Medienpolitik wird so immer mehr zur Verbraucherpolitik.
Im Übrigen müssen die Länder sich in die unterschiedlichen Netzwerkarchitekturen einbringen: Es gilt, sich frühzeitig in die Entwicklungen und Beratungsprozesse auf europäischer Ebene einzuschalten. Die politischen Entwicklungen setzen vor diesem Hintergrund ein dauerhaft hohes Engagement voraus. Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, sich sowohl auf horizontaler (unter den Bundesländern) als auch auf vertikaler Ebene (mit der Bundesregierung) abzustimmen und gemeinsame strategische Interessen und Konzepte zu entwickeln.
Darüber hinaus stellt sich für die Politik die Frage nach zeitgemäßen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Die Zersplitterung zwischen den verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder im Informations- und Kommunikationsbereich wird bereits seit langem als bürokratisch und innovationshemmend kritisiert (zuletzt etwa von Hachmeister und Vesting, vgl. FK 13/11). Für Fragen der technischen Zugangsfreiheit ist der Bund (und hier insbesondere die Bundesnetzagentur) zuständig, für Fragen der Vielfaltsicherung sind es die Länder mit ihren insgesamt 14 Landesmedienanstalten. Dass es hier zu Kompetenzüberschneidungen sowohl auf der horizontalen als auch der vertikalen Ebene kommt, ist lange bekannt.
Es gilt transparente Kooperationsmechanismen nicht nur zwischen Bund und den Ländern zu finden, sondern auch zwischen den beteiligten Ministerien (Wirtschafts-, Verbraucherschutz-, Bildungsministerium etc.). Hierzu könnte die Einrichtung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Regierungen dienen. Mit einem solchen e-Envoy hat Großbritannien gute Erfahrungen gemacht. Er müsste die verschiedenen staatlichen Stellen im Bereich Internet bündeln. Eine solche Vernetzung müsste sich auch auf Ebene der Legislative in den zuständigen Parlamentsausschüssen widerspiegeln. Nur so kann die notwendige parlamentarische Kontrolle gewährleistet werden.
Weiterführende Links
https://lqpp.de/ni/initiative/show/129.html
Landwirtschaft
Privatsphäre und Datenschutz
Prävention statt Videoüberwachung
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Prävention soll Vorrang gegenüber Videoüberwachung erhalten
Antragstext
Die Piratenpartei fordert eine Überprüfung der derzeitig bestehenden Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Niedersachsen bezüglich der Maßgaben die im Landesdatenschutzrecht genannt werden: Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit. Die anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Obwohl das Niedersächsische Landesdatenschutzgesetz festlegt, dass jegliche Videoüberwachung durch öffentliche Stellen auf ihr Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, werden diese Grundsätze in der Praxis vernachlässigt. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürger wird in ihrem Alltag durch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Behörden durch staatliche Hand unverhältnismäßig eingeschränkt. Während Videoüberwachung immer stärkere Verbreitung findet, werden langfristig wirkungsvollere Präventionsarbeit und städtebauliche Maßnahmen eingespart. Die Piratenpartei fordert daher die Etablierung eines Prozesses, in dem unabhängige wissenschaftliche Studien vor Installation von neuen Videokameras durch öffentliche Stellen eingeholt werden müssen. Auch die bestehenden Videokameras sollen dahingehend überprüft werden. Genügen realisierte oder geplante Maßnahmen nicht dem Landesdatenschutzgesetz, sind sie abzulehnen.
Begründung
Videoüberwachung führt nachweislich lediglich zu einer Verlagerung der Kriminalität in nicht-videoüberwachte Zonen. Diese Gebiete gehen oft mit „ärmeren Gegenden“ einher, sodass die Situation bezüglich Kriminalität dort weiter verschärft wird. Die Umverteilung der bisher in Videoüberwachung investierten Gelder in Präventionsarbeit und Umbauten subjektiv Angstgefühl verursachender Architektur ist als Ursachenbekämpfung nachhaltiger und grundrechtsschonender. Die Bürger sollen anregen können statt Videoüberwachung z.B. mehr Jugendarbeit oder einen Umbau einzufordern. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln soll eingeschränkt werden.
Antragstext
Die Piraten lehnen eine pauschale und anlasslose Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsmittel ab. Die im Besitz des Landes Niedersachsen befindlichen oder subventionierten Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen die diese Bedingungen in den in Niedersachsen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen keine Verträge mehr geschlossen werden dürfen.
Begründung
Öffentliche Verkehrsmittel existieren seit über hundert Jahren. Man ist in dieser Zeit sehr gut ohne eine flächendeckende Videoüberwachung ausgekommen. Fahrgäste haben nicht die Möglichkeit zwischen videoüberwachten und nicht überwachten öffentlichen Verkehrsmitteln zu wählen. Die Entscheidung Videoüberwachung einzuführen liegt somit meist bei den Unternehmen. Eine bewusste Entscheidung des Verbrauchers kann nicht gewährleistet werden. Von der Flächendeckenden Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sind neben den Fahrgästen besonders stark die Busfahrer und Schaffner betroffen. Wenn überwacht wird, wird es meist durchgängig ohne zwischen "Problemzeiten" und normalem Betrieb zu unterscheiden. Sie sind daher ständig einer Videoüberwachung ihres Arbeitsplatzes ausgesetzt. Dieser Zustand ist aus Sicht eines verantwortungsbewussten und ausbalancierten Arbeitnehmerdatenschutzes untragbar. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Besserer Datenschutz an Universitäten
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Hauptamtliche Datenschutzbeauftragte sollend den Datenschutz an Universitäten verbessern und mit der Studierendenschaft enger zusammen arbeiten.
Antragstext
Obwohl die Verwaltung der Universitäten immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, ist der Datenschutz an vielen Hochschulen unzureichend. Die Piratenpartei tritt daher für die Etablierung hauptamtlicher unabhängiger Datenschutzbeauftragter in Vollzeit an Universitäten ein, die für die Einhaltung der bestehenden Datenschutzverordnungen sorgen. Die Zusammenarbeit mit einem studentischen Beauftragten für Datenschutz sollen die Interessenvertretung der Studierenden im Bereich Datenschutz stärken. Durch die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts sollen Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparenter nach außen transportiert werden.
Begründung
Oft sind Datenschutzbeauftragte an der Universität in Teilzeit für den Datenschutz und auf einer halben Stelle für andere Aufgaben zuständig. Sie sind in ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Universität abhängig und können daher nicht frei handeln, wenn Missstände bestehen. Eine halbe Stelle reicht außerdem meisten nicht für die große Masse von tausenden Studenten und einem riesigen Verwaltungsapparat aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer größeren Verbreitung von Videoüberwachung an Unis oder Funkchips (RFID) in Studierendenausweisen ist hier eine bessere Beratung und Kontrolle notwendig. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET)
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Begründung
Weiterführende Links
Tierschutz und Verbraucherschutz
Übernahme der Positionen des Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Landwirtschaft in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten
Antragsteller
Wolfgang Zerulla Koordinator (vorläufig) der Nds.-AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Nachhaltige und gentechnikfreie Landwirtschaft
Antragstext
Zur Abstimmung gestellt wird zunächst der Gesamtantrag, bestehend aus 4 Modulen 1: Biodiversität 2: Niedersachsen als gentechnikfreie Region 3: Gentechnologie in der Landwirtschaft 4: Industrielle Tierproduktion Sollte der Gesamtantrag nicht angenommen werden stelle ich hiermit die 4 Module einzeln zur Abstimmung.
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft spielt in Niedersachsen eine große Rolle. Nicht nur in der räumlichen Gestaltung, sondern auch als ein Wirtschaftsfaktor. In keinem anderen Bundesland werden so viele Nutztiere gehalten und so viele Nahrungsmittel aus Tierprodukten erzeugt wie in Niedersachsen. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft wird der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden.
Modul 1: Biodiversität
Die Piratenpartei setzt sich für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken , Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden. Gerade in Niedersachsen kommt dem Schadstoffeintrag aus der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.
Modul 2: Niedersachsen als gentechnikfreie Region
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass auch das Land Niedersachsen gentechnikfreie Region wird.
Modul 3: Gentechnologie in der Landwirtschaft
Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen. Bisher haftet bei Schäden, die durch gentechnisch verändertes Saatgut entstehen, der Landwirt. Die Piratenpartei fordert auch hier das dringend notwendige juristische Prinzip der Beweislastumkehr. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen/Tieren lehnen wir auf Grund erwiesener Unbeherrschbarkeit ab. Wir setzen uns für die Erhaltung, Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Sorten in Saatgutdatenbanken ein. Entsprechend auch für die Erhaltung alter Nutztierrassen.
Modul 4: Industrielle Tierproduktion
Viele Wissenschaftler fordern ein Ende der Massentierhaltung in Deutschland. Preise von unter 30 Cent für 100g Schweinefleisch sind ein Preisdumping, das Lebensmittelketten nur bieten können, weil die Fleischindustrie auf Kosten der Tiere produziert. Daraus resultieren desolate Haltungsbedingungen für die Tiere und nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen für die Landwirte.
Industrielle Tierproduktion ist nur deshalb möglich, weil Antibiotika und andere Medikamente präventiv eingesetzt werden. Die dadurch verursachte Bildung resistenter Erreger stellt immer mehr eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Doch auch die Gesundheit der Tiere wird akut gefährdet, wie BSE und die massive Zunahme von chronischem Botulismus bei Rindern zeigen.
Die Piratenpartei unterstützt eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft.
Begründung:
Niedersachsen ist das Bundesland mit der höchsten Nutztierquote, den meisten Großanlagen für die Industrielle Landwirtschaft und den größten Gülleproblemen für unsere Umwelt. Deshalb müssen wir weg von der Industriellen Agrarproduktion und wieder zurück zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die derzeitige Intensivhaltung und Turbomast birgt untragbare Risiken sowohl für die Landwirte selbst wie auch für die Verbraucher. Gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel sind ein unkalkulierbares Risiko für unsere Umwelt und für die Menschen hier, deshalb ist die sogenannte grüne Gentechnik abzulehnen.
Weiterführende Links
Parteiprogramm des LV Schleswig-Holstein http://wiki.piratenpartei.de/SH:Landtagswahl_2012/Wahlprogramm#Landwirtschaft
Gentechnikfreie Bundesländer http://www.gentechnikfreie-regionen.de/regionen-gemeinden/gentechnikfreie-bundeslaender.html#c1024
NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Landwirtschaft_Tierschutz_Ernährung_Verbraucherschutz
Übernahme der Tierschutzpositionen des Landesverbandes Berlin in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten
Antragsteller
Wolfgang Zerulla Koordinator (vorläufig) der Nds.-AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Tierschutz ist auch Menschenschutz
Antragstext
Zur Abstimmung gestellt wird zunächst der Gesamtantrag, bestehend aus 3 Modulen 1: Nutztierhaltung: Bauernhöfe statt Agrarfabriken 2: Verbandsklagerecht 3: Tierschutz in der Schule Sollte der Gesamtantrag nicht angenommen werden stelle ich hiermit die 3 Module einzeln zur Abstimmung.
Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine Verbesserung des Tierschutzes nach folgenden Punkten ein:
Modul 1: Nutztierhaltung: Bauernhöfe statt Agrarfabriken
Wir setzen uns für die allgemeine, gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung zählenden, bereits festgelegten Kriterien gelten, die eine artgerechtere Tierhaltung ermöglichen. Die PIRATEN Niedersachsen wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion verbessern und ökologisch ausbauen. Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein welches die Tiere fristen, entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefährdungspotenziale für die eigene Gesundheit. Es gilt, landwirtschaftliche Betriebe zurück zu natürlicher Tierhaltung und einem transparenteren und nachvollziehbaren Produktionsprozess zu führen.
Modul 2: Verbandsklagerecht
Die PIRATEN Niedersachsen befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Niedersachsen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.
Modul 3: Tierschutz in der Schule
Die PIRATEN Niedersachsen begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz und deshalb für die PIRATEN Niedersachsen besonders förderungsbedürftig.
Begründung
Tierschutz ist auch Menschenschutz. Und gerade im Tierhaltungsland Nr. 1 Niedersachsen ist es besonders wichtig sowohl die Tiere wie auch die Landwirte und Verbraucher zu schützen. Hier stehen wir Piraten, wie auch alle anderen Parteien, im Fokus der Bürger. Deshalb sollten gerade die Piraten Niedersachsen dem Vorbild des LV Berlin folgen und grundsätzliche Tierschutzpositionen in das Grundsatz- wie auch in das Wahlprogramm aufnehmen. Auf die Aufzählung diverser Tierschutz- und Lebensmittelskandale, deren Ursache immer mit einer übermäßigen Ausbeutung der Tiere in Zusammenhang steht, sei hier verzichtet, diese dürften noch genügend in Erinnerung sein. Ein entsprechender Antrag ist auch für dem BPT in Offenbach eingereicht worden, konnte aus Zeitgründen jedoch nicht mehr behandelt werden. Umso wichtiger ist es, diesen Antrag in unser Landesprogramm aufzunehmen.
Weiterführende Links
Parteiprogramm des LV Berlin http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Tierschutz
NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Landwirtschaft_Tierschutz_Ernährung_Verbraucherschutz
Ländliche Räume stärken! Intensive Landwirtschaft und Tierhaltung, Grüne Gentechnik sowie Konzentration in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion bekämpfen !
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Konzentration und die Industrialisierung der Lebensmittelproduktion haben desaströse Folgen aus Sicht des Tier- und Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes und der Erhaltung der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Menschen.
Ursache für die Konzentrationsprozesse sind eine langjährige fehlgeleitete Förderpolitik aber auch die Schwäche der lokalen Verwaltungen gegenüber den multinational agierenden Wirtschaftsbeteiligten.
Die PIRATEN Niedersachsen starten eine Reihe von Rechtssetzungs-Initiativen, um einerseits den Vollzug geltenden Rechts durch die Behörden effektiver zu gestalten und andererseits durch ein Ende der Förderung von Konzentration in diesem Bereich und der Begünstigung kleinerer, dezentraler Produktionsbedingungen die Grundlage für eine kleinteiligere umweltvertägliche Produktion mit humanen Arbeitsbedingungen und tiergerechten Haltungsbedingungen zu legen. Durch Infrastrukturmassnahmen (u.a. digitale Erschließung) und gezielte Förderung von wirtschaftlicher Vielfalt wird die Attraktivität der ländlichen Räume Niedersachsens für Wirtschaft und Menschen gestärkt.
Antragstext
Position 1) Konzentrationsprozess stoppen
Kostendruck und die Förderpolitik der vergangenen Jahrzehnte haben zu massiven Konzentrationsprozessen auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion (von Acker und Stall über Schlachtung und Verarbeitung bis zur Verpackung) geführt. In der Folge sinkt die Lebensqualität der Menschen, die in den Konzentrationsgebieten leben, und es steigen die direkten und indirekten gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher (z. B. Lebensmittelkontaminationen und Antibiotikaresistenzen). Die Forderung nach grüner Gentechnik, der Antibiotikaeinsatz in Tierhaltung und Obstbau, die Grundwasserbelastung durch Gülle- und Düngereinsatz, die Belastung der Luft- mit Aerosolen und biologisch aktivem Staub - all dies sind nicht zuletzt Folgen dieser Konzentrationsprozesse und bedrohen die Menschen und Tiere durch nicht kalkulierbare Gesundheitsgefährdungen. Daneben hat der Konzentrationsprozess unmittelbar zu längeren Transportwegen von lebenden Tieren und Waren geführt, die nun in die und aus den Konzentrationgebieten europaweit versendet werden. Desaströse Bedingung aus Sicht des Tier- und Umweltschutzes und eine wenig nachhaltige Nutzung endlicher Ressourcen sind Folgen dieses Strukturwandels.
Die Piraten werden sich in Niedersachsen, Deutschland und der Europäischen Union für eine Umkehr dieser Konzentrationsprozesse einsetzen, indem sie darauf hinwirken, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Konzentration nicht weiter unterstützt, dezentrale kleinteilige und umweltverträgliche Landwirtschaft und Tierhaltung im Einklang mit den regionalen Bedingungen hingegen gefördert werden.
Position 2) Tierhaltung akzeptabel gestalten
Die Intensivierung der Tierhaltung wurde in der Vergangenheit durch die rechtlichen Rahmenbedingungen (Bau- und Bauplanungsrecht, Immissionsschutz, Tierschutzrecht), die Verwaltungspraxis und durch die Subventionspolitik der EU begünstigt.
Die Piraten Partei wird in Niedersachsen und durch Initiativen auf Landes- und Bundesebene sowie zum EU-Recht darauf hinwirken, dass ein weiterer Ausbau intensiver Tierhaltung verhindert wird, und stattdessen eine nachhaltige Landwirtschaft mit überschaubarer Tierhaltung, den Tieren gerecht werdenden Haltungsbedingungen sowie akzeptabelen Arbeits- und Lebensbedingungen für Landwirte und andere Menschen im ländlichen Raum gefördert werden.
Position 3) Grüne Gentechnik verbieten
Der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft begünstigt und beschleunigt den in Position 1 beklagten Konzentrationsprozess durch eine veränderte Kostenstruktur und entstehende Abhängigkeiten gegenüber marktbeherrschenden multinationalen Konzernen. Darüber hinaus sind die Risiken der Grünen Gentechnik bisher nicht kalkulierbar und ihr Einsatz daher objektiv nicht verantwortbar. Freisetzung und Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (z.B. zur Energiegewinnung) verletzen das Selbstbestimmungsrecht von Landwirten, weiterhin Landbau ohne Gentechnik zu betreiben, weil mit GMO bepflanzte Flächen die umliegenden Flächen kontaminieren. Die Freisetzungsproblematik bedingt, das der Einsatz von GMO kategorisch zu verbieten ist.
Die Piraten Patei wird sich in Niedersachsen und zusammen mit den anderen Bundesländern im Bund und in Eurpopa dafür einsetzen, dass die Einschleusung gentechnisch veränderter Lebensmittel in den Markt erschwert wird (Produktionstransparenz, Kennzeichnung, Dokumentatiospflichten), der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen - auch zur Energiegewinnung - oder deren Einfuhr (zum Beisiel als Futtermittel) verboten wird, sowie die Forschung in den Grünen Gentechnick und an gentechnisch veränderten Organismen durch den Wegfall entsprechender Förderung unattraktiv wird.
Position 4) Ländliche Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume gestalten
Der oben beschriebene Konzentrationsprozess (P1) hat dazu beigetragen, die ländlichen Räume unattraktiv zu machen und die lokale Wirtschaft auf Zuliefungsdienste für die besagten industriellen Prozesse zu reduzieren. Die Abwanderung in die Ballungszentren sind somit ebenfalls Folgen dieses Prozesses. Die lokal entstandenen weitreichenden Abhängigkeiten von der jetzigen intensiven Wirtschaftsform bewirken, dass ganze Regionen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden, wenn die Tierhaltung durch Seuchenzüge (Geflügelgrippe, Schweinepest, Maul- und Klauenseuche MKS) oder der Pflanzenbau durch Kontamination mit Stoffen oder Krankheitserregern bedroht ist (Dioxin, EHEC). Die lokalen Verwaltungsbehörden werden durch die Wirtschaftsmacht der Lebensmittelkonzerne und ihrer Zulieferer in ihrer Plaungshoheit und in der Durchsetzung geltenden Rechts behindert.
Die PIRATEN Niedersachsen wirken darauf hin, die ländlichen Räume in Niedersachsen als Lebens- und Wirtschaftsräume durch eine Förderung dezentraler Produktionsstrukturen in der Landwirtschaft, raschen digitalen Infrastrukturausbau und gezielte Wirtschaftsförderung vielfältiger und vor allem landwirtschaftsferner Gewerbe wieder attraktiver für die Menschen zu machen.
Durch Diversifizierung des Wirtschaftslebens im ländlichen Raum sinkt die Abhängigkeit von der intensiven Landwirtschaft und es steigt die Attraktivität als Arbeitsraum durch ein vielfältigeres Arbeitsangebot. Landkreise, Städte und Kommunen gewinnen Handlungsspielräume und die Behörden können, gestützt durch entsprechend konkrete Rechtsnormen, ihr Gestaltungsspielräume im Bau- und Planungsrecht wieder ausnutzen und Verletzungen zum Beispiel im Bereich des Tier- und Umweltschutzes besser vorbeugen bzw. verfolgen.
Begründung
Ich möchte den Antrag als Konkretisierung von Wolfgang Zerullas Antrag, das Program S-H in Sachen Tierschutz zu übernehmen, verstanden wissen. Offenbar haben die Piraten in Kiel in dieser Sache die Details noch nicht genau genug recherchiert und der Programmpunkt SH ist daher inhaltlich angreifbar. Ich werde auf die Likedeler dort einmal zugehen.
Modul 1 'Bauernhöfe statt Agrarfabriken' (eigentlich ein Zitat von den Grünen, oder ?) aus dem Antrag, die Berliner Positionen zum Tierschutz zu übernehmen, könnte inhaltlich auch wegfallen, wenn dieser Antrag in allen Positionen unterstützt würde.
Inhaltlich ist dieser Antrag in den Absätzen oben detailliert begründet.
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Tierschutz besser durchsetzen
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Piratenpartei regt an, für die Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz einen Bußgeldkatalog zu erstellen, um so Ermessenspielräume bei den Bussgeldern zu verringern und einen landesweit einheitlichen Vollzug zu fördern. Des weiteren soll dem gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes im Zuge der Überarbeitung der einschläglichen Erlasslage und einer Revision des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensrechts Rechnung getragen werden.
Antragstext
Ermessensspielräume im Tierschutzrecht und ein uneinheitlicher Vollzug des Tierschutzgesetzes behindern die stringente Durchsetzung des eigentlich sehr fortschrittlichen deutschen Tierschutzgesetzes und der nachgeordneten Verordnungen. Die Umsetzung der Vorschriften in den Landkreisen wird ausserdem durch eine Art innere Hierarchie der Verwaltungsaufgaben aber auch durch die kommunalpolitischen Schwerpunktsetzungen behindert, die den Tierschutz nachrangig einordnet.
Die PIRATEN Niedersachsen regen an, für die Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz auf Landesebene einen Bußgeldkatalog zu erstellen, um so Ermessenspielräume bei den Bussgeldtatbeständen zu verringern und einen landesweit einheitlichen Vollzug zu fördern. Des weiteren soll dem gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes im Zuge der Überarbeitung der einschläglichen Erlasslage und einer Revision des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensrechts Rechnung getragen werden.
Begründung
Der rechtliche Rahmen, den das Tierschutzgesetz steckt, ist vergleichsweise fortschrittlich und gibt den zuständigen Behörden durchaus Handhabe, tierschutzwidrige Haltungen zu verhindern - da sind sich die Experten meistens einig.
Wie kann es dann sein, dass die Menschen in diesem Land regelmäßig durch Presse und Medien auf eklatante und offenbar systematische Verletzungen des Tierschutzes aufmerksam werden, sei es in der Landwirtschaft, bei Heimtierzüchtern, bei Exotenbörsen, in Zirkussen, auf Tiertransporten oder bei der Schlachtung.
Ein Problem scheint offenbar in der Umsetzung des Gesetzes zu liegen.
Der Tierschutzvollzug läßt tatsächlich Ermessenspielräume, die weiter sind, als in anderen Gesetzes - und zwar gerade bei den Ordnungswidrigkeiten.
Staatliche Veterinäre berichten immer wieder, die Umsetzung der Vorschriften sei in den Landkreisen uneinheitlich und werde durch eine Art innere Hierarchie der Verwaltungsaufgaben aber auch durch die lokalen kommunalpolitischen Schwerpunktsetzungen behindert. Es gibt es Spielräume für das Verwaltungsermessens, die nicht im Tierschutzsinne genutzt werden. Und Verwaltungen, die das Tierschutzrecht nur anwenden, wenn sie rechtlich nicht mehr umhin kommen, und es damit begründen dass sie Angst haben, bei Widersprüchen vor Gericht gegen die Tierhalter zu verlieren.
Handreichungen wie Bußgeldkataloge und mit Beispiel angereicherte Erlasssammlungen sind geeignet, den Vollzug zu vereinheitlichen und für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Sie ermöglichen Tierhaltern die Einordnung eigener Vorhaben, tragen zur Information der Tierhalter und der Öffentlichkeit bei und helfen dadurch, Leiden, Schmerzen und Schäden bei Tieren vorzubeugen.
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Verbraucherschutz durch eine umfassende online-Verbraucherinformation verbessern
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Hersteller von Lebensmitteln und Getränken sollen mittelfristig zwingend alle produkt- und produktionsrelevanten Informationen zu ihren Produkten öffentlich zugänglich in eine online-Datenbank einstellen müssen, um Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und so ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung praktisch umsetzen zu können.
Antragstext
Durch unzureichende, fehlende bzw. verschlüsselte Deklarationen von verwendeten Ausgangsstoffen und den Produktionsbedingungen bei der Lebensmittelproduktion werden Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Freiheit beraubt, selbst zu bestimmen, was sie über Nahrung, Getränke und Genussmittel zu sich nehmen. Die fehlende Transparenz in diesem Bereich stellt einen Eingriff in grundlegende Rechte der Menschen dar.
Die PIRATEN Niedersachsen wirken darauf hin, dass (erst einmal für den europäischen Waren- und Wirtschaftsraum) eine öffentlich zugängliche online-Datenbank aufgebaut wird, in der die Hersteller - zu Beginn freiwillig nach einer Übergangszeit jedoch zwingend - beim Inverkehrbringen eines Produktes alle Inhaltsstoffe, Herkünfte sowie die zugehörigen Produkt- und Produktionsinformationen (einschließlich Angaben zum chargenbezogenen Grad der Kreuzkontamination mit GMO/GVO) dokumentieren müssen. Parallel sind die Behörden mit Kompetenzen auszustatten, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, Fehldeklarationen zu ahnden, Produkte ggf. auf Kosten der Hersteller vom Markt zu nehmen oder ihnen bei wiederholten Verstößen deren Produktion oder Vermarktung zu untersagen.
Ziel ist es, dass in absehbarer Zeit nur Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Getränke vermarktet werden, zu denen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.
Begründung
Die Deklaration von Inhaltsstoffen auf verpackten Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln erlauben keine informierte Verbraucherentscheidung, weil sie nur Teile der relevanten Informationen bieten. In der Diskussion um Art und Umfang der Deklaration von Inhaltsstoffen etc. wird von der Lebensmittelindustrie immer wieder darauf hingewiesen, dass auf den Produkten nur begrenzt Platz sei, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die geforderte Datenbank wird dieses Argument aushebeln und endlich den Menschen, die diese Informatioen wünschen, einen zuverlässigen Zugang hierzu ermöglichen. Um daraus kein Markthindernis für kleine Ünternehmen, Frischwaren oder Direktvermarkter etc. entstehen zu lassen, könnte man alternativ die Waschzettelvariante am Tresen zulassen.
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Transparenz bei der Lebensmittelherstellung: Konsequente Offenlegung von Verstößen gegen Verbraucherschutz- und Lebensmittelrecht
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Gammelfleisch, Antibiotikamissbrauch, Fehlende oder falsche Deklarationen, dioxin-verschmutzte Futtermittel ... Es wird die konsequente herstellerbezogene Veröffentlichung von Verstößen gegen Lebensmittelrecht gefordert, infolge derer die Konsumenten potentiell Gefahren für die Gesundheit ausgesetzt sind oder waren (einschließlich der Kontamination mit Allergenen), oder die geeignet sind oder waren, den Verbraucher über wertbestimmende Inhaltsstoffe oder Herstellungsprozesse zu täuschen.
Antragstext
Gammelfleisch, Antibiotikamissbrauch, Fehlende oder falsche Deklarationen, dioxin-verschmutzte Futtermittel ... die Liste der Verstöße der Lebensmittelindustrie gegen den Verbraucherschutz ist lang. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der derzeitigen Rechtslage Konsumenten und Konsumentinnen nur von einen Bruchteil der tatsächlichen Verstöße Kenntnis erlangen. Die werden nämlich durch Datenschutzbestimmungen wirksam davor geschützt, öffentlich für ihre Verstöße gerade stehen zu müssen. Da Verstöße gegen Lebensmittelrecht in erster Linie als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet sind, werden die Schutzrechte der betreffenden Hersteller regelmäßig höher eingestuft als das Recht des Bürgers auf entsprechende Information.
Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich auf Landesebene und gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat auf Bundes- sowie auf EU-Ebene für die konsequente herstellerbezogene Veröffentlichung von Verstößen gegen Lebensmittelrecht ein, infolge derer die Konsumenten potentiell Gefahren für die Gesundheit ausgesetzt sind oder waren (einschließlich der Kontamination mit Allergenen), oder die geeignet sind oder waren, den Verbraucher über wertbestimmende Inhaltsstoffe oder Herstellungsprozesse zu täuschen. Informationen über die Vertrauenswürdigkeit von Herstellern sind grundlegend für eine informierte Kauf- und Konsumentscheidung - werden derartige Informatinen den verbrauchern und Verbraucherinnen vorenthalten, so beschränkt man sie in ihrem Grundrecht auf eine informierte Entscheidung.
Die PIRATEN Niedersachen sind überzeugt, dass durch entsprechende öffentliche Information die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen Verbraucherschutzrecht durch Lebensmittelhersteller deutlich sinken wird.
Begründung
s.o.
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Urheberrecht
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Begründung
Weiterführende Links
Wirtschaft
Unterstützung VW-Gesetz
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Die Piratenpartei Niedersachsen unterstützt das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU
Antragstext
Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet die im VW Gesetz verankerten besonderen Stimmrechtsbeschränkungen. Für viele Bürger in Niedersachsen und für das Land insgesamt spielt der VW Konzern eine herausragende wirtschaftliche Rolle. Auch wenn die besonderen Schutzrechte, die dieser Bedeutung gerecht werden, ebenfalls in der Satzung der VW AG mit 98% der Aktionärsstimmen verankert wurden, spiegeln die Regelungen des VW Gesetzes die Verantwortung der Wirtschaft für die Mitarbeiter von VW und den Menschen in Niedersachsen wieder. Diese Verantwortung darf nicht den Interessen der Wirtschaft untergeordnet werden.
Wir unterstützen daher das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer rechtlichen Wertung gegenüber der Kommission der Europäischen Union.
Begründung
In § 4 (3) des Gesetzes steht: "Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft."
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass durch den Gesellschaftsanteil des Landes Niedersachsen i.H.v. 20,2 % eine de facto Sperrminorität vorhanden ist. Dieses wird durch die EU-Kommission als Rechtswidrig bei Konzernen angesehen und hat die Bundesrepublik Deutschland am 18. März 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt (Az.: C-112/05). Das Gesetz in der damaligen Form ist am 23. Oktober 2007 für EG-rechtswidrig erklärt wurden.
Am 8. Dezember 2008 ist das Gesetz in Folge des Urteiles abgeändert wurden (letzte Änderung am 30.07.2009). Die EU-Kommission hat in der Zwischenzeit angekündigt, gemäß des AEU-Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) rechtliche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und droht mit einer erneuten Klage vor dem Europäischen Gerichtshofes.
Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen; von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzernes gebrauch gemacht.
Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur im Land dar, da indirekt die Standortgarantie für der im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist. In weiterer Folge besteht die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes sowohl bei Beschäftigten des Konzernes als auch bei den in Niedersachsen ansässigen Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben.
Neben der rechtlichen Wertung ist letzteres ein wichtiger Grund, dass diese Position durch die Piratenpartei Niedersachsen unterstützt wird.
Eine Wertung ob Konzerne in der derzeitigen Form als positiv oder negativ zu werten sind, erfolgt durch diesen Antrag nicht.
Weiterführende Links
Wirtschaftspolitische Leitsätze
Antragsteller
Matthias Stoll / Meinhart Ramaswamy
Art des Antrages
Grundsatzprogramm
Zuständigkeit
Land
Zusammenfassung
Antragstext
Die PPN setzt sich dafür ein, dass perspektivisch folgende gesellschaftspolitisch, wirtschafts- und finanzpolitische Grundsätze gelten:
Wirtschaftliche Grundlage bildet eine solidarische Marktwirtschaft mit
folgenden Rahmenvorgaben:
Schutz und Schonung der Ressourcen und der natürlichen Umwelt
Dezentrale und regionale Wirtschaftsstrukturen und Schutz vor Monopolbildung
Sicherung der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitnehmerschutzes
Sicherung des Rechtes auf Arbeit
Umfassenden Verbraucherschutz
Gerechte Entlohnung
Jedes (Vollzeit) Beschäftigungsverhältnis muss den Mitarbeiter in die Lage versetzen eine Lebensgrundlage zu erhalten, die eine freie persönliche, körperliche, politische und kulturelle Entwicklung ermöglicht.. Es muss dadurch ein ausreichender Rentenanspruch entstehen.
Arbeit
Jeder muss die Möglichkeit zur befriedigenden Arbeit haben.
Um Arbeitsgerechtigkeit herzustellen, ist es notwendig die jeweilige
Arbeitszeit in Bezug zu Arbeitsaufkommen zu setzten unter
Berücksichtigung der Arbeitssuchenden.
Finanzmärkte.
Es bedarf einer grundlegenden Neuregelung.
Abschaffung des Zinseszins durch Einführung von Festzinsregelungen
Abschaffung des Derivathandels jeglicher Art
Einführung einer Transaktionsabgabe.
Begrenzung des Kreditvolumens der Banken auf das Eigenkapital
Klare Steuerstrukturen
Alle Einkommen werden versteuert. Lineare Einkommensteuer mit Freibetrag
mit einem Höchstsatz von XX %.
Vereinfachte Mehrwertsteuer. Exponentiell ansteigende Wettbewerbsabgabe bei marktbeherrschender Stellung Verteilung der ESt. zu gleichen Teilen Kommunen/Land/Bund
Die Steuersätze sind aufzuteilen in allg. Steuern für Aufgaben und eine Zinsabgabe der Kommunen/Länder/des Bundes, um Transparenz in die Verwendung der Mittel zu erreichen.
Gemeinschaftsaufgaben
Freie Bildung in Trägerschaft, Infrastruktur, Gesundheitswesen gehören
in Gemeinschaftshand
Für diese Bereiche müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt und
durch Steuern finanziert werden.
Subventionen Generelle Subventionen (materielle Vorteile, die vom Staat ohne unmittelbare Gegenleistung und im Normalfall auch ohne Rückzahlungsverpflichtung wirtschaftlichen Branchen, einzelnen Unternehmen etc.) sind abzulehnen. (Subventionen sind Finanzhilfen des Staates und Steuervergünstigungen, die die Allokation von Ressourcen verzerren. Sie sind ein Element der kapitalistischen Planwirtschaft. Dadurch werden Unternehmen nicht angeregt dasjenige zu produzieren, das gerade gesetzlich gefördert wird und nicht angeregt zu investieren und nach zukunftsfähigen Produkten/Technologien etc. zu suchen. Somit verhindern Subventionen Innovation und zeitgemäße Produkte.) Einzelförderung zwecks Forschung, Firmengründung o.ä. sind möglich. (Zechenerhalt im Ruhrgebiet)
Renten Die Verwaltung erfolgt über eine eigenständige Rentenkasse, die Finanzierung über einkommensabhängige Beiträge aller Einkommen mit festem %-satz ohne obere Bemessungsgrenze, der jährlich für das kommende Jahr festgelegt wird. Die einkommenden Beiträge dienen unmittelbar zur Zahlung der gegenwärtigen Ansprüche (Umlageverfahren). Rücklagen dürfen gebildet werden. Mittel der Rentenkasse dürfen ausschließlich für Rentenzwecke verwendet werden.
Begründung
Dein Antrag?
Antragsteller
Art des Antrages
Wahlprogramm
Zuständigkeit
Land