Die Landesverbände (LV) der Piratenpartei Deutschland
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Die Piratenpartei Deutschland ist in allen Bundesländern mit einem Landesverband vertreten:
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Folgende Tabelle soll Übersicht über die LVs geben:
Die LV dienen der Partei als organisatorische wie politisch/thematische Zwischenebene und erfüllen mehrere Aufgaben. Der LV - vor allem aber der Landesvorstand - steht in der Verantwortung, nach den Vorgaben seiner Mitglieder einerseits wie den Beschlüssen des Bundesvorstandes andererseits die organisatorische wie poltitisch/thematische Parteiarbeit zu tragen. Nach der § 8 Bundessatzung ist dies aktuell vor allem:
Der LV leistet dem rechtlichen Gebot Folge, demnach die Gliederungen der Partei in soweit ausgebaut sein müssen, dass dem einzelnen Mitglied eine aktive Mitarbeit an der Parteiarbeit ermöglicht wird (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 PartG). § 7 der Satzung sieht daher die Gründung von Landesverbänden vor.
Eine weitere Aufgabe der LVs ist die Entlastung des Bundesvorstandes, indem sie sich an anstehenden Arbeiten beteiligen bzw. Verantwortung übernehmen. Im besonderen betrifft dies die Öffentlichkeitsarbeit, d.h. als offizielle Gliederung der Partei mit anderen Organisationen, Presse, staatlichen Stellen etc. zu kommunizieren.
Letztlich ist eine Gliederung in Landesverbände die Grundlage, um bei Wahlen der Landesebene oder höher antreten zu können (als Liste; zur Aufstellung von Direktkandidaten bedarf es der Gliederung in Kreisverbände, eine weit in der Zukunft liegende Entwicklung).
Um diese Arbeit sowohl vertikal (also mit der Bundesebene) als auch horizontal (also im Zusammenspiel mit anderen LVs) zu koordinieren, werden koordinierende Gremien (z.B. Presserat) notwendig sein. Dies soll auch für einen stetigen Informationsfluss unter den Verantwortlichen (und durch die Verantwortlichen in die LV) sorgen.
Um auch optisch den Eindruck einer einheitlichen Partei zu vervollständigen, sollten die LV untereinander dasselbe Logo sowie Corporate Identity zur Kennzeichnung ihrer Landeszugehörigkeit verwenden. Dieses Landeslogo wiederum sollte sich an dem Aussehen des auf der Gründungsversammlung der Partei beschlossenen Parteilogos orientieren. Allgemein obliegt den LV die eigenverantwortliche Arbeit im Rahmen der Beschlüsse und Weisungen des Bundesparteitages und des Bundesvorstands.