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Landesverbände

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Abkürzung: LV


Die Landesverbände (LV) der Piratenpartei Deutschland

Landesverbände
 

Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

 

Inhaltsverzeichnis

Status

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Über dieses Bild

Die Piratenpartei Deutschland ist in allen Bundesländern mit einem Landesverband vertreten:


Um zu den Seiten der Landesverbände zu kommen, bitte einfach auf die entsprechende Stelle der Karte klicken.

Folgende Tabelle soll Übersicht über die LVs geben:

Bundesland Landesverband An Landtagswahl teilgenommen Vorstand
Baden-Württemberg Landesverband Baden-Württemberg Nein Vorstand des Landesverband Baden-Württemberg
Bayern Landesverband Bayern Nein (gescheitert) Vorstand des Landesverband Bayern
Berlin Landesverband Berlin Nein Vorstand des Landesverband Berlin
Brandenburg Landesverband Brandenburg Nein Vorstand des Landesverband Brandenburg
Bremen Landesverband Bremen Nein Vorstand des Landesverband Bremen
Hamburg Landesverband Hamburg Ja Vorstand des Landesverband Hamburg
Hessen Landesverband Hessen Ja Vorstand des Landesverband Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Nein Vorstand des Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Landesverband Niedersachsen Nein (gescheitert) Vorstand des Landesverband Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Landesverband Nordrhein-Westfalen Nein Vorstand des Landesverband Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Landesverband Rheinland-Pfalz Nein Vorstand des Landesverband Rheinland-Pfalz
Saarland Landesverband Saarland Nein Vorstand des Landesverband Saarland
Sachsen Landesverband Sachsen Ja Vorstand des Landesverband Sachsen
Sachsen-Anhalt Landesverband Sachsen-Anhalt Nein Vorstand des Landesverband Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Landesverband Schleswig-Holstein Ja Vorstand des Landesverband Schleswig-Holstein
Thüringen Landesverband Thüringen Nein Vorstand des Landesverband Thüringen

Aufgaben der LV

Die LV dienen der Partei als organisatorische wie politisch/thematische Zwischenebene und erfüllen mehrere Aufgaben. Der LV - vor allem aber der Landesvorstand - steht in der Verantwortung, nach den Vorgaben seiner Mitglieder einerseits wie den Beschlüssen des Bundesvorstandes andererseits die organisatorische wie poltitisch/thematische Parteiarbeit zu tragen. Nach der § 8 Bundessatzung ist dies aktuell vor allem:

  • die Mitgliederverwaltung, also die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, das Führen einer Mitgliedsdatenbank, das Werben neuer Mitglieder etc.
  • eine eigene Öffentlichkeitsarbeit inkl. Pressearbeit, Werbung für die Ziele und um die Mitgliedschaft in der Partei und Pflege der LV-Sektionen der Website,
  • die Vertretung der politischen Positionen im Diskurs mit dem Bürger, anderen Organisationen und staatlichen Stellen,
  • dem Lokalisieren der Forderungen der Partei (z.B. im Hinblick auf Transparenz des Staatswesens) etc.

Rechtliche Grundlage

Der LV leistet dem rechtlichen Gebot Folge, demnach die Gliederungen der Partei in soweit ausgebaut sein müssen, dass dem einzelnen Mitglied eine aktive Mitarbeit an der Parteiarbeit ermöglicht wird (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 PartG). § 7 der Satzung sieht daher die Gründung von Landesverbänden vor.

Eine weitere Aufgabe der LVs ist die Entlastung des Bundesvorstandes, indem sie sich an anstehenden Arbeiten beteiligen bzw. Verantwortung übernehmen. Im besonderen betrifft dies die Öffentlichkeitsarbeit, d.h. als offizielle Gliederung der Partei mit anderen Organisationen, Presse, staatlichen Stellen etc. zu kommunizieren.

Letztlich ist eine Gliederung in Landesverbände die Grundlage, um bei Wahlen der Landesebene oder höher antreten zu können (als Liste; zur Aufstellung von Direktkandidaten bedarf es der Gliederung in Kreisverbände, eine weit in der Zukunft liegende Entwicklung).

Zusammenarbeit

Um diese Arbeit sowohl vertikal (also mit der Bundesebene) als auch horizontal (also im Zusammenspiel mit anderen LVs) zu koordinieren, werden koordinierende Gremien (z.B. Presserat) notwendig sein. Dies soll auch für einen stetigen Informationsfluss unter den Verantwortlichen (und durch die Verantwortlichen in die LV) sorgen.

Corporate Identity

Um auch optisch den Eindruck einer einheitlichen Partei zu vervollständigen, sollten die LV untereinander dasselbe Logo sowie Corporate Identity zur Kennzeichnung ihrer Landeszugehörigkeit verwenden. Dieses Landeslogo wiederum sollte sich an dem Aussehen des auf der Gründungsversammlung der Partei beschlossenen Parteilogos orientieren. Allgemein obliegt den LV die eigenverantwortliche Arbeit im Rahmen der Beschlüsse und Weisungen des Bundesparteitages und des Bundesvorstands.

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