NRW:Landesparteitag 2011.2/Anträge
Antrag stellen
Es können nach Satzung keine neuen Satzungsänderungsanträge für diesen Parteitag gestellt werden. |
Es können nach Satzung keine neuen Programmänderungsanträge für diesen Parteitag gestellt werden. |
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Christian Gebel
- Betrifft
- Satzung des LV NRW / ?
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für LV NRW. Dazu haben Richard und ich einige konkurrierende Anträge ausgearbeitet: Satzungsänderungsanträge zur Einführung eines Datenschutzbeauftragten auf Ebene des LV NRW
- Begründung
Neben der datenschutzrechtlichen Pflicht sehen wir auch die grundsätzliche Notwendigkeit, unseren eigenen Ansprüchen an dieses Thema gerecht zu werden. Einzelheiten haben wir im Wiki zusammengetragen. Die Mitarbeit dort ist ausdrücklich gewünscht.
- Änderungsantrag Nr.
- 2
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §2 (1) Satz 1
- Beantragte Änderungen
Satz 1 NEU: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
statt ALT: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
- Begründung
Es gibt keinen ersichtlichen Grund das Mindestalter höher zu setzen als unbedingt notwendig. Viele Altparteien haben das Mindestalter bei 14 und wir, die wir besonders Jugendliche ansprechen sollten da keine künstliche Hürde aufbauen. Dazu schafft die Formulierung die Diskriminierung von Ausländern ab und ermöglicht es auch, wie gesetzlich möglich, im Ausland ledenden Personen bei uns Mitglied zu werden. Ich werde diesen Antrag auch auf dem BPT stellen um es Bundesweit so zu regeln.
- Änderungsantrag Nr.
- 3
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §2 (3)
- Beantragte Änderungen
Den §2 (3) streichen.
- Begründung
Bereits bei Antrag 2 in (1) abgehandelt.
- Änderungsantrag Nr.
- 4
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §2 (2)
- Beantragte Änderungen
(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschränkungen jede natürliche Person werden.
a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich der niedrigsten Gliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet dessen Wohnsitz liegt. Die Zugehörigkeit kann jederzeit auf Antrag bei Organen der jeweiligen Gliederungen (Vorstand, Parteitag) geändert werden.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der NRW-Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Mitgliedschaften in zwei gleichwertigen Gliederungen sind unzulässig.
- Begründung
Wir sollten uns möglichst wenig selbst einschränken. Daß Piraten dauernd die Gliederung wechseln ist nicht zu befürchten. Daß ausgerechnet bei uns Anträge unbedingt schriftlich eingereicht werden müssen ist nicht nachzuvollziehen. Durch die Beantragung bei beiden Gliederungen (austritt/eintritt) ist alles notwendige getan.
- Änderungsantrag Nr.
- 5
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §3 (5) (6)
- Beantragte Änderungen
(5) (streichen)
(6) (streichen)
- Begründung
Die meisten Fälle für diese sätze sind in §2 abgehandelt. Ansonsten ist es nur eine Wiederholung.
- Änderungsantrag Nr.
- 6
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §4 (3) (5) (10)
- Beantragte Änderungen
(3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dem er Mitglied ist (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist unzulässig.
(5) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
(10) Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland berechtigt (Eindeutige Willensäußerung erforderlich).
- Begründung
Sonst würde es den vorhergehenden §§ widersprechen. Für (10) Gesetzlich ist schriftform nicht vorgeschrieben - Nur eben eindeutige Willenäußerung. Beiträge auch in §5.
- Änderungsantrag Nr.
- 7
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §5
- Beantragte Änderungen
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.
(2) Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.
- Begründung
Keine Diskriminierung von Ausländern. Wenn jemand im Ausland lebend bei den Piraten Mitglied werden kann (siehe Bundessatzung) ist es sinnlos ihn beim Wegzug rauszuschmeissen (besonders bei evtl. nur temporärem Wegzug)
Rückgabe des Ausweises ist sinnlos und wird selten praktiziert.
- Änderungsantrag Nr.
- 8
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §6a
- Beantragte Änderungen
§6a (streichen)
- Begründung
Hat sich überlebt. Steht ja auch drin.
- Änderungsantrag Nr.
- 9
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §8 (1)
- Beantragte Änderungen
(1) Der LPT tagt mindestens im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.
- Begründung
Konsistenz: LPT statt LMV
- Änderungsantrag Nr.
- 10
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW / §12 (1)
- Beantragte Änderungen
(1) Änderungen der Satzung und der Programme können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Begründung
Konkretisierung der 2/3 Mehrheit wie sie auch praktiziert wird.
- Änderungsantrag Nr.
- 11
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW Finanzordnung / §5
- Beantragte Änderungen
(1) Spenden können zur Verwendung durch eine Gliederung, Crew, AG oder PG gekennzeichnet werden. Diese Spenden sind bei Eingang auf dem virtuellen Konto der jeweiligen Gliederung, Crew, AG oder PG gutzuschreiben.
- Begründung
Die Gliederungen (z.Zt. Kreisverbände) sollten nicht vergessen werden.
- Änderungsantrag Nr.
- 12
- Beantragt von
- Bernhard
- Betrifft
- NRW Finanzordnung / §6 (4) (5)
- Beantragte Änderungen
(4) Die freien Finanzmittel werden monatlich auf die einzelnen Piraten aufgeteilt und den Gebietsverbänden ausgezahlt. Dabei gilt folgende Unterteilung: Ortsverbände 50%, Kreisverbände 35% und Bezirksverbände 15%.
(5) Es wird den niedrigsten Gebietsverbänden zuerst ausgezahlt. Sollte kein höherer Verband vorhanden sein, fällt der Anteil der niedrigsten vorhandenen Gliederung zu.
(6) Die Finanzmittel für Gebiete ohne Gebietsverbände werden zu Beginn jedes Halbjahrs zu gleichen Teilen auf alle Crews in den Gebieten aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben.
- Begründung
Inzwischen entstehen immer mehr Gebietsverbände. Diese werden zwar für kommende Wahlen immer wichtiger sind aber notorisch unterfinanziert. Um auf künftige Wahlen vorbereitet zu sein sollten die Gebietsverbände möglichst schlagkräftig und gut finanziert sein. Crews sind wo noch keine Verbände sind eine sinnvolle Starthilfe für die Organisation und sollte ihren Anteil erhalten. Für eine effektive Basisdemokratie sollte das Geld aber auch Gebietsnah eingesetzt werden. Für Zentralbestellungen bei Wahlen kann eine PG gegründet werden der vom LPT Mittel zugewiesen werden können. Es obliegt dem Vorstand Geld für Strukturhilfen bei unterentwickelten Gebieten auf dem LPT zu beantragen.
- Änderungsantrag Nr.
- U01
- Beantragt von
- Daniel Düngel, Daniel Schwerd, Torsten Sommer, Kai Schmalenbach, Michele Marsching, Andre Kasper, Mike Nolte, u.a.
- Betrifft
- NRW / -
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir die Satzung des LV NRW wie folgt zu ändern:
SATZUNG DER PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN
§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist ein nachgeordneter Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland auf Landesebene.
(2) Er führt den Namen „Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen“. Seine Kurzbezeichnung lautet: „PIRATEN NRW“.
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Düsseldorf. Sein Tätigkeitsgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen.
§ 2 – Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft, ihr Erwerb und ihre Beendigung werden durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu einer Gliederung seiner Wahl innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen
a) zum Jahreswechsel, b) bei Gründung eines Gebietsverbandes dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz einschließt.
(3) Die Mitgliedschaft umfasst immer die gewählte Gliederung, sowie alle vorgeordneten Verbände.
§ 3 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landesverbandes werden durch die Bundessatzung geregelt.
§ 4 – Ordnungsmaßnahmen
(1) Alle Regelungen der Bundessatzung zu Ordnungsmaßnahmen gelten entsprechend auch auf Landesebene.
(2) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand ausgesprochen.
§ 5 – Gliederung
(1) Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden).
(2) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisverbänden sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus.
(3) Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen Mitgliedervollversammlungen der beteiligten Verbände jeweils mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Die Mitgliederversammlungen müssen diese Beschlüsse mit einem zeitlichen Abstand von maximal drei Monaten und im selben Kalenderjahr fassen. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der letzten Beschlussfassung.
(4) Für den Austritt eines Gebietes aus einem Regionalverband sind mindestens doppelt so viele gültige Stimmen der Mitglieder des jeweiligen Gebietes dafür wie gültige Stimmen dagegen notwendig. Der Austritt wird mit dem nächsten Kalenderquartal gültig.
§ 6 – Organe des Landesverbandes
(1) Die Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.
§ 6a – Der Landesparteitag
(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen.
(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes. Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
(4) Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.
(5) Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Kassenprüfer über seine Entlastung.
(6) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. Sollte ein Wahlprotokoll angefertigt werden, wird es durch die Wahlleitung und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben.
(7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.
§ 6b – Der Landesvorstand
(1) Dem Landesvorstand gehören fünf bis sieben Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder.
(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen im Sinne der Entscheidungen seiner Parteiorgane.
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
(4) Der Landesvorstand tagt grundsätzlich öffentlich.
(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.
(7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu
a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder, c) Dokumentation der Sitzungen, d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen, e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts, f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes, g) Beschlussfähigkeit, h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung, i) Turnus der Vorstandssitzungen.
(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
(9) Der Landesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen verfasst werden. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und dem Vorstand zuzuleiten.
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch der stellvertretende Vorsitzende auf seine Position. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.
(11) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als fünf oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.
(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag dazu muss mindestens 30 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingegangen sein. Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag zu Beginn der Sitzung nach der Besetzung der Versammlungsämter mit einfacher Mehrheit. Die Amtszeit des so abgewählten Vorstands endet mit der abgeschlossenen Neuwahl des neuen Vorstands.
§ 6c – Das Schiedsgericht
(1) Alle Regelungen der Bundessatzung zum Schiedsgericht und zu Ordnungsmaßnahmen gelten entsprechend auch auf Landesebene.
§ 7 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt.
§ 8 – Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für die Anhänge A und B dieser Landessatzung, welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
(2) Zwischen zwei Landesparteitagen können Änderungen der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Landesverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug einverstanden erklären.
(3) Über einen Antrag zur Änderung der Satzung, der Programme und Wahlprogramme wird nur dann abgestimmt, wenn er den Mitgliedern des Landesverbandes mit der Einladung zum Landesparteitag im Wortlaut bekannt gegeben wurde.
(4) Satzungs- und Programmänderungsanträge können nur von Mitgliedern des Landesverbandes eingereicht werden.
§ 9 – Auflösung und Verschmelzung
(1) Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.
(2) Darüberhinaus bedürfen Beschlüsse über eine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.
(3) Über die Auflösung eines nachgeordneten Verbandes entscheidet der Landesparteitag mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
§ 10 – Verbindlichkeit der Bundes- und Landessatzung
(1) Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen der Bundes- und Landessatzung übereinstimmen.
§ 11 – Parteiämter
(1) Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.
§12 – Datenschutz
(1) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Mitglieder mit Wohnsitz in NRW führen. Die Gebietsverbände können eigene Verzeichnisse Ihrer Mitglieder führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.
FINANZORDNUNG
§1 – Gültigkeit
Es gelten die Bestimmungen der Finanzordnung der Bundessatzung. Die hier getroffenen Regelungen erweitern die Finanzverwaltung auf Landesebene.
§2 – Begriffe
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Städteregionen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
§3 – Virtuelle Kreisverbände
(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden.
§4 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Die Finanzmittel aus
a) allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden, b) Mitgliedsbeiträgen werden nach Abzug der an den Bundesverband abzuführenden Mittel nach dem Schlüssel aus Anhang A verteilt. Existiert kein zuständiger Bezirksverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband, existiert kein zuständiger Ortsverband, verbleiben die Mittel hierfür beim Kreisverband bzw. virtuellen Kreisverband. Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände. c) der staatlichen Teilfinanzierung werden nach dem Schlüssel aus Anhang B verteilt. d) sonstigen Zuweisungen werden vom Landesvorstand im sog. LV-Budget verwaltet und können für Aktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.
(2) Die Kreisverbände haben für eine angemessene Finanzausstattung ihrer Ortsverbände Sorge zu tragen. Existiert oberhalb des Ortsverbandes kein Kreisverband, so übernimmt diese Aufgabe der Landesverband.
(3) Das LV-Budget
a) kann der Landesparteitag auf Antrag einer Organisationseinheit, eines Mitglieds des Landesverbandes oder einer Gruppe von Mitgliedern des Landesverbandes teilweise oder als Ganzes zweckbinden, b) erhält die verbliebenen Finanzmittel zurück, wenn die zweckmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel nicht mehr möglich ist, c) wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. Konkrete Ausgaben aus diesem bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes. Bei einer Ausgabenhöhe bis 250,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.
(4) Mittel der Finanzkonten virtueller Kreisverbände
a) kann jede Organisationseinheit, jedes Mitglied und jede Gruppe von Mitgliedern des Landesverbandes beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen, b) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten Kreis zu Gute kommen, c) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über, d) des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden.
(5) Spenden
a) können für die Verwendung in einem virtuellen Kreisverband gekennzeichnet werden, b) können zweckgebunden zur Verwendung durch eine Organisationseinheit gekennzeichnet werden, c) fallen bei Wegfall einer Organisationseinheit oder bei nicht mehr möglicher zweckmäßiger Verwendung an den Landesverband.
(6) Der Landesparteitag, die Kassenprüfer und der Landesvorstand können jederzeit Rechenschaft über Ausgaben aller Gliederungen verlangen.
§5 – Verwaltung und Buchführung
(1) Für die Verwaltung der Finanzen ist der Schatzmeister verantwortlich. Er führt Bankkonten im Namen des Landesverbandes und kann weiteren Mitgliedern Verfügungsberechtigung über Konten erteilen oder entziehen.
(2) Der Landesschatzmeister verwaltet alle virtuellen Kreisverbände und beschlossenen Budgets auf Finanzkonten.
(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten soll regelmäßig veröffentlicht werden. Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen.
§6 – Rechenschaftsbericht
(1) Der Landesvorstand hat über Höhe, Herkunft und Verwendung des Vermögens des Landesverbandes zum Ende eines Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen. Dieses muss binnen drei Monaten nach Jahreswechsel erfolgt sein.
(2) Alle Untergliederungen haben nach Vorgabe des Bundesschatzmeisters dem Schatzmeister der vorgegliederten Ebene ihren Rechenschaftsbericht und ihre Steuererklärung abzugeben.
(3) Bei finanziellen Schäden, die in Folge eines fehlenden oder fehlerhaften Rechenschaftsberichts oder einer fehlenden oder fehlerhaften Steuererklärung entstehen, hat die jeweilige Untergliederung unabhängig von Sanktionen nach dem Parteiengesetz für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Landesverband kann zur Begleichung eines Schadens die der Untergliederung zugewiesenen Mittel im Folgenden entsprechend reduzieren.
(4) Liefert eine Untergliederung bis zum Stichtag keinen Rechenschaftsbericht oder keine Steuererklärung, friert der Landesverband alle weiteren Zahlungen an die Gliederung ein und übernimmt automatisch kommissarisch die Verwaltung ihrer Finanzen, bis der Bericht verfasst wurde. Gleichzeitig kann durch den Landesschatzmeister beim Landesparteitag der Antrag auf Auflösung des jeweiligen Verbandes gestellt werden. Bei Auflösung fallen alle Mittel dieses Verbandes an die nächsthöhere Gliederung.
STRUKTURORDNUNG
Präambel
Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen. Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne die Individualität einer solchen Gruppe zu beschneiden.
§1 – Begriffe
(1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind
a) Crews, b) Arbeitsgruppen (AG), c) Arbeitskreise (AK), d) Projektgruppen (PG).
(2) Die Organisationsliste ist eine Mailingliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Sie dient nicht der Diskussion, sondern einzig dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten. Die Organisationsliste wird archiviert und ist öffentlich lesbar.
(3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.
§2 – Transparenz
(1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich. Die Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.
(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt, und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname), b) den Koordinator der Organisationseinheit, c) die Termine der Treffen sowie deren Ort, d) das Entscheidungsmodell sowie e) Protokolle der Treffen.
(3) Treffen sind zu protokollieren und zeitnah auf der Organisationsliste zu veröffentlichen
a) bei der Gründung, b) bei der Planung von Aktionen, c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern, d) wenn Entscheidungen getroffen werden.
(4) Jede Organisationseinheit gibt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Vorstand ab. Anhand dieser Berichte stellt der Vorstand die Aktivität fest.
§3 – Gründung einer Organisationseinheit
(1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Info Mailingliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.
(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
(3) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat das Suffix „NRW“.
(5) Der Landesvorstand und der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
(6) Der Landesvorstand und der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
§4 – Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur
(1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes Entscheidungsmodell geben, welches auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen ist.
(2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit.
(3) Die Organisationseinheiten Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens einen Koordinator, der Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag ist.
(4) Die Organisationseinheit sollte sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben.
§5 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten
(1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden, Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt.
(2) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.
(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden, wenn mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen.
§6 – Auflösung
(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn
a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat, b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind, c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann, d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt, e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
§7 – Crew
(1) Crews sind die kleinste Organisationseinheit des Landesverbandes und bilden flexible und tatkräftige Teams.
(2) Crews sollten sich in der Regel in kurzen Abständen zusammenfinden.
(3) Crews können sich eine Crewordnung geben.
§8 – Arbeitskreis
(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW und somit zur innerparteilichen Willensbildung.
§9 – Arbeitsgruppe
(1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.
§10 – Projektgruppen
(1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein.
(2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst.
(3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.
ANHANG A: VERTEILUNG DER MITTEL AUS MITGLIEDSBEITRÄGEN
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
10% erhält der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BzV),
30% erhält der zuständige Kreisverband (KV) oder virtuelle Kreisverband (vKV),
20% erhält der zuständige Ortsverband (OV).
ANHANG B: VERTEILUNG DER MITTEL AUS DER STAATLICHEN TEILFINANZIERUNG
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband,
50% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
- 25% nach Einwohneranteil,
- 20% nach Flächenanteil,
- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.
Nicht genutzte, beim Landesverband für Werbemittel zweckgebundene Mittel sind nach zwei Jahren entsprechend der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Verbände auszuschütten.
- Änderungsantrag Nr.
- U02
- Beantragt von
- Daniel Düngel, Daniel Schwerd, Torsten Sommer, Kai Schmalenbach, Michele Marsching, Andre Kasper, Mike Nolte, u.a.
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / §4
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir in die nach Antrag U01 beschlossene Satzung des LV NRW folgendes einfügen:
§ 5 – Gliederung
(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.
- Begründung
Piratenbüros in die Satzung aufnehmen.
LQFB-Ergebnis: 1/3/39/1/0
- Änderungsantrag Nr.
- U03
- Beantragt von
- Daniel Düngel, Daniel Schwerd, Torsten Sommer, Kai Schmalenbach, Michele Marsching, Andre Kasper, Mike Nolte, u.a.
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / Anhang B
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir dem Anhang B der nach Antrag U01 beschlossene Satzung des LV NRW folgendes hinzuzufügen:
Kreisverbände können durch Beschluss ihrer Kreisparteitage beschließen, sich nicht an der solidarischen Werbemittel- und Eventfinanzierung zu beteiligen. Sie sind in diesem Fall von Werbemittelzuteilungen auszuschließen, können jedoch selbige beim Landesverband einkaufen. Events der jeweiligen Gliederung werden nicht mehr aus dem der Solidarfinanzierung finanziert.
- Begründung
Wer auf die Teilnahme an der solidarischen Finanzierung von Events und Werbemitteln verzichten möchte, den sollte man nicht daran hindern.
LQFB-Ergebnis: 0/0/37/3/4
- Änderungsantrag Nr.
- U04
- Beantragt von
- Daniel Düngel, Daniel Schwerd, Torsten Sommer, Kai Schmalenbach, Michele Marsching, Andre Kasper, Mike Nolte, u.a.
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / Anhang B
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir den Anhang B der nach Antrag U01 beschlossene Satzung des LV NRW wie folgt zu ändern:
40% verbleiben beim Landesverband im LV-Budget,
20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen,
10% (jeweils 2%) erhalten die 5 möglichen Bezirksverbände (BzV), existiert in einem Bezirk kein Verband, verbleiben die Mittel hierfür beim Landesverband,
30% erhalten die Kreisverbände (KV) oder virtuellen Kreisverbände (vKV) nach folgendem Schlüssel:
- 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt,
- 25% nach Einwohneranteil,
- 20% nach Flächenanteil,
- 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.
- Begründung
Die Finanzierungsgruppe hat sich in Dortmund auf ein Modell geeinigt, welches eine solidarische Finanzierung der Werbemittel vorsieht. Dazu soll ein Teil der FInanzmittel der Kreisverbände zweckgebunden zurückgelegt werden und für Sammelbestellungen (Flyer/Werbemittel/...) sowie landesweit interessante Events zurückgelegt werden.
LQFB-Ergebnis: 2/5/37/0/0 (umgedreht)
- Änderungsantrag Nr.
- U05
- Beantragt von
- Daniel Düngel, Daniel Schwerd, Torsten Sommer, Kai Schmalenbach, Michele Marsching, Andre Kasper, Mike Nolte, u.a.
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / -
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantragen wir der nach Antrag U01 beschlossenen Satzung des LV NRW folgenden §9 hinzuzufügen und die §9-§12 jeweils um eine Nummer nach hinten zu schieben:
§9 – Urabstimmung
(1) Über Satzungsänderungen und das Grundsatzprogramm kann eine Urabstimmung einberufen werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes.
(2) Die Einladung zur Abstimmung erfolgt auf Antrag
a) von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes, b) von einem Fünftel der Kreisverbände, c) des Landesparteitages.
(3) Die Antragsschrift legt den Inhalt der Urabstimmung fest.
(4) Der Landesvorstand stellt nach Eingang des Antrages fest, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Urabstimmung erfüllt sind. Er ist für die Durchführung derselben zuständig.
(5) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband.
- Begründung
Um Satzungsänderungen und Programmänderungen "zwischen den LPT" durchführen zu können, sind Urabstimmungen ein probates Mittel, auch wenn Sie kostenintensiv sind. Je nach Anzahl der gestellten Fragen können sie sich als günstiger Erweisen, als ein eigenes einberufener Landesparteitag.
LQFB-Ergebnis: 1/3/40/0/0
- Änderungsantrag Nr.
- U101
- Beantragt von
- Michele Marsching für Hartmut
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / -
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich in der nach Antrag U01 beschlossenen Satzung des LV NRW im Teil Finanzordnung den §4 Abschnitt a) wie folgt zu ändern:
a) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen. Der Landesvorstand soll der Budgetzuteilung in der Regel zustimmen,
- Begründung
Wenn jedes Einzelmitglied Geld verballern kann führt das zu unnötigem Streit im virtuellen Kreisverband, der über den Landesvorstand ausgetragen wird. Noch schlimmer: Der Vorstand soll zustimmen, auch wenn das Geld von einem anderen Kreisverband beantragt wird? Das zwingt letztlich wieder jeden Kreis dazu, einen eigenen Verband zu gründen, und den Kreisen ohne ausreichend Mitglieder bleibt nicht einmal Geld zur Mitgliederwerbung. Wer nicht blöd ist beantragt am Jahresanfang primär das Geld von den virtuellen Kreisverbänden, bevor man das eigenen Budget ankratzt.
- Änderungsantrag Nr.
- U102
- Beantragt von
- Michele Marsching für Hartmut
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / -
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich in der nach Antrag U01 beschlossenen Satzung des LV NRW den §6b Abschnitt (9) wie folgt zu ändern:
Jedes Vorstandsmitglieder schreibt laufend einen Tätigkeitsbericht, der jederzeit über die Internetseiten des Vorstands abrufbar ist und zum nächsten Parteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammen gefasst wird.
- Begründung
Wer zurück tritt schreibt keinen Tätigkeitsbericht mehr, außerdem haben die Vorstandsmitglieder vor einem LPT andere Dinge zu tun.
- Änderungsantrag Nr.
- U103
- Beantragt von
- Michele Marsching für Hartmut
- Betrifft
- Uboot-Satzung U01 / -
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich in der nach Antrag U01 beschlossenen Satzung des LV NRW den §4 (3) Satz c) wie folgt zu ändern:
c) wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. Konkrete Ausgaben aus diesem bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes. Bei einer Ausgabenhöhe bis 800,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.
- Begründung
250,- € sind meiner Meinung nach zu wenig. Der Schatzmeister ist das einzige Vorstandsmitglied, das wirklich haftet, wir sollten wir diesem Piraten mehr Vertrauen entgegen bringen. 800,- sind Minimum, damit sich der Gesamtvorstand nicht mit Details beschäftigen muss.
NRW-Satzung / §8, Abs. (1); § 9, Abs. (3)
- Änderungsantrag Nr.
- Oby1
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (1); § 9, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Ersetze den § 9 Abs (3) durch "Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommissarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen."
Ist: §9 Landesvorstand (LVOR) (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.
Soll: §9 Landesvorstand (LVOR) (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommissarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen.
- Begründung
Wir waren mal in der Situation, dass wir eine Woche keinen beschlussfähigen Vorstand hatten, da die Vorstandswahlen im Vergleich zum vorherigem Jahr um eine Woche verschoben waren. Dieses Problem sollte durch diesen Satzungsänderungsantrag in Zukunft nicht mehr auftreten.
Sitz der Partei, NRW-Satzung / §1, Abs. (3)
- Änderungsantrag Nr.
- Oby2
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / §1, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Fasse §1, Abs. (3) wie folgt neu: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Düsseldorf
Ist: §1, Abs. (3) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Essen
Soll: §1, Abs. (3) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Düsseldorf
- Begründung
Der Sitz des Landesverbandes in der Landeshauptstadt soll die Ziele für die Zukunft unterstreichen und ist vielfach von Mitgliedern gefordert worden.
FO § 8 Landesparteitag (LPT)
- Änderungsantrag Nr.
- Oby3
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / FO § 8 Landesparteitag (LPT)
- Beantragte Änderungen
§ 8 (3) der Satzung des Landesverbandes möge wie folgt geändert werden: "Im Falle notwendiger Mitgliederentscheide im Zusammenhang mit Wahlen des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen."
Ist: (3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt. Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen.
Soll: (3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt. Im Falle notwendiger Mitgliederentscheide im Zusammenhang mit Wahlen des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen.
- Begründung
Die Beschränkung einer verkürzten Einladungsfrist nur bei Neuwahlen greift zu kurz. Auch bei regulären Wahlen kann eine kurzfristige Notwendigkeit einer Mitgliederentscheidung entstehen. Dies ist so ermöglicht. Die Begrenzung der verkürzten Frist auf den Zusammenhang mit Wahlen schränkt den Missbrauch für andere 'übereilte' Entscheidungen zudem ein.
NRW-FO § 1 Begriffe
- Änderungsantrag Nr.
- Oby4
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / NRW-FO § 1 Begriffe
- Beantragte Änderungen
§1 (2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland, der Anteil der staatlichen Teilfinanzierung und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW.
Ist:
(2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Landesparteitag beschlossen wurde.
Soll: (2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland, der Anteil der staatlichen Teilfinanzierung und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Landesparteitag beschlossen wurde.
- Begründung
Die staatliche Teilfinanzierung ist bisher nicht deutlich genug berücksichtigt
NRW-FO § 4 Verwendung der Finanzmittel
- Änderungsantrag Nr.
- Oby5
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / NRW-FO § 4 Verwendung der Finanzmittel
- Beantragte Änderungen
§4 (1) Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Die Crew haftet im Innenverhältnis gegenüber dem Landesverband für ihren Beschluss. Im Zweifel ist vorab die Zustimmung des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten einzuholen
(2) Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen. Für alle Ausgaben sind grundsätzlich Belege erforderlich.
(3)entfällt
Ist:
(1) Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
(2) Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
(3) Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
Soll:
(1) Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Die Crew haftet im Innenverhältnis gegenüber dem Landesverband für ihren Beschluss. Im Zweifel ist vorab die Zustimmung des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten einzuholen
(2) Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen. Für alle Ausgaben sind grundsätzlich Belege erforderlich.
(3)entfällt
- Begründung
Festlegung des momentan gehandhabten Verfahrens.
NRW-FO § 6 Verteilung der Finanzmittel
- Änderungsantrag Nr.
- Oby6
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / NRW-FO § 6 Verteilung der Finanzmittel
- Beantragte Änderungen
§6 (1) Alle Finanzmittel unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden.
(2) Der LPT kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.
(3) Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Der Vorstand verwaltet die freien Finanzmittel und kann daraus bei dringendem Bedarf Budgets an Gruppen des Landesverbandes zuweisen.
(4) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.
(5) Jede Crew erhält monatlich ein Budget in Höhe von bis zu 75 € auf ihrem virtuellen Konto gutgeschrieben. Die den Crews insgesamt zugewiesenen Mittel dürfen 25 % der dem Landesverband jährlich voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschreiten.
Ist:
(1) Der LPT kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.
(2) Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig.
(3) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.
(4) Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben.
(5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Jahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über.
Soll:
§6 (1) Alle Finanzmittel unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden.
(2) Der LPT kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.
(3) Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Der Vorstand verwaltet die freien Finanzmittel und kann daraus bei dringendem Bedarf Budgets an Gruppen des Landesverbandes zuweisen.
(4) Die Summe der zugeteilten Beträge darf die Summe der voraussichtlichen Einnahmen des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland nicht überschreiten, um eine Deckung aller Ausgaben sicherzustellen.
(5) Jede Crew erhält monatlich ein Budget in Höhe von bis zu 75 € auf ihrem virtuellen Konto gutgeschrieben. Die den Crews insgesamt zugewiesenen Mittel dürfen 25 % der dem Landesverband jährlich voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel nicht überschreiten.
- Begründung
Der Landesvorstand soll über sein Budget hinaus die Möglichkeit für die Zuweisung von Mitteln erhalten. Crews sollen einen Basisrahmen für ihre Arbeit zur Verfügung bekommen. Durch Rückstellungen des finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten ist der Betrag in Grenzen 'steuerbar'
NRW-FO § 7 Staatliche Teilfinanzierung
- Änderungsantrag Nr.
- Oby7
- Beantragt von
- Hartmut für Orangebay
- Betrifft
- NRW-Satzung / neu: NRW-FO § 7 Staatliche Teilfinanzierung
- Beantragte Änderungen
§ 7 Die dem Landesverband zufliessenden Finanzmittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien werden wie folgt verteilt:
50% verbleiben beim Landesverband im LVBudget, 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen, 30% erhalten die Kreisverbände (KV) nach folgendem Schlüssel: 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt, 25% nach Einwohneranteil, 20% nach Flächenanteil, 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.
Ist:
Soll:
§ 7 Die dem Landesverband zufliessenden Finanzmittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien werden wie folgt verteilt:
50% verbleiben beim Landesverband im LVBudget, 20% verbleiben unter der Verwaltung des Landesverbandes zweckgebunden für die solidarische Finanzierung von Werbemitteln und Events mit Bezug zu Landesthemen, 30% erhalten die Kreisverbände (KV) nach folgendem Schlüssel: 35% werden zu gleichen Teilen als Sockelbetrag ausgezahlt, 25% nach Einwohneranteil, 20% nach Flächenanteil, 20% nach Anteil an der Landesmitgliederzahl.
- Begründung
Die Anteil an der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien für die bestehenden Kreisverbände ist zu regeln. Das ist hiermit geschehen
- Änderungsantrag Nr.
- 13
- Beantragt von
- Peter Szallies
- Betrifft
- Finanzordnung / NRW Finanzordnung / §6 (4) (5)
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage hiermit die Verteilung der Parteienfinanzierung des Landesverbandes NRW durch den Pro-Kopf-Schlüssel, der für die Verteilung der Mitgliederbeträge in der Satzung des Landesverbandes vorgesehen ist. Der/die Schatzmeister/Schatzmeisterin wird mit der Umsetzung beauftragt.
- Begründung
Dieser Verteilungsschlüssel ist einfach, nachvollziehbar, transparent und fair.
- Änderungsantrag Nr.
- 14
- Beantragt von
- Peter Szallies
- Betrifft
- Finanzordnung / NRW Finanzordnung / §6 (4) (5) /
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage hiermit die Verteilung der Parteienfinanzierung des Landesverbandes NRW durch den Pro-Kopf-Schlüssel, der für die Verteilung der Mitgliederbeträge in der Satzung des Landesverbandes vorgesehen ist. Die Mittel der Bezirksverbände, die in NRW nicht existieren, werden zur Förderung von Kreisen eingesetzt, die über einen unterdurchschnittlichen Anteil von Mitgliedern der Piratenpartei verfügen, gemessen an den Einwohnerzahlen des jeweiligen Kreises.
- Begründung
Der/die Schatzmeister/Schatzmeisterin wird mit der Entwicklung und Umsetzung eines Verteilerschlüssels beauftragt, welches die Mittel der Bezirksverbände auf jene Kreise verteilt, deren Mitgliederzahlen pro Kopf niedriger ist, als die Hälfte des Landesdurchschnitts der Kreise in NRW. So gehen 25% der Landeseinnahmen an die 25% „kleinsten“ Untergliederungen, zusätzlich zu den normalen Anteilen.
Programmanträge
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- Andi_nRw (f. AK_Drogenpolitik-NRW)
- Typ
- Grundsatzprogramm
- Text
Grundsatzprogrammantrag: 'Neue Drogenpolitik - NRW'
" Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Phamaprodukte mit hohen Suchtpotential in der Gesellschaft akzeptiert werden. Es wird an Gesetzen festgehalten, die wenig wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten.
Neue Drogenpolitik: Die PIRATENPARTEI-NRW steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der NRW-Piraten und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die - anders als heute - viele Probleme beseitigen, die alleine aufgrund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
Regeln, helfen und leiten statt strafen: Prävention muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können. Notwendige Regelungen im Rahmen einer neuen Drogenpolitik bedürfen der Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen zur Gestaltung ideologiefreier und realitätsorientierter Konzepte. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht aufgrund ideologischer oder wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff auf alle Informationen ist jedem Bürger zu gewährleisten.
Jugendschutz: Die PIRATEN-NRW sprechen sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus. Jeder soll sich der Verantwortung bewusst sein, Kinder und Jugendliche umfassend und faktenbasiert über die Gefahren des Rauschmittelkonsums zu informieren. Ein wirksamer Jugendschutz kann nachweislich nicht durch Reglementierung und Verbote erreicht werden. Statt dessen muss ein offener, sachlicher Umgang mit dem Thema in Form umfangreicher Aufklärung in Schulen und Freizeiteinrichtungen gesetzliche Regelungen ergänzen. Ein bereits im Kindesalter gezielt vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten ist der beste Weg auch diesen Herausforderungen und Reizen charakterstark zu begegnen.
Forschung und Medizin: Die PIRATEN NRW befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden.
Ein freiheitlich selbstbestimmter Umgang steht nicht im Widerspruch zu Schutz, Prävention und Aufklärung."
- Begründung
Die im NRW-Wahlprogramm 2009 erarbeiteten Positionen stehen bislang ohne grundlegende Richtungsaussage da. Diese elementare Lücke soll dieser Grundsatzprogrammtext schließen. Der Kern der sachlichen Begründung findet sich im Einleitungstext des Antrags.
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- Danebod
- Typ
- Grundsatzprogramm NRW oder Positionspapier NRW. Beantragt wird sowohl Gesamt- als auch modulare Abstimmung, falls der Gesamtantrag nicht angenommen wird.
- Text
- =Für eine zukunftssichere Energiewirtschaft=
Modul 1 Einleitung - Nachhaltigkeit
Die aktuelle energiepolitische Ausrichtung ist geprägt von Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen, die wirtschaftliche Aspekte über Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltverträglichkeit stellen. Insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs gehört gegenwärtig weder zu den wesentlichen unternehmerischen, noch zu den vorherrschenden politischen Zielen. Von der dauerhaften Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung hängt aber unser aller Wohlstand wesentlich ab. Demzufolge müssen sich an diesem Ziel alle energiepolitischen Maßnahmen messen und daraus ableiten lassen. Jede Form der Energieerzeugung und -verteilung muss nachhaltig gestaltet werden, da die Ressourcen endlich und deren Verbrauch terminiert ist. Unser Ziel ist, dass innerhalb einer Generation mehr als die Hälfte des Energiebedarfs aus regenerativen Ressourcen gedeckt wird. Dies muss sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei auch die Vermeidung und Reduzierung von Verbräuchen, gepaart mit Effizienzgewinnen. Getragen von den Grundsätzen Nachhaltigkeit, Transparenz und Bürgernähe gibt sich der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland folgende energiepolitische Leitlinien:
Modul 2 Versorgungssicherheit
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen Energieplan auf Landesebene ein, der die Ziele der Nachhaltigkeit, Effizienz und Versorgungssicherheit unter den Aspekten der Umweltverträglichkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz verfolgt. Dieser Energieplan muss mit allen Beteiligten abgestimmt werden, wobei aber nicht rein wirtschaftlichen Interessen Priorität bei der Festlegung der Regeln eingeräumt werden soll.
Ein wesentlicher Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Kleinteilige Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentralisierte Einheiten. Zugleich sind die Betriebs- und Ausfallrisiken geringer. Die Energiewirtschaft soll so organisiert werden, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst diversifiziert und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung öffentlich nachvollziehbar vorgenommen wird. Dies wird durch heterogene Strukturen und fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter staatlicher Aufsicht erreicht.
Die Betonung der Dezentralisierung schließt jedoch grenzüberschreitende Großprojekte – beispielsweise internationale Verbunde von Windkraftanlagen und Verteilungsnetzen, Desertec und ITER – nicht aus. Diese müssen jedoch vor allem auf Kooperation und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein und weniger auf Gewinnmaximierung und Bildung von Infrastrukturmonopolen.
Modul 3 Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig sichere Energieversorgung. Daher soll die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft mittel- und langfristig durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzt werden, wozu auch der adäquate Ausbau der Verteilungsnetze gehört. Dies wird ökologisch und ökonomisch durch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und wahrscheinliche Szenarios begründet. In Frage kommen generative, also praktisch unbegrenzt verfügbare Ressourcen wie Wind, Sonne, Wasser, Gezeiten und Geothermie sowie Biomasse als regenerative Energiequelle. Wir wollen erreichen, dass bis 2040 durch (re-)generative Ressourcen sowohl am Strom- als auch am Wärme- und Treibstoffmarkt mehr als die Hälfte des Energiebedarfs in Deutschland gedeckt werden können. Langfristig soll dieser Beitrag weiter erhöht werden. Uns ist dabei bewusst, dass auch die Umstellung auf erneuerbare Energien Risiken birgt. Beispiele sind Gefährdungen bei exzessiver Nutzung von Wasserkraft und Geothermie, aber auch die Gewinnung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Deswegen sind umweltverträgliche Verfahren zu bevorzugen, welche die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturgebieten minimieren.
Modul 4 Netzausbau und Netzneutralität
Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige Anbieter sollen insbesondere Strom-, Gas- und Wärmenetze durch die öffentliche Hand reguliert werden. Unsere Politik wird gewährleisten, dass die Netzinfrastruktur den Systemwandel in der Energiewirtschaft unterstützt.
Der Ausbau der regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme, die unter Wahrung des Datenschutzes angebotene und abgenommene Energiemengen messtechnisch erfassen und zur optimal aufeinander abgestimmten Lastregelung sowohl der Anbieter als auch der Verbraucher nutzen. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Außerdem sollen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine effiziente Kraft-Wärmekopplung aktiv mit einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund treten wir für eine genossenschaftlich organisierte, dezentrale Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerksverbunden und dementsprechend für kurze Netzwege ein. Zur Sicherstellung des gerechten Netzzugangs aller Marktteilnehmer ist eine neutrale, rekommunalisierte Netzinfrastukur erforderlich. So lassen sich für Inselnetze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen. Dazu kommt, dass kleinere, autarke Netze und dezentrale Anbieter die Versorungungssicherheit stark erhöhen und so die Gefahr von Blackouts reduzieren. Insgesamt bringt dieses Konzept sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile.
Trotz der Konzentration auf dezentrale Strukturen müssen zum Ausgleich typischer Fluktuationen in Wind- und Solarenergie sowie zum Abfangen von Bedarfs- bzw. Angebotsspitzen die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten gekoppelt werden. Durch diesen Regionenverbund kann der aufwändige und Großanlagen bevorzugende Energietransport über große Entfernungen, etwa im internationalen Verbund von Offshore-Windparks mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsstrecken, auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.
In diesem Szenario nutzen alle Regionen Nordrhein-Westfalens ihre Potenziale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein landesweiter und Landesgrenzen überschreitender Stromaustausch statt und bei Bedarf kann Strom importiert oder exportiert werden.
Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen tritt daher für eine entsprechende Anpassung des Energieleitungsausbaugesetzes im Rahmen des nationalen Energieplans ein.
Modul 5 Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraftwerke
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Stromerzeugung durch Kernspaltung in Atomkraftwerken und die Urananreicherung in Gronau schnellstmöglich zu beenden. Der Zeitrahmen des Atomausstiegsvertrags soll verkürzt werden. Anlagen für medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon nicht betroffen. Wir begründen dies mit den Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und insbesondere Endlagerung. Dazu kommen die Gefährdung durch Katastrophen und Anschläge sowie die potentielle Möglichkeit des Baus von Kernwaffen, die wir strikt ablehnen. Dies bedeutet, dass keine weiteren Atomkraftwerke gebaut werden und dass Laufzeitverlängerungen über den vereinbarten Termin Anfang der 2020er Jahre hinaus in jedem Fall ausgeschlossen sind. Unabhängig davon ist die offene Frage der Zwischen- und Endlagerung zu lösen, wobei die Betreiber von Atomkraftwerken stärker als bisher eingebunden werden müssen.
Ein weiterer gewichtiger Grund für den Atomausstieg ist, dass der erhebliche Investitionsbedarf beim Ausbau der generativen Energiegewinnung eine parallele Fortführung der ebenfalls hoch investiven Atomwirtschaft nicht zulässt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der hohen Kosten für Entsorgung und Sicherheitstechnik. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, sind jedoch zugleich mit der verstärkten Nutzung sonstiger Energiequellen eine Intensivierung der Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie zur Effizienzsteigerung erforderlich.
Modul 6 Förderprogramme
Der Umstieg auf regenerative Energien soll durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Damit verbundene Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck und die Schonung von Ressourcen wirksam sein. Wichtig sind dabei die Förderung von Einsparmaßnahmen, von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung.
Förderprogramme müssen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber andererseits nach Erreichung des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden. Speziell für die Photovoltaik ist eine maßvolle Reduzierung der umlagefinanzierten Einspeisevergütung für Solarparks mit hohem Landschaftsverbrauch angebracht.
Grundsätzlich hat die steuerfinanzierte Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber der reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen müssen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung. Eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs schafft Spielräume für die schnellere Anpassung an die Herausforderungen einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Gesellschafts- und Wirtschaftsform.
- Begründung
Dieser Antrag wurde als Positionspapier auf dem Landesparteitag des LV Bayern am 04.09.2010 angenommen. Im Bundes-LF-Meinungsbild bekam er eine große Mehrheit. Ich stelle ihn hier unverändert ein bis auf das Modul 5 Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Atomkraftwerke , dessen Fassung ich aktualisiert / überarbeitet habe, sowie kleine landesspezifische Anpassungen. Sowohl die ursprüngliche Fassung als auch das von mir überarbeitete Modul sind für den BPT 2011.2 in Offenbach beantragt. Er kann insgesamt oder modular abgestimmt werden.
Die Piratenpartei steht für die Prinzipen Nachhaltigkeit, Transparenz, Bürgernähe und Bürgerbeteiligung, Vermeidung von Monopolen und freien Zugang zu Ressourcen. In dem hier vorgestellten Antrag werden diese Prinzipien konsequent auf die Bereiche Energiepolitik und Energiewirtschaft angewendet. In den letzten Jahren wurden auch in der Energiepolitik viele Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger getroffen. Dadurch entstand oft ein Nachteil für uns Bürger. Aktuell stand mit der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke wieder eine solche Entscheidung an, die uns ganz aktuell betraf, und nur wegen Fukushima und den darauf folgenden Massenprotesten revidiert wurde. Nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und eine dem Gemeinwohl dienende Infrastruktur sind für uns alle zukunftsentscheidend. Dies betrifft insbesondere die Energiepolitik. Wir wollen die heutigen Verhältnisse hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft verändern. Grundlage dafür ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen, so dass diese in einer Weise genutzt und erhalten werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen und die Menschheit in einer würdigen Form existieren kann.
Das Thema wurde in der Bundes-AG Energiepolitik über ein Jahr lang ausführlich diskutiert. Dies alles hier als Begündung anzuführen, würde den Rahmen sprengen. Ich verweisen daher auf unsere Wiki-Seite
- Diskussion
- http://piratenpad.de/nrw-lpt2011-2-energie
2 Module zur Wirtschaftspolitik NRW
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- Robert Stein
- Typ
- Wahlprogramm, Grundsatzprogramm
- Text
- ===Modul 1 - Green Tech===
Eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik im Bereich der Ökologie ist in Zeiten der zwingend notwendigen Schonung von Umwelt und irdischen Ressourcen nicht nur von ökologischer Bedeutung, sondern bietet auch eine ökonomische Chance für den Wirtschaftsstandort NRW.
Ziel der Wirtschaftspolitik der Piraten in Nordrhein-Westfalen ist es, Unternehmen, die ihren Hauptsitz in NRW haben oder sich mit Hauptsitz in NRW neu gründen, über Förderdarlehen und Steuervergünstigungen des Landes zu fördern und dadurch diese zukunftsweisenden Technologieunternehmen aus den Bereichen der erneuerbaren Energien und naheliegenden Branchen sowie deren Zuliefererbetriebe nachhaltig in NRW Fuß fassen zu lassen. Dies schafft Arbeitsplätze (dadurch in der Regel geringere Sozialausgaben wegen geringerer Arbeitslosigkeit), steigende Produktivität, zukünftige Steuereinnahmen (Gewerbe-, Kapitalertragssteuer) sowie zusätzliche Einkommen mit positiven Gesamt-Effekten für die ganze Wirtschaft nebst einer Imageverbesserung des Landes. Wirtschaftsförderung und Umweltschutz sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich positiv.
Modul 2 - Future Tech (IT)
Dass der IT-Branche die Zukunft gehört, ist unbestritten. Daher ist es Zeit, diese Branche intensiver zu fördern und NRW nachhaltig zum IT-Standort in Deutschland und Europa werden zu lassen.
Existenzgründungen in diesem Bereich sollen gefördert werden - auch durch ausländische Investitionen in NRW -, wenn insbesondere voll- und hochwertige Arbeitsplätze vor Ort geschaffen werden. Daraus ergeben sich nebst Imageverbesserung des Standorts NRW die oben in Teil 1 beschriebenen positiven Effekte für die Wirtschaft.
- Begründung
Die Piraten stehen für Nachhaltigkeit und Transparenz. Eine Positionierung zur Landes-Wirtschaftspolitik fehlt vollends im Parteiprogramm, ist aber unabdingbar, wollen wir zukünftig seriös und mit Konzept wahrgenommen werden. Die Förderung in den Bereichen Green Tech und Future Tech (IT) entsprechen den Idealen der Piraten, die für nachhaltige Ökologie und IT-affines Handeln stehen. Dieser Punkt verschmilzt durch diesen Antrag nun zu einer nachhaltig ökologischen Ökonomie und ergänzt das Parteiprogramm schlüssig und hilft, Kernkompetenzen im Bereich der Wirtschaft zu entwickeln und auch aufzuzeigen, wodurch neue Wählerschichten (Unternehmer!) von den Piraten überzeugt und überhaupt erreicht werden.
Außerdem soll durch Förderinstrumente der Mut zur Selbstständigkeit belohnt werden. NRW lebt von den vielen Selbstständigen, die durch ihre kleinen und mittleren Unternehmen 70% der Beschäftigung in unserem Land schaffen. Die Konzepte Green Tech und Future Tech (IT) unterstützen diese Struktur zukunftsorientiert durch Existenzgründungen und Investitionen in NRW.
Wenn wir uns erfolgreiche IT-Unternehmen anschauen, müssen wir meist über den großen Teich schauen. Erfolgsmodelle wie google, facebook, youtube oder napster nehmen ihren Ursprung in Amerika. Die Bundesrepublik hat den ganz großen Erfolg dieser Branche verschlafen.
- Diskussion
- http://piratenpad.de/nrwlpt2011-2wirtschaft
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- Michael Barck
- Typ
- Grundsatzprogramm
- Text
- Personalpolitik im öffentlichen Sektor und in öffentlichen Unternehmen
Es wird beantragt im Parteigrundsatzprogramm an geeigneter Stelle folgende Programmerweiterung einzufügen:
Die Piratenpartei NRW will die bisherige proporzorientierte und politisch gefärbte Vergabe von Posten durch eine kompetenzorientierte Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Sektors und der öffentlichen Unternehmen verändern. Wir wollen einzig die persönliche Qualifikation in den Mittelpunkt stellen. Es sind durch die zuständigen Stellen unter Beachtung des Datenschutzes transparente und parteipolitisch unabhängige Auswahlverfahren zu führen.
- Begründung
Dies soll unter anderem bei der Vergabe von Posten in Kontrollorgangen wie Aufsichts- und Verwaltungsräten in privatrechtlich organisierten Unternehmen, die der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, oder auch bei der Besetzung von Posten in öffentlichen Körperschaften und Anstalten gelten, zum Beispiel Sparkassen, Stadtwerke etc. Die Vergabe von Posten erfolgt heute weitgehend nach parteipolitischem Proporz, bei dem eine tatsächliche Beurteilung der persönlichen Kompetenzen des jeweiligen Amtsträgers keine dominierende Rolle spielen, sondern Parteibuch und Listenplatz. Nur selten gelangen damit die richtigen Personen an die richtige Stelle. Fehlbesetzungen an wichtigen Stellen sind die logische Folge dieser Praxis und führen häufiger zu schweren Folgen. Im Land NRW ist zum Beispiel die West LB ein solches Beispiel, wie unter anderem das Versagen der konzerneigenen Aufsichtsorgane und die politische Verfilzung zu Milliardenschäden für den Steuerzahlen führen. Zudem erschwert eine solche Personalpolitik unter anderem die Bildung von politischem Filz.
- Diskussion
- http://piratenpad.de/lptnrw-whistle-personal
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- Michael Barck
- Typ
- Grundsatzprogramm
- Text
- Whistleblowing
Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgende Programmerweiterung einzufügen:
Die Piratenpartei NRW bekennt sich zu der wichtigen Funktion, die Whistleblower in einer freien, demokratischen Gesellschaft ausüben. Als Konsequenz hieraus müssen diese Personen besonderen Schutz genießen und ihnen auch ein anonymisiertes Whistleblowing ermöglicht werden, damit Whistleblower ohne Angst vor unberechtigten Sanktionen auf jegliche Missstände in der Gesellschaft aufmerksam machen zu können. Zudem muss insbesondere ein unbeeinflusstes Verfahren sichergestellt werden.
Ergänzend zum Bundesprogramm der Piratenpartei wollen wir uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass nicht nur die gesetzlichen Grundlagen für das Whistleblowing entscheidend verbessert werden, sondern auch an geeigneten Stellen Strukturen geschaffen und ermöglicht werden, die ein - bei Wahl auch anonymisiertes - Whistleblowing ermöglichen. Ein Beispiel hierfür kann ein Landesbeauftragter für Whistleblowing sein. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen und Finanzbudgets sind zu schaffen, um solche Strukturen schaffen zu können. Zugleich will die Piratenpartei NRW eine breite gesellschaftliche Aufklärung und Diskussion zu dem Thema aktiv fördern.
- Diskussion
- http://piratenpad.de/lptnrw-whistle-personal
Ablehnung von Fracking
- Programmantrag Nr.
- Beantragt von
- danebod aka Hanns-Jörg Rohwedder
- Typ
- Wahlprogramm, Positionspapier
- Text
- Die Piraten Nordrhein-Westfalen lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.
- Begründung
Was ist Fracking? Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Quellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen. Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte methan-zersetzende Bakterien abtöten, sowie Algen, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.
Warum Fracking? Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.
Welche Risiken gibt es? Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, wo das Trinkwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Verzehr nicht mehr geeignet ist und sogar "brennbar" wurde [03]. Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, verdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken.
Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!
Wer will daran verdienen? Das Erdgas will ExxonMobil aus dem Boden unter NRW fördern. Die Bohrlizenzen wurden schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um Ölkonzerne geht: Sicherheit kostet und die Ölkonzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Einigen ist vielleicht auch die Exxon Valdez [08] in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben sie keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften und das wegen des geringen Eigenkapitals nur sehr beschränkt - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.
Wie beurteilen andere Länder das Fracking? In den USA wird Fracking intensiv angewandt und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein, als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!
Quellen: [01] http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking [02] http://www.gegen-gasbohren.de/artikeluebersicht/ [03] http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html [04] http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/ [05] http://piratenpartei-duisburg.de/unkonventionelles-erdgas/ [06] http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/NRW-will-riesige-Erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html [07] http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html [08] http://de.wikipedia.org/wiki/Exxon_Valdez [09] http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Danebod/Unkonventionelles_Erdgas [10] http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/ [11] http://www.scientificamerican.com/blog/post.cfm?id=france-bans-fracking-2011-06-30 [12] http://www.greenpeace-energy.de/windgas.html
- Diskussion
- http://piratenpad.de/20110712umwelt
Finanzanträge
Arbeitsmaterialien für die AG Reederei NRW
- Finanzantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- AG Reererei NRW durch MacGyver1977
- Beantragte Summe
- 260 Euro
- Aufgliederung
- 2 Stechpaddel bis zu 20 € pro Stück = 40 €
- 8 Spanngurte bis zu 15 € pro Stück = 120 €
- Diverse Kleinteile bis zu 100 €
- Begründung
Das Budget soll für den Ausbau und Erhalt der von der AG Reederei NRW verwalteten Gefährte verwendet werden. Primär für das Piratenfloß das zur Zeit eine Größe von 2,4m x 1,6m hat, über 2 Paddel verfügt und mit geliehenen Spanngurten zusammengehalten wird. Der Materialwert des Floßes beträgt ca. 1.400 € von denen lediglich 40 € aus Parteimitteln stammen. Durch das Budget sollen kleinere Reparaturen und der Ausbau des Floßes auf eine Größe von 5m x 3,5m durchgeführt werden. Um das größere Floß dann zu bewegen werden noch zwei zusätzlich Paddel benötigt. Ferner werden eigene Spanngurte angeschafft so das die AG Reederei NRW nicht mehr auf geliehene Spanngurte zurückgreifen muss.
Miete für das Lager in Schwelm
- Finanzantrag Nr.
- 2a
- Beantragt von
- AG Reederei NRW durch MacGyver1977
- Beantragte Summe
- 483 Euro
- Aufgliederung
Warmmiete für die "Piratenbucht" (Lager Schwelm) für 6 Monate a 80,5 €
- Begründung
Die AG Reederei NRW hat beim Vorstand NRW die Anmietung einer Lagerfläche für das Material der AG zunächst für einen Monat zuzüglich 3 Monate Kündigungsfrist beantragt. Da die AG maximal 8 der 23 Quadratmeter Lagerfläche benötigt, steh dem Landesverband NRW die restlich Lagerfläche zur Verfügung. Die Anmietung des Lagers wird formell von der AG Koordination Bergisches Land(Protokoll) und der Crew Wupperpiraten(Protokoll) unterstützt.
Um die Anmietung der Lagerfläche Basisdemokratisch zu bestätigen wird zukünftig zu jedem LPT das jährliche Budget von derzeit 966 € bis zum nächsten geplanten LPT beantragt.
Da jedoch Satzungsänderungsanträge gestellt wurden, dass der erste LPT innerhalb des ersten Halbjahres stattfinden soll statt wie bisher innerhalb des ersten Quartel, wird erstmals eine Budget für 6 Monate beantragt.
Weiter Information zur Piratenbucht
Anschaffung eines gebrauchten Hubwagens für das Lager Schwelm
- Finanzantrag Nr.
- 2b
- Beantragt von
- AG Reederei NRW durch MacGyver1977
- Beantragte Summe
- 150 Euro
- Aufgliederung
ein gebrauchter Hubwagen
- Begründung
Da bei intensiver Nutzung des Lagers in Schwelm damit gerechnet werden muss das eingelagertes Material Palettenweise angeliefert und bewegt werden muss. Beantragt die AG Reederei NRW als Verwalter des Lagers 150 € für die Anschaffung eines gebauchten Hubwagens.
Dieser Finanzantrag entfällt automatisch wenn der Finanzantrag 2a nicht angenommen wird.
- Finanzantrag Nr.
- Beantragt von
- Beantragte Summe
- Euro
Es werden insgesamt 893 Euro beantragt.
Sonstige Anträge
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- Holger Hänisch
- Thema
- Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle
- Antragstext
Ich schlage die Anmietung von Büroräumen vor, in denen eine Geschäftsstelle der Piratenpartei NRW in Düsseldorf (Landeshauptstadt und Sitz des Landtags) eingerichtet wird.
- Begründung
Die stetig steigende Mitgliederzahl und die vermehrte Aufmerksamkeit der Presse und der Bevölkerung erfordern eine Professionalisierung der Verwaltungsaufgaben innerhalb der Partei.
Professionalisierung des Vorstandes
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- Fizz
- Thema
- Professionalisierung des Vorstandes
- Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, seinen künftigen Vorstands-Kernmitgliedern "Vorsitzender", "stellv. Vorsitzender" und "Schatzmeister" für die Dauer ihrer Amtszeit in Vollzeit anzustellen. Ihr Gehalt soll sich hierbei am Median des Nettoäquivalenzeinkommens (derzeit 18.586€ p.A.) orientieren.
- Begründung
Eine Partei, und sei es nur die Teilgliederung NRW, mit über 13.000 Mitgliedern zu führen ist kein Hobby mehr, es ist Arbeit. Und es ist meiner Meinung nach langsam Zeit, sich darüber klar zu werden und dies anzuerkennen. Vollzeit-Vorstände können einfach effektiver Arbeiten, seien es Pressetermine, Sitzungen, Parteitage, Wahlveranstaltungen, Buchhaltung, Mitgliederverwaltung. Das ganze als Hobby zu sehen war eine zeitlang putzig, aber wir sind auf dem Weg die Parlamente zu erobern. Das geht einfach nicht mehr.
Resolution für ein neues Bleiberecht
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- danebod aka Hanns-Jörg Rohwedder
- Thema
- Resolution, Unterstützung der Kampagne Für ein neues Bleiberecht von Pro Asyl, Deutschem Caritasverband und dem Diakonischen Werk der EKD
- Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Resolution verabschieden: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterstützt die Forderungen von Pro Asyl für eine neue Bleiberechtsregelung und appelliert an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sich für die Betroffenen einzusetzen und auf der nächsten Innenministerkonferenz der Bundesländer am 08. und 09. 12. 2011 das Thema einer neue Bleiberechtsregelung auf die Tagesordnung zu setzen, die die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt. Nur eine großzügige Bleiberechtsregelung, die auch humanitären Grundsätzen genügt, ist auf Dauer geeignet, das Problem der Kettenduldungen endlich zu lösen, und den betroffenen Menschen zu ihrem eigenen Wohl und dem der Gesellschaft eine Lebensperspektive zu eröffnen. Sie muss sich in einigen Punkten von den Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre unterscheiden. Elementar sind folgende Kriterien:
- Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag. Es muss eine rollierende (fortlaufende) Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen unabhängig vom bisherigen Aufenthaltsstatus die Möglichkeit bekommen, ein Bleiberecht zu erhalten.
- Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung. Es ist inhuman, alte und kranke Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, etwa weil sie alt, krank, traumatisiert oder behindert sind. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch erteilt werden, wenn die Betroffenen nicht arbeiten können, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung und Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss für diese Personen das Bemühen um die eigene Lebensunterhaltssicherung ausreichen.
- Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe. Die bislang gestellten Anforderungen beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die Straffreiheit werden der schwierigen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht.
- Keine Familientrennung. Eine Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende unter der Bedingung der Ausreise ihrer Eltern ist eine ungerechtfertigte Zumutung für die Familien und ein Verstoß gegen Art. 6 GG. Eine Familientrennung kann zudem schädliche Auswirkungen auf die gewünschte Integration haben.
- Begründung
Es leben immer noch 75.000 Menschen seit mehr als 6 Jahren ohne Aussicht auf Aufenthaltsrecht in Deutschland ein Leben auf Abruf. Aber auch, wer aus dem Duldungsstatus herauskam und ein Bleiberecht erhielt, muss befürchten, es wieder zu verlieren, z.B. auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die bisherigen Änderungen auf dem Gebiet haben sich als unzureichend herausgestellt. Die Art und Weise, wie mit diesen Menschen umgesprungen wird, ist eines zivilisierten Rechtsstaates unwürdig. Menschenrechte sind unteilbar. Diese PDF-Broschüre erläutert Details.
Resolution gegen Fracking
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- danebod aka Hanns-Jörg Rohweder
- Thema
- Resolution des BUND zum Fracking
- Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Resolution zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen des Bundes Umwelt und Naturschutz Deutschland unterstützen und beschließen, dass der Landesverband als Mitunterzeichner auftritt:
Resolutionstext:
Die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen muss verboten werden
Es handelt sich um eine Hochrisikotechnologie, deren Folgen nicht kontrollierbar, nicht rückholbar und nicht reparierbar sind. Alle bisher erprobten Techniken sind zu risikoreich für Mensch, Umwelt und Ressourcen. Bei Unfällen gibt es keine Gegenmaßnahmen, die angewendet werden könnten.
- Begründung
Geht aus dem Resolutionstext hervor. Fracking bedroht das Grundwasser, verschwendet Trinkwasser und macht es zu Sondermüll. Es steht auch im Widerspruch zu unseren Nachhaltigkeitszielen.
Sogar in den USA haben einzelne Bundesstaaten das nach den gemachten Erfahrungen bereits verboten. Aktuell hat Frankreich es für neue Erschließungen verboten und arbeitet daran, bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen (Komplettverbot).
Unterstützung des Manifestes für ein Europa der Humanität und Solidarität
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- danebod aka Hanns-Jörg Rohwedder
- Thema
- Resolution, Mitunterzeichnung
- Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, das Manifest zu unterstützen, so dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland als Mitunterzeichner auftritt.
Es folgt der zu unterstützende Text:
Das Manifest für ein Europa der Humanität und Solidarität
Sechs Einsprüche gegen das Grenzregime
I. Das Mittelmeer wird zum Massengrab der namenlosen Flüchtlinge. Die Zahl der Ertrunkenen steigt. Die EU verschließt den Schutzsuchenden aus Nordafrika den Zugang, überlässt sie in unwirtlichen Wüstenlagern entlang der tunesisch-libyschen Grenze sich selbst. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind 1674 Flüchtlinge im Kanal von Sizilien ertrunken. Berichte über unterlassene Hilfeleistung durch Militärverbände oder kommerzielle Schiffe mehren sich. Das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer verschärft sich - und Europa schaut zu. Menschen, die ihnen in Seenot helfen, werden angeklagt. Selbst eine spanische NATO-Fregatte, die im Meer vor Libyen Bootsflüchtlinge vor dem Ertrinken rettete, durfte keinen europäischen Hafen anlaufen und wurde gezwungen, die unerwünschten Passagiere in Tunesien von Bord zu bringen. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex steht für den Ausbau eines tödlichen Grenzregimes, das unsere »Welt der Freiheit und Demokratie« vor dem Begehren der globalen Armen »schützen« will. Dieses Grenzregime ist eine der größten direkten Menschenrechtsverletzungen, die im Namen der EU begangen wird. Der tägliche Tod an den europäischen Außengrenzen ist eine Folge davon. Sechzig Jahre nach dem Ja zur Genfer Flüchtlingskonvention ist es höchste Zeit, die Solidarität mit den Schutzsuchenden zu erbringen, zu der sie uns verpflichtet. Das Sterben an den Außengrenzen muss aufhören.
Wir wollen ein anderes Europa. Ein Europa, das wirklich für die Ideen der Humanität und Freiheit aller Menschen steht.
II. Staatschefs, die gestern noch Partner der EU waren, werden heute als Kriegsverbrecher und Folterer angeklagt. Als »Gendarmen Europas« und »Garanten der Stabilität« wurden sie hofiert, bezahlt und gestützt, ungeachtet ihrer längst offensichtlichen Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung. Die neu entstehenden Strukturen sollen diese Komplizenschaft fortsetzen: Vor der diplomatischen Anerkennung des libyschen Übergangsrates in Bengasi durch die EU-Staaten stellten italienische Unterhändler sicher, dass die Rebellen das schon unter Gaddafi bewährte Abkommen zur Abwehr von Flüchtlingen erneuern. Dieses Vorgehen hat Tradition. Schon 1999 beschloss die EU, sich eine gemeinsame Asyl- und Zuwanderungspolitik zu geben. Vereinheitlicht hat sie dabei vor allem ihre Bemühungen, sich abzuschotten. Länder weit jenseits ihrer Grenzen werden dabei zu Erfüllungsgehilfen gemacht; Entwicklungshilfe wird an die Bereitschaft gekoppelt, Flüchtlinge und (Transit-) MigrantInnen zu stoppen
Die EU nimmt mit den sogenannten Drittstaatenabkommen zur gemeinsamen Flüchtlingsabwehr Einfluss auf die Ausgestaltung der dortigen Innenpolitik. Durch den Aufbau einer Überwachungslogistik und den Verkauf modernster Sicherheitstechnik werden die repressiven Systeme (Polizei, Armee, Geheimdienste) dieser Staaten und deren Vertreter gestärkt. In Libyen und Tunesien zeigt sich, wie diese Hochtechnologie zur Flüchtlingsabwehr in Krisen gegen demokratische Bewegungen eingesetzt wird. Aber auch Grundrechte wie die Ausreise- und Bewegungsfreiheit werden durch erzwungene neue gesetzliche Regelungen in den »Partnerländern« eingeschränkt und Verstöße hart bestraft. Beharrlich hält die EU an solchen Komplizenschaften fest. Das muss aufhören.
III. Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge der Welt kommt nach Europa; die übergroße Mehrheit bleibt in den Ländern des Südens. Daher sind die Bilder aus Lampedusa, aus dem griechischen Grenzgebiet oder aus Malta ein künstlich geschaffener Notstand. Populistische Politiker und Teile der Medien überhöhen die zur »Bedrohung« von Sicherheit und Wohlstand dramatisierte »Massenflucht« von Flüchtlingen und MigrantInnen weiter und schüren vorhandene Rassismen. So werden Ausgrenzungen und Aufrüstung legitimiert. Doch Flucht und Migration lässt sich nicht stoppen. Nicht sie sind ein Verbrechen, sondern wirtschaftliche und politische Verhältnisse, die die Menschen zwingen, sich durch Flucht über das Meer vor Not und Gewalt zu retten, sowie das Fehlen von legalen Einreiseperspektiven.
Schutzsuchende dürfen nicht instrumentalisiert werden, um künstliche Bedrohungsszenarien zu schaffen. Die EU muss ihre Grenzen abrüsten und den legalen und gefahrenfreien Zugang für Flüchtlinge ermöglichen.
IV. Die sogenannte Dublin-II-Verordnung regelt die Verantwortung für die Asylverfahren unter den Mitgliedsstaaten. Dieses europäische Gesetz hat die Verantwortung für die Aufnahme von Asylsuchenden extrem ungleich verteilt - zum Nutzen der Staaten ohne EU-Außengrenze, allen voran Deutschland. Diese Ungleichbehandlung trifft zuletzt die Flüchtlinge selbst, denen das Recht genommen wird, sich als Schutzsuchende ihren Aufenthaltsort selbst zu wählen. Die Dubliner Zuständigkeitsregelungen führen zu einer doppelten Verantwortungsverlagerung. Während sich die Kernländer der EU auf bequeme Art ihrer Verantwortung für eine humane Flüchtlingspolitik entziehen, wehren die EU-Mitglieder an den Außengrenzen vermehrt Flüchtlinge brutal ab.
Die unfaire und unsolidarische Dublin-Regelung muss aufgehoben werden. Alle EU-Staaten müssen ihren gerechten Beitrag zum Flüchtlingsschutz leisten.
V. Flüchtlinge und MigrantInnen suchen nicht nur Schutz. Sie kämpfen um ein besseres Leben, für gleiche Rechte, für Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. Die Bewegungen der Flucht und Migration innerhalb des afrikanischen Kontinents und entlang der südlichen Grenzregionen der Europäischen Union sind der Preis einer Globalisierung, die an den Ressourcen und Märkten des afrikanischen Kontinents, nicht an seinen Menschen interessiert ist. Dabei muss gerechte Entwicklung den Menschen des Südens auf der einen Seite das Recht auf Ausreise garantieren, gleichzeitig die sozialen, ökonomischen und politischen Bedingungen schaffen, dass diese Menschen in ihren Herkunftsländern bleiben können.
Entwicklungszusammenarbeit darf nicht zum Hilfsdienst für einen ausgelagerten Grenzschutz gemacht werden. Die Politik der EU und ihrer Mitgliedsländer muss kohärent auf eine global gerechte Entwicklung und die Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen weltweit ausgerichtet werden.
VI. Europa beansprucht, ein »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« zu sein und beruft sich dazu auf seine Geschichte, auf Humanismus, Aufklärung, auf seine Revolutionen. Europäische Regierungschefs aber schämen sich nicht, Flüchtlinge als »menschlichen Tsunami« zu diffamieren. Mit Enthusiasmus verfolgen wir die zivilgesellschaftlichen Aufstände in Nordafrika und in den Ländern des Nahen Ostens, vor allem das Streben der Menschen nach Freiheit und Gerechtigkeit. Die EU aber weigert sich, mit den neu errungenen Freiheitsrechten auch die Freiheit der Mobilität anzuerkennen. Doch muss sich eine Welt, die sich der Demokratie verpfl ichtet, daran messen lassen, wie sie mit der Migration umgeht. Die Aufhebung von restriktiven Visabestimmungen, die Unterstützung von Schutzsuchenden und eine reale Perspektive für sie, innerhalb der EU eine neue Heimat zu finden, wären Ausdruck der in der Charta der Grundrechte und in vielen Verfassungen der Mitgliedsländer übernommenen humanitären und demokratischen Verpflichtungen.
Statt diese Freiheiten bei Bedarf populistisch wieder in Frage zu stellen, ist es höchste Zeit, dass sie für die EU auch außerhalb ihrer Grenzen Gültigkeit haben.
- Begründung
Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind 1674 Flüchtlinge im Kanal von Sizilien ertrunken. Das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer verschärft sich - und Europa schaut zu. Wir wollen ein anderes Europa. Ein Europa, das wirklich für die Ideen der Humanität und Freiheit aller Menschen steht.
Erstunterzeichner: medico international; Pro Asyl; Amnesty International; Brot für die Welt; borderline-europe; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten; MIGREUROP; BUKO - Bundeskoordination Internationalismus; Afrique Europe Interact; Netzwerk MiRA
Mit dieser öffentlichen Aktion wollen wir Druck auf die Politik ausüben und einen gesellschaftlichen Diskurs anstoßen. Bis zur Herbstkonferenz der Innenminister im Dezember in Frankfurt am Main kann das Manifest unterzeichnet werden. Die gesammelten Unterschriften werden an die Innenminister übergeben.
- Sonstiger Antrag Nr.
- Datenschutz 1
- Beantragt von
- Benutzer:Quwr
- Thema
- Positionspapier zur Überarbeitung des Parteiprogramms
- Antragstext
Der LPT möge sich für eine Überarbeitung des Parteiprogramms im Hinblick auf die Trennung im Bereich Datenschutz und Verbraucherschutz aussprechen. Der Datenschutz soll den Fokus auf die Beziehung zwischen Mensch und Staat legen. Der Bereich Verbraucherschutz soll den Fokus auf die Beziehung zwischen Mensch und Unternehmen legen.
- Begründung
Private Daten schützen
Wir verstehen es als Bürgerrecht, dem Staat grundsätzlich nicht alles sagen zu müssen. Es gibt kein Recht des Staates, alles über seine Bürger zu wissen. Sehr wohl aber gibt es das Recht des Bürgers auf Privatsphäre. Das umfasst insbesondere die Einschränkung von staatlichen Zugriffen, der staatlichen Speicherung und der staatlichen Verknüpfung der, den Bürger darstellenden, Daten.
Wo ist das Problem?
Zugriff auf zentral gespeicherte Daten ermöglicht eine zu einfache Erhärtung eines Verdachts. Dieser Verdacht muss dann vom Verdächtigten entkräftet werden. Das ist eine Umkehr der Unschuldsvermutung!
Es ist grundsätzlich abzuwägen, welche Daten, in welchem Umfang, mit welchen anderen Daten in Beziehung gesetzt und gespeichert werden dürfen.
Datenschutz ist nicht alles
Der Kern von Datenschutz zielt auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Die Bereiche Datensicherheit und Verbraucherschutz werden oft unter Datenschutzgesichtspunkten diskutiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt, muss ein Fokus auf der Wahrung des Grundrechts auf Privatsphäre liegen. Die Unverletzlichkeit der Person und ihrer Würde muss sich auf die Nutzungsrechte von privaten Daten von staatlicher Seite auswirken.
Unterstützung der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege"
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- Kemal
- Thema
- Unterstützung der Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege"
- Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, die überparteiliche Initiative "Kurze Beine - Kurze Wege" zu unterstützen. Die Initiative besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern: katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos. Die Initiative fordert, dass
- das Aufnahmerecht von Kindern an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule unabhängig von ihrem Bekenntnis und von Glaube und Herkunft ihrer Eltern sein soll
- an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation und nicht die Konfession Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist.
- Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören
- Begründung
Die aktuelle Regelung findet außer in NRW nur noch in Niedersachen Anwendung, alle anderen Bundesländer haben die Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft längst abgeschafft. Die Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und wirkt diskriminierend auf Schüler/innen und das Lehrpersonal.
Die Bonner Piraten unterstützen die Initiative bereits seit dem Kreisparteitag 2011.2, es gibt einen einstimmigen Beschluss. Da Bildung Ländersache ist, wünschen wir uns eine NRW-weite Unterstützung für die Initiative.
Quellen:
http://www.kurzebeinekurzewege.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Konfessionsschule
Update: die Initiative unterstützt außerdem den Bürgerantrag "Änderung des Verfahrens zur Schulartänderung", der zurzeit unter der Durcksachen-Nr. 1113178 bei der Stadt Bonn bearbeitet wird
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- Thema
- Antragstext