HH:Landesprogramm/Verwaltung

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Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Hamburg und soll daher inhaltlich nicht verändert werden.



Verwaltung

Bezirke

Gruppen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, den bisher informellen "Gruppen" in Bezirksversammlungen, bestehend aus zwei Abgeordneten, erweiterte Rechte gegenüber Einzelabgeordneten zuzugestehen. Anstatt bloß zwei Ausschüsse pro Abgeordnetem, sollen Gruppen alle Ausschüsse besetzen und dafür auch Bürger zubenennen dürfen, die nicht selber Mitglied der Bezirksversammlung sind. Bei der Berechnung der Zusammensetzung der Ausschüsse sollen Gruppen den Fraktionen gleichgestellt werden, jedoch ohne Anrecht auf Grundmandate. Ergibt die Verteilung, dass einer Gruppe in einem Ausschuss eigentlich kein Sitz zusteht, erhält sie stattdessen einen Sitz ohne Stimmrecht mit den gleichen Rechten eines Einzelabgeordneten. Gruppen erhalten keine Fraktionsgelder.

Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, das Öffentlichkeitsgebot für Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen konsequenter durchzusetzen, und die gesetzlich vorgesehene, grundsätzliche Ausnahme der Bauunterausschüsse aufzuheben. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf jeweils individueller Begründungen. Gleiches gilt für den Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten. Auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, aber übliche Vertraulichkeitsvorgaben der Verwaltung, etwa bei Entscheidungen über Sondernutzungen des öffentlichem Raums, gehören auf den Prüfstand.

Des weiteren plädieren die Hamburger Piraten für die Einführung von Verfallsdaten für die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen. Vertrauliche Dokumente der Bezirksversammlung sollen nach unseren Vorstellungen nach spätestens zwei Jahren ihren Schutz verlieren und unter die Veröffentlichungspflicht des Hamburgischen Transparenzgesetzes fallen, sofern die Vertraulichkeit nicht aus wichtigen Gründen von der Versammlung verlängert wird. Die Anträge auf Vertraulichkeit bzw. Verlängerung sind inklusive Abstimmungsverhalten ebenfalls nach Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Zugang zu Bauausschüssen

Sofern Bauausschüsse weiterhin nicht-öffentlich tagen, sollen Antragsteller mehr Möglichkeiten haben, die Entscheidungen nachvollziehen zu können. Darum sollen sie die Möglichkeit erhalten, während der Beratung des eigenen Bauantrages im Bauausschuss anwesend zu sein und sprechen zu dürfen, damit sie Erklärungen und ergänzende Informationen beibringen können. Weiterhin soll jeder Antragsteller zusammen mit der Genehmigung oder Ablehnung seines Bauantrages den seinen Antrag betreffenden Beratungsteil des Protokolls ausgehändigt bekommen. Dabei ist selbstverständlich der Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.

Die Protokolle der Bauausschüsse sind deshalb so zu gestalten, dass sie dieser Anforderung genügen. Sie sollen auch alle Aspekte der Ausschussberatung wiedergeben und transparent über das Beratungsergebnis informieren.

Aufbau eines unabhängigen Stadtportals auf hamburg.de

Die Freie und Hansestadt Hamburg soll ihr Stadtportal auf hamburg.de unabhängig und ohne private Investoren betreiben. Die Kooperation mit dem aktuellen Hauptanteilseigner Axel Springer Venture GmbH soll beendet werden. Das Stadtportal dient der unabhängigen Information der Bürger und hat darum frei von Werbung, Schleichwerbung oder kommerziell motivierter Zusatzangebote zu sein.

Mediathek für Livestream und Videoprotokolle

Das Stadtportal soll eine umfassende Mediathek betreiben, in der Livestreams aller Sitzungen der Hamburger Bürgerschaft, Bezirksversammlungen und Ausschusssitzungen bereitgestellt werden. Die Streams sollen dort auch im Nachhinein als Aufzeichnungen weiter abrufbar sein. Zur besseren Bedienbarkeit sollen auch Verknüpfungen zu den schriftlichen Protokollen und relevanten Drucksachen bereitgestellt werden. Bei nichtöffentlichen Sitzungen soll mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und die entsprechende namentlich Abstimmung veröffentlicht werden.

Kostenlose Sperrmüll-Entsorgung

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in Hamburg wieder kostenlose Sperrmüll-Termine eingeführt werden.

Freie Software und offene Standards

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in der hamburgischen Verwaltung soweit wie möglich freie Software und offene Standards eingesetzt werden. Dadurch sollen sowohl die Verwaltung selbst als auch die Bürger eine größtmögliche Unabhängigkeit von proprietärer Software und den entsprechenden Softwareherstellern erhalten.

Freie Software und offene Standards können von allen uneingeschränkt untersucht und genutzt werden. Sie erlauben den Nutzern die technische Kontrolle über ihre Systeme zu erlangen und diese nach ihren eigenen Wünschen zu nutzen. Die Bürger sind damit nicht gezwungen im Umgang mit Behörden auf proprietäre Software zurückgreifen zu müssen, deren Arbeitsweisen und Funktionsumfang nicht nachvollzogen werden kann. Besonders im Hinblick auf die jüngst bekanntgewordenen Kooperationen zwischen amerikanischen Geheimdiensten und großen amerikanischen Softwareherstellern, ist dies dringend geboten.

Transparenz

Transparenzgesetz begleiten und weiter entwickeln

Mit dem unter wesentlicher Mitwirkung der Hamburger Piraten über eine Volksinitiative entstandenen Transparenzgesetz hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg auf dem Gebiet der Informationsfreiheit an die Spitze der Bundesländer gesetzt, und damit eine der Kernforderungen der Piratenpartei zu großen Teilen realisiert. Jetzt gilt es die Umsetzung weiter zu beobachten und die Behörden zur Einhaltung des Gesetzes anzuhalten, wo immer das notwendig ist.

Auf Grund einer etwas unklaren Formulierung im Gesetz existieren derzeit unterschiedliche Rechtspositionen bezüglich des Ausmaßes, in dem die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung (bspw. Handwerks- und Handelskammer oder die Universität) unter die Veröffentlichungspflicht des Gesetzes fallen. Hier muss klargestellt werden, dass für diese Institutionen dieselben Anforderungen gelten wie für privatwirtschaftlich organisierte städtische Betriebe.

Auch sind öffentliche Unternehmen jetzt zwar verpflichtet, ihre Vorstandsgehälter offenzulegen, aber eine Ausweitung auf Aufsichtsratsvergütungen wäre zu begrüßen.

Desweiteren sollen die Daten aus den Abteilungen 1 und 2 von Grundbüchern frei und maschinenlesbar online kostenfrei verfügbar sein. Zusätzlich sollen die wesentlichen Regelungen bzw. Auflagen erteilter Baugenehmigungen und -Vorbescheide sowie städtebaulichen Vereinbarungen zum entsprechendem Grundbucheintrag mit veröffentlicht/verlinkt werden.

Die pauschalen Ausnahmen von der Informationspflicht für Informationen, die unter spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften oder die Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg fallen, gehören gelockert. Um ein Dokument zur Verschlusssache zu erklären existieren derzeit keine ernsthaften Hürden, so dass auf diese Art und Weise den Bürgern Informationen vorenthalten werden dürfen, die nach dem Wortlaut des Transparenzgesetzes eigentlich nicht schützenswert wären. Dieses Unterlaufen der Absicht des Gesetzgebers muss gestoppt werden. Ebenso ist die absolute Bereichsausnahme für das Landesamt für Verfassungsschutz aufzuheben.

Verschlusssachenanweisung

Der Umgang mit städtischen Geheimdokumenten wird in der 'Verschlusssachenanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg' (VSA) aus dem Jahr 1982 geregelt, die dringend der Aktualisierung bedarf. Der Geist des über allen anderen Interessen stehenden Amtsgeheimnisses, welcher diese Verfahrensvorschrift durchzieht, ist in Zeiten von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen absolut nicht mehr zeitgemäß.

Eine Besonderheit der Hamburgischen VSA gegenüber denen anderer Bundesländer ist, dass sie nicht nur unbestimmte "Interessen", sondern auch explizit das Ansehen des Landes zu einem schützenswerten Gut erklärt. Diese Einladung dazu, peinliche Fehler staatlicher Organe als Verschlusssachen zu deklarieren, weil sich öffentliche Kenntnisnahme solcher Vorgänge "nachteilig für das Ansehen der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder" auswirken könnte, gehört dringend abgeschafft.

Des weiteren fehlt in der VSA – sowie im übergeordneten Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz – jegliche Rechtsgüterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse von Behörden und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Wichtige Dokumente von öffentlichem Interesse, beispielsweise über misslungene Polizeieinsätze, werden derzeit regelmäßig per einfachem Stempel zur Geheimsache erklärt. Es ist für kritische Bürger faktisch nahezu unmöglich, diese Entscheidung rechtlich überprüfen und aufheben zu lassen, weil den Behörden bei der Einstufung ein fast unbegrenzter Ermessensspielraum zusteht.

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