AG Steuerpolitik/Themen/Vermögensteuer

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Thema

Diskussion zur Berücksichtigung von Vermögen beim Steueraufkommen

Initiator/Mitarbeit

Die AG_Steuerpolitik hat dieses Thema gemeinsam initiert.

Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe

Mitarbeiter

Einleitung

Seit 1997 wird in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Ursache war, dass das BVerfG die damals gutmütige Bewertung des Vermögens für Steuerzwecke als verfassungswidrig beurteilt hatte. Insbesondere die Tatsache, dass Immobilien im Gegensatz zu anderen Vermögen nicht mit reellen Zeitwerten berücksichtigt wurden. U.a. weil eine Änderung der Ermittlung des jeweiligen Zeitwerts von Immobilien äußerst aufwändig erschien und die Verwaltungskosten für eine Vermögenssteuer ohnehin sehr hoch im Verhältnis zum Steueraufkommen sind, wurde beschlossen, die Vermögenssteuer nicht mehr zu erheben.

Ein wesentliches grundsätzliches Argument gegen eine VSt ist regelmäßig, dass es sich um eine Substanzbesteuerung handelt, die je nach Steuersatz und Erträgen aus der Substanz zu einer Vermogensvernichtung führt. Dies würde aber mittelfristig die auf die Erträge zu zählenden Einkommensteuern senken und wäre daher auch für den Staat nicht von Interesse.

Außerdem wird argumentiert, dass Vermögen in der Regel zuvor erwirtschaftet worden ist und dies regelmäßig nur aus bereits versteuerten Einnahmen möglich sei. Es würde sich insoweit um eine Doppelbesteuerung handeln.

Tatsächlich kann man sowohl historisch wie auch international einen Zusammenhang zwischen der Höhe von Ertragssteuern und Vermögenssteuern erkennen. Man könnte vereinfacht sagen, dass es sinnvoll ist, entweder die Besteuerung direkt an den Erträgen anzuknüpfen oder an dem mit den Erträgen aufgebauten Vermögen.

Zunehmend wird aber das Fehlen einer Vermögenssteuer vor dem Hintergrund der zu geringen Staatseinnahmen und der immer größer werdenden Vermögenskonzentration in Deutschland kritisiert.

Der Vorschlag greift dieses Problem auf.

Vorschlag für den Antrag zum BPT122

Die endgültige Formulierung wird später im Pad erfolgen. Entsprechend bei der Diskussion nicht zu sehr auf einzelne Formulierungen abstellen. Kommentare bitte nicht hier sondern weiter unten einfügen


In das Wahlprogramm der Piratenpartei soll folgende Aussage aufgenommen werden:

Die Piratenpartei sieht in der stetig höher werdenden Konzentration von Privatvermögen auf wenige Bürger und das starke ansteigen der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik eines der Hauptprobleme unserer Gesellschaft. Wir stehen grundsätzlich zu der Aussage, dass es nicht das Ziel sein soll Reichtum zu verhindern, sondern Armut zu bekämpfen und zu vermeiden. Es darf aber nicht übersehen werden, dass eine jahrzehntelange verfehlte Steuerpolitik und die durch die verfehlte Wirtschaftspolitik ausgelöste weltweite Finanzkrise, sowie die hohe Staatsverschuldung zu einer extremen Schieflage bei der allgemeinen Vermögens- und Wohlstandsverteilung geführt hat.

Es ist nicht mehr ausreichend, durch höhere Steuersätze sowie geänderte Wirtschaftspolitik für die Zukunft ein weiteres Auseinandertrifften des Wohlstands zu verhindern.

Wir sehen den Staat in der Pflicht, korrigierend einzugreifen.

Ein solches staatliches Eingreifen zum Ausgleich von Vorteilen und Lasten von vergangenen politischen Ereignissen, wurde bereits in den Gründerjahren der Bundesrepublik mit dem Lastenausgleich erfolgreich umgesetzt und bildete eine Basis für das "Wirtschaftswunder".

Wir fordern daher, dass eine einmalige, progressiv ausgestaltete Vermögensausgleichsabgabe auf betriebliches und privates Nettovermögen, das größer als 2 mio€ ist erhoben wird. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen ausschließlich zur Tilgung von Staatsschulden bzw. der entsprechenden Zinszahlungen verwendet werden. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass hiermit ein wesentlicher Teil der Verschuldung der öffentlichen Haushalte getilgt werden kann.

Die hierdurch zu erlangende Entlastung des Staatshaushalts durch verringerte Zins- und Tilgungsleistungen werden sowohl zur Erhöhung von notwendigen Staatsausgaben wie auch zur Verringerung der allgemeinen Abgabelast führen.

Die Einführung einer jährlich zu erhebenden Vermögenssteuer lehnen wir dagegen ab. Einerseits weil die bisher ungelösten Problemen einer regelmäßig wiederkehrenden Vermögensbewertung und die damit verbundenen Verwaltungskosten die Erhebung unwirtschaftlich macht. Zum anderen, weil die Piratenpartei grundsätzlich die Besteuerung der Erträge aus Vermögen für sinnvoller hält, als eine Substanzbesteuerung, die einmalig zu berechnende Abgabe ist ausschließlich als Korrektur für jahrzehntelange unzureichende Ertragsbesteuerung zu begründen.

Begründung

Die stetig wachsende Vermögenskonzentration führt zu einer immer gefährlicher werdenden Schieflage sozialer und wirtschaftspolitischer Art.

Die Ursache dieser Konzentration liegt in einer jahrzehntelangen verfehlten Einkommensteurpolitik, die einen schnellen Aufbau von hohen Vermögen begünstigt hat.

Eine einmalige Vermögensabgabe hat gegenüber einer regelmäßigen Vermögenssteuer erhebliche Verwaltungsvorteile. Insbesondere muss nur einmalig auf einen Stichtag eine Bewertung erfolgen. Da eine solche Bewertung sehr aufwändig ist, kann durch den Wegfall jährlich wiederkehrender Bewertungen Verwaltungsaufwand gespart werden.

Durch den einmaligen Zeitpunkt, können Vermögensverschiebungen ins Ausland besser vermieden werden. Eine Verlagerung nach dem Zeitpunkt würde keine Abgaben vermeiden. Auch ist das Aufkommen der Abgabe durch den einmaligen Berechnungszeitpunkt relativ sicher ermittelbar und kann (da keine Steuer sondern Sonderabgabe) zweckgebunden und verlässlich für die Schuldentilgung verwendet werden.

Die Bezahlung der Abgabe kann, wie beim Lastenausgleichsgesetz 1952 über einen längeren Zeitraum erfolgen, dadurch kann die Finanzierbarkeit der Abgabe für die Abgabepflichtigen gesichert werden.

Das Aufkommen der Abgabe ist durch den einmaligen Berechnungszeitpunkt relativ sicher ermittelbar und kann (da keine Steuer sondern Sonderabgabe) zweckgebunden und verlässlich für die Schuldentilgung verwendet werden.

Die Höhe der Abgabe wurde bewusst offen gelassen, dass hierfür notwendige Zahlen über das vorhanden Gesamtvermögen nicht verlässlich verfügbar sind. Bei ca. 7.000 Mrd Vermögen in Deutschland und ca. 2.100 Mrd öffentlicher Verschuldung würde sich überschlägig eine Abgabe von 30% ergeben. Beim Lastenausgleich 1952 betrug die Abgabe 50% und konnte über 30 Jahre verteilt gezahlt werden, somit pro Jahr 1,67%.

Auswirkungen

Hier bitte kurz darstellen, wie sich nach Einschätzung des Initiators der Vorschlag fiskalisch auswirken wird. (Keine exakten Berechnung notwendig, soweit dies nicht einfach möglich. Aber wir müssen bei allen Vorschlägen die fiskalischen Auswirkungen beachten.

  • Weniger Spekulationsblasen: Durch eine Rückführung der von den Geschäftsbanken beim Kauf der Staatsanleihen geschöpften Gelder an den Staat wird die Geldmenge und dadurch das Risiko von Spekulationsblasen verringert. Christoph Puppe


Abschätzung der Höhe

Beigefügt ein entsprechendes pdf als Quelle. Quelle ist immerhin das SOEP vom DIW bzw. das aus Wiki entnommen. Datei:Vermögensverteilung 3 inkl Top.pdf

Bei den folgenden Berechnungen sind die Zahlen nur als ganz grobe ca. Werte zu verstehen. Es soll nicht der Eindruck typischer "Scheingenauigkeit" entstehen.

1 % der Bevölkerung ab 17 Jahren verfügt über knapp 36% des Vermögens, das sind ca. 2.600 Mrd. €.

1% der über 17-jährigen sind knapp 700.000 Köpfe. Im Schnitt hat somit jeder von denen rund: 3,7 Mio. €. Das DIW hat in dieser Studie nicht die Rentenansprüche berücksichtigt. Deren Einbeziehung relativiert die Vermögensverteilung deutlich.

Die oberen 0,1% verfügen über 1.600 Mrd. €.

D.h., die übrigen 0,9% verfügen über 1.000 Mrd., dass wären bei 630.000 Köpfen "nur" grob 1,5 Mio. pro Kopf.

Wenn wir einen Freibetrag bei 2 Mio. ansetzen (Barwert Rentenansprüche, Haus in München etc.) dann bleiben zur Besteuerungen nur noch die oberen 1.600 Mrd. zzgl. der reichere Teil der oberen 0,9%, also rund gerechnet 2.000 Mrd. €. Die haben jedoch auch alle einen Freibetrag von 2 Mio., so dass sich das ganze wieder um ca. 200 Mrd. reduziert.

Den Freibetrag würde ich abschmelzen, d.h. Die ersten 2 Mio sind frei, darüber hinaus verringert sich der Freibetrag für jeden Betrag x um y, so dass bei z.B. 20 Mio kein Freibetrag mehr übrig ist.Anhalter 18:07, 11. Jun. 2012 (CEST) @Anhalter: OK, das ist ein guter Vorschlag. Dann wäre das Aufkommen einer Vermögensabgabe 20 Mrd. statt 18 Mrd. (30% auf 30 Jahre) Zur Einordnung der Größenordnung von 20 Mrd.: Das sind die Mehreinnahmen des Staates bei einem einmaligen Wachstum von 2%. Die hat er - wenn das BIP nicht schrumpft - dauerhaft jedes Jahr mehr zur Verfügung. Da wir jährlich mit gut einem Prozent wachsen, hat der Staat also auch bei der Beibehaltung der bestehenden Steuern jährlich über 10 Mrd. Euro (real, nach Inflation) und nach fünf Jahren jährlich über 60 Mrd. mehr in den Kassen - jedes Jahr 60 Mrd. mehr. Ein derartig krasser Einschnitt wie Vermögensabgabe (20 Mrd.) würde die Staatsfinanzen also um gerade mal ein oder zwei Jahre voranbringen. Frank & Frei

@Anhalter: Wenn die Vermögensabgabe unvermeidlich ist, weil sie eine Mehrheit findet, dann sollten wir wenigstens hinzufügen, dass solche Vermögen, die seit der Bewertung deutlich geschrumpft sind, auf Antrag des Steuerpflichtigen neu bewertet werden. Wir wollen ja nicht, dass verarmte Ex-Reiche (davon gibt es viele) Vermögensteuer/Abgabe zahlen sollen. Das wäre zwar auch wieder Bürokratie, aber deutlich weniger, als wenn wir jeden jährlich zwingen. Und vor allem beantragen die Ex-Reichen die Neubewertung "freiwillig" und "gerne", weil sie ja Steuern sparen werden. Frank & Frei

Ganz grob gesagt können wir bei unserer Erbschafts- und/oder Vermögensteuer mit einer Bemessungsgrundlage von 1.800 Mrd. rechnen. Dies setzt voraus, dass kein massiver Steuerwiderstand eintritt - sei es durch Auswanderung, Schlupflöcher, Gestaltungsspielräume, Hinterziehung etc.

Wenn wir davon einmalig 30% nähmen, dann wären dass zwar schöne 600 Mrd. - jedoch verteilt auf 30 Jahre. Also nur 20 Mrd. jährlich. Leider nicht ausreichend um die Staatsschulden von über 2.000 Mrd. zu tilgen. Um die Krise zu lösen, brauchen wir dieses Geld nicht.

Bei einer Vermögensabgabe finde ich die Wirkung auf das Vertrauen verheerend. Wir leben in einem Staat, der sich das Recht herausnimmt, nach Gutdünken (versteuerte) Vermögen zu enteignen. Die letzte Abgabe dieser Art war nach dem Krieg und durch diesen bedingt. Soweit sind wir zum Glück noch nicht und soweit wird es wohl auch nicht kommen. Als nächstes enteignen wir für Bildung, für Pflege, für Betreuung, fürs BGE. (Sehr) Vermögende werden sich gut überlegen hier ansässig zu bleiben. Die haben oft sowieso schon mehrere Wohnsitze in der Welt. Sie konsumieren hier nicht nur, sondern investieren, schaffen Arbeitsplätze und zahlen Einkommen-, Grund- und Mehrwertsteuer. Und Erbschaftsteuer, wenn wir es richtig angehen. Im Schnitt werden Vermögen alle 30 Jahre vererbt. Frank & Frei

´´´´TODO´´´´

Pro&Contra

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Pro

  • Umverteilung wird erreicht
  • Geldmenge wird reduziert
  • Staatsverschuldung verschwindet
  • Haushalt wird von Zinsen entlastet
  • Steuerflucht durch Stichtag stark erschwert

CONTRA

  • ´´´´ TODO ´´´´
  • durch eine Vermögensabgabe/Steuer auf privates und betriebliches Vermögen werden Vermögen doppelt besteuert. Bei den betrieblichen Vermögen sind dann auch Privatpersonen von der Abgabe/Steuer betroffen, die für die Besteuerung keine relevanten Vermögen besitzen. Atlas
  • Dein Account
  • KlausP Es ist ein unvorstellbarer Aufwand ein Gesetz und viele Vorschriften zu machen, unzählige Finanzamtsmitarbeiter abzustellen und zu schulen, Millionen von Formularen zu bearbeiten, ... für eine einmalige Sache. Woher kommen die Mitarbeiter, aus dem Finanzamt? Wollen wir 2 Jahre sonst keine Steuern erheben, weil die Finanzbeamten dann keine Zeit mehr hätten? Kurzum, ich halte so etwas einfach für absolut nicht umsetzbar.
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Kommentare

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Anhalter

Wichtiger Hinweis:

Die Grünen haben das Thema auch auf dem Schirm, es besteht sogar eine recht gute Studie, die auch unsere Überlegungen trägt

http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/finanzen/die_gruene_vermoegensabgabe/gutachten_aufkommens_und_verteilungswirk.pdf

Waltraud

Derzeit bin ich gegen eine Vermögensabgabe.

Den Vorschlag als solchen halte ich für sinnvoll. Allerdings sollten wir das in der Hinterhand haben, um damit reagieren zu können sobald das System zusammen bricht. Meiner Ansicht nach wird das über kurz oder lang passieren. Griechenland ist der Anfang. Es wird zu einer gegenseitigen Aufrechnung von Schulden weltweit kommen. Wir sollten dann die Möglichkeit haben Deutschlands Schulden bei China, den Öl-Ländern etc. abzuzahlen um nicht schlimmstenfalls von diesen Ländern entmachtet zu werden.

Ich weiß, das hört sich nach einer Horrorvision an und scheint mehr in den Bereich SciFi zu gehören. Doch ich denke, dass die Welt genau darauf zu steuert. Hinzu kommt, unsere Politiker neigen zum Schulden machen. Wenn unsere Schulden durch eine Vermögensabgabe weniger würden, würden sie nur neue machen. Die Piraten sind noch nicht so stark, dass sie das verhindert könnten. Wir würden also grob betrachtet mit dieser Abgabe nichts an der Verschuldung an sich ändern. Meine Befürchtung ist, die neuen Schulden würden in erster Linie bei Ländern wie China und den Öl-Ländern gemacht - und das ist zumindest nicht das was ich möchte." -

-- Anhalter 13:40, 19. Mai 2012 (CEST) das ganze muss natürlich mit einem Verbot der Neuverschuldung (außer zu Investitionszwecken) einhergehen.
Ich würde nicht warten wollen, bis wir vor griechischen Problemen stehen.


Melanie Kalkowski

In NRW haben wir bereits dieses Positionspapier verabschiedet:

Die Piratenpartei NRW fordert eine Wiedereinführung der Vermögensteuer in neuer Form: Die Vermögensteuer 2.0. Die genaue Ausgestaltung der neuen Vermögenssteuer soll durch ein unabhängiges Expertengremium aus Steuerfachleuten und Piraten erfolgen. Diese Arbeitsgruppe soll sich unter anderem an den Grundsätzen der im Bundesverfassungsgerichtsurteil gerügten Positionen orientieren.

Begründung: Die Erhebung einer Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten. Die Piratenpartei NRW will diese überfällige Reform nun anstoßen. Um dem Umverteilungsmechanismus unseres Wirtschaftssystems entgegenzuwirken, sollen Sach- und Geldvermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden. Nicht nur Eigentum verpflichtet! Aufgrund der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Arm und Reich stehen die Piraten auch für den Satz: „Kapital verpflichtet!“. Durch die einseitige Besteuerung von Einkommen im Vergleich zu Vermögenswerten wird nach Ansicht der Piratenpartei NRW der Faktor Arbeit unnötig hoch und der Faktor Vermögen zu gering belastet. Selbst die kapitalfreundlichen angelsächsischen Nationen weisen eine höhere Besteuerung von Vermögenswerten auf als Deutschland.

Durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer sehen wir eine Möglichkeit, den Haushalt in seiner jetzigen Form zu konsolidieren, ohne dabei an Stellschrauben drehen zu müssen, die einen Großteil der Bürger empfindlich treffen würde. Die Ertragshoheit der Vermögensteuer liegt allein beim Land. Die Erhöhung der Einnahmeseite kann eine wesentliche Entlastung des Haushaltes in NRW darstellen, denn auch die Piraten NRW wollen keine weiteren Schulden anhäufen. Die Einhaltung der Schuldenbremse darf jedoch zum Beispiel nicht zulasten eines ohnehin defizitären Bildungssystems gehen, sondern soll insbesondere diejenigen beteiligen, die durch die starken Steuersenkungen der letzten Jahre am meisten profitiert haben. Schließlich lagen der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer bei Abschaffung der Vermögensteuer bei 53 % und die Körperschaftssteuer bei 45 % (im Vergleich dazu heute 42 % Einkommensteuer, 15 % Körperschaftssteuer). Im letzten Jahr der Erhebung (1996) betrugen die Einnahmen aus der Vermögenssteuer bundesweit umgerechnet ca. 4,5 Mrd. € bei einem geschätzten Verwaltungsaufwand von 150 Mio. € (Quelle: Wikipedia)

Die Vermögensteuer ist dringend erforderlich. Siehe meine und Hilmars Ausführungen auch oben in der Begründung zu unserem Positionspapier, welches beim BPT eingereicht werden soll. Die Länder und nicht zuletzt die Kommunen sind super klamm. Sie sind in NRW teilweise gar nicht mehr handlungsfähig. Welche Alternativen bestehen denn zur VST? Weiteres Anheben der Gewerbesteuer, die in meinen Augen auch dringend reformbedürftig ist? Anhebung der Grundbestizabgaben? Wurde in meiner Stadt leider tatsächlich nach meinem Vortrag auf der WiKo beschlossen. Super! DAS trifft wirklich alle! Ich kann und werde einer einmaligen Vermögensabgabe nicht zustimmen und weiter für die VST werben. Die Ausgestaltung der einzelnen Punkte sollten wir jedoch wie oben beschrieben tatsächlich einem Gremium übertragen. Gerne möchte ich auf weitere Steuern und vor allem Datensammlungen verzichten. Doch unser Staat braucht nun mal Einnahmen in Form von Steuern, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Frage bleibt, wie wir dieser Herausforderung begegnen wollen. Eine Vermögensteuer belastet da in meinen Augen nicht noch weiter die, die ohnehin am Limit der Steuerbelastung leben. Wir Piraten treten an, um eine faire und möglichst gerechte Steuerpolitik zu betreiben. Das ist eine große Herausforderung. Und die Aufhebung der Aussetzung der Vermögensteuer ein erster Schritt in die richtige Richtung!


FrankR

Ich sehe den Hauptkritikpunkt darin, dass eine Vermögensteuer das bereits versteuerte Einkommen nochmals besteuern wird. Der Freibetrag sollte daher entsprechend hoch sein. Wer beispielsweise ein Unternehmen aufbaut, sollte für diese Leistung (=Arbeitsplätze) eher belohnt werden. Selbst sehr große Unternehmen (Rossmann, Aldi, Würth) sind innerhalb einer Generation entstanden.

Ein zweites Problem ist, dass es Vermögen geben kann, aus dem keine oder nur geringe laufende Erträge erzielt werden (können), z.B. Grundbesitz (Wald, Wiesen, Segelyachten). Der Steuerschuldner müsste also Teile des Vermögen veräußern (wenn überhaupt in Teilen möglich), um die Vermögensteuer zu zahlen.

Besonders kritisch ist in meinen Augen der Einbezug von Unternehmen. Unabhängig von der Definition von Netto-Vermögen wird den Unternehmen Liquidität entzogen. Je nach Zustand des Unternehmens müssten also Ausnahmen geschaffen werden, um bei schwächelnden Unternehmen die Insolvenz zu vermeiden. Bei den anderen Unternehmen vermindern sich die Möglichkeiten, diese Mittel zu investieren, was u.U. zu einem Nachteil im internationalen Wettbewerb führen kann (z.B. Verzögerung beim Bau neuer Produktionsanlagen).

Mit Blick auf die Banken wäre ein Entzug von Liquidität in der aktuellen Lage irgendetwas zwischen "ungeschickt" und "Todesstoß". Die Banken haben sich zwar mit Unterstützung der Politik (mangelnde bzw. falsche Regulierung) selbst in diese Lage gebracht, aber vor den Tatsachen kann keiner die Augen verschließen.

Die Einnahmen der geplant einmaligen Abgabe auch für Zinszahlungen zu verwenden halte ich für grundfalsch, denn die Kredite bleiben bestehen und der Staat hätte nur für eine Zinszahlungsperiode mehr Spielraum. Daher sollte zwingend ein Schuldenabbau vorgeschrieben werden.

Es gibt allerdings Vermögen, das anwächst und erst bei einem Verkauf versteuert wird. Als Beispiel möchte ich Aktien nennen. Aktien können mit 5 Euro gekauft werden. steigt der Wert der Aktie extrem so kann sie nach ein paar Jahren 100 Euro wert sein. Dieser Vermögenszuwachs wird erst bei Verkauf der Aktien versteuert. Um das zu umgehen kann man die Aktien in ein Depot zur Sicherheit hinterlegen und sich ein zinsgünstiges Darlehen geben lassen.

Zinszahlung 3%

Steuerzahlung evtl. 15%

Ersparnis 12%

Tatsächlich kann man sowohl historisch wie auch international einen Zusammenhang zwischen der Höhe von Ertragssteuern und Vermögenssteuern erkennen. Man könnte vereinfacht sagen, dass es sinnvoll ist, entweder die Besteuerung direkt an den Erträgen anzuknüpfen oder an dem mit den Erträgen aufgebauten Vermögen.

Hier erhält der Staat nur Steuern wenn es eine Steuer auf Vermögen gibt.


Christoph Puppe 12:43, 18. Mai 2012 (CEST)

Ein Geschichtswissenschaftler sagte mal, dass jede Revolution um Schuldenerlass und Laandverteilung ging. Niemand will eine Revolution. Aber das sein Kind hochverschuldet auf die Welt kommt, will kein Mensch. Und das ist aktuell der Fall. Es geht auch um Generationen-Gerechtigkeit. Den Planeten und die Wirtschaft so hinterlassen, das die nächste Generation uns dankt und unsere Gräber ehrt, statt in Slums darauf zu wohnen.

Klingt unglaubwürdig? Ich hab die Slums gesehen, in den Totenstädten in Ägypten. In den 80ern. Das hat geprägt. Seit ihr nicht bereit zu Maßnahmen, Konsumverzicht und durchgreifen? Dann schaut Euch Argentinien an.

Ich finde beide Alternativen gut, besser formuliert. Anhalter 18:18, 11. Jun. 2012 (CEST)

  • Alternativvorschlag zum Absatz im Antrag

Wir fordern daher, dass eine einmalige, progressiv ausgestaltete Vermögensausgleichsabgabe auf betriebs- und Privatvermögen die höher als 1 mio€ betragen, erhoben wird. Die Bezahlung der Abgabe kann, wie beim Lastenausgleichsgesetz 1952 über einen längeren Zeitraum erfolgen, dadurch kann die Finanzierbarkeit der Abgabe für die Abgabepflichtigen gesichert werden.

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen ausschließlich zur Tilgung von Staatsschulden verwendet werden. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass sie die Verschuldung der öffentlichen Haushalte deckt. Es sollten nicht nur Geldvermögen, sondern alle Anlageformen in die Berechnung der Steuerlast einbezogen werden: Anleihen, Immobilien, Aktien, Wechsel, Firmenanteilen an nicht AGs, Verbindlichkeiten und Außenstände, Kunstwerke, Schiffe, und alles was sonst so geeignet ist, sein Geld wert zu sein.

  • Vorschlag für den Anfang der Begründung

Die stetig wachsende Vermögenskonzentration bei den 1%/10% der Bevölkerung führt zu einer immer gefährlicher werdenden Schieflage sozialer und wirtschaftspolitischer Art. Durch die immer weiter steigenden Schulden der Staaten steigt auch die Geldmenge überproportional, dieses Geld ist eine von mehreren Ursachen für die Spekulationsblasen der letzten 14 Jahre. Durch eine Rückführung der von den Geschäftsbanken beim Kauf der Staatsanleihen geschöpften Gelder an den Staat wird die Geldmenge und dadurch das Risiko von Spekulationsblasen verringert.

Der Abbau der Staatsverschuldung durch die Rückführung der hauptsächlich in den letzten 20 Jahren stark zugenommen privaten Vermögen ist möglich. Vermögen der reichsten 10 % ist demnach mehr als dreimal größer als die gesamte Staatsverschuldung. Und selbst Reiche wollen Mehr Zahlen!

Frank & Frei

Contra: Mehr Erbschaftsteuer statt Vermögensteuer

Eine stärkere Heranziehung großer Vermögen zur Finanzierung unseres Staatswesens ist grundsätzlich wünschenswert. Eine damit verbundene - maßvolle - Veränderung der Vermögensverteilung ist akzeptabel. Es geht mir nicht um Verteilung der Umverteilung halber, es geht um Einnahmeerzielung nach Leistungsfähigkeit.

Jedoch scheint hierfür die Erbschaftsteuer (ErbSt) das geeignetere Instrument, als eine Vermögensteuer (VermSt) bzw. Abgabe. Schließlich werden Vermögen im Schnitt alle 30 Jahre vererbt, so dass eine 30%tige ErbSt einer 1%tigen VermSt entspricht. Zur ErbSt geht es hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Steuerpolitik/Themen/Erbschaftsteuer

Hier einige Argumente, die für die ErbSt anstelle der VermSt sprechen.

1) Ob eine Vermögenssteuer, die nur die oberen Prozente treffen dürfte, genauso hohe Einnahmen erzielt, kann bezweifelt werden.

2) Die ErbSt wird ohnehin erhoben. Die VermSt würde einen neuen Moloch an Bürokratie und Datensammlung verursachen. Die Bürger würden gläserner. Jährlich müssten Privatleute eine Bilanz erstellen.

3) Im Vergleich zur Vermögensteuer muss das Vermögen im Erbfall nur einmal und nicht jährlich ermittelt werden.

4) Die Vermögensteuer hatte vor ihrer Aussetzung auch nur ein Aufkommen von ca. 4,5 Mrd. Euro.

5) Neue Steuern bedeuten neuen Steuerwiderstand. (Gestaltung, Hinterziehung etc.) Im Erbfall wird das Vermögen ohnehin schon von offizieller Seite aufgedeckt, schon zum die Erben zu schützen.

6) Keine Fehlallokation zwecks Steuerersparnis z,B. durch neue Finanz-Produkte zur Ersparnis der VermSt.

7) Die Renditen für sichere Geldanlagen sind nach Abgeltungsteuer und Inflation ohnehin negativ. Negativer, als es eine VermSt wäre.

8) Wenn ein Unternehmen keine Gewinne oder gar Verluste schreibt, wird die Substanz besteuert und der Niedergang verstärkt.

9) Wie bewertet man Vermögen Objektiv? Versteigerungen zeigen den Unterschied zwischen Gutachten und Realität; nach oben wie nach unten.

10) Sie belastet viele Bürger (>1 Mio.) mit jährlichen Steuererklärungen.

11) Sie trägt nicht wirklich effektiv zur Umverteilung von Vermögen bei.

12) Es gibt viele Menschen, die haben zwar Vermögen, aber geringe Einkünfte. Viele Wohnhäuser z.B. in Frankfurt oder München sind heute sehr viel Wert wurden aber vor vielen Jahren günstig von Normalverdienern erworben, die keine Adressaten der VermSt sind.

13) Fast alle EU-Länder haben die VermSt abgeschafft, sogar Schweden als soziales Musterland.

14) Die VermSt. birgt verfassungsrechtliche Fallstricke

15) Um private Altersvorsorge zu schützen, insb. wenn keine gesetzliche Versorgung vorliegt, müssten hohe Freibeträge eingeführt werden, die das Aufkommen weiter mindern.

16) Die Erhebung ist ineffizient und teuer, auch weil der Wert von Vermögensgegenständen, von der Kunstsammlung bis zur Unternehmensbeteiligung immer umstritten sein kann. Viel Zeit und Geld geht auf allen Seiten mit der Erhebung der VermSt verloren.

17) Datei:VermSt Zombie FAZ.pdf

18) @ FrankR, Atlas, evtl: +1

Wenn VermSt unvermeidbar, dann: @KlausP:+1

Eine VermSt müsste auch alle (gesetzlichen) Renten- und Pensionsansprüche bewerten und besteuern. Jemand der rein privat vorgesorgt hat, darf gegenüber Rentenbeziehern nicht benachteiligt werden. Den Barwert einer Rente von 1.500 Euro ab 60 Jahren würde ich grob geschätzt mit 500 TEU bewerten. Dies sollte bei der Festlegung von Freibeträgen berücksichtigt werden.

Gut finde ich, dass das Vermögen nur einmal ermittelt werden soll. So fällt die tatsächlich unüberschaubare, jährliche Bewertung und Bilanzierung von Vermögen weg. Über den Wert von Immobilien, Unternehmensanteilen (insb. wenn sie nicht börsennotiert sind) und Kunstgegenständen kann man trefflich streiten.

Eben so gut finde ich den Umstand, dass die Einmal-Vermögens-Abgabe über 30 Jahre gestreckt werden kann. Ansonsten würden schlimme Dinge passieren, weil große Vermögen (Unternehmen) liquidiert werden müssten.

Allerdings frage ich erneut - wenn wir sowieso auf 30 Jahre strecken - warum wir diese Abgabe dann nicht gleich der ErbSt zuschlagen. Diese wird ohnehin erhoben und in den nächsten 30 Jahren dürfte der größte Teil des Vermögens vererbt worden sein. (Vermögen ist auch bzgl. des Alters sehr ungleich verteilt.)

Atlas

Vor der Erhebung einer Vermögenssteuer in dieser Höhe ist davon auszugehen, dass viele Vermögende vor Stichtag der Steuer ihr Vermögen, vor allem das liquide, ins Ausland bringen. Dies hätte unglaubliche Verwerfungen der Wirtschaft zu Folge. Es ist in einer Demokratie nicht möglich, solch ein Projekt "im geheimen" vorzubereiten oder zu beschließen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzbehörden durch die Einmaligkeit des Greifens der Steuer so überfordert wären, dass ein effizienter Ablauf nicht gewährleistet werden kann.

-- Anhalter 13:37, 19. Mai 2012 (CEST) Es könnte (bzw. Müsste) eine sogenannte "unechte Rückwirkung" greifen. D.h. Der Bewertungsstichtag für die Abgabe wird auf ein bereits verstrichenes Datum gesetzt. Dies ist da eben nur an vergangenes angeknüpft wird, die Abgabe aber erst in der Zukunft zu bezahlen ist, rechtlich zulässig (und wird selbst im Steuerrecht oft durchgeführt)
Die Bewertung wird in der Tat aufwändig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Das ist ja auch einer der gewichtigsten Gründe gegen eine lfd. Vermögensteuer.Grundsätzlich sind aber die Instrumente für die Bewertung vorhanden und im Bewertungsgesetz festgelegt.

Thema betriebliches Vermögen:

Durch die Aussage privates und betriebliches Vermögen besteuern zu wollen, erfolgt eine Doppelbelastung von Privatvermögen: Jedes Unternehmen befindet sich immer in Privatbesitz. Eine Abgabe auf Betriebsvermögen führt also zu einer Doppelbesteuerung von reichen Unternehmensbesitzern (Privatvermögen > 2 Mio.) oder einer Besteuerung von Unternehmensbesitzern (Privatvermögen < 2. Mio), obwohl diese ja nicht von der Vermögenssteuer betroffen sein sollten. Grundsätzlich werden also alle Besitzer von Aktien oder Unternehmensanteilen gegenüber Besitzern anderer Vermögenswerte stark benachteiligt.

Darüber hinaus betrifft eine Abgabe auf Betriebsvermögen ab 2 Mio. Euro den überwiegenden Großteil der Unternehmen (im Gegensatz zu den Privatpersonen). Hier würde auch grade das arbeitende Kapital besteuert -> schlecht für die Wirtschaft.

Aus diesen Gründen ist die Besteuerung von Betriebsvermögen dringend abzulehnen (im Gegensatz zu privat gehaltenen Anteilen von Betrieben).

Thema Höhe der Abgabe:

Eine Idee, die ich überlegenswert finde, die Staatsverschuldung durch eine Vermögensabgabe statt auf 0%, auf 60% des BIPs, also auf den maximal erlaubten Verschuldungsgrad nach Maastricht zu drücken. Bei 2,1 Bio. € Schulden und einem Verschuldungsgrad von 82% macht das immer noch circa 560 Mrd. €.

Ich würde solch eine Regelung sinnvoller finden, da grade durch Maastricht eine allgemein anerkannte Regel definiert wurde, welcher Verschuldungsgrad wirtschaftlich dauerhaft tragbar ist, und welcher eben nicht mehr. In diesem Sinne würden wir uns in einem ökonomisch unzweifelhaften Rahmen bewegen, und die Abgabe kausal mehr mit den Exzessen der letzten Jahre verbinden, während man gegen eine Abgabe auf 0 % mehr Gründe finden kann.


evtl

Ich bin gegen eine Vermögensteuer/Vermögensabgabe. Nicht weil ich die Idee schlecht finde, sondern weil unser Steuersystem schon viel zu überladen ist. Wir sind die, die alles(vieles) anders machen wollen. Gordischer Knoten und so ;) Wir sagen in unseren Grundsätzen, dass wir es einfacher haben wollen und fordern gleichzeitig eine neue Steuerart. Deswegen sollten wir über ein komplett neues Steuersystem reden und in dem Zusammenhang können wir eine Vermögensteuer/-abgabe fordern. Aber nicht jetzt.


"Pro Vermögensabgabe - Contra Vermögensteuer"

Für eine Vermögensabgabe spricht, daß diese zielgerichtet eingesetzt werden kann, dies ist bei einer Steuer nicht möglich.

Weiter stimme ich Anhalter zu, daß nicht bis zum Ernstfall gewartet werden sollte. Die Erhebung der Daten, Festsetzung etc. kostet Zeit, die vielleicht nicht vorhanden ist. Hinsichtlich der Freibeträge neige ich zu mehr als 500.000,00 €, eher 1.000.000, aber das ist Bauchgefühl.

Bei dem "festen" Vermögen, also nicht liquide Mittel wie Grund- und Betriebsvermögen könnte eine Stundung standartmässig vorgesehen werden. Die Höhe der Abgabe wird festgelegt, aber insoweit gestundet. Wenn die normale Regelung der AO angewandt wird, bedeutet dies 0,5% pro Monat (6% pro Jahr). Auf die Stundung kann verzichtet werden (als Anreiz trotzdem möglichst Einnahmen zu erzielen und die Stundungszinsen zu vermeiden) ohne das existensbedrohende Situationen eintreten. Damit würde vermieden, daß ein Verkauf der schwer verkäuflichen Vermögenswerte durch die Abgabe erzwungen wird.

Bei Veräußerung sollte noch eine rückwirkende Überprüfung erfolgen, damit falsche Bewertungen korrigiert werden können. Da dann die tatsächlichen Verkaufspreise vorliegen, dürfte dies keinen erheblichen Mehraufwand verursachen.

Problematisch war in der Vergangenheit die Bewertung von Immobilien. Die alten Bewertungen (Einheitswert und auch der später normierte Bedarfswert) spiegelten eigentlich nie den tatsächlichen Wert. Zwischenzeitlich sollte jedoch überall bei den Amtsgerichten die Grundstückswerte vorliegen. Mit entsprechenden Freibeträgen sollten die Zeitwerte relativ einfach ermittelt werden können.

" - [[--Khort 02:00, 21. Mai 2012 (CEST)]] ====



"Vermögenssteuer ab dem 1. Euro nach selbstbewohntem Wohneigentum und Freibetrag, der die Rente berücksichtigt" - KlausP

Wenn wir die Vermögensteuer gerecht und verfassungsgerichtsicher machen wollen, sollten wir folgende Parameter beachten: 1. Selbstgenutztes Wohneigentum sollte komplett frei sein -> egal wie teuer das Wohneigentum ist, denn Leute mit Villen zahlen bestimmt auf ihr Restvermögen genug Vermögenssteuern, aber Leute in teuren Städten, wie Hamburg, Frankfurt, München sollen auch das Einfamilienhaus steuerfrei haben. 2. Der Vermögenssteuerfreibetrag sollte die benötigte Rente sein Wenn ein Pensionär mehrere Tausend Euro staatliche Rente erhält, dann braucht er für nichts mehr einen Freitbetrag. Wenn aber ein Bürger (durch Krankheit, Scheidung, ...) keine nennenswerten staatlichen Rentenansprüche hat, dann braucht er einen hohen Freibetrag, um privat (z.B. Mietswohnung) sich Rentenzahlungen aufzubauen. Hier gibt es einfache Werte (Du kannst z.B. einer Versicherung bei Renteneintritt Dein ganzes Geld geben und erhältst eine feste Rente bis Du stirbst. Dann müssen wir noch einen Wert festlegen, der frei ist (z.B. 2000 pro Person, ! Achtung Witwen/rrentenansprüche zählen auch), davon den Barwert bei Renteneintritt nehmen und schon haben wir den Freibetrag.

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

-- Anhalter 17:33, 10. Mai 2012 (CEST) -- Christoph Puppe 12:43, 18. Mai 2012 (CEST)
Datum Status Begründung Autor




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