AG Steuerpolitik/Themen/Subventionen

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Initiator

  •  ?

-->Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
-->Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe

Thema:

Diskussion zur Subventionen im Steuerrecht

Einleitende Darstellung

Hier bitte kurz das Problem schildern, umfangreichere Quellen, Texte etc. bitte unten unter Quellenangaben einfügen

Das deutsche Steuerrecht ist anerkanntermaßen eines der kompliziertesten der Welt. Eine Ursache hierfür ist, dann insbesondere im Einkommensteuerrecht, aber auch in anderen Steuergesetzen eine Vielzahl von Subventionstatbeständen versteckt sind. Wir sehen hierin eine große Gefahr, da diese Subventionen meistens nicht klar erkennbar und häufig unsystematisch sind. Bisher sind Versuche, diese abzuschaffen, regelmäßig gescheitert. Derzeit herrscht zudem keinerlei Transparenz darüber, welche (gerade der indirekten) Subventionen zu welchem Steuerausfall führt und ob die angedachte Wirkung erreicht wird oder Mitnahmeeffekte überwiegen.

Frage: Gefahr für wen/für was???

Der Begriff Subvention wird unterschiedlich ausgelegt. (VWL/Steuern). Bitte eine Begriffsbestimmung vornehmen!!!

Vorschlag

Hier bitte den zu diskutierenden Vorschlag einfügen. Die endgültige Formulierung wird später im Pad erfolgen. Entsprechend bei der Diskussion nicht zu sehr auf einzelne Formulierungen abstellen.

Es wird vorgeschlagen in das Wahlprogramm folgende Aussage aufzunehmen:

Die Piratenpartei erkennt an, dass Subventionen sinnvolle wirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen des Staates darstellen können. Subventionen müssen immer zielgerichtet, transparent und zeitlich beschränkt sein. Über die Jahrzehnte wurde gegen diese Grundsätze regelmäßig verstoßen. Insbesondere im Steuerrecht verstecken sich eine Vielzahl von Subventionen, die häufig nicht mehr klar erkennbar sind.

Bereits im Jahr 2003 wurde die sog. Koch-Steinbrück Liste mit versteckten Subventionen erstellt. Bis heute haben es die etablierten Parteien nicht geschafft, diese Subventionen wesentlich abzubauen.

Wir fordern daher, dass alle im Steuerrecht enthaltenen versteckten Subventionen konsequent ((Schritt für Schritt???)) abzubauen sind. Soweit die Subventionen als wirtschaftlich sinnvoll beurteilt werden, sollen sie durch zielgerichtete, transparente und zeitlich beschränkte Maßnahmen außerhalb des Steuerrechts, also durch eine direkte Subvention (ähnlich der Abwrackprämie) ersetzt werden.

Generelle Frage: Ist die Formulierung "Wir werden daher alle im Steuerrecht...konsequent abbauen." besser? Sie drückt aus, dass die Absicht dann auch in die Tat umgesetzt wird. Fordern kann jeder viel.


Noch eine grundlegende Frage: Sollte die Forderung, die Subventionen zu erfassen und wertmäßgi zu beziffern (und zu veröffentlichen) dabei sein? Das würde alle Aktivitäten vereinfachen und die Auswirkung von Streichungen verdeutlichen.

Begründung

Hier bitte eine Begründung, warum der Vorschlag so erfolgt

Die im Steuerrecht versteckten Subventionen sind höchst intransparent und verkomplizieren das Steuerrecht. Die konsequente Abschaffung dient der Transparenz und Steuergerechtigkeit

Auswirkungen

Hier bitte kurz darstellen, wie sich nach Einschätzung des Initiators der Vorschlag fiskalisch auswirken wird. (Keine exakten Berechnung notwendig, soweit dies nicht einfach möglich. Aber wir müssen bei allen Vorschlägen die fiskalischen Auswirkungen beachten. Es ist zu erwarten, dass eine Vielzahl von Subventionen ersatzlos gestrichen werden kann. Hier können sich deutliche Steuermehreinnahmen ergeben.



Pro&Contra

Hier bitte nur kurze Argumente eintragen. Längere Kommentare und Ausführungen bitte weiter unten unter Kommentare eintragen.


PRO

  • Holger: Der Abbau indirekter Subventionen über das Steuersystem zu Gunsten von direkten Subventionen ist grundsätzlich begrüßenswert, da hierdurch auch das Haushaltsrecht des Parlamentes (Bundestag/Landtag) gestärkt wird. (Oder sollen die Subventionen gänzlich wegfallen?) Problematisch könnte jedoch die Mitgliedschaft in der EU werden, da alle neuen Subventionen (auch die offensichtlichen indirekten) erstmal in Brüssel unter die Lupe genommen werden.
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CONTRA

  • Holger Contra zur Formulierung "Wir werden daher alle im Steuerrecht...konsequent abbauen." (Alternativvorschlag) Diese Formulierung ist vermessen. Wir sind noch nicht im Bundestag und haben dort schon gar nicht mehr als 50%. Daher können wir nur fordern, nicht machen. Andere Formulierung "Wir setzen uns dafür ein..." statt "Wir fordern..." vielleicht besser.
  • Dein Account
(i)Die Liste kann während der Bearbeitungsphase oder schon davor erstellt und erweitert werden, hier bitte immer eine Quelle auf der verlinkten Referenzseite, Deine Position zum Thema und/oder einen Verweis hinzufügen.
Die Diskussion zum Thema findet auf der verlinkten Diskussionsseite im Themenkontext statt.
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Diskussion zum Thema

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Kommentare

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Christoph Puppe 10:46, 11. Mai 2012 (CEST) Vorschlag die Est zu erwähnen:

Textbaustein zur Diskussion: Wir lehnen versteckte Subventionen wie besonders die Steuersubventionen ab. In der Vergangenheit wurden diese stark benutzt, dies führte zum komplexesten Steuersystem aller Zeiten. Besonders die ESt ist hier betroffen. Ein Bierdeckel-Modell sieht verführerisch einfach aus, ignoriert aber, dass der Staat diese Regelungen für notwendige Lenkungszwecke und auch Umverteilung genutzt hat. Auch wurden diese teilweise sehr sinnvollen Anreize oft für Steuerflucht missbraucht und ist daher aktuell einer der Hauptgründe für die fehlenden Lastengerechtigkeit.

Langfristig sollte also eine ESt ohne versteckte Subventionen angestrebt werden. Dies ist nur in einem Prozess zu erreichen, in dem die Versteckten Subventionen in offene und transparente Subventionen umgewandelt werden. So sollen die ESt Schlupflöcher verschwinden und nur noch dort gefördert werden, wo dies auch gewollt wird.

auf Fragen nach Details: "Das ist sehr Komplex, um gerecht, fundiert und ohne schaden zu agieren, benötigt diese Antwort mehr Zeit als auf einen Bierdeckel passt. Daher sind wir: für ein Kommission die das Thema angeht und z.B. an der Koch-Steinbrück Liste weiter arbeitet."

Frank & Frei 23.54, 8. Juni 2012

1) Grundsätzlich sollten alle Subventionen einer strengen Prüfung auf Notwendigkeit unterzogen werden. Soweit irgendwie vertretbar sollten Subventionen abgeschafft, gekürzt und zeitlich begrenzt werden, auf jeden Fall aber aus dem Steuerrecht rausgenommen um direkt gewährt zu werden.

2) Ich habe mir erlaubt, an den ersten Satz des Programmentwurfes das Wort "können" anzuhängen.

3) Sonder-Afa für Baudenkmäler (7i EStG) abschaffen. Wenn Denkmäler gefördert werden sollen, dann über direkte Zuschüsse. Der 7i wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Teilweise werden quasi alle Baukosten an einem Denkmal anerkannt, teilweise nur die denkmalbedingten Mehrkosten. Das können riesige Unterschiede sein. Aus Gründen des Vertrauensschutzes müssen Altfälle von der Streichung ausgenommen bleiben. (Nebenaspekt: Die Feststellung der Höhe der Kosten ist willkürlich, sie werden teilweise Jahre später gekürzt und die nachzuzahlende Steuer mit 6 % verzinst, die ihrerseits steuerlich nicht geltend gemacht werden können.)

4) Verringerten MwSt.-Satz abschaffen. Dies bringt jährlich 23 Mrd. Euro. Umgelegt auf alle Köpfe ergibt das monatlich knapp 25 Euro pro Kopf. Mehr bringt diese ach so heilige Subvention tatsächlich nicht. Dieser Betrag könnte als Kopfpauschale an jeden Bürger ausgezahlt werden bzw. auf ein BGE draufgeschlagen werden. Der MwSt.-Irrsinn hätte ein Ende.

5) Subventionen für Landwirtschaft: Abschaffen mit langen Übergangsfristen. Wir haben ohnehin sehr niedrige Lebensmittelpreise. Unsere Landwirtschaftssubventionen fördern vor allem Großbetriebe. Sie schaden der Wirtschaft in Entwicklungsländern indem wir einerseits deren Märkte mit Dumpingprodukten überschwemmen und anderseits unsere Märkte damit faktisch abschotten. Die Abschaffung der Landwirtschaftssubventionen in Neuseeland hat der Landwirtschaft nach kurzem Aufheulen zu neuer Blüte verholfen. Änderung sind nur auf EU-Ebene und damit faktisch kaum möglich.

Peter Weissbach 18. Juli 2012

Ich sehe das Thema ebenfalls als so komplex an, das sowohl die Forderung nach Transparenz durch Umwandlung indirekter Subventionen in direkte, als auch die Einberufung einer Kommission gerechtfertigt ist.(ja, hier macht es, im Gegensatz zu anderen Themen, wo man einfach nur mal einen Standpunkt haben muss, Sinn)

Man sollte aber schon definieren, nach welchen Prioritäten man eine Streichliste zu sortieren gedenkt und der Kommission eine Marschrichtung vorgeben, Vorschlag:

- Subventionen mit zweifelhaftem Aufwand / Nutzen: Beispiel: Solarförderung vs. erneuerbare Energien allgemein

- Bagattellsubventionen mit hohem Verwaltungsaufwand: diverse Mini Sparzulagen etc.

- Subventionen die übergeordnetem Lenkungsinteresse zuwiderlaufen, z.B. Ausnahmen von der Energiebesteuerung

Als überhaupt potentiell beibehaltenswert einzustufen, aber regelmässig zu überprüfen, sind Subventionen, wo der Lenkungszweck unstrittig ist und anders nicht erreicht werden kann, oder wo die Abschaffung der Subvention wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand nur geringe Einsparungen erbringen könnte.

(Warum? Aufgrund des objektiven Nettoprinzipes muss der Gesetzgeber unzählige Abzüge zwangsläufig zulassen. Eine Pauschalierung ist oft, auch wenn sie formal eine Steuersubvention darstellt, aus Gründen der Vereinfachung akzeptabel)

Allgemeine Regeln für die Zulässigkeit von Subventionen zu finden fällt schwer, ich hätte aber eine Idee, wie man z.B. Subventionen auf Länderebene unattraktiv machen könnte: z.B. in dem man unterstellt, das ein Land was stark subventioniert auch über eine dementsprechend höhere Finanzkraft verfügt als für die Bewältigung seiner hoheitlichen Aufgaben nötig, und von daher in der Lage ist, einen höheren Anteil in den Länderfinanzausgleich einzuzahlen. Eine Art Subventionssteuer sozusagen. Damit würde ein Wettbewerb entstehen, die beabsichtigten Zwecke mit möglichst geringem Einsatz von Subventionen zu erreichen.

Quellen-Grundlageninformationen

Subvention

Der Begriff Subvention ist nicht eindeutig, wie auch in Wikipedia nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Subvention

Eine konkrete Legaldefinition gibt es in § 264 Abs. 7 StGB zum Subventionsbetrug:

Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist

1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuersubvention

Koch-Steinbrück-Liste

Die Koch-Steinbrück-Liste wurde im Jahr 2003 unter Führung der ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch und Peer Steinbrück erstellt. In ihr werden unter anderem die in den folgenden Unterabschnitten genannten steuerlichen Regelungen (keine vollständige Aufzählung) als Steuersubventionen bezeichnet.[12] Dabei werden auch steuerliche Regelungen als Subventionen bezeichnet, die im Subventionsbericht der Bundesregierung nicht als Subventionen aufgeführt sind.

Die Beschränkung des Abzugs von Aufwendungen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (Ansatz der Entfernungspauschale wie Werbungskosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer) ist mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 für verfassungswidrig erklärt worden, da die Regelung eine nicht gerechtfertigte Abweichung von dem objektiven Nettoprinzip darstellt und folglich mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (Gleichheitssatz).[13] Koch und Steinbrück sind weiterhin der Ansicht, dass es sich bei der Entfernungspauschale um eine Subvention handele.[14]

Einkommensteuer

Eigenheimzulage Entfernungspauschale (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Arbeitnehmerpauschbetrag (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Sparerfreibetrag der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen Freigrenze von 50 € monatlich für Arbeitnehmer bei bestimmten Sachbezügen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (aus wirtschaftspolitischen Gründen kein Abbau vorgesehen) Freibetrag für Belegschaftsrabatte Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen der halbe Steuersatz für betriebliche Veräußerungsgewinne (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Unternehmern allgemein Steuerermäßigung und Sonderausgabenabzug für Parteispenden Freibetrag für Abfindungen Abzugsfähigkeit von betrieblichen Bewirtungsaufwendungen und Geschenken (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Freibetrag Land- und Forstwirte Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen Minderung der Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft Freibetrag für Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Freiberuflern

Absetzung für Abnutzung in der Einkommensteuer:

Degressive Absetzung für Abnutzung für Mietwohnbauten (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Erhöhte Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten Degressive Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Halbjahres-Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten) Sofortiger Betriebsausgabenabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)

Altersbezügebesteuerung in der Einkommensteuer: (wird als Steuersubvention eingestuft, vorläufig ist aber kein Abbau geplant)

Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung Lohnsteuerpauschalierung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen Steuerliche Regelung zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersvorsorge in §10a EStG Altersentlastungsbetrag (nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten)

Erbschaftsteuer

Ansatz von niedrigen Ertragswerten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen für Zwecke der ErbSt Freibetrag bei Erbschaft/Schenkung von Betriebsvermögen Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen

Umsatzsteuer

Befreiung der Auftragsforschung von Hochschulen in der Umsatzsteuer Befreiung der ärztlichen Leistungen (noch kein Abbau vorgesehen) Befreiung der Sozialversicherungsträger, Medizinischen Dienste, Altenheime usw. (noch kein Abbau vorgesehen) Steuerbefreiung für die Verschaffung von Versicherungsschutz (noch kein Abbau vorgesehen) Steuerbefreiung der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter (aus wirtschaftspolitischen Gründen kein Abbau vorgesehen)

Sonstiges

Arbeitnehmer-Sparzulage Mengenstaffel bei der Biersteuer Steuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Körperschaftsteuer Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei der Gewerbesteuer Steuerbefreiung von Krankenhäusern in der Gewerbesteuer (noch kein Abbau vorgesehen) Steuerbegünstigung von Agrardiesel im Mineralölsteuergesetz Steuerbegünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr im Mineralölsteuergesetz Steuerbegünstigung für Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr nach dem Stromsteuergesetz

Subventionsberichts des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2010: Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

"Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth."

Studie des Instituts für Weltwirtschaft Kiel: Haushaltskonsolidierung und Subventionsabbau: Wie der Staat seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen kann

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung Autor
06.05.2012 In Arbeit Themenseite Angelegt --K-H Withus




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