HH:Landesprogramm/Stadtentwicklung

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Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Hamburg und soll daher inhaltlich nicht verändert werden.



Stadtentwicklung

Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat angesichts der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung in der Stadt Hamburg einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demographischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung müssen durch eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören die Bereitstellung eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes, der Erhalt von historisch bedeutsamer Bausubstanz und von städtischen und sozialen Strukturen, die Vermeidung der Zersiedelung von Landschaft und Natur und der Erhalt von zusammenhängenden Kulturlandschaften.

Bauen und Wohnen

Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für jedermann bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung Hamburgs zu beobachten die sich in der Konzentration von Armut in den Großwohnsiedlungen am Stadtrand sowie einer intensiven Gentrifizierung, also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen, der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Gentrifizierung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung, sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein verstärkter sozialer Wohnungsbau unabdingbar. Der derzeit angestrebte Drittelmix, also ein Drittel Sozialwohnungen, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau und ein Drittel Eigentumswohnungen führt zu einem beständig weiter sinkenden Bestand an Sozialwohnungen. Diesen Trend gilt es umzukehren.

Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden. Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.

Die Große Koalition hat inzwischen eine sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Die bleibt allerdings weit hinter den Forderungen der PIRATEN zurück und wird auch von Mieterverbänden als "Mietpreisbremschen" kritisiert. Unsere Forderungen nach echter Mietendeckelung, auch bei Neuvermietungen von Neubauten und nach Sanierung, erhalten wir deshalb aufrecht. Die Mietpreisbremse muss in jedem Fall in ganz Hamburg umgesetzt werden.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein. Die Bauaufsicht als Kontrollinstanz ist deutlich zu verstärken.

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, bis diese nachweislich die Gründe, die zuvor zur Sperrung geführt haben für zukünftige Bauaufträge behoben haben. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.

Alters- und Familiengerechtes Bauen und Wohnen

Die Piratenpartei setzt sich für ein generationsübergreifendes Wohnen ein. Die Stadtentwicklung, der Wohnungsbau und die sozialen Infrastrukturen müssen als Reaktion auf den demographischen Wandel damit stärker den Bedürfnissen einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung angepasst werden. Wir wollen den barrierearmen Umbau von Wohnraum sowie die Anpassung an die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen. Alle Neubauten sind barrierearm, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, beispielsweise Krankenhäuser und Bahnhöfe, muss das Prinzip der Barrierearmut gelten.

Energetische Sanierungen

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass nach vorgenommener energetischer Sanierung eine Mieterhöhung maximal in Höhe der durchschnittlichen Energiekosteneinsparung gestattet wird. Aus der Energiesanierung darf dem Mieter bei durchschnittlichem Heizwärmeverbrauch kein finanzieller Nachteil entstehen. Zur Finanzierung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden können von den Eigentümern Fördermittel zur Energieeinsparung für die Sanierung von Wohnraum (KfW, Städtebauförderung, EU-Fonds etc.) in Anspruch genommen werden. Die Piratenpartei fordert eine Selbstverpflichtung des Landes Hamburg, entsprechende Fördermittel zu beantragen, um eine Kostensteigerung für Mieter von Wohnungen aus städtischer Hand durch Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.

Sicherung bezahlbaren Wohnens

In Hamburg wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Nachfrage nach größeren Wohnungen, anhaltender Trend zu Einpersonenhaushalten, geringere Einkommen, steigende Mieten durch "Aufwertung" und vor allem der Rückzug der öffentlichen Hand bei der Schaffung preiswerten Wohnraums. Einen sozialverträglichen Wohnungsbau wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn die Kompensationsmittel für Wohnraumförderung wegfallen.Bezahlbaren und vor allem alters- und familiengerechten Wohnraum wird dann nur in den Randlagen der Stadt angeboten werden können, während die teuren Innenstadtlagen einer besser verdienenden Zielgruppe vorbehalten bleiben. Dies führt zu einer nicht akzeptablen sozialen Differenzierung in unserer Gesellschaft.

Die Piratenpartei fordert daher eine dauerhafte Förderung eines gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Bundes- und Länderebene. Dieser sichert nicht nur Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Haushalte, er spart letztlich auch Sozialhilfegelder und wirkt dämpfend auf das allgemein ansteigende Mietzinsniveau. In diesem Zusammenhang soll auch der genossenschaftliche Wohnungsbau und kooperativ, nicht-kommerziell organisierte Beteiligungsgesellschaften zum gemeinschaftlichen Bau oder Erwerb von Häusern gefördert werden, der den Zweck hat, preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Hand muss im Rahmen transparenter Planung Rechenschaft darüber ablegen, welche Grundstücke sich im öffentlichen Besitz befinden und warum diese nicht für die Schaffung preiswerten Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Infrage kommende Grundstücke sollen dabei vorrangig für genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau verwendet werden.

Städtische Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern nach Projektqualität in Erbbaupacht, mit monatlichen Pachtabschlägen vergeben werden. Projekte von Genossenschaften und im sozialen Wohnungsbau sind dabei zu bevorzugen.

Modernisierungsumlagen abschaffen

Derzeit können Eigentümer die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen mit 11% p.a. auf die Miete umlegen. Diese Umlage wird dauerhaft erhoben, auch wenn die Modernisierungsmaßnahmen längst abbezahlt sind.

Die Große Koalition plant aktuell die Modernisierungsumlage auf 10% p.a. und auf die tatsächlichen Kosten zu begrenzen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung aber unzureichend. In Übereinstimmung mit Mieterverbänden fordern wir weiterhin die komplette Streichung der Modernisierungsumlage.

Mietendeckelung bei Neuvermietung

Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen, durchschnittlichen Vergleichsmiete nach gültigem Mietenspiegel liegen.

Grundmietenerhöhung

Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15% in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt soll als ordnungswidrig gelten.

Alternative Wohnformen

Mit dem sozialen Wandel unserer Gesellschaft geht auch eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und Wohnpräferenzen einher, der derzeit stadtpolitisch noch zu wenig Rechnung getragen wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch alternative Wohnformen - wie etwa Bauwagenplätze - legalisiert werden. Geeignete Standorte für alternative Wohnformen sind auf Basis partizipativer Verfahren zu bestimmen.

Sozialer Wohnungsbau

Die Piratenpartei fordert eine Neuorientierung der Wohnraumförderung der FHH (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz - HmbWoFG) mit dem Ziel, den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) zu stärken. Um einer sozialen Entmischung der Gesellschaft entgegenzuwirken soll der Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen vorrangig in den Stadtteilen erfolgen, deren Wohnbevölkerung einen hohen oder mittleren Status aufweisen und die eine stabile bzw. positive Entwicklungsdynamik zeigen.

Wohnungsbaupolitische Ziele müssen sich am Bedarf orientieren. Derzeit fallen ständig mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue geschaffen werden, sodass die Zahl der Sozialwohnungen beständig sinkt. Deshalb muss die Quote für den sozialen Wohnungsbau mindestens von 30% auf 50% erhöht werden.

Das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA / GWG soll verpflichtet werden Unternehmensüberschüsse in den sozialen Wohnungsbau zu reinvestieren. Auch die Bindungsfristen von Sozialwohnungen müssen verlängert werden um den Bestand ausbauen zu können.

Schutzschild gegen Gentrifizierung

Mit dem Öffnen der sozialen Schere zwischen armen und reichen Stadtteilen in Hamburg ist eine Neubewertung vieler innenstadtnahen Altbauquartiere verbunden, in denen im Vergleich zur Gesamtstadt weit überproportionale Mietpreissteigerung zu beobachten sind. Dieses als Gentrifizierung bekannte Phänomen führt zu einer weiteren Entmischung der Einkommensgruppen und einer Verschärfung der sozialräumlichen Polarisierung. Die Piratenpartei lehnt diese unsoziale Politik, die auf Kosten der einkommensschwächeren Einwohner Hamburgs geht, grundsätzlich ab und fordert einen Schutzschild gegen Gentrifizierung, der aus Komponenten der Beobachtung der sozialräumlichen Entwicklung sowie Interventionen auf dem Wohnungsmarkt besteht.

Gentrificationmonitoring

Die Piratenpartei setzt sich für eine Weiterentwicklung des RISE-Sozialmonitorings ein, der zukünftig nicht nur soziale Benachteiligung, sondern auch sogenannte "Aufwertung" messbar machen soll. Hierzu müssen auf der kleinräumigen Ebene statistische Indikatoren wie etwa der Modernisierungsstand der Wohngebäude, die Mietpreisentwicklung, das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereitgestellt werden.

Soziale Erhaltungsverordnungen

Bei Entwicklungen, die auf Gentrifizierung hindeuten, muss umgehend der Erlass von Sozialen Erhaltenssatzungen für die entsprechenden Gebiete geprüft und bei Bedarf zeitnah erlassen werden. Weiterhin soll geprüft werden, in wie fern das Instrument der Sozialen Erhaltenssatzung zur wirkungsvollen Eindämmung von Gentrifizierung geeignet ist, oder ob Hamburg auf eine Reform von §172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten) hinwirken soll, um eine Regulation der Mietentwicklung als Teil der Erhaltenssatzung festzuschreiben.

Mietergemeinschaften sollen ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung der von ihnen bewohnten Immobilien bzw. beim Neubau anstelle der alten Immobilie gewährt werden. Bei Neubau gelten die Mieter als berechtigt, denen aufgrund des Abrisses die Kündigung ausgesprochen wurde bzw. die mit Begründung des Abrisses selbst die Kündigung ausgesprochen haben. Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft bzw. in einem Wohngemeinschaftsprojekt ist finanziell zu fördern und die ausreichende Versorgung der Hamburger mit preiswertem Wohnraum muss sichergestellt werden.

Maklerunwesen abschaffen

Diese Forderung ist durch die Große Koalition aktuell in Umsetzung. Die Maklerverbände leisten allerdings noch heftigen Widerstand. Wir fordern deshalb weiterhin: Maklergebühren für Mietobjekte sollen nicht länger vom Mieter getragen werden müssen, da sie ihm in Städten mit stark umkämpften Mietwohnungsmarkt keine Vorteile bringen. Da die Dienstleistung des Wohnungsmaklers dem Vermieter zu Gute kommt und dieser sie beauftragt, muss der Vermieter auch die Kosten hierfür tragen.

Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum

Um dem ausufernden spekulativen Leerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder als Ferienwohnungen, in Hamburg Einhalt zu gebieten, soll das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) konsquenter als bisher angewendet werden. Darüber hinaus fordert die Piratenpartei eine Ergänzung um folgende Punkte:

  • Eigentümer von Wohnraum sollen einer bußgeldbewehrten Anzeige bei einem Leerstand, der länger als 3 Monate andauert, verplichtet werden
  • Der Stadt Hamburg soll ein Belegungsrecht eingeräumt werden, wenn 3 Monate nach Bußgeldverhängung keine Vermietung erfolgt ist
  • Nach Leerstand von mehr als 12 Monaten soll ein beschleunigtes Vermietungsverfahren Anwendung finden
  • Nach Leerstand von mehr als 6 Monaten z.B. bei Abriss- bzw. Neubauplanung soll eine Zwischenvermietung angeordnet werden können
  • Bei Sanierungs und Umbaumaßnahmen dürfen Wohnungen höchstens doppelt solange wie allgemein üblich leer stehen.

Darüber hinaus soll das Personal in den Wohnraumschutzabteilungen aufgestockt werden. Die Besetzung von widerrechtlich leerstehendem Wohnraum soll entkriminalisiert werden.

Stadtplanung

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln.

Auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Bezirke / Kommunen) soll die jeweils betroffene Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.

Verfahren zur Bürgerbeteiligung

Der Begriff der "Bürgerbeteiligung" bezeichnet die Partizipation der Bürger an politischen und planerischen Entscheidungen. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen, also formellen, Beteiligungsverfahren und zum anderen die freiwillige, die informelle, Bürgerbeteiligung. Durch die Beteiligung der Bürger soll Jedermann die Möglichkeit gegeben werden, seine Interessen im Planungsverfahren zu wahren. Eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung erhöht hierbei die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen. Im Planungsprozess sollen verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung angewendet werden.

Einsatz neuer Informations- und Kommunikationsmedien

Die Piratenpartei fordert und fördert die verstärkte Nutzung neuer Kommunikationsmedien zur Information und Beteiligung der Bevölkerung. Für die vereinfachte und beschleunigte Durchführung von Beteiligungsverfahren kann das Internet eingesetzt werden, der Begriff der "E-Partizipation" umfasst dabei alle internetgestützten Verfahren. Wie bei den klassischen Beteiligungsverfahren ist auch bei der E-Partizipation zwischen den formellen und informellen Verfahren zu unterscheiden.

Freier Zugang zu Planungsunterlagen

Um eine erfolgreiche Partizipation der Bürgerschaft an politischen und planerischen Entscheidungen zu ermöglichen ist es notwendig, alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen ohne unnötige Barrieren öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern. Nur dadurch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ängste frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen.

Dieser freie Zugang zu Planunterlagen soll zum einen über den herkömmlichen analogen Weg, zum anderen aber auch über den neuartigen digitalen Weg ermöglicht werden.

Stärkere Kooperation aller Ebenen

Wir wollen fördern, dass die staatlichen Ebenen, also Bund, Land, Kommune, aber auch die Bürger, besser zusammenwirken, um allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und Maßnahmen effektiver durchzuführen. Neben dieser intrakommunalen und interkommunalen Kooperation soll auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Bereichen der Planung intensiviert werden. Diese verstärkte Kooperation ist, genauso wie gleichwertige Lebensverhältnisse, eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und die Beteiligung der Bürger.

Erhalt der Uferzonen an Hamburgs Gewässern

Die Ufer der Hamburger Fließ- und Stillgewässer dienen auch der Erholung der Hamburger sowie der Tierwelt als Lebensraum, bzw. Nistplatz. Die Piratenpartei Hamburg spricht sich für den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von solchen Uferzonen aus. Der Erhalt von Uferzonen hat gesamtstädtischen Charakter. Eine vollständige Bebauung der Uferflächen sollte nur im Ausnahmefall erfolgen.

Gedenkstätte Lohsepark

Die Piratenpartei Hamburg unterstützt die Planungen der „Gedenkstätte Lohsepark“ und fordert die Kulturbehörde auf, weiterhin eine breite Einbindung der Betroffenenverbände zu betreiben. Der 16. Mai 1940 war der Tag der ersten Deportationen in die Vernichtungslager des NS-Regimes. In Erinnerung an diesen Tag wollen wir einen jährlichen Gedenktag, am 16.05., an die Deportationen von Juden, Roma und Sinti einrichten und damit an das Geschehene erinnern. In die zu schaffende ständige Ausstellung am Lohsepark sollen Betroffenenverbände eingebunden werden um eine glaubhafte Aufarbeitungs- und Erinnerungskultur zu verwirklichen.

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