HH:Landesprogramm/Kultur

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Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Hamburg und soll daher inhaltlich nicht verändert werden.



Kultur und Medien

Kulturelle Belebung äußerer Stadtteile

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine kulturelle Belebung der äußeren Hamburger Stadtteile ein. Diese soll durch eine Förderung von Kulturbetrieben insbesondere außerhalb des Hamburger Zentrums erfolgen. Ein dezentrales und diversifiziertes Kulturangebot unter Beteiligung der Bürger in den einzelnen Stadtteilen ist zu bevorzugen.

Freiräume statt Fassaden

Die Piratenpartei lehnt eine Kulturpolitik, die sich ausschließlich am Stadtmarketing orientiert ab. Kultur ist ein Grundbedürfnis der Bewohner dieser Stadt. Sie geht über einen Standortfaktor für Unternehmen und die Ausrichtung auf touristische Angebote hinaus. Eine öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Kultur bedeutet nicht nur, die bestehenden Strukturen - wie Theater, Museen und Denkmäler - zu erhalten, sondern Menschen zu neuem kulturellen Schaffen zu befähigen. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich deshalb dafür ein, dass die Stadt Hamburg und ihre Bezirke aktiv Freiräume für Kultur schaffen, die nicht erst durch Besetzungen und Kämpfe erstritten werden müssen.

Hierzu gehört die unbürokratische Genehmigung von Zwischennutzungen in nicht bewohnbaren, leerstehenden Gebäuden und auf leerstehenden Flächen für kulturelle Zwecke. Die Bezirksämter sollen dazu verpflichtet werden, alle Flächen und nicht bewohnbare Gebäude im städtischen Besitz zu veröffentlichen, die eine Zwischennutzung ab zwei Monaten ermöglichen, um Kulturschaffenden dort Freiräume zu gewähren.

Der Leerstand in nicht bewohnbaren Gebäuden, die für eine Zwischennutzung augenscheinlich in Frage kommen, soll - ähnlich wie im Hamburger Wohnraumschutzgesetz bei illegalem Leerstand von Wohnraum - mit Bußgeldern sanktioniert werden. Sollten Ermahnungen und Sanktionen nicht zur Beendigung des Leerstandes in nicht bewohnbaren Gebäuden führen, fällt das Belegungsrecht an den jeweiligen Bezirk, um eine Zwischennutzung zu ermöglichen.

Bei Neubau sind den betroffenen kulturellen Einrichtungen und Kulturschaffenden, die nicht einer vorherigen Zwischennutzung entstammen, vor Abriss- und Baugenehmigung neue Räume am gleichen Ort oder in Nähe ihres ursprünglichen Wirkens vertraglich zu garantieren.

Erhalt des Digitalen Erbes

Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses „Digitale Erbe“ archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.

Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist.

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass in Hamburg ein Museum für Digitale Kunst entsteht. Hier sollen nach Möglichkeit alle in Hamburg erstellten Computerprogramme archiviert und ausgestellt werden.

eSport anerkennen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anerkennung des elektronischen Sports (eSport) und seine Gleichstellung mit anderen Sportarten ein, um der wachsenden Bedeutung des eSport in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dafür sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit eSport-Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können. Zudem ist eine Integration des eSport in bestehende Sportvereine, Wettbewerbe und Programme, etwa der Behörde für Inneres und Sport, zu ermöglichen und zu fördern.

Wunschbuch-Digitalisierung

Analog zu dem Projekt "DigiWunschbuch" der Universitätsbibliothek Göttingen soll es in Hamburg in Zukunft möglich sein, die Buchbestände der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und anderer staatlich finanzierten Bibliotheken in Hamburg zu durchsuchen, auf eigene Kosten digitalisieren zu lassen und damit als Digitalisierungspate des konkreten Werkes zu fungieren. Damit haben interessierte Leser und Leserinnen die Möglichkeit, schriftstellerische Werke ohne Ortsgebundenheit zu rezipieren und versetzen gleichzeitig andere Menschen in die Lage, diese Bücher ebenfalls in digitalisierter Form zu lesen. In diese Forderung ist explizit der gesamte Bestand der Bibliotheken eingeschlossen, nicht nur der gemeinfreie Teil. Hiervon unberührt bleiben Förderungen von staatlicher Seite für Digitalisierungsprojekte. Diese sollen weder gekürzt noch ersetzt werden, sondern vielmehr ausgebaut und als Aufgabe für das 21. Jahrhundert begriffen werden. Die Schwarmfinanzierung bietet lediglich eine zusätzliche Möglichkeit zur Digitalisierung konkreter Einzelwerke, die für bestimmte Gruppierungen oder Individuen interessant sind und deren Befreiung in den öffentlichen Raum.

Förderung von Computer- und Videospielen

Computer- und Videospiele besaßen schon immer die doppelte Rolle eines Wirtschafts- und eines Kulturgutes. Stand in den letzten Jahrzehnten vor allem die wirtschaftliche Bedeutung eines Spieles im Vordergrund, so ist in den letzten Jahren immer mehr eine Verlagerung zur kulturellen und künstlerischen Bedeutung von Spielen zu beobachten. Dies geschah nicht zuletzt auch aufgrund der Öffnung des Marktes für kleinere unabhängige Entwickler. Hamburg ist eines der deutschen Zentren der Computer- und Videospielproduktion. So gewannen Hamburger Entwicklerstudios, wie auch Hamburger Studenten, schon mehrfach beim Deutschen Computerspielpreis.

Die Stadt Hamburg förderte Spieleentwickler bereits früh und half ihnen etwa bei der Gründung ihres Unternehmens, oder der Finanzierung konkreter Projekte, wurde zuletzt jedoch zurückgefahren. Dieses Engagement der Stadt sollte wieder aufgenommen werden. Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass wieder eine Computer- und Videospielförderung bei der Kulturbehörde angesiedelt und aus dem Kompetenzbereich der Staatskanzlei entfernt wird. Zudem soll die Förderung ausgebaut werden, so dass eine gezielte Förderung von Kleinst-. Klein- und Großprojekten möglich wird. Um Spiele zu fördern, die für den Europäischen oder auch Weltmarkt entwickelt werden sollen, ist eine Kooperation mit der Wirtschaftsbehörde anzustreben um so Hamburgs internationale Stellung zu stärken und auszubauen.

Bei der Zusammensetzung des Gremiums soll weiterhin darauf geachtet werden, dass nicht nur Politiker, sondern auch weiterhin Experten aus Kunst und Kultur, der Forschung und lehre sowie auch der Medien aus dem Bereich der Computer- und Videospiele an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass etwa bei den Jugendschutzkriterien keine strengeren Maßstäbe angesetzt werden, als etwa bei der Filmförderung. Eine Gleichbehandlung von Video- und Computerspielen mit Filmen ist zu gewährleisten.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Piratenpartei Hamburg möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und stärken. Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet nicht zuletzt über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet hier eine wichtige unabhängige Ergänzung und oft auch ein notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien.

Reform der Rundfunkfinanzierung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benötigen eine solide finanzielle Basis, um ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen zu können. Dafür gibt es ab 2013 eine Haushaltspauschale und Betriebsstättenabgabe, die über die GEZ eingetrieben wird. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diese Pauschale pro Haushalt ab, weil zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt die persönlichen Verhältnisse aller beteiligten Personen offenbart werden müssen. Da unabhängiger Journalismus und ungehinderter Zugang zu Kultur, Bildung und Wissen der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, möchten wir eine individuelle Pauschale für jede volljährige Person einführen. Betroffene der Befreiungs- und Ermäßigungsgründe im 15. RAEStV, wie BAföG-Empfänger, ALG-II-Empfänger, oder Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, sollen auch von der personenabhängigen Abgabe befreit sein. Die Ermäßigung von Seh- und Hörbehinderten soll wieder, wie bis Ende 2012 üblich, durch eine vollständige Befreiung ersetzt werden. Wenn ohnehin jede natürliche Person durch ihre persönliche Abgabe an der Finanzierung teilnimmt, ist auch eine Betriebsstätten- oder KFZ-Abgabe nicht mehr zu rechtfertigen. Diese sollen ebenfalls entfallen. Den Einzug der allgemeinen Abgabe soll in Zukunft das Finanzamt übernehmen und damit die GEZ vollständig ersetzen. Eine Weitergabe von Einwohnermeldedaten an die GEZ, sowie Kontrollen von Wohnungen oder Betrieben entfallen dadurch ebenfalls.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezieht seine Legitimität aus seiner Unabhängigkeit. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn eine unabhängige Finanzierung sichergestellt ist. Eine Finanzierung durch staatlich kontrollierte Steuern kommt also nicht in Frage, da die finanziellen Möglichkeiten sonst direkt der politischen Einflussnahme unterliegen. Die Unabhängigkeit muss allerdings auch vor wirtschaftlichen Interessen bewahrt werden. Auf eine Finanzierung über Werbeeinnahmen oder Sponsoring soll daher generell verzichtet werden.

Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten

Um die Grundversorgung sicherzustellen, produzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihren Gebühren eigene Inhalte. Die Piratenpartei Hamburg möchte diese Werke der Gesellschaft zur freien Benutzung, Veränderung und Weitergabe zur Verfügung stellen. Dafür sollen alle Eigenproduktionen und alle überwiegend durch Rundfunkgebühren finanzierten Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden, die auch eine kommerzielle Weiterverwertung ausdrücklich erlauben. Um die Weiterverwertung zu erleichtern, setzen wir uns dafür ein, dass auch die Rohdaten von öffentlich finanzierten Werken frei zur Verfügung gestellt werden.

Die Piratenpartei Hamburg spricht sich gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus immer noch enthalten ist.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen, auch Menschen mit eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit. Um das zu erreichen soll die Untertitelung des Fernsehprogramms stark ausgebaut werden. Wo immer möglich soll eine 1:1 Untertitelung zur Verfügung gestellt werden, ansonsten mindestens sinngemäße Untertitel. Das Angebot an Gebärdensprachendolmetschern und Audiodiskreption soll stark ausgebaut werden.

Die Webseiten der Sendeanstalten müssen ebenfalls barrierefrei nutzbar sein und z.B. mit technischen Hilfsmitteln für Blinde lesbar sein. Die Hilfsmittel wie Untertitel und Audiodiskreptionen müssen auch in den Mediatheken und sonstigen Publikationskanälen durchgängig zur Verfügung stehen.

Inhaltliches Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe die Grundversorgung mit dem ganzen Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei lokalen Programmen und Spartensendungen oder -kanälen zu, die in kommerziellen Angeboten keinen Raum finden. Die Piratenpartei Hamburg möchte die Vielfalt des Programms durch den Erhalt digitaler Spartenkanäle und ähnlicher Angebote sicherstellen. Dort könne auch neue Programmideen erprobt werden.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen TV-Programms können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder. Bei der Selektion und Produktion von Sendungen müssen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.

Zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört auch das Sicherstellen von Meinungsvielfalt im politischen Diskurs in der Gesellschaft. Durch seine Programme soll es jedem ermöglicht werden sich unabhängig über alle relevanten Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren. Da diese Vorgänge immer häufiger die gesamteuropäische Gesellschaft oder europäische Institutionen betrifft, möchte die Piratenpartei Hamburg die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt dazu nutzen eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit herzustellen. Zu diesem Zweck sollen politische Vorgänge in den verschiedenen Institutionen der EU, europaweite politische Themen und überregional relevante Debatten innerhalb der verschiedenen europäischen Länder einen deutlich größeren Raum in Programmgestaltung bekommen.

Aufbau der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Anpassung der Zusammensetzung des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Über eine entsprechende Änderung des NDR-Staatsvertrag sollen, zusätzlich zu den bisherigen, mindestens folgende Organisationen zur Entsendung von Vertretern berechtigt werden:

  • eine islamische Dachorganisation
  • eine säkulare, weltanschauliche Vereinigung
  • eine Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung
  • eine Interessensvertretung der Internetbenutzer, z.B. der Chaos Computer Club e.V.
  • eine Organisation der Roma und Sinti

Im Rahmen dieser Änderung des Staatsvertrages werden wir uns ebenfalls dafür einsetzen, den Proporz der elf Parteienvertreter in diesem Gremium an die realen Zusammensetzungen der entsprechenden vier Landesparlamente anzupassen, der derzeit einseitig die zwei größten Parteien bevorzugt.

Der Rundfunkrat des NDR ist pluralistisch besetzt und soll die verschiedenen Interessen der Gesellschaft in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hineintragen. Die Sitzungen des Rundfunkrats sind allerdings nicht öffentlich. Eine Bewertung der Interessensvertretung durch die Gesellschaft ist so nicht möglich.

Wir möchten, dass die Sitzungen des Rundfunkrats des NDR grundsätzlich öffentlich sind und nur in begründeten Ausnahmefällen einen geschlossenen Teil haben dürfen. Damit die Öffentlichkeit sich ein Bild von den Vorgängen im Rundfunkrat machen kann, sollen die Sitzungen live im Internet gestreamt und in der entsprechenden Mediathek zur Verfügung gestellt werden.

Der Intendant spielt als Leiter des NDR die wichtigste Rolle in der Exekutive der Rundfunkanstalt. Deswegen ist bei der Besetzung dieses Postens besonders auf Staatsferne achtzugeben. Zur Zeit wird der Intendant vom Verwaltungsrat vorgeschlagen, der diesen auch in seiner Amtsführung überwachen soll. Der Rundfunkrat ist als pluralistisches Gremium allerdings besser geeignet einen tauglichen und politisch neutralen Intendanten zu finden. Zu diesem Zweck soll der Rundfunkrat eine Findungskommission einrichten, die in einem ergebnisoffenen Verfahren geeignete Kandidaten findet und dann dem Rundfunkrat zur Wahl vorschlägt.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern sollen diese in Zukunft eine größere Rolle beim Personal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spielen. Die Piratenpartei Hamburg möchte erreichen, dass Menschen mit Behinderungen in den Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zuschauer sichtbarer werden und so zu einem normalen und selbstverständlich akzeptierten Teil des öffentlichen Selbstverständnisses werden.

Reform des ZDF

Der oberste Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seine Unabhängigkeit und Staatsferne. Seine inhaltliche Ausgestaltung wird von Vertretern vieler verschiedener gesellschaftlicher Gruppen bestimmt, nicht jedoch direkt von der Politik. Beim ZDF kann davon in der Praxis aber leider keine Rede sein. Im 77-köpfigen Fernsehrat befinden sich allein 19 Vertreter verschiedener Regierungen, sowie weitere 12 Vertreter der Parteien, außerdem noch Vertreter verschiedener Kammern und Kommunalpolitiker. Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Zusammensetzung inzwischen für verfassungswidrig erklärt. Insgesamt stammt weit mehr als die Hälfte des ZDF-Fernsehrats aus der Politik oder dem direkten Umfeld davon. Auch viele Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen sind zusätzlich in Parteien engagiert.

Die Piratenpartei Hamburg wird sich dafür einsetzen den politischen Einfluss auf das ZDF drastisch zu reduzieren. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei keine Zielvorgabe, sondern das verfassungsrechtliche Minimum an Staatsferne. Wir setzen uns für eine umfassende Reform des ZDF ein, nach der Regierungsvertreter generell nicht mehr im ZDF-Fernsehrat vertreten sind. Auch die Praxis der Berufung der Vertreter der meisten Gruppen durch die Ministerpräsidenten muss beendet werden. Stattdessen ist jede vertretungsberechtigte Organisation im ZDF-Staatsvertrag konkret zu benennen und jeder davon das Recht einzuräumen ihre Vertreter selbst und unabhängig bestimmen zu können.

Die Entsendung von Regierungsvertretern in den Verwaltungsrat des ZDF ist ebenso abzulehnen. Durch den hohen Anteil an Regierungsvertretern im Verwaltungsrat und die durch den stark parteilastigen Fernsehrat gewählten Personen, kam es leider immer wieder zu politisch motivierten Eingriffen in die Arbeit des Intendanten oder, wie im Fall Brender, des Chefredakteurs und damit mittelbar ins Programm des ZDF. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Verwaltungsrat komplett vom neu formierten, staatsunabhängigen Fernsehrat gewählt wird.

Bei den Sitzungen des ZDF-Fernsehrats sind bisher nur die Haushaltsberatungen öffentlich. Eine weitere Öffentlichkeit der Sitzungen muss erst vom Fernsehrat beschlossen werden. Um die Arbeit des Fernsehrats und seiner Mitglieder besser beurteilen zu können, möchten wir dies ändern. Die Sitzungen sollen nur noch dann geschlossen sein, wenn dies explizit beschlossen wird, weil begründete Ausnahmefälle vorliegen. Ansonsten wollen wir grundsätzlich öffentliche Sitzungen, die für einen besseren Zugang live im Internet gestreamt und auch nachträglich in der Mediathek des ZDF vorgehalten werden.

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