BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Rentenmodell für das 21.Jahrhundert

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von AG 60+, Mauri Fischbein, Manfred Plechaty.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
SP01
Beantragt von
AG 60+, Mauri Fischbein, Manfred Plechaty
Programm

Landesprogramm Bayern

Schlagworte Pro
solidarisch, gerecht, fair, kooperativ
Schlagworte Contra
Abbau von Privilegien (Beamte, Richter, Politiker ...)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Programmpunkte als Programmteil "Rentenpolitik" in das Programm der Piratenpartei Landesverband Bayern aufzunehmen.

Dieser Programmantrag basiert auf dem Positionspapier P 80 beschlossen auf dem Landesparteitag 2012.1 in Straubing

Programmpunkte:

1. Wir sind für eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle Bundesbürger. In die Rentenkasse zahlen alle Bundesbürger einkommensabhängig ein.

2. Wir sind für eine staatlich abgesicherte obligatorische Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insolvenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.

3. Wir sind für die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle Bürger für eine Zusatzrente ansparen können.

Das Programm lehnt sich an das bestehende Rentenmodell in der Schweiz und Schweden an.

Ziele:

1. Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends

2. Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung

3. Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen

Begründung

Das Scheitern der derzeitigen Rentenpolitik hat folgende Gründe:

beitragsfremde Leistungen, die nicht ausgeglichen werden die finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein, keine Beamten und Selbständigen, Kapitaleinkünfte sind nicht berücksichtigt) Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden) Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt) Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU) Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt. Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.

Einzelheiten:

zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) Einzahlung durch alle Einwohner (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Nichtselbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen ...).

Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung verfassungsgemäß ist oder eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt sein muss. Diese sollte dann aber wesentlich höher als heute (5.600€) sein, oder komplett aufgehoben werden. Aus der Gesamteinzahlung folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung wie heute in der Schweiz ( zur Zeit - Untergrenze 13.920 Schweizer Franken - Obergrenze 27.840 Schweizer Franken p.a. ) für alle Rentenbezieher. Die untere Grenze soll in ihrer Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG) genügen. Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung ...). Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe dem Existenzminimums entspricht und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).

zu Programmpunkt 2. Betriebliche Zusatzversorgung

Alle Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.

zu Programmpunkt 3. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)

Der Bürger kann eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. Ein Staatsfonds mit günstigen Gebühren nach schwedischem Modell wird alternativ zu Bank- und Versicherungssparplänen angestrebt.

Allgemeines

Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit teilweise langen Übergangszeiten gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muss durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Die Einberufung einer Kommission zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert. Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge. Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen). Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet. Das Programmpapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Programmantrags entsprachen, aufgenommen. Die Programmpunkte 1-3 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden. zweite Zeile etc.






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Manfred Plechaty
  2. Mauri Fischbein
  3. Harald Damskis
  4. Heabeat
  5. Michael Jobst
  6. Volker Kusterer
  7. Gerhard Döbereiner
  8. Bernhard Häusler
  9. Ronnie Rigl
  10. ValiDOM
  11. paul

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx Das haben wir schon auf dem letzten LPT als Positionspapier beschlossen. Da Positionspapiere ohnehin ins Programm einfließen, gibt es keinen Grund, das nochmal als Programmantrag zu beschließen.
    • Manfred Plechaty Dass Positionspapiere automatisch zu Programmen werden wäre mir neu. Würde auch der 2/3 Mehrheit von Programmen vs. 1/2 von Positionen widersprechen. Richtig ist aber, dass auch Positionen für das Wahlprogramm genutzt werden können.
      • Mit diesem Antrag haben wir explizit noch einmal beschlossen, dass die Positionspapiere ins Wahlprogramm einfließen. --cmrcx 12:34, 7. Sep. 2012 (CEST)
      • Wie auch auf der Rentnerveranstaltung in Diessen wieder einmal gesehen, wird ein großer Unterschied zwischen Programm und Position gemacht. Wenn wir damit frühzeitig die Zielgruppe erreichen wollen, ist der Auftrag der Basis für ein Programm notwendig. --Manfred Plechaty
  2. CSteinbrenner Faschismusalarm! Gesetzliche Rente nur noch für Bundesbürger, und alle die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben bleiben außen vor... toll wie das hier unter geschoben werden soll. Die diesbezügliche Kritik in Liquid Feedback von mir und anderen wurde bisher beflissentlich trotz mehrfacher Editierung des Antrags ignoriert.
    • Manfred Plechaty Nein, jeder der in die Rentenkasse einzahlt kriegt auch was raus, dieser Rechenmodus bleibt unberührt. Die Grundrente aus dem Antrag gibt es aber nur für Bundesbürger.
      • Mauri Fischbein In der Sitzung der AG 60+ am 3.9.12 wurde beschlossen, das Wort Bundesbürger durch den Begriff Bürger zu ersetzten. Im LQFB Antrag für den BPT in Bochum ist dies bereits geschehen.
  3. Benjamin Stöcker (keine Staatliche Förderung von Privatrenten)
    • Mauri Fischbein Im Antrag Punkt 3. beziehen wir uns auf staatliche Absicherung der Ansparung, nicht von Förderung
  4. PiraToe 1: ja, damit BGE finanzieren 2: keine Staatliche Förderung von Privatrenten, Aufheben des Dogmas "Erwerbsarbeitsplatz" 3: Nein, Bürger ohne ausreichendem Einkommen können nicht sparen.
  5. wigbold #Komplette Umgestaltung der Rentensysteme notwendig. Es wird vollkommen ignoriert, dass es verschiedene Rentenanstalten gibt. Zudem werden Zuschüsse aus Steuern nicht erkannt, oder dass durch Beitragszahlungen auch Ansprüche verhältnismäßig entstehen müssen, ... Der Abbau der Privilegien ist wesentlich Egalisierung der (individuellen) Verhältnisse. Was mit Abbau von (rechtlichen) Privilegien oder Gleichbe*recht*igung nichts zu tun hat. - Reiner Populismus adressiert an eine überwiegende Bevölkerungsgruppe, der potentiellen Rentenempfänger, die sich verständlicherweise um die Finanzierung sorgen.
  6. Volkerm Stimme Wigbold zu. Antrag greift nicht tief genug.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Rot-Grün haben es 1998 leider verpasst, eine Bürgerversicherung einzuführen. Jetzt ist es zu spät. Die Bundessozialministerin weist aktuell darauf hin, dass frühere Normalverdiener als Rentner ab ca. 2030 ungefähr soviel Rente erhalten werden wie gleichaltrige Sozialhilfeempfänger nach SGB Leistungen erhalten, die nie Rentenbeiträge bezahlt haben (z.B. geringverdienende Selbständige wie Buchhändler). Die Rentenbeiträge sind also zunehmend "für die Katz" - trotz versicherungsfremder Arbeitgeberbeiträge. Die gerade gescheiterte Absicht des BMAS, Selbständige zwangszuversichern, zeigt, dass sich niemand zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen lassen will. Darum sollten wir besser ein generelles steuerfinanziertes Grundsicherungssystem (eine Form von BGE) favorisieren, das die Rente langfristig ersetzt. Bis dahin sollten Anspruchs- und Finanzierungsdefizite durch Steuern aufgefangen werden (bisher: 1% des USt-Aufkommens, dreimal erhöhte Anteile an der Mineralöl- bzw. Energiesteuer). Mehr ist finanziell nicht drin, weil mehr Beiträger auch vermehrte Rentenansprüche zur Folge haben. An den strukturellen Folgen der demographischen Entwicklung führt kein Weg vorbei. Perikles
  • Also erstmal: ich sehe viel positives in dem Antrag und er ist meiner Meinung nach eine Ausgangsbasis für eine Positionierung. Habe allerdings einen Kritikpunkt und eine Rückfrage (beides hält mich im Moment von einer Zustimmung ab): 1) Kritikpunkt ist, dass die staatlich abgesicherte private Zusatzrente (bzw. deren Zinsgewinne) komplett steuerfrei sein soll. Das bedeutet praktisch eine steuer- und abgabenfreie langfristige Anlageform, die Herkunft des Geldes und die Verwendung nur für die Rente lässt sich kaum kontrollieren. So kann das ausgezahlte Geld auch die Ausbildung der Enkel oder den Hausbau der Kinder finanzieren. Das ist an sich natürlich nicht schlecht, andere Anlageformen zielen da ja auch drauf ab, nur werden diese besteuert. Wenn der Staat schon Garantien und Absicherungen gibt, soll er auch von den Zinsgewinnen etwas haben. Will man einen zusätzlichen Förderungseffekt, lässt sich z. B. ein reduzierter Steuersatz einführen. Inkonsequent ist das auch, weil alle anderen Kapitalanlagen zur Finanzierung der Grundrente herangezogen werden sollen, während die private Zusatzrente frei von Steuern und Abgaben bleiben soll, wenn man sie sich leisten kann. 2) Rückfrage zum Antrag: Was passiert mit der vorgesehenen Betriebsrente, wenn jemand im Laufe seines Lebens in 10-15 Firmen gearbeitet hat? "Wandert" diese mit bzw. verteilt sie sich auf die Firmen? CEdge