Archiv:2010/Antragsfabrik/Satzungslose Gliederung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von ArnoldSchiller.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Gliederungen ohne Satzung
Änderungsantrag Nr.
T001
Beantragt von
ArnoldSchiller
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7 - neuer Absatz
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge

§ 7 - Gliederung

hinzufügen:

(4)(a) Diese Satzung ist für Untergliederungen entsprechend anzuwenden, wenn keine Gliederungssatzung vorhanden ist und eine Satzung nach geltendem Gesetz erforderlich ist.
(b) Das Wort "Bundesparteitag" ist in diesem Fall entsprechend durch "Mitgliederversammlung" zu ersetzen.
(c) Das Wort "Bund" oder "Bundes" ist in diesem Fall entsprechend für die Gliederung durch die jeweilige Gliederungsbezeichnung zu ersetzen.

Begründung

Manch einer ist ja für Scherze wie die Abschaffung Bayerns zu haben. "Soweit mir bekannt ist, haben alle Bezirksverbände eine eigene Satzung und es ergibt sich für die Bezirksverbände damit keine Änderung. Sollte ein Bezirksverband es nicht geregelt haben, wie der Fall zu regeln ist, dass irgendeine Untergliederung keine Satzung hat, dann wäre spätestens mit der Landesverbandssatzung die satzungslose Gliederung mit einer Satzung versehen, wenn es das Gesetz erfordert. Der Kreisverband Nürnberg hätte dann die Satzung erhalten und statt Land würde überall Kreis stehen und statt Landesparteitag Mitgliederversammlung. Die Gründung des KV Nürnberg wäre dann daran nicht gescheitert. " Antragsfabrik_Bayern/Satzungslose_Gliederung






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Thomas
  2. Flexi 17:15, 13. Mär. 2010 (CET)
  3. Sebastian Pochert 19:16, 21. Mär. 2010 (CET)
  4. DaWi 14:24, 29. Mär. 2010 (CEST)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias
  3. NetAndroid
  4. Oliver Schönemann
  5. Andreas Hölzl
  6. NineBerry
  7. Haide F.S.
  8. Jonas M.
  9. eckes
  10. Franz Rauchfuss
  11. Bragi
  12. Thomas F
  13. ValiDOM
  14. --Steto123 16:01, 31. Mär. 2010 (CEST)
  15. Aratec
  16. Datenritter 23:04, 31. Mär. 2010 (CEST)
  17. SteffenO 14:14, 2. Apr. 2010 (CEST)
  18. Christian Hufgard 10:32, 3. Apr. 2010 (CEST)
  19. Aleks A
  20. Anthem
  21. Andena 20:27, 4. Apr. 2010 (CEST) Thema der Landesverbände
  22. Nplhse 12:29, 6. Apr. 2010 (CEST)
  23. Sbeyer 00:22, 8. Apr. 2010 (CEST)
  24. DeBaernd 17:11, 11. Apr. 2010 (CEST)
  25. Monarch 20:57, 11. Apr. 2010 (CEST)
  26. -- Privacy 11:40, 18. Apr. 2010 (CEST)
  27. Eisenmann 11:43, 13. Apr. 2010 (CEST)
  28. DanielSan
  29. icho40
  30. Toertsche 21:24, 17. Apr. 2010 (CEST)
  31. Thomas-BY
  32. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Mean2u 14:49, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Nichtrechtsfähige Untergliederungen

Nach PG müssen nur BV und LV eigenständig ind rechtsfähig sein. Weitere Untergliederungen können rechtlich unselbständig sein - und deren Rechte und Pflichten werden dann durch den nächst höheren Verband geregelt. Sinnvoll ist dies zB dort, wo man nicht zu viel organisatorischen Überbau möchte - weil die Personaldecke dünn ist, aich aber dennoch - zB für Kommunalwahlen als "offizielle" Gruppe vor Ort präsentieren möchte. Wie dies in den einzelnen LV geregelt wird sollten wir deren Souveränität überlassen - grundsätzlich sollten sich aber Piraten in Untergliederungen - entsprechend der Gebietskörperschaften des Landes zusammentun können. Hier gibt es landesrechtliche UNterschiede - Bayern hat Bezirke mit tatsächliche Teilübertragung von Kompetenzen, andere Bundesländer haben dies nicht bzw. auf eine reine (direkt landesabhängige) Direktionsebene eingegrenzt (Sachsen), in der auch keine politsche Willensbildung erfolgt. -- Privacy 11:34, 18. Apr. 2010 (CEST)

Auslöser

Auslöser war dieser Beschluss --ArnoldSchiller 05:11, 3. Mär. 2010 (CET)


Parteigesetz bricht Bundessatzung bricht Landessatzung bricht ...

§ 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung (1) Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen.

Sobald eine "niedere" Satzung oder ein Einzelvorschrift der "niederen Satzung" gegen eine(n Teil der) höhere Satzung verstößt, ist die entsprechende Vorschrift der "niederen Satzung" unwirksam, gleichsam tritt die höhere (Bundes/Landes) Satzung in Kraft. Nichtsdestoweniger darf keine Satzung gegen das Parteiengesetz verstoßen. --Idee 18:00, 24. Feb. 2010 (CET)

Das ist ja nach dem Parteiengesetz sowieso der Fall! Was passiert aber wie im Fall Nürnberg, wo die Gliederung explizit gar keine Satzung beschliesst und der Landesverband dann den KV Nürnberg nicht anerkennt? Die Gründung für nichtexistent erklärt, weil die Gründer keine Satzung beschlossen haben? --ArnoldSchiller 19:53, 27. Feb. 2010 (CET)
Wenn man für satzungslose Gliederungen die Regelungen der Bundespartei übernimmt, haben diese aber relativ viel Personalaufwand. Sie müssen dann einen sehr großen Vorstand und ein eigenes Schiedsgericht wählen. Da wäre es doch einfacher, eine eigene Satzung zu beschließen. Wer eine neue Untergliederung gründen möchte, soll einfach eine Satzung beschließen. Jonas M. 17:02, 14. Mär. 2010 (CET)

Niedere Gliederungen können als unselbständige Institutionen bestehen - sie sind dann halt nicht selbst rechtsfähig - d.h. zuständig ist danm die nächsthöhere rechtsfähige Teilgliederung (z.B. für die Kontoführung ...) -- Privacy 11:27, 18. Apr. 2010 (CEST)

Diskussion in Bayern

Antragsfabrik_Bayern/Satzungslose_Gliederung

Was für das Land gilt, gilt auch für den Bund. Das soll auf niederster Ebene entschieden werden und schon gleich mal gar nicht den Bundesparteitag beschäftigen. Benjamin Stöcker

Es geht dabei gar nicht darum, was die niederen Ebenen entscheiden wollen, es wäre nur eine Absicherung für den Fall, dass sich ein Landesverband eine ungültige Satzung gibt und damit keine gültige Satzung vorhanden wäre. Der Landesverband Bayern hat ja behauptet, dass die Parteienfinanzierung gefährdet ist, wenn der KV Nürnberg keine gültige Satzung hat. --ArnoldSchiller 16:25, 22. Feb. 2010 (CET)
Wir haben alle LVs gegründet, mit Satzung, von daher sehe ich das Problem nicht. Ich gehe davon aus, dass diese gültig sind. Wenn ein LV eine Nichtsatzungsregelung treffen will, soll er das tun. Ich sehe eher in dem Vorschlag ein Problem, weil die Satzung manche Dinge explizit den LVs auferlegt. Sollten diese "ohne Satzung" sein, dürfte dies problematisch sein. --Trias 10:17, 24. Feb. 2010 (CET)
Piraten Deutschland an der Botschaft von Rio gründen einen satzungslosen Ortsverband ... weiss nicht, ob die nach dem Gesetz in Rio eine Satzung brauchen oder nicht; im Zweifelsfalle hätten sie eine, wenn das Gesetz es erfordert. Landesverband X löst sich auf, Bezirksverband y besteht weiter, weil er sich auf die Landessatzung verlassen hatte, verliert aber alle seine Paragraphen, die auf den LV verweisen und ist quasi damit satzungslos.... Im IDEALFALL kommt die Satzungsänderung nie zur Anwendung, weil dies oder jenes nicht passiert. Der LV Bayern hat die Gründung des KV Nürnberg nicht anerkannt, weil der keine Satzung hatte. Wenn nun der KV Nürnberg aber von Bundespiraten anerkannt wird, dann ist er ein satzungsloser Kreisverband bei den Bundespiraten, der nicht Mitglied des Landesverbandes Bayern wäre. Ich glaube zwar kaum, dass der KV Nürnberg mit der Bundessatzung glücklich würde, aber auch das wäre ein Fall, wo dann der KV Nürnberg nicht satzungslos wäre (vorausgesetzt, er würde von den Bundespiraten als Gründung anerkannt). --ArnoldSchiller 19:33, 27. Feb. 2010 (CET)

Kollision

Der Vorschlag kollidiert mi anderen SÄAs. Bitte so formulieren, dass dies nicht mehr der Fall ist, sonst kriegen wir vermutlich Probleme. --Trias 10:45, 24. Feb. 2010 (CET)
Kollidiert es nach der Änderung noch? --ArnoldSchiller 19:43, 27. Feb. 2010 (CET)

Die minimale Satzung...

...die ein Verband haben muss, um anerkannt zu werden, ist de jure (sinngemäß): "Es gilt die Satzung des übergeordneten Verbands." Der Antrag ist formal juristisch unzulässig. (Gerade mit einem Juristen geklärt.) Datenritter 23:11, 31. Mär. 2010 (CEST)

Ich ziehe das Argument zurück, nach §6 PartG ist das zulässig! Datenritter 23:20, 14. Apr. 2010 (CEST)
Dumm gelaufen, Das gilt nur für die nächsthöherere Ebene, gehört also nicht in die Bundessatzung. Antrag bitte ablehnen. Datenritter 23:26, 14. Apr. 2010 (CEST)