NDS:Landesparteitag/2012.1/Programmanträge

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7. Landesparteitag der Piratenpartei Niedersachsen (2012.1)


Das Antragsbuch ist fertig!

Das fertige Antragsbuch steht zum Download zur Verfügung.

Formale Struktur eines Antrages

Das Antragsbuch für diesen Parteitag soll vollständig automatisch generiert werden. Deswegen muss folgende Struktur unbedingt eingehalten werden, wobei die Teile in eckigen Klammern optional sind:

  1. Aussagekräftiger Titel des Antrages
  2. Antragsteller (Namen oder Pseudonyme der antragstellenden Piraten)
  3. Art des Antrages (Grundsatzprogramm/Wahlprogramm/Positionspapier/Leitline)
  4. Zuständigkeit (Bund/Land/Kreis)
  5. [Zusammenfassung]
  6. Antragstext
  7. Begründung
  8. [Weiterführende Links]

Eine Diskussion über den Antrag ist an dieser Stelle nicht erwünscht. Am besten gibst du unter "Weiterführende Links" eine Möglichkeit an mit dir zu diskutieren. Abschließend sortierte bitte deine Antrag in die unten vorgegeben Themengebiete ein. Solange die vorgegebene Struktur eingehalten wird, ist es auch möglich Unterseiten anzulegen und diese über {{:}} hier einzubinden
Einen Beispielantrag zum copy-and-paste gibt es hier. Solltest du dich mit dem Wiki gar nicht auskennen, irgendwelche Fragen oder Probleme haben, melde dich einfach bei der AG Programm - wir helfen dir gerne weiter.


Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft

Antragsteller

Volker Schendel

Der Antragsteller kann beim LPT leider nicht anwesend sein. mit Genehmigung per E-Mail und vorab persönlich wird der Antrag von Jörg Pfannschmidt, Hannover, übernommen und vorgetragen werden

Art des Antrages

Grundsatzprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Eine grundsätzliche Toleranzaussage der niedersächsischen Piraten

Antragstext

Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm der Piraten in Niedersachsen an geeigneter Stelle einzufügen: „Vielfalt und Respekt in der Gesellschaft In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ist Platz für die verschiedensten Lebensentwürfe und Weltbilder. Jeder Mensch soll sein Leben und seinen Umgang frei gestalten können. Dazu gehört die freie Wahl der Weltanschauung ebenso wie das freie Ausleben kultureller Gepflogenheiten oder subkultureller Ausdrucksweisen. Die freie Wahl der Religion muss ebenso gewährleistet werden, wie die Möglichkeit zum Verzicht auf religiösen Glauben und religiöse Praktiken. Die Piratenpartei steht für eine Gesellschaft, in der niemand seine Überzeugungen verstecken muss, sondern jeder sie offen ausleben kann; in der verschiedenste kulturelle Gepflogenheiten und Traditionen gepflegt werden können und in der sich jeder frei ausdrücken kann. Die freie Entscheidung zu einer Weltanschauung oder kulturellen Zugehörigkeit muss dafür von anderen respektiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Mehrheiten genauso wie Minderheiten tolerant auf Konfrontationen mit Weltanschauungen und Lebensweisen reagieren, die sie nicht selbst teilen. Gegenseitiger Respekt und Toleranz soll die Grundlage für das Zusammenleben in unserer gemeinsamen Gesellschaft sein, wobei der Handlungsspielraum für jeden gleichermaßen von den allgemein gültigen Gesetzen begrenzt wird. Die Diskriminierung von Minderheiten ist dabei ebenso wenig zulässig, wie unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Mehrheiten zugunsten von Minderheiten. Jedes Mitglied der Gesellschaft muss unabhängig von seiner Religion oder Weltanschauung die gleiche Möglichkeit haben, sich an den politischen Prozessen zu beteiligen, die die Regeln für das Zusammenleben bestimmen. Dabei muss sich aber auch jede Religion oder Weltanschauung der allgemeinen Debatte über Werte und Normen in der Gesellschaft stellen. Wir möchten einen lebendigen und offenen Diskurs darüber, wie wir in dieser Gesellschaft miteinander leben wollen, ohne dabei einzelne Gruppen auszuschließen, in den Rahmen einer "Leitkultur" zu zwingen, oder einzelnen Religionen oder Weltanschauungen einen hervorgehobenen Status zuzugestehen. Staatliche Einmischung in die Ausgestaltung der eigenen Persönlichkeit, wie sie sich beispielsweise auch in der Wahl der Bekleidung ausdrückt, lehnt die Piratenpartei ab. Kein Mitglied der Gesellschaft darf auf seine Herkunft, seine Religion oder seine Weltanschauung reduziert werden. Ein solches Denken in Schubladen schafft Gräben, wo keine sein müssten, denn nur wenn Unterschieden mit Dialog und Toleranz begegnet wird, können Gemeinsamkeiten den Zusammenhalt stärken. Daher wollen wir die Vermittlung von Wissen über andere Lebensweisen, Weltanschauungen und Kulturen intensivieren.“

Begründung

Der Text war PA 164 in Offenbach, der dort noch knapp an der 2/3 Schranke scheiterte.

Weiterführende Links

Bildung und Forschung

Reform der Lehrmittel

Antragsteller

Robert Geislinger,Ferhat Ziba

Art des Antrages

Programm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Förderung von Erstellung und Nutzung von Lehrmitteln unter einer freien Lizenz.

Antragstext

Diesen Text nach den Punkt 2.2 "Freie Bildung" mit dem Titel "Freie Lehrmittel" einfügen: Die PIRATEN Niedersachsen treten für die Förderung und Einsetzung von Lehrmitteln ein, die unter einer freien Lizenz stehen. Jeder Mensch muss ungehinderten Zugang zu freien Lehrmitteln haben und das Recht haben sie zu ändern, zu vervielfältigen und weiter zu verbreiten. Unter Lehrmittel fallen Texte, Audio, Video Erzeugnisse in jedweder Form.

Begründung

Dieser Antrag ist die Antwort auf den Schultrojaner. Das eigentliche Problem ist ein Urheberrechtsproblem. Da der Staat die Verantwortung für Bildung hat, muss dieser die Verantwortung und das Recht an den Unterrichtsmaterialien haben, damit Lehrkräfte und Schüler nicht eingeschränkt werden. Schüler und vor allem Lehrer brauchen zudem die Möglichkeit ungehindert auf Lehrmittel aller Art zuzugreifen. Dies ist durch die immer weiterreichenden Forderungen der Urheber und deren Vertreter sowie mit der aktuellen Gesetzeslage in keiner Weise mehr gegeben und die Qualität des Unterrichts wird dadurch massiv negativ beeinflusst.

Weiterführende Links

Diskussion bitte auf der Aktive-NDS ML:

Unterstützer:

Neuformulierung der bereits beschlossenen Leitsätze

Antragsteller

Nds AG Bildung für das Grundsatzprogramm

Antragstext

Freie Bildung heißt freie Entwicklung

Alle Bildungsmaßnahmen haben eine freie Entwicklung des Kindes in allen seinen Facetten und die Entfaltung einer individuellen Persönlichkeit zu unterstützen. Der Werdegang des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen kann unterschiedliche Wege durchlaufen, bei denen soziale, fachliche, kommunikative, personelle Kompetenzen gleichrangig sind.  

Lernen in Partnerschaft.

Der Erziehungsauftrag der Eltern muss durch die gesellschaftlich getragenen Bildungsmaßnahmen und Institutionen unterstützt werden. Lehrinhalte und Lehrpläne sind in Kooperation mit den Betroffenen (Eltern/Schülern/Studierende) offen zu legen. Alle Lernenden haben ein Mitwirkungsrecht. 


Diversität in der Bildungslandschaft

Die Rahmenbedingungen für individuelle Lernwege, Schularten, Schulformen und Bildungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass eine Vielfalt von gesellschaftlich getragenen und freien Einrichtungen möglich sind. Der Besuch jeder gewünschten  Einrichtung muss unabhängig vom Einkommen der Betroffenen möglich sein. Als Nachweis des Bildungsweges gilt ein Bildungspass. 


Dezentral an Lösungen arbeiten

Die kommunalen und privaten Träger von Lern- und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, aufgrund der Nähe zu den Einrichtungen die Zusammenarbeit der Einrichtungen untereinander und der Beteiligten (Eltern/Schüler/Studierende) mit den jeweiligen Einrichtungen voranzutreiben und aktiv zu unterstützen. Ziel soll es sein die jeweils geeignete Lösung für aufkommende Probleme zu erarbeiten. 

Abitur nach Klasse 13

Antragsteller

Titus Tscharntke

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land (Niedersachsen)

Zusammenfassung

Rückkehr zum Abitur nach Klasse 13

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsens möge beschließen darauf hinzuwirken, dass das Abitur nach 13 Schuljahren (G9) wieder eingeführt wird. Hierzu wird in das Wahlprogramm folgendes aufgenommen:

"Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Wiedereinführung des 13-jährigen Abiturs ein!
Die jetzige Form des Abiturs mit 12 Jahren ist nicht hinnehmbar, denn weder Lehrkräfteversorgung, Ausstattung der Schulen noch Lehrstoffmenge sind im Moment den Anforderungen angepasst. Auch für die bisher außerschulisch vermittelte Bildung und Lebenserfahrung, gibt es im neuen G8-Schulsystem keine Zeit und kein Ersatzangebot mehr. Die bestehenden Strukturen ( wie z.B. Vereine ) beginnen bereits sich aufzulösen. In Ermangelung sinnvoller, finanzierbarer und gesellschaftlich akzeptierter Vorschläge wie dies zu ändern wäre, setzen wir uns für eine Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren ein."

Begründung

Die Einführung des 12 jährigen Abiturs zeigt bisher so gut wie nur negative Auswirkungen:

  • Lehrkräfte:
    • Die Anzahl der Lehrkräfte wurde nicht entscheidend erhöht, sondern es wurde aus Kostengründen lediglich die Pflichtstundenzahl für die Lehrkräfte erhöht. Dieses kann nicht mit einer gleichbleibenden Qualität des Unterrichts einhergehen und ist daher abzulehnen.
  • Bildungslücken durch Nachmittagsunterricht:
    • Das gesamte in Deutschland bisher recht etablierte System der Vereine wird durch den Nachmittagsunterricht sehr stark bedroht. Zu der Problematik der immer weiter sinkenden Geburtenraten kommt nun der Fakt, dass Kinder kaum noch Freizeit haben um dieses (Bildungs-)Angebot wahrzunehmen. Die dort vermittelten Fähigkeiten und sozialen Erfahrungen wurden in so gut wie keiner Weise in den Nachmittags- / Ganztagsunterricht integriert! Stattdessen wird ein etabliertes, funktionierendes und ehrenamtliches Bildungssystem quasi einfach abgeschafft. Aus Kostengründen wird in Niedersachsen einfach ignoriert, dass derartige Bildungsangebote in anderen europäischen Ländern in den Unterricht integriert sind! Hier würde es sehr großer Anstrengungen und Investitionen bedürfen um dies zu kompensieren, dazu fehlt jedoch momentan offensichtlich die politische und gesellschaftliche Bereitschaft, sowie die finanziellen Mittel.
  • Überlastung der Schüler (Schutz des Kindes):
    • Viele Kinder haben gerade in ländlichen Gegenden zum Teil sehr lange Anfahrtszeiten zu den Schuleinrichtungen. Für sie sieht ein Schultag in etwa so aus, dass sie um ca. 5:00 Uhr aufstehen und dann um etwa 17:00 Uhr wieder zu Hause sind um dort dann mit den Hausaufgaben zu beginnen und eventuell noch eine Nachhilfe wahrzunehmen. Nachmittagsunterricht kombiniert mit umfangreichen Hausaufgaben, wie zur Zeit in Niedersachen ist als nicht kindgerecht abzulehnen.
      Insgesamt hat die Komprimierung des Lernstoffes auf 12 statt 13 Jahren einen erheblichen Druck auf die Kinder aufgebaut und Lernen wird von den Kindern oft als Bedrohung der persönlichen Freiheit wahrgenommen. Wie bereits der erste 12er Jahrgang im Rahmen des Doppelabiturs zeigte, schaffen sich junge Menschen dann sehr schnell die benötigten Freiräume und so sind die 12er Jahrgänge deutlich weniger geneigt sich am Lernen in der Uni zu beteiligen. Ein Beispiel verdeutlicht hier die Situation: So gab es im Jahr 2011 18% mehr Anfänger im Studienfach Informatik und das im Jahr des Doppeljahrgangs und der Abschaffung des Wehrdienstes! In meinen Augen ein Offenbarungseid! Und auch die jüngeren Schüler zeigen heute häufig bereits alle typischen Stress und Überforderungssymptome.
  • Wehrpflicht:
    • Durch die Abschaffung der Wehrpflicht hat man (zumindest bei den Jungen) bereits ein Jahr gewonnen, so dass die Notwendigkeit die Schule zu verkürzen nicht mehr gegeben ist.


Meinung des Antragstellers:
Die grundsätzliche Idee des 12jährigen Abiturs, man könne in 12 Jahren genau so viel lernen wie in 13 Jahren ist in den Augen des Antragstellers falsch! In einer Welt in der Wirtschaftserfolge so gut wie nur auf Wissensvorsprung und Können basieren wird dieses blinde Streben nach einer schnellen Ausbildung des "Produktionsviehs" auf Dauer fatale Folgen haben und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wird nachhaltig gestört. Anstatt besserer Bildung wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels blind auf eine schnelle Ausbildung und damit längerer Lebensarbeitszeit gesetzt. Dabei wird die bisherigen Qualität der Bildung und damit ein wichtiger Teil der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leichtfertig aus Spiel gesetzt.

Fazit:
Es handelt sich hier nicht um eine grundsätzliche Ablehnung des Abiturs mit 12 Jahren, aber die momentane Umsetzung ist extrem schlecht und hat so gut wie nur negative Seiten. Da es keine sinnvollen Lösungsvorschläge für die mit dem 12-jährigen Abitur Niedersachsens einhergehenden Probleme gibt, sollte man möglichst schnell wieder zu den 13 Jahren zurückkehren bevor z.B. durch das Verschwinden von Vereinen eine Umkehr wenigstens zu alten Qualitäten nicht mehr möglich ist.

Weiterführende Links:

Unterstützer:

Schulkonzept in Niedersachsen

Antragsteller

Nds AG Bildung für das Grundsatzprogramm

Antragstext

Der LPT der Niedersächsischen Piraten beschließt im Folgenden eine Schulstruktur als Grundlage Ihrer Schulpolitischen Aussagen, die bis zum Programmparteitag formuliert werden.


Einleitung

Menschenbild

Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft die Fähigkeit zu lernen besitzt.  Allgemein kann man Lernen als einen Veränderungsprozess begreifen, der als Ergebnis individueller Erfahrung auftritt[1].

Würden Menschen diese Fähigkeit nicht besitzen, so könnten sie nicht nur keine schulische Bildung erwerben, sondern auch keine neue Menschen kennen lernen, sich nicht in unbekannten Städten zurechtfinden und wären nicht in der Lage zu sprechen.

Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass jeder gesunder Mensch bei individueller Förderung jeden erwünschten Abschluss erreichen kann. Ein Schulsystem sollte so aufgebaut werden, dass genau diese Anforderung erfüllt wird.

Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schulen darf nicht zu einer Einbahnstraße nach unten werden, sondern muss sich den individuellen Lebensbedingungen der Lernenden anpassen. Aus diesem Grund muss von der klassischen Stufenstruktur abgewichen und ein in sich verzahntes Schulsystem entwickelt werden.


[1] Mazur, James E. (2006): Lernen und Verhalten. München: Pearson Studium, S.20-21 

 Grafische Darstellung der Schulstruktur

Aufbau

Um die o.g. Anforderung zu erfüllen, sollen zukünftig mehrere gleichwertige Schulen parallel bestehen, die einen Wechsel erleichtern. Die Heterogenität der Schüler wird dabei durch eine Binnendifferenzierung innerhalb der Schulen und nicht mehr durch unterschiedliche Schulformen realisiert.

• Grundschulzeit 6 Jahre

• verschiedene Schulen laufen parallel

• Gesellschaftlich (ggf. staatlich) getragene Schulen, sowie private Einrichtungen • Regel-Schulzeit ist 12 Jahre, für jede Schulform, auf Wunsch ist auch ein Wechsel in die Abiturklasse nach 11 Jahren möglich.;

• das Abiturjahr mit -prüfung ist ausgegliedert

• Eine Schulform (die Stufenschule) ist die, aufeinander aufbauende dreigliedrige Schule (Grund-, Mittel-, Oberstufe) 

• Nach der Mittelstufe ist ein Wechsel in eine Berufsausbildung, eine Gesamtschule oder alternative Schule möglich.

• Ein Berufsabschluss berechtigt zum Eintritt in die Abiturklasse.

• Freie Schulinitiativen (z.B. Montessori, Freinet, Waldorfschulen oder andere) können individuelle Konzepte innerhalb der 12 Jahre realisieren. Über die Genehmigung entscheidet die regionale Schulbehörde.

• Jede Schule bietet einen eigenen Abschluss an, der zum Eintritt in die Abiturklasse berechtigt. Es findet keine zentralisierte Prüfung statt.

• Prüfungsziele/Rahmenbedingungen werden von einer Bildungs-Kommission (aus Verwaltung, Elternschaft, älteren Lernenden/Studierenden) erarbeitet und festgelegt.

• Die Vorbereitung aufs Abitur ist zeitlich nicht auf ein Jahr beschränkt, so dass je nach vorherigem Abschluss prinzipiell jeder in der Lage ist, sich der Abiturprüfung zu stellen.

• Ein Wechsel zwischen allen Schularten/Schulformen ist möglich, und wird über Richtlinien der regionalen Schulbehörde geregelt.

Begründung hinter der neuen Schulstruktur.

Bildung ist essentielle Voraussetzung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und persönlichen Entfaltung. Zur Erhaltung staatstragender Bürger ist der Staat in der Pflicht, geeignete Bildungsangebote vorzuhalten und / oder zu fördern. Das bisherige Schulkonzept in Niedersachsen wird den heutigen Anforderungen nicht gerecht. Wie eine repräsentative Umfrage des Allensbach-Instituts belegt (http://www.lehrerpreis.de/documents/Tabellenband_Laender_2011.pdf – 2227 Teilnehmer, davon 434 Eltern schulpflichtiger Kinder), sehen 57,5% Schwierigkeiten für Schüler, die nach einem erreichten Schulabschluss auch noch einen höherqualifizierten Abschluss (Mittlere Reife oder Abitur) ablegen möchten. Hier ist ein neues Modell zur Durchlässigkeit zwischen den Schulformen vonnöten, wie es die derzeitige niedersächsische Schullandschaft nicht bietet. Während die genannte Allensbach-Studie nur 35,4% Zustimmung zu einer Verlängerung der Grundschulzeit auf insgesamt sechs Jahre in Niedersachsen sieht, wünschen sich 53% der Teilnehmer an der Online-Befragung „Zukunft durch Bildung – Deutschland will's wissen“ (http://www.bildung2011.de/download/Niedersachsen_Ergebnis.pdf) – nicht repräsentativ, aber mit 12.200 niedersächsischen Teilnehmern deutlich stärker besetzt als die Allensbach-Studie – eine Leistungsaufteilung der Grundschüler erst nach sechs Schuljahren. Erforderlich ist weiterhin ein vielfältiges Angebot, um jeden Schüler nach seinen Möglichkeiten und Wünschen entsprechend fordern und fördern zu können. So wie auch Auszubildende in Lehrberufen von der Arbeit im Ausbildungsbetrieb freigestellt werden, um sich auf ihre Prüfung vorzubereiten, sollten auch im Abiturjahr die Prüflinge vom herkömmlichen Schulbetrieb weitgehend freigestellt sein und ihr Abitur extern absolvieren. Externe Vorbereitung und Prüfung erlauben es auch Schülern mit anderen Abschlüssen sowie Älteren, bei entsprechenden Kenntnissen das Abitur zu erwerben, ohne mit anderen Hochschulzulassungen ggf. Beschränkungen bei der Wahl der Studienrichtung hinnehmen zu müssen; damit soll der Forderung nach lebenslangem Lernen besser begegnet werden.


"Die Situation in der Hauptschule ist gekennzeichnet durch eine Schülerschaft, die aufgrund ihrer familiären Situation in der Arbeiterschaft ohnehin in deutlicher Distanz zu den institutionellen Anforderungen der Schule steht. Diesen Arbeiterkindern werden schulische Gratifikationen (Zensuren, Zeugnisse, Abschluss) angeboten, deren realer Wert als äußerst zweifelhaft gelten muss. Daraus ergibt sich eine eher geringe Bereitschaft, den unterrichtlichen Anforderungen <freiwillig> nachzukommen. Hauptschullehrer(innen) reagieren auf die damit verbundenen <Störungen> und <Motivationsmängel>, indem sie sich auf die Disposition von Arbeiterkindern beziehen, bei deutlicher Machtbehauptung und Anwendung entsprechender Zwangsmittel Konformität zu zeigen. Wesentlich anders stellt sich die Situation im Gymnasium dar. Hier findet sich eine Schülerschaft, die durch ihre familiäre Sozialisation bereits sehr gut auf die Schule vorbereitet wurde. Dieser Schülerschaft wird mit dem Abitur eine Gratifikation von real hohem Wert angeboten. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass Gymnasialschüler(innen) insgesamt eine hohe Bereitschaft zeigen, den Leistungs- und Verhaltensanforderungen <freiwillig> nachzukommen, sodass institutionelle Zwangsmittel weitgehend überflüssig sind. 

Dieser Unterschied zwischen der Kommunikationsstruktur in Hauptschule und Gymnasium wird nun in Beziehung gesetzt zu den zukünftigen Berufspositionen ihrer Absolventen: Weil die betriebliche Tätigkeit von Arbeitern häufig in ein enges Netz disziplinärer Kontrolle eingebunden ist, bereitet die Hauptschul-Sozialisation in spezifischer Weise auf solche untergeordneten Berufstätigkeiten vor. Die künftige Tätigkeit von Gymnasiasten in <gehobenen Positionen> bedeutet hingegen, Arbeiten zu verrichten, die nicht ständig überwacht werden können, die reale Aufstiegschancen versprechen und deren gesellschaftliche Privilegien einer ideologischen Absicherung bedürfen. Die notwendigen Verhaltensorientierungen - freiwillige Leistungsbereitschaft, flexible Anpassungsfähigkeit, hohes intellektuelles Niveau bei gleichzeitiger Systemkonformität - werden dementsprechend besonders gut im Gymnasium vorbereitet." (Tillmann, K.-J. (2007): Sozialisationstheorien. Eine Einführung in den Zusammenhang von Gesellschaft, Institution und Subjektwerdung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.; S.181-182)

Sparmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung stoppen

Antragsteller

Max Rother

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ (Erl. D. MK v. 2.5.2011 – 31-51-303/7 – VORIS 21133) werden die Finanziellen Mittel ab 2016 eingestellt, die für das Förderprogramm bereitgestellt sind. Verargumentiert wird dieses durch einen Paradigmenwechsel. Sprachlich auffällige Kinder sollen nicht mehr an einem kindergarten—externen Sprachförderprogramm teilnehmen. Stattdessen sollen die Kindergärtner(innen) im Bereich der Sprachförderung fortgebildet werden. Ist diese Fortbildung Initial abgeschlossen, wird das Förderprogramm eingestellt.

Diese Sparmaßnahme auf Kosten von Kindern ist nicht tragbar. Auch über den dem 31.12.2015 hinaus muss das Förderprogramm weiter bestehen.

Antragstext

Die Sparmaßnahmen bei der frühkindlichen Sprachförderung müssen rückgängig gemacht werden. Dafür muss die zeitliche Begrenzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ aufgehoben werden. Das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen über den 31.12.2015 Bestand haben.

Begründung

Mit dieser Richtlinie wird eine Sparmaßnahme als Paradigmenwechsel verschleiert. Dabei treffen die Sparmaßnahmen Kinder im Kindergartenalter, die in der sprachlichen Entwicklung im Bereich der deutschen Sprache Auffälligkeiten zeigen.
Relevanz als Wahlprogramm, da dieser Erlass in der nächsten Wahlperiode zur Geltung kommt.
Herkunft: Jugendhilfe-Ausschuss

Weiterführende Links

Koexistenz zwischen G8 und G9 Abitur

Gegenantrag

Gegenantrag zu "2.3 Abitur nach Klasse 13"

Antragsteller

Big Arne Tjark Timm

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Schulen optional das Anbieten des G9 Abiturs zu ermöglichen.

Antragstext

Die Piraten wollen in Deutschland eine Wissensgesellschaft etablieren. Dabei können wir es uns nicht erlauben, dass Schüler auf Grund von unnötigen Anforderungen hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Momentan scheitern zum Beispiel Schüler unnötigerweise am G8-Abitur, die prinzipiell in der Lage wären, das Ziel Abitur zu erreichen. Schulen muss es daher gestattet werden, sowohl das G8 als auch das G9 Abitur anuzubieten, falls die entsprechende Form nachgefragt wird. Dazu sind diese Schulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, ohne andere Schulen, zu benachteiligen und die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Schulformen auszuschöpfen.

Begründung

Wir müssen nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre das Schulsystem nochmal umkrempeln. Damit würden wir einige hunderttausend Schüler in ein Chaos stürzen, ähnlich dem der Umstellung von G9 nach G8. Unter Anderem deswegen sollten wir nicht mit der Forderung nach einer Rückehr nach G9 in die Wahl gehen. Übrigens gab es vor der flächendeckenden Zwangseinführung des G8 schon für Schulen die Möglichkeit das G8 für einzelne Klassen anzubieten.

Inneres und Transparenz

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Antragsteller

Olaf Forberger

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Was vom Steuerzahler (mit-)bezahlt wurde, soll dem Steuerzahler unbeschränkt zur Verfügung stehen

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm der Piraten in Niedersachsen an geeigneter Stelle einzufügen: „Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Landesvermessung und die öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.

In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.“

Begründung

Ziel des Antrags sind realistische und nachprüfbare Veränderungen im Land Niedersachsen in der kommenden Wahlperiode. Der Antrag folgt den Gedanken von OpenData und Transparenz. Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird. Außerdem soll der Bürger nicht doppelt belastet werden (erst durch Steuern, dann durch Kosten für Verwaltungsergebnisse).

Beispiel: Geodaten

Die Erfassung und Aufbereitung von Geodaten ist hauptsächlich Landesangelegenheit. "Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Niedersachsen" LGLN: http://www.lgn.niedersachsen.de Unter anderem werden dort - von Steuermitteln finanziert - folgende Informationen ermittelt und/oder bereitgestellt:

  • Grenzen der Landkreise und der Kommunen
  • Luftbilder, Orthophotos
  • Adressinformationen (z.B. Straßenlisten)
  • Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen
  • Landschaftsinformationen (Topographische Informationen)
  • Liegenschaftsinformationen (z.B. Häuser und Hausnummernzuordnung)
  • Informationen zu Brücken (Tragfähigkeit, Durchfahrtshöhen)

Diese Informationen gibt das LGLN aber nur für den privaten Gebrauch und/oder gegen Bezahlung weiter. Dadurch werden freie, offene Initiativen (z.B. OpenStreetMap) behindert. Viele Freiwillige erfassen in der offenen Initiative OpenStreetMap http://osm.org die Geoinformationen und stellen sie frei zur Verfügung. Damit können dann freie Karten oder freie Navigationssysteme hergestellt werden. Um zu überprüfen, ob alle Straßen eines Ortes vorhanden sind, durchwühlen die Freiwilligen derzeit urheberrechtlich nicht geschützte kommunale Müllabfuhrsatzungen nach Straßennamen (obwohl die Straßenlisten in Verwaltungen und LGLN vorliegen). Auf der Seite des LGLN sind bereits viele Schnittstellen vorhanden. Sie müssen nur noch freigeschaltet werden.

Weiterführende Links

Im Gegensatz zum Antrag bei BPT wurde der hier vorliegende Antrag auf Belange des Landes beschränkt. Deshalb wurden öffentlich-rechtlicher Rundfunk und geförderte wissenschaftliche Arbeiten bewußt nicht erwähnt. So ist der Antrag hoffentlich schlanker. (Andere Themenbereiche könnten ja in eigene Anträge einfließen.)

Unterstützer:

Familie und Soziales

Energie und Umwelt

Ablehnung der Förderung von Hydraulic Fracturing (Fracking)

Antragsteller

Clemens John und Jürgen Stemke

Art des Antrages

Parteiprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Verbot der Förderung des Einsatzes von Hydraulic Fracturing (Fracking)

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen lehnt die Anwendung des Hydraulic Fracturing (Fracking) ab. Diese Verfahren, bergen erhebliche Risiken für die Gesellschaft und unsere natürlichen Ressourcen. Die Risiken und die Schwere der Auswirkungen im Schadensfall stehen in keinem zumutbaren Verhältnis zum kurzfristigen, kommerziellen Nutzen dieser Technologie für deren Anwender.


Begründung

Die Verfahren bergen erhebliche Risiken. Selbst das Umweltbundesamt warnt eindringlich davor: "Zusätzliche Risiken, insbesondere für Grund- und Trinkwasser, ergeben sich durch den Einsatz von Chemikalien beim Fracking sowie durch deren anschließende Entsorgung. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf diese Schutzgüter liegen allerdings kaum vor." [Umweltbundesamt, Dezember 2011]

Gefahr für das Grundwasser beseht zum einen durch den Einsatz der Fracking-Chemikalien, das Ausbreiten der Chemikalien und Gifte durch unplanmäßige oder bereits vorhandene Risse und Wegbarkeiten im Untergrund. Es sind Fälle bekannt, in denen sich Gase über weite Gebiete im Trinkwasser gelöst haben. Das so verunreinigte Wasser ist sogar brennbar. Gase, die in Brunnen aufsteigen können zu tödlichen Gasblasen an der Oberfläche oder in Kellern führen.

Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es bei technischen Verfahren immer ein Restrisiko für die Allgemeinheit gibt. dies ist zulässig, wenn dieses in einer annehmbaren Relation zum Nutzen für die Allgemeinheit steht. Dies ist beim Fracking unserer Ansicht nach nicht gegeben.


Weiterführende Links

Änderungen

Antrag von Jürgen nach Rücksprache mit Clemens überarbeitet.

Ablehnung der Förderung von Biogasgroßanlagen - intensivere Förderung bäuerlicher Landwirtschaft

Antragsteller

Christian Jordan

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Ablehnung der Förderung von Biogasgroßanlagen - intensivere Förderung bäuerlicher Landwirtschaft (in Anlehnung an das Wahlprogramm der Piraten Schleswig-Holstein)

Antragstext

Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist es, die Menschen mit gesunder Nahrung zu versorgen. Dieser Aufgabe wird sie immer weniger gerecht. Der Flächenverbrauch sogenannter Energielandwirte in Niedersachsen führt zu stark steigenden Pachtpreisen, die einen wirtschaftlichen Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln erheblich erschweren. Erstmal wurde die Bundesrepublik 2011 von einem getreideexportierenden Land zu einem Importland.

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für die Bäuerliche Landwirtschaft deutlich zu verbessern und sich gegen industrielle Massentierhaltung aussprechen.

Auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden sollen diese auch bevorzugt angebaut werden. Der Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf solchen Flächen soll vermieden werden.

Begründung

Niedersachsen ist landwirtschaftlich geprägt und neben Schleswig-Holstein eines der größten landwirtschaftlichen Verbreitungsgebiete der Bundesrepublik. Der Anbau von Mais für Biogasanlagen nimmt stetig zu und verbraucht sehr viel Fläche, die eigentlich für den Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln geeignet ist.

Die Energielandwirte können erheblich höhere Pachten zahlen, da die Förderung durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) den Wettbewerb verzerrt.Diese Entwicklung muss nicht nur gestoppt werden, es müssen auch wieder mehr Flächen für den Anbau von Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Zudem stellen solche Anlagen durch die enorme Güllezufuhr aus Massentierhaltung eine gesundheitliche Bedrohung dar. Diese Zerstörung der Landwirtschaft und unseres Ökosystems ist eine undurchdachte Folge des Atomausstieges. Mit Antibiotika, MRSA und Keimen kontaminierte Gülle wird zum Gärprozess diesen Anlagen zugeführt und wieder als Dünger auf die Böden gebracht und stellen somit eine Bedrohung für die Bevölkerung dar. Umweltverbände wie der WWF und der BUND haben bereits Studien dazu veröffentlicht.

Weiterführende Links

Tierschutz, Verbraucherschutz

Übernahme der Tierschutzpositionen des Landesverbandes Berlin in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten

Antragsteller

Wolfgang Zerulla Koordinator (vorläufig) der Nds.-AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz

Art des Antrages

Grundsatzprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Tierschutz ist auch Menschenschutz

Antragstext

Zur Abstimmung gestellt wird zunächst der Gesamtantrag, bestehend aus 3 Modulen 1: Nutztierhaltung: Bauernhöfe statt Agrarfabriken 2: Verbandsklagerecht 3: Tierschutz in der Schule Sollte der Gesamtantrag nicht angenommen werden stelle ich hiermit die 3 Module einzeln zur Abstimmung.

Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine Verbesserung des Tierschutzes nach folgenden Punkten ein:

Modul 1: Nutztierhaltung: Bauernhöfe statt Agrarfabriken

Wir setzen uns für die allgemeine, gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung zählenden, bereits festgelegten Kriterien gelten, die eine artgerechtere Tierhaltung ermöglichen. Die PIRATEN Niedersachsen wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Produktion verbessern und ökologisch ausbauen. Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein welches die Tiere fristen, entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefährdungspotenziale für die eigene Gesundheit. Es gilt, landwirtschaftliche Betriebe zurück zu natürlicher Tierhaltung und einem transparenteren und nachvollziehbaren Produktionsprozess zu führen.

Modul 2: Verbandsklagerecht

Die PIRATEN Niedersachsen befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Niedersachsen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Modul 3: Tierschutz in der Schule

Die PIRATEN Niedersachsen begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz und deshalb für die PIRATEN Niedersachsen besonders förderungsbedürftig.

Begründung

Tierschutz ist auch Menschenschutz. Und gerade im Tierhaltungsland Nr. 1 Niedersachsen ist es besonders wichtig sowohl die Tiere wie auch die Landwirte und Verbraucher zu schützen. Hier stehen wir Piraten, wie auch alle anderen Parteien, im Fokus der Bürger. Deshalb sollten gerade die Piraten Niedersachsen dem Vorbild des LV Berlin folgen und grundsätzliche Tierschutzpositionen in das Grundsatz- wie auch in das Wahlprogramm aufnehmen. Auf die Aufzählung diverser Tierschutz- und Lebensmittelskandale, deren Ursache immer mit einer übermäßigen Ausbeutung der Tiere in Zusammenhang steht, sei hier verzichtet, diese dürften noch genügend in Erinnerung sein. Ein entsprechender Antrag ist auch für dem BPT in Offenbach eingereicht worden, konnte aus Zeitgründen jedoch nicht mehr behandelt werden. Umso wichtiger ist es, diesen Antrag in unser Landesprogramm aufzunehmen.

Weiterführende Links

Parteiprogramm des LV Berlin http://wiki.piratenpartei.de/BE:Grundsatzprogramm#Tierschutz

NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Landwirtschaft_Tierschutz_Ernährung_Verbraucherschutz


Landwirtschaft

Übernahme der Positionen des Landesverbandes Schleswig-Holstein zur Landwirtschaft in das Grundsatzprogramm der Nds-Piraten

Antragsteller

Wolfgang Zerulla Koordinator (vorläufig) der Nds.-AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz

Art des Antrages

Grundsatzprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Nachhaltige und gentechnikfreie Landwirtschaft

Antragstext

Zur Abstimmung gestellt wird zunächst der Gesamtantrag, bestehend aus 4 Modulen 1: Biodiversität 2: Niedersachsen als gentechnikfreie Region 3: Gentechnologie in der Landwirtschaft 4: Industrielle Tierproduktion Sollte der Gesamtantrag nicht angenommen werden stelle ich hiermit die 4 Module einzeln zur Abstimmung.

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft spielt in Niedersachsen eine große Rolle. Nicht nur in der räumlichen Gestaltung, sondern auch als ein Wirtschaftsfaktor. In keinem anderen Bundesland werden so viele Nutztiere gehalten und so viele Nahrungsmittel aus Tierprodukten erzeugt wie in Niedersachsen. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft wird der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden.

Modul 1: Biodiversität

Die Piratenpartei setzt sich für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken , Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden. Gerade in Niedersachsen kommt dem Schadstoffeintrag aus der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.

Modul 2: Niedersachsen als gentechnikfreie Region

Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass auch das Land Niedersachsen gentechnikfreie Region wird.

Modul 3: Gentechnologie in der Landwirtschaft

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen. Bisher haftet bei Schäden, die durch gentechnisch verändertes Saatgut entstehen, der Landwirt. Die Piratenpartei fordert auch hier das dringend notwendige juristische Prinzip der Beweislastumkehr. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen/Tieren lehnen wir auf Grund erwiesener Unbeherrschbarkeit ab. Wir setzen uns für die Erhaltung, Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Sorten in Saatgutdatenbanken ein. Entsprechend auch für die Erhaltung alter Nutztierrassen.

Modul 4: Industrielle Tierproduktion

Viele Wissenschaftler fordern ein Ende der Massentierhaltung in Deutschland. Preise von unter 30 Cent für 100g Schweinefleisch sind ein Preisdumping, das Lebensmittelketten nur bieten können, weil die Fleischindustrie auf Kosten der Tiere produziert. Daraus resultieren desolate Haltungsbedingungen für die Tiere und nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen für die Landwirte.

Industrielle Tierproduktion ist nur deshalb möglich, weil Antibiotika und andere Medikamente präventiv eingesetzt werden. Die dadurch verursachte Bildung resistenter Erreger stellt immer mehr eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Doch auch die Gesundheit der Tiere wird akut gefährdet, wie BSE und die massive Zunahme von chronischem Botulismus bei Rindern zeigen.

Die Piratenpartei unterstützt eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft.

Begründung:

Niedersachsen ist das Bundesland mit der höchsten Nutztierquote, den meisten Großanlagen für die Industrielle Landwirtschaft und den größten Gülleproblemen für unsere Umwelt. Deshalb müssen wir weg von der Industriellen Agrarproduktion und wieder zurück zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die derzeitige Intensivhaltung und Turbomast birgt untragbare Risiken sowohl für die Landwirte selbst wie auch für die Verbraucher. Gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel sind ein unkalkulierbares Risiko für unsere Umwelt und für die Menschen hier, deshalb ist die sogenannte grüne Gentechnik abzulehnen.

Weiterführende Links

Parteiprogramm des LV Schleswig-Holstein http://wiki.piratenpartei.de/SH:Landtagswahl_2012/Wahlprogramm#Landwirtschaft

Gentechnikfreie Bundesländer http://www.gentechnikfreie-regionen.de/regionen-gemeinden/gentechnikfreie-bundeslaender.html#c1024

NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Landwirtschaft_Tierschutz_Ernährung_Verbraucherschutz


Bauen und Verkehr

Freier Strandeintritt an Niedersachsens Nordseeküste

Gegen das Missverhältnis von abgabepflichtigen und abgabefreien Stränden

Antragsteller

Janto Just, Schortens (Landkreis Friesland), „Strandpirat“ - Kontakt für Rückmeldungen und Diskussion janto.just@online.de

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Das Land Niedersachsen soll den freien, das heißt durch Sondernutzungen ungehinderten und kostenlosen Zugang zu den Nordseestränden am Festland und auf den Inseln gewährleisten. Soweit eintrittspflichtige Sondernutzungen genehmigt werden, ist ein angemessenes Verhältnis zwischen entgeltpflichtigem und entgeltfreiem Strand zu wahren.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert freien Zugang zu den Nordseestränden am Festland und auf den Inseln. Zugang und Spazierengehen dürfen nicht durch Sondernutzungen gehindert und abgabepflichtig gemacht werden. Soweit für den Kur- und Badeaufenthalt an bewirtschafteten Stränden Entgelte in Form von Kurbeitrag und/oder Eintritt erhoben werden, ist ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand zu wahren.

Zeitnah umzusetzen – Forderungen für das Landtagswahlprogramm 2013 in Niedersachsen:

  • In das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) wird (wie in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) der für jedermann freie und unentgeltliche Strandzugang und Strandaufenthalt als Konkretisierung des Rechts zum Betreten der freien Landschaft für Erholungszwecke (Bundesnaturschutzgesetz § 59) aufgenommen.
  • Land und Kommunen werden im NAGBNatSchG entsprechend der Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 62) verpflichtet, in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Strandflächen, die sich für die Erholung der Bevölkerung eignen, in ausreichendem Maß unentgeltlich bereit zu stellen und zugänglich zu machen.
  • Soweit den Kommunen gestattet wird, für den Aufenthalt an bewirtschafteten Stränden Entgelte zu erheben, stellt das Land ein angemessenes Verhältnis von abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand sicher.

Begründung

Aus Gewohnheitsrecht und allgemeinem Verständnis, aber auch aus Art. 24 der UN-Menschenrechtskonvention ( „Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung“) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) leitet sich der Anspruch und das allgemeine Recht eines jeden Menschen auf ungehinderten und unentgeltlichen Aufenthalt für Erholungszwecke in freier Natur und Landschaft her.

Dieser Begründungszusammenhang ist offiziell anerkannt – siehe dazu die Ausführungen des Bundesamtes für Naturschutz zum "Recht auf Erholung" http://www.bfn.de/natgesis_nutzen-und-schutz-natur.html - und entsprechend findet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von 2009 in § 59 als „allgemeiner Grundsatz“: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“

Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben dieses allgemeine Recht zum Betreten der freien Landschaft in ihren Landesausführungsgesetzen zum BNatSchG für die Nord- und Ostseestrände konkretisiert: „Jeder darf den Meeresstrand auf eigene Gefahr betreten und sich dort aufhalten“, heißt es in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern „darf jede Person den Ostseestrand sowie den Strand an Boddengewässern auf eigene Gefahr betreten und sich dort aufhalten“. Den Kommunen kann zwar eine „Sondernutzung“ (etwa Strandabtrennung für Badezwecke mit Entgelterhebung) gestattet werden, aber es müssen ausreichend entgeltfreie Strände erhalten bleiben: „Bei der Einräumung der Sondernutzung ist ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem Strand einerseits und abgabefreiem Strand andererseits zu gewährleisten“, heißt es in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern fast wortgleich, es sei „ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand zu gewährleisten“.

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 62) verpflichtet „die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts“, also auch die Kommunen, ferner dazu, „in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit“ zu stellen.

Im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BNatSchG ist ein Recht auf freien Strandzugang bisher nicht verankert und in der Realität kann von einem angemessenen Verhältnis zwischen abgabepflichtigem und abgabefreiem Strand nicht einmal entfernt die Rede sein. Nordseeinseln und Festlandstrände sind im Gegenteil fast lückenlos entgeltpflichtig. Entweder wird Eintritt oder es wird Kurbeitrag schon für das bloße Betreten und Spazierengehen erhoben. Das Land erhebt für diese „Sondernutzung“ durch die Kommunen seinerseits Pacht oder wälzt Kosten für den Stranderhalt auf die Kommunen über, statt wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben die im Landesbesitz befindlichen für Erholungszwecke geeigneten Strände der Allgemeinheit für einen kostenlosen Zutritt zur Verfügung zu stellen.

Statt des allgemeinen Prinzips auf freien Zutritt (BNatSchG) ist in der Realität die "Sondernutzung" vorherrschend. Der Zutritt wird an die Bedingung Eintrittsgeld oder Kurtaxe geknüpft. Der uns durch UN-Charta und Grundgesetz zustehende Anspruch auf freien Aufenthalt in Natur und Landschaft für Erholungszwecke (in der Bayerischen Verfassung § 141 entsprechend als "Grundrecht" garantiert) wird uns an Niedersachsens Küste verwehrt.

Die Menschen in Niedersachsen fühlen sich auf diese Weise zugleich um ein altes Gewohnheitsrecht gebracht. Es ist an der Zeit, dieses Recht mit politischen Mitteln zurückzuerobern. Es gehört zu den Prinzipien der Piratenpartei, für Grund- und Jedermannsrechte einzutreten, für die bedingungslose Sicherstellung von Grundbedürfnissen und Teilhabe, für freien, ungehinderten und kostenlosen Zugang zu Gütern, die der Allgemeinheit gehören oder auf die alle Anspruch haben.

Contra-Argument: Die Kommunen refinanzieren aus Kurbeiträgen und Eintrittsgeldern Reinhaltung und Pflege des Strandes sowie Infrastruktur wie Toiletten, Umkleiden, Badaufsicht usw..

Pro-Argument: Ein angemessenes Verhältnis zwischen entgeltpflichtigen und entgeltfreien Stränden muss grundsätzlich gewahrt bleiben. Die Kommunen können vom Land den Verzicht auf Pacht und eine Entschädigung für die Pflege von allgemein zugänglichen Stränden verlangen.

Ergiebige Fundstelle zum Erholungs- und Betretungsrecht: http://www.naturschutzrecht-online.de/naturschutzrecht/erholung

Unterstützer:

Nur noch Gummibäume an Niedersachsens Straßen pflanzen

Antragsteller

Rr

Art des Antrages

Wahlprogramm

Zuständigkeit

Land

Zusammenfassung

Die gefährlichen Laub- und Nadelhölzer am Straßenrand sollen in den nächsten Jahren kostenneutral durch Gummibäume ersetzt werden.

Antragstext

Jährlich verunglücken viele Menschen auf Niedersachsens Straßen an Bäumen. Die PIRATEN Niedersachsen gehen dieses Problem an und sorgen für eine Abschaffung dieser Gefahrenquelle. Die harten Holzbäume sollen im Rahmen der üblichen Baum- und Strauchschnittarbeiten durch formschöne Gummibäume ersetzt werden.

Begründung

Gummibäume sind erwiesenermaßen weniger gefährlich, da sie im Frühjahr nicht ausschlagen. Daher wird die Verkehrssicherheit nachhaltig und umweltschonend verbessert.

Weiterführende Links

Finanzen

Überdenkung des Zinssystems

Antragsteller

Marc Richter

Art des Antrages

Positionspapier/Grundsatzprogramm Zurückgezogen, wird zum nächsten LPT überarbeitet --Stemke 09:22, 5. Feb. 2012 (CET)

Zuständigkeit

Bund/ Land

Zusammenfassung

Eine grundsätzliche Überarbeitung des Zinssystems, zu einem 1 zu 1 Zinsvergabe- und-Zinsnahmesystems, welches zur Verhinderung/Behebung einer Geldforderung dient, die höher als das im Umlauf, von den Banken gezahlte Geld, ist.

Antragstext

Jeder der sich mit der Marktwirtschaft auseinandersetzt, kommt irgendwann zu dem Punkt des Zinssystems und jeder, der sich wirklich mit diesem auseinandersetzt, wird zum Schluss kommen, dass es durch die ungleiche Höhe bei der Vergabe und Annahme der Zinsen, unweigerlich zu einem Kollaps führen wird. Kurz gesagt, Es wird im jetzigen System immer mehr Geld zurückgefordert werden, als eigentlich vorhanden ist. weiter Erklärung in den Links. Unsere Forderung sollte, nebst einer kompletten Überarbeitung des Bankensektors, dabei auch die Überarbeitung des Zinssystems sein, wobei die Höhe der Vergabe und der Höhe bei der Annahme von Zinsen immer exakt gleich hoch sein muss. Also Bank vergibt Geld für 2% Zinsen und muss nun auch 2 % Zinsen auf alles geben. Alternativ wäre da auch eine Gesamtabschaffung der Zinsen, welches aber weiterreichende Maßnahmen im Finanzdienstleistungssektor nach sich ziehen würde.

Begründung

Ohne eine deutliche Reform im Zinssystem (welches eine Reform im Finanz- und Marktwirtschaftssystem mit sich nachziehen wird) laufen wir Gefahr, eine Ungleichberechtigung im Leben eines jeder, welches zusätzlich eine der Hauptursachen der Wirtschaftskrisen war und immer noch ist, weiterhin zu sehr freien kauf zu lassen. Dies wird immer irgendwann zur nächsten Krise führen.

Weiterführende Links

Gegenargumente

  • Das ist kein beschlussfähiger Antragstext --Stemke 16:08, 2. Feb. 2012 (CET)

Gesundheit

Sonstiges

Gesellschaftspolitische Leitsätze

Antragsteller:

Matthias Stoll / Meinhart Ramaswamy

Antragstext:

Die PPN setzt sich dafür ein, dass perspektivisch folgende gesellschaftspolitisch, wirtschafts- und finanzpolitische Grundsätze gelten:

1.Wirtschaftliche Grundlage

... bildet eine solidarische Marktwirtschaft mit folgenden Rahmenvorgaben:

1.Schutz und Schonung der Ressourcen und der natürlichen Umwelt

2.Dezentrale und regionale Wirtschaftsstrukturen und Schutz vor Monopolbildung

3.Sicherung der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitnehmerschutzes

4.Sicherung des Rechtes auf Arbeit

5.Umfassenden Verbraucherschutz


2.Gerechte Entlohnung

1.Jedes (Vollzeit) Beschäftigungsverhältnis muss den Mitarbeiter in die Lage versetzen eine Lebensgrundlage zu erhalten, die eine freie persönliche, körperliche, politische und kulturelle Entwicklung ermöglicht.. 2.Es muss dadurch ein ausreichender Rentenanspruch entstehen.


3.Arbeit

1.Jeder muss die Möglichkeit zur befriedigenden Arbeit haben.

2.Um Arbeitsgerechtigkeit herzustellen, ist es notwendig die jeweilige Arbeitszeit in Bezug zu Arbeitsaufkommen zu setzten unter Berücksichtigung der Arbeitssuchenden.


4.Finanzmärkte.

1.Es bedarf einer grundlegenden Neuregelung.

2.Abschaffung des Zinseszins durch Einführung von Festzinsregelungen

3.Abschaffung des Derivathandels jeglicher Art

4.Einführung einer Transaktionsabgabe.

5.Begrenzung des Kreditvolumens der Banken auf das Eigenkapital


5.Klare Steuerstrukturen

1.Alle Einkommen werden versteuert. Lineare Einkommensteuer mit Freibetrag mit einem Höchstsatz von 70 % bei Einkomman ab 200.000 €/jl.

2.Vereinfachte Mehrwertsteuer.

3.Exponentiell ansteigende Wettbewerbsabgabe bei marktbeherrschender Stellung

4.Verteilung der ESt. zu gleichen Teilen Kommunen/Land/Bund

5.Die Steuersätze sind aufzuteilen in allg. Steuern für Aufgaben und eine Zinsabgabe der Kommunen/Länder/des Bundes, um Transparenz in die Verwendung der Mittel zu erreichen.


6.Gemeinschaftsaufgaben

1.Freie Bildung in Trägerschaft, Infrastruktur, Gesundheitswesen gehören in Gemeinschaftshand

2.Für diese Bereiche müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt und durch Steuern finanziert werden.


7.Subventionen

1.Generelle Subventionen (materielle Vorteile, die vom Staat ohne unmittelbare Gegenleistung und im Normalfall auch ohne Rückzahlungsverpflichtung wirtschaftlichen Branchen, einzelnen Unternehmen etc.) sind abzulehnen. (Subventionen sind Finanzhilfen des Staates und Steuervergünstigungen, die die Allokation von Ressourcen verzerren. Sie sind ein Element der kapitalistischen Planwirtschaft. Dadurch werden Unternehmen nicht angeregt dasjenige zu produzieren, das gerade gesetzlich gefördert wird und nicht angeregt zu investieren und nach zukunftsfähigen Produkten/Technologien etc. zu suchen. Somit verhindern Subventionen Innovation und zeitgemäße Produkte.)

2.Einzelförderung zwecks Forschung, Firmengründung o.ä. sind möglich. (Zechenerhalt im Ruhrgebiet)

8.Renten

1.Die Verwaltung erfolgt über eine eigenständige Rentenkasse, die Finanzierung über einkommensabhängige Beiträge aller Einkommen mit festem %-satz ohne obere Bemessungsgrenze, der jährlich für das kommende Jahr festgelegt wird. Die einkommenden Beiträge dienen unmittelbar zur Zahlung der gegenwärtigen Ansprüche (Umlageverfahren).

2.Rücklagen dürfen gebildet werden.

3.Mittel der Rentenkasse dürfen ausschließlich für Rentenzwecke verwendet werden.