LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsanträge

aktuelle Satzung zum Vergleich: LSA:Satzung ; Bundessatzung: Satzung

Reihenfolge: 3,4,1,2 (Stand 29.08.2011, Reihenfolge nicht ändern!, der Vorstand)

Antrag 1

Änderungsantrag Nr.
SA 001
Beantragt von
Christian Glomm
Betrifft
Satzung / §7
Beantragte Änderungen

Regionalverbände in die Satzung aufnehmen. § 7 - Gliederung

(1) Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Der Landesverband kann nach den örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. In jedem Landkreis gibt es nur einen Kreisverband.

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Regionalverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

(3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände.

(4) Regionalverbände sind Zusammenschlüsse aus Untergliederungen des Landesverbands.

Begründung

Um Regionalverbände im Landesverband gründen zu können müssen wir uns von der Bundessatzung lösen und Regionalverbände durch Satzung ermöglichen. Es wird lediglich die Bezeichnung Regionalverband hinzugefügt. Ein Zusammenschluss aus Verbänden ist bereits ohne diese Änderung möglich nur nicht unter dem Namen "Regionalverband"

Diskussion
[[]]

Antrag 2 §9b Der Landesparteitag

Änderungsantrag Nr.
SA 002
Beantragt von
Christian Glomm
Betrifft
Satzung / 9b Punkt (2)
Beantragte Änderungen

Anpassung an die Bundessatzung - Einladungen (2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2 Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

Die Einladung per Mail ergibt rechtlich erhebliche Schwierigkeiten. Dies wurde in der Vergangenheit dem Vorstand mitgeteilt, jedoch hat dieser weiterhin an der Einladung per Mail festgehalten. Die Variante des Bundesverbands Email Rückmeldung = bestätigte Einladung ist hier besser da die fristgemäße Einladung aller Mitglieder sichergestellt ist. Dem zusätzlichen Versand von Emails als Hinweis steht diese Änderung nicht im Wege.

Diskussion
[[]]

Antrag 3 (KV Gründung)

Änderungsantrag Nr.
SA 003
Beantragt von
Christoph
Betrifft
Satzung / 7
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Neufassung von §7 Gliederungen der Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt:

  1. Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt gliedert sich in Orts-, Kreis- und Regionalverbände.
  2. Zur Gründung eines Kreisverbands bedarf es mindestens 20 stimmberechtigte Mitglieder und zur Gründungsversammlung mindestens 10 akkreditierte Mitglieder aus dem betreffenden Landkreis.
  3. Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gelten für Ortsverbände die selben Regelungen wie unter Absatz 2.
  4. Zur Gründung eines Kreisverbands ist ein Antrag an den Landesvorstand notwendig, der den Namen des Ansprechpartners und die Namen von 10 stimmberechtigten Mitglieder aus dem betreffenden Landkreis, die den Antrag unterstützen, enthält. Der Antrag ist zu bewilligen, außer es herrschen berechtigte Zweifel vor. Wird der Antrag abgelehnt, muss er zu Beginn des nächsten Landesparteitags abgestimmt werden. Der Ansprechpartner ist für die Organisation der Gründungsveranstaltung zuständig und kann vom Vorstand beauftragt werden, die Mitglieder zu akkreditieren.
  5. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung per E-Mail oder Post zuzustellen.
  6. Die beschlossene Geschäftsordnung des Vorstandes einer Untergliederung samt Unterschriften aller Vorstandsmitglieder ist einmalig als Kopie dem Landesvorstand per E-Mail oder Post zuzustellen und an die vom Landesvorstand vorgeschriebene Stelle online zustellen. Bei Änderung der Geschäftsordnung ist die Onlineversion unverzüglich zu aktualisieren.
  7. Kreisverbände können sich zu Regionalverbänden zusammenschließen. Hierzu ist eine Zustimmung von dreiviertel der akkreditierten Piraten auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen der betreffenden Kreisverbände notwendig.
Begründung

Bisher ist nichts dazu geregelt. Eine Mindestanforderung ist wegen den Kosten und dem Verwaltungsaufwand notwendig. Die Anzahl der notwendigen Personen finde ich fair und werde ich nicht herabsenken - wenn dann nur erhöhen.

Einen Antrag finde ich notwendig, weil der Vorstand z.B. irgendwelche Nazi Gruppierungen ablehnen kann - es muss aber auch notwendig sein, dass der LPT trotzdem zustimmen kann. Man könnte theoretisch auch einbauen, dass der KV vom Vorstand bestätigt werden muss, sehe ich aber nicht als notwendig, da der LV Vorstand den Antrag zustimmen musste.

Die Anzahl der Unterstützer für den Antrag sollte genau zu der Zahl der akkreditierten Mitglieder passen. So ist sichergestellt, dass auch so viele Leute einen KV gründen wollen.

Diskussion
Pad

Antrag 4 (KV Gründung - entschärft)

Änderungsantrag Nr.
SA 004
Beantragt von
Christoph
Betrifft
Satzung / 7
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Neufassung von §7 Gliederungen der Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt:

  1. Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt gliedert sich in Orts-, Kreis- und Regionalverbände.
  2. Zur Gründung eines Kreisverbands bedarf es mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder und zur Gründungsversammlung mindestens 5 akkreditierte Mitglieder aus dem betreffenden Landkreis.
  3. Sofern der zuständige Kreisverband keine anderen Regelungen getroffen hat, gelten für Ortsverbände die selben Regelungen wie unter Absatz 2.
  4. Zur Gründung eines Kreisverbands ist ein Antrag an den Landesvorstand notwendig, der den Namen des Ansprechpartners und die Namen von 5 stimmberechtigten Mitglieder aus dem betreffenden Landkreis, die den Antrag unterstützen, enthält. Der Antrag ist unverzüglich zu behandeln und bei Einhaltung der Anforderungen zu bewilligen. Der Ansprechpartner ist für die Organisation der Gründungsveranstaltung zuständig und kann vom Vorstand beauftragt werden, die Mitglieder zu akkreditieren.
  5. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung per E-Mail oder Post zuzustellen.
  6. Die beschlossene Geschäftsordnung des Vorstandes einer Untergliederung samt Unterschriften aller Vorstandsmitglieder ist einmalig als Kopie dem Landesvorstand per E-Mail oder Post zuzustellen und an die vom Landesvorstand vorgeschriebene Stelle online zustellen. Bei Änderung der Geschäftsordnung ist die Onlineversion unverzüglich zu aktualisieren.
  7. Kreisverbände können sich zu Regionalverbänden zusammenschließen. Hierzu ist eine Zustimmung von dreiviertel der akkreditierten Piraten auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen der betreffenden Kreisverbände notwendig.
Begründung

Der selbe Antrag wie SA 003, nur wurde die Anzahl der notwendigen Piraten auf die Hälfte gesenkt und der Antrag muss nun zugestimmt werden.

Diskussion
Pad

Antrag 5 (Vorstand auf 3 Piraten reduzieren)

Änderungsantrag Nr.
SA 005
Beantragt von
Christian Glomm
Betrifft
Satzung / §9a
Beantragte Änderungen

Vorstand auf 3 Personen verkleinern § 9a- Der Vorstand (1) Dem Vorstand gehören drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.

(Alt (1) Dem Vorstand gehören fünf Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister und der Generalsekretär. )


Diskussion
[[]]

Antrag 6 (Politischen Geschäftsführer durch Beisitzer ersetzen + 4 optionale Beisitzer)

Änderungsantrag Nr.
SA 006
Beantragt von
Christoph
Betrifft
Satzung / 9a
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Änderung von §9a Absatz 1 der Satzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt:

(1) Dem Vorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Generalsekretär und ein Beisitzer. Zusätzlich können vom Landesparteitag bis zu vier weitere Beisitzer gewählt werden.

Änderungen im Überblick:

(1) Dem Vorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der politische Geschäftsführer,, der Schatzmeister, der Generalsekretär und ein Beisitzer. Zusätzlich können vom Landesparteitag bis zu vier weitere Beisitzer gewählt werden.
Begründung

Der politische Geschäftsführer kam in der Landesverbandsgeschichte nie richtig zur Verwirklichung seiner konkreten Aufgabe, da er meist andere Arbeit übernommen hat. Daher ist es sinnvoller, ihn in "Beisitzer" umzubenennen. Außerdem sollen die zwei optionalen weiteren Beisitzer eine ständige Änderung des Paragraphen verhindern (ist flexibler).

Ich empfehle, Antrag 8 (Entscheidungsgewicht des Vorsitzenden bei Stimmgleichheit) ebenfalls zuzustimmen.


Antrag 7 (Vorstand 3 + 6)

Änderungsantrag Nr.
SA 007
Beantragt von
Thilo 23:39, 3. Sep. 2011 (CEST), Pjx 21:53, 3. Sep. 2011 (CEST)
Betrifft
Satzung / Abschnitt A §9a Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Vorstand 3 + 6

Die Zusammensetzung des Vorstandes im §9a Abs. (1) und Abs. (10) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (1)
Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu sechs Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen.
Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (10)
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen und Aufgaben, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über.
Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn 1. mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder 2. wenn die Aufgaben des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters nicht mehr erfüllt werden können oder 3. der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (1)
Dem Vorstand gehören fünfmindestens drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, und der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesparteitag kann zusätzlich bis zu sechs Beisitzer zu Vorstandsmitgliedern wählen.
Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (10)
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen und Aufgaben, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über.
Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn 1. mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder 2. wenn die Aufgaben des Vorsitzenden, des Generalsekretärs oder des Schatzmeisters nicht mehr erfüllt werden können oder 3. der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
Begründung

Hier werden die Minimalanforderung an das Parteiengesetz werden erfüllt. Die Änderungen ermöglichen dem Landesparteitag dynamisch sowohl auf die aktuellen Umstände (z.B. Kandidatenmangel) einzugehen, als auch die Möglichkeiten eines größeren Teams auszuschöpfen. Dieser Kompromiss soll allen Argumentationen in dieser Diskussion entgegen kommen. Zudem muss infolge der Annahme des Antrages nicht jedes Jahr die gleiche Diskussions aufs neue geführt werden. Die Mitgliederverwaltung wird in der Geschäftsordnung des Vorstandes festgelegt und erfordert die Begrifflichkeit des Generalsekretärs nicht.

Diskussion
LSA_Diskussion:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Satzungsänderungsanträge

Antrag 8 (Entscheidungsgewicht des Vorsitzenden bei Stimmgleichheit)

Änderungsantrag Nr.
SA 008
Beantragt von
Thilo 19:40, 3. Sep. 2011 (CEST)
Betrifft
Satzung / Abschnitt A §9a Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Entscheidungsgewicht des Vorsitzenden bei Stimmgleichheit

§9a Abs. (6) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (6)
Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung mit einfacher Mehrheit. Im Falle einer Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (6)
Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung mit einfacher Mehrheit. Im Falle einer Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
Begründung

Bei Annahme von SA 007 ist es möglich, dass die Anzahl der Vorstandsmitglieder gerade ist. Dies kann zu einem Stimmgleichgewicht führen.

Diskussion
LSA_Diskussion:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Satzungsänderungsanträge

Antrag 9 (Rechtschreibung)

Änderungsantrag Nr.
SA 009
Beantragt von
Thilo 23:39, 3. Sep. 2011 (CEST)
Betrifft
Satzung / Abschnitt A: §9a Abs. (3), §9a Abs. (4), §9b Abs. (2), §11 Abs. (1); Abschnitt B: Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Rechtschreibung

§9a Abs. (3) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9b Abs. (3)
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt oder bis ein neuer Landesvorstand durch einen außerordentlichen Parteitag gewählt wird.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9b Abs. (3)
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt oder bis ein neuer Landesvorstand durch einen aussßerordentlichen Parteitag gewählt wird.


§9a Abs. (4) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (4)
Der Vorstand tritt in seiner regulären Amtsperiode mindestens zweimal auf einem persönlichen Treffen zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist, die in der Geschäftsordnung des Vorstandes festgelegt wird und eine Woche nicht unterschreitet, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Tagesordnungspunkte, die vor der Frist bekannt sind, werden in die vorläufige Tagesordnung aufgenommen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9a Abs. (4)
Der Vorstand tritt in seiner regulären Amtsperiode mindestens zweimal auf einem persönlichen Treffen zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich (Brief, Em-Mail oder Fax) mit einer Frist, die in der Geschäftsordnung des Vorstandes festgelegt wird und eine Woche nicht unterschreitet, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Tagesordnungspunkte, die vor der Frist bekannt sind, werden in die vorläufige Tagesordnung aufgenommen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

§9b Abs. (2) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9b Abs. (2)
(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen zwei Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens vier Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §9b Abs. (2)
(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. Wenn ein Zehntel der Piraten, mindestens aber zehn Piraten es beim Vorstand beantragen, muss dieser binnen 2zwei Wochen einen Parteitag einberufen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Em-Mail oder Fax)ail mindestens 4vier Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1eine Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen..

§11 Abs. (1) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §11 Abs. (1)
Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag oder den Anträgen auf Änderung schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) einverstanden erklären.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt A §11 Abs. (1)
Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 MehrheitZweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag /oder den Anträgen auf Änderung schriftlich (Brief, Em-Mail oder Fax) einverstanden erklären.

Abschnitt B Abs. (2) der Satzung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt B Abs. (2)
Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden, wobei der übrige Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist, oder durch einen Vorstandsbeschluss gedeckt sein.

Änderungen im Überblick:

Satzung LV LSA PIRATEN Abschnitt B Abs. (2)
Der Vorstand ist dem Vier-Augen-Prinzip verpflichtet. Jede Transaktion mußss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden, wobei der übrige Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist, oder durch einen Vorstandsbeschluss gedeckt sein.


Diskussion
LSA_Diskussion:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Satzungsänderungsanträge