LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2011.1/Kandidaturen

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Kandidaturen

Kandidaturen für den Vorstand des Landesverbandes Sachsen-Anhalt


Zum nächsten Landesparteitg stehen neue Vorstandswahlen an. Um es den Wahlberechtigten zu ermöglichen sich ein genaues Bild über die Kandidaten zu machen, und somit den am geeignetsten erscheinenden Piraten für das jeweilige Amt auswählen zu können, ist es vorteilhaft zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu wissen, wer für welchen Posten zur Wahl steht. Diese Wiki-Seite hat den Zweck, die Kandidaturen zu sammeln und zu ordnen, und auf mögliche Profile zu verlinken.

Bitte hier nur eintragen, wenn man selbst kandidiert oder den Auftrag bekommen hat jemanden hier reinzusetzen. Bitte keine Vorschläge eintragen. Eine Kandidatur erfolgt durch einfache Eintragung des Namens in der Liste. Falls vorhanden bitte direkt auf das Nutzerprofil oder eine entsprechende Website mit Infos zum Kandidaten verlinken. Zu beachten ist, dass nur Mitglieder des LV gewählt werden können.

Eine Übersicht über den aktuellen Vorstand und das Schiedsgericht findet ihr hier:

Vorstand
Schiedsgericht

Kontrolleur: Es wird darum gebeten, die Kandidaten mit Klarnamen einzutragen (Nick kann in Klammern dahinter). Dies ist wichtig, da geprüft werden muss, ob jeder Kandidat auch Mitglied des Landesverbandes ist und aktives sowie passives Stimmrecht besitzt.


Vorstand

  • Vorsitzende:
  • stellvertretende Vorsitzende:
  • politischer Geschäftsführer:
  • Generalsekretär:
  • Schatzmeister:
  • Beisitzer:

Schiedsgericht

Bundesschiedsgerichtsordnung: § 4 - Besetzung

(1) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag drei Piraten zu Richtern. Die gewählten Richter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden Richter, der das Schiedsgericht leitet und seine Geschäfte führt.

(2) In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt. Die Stimmenzahl entscheidet über die Rangfolge der Ersatzrichter. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(3) Die Zahl der zu wählenden Richter und Ersatzrichter kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Satzungsbestimmung erhöht, aber nicht verringert werden.

(4) Für das Bundesschiedsgericht werden abweichend von Absatz 1 mindestens fünf Richter gewählt. Diese Zahl kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erhöht werden.

(5) Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Nachwahlen haben hierauf keinen Einfluss. Die Richter sind bis zur abgeschlossenen Wahl eines neuen Schiedsgerichts im Amt.

(6) Nachwahlen sind zulässig. Die ursprüngliche Zahl an Richtern und Ersatzrichtern darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Nachgewählte Ersatzrichter schließen sich in der Rangfolge an noch vorhandene Ersatzrichter an. Nachwahlen führen zu keiner Amtszeitverlängerung.

(7) Für das Schiedsrichteramt ist eine Ämterkumulation nicht zulässig. Vor Annahme der Wahl sind andere Ämter aufzugeben.

  • Richter:
  • Ersatzrichter:

Rechnungsprüfer

lt. Landessatzung:
§ 9b - Der Landesparteitag (7) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.