LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2014.2-Antraege
Anträge an den LPT 2014.2 am 30.11.2014 in Barleben
Inhaltsverzeichnis
- 1 Satzungsänderungsanträge
- 2 Programmanträge
- 2.1 Programmantrag Programmreset
- 2.2 Programmantrag Jugend u. Soziales v2
- 2.3 Programmantrag Kinder- und Jugendparlamente
- 2.4 Programmantrag Bürgerhaushalte
- 2.5 Programmantrag Bürgerbeteiligung
- 2.6 Programmantrag Jugend u. Soziales
- 2.7 Programmantrag Innen- und Sicherheitspolitik Sachsen Anhalt
- 2.8 Programmantrag Wirtschaft
- 2.9 Programmanträge Sammlung 1
- 3 Sonstige Anträge
- 4 Antragsbaustein
- 5 Antrag über den Landesvorstand
Satzungsänderungsanträge
LPT14.2SÄA001 - Änderung des §6 der Landessatzung
Text
Der Landesparteitag möge beschliessen, einen der 3 neuen Vorschläge an Stelle des bisherigen §6 zu setzen.
Alt:
§ 6 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat des Landesverbandes gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, kann der Landesvorstand Ordnungsmaßnahmen verhängen.
(2) Vorstand und Schiedsgericht des Landesverbandes behandeln Ordnungsmaßnahmen gemäß Bundessatzung und Bundes-Schiedsgerichtsordnung.
Neu: Vorschlag A
§ 6 -- Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat des Landesverbandes Sachsen-Anhalt gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Piraten verhängt werden.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Verwarnung,
2. Verweis,
3. Entzug des Antragsrechts im Liquid Democracy System auf Zeit,
4. Enthebung von einem Parteiamt,
5. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden
6. Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland
(3) Die Ordnungsmaßnahme ist in Textform zu begründen, insbesondere im Falle
a) der Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern,
b) der Enthebung von Parteiämtern oder
c) dem Ausschluss aus der Partei.
Bekleidet ein Mitglied des Landesverbands ausschließlich ein Amt in der Bundespartei, können diese drei Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand angeordnet werden.
(4) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand Sachsen-Anhalt beschlossen.
(5) Die Ordnungsmaßnahme des Parteiausschlusses ist hiervon ausgenommen und obliegt dem Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland.
Neu: Vorschlag B
§ 6 -- Ordnungsmaßnahmen
(1) Die Regelungen der Bundessatzung zu Ordnungsmaßnahmen gelten entsprechend auf Landesebene.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind Verwarnung, Verweis, Entzug des Antragsrechts im Liquid Democracy System auf Zeit, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
(3) Ordnungsmaßnahmen werden vom Landesvorstand ausgesprochen.
(4) Der Parteiausschluss obliegt dem Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland.
Neu: Vorschlag C
§ 6 -- Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Landesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.
(2) Ein Pirat kann nur dann aus der Piratenpartei ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss obliegt dem Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland.
(3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen treffen. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei.
(4) Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlusses bis zum Abschluss eines möglichen Berufungsverfahrens.
(7) Über Ordnungsmaßnahmen i.S.d. § 6 Absatz 6 der Bundessatzung entscheidet der Bundesparteitag auf Antrag des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit.
(8) Das Schiedsgericht kann statt der verhängten oder beantragten auch
eine mildere Ordnungsmaßnahme aussprechen.Begründung
In der jetzigen Fassung verstößt § 6 der Landessatzung der Piratenpartei Sachsen-Anhalt gegen § 10 Abs. 3 Nr. 1 PartG:
"§ 10 - Rechte der Mitglieder
...
(3) In der Satzung sind Bestimmungen zu treffen über
1. die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,
2. die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,
3. die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können.
Antragsteller
Satzungsänderungsanträge 1
Text
Hiermit wird beantragt die Satzung in folgenden Punkten zu ändern
- § 2 – Mitgliedschaft*
(2) Solange kein berechtigtes Interesse entgegen steht, können aus nachvollziehbaren Gründen auch solche Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Sachsen Anhalts haben, auf ihren schriftlichen Antrag zum Landesvorstand in den Landesverband aufgenommen werden. Aus Absatz (2) alt wird Absatz (3) neu ohne inhaltliche Änderungen
- § 7 - Gliederung*
(3) Auf Verlangen von mindestens dreo gründungswilligen Piraten lädt der Vorstand der übergeordneten Gliederung alle Piraten mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet der künftigen Gliederung zu einer Gründungsversammlung ein. Ort und Zeit der Gründungsversammlung werden im Einvernehmen mit dem übergeordneten Vorstand von den gründungswilligen Piraten bestimmt, wobei die Ladungsfrist mindestens vier Wochen beträgt. (4) Die Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten erschienen sind. Der Gründung einer Gliederung müssen mindestens 2/3 aber mindestens drei der akkreditierten Piraten zustimmen. Erstreckt sich die zu gründende Gliederung über mehrere Landkreise und/oder kreisfreien Städte, so müssen außerdem für jeden Landkreis bzw. kreisfreien Stadt mindestens drei der im Landkreis bzw. kreisfreien Stadt wohnenden stimmberechtigten Piraten erschienen sein und mindestens 2/3 aber mindestens drei der akkreditierten Piraten jedes Landkreis und/oder kreisfreien Städte zustimmen. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und zu binnen eines Monats zu veröffentlichen.
Streichung der Punkte (6), (7) und (8) aus §7 der Landessatzung
- § 9b - Der Landesparteitag sowie §9e **Ständige Mitgliederversammlung
Sachsen-Anhalt (SMV LSA)* Streichung der SMV Streichung Absatz (3), (10), (11), (12), (13), (14), (15) aus §9b aus der Landessatzung Änderung: Aus Absatz vier bis neun werden Absatz drei bis acht - ohne inhaltliche Änderungen Streichung des § 9e aus der Landessatzung
- Abschnitt B: Finanzordnung*
§1 - Umlage Parteienfinanzierung /(Die Gelder aus der Parteienfinanzierung werden auf Landesebene nach folgendem Schlüssel umgelegt:)/ (2) Vom verbleibenden Betrag gehen 10%, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von 3600 EUR per anno, an den Landesverband. Der Restbetrag geht an die untergliederten Kreisverbände.
- §2 - Finanzrat§2 - Finanzrat*
Streichung des §2 aus der Landessatzung
- Abschnitt D: Liquid Democracy*
Begründung
Antragsteller
Satzungsänderungsanträge 2
Text
Der Landesparteitag möge beschliessen, den § 9a(7) wie folgt zu ändern:
alt: (7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.
Sie umfasst u.a. Regelungen zu: 1. Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung 2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder 3. Dokumentation der Sitzungen 4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen 5. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts 6. Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
neu: (7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.
Sie umfasst Regelungen zu: 1. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder 2. ergänzende Regelungen zu Vorstandssitzungen
sowie einen §9aa mit in die Satzung aufzunehmen.
neu: §1 Vorstandssitzungen (1) Der Vorstand tagt mindestens 2 mal während der regulären Amtsperiode in einer.
Präsenzsitzung, spätestens aber 9 Monate nach der letzten Sitzung. (2) Der Vorstand beschließt auf der Sitzung den Termin für die nächste Sitzung,
hier ist auf eine Regelmäßigkeit zu achten. (3) virtuelle oder fernmündliche Sitzungen sind zulässig. (4) Abwesenheit ist rechtzeitig anzukündigen
§2 Beschlußfähigkeit Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend sind.
§3 Anträge zu einer Vorstandssitzung Anträge sollen fünf Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als drei mal erfolgen. Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dieser entsprechend zu kennzeichnen.
§3a Vertraulichkeit von Tagesordnungspunkten Anfragen und Anträge können vertraulich behandelt werden, wenn diese datenschutz-
relevante Themen betreffen. Die können sein 1. Ordnungsmaßnahmen 2. Themen die die Rechte Dritter verletzen Die Vertraulichkeit muss begründet werden. Beschlüsse aus diesen Anträgen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit,
soweit sinnvoll, regulär veröffentlicht.
§3b Antragsberechtigung Antragsberechtigt ist jede natürliche Person.
§3c Öffentlichkeit und deren Ausschluss Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Zu Tagesordnungspunkten die vertraulich behandelt werden, wird die Öffentlichkeit
ausgeschlossen.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen Der Vorstand bestimmt vor jeder Sitzung einen Sitzungsleiter.
§5 Protokollführung Der Vorstand bestimmt vor jeder Sitzung einen Protokollführer. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Eine Audioaufzeichnung ist nach Möglichkeit anzufertigen. Protokolle werden an geeigneter Stelle veröffentlicht. Sie werden auf der nächsten Sitzung bestätigt und gelten dann als unterschrieben
und genehmigt. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben, bleibt davon unberührt.
§6 Abstimmungen Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln
Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen
Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und
verlangen, dass der Vorstand, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters,
erneut behandelt.
§7 Rechtsgeschäfte Die Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam
gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme
von 100 EUR selbständig durchführen. Die Gesamtsumme pro Vorstandsmitglied darf die Summe von 100 EUR (Kosten über Laufzeit)
nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Bestätigung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100 EUR ist generell ein Vorstandsbeschluss
notwendig.
§8 Sonstiges Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, längere Abwesenheiten möglichst frühzeitig
bekannt zu geben. Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, so geht dessen Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand kann durch Beschluss zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung
bilden.
§9 Beschlüsse Beschlüsse des Vorstandes werden aus dem bestätigten Protokoll entnommen und an
geeigneter Stelle veröffentlicht.
§9a Umlauf-Beschlüsse Umlauf-Beschlüsse, die in Zeiten eines erhöhten Bedarfs nötig sind, werden schnellst-
möglich an geeigneter Stelle bekanntgegeben. Diese werden in der nächsten Vorstandssitzung verifiziert.
§9b Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung
von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.
Begründung
Streichung des Satzes §9a(7).1: Das ist eine Anweisung des Datenschutzbeauftragten.
Streichung Satz 5. Ist bisher in der GO nicht definiert.
Streichung der restlichen Sätze: Hier ist eine allgemeine Regelung die für alle Untergliederungen gilt sinnvoll.
Neuer Paragraph ist vom Wesen die aktuelle GO des Landesvorstandes.
Änderungen hierzu sind:
§3c (§3b der aktuellen GO)
- Streichung der 2/3 für Nichtöffentlich
- Nichöffentlichkeit bei vertraulichen zubehandelnden Anträgen
§3a (neu)
- Definition und Zulässigkeit von vertraulichen Anträgen
§1 (neufassung)
Streichung des alten §8 Aufgabenverteilung
Umsortierung der ParagraphenAntragsteller
Satzungsänderungsantrag Geschäftsordnung
Text
Ich Beantrage die Änderung der SAtzung in Punkt 9 Der LPT 142 möge beschließen, in den Punk §9 der SAtzung mit aufzunehmen.
(3) Für die Organe des Landesverbandes beschließt der Landesparteitag eine Geschäftsordnung.Begründung
Bisher gibt es für LSA keine allgemeinverbindliche Geschäftsordnung. Vielleicht kann dazu eine vollständige umfangreiche eigene Ordnung entwickeln oder eine über die Jahre ausgereifte Ordnung einer anderen Partei an die Wünsche der PPArtei anpassen.
Man muss das Rad ja nicht neu erfinden.Antragsteller
Programmanträge
Programmantrag Programmreset
Text
Der Landesparteitag möge beschließen.
Löschung Grundsatzprogramms.
Löschung folgender Punkte aus dem Grundsatzprogramm Inklusion fördert die gesellschaftliche Vielfalt Echte Demokratie bezieht alle mit ein Position zum Wettbewerb zwischen Hochschulen Bildung ÖPNV Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsversorgung, Straßen- und Schienennetz Gesundheitswesen Erreichbarkeit öffentlicher Verwaltung Öffentliche Infrastruktur
Löschung des laufenden Wahlprogramms
Löschung der Punkte 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 und 16 des laufenden Wahlprogramms mit den aktuellen Themen in den Punkten.Begründung
Antragsteller
Programmantrag Jugend u. Soziales v2
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Jugend u. Soziales in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
In Kindertagesstätten, pädagogische, altersgerechte Lernspiele für die
Frühkindliche Bildung integrieren und fördern z.B. Programme für Sportvereine,
Naturvereine und Feuerwehren. In Kindertagesstätten und
Schulen soll eine kostenfreie, gesunde Getränke und Nahrungsmittelversorgung für
Begründung
In Kindertagesstätten pädagogische altersgerechte Lernspiele für die frühkindliche Bildung integrieren und fördern z.B. Programme für Sportvereine, Naturvereine und Feuerwehren. Unsere Kleinsten können nichts für die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Eltern, dieses sollte sich daher nicht
negative auf die Entwickelung auswirken. Welche eine essentielle Bedeutung hat durch eine gesunde Lebensmittelversorgung.Antragsteller
Programmantrag Kinder- und Jugendparlamente
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Kinder- und Jugendparlamente in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt möchten die Einführung und Umsetzung von Kinder- und Jugendparlamente auf kommunaler Ebene vorantreiben.
Auf kommunaler Ebene sollen flächendeckend und verpflichtend Kinder- und
Jugendparlamente mit eigenem Etat entstehen. Diese Parlamente sollen das
Recht erhalten, in kommunalen Gremien gehört zu werden. Besonders bei
Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, kann deren Erfahrungsschatz bei
Entscheidungsprozessen enorm hilfreich sein. Damit das für alle zufriedenstellend
funktionieren kann, werden geeignete Voraussetzungen geschaffen. Dazu
gehören Betreuer, Fahrdienste und Räume mit geeigneter technischer
Ausstattung sowie eine Kind- und Jugendgerechte Vorbereitung der Themen und
Inhalte. Diese Unterstützung kann durch Parteien, Vereine und andere
Organisationen erbracht werden. Die Jugendparlamente sprechen nicht nur auf
Begründung
Demokratie muss erlernt werden. Den Kindern und Jugendlichen nach und nach mehr Verantwortung zu geben, ist ein wichtiger Ansatz um nachhaltig mehr Menschen für Politik zu begeistern. Jugendparlamente dürfen nicht zu Schauobjekten werden sondern deren Entscheidungen müssen auch Gewicht haben.
(Hinweis: Hab ich aus dem Wahlprogramm der Niedersachsen kopiert
und verändert)Antragsteller
Programmantrag Bürgerhaushalte
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Bürgerhaushalte in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
Begründung
Bürgerhaushalte sind DIE Möglichkeit Mitbestimmung vorbildhaft zu beweisen. Außerdem binden sie die Einwohner noch stärker in die Regionalen Geschehnisse ein, sodass als Nebeneffekt eine bessere Identifikation mit der
Region vorangetrieben wird. Das mindert unter Umständen die Abwanderung.Antragsteller
Programmantrag Bürgerbeteiligung
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Bürgerbeteiligung in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
Wir wollen für die kommunale Ebene Verwaltungs-Informations-Systeme und
Online-Antrags-Systeme schaffen um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den
Begründung
Anfragen in Kommunalparlamenten sind meist nur schriftlich oder mündlich in den Sitzungen möglich. Das entspricht nicht den technischen Möglichkeiten von Heute.
(Hinweis: Hab ich aus dem Wahlprogramm der Niedersachsen kopiert
und verändert)Antragsteller
Programmantrag Jugend u. Soziales
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Jugend u. Soziales in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
In Kindertagesstätten, pädagogische, altersgerechte Lernspiele für die
Frühkindliche Bildung integrieren und fördern z.B. Programme für Sportvereine,
Naturvereine und Feuerwehren. In Kindertagesstätten und
Schulen soll eine kostenfreie, gesunde Getränke und Nahrungsmittelversorgung für
Begründung
In Kindertagesstätten pädagogische altersgerechte Lernspiele für die frühkindliche Bildung integrieren und fördern z.B. Programme für Sportvereine, Naturvereine und Feuerwehren. Unsere Kleinsten können nichts für die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Eltern, dieses sollte sich daher nicht
negative auf die Entwickelung auswirken. Welche eine essentielle Bedeutung hat durch eine gesunde Lebensmittelversorgung.Antragsteller
Programmantrag Innen- und Sicherheitspolitik Sachsen Anhalt
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Innen- und Sicherheitspolitik Sachsen Anhalt in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
Begründung
Antragsteller
Programmantrag Wirtschaft
Text
Die Versammlung möge folgenden Punkt unter Wirtschaft in das Wahlprogramm 2016 aufnehmen.
Den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig weiterentwickeln und fördern um Arbeitsplätze zu sichern und neue hinzugewinnen. Die Immaterielle/ Institutionelle Infrastruktur für Fachkräfte und der Wirtschaft zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere die Investitionen in unsere Zukunft - in der Kinder u. Jugendbildung/ -betreuung - fehlende Infrastrukturen in Straßen sowie dem Breitbandinternet. Auch die Vermarktung der regionalen Produkte, muss weiter vorangetrieben
und das Potenzial ausgebaut werden.Begründung
Antragsteller
Programmanträge Sammlung 1
Text
Der Landesparteitag möge folgende Einzelanträge beschließen.
- 1 Die Piratenpartei setzt sich für kostenfreie, Krippen und Kindergartenplätze für alle Kinder Sachsen Anhalts ein.
- 2 Die Piratenpartei setzt sich für die Rücknahme der letzten Diätenerhöhung des Landtages ein.
- 3 Die Piratenpartei setzt sich für einen verbesserten Betreuungsschlüssel in Kinderbetreuungseinrichtungen ein.
- 4 Die Piratenpartei setzt sich dafür ein mehr Mittel für die Sanierung und Ausstattung von Grundschulen zur Verfügung zu stellen.
- 5 Die Piratenpartei setzt sich dafür ein die Klassenstärken in den Schulen zu verringern
- 6 Die Piratenpartei setzt sich für den Erhalt aller Grundschulen ein.
- 7 Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung und Einstellung von mehr Lehrern, Polizisten, Justitzangestellten und Richtern ein.
- 8 Die Piratenpartei sprich sich für eine Öffnung der Gemeindegebietsreform aus, um Gemeinden die sich mehrheitlich für eine Selbständigkeit entscheiden, die Trennung/Herauslösung aus dem Gemeindeverbund zu ermöglichen.
- 9 Die Piratenpartei setzt sich dafür ein , dass die Stadt Halle Eingemeindungen mit den unmittelbar anliegenden Orten vornehmen darf um damit das Oberzentrum Halle zu stärken.
- 10 Die Piratenpartei setzt sich für eine bessere Ausfinanzierung der Städte und Gemeinden ein.
- 11. Die Piratenpartei Sachsen Anhalt setzt sich dafür ein Sachsen Anhalt flächendeckend mit schnellen Internet auszustatten.
- 12. Die Piratenpartei Sachsen Anhalt setzt sich für die Einführung eines Grundmandats ind die Landessatzung ein, was ermöglicht, bei dem Gewinn eines Direktmandats zur Landtagswahl, das die Partei mit Ihrem Stimmenanteil der unter 5% liegt in den Landtag einziehen darf.
- 13. Die Piratenpartei setzt für die Herabsetzung der Bürgerbeteiligungsanforderung ein. z.B. für die Senkung von Quoren zur Bürgerbeteiligung wie im KVG §25.
Mit freundlichen Grüßen
Markus HünnigerBegründung
Antragsteller
Sonstige Anträge
Sonstiger Antrag Meinungsbild Strategie Bund
Text
Der Landesparteitag 14.2 in Barleben möge beschließen ein Meinungsbild für die AT Strategie Bund Sind die Piraten Sachsen Anhalt dafür in den Landtag und den Bundestag einzuziehen.
Bitte ohne Diskussion dafür oder dagegen um das ERgebnis nicht zu verfälschen.Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge Sammlung 1
Text
Der LPT möge sich dafür aussprechen
- Die Abschaffung des Sommerzeit/Winterzeitwechsels und Beibehaltung der Sommerzeit
- Sich für eine bundesweit einheitliches Bildungssystem einzusetzen
- Sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer wie vor 1996 einzusetzen mit den Anpassungen die das BVerfG als diskriminierend befunden hat
- Sich für eine einheitliches bundesweites Krankenversicherungssystem auszusprechend
- Sich dafür auszusprechend als Berechnungsgrundlage für Steuer und Sozialversicherungsabgabe sämtliche Einnahmen in Ansatz zu bringen
Der LPT möge beschließen ins Landesparteiprogramm aufzunehmen
- Kostenfreie, Krippen und Kindergartenplätze
- Den Erhalt aller Grundschulen zu gewährleisten
- Einen verbesserten Betreuungsschlüssel in Kindergarten und Krippe einzuführen
- Mehr Mittel für die Sanierung und Ausstattung von Grundschulen zur Verfügung zu stellen
- Die Klassenstärken zu verringern
- Die letzte Diätenerhöhung des Landtages zurückzunehmen
- sich für mehr Lehrer, Polizisten und Richterstellen einzusetzen
- Sich für eine Öffnung der Gemeindegebietsreform auszusprechen und Gemeinden die Mehrheitlich für eine Selbständigkeit entscheiden, sich vom Gemeindeverbund wieder trennen zu können
- Sich für Eingemeindungen der Stadt Halle mit den unmittelbar anliegenden Orten auszusprechen um damit das Oberzentrum Halle zu stärken
- Für eine verbesserte Ausfinanzierung der Städte und Gemeinden zu sorgen
- Sachsen Anhalt flächendeckend mit schnellen Internet auszustatten
- Die Einführung eines Grundmandats , was ermöglicht, bei dem Gewinn eines Direktmandats, das die Partei mit Ihrem Stimmenanteil der unter 5% liegt in den Landtag einziehen darf.
- Herabsetzung der Bürgerbeteiligungsanforderung, z.B. Senkung der Quoren für KVG §25
Begründung
Antragsteller
Positionierung des Landesverbandes Sachsen-Anhalts 001
Text
Der Landesverband Sachsen-Anhalt betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als sozialliberale Partei. Der Landesverband der Piratenpartei Sachsen-Anhalt bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes
nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.Begründung
Antragsteller
Positionierung des Landesverbandes Sachsen-Anhalts 002
Text
Begründung
Antragsteller
Antragsbaustein
Bitte nicht ausfüllen, sondern nur kopieren.
Titel
Text
Begründung
Antragsteller
Antrag über den Landesvorstand
Mit Klick auf den Button kannst Du den Antrag über das Antragsportal des Landesvorstandes erstellen. Bitte unbedingt anmerken, dass es sich um einen Antrag zum LPT handelt. Der Antrag wird dann hierher übertragen.