HH:Evokation

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Auf dieser Seite werden Informationen und Aktivitäten des LV Hamburgs zum Evokationsrecht in Hamburg gesammelt.

Input

Artikel im Hamburger Abendblatt vom 16.04.2009

"Evokation - das Recht des Senats

Der Begriff Evokation wird vom lateinischen evocatio abgeleitet und bedeutet Aufruf. Das ius evocandi war im fränkisch-mittelalterlichen Reich das Recht des Königs, jeden Prozeß vor sein Hofgericht zu ziehen.

In Hamburg haben der Senat und die Bürgerschaft den sieben Bezirksämtern und den Bezirksversammlungen nur sehr begrenzte Einflußmöglichkeiten zugebilligt. Das hamburgische Recht sieht vor, daß Senatoren Beschlüsse der Bezirksparlamente aufheben können, wenn gesamtstädtische Interessen betroffen sind. So können die Bezirksversammlungen keine Politik gegen den Willen des Senats betreiben. Der Senat kann auch die seit 1998 möglichen Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen der Bezirke übergehen, indem er das Evokationsrecht in Anspruch nimmt. Verankert ist das Evokationsrecht im Verwaltungsbehördengesetz."

Evozierte Entscheide des Hamburger Senats

Altona

Bergedorf

Eimsbüttel

Harburg

Mitte

Nord

Wandsbek