HE:Landesparteitage/2012.1/Anträge

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Inhaltsverzeichnis

Programmanträge

Hinweis: Bitte Eure Pads für einzureichende Programmpunkte hier verlinken: https://programm-hessen.piratenpad.de/LPT2012-1-Programmpunkte

PA-001: Ablehnung des Extremismusbegriffs

Ablehnung des Extremismusbegriffs

Text

"Ablehnung des Extremismusbegriffs"

Die Piratenpartei Hessen lehnt den Begriff "Extremismus" sowie die damit verbundene "Extremismusklausel" zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab.

Schon seit Anfang der 1970er Jahre wird versucht, politische Einstellungen, die vermeintlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, unter dem Begriff "Extremismus" zu sammeln und einzuordnen. Dabei wird behauptet, dass sich linkes und rechtes Gedankengut in "extremistischen" Ausprägungen zunehmend ähnelten. Metaphorisch wird hierfür von einem Hufeisen gesprochen. Diese Gleichsetzung von linken und rechten Einstellungen ist nicht weiter hinnehmbar und zu kurz gedacht. Rechte Ideologien, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und diktatorische Bestrebungen geprägt sind, dürfen nicht mit linken Gedanken gleichgesetzt werden, da sich ihre Weltbilder und Grundwerte elementar voneinander unterscheiden.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen.

Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung des Extremismusbegriffs in Behörden sowie darauf basierende Kategorisierungen von Menschen und Gruppen ein. Staatliche Gesinnungstests, wie die Extremismusklausel für Projekte und Menschen, die sich gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder faschistische oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, lehnen wir entschieden ab. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Dabei lehnen die PIRATEN die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.

Begründung

Dieser Antrag wurde in einer knapperen Form bereits an den Bundesparteitag 2012-1 gestellt und war im LiquidFeedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2681.html

Zum Inhalt: Der Extremismusbegriff dient als politischer Kampfbegriff zur Diffamierung und Gleichsetzung verschiedener politischer Positionen und Ideologien. Die Gleichsetzung von als "links" oder "rechts" bezeichneten Einstellungen ist sehr kritisch zu betrachten. So werden beispielsweise pazifistische Anarchisten mit Faschisten und Antisemiten gleichgesetzt, obwohl diese friedvolles Leben und die Selbstbestimmung eines jeden Individuums in den Mittelpunkt stellen, wohingegen der Faschismus beispielsweise entgegensetzt denkt.

Wir sind für eine pluralistische, bunte und demokratische Gesellschaft und gegen politische Gesinnungen, die sich gegen diese Prinzipien stellen. Der Extremismusbegriff vernebelt den Blick auf dieses Problem, weswegen er abzulehnen ist. Die "Gesinnungsprüfung" durch die Extremismusklausel ist undemokratisch und setzt auf Überwachung und Kontrolle. Dagegen sollten wir uns stellen und uns für die Verbesserung der Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Menschenverachtung einsetzen.

Ich empfehle diesen Text von Lena Rohrbach, der sich mit dem Begriff und der Rolle der Piraten beschäftigt: http://www.wider-die-windmuehlen.de/2011/12/warum-die-piratenpartei-nicht-%E2%80%9Egegen-extremismus-jeder-art%E2%80%9C-ist/

Auch die "Zeit" hat einen guten Text dazu geschrieben: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/schroeder-extremismus-kommentar

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Extremismusklausel ebenfalls für rechtswidrig erklärt: http://www.sueddeutsche.de/politik/erfolg-fuer-initiativen-gegen-rechts-gericht-erklaert-extremismusklausel-fuer-rechtswidrig-1.1341854

Antragsteller

PA-002: Störerhaftung

Antragstitel

Text

  • Variante 1 von Lothar Krauß:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismässig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
  • Variante 2 von Sebastian M.:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Ziel ist es, private wie auch kommerzielle Anbieter und Betreiber von freien Internetzugängen oder Anonymisierungsdiensten vor den Folgen eines Missbrauch der Nutzer zu schützen.

Begründung

Private Initiativen wie Freifunk oder TOR, aber auch im geschäftlichen Bereich als kostenloser Service für Kunden (WLAN im Cafe) werden durch die Störerhaftung massiv behindert. Dabei ist auch die Rechtssprechung momentan nicht eindeutig und bringt immer wieder Überraschungen hervor. Diese Unsicherheit muss beseitigt werden.

Wenn das Anwenden der Störerhaftung ein legales Geschäftsmodell unmöglich machen würde, wird sie heute schon nicht angewendet. Dies muss auch auf Privatpersonen und auf Unternehmer, die solch einen Dienst als kostenlosen Service für Kunden anbieten ausgeweitet werden (siehe z.B. http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell =

Wir selbst lassen einen TOR-Exit-Node von der GPF betreiben, um Risiken aufgrund der Störerhaftung von uns abzuwenden. Da sollten wir unsere Aufgabe als politische Partei auch wahrnehmen, auf eine Änderung der Situation hinzuwirken

Antragsteller

Lothar Krauß

PA-003: Ablehnung von PPP

Ablehnung von PPP

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt beschließen:

Alternative Sonntag:

Modul 1 Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen

Modul 2 geplante öffentliche Infrastruktur darf nicht in private Hand übergehen.

Modul 3 Verträge, die über öffentliche Gelder geschlossen werden, müssen für jeden öffentlich zugänglich sein.


    • Alt 1 (Eigenentwicklung von ein paar Hessen)

Public-Private-Partnership-Projekte

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Public-Private-Partnership-Projekte (PPP-Projekte) grundsätzlich ab. Im ersten Schritt führen solche Projekte dazu, die damit verbundene wirtschaftliche Belastung des betroffenen öffentlichen Haushalts zu verschleiern, da die insgesamt eingegangene Verpflichtung nicht im Haushalt ausgewiesen wird. Regelmäßig werden zudem die mit den privaten Vertragspartnern geschlossenen Verträge auf deren Verlangen hin nicht veröffentlicht, was wiederum eine Kontrolle oder eine Überprüfung der Vereinbarungen verhindert und somit Missbrauch erleichtert. Die PIRATEN stehen hingegen für Transparenz staatlichen Handelns. Hinzu kommt, dass solche PPP-Projekte im Ergebnis zu einer stärkeren wirtschaftlichen Belastung der öffentliche Hand kommt. Neben den mit dem Projekt direkt verbundenen Kosten müssen letztlich auch die - öffentlicher Einflussnahme und Kontrolle vollständig entzogenen - Gewinne des privaten Anbeiters finanziert werden.

Grundsätzlich lehnt es der Landesverband ab, Teile der öffentlichen Infrastruktur, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Bildung, Versorgung, Gesundheit, öffentliche Infrastruktur, etc.), zu privatisieren. Diese sind grundsätzlich in öffentlicher Hand zu behalten.Der Mensch muß im Mittelpunkt stehen, monetäre Interessen sind ihm unterzuordnen.

    • Alt 2 (geguttenbergt aus LTW-Programm SH)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Wir lehnen Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 3 (SH Antrag mit ein wenig Umformulierung)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 4 (= Alt 3 ohne Genossenschaft)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert.

Begründung

PPP ist in vielen Kommunen ein Thema. Leider durch und durch instransparent und auf Dauer mit extrem hohen Kosten verbunden. Aber auch das Land Hessen macht öffentliche Vergaben. Daher auch für Hessen interessant

Antragsteller

Bernd Preißmann

PA-004: Asyl- und Migrationspolitik

Asyl- und Migrationspolitik

Text

Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Residenzpflicht abschaffen

Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:

  1. Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  2. Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  3. Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragsteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
  4. Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  5. Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  6. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  7. Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
  8. Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
  9. Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  10. Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.

Begründung

Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der Berliner Piratenpartei zur Abgeordnetenhauswahl 2011 und wurde auf Hessen umgeschrieben.

Die Bundesländer Niedersachsen[1], Baden-Württemberg[2], Berlin[3], Sachsen[4] und Mecklenburg-Vorpommern[5] (auch einzelne Städte) haben schon Beschlüsse hierzu.

  1. http://www.piratenpartei-niedersachsen.de/unsere-ziele/inneres-und-transparenz.html
  2. http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/inneres-und-justiz/
  3. http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-asyl/
  4. http://wiki.piratenpartei.de/SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/GP04
  5. http://piratenpartei-mv.de/bu%CC%88rgerrechte-der-wissensgesellschaft#lockerung-der-residenzpflicht

Antragsteller

Vecih Yasaner, Yannis Illies, Kevin Culina (stellt Antrag vor), Christoph Hampe, Venanzio Basso und Deniz Yildirim

PA-005: Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Text

Die hessischen PIRATEN setzen sich für die Abschaffung des Optionsmodell auf Bundes- und Landesebene ein. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel legal in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, entfällt.

Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht.

Die Fristen und Bedingungen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen.

Begründung

Das Optionsmodell ist integrationshemmend und verfassungsrechtlich bedenklich, da es Menschen kategorisiert und unterschiedlich behandelt. Es degradiert ein Teil unserer Gesellschaft zu Bürgern zweiter Klasse und greift zudem in das Staatenrecht anderer Länder ein.

Durch dieses Modell werden Migranten unnötig und bürokratisch eingeschränkt, ohne das dadurch ein Mehrwert entsteht. Komplizierte und unnötige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren werden durch eine Abschaffung der Optionspflicht im Voraus verhindert.

Betroffen von der Optionspflicht sind die Kommunen, die Regierungsbezirke, die Bundesländer, der Bund und in gewisser Hinsicht sogar die Staaten deren Staatsbürgerschaft abgelegt (oder behalten) werden soll. Beschlossen werden muss so eine Gesetzesänderung zwar vom Bundestag, der Bundesrat müsste aber auch zustimmen. Darüber hinaus kann das Land Hessen über eine Initiative im Bundesrat einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Antragsteller

Vecih Yasaner (stellt Antrag vor), Yannis Illies, Kevin Culina, Christoph Hampe, Venanzio Basso und Deniz Yildirim (stellt Antrag vor)

PA-006: Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechende Passage in der hessischen Landesverfassung soll dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Unter-16-Jährige die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemein Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes¹, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint uns daher unangemessen. Ebensowenig dürfen wir daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl². Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Dass uns ein Kinderwahlrecht auf den ersten Blick merkwürdig vorkommt, ist unserer historischen Situation geschuldet und ging vielen Menschen bezüglich des Frauenwahlrechts einmal ebenso. Die Piratenpartei Hessen behauptet von sich, unvoreingenommen neue Wege zu durchdenken und zu beschreiten, wenn die besten Argumente für sie sprechen. Das ist hier der Fall.

Die Grenzziehung zwischen Kind und Jugendlichen ist wissenschaftlich nicht einheitlich definiert³. „Kindheit“ ist eine historische Konstruktion der gesellschaftlichen Verhältnisse während der Industrialisierung. Die Unterscheidung von Gesellschaftsmitgliedern nach ihrem Alter ist kein biologischer Diskurs, sondern ein Erziehungsdiskurs und hängt mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen. Kinder werden nicht als Subjekte anerkannt, deren Interessen in der Gegenwart zu berücksichtigen sind, sondern nur im Hinblick auf ihre Zukunft und ihr Potential, zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu werden, betrachtet. Der gesellschaftliche Blick auf Kinder ist damit fast immer erwachsenenzentriert⁴.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen. NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde⁵. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land⁶. Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁷. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁷.

Ein häufig formulierter Einwand gegen die Absenkung oder Aufhebung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die Unter-18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde. Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.


Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.
  • ⁴ Abels, H. & A. König (2010): Sozialisation. Soziologische Antworten auf die Frage, wie wir werden, was wir sind, wie gesellschaftliche Ordnung möglich ist und wie Theorien der Gesellschaft und der Identität ineinander spielen. Wiesbaden.
  • ⁵ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ⁶ "Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat" http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁷ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)

Antragsteller

PA-007: Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte jedem auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung einen in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.

Prinzipiell wäre ein uneingeschränktes Wahlrecht zu befürworten, doch die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern macht es sehr schwierig, von einer echten Entscheidung auszugehen. Dazu kommt, dass die Kindheit auch einen Schutzraum darstellt, der es den jungen Menschen erlaubt, unbeschwert ihre Neugier auszuleben, ihre Entwicklungspotentiale auszuloten, Schritt für Schritt Erfahrungen zu sammeln und Verantwortung zu übernehmen. So gibt es die sehr notwendigen Beschränkungen im Arbeitsrecht. Andererseits wird der Schutzraum Kindheit durch einen stets rigider werdenden Druck durchlöchert, sich immer früher und immer schneller Wissen anzueignen. So wird die natürliche Neugier beeinträchtigt, das Bildungsideal auf abfragbares Wissen reduziert und selbstbestimmtes Lernen verhindert. Auch ein Wahlrecht im Kindesalter kann den Druck auf Kinder weiter verstärken, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder als billige Chance ansehen, das eigene Stimmgewicht dadurch zu erhöhen. Daher ist ein Wahlrecht für Jugendliche geboten, bleibt für Kinder allerdings in hohem Maße problematisch. Jugendliche können mit 14 Jahren sowohl einer Sorgerechtsentscheidung, als auch einer Adoption einwilligen oder widersprechen. Nicht zuletzt werden Jugendliche mit 14 nicht mehr als „Kinder“ im Sinne des Sexualstrafrechts gesehen, sondern erhalten die Möglichkeit der sexuellen Selbstbestimmung. In Anbetracht der rechtlichen Lage und der Lebenssituation der Jugendlichen erscheint eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre daher geboten.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten „Demokratien“ schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen³: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken³. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁴. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher⁵. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁴.

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerdings nicht abstreiten, dass Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 14- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ³ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ⁴ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁵ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

PA-008: Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist in Art. 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundrecht verankert. Nicht die Teilhabe an diesem Recht muss begründet werden, sondern im Gegenteil die Exklusion von Personengruppen von diesem Recht¹. Eine Exklusion findet durch die Nicht-Anerkennung von Kindern als Bürger statt, womit sie lediglich passive Empfänger von gesellschaftspolitischen Entscheidungen werden, ohne die Möglichkeit zu haben sie aktiv mitzugestalten. Kinder und Jugendliche werden zwar als Bürger von morgen wahrgenommen, nicht aber als Bürger von heute, die auch heute partizipieren wollen. Das Wahlalter stellt eine Einschränkung der Bürgerrechte von Kindern und Jugendlichen dar und muss deshalb sehr sorgfältig begründet werden. Der Ausschluss der 12 bis 17jährigen vom Wahlrecht auf Basis von Annahmen über deren fehlende Fähigkeit, politische Zusammenhänge zu verstehen, hält aber einer empirischen Überprüfung nicht stand. Entwicklungspsychologisch gesehen sind Kinder bereits ab einem Alter von 5 Jahren fähig, Präferenzen zu bekunden². Mit dem Eintritt in die Schule haben sie bereits ein politisches Grundverständnis und -wissen, eine konsistente Werteorientierung und eine Reflexions- und Argumentationskompetenz, die sich innerhalb des ersten Schuljahres zusehends verstärken. So besitzen sie bereits ein starkes Bewusstsein für globale Themen wie Hunger, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Migration oder Krieg, wenngleich sie diese noch selten in einen Zusammenhang bringen können³. Ebenso entwickelt sich in dieser Zeit das logische Denken bzw. die Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen⁴. „Empirische Untersuchungen belegen, dass Jugendliche bereits etwa ab dem 15. Lebensjahr in der Lage sind, formal-logische Denkoperationen durchzuführen. Dies ist die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, auch Erwachsene erreichen also in Bezug auf diese Dimension kein höheres Niveau“⁵.

Ab einem Alter von etwa 13 bis 14 Jahren geben Jugendliche den gleichen Grad an politischem Interesse an wie die Altersgruppe der 18 bis 25jährigen⁶. Jugendliche sind heutzutage außerdem deutlich selbständiger als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Emanzipation vom Lebensstil der Eltern setzt meist schon im Alter von 12 bis 13 Jahren ein⁶. Im Alter von 12 bis 14 Jahren entwickeln viele Jugendliche die nötige Urteilskraft, um abstrakte Probleme zu verstehen, ethische Positionen zu entwickeln und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen⁶. Aus anthropologischer Sicht sind Kinder im Alter zwischen 7 bis 12 Jahren so weit entwickelt, dass ihr Überleben nicht mehr von anderen abhängig ist⁷. Kinder sind bereits mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig und mit 12 Jahren beschränkt bzw. mit 14 Jahren vollständig religionsmündig⁸. Im Alter von 13 Jahren dürfen Jugendliche Beschäftigungen in geringem Umfang verrichten⁹ und ab dem 15. Lebensjahr erlischt das allgemeine Beschäftigungsverbot¹⁰ sowie die allgemeine Schulpflicht. Bereits jeder dritte Jugendliche besitzt im Alter von 13 Jahren ein eigenes Bankkonto mit Karten-Verfügungsrecht⁶.

Diese Erkenntnisse aus der Forschung zeigen, dass die meisten Fähigkeiten, die für verantwortungsvolle politische Entscheidungen notwendig sind, bereits lange vor dem 18. Geburtstag entwickelt werden. Um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung am Wahlrecht teilhaben zu lassen, ist eine Absenkung des Wahlalters auf 12 Jahre sinnvoll, womit die ganz überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Fähigkeiten und das Interesse zur Teilnahme an Wahlen besitzen, eingeschlossen wären. Ob das Wahlalter allerdings überhaupt an ein persönliches Reifekriterium gebunden werden kann oder muss, sollte jedoch weiterhin kritisch hinterfragt werden, da dies in Bezug auf eine ältere Bevölkerungsschicht auch kein Kriterium darstellt.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land¹². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁶. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher¹³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁶.

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 12- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² Tremmel, J. (2008): Die Ausprägung des Wahlwillens und der Wahlfähigkeit aus entwicklungspsychologischer Sicht. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Wahlrecht ohne Altersgrenze? Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und entwicklungspsychologische Aspekte. München.
  • ³ van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ⁴ Swiderek, T. (2003): Kinderpolitik und Partizipation von Kindern. In: Arbeit – Technik – Organisation – Soziales. Band 22. Frankfurt am Main.
  • ⁵ Hoepner-Stamos zit. in Deutscher Bundesjugendring, Landesjugendring Baden-Württemberg und Bayerischer Jugendring (Hrsg.): Wählen ab 14. <http://www.waehlen-ab-14.de/wahlalter-14/argumentationshilfen.php> (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁶ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁷ Bogin, B. (1999): Patterns of Human Growth. 2nd ed. In: Cambridge Studies in Biological and Evolutionary Anthropology 23. Cambridge.
  • ⁸ Gesetz über die religiöse Kindererziehung § 5, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁹ Kinderarbeitsschutzverordnung § 2, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹⁰ Jugendarbeitsschutzgesetz § 5, siehe http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ¹² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

PA-009: Einberufung einer Enquetekommission zur Reformierung der hessischen Landesverfassung

Eine moderne Verfassung für Hessen

Text

Der Landesparteitag möge beschliessen folgenden Text in das Landtagswahlprogram aufzunehmen:

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Durchführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung für das Land Hessen im Jahre 2016 ein. Dazu werden wir im Landtag eine Enquete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlages für Verfassungsreform einsetzen.

Die Enquete Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen befassen:

  • Wie kann die Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Hessen erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Wahlalter, Verfahrenserleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide.
  • Wie können die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen in der Verfassung verankert werden? (z.B. analog zu den Regelungen in der Verfassung von Baden-Württemberg)
  • Wie können Rechte von Personen gestärkt werden, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder erziehen oder für pflegebedürftige Personen sorgen?
  • Wie können Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert werden?
  • Wie kann die Stellung von Hessen als integrales Bestandteil des Europäischen Einigungsprozesses in der Verfassung unterstrichen werden?
  • Welche Regelungen in der Hessischen Verfassung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Bundesgesetzgebung?

Begründung

Die Verfassung des Landes Hessen ist die Dienstälteste unter allen deutschen Länderverfassungen. Viele Bestimmungen haben sich inzwischen überlebt, stehen im Widerspruch mit dem Grundgesetz oder erfüllen nicht die Anforderungen der heutigen Zeit an eine moderne Verfassung. Bei allem Respekt für die historische Bedeutung der hessischen Verfassung, ist eine Verfassung kein Museum für Verfassungsgeschichte, sondern muss der Wirklichkeit der aktuellen Gesellschaft entsprechen.

Es gab in der Vergangenheit mehrere kleine Änderungen an der Hessischen Verfassung, jedoch haben sich die im Landtag vertretene Parteien noch nie auf eine Verfassungsreform einigen können. Wir sind Überzeugt, dass eine Verfassungsreform in einem möglichst breiten Konsensprozess unter der Mitarbeit der gesamten Gesellschaft vorbereitet werden muss, deswegen erachten wir die von uns vorgeschlagene Enquete Kommission als ein angemessenes Weg, diese Reform vorzubereiten.

Das Jahr 2016 ist gewählt worden, weil die Hessische Verfassung in diesem Jahr ihr Siebzigjähriges Jubiläum feiert, und eine Entscheidung über eine Verfassungsreform nicht mit einer Wahl zusammenfallen sollte, damit die Entscheidung nicht partei-politisch instrumentalisiert würde.

Obsolete, im Widerspruch zum Grundgesetz und Bundesrecht stehende Regelungen (eine Auswahl):

  • Verbot der Aussperrung (Art. 29 Abs 5)
  • Todesstrafe (Art. 21 Abs. 1, Art. 109 Abs. 1 Satz 3)
  • Sofortsozialisierungen (Art. 41)
  • Hessische Staatsbürgerschaft (Art. 154)
  • Verbot der Regierungsangehörigkeit für "Bundesfürsten" (Art. 101 Abs. 3)

Bereiche, die neu geregelt werden müssen, um die Gesellschaftliche Veränderungen besser zu reflektieren:

  • Senkung Wahlrechtsalter (aktiv und passiv)
  • Wahlprüfung durch das Staatsgerichtshof und nicht durch den "Wahlprüfungsgericht"
  • Erweiterungen der direkten Demokratie (Volksbegehren / Volksentscheide)
  • Verankerung der Selbstverwaltungsrechte der Kommunen (z.B. wie in der Verfassung von Badern-Württemberg Art. 71 Abs. 1)
  • Rechte von Menschen mit Behinderung
  • Rechte von Lebensgemeinschaften, die nicht in einem Ehe-Verbund organisiert sind.

Antragsteller

PA-010: Whistleblowerschutz

Antragstitel

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.

Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahingehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.

Begründung

Rechtlicher Schutz von Whistleblowern muss vor allem im Arbeits- und Strafrecht gewährt werden. In diesen beiden Bereichen realisieren sich die typischen Risiken des Whistleblowers. Vor allem die Angst vor Kündigungen und ggf. strafrechtlicher Verfolgung dürften für die meisten potenziellen Whistleblower die größte Hemmschwelle darstellen.

Der Antrag setzt diese Erkenntnis praktisch um, indem er den gesetzlich geregelten Kündigungsschutz nennt sowie die typischen strafgesetzlichen Regelungen, die dem Whistleblower typischerweise im Wege stehen:

§ 94 Landesverrat § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 96 Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

Es muss gesetzlich klargestellt und damit einer Auslegung durch die Gerichte entzogen sein, dass Taten, die den Tatbestand der vorgenannten Normen erfüllen, nicht rechtswidrig sind. Damit sind sie nicht strafbar und es gibt auch keinerlei Abwehrrechte dagegen, da letztere nur gegen rechtswidrige Angriffe und Taten möglich sind.

Die Abschaffung der genannten Normen hingegen wäre zu weit reichend; grundsätzlich schützen diese Normen anerkannte und schutzwürdige Güter, die ohne berechtigtes Whistleblowerinteresse durchaus strafwürdig bleiben sollen.

Auch wenn es sich hierbei um Bundesrecht handelt, kann und muss das Land Hessen etwa über eine Bundesratsinitiative tätig werden, zumal mit den ausgemusterten Steuerfahndern vier prominente Whistleblower aus Hessen stammen.

Antragsteller

Emanuel Schach

PA-011: Suchtpolitik Modul A - Präambel

Suchtpolitik - Präambel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm aufgenommen.

Präambel

Die PIRATEN Hessen werden in landesweiten Modellversuchen neue drogenpolitische Lösungen für das ganze Land etablieren. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.

Begründung

Kompakte Einleitung nach Berliner Vorbild.

Antragsteller

PA-012: Suchtpolitik Modul 1 - Datenschutz

Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik"

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.

Die Hessen-Piraten wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll Hessen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.

Amtsmitarbeitern mit Bürgerkontakt ist es, auch ohne jede fachliche Qualifikation, erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu enormen, ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Die Praxis ungeschulter Mitarbeiter in Behörden, reine Vermutungen bezüglich eines Drogenkonsums in persönliche Akten einzutragen und diese weiterzugeben, ist zu unterbinden.

Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichen Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. Die Hessen-Piraten pochen auf Löschung personenbezogener Daten, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben.

In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von jeder Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Vorgehensweise ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.

Begründung

Eine sinnvolle Überleitung von den Kernthemen der Piratenpartei auf die drogen- und suchtpolitischen Problemstellungen.

Antragsteller

PA-013: Suchtpolitik Modul 2 - Diamorphin

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige"

Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.

Wenn überhaupt, wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.

Durch erfolgreiche Pilotprojekte, unter anderem in Frankfurt am Main, wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen: Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im "Straßenheroin" entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen z.B. mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.

Die PIRATEN werden sich daher für eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes stark machen. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen.

Begründung

Der Antrag nimmt den programmatischen Fortschritt in das Landtagswahlprogramm 2013 für Hessen auf und formuliert die kurzfristig und auf Landesebene umsetzbaren Aspekte.

Heroin (griech. Kunstwort ἡρωίνη – vergleiche Heros – „der Held“) chemischDiacetylmorphin oder Diamorphin (DAM), ist ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid mit einem sehr hohen Abhängigkeitspotential. (Wikipedia)

Antragsteller

PA-014: Suchtpolitik Modul 3 - Prävention

Präventionsunterricht an Schulen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Präventionsunterricht an Schulen "

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

Die Hessen-Piraten regen an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.

Begründung

Analog zu den Punkten im Bundesprogramm und im Grundsatzprogramm.

Der Antrag nimmt den programmatischen Fortschritt auf und formuliert die kurzfristig und auf Landesebene umsetzbaren Aspekte.

Antragsteller

PA-015: Suchtpolitik Modul 4 - Cannabis legalisieren

Cannabis legalisieren, den Markt für Erwachsene regulieren.

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Cannabis legalisieren, den Markt für Erwachsene regulieren."

In Hessen konsumieren heute ca. 500.000 Menschen zumindest gelegentlich Cannabis als Genussmittel. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Etwa 75 Millionen Euro werden pro Jahr für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ausgegeben.

Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet, daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte so genannte "taktische Hinweise" der Polizei entsteht faktisch eine zentrale "Kifferdatei", die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von z.B. Bahnhöfen und Parks als "gefährliche Orte" ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.

Als PIRATEN werden wir uns unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden: Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährende Beimengung von Streckmitteln, wie z.B. Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden.

Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien zeigen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.

Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Coffee Shops aus illegalen Quellen kaufen müssen, hat Hessen hier eine besondere Chance auf legal angebauten Hanf durch eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Landwirten. Hierdurch lassen sich die Vertriebswege kontrollieren und die Qualität kann überprüft werden. Der Zuschuss zur organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel mit Cannabis wird so verdrängt werden.

Begründung

Der vorliegende Antrag schließt Lücken im Bereich Cannabis im hessischen Wahlprogramm. Er nimmt die Punkte aus anderen Landtagswahlprogrammen auf.

Quellen:

Antragsteller

PA-015-B

PA-016: Suchtpolitik Modul 5 - E-Zigarette

E-Zigarette

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"E-Zigarette"

In Hessen benutzt heute eine wachsende Anzahl an Menschen die so genannte E-Zigarette als Genussmittel. Die gesundheitlichen Risiken und das Suchtpotential der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, sind erheblich geringer als beim Tabakkonsum.

Die Piratenpartei Hessen regt an, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden. Wir widersprechen auch klar allen Versuchen, die Liquids einer zusätzlichen Versteuerung, z.B. gemäß Tabaksteuergesetz, zu unterstellen. Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids müssen erarbeitet werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist erforderlich, die auch den Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt.

Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Regelungen sein, die dem Bürger ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.

Die reflexartige Verbotshaltung und die Bevormundung der Verbraucher durch einzelne Gesundheitsministerien müssen ein Ende haben. Hessen bietet sich an, für den Umgang mit der E-Zigarette eine liberale Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen.

Begründung

Dieser Antrag nimmt das in Hessen zur Zeit sehr populäre Thema e-Zigarette auf. Die sogenannten "Dampfer" sehen sich hier willkürlicher Bevormundungspolitik ausgesetzt: Die Liquids sollten ohne gesetzliche Grundlage als Arzneimittel eingestuft werden. Weitere haltlose Maßnahmen, z.B. die von FDP und CDU geforderte Tabaksteuer für die Liquids, zeichnen sich bereits ab. Derartige Vorgehensweisen widersprechen allen piratigen Grundwerten. Wir haben hier eine gute Gelegenheit, diese Werte im Wahlkampf deutlich herauszustellen.

Antragsteller

PA-017: Suchtpolitik Modul 6 - Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential"

Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema "Suchtgefahren bei Medikamenten" angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Begründung

Der Antrag nimmt die Beschlusslage auf Bundesebene für das Landtagswahlprogramm auf und nennt kurzfristig umsetzbare Ziele.

Antragsteller

PA-018: Suchtpolitik Modul 7 - Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten"

Bei Medikamenten auf Methylphenidat-Basis häufen sich die Berichte über steigenden Missbrauch. Dies betrifft Schulen, Universitäten, aber auch Berufszweige, die hohe Ansprüche an die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit stellen. Diese eigentlich zur Behandlung von AD(H)S gedachten Mittel werden als Leistungssteigerungsdroge missbraucht und es entwickeln sich hier Schwarzmärkte oder existieren bereits.

Metylphenidat ist der Partydroge 'Speed' (Methylphenitylamin) chemisch ähnlich und weist bei entsprechend hoher Dosierung auch vergleichbare Wirkungen auf. Neben dem vom Nutzer gewünschten Konzentrations- und Fokussierungseffekt kann es hier schnell zu Wesensveränderungen, Stimmungsschwankungen, Aggressivität bis hin zu depressiven Episoden kommen. Besonders heikel ist, dass viele Nutzer die Tabletten zerstoßen und dann schnupfen. Dabei erweisen sich die Trägerstoffe in den Tabletten, beispielsweise Talkum, als hochgefährlich. Über die Nase aufgenommen, können diese Füllsubstanzen schnell zu Gefäßverstopfungen in Lunge und Hirn führen und Embolien und Schlaganfälle auslösen.

Diese Entwicklung, die in den USA schon weit fortgeschritten ist, gilt es zu stoppen. Neben der enormen gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer ergibt sich hier auch eine starke Wettbewerbsverzerrung. Diese Reaktion von Schülern und Studierenden auf den stark gestiegenen Leistungsdruck birgt die Gefahr, Lernerfolge auch auf diesem Wege manipulierbar und abhängig vom finanziellen Hintergrund werden zu lassen. Zudem ist hier der Faktor Gruppenzwang nicht zu unterschätzen. Die Hessen-Piraten werden sich für eine landesweite Aufklärungskampagne stark machen. Diese soll Vorbildcharakter für die Bundespolitik haben. Darüber hinaus sollen die Quellen derartiger Mengen eines verschreibungspflichtigen und bei Mißbrauch auch gesundheitgefährenden Medikaments auf dem Schwarzmarkt aufgedeckt werden. Eine denkbare Quelle hier sind die um mehrere hundert Prozent gestiegenen Verschreibungen von AD(H)S-Medikamenten in den vergangenen Jahren, wobei leider häufig keine ausführliche ärztliche Diagnose mehr zugrunde gelegt wird.

Begründung

Der Antrag nimmt die Beschlusslage auf Bundesebene für das Landtagswahlprogramm auf und nennt kurzfristig umsetzbare Ziele.

Antragsteller

PA-019: Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!

"Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das der folgende Punkt in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen wird:

Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!

Die Piratenpartei ist die Partei der Grundrechte aller Menschen im umfassenden Sinne. Dazu gehört das Recht auf einen wesentlich umfassenderen Kunden- und Verbraucherschutz, als bislang gesetzlich verankert ist. Zurzeit gibt es leider viele juristisch zulässige Möglichkeiten, irreführende Begrifflichkeiten und Formulierungen in der Werbung bzw. sogar in Vertragstexten zu verwenden; gesundheitsrelevante oder umweltrelevante Produktinhalte grob lückenhaft oder gar irreführend zu kennzeichnen; bei essentiellen Eigenschaften von Finanzprodukten wie Verlustrisiko völlig falsche Tatsachen zu suggerieren; Diagnose- und Therapieverfahren intransparent und interessengeleitet auszuwählen; Portale so zu gestalten, dass sehr leicht unbeabsichtigt ein Vertrag abgeschlossen werden kann; und vieles andere mehr. Millionen Menschen in Deutschland haben mit dem einen oder anderen Punkt schlechte Erfahrungen gemacht oder kennen Fälle aus ihrem Umfeld.

Menschen- und Gesellschaftsbild der Piratenpartei implizieren das Recht auf transparente, nichtirreführende Information und faire, nichtmanipulative Behandlung auch durch Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Verständige, sorgfältig sich informierende, mündige Menschen - nicht nur die juristisch und fachlich versierten Experten- sollen alle relevanten Aspekte für ihre Entscheidungen mit zumutbarem Aufwand auffinden und verstehen. Insbesondere sollen sie sich auf Aussagen von Anbietern weitgehend verlassen können, was nur gewährleistet ist, wenn die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass der alltäglichen Desinformation und Manipulation deutlich stärker als bisher mit juristischen und politischen Mitteln entgegengewirkt wird.

Um eine unabhängige Kontrolle der Angaben von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, müssen Anbieter gesetzlich verpflichtet werden, alle hierfür notwendigen Informationen proaktiv zu veröffentlichen.

Begründung

Prägnant zugespitzt: der Kunde, der systematisch irregeführt und manipuliert wird, kann nicht mündig und selbstbestimmt gemäß dem Ideal der Piratenpartei sein. Daher gehört das Thema zu den Kernthemen der Piratenpartei. Bislang ist es allerdings noch nicht im Programm berücksichtigt.

In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Nicht allein der Staat beschneidet seine Bürger (inkl. ausländische Mitbürger) potentiell in ihren Rechten durch Intransparenz, irreführende Information und manipulatives Vorgehen, sondern sogar noch mehr die Wirtschaft, der der Bürger als (End-)kunde gegenübertritt, oftmals in einer sehr schwachen Position.

Daher sind Bürgerrechte gegenüber Wirtschaft und Handel – also Kunden-/Verbraucherschutz –essentiell für wesentliche Ziele der Piratenpartei wie Bürgerrechte und Transparenz. Aber auch die Ziele informationelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind tangiert, zudem die sozialen Ziele der Piratenpartei, weil insbesondere sozial schwächere und geringer gebildete Bürger häufig irregeführt werden. Nicht zuletzt die Ziele der Piratenpartei zum Thema Umwelt sind intensiv tangiert durch irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Eigenschaften von Produkten.

Letzendlich geht es nicht nur um finanzielle und gesundheitliche Schädigungen, sondern mindestens genauso um das Gesellschaftsbild: Wollen wir, wollen die Piraten weiterhin in einer Gesellschaft leben, in der man sich an die alltägliche und oftmals dreiste Desinformation gewöhnen muss, in der man viel Zeit zur Recherche der tatsächlichen Fakten aufwenden muss und mit dieser Recherche die tatsächlichen Fakten nicht einmal sicher findet? Oder wollen wir eine Gesellschaft, in der man den Aussagen von Anbietern im Großen und Ganzen vertrauen kann, weil Desinformation und Manipulation gesellschaftlich und juristisch nicht toleriert werden.

Alltägliche Beispiele für Desinformation

  • Unvollständige Werbeinformationen, und erst im "Kleingedruckten" oder in den "Fußnoten" oder an anderweitig schwer zugänglichen Stellen stehen wichtige Zusatzinformationen zulasten des Kunden. Nur als ein Beispiel für eine Flut von Fällen siehe hier für einen Beitrag zu „Kleingedrucktem“ auf Internetportalen.
  • Lockvogelangebote werben mit günstigen Preisen oder Konditionen, und erst sehr spät im Verlauf des Vertragsabschlusses stellt sich heraus (wenn überhaupt), dass man nicht unter die spezielle (meist sehr kleine) Zielgruppe fällt, für die das Angebot wirklich so günstig ist, wie es beworben wird - was einem bei Vertragsabschluss natürlich auch nicht proaktiv gesagt wird, denn es ist ja nicht juristisch zwingend. Zumindest im Bereich Finanzen (Kredite) gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, aber eben nur dort und auch nicht unbedingt ausreichend, der einzelne Kreditinteressent kann ein beliebig schlechteres Angebot erhalten, muss dies zunächst einmal realisieren (was ihm der Anbieter nicht immer einfach macht) und dann auch den bis dahin meist schon weitgediehenen Prozess wieder stoppen. Für ganze Produktgattungen wird mit Lockvogelinformationen geworben, die aber natürlich nur die Hälfte der Wahrheit enthalten, bspw. für Bauspardarlehen.
  • Die gesetzlichen Informationspflichten zu einem Lebensmittelprodukt gemäß Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erlauben haarsträubende Desinformation. Damit gemeint sind etwa solche Beispiele wie „Hefeextrakt“ anstelle von „Glutamat“. Ein anderes Beispiel ist das Verstecken des Zuckeranteils hinter mehreren Zwischenprodukten wie „Glukosesyrup“, die alle einen deutlich geringeren prozentualen Anteil am Gesamtprodukt haben und daher weiter hinten in der Zutatenliste stehen dürfen, so dass der Gesamtzuckergehalt völlig unklar wird und das Wort "Zucker" überhaupt nicht mehr auftaucht.
  • Werbung für Lebensmittel thematisiert häufig angebliche Gesundheitseigenschaften u.ä. Portale wie foodwatch und abgespeist.de geben einen Eindruck, wie krass die Desinformation ist, und dass Desinformation flächendeckend verbreitet ist. Der goldene Windbeutel ist nur die Spitze des Eisbergs.
  • Werbung für technische Produkte streicht häufig Leistungswerte heraus, die dann aber in eher unrealistischen Testsituationen erhoben werden - natürlich sind die Testsituationen immer so gestaltet, dass die Leistungswerte besonders gut aussehen. Teilweise ist die Irreführung sogar normiert, bspw. beim Benzinverbrauch von Autos.
  • Finanzberatung:
    • Reihenweise scheitern Gerichtsverfahren von Kleinanlegern, die ihren Bankberatern geglaubt haben, dass die Anlage sicher sei (berüchtigstes Beispiel: Lehman-Anleihen), und die sich vom Gericht jetzt sagen lassen müssen, dass Sie dem Berater ihres Vertrauens halt nicht glauben dürfen, sondern sich vor Vertragsabschluss das Expertenwissen von Finanzprofis hätten aneignen sollen. Und noch viel mehr – insbesondere sozial schwächere, ältere – Bürger haben wohl gar nicht erst geklagt, sondern nehmen den Totalverlust ihrer „sicheren“ Geldanlage resigniert hin.
    • Dass die Desinformation der Kunden im Bereich Geldanlagen auch nach der 2008er Finanzkrise systematisch weitergeht, dokumentieren Artikel wie dieser.
    • Weiteres krasses Beispiel: Würden Interessenten die verschiedenen ernsten Kritikpunkte an der Riester-Rente vorab kennen, würde wohl – zu Recht - kaum noch ein Riester-Vertrag abgeschlossen. Leider sind Finanzberater nicht verpflichtet, auch nur einen dieser Punkte anzusprechen. Finanzberater sind juristisch voll und ganz auf der sicheren Seite, wenn sie nur ewig den angeblichen Vorteil wiederholen: „Damit kassieren Sie Zuschüsse in der-und-der Höhe vom Staat“. Dass diese Zuschüsse dann nicht unbedingt beim Kunden landen, sondern wohl eher irgendwo beim Anbieter versickern, darf der Finanzberater ebenfalls verschweigen.
  • Leistungsausschlüsse bei Versicherungen lassen sich vor dem Schadensfall nur extrem mühselig überhaupt in Erfahrung bringen, und die Versicherungsvertreter haben auch keinerlei Interesse daran, dies bei Vertragsabschluss zu thematisieren (und sind auch nicht gesetzlich dazu gezwungen). Umso größer ist dann die Überraschung im Schadensfall, hier ein beispielhafter Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung.

Alltägliche Beispiele für Manipulation

  • Man schließt einen Vertrag ab, ohne es zu bemerken (bspw. „Abofalle“) und muss dann proaktiv dagegen vorgehen mit dem Risiko eines Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang. Anbieter vertrauen darauf, dass man sich von dieser Aussicht abschrecken lässt, bzw. sie erhalten auch oft genug Recht, obwohl sie offenkundig das Ziel hatten, den Kunden in die Falle zu locken.
  • Zusatzoptionen (bspw. Versicherungen bei Reisen) sind voreingestellt in der Hoffnung, dass der Kunde dies nicht bemerkt und unbeabsichtigt hinzubucht.
  • Anschaffungskosten für technische Geräte werden bewusst zu niedrig angesetzt, und dieser niedrige Preis wird stark beworben, dafür sind die Folgekosten um so höher. Bekannte Beispiele sind Drucker/Patronen und Kaffeepadmaschinen/Pads.
  • Schnelle Wechsel von Verpackungen, Aufmachungen und Werbebotschaften, die offenkundig keinen anderen Zweck verfolgen als den, Preiserhöhungen zu verschleiern, siehe bspw. hier.
  • Systematische Produktsabotage, um die Lebenszeit des technischen Produkts zu verringern.
  • Der Spiegel-Aufmacher vom 2.4.2012, "Wie Öl-Konzerne die Spritpreise manipulieren", passt punktgenau zu diesem Antrag. Der Artikel zitiert den Betreiber von clever-tanken.de: "Intransparenz ist ihr Geschäft ... Die Autofahrer sollen den Überblick über die Preisentwicklung verlieren. Dann können sie nicht mehr richtig beurteilen, ob es gerade teurer oder billiger geworden ist." In diesem Zusammenhang sei an ein besonders krasses Beispiel von Manipulation erinnert: die konzertierte Abschaffung des Normalbenzins, siehe bspw. hier. Das war mutmaßlich völlig legal, weil es wohl keine Absprachen gab. Absprachen werden auch nicht gebraucht: Wenn ein Anbieter den Normalbenzinpreis hochzieht, verstehen die anderen das Signal auch ohne Absprachen.

Eine unüberschaubare Vielzahl von Berichten jeden Tag in allen Medien zeigt die Misere in unserem Land, bspw. Marktmagazine und Ratgebersendungen im TV, es gibt inzwischen sogar schon eine lange Liste von Büchern (bspw. „Der Informationscrash – Wie wir systematisch für dumm verkauft werden“ von Max Otte). Und so weiter… Da die Anbieter solche Strategien hartnäckig und flächendeckend verfolgen, muss man davon ausgehen, dass sie großen Gewinn daraus ziehen, den sich subjektiv mündig fühlenden, aber dennoch permanent entmündigten Bürger auf vielfältige Weise über den Tisch zu ziehen.

Strategische Überlegungen für die Piratenpartei

Selbstverständlich ist die obige inhaltliche Begründung die entscheidende Motivation für diesen Antrag. Darüber hinaus bietet das Thema aber auch strategische Perspektiven für die Piratenpartei:

  • Seit langer Zeit vertritt keine Partei dieses Thema mehr ernsthaft und glaubwürdig.
  • Dieses Thema fällt in vielerlei Hinsicht in die Kernkompetenz der Piraten und ist wie oben erläutert konform zu ihren wesentlichen Zielen. Die Piraten können also sehr kompetent und glaubwürdig auftreten.
  • Dieses Thema spricht praktisch alle Wähler an, also auch diejenigen, denen die anderen Themen der Piratenpartei eher wenig sagen oder die die Piraten dank weiterhin oberflächlicher Medienberichterstattung fälschlich als Spaß-Partei oder Freibier-für-alle-Partei einstufen.
  • Dieses Thema kann sowohl sozial als auch wirtschaftsliberal orientierte Wähler ansprechen:
    • Häufig sind sozial schwächere, weniger gebildete Bürger die Opfer (insbesondere hochbetagte ältere Mitbürger).
    • Wirtschaftsliberalität im wohlverstandenen Sinne setzt gesetzliche Regelungen für Transparenz und Fairness voraus. Es war immer schon Aufgabe des Staats, Rahmenbedingungen für einen transparenten und fairen Markt zu schaffen.
  • Das Thema Kunden-/Verbraucherschutz ist besonders gut für den Straßenwahlkampf geeignet. Wohl so ziemlich jedem Bürger, den man am Stand anspricht, werden eigene schlechte Erfahrungen oder krasse Fälle aus seinem Umfeld spontan einfallen, an die die Standbelegschaft sofort anknüpfen kann, um ein intensiveres Gespräch darüber zu beginnen, warum seine persönlichen Erfahrungen sehr viel mit den Zielsetzungen der Piraten zu tun haben.
Die Piraten müssen ihr Programm im Rahmen ihrer Grundsätze von selbstverantwortlicher Freiheit, Transparenz und Bürgerrechten so weiterentwickeln, dass die Piratenpartei auch nach der momentanen Protestwählerwelle - sobald es also wirklich um die Inhalte geht - ansprechend für breite Wählerkreise bleibt. Das Thema dieses Antrags entspricht den Grundsätzen der Piratenpartei und spricht Millionen Betroffene an.

Antragsteller

PA-020: Löschung des Bundesbildungsabsatzes aus dem hessischen Programm

Löschung des Bundesbildungsabsatzes aus dem hessischen Programm

Text

Hiermit beantrage ich, dass der LPT entscheiden möge, den untenstehenden Absatz aus dem Programm zu streichen:

"Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft"

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.

Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können. Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Die öffentliche Bildungsinfrastruktur

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.

Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen. Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

Bildung als individueller Prozess

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.

Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung. Demokratisierung der Bildungseinrichtungen

Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.

Frühkindliche Bildung

Die frühkindliche Bildung hat für die Ziele der Piratenpartei zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. Ziel der Piraten ist außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen.

Medienkompetenz

Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichsten Darstellungen wird in Zukunft immer wichtiger. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Auswahl von Information - und dadurch dem Verständnis derselben - eine zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information wird einerseits durch die größere kulturelle Entfernung zu einigen der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und umfangreiche Online-Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf erworben.

Der Bewertung von Informationen kommt in einer Zeit, da die Verbreitung derselben faktisch kostenlos ist, eine große Bedeutung zu. Jede fähige Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten. Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel größeren Maße als früher. Gleichzeitig wandelt sich die klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden müssen. Noch dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen, inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran, Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden.

Lernziele statt Lehrpläne

Jeder Unterricht hat das Ziel, den Lernenden etwas ihnen bisher Unbekanntes bekannt zu machen oder etwas bereits Bekanntes durch Wiederholung im Gedächtnis zu festigen. Dies geschieht entweder durch bewusste Beschäftigung der Lernenden mit einem Thema oder durch Erlernen von Verhaltensweisen und Verfahren während der Beschäftigung mit einem anderen Thema. Sofern die Wahl von Themen oder Verfahrensweisen für das Lernziel nicht von besonderer Bedeutung ist, wird sie von den Lernenden getroffen.

Den Lernenden soll bekannt sein, welches Lernziel jeweils verfolgt wird. Die Lernziele ergeben sich so, dass die allgemeinen Ziele der Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und den Interessen der Lernenden möglichst weitgehend erreicht werden.

Begründung

Ich bin absolut nicht gegen die Inhalte dieses Absatzes, aber es handelt sich um eine 1:1-Kopie des damaligen Bundesprogramms. Dieses gilt - mit allen inzwischen vorgenommenen Änderungen - sowieso für Hessen. Es ist überflüssig und sogar schädlich für unsere eigenen Entwicklungen, diesen Absatz mitzuführen und damit unser Programm aufzublähen.

Die AK Bildung wird zudem vermutlich für den LPT weiterführende Konzepte vorstellen, die eine hessische Ausdifferenzierung - falls erwünscht - besser ermöglichen können.

Außerdem paßt der Absatz stilistisch und von der Größe her nicht gut zu unserem restlichen Programm.

Antragsteller

PA-021: Löschung des Netzpolitik-Absatzes aus dem hessischen Programm

Löschung des Netzpolitik-Absatzes aus dem hessischen Programm

Text

Hiermit beantrage ich, dass der LPT entscheiden möge, den untenstehenden Absatz aus dem Programm zu streichen:

"Netzpolitik"

Politik in Zeiten in der globalen Informationsgesellschaft muss maximal offen und transparent sein.

Alle Monopolrechte auf Immaterialgüter müssen auf den Prüfstand.

Das Netz braucht keine neuen Straf- und Sicherheitsgesetze

Das Recht auf Netzzugang ist ein Menschenrecht und sollte explizit in die Hessische Landesverfassung aufgenommen werden.

Begründung

Wir haben auf dem letzten LPT unsinnigerweise eine mögliche Präambel auseinandergerissen und von 10 Punkten nur 4 zusammenhangslosen Punkten zugestimmt. Ich finde keinen dieser Punkte schlecht und ich möchte dies auch nicht als Affront gegenüber den Antragstellern, die ich sehr schätze, verstanden sehen.

Ich würde mir aber wünschen, dass wir für den kommenden LPT eine bessere, prägnanter formulierte Präambel oder einen neuen Antrag zu diesem Themen erhalten, der nicht am Abend davor eingestellt wird und wäre auch bereit, daran konstruktiv mitzuarbeiten.

Ein Grund ist auch, dass ich bei diesen auseinandergerissenen Punkten nur schwer in der Lage war, einen zusammenhängenden Text für ein Gesamtprogramm zu erzeugen. Wir haben jetzt noch genug Zeit, an einer neuen Fassung zu arbeiten und sie einzubringen.

Ich bitte trotzdem darum, diese damals auch sehr schnell und etwas chaotisch abgestimmten Absätze wieder zu entfernen, bevor wir sie als Ballast die nächsten Jahre immer und immer wieder mitschleppen.

Antragsteller

PA-022: kostenfreier Kirchenaustritt

kostenfreier Kirchenaustritt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Um das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit wahrnehmen zu können, ist es erforderlich die freie Wahl zu haben welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Der Austritt aus den Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird in Hessen durch Belegung der amtlichen Austrittserklärung mit einer Gebühr von 25 Euro jedoch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unnötig erschwert. Wir fordern daher den Kirchenaustritt kostenfrei zu ermöglichen.

Begründung

Antragsteller

PA-023: Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

Text - Alternative 1

Dieser Antrag umfasst als Blockantrag die gesamten Anträge, die im AK Bildung Hessen als Konsens angenommen wurden. Dies sind PA-024 bis PA-030 und PA-032 bis PA-054. Die abgestimmten Anträge werden entsprechend ihren Überschriften zu Modulen zusammengefügt.

Die Annahme dieses Antrags ersetzt alle bisherigen Programminhalte der Piratenpartei Hessen zum Thema Bildung.

Text - Alternative 2

Dieser Antrag umfasst als Blockantrag die gesamten Anträge, die im AK Bildung Hessen als Konsens angenommen wurden. Dies sind PA-024 bis PA-030 und PA-032 bis PA-054. Die abgestimmten Anträge werden entsprechend ihren Überschriften zu Modulen zusammengefügt.

Die Annahme dieses Antrags ersetzt die in PA-020 beschriebenen Bildungsprogramminhalte.

Text - Alternative 3

Der Antrag ersetzt alle bisherigen Programminhalte der Piratenpartei Hessen zum Thema Bildung.

Text - Alternative 4

Der Antrag ist identisch zu PA-020.

Text - Alternative 5

-

Begründung

Für die kommende Landtagswahl benötigen wir hessischen Piraten ein eigenständiges und freiheitliches Bildungsprogramm, was sich von den neoliberalen Forderungen einer Bertelsmann-Bildungspolitik, wie sie in den Altparteien vertreten wird, abhebt.

Fachliche Begründungen sind zu den Einzelanträgen angegeben.

Dieses hier abzustimmende Grundgerüst eines neuen Bildungsprogramms mit den Modulen

  • Menschenbild
  • Zweck von Bildung
  • Rolle des Staates
  • Frühkindliche Sozialisation
  • Schulbildung
  • Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte
  • Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

wird über weitere einzeln abzustimmende Anträge (PA-055 - PA-070) vertieft und konkretisiert.

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände ermöglichen eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

PA-024: Bildung: Menschenbild (1)

Bildung: Menschenbild (1)

Text

Demokratie braucht kritische, mündige, informierte und sozial handelnde Staatsbürger.

Allen Menschen soll ermöglicht sein, verantwortlich in Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule

Antragsteller

PA-025: Bildung: Menschenbild (2)

Bildung: Menschenbild (2)

Text

Gesellschaftliche Grundlage und Ziel pädagogischer Arbeit ist der mündige Bürger, der in der Lage ist sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Begründung

Antragsteller

PA-026: Bildung: Menschenbild (3)

Bildung: Menschenbild (3)

Text

Ein von uns vertretenes humanistisches Menschenbild beinhaltet das Kernziel der Selbstverwirklichung. Das Streben nach Selbsterfüllung, sozialer Anerkennung, Zugehörigkeit und Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft stellt eine konstruktiv leitende Lebenskraft dar. Der Staat hat die Aufgabe humanistische und in diesem Sinne förderliche Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen und zu erhalten. Die Wertschätzung und Offenheit Fremden und Minderheiten gegenüber ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Miteinander und damit unverzichtbarer Bestandteil aller Bildungsinstitutionen.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie II. Grenzen und Sicherung der Menschenrechte; sowie V. Erziehung und Schule
  • Schule ist mehr als eine Zubringerinstitution für die Wirtschaft. Sie ist auch Instanz für Sozialisation und Enkulturation.
  • Kunst, Kultur, Theater, Musik bspw. gehören zur Bildung, auch wenn sich ihr Nutzen nicht wirtschaftlich legitimiert.

Antragsteller

PA-027: Bildung: Zweck von Bildung (1a)

Bildung: Zweck von Bildung (1a)

Text

Bildung dient - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung voranzutreiben. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen im Sinne der Mündigkeit und einer kritischen Abwägung von Einsichten, Argumenten, dem Überprüfen von Hypothesen und langfristigen Folgen dienen.

Bildung mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule, Art. 56 Abs. 4: „Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.“

Antragsteller

PA-028: Bildung: Zweck von Bildung (1b)

Bildung: Zweck von Bildung (1b)

Text

Dazu sollen Tugenden der Wahrhaftigkeit, der Aufrichtigkeit, der Verlässlichkeit, der Standhaftigkeit und der Empathie, letztendlich Weisheit (Bildungsziel) gefördert werden. Der Mensch lernt nicht nur der Anpassung wegen (Überleben) sondern auch, um die Umwelt aktiv mit zu gestalten (Freiheit).

Begründung

wie Zweck von Bildung (1a)

Antragsteller

PA-029: Bildung: Zweck von Bildung (2)

Bildung: Zweck von Bildung (2)

Text

Bildung benötigt eine Kultur der Aufmerksamkeit und Anstrengung im Sinne einer verstehenden, vertieften und ganzheitlichen Betrachtung der Phänomene. Bildung geschieht anhand konkreter Inhalte.

Begründung

  • „Hyperaktiv: Kritik der Aufmerksamkeitsdefizitkultur“ von Christoph Türcke, Beck, Mü., 2012
  • „Die Logik der Sorge. Verlust der Aufklärung durch Technik und Medien“ von Bernard Stiegler, Suhrkamp, FF/M, 2008
  • „Diesseits der Belehrungswut. Pädagogische Aufmerksamkeiten.“ von Horst Rumpf, Juventa, Mü., 2004

Antragsteller

PA-030: Bildung: Rolle des Staates (1)

Bildung: Rolle des Staates (1)

Text

Der Staat trägt die Verantwortung für Inhalt und Organisation von institutionalisierter Bildung (Krippen, Kindergarten, Schule, Hochschule, berufliche Bildung, offener Kinder- und Jugendarbeit usw.). Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenenvertretungen in allen schulischen und außerschulischen Bereichen zu gewährleisten.

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung Artikel 56. „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. Die Schulaufsicht wird hauptamtlich durch Fachkräfte ausgeübt.“
  • Hess. Landesverfassung Artikel 56: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5 nicht verletzt werden.“
  • Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) vom 10. Juli 1953 in der Fassung vom 4. April 1978.

Antragsteller

PA-031: Bildung: Rolle des Staates (2)

Bildung: Rolle des Staates (2)

Text - Alternative 1

Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden - hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine Einflussnahme von Lobbyisten findet nicht statt.

Text - Alternative 2

Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.

Eine unangemessene Beeinflussung durch Lobbyisten ist in Schulen jeder Trägerschaft auszuschließen.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

  • Hess.Landesverfassung Artikel 61. „Private Mittel-, höhere und Hochschulen und Schulen besonderer pädagogischer Prägung bedürfen der Genehmigung des Staates. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, wenn sie eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern oder wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. Das Nähere bestimmt das Gesetz.“
  • Privatisierung hat ein Konkurrenzdenken in Bildung und Erziehung zur Folge.
  • Bildungspolitische Einflussnahmen (z.B. auf Lehrpläne, Curricula, Testaufgaben etc.) durch privatwirtschaftliche Bildungsakteure (Public Private Partnerships, Lobbyisten, kirchliche Interessenvertreter usw.) sind nicht zulässig, weil sie einem demokratischen Bildungsverständnis entgegenstehen.
  • „Bildungspanik. Was unsere Gesellschaft spaltet.“ von Heinz Bude, Carl Hanser Verlag, Mü., 2011

Antragsteller

PA-032: Bildung: Rolle des Staates (3)

Bildung: Rolle des Staates (3)

Text

Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen.

Bildung wird vom Staat bezahlt und ist nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen. Alle Bildungseinrichtungen unterliegen staatlicher Kontrolle und sind allen Lernern kostenfrei zugängig.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung Art.59 Abs 2: „ Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“
  • Präambel

Antragsteller

PA-033: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (1)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (1)

Text

Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde und benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Sie werden dafür in einer geeigneten Umgebung gefördert.

Begründung

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Hess. Kindergartengesetz § 2
  • KJHG §22, Abs. 2

Antragsteller

PA-034: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (2)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (2)

Text

Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist.

Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich gesund entwickeln zu können.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 2
  • Es ist nicht das Ziel dieser Phase, Kindern bereits gezielt Wissen oder Techniken, wie Lesen und Schreiben, beizubringen, ohne ihnen solche Erfahrungen zu verwehren.
  • Individuation, Sozialisation und Enkulturation sind die zu vollziehenden Entwicklungsprozesse eines jeden Kindes welche in Eigenständigkeit / Autonomie, Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Mündigkeit (Erziehungsziele) münden. Bildung schließt dabei immer die Erziehung und Betreuung von Kindern mit ein und dient dem jeweiligen Kind und keinen anderen Zwecken.

Antragsteller

PA-035: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (3)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (3)

Text

Erziehungsmaßnahmen und –stile orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und fördern das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung: Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) werden gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich mit ein.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 2, § 9

Antragsteller

PA-036: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (4)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (4)

Text

Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und wird für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet. Die Piraten lehnen die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab. Pädagogisches Personal wird angemessen bezahlt und erhält Beratung und Supervision als Unterstützung ihrer Arbeit.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 7
  • Das Arbeiten im Team ist wichtiger Bestandteil sozialpädagogischen Handelns und gewährleistet neben der Beachtung rechtlicher Grundlagen (Kinderrechte, gesetzliche Grundlagen für Einrichtungen, KJHG etc.) auch gemeinsame Reflexion (Fallbesprechungen, Supervision, Konzeptentwicklung etc.) und die Weiterentwicklung eigener pädagogischer Handlungsmöglichkeiten.

Antragsteller

PA-037: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (5)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (5)

Text

Eine Vielfalt von Lebensstilen, Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten ist erwünscht, da sie zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, arbeiten alle Beteiligten eng zusammen.

Hierfür schafft der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen und sorgt für kostenfreie Zugänge.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 4
  • Eltern (Familie), öffentliche (auch Beratungsstellen, Jugendämter etc.) und private Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung nehmen bei der Entwicklungsbegleitung von Kindern eine besondere Rolle ein.

Antragsteller

PA-038: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (6)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (6)

Text

Jedes Kind hat mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung. Das Land ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind einen Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.

Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes ist den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv anzubieten. Darüber hinaus schafft das Land Anreize, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und wirbt für seine Vorteile. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld werden abgelehnt.

Begründung

-

Antragsteller

PA-039: Bildung: Schulbildung (1)

Bildung: Schulbildung (1)

Text

Jedwedes Bildungsangebot – von Krippen bis Schule ist kostenlos gebührenfrei. Es gibt keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä..

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung Artikel 59. „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“
  • Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit vom 28. Juni 1961 in der Fassung vom 26. Januar 1982.

Antragsteller

PA-040: Bildung: Schulbildung (2)

Bildung: Schulbildung (2)

Text

Bildung geht vor Copyright bzw. Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts ist die Kopierbarkeit und der Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich zu gewährleisten.

Begründung

-

Antragsteller

PA-041: Bildung: Schulbildung (3)

Bildung: Schulbildung (3)

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

-

Antragsteller

Alternative: PA-041-A

PA-041-A

PA-041-A: Alternativantrag zu PA-041 - Schulbildung

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt der Träger ein transparentes Auswahlverfahren, unabhängig vom Einkommen der Eltern, fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven

und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

Der Träger als Verantwortlicher für die Schule muss die Auswahlkriterien

mitgestalten können.

Antragsteller

Robin Geddert

PA-042: Bildung: Schulbildung (4)

Bildung: Schulbildung (4)

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen.

Begründung

-

Antragsteller

Alternative: PA-042-A

PA-042-A

PA-042-A - Alternativantrag zu PA42 - Schulbildung

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen. Freiwillige Zusatzangebote wie z.B. AGs dürfen nach dem Solidarprinzip durch die Eltern mitfanziert werden. Niemand darf aufgrund seiner finanziellen Mittel ausgeschlossen werden, sondern

werden von der Solidargemeinschaft mitgetragen.

Begründung

Kurse, wie z.B. Geigenunterricht oder Wandergruppen, die weit über den vom Staat vorgegebenen Lehrstoff hinausgehen, aber von einigen Schulen bisher

mitgetragen werden, wäre ohne Finanzierungsmöglichkeiten unmöglich.

Antragsteller

Robin Geddert

PA-043: Bildung: Schulbildung (5)

Bildung: Schulbildung (5)

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe beträgt 20 Lerner.

Begründung

  • Eine maximale Lerngruppengröße von 20 Lernern ermöglicht eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

Alternativen: PA-043-A und PA-043-B

PA-043-A

PA-043-A: Alternativantrag zu PA 043

Text

Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, erhalten die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern

Begründung

-

Antragsteller

Beate König und Michael Kittlaus

PA-043-B

PA-043-B: Alternativantrag zu PA-043 - Schulbildung

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe sollte ab der Oberstufe abhängig vom Fach

nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Lernende betragen.

Begründung

Je nach Pädagogischem Lehransatz sind Gruppen von über 40 Kindern überhaupt kein Problem, wenn der Unterrichtsinhalt altersgemäß gewählt wird. Dies funktioniert am Beispiel von Waldorfschulen bereits seit über 80 Jahren nachweislich problemlos. Je nach Fach kann es schwierig sein, aber es darf auf

keinen Fall generell ausgeschlossen werden.

Antragsteller

Robin Geddert

PA-044: Bildung: Schulbildung (6)

Bildung: Schulbildung (6)

Text

Die Regelgrundschulzeit beträgt 6 Jahre.

Begründung

  • Die Grundschule ist weniger durch eine Fächerdifferenzierung, als durch pädagogisch-didaktische Prinzipien und einem ganzheitlichen Lernen geprägt. Die Kinder haben länger eine vertraute Bezugsperson (ca. 20Unterrichtsstunden), da in weiterführenden Schulen das Fächerprinzip des Unterrichtens überwiegt (ca. 4 - 6 Stunden; je nach Fach). Grundschulen sind zudem wohnumfeldnäher, kleiner, beschaulicher und haben einen geringeren Lesitungsdruck, da stärker persönliche und soziale Entwicklungsprozesse im Vordergrund stehen. Mit der Pupertät machen die Kinder einen persönlichen Veränderungsprozess durch, der passend auch in eher stärker strukturierten, größeren und leistungsfördernderen und -fordernderen Einheiten aufgefangen werden kann.
  • Siehe hierzu auch: http://www.gew-bw.de/6-jaehrige_Grundschule.html

Antragsteller

PA-045: Bildung: Schulbildung (7)

Bildung: Schulbildung (7)

Text

Schulen sind als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr zu organisieren (ausgenommen berufliche Schulen). Kernarbeits- und Unterrichtszeit ist von 09:00 bis 15:00 Uhr. Davor und danach sind geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) anzubieten.

Begründung

-

Antragsteller

PA-046: Bildung: Schulbildung (8)

Bildung: Schulbildung (8)

Text

Die Piraten fordern die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung haben das Recht auf den Besuch einer Regelschule (Inklusion). Alle Regelschulen sind somit Inklusionsschulen. Jede Klasse muss bis zu 3 beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse wird durch einen Förderlehrer unterstützt (durchgängig).

Begründung

-

Antragsteller

PA-047: Bildung: Schulbildung (9)

Bildung: Schulbildung (9)

Text

An jeder Schule sind pro 100 Schüler

  • Schul-Sozialpädagogen
  • Schul-Psychologen,
  • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
  • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche einzusetzen.

Begründung

Diese Unterstützung der Lehrenden durch Spezialisten hat sich im finnischen Schulsystem sehr bewährt.

Antragsteller

PA-048: Bildung: Schulbildung (10)

Bildung: Schulbildung (10)

Text

Lernende mit Lernproblemen haben Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte.

Begründung

-

Antragsteller

PA-049: Bildung: Schulbildung (11)

Bildung: Schulbildung (11)

Text

Der Wechsel zwischen verschiedenen Schulen - auch aus anderen (Bundes-)Ländern - ist durch individuelle Förderung zu unterstützen.

Begründung

-

Antragsteller

PA-050: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (1)

Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (1)

Text

Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern ist qualitativ hochwertig und die Arbeit wird entsprechend dotiert.

Begründung

  • Lernende brauchen Fachleute für das Lernen. Lehrkräfte sind fachlich, fachdidaktisch und pädagogisch ausgebildet (Motto:„Schwimmlehrer gesucht, der schwimmen kann“).
  • Auch die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit von Erzieherinnen/Erziehern wird angemessen entlohnt.

Antragsteller

PA-051: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (2)

Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (2)

Text

Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher wird beibehalten.

Begründung

  • Eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit wird weiterhin gewährleistet.

Antragsteller

PA-052: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (3)

Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (3)

Text

Lehrkräfte haben einen Rechtsanspruch auf interne und externe Beratung.

Begründung

  • Unterricht wird professionell weiterentwickelt.

Antragsteller

PA-053: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (4)

Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (4)

Text

Schul- und Abteilungsleiter werden im 5-Jahresrhythmus gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Begründung

  • Schul- und Abteilungsleiter sind Erste unter Gleichen („primus inter pares“) und sorgen für die Umsetzung von tragfähigen Rahmenbedingungen für gelingendes Lernen.

Antragsteller

PA-054: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Text

Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf dringend einer Veränderung. Ziele der Piraten sind hier:

  • Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
  • Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
  • In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
  • Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
  • Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.

Begründung

-

Antragsteller

PA-055: Bildung: Schulbildung (X1) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X1)

Text - Alternative 1

Die Wiederholung eines ganzen Schuljahres ist nur auf Antrag des Lernenden oder in der Grundschule auf Antrag der Eltern möglich.

Text - Alternative 2

Über die Wiederholung eines ganzen Schuljahres entscheidet die Schule nach Beratung mit dem Lernenden und den Eltern.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

-

Antragsteller

PA-056: Bildung: Schulbildung (X2) (4 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X2)

Text - Alternative 1

Schule hat nach demokratischen und freiheitlichen Grundsätzen alle an Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer, u.s.w.) Mitsprache und Mitwirkunsgmöglichkeiten zu gewährleisten. Alle Gruppen erhalten das gleiche Stimmrecht, um eine einseitige Dominanz von Lehrern, Eltern, Schule, Behördern u.s.w. zu verhindern.

Text - Alternative 2

Die Piraten treten dafür ein, die Gremien und Entscheidungs-Positionen einer Schule durch Wahlen der zu besetzen. Die Stimme des Lernenden kann vom Lernenden selbst oder von seinen Eltern wahrgenommen werden.

Dieses gilt insbesondere für die Wahl es Schulleiters, der alle 5 Jahre gewählt wird und einmal wiedergewählt werden kann. Bei der Wahl des Schulleiters haben alle Schulangehörigen das gleiche Stimmgewicht.

Die bisherige Gesamtkonferenz wird durch ein repräsentatives Gremium abgelöst, in dem Lehrende 50% der Delegierten stellen, Lernende und Eltern je 25%. Die Fachkonferenzen setzen sich weiterhin aus allen Fachlehrern sowie einer gleiche großen Zahl von Eltern und Schülern zusammen. Bei allen anderen Gremien ist ebenso zu verfahren.

Text - Alternative 3

Schul- und Abteilungsleiter werden von der Schulgemeinde im 5-Jahresrhythmus gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Text - Alternative 4

Die Piraten treten dafür ein, die Gremien und Entscheidungs-Positionen einer Schule durch Wahlen der zu besetzen. Die Stimme des Lernenden kann vom Lernenden selbst oder von seinen Eltern wahrgenommen werden.

Die bisherige Gesamtkonferenz wird durch ein repräsentatives Gremium abgelöst, in dem Lehrende 50% der Delegierten stellen, Lernende und Eltern je 25%. Die Fachkonferenzen setzen sich weiterhin aus allen Fachlehrern sowie einer gleiche großen Zahl von Eltern und Schülern zusammen. Bei allen anderen Gremien ist ebenso zu verfahren.

Text - Alternative 5

-

Begründung

Für Alternative 3: Schul- und Abteilungsleiter sind Erste unter Gleichen („primus inter pares“) und sorgen für die Umsetzung von tragfähigen Rahmenbedingungen für gelingendes Lernen.

Antragsteller

PA-057: Bildung: Schulbildung (X3)

Bildung: Schulbildung (X3)

Text

Aufgabe des Unterrichts ist es, Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Verständnis und Reflektieren politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, naturwissenschaftlicher und technischer Sachverhalte erforderlich sind und die zur Grundlage politischer Urteilsbildung auf Basis unseres Grundgesetzes führen und ein aktives Handeln ermöglichen.

Begründung

  • Präambel.
  • Hess. Landesverfassung Artikel 56: „ Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.“

Antragsteller

PA-058: Bildung: Schulbildung (X4) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X2)

Text - Alternative 1

Die Verantwortung für Unterrichtsmaterialen (einschließlich Medien) liegt ausschließlich in staatlicher Hand. Diese werden den Schulen und den Lernern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Monopolstellung von Unterrichtsmaterialanbietern ist nicht zulässig.

Text - Alternative 2

Die Verantwortung für Unterrichtsmaterialen (einschließlich Medien) liegt ausschließlich in der Hand von Staat und Träger. Diese werden den Schulen und den Lernern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Schule selbst darf zusätzliches Material einbringen. Monopolstellung von Unterrichtsmaterialanbietern ist nicht zulässig, auch nicht durch den Staat.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Für Alternative 1:

  • Lehrmittelfreiheit ist umfassend zu gewährleisten.
  • Bildung ist Allgemeingut.

Für Alternative 2:

  • Bildung ist Allgemeingut und sollte nicht auf die vom Staat zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt werden.
  • Die Schule muss eigenverantworlich das Angebot erweitern können, z.B. durch Spenden oder durch Eigenanfertigung.

Antragsteller

Sebastian Greiner für den AK Bildung Hessen / Robin Geddert (Alternative 2)

Alternative: PA-058-A

PA-058-A

PA-058-A: Alternativantrag zu PA-058 - Schulbildung

Text

Die Verantwortung für Unterrichtsmaterialen (einschließlich Medien) liegt ausschließlich in der Hand von Staat und Träger. Diese werden den Schulen und den Lernern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Schule selbst darf zusätzliches Material einbringen. Monopolstellung von

Unterrichtsmaterialanbietern ist nicht zulässig, auch nicht durch den Staat.

Begründung

Bildung ist Allgemeingut und sollte nicht auf die vom Staat zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt werden. Die Schule muss eigenverantworlich das

Angebot erweitern können, z.B. durch Spenden oder durch Eigenanfertigung.

Antragsteller

Robin Geddert

PA-059: Bildung: Schulbildung (X5)

Bildung: Schulbildung (X5)

Text

Über die Auswahl und den Einsatz von Lernmaterialien wird auf Ebene der Lerngruppe in einem demokratischen Prozess unter Mitbestimmung von Schülern und Eltern entschieden.

Begründung

  • „Individualisiertes Lernen, SOL, Stationenlernen, Lernwerkstätten, Freiarbeit ...Etikettenschwindel mittels indirekter Lehrersteuerung durch Papier“ Interviewtitel mit Michael Felten in LIV Spektrum, 2/2011, Hrsg. GEW Hessen, FF/M
  • Je selbstständiger und demokratischer einer Schule wird, desto mehr Mitsprachemöglichkeiten werden Schülern und Eltern eingeräumt, Schulprofil, Lehrpläne und schulinterne Curricula zu entwickeln. Zwangsläufig ergibt sich hieraus, dass die zur Erreichung un Umsetzung schulinterner Curricula auch die gemeinsame, demokratische Auswahl der Unterrichtsmethoden und -prinzipien, sowie -materialien ist.

Antragsteller

PA-060: Bildung: Schulbildung (X6) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X6)

Text - Alternative 1

Die Piraten streben die Überwindung des veralteten mehr-gliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens schließt sich der 6-jährigen Grundschule eine 4-jährige Gemeinschaftsschule an. Hier wird zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen.

Das schließt die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.

Text - Alternative 2

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände bilden das Grundgerüst der Schule nach der Grundschulzeit.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1:

Da jeder Schüler individuelle Lernvoraussetzungen und Leistungsvermögen mitbringt, ist die vermeintliche Homogenisierung in leistungsbezogene Kurse/Klassen nachweislich zur spezifischen und individuellen Förderung/Forderung unbrauchbar. Individuelle Neigungen und Forderung/Förderung sollten gezielt zugewählt werden können. Das soziale Lernen in leistungsgemischten Klassen zeigt bereits in der Grundschule Erfolge im Erlernen von Solidarität, Mitgefühl und Empathie.

Alternative 2:

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände ermöglichen eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

PA-061: Bildung: Schulbildung (X7) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X7)

Text - Alternative 1

Das Programm der hessischen Landesregierung zu „Selbständigen Schulen“ wird abgeschafft und die betroffenen Schulen erhalten den ursprünglichen Rechtsstatus (Ordnung letzter Stand) zurück.

Text - Alternative 2

Das Programm der hessischen Landesregierung zu „Selbständigen Schulen“ wird dahingehend konkretisiert, dass Schulen einerseits eine echte Wahlfreiheit erhalten, wie viel Autonomie und Selbstständigkeit sie beanspruchen möchten. Zur Auswahl stehen umfangreiche allgemeine Budget-, Haushalt-, Personal-, Sach- und Gebäudefinanzmittel. Z.B. werden Schulen bei völliger Autonomie ca. 10.000€ (jährlich inflationsdynamisiert) pro Schüler zur Verfügung gestellt (nur geschätzt!).

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1: Schulen sind vollstaatlich finanziert, um wirklich frei arbeiten zu können. Stiftungsgelder fließen in den Bildungshaushalt und werden durch die Exekutive verteilt.

Alternative 2: Echte Demokratie kann nur unter einem Höchstmaß an Freiheit erfolgreich sein. Die Demokratisierung der Schulen setzt somit auch ein Höchstmaß an Freiräumen für Schulen voraus. Freiheit, Selbstbestimmung und Autonomie.

Antragsteller

PA-062: Bildung: Schulbildung (X8) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X8)

Text - Alternative 1

Wir lehnen entschieden alle Versuche ab, Bildung durch Standardisierungen, zentrale Prüfungen oder andere Kontrollmaßnahmen politischen oder wirtschaflichen Spezialinteressen zu unterwerfen. Wir glauben insbesondere nicht, dass alle das Gleiche lernen sollten und das Bildung in irgendeiner Form mess- oder bewertbar ist.

Bildungsstandards, Kompetenzorientierung und Evaluationen werden daher abgeschafft.

Text - Alternative 2

Die Piraten fordern die Umsetzung von Bildungsstandards, die verbindlich festlegen, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Können von Schüler/innen in einem bestimmten Fach zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens zu erwerben sind. Schule hat hierzu alle erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der Schüler zu treffen und ist für deren Erreichung verantwortlich und rechenschaftspflichtig (Evaluation und Transparenz).

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1:

  • Schulen sind keine Betriebe, Lernende keine Massenprodukte, Lehrkräfte keine Discountarbeitskräfte und Schulleiter keine Betriebsmanager.
  • Schulorchester, Schulgarten, Schulpartnerschaften, Schultheater, Klassenfahrten, Lesenächte usw. werden ermöglicht. Bildungsstandards und Kompetenzorientierung können diese u.a. dort stattfindenden Bildungsprozesse nicht gewährleisten.

Alternative 2:

Wer die Qualität unseres Bildungssystems nachhaltig verbessern will, kommt nicht umhin, bestimmte Regeln und Normen zu definieren und auf deren Einhaltung/Umsetzung zu achten. Jedwedem Qualitätsgedanke bzw. -anspruch geht somit Evaluation und Rechenschaftslegung einher.

Evaluation und Rechenschaftslegung/Veröffentlichung nach klar definierten Kriterien sind klarer Ausdruck des Transparenz-Anspruches der Piraten in der Bildung. Die finanziellen Aufwendungen eines Schülerlebens betragen für den Staat mehr als 50.000€ bis zur mittlerern Reife. Die Kosten eines verbeamteten Lehrers betragen i.d.R. mehr als 60.000€ pro Jahr. Bisher war kein Nachweis auf eine effiziente und effektive Verwendung der finanziellen Ressourcen vorgesehen. Weder Schüler noch Lehrer oder andere Bildungsbeteiligte (Kultusbürokratie) mussten sich rechtfertigen.

Die Einführung von Bildungsstandards, die klar definieren, was ein Schüler am Ende mindestens Können muss bzw. was von diesem erwartet werden kann, setzt alle an der Bildung Beteiligten unter Zugzwang, diese Ziele auch zu erfüllen. Dies gibt es bisher nicht, da derzeit keinerlei Verantwortungsübernahme/Rechtsfertigung vorgesehen ist. Auch bei Bildung muss eine zu definierende Qualität gewährleistet sein.die bundesrepublikanische Gesellschaft (insb. der Schüler) hat ein Recht darauf, das Bildung zielgerichtet, effizient und effektiv ist.

Lehrer haben sich wie jeder andere Arbeitnehmer auch, durch Evaluation für ihre Arbeit zu rechtfertigen! Schüler haben das Recht, dass sie am Ende der Schulzeit wenigstens minimale von der Gesellschaft geforderte Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, sowie reflexives Verhalten erworben haben. Standards, Kompetenzen und Evaluation mit einer vermeintlichen Ökonomisierung durch z.B. Bertelsmann abzulehen ist nicht akzeptabel.

Antragsteller

PA-063: Bildung: Schulbildung (X9) (3 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X9)

Text - Alternative 1

Es wird bis zur 10. Klasse in der Regel kontinuierlich im Klassenverband gelernt. Ein Wechsel der Bezugspersonen (Lehrkräfte) findet maßvoll statt und es besteht eine individuelle Durchlässigkeit für die Lerner (Klassenwechsel).

Text - Alternative 2

Es wird bis zur 10. Klasse in der Regel kontinuierlich im Klassenverband gelernt. Ein Wechsel der Bezugspersonen (Lehrkräfte) findet maßvoll statt. Das Klassenlehrerprinzip beinhaltet das fachfremde Unterrichten. Klassenlehrer sollten mit der Hälfte der Schülerunterrichtsstundenzahl (ca. 15 Std.) in der Klasse unterrichten.

Text - Alternative 3

Das Schulsystem nach der Grundschule soll geprägt sein von hohen individuellen Freiheitsgraden und hoher Flexibilität. Ausgehend von einem Regelunterricht im Klassenverband können die Lernenden mit zunehmendem Alter mehr und mehr individuelle Kurse wählen. Dabei sind die Kurs-Angebote Jahrgangs-übergreifend und Themen-basiert (nicht Leistungs-basiert) zu organisieren. So sollen die Lernenden schrittweise, aber konsequent, mehr und mehr eigene Entscheidungen über Lernziele, Lerninhalte, Lernmethoden und Lernumfeld treffen lernen.

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1: Der Klassenverband ist für die persönliche Entwicklung, Kommunikation und das soziale Lernen unabdingbar.

Alternative 2: Der Klassenlehrer ist die Hauptbezugs- und Vertrauensperson. Dieser sollte durch regelmäßiges unterrichten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Alternative 3: Es ist zukünftig wenig dienlich - wie jetzt - Lernende nach 18 Jahren Bildungs-Bevormundung plötzlich und unvorbereitet in die Selbstständigkeit zu entlassen.

Antragsteller

PA-064: Bildung: Schulbildung (X10) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X10)

Text - Alternative 1

Betroffene Schulen entscheiden in einem demokratischen Prozess mit den Beteiligten (Lerner und Eltern), ob sie G8, G9 oder beides parallel anbieten. Die tägliche verpflichtende Lernzeit (Anwesenheit plus Hausaufgaben plus Prüfungsvorbereitungen) darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten.

Text - Alternative 2

Es entspricht unserem Verständnis von Demokratie und Wahlfreiheit, wenn die an Schule Beteiligten (Lehrer, Eltern, Schüler) selbstständig über G8/G9 entscheiden dürfen. Die Einführung oder Beibehaltung von G8 erfolgt unter Anpassung der Rahmenlehrpläne (Entschlackung). Eine Unterrichtsstundenerhöhung darf nicht stattfinden.

Text - Alternative 3

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Text - Alternative 4

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Text - Alternative 5

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Begründung

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Antragsteller

PA-065: Bildung: Schulbildung (X11) (2 Alternativen)

Bildung: Schulbildung (X11)

Text - Alternative 1

Lehrkräfte geben Orientierung, beraten, beurteilen und bewerten (durch Beratungsgespräche, Elternabende, Notengebung usw.).

Text - Alternative 2

Die Piraten treten für die Abschaffung von Ziffern- oder Buchstabennoten ein. Statt dessen werden regelmäßig individuelle Lern- und Entwicklungsrückmeldungen gegeben, die den Schülern und Eltern mündlich und schriftlich mitzuteilen sind. Den Bezugsrahmen für solche Rückmeldungen bilden Lernziele bzw. inhaltliche Kriterien, der soziale Vergleich mit anderen Lernenden sowie die persönliche Entwicklung.

Text - Alternative 3

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Text - Alternative 4

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Text - Alternative 5

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Begründung

Alternative 1:

  • Die Illusion einer „objektiven“ und „gerechten“ Leistungsmessung wird abgelehnt. Stichwort Test in „Glossar der Gegenwart“ Hrsg. Bröckling, Krasmann, Lemke, Suhrkamp, FF/M, 2004
  • Rückmeldungen und Dialoge zwischen den an der schulischen Bildung Beteiligten (Lerner, Eltern und Lehrkräfte) werden gewährleistet.

Antragsteller

PA-066: Bildung: Frühkindliche Bildung (X1)

Bildung: Frühkindliche Bildung (5.5)

Text

Die Arbeit in den frühkindlichen Erziehungseinrichtungen benötigt die Begleitung und Weiterentwicklung durch universitär qualitative Sozialforschung. Nicht unter staatlicher Aufsicht stehende Organisationen und Lobby-Einrichtungen sind aus dem Umfeld der Institutionen frühkindlicher Bildung fernzuhalten.

Begründung

  • Kinder- und Jugendschutz
  • In der modernen Pädagogik ist die Theorie nicht ohne die Praxis und die Praxis nicht ohne die Theorie denkbar; sie stehen in einer Wechselwirkung zueinander und bedürfen der kritischen Reflexion (Hobmair u.a.: Pädagogik; Stam Verlag, Köln, 1995)

Antragsteller

PA-067: Bildung: Landesbildungshaushalt

Bildung: Landesbildungshaushalt

Text

Die Piraten streben die Verdopplung des Landesbildungshaushaltes bis 2020 an. Die Ausgaben pro Schüler sollen auf bis zu 10.000€ jährlich steigen (inflationsabhängig dynamisiert).

Begründung

-

Antragsteller

PA-068: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X1)

Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X1)

Text

Die Lehrerausbildung an den hessischen Hochschulen soll zukünftig noch stärker an der Praxis ausgerichtet werden.

Begründung

-

Antragsteller

PA-069: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X2)

Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X2)

Text

Die Bezahlung von Lehrkräften darf sich nicht danach unterscheiden, an welcher Schulform sie unterrichten.

Begründung

-

Antragsteller

PA-070: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte (3 Alternativen)

Bildung: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte

Text - Alternative 1

Der Beamtenstatus von Lehrern wird umgehend abgeschafft.

Text - Alternative 2

Lehrkräfte sind Landesbeamte.

Text - Alternative 3

Lehrkräfte müssen unabhängigen Unterricht ohne Angst vor Repressionen oder prekären Beschaftigungsverhältnissen halten können. Ihre Tätigkeit ist entsprechend abzusichern.Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden, die Lernenden vor Lehrkräften zu schützen, die den Anforderungen und der Verantwortung ihres Berufes in ihrer täglichen Arbeit nicht gerecht werden. Ein lebenslanges Recht darauf, Lehrkraft zu sein, soll es nicht geben.

Text - Alternative 4

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Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1:

Der Schuldienst ist eine staatlich zu organisierende aber keine hoheitliche Aufgabe. Im Rahmen der Erweiterung der Selbstständigkeit von Schule kann auch die Personalentwicklung (Auswahl, Einstellung, Kündigung, u.s.w.) eingeräumt werden. Entlassungen von Beamten sind bisher weitgehend ausgeschlossen; selbst bei nachgeiesener Unfähigkeit im Schuldienst.

Alternative 2:

  • Unabhängiges Denken und eine freie Meinungsäußerung der Lehrkraft sind zu

gewährleisten und notwendige Voraussetzung, um Lerner zur Mündigkeit zu führen.

  • "Postdemokratie" von Colin Crouch (Suhrkamp)
  • "Bildung braucht Persönlichkeit" von Gerhard Roth (Klett-Cotta)

Antragsteller

PA-071: Tierschutz in der Nutztierhaltung

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Auf Dauer sollen die optimalen Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen erarbeitet werden und die geltenden Regelungen sukzessiv erhöht werden.

Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest, bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B. "vermeidbare Leiden oder Schäden". Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen erteilt werden. Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.

Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.

Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Die Unabhängigkeit der Kontrolleure einhergehend mit der Befugnis zu Sanktionen bei Verstößen ist in allen Bereichen zu gewährleisten. Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.

Begründung

Die Lebensbedingungen von Nutztieren in intensiver Massentierhaltung sind nach wie vor vollkommen inakzeptabel. Durch extrem dichte Belegung von Ställen und Käfigen sind die Tiere ständigem Stress ausgesetzt und verletzen sich gegenseitig. Um dies zu verhindern werden den Tieren üblicherweise Körperteile amputiert. Die dichte Haltung fördert schnelle Ausbreitung von Krankheiten in den Beständen, da die Tiere in ihren eigenen Exkrementen gehalten werden. Dies bedingt massiven Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten. Dadurch entstehen resistente Keime und die Tierprodukte sind durch chemische Rückstände belastet.

Das Argument, dass dadurch die Preise für tierische Lebensmittel steigen werden, ist nicht von der Hand zu weisen und liegt in der Natur der Sache. Hier wird auch oft noch das Argument genannt, dass sich jeder Mensch unabhängig von den finanziellen Mitteln Fleisch leisten können sollte. Hier wird also versucht durch ein für den Menschen existenziell angenommenes Bedürfnis die realen Leiden vieler Tiere zu relativieren und es wird die Missachtung ihrer elemtarsten Bedürfnisse mehr oder weniger in Kauf genommen.

Ich habe den festen Glauben, dass Ideale, Moral, Anstand und Empathie nicht mit einem materiellem Gegenstand, gleich welcher Art, aufzuwiegen sind. Menschlichkeit, auch gegenüber denen die nicht als menschlich angesehen werden und dennoch in ähnlicher Weise Schmerz und Angst empfinden können, ist nicht für den einfachen Wert "Geld" aufzugeben. Dies käme einem Verlust der eigenen Menschlichkeit gleich. Mit diesem Antrag möchte ich ein Stück der Werte Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Achtsamkeit und Verantwortung in die Welt tragen.

Ursprung des Antrags

Dieser Antrag ist ein Remix aus:

Ergänzungen:

  • Ergänzung von Isabelle Sattig: Bei Verstößen sind auch Naturschutzauflagen zu berücksichtigen.
  • Ergänzung von Isabelle Sattig und Markus Brechtel: Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen und sukzessive Erhöhung der Haltungsstandards.
https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Nutztierhaltung

Antragsteller

PA-072: Tierschutz: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Text

  Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Wir befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Begründung

Antragsteller

PA-073: Inklusion: Wohnraumdurchmischung und Vermeidung von Ghettoisierung

Wohnraum

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass bei der Neuerschließung von Baugebieten in Städten und Gemeinden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen sollen, beim Aus- oder Umbau sowie bei der Änderung von Bebauungsplänen bestehender innergemeindlicher oder -städtischer Wohng- oder Mischgebiete sowohl aus privater wie öffentlicher Hand ausreichend

- sozial geförderter Wohnraum, - barrierefreier Wohnraum, - sowie gemeinschaftlicher Wohnraum

geschaffen wird.

Der Anteil solcher Flächen an der jeweils gesamt vorgesehenen Fläche soll nach dem Bedarf vor Ort ermittelt werden. Zudem ist auf eine Durchmischung verschiedener sozialer Schichten zu achten, um Ghettoisierung zu vermeiden.

Die Förderung von kommunalen Wohnbauprojekten durch das Land soll daran gekoppelt werden, dass bei den Projekten ein Anteil solcher Flächen vorgesehen sein muss.

Begründung

Gesellschaft lebt von Vielfalt. Ghettoisierung führt zu Absonderung und Ausgrenzung, fehlende Barrierefreiheit zu beeinträchtigten Lebensverhältnissen. Eine Durchmischung führt zu Begegnungen und damit zum Abbau von Scheu und Vorurteilen. Menschliche Begegnungen fördern Sozialisation. Gemeinschaftliches Wohnen im Besonderen führt zu selbstständig wachsenden Mikrogesellschaften, die solidarisch auf sich und die unmittelbare Umwelt achten.

Antragsteller

AK Soziales

PA-074: Equal Pay: Einhaltungen von einheitlichen Standards bei öffentlicher Vergabe

Equal Pay

Text

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei öffentlichen Ausschreibungen und bei der Vergabe von Aufträgen aus öffentlicher Hand an private Firmen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. Diese lauten wie folgt:

- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay) - existenzsichernder Mindestlohn - keine 1-EUR-Jobs, keine Bürgerarbeit

Die Mindeststandards müssen Teil des Vertrages sein, ihre Einhaltung ist unaufgefordert nachzuweisen und wird regelmäßig kontrolliert.

Begründung

Durch die Vergabe per Auschreibung bekommen Firmen den Zuschlag, weil sie das beste Angebot machen. Wenn in der Auschreibung aber nicht minimale Sozialstandards festgelegt werden, ist vor allem hier viel Sparpotential zu sehen. Daher ist es sinnvoll, bestimmte Mindeststandards bei der Vergabe vorzugeben.

Antragsteller

AK Soziales

PA-075: Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden

Qualifizierung

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Erwerbslosen ein qualitativ hochwertiges Angebot an Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird. Diese müssen zu anerkannten Zertifikaten führen (z.B. VHS).

Sämtliche Angebote müssen einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung unterworfen werden.

Angebote sollen von Erwerbslosen auf freiwilliger Basis und nach Absprache mit dem Sachbearbeiter wahrgenommen werden können.

Begründung

Die aktuelle Schulungspraxis zwingt Erwerbslosen häufig sog. "Qualifizierungsmaßnahmen" auf, die diesen nicht gerecht werden! Stattdessen soll Qualifizierung daran orientiert sein, was den Arbeitssuchenden tatsächlich hilft.

Qualifizierungen sind nur sinnvoll und erfolgversprechend, wenn die Teilnehmenden ihre Inhalte aus eigenem Interesse lernen wollen; Zwangsteilnahmen sind wertlos. Dieses Gebot der Freiwilligkeit schließt die Möglichkeit ein, dass ein bestimmter Teil der Erwerbslosen die Qualifizierungsangebote nicht wahrnehmen will.

Das Recht der Betroffenen auf Selbstbestimmung ist zu achten.

Antragsteller

AK Soziales

PA-076: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Text

  Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Erste Hilfe

Menschen in Notlagen zu Helfen ist Teil des normalen Umgangs in unserer Gesellschaft. Alle  Bürger sollen in der Lage sein, in Notfällen diese Hilfe zu leisten. Der Staat soll daher die Breitenausbildung in der Ersten Hilfe besonders fördern und bereits vorhandene Projekte finanziell unterstützen.

Wir setzen uns dafür ein, dass eine umfassende Ausbildung in Erster Hilfe in Hessen Teil des Lehrplanes an allen Schulen wird.

Begründung

  Kentnisse in Erster Hilfe können im Zweifel leben retten. Die Ausbildung in der Ersten Hilfe dient direkt dem Gemeinwohl. Sie ist daher besonders förderungswürdig.

Wenn alle Schüler schon in der Schule die Erste Hilfe automatisch lernen, wird das Wissen über die Erste Hilfe viel breiter in die Bevölkerung getragen.

Der Antrag entstand in der AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst und wurde von mir für Hessen angepasst.

Antragsteller

PA-077: Tierschutz in der Schule

Tierschutz in der Schule

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Tierschutz in der Schule

Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Begründung

Falscher Umgang mit Tieren ist häufig die Folge mangelnder Kenntnis. Ein frühzeitiger Unterricht fördert verantwortungsvolles Verhalten zukünftiger Generationen. Sie entscheiden als Nächste über den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt und die eigene Gesundheit. Eine Wissensvermittlung in den Bereichen Heimtierhaltung, Nutztierhaltung und Ernährung trägt somit zu einem wichtigen Punkt in der Erziehung der Kinder zu verantwortungsvollen Menschen bei.

Der Antrag stammt von https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1938.html Modul 2.

https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Schule

Antragsteller

PA-078: Bildung: Schulbildung (X12)

Bildung: Schulbildung (X12)

Text

Schule ist überwachungsfreier Raum. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form ab.

Begründung

Hier wird eine explizite ureigene Piraten-Forderung aus aktuellem Anlass aufgegriffen:

http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27M_107_2012%27

Antragsteller

PA-079: Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten geschrieben werden

Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten geschrieben werden

Text

Die Landesregierung unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unterstützung bei der Erstellung von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren benötigen. In den letzten Jahren zeichnet sich eine zunehmende Einflussnahme auf Gesetzestexte durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten ab, die nicht zuletzt auf Bundesebene in der Affäre um die Kanzlei Linklaters ihren öffentlichen Höhepunkt feierte.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich daher dafür ein, die Übernahme von Gesetzesvorlagen und die unmittelbare Einflussnahme von professionellen Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle zu stellen und teilweise Verbote zu normieren. Die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke einer Formulierung eines Gesetzestextes muss generell verboten werden. Die Landesregierung soll jährlich eine Übersicht erstellen und veröffentlichen, in welchen Ministerien „externe Mitarbeiter“ von Wirtschaftsunternehmen oder Lobbyverbänden mitwirken und wer diese bezahlt.

Begründung

Die Liste der "externen Mitarbeiter", die in Bundesministerien an Gesetzen mitarbeiten, ist sehr lang.

http://www.keine-lobbyisten-in-ministerien.de/index.php/Lobbyisten_nach_Ministerien#Bundesministerium_f.C3.BCr_Wirtschaft_und_Technologie
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/lobbyisten-in-ministerien/

Auf Landesebene wird es nicht besser aussehen. Diese Praktiken sollten zumindest eingeschränkt, wenn nicht sogar verboten werden. Zumindest eine transparente Information der Öffentlichkeit ist notwendig.

Antragsteller

PA-080: Sozialpolitik Modul 1 - Mindestlohn

Sozialpolitik Modul 1 - Mindestlohn

Text

Die Piratenpartei Hessen wird sich für einen allgemeinen Mindestlohn von mindestens €8,50 einsetzen, den auch Branchen-Lohnuntergrenzen nicht unterschreiten dürfen.

“Arm trotz Arbeit” hat eine katastrophale Auswirkung auf die Motivation betroffener Arbeitnehmer. Mit Dumpinglöhnen ist oftmals trotz Vollzeitarbeit weitere Unterstützung vom Staat notwendig. Dadurch wird auch die Altersarmut weiter zementiert. Ein genereller Mindestlohn stellt sicher, das die Menschen von ihrer Arbeit auch leben können.

Zusätzlich bedeuten Dumpinglöhne eine De-facto-Subvention der betreffenden Arbeitgeber auf Kosten der Steuerzahler. Auch verantwortungsbewußte Unternehmer, die ihre Arbeitnehmer über dem Aufstocker-Satz bezahlen, finanzieren mit ihren Steuern diese Art von Subvention. Eine solche Subvention durch die eigene Konkurrenz stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, die volkswirtschaftlich schädlich ist und so nicht hingenommen werden kann. Selbst der Einstiegs-Mindestlohn von €8,50 ist sehr niedrig angesetzt und unterschreitet den Durchschnitt der westeuropäischen Nachbarstaaten. Er ist deshalb nur als vorübergehender Einstieg zu betrachten, der aber schon viele Arbeitnehmer besser stellt als bisher. Die Piraten werden sehr genau darauf achten, dass dieser Mindestlohn nicht als Gegenargument gegen höhere Branchen-Lohnuntergrenzen benutzt wird und sich nach bundesweiter Einführung desselben künftig für eine weitere Erhöhung einsetzen.

Begründung

In Hessen gibt es immer noch Branchen-Lohnuntergrenzen (“Branchenmindestlöhne”) von unter €8,50. Dies sind: • Gebäudereiniger (Innen- und Unterhaltsreinigung) mit €7,33 (ab Januar 2013 €7,56) • Wach- und Sicherheitsgewerbe mit €7,63 (ab Januar 2013 €7,76) • Leiharbeit/Zeitarbeit mit €7,89 (ab November 2011 €8,19) • Wäschereidienst im Objektkundengeschäft mit €8,00 • Abfallwirtschaft mit 8,33

Ein Mindestlohn von €8,50 wird ebenfalls vom DGB gefordert.

Antragsteller

PA-081: Sozialpolitik Modul 2 - Leih- und Zeitarbeit

Sozialpolitik Modul 2 - Leih- und Zeitarbeit

Text

Leiharbeit kann für die Wirtschaft, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ein sinnvolles und notwendiges Instrument darstellen, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit wurde von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (“Hartz-Kommission”) als Mittel der Einführung von Arbeitslosen in Unternehmen vorgesehen (Hartz-I).

In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Mißbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom “Equal Pay”/”Equal Treatment”-Prinzip abzuweichen.

Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch einzustellen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen (Schlecker mit “MeniAr”) oder unter Druck zu setzen. Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen.

Die Piratenpartei Hessen wird sich über den Bundesrat dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so anzupassen, dass Unterschreitungen des “Equal Pay”-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig sind und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird.

Begründung

Dieses Modul steht in Konkurrenz zu PA-074. Dieses Thema wird dort ebenfalls behandelt, allerdings nicht so ausführlich. Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Saarland.

Antragsteller

PA-082: Sozialpolitik Modul 3 - Abschaffung von Zeitverträgen in Bereichen des Öffentlichen Dienstes

Sozialpolitik Modul 3 - Abschaffung von Zeitverträgen in Bereichen des Öffentlichen Dienstes

Text

In den Einrichtungen der Agentur für Arbeit sowie in weiteren Bereichen der öffentlichen Hand werden Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die in der freien Wirtschaft gängige Argumentation, Zeitverträge seien eine Voraussetzung, um flexibel auf die Wirtschaftslage reagieren zu können, kann für Kommunen, Land und Staat nicht gelten. Für den Staat sollte es möglich sein, eine mittel- bis langfristige Personalplanung zu realisieren, die den neu eingestellten Mitarbeitern eine Perspektive ohne Zeitverträge ermöglicht und diese nicht erpressbar macht. Das Ziel der Piratenpartei Hessen ist daher die Abschaffung von Zeitverträgen im öffentlichen Dienst, beziehungsweise ihre sofortige Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm NRW.

Antragsteller

PA-083: Sozialpolitik Modul 4 - Aussetzung Ein-Euro-Jobs

Sozialpolitik Modul 4 - Aussetzung Ein-Euro-Jobs

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, die „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) auf Landesebene auszusetzen und über eine Bundesratsinitiative endgültig abzuschaffen. Stattdessen ist die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.

Begründung

Der Text ist eine gestraffte Übernahme aus dem Programm NRW. In §16d SGB II ist vorgeschrieben, dass eine solche Arbeitsgelegenheit zusätzlich sein muß, im öffentlichen Interesse liegen muß und Wettbewerbsneutral sein muß.

In der Praxis werden durch solche „Ein-Euro-Jobs“ allerdings sehr häufig reguläre Arbeitsplätze verdrängt, vor allem im öffentlichen Dienst und bei Wohlfahrtseinrichtungen. Durch die Drohung mit Sanktionen werden die Erwerbslosen gezwungen, solche Arbeiten anzunehmen. Das führt dazu, das eine solche Arbeit eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden wird, wodurch der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt wird. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Der Bundesrechnungshof hat bereits im November 2010 in einem Bericht festgestellt, das die „Ein-Euro-Jobs“ die Chancen auf eine reguläre Beschäftigung nicht messbar erhöhen. Außerdem seien bei mehr als der Hälfte der geprüften Arbeitsgelegenheiten die Kriterien für eine staatliche Förderung nicht gegeben gewesen. Die Zuteilung würde wahllos und ohne Beratung der Erwerbslosen erfolgen.

Antragsteller

PA-084: Sozialpolitik Modul 5 - Missbrauch von Praktika verhindern

Sozialpolitik Modul 5 - Missbrauch von Praktika verhindern

Text

Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten, sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.

Darum will die Piratenpartei Hessen die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Baden-Württemberg.

Antragsteller

PA-085: Wirtschaftspolitik Modul 1 - Nachhaltige Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitik Modul 1 - Nachhaltige Wirtschaftspolitik

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine nachhaltige, ökologische und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Wirtschaftspolitik ein. Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sind für die Förderung regionaler Arbeitsmärkte. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gibt den Bürgern mehr Freiheit, wieder unabhängiger ihr Leben zu gestalten.

Die Förderpolitik des Landes Hessen muss so gestaltet sein, dass primär regionale und kommunale Projekte und Unternehmen gefördert werden. Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung der Steuergelder der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen.

Die Haushaltspolitik des Landes soll sich auf dem Verursacherprinzip gründen. Wer bestellt bezahlt.

Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden. Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher, bevorzugt in kommunaler Hand, sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte richten sich nach den Kosten. Die Einrichtung und der Ausbau von kommunalen Betrieben - einschließlich der Rekommunalisierung - ist zu fördern.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Brandenburg.

Antragsteller

PA-086: Wirtschaftspolitik Modul 2 - Beseitigung von Monopolen und Oligopolen

Wirtschaftspolitik Modul 2 - Beseitigung von Monopolen und Oligopolen

Text

Erklärtes Ziel der Piratenpartei Hessen ist es, Monopol- und Oligopolbildungen, die dem Gemeinwohl im Sinne der Verminderung von sozialen Überschüssen schaden, vorzubeugen. Bestehende Monopole und Oligopole sind durch die Schaffung transparenter Marktstrukturen aufzulösen. Durch vermehrten Wettbewerb können verbraucherfreundliche Preise realisiert und Machtstellungen, Machtmissbrauch am Markt sowie übermäßige politische Einflussnahme durch Monopolisten und Oligopolisten verhindert werden.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm NRW.

Antragsteller

PA-087: Wirtschaftspolitik Modul 3 - Transparenter Wirtschaftsstandort Hessen

Wirtschaftspolitik Modul 3 - Transparenter Wirtschaftsstandort Hessen

Text

In einer globalen und damit schnelllebigen Wirtschaftswelt ist Lobbyismus und Korruption immer stärker zu einem Problem für den freien Markt und die Bürger geworden. Auch auf Landesebene sorgen die Bevorteilung einzelner Akteure und die Einflussnahme von Interessengruppen für undurchsichtige und oftmals einseitig geprägte Gesetzgebungen, Vergabeverfahren und Entscheidungsprozesse bei den politisch Verantwortlichen. Die Piratenpartei Hessen setzt sich daher für eine Eindämmung des Einflusses von Lobbyistengruppen ein.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm NRW.

Antragsteller

PA-088: Wirtschaftspolitik Modul 4 - Globalisierung und Regionalisierung

Wirtschaftspolitik Modul 4 - Globalisierung und Regionalisierung

Text

Der Prozess der Globalisierung ist zu begrüßen, soweit er allen Menschen des Planeten hilft, glücklicher zu werden. Dies kann durch materielle Wohlstandssteigerungen erreicht werden, von diesen jedoch auch unabhängig sein. Globalisierung darf nicht dazu führen, dass die Handlungsfähigkeit von Menschen auf der einen Seite des Planeten durch destabilisierende Entwicklungen auf der anderen Seite des Planeten unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Gemäß dem Ansatz der Dezentralisierung fordern wir deshalb, ergänzend zum Globalisierungsprozess einen Regionalisierungsprozess anzustoßen, der auf eine Ökonomie der Nähe sowie regionale Energieautonomie und Versorgungssouveränität abzielt.

Regionen sollen ihre Grundbedürfnisse weitgehend aus sich selbst heraus erfüllen können. Das betrifft insbesondere: Nahrung, Wohnen, Kommunikation, Nahverkehr, Bildung, Kultur, Pflege, Heilung und andere auf den Menschen bezogene Güter. Die Einbettung jeder Region ins globale Wirtschaftsgewebe soll einerseits Versorgungsredundanz und andererseits globalen Warenaustausch bei internationaler Arbeitsteilung gewährleisten. Der zweisäulige Ansatz regionaler Ökonomie der Nähe integriert in das globale Wirtschaftsgefüge stabilisiert das wirtschaftliche und damit gesellschaftliche System der Menschheit, verringert Abhängigkeiten und wirkt heute bestehenden Machtungleichgewichten entgegen.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Sachsen.

Antragsteller

PA-089: Wirtschaftspolitik Modul 5 - Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Wirtschaftspolitik Modul 5 - Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Text

Die Piratenpartei Hessen wird über den Bundesrat darauf hinwirken, dass die Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer unverzüglich bundesweit abgeschafft wird. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

Begründung

Die IHK ist kein staatliches Organ, sie ist keine staatliche Verwaltung und sie ist eine intransparente Organisation, die politisch und meinungsbildend aktiv ist.

Antragsteller

PA-090: Wirtschaftspolitik Modul 6 - Evolution der Ökonomie und Sandboxprinzip

Wirtschaftspolitik Modul 6 - Evolution der Ökonomie und Sandboxprinzip

Text

Die Piratenpartei Hessen ist sich im Klaren, dass der Kapitalismus in seiner gegenwärtigen Ausprägung nicht das Ende jeder ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung sein kann. Wir stehen deshalb insbesondere für Weiterentwicklungen des Wirtschaftssystems ein und fördern Experimente, die neue Wege menschlichen Lebens und Wirtschaftens aufzeigen.

Insbesondere setzen wir uns für Experimentierklauseln ein, um neue ökonomische Instrumente, Konzepte oder Spielarten auszuprobieren (Sandboxprinzip) und die dort gemachten Erfahrungen in eine Weiterentwicklung der Ökonomie zurückzuführen. Solche ökonomischen Experimente könnten in gesonderten gesellschaftlichen Räumen (geografische oder sektorale Räume, wie einzelne Regionen oder Branchen) durchgeführt werden.

Gemeinwirtschaftliche Ansätze und Konzepte wie das bedingungslose Grundeinkommen oder die negative Einkommensteuer wären so evaluierbar - unter realen Bedingungen in begrenzten Räumen und nicht als theoretisches Dogma.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Sachsen.

Antragsteller

PA-091: Finanzpolitik Modul 1 - Offenlegung der Ausgaben für Landesvorhaben und der dazugehörigen Verträge

Finanzpolitik Modul 1 - Offenlegung der Ausgaben für Landesvorhaben und der dazugehörigen Verträge

Text

Die Bürger sollen Vergabeverfahren und Vertragsgrundlagen sowie die Verwendung der Landesgelder nachvollziehen können. Der Staat, respektive das Land Hessen, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel des Bürgers und nicht deren Eigentümer. Daher ist eine Einsichtnahme in Verträge des Staats aus Sicht der Piratenpartei Hessen ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien und alle Kommunen soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die Hessische Ausschreibungsdatenbank muß so weit verbessert werden, dass alle Auftragsvergaben, unahhängig von Wertgrenzen, eingestellt werden und einfach recherchiert werden können. Der bestehende Registrierungszwang muss aufgehoben werden, die Datenbank muss der Öffentlichkeit ohne Nutzungseinschränkungen zugänglich gemacht werden. So hat die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen, wodurch Transparenz in allen Arbeitsprozessen herrscht.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm NRW.

Antragsteller

PA-092: Finanzpolitik Modul 2 - Demokratische Teilhabe bei budgetrelevanten Investitionen

Finanzpolitik Modul 2 - Demokratische Teilhabe bei budgetrelevanten Investitionen

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für Bürgerentscheide bei allen budgetrelevanten Investitionsprojekten ein. Bei den Bürgerentscheiden sollen alle Einwohner mit einbezogen werden, die von dem Investitionsprojekt lokal oder regional betroffen sind. Die Betroffenheit orientiert sich daran, in welcher kommunalen Gliederung das Investitionsprojekt Kosten verursachende Auswirkungen hat.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm NRW.

Antragsteller

PA-093: Finanzpolitik Modul 3 - Transparente Informationen über Großprojekte

Finanzpolitik Modul 3 - Transparente Informationen über Großprojekte

Text

Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss die umfassende Veröffentlichungspflicht weiterhin gelten. Die Piratenpartei Hessen will eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Baden-Württemberg.

Antragsteller

PA-094: Finanzpolitik Modul 4 - Fraktionsfinanzierung begrenzen

Finanzpolitik Modul 4 - Fraktionsfinanzierung begrenzen

Text

In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten.

Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die konkrete Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen im Internet zu veröffentlichen.

Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land Hessen immer tiefer verschuldet. Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Halbierung der derzeit bestehenden Grenzen ein. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen, die Reserven sollen insgesamt nicht mehr als 30 Prozent der Fraktionsmittel betragen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abschaffen.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Sachsen.

Antragsteller

PA-095: Finanzpolitik Modul 5 - Finanztransaktionssteuer

Finanzpolitik Modul 5 - Finanztransaktionssteuer

Text

Die stärkere Einbeziehung der Finanzindustrie beim Schultern der durch sie verursachten Kosten der Finanzkrisen ist längst überfällig. Finanzspekulationen haben sich längst vom eigentlichen Ziel des Aktienmarktes, nämlich Unternehmen Mittel für Investitionen bereitzustellen, gänzlich entfernt.

Eine Finanztransaktionssteuer würde sowohl die ungehemmte Spekulation eindämmen, als auch die Branche an den durch sie verursachten Kosten beteiligen. Aus diesen Gründen würde die Piratenpartei Hessen eine Bundesratsinitiative, mit dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, unterstützen.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Saarland.

Antragsteller

PA-096: Finanzpolitik Modul 6 - Bürgschaften

Finanzpolitik Modul 6 - Bürgschaften

Text

Seit der Verankerung der sogenannten »Schuldenbremse« im Grundgesetz greifen die Finanzminister in Bund und Ländern statt direkter Zahlungen verstärkt auf Bürgschaften zurück. Bürgschaften erscheinen im Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Daher ist es der Landesregierung möglich, gewaltige Risiken für künftige Haushalte zu schaffen und dennoch einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für Transparenz im Landeshaushalt ein und möchte die Auflistung aller Bürgschaften des Landes im Haushalt, sowie die regelmäßige Prüfung der Risiken im Finanzausschuss des Landtags erreichen. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Hessen eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Schleswig-Holstein.

Antragsteller

PA-097: Finanzpolitik Modul 7 - Schuldenfreies Hessen

Finanzpolitik Modul 7 - Schuldenfreies Hessen

Text

Knapp über 21 Prozent aller Einnahmen muss Hessen an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um die Zinsen und die Tilgung seiner Schulden zu bedienen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus.

Die Piratenpartei Hessen will Hessen zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Hessen seine Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss.

Indem wir die bis 2020 infolge der Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zurück.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Schleswig-Holstein. Für 2012 ist ein Schuldenstand von 42 Milliarden € geplant. Um diese Schulden innerhalb der nächsten 38 Jahre abzutragen, sind pro Jahren Sondertilgungen in Höhe von 1,1 Milliarden € erforderlich. Bei einer progessiven Steigerung der Sondertilungen um 2% pro Jahr läge die Sondertilgung im ersten Jahr bei 750 Millionen €. Eine Teil der Gegenfinanzierung könnte durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5% (200 Mill €) erfolgen. Der restliche Betrag müsste durch globale Minderausgaben eingespart werden.

Antragsteller

PA-098: Finanzpolitik Modul 8 - Steuerpolitik

Finanzpolitik Modul 8 - Steuerpolitik

Text

Die Piratenpartei versteht sich weder als »Steuersenkungs-« noch als »Steuererhöhungspartei«. Fakt ist, dass wir ein gerechteres und transparentes Steuersystem benötigen, das unsere Infrastruktur verbessert, damit unser Land auch weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort bestehen kann.

Das deutsche Steuersystem ist eines der komplexesten der Welt und wird heute nur noch von sehr wenigen Fachleuten verstanden. Das jetzige System der Steuergesetzgebung ist weder reformierbar noch vermittelbar und hat die Folge, dass »Steuersparen« zu einem Volkssport geworden ist, so dass wir einen Schnitt und einen Neuanfang wagen müssen.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass nicht nur bezahlte Lobbyisten der Wirtschaft und andere Gruppen die Leitlinien der Politik und hier insbesondere das Steuersystem bestimmen. Gerade der Bürger und das Volk als Souverän muss in Zukunft mehr direkten Einfluss nehmen können.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems ein. Nur ein einfaches, transparentes Steuersystem kann für jeden Bürger verständlich und damit gerecht sein. Ausnahmen im Steuersystem müssen deutlich reduziert werden. Durch die Einführung eines einfachen Steuersystems wird darüber hinaus Bürokratie abgebaut und größere Rechtssicherheit geschaffen.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Schleswig-Holstein.

Antragsteller

PA-099: Finanzpolitik Modul 9 - Verbesserte Steuerprüfung

Finanzpolitik Modul 9 - Verbesserte Steuerprüfung

Text

Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind.

Die Piratenpartei Hessen lehnt den Ankauf von Hinweisen auf Steuerhinterziehung durch die öffentliche Hand strikt ab.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich stattdessen dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Steuerprüfungsstellen sollen durch qualifiziertes Personal aufgestockt werden. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Baden-Württemberg.

Antragsteller

PA-100: Finanzpolitik Modul 10 - Staatsleistungen an Kirchen beenden

Finanzpolitik Modul 10 - Staatsleistungen an Kirchen beenden

Text

Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land Hessen jährlich etwa 51 Millionen Euro an die Kirchen, hauptsächlich für die Gehälter von Bischöfen und anderen Geistlichen. Dies ist Teil der im Rahmen der katholische Säkularisierung von 1803 sowie der evangelischen Säkularisierungen im 16. Und 17. Jahrhundert übernommenen Leistungsverpflichtungen. Viele Kommunen in Hessen müssen eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten.

Die Piratenpartei Hessen möchte über dem Weg einer Bundesratsinitiative das aus Art. 140 GG / 138 Abs. 1 WRV resultierende Verfassungsgebot einer Ablösung dieser Staatsleistungen in Angriff nehmen. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollen dann in anderen Bereichen eingesetzt werden.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete und erweiterte Übernahme aus dem Programm Baden-Württemberg.

Antragsteller

PA-101: Finanzpolitik Modul 11 - Finanzierungsvorbehalt

Finanzpolitik Modul 11 - Finanzierungsvorbehalt

Text

Das Ziel eines schuldenfreien Hessen im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.

Begründung

Der Text ist eine bearbeitete Übernahme aus dem Programm Schleswig-Holstein.

Antragsteller

PA-102: Energiepolitik - Umstellung auf erneuerbare Energien

Umstellung auf erneuerbare Energien

Text

Wir sind für eine komplette Umstellung auf erneuerbare Energien in Hessen. Dabei möchten wir langfristige und nachhaltige Lösungen fördern.

Damit eine vollständige Versorgung durch dezentrale regenerative Energien erfolgen kann, muss das bestehende Netz zu einem intelligentem Versorgungsnetz ausgebaut werden.

Das Land Hessen sollte der Energiewende Vorrang bei der Vergabe von finanziellen Mitteln einräumen.

Begründung

Eine sichere Energieversorgung ist die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft. Unsere Sonne liefert dabei in ca. 10 Stunden den gesamten Jahresbedarf an Energie.

Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sollte möglichst bald erfolgen, damit rechtzeitig auf Alternativen zurückgegriffen werden kann . Die Ressourcen unseres Planeten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Das gilt sowohl für die fossilen Energieträger, aber auch für die Kernkraft. Daher müssen Forschungsgelder für die Erforschung der Speicherung des Sonnenstroms freigegeben werden.

Antragsteller

Alex Weinhardt, Slobodan Musulin (Buzz)


Programm-Grundlagenantrags-Block

PA-103: Programm-Grundlagenantrag

!!! Verbesserte Darstellung des Antrages !!!

PA-103: Programm-Grundlagenantrag

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erstens wird die Annahme des gesamten Vorschlages abgestimmt
  • Gibt es dafür keine erforderliche Mehrheit, wird Kapitelweise abgestimmt
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
  • Bereits beschlossene Programmteile aus dem Wahlprogramm 2009 sollten einen gewissen Schutz genießen, da sie bereits basisdemokratisch legitimiert waren.

Herleitung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass das 2008 beschlossen und 2009 veränderte Programm zusammen mit den nach der Bundestagswahl 2009 beschlossen und ausformulierten Programmanträgen in Form des vorliegenden, korrigierten und ergänzten Vorschlages die Grundlage des aktuellen Programmes bildet:

PA-103-A Präambel
  • Dieses Programm stellt die Ziele der Piraten für die neu beginnende Legislaturperiode in Hessen dar. Es fußt auf den Prinzipien, aus denen die Piraten entstanden sind: Der Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem Individuum in einer sozialen ethischen Gesellschaft sowie dem Schutz des zur Entfaltung des Menschen immer erforderlichen privaten und unantastbaren Lebensraumes, sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht.
  • Gleichzeitig erkennen die Piraten die Regeln eines demokratischen und sozialen Staates als notwendige Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Werden staatliche Regeln erstellt, die ein Abwägen zwischen öffentlichem und privatem Interesse erfordern, sind jedoch die zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendigen Räume der privaten Lebensführung jederzeit zu achten.
  • Kultur und Bildung sind die besten Garanten für eine gefestigte Gesellschaftsstruktur, in der jeder Einzelne sein Tun beurteilen und abwägen kann. Verantwortung und Respekt gegenüber der Gesellschaft und damit auch gegenüber dem Einzelnen sind Grundwerte denen wir uns verpflichtet fühlen.
  • Die Piraten sind der noch jungen Tradition der digitalen Kommunikation verpflichtet, in deren basisdemokratischen Ausrichtung die Wurzeln der Partei liegen und mit deren selbstordnenden Prinzipien ihre Denkweise in weiten Teilen beschrieben ist.
  • Aus diesem Hintergrund kommend verfügen die Piraten über sehr hohe Kompetenzen in den von ihnen vertretenen Themen. In anderen landespolitischen Themen, in denen keine ausdrückliche Expertise vorhanden ist, werden die Piraten Vorschläge von Bürgern und anderern Parteien unterstützen, sofern diese mit denunseren Grundsätzen vereinbar sind.
  • Dabei vertreten die Piraten die Haltung, dass der einzelne Abgeordnete der Piraten vor allem seinem Gewissen und im Sinne der in der Präambel genannten Prinzipien dem Schutz der Würde des Menschen verpflichtet ist. Es wird zur Erzielung eines politischen Gewichtes und zur Stabilisierung von Mehrheiten ein Empfehlungsrahmen angestrebt, der aber den einzelnen Abgeordneten nicht von seiner Gewissensentscheidung entbinden kann und darf. Politischem Diskurs ist gegenüber parteipolitischem Druck der Vorrang einzuräumen.
PA-103-B Informationelle Selbstbestimmung
  • Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keine Lauschangriffe und keine Rasterfahndungen geben.
  • Die Unterwanderungen der Bürgerrechte durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen erfordern ein politisches Gegengewicht. Der Einführung von Überwachungsgesetzen, wie es in Deutschland zur Zeit der Fall ist, treten die Piraten entschieden entgegen. Durch die angedachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden Bürgerrechte aufgehoben; der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen.
  • Die Piraten fordern, dass der Staat diese Werkzeuge deinstalliert und unsere Gesellschaft dabei unterstützt, sich weiter zu entwickeln. Die informationelle Selbstbestimmung muss sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden.
  • Der Staat muss verpflichtet werden, jedem Bürger auf Verlangen Informationen über die ihn betreffenden Daten Auskunft zu geben, und bei Überwachung ohne konkreten Verdacht den Bürger von sich aus auf diese Überwachung hinzuweisen. Über die angelegten Datenbanken und die Art und Weise wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit ungehindert informieren können.
  • Die Überprüfbarkeit der gespeicherten Daten soll unverzüglich ohne Terminvorgabe zu den üblichen Öffnungszeiten ermöglicht werden. Die Löschung unberechtigterweise erhobener Daten muss auf Antrag jederzeit möglich sein. Die Löschung muß den betroffenen Bürgern unverzüglich und überprüfbar bestätigt werden.
  • Diese Auskunftspflicht gilt auch für juristische Personen, und muss kostenlos erfolgen.

Daten dürfen nicht unberechtigterweise erhoben werden; sollten sich nachträglich Daten als unberechtigt erhoben herausstellen, sind diese unverzüglich und vollständig zu löschen und die Betroffenen in Kenntnis zu setzen.

PA-103-B-01 Onlinedurchsuchung
  • Die freie Meinungsäußerung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und darf nicht durch Onlinedurchsuchungen untergraben werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Technik ist so immens, dass die Verantwortbarkeit nicht gegeben ist.
  • Onlinedurchsuchungen stellen zudem eine massive Bedrohung für die Sicherheit der informationellen Infrastruktur dar. Wenn Sicherheitslücken in bestehenden System nicht geschlossen und aufgedeckt oder neue aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt. Nicht die Begehren der Überwacher, sondern das Interesse des Einzelnen an Informationssicherheit hat Vorrang zu haben.
PA-103-B-02 Keine Vorratsdatenspeicherung
  • Die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses ist ein wichtiger Grundpfeiler zum Erhalt der Demokratie. Das Fernmeldegeheimnis ist unter anderem durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedroht.
  • Die Vorratsdatenspeicherung in der derzeit beschlossenen Form muss ersatzlos gestrichen werden, da diese ein eklatanter Verstoß gegenüber Artikel 10 GG darstellt, in dem systematisch und unter der Annahme einer Kollektivschuld aller an der öffentlich zugänglichen Telekommunikation beteiligter Bürger ausgegangen wird. Auch die Umstände der Telekommunikation sind nach den Leitsätzen im Urteil BvR 1611/96 des Bundesverfassungsgerichtes von Artikel 10 GG geschützt.
PA-103-B-03 Datensicherheit und Wahrung der Privatsphäre
  • Zur Gewährleistung von Datensicherheit und Privatsphäre müssen unterstützende Technologien in besonderem Maße gefördert werden. Dazu sollen öffentliche Forschungsprojekte mit dem Ziel gestartet werden, solche Technologien zu entwickeln und einsetzbar zu gestalten. Die Informationsinfrastruktur muss von unabhängigen Fachleuten überprüft werden.
PA-103-B-04 Keine elektronischen Ausweisdokumente
  • Biometrische Merkmale dürfen nicht im Zusammenhang mit offiziellen Dokumenten zur Identifikation eines Bürgers gespeichert werden, bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden.
  • Die Speicherung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Personaldokumenten bringt in der eigentlichen Sache, der besseren Erkennbarkeit von gesuchten Personen, keinen Sicherheitsgewinn, da dieser von der Zielgruppe dieser Maßnahme umgangen werden kann. Eine erhöhte Fälschungssicherheit, die diese Maßnahmen rechtfertigen würde, ist ebenfalls nicht gegeben. Der einzige Zweck dieser Dokumente ist eine möglichst lückenlose Überwachbarkeit großer Teile der Bevölkerung und ein großer Schritt hin zur systematischen staatlichen Überwachung. Dieser Schritt wird vor allem durch die Möglichkeit der RFID-Technik, Daten berührungslos aus mittlerer Entfernung und ohne Einflußnahme des Trägers abzurufen, ermöglicht.
PA-103-B-05 Rückbau der Videoüberwachung
  • Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt, und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt. Zudem verhindert Videoüberwachung keine Straftaten, in Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
  • Zielführender sind hier eine bessere Ausleuchtung und eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz. Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.
PA-103-C Sicherheit
  • Der Bereich Inneres ist für die Piratenpartei von zentraler Bedeutung. Das massive Missbrauchspotenzial durch die installierten Überwachungstechniken und -werkzeuge erfordert allerhöchste Wachsamkeit bei den Beamtinnen und Beamten, die diese Werkzeuge bedienen. Ethische und moralische Grundsätze dürfen nicht übergangen werden. Die Möglichkeit der Nötigung durch Vorgesetzte, gegen geltendes Recht oder gegen ihr eigenes Gewissen zu handeln, muss bei Beamtinnen und Beamten ausgeschlossen sein. Diese und viele andere denkbare Konflikte tauchen im Zusammenhang mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland im Januar 2008 auf.
PA-103-C-01 Innere Sicherheit
  • Sicherheit entsteht durch Nähe und Vertrauen. Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Aus- und Weiterbildung der Polizei in Hessen ein und will das öffentliche Bild der Polizei als kritisch und bürgernah stärken. Wir brauchen soziale Kompetenz und Persönlichkeit im Polizeidienst. Der Stellenabbau bei der Polizei muss rückgängig gemacht werden, die Finanzierung wird durch freigesetzte Mittel der zu streichenden verfassungswidrigen Projekte Antiterrordatei sowie lebenslang gültige Steuernummer unterstützt.
PA-103-C-02 Justiz und Polizei
  • Justitia mag blind sein, aber dies sollte sie wenigstens für jeden Bürger - unabhängig von Wohnort und Vermögen - gleich sein. Kürzungen und Schließungen in der Justiz bedrohen die dritte Säule unseres Rechtsstaates, ein Umstand, den wir als nicht hinnehmbar betrachten.
  • Wir stehen für eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Gerichtsversorgung in der Fläche als unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung und den Erhalt des Rechtsfriedens. Wir setzen uns zudem für die Konstanz in den Justizstrukturen und Effizienz im Rahmen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte ein.
  • Eine funktionierende und rechtsstaatlich verankerte Polizei als Teil der Exekutive ist unser Ziel. Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Um dem berechtigten Interesse der Beamten nach Datenschutz Rechnung zu tragen, sind die Kennzeichen pseudonym zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein sichergestellt sein, dass mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen ist.
PA-103-D Bildung
  • Es ist erforderlich, die in anderen Ländern erfolgreichen Maßnahmen zu erkennen und für Hessen zu adaptieren. Schulen müssen dazu beitragen, soziale Kluften zu überwinden, statt sie zu verstärken. Hierbei müssen Konzepte wie Ganztagsschule, Betreuung durch Pädagogen in freien Nachmittagszeiten aber auch gezielte Förderung leistungsschwacher Schüler diskutiert werden. Möglichkeiten des gemeinsamen Schulweges und die Bevorzugung öffentlicher Transportmittel einerseits im sozialen Kontext, anderseits aber auch im Sinne des Umweltschutzgedankens sind zu prüfen und umzusetzen.
  • Neben einer ausreichenden Zahl von Lehrern ist die Fortbildung der schon vorhandenen Lehrer zu fördern. Gerade Lehrer brauchen Kompetenz im Umgang mit neuen Medien. Es kann nicht sein, dass Kinder, Schüler und Auszubildende diese Aufgabe indirekt wahrnehmen, wie es heute an vielen Bildungseinrichtungen der Fall ist. Hierzu zählt auch die Forderung nach Benutzung von offenen, nach DIN oder ISO zertifizierten Standards zum Datenaustausch sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung.
  • Unterrichtsgarantie Plus darf kein Modell für Unterricht durch unqualifiziertes Lehrpersonal und verschwendete Schulzeit bleiben. Der Festanstellung von Lehrern zur Pufferung krankheits- und fortbildungsbedingter Unterrichtsausfälle ist der Vorzug zu geben. Unterrichtsmaterialien müssen wieder kostenfrei zu Verfügung gestellt werden. Für Ganztagsschulen oder bei Nachmittagsunterricht ist es erforderlich, eine kostenlose Verpflegung mit vollwertigen Mahlzeiten anzubieten. Dass diese auch eher ökologischen Maßstäben entsprechen und nicht von minderwertiger Kantinenqualität sein sollte, ist selbstverständlich. Die Umsetzbarkeit dieser Forderungen zeigen zahlreiche Modelle.
  • Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel, Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen. Als Finanzierungsmodelle für Hochschulen sind neben der öffentlichen Hand auch private und gewerbliche Stiftungen anzustreben. Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse und daraus erzielte Erlöse sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.
PA-103-D-01 Neue Bildungskonzepte
  • Die deutsche Bildungspolitik ist in Lagern gefangen, die sich kaum bewegen können. Die hessischen Piraten sehen Bildung als lebenslangen Prozess, der nicht nur auf junge Menschen beschränkt werden sollte. Wir wollen deshalb Rahmenbedingungen einführen, die das immerwährende Lernen in allen Lebensbereichen ermöglichen.
  • Zudem soll endlich wieder der Lernende im Mittelpunkt stehen und zum Hauptakteuer des eigenen Bildungsprozesses werden. Durch mehr Mitbestimmung und Transparenz in den Lehrplänen und Angeboten wollen wir Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum der Teilnehmer gestalten.
PA-103-E Informationsfreiheit und Transparenz
  • Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein. In den wesentlichen Teilen unserer Demokratie dürfen technische Hilfsmittel, die untergeordneten Zwecken dienen, demokratische Strukturen nicht beeinträchtigen. Die Piraten fordern die Rückkehr zu Techniken bei Wahlen, die den Grundsätzen des Wahlrechts genügen. Insbesondere ist die Nachprüfbarkeit von Wahlen durch Jedermann sicherzustellen, um die der indirekten Demokratie innewohnenden Einschränkungen nicht auch noch durch vermeintliche oder tatsächliche Technikfehler oder Manipulationen zu verstärken. Wir Piraten fordern einen Diskurs über die Einführung und Erprobung direkter Demokratie in Teilbereichen wie Kommunen und Gemeinden sowie organisatorischer Bereiche zum Beispiel im Bildungsbereich.
  • Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessensvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren. Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.
PA-103-F Open Access
  • Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.
PA-103-F-01 In der Forschung
  • Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
  • Die Piraten unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Es ist die Aufgabe des Staates, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
PA-103-F-02 In der öffentlichen Verwaltung
  • Die Piraten fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
PA-103-G Mehr Demokratie
  • In den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlecht da.
  • Die hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken und die Möglichkeit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf allen kommunalen Ebenen überhaupt erst einmal einführen.
  • Als neues Element soll das Ratsbegehren den kommunalen Vertretern die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürgerentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürgerbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
PA-103-G-01 Wahlrecht
  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in neun Gemeindender Vergangenheit eingesetzt wurden. Gegen den Einsatz dieser Geräte wurde bereits eine Klage durch unsere Spitzenkandidatin Nicole Hornung eingereicht.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.
PA-103-H Direkte Demokratie
  • Ziel jeder funktionierenden Demokratie sollte es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen, als auch im gesamten Bundesgebiet nicht statt. Auch wichtige Entscheidungen werden nicht per Volksentscheid sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt zu einer zunehmenden Politikverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Die Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • Die Möglichkeit des Bürgerbegehrens muss ausgeweitet und vereinfacht werden, Politik darf nicht mehr alleine in den Parlamenten geschehen. Jeder Einzelne muss ein Höchstmaß an Verantwortung bekommen. Ferner muss die Möglichkeit zur Zulassung von Parteien vereinfacht werden, damit der Bürger ein größeres Maß an Wahlmöglichkeiten hat und sich in einem breiteren Spektrum entfalten kann.
  • Bürgerinitiativen gehören ebenso wie Parteien vom Staat gefördert, allerdings setzen sich die Piraten für eine Reform der Parteifinanzierung ein. Durch diese soll die Benachteiligung von kleineren Parteien und Parteiähnlichen Vereinen oder Initiativen beendet werden. Im Mittelpunkt unserer Demokratie muss der Mensch und nicht die Partei stehen.
PA-103-H-01 Mehr Teilhabe
  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Zudem soll jemandem, der hier lebt, auch die Möglichkeit der Mitbestimmung zumindest auf kommunaler Ebene gewährt werden. Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner einführen und auch allen Einwohnern die Teilnahme an Bürgerbegehren und -entscheiden ermöglichen. Die deutsche Staatsbürgerschaft wäre somit nur für die Wahl der gesetzgebenden Institutionen auf Landes- und Bundesebene notwendig.
PA-103-I Nachhaltige Umweltpolitik
  • Nachhaltigkeit wird in einer Welt der Ressourcenknappheit immer wichtiger. Dazu gehört vor allem eine (re-)generative Form der Energieerzeugung. Die hessischen Piraten setzen da vor allem auf die Windkraft und wollen die Aufstellung von Windkraftanlagen in die Hände der Kommunen legen.
  • Die Ausweisung von Vorrangflächen zur Windkraftnutzung soll deswegen in enger Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen erfolgen, zudem soll der Planungs- und Handlungsspielraum der Kommunen möglichst wenig eingeschränkt werden. Die Piratenpartei Hessen spricht sich deshalb dafür aus, den Bau von Windkraftanlagen auch außerhalb von Windvorranggebieten zu ermöglichen.
PA-103-J Öffentlicher Rundfunk
  • Die öffentlich rechtlichen Medien werden ihrem Auftrag seit Jahren nicht mehr gerecht und haben in den letzten Jahren ein absurdes Schnüffel- und Inkassosystem zum Einzug nicht mehr gerechtfertigter Forderungen aufgebaut. Wir lehnen einen öffentlichen Rundfunk prinzipiell nicht ab, wollen ihn aber barrierefrei, politisch unabhängig, werbefrei und öffentlich kontrolliert gestalten.
  • Es ist zudem nicht einzusehen, dass durch die Gesellschaft finanzierte Produktionen aufgrund nachteiliger Verträge und veralteter Lizenzmodelle nicht in den allgemeinen Besitz übergehen. Wir wollen deshalb, dass jeglicher produzierte Inhalt unbegrenzt öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks muss - auch was die Höhe der Gebühren angeht - auf den Prüfstand und soll auf jeden Fall datenschutzkonform und sozialverträglich erfolgen.

Begründung

  • Mit diesem Beschluss wird der Fakt gewürdigt, dass alle bisherigen Versuche per Satzungsänderungsanträgen Veränderungen an der Struktur des hessischen Programmes durchzuführen, angelehnt wurden
  • Vielmehr wurde sich eher für ein fortlaufendes Programm ausgesprochen, was am ehesten mit einem Projekt unter Versionskontrolle vergleichen lässt, was zur jeweiligen Wahl eine Revision taggt
  • Da es bisher keinen anders lautenden Beschluss gab, ist die Basis für unser Programm nicht nur die beschlossenen Programmanträge der letzten Landesparteitage, sondern eben auch das Programm von 2008 bzw. 2009.
  • Dieser ausformulierte Vorschlag probiert all dies zu würdigen.

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Antragsteller

Nowrap 21:14, 14. Mai 2012 (CEST)

PA-104 Politikstil

PA-104 Politikstil

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden den Programmteil Politikstil als erstes Kapitel nach der Präambel ins Programm aufzunehmen:

  • Die Piratenpartei steht für einen neuen Politikstil. Wir bieten eine fundierte Sachpolitik, die alle Vor- und Nachteile beleuchtet und präsentiert, jenseits von Ideologien und Parteiproporz. Bei uns nehmen die Menschen mittels Elementen der direkteren Demokratie an den Prozessen und Entscheidungen teil - online und offline.
  • Wir sehen und spüren tagtäglich, dass es keine Politikverdrossenheit gibt, sondern eine Parteienverdrossenheit. Die jeweils regierenden Politiker haben sich von den Bürgern zu weit entfernt. Es wird Klientelpolitik betrieben, den Vorgaben der Lobbyisten und dem Basta der Führungsriege gefolgt. „Bürgerbeteiligung“ beschränkt sich auf das Tragen der Kosten. Sogenannte „Wahlversprechen“ gelten bis zum Wahlabend, bis der Bürger seiner gegebenen Souveränität für die nächsten vier bis fünf Jahre beraubt wird und plötzlich alle Politiker Sieger sind. Verlierer sind die Demokratie und der Wähler.
  • Im Gegensatz hierzu bietet die Piratenpartei eine ehrliche und aufrechte Politik. Dazu gehört es auch, alle Informationen und Fakten transparent und verständlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es gibt selten Entscheidungen, die allen gefallen, darum muss begründet werden, warum welche Punkte schwerer wiegen als andere.
  • Um Bürger und Politik wieder zusammen zu bringen, nutzen wir neben den traditionellen Wegen auch das Internet. Politik muss raus aus den Hinterzimmern der Parteivorstände und -präsidien, nur so kann sie ihrem Ziel gerecht werden und den Willen des Volkes abbilden. Ob es Proteste gegen Bildungsreformen, Bahnhöfe, Energieversorgung oder Verkehrslärm sind: Das politische Interesse und der Gestaltungswille der Bürger ist vorhanden. Sie wollen sich auch zwischen den Wahlen an politischen Entscheidungen beteiligen und nicht nur alle paar Jahre ein Kreuzchen machen.

Begründung

  • Wir Piraten stehen für eine neue Art von Politik. Deswegen sollte dies, wie schon in vielen Kommunalwahlprogrammen benannt und an den Anfang gestellt werden

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Antragsteller

Nowrap 21:27, 14. Mai 2012 (CEST)

PA-105 Rewrite und Erweiterung des Kapitels Mehr Demokratie

PA-105 Rewrite und Erweiterung des Kapitels Mehr Demokratie

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erstens die Annahme des neuen Kapitels und das Ersetzen der bestehenden beiden Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
  • Zuletzt wird das Verschieben in der Reihenfolge des Programmes abgestimmt, falls das Kapitel angenommen wurde

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die beiden bestehenden Kapitel Mehr Demokratie und Direkte Demokratie mit dem folgende Kapitel Mehr Demokratie zu ersetzen und dies entweder nach der Präambel zu führen oder falls angenommen nach dem Kapitel Politikstil zu führen:

PA-105 Mehr Demokratie

  • Ziel jeder funktionierenden Demokratie sollte es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen, als auch im gesamten Bundesgebiet nicht statt. Auch wichtige Entscheidungen werden nicht per Volksentscheid sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • In den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.

PA-105-A Direkte Demokratie

  • Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken und die gleichberechtigte Möglichkeit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sowie das Petitionsrecht auf allen kommunalen Ebenen, sei es Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistage, überhaupt erst einmal einführen und auf der Ebene der Regierungsbezirke zu prüfen.
  • Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
  • Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
  • Einschränkungen zum thematischen Gegenstand sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
  • Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden, die von Bundesländern ist zu prüfen.

PA-105-B Mehr Teilhabe

  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Zudem soll jemandem, der hier lebt, auch die Möglichkeit der Mitbestimmung zumindest auf kommunaler Ebene gewährt werden. Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner einführen und auch allen Einwohnern die Teilnahme an Bürgerbegehren und -entscheiden ermöglichen. Die deutsche Staatsbürgerschaft wäre somit nur für die Wahl der gesetzgebenden Institutionen auf Landes- und Bundesebene notwendig.

PA-105-C Weniger Hürden

  • Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
  • Die Möglichkeit den Fraktionsstatus zu erlangen, ist derzeit noch essentiell, um viele parlamentarische Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe auf Landesebene auf 2 bis 4 und auf kommunaler Ebene auf 2 bis 3 Abgeordnete absenken. In kleineren kommunalen Parlamenten ist der Fraktionsstatus schon ab einem Abgeordneten zu ermöglichen.

PA-105-D Wahlcomputer

  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.

Begründung

  • Mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind unsere Grundüberzeugung und dafür werden wir teilweise auch gefürchtet. Ein erneuertes Demokratieverständnis ist unser Antrieb. Der Politiker ist wieder seiner ursprünglichen Rolle als Abgeordneter des Souveräns zurückzuführen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist ein Versuch das bestehende Programm von 2008 und 2009 mit den beschlossenen und ausformulierten Programmanträgen nach der Bundestagswahl 2009 zu einem Kapitel zu fusionieren. Zusätzlich sind kommunalpolitischer Alltag und Ideen aus der Veranstaltungsreihe Hessen Camp Us eingeflossen.
  • Demokratie ist eines unserer wichtigsten Themenfelder und sollte somit auch am Anfang des Programmes bzw. unserer Ziele sich wieder finden.

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Antragsteller

21:33, 14. Mai 2012 (CEST)

PA-106 Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz

PA-106 Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erste Abstimmung über den gesamten Block
  • Gibt es für den gesamten Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende beiden Absätze an das bestehende Kapitel Informationsfreiheit und Transparenz anzufügen:

  • Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzung auf der kommunalen Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetz auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
  • Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetz auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes entsprechend rechtlich verankert werden.

Begründung

  • Hessen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein Informationsfreiheitsgesetz
  • Auch auf kommunaler Ebene gibt es kaum bis gar keine Informationsfreiheitssatzungen
  • Dieser Antrag soll dies gesetzlich für alle Ebenen verbindlich einführen
  • Das Auskunftsrecht basierend auf einem Informationsfreiheitsgesetzes kann nur der erste Schritt zu einer besseren Transparenz sein
  • Mit einem echten Transparenzgesetz wird das Prinzip umgekehrt und die Verwaltung, sowie die Politik wären verpflichtet, transparent zu handeln und nicht erst auf Anfrage.

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Antragsteller

Nowrap 21:37, 14. Mai 2012 (CEST)

PA-107 Breitbandausbau

PA-107 Breitbandausbau

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erste Abstimmung über das gesamte Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendendes Kapitel Breitbandausbau an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:

  • Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch das Internet. Seit dem Buchdruck ist das weltweite Netzwerk die bedeutendste Erfindung. Jedem ist es dadurch möglich, eigene Inhalte weltweit zu publizieren, was bisher den Kirchen, dem Staat, den Verlagen und den Medienkonzernen vorbehalten war. Außerdem sind viele gesellschaftliche Bereiche ohne das Internet nur noch schwer vorstellbar, dies gilt für Bürger und Firmen gleichermaßen. Beispielhaft seien hier nur E-Mails, Online-Einkäufe, Bewerbungen, Wohnungssuche, Bildung, Kultur, Spiele, soziale Netzwerke, aber auch Politik und Informationen zu Wahlen genannt. Die gesamte digitale Beteiligung, gerade am interaktiven sogenannten Web 2.0, ist allerdings erst mit "Flatrates" und schnellen Internetzugängen im vollen Umfang sinnvoll nutzbar. In der Arbeitswelt ergeben sich durch Breitband-Anschlüsse neue familiäre und ökologische Perspektiven durch die nun realisierbare Telearbeit von zu Hause aus.
  • Firmen haben beim Breitbandausbau allerdings höhere Anforderungen an ihre Internet-Zugänge. Diese müssen in beide Richtungen, für das Empfangen und das Senden, ausreichend schnell sein, insbesondere für den Austausch großer Datenmengen, E-Mail-Verkehr, Telefonkonferenzen bis hin zur Telearbeit und Anbindung von freien Mitarbeitern. Fehlende Breitband-Zugänge hingegen werden für Städte und Gemeinden zum Standort-Nachteil, den es zu beheben gilt. Die Piraten Hessen lehnen pauschale Forderungen nach definierten Geschwindigkeiten und Technologien beim Breitbandausbau ab. Versorgungslücken müssen geschlossen werden, im städtischen Raum wie auch auf dem Land. Bürger und Firmen müssen ein großes Angebot im Wettbewerb vorfinden. Die Piraten Hessen fordern und fördern kreative Lösungen, sowohl von Firmen als auch von Gemeinden und Einzelpersonen.
  • Als erster Schritt in die richtige Richtung sind weitere europäische Markterkundungsverfahren in den Landkreisen einzuleiten, um ein Marktversagen nachzuweisen. Erst danach darf die öffentliche Hand - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - geschäftlich tätig werden, um eine Breitbandversorgung nach dem Modell der Landkreise Odenwald oder Main-Kinzig anzugehen. Wünschenswert ist dabei auch eine Beteiligung der Bürger zum Beispiel in Form von Bürgergesellschaften - als modernes Pendant einer Genossenschaft.

Begründung

  • Der Zugang zum Breitband-Internet ist für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts essentiell.
  • Nach unseren Überlegungen ist die Gewährleistung und Bereitstellung von Infrastruktur Aufgabe der Politik

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Antragsteller

Nowrap 22:18, 14. Mai 2012 (CEST)

PA-108 Grundsätze piratiger Politik

PA-108 Grundsätze piratiger Politik

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erste Abstimmung über das gesamte Thema (ohne optionalen "Laufzeit" Baustein.)
  • Gibt es für das Thema eine Mehrheit, zusätzliche Abstimmung über den optionalen Baustein.

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendendes Kapitel vor dem einzelnen Themenbereichen ins Programm aufzunehmen:

Grundsätze piratiger Politik

Die Piratenpartei verpflichtet sich einer anderen Form der Politik, als wir sie in den letzten Jahrzehnten erlebt haben. Im Folgenden werden unabhängig von konkreten politischen Zielen einige Grundprinzipien skizziert, denen wir uns verpflichtet fühlen.

Ziele und Maßnahmen

Die Politik der Piratenpartei wird klar zwischen angestrebten Zielen und Maßnahmen zu Umsetzung dieser Ziele unterscheiden.

Dabei werden die angestrebten Ziele so konkret formuliert, das ein Mindestmaß an objektiver Überprüfbarkeit oder Messbarkeit gewährleistet ist. Außerdem müssen alle Ziele klar priorisiert werden, um bei Zielkonflikten (z.B. Arbeitsplätze sichern und die Umwelt retten) Prioritäten setzen zu können. Die Festlegung der Ziele und ihre Priorisierung erfolgt, entsprechend unserer Philosophie innerhalb der Partei, auf rein basisdemokratischem Weg.

Zu den angestrebten Zielen werden konkrete Maßnahmen erarbeitet. Da jede Art von staatlichem Handeln mit Kosten und Nebenwirkungen verbunden ist, müssen zu allen Maßnahmen die Kosten und mögliche Nebenwirkungen bewertet werden. Dies erfordert Fachwissen. Für die Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen wird eine möglichst große Beteiligung von Experten des jeweiligen Gebiets angestrebt. Die Piratenpartei entwickelt hierfür Tools, um Experten, unabhängig von einem Amt innnerhalb der Partei, eine Mitarbeit an der Entwicklung von Maßnahmen zu ermöglichen.

Optionaler Baustein: Die Piratenpartei favorisiert bei Verabschiedung neuer oder geänderter Gesetze die gleichzeitige Festlegung einer Laufzeitgültigkeit, also eines automatischen Ablaufdatums. So wird sichergestellt, dass Gesetze, wenn sie zwischenzeitlich ihren Sinn verloren haben, ihre Gültigkeit automatisch verlieren. Es wäre dann vor dem Ablaufdatum eine Aktion für ein Weiterbestehen des Gesetzes, nämlich eine nochmalige Verabschiedung in einem Gesetzgebungsverfahren, erforderlich, mit entsprechender Prüfung auf die Sinnhaftigkeit, und nicht eine Aktion/Initiative, um das Gesetz abzuschaffen.

Ziele und Kontrolle

Die Piratenpartei verpflichtet sich die messbar formulierten Ziele auch zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen (in Hessen könnte dies zum Beispiel als neue Aufgabe an den Hessischen Rechnungshofs delegiert werden). Das Erkennen und Berichtigen von Irrtümern gehört ganz klar zur Politik der Piratenpartei: Erreichen die implementierten Maßnahmen die erreichten Ziele nicht oder nur unvollständig, sind die Maßnahmen zurückzunehmen oder zu modifizieren - und nicht wie in der Vergangenheit in der Politik dieses Landes üblich, einfach stillschweigend fortzuschreiben. Die Kontrolle von Maßnahmen umfasst:

  • Kostenkontrolle: Welche Ausgaben sind auf staatlicher Seite und welche Kosten bei Bürgern und Unternehmen entstanden?
  • Kontrolle von Nebenwirkungen: Welche anderen Auswirkungen der Maßnahmen können festgestellt werden? Sind die vorher postulierten Nebenwirkungen eingetreten oder nicht bedachte Nebenwirkungen festzustellen?
  • Relation: Stimmen die Ausgaben und Kosten der Maßnahmen mit der Priorität der Ziele überein?
  • Alternativen: Gibt es alternative Maßnahmen, die effizienter (geringere Kosten) oder effektiver (größere Zielerreichung) wären ?
Bestandsaufname
Alle bestehenden Ausgaben des Staates sind im Sinne des oben formulierten Vorgehens zu bewerten und zu optimieren. Dies gilt insbesondere für alle Subventionen.

Begründung

Der Antrag fasst für mich die Grundhaltung zusammen, die mich 2009 dazu gebracht hat Pirat zu werden und mich mit erstmalig in meinem Leben in der Politik zu engagieren. Es geht um die Diskrepanz zwischen den behaupteten (vorgeschobenen) Zielen und den beschlossenen oder geplanten Gesetzen. Ein paar Beispiele:

  • Ziel: Kampf gegen Kinderpornographie Maßnahme: Zensur des Internets
  • Ziel: Urheber schützen Maßnahme: ACTA & Gesetze die die Verwerter schützen
  • Ziel: Geburtenrate steigern Maßnahme: Elterngeld
  • Ziel: "???" Maßname: 7% Mehrwertsteuer für Hotels

Bei all diesen Punkten stimmen die behaupteten Ziele in keiner Weise mit der Wirkung überein, die die Gesetzte haben. Oder es gibt gar keine Ziele.

Die oben beschriebenen Grundsätze sind kompatibel mit unserem bisherigen Programm. So ist z.B. ein Hauptgrund für die von uns formulierte Drogenpolitik, dass die bisherige Politik die formulierten Ziele nicht ereicht hat und nicht erreichen wird.

Siehe auch: Thesenpapier: Pirat sein oder: Das neue Betriebssystem für die Politik

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Antragsteller

PA-109:  Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

PA-109 Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Text

  Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und Jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Desweiterem ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prohylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.

Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Begründung

  Der Antrag unterstützt die Forderung der Piratenpartei nach mehr Transparanz, die gerade im Bereich der Lebensmittelproduktion einen wesentlichen Teil zum Verbracherschutz beiträgt. Durch die Belastung von Nahrungsmitteln mit ungewollten Rückstanden kann eine gesundheitliche Belastung der Menschen nicht ausgeschlossen werden. Zudem kann durch den strengeren Einsatz an Medikamenten ein Gewinn an Lebensqualität der betroffenenn Tiere direkt und indirekt bewirkt  werden.

Durch den häufigen Einsatz von Antibiotika bekommen Krankheitserreger die Möglichkeit gegen diese Mittel resistent zu werden. Schon jetzt zeichnet sich die Problematik ab immer weniger wirksame Antibiotika zu Verfügung zu haben, was im Falle einer ernsten Erkrankung sehr problematische Folgen hat. Der Verzicht auf Antibiotika zur Prophylaxe, Behandlung von Bagatellkrankheiten oder durch einfache Vorkehrungen vermeidbare Krankheiten ist das einfachste Mittel den Gebrauch zu senken und eröffnet die Möglichkeit langfristig auf bewährte Mittel zurückgreigen zu können wo dies unverzichtbar ist.

https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Nutztierhaltung

Antragsteller

PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und an geeigneter Stelle ins Programm aufnehmen:

  • In einem modernen säkularen Staat ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn die Finanzbehörden zweckgebundene Abgaben für Dritte verwalten müssen. Deswegen setzen wir Piraten uns für die Einstellung des Kirchensteuereinzuges ein.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Referenz: Das Kirchensteuergesetz (HKiStG) (PDF) in der Fassung vom 12.02.1986 (GVBl. I S. 90), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des KiStG vom 19. November 2008 (GVBl. I, S. 981)
  • § 9 wird aufgehoben.
  • § 10 wird aufgehoben.
  • § 11 wird aufgehoben.
  • § 14 Abs. 1 und 2 werden aufgehoben und die Regelungen über die Vollstreckung insgesamt wie folgt neu gefasst:
    • „Für die Vollstreckung von Steuern nach diesem Gesetz gilt, soweit die Steuern von der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft selbst verwaltet werden, das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz entsprechend.“

Begründung

  • Die Freiheit und Vielfalt kultureller, religiöser und weltanschaulicher Einstellungen ist kennzeichnend für eine moderne Gesellschaft.
  • Diese Freiheiten zu garantieren, obliegt dem Staatswesen. Um diese Freiheiten in Gleichheit zu gewähren, muss der Staat eine weltanschauliche Neutralität einnehmen. Dieses kann nur durch die strikte Trennung von Staat und Kirche ermöglicht werden. Eine solche Trennung kann nur dann erreicht werden, wenn sie auf allen Ebenen eingehalten wird. Der staatliche Einzug von Kirchensteuern widerspricht der vorgenannten Zielvorstellung. Zur Umsetzung dieser Zielvorstellung ist es daher erforderlich, die Zuständigkeit zum Einzug der Kirchen-steuern auf die öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Hessen zu übertragen.
  • Um diese Zuständigkeiten zu ändern, ist eine Änderung des Kirchensteuergesetzes erforderlich. Sie ist auch verfassungsrechtlich zulässig.
  • Gemäß Art. 140 Grundgesetz (GG) i. V. m. Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sind die Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Einschlägig ist dabei das „Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen“ (Kirchensteuergesetz).
  • Aus Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Abs. 6 WRV ergibt sich die Verpflichtung der Länder, die Steuererhebung der Kirchen gesetzlich zu regeln. Diese Normierungspflicht ist jedoch auf die Ermächtigung zur Kirchensteuererhebung beschränkt. Die konkrete Ausgestaltung des formellen und materiellen Kirchensteuerrechts kann den Kirchen überlassen werden.
  • Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 943) hat dazu folgende Aussagen getroffen: „Darüber hinaus erscheint es auch als sachgerecht, wenn der Landesgesetzgeber, nicht zuletzt im Blick auf das in Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Abs. 3 WRV garantierte kirchliche Selbstverwaltungsrecht, den kirchlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaften eigenständige Regelungsbefugnisse einräumt. Solcher Zurückhaltung kann der staatliche Gesetzgeber in verschiedenster Weise Ausdruck geben. Er kann insgesamt die Einzelregelung des Kirchensteuerrechts den Kirchen überlassen und sich auf bestimmte Genehmigungsvorbehalte beschränken.“

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 19:53, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-111: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes

2 Alternativen plus 3 optionale Module

PA-111-A: Moderate Fassung
PA-111-A: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes (moderate Fassung)

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag zur Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes ins Programm angeeigneter Stelle aufzunehmen:

  • Die Piraten Hessen sprechen sich für den Beibehalt aller bisherigen Feiertage bei gleichzeitiger Streichung aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Änderung § 1
    • (1) Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie dieselben wie bisher auch, nämlich:
      • 1. der Neujahrstag,
      • 2. der Karfreitag,
      • 3. der Ostermontag,
      • 4. der 1. Mai,
      • 5. der Himmelfahrtstag,
      • 6. der Pfingstmontag,
      • 7. der Fronleichnamstag,
      • 8. der Tag der Deutschen Einheit,
      • 9. der 1. und 2. Weihnachtstag.
    • (2) Der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis ist Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege (Volkstrauertag).
    • (3) Der letzte Sonntag nach Trinitatis ist Totensonntag.
  • Streichung aller Sonderregelungen in den Paragraphen § 4, sowie § 6 bis § 17

Begründung

  • Das Feiertagsgesetz wird 2014 auslaufen und bedarf einer dringenden Novellierung, um es zum einen in das Wertesystem des 21. Jahrhunderts zu überführen und zum anderen auch in diesem Falle Kirchen und Staat strikt zu trennen.

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)
PA-111-B: Progressive Fassung
PA-111-B: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes (progressive Fassung)

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag zur Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes ins Programm angeeigneter Stelle aufzunehmen:

  • Die Piraten Hessen sprechen sich für die Streichung aller kirchlichen Feiertage sowie aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.
  • Neben den 3 erhalten bleibenden Feiertagen (der Neujahrstag, der Tag der Arbeit und der Tag der Deutschen Einheit) soll es als Ausgleich für die entfallenen kirchlichen Feiertage 6 sogenannte Kultustage geben. Diese dürfen von Arbeitnehmer an jedem belieben Tag im Jahr in Form von Urlaub verbracht werden.
  • Kultustage sind insbesondere bei nicht näher zu erläuternden religiösen Beweggründen durch Arbeitgeber anstandslos zu gewähren.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Änderung § 1
    • (1) Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie:
      • 1. der Neujahrstag,
      • 2. der 1. Mai,
      • 3. der Tag der Deutschen Einheit,
    • (2) folgende kirchlichen Feiertage entfallen:
      • 1. der Karfreitag,
      • 2. der Ostermontag,
      • 3. der Himmelfahrtstag,
      • 4. der Pfingstmontag,
      • 5. der Fronleichnamstag,
      • 6. der 1. und 2. Weihnachtstag.
    • (3) zusätzliche Kultustage:
      • Als Ausgleich für die unter (2) entfallen Feiertage erhält jeder Arbeitnehmer 6 zusätzliche sogenannte Kultustage, die er an jedem belieben Tag im Jahr in Form von Urlaub verbringen darf.
      • Kultustage sind insbesondere bei nicht näher zu erläuternden religiösen Beweggründen durch Arbeitgeber oder Dienstherren anstandslos zu gewähren.
  • Streichung aller Sonderregelungen in den Paragraphen § 4, sowie § 6 bis § 17

Begründung

  • Das Feiertagsgesetz wird 2014 auslaufen und bedarf einer dringenden Novellierung, um es zum einen in das Wertesystem des 21. Jahrhunderts zu überführen und zum anderen auch in diesem Falle Kirchen und Staat strikt zu trennen.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)
PA-111-B-01: Modul - Tag des Grundgesetzes
PA-111-B-01: Modul - Tag des Grundgesetzes

Text

  • An jedem 9. November wird der Tag der Demokratie begannen, um sich der eigenen Geschichte und der Verantwortung für die Zukunft zu erinnern.
  • Dafür wird ein Kultustag abgezogen

Begründung

  • 1848 Robert Blum wird hingerichtet
  • 1918 Novemberrevolution: Scheidemann verkündet die deutsche Republik
  • 1938 "Reichsprogromnacht"
  • 1989 Fall der Mauer (Berlin)
  • 2001 Deutscher Bundestag beschließt das sog. Anti-Terror-Paket
  • 2007 Deutscher Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)
PA-111-B-02: Modul - Tag der Demokratie
PA-111-B-02: Modul - Tag der Demokratie

Text

  • An jedem 23. Mai wird der Tag des Grundgesetzes begannen, um die herausragende Leistung des Parlamentarischen Rates zu würdigen.
  • Dafür wird ein Kultustag abgezogen

Begründung

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)
PA-111-B-03: Modul - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
PA-111-B-03: Modul - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Text

  • Der gesetzlich verankerte Gedenktag an jedem 27. Januar, wird zu einem Trauertag aufgewertet. Im Mittelpunkt steht das Gedenken an die Opfer, aber auch das Werben um Fremdenfreundlichkeit und Toleranz
  • Dafür wird ein Kultustag abgezogen

Begründung

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über die einzelnen Anträge
  • Gibt es für einen eine Mehrheit, so folgt die Abstimmung über das Kapitel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, ein neues Kapitel Trennung von Staat und Kirchen ins Programm aufzunehmen und folgende Anträge, sofern angenommen, dort aufzuführen:

PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

  • Die Piraten Hessen bekennen sich zu einem säkularen Staat, in dem die Belange von Staat und Kirchen von einander separiert sind. Dabei ist das Grundrecht auf freie Religionszugehörigkeit sowie die jeweilige Religionsausübung zu achten und zu respektieren.
PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

PA-022: Kostenfreier Kirchenaustritt

Kostenfreier Kirchenaustritt

PA-111: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes
Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes

Begründung

  • Dieses Kapitel ist die logische Erweiterung des Grundsatzprogrammpunktes Trennung von Staat und Kirche auf Landesebene
  • Es bündelt 3 lose Programmanträge in einem gemeinsamen Kapitel

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Zur eingereichten Revision 8

Antragsteller

Nowrap 20:31, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-113: Kapitel - Öffentlichkeit und Beteiligung

PA-113: Kapitel - Öffentlichkeit und Beteiligung

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über das gesamte Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Öffentlichkeit und Beteiligung an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

PA-113: Öffentlichkeit und Beteiligung

  • Wir Piraten wollen den politischen Alltag verbessern, um Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dafür sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um die Parlamente in die digitale Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu überführen.
  • Der wichtigste Punkt hierbei ist die generelle Öffentlichkeit von Parlamentssitzungen und der angeschlossenen Ausschüsse. Nur in besonderen Fällen des Datenschutzes oder der inneren Sicherheit darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  • Dem entsprechend ist der Zugang zu Parlaments- und Ausschusssitzungen mit digitalen Endgeräten auf allen politischen Ebenen zu gestatten.
PA-113-A: Streaming
  • Sitzungen von Parlamenten und ihren Ausschüssen sind generell per plattformneutralem Streaming ins Internet zu übertragen.
  • Ehrenamtliche Abgeordnete, sowie Mitarbeiter der Verwaltung auf kommunaler Ebene sind in ihren Persönlichkeitsrechten gemäß bestehender Rechtslage besser zu schützen. Durch Fokussierung auf das Rednerpult und Schaffung einer alternativen Redemöglichkeit ist dies gewährleistbar.
  • Streams sind aufzuzeichnen und in einer Mediathek zu archivieren. Entsprechend der Tagesordnung sind sie mit Sprungmarken zu versehen, um eine gute Zugänglichkeit und Übersicht zu bieten.
PA-113-B: Liveticker
  • Nicht jeder Bürger wird einen Stream parallel zu einer laufenden Sitzung verfolgen können. Ein Liveticker bietet hierfür eine sinnvolle Alternative.
  • Durch Archivierung und Anschluss an Soziale Netzwerke bietet er eine zusätzliche Informationsquelle.
PA-113-C: Parlamentsinformationssystem
  • Um dem Bürger die Politik auf Landesebene und vor Ort in den kommunalen Vertretungen im Sinne einer besseren Beteiligungsmöglichkeit leichter zugänglich zu machen, ist es notwendig, dass alle Informationen digital im Internet per Parlamentsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
  • Ein Parlamentsinformationssystem umfasst dabei Kalender, Tagesordnungen, Anträge, Vorlagen, Beschlüsse, Protokolle des Parlamentes und seiner Ausschüsse.
  • Idealerweise ist eine Interaktivität mittels Kommentar- und Votingfunktionen, sowie der Einbindung von Sozialen Netzwerken zu ermöglichen.
  • Abgerundet wird das Angebot mit einer maschinenlesbaren Schnittstelle, einer sogenannten API.
PA-113-D: Haushalte
  • Die Haushalte von Landes- und Kommunalebene sind ausführlich, so wie sie auch dem jeweiligen Gremium vorgelegt werden, auf der eigenen Website dauerhaft und kostenfrei zu präsentieren.
  • Damit dem Bürger der Einstieg erleichtert wird, sind sie zusätzlich nach Vorbild des OffenerHaushalt zu visualisieren und als alternative Navigationshilfe für den ausführlichen Haushalt anzubieten.
  • Die zugrunde liegenden Daten sind gemäß der OpenData-Philosophie ebenfalls in maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen.
PA-113-E: Parlaments-W-Lan
  • In Parlamenten auf allen Ebenen ist ein kostenloser, unzensierter und freier Zugang zum Internet via W-Lan für Abgeordnete, Presse und Bürger zu realisieren, um Zugang zu allen digitalen Kanälen des jeweiligen Parlamentes zu ermöglichen.
PA-113-F: Beteiligung
  • Die untrennbare Rückseite der Transparenzmedallie ist die Interaktion. Dem Bürger müssen neben klassischen Beteiligungsformen Möglichkeiten gegeben werden, sich am politischen Alltag mit seiner Meinung einbringen zu können.
  • Neben Kommentar- und Votingfunktionen und dem Anschluss von Sozialen Netzwerken ist eine zentrale Kommunikationsplattform mit Abgeordneten, wie sie beispielsweise abgeordnetenwatch.de bieten, ein weiterer Schlüssel, um nicht nur Informationen zu verteilen, sondern auch die Meinung der Bürger als Antwort auf das Angebot und den politischen Prozess wieder einzuholen.
PA-113-G: Dienstleister
  • Um Kosten zu sparen, ist die Gründung eines eigenen unter demokratischer Kontrolle stehenden Dienstleisters erstrebenswert.
  • Dieser kann dann alle digitalen und multimedialen Anforderungen, von Beratung, über Technikausleihe, bis hin zur Umsetzung alles abdecken, um sie dem Land Hessen und seinen Kommunen als Service für die Bürger kostengünstig zur Verfügung zu stellen.

Begründung

  • Dieses Kapitel fasst einen Teil der kommunalpolitischen Piraten-Realpolitik des vergangen Jahres zusammen und probiert ihn in einfaches Programm zu gießen.

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Zur eingereichten Revision 4

Antragsteller

Nowrap 19:04, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-114: Kapitel - Verkehrslärm

PA-114: Kapitel - Verkehrslärm

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über das gesamte Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Verkehrslärm an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik

PA-114: Verkehrslärm

  • Durch die allgemeine Verkehrszunahme entwickelt sich der daraus resultierende Lärm immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. Dies führt sogar dazu, dass der vielfältige technische Fortschritt im Bereich der Lärmreduzierung mehr als aufgehoben wird.
  • Zum Schutz der Bürger braucht es verbindliche und praxisnahe Lärmobergrenzen, die wissenschaftlich fundiert zu ermitteln sind.
  • Zusätzlich muss der Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gewährleistet sein und in den dazugehörigen Randstunden Lärm vermieden werden.
  • Durch den föderalistischen Aufbau, ist nicht jedes der vor Ort entstehenden Probleme alleine auf Landes- oder Kommunalebene zu lösen, sondern muss teilweise mit Bund oder gar der EU zusammen angegangen werden.
PA-114-A: Analyse
  • Um ein umfassendes Bild der Lärmbelästigung zu bekommen, braucht es ein Netz an geprüften Messstationen entlang der wichtigsten Straßen-, Schienen- und Flugrouten.
  • Zusätzlich ist das aufzubauende Messnetzwerk auch für Bürger zu öffnen, dass auch seine Messdaten als nichtgeprüfte Daten ebenfalls zentral verfügbar und verarbeitbar werden.
  • Alle Daten sind in einem OpenData-Portal in Echtzeit zur Verfügung zu stellen und mit Daten des Straßen-, Schienen und Flugverkehrs zu ergänzen, um Ursache und Wirkung transparent darstellen zu können.
PA-114-B: Autolärm
  • Neben der Prüfung von weiteren Schallschutzeinhausungen bietet die digitale Verkehrsleittechnik Möglichkeiten, um intelligent und bedarfsgerecht Tempolimits zur Lärmreduktion zu schalten.
  • Zusätzlich können neue Solarlärmschutzwände auch noch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
PA-114-C: Bahnlärm
  • Gerade im Rhein- und Kinzigtal sind die Belastungen besonders hoch. Neue Trassen, um dem Güterverkehr eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, sind noch weit entfernt von einer Realisierung.
  • Ein nächtliches Tempolimit bei gleichzeitiger freier Fahrt, um unnötiges Bremsen zu vermeiden, stellt die einfachste Abhilfe dar.
  • Eine zusätzliche Entlastung verspricht der Austausch der alten Graugussklotzbremsen durch leisere Kunststoffbremsen, wie es in der Schweiz beispielsweise schon Standard ist.
  • Um die Fahrtgeräusche zu reduzieren ist der Einsatz von niedrigen, aber gleisnahen Schallschutzwänden zu prüfen. Je näher sie am Gleis stehen, desto besser reduzieren sie denn Schall. Obendrein versperren sie nicht die Sicht.
PA-114-D: Fluglärm
  • Die vom Rhein-Main-Flughafen entfernteren Gebiete können nach einer Studie des Main-Kinzig-Kreise mittels den folgenden drei Maßnahmen sofort entlastet werden:
    • Anheben der Anflughöhe um 1000 Fuß (300m)
    • Einführen des kontinuierlichen Sinkflugverfahrens (CDA) bis zum Endanflugpunktes des Leitstrahles
    • Sammeln der Flugzeuge in großer Höhe nach dem Point-Merge-Verfahren anstatt der jetzigen geflogenen Trombonen mit Vollschub in niedriger Höhe
  • Die derzeitige gerichtlich bestätigte Nachtflugbeschränkung, ein Verbot von regulären Starts und Landungen, ist von 23 bis 5 Uhr auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten und der Flugverkehr in den Randstunden mittels eines Mediationsverfahrens zu reduzieren.
  • Politische Lösungen für den Endanflug gestalten sich im Spannungsfeld zwischen betroffenen Bürgern und wirtschaftlicher Bedeutung des Flughafens als sehr schwierig. Deswegen schlagen wir Piraten Hessen vor, die folgenden strittigen Punkte jeweils über einen gemeinsamen Bürgerentscheid der vom Lärm betroffenen Kreise und kreisfreien Städte abstimmen zu lassen:
    • Deckelung der Flugbewegungen
    • Schließung der Nordwest-Landebahn
    • Weiterer Ausbau des Flughafens (Stichwort Atlantavariante)
  • Zusätzliche Maßnahmen, wie eine Ausdifferenzierung der lärmbedingten Landegebühren und entsprechende Landebahnzuweisungen sind zu prüfen.
  • Auch die Simulation eines vollständig computergestützen GPS-Endanflugs (Segmented RNAV) im Parallelbetrieb der Südbahnen und der Nordwestlandebahn kann helfen eine Entlastung unterhalb des Leitstrahls zu ermöglichen.
PA-114-E: Forschung
  • Die Antischallforschung ist noch ein recht neuer Bereich. Auf diesem Gebiet sind noch praxistaugliche Ergebnisse zu erwarten, um auf den Betroffenen helfen zu können, wo es derzeit keine technischen Möglichkeiten mehr gibt.

Begründung

  • Die Hochtechnisierte und vernetze Welt produziert Lärm. Technische Reduktion wird beispielsweise durch Zunahme des Transports von Menschen und Gütern wett gemacht. Politik hat aber die Aufgabe, für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu sorgen und seine Bürger zu schützen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist eine erste Positionbestimmung, da die Bürger auch von uns Piraten erwarten, dass wir uns ihrer Probleme annehmen und zu guter Letzt auch Beantworten können.

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Zur eingereichten Revision 7

Antragsteller

Nowrap 19:24, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-115: Kapitel - Energiewende

PA-115: Kapitel - Energiewende

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über das gesamte Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Energiewende an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik

PA-115: Energiewende

  • Für die Piraten Hessen ist die sogenannte Energiewende nur dezentral - aber vernetzt - auf kommunaler Ebene unter Einbezug der Bürger sinnvoll und nachhaltig umsetzbar. Somit entfällt die Notwendigkeit, neue Stromtrassen zu bauen und mittels weiterer Großprojekte zukünftig noch in der Abhängigkeit der großen Energiekonzerne zu verbleiben.
  • Erklärtes gesellschaftliches Ziel ist die vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf regenerative und generative Quellen, wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie, sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Aufbau von Erdgas-, Methanol- und Wasserstoffkreisläufen plus dem Einsatz von Schwungradtechnologie.
  • Zusätzlich (aber nachfolgend) sind Wärmeversorgung, Kühlung und Mobilität mit einzubeziehen.
PA-115-A: Analyse
  • Der erste Schritt ist die Potenzialflächenanalyse aller hessischen Kommunen. Modell steht hierbei der Main-Kinzig-Kreis zusammen mit der FH Frankfurt mit dem Projekt "Erneuerbar komm!", welches um die Punkte Energiespeicherung, Versorgungssicherheit, Leitungskapazitäten, Wärmeversorgung und Mobilität auszuweiten ist.
  • Gleichzeitig sind alle Karten, Daten und Analysen im Rahmen eines OpenData-Projektes zu veröffentlichen, so dass jeder Bürger daran partizipieren kann.
PA-115-B: Diversifikation
  • Nur durch einen guten Mix der Energieträger lassen sich die natürlichen Schwankungen teilweise ausgleichen und Monokulturen vermeiden. Die Auswahl des Mixes hängt vom jeweiligen Potenzial und dem Einverständnis der Bürger ab.
PA-115-C: Bürgerbeteiligung
  • Sowohl in Planung und Umsetzung sind Bürger rechtzeitig und im Rahmen der Transparenz vollständig mit einzubeziehen. Alle wichtigen Entscheidungen sind per Bürgerentscheid zu legitimieren.
  • Darüber hinaus sehen die Piraten Hessen in der Gründung von kommunalen Bürgergesellschaften, quasi eine moderne Genossenschaft 2.0, im Bereich der Energiewirtschaft eine weitere Möglichkeit der direkten Teilhabe an der Energiewende.
PA-115-D: Versorgungssicherheit
  • Durch die Schaffung weiterer Energiequellen müssen die lokalen Leitungen auf Kapazität und Ausbau geprüft werden. Dabei sind Ausgleichsmöglichkeiten von Netzschwankungen zu berücksichtigen, wie sie beispielsweise neuere Blindleistungsgleichrichter von Solarparks auch Nachts ermöglichen.
  • Das scheinbar noch größte Problem ist die Speicherung des Stroms. Gerade in wind- oder sonnenreichen Zeiten kommt es zu einer Überproduktion und fallenden Strompreisen an der Energiebörse in Leipzig. Als erstes werden dann die umweltfreundlichen Wandler gestoppt. Dies kann durch innovative Konzepte wie Windgas oder Schwungräder oder Methanolerzeugung in einen Vorteil umgemünzt werden, in dem überschüssige Energie zum Aufbau von Speichern verwendet wird.
PA-115-E: Windgas
  • Hinter diesem Begriff verbirgt sich die großtechnische Spaltung von Wasser in Sauer- und Wasserstoff, der dann mittels CO2 zu Methan reagiert wird. Das CO2 kommt dabei aus der Luft, aus noch vorhandenen konventionellen Kraftwerken oder aus Biomasse-Anlagen.
  • Methan ist ein Bestandteil des Erdgasnetzes und kann somit direkt in diesen deutschlandweit größten Energiespeicher geleitet werden, um u.a. für Wärmeversorgung und Mobilität zur Verfügung zu stehen.
  • Gaskraftwerke lassen sich schnell anfahren, um Engpässe ausgleichen zu können.
  • Da Methan ebenfalls zur Erderwärmung beiträgt, muss besondere Sorgfalt auf Lagerung und Transport gelegt werden.
PA-115-F: Methanol
  • Alternativ oder parallel zur Methanerzeugung kann die Erzeugung von Methanol, wie Methan durch Synthese aus Wasserstoff und CO2, erfolgen. Methanol ist ein (giftiger) Alkohol, problemlos lagerbar und daher als chemischer Energiespeicher besonders geeignet. Sinnvoll kann er insbesondere in der Wärmeerzeugung und als Kraftstoff Verwendung finden, für Verbrennungsmotoren wie auch als Wasserstoffträger für Brennstoffzellen. Methanol wird bei Austritt in die Umwelt in kurzer Zeit rückstandsfrei abgebaut. Bei Verwendung von CO2 aus Biomasse oder aus der Luft und regenerativem Strom ist Methanol regenerativ.
PA-115-G: Wasserstoff
  • Parallel zum Aufbau der Erdgaskreisläufe ist der Ausbau von Wasserstoffkreisläufen erstrebenswert. Mit dem vermehrten Einsatz von Brennstoffzellen lassen sich nach und nach Erdgastechnologien in allen Bereichen ersetzen und so auch die Notwendigkeit zur Erzeugung von CO2 reduzieren.
  • Bei Wasserstoff ist ebenfalls auf sichere Lagerung und Transport zu achten. Neben seiner hohen Reaktionsfreudigkeit ist er als kleinstes Molekül auch extrem flüchtig.
PA-115-H: Schwungräder
  • Magnetisch gelagerte Kohlefaserverbundschwungräder haben diese schon sehr alte Technologie zu einer neuen Speicheralternative reifen lassen. Der Reibungsverlust beschränkt sich dadurch nur noch auf den Luftwiderstand.
  • Schwungräder stellen eine ideale Ergänzung dar, um Leistungsschwangungen am Ort der Erzeugung direkt abzufedern und auszugleichen.
PA-115-I: Energiesparpotenziale
  • Neben der Umstellung der Erzeugung, muss parallel auch der Verbrauch reduziert werden. Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden und höheren Anforderungen an Neubauten, ist gerade im Bereich der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Gebäuden verstärkt auf LEDs zu setzen.
  • Im Bereich der Mobilität muss die Forschung und Entwicklung von Bremskraftrückgewinnungssystemen intensiviert werden.
PA-115-J: Mobilität
  • Gerade der Busbetrieb im ÖPNV ist gut geeignet, die Umstellung von Diesel über Erdgas hin zu Wasserstoff zu vollführen und die Betriebskosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Dadurch lassen sich auch im ländlichen Raum wieder bessere Angebote für die Bürger realisieren.
  • Für den Individualverkehr sind vermehrt Tankstellen für Strom, Erdgas und Wasserstoff sowie ggf. regeneratives Methanol zu schaffen, um auch in diesem Bereich für die zukünftige Entwicklung gerüstet zu sein.
PA-115-K: Wirtschaft
  • Durch konsequentes Nutzen des lokalen Mittelstandes kann die Energiewende zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen. Darüber hinaus verbleibt das Geld in der Region und erhält somit auch finanziell einen Kreislauf aufrecht.
  • Die notwendigen Investitionen können mit den lokalen Banken, auch vernetzt in einem Verbund, gestemmt werden.
  • Hinzu kommen die Einsparmöglichkeiten bei laufenden Energie- und Treibstoffkosten der Kommunen. Im Idealfall kann dies sogar in Gewinne umgewandelt werden, da in der Regel ein Erschließen von 20 bis 30% des vorhandenen Potentials bereits zu Überproduktionen führt.
  • Somit kann die Ernergiewende nach anfänglichen Investitionen sowohl die Umwelt schützen, als auch zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
PA-115-L: Vernetzung
  • Die Vernetzung durch interkommunale Zusammenarbeit inklusive Beteiligung durch das Land Hessen bietet die Chance, KnowHow zu bündeln und generell bessere Konditionen zu erhalten.
  • Für jede Facette des gesellschaftlichen Projektes der Energiewende lassen sich die Prinzipien und Konzepte des Internets übertragen und mittels Transparenz und Bürgerbeteiligung zum Wohle der Bürger vor Ort umsetzen.

Begründung

  • Eine moderne digitalisierte Welt und auch wir Piraten sind hochgradig von Strom und Mobilität abhängig. Deswegen ist die Realisierung der sogenannte Energiewende dezentral, transparent und unter Einbezug, Entscheid und Partizipation der Bürger eigentlich unser ureigenstes Interesse und eigentlich "nur" das Übertragen des Prinzip Internets auf die Energieversorgung.

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Zur eingereichten Revision 8

Antragsteller

Nowrap 19:33, 15. Mai 2012 (CEST)

PA-116: Festlegung des Spitzensteuersatzes auf 56%

Festlegung des Spitzensteuersatzes auf 56%

Text

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Spitzensteuersatz des Einkommensteuergesetzes auf 56 % festzulegen. Der Spitzensteuersatz soll für zu versteuernde Einkünfte in Höhe von über 250.000 Euro pro Jahr für Singles und über 500.000 Euro pro Jahr für Verheiratete gelten.

Begründung

Die Besteuerung hat nach der Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Die einseitige Entlastung hoher und höchster Einkommen in den vergangenen Jahren hat zu einer ungerechten Lastenverteilung und einer Umverteilung von unten nach oben geführt. Die Schere zwischen Arm und Reich geht, das zeigen alle Untersuchungen, immer weiter auf. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 56 % galt zu Beginn der 80er Jahre in Deutschland und auch damals gab es deshalb keine massenhafte Flucht von Einkommensmillionären ins Ausland. Solchen Schein-Gegenargumenten ist daher nicht zu folgen.

Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf dieses, ohne Probleme verkraftbare, Niveau ist aus Gründen der Gerechtigkeit vor dem Hintergrund der Schuldenentwicklung und notwendigen Schuldentilgung ein gesamtgesellschaftliches Erfordernis. Der Halbteilungsgrundsatz, der sich aus einem Urteil des BVerG ergibt, wird hierdurch a priori nicht berührt und soweit es eine Berührung gibt, kann diese entweder durch eine Deckelung der Steuerlast beantwortet werden oder aber durch den Versuch, das BVerG erneut mit dem Thema zu befassen. Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern. Die moderate Erhöhung der Besteuerung ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Antragsteller

Oliver Coy

PA-117: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Text

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.

Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist gültiges Recht in Deutschland seit dem 26. März 2009. Bis heute ist die Umsetzung nicht wirklich zu spüren weder bei den Piraten noch in unserer Gesellschaft, sei es in der Arbeitswelt oder in der Bildung.

Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.

Die nicht behinderte Welt hat häufig keine Wahrnehmung von der Welt der Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend haben gerade einmal ca. 14 % der Bevölkerung bisher überhaupt etwas von der UN-BRK und ihren Zielsetzungen gehört.

weitere Infos aus den Netz:

http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/UN-Konvention/inhalt.html

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html

http://www.lebenshilfehessen.de/wDeutsch/ueber_uns/Link/Kurzfassung_UN_Konvention_in_Leichter_Sprache.pdf

Antragsteller

Johannes Britz und Petra Brandt

PA-118: Barrierefreies Notrufsystem

Barrierefreies Notrufsystem

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk ein.

Begründung

Bis heute gibt es in Deutschland keine Möglichkeit in einer Notfallallsituation barrierefrei einen Notruf abzusenden. Besonders Menschen mit Behinderung sind davon betroffen, aber auch wenn ein Handyakku nicht mehr für einen Notruf per Sprache ausreicht, ist ein non-verbaler Notruf notwendig. Ein bundesweiter barrierefreier non-verbaler Notruf für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen existiert derzeit nicht.

Bisher gibt es lediglich in Berlin und in Köln spezielle Notrufnummern für SMS, die möglicherweise technisch gesehen relativ problemlos auf ganz Deutschland ausgeweitet werden könnte. Österreich hat bereits sehr gute Erfahrungen mit einer SMS-Notrufnummer für Gehörlose gemacht, die von allen großen Netzbetreibern unterstützt wird. Es gibt derzeit zwar eine Notfall-Fax-Einrichtung (z.B. in Münster) für Gehörlose und Schwerhörige Menschen, aber dieser ist höchst umständlich und erfordert ein Faxgerät, welches heutzutage nur noch wenige Menschen besitzen oder bei vielen Notfallsituationen nicht verfügbar ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Fax-Notrufe nicht immer so ernst genommen werden, wie es vonnöten wäre oder erst viele Stunden später Hilfe eintrifft und es dann möglicherweise schon zu spät ist. Länder in denen schon ein Notruf per SMS möglich ist sind: USA, England, Australien, Irland, Singapore, Portugal Im Falle einer Katastrophe in Deutschland wird die Bevölkerung per Sirene und Lautsprecherdurchsagen informiert, das Radio und/oder TV einzuschalten um weitere Informationen zu erhalten. Die Bevölkerung wird dazu angehalten ihre Nachbarn und vor allem Hilfsbedürftige zu informieren. Hörbehinderte Menschen bekommen davon jedoch nicht sofort etwas mit und sind somit auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Käme es noch zu einer Evakuierung denken Menschen erstmal an sich, ihre Familie, Freunde. Behinderte Mitmenschen wohl im seltesten Fall. Auch wenn der Katastrophenschutz dazu aufruft.

Antragsteller

Johannes Britz und Petra Brandt

PA-119: Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk

Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Desweiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "hessenschau" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den GEZ Gebühreneinnahmen zur Verfügung zu stellen.

Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Runkfunkgebühren bezahlen. Demnach sollen diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.

Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der grösste Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht.

Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keine GEZ-Gebühren zahlen müssen bis alle Haupsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.

Begründung

(§ 3 Abs. 1 HessBGG). Alle gestalteten Lebensbereiche sind betroffen. Akustische oder taktile Wahrnehmbarkeit für blinde Menschen, optische Hilfen für gehörlose Menschen und die Verwendung leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten gehören dazu. Nach Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten ebenfalls zu weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet.

Hinzu kommt noch das nach (§ 15 Abs. 1 HessBGG). § 15 Barrierefreie Medien (1) Der Hessische Rundfunk soll die Ziele des § 1 bei seinen Planungen und Maßnahmen beachten. Hierzu sollen insbesondere Fernsehprogramme untertitelt sowie mit Bildbeschreibungen für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen versehen werden. Die Intendantin oder der Intendant des Hessischen Rundfunks berichtet dem Rundfunkrat regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen. (2) Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien setzt sich dafür ein, dass auch private Fernsehveranstalter im Rahmen ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bei ihren Fernsehprogrammen Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 2 ergreifen.

Das heist nach dem Hess.BGG § 3 und 15 muss das Land Hessen dafür sorge zu tragen das die Barrierefreiheit auch bei den Medien umgesetzt wird. Doch das Land Hessen scheint die nur sehr zögerlich zu tun. Daher sollte und muss sich die Piratenpartei nun verstärkt einsetzten.

Die Untertitelquote im Hessischen Rundfunk über die Ostertage 2012 (31.3.-13.4.2012) lag bei 14,3% [1]. Schon ein Jahr zuvor (23.4.-6.5.2011) lag sie bei mageren 11,8% [2]. Durch hochwertige 1:1 Untertitel können alle Menschen profitieren. Es fördert die Lesekompetenz, verbessert die Deutschkenntnisse. Das Argument, die Einblendung eines Gebärdensprachdolmetschers würde die anderen Zuschauer stören, ist nicht zu halten. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Der Hessische Rundfunk hat dadurch die Chance ein Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Es erhöht die Akzeptanz für Menschen mit Behinderung. Durch die Abschaltung des analogen Sat-Signals, wird beim MDR, die in Gebärdensprache gedolmetschte Sendung "Länderzeit" eingestellt. Der Hessische Rundfunk kann sich ein Alleinstellungsmerkmal sichern.

[1] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/95/UT-HR-2012.pdf

[2] http://www.aktion-untertitel.de/cms/pdf/UT-Statistik_Ostern2011.pdf

Antragsteller

Johannes Britz und Petra Brandt

PA-120: Bildung: Rolle des Staates (2)(Alternative zu PA-031)

Bildung: Rolle des Staates (2) (Alternativantrag)

Text

Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt.

Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes.

Private Träger, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.

Eine Einflußnahme durch Lobbyisten findet nicht statt.

Begründung

Dieser Antrag soll einen Logikfehler innerhalb des PA-031 in Kombination mit PA-032 beheben, sowie PA-031 in seiner Aussage konkreter gestalten.

a) nicht jede Privatisierung ist abzulehnen. Wo z.B. der Staat sich aus Schulverantwortung herausschleicht, dort muß es möglich sein, das ein Elternverein die bestehende Schule in eine Vereinsträgerschaft überführt. Die Formulierung "ökonomisch motiviert" soll aber den "Aufkauf" von Schulen durch Berthelsmann und Co ausschließen.

b) bringt eine positivere Haltung zu Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft zum Ausdruck. Das zusätzliche "alternative" soll dies noch einmal bestärken, und hierbei besonders auf die alternativen Schultypen wie Montessori etc. hinweisen.

c) ist der wesentliche Abschnitt. Ohne eine gleich hohe Finanzierung, würgt man de facto den nicht-staatlichen Schulen die Lebensgrundlage ab. Schon jetzt werden sie finanziell massiv schlechter gestellt als Schulen in staatlicher-Trägerschaft (etwa 30-50%). Entweder sie können auf andere Geldquellen zurückgreifen wie bisher also Schulgeld, Drittmittel etc. mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Oder aber sie müssen gleich finanziert werden. Das verlangt schon der Gleichbehandlungsgrundsatz des GG ... ein "staatlicher" Schüler darf dem Staat nicht mehr wert sein als ein "nicht-staatlicher". Ansonsten fördert man gerade die Herausbildung von "Eliteschulen" nur für diejenigen die sich ein hohes Schulgeld leisten können.

Antragsteller

PA-121 Wahlrecht für Alle

Wahlrecht für Alle

Text

Der Landesparteitag möge beschließen den nachfolgenden Text in das Wahlprogram zu den kommenden Landtagswahlen an geigneter Stelle aufzunehmen.

Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.

Begründung

In Hessen sind an die 12 % der Befölkerung ausländischer Staatsangehörigkeit - das waren 2012 über 723.000 Menschen. Über der Hälfte davon kommen aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union, aus so genanten Drittstaaten. Diesen Personen steht, abgesehen von den Ausländerbeiratswahlen, in Deutschland gar kein Wahlrecht zu, den Unionsbürgern immerhin das Recht an Kommunalwahlen teilzunehmen. Die Demokratie braucht jede Stimme! Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Viele Staaten haben schon erfolgreich Wahlrecht für Migranten eingeführt, mit sehr positiven Ergebnissen. ( Siehe Studie )

Taxation without representation is tyranny - James Otis

Antragsteller

PA-122: Kapitel - Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kultur

PA-122: Kapitel - Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kultur

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über das gesamte Kapitel
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird absatzweise abgestimmt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Kulturpolitik an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

PA-122: Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Kultur

  • Kulturgüter, die der öffentlichen Hand und damit den Bürgern gehören und die mit deren Mitteln aufbewahrt, gepflegt und präsentiert werden, müssen für die Bürger so frei wie möglich zugänglich und nutzbar sein.
  • Die Nutzung von Abbildungen, Reproduktionen und zur Reproduktion geeigneten Daten aller Kulturgüter, die der öffentlichen Hand gehören, sowie von Foto-, Film- und Tonaufnahmen künstlerischer Veranstaltungen von Institutionen, die der öffentlichen Hand gehören oder von dieser kontrolliert werden, sollen für nicht-kommerzielle Zwecke grundsätzlich freigegeben werden, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.

PA-122-A: Abbildungsrechte in Museen, Ausstellungen und für Kulturgüter im Besitz der öffentlichen Hand

  • Das Fotografieren und Filmen und andere Formen bildlicher Reproduktion in Museen und Ausstellungen durch jedermann sollen grundsätzlich, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen gestattet sein. Einschränkungen dürfen nur gemacht werden
    • sofern damit eine Beeinträchtigung des Betriebes der Institutionen verbunden ist; in diesen Fällen ist eine Lösung zu suchen, die die Bedürfnisse auch der Nutzer berücksichtigt (z.B. zeitliche Beschränkungen für das Fotografieren mit Stativ)
    • sofern damit ein unmittelbares Risiko für die bewahrten Kulturgüter verbunden ist (z.B. Fotoblitze bei lichtempfindlichen Gegenständen); in diesen Fällen sind Abbildungen der betroffenen Güter in hoher Qualität frei zur Verfügung zu stellen.
  • Das Fotografieren und Filmen von Kulturgütern im Besitz der öffentlichen Hand, die sich an nicht primär ihrer Präsentation dienenden Orten befinden (z.B. in anderen Gebäuden oder in Magazinen), soll jedermann grundsätzlich und unentgeltlich gestattet sein. Der Zugang zu den Gegenständen ist Interessierten in Abstimmung und unter Berücksichtigung der Betriebsnotwendigkeiten der Aufbewahrungsorte zu ermöglichen; ist das aus zwingenden Gründen nicht möglich, sind Abbildungen in hoher Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die Förderung von privaten Institutionen, die Kunstwerke und andere Kulturgüter präsentieren, soll an die Einhaltung dieser Bedingungen auch durch diese Institutionen gekoppelt werden.

PA-122-B: Freier Eintritt zu Kultureinrichtungen

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Kultureinrichtungen, die der öffentlichen Hand gehören oder durch sie kontrolliert werden, mindestens teilweise ohne Eintritt zugänglich sind. Und zwar sollen
    • Museen, Ausstellungen und alle anderen Orte der öffentlichen Präsentation von Kulturgütern an mindestens einem Tag pro Woche kostenfrei einen einschränkungslosen Zutritt gewähren
    • Bühnenbetrieben 20% der Plätze aller Veranstaltungen oder bei 20% aller gleichartigen Veranstaltungen (z.B. Aufführungen einer Inszenierung) alle Plätze kostenfrei zugänglich machen.
  • Förderungen für Institutionen und Präsentationen, die privat betrieben werden, sollen, sofern sie 30% oder mehr der Betriebskosten betragen, nur gewährt werden, sofern auch diese an mindestens einem Tag pro Woche einen kostenfreien einschränkungslosen Zugang ermöglichen.

PA-122-C: Archive

  • Die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der aufbewahrten Güter muss ein zentrales Ziel aller Archive sein, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden oder von dieser kontrolliert werden.
  • Sämtliches Archivgut soll in hoher Qualität digitalisiert werden, bei dreidimensionalen Objekten auch in Form von 3D-Scans.
  • Die Digitalisate sollen im Internet in leicht zugänglicher Form unbeschränkt zur Verfügung gestellt und für jede Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke grundsätzlich und unentgeltlich freigegeben werden, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.
  • Das soll ohne Reduktion ihres Informationsgehaltes geschehen (d.h. z.B. bei 3D-Scans in Form der Scan-Dateien und nicht nur als im Browser drehbare Ansicht). Für die Bereitstellung sind offene Datenformate zu wählen.
  • Der physische Zugang zu den Archivgütern soll grundsätzlich jedermann ermöglicht werden, insbesondere ohne die Anforderung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Zugunsten des Betriebsablaufes der Archive können dabei Nutzer mit Anliegen einer Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Unterrichtszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange bevorzugt werden; allerdings muss auch für andere Nutzer ein Zugang unter zumutbaren Einschränkungen (z.B. Wartezeit) möglich sein.

Begründung

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Zur eingereichten Revision 1

Antragsteller

Christian Fleißner, 17. Mai 2012, 14:48 (CEST)

PA-123 Denkmalschutz

Denkmalschutz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Denkmalschutz an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Reform des Denkmalschutzes in Hessen ein.

  • Ziel des Denkmalschutzes ist es, einmalige oder exemplarische Ergebnisse der Entwicklung unserer Kultur zu bewahren und für die Allgemeinheit erfahrbar zu machen. Einerseits soll die Verfolgung dieses Ziels gestärkt werden; andererseits muss seine Umsetzung in ein ausgewogenes Verhältnis zu den sich daraus ergebenden Zumutungen für einzelne Bürger und Kommunen gebracht werden. Zudem darf der Denkmalschutz nicht zum indirekten Mittel von Stadtplanung (z.B. das Schaffen "hübscher" Ansichten) gemacht werden bzw. sich für das Abwälzen kommunaler Verantwortlichkeiten instrumentalisieren lassen. Schließlich soll er nicht zu einer immer weiter greifenden Musealisierung des öffentlichen Raumes führen.
  • Die Aufnahme und das Halten von Gebäuden und Teilen davon in Denkmallisten oder Denkmalbüchern ist viel mehr als bisher in Bezug auf ihre Repräsentativität und Seltenheit im größeren regionalen Zusammenhang zu bestimmen: nicht jedes gut erhaltene Fachwerkhaus muss ein Denkmal sein, wenn weitere ähnliche in der Nähe stehen; nicht jeder alte Ortskern muss ein Denkmal sein, wenn viele andere Orte vergleichbares zeigen. Zudem soll der Erhalt eines unbeeinträchtigten größeren Gesamtzusammenhanges (Ensemble, Straßenbild) bzw. die Stellung eines Objektes in einem solchen ein viel größeres Gewicht für die Einstufung einzelner Objekte haben.
  • Eine Streichung aus Denkmallisten oder -büchern soll nach diesen Kriterien deutlich erleichtert werden. Im Gegenzug sollen für die verbleibenden Objekte alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden. Maßnahmen zur Bewahrung der Denkmäler in Fällen von Vernachlässigung sollen früher getroffen werden können und entschiedener durchgesetzt werden, wobei den Betroffenen ein Ausgleich für die dadurch erlittenen Beeinträchtigungen zu leisten ist.
  • Die Zugänglichkeit von Denkmälern durch die Öffentlichkeit ist zu stärken. Das Fotografieren und Filmen und andere Formen bildlicher Reproduktion durch jedermann sollen grundsätzlich, unentgeltlich und ohne explizite Genehmigungen gestattet und die Nutzung der dabei entstandenen Abbildungen und Reproduktionen für nicht-kommerzielle Zwecke frei möglich sein, sofern dem nicht andere Rechte zwingend entgegenstehen.

Begründung

Wird nachgereicht

Antragsteller

Christian Fleißner

PA-124 Theaterförderung in Hessen

Theaterförderung in Hessen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Theaterförderung in Hessen an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine grundlegende Modernisierung der hessischen Theaterförderung ein. Die durch das Land geförderten Theaterhäuser – Staats-, Landes- und Stadttheater – sollen nicht mehr einzeln betrachtet werden, sondern als ein Verbund, in dem die verschiedenen Standorte verschiedene Funktionen übernehmen und verschiedene Möglichkeiten bereitstellen. So soll der erheblich ressourcenbindende Unterhalt eigener Ensembles zum Teil durch freie Produktions- und Gastspielstätten abgelöst werden, so dass die verschiedenen Formen aktuellen Theaters gleichermaßen Platz finden.
  • Die Übernahme von Funktionen und das Bereitstellen von Möglichkeiten soll nicht nur den anderen Häusern des Verbundes gegenüber geschehen, sondern auch gegenüber freien Theatergruppen und anderen Kulturakteuren.
  • Diese Aufgaben sollen in Zielvereinbarungen verbindlich festgehalten werden. Die Förderung dieser Häuser soll an die Umsetzung dieser Zielvereinbarungen und an die konstruktive Mitarbeit im Verbund gekoppelt werden.
  • Der Umfang der Förderungen im Land darf im Rahmen dieser Modernisierung insgesamt nicht verringert werden.

Begründung

Wird nachgereicht

Antragsteller

Christian Fleißner

PA-125 Umfragen an Schulen

Umfragen an Schulen

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • An Schulen müssen regelmäßig anonyme Umfragen über das Aufkommen von

Gewalt und über deren Folgen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser

Umfragen müssen aggregiert, aber auflösbar nach Schule veröffentlicht werden.

Begründung

Die enorme Dunkelziffer (vgl. www.kfn.de/versions/kfn/assets/fb107.pdf ) von Gewalt an Schulen und die Tabuisierung des Themas verhindern eine wirkungsvolle Kritik des Umgangs der Verantwortlichen damit. Umfragen dieser Art sind nur ein erster Schritt, können aber Eltern und Schülern wertvolle Hinweise geben.

Umfragen könnten unter anderem so gestaltet werden, dass Täter zu einer Reflexion ihres Verhaltens angeregt werden.

Antragsteller

Bastiaan Zapf

PA-126 Wöchentliche Arbeitszeit für Schüler

Wöchentliche Arbeitszeit für Schüler

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit für Schüler darf, Fahrzeiten, Pausen und Hausaufgaben mitgerechnet, 35 Stunden nicht überschreiten. Schülern, die sich längeren Arbeitszeiten verweigern, darf daraus kein Nachteil entstehen.

Begründung

Das gemeinte ist - den Gewerkschaften sei Dank - für viele Erwachsene Realität. Es ist nicht hinnehmbar, dass Schülern längere Arbeitszeiten aufgebürdet werden als ihren Eltern.

Antragsteller

Bastiaan Zapf

PA-127 Änderung §11 SchulG - Sonstige Schulen

Änderung §11 SchulG - Sonstige Schulen

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • §11 SchulG wird dahingehend geändert, dass unter "Schulformen" eine Rubrik "sonstige Schulen" aufgenommen wird, die keinen den anderen Schulformen vergleichbaren Einschränkungen unterliegen soll.

Begründung

Das genannte Gesetz beschränkt die Form der Schulen unnötigerweise.

Antragsteller

Bastiaan Zapf

PA-128 Änderung §14 SchulG - Schulversuche und Versuchsschulen

Änderung §14 SchulG - Schulversuche und Versuchsschulen

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • Die Vorschriften von §14 SchulG (Schulversuche und Versuchsschulen) werden dahingehend geändert, dass
  • 1. Absatz 2 dahingehend erweitert wird, Versuche auch dann zuzulassen, wenn nur zu erwarten ist, dass eine Schule von den Schülern besser angenommen wird.
  • 2. Die Zustimmung des Kultusministeriums in Absatz 3 ersetzt werden kann durch die Zustimmung der Mehrheit der am Versuch Beteiligten.

Begründung

Die genannten Vorschriften verhindern effektiv die Durchführung von dringend nötigen Schulversuchen.

Antragsteller

Bastiaan Zapf

PA-129 Änderung §15a SchulG - Schulzeiten

Änderung §15a SchulG - Schulzeiten

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • §15a SchulG Absatz 1 "am Vormittag" wird ersetzt durch "täglich".

Begründung

Das genannte Gesetz verhindert, dass Schulen dem Lebensrhythmus ihrer Schüler und Lehrer entsprechend arbeiten können..

Antragsteller

Bastiaan Zapf

PA-130 Breitbandausbau

Breitbandausbau

Text

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Absatz:

  • Die Piraten setzen sich für einen flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes in Hessen ein. Die Ausbaumaßnahmen sollten insbesondere in Regionen beginnen, die vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung künftig Einwohner verlieren werden um die Attraktivität der ländlichen Regionen zu steigern.

Begründung

Wer etwas gegen Landflucht, verwaiste Ortskerne und damit korrespondierend explodierenden Mieten in Städten tun will, muss hier ansetzen. Ohne breitbandige Internet Anbindung keine Zukunft für die betroffenen Kommunen.

Der Ausbau der Datenautobahn ist mindestens eben so wichtig, wie der Ausbau des Bundesverkehrswegenetzes.

Antragsteller

Chris Schuster

PA-131 Lockerung Branntweinmonopol

Lockerung Branntweinmonopol

Text

Das Programm der Piratenpartei Hessen wird wie folgt ergänzt:

1. Sofern nicht vorhanden: Einfügung eines Programmpunkts "Monopole"

2. Einfügung eines Unterpunkts "Lockerung Branntweinmonopol" mit folgendem Inhalt:

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Lockerung des Branntweinmonopols ein, die über die aktuellen, auf Drängen der EU umgesetzen, Änderungen hinausgeht. Das Branntweinmonopol verbietet nicht nur das "Schnapsbrennen", sondern verhindert auch das Herstellen ätherischer Öle, da hierfür ebenfalls Destillieranlagen benötigt werden.

Das Verbot, Anleitungen zum Bau von Destillationsanlagen sowie zum Destilliervorgang zugänglich zu machen, wird aufgehoben. Seine Realitätsferne beweist sich unter anderem darin, dass das entsprechende Wissen im Rahmen des Chemieunterrichts ohnehin vermittelt wird. Ebenso setzen sich die PIRATEN dafür ein, Schnapsbrennseminare zu legalisieren, Zeitschriftenartikel über das Destillieren veröffentlichen zu dürfen, Anleitungsfilme verbreiten zu dürfen sowie zu Vorführungszwecken öffentlich destillieren zu dürfen.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Freigabe aller privaten Destillieranlage ein. Für Anlagen mit einem Brennkesselvolumen von mehr als 100 Litern ist eine kostenfreie Anmeldung beim Zoll erforderlich. Für den Kauf von Anlagen mit einem Volumen von mehr als 5 Litern muss ein Befähigungsnachweis über das zur sicheren Branntweinerstellung notwendige Wissen vorgelegt werden. Die Erzeugung von Destillaten zu nicht gewerblichen Zwecken ist steuerfrei.

Begründung

1. Das Branntweinmonopol ist eine Gelddruckmaschine für einige große Konzerne. Durch staatliche Abnahmegarantien ist es hier vollkommen risikofrei möglich, eine Handelsware zu erzeugen, jegliche Marktmechanismen werden ausser Kraft gesetzt. Aus diesem Grund wurde von der EU hier eine Änderung erzwungen, die aber nur sehr langsam schrittweise umgesetzt wird.

2. Durch die Koppelung des Kaufs einer Anlage ab fünf Litern Brennvolumen an einen Wissensnachweis, wird die Gefahr von Gesundheitsschäden durch Fehlbrennungen verringert. Sofern Obstbrände erzeugt werden, ist diese aufgrund biologischer Zusammenhänge ohnehin Minimal.

3. Die Piratenpartei steht für die freie Verbreitung von Wissen und die größtmögliche individuelle Freiheit ein. Aufgrund wirtschaftlicher Interessen werden durch das Branntweinmonopol beide eingeschränkt, dem muss ein Ende bereitet werden.

Antragsteller

Christian Hufgard

PA-132 Urheberrechtswarnehmungsgesetz

Urheberrechtswarnehmungsgesetz

Text

Die folgenden Änderungen werden sinngemäß in einem Programmpunkt "Urheberrecht" aufgenommen.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass über eine Bundesratsinitiative das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz [1], kurz UrhWarnG, wie folgt geändert wird:

Neustrukturierung der Verteilung der Einnahmen (§ 7)
Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass "kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind". Es sollte nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft sein, darüber zu entscheiden, welche Art von kultureller oder künstlerischer Leistung von Bedeutung ist. Die Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft sollten möglichst so an die Berechtigten verteilt werden wie sie erwirtschaftet und erbracht wurden. Daher sollte der oben angeführte Grundsatz ersatzlos gestrichen werden.

Lockerung bei Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen (§ 8)
Dieser Paragraph sollte entfallen. Es sollte nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft sein, Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einzurichten. Sofern eine über staatliche Mittel hinausgehende Vorsorge (wie beispielsweise Richtung ALG/ALG2 oder die Künstlersozialkasse) gewünscht ist, sollte diese eigenständig geregelt werden. Den Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft steht es weiterhin frei, einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter Führung der Gesellschaft zu unterhalten; lediglich der Zwang hierzu entfällt.

Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung (§ 13c)

Die Absätze 1 und 2 dieses Paragraphen sind die Grundlage für die sogenannte GEMA-Vermutung. Mit ihr findet eine Beweislastumkehr statt, da ein Nutzer von Inhalten nachweisen muss, dass die Verwertungsgesellschaft keine Rechte vertritt. Wenn eine Verwertungsgesellschaft behauptet, sie würde Rechte vertreten, ist es an ihr nachzuweisen, dass dem so ist. Dies wirkt sich gravierend auf deren Geschäftsmodelle aus, jedoch ist es nicht Aufgabe der Politik, Ungerechtigkeiten und restriktive Verfahrensweisen zu unterstützen.

Begründung

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz [1], kurz UrhWarnG, muss dringend reformiert werden, um der aktuellen und zukünftigen Nutzung von kreativen Werken, wie sie durch PA149 [2] geregelt werden soll, gerecht zu werden. Hierbei sind relativ wenige Änderung notwendig, die aber auf heftigen Widerstand der Verwertungsgesellschaften stoßen werden. Die Idee hinter diesen Änderungen ist es, möglichst wenig in das bestehende Gesetz einzugreifen, auch soll die Autonomie der Verwertungsgesellschaften in Belangen ihrer internen Organisation nicht beeinträchtigt werden. Sofern an der internen Organisation Änderungen gewünscht werden, sollten diese von innen heraus erfolgen.

Antragsteller

Christian Hufgard

PA-133 - Programmantrag zum Block Religion und Staat

PA-133 - Programmantrag zum Block Religion und Staat

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen und ggf. dem Kapitel Staat und Religion angehängt.

Keine Erfassung der Religionszugehörigkeit

Der Staat soll die Religionszugehörigkeit nicht in Datenbanken erfassen und alle bisher erfassten Daten löschen. (Streichung § 3 Abs. 2 Nr. 11 Hessisches Meldegesetz und entsprechende Paragraphen)

Begründung

-

Antragsteller

Markus Brechtel

Verwechselungsgefahr: Der Antrag PA-142 hatte im Antragspad kurzzeitig die Nummer PA-133 Nummer.

PA-134

PA-134 - Kinderrechte als spezifische Menschenrechte.

Text

Kinder sind Menschen und daher mit Menschenrechten sowie Menschenwürde von Geburt an ausgestattet.

Kinder sind hilfsbedürftige Menschen deren Hilfsbedürftigkeit sich mit der Zeit auf Null reduzieren sollte. Dies stellt ein Gegensatz zu den meisten anderen Personengruppen mit Hilfsbedürftigkeit dar.

Die Verantwortung für diese hilfsbedürftigen Menschen teilen sich die Eltern und der Staat. Hierbei besteht eine gegenseitige Aufsichtspflicht in der die Eltern den Staat und der Staat die Eltern in der Umsetzung der jeweiligen Hilfestellung im Reifungsprozess des Kindes kontrollieren.

Ziel ist die Erziehung Kindes zu einem selbstbestimmten, unabhängigen und gesellschaftskompatiblen Individuum.

Da Kinder Menschen sind, können Kinder kein Besitz oder Eigentum sein, außer von sich selbst.

Sie gehören damit weder dem Staat noch den Eltern; Sie sind ein Teil der Gesellschaft in der sie die gesellschaftliche Zukunft verkörpern.

Ihre Erziehung und Ausbildung obliegt somit keinesfalls alleinig den Eltern oder dem Staat.


Ergänzungsmodul 1

spezielles Kinderrecht:

Kinder haben ein Recht auf eine ungehinderte Entwicklung, welche nicht zugunsten ökonomischer Interessen der für sie Verantwortlichen eingeschränkt werden darf.


Ergänzungsmodul 2

allgemeine Kinderrechte

Kinder haben das Recht auf eine möglichst uneingeschränkte Förderung ihrer Entwicklung.


Hierzu zählt insbesondere das Recht, dass Kinder ausreichend spielen dürfen.


Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen gleichaltrigen Kindern.


Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher körperlicher Entwicklungsstufe.


Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher geistiger Entwicklungsstufe.

Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern die

andersartige soziale oder kulturelle Hintergründe haben.

Begründung

Da Kinder in unserer Gesellschaft immer seltener werden und ich eine gewisse Inkonsistenz der Menschenrechte in Bezug auf Kinder erkenne, möchte ich gerne oben genannte Forderungen als hessische Parteimeinung

feststellen lassen.

Antragsteller

k-nut

PA-135

PA-135 - Wirtschafts- und Finanzpolitik

Text

Die Piraten begreifen die existierende arbeitsteilige Wirtschafts- und Finanzwelt als Verbund von verschiedenen Infrastruktursystemen zur Erschaffung und Tausch von Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen. Diese Infrastruktursysteme sind auf verschiedenen Ebenen regional, national, europäisch und weltweit miteinander verwoben.

Die Aufgabe dieser Infrastruktur-Systeme besteht darin sicherzustellen, dass alle Menschen mindestens ausreichend mit Waren, Erzeugnissen, und Dienstleistungen versorgt werden, die in einer Gesellschaft, welche Arbeitsteilung praktiziert, geschaffen werden.

Diese Infrastruktur-Systeme haben der menschlichen Gemeinschaft und somit den Menschen zu dienen und sind kein Selbstzweck.

Wenn, wie viele von uns zur Zeit wahrnehmen, diese Aufgabe nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt wird, müssen wir, die Piraten, mit qualifizierten Systemänderungen die Erfüllung dieser Aufgabe wieder möglich machen.

Politische Ideologien sind an dieser Stelle eher hinderlich als Hilfreich.

Ergänzungsmodul 1

Aufgrund der Komplexität dieser Infrastruktur-Systeme sind die Folgen von Systemänderungen im normalen Kausalzusammenhang von Ursache und Wirkung nicht mit letzter Sicherheit darstellbar. Deshalb schließen wir zur Findung von qualifizierten Systemänderungen das Sandboxprinzip nicht aus.

Ergänzungsmodul 2

Um mögliche menschliche Härten aufgrund von Fehlern in diesem Infrastruktursystemen von Wirtschaft und Finanzordnung abzumildern setzt sich die Piratenpartei dafür ein, rechtliche Grundlagen für parallel existente Währungen zu erarbeiten.

Diese Währungsregelungen sollen sowohl Tauschbörsen und Tauschringe als

auch Regional- und Sektionalwährungen umfassen.

Begründung

Unsere Wirtschafts-, Finanz- und Geldordnung darf kein Selbstzweck sein. Weiterhin darf sie nicht dazu dienen das einige Wenige sich an allen anderen bereichern oder auf sie Macht ausüben um demokratische

Entscheidungsspielräume zu beschneiden.

Antragsteller

k-nut

PA-136

PA-136 - Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten.

Text

Die Piraten unterstützen eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten.


Diese Steuer fällt nur beim gewinnbringenden Verkauf von Finanzmarktprodukten an. Wie hoch diese Steuer ausfällt, bestimmt die Zeit die ein Marktteilnehmer dieses Finanzprodukt in seinem Besitz hält.

Hierbei ist ein Verkauf in der Mindesthaltefrist zwar möglich, aber ein Gewinn wird zu 100% versteuert. Nach dieser Mindesthaltefrist soll die prozentuale Höhe der Besteuerung eine exponentiell fallende Kurve auf einer Zeitachse sein, an deren Nullpunkt die Besteuerungsfrist endet.

Ergänzungsmodul 1

Vorschlag für eine Mindesthaltepflicht

3 Stunden

Ergänzungsmodul 2

Vorschlag für eine Besteuerungsfrist

1 Jahr

Begründung

Eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten soll dazu dienen den Hochfrequenzhandel, welcher sowohl Hochspekulativ, als auch Marktmanipulativ ist, einzudämmen und zu entschleunigen.

Das normale Menschen (natürliche Personen) sich in Form von Aktien oder Unternehmensanteilen an Firmen beteiligen, ist ein positiv zu bewertender Aspekt, da hierbei Geld nicht als Sparguthaben dem Geldkreislauf entzogen wird.

Lediglich spekulativer Handel mit diesen Anteilen schadet diesem System der Firmenbeteiligungen.

Im Gegensatz zur Tobin- oder Finanztransaktionssteuer behindert die Haltedauerbesteuerung nicht schwächere Marktteilnehmer und ist in der

realen Durchführung auch praktikabler.

Antragsteller

k-nut

PA-137

PA-137 - Steuerpolitik

Text

Grundmodul

Die Piraten begreifen Steuerpolitik nicht nur als Möglichkeit zur Finanzierung der für das Funktionieren der Gesellschaft nötigen Staatsgewalten, sondern sie erkennen auch die Möglichkeit richtungsweisend, also steuernd, auf die Gesellschaft einzuwirken ohne die Menschen restriktiv mit Vorschriften zu bevormunden.


Aufbaumodul ergibt sich aus Abstimmungen zu Steuermodulen 1-5

Es sollte drei primäre Steuerarten geben.

a. Die Einkommenssteuer

b. Die Verbrauchssteuer

c. Die Bodennutzungssteuer


Weitere Steuerarten können sein

Die Einfuhrumsatzsteuer

Die Ausfuhrumsatzsteuer


Steuermodul 1

Die Einkommenssteuer:

Hierzu müssen drei Fragen geklärt werden.

Wie hoch ist der Finanzbedarf einer Grundsicherung für ein minimalistisches Überleben? Das wäre die Grundsicherung.


Um welchen Faktor höher ist der Finanzbedarf für eine bescheidene Existenz mit Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben? Dies wäre die Höhe eines steuerfreien Einkommens.


Welchen Faktor der Einkommensspreizung zwischen dem Einkommen für eine bescheidene Existenz und der Höhe an dem ein Einkommen anfängt unanständig hoch zu werden, wollen wir zulassen?

Dies sollte die Grenze sein an der ein maximaler Steuersatz auf jedes zusätzlich erzieltes Einkommen erhoben wird.


Wird die numerische Differenz in X Abschnitte geteilt, wobei X der maximale Steuerprozentsatz ist, kann eine Steuerexponentialkurve gebildet werden. Hierbei wird der erste Abschnitt des Einkommens der über das steuerfreie Einkommen hinausgeht mit einem Prozent besteuert, der zweite mit zwei Prozent und so weiter bis wir an einem maximalen Steuersatz angekommen sind.

Wenn man von einem maximalen Steuersatz von 90% ausgeht wird ein Einkommen an der Maximalgrenze des Anständigen im Schnitt mit ca. 42% besteuert. Zusätzliche weitere Einkünfte werden weiterhin mit 90% versteuert und lassen den Schnitt selbstverständlich weiter ansteigen. Dies ist zwar nicht attraktiv aber so sind weitere Einkünfte nicht verboten. So kann das Ego einiger Spitzenverdiener befriedigt werden und die Gesellschaft profitiert davon.


Werden bei diesem System keine Ausnahmen zugelassen und die Steuern von einem kontoführenden Institut, welches vom Steuerpflichtigen referenziert worden ist, einbehalten und abgeführt so ist dies durchaus eine Vereinfachung für die Finanzämter.


Begründung:

Dieses System ist so einfach wie möglich und so differenziert wie nötig.

Weiterhin ist mit diesem Steuersystem auch ein unterfinanziertes BGE, also eine Sozialdividende ohne menschliche Verwerfungen machbar.


In unserem jetzigen System lässt die Grundsicherung einen steuerfreien Hinzuverdienst von ca.100 Euro zu. Von jedem weiter verdienten Euro bleiben nur knapp 10% übrig wenn man dies mit der Transferleistung und den ersten 100 Euro Hinzuverdienst vergleicht. Durch eine Spreizung zwischen Grundsicherung und Grenze des steuerfreien Einkommens wird auch der Anreiz erhöht sich keiner Schwarzarbeit zuzuwenden.


Steuermodul 2

Die Verbrauchssteuer


Verbrauchssteuern sind auf alle Waren, Produkte und Dienstleistungen zu erheben und sind vom Verkäufer (Firmen) an die Finanzämter abzuführen.

Diese Steuern sind von allen Endverbrauchern also auch von Firmen, wenn sie als Endverbraucher agieren, zu tragen. Befinden sich die Dinge auf einer Zwischenstation in einer Wertschöpfungskette so ist nach dem jetzigen Mehrwertsteuerprinzip zu verfahren.


Die Höhe dieser Steuern soll sich prozentual an der Gesundheits-, Umwelt- und Gesellschaftsverträglichkeit orientieren und wird in verschiedenen Klassen pro Kriterium eingestuft.

Details benötigen weiterer Ausarbeitung


Steuermodul 3

Die Bodennutzungssteuer


Eigentum verpflichtet und die Bodennutzungssteuer soll verhindern das ein natürlich knappes Gut nicht im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt wird.


Der private Besitz von Boden, wenn er über normalen Wohnraum und Schrebergarten hinausgeht, soll hiermit für Spekulanten unattraktiv gemacht werden und nicht dazu geeignet sein, Realvermögen ohne Abgaben an die Gesellschaft zu bewahren.

Genaue Details sind noch auszuarbeiten.


Steuermodul 4

Die Einfuhrumsatzsteuer

Diese Steuer richtet sich ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie die Verbrauchssteuern. Es werden aber auch die von unseren Standards abweichenden Produktionsbedingungen mit berücksichtigt und ausgeglichen.

(Kinderarbeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen,...)

Weiterhin kann mit dieser Steuer verhindert werden das durch überteuerten Einkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.


Steuermodul 5

Die Ausfuhrumsatzsteuer


Eine Ausfuhrumsatzsteuer soll verhindern das durch unterpreisigen Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.

Weiterhin können in Deutschland mit Subventionen erzeugten Waren, Produkte und Dienstleistungen für den Exportmarkt auf den Realpreis angepasst werden.


Begründung:


Handelsbilanzüberschüsse sind nicht erstrebenswert da diese für andere

Länder Handelsbilanzdefizite bedeuten.

Begründung

Erläuterung allgemein:

Ehegattensplitting, Verrechnung von Kindergeld und Einkommensteuer sehe

ich als nicht sinnvoll und zielführend an.

Antragsteller

k-nut

PA-138

heist ab sofort PA-41-A

PA-139

ist jetzt PA-042-A

PA-140

heist jetzt PA-043-B

PA-141

heist jetzt PA-058-A

PA-142

PA-142 - Senkung des freiwilligen aktiven Wahlalters auf 12 Jahre.

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

'"Senkung des freiwilligen aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahren auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Die Erstmalige Ausübungf dieses Wahlrechts erfordert für Unter-16-Jährige die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Begründung

-

Antragsteller

Wer???

Verwechselungsgefahr: war im Antragspad als PA-133 markiert!

PA-143

PA-143 - Ablehnung der Extremismusklausel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei lehnt die bestehende "Extremismusklausel" ab.

Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen und der Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien entgegenwirken wollen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung der "Extremismusklausel" ein.

Durch die bürokratischen Hürden, die durch diese Klausel geschaffen werden, werden Menschen, die sich in Projekten gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, in ihrer politischen Arbeit unnötig blockiert. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Begründung

Antragsteller

Kevin Culina

PA-144

PA-144 Verbesserung der Transparenz in den Gremien des Hessischen Rundfunks

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Absätze an das bestehende Kapitel 1.6 Öffentlicher Rundfunk anzufügen.

1. Die Parteipartei Hessen setzt für eine Novelle des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" ein.

Die Sitzungen des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein und per Stream, sowie im Hessischen Fernsehprogramm übertragen werden.

Neuer §7 Abs. 4:

Der Rundfunkrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.

Streichung von §8 Nr. 5 (Aufhebung der Ermächtigung der Regelung der Öffentlichkeit der Sitzungen über vom Rundfunkrat selbst erlassende Satzung).

Neuer §15 bs. 4:

Der Verwaltungsrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.

2. Die Piratenpartei Hessen strebt eine Reform des §5 Abs. 2 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk an. Es soll eine transparente Zusammenstellung des Rundunkrates stattfinden. Die bisherige Festlegung von Organisationen ohne demokratische Legitimation ist abzuschaffen.

Begründung

Transparenz in einem zentralen Punkt des öffentlichen hessischen Lebens

Der HR ist der größte Rundfunk- und Fernsehanbieter in Hessen. Er ist eine „öffentlich-rechtliche“ Rundfunkanstalt. Somit sollten auch die Sitzungen der Gremien öffentlich sein.

Finanzielle Kontrolle durch Transparenz

Die öffentlichen Sitzungen führen zu einer Kontrolle und Information für alle Gebührenzahler (Bürger). Der HR hat ein enormes Budget (Jahr 2010 rd. 466 Mio. EUR.) die Verwendung dieser Mittel muß öffentlicher Kontrolle unterliegen. Der beste Weg hierfür sind öffentliche Sitzungen und deren Übertragung.

Vergleichszahlen:

Haushalt Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 512 Mio. EUR

Haushalt Hessisches Ministerium Sozialministerium 652,8 Mio. EUR

Zusammensetzung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat setzt sich aus Kirchen, Gewerkschaften und vielen anderen Verbänden zusammen. Hierzu gehören auch die Landfrauen, der Landesmusikrat, der Museumsverband, der Bund der Vertriebenen, die Handwerkskammer. Diese Zusammenstellung ist völlig willkürlich und sollte in dieser Form abgeschafft werden.

Quellen:

Gesetz über den hessischen Rundfunk

http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.File/2010_hr-Gesetz_neu_07072010_1?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9MTE3MDQ0MTYmaWQ9Mzk2MDAyNzMmZm9yY2VEb3dubG9hZD0x

Satzung des HR-Rundfunkrates

http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.File/hr-satzung_2006?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9NjMxMjYzOCZpZD0zMzY2NDQzOCZmb3JjZURvd25sb2FkPTE_

Haushalt Land Hessen 2011 Übersicht :

http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/e86/e864ec66-0dce-d21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true


https://micha9950.piratenpad.de/1

Antragsteller

PA-145

PA-145: EU-weite Abschaffung der Zeitumstellung - ganzjährige Normalzeit

Text

Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die Zeitumstellung in der Europäischen Union, zumindest aber in Deutschland abgeschafft wird. Die Normalzeit (bisher auch Winterzeit genannt) soll das gesamte Jahr über gelten.

Begründung

  • Hinweise

Begründung hauptsächlich kopiert von http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_014 Die Zeitumstellung in der EU wird derzeit durch die EU-Richtlinie 2000/84/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit geregelt. Dazu gibt es den Bericht der EU-Komission KOM(2007) 739 vom 23.11.2007.

  • Umstellung des Biorhythmus'

Die Anpassung an den neuen Tagesrhythmus dauert mehrere Tage bis einige Wochen. Sie ist dadurch potentiell gesundheitsschädlich, verursacht gehäuft Unfälle und verringert während der Umstellungszeitraums die persönliche und berufliche Produktivität.

  • Energie

Die Zeitumstellung ist ein Relikt, welches in seiner heutigen Form als Nachwirkung der Ölkrise in den 70er Jahren entstanden ist.

Die durch die Zeitumstellung beabsichtigte Energie-Einsparung gibt es nicht. Das bestätigen sowohl mehrere unabhängige Untersuchungen als auch die EU-Kommission, die Bundesregierung und das Umweltbundesamt.

Die Einsparung an Strom für Beleuchtung wird sogar durch den Mehrverbrauch an Heizenergie durch die Vorverlegung der Hauptheizzeit überkompensiert. Der zunehmende Einsatz von Energiesparlampen wird diesen Effekt in Zukunft weiter verstärken.

  • Wirtschaftliche Kosten

Auch die technische Anpassung ist je nach Bereich umfangreich. Bei Betrieben mit Nachtbereitschaft müssen gesonderte Schichtpläne ausgearbeitet werden, um die Einhaltung von arbeitszeit-rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Im Eisenbahnwesen und Logistikbereich sorgt die Zeitumstellung für vermeidbare Kosten und Reisezeitverlängerungen für Fahrten während der Umstellung.

  • Zeitumstellung weltweit

Die meisten Länder der Welt haben die Zeitumstellung nie eingeführt oder haben sie bereits wieder abgeschafft. Eine Auflistung und Übersichtskarte ist unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sommerzeit#Liste_aller_Staaten_mit_Sommerzeit zu finden. Derzeit ist die Zeitumstellung vor allem nur noch auf Nordamerika und Europa beschränkt.

  • Normalzeit
Die Frage der ganzjährigen Einführung der Normalzeit vs. der Sommerzeit wurde im LQFB der Piratenpartei Deutschland diskutiert und abgestimmt. Dabei entfielen 79% Zustimmung auf die ganzjährige Einführung der Normalzeit und 62% Zustimmung auf die ganzjährige Einführung der Sommerzeit.

Antragsteller

Clemens Scholz

PA-146

PA-147

PA-148

PA-149

PA-150

PA-151 Landtagswahl ohne Programm (Mutter aller Programmanträge)

PA-151 Landtagswahl ohne Programm (Mutter aller Programmanträge)

Text

Der Landesparteitag möge beschließen:

  • Die Piratenpartei Hessen wird, wie schon seit längerer Zeit von der Presse immer wieder unterstellt wird, ohne Programm zur Landtagswahl antreten, dafür aber mit einem Strauß an politischen Werten, Zielen und Ideen.
  • Alle bereits beschlossenen sowie noch zu beschließende Programmpunkte in jeweils einzelne Positionspapiere zu überführen bzw. sie als solche anzunehmen.

Begründung

  • Dieser auf den ersten Blick humorvolle Antrag hat ein riesiges dynamisches Potential.
  • Zum einen haben wir nicht mehr das Problem, ein Programm aus einen Guss anfertigen zu müssen, was ohnehin kaum gelesen wird.
  • Zum anderen ermöglicht die vollständige Umstellung auf Zielpapiere eine viel dynamischere Entwicklung von politischen Ideen. Die Welt ist im Fluss und unsere Ziele müssen jederzeit kritisch auf Aktualität überprüft sowie einem Realitätsabgleich unterzogen werden.
  • Schaut man in die Programme der anderen Parteien, so haben viele Teile davon in der Realpolitik keinerlei Relevanz oder nach einer Wahl wird gar das komplette Gegenteil umgesetzt.
  • Auch lässt diese Umstellung es viel leichter zu, neue Ziele per basisdemokratischen Mitteln zwischen Landesparteitagen hinzufügen.

Etherpad

Zum Pad
Zur eingereichten Revision 6

Antragsteller

Nowrap 09:19, 20. Mai 2012 (CEST) und weitere

Sonstige Anträge

SA-01: Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Text

Piratenpartei Hessen stellt sich gegen jegliche Formen von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Die Piratenpartei versteht sich als internationale Bewegung, die Pluralismus und die Freiheit eines jeden Menschen gewährleisten und sicherstellen will. Jedem Menschen soll die Plattform für eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und für das Ausleben des gewünschten Lebensmodells gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, sexueller bzw. geschlechtlicher Orientierung, sozialer Stellung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, sowie religiöser, politischer oder sonstiger Weltanschauung diskriminiert, benachteiligt, bevorzugt oder bewertet werden. Die Freiheit des Individuums und dessen Selbstbestimmung müssen unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt jegliche Form von Diskriminierung entschieden ab. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund der oben genannten Kriterien darf in unserer Gesellschaft, und vor allem in einer demokratischen Partei, keinen Platz haben. Wir erkennen an, dass Diskriminierung, beispielsweise in Form von Alltagsrassimus und Alltagsdiskriminierung, ein gesellschaftliches Problem ist, das sich auch in der Piratenpartei abbildet.

Wir müssen also darauf hinarbeiten, dass Akzeptanz und gesellschaftliches Miteinander wieder gestärkt werden. Gründe wie Armut oder schlechter Zugang zu Bildung und Kultur, die langfristig zu Diskriminierung und Fremdenhass in der Bevölkerung führen können, müssen abgebaut und verhindert werden. Dieser politischen Aufgabe wollen sich die Piraten annehmen.

Die derzeitige, sehr emotional geführte, Debatte um Diskriminierung innerhalb der Partei zeigt, dass sich dieses gesellschaftliche Problem auch in der Piratenpartei widerspiegelt. Die hessischen Piraten bedauern die im Offenen Brief der Jungen Piraten [1] angeführten Beispiele für Diskriminierung und Beleidigung und distanzieren sich klar von solchem Verhalten.

Jegliche Relativierung, Entschuldigung oder Verteidigung des durch das nationalsozialistische Regime in Deutschland verübten Massenmords an Millionen Menschen lehnen die hessischen Piraten entschieden ab. Mitglieder, die verteidigende, relativierende und verharmlosende Äusserungen diesbezüglich tätigen, müssen mit einem Parteiausschluss rechnen, da sie den Werten und Idealen der Piratenpartei diametral entgegenstehen.

Sämtliche menschenverachtenden Ideologien und Gesinnungen sind mit den Zielen der Piratenpartei nicht zu vereinbaren. Deshalb haben Menschen, die solche Positionen vertreten, in unserer Partei keinen Platz.

Die Piratenpartei wird sich weiterhin an Demonstrationen gegen oben genannte politische Einstellungen und Organisationen beteiligen.

[1] http://www.junge-piraten.de/2012/04/06/offener-brief-der-jungen-piraten-an-die-piratenpartei/

Begründung

Aufgrund der Debatte um Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung innerhalb der Partei stelle ich hier einen Antrag, der eine klare Positionierung zur Folge hat.

Der Antrag wurde auf dem HessenCampus erweitert und verbessert. Dieser Text ist das Ergebnis dieser Arbeitsrunde.

Antragsteller

SA-02: Positionspapier zur Ablehnung von Fracking

Ablehung von Fracking in Hessen

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung

Der obenstehende Antrag (wurde auf dem LPT NRW 2011.2 in Soest am 19.11.2011 mit weit über 90 % Zustimmung angenommen.

Im LQFB Ja: 535 (84%) · Enthaltung: 52 · Nein: 101 (16%)

Es geht um ein komplettes Verbot des Frackings zur Gasförderung in Deutschland. Die Gefahren lassen sich nicht abschätzen, unser Trinkwasser und die Oberflächen können nachhaltig verseucht werden. Gefrackte Ressourcen sind nach heutigem Stand danach unbrauchbar, Man muss diese Methode verbieten und ich schlage dazu dieses Positionspapier vor. In Frankreich wurde Fracking vor kurzem komplett verboten, auch in einigen Bundesstaaten der USA gibt es inzwischen ein Verbot nach den haarsträubenden Erfahrungen dort.

Was ist Fracking?

Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Erdgasquellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen. Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte methanzersetzende Bakterien und Algen abtöten, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.

Warum Fracking?

Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.

Welche Risiken gibt es?

Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, wo das Trinkwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Verzehr nicht mehr geeignet ist und sogar "brennbar" wurde [03] Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, v

erdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken.

Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!

Wer will daran verdienen?

Diverse Firmen wollen in großen Teilen Deutschlands fracken. Bohrlizenzen wurden teilweise schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um fossile Energie geht: Sicherheit kostet und die Konzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Und auch der aktuelle Gasunfall in der Nordsee zeigt, wie gut man mit hohen Drücken umgehen kann. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben die Betreiber keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften und das wegen des geringen Eigenkapitals nur sehr beschränkt - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.

Wie beurteilen andere Länder das Fracking?

In den USA wird Fracking intensiv angewandt und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein, als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking

http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html

http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/

http://www.derwesten.de/politik/nrw-will-riesige-erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html

https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Arbeitskreis/Umwelt_und_Energie/Fracking

http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/

http://blogs.scientificamerican.com/observations/2011/06/30/france-becomes-first-country-to-ban-extraction-of-natural-gas-by-fracking/

Links

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2104.html

Antragsfabrik: https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_045

Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_056

Antragsteller

AK Landratten

SA-03: Ablehnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Die Piratenpartei Hessen spricht sich gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aus.

Text

Nach Auffassung der Piratenpartei Hessen verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Zudem ist der ESM nicht geeignet die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen.

Die Piratenpartei Hessen kritisiert insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei Hessen aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag - insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

Die Piratenpartei Hessen ist der Auffassung, dass es sich bei der sogenannten „Euro-Krise“ um ein grundsätzliches Strukturproblem des Eurosystems handelt und dass die akuten Solvenzprobleme einiger Euro-Länder in den meisten Fällen nicht durch ein Fehlverhalten der jeweiligen Regierungen ausgelöst wurden. Über lange Zeit wurden die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften Europas ignoriert. Weder diese strukturellen Schwierigkeiten noch die systemimmanente Instabilität des Eurosystems werden durch den ESM abgemildert.

Der Antragstext beinhaltet die Arbeitsergebnisse der AG Europa sowie der AG Geldordnung.

Antragsteller

Buzz

SA-04: Piratenabgeordnetenkodex

Piratenabgeordnetenkodex für hessische Mandatsträger

Text

Der LPT möge beschließen, dass der hier vorgestellte Kodex zum Kodex für zukünftige Mandatsträger der hessischen Piratenpartei erklärt wird.
Anmerkung (nicht Teil des Antrags): Die einzelnen Punkte sind einzeln abzustimmen. Wenn davon abgewichen wird, müssen die drei Punkt unterhalb Mandatsträgerabgabe (7a, 7b, 7c) gegeneinander abgestimmt werden.
Anmerkung (nicht Teil des Antrags): Die Nummerierung in Klammern gehört nicht zum Antrag und ist auch keine Priorisierung. Sie dient nur zum vereinfachen des Auffindens und der Behandlung der Anträge.

Piratenabgeordnetenkodex

  • (1) Präambel
  • (1a) Der vorgestellte Piratenabgeordnetenkodex stellt den Minimalkonsens dar, wie sich Piraten das Verhalten und die Entscheidungen ihrer Mandatsträger vorstellen. Kandidaten zu Mandaten sind aufgerufen, den Kodex gemäß ihrer Vorstellungen für ihr Mandat anzupassen, zu erweitern oder zu kürzen.
  • (2) Allgemein/Grundsätzlich
  • (2a) Mandatsträger der Piratenpartei verpflichten sich, sich für die Ziele der Piratenpartei einzusetzen.
  • (2b) Mandatsträger sollen sich an der Satzung und den Beschlüssen der Piratenpartei orientieren.
  • (2c) Mandatsträger verpflichten sich regelmäßig - mindestens aber einmal jährlich - beim Parteitag der Gliederung, die die Wahlliste aufgestellt hat, über ihr Mandat einen öffentlichen Rechenschaftsbericht abzulegen.
  • (3) Entscheidungen
  • (3a) Mandatsträger begründen zeitnah transparent und öffentlich ihre wichtigen politischen Entscheidungen und auf zeitnahe Nachfragen alle anderen. Hierbei sollen die wesentlichen Informationsquellen benannt werden. Ein von den Beschlüssen der Piratenpartei abweichendes Abstimmungsverhalten soll vor der Abstimmung bekannt gemacht werden.
  • (3b) Mandatsträger sind bestrebt, ergebnisorientiert über Parteigrenzen hinaus mit anderen Mandatsträgern zusammenzuarbeiten, solange diese keine totalitären, diktatorischen oder faschistischen Positionen vertreten.
  • (3c) Mandatsträger sollen die Mitglieder der Piratenpartei in ihre Entscheidungsprozesse mit einbeziehen.
  • (4) Vorteilsnahme
  • (4a) Mandatsträger verpflichten sich, Geschenke, Vergünstigungen und Einladungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats transparent und öffentlich mitzuteilen. Die Veröffentlichungspflicht umfasst den Namen des Schenkers, ggf. Institution/Firma des Begünstigenden oder Einladenden.
  • (4b) Piraten-Mandatsträger sollen keine Spenden für die Piratenpartei annehmen.
  • (4c) Mandatsträger verpflichten sich, für ihr Abstimmungsverhalten keinen persönlichen Vorteil anzunehmen.
  • (5) Korruption
  • (5a) Mandatsträger verpflichten sich, einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem Vorsitzenden des Parlaments – aber auch – wenn vorhanden – dem Korruptionsbeauftragten anzuzeigen.
  • (5b) Mandatsträger verpflichten sich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption einzusetzen.
  • (5c) Mandatsträger erklären sich damit einverstanden, dass im Parlament oder der Verwaltung festgestellte Verstöße immer unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
  • (6) Unabhängigkeit
  • (6a) Piraten-Mandatsträger überzeugen ausschließlich durch Argumente und Lösungen. Sie üben keinen Zwang auf andere Mandatsträger aus, um eine Entscheidung zu beeinflussen.
  • (6b) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, bereits präventiv alles, was geeignet ist, die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung zu gefährden, zu veröffentlichen.
  • (6c) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Einkommensquellen und -höhe. Ausgenommen davon sind Mandatsträger, die ihr Mandat ehrenamtlich ausführen.
  • (6d) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Mitgliedschaften, öffentlicher Ämter und Kontakten zu offensichtlichen Interessenvertretern, die ihre Entscheidungen als Mandatsträger beeinflussen können.
  • (6e) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, Kontrollpositionen in Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen offen zu legen.
  • (6f) Für Piraten-Mandatsträger gibt es keine Koalitions- oder Fraktionsdisziplin.
  • (7) Mandatsträgerabgabe
  • (7a) Eine Mandatsträgerabgabe ist erwünscht.
  • (7b) Es ist erwünscht, dass die Mandatsträger eine Mandatsträgerabgabe in Höhe von 10% bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen aus Abgeordnetenbezügen, leisten.
  • (7c) Auf eine Mandatsträgerabgabe wird mit dem Hinweis auf die Regelung der Satzung zum Mitgliedsbeitrag verzichtet.
  • (8) Tätigkeiten
  • (8a) Mandatsträger verpflichten sich alle bezahlten Tätigkeiten während des Mandats zu veröffentlichen. Dazu gehören die Veröffentlichung des Arbeit-/Auftraggebers und des Tätigkeitsgebiets.
  • (8b) Mandatsträger sollen keine Tätigkeiten ausüben, die zu Interessenskonflikten mit ihrem Mandat führen.

Begründung

Der Piratenabgeordnetenkodex stellt den Versuch da, die Vorstellung der hessischen Piraten, die sie von ihren Mandatsträgern haben in einer allgemeinen Form nieder zuschreiben. Der Kodex kann als Leitfaden für die Mandatsträger dienen, lässt den Mandatsträgern aber die Freiheit einen eigenen Kodex zu definieren.

Antragsteller

SA-05: Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale

Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt, in Vorbereitung der Bundestags- Landtags- und Europawahlen der kommenden Jahre die Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale voranzutreiben und zu diesem Zwecke Gelder zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass eine passende Immobilie am Sitz es Landesverbands gefunden wird, soll anstelle einer Wahlkampfzentrale eine Landesgeschäftsstelle eröffnet werden.

Begründung

In den Wahlkämpfen wird es zunehmend notwendig sein, repräsentative Büroräume zur Verfügung zu haben, in denen unter anderem Pressekonferenzen und Interviews geführt werden können, Arbeitsplätze für die Verwaltung des Landesverbands zur Verfügung stehen und kurzfristig Arbeitstreffen abgehalten werden können. Die Wahlkampfzentrale soll als Anlaufstelle für wahlkämpfende Piraten dienen und von Freiwilligen im Schichtdienst betreut werden.

Konzept: http://dl.dropbox.com/u/13031383/Konzept%20der%20Wahlkampfzentrale.pdf

Antragsteller

Julia Reda, Matthias Geining

SA-06: Standort einer hessischen Wahlkampfzentrale

Standort einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der hessischen Landesvorstand wird mit dem Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle in
(a) Frankfurt
(b) Wiesbaden
(c) Kassel
(d) Offenbach
beauftragt.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(d) sind gegeneinander abzustimmen. Der am höchsten abgestimmte Ort soll der Standort der Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle sein.

Begründung

Auf dem letzten LPT wurde bereits beschlossen eine Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle aufzubauen. Leider kommt es über den Standort immer wieder zu Diskussionen, die uns, ungelöst, blockieren. Daher solle der LPT entscheiden, wo eine Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle aufgebaut wird.

Antragsteller

SA-07: Lage einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Lage einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der hessischen Landesvorstand wird beauftragt mit dem Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle in zentraler und gut angebundener Lage.

Begründung

Leider kommt es auch hier immer wieder zu Diskussionen, das eine GS auf dem "platten Land" aufgebaut werden soll, weil es dort billiger, größer etc. machbar ist. Diese Argumente stimmen auch, lassen aber außer Acht, das eine GS je besser sie angebunden ist, auch mehr benutzt wird. Zudem auch einfacher zu besetzen ist. Erfahrungen anderer LVs zeigen auf, das eine schlecht erreichbare GS weniger genutzt wird.

Antragsteller

SA-08: Beauftragte(r) zum Aufbau einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Beauftragte(r) zum Aufbau einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt einen Beauftragten für den Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle zu finden und zu benennen. Aufgabe des Beauftragten ist Planung, Konzeptionierung und die Organisation des Aufbaus der Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle.

Begründung

Eine GS aufzubauen braucht jemanden, der für das Thema verantwortlich ist und es voran treibt.

Antragsteller

SA-09: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

2 konkurrierenden Anträge

SA-09a: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz
SA-09a: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt die hessische LiquidFeedback-Instanz , bis zu einer anders lautenden Entscheidung eines LPT, weiter laufen zu lassen.

Begründung

LiquidFeedback ist eine geeignete Plattform basisdemokratische Meinungsbilder einzuholen.

Die kommunalen Mandatsträger (z.B. die ELF Piraten Fraktion in Frankfurt) können LiquidFeedback nutzen um sich bei Entscheidungen an der Basis zu orientieren.

Mandatsträger, z.B. aus anderen Kreistagen, können davon ebenso profitieren. Ein Copy and Paste von guten Anträgen wäre, im Sinne der Basisorientierung, sehr leicht möglich.

Antragsteller

SA-09b: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz
SA-09b: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, den Landesvorstand zu beauftragen, die bereits auf dem letzten Landesparteitag beschlossen LQFB-Instanz in Betrieb zu nehmen, die Mitglieder einzuladen und bis einschließlich des nächsten regulären Landesparteitages laufen zu lassen

Begründung

  • LiquidFeedback ist eine geeignete Plattform basisdemokratische Meinungsbilder einzuholen und Anträge vorzubereiten
  • Die Laufzeit einer Instanz ist zu begrenzen, da weder die Datenschutz- noch die Delegationsprobleme bisher in der Software gelöst sind. Deswegen ist eine regelmäßiger Wipe zu empfehlen, um danach wieder von vorne starten zu können

Antragsteller

Nowrap 22:34, 14. Mai 2012 (CEST)

SA-10: Reset der bisherigen Positionspapiere

SA-10: Reset der bisherigen Positionspapiere

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, alle zuvor beschlossenen Positionspapiere aufzuheben

Begründung

  • Keiner der abgelehnten Programmanträge wurde in der zweitverwehrteten Form als Positionspapier durch den jeweiligen Antragsteller oder durch die Basis, wie ursprünglich für diese Art des Recyclings angedacht, weiterentwickelt und erneut als ordentlicher Programmantrag eingereicht.
  • Somit ist es an der Zeit diese halbgaren Altlasten zu entsorgen
  • Bei Bedarf können die Gegenstände der jeweiligen Positionspapiere erneut dem Landesparteitag in zustimmungsfähiger Ausarbeitung eingereicht werden.
  • Es ist nur ein sonstiger Antrag, da die Positionspapiere ebenfalls nur als sonstige Anträge behandelt und beschlossen wurden.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 3

Antragsteller

Nowrap 22:41, 14. Mai 2012 (CEST)

SA-11: Einrichtung von Fundraising

SA-11: Einrichtung von Fundraising

Text

Der Vorstand wird beauftragt, einen Fundraisingbeauftragten zu bestimmen. Aufgabe des Beauftragten ist, Fundraising für die PPH umzusetzen und mit der AG Fundraising zu koordinieren. Als Grundlage für das konkrete Handeln gelten die Satzungen und der unten stehende Fundraising Kodex. Der Fundraisingbeauftragte koordiniert das Fundraising in Hessen und ist der offizielle Fundraiser des Landesverbandes. Zum nächsten LPT der PPH berichten der Fundraisingbeauftragte und der Vorstand gemeinsam und detailliert über Aktivitäten, Verlauf und Ergebnisse inkl. Kosten & Einnahmen. Der Fundraisingbeauftragte darf kein Mandatsträger, Kandidat für ein Landes-, Bundes- bzw. Europa-Mandat oder Mitglied des Landesvorstandes sein. FUNDRAISING KODEX

  • Zweckfreiheit:
  • Spenden dienen dazu, die Piratenpartei in der Umsetzung ihrer Ideen und Ideale zu unterstützen. Sie sind nicht der Preis für die Erfüllung spezifischer Wünsche.
  • Verwendung:
  • Spenden werden ausschließlich so verwendet, wie es die Mitglieder des Landesverbandes Hessen der Piratenpartei in Programm und Satzung festgelegt haben oder zukünftig festlegen werden.
  • Abrechnung:
  • Die Piratenpartei hält sich bei der Verwendung von Spenden wie auch bei deren Dokumentation an alle geltenden Gesetze und Vorschriften. Sie erlaubt sich dabei keine Interpretationsspielräume oder kreative Optimierungen.
  • Unmittelbarkeit:
  • Die Piratenpartei verpflichtet sich dazu, Spenden unmittelbar und direkt für die Arbeit der Partei zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke wird ausgeschlossen. Dieses wird mit der öffentlich einsehbaren Abrechnung der Spenden dokumentiert.
  • Respekt vor der Privatsphäre:
  • Die Piratenpartei respektiert das Recht auf Privatsphäre. Wir lehnen es ab, Menschen, Firmen oder Institutionen als Spender zu umwerben, die das nicht wünschen. Potenzielle Spender werden von uns nur durch unseren Fundraisingbeauftragten oder von ihm koordinierte Personen angesprochen. Diese koordinieren auch deren Wunsch, nicht als Spender umworben zu werden. Wir halten diesen Wunsch vertraulich.
  • Losgelöst davon werden wir jede Spende gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder unserer Satzung – entsprechend dieser auch namentlich – veröffentlichen.

Begründung

Schon jetzt ist der Geldmangel der Piratenpartei ein echtes Problem, wie die Diskussionen der letzten Tage über die allgemeine Finanzsituation und über die Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle zeigen. Dabei stehen die eigentlichen Herausforderungen erst mit dem kommenden Wahljahr an. Dann werden erhebliche Mittel benötigt, um die Chancen der Piraten, in der Politik Einfluss zu nehmen, auch zu nutzen – vor allem in Hessen, wenn auch der hessische Landtag gewählt wird. Fundraising, das systematische Einwerben von Spenden, ist eine Gelegenheit, diese Geldmittel zu erhalten. Allerdings muss es einen verbindlichen Rahmen erhalten, um eine verantwortungsvolle Durchführung zu sichern. Der vorliegende Antrag soll das leisten.

Zudem ist auch auf der Bundesebene der Piratenpartei Fundraising gerade in der Vorbereitung. Eine Einrichtung gemäß dem vorliegenden Antrag würde für den hessischen Landesverband eine eigene Handlungsfähigkeit in diesem Bereich sicherstellen.

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Zur eingereichten Revision 1

Antragsteller

Christian Fleißner 0:33, 16. Mai 2012 (CEST)

SA-12: Ablehnung des ESM-Vertrags

SA-12: Ablehnung des ESM-Vertrags

Text

(Modul 1) Die Piratenpartei Hessen spricht sich gegen den ESM-Vetrag (ESM = Europäischer Stabilitätsmechanismus) aus.

Der Vertrag wurde intransparent von nicht dazu legitimierten Gruppierungen ausgehandelt und würde bei Annahme das Ende der Haushaltssouveränität aller Mitglieder der europäischen Union bedeuten - insbesondere auch dem Haushaltsrecht des deutschen Parlaments.

Die Piraten lehnen diesen Vertrag auch deshalb ab, da das neu erschaffene Konstrukt eine reine wirtschaftspolitische Haftungsgemeinschaft darstellen würde, ohne die sozialen und gesellschaftlichen Fragen für ein vereintes Europa zu beantworten.

(Modul 2) Die "reichen" Geberländer würden die jetzigen und kommenden Schuldnerstaaten durchfinanzieren und das auf Dauer und ohne die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Die Umwandlung Europas in einen sich rein finanziell definierenden Zentralstaat scheint das Fernziel zu sein.

(Modul 3) Die Piratenpartei Hessen spricht sich ausdrücklich für ein freies, geeintes Europa aus. Ein freies und geeintes Europa kann nur auf demokratisch legitimierten Grundsätzen aufgebaut werden.

Begründung

Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, Zitat: „er habe kein Problem damit Deutschlands Haushalts-Souveränität für die Umsetzung des ESM-Vertrages aufzugeben. Damit gingen nationale finanzpolitische Rechte nach Brüssel. Zwar seien die Mitgliedsländer noch nicht bereit, die notwendigen Einschränkungen der nationalen Souveränität hinzunehmen, "aber glauben Sie mir, das Problem ist lösbar." Zitat Ende ( Quelle: Welt Online http://m.welt.de/article.do?id=politik/deutschland/article13556026/Einschraenkung-nationaler-Souveraenitaet-ist-notwendig&cid=Startseite&pg=1 )

Dem ersten „Rettungsschirm" werde keinesfalls ein weiterer folgen (so hieß es). In den Maastricher Verträgen wurde auch vereinbart, kein Staat kommt für die Schulden eines anderen Staates auf.

Im Zuge der Euro-Rettungspolitik wird das Haushaltsrecht der Parlamente stark eingeschränkt. Der Fiskalpakt kann nicht gekündigt werden. EU-Kommission und Ministerrat erlangten damit weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte, ohne dass das EU-Parlament oder die nationalen Parlamente mitwirken.

Der ESM und EFSF ist ein Versuch, Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen. Das einzige was die Euro-„Retter“ in Griechenland erreicht haben, ist doch die Tatsache, Gläubiger wie z.B. Privatbanken zu befriedigen – während sich die Lage im Land verschlechtert.

Das vorab "verabredete" Stammkapital des ESM über 700 Milliarden Euro, der ja noch nicht mal unterschrieben ist, wird jetzt schon in Frage gestellt. Aussage Schäuble: "Unter außergewöhnlichen Umständen" 940 Milliarden Euro“

Wortlaut des ESM-Vertrags: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1270/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Europa/Der__Euro/Stabilitaet/Stabilisierung-des-Euro/20120202-ESM-Vertrag,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Als Anhang nachfolgend einige interessante Artikel des ESM Vertrages: Art. 8 (4) Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, ihren Beitrag zum genehmigten Stammkapital gemäß ihrem Beitragsschlüssel in Anhang I zu leisten. Sie kommen sämtlichen Kapitalabrufen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages fristgerecht nach.

Art. 9 (1) Der Gouverneursrat kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital jederzeit abrufen und den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung setzen.

Gouverneur Tarkin nach der Auflösung des Senats in Star Wars: „Die Regionalgouverneure haben jetzt direkte Kontrolle über ihre Territorien. Furcht wird die lokalen Systeme gefügig machen, die Furcht vor dieser Kampfstation.“

Art. 9 (3) ...die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Deutschland wird nach Unterzeichnung sofort 22 Milliarden einzahlen und muss für weiteren Abruf durch den ESM 168 024 800 00,- Euro bereithalten ( 168 Milliarden Euro )

Art.16 (1) Der Gouverneursrat kann beschließen, einem ESM-Mitglied nach Maßgabe des Artikel 12 Finanzhilfe in Form eines Darlehens zu gewähren.

Art. 32 (2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, b) Verträge abzuschließen, c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweitdies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.

(3) Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.

(4) Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

(5) Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.

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Zur eingereichten Revision 4

Antragsteller

Pirat "Barbier" Lothar Jenning (KV MTK)






SA-12a: Ablehnung des ESM-Vertrags

SA-12a: Ergänzungsantrag zu SA-12

Text

Die Piratenpartei in Hessen lehnt die Verträge der BRD aus 2012 mit europäischen Staaten ab, nämlich die sog. Fiskal-Union, also die Einigung über eine gemeinsame Haushaltspolitik, sowie die internationale Finanzinstitution, die den Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ („ESM“) trägt (ESM-Vertrag Artikel 1 Absatz 1). Piraten nehmen die Auswirkungen dieser Verträge auf die Geldordnung, also auch auf die hessischen Steuerzahler nicht hin. Piraten werden vielmehr dafür sorgen, dass diese Verträge rechtlich und tatsächlich unwirksam bleiben. Piraten unterstützen die Bürger, die dagegen Verfassungsbeschwerden erheben wollen. Piraten werden für die Kündigung der o.a. Verträge eintreten. Piraten werden künftig jedenfalls der Erfüllung der sich aus diesen Verträgen haushaltswirksam ergebenden staatlichen Schulden (meist staatliche Bürgschaften) widersprechen.

Der Landesvorstand Hessen wird beauftragt zu prüfen, ob er selbst Verfassungsbeschwerde erhebt.

Der Landesvorstand Hessen wird ferner dazu beauftragt, die Bürger zur Erhebung von Verfassungsbeschwerden bzw. zur ihrer Unterstützung aufzurufen.

Begründung

Mit der Zustimmung zu den o.a. Verträgen verzichtet der Bund und, soweit der Bundesrat zuzustimmen hat, verzichten auch die Länder rechtswidrig auf ihre Souveränität (GG Art. 20), nämlich wirksam für sich eigene Haushalte zu beschließen. Statt dessen wird das Geld, das vom Bürger als Steuern erhoben wird, strafbar veruntreut (StGB § 266), indem es nicht für öffentliche Angelegenheit verwendet wird. Denn mit dem Geld werden nur die privaten Geschäftsbanken gestützt, die das von ihnen geschöpfte Geld (Buchgeld) in erheblichem Maße z.B. mit hochverzinslichen Krediten an Griechenland im Wege eines Kettenbriefsystems verspekuliert haben.

Danach dienten schon in 2010 sowohl die erste Hilfe mit letztlich einem Anteil gegen Deutschland von mehr als 22 Mrd. EUR angeblich für Griechenland als auch der sog. EUR Rettungsschirm vom 10.05.2010 über insgesamt 750 Mrd. EUR allein den Banken.

Dabei wurde die Bundesregierung erpresst und ließ das auch zu. Die Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte nämlich in ihrer Regierungserklärung vom 18.05.2010 mit eigenen Worten:

"Außerdem müssen wir sicherstellen - auch dazu werden erste Überlegungen angestellt -, dass eine Abwicklung und Restrukturierung von Banken möglich wird. Damit schließen wir aus, dass der Staat von großen Banken erpresst werden kann und der Steuerzahler in Zukunft wieder (!) zur Kasse gebeten wird."

(Plenarprotokoll 17/42 Stenographischer Bericht 42. Sitzung Seite 4130 - Fettung vom Antragsteller)

Mit Einigung über die Fiskal-Union unterwirft die BRD ihr Recht auf eigenen Haushalt der Rechtsprechung des EUGH und missachtet dabei Recht und Gesetz; bestenfalls ist die Fiskal-Union nur ein Waschen des Pelzes, ohne diesen nass zu machen. In Wahrheit aber soll der Bürger über die Folgen des ESM-Vertrags getäuscht, ihm Stabilität des EURO nur vorgespiegelt werden. Tatsächlich nämlich unterwirft sich Deutschland kraft ESM-Vertrag der Erpressung zu weiteren Bürgschaften zu Gunsten der Bankenrettung.

Da die Banken (mit dem Gerede: We are too big to fail) all diese staatlichen Verpflichtungen abgepresst haben, sind sie nichtig und brauchen nicht bezahlt zu werden (BGB § 138).

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Antragsteller

Bastiaan Zapf

SA-12b: Ablehnung des ESM-Vertrags

SA-12: Ablehnung des ESM-Vertrags

Text

Nach Auffassung der PIRATEN verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei.

Die PIRATEN kritisieren insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag – insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung

Zustimmung nach umfangreicher Diskussion durch:

1. Landesparteitag NRW
2. bayerische FG-Wirtschaft
3. AG-Geldordnung+Finanzpolitik
4. AG-Europa

Zeitplan (warum wir schnell ein Meinungsbild brauchen):

07.03.12 – Kabinettsbeschluss über Regierungsentwurf
20.03.12 – Koalitionsbeschluss
29.03.12 – Bundestag, 1. Lesung
30.03.12 – Zuleitung Bundesrat
26.04.12 – 1. Beratung BR
07.05.12 – Anhörung im BT-Haushaltsausschuss
23.05.12 – Abschließende Beratung im BT-Haushaltsausschuss
25.05.12 – Bundestag, 2./3. Lesung
31.05.12 – Beratung im BR-Finanzausschuss
15.06.12 – 2. Beratung Bundesrat

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

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Antragsteller

Pirat "Barbier" Lothar Jenning (KV MTK)

SA-12d: EU-Bürgerinitiative ESM

SA-12c: EU-Bürgerinitiative ESM

Text

Die Piraten Hessen stehen dem ESM kritisch gegenüber und fordern eine transparentere und verständlichere Aufklärung zu diesem Thema

Da es sich um eine europäisches und bundespolitische Thema handelt, setzen sich die Piraten Hessen dafür ein, eine sogenannte EU-Bürgerinitiative gesellschaftsübegreifend zu initiieren, um die Bürger Europas darüber entscheiden lassen zu können

Begründung

  • Aus der Diskussion entstanden

Antragsteller

Ralf Praschak

SA-13: Termin der Aufstellungsversammlung LTW

SA-13: Termin der Aufstellungsversammlung LTW

Text

Der LPT beauftragt den hessischen Landesvorstand eine Aufstellungsversammlung für die nächste reguläre LTW im

(a) September/Oktober 2012
(b) November/Dezember 2012
(c) Januar/Februar 2013
(d) März/April 2013
(e) Mai 2013

zu organisieren.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(e) sind gegeneinander abzustimmen.

Begründung

  • Für frühe, wie auch späte Termine zur Aufstellungsversammlung gibt es gute Argumente. Bisher hat sich aber kein Termin herausgestellt, der von allen Seiten akzeptiert wurde. Um die Diskussion über den Termin für eine Aufstellungsversammlung zur LTW und BTW zu beenden, soll der LPT darüber entscheiden.
  • Einen festen Termin vorzugeben anstelle eines Zeitraums verbietet sich, da auch entsprechende Räumlichkeiten zu Verfügung stehen müssen.

Antragsteller

SA-14: Termin der Aufstellungsversammlung BTW

SA-14: Termin der Aufstellungsversammlung BTW

Text

Der LPT beauftragt den hessischen Landesvorstand eine Aufstellungsversammlung für die nächste reguläre BTW im

a) September/Oktober 2012
b) November/Dezember 2012
c) Januar/Februar 2013
d) März/April 2013
e) Mai 2013

zu organisieren.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(e) sind gegeneinander abzustimmen.

Begründung

  • Für frühe, wie auch späte Termine zur Aufstellungsversammlung gibt es gute Argumente. Bisher hat sich aber kein Termin herausgestellt, der von allen Seiten akzeptiert wurde. Um die Diskussion über den Termin für eine Aufstellungsversammlung zur LTW und BTW zu beenden, soll der LPT darüber entscheiden.
  • Einen festen Termin vorzugeben anstelle eines Zeitraums verbietet sich, da auch entsprechende Räumlichkeiten zu Verfügung stehen müssen.

Antragsteller

SA-15: Antrag vom Landesvorstand

SA-15

Text

Entbindung von der Verantwortung eines Wahlkampfbudgets von ca. 4500 € in Folge des Beschlusses für die Landesgeschäftsstelle.

Begründung

-

Antragsteller

Der Landesvorstand

SA-16

SA-16

Text

Neuabstimmung des gestrigen Antrages zur LGS/Wahlkampfzentrale

Begründung

Der Wahlkampf in 2013/2014 ist unter den gegebenen Bedingungen in der Fläche nicht finanazierbar. Hilfreicher wären Plakate und Anwesenheit in der Fläche, als eine LGS/Wahlkampfzentrale auf Landesebene

Antragsteller

Thorsten Fogelberg, Michael Starck, Jan-Paul Becker, Jörg Weitzel, Michael Geurts

SA-17

SA-17: Wahlkampfzentrale unter Vorbehalt ab 2013

Text

Der Beschluß SA-05 gilt unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit und ab März 2013

Begründung

Wahlkampfzentrale zu teuer

Antragsteller

Bastiaan Zapf