Benutzer:Christoph Puppe/vermoegenssteuer-ag-steuerpolitik

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Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Thema

Diskussion zur Berücksichtigung von Vermögen beim Steueraufkommen

Initiator/Mitarbeit

Die AG_Steuerpolitik hat dieses Thema gemeinsam initiert.

Hier findest du die gesammelten Quellen der AG Steuerpolitik
Hier findest du Definitionen verschiedener Begriffe

Mitarbeiter

Einleitung

Seit 1997 wird in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Ursache war, dass das BVerfG die damals gutmütige Bewertung des Vermögens für Steuerzwecke als verfassungswidrig beurteilt hatte. Insbesondere die Tatsache, dass Immobilien im Gegensatz zu anderen Vermögen nicht mit reellen Zeitwerten berücksichtigt wurden. U.a. weil eine Änderung der Ermittlung des jeweiligen Zeitwerts von Immobilien äußerst aufwändig erschien und die Verwaltungskosten für eine Vermögenssteuer ohnehin sehr hoch im Verhältnis zum Steueraufkommen sind, wurde beschlossen, die Vermögenssteuer nicht mehr zu erheben.

Ein wesentliches grundsätzliches Argument gegen eine VSt ist regelmäßig, dass es sich um eine Substanzbesteuerung handelt, die je nach Steuersatz und Erträgen aus der Substanz zu einer Vermogensvernichtung führt. Dies würde aber mittelfristig die auf die Erträge zu zählenden Einkommensteuern senken und wäre dahe auch für den Staat nicht von Interesse.

Außerdem wird argumentiert, dass Vermögen in der Regel zuvor erwirtschaftet worden ist und dies regelmäßig nur aus bereits versteuerten Einnahmen möglich sei. Es würde sich insoweit um eine Doppelbesteuerung handeln.

Tatsächlich kann man sowohl historisch wie auch international einen Zusammenhang zwischen der Höhe von Ertragssteuern und Vermögenssteuern erkennen. Man könnte vereinfacht sagen, dass es sinnvoll ist, entweder die Besteuerung direkt an den Erträgen anzuknüpfen oder an dem mit den Erträgen aufgebauten Vermögen.

Zunehmend wird aber das Fehlen einer Vermögenssteuer vor dem Hintergrund der zu geringen Staatseinnahmen und der immer größer werdenden Vermögenskonzentration in Deutschland kritisiert.

Der Vorschlag greift dieses Problem auf.


Vorschlag für den Antrag zum BPT122

Die endgültige Formulierung wird später im Pad erfolgen. Entsprechend bei der Diskussion nicht zu sehr auf einzelne Formulierungen abstellen. Kommentare bitte nicht hier sondern weiter unten einfügen


In das Wahlprogramm der Piratenpartei soll folgende Aussage aufgenommen werden:

Die Piratenpartei sieht in der stetig höher werdenden Konzentration von Privatvermögen auf wenige Bürger und das starke ansteigen der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik eines der Hauptprobleme unserer Gesellschaft. Wir stehen grundsätzlich zu der Aussage, dass es nicht das Ziel sein soll Reichtum zu verhindern, sondern Armut zu bekämpfen und zu vermeiden. Es darf aber nicht übersehen werden, dass eine jahrzehntelange verfehlte Steuerpolitik und die durch die verfehlte Wirtschaftspolitik ausgelöste weltweite Finanzkrise, sowie die hohe Staatsverschuldung zu einer extremen Schieflage bei der allgemeinen Vermögens- und Wohlstandsverteilung geführt hat.

Es ist nicht mehr ausreichend, durch höhere Steuersätze sowie geänderte Wirtschaftspolitik für die Zukunft ein weiteres Auseinandertrifften des Wohlstands zu verhindern.

Wir sehen den Staat in der Pflicht, korrigierend einzugreifen.

Ein solches staatliches Eingreifen zum Ausgleich von Vorteilen und Lasten von vergangenen politischen Ereignissen, wurde bereits in den Gründerjahren der Bundesrepublik mit dem Lastenausgleich erfolgreich umgesetzt und bildete eine Basis für das "Wirtschaftswunder".

Wir fordern daher, dass eine einmalige, progressiv ausgestaltete Vermögensausgleichsabgabe auf betriebs- und Privatvermögen die höher als 1 mio€ betragen, erhoben wird. Die Bezahlung der Abgabe kann, wie beim Lastenausgleichsgesetz 1952 über einen längeren Zeitraum erfolgen, dadurch kann die Finanzierbarkeit der Abgabe für die Abgabepflichtigen gesichert werden.

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen ausschließlich zur Tilgung von Staatsschulden verwendet werden. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass sie die Verschuldung der öffentlichen Haushalte deckt. Es sollten nicht nur Geldvermögen, sondern alle Anlageformen in die Berechnung der Steuerlast einbezogen werden: Anleihen, Immobilien, Aktien, Wechsel, Firmenanteilen an nicht AGs, Verbindlichkeiten und Außenstände, Kunstwerke, Schiffe, und alles was sonst so geeignet ist, sein Geld wert zu sein.

Die Einführung einer jährlich zu erhebenden Vermögenssteuer lehnen wir dagegen ab. Einerseits weil die bisher ungelösten Problemen einer regelmäßig wiederkehrenden Vermögensbewertung und die damit verbundenen Verwaltungskosten die Erhebung unwirtschaftlich macht. Zum anderen, weil die Piratenpartei grundsätzlich die Besteuerung der Erträge aus Vermögen für sinnvoller hält, als eine Substanzbesteuerung.

Begründung

Die stetig wachsende Vermögenskonzentration bei den 1%/10% der Bevölkerung führt zu einer immer gefährlicher werdenden Schieflage sozialer und wirtschaftspolitischer Art. Durch die immer weiter steigenden Schulden der Staaten steigt auch die Geldmenge überproportional, dieses Geld ist eine von mehreren Ursachen für die Spekulationsblasen der letzten 14 Jahre. Durch eine Rückführung der von den Geschäftsbanken beim Kauf der Staatsanleihen geschöpften Gelder an den Staat wird die Geldmenge und dadurch das Risiko von Spekulationsblasen verringert.

Der Abbau der Staatsverschuldung durch die Rückführung der hauptsächlich in den letzten 20 Jahren stark zugenommen privaten Vermögen ist möglich. Vermögen der reichsten 10 % ist demnach mehr als dreimal größer als die gesamte Staatsverschuldung. Und selbst Reiche wollen Mehr Zahlen!

Die hierdurch zu erlangende Entlastung des Staatshaushalts durch verringerte Zins- und Tilgungsleistungen werden sowohl zur Erhöhung von notwendigen Staatsausgaben, wie auch zur Verringerung der allgemeinen Abgabelast führen.

Eine einmalige Vermögensabgabe hat gegenüber einer regelmäßigen Vermögenssteuer erhebliche Verwaltungsvorteile. Insbesondere muss nur einmalig auf einen Stichtag eine Bewertung erfolgen. Da eine solche Bewertung sehr aufwändig ist, kann durch den Wegfall jährlich wiederkehrender Bewertungen Verwaltungsaufwand gespart werden.

Durch den einmaligen Zeitpunkt, können Vermögensverschiebungen ins Ausland besser vermieden werden. Eine Verlagerung nach dem Zeitpunkt würde keine Abgaben vermeiden. Auch ist das Aufkommen der Abgabe durch den einmaligen Berechnungszeitpunkt relativ sicher ermittelbar und kann (da keine Steuer sondern Sonderabgabe) zweckgebunden und verlässlich für die Schuldentilgung verwendet werden.

Die Höhe der Abgabe wurde bewusst offen gelassen, dass hierfür notwendige Zahlen über das vorhanden Gesamtvermögen nicht verlässlich verfügbar sind. Bei ca. 7.000 Mrd Vermögen in Deutschland und ca. 2.100 Mrd öffentlicher Verschuldung würde sich überschlägig eine Abgabe von 30% ergeben. Beim Lastenausgleich 1952 betrug die Abgabe 50% und konnte über 30 Jahre verteilt gezahlt werden, somit pro Jahr 1,67%.

Auswirkungen

Hier bitte kurz darstellen, wie sich nach Einschätzung des Initiators der Vorschlag fiskalisch auswirken wird. (Keine exakten Berechnung notwendig, soweit dies nicht einfach möglich. Aber wir müssen bei allen Vorschlägen die fiskalischen Auswirkungen beachten.

  • Weniger Spekulationsblasen: Durch eine Rückführung der von den Geschäftsbanken beim Kauf der Staatsanleihen geschöpften Gelder an den Staat wird die Geldmenge und dadurch das Risiko von Spekulationsblasen verringert.


´´´´TODO´´´´


Pro&Contra

Hier bitte nur kurze Argumente eintragen. Längere Kommentare und Ausführungen bitte weiter unten unter Kommentare eintragen.


Pro

  • Umverteilung wird erreicht
  • Geldmenge wird reduziert
  • Staatsverschuldung verschwindet
  • Haushalt wird von Zinsen entlastet
  • Steuerflucht durch Stichtag stark erschwert

CONTRA

  • ´´´´ TODO ´´´´
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Diskussion zum Thema

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Kommentare

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Waltraud

Derzeit bin ich gegen eine Vermögensabgabe.

Den Vorschlag als solchen halte ich für sinnvoll. Allerdings sollten wir das in der Hinterhand haben, um damit reagieren zu können sobald das System zusammen bricht. Meiner Ansicht nach wird das über kurz oder lang passieren. Griechenland ist der Anfang. Es wird zu einer gegenseitigen Aufrechnung von Schulden weltweit kommen. Wir sollten dann die Möglichkeit haben Deutschlands Schulden bei China, den Öl-Ländern etc. abzuzahlen um nicht schlimmstenfalls von diesen Ländern entmachtet zu werden.

Ich weiß, das hört sich nach einer Horrorvision an und scheint mehr in den Bereich SciFi zu gehören. Doch ich denke, dass die Welt genau darauf zu steuert. Hinzu kommt, unsere Politiker neigen zum Schulden machen. Wenn unsere Schulden durch eine Vermögensabgabe weniger würden, würden sie nur neue machen. Die Piraten sind noch nicht so stark, dass sie das verhindert könnten. Wir würden also grob betrachtet mit dieser Abgabe nichts an der Verschuldung an sich ändern. Meine Befürchtung ist, die neuen Schulden würden in erster Linie bei Ländern wie China und den Öl-Ländern gemacht - und das ist zumindest nicht das was ich möchte." -

Grundlegend ist zu bedenken, dass Vermögen durchaus durch eigene Leistung aus dem Arbeitseinkommen erwirtschaftet sein könnte. Eine Vermögensteuer würde dann das bereits versteuerte Einkommen nochmals besteuern. Ein zweites Problem ist, dass es Vermögen geben kann, aus dem keine oder nur geringe laufende Erträge erzielt werden (können), z.B. Grundbesitz (Wald, Wiesen, Segelyachten). Der Steuerschuldner müsste also Teile des Vermögen veräußern (wenn überhaupt in Teilen möglich), um die Vermögensteuer zu zahlen.


Es gibt allerdings Vermögen, das anwächst und erst bei einem Verkauf versteuert wird. Als Beispiel möchte ich Aktien nennen. Aktien können mit 5 Euro gekauft werden. steigt der Wert der Aktie extrem so kann sie nach ein paar Jahren 100 Euro wert sein. Dieser Vermögenszuwachs wird erst bei Verkauf der Aktien versteuert. Um das zu umgehen kann man die Aktien in ein Depot zur Sicherheit hinterlegen und sich ein zinsgünstiges Darlehen geben lassen.

Zinszahlung 3%

Steuerzahlung evtl. 15%

Ersparnis 12%

Tatsächlich kann man sowohl historisch wie auch international einen Zusammenhang zwischen der Höhe von Ertragssteuern und Vermögenssteuern erkennen. Man könnte vereinfacht sagen, dass es sinnvoll ist, entweder die Besteuerung direkt an den Erträgen anzuknüpfen oder an dem mit den Erträgen aufgebauten Vermögen.

Hier erhält der Staat nur Steuern wenn es eine Steuer auf Vermögen gibt.

Christoph Puppe 12:43, 18. Mai 2012 (CEST)

Ein Geschichtswissenschaftler sagte mal, dass jede Revolution um Schuldenerlass und Laandverteilung ging. Niemand will eine Revolution. Aber das sein Kind hochverschuldet auf die Welt kommt, will kein Mensch. Und das ist aktuell der Fall. Es geht auch um Generationen-Gerechtigkeit. Den Planeten und die Wirtschaft so hinterlassen, das die nächste Generation uns dankt und unsere Gräber ehrt, statt in Slums darauf zu wohnen.

Klingt unglaubwürdig? Ich hab die Slums gesehen, in den Totenstädten in Ägypten. In den 80ern. Das hat geprägt. Seit ihr nicht bereit zu Maßnahmen, Konsumverzicht und durchgreifen? Dann schaut Euch Argentinien an.

Frank & Frei

Eine VermSt müsste auch alle (gesetzlichen) Renten- und Pensionsansprüche bewerten und besteuern. Jemand der rein privat vorgesorgt hat, darf gegenüber Rentenbeziehern nicht benachteiligt werden. Den Barwert einer Rente von 1.500 Euro ab 60 Jahren würde ich grob geschätzt mit 500 TEU bewerten. Dies sollte bei der Festlegung von Freibeträgen berücksichtigt werden.

Gut finde ich, dass das Vermögen nur einmal ermittelt werden soll. So fällt die tatsächlich unüberschaubare, jährliche Bewertung und Bilanzierung von Vermögen weg. Über den Wert von Immobilien, Unternehmensanteilen (insb. wenn sie nicht börsennotiert sind) und Kunstgegenständen kann man trefflich streiten.

Eben so gut finde ich den Umstand, dass die Einmal-Vermögens-Abgabe über 30 Jahre gestreckt werden kann. Ansonsten würden schlimme Dinge passieren, weil große Vermögen (Unternehmen) liquidiert werden müssten.

Allerdings frage ich - wenn wir sowieso auf 30 Jahre strecken - warum wir diese Abgabe dann nicht gleich der ErbSt zuschlagen. Diese wird ohnehin erhoben und in den nächsten 30 Jahren dürfte der größte Teil des Vermögens vererbt worden sein. (Vermögen ist auch bzgl. des Alters sehr ungleich verteilt.)


Atlas

Vor der Erhebung einer Vermögenssteuer in dieser Höhe ist davon auszugehen, dass viele Vermögende vor Stichtag der Steuer ihr Vermögen, vor allem das liquide, ins Ausland bringen. Dies hätte unglaubliche Verwerfungen der Wirtschaft zu Folge. Es ist in einer Demokratie nicht möglich, solch ein Projekt "im geheimen" vorzubereiten oder zu beschließen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzbehörden durch die Einmaligkeit des Greifens der Steuer so überfordert wären, dass ein effizienter Ablauf nicht gewährleistet werden kann.


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Historie

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-- Anhalter 17:33, 10. Mai 2012 (CEST) -- Christoph Puppe 12:43, 18. Mai 2012 (CEST)
Datum Status Begründung Autor




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