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FRAGE
FRAGE:

In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?



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Klaus Brunner

Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden!

Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform.

Um faire Lösungen zu schaffen, ist die Anwendung des § 31 SGB II auszusetzen.

Thomas Bierling

Ich bin prinzipiell gegen diese Art von Sanktionen, dies sollte sofort gestoppt werden. Langfristig sehe ich die Lösung des gesamten Problemkomplexes in der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Alexander R. Brehm

Diese Sanktionen sollten aus den ALG Paragraphen gestrichen werden.

Sven Ungerecht

Im Prinzip ist ALG II eine 'freiwillige' Leistung des Staates. Im Grundgesetz gibt es keinen Anspruch, dass der Staat alle Bürger alimentieren muss. Im Prinzip ist ALG II Hilfe zur Selbsthilfe. Ich bin kein Sozialromantiker und manchmal muss den Leuten auch klar gemacht werden, das sie für sich selbst verantwortlich sind. Was wäre die Alternative? Ein moderner Schuldturm?

Natürlich finde ich es nicht gut, das dies gemacht wird. Und in einer perfekten Welt wäre das nicht notwendig. Und manche haben eine eigenwillige Interpretation des Lebensnotwendigen. Im ALG II stecken Posten, die mit Überleben überhaupt nichts zu tun haben, sie dienen nur dem Sozialleben. Es gibt nun mal ein paar die Schindluder in dem System betreiben, das ist sicherlich nur eine kleine Minderheit, aber man muss Sanktionen gegen sie ausführen können. Das 'Erschleichen' von Leistungen muss Konsequenzen haben. Armut darf kein Argument sein um alles durchgehen zu lassen.

Sollte es mal zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen kommen, ist dies alles bedeutungslos.

Lisa Collins

Selbstverständlich muss jede Art Sanktion bei ALG II-Empfängern sofort gestoppt werden!

Es kann nicht angehen, dass man jemandem, der am _Existenzminimum_ lebt, ganz oder auch nur teilweise die Unterstützung streicht. Zumal diese Streichungen oftmals sehr willkürlich und oft nicht vernünftig begründet werden. Als Argument wird angeführt, dass jeder Leistungsbezieher Einspruch einlegen kann - die Bearbeitung des Einspruchs dauert allerdings 6-8 Wochen, die Sanktion tritt derweil schonmal in Kraft.

Fakt ist, diese Sanktionen treffen meistens die Falschen, setzen Leute unnötig unter Druck, sind oftmals an den Haaren herbeigezogen und völlig unfair Menschen gegenüber, die ohnehin einen schweren Stand in unserer Gesellschaft haben und sich tagtäglich vor sich selbst rechtfertigen müssen.

Horst Weidemann

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Wenn man diese Frage (Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten) googelt, kommt man zu einem erstaunlichen Ergebnis: [1], einem Artikel von Edith Bartelmus-Scholich mit genau der gleichen Überschrift vom 01.09.2009 . Tenor des Artikels „sehr weit Links“. In einer Gegendarstellung zu diesem Artikel schreibt Prof. Dr. Stephan Lessenich (Jena/Göttingen) am 04.09.2009 [2] u.a.
Wer die Abschaffung des Sanktionsparagraphens und überhaupt des „Arbeitsförderungsregimes“ namens „Hartz IV“ fordert, hat Recht. Wer ein soeben im Entstehen begriffenes, breites linksdemokratisches Bündnis für einen bedeutsamen Schritt in die Richtung dieses Ziels, das sich aber in seinen unmittelbaren politischen Forderungen mit weniger „zufriedengibt“, mit einer politisch-korrekt weiterreichenden, faktisch konkurrierenden Petition strategisch unterläuft, handelt jedoch falsch.
Die JobCenter / der Staat muß Mittel und Wege haben, um „…Erfüllungen der Forderungen der JobCenter durchzusetzen…“ Die Streichung von Leistungen ist sicher nicht der richtige Weg, ob das BGE (das bedingungslose Grundeinkommen ein Ausweg wäre?
Laßt uns nicht vergessen, dass wir eines der effektivsten Sozialsysteme haben, um das uns andere Länder beneiden. Wir werden es wohl fertig bringen die Durchführung so zu organisieren, dass Unrecht vermieden wird.

Michael Hartrich

Wir haben ein tolles Positionspapier zu diesem Thema. Darin steht: Weg mit den Sanktionen. Ich so: +1

Hartmut Giessler aka Pirat91093

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?'

  • Beibehalten -
  • aber das Verhängen von Sanktionen besser kontrollieren, viell. durch eine Dritte neutrale unabhänge Person (viell. ein neues Ehrenamt) und im Zweifel nach dem Motto: Für den Leistungsempfänger
  • und ich schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Sven Ungerecht an.

Jan David Mörike

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Hartz IV: Nicht die Sanktionsparagraphen sondern das ganze ALG2 abschaffen!

Abschaffen auch: die Bundesagentur!

Im jetzigen Zustand ist der Bürger der Behördenwillkür ausgeliefert. Die Willkür hat ein Ende, wenn das ALG2 überhaupt nicht mehr existiert.

Allerdings erfordert die Abschaffung des ALG2 gleichzeitig zwei weitere Maßnahmen: Erstens weitgehende Deregulierung des Arbeitsmarktes, so dass auch Personen deren Lebenslauf nicht gut aussieht, wieder Arbeit bekommen, und zweitens:

Bedingungsloses Grundeinkommen! Nur dann ist es mit der Willkür zu Ende. Allerdings muss dieses, um finanzierbar zu sein, entsprechend niedrig angesetzt werden.

Michael Krause

Für mich sind Sanktionen grundsätzlich rechtswidrig. Gerade bei einer Familie wird durch eine Sanktion die finanzielle Problematik auf die ganze Gemeinschaft verteilt und die anderen Mitglieder haben keine Chance sich zu wehren.

Ich bin gegen jede Art von Sanktionierung, der Staat sollte zuerst seine Aufgaben erledigen und jedem Bürger eine Arbeit zur Verfügung Stellen von der er Leben kann. Eine typische Aussage des job Centers heißt „Fordern und Fördern“ es ist aber lächerlich von über 3 Mio. Arbeitslosen mehr Bemühungen zu fordern. Auch die Förderung des Job Centers läst sehr zu wünschen übrig und da es mehr eine Verwaltung (Fallmanger) ist, kümmern Sie sich auch nicht wirklich um die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.

Die Folge ist ein Milliarden schweres Netz das von diesem Hartz IV System lebt und sich bereichert aber der Hilfesuchende selbst hat nur wenig davon. Außer vieler unnötiger Maßnahmen die oft nur der Statistik dienen.

Jozef Omelka

Was fuer eine Fangfrage... Wir sind doch fuer Bedingungsloses Grundeinkommen. Alles was uns dazu naeher bringt, ist zu unterstuetzen.

Stevan Cirkovic

Ein Existenzminimum zu kürzen und Stigmatisierung von ALG-II-Empfänger durch invasive Kontrollen widersprechen den Grundrechten, die im Grundgesetz verankert sind. Aber gut, dass wir dazu einen konkreten Beschluss gefasst haben in Offenbings. Dieser fordert die Streichung des Paragraphen und dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Hier geht es zu meiner Frageseite und hier zu meinem Blog.

Dee Kay

Für mich ist die nach Peter Hartz benannte Reform ein Musterbeispiel wie sich gute Ideen durch eine katastrophale Verwaltungsarbeit vollständig zerstückeln.
Das sollte gerade den Piraten eine Lehre sein, dass es über eine gute Idee hinaus, eben auch darauf ankommt der Verwaltung glasklare Anweisungen mitzugeben wie diese umzusetzen sind.

Die eigentliche Idee der Reform war zusammengefasst:
Dienstleistung am arbeitlosen Bürger, inklusive einer fachlichen und lebensnahen Betreuung um eine individuell zugeschnittene Lebensverbesserung gemeinsam mit dem Bürger zu erreichen. Und das gekoppelt mit der Zusammenlegung von Dienststellen um entsprechendes Verwaltungspersonal effizient einzusetzen. (Zur Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept)

Was die Damen und Herren Beamten daraus gemacht haben schreit zum Himmel:
Die vorherige Menschenverwaltung wurde einfach beibehalten und um eine totale Überwachung, grundsätzliches Misstrauen und Menschenverachtung erweitert die meines Erachtens klar gegen die Würde des Menschen (Art. 1, GG) verstösst.

Nach wie vor finde ich viele Ideen des Hartz-Konzept gelungen, doch es fehlt

  • einerseits an der politischen Kraft, der Verwaltung mal richtig auf die Finger zu klopfen, ja sogar Köpfe rollen zu lassen und damit den Skandal Hartz IV als gesellschaftlichen Skandal anzuerkennen und
  • andererseits an einem Gremium, einer Kommission, einer Vertretung als Exekutive, mit der Aufgabe
    • die positiven Strukturen zu erkennen und auszubauen und
    • die negativen Strukturen abzuschaffen oder zu verbessern.

Genau das wäre mein Vorschlag.
Das Hartz-Konzept zu seiner eigentlichen Bestimmung zu führen.

  • Arbeitslosen Menschen wieder Selbstvertrauen zu geben,
  • sie nicht als Nummer zu verwalten sondern sie individuell unterstützen, also
  • ihre Stärken fördern und bei Schwächen Kompensationshilfe zu geben und
  • sie auch an ihre Verantwortung als Teil der Gesellschaft erinnern.

Aber auch den Mut haben, einfach festzustellen, dass man niemals alle Menschen so erreichen wird und sich also auf die Fälle zu konzentrieren die erfolgversprechend sind und damit auch die offensichtlich aussichtslosen Fälle in Ruhe zu lassen und eine grundsätzlich wertfreie Unterstützung dabei nicht zu verwehren.

Ich würde gerne den Gedanken in jeder Hinsicht umdrehen:
Der Staat (als Gemeinschaft aller Bürger) macht ein Angebot an seine Bürger. Wenn das individuelle Leben die Perspektive verliert, stellt der Staat (als Gemeinschaft aller Bürger) eine Grundversorgung her, bietet darüber hinaus aber auch noch individuelle Betreuung und Hilfe um eine neue Perspektive aufzubauen und damit wieder den Staat (als Gemeinschaft aller Bürger) zu entlasten. Wenn dieses Angebot nicht angenommen werden kann oder will, dann ist und bleibt es die Aufgabe der Fürsorge des Staates (als Gemeinschaft aller Bürger) sich um diese Bürger zu kümmern ohne sie zu bedrängen oder zu schikanieren.

So gesehen bietet für mich ein Konzept wie BGE keine Alternative, weil es den Bürgern kein Angebot macht, sie nicht betreut, ihnen keine Perspektiven aufzeigt. Der Staat (als Gemeinschaft aller Bürger) kümmert sich nicht, er zahlt einfach nur aus.

Andreas Lotter

ALG II und die Sozialhilfe sollten den absolut notwendigen Mindestbetrag eines Menschen in unserem Lande, welcher zum Überleben notwendig ist, darstellen und JEDER Bürger sollte einen Rechtsanspruch auf diese Zahlung haben. Da dieser Betrag bewußt niedrig gehalten wird sollten sich weitere Strafkürzungen aus meiner Sicht von selbst ausschließen. Ich plädiere vielmehr dafür die Bezieher dieser Leistung in zwei Gruppen einzuteilen, die einen, welche grundsätzlich arbeitsfähig sind und die, welche dies nicht sind. Und für die erste Gruppe sollte man die Möglichkeit schaffen, wenn nach Meinung der zuständigen Ämter eine motivierte Mitarbeit bei der Arbeitssuche festgestellt wird, entsprechende Zuschläge zu gewähren. Damit gibt man jedem Bezieher ausreichend Motivation sich aktiv um eine Beschäftigung zu kümmern.

Andreas Bergholz

"Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)."

Dieser Programmpunkt von uns hat meine volle Unterstützung.

Dr. Bernd Simon aka Perikles

Unser Bundestagswahlprogamm sieht die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII) vor. Hinter dieser Forderung stehe ich zu 100%. Ein Sozialstaat, der durch Bescheid die Bedürftigkeit von Bürgern feststellt, darf das Existenzminimum in keinem Fall beschneiden. Er darf Bürger nicht dem Betteln, Stehlen oder Hungern überantworten.

Hermann Klie

Hartz IV komplett ersetzen durch ein bedingungsloses Bürgergeld für alle. Dafür Steuervergünstigungen abbauen.

Christian Thomae

Ich kann unseren Programmpunkt "Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV" nur voll und ganz unterstützen.

Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Sebastian Nerz

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Dazu gibt unser Programm eine recht klare Aussage ;-)

Beate Kesper

Es wird argumentiert, dass Rund 3 Prozent der Leistungsbezieher sich bereits einmal mit Sanktionen konfrontiert sahen. Für 97 Prozent der in der Grundsicherung versorgten Bürger kommt dieses Instrument überhaupt nicht zur Anwendung, wird aufgerechnet. Im September 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass aus dem deutschen Grundgesetz keine Gewährleistung von bedarfsunabhängigen und voraussetzungslosen Sozialleistungen hervorgeht. Auch der deutsche Richterbund kam später zu dem Ergebnis, dass die geltenden Sanktionsregeln für unter 25-Jährige grundsätzlich nicht in Konflikt mit dem deutschen Sozialstaatsprinzip stehen. Die Aussage, dass die derzeitigen Sanktionsregeln grundgesetzwidrig seien, wird von der Mehrheit der Juristen und vom Bundesverfassungsgericht nicht geteilt.

Die Leitidee der Grundsicherung ist das Prinzip von Fordern und Fördern. Genau in diesem ach so einleuchtendem Satz liegt für Menschen auch der Hohn, wenn sie sich bemühen aber keinen Erfolg dabei haben. Der Staat unterstützt junge Menschen in der Qualifizierung für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, aber fordert von den Leistungsbeziehern auch Kooperation und Mitwirkung.

„Der Solidaritätsgedanke der steuerzahlenden Bevölkerung wird aus meiner persönlichen Erfahrung nachhaltig geschädigt, wenn die Verweigerung zu einer zumutbaren Arbeit keine Konsequenzen nach sich ziehen würde“. – heißt es, aber es bleibt dabei, was ist zumutbar. Wir werden aus diesem Dilemma nur herauskommen, wenn das BGE eingeführt wird. (Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, nach dem jeder Bürger unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss (Transferleistung); es wird meist als Finanzleistung diskutiert, die bereits ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre.)

Hagen Stanek

Im Sinne des BGE wären die Sanktionen zu streichen. Ziel muß es also sein, das BGE durchzusetzen.

Daniel Frey

Aus eigenen Erfahrungen (3 Monate Kürzung von 100%) kann ich den betroffenen Personen nur eine Klage beim Sozialgericht ans Herz legen.

Sanktionen sind abzulehnen. Ein Mindestbedarf ist und bleibt ein Mindestbedarf. Dieser kann nicht weiter gekürzt werden

Ronnie Rigl

FRAGE:

In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Ersatzlos streichen, wo leben wir denn, dass wir Menschen in den Ruin treiben, indem die Leistung reduziert oder gestrichen wird. Wir sind ein dermasen reiches Land, dass so etwas nicht passieren darf. Deshalb ist es gut, dass die Piraten Partei ein anderes System etablieren will.

Diana Keil

Sanktionen stehen für die Hilflosigkeit eines Staates. Wer seine Bürger auf diesem Weg erziehen möchte, hat vorher etwas falsch gemacht. Es sollte eine komplett andere Lösung her. Kritsch stimmt mich, warum 4,5% der ALGII-Bezieher sanktioniert werden "müssen". Warum haben diese nicht an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen oder einen Job nicht angenommen? Stimmt vielleicht die Qualität der Jobvermittlung nicht? Also: Arbeitsagentur abschaffen > Bedinungsloses Grundeinkommen einführen > Steuervergünstigungen und Subventionen abschaffen!

Sven Krohlas

In den vergangenen beiden Jahren wurden pro Jahr ca. 800.000 Mal Sanktionen gegen BezieherInnen von ALG II verhängt. Entsprechend § 31 SGB II wurden dabei mindestens 10% des Regelsatzes, oft jedoch die gesamte Leistung und sogar die Kosten der Unterkunft gestrichen. Das normale Elend der Betroffenen wird dadurch ins Unerträgliche gesteigert. Das dringend Lebensnotwenige wird ihnen von der ARGE entzogen. Durch Sanktionen und Schikanen sind in den vergangenen Jahren Menschen verhungert oder in den Selbstmord getrieben worden.

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

ALG II bedeutet leben am Existenzminimum. Hier noch etwas zu streichen ist einfach unmenschlich. Unser Programm bringt dies auch kurz und knapp auf den Punkt[3]:

"Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)."

Mariotti - Ich bin kein Politiker, sondern nur ein Bürger mit Rechte.

Als Befürworter vom BGE erübrigt sich eine persönliche detaillierte Antwort! Alles was zum Nachteil jeglicher Art eines Menschen führt, ist nicht akzeptabel; Ich geh davon aus, dass die Mehrheit der Basis gegen Streichungen ist. Aber auch hier...die Basis entscheidet!

Volker Dyken

Meine Meinung zu diesem Thema als ehemaliger Betroffener ist weithin bekannt, und da wir in Offenbach auch mit meiner Unterstützung in der Antragsfabrik und im Liquid Feedback ein Positionspapier auf der Tagesordnung hatten und mit überwältigender Mehrheit beschlossen haben, dürfte sich die Frage erlegt haben, da der Parteitagsbeschluss zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgefallen ist.

Frank Schröder

Sanktionen dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass einem Menschen weniger als das notwendige Existenzminimum bleibt. Daher unterstütze ich unser Programm auch in diesem Punkt.

Andreas von Marschall

Das ALG II muss dringend reformiert werden, somit auch die Sanktionsmaßnahmen. Hartz IV widerspricht in vielen Punkten schon jetzt dem Recht an gesellschaftlicher Teilhabe.

Harry Botzenhardt

Grundsätzlich sollte es schon die Möglichkeit geben, unverbesserliche Leute zu sanktionieren, die nicht einem Mindestmaß an Mitarbeit nachzukommen bereit sind, wenn eine Solidargemeinschaft finanzielle Hilfestellung gewährt. Allerdings darf dabei nicht ein Minimum unterschritten werden, das es einem unmöglich macht, zu überleben. An dieser Stelle wiederhole ich mein Plädoyer für das BGE. Wenn ich aber andererseits zu diesem Thema vernehme, dass weibliche und in ländlichen Gemeinden wohnenden Antragsteller(innen)kulanter abgeurteilt werden als männliche und in Großstädten, dann riecht das stark nach Amtsmissbrauch und Willkür. Deshalb bin ich für eine Novellierung dieses Artikels, der ohnehin dann in zumindest vielen Fällen obsolet werden dürfte, wenn wir ein BGE durchsetzen können.

Norbert Hense

Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Steichen. Ersatzlos.

PS: Warum sind wir jetzt auf der bayrischen Unterseite? oO

Stefan Urbat

Ich stehe voll hinter dem Beschluss der Piratenpartei, die Sanktionen bei ALGII abzuschaffen, da sie die Menschenwürde verletzen - was man eigentlich aus dem BVerfG-Urteil zur Berechnung der Sätze auch herauslesen kann, wenn man nicht bösgläubig wie die meisten Bundestagsparteien agiert.

Martin Lange

Wie bereits mehrfach gesagt, stehe ich da voll hinter unseren bisher beschlossenen Forderungen. An der Stelle gibts da also nichts groß zu diskutieren.

Martin Bartsch

In einer Gesellschaft, die es seit Jahrzehnten nicht schafft allen Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz zu bieten, Menschen abzustrafen weil sie sich angeblich nicht genügend um eine neue Arbeit bemühen, ist unsinnig. Wenn es Menschen gibt die freiwillig sagen „soll doch jemand anderes sich um diesen Arbeitsplatz bewerben“, dann schadet das nicht und muss deshalb auch nicht bestraft werden.

Stimmbürger

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Ja, ersatzlos streichen und das bGE einführen.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII). https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm

Julia Rott

Dass wir die Forderung schon im Programm haben, ist gut und richtig.

Bastian Haas

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?
Hier unterstütze ich die schnellstmögliche Abschaffung der Sanktionen, wie auch bereits vom Bundesparteitag verabschiedet.

Andreas Hahn

Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Ein menschenwürdiges Existenzminimum ist ein Grundrecht. ALG II ist als Existenzminimum definiert, damit sind Kürzungen m.E. ein Grundrechtsverstoß.

Daher auf jeden Fall: Sanktionsparagraphen streichen.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Unser Wahlprogramm ist da absolut klar. Die Sanktionen gehören abgeschafft.

Jochen "Laser" Schmidberger

Mal davon abgesehen, daß die Fragestellung auf BILD-Druckerzeugnis-Niveau, manipulierend ohne Ende ist...
Es wurde vom höchsten deutschen Gericht festgestellt, daß Asylanten ohne Verpflichtung auf Arbeit einen Anspruch auf ca. 90% des Regelsatzes eines HIV-ler haben. Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, daß einem HIV-ler die Bezüge nicht weiter gekürzt werden können.
Das ist keine Hetze gegen Asylanten - im Gegenteil, das sollte man gerichtlich prüfen lassen.

Thomas Lambeck

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?
Wahrscheinlich hat jeder, der auch mal selbst mit ALG II-Empfängern spricht, schon unfassbare Stories gehört. Ich selbst auch aus meinem direkten Umfeld:

  • Da werden Menschen, die schon mit dem PC groß geworden sind, auf PC-Schulungen geschickt. Dort erklären sie dann dem Vortragenden, wie man es besser macht.
  • Oder sie müssen dem Amt Monat für Monat die gleichen Belege vorlegen obwohl klar ist, dass sich an ihrer Lebenssituation nichts geändert hat.
  • Dazu passend habe ich immer noch eine Zahl im Kopf, von der ich vor ein paar Jahren bei einem Interview im Radio hörte. Dort sagte eine Angestellte eines Job-Centers, dass sie, wie alle anderen auch, etwa 85 Prozent ihrer Zeit mit Verwaltungsakten verbringt und nur 15 Prozent damit, Jobs zu suchen oder zu vermitteln.

Ich habe Verständnis dafür, dass Betroffene keine Lust auf so eine Zeitverschwendung haben. Gehen sie aber nicht hin, werden sie dafür bestraft. Das muss aufhören.

Ein weiterer Punkt ist, dass Sanktionen sofort ausgesprochen werden können. Das heißt der Betroffene muss Einspruch erheben, um seinen Anspruch auf das Geld doch durchzusetzen, steht dann aber natürlich erst einmal ohne Geld da. Und das soll nicht selten sondern eher oft vorkommen. Das ist auch ein Unding.

Und wie fast immer gilt: Man muss Hilfen nicht abschaffen, weil einige sie missbrauchen.

Unabhängig davon, wie wir das in Zukunft hoffentlich lösen, sollten wir bedenken, dass wir keine Vollbeschäftigung mehr erreichen werden. Zumindest glaube ich nicht daran. Deshalb ist der Versuch, alle ALG II-Empfängern mit harten Sanktionen in ein Arbeitsverhältnis zu zwingen, zum Scheitern verurteilt. Ich glaube auch nicht, dass wir ein Millionenheer von Faulenzern haben, die uns nur ausnutzen wollen.

  • Ich habe mal jemanden folgendes sagen hören: „Es gibt nicht viele wirklich faule Menschen. Aber es gibt viele Menschen, die die Hoffnung aufgegeben haben, ihr Leben könne sich noch einmal zum Besseren wenden.“ Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Max Kehm

Ich setze mich für die sofortige Abschaffung aller Sanktionen ein da diese meiner Meinung nach mit dem Ideal einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zu vereinbaren sind. Niemand sollte durch den Entzug der Existenzgrundlage zur Annahme einer bestimmten Arbeit gezwungen werden können.

Eine soziale Marktwirtschaft kann nur dann frei sein wenn die Arbeitsverträge aus freiem Willen zustande kommen und nicht einer der Vertragspartner durch die Androhung der Vernichtung der sozialen Existenz dazu gezwungen wird.

Daher ist die Abschaffung der Sanktionen eine Sinvolle sofortmaßnahme um die Zeit bis zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens oder negativen Einkommenssteuer zu überbrücken.

Jürgen 'Yonny' Martin

Frage: HartzIV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Streichen entspricht am ehesten piratiger Politik, solange keine anderen Lösungen, z.B. ein wie auch immer geartetes Grundeinkommen (bestenfalls BGE) möglich sind.

Jeder hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe! - Wo das bloß wieder steht ;-)

Simone Gaiser

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Hartz IV: Nicht die Sanktionsparagraphen sondern das ganze ALG2 abschaffen!

Abschaffen!

Bedingungsloses Grundeinkommen! Dann ist es mit der Willkür zu Ende.

Bis ein Grundeinkommen umgesetzt werden kann, sollte auch abgewägt werden müssen und dürfen, warum ein Mensch in die Harz IV-Situation gekommen ist.

Es ist nicht richtig, alle über einen Kamm zu Scheren, egal ob diese Person jahrelang in die Kasse einbezahlt und gearbeitet hat oder ob es sich um jemanden handelt, der einfach keine Lust hat, etwas zu tun oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Hier sollten Unterschiede gemacht werden.

Es kann auch nicht sein, dass es für viele Familien mit mehreren Kindern, sinnlos ist zu Arbeiten, weil sie mit HartzIV mehr bekommen!

Christoph Grüner

Ja danke für diese Frage, bei der die Antwort durch die Fragestellung wieder vorgegeben ist. Trotzdem möchte ich die Frage unvoreingenommen betrachten, denn auch hier gibt es zwei Seiten. Ich selbst bin erst durch den Fall Ponader auf diese Missstände aufmerksam geworden, und habe erst begonnen mich damit zu beschäftigen. Dennoch möchte ich versuchen, beide Seiten zu verstehen.

Zum einen haben wir Sachbearbeiter der Arge, die ständig verarscht, belogen, manipuliert, beschimpft und beleidigt werden. Das haben diese Leute nicht verdient, und das ist nicht in Ordnung. Und oft hört man die Klagen von Kontrolleuren, die den Bedarf von Anträgen überprüfen. Diese kommen in "Sozialwohnungen", für die ein Fernseher, ein Wohnzimmer, eine Küche und ein Schlafzimmer beantragt sind. Dort angekommen finden sie 3 High-End Plasmafernseher, ebenso viele Playstations, Leder-Ecksofa, High-Tech-Küche etc. vor. Doch statt diesen offensichtlichen Betrug anzuzeigen, haben sie nur die Möglichkeit, den Bedarf abzulehnen. Das ist nicht in Ordnung, da braucht es ein Mittel, um diesen systematischen Betrug am Bürger zu unterbinden. Und wo trifft man Menschen besser als am Geld. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite sind Menschen, die wirklich auf ALG II angewiesen sind, aber aus besagten Gründen auch wie potenzielle Sozialbetrüger behandelt werden. Für sie muss sichergestellt werden, dass ihre Grundrechte und ihre Würde von den Ämtern und der ARGE respektiert und gewahrt bleiben. Wie man das ereichen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Evtl würde bereits eine zweite, unabhängige Prüfung vor einer Sanktion die Täter von den Opfern trennen, so dass wirklich nur die richtigen bestraft werden. Vielleicht aber auch nicht, wie gesagt, ich habe erst begonnen, mich in dieses Thema einzuarbeiten.

Was mir diesbezüglich wichtig geworden ist, ist die Tatsache, dass Ämter helfen, beraten und informieren müssen. Es kann nicht sein, dass ich mich selbst über meinen Leistungsanspruch informieren muss. Wenn ich Sozialleistungen beantragen muss, möchte ich vom Amt kompetent und umfassend beraten und informiert werden. Für einen solchen Rechtsanspruch, und daraus resultierenden Schadenersatzanspruch bei falscher oder unzureichender Beratung möchte ich mich einsetzen. Auch kann ich mich für die Idee unseres Stammtisches, bis zur Einführung eines BGE ein „Bedingungslosen ALG II“ einzuführen, immer mehr begeistern. (Gilt nur für Grundsicherung, nicht für Plasmafernseher)

Jochengp

Solange es keine BGE gibt, bin ich dafür diesen Paragraphen zu streichen.

Holger 'LeLion' Reichert

Ich bin ebenfalls Unterstützer unseres Programmpunktes zu diesem Thema. Sofortiges Moratorium und Abschaffung der Sanktionen.

NineBerry

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Sanktionsparagraphen streichen

Heinz Kraft

Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?

Wenn ich den Namen Hartz lese oder höre bekomme ich merkwürdige Verrenkungen im Rücken. (... und damit gut!)

Es ist schlichtweg menschenverachtend wie hier seitens der politischen Entscheidungsträger vorgegangen wurde und nach wie vor vorgegangen wird. (Generalverdacht von Faulenzerei, unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen und Ausbeutung der Arbeitskraft!)

Selbstverständlich und wenigstens muss ein an der Gesellschaft teilnehmendes Grundeinkommen / Existenzminimum gewährleistet sein.

Ich möchte zu Bedenken geben, dass mittlerweile ungefähr 20 Prozent der Arbeitnehmer auf Subventionen durch ALG II angewiesen sind. Unglaublich!

René Schmalian

Ich sehe es etwas anders als die Meisten hier. So sehe ich die Realität, dass manche hier mit den Sozialleistungen Schindluder betrieben und dass man versucht, diese mit Sanktionen dazu zu bewegen, wieder mehr Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen.
Aber ich sehe auch, dass die Ämter damit Schindluder treiben und Sanktionen verhängen aus seltsamsten Begründungen heraus.
Also bin ich für eine deutlich moderatere Sanktionspolitik, aber nicht für die Abschaffung. Im Gegenzug bin ich aber auch für einen deutlich höheren Regelsatz und die Widereinführung der Arbeitszeit-Miteinberechnung. So dass nicht jeder nach einem Jahr automatisch in Hartz 4 fällt, sondern entsprechend seiner Arbeitsleistung davon entsprechend länger ALG1 beziehen kann!

Andre Martens

Dazu haben wir ja zum Glück eine ganz klare Position: abschaffen.

Roman Brauchle

Die gesamte Leistung oder sogar die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gestrichen werden. Das muss sofort abgeschafft werden.
Leistungen oberhalb des Existenzminimums können meiner Meinung nach sanktioniert werden. Gibt es die beim ALG II?

Sabine Schumacher

Ich war in den letzten Jahren als Streetworkerin tätig und habe dabei auch des öfteren durch Klienten Kontakt zum Jobcenter gehabt. Dabei war ich oft entsetzt mit welch menschenverachtender Bürokratie dabei vorgegangen wurde. Daher bin ich ganz klar für eine Abschaffung vom ALG-System und für die Schaffung eines bedingungslosem Grundeinkommen.

Sebastian 'S3sebastian' Staudenmaier

Ich stehe hier klar hinter dem Punkt "Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV" aus dem Bundeswahlprogramm. https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Abschaffung_der_Sanktionen_bei_Hartz_IV_.28.C2.A7.C2.A7_31.2C_32_SGB_II.2C_.C2.A7_39_a_SGB_XII.29

Sven Fuchs

streichen

Carsten Göpfert

Frage: Hartz IV: Sanktionsparagraphen aussetzen/streichen oder beibehalten?
Ich stimme hier völlig mit dem Bundestagswahlprogramm 2013 überein und bin für eine sofortige Aussetzung bzw. Streichung der Sanktionsparagraphen.