BE:SMV/Erklärung
SMV Mainpage | Erklärung | Akkreditierung | Beschlüsse | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Nutzungskonzept | Kontakt | Spenden |
Inhaltsverzeichnis
- 1 FAQ
- 1.1 SMV was bedeutet das?
- 1.2 Wann hat das alles angefangen?
- 1.3 Gibts das schon woanders?
- 1.4 Wieiviele Menschen machen mit?
- 1.5 Was kostet sowas?
- 1.6 Ist das nicht gefährlich?
- 1.7 Wie wird vor Missbrauch geschützt?
- 1.8 Wie wird die Wahlcomputerproblematik gelöst?
- 1.9 Wie steht es mit dem Datenschutz?
- 1.10 Welche Art der Delegationen gibt es in der SMV?
- 1.11 Verfallen Delegationen?
- 1.12 Wird freie Software eingesetzt?
- 1.13 Was ist die rechtliche Grundlage?
- 1.14 Wie unterscheidet sich die SMV von einem "normalen" Parteitag?
- 1.15 Imperatives Mandat?
- 1.16 Wie werden Minderheiten geschützt?
- 1.17 Welche alternativen Modelle gibt es?
- 1.18 Mit welchen Dienstleistern wird zusammengearbeitet?
- 1.19 Was muss ich darüber wissen?
- 1.20 Was macht die Versammlungsleitung?
- 2 Anfragen der Mitglieder
- 3 Gliederungen
- 4 Syntaxhilfe
FAQ
SMV was bedeutet das?
- SMV steht für Ständige MitgliederVersammlung und ist die Digitalisierung einer Mitgliederversammlung einer Partei. In anderen Worten, ein Onlineparteitag.
Wann hat das alles angefangen?
Auf Bundesebene 2012 auf dem Parteitag in Bochum Die Fortsetzung gab es dann 2013 in Neumarkt. Ergebnis des ganzen war, keine SMV. Dafür gab es den Basis-Entscheid-Online. Allerdings bisher ohne online.
Für Berlin begann es vor einem 1 Jahr und 29 Tagen (Stand 18.12.14) Damals haben Monika Belz und Denis Sabin die beiden Varianten in Liquid Feedback eingebracht, welche schlussendlich "das Rennen" gemacht haben und im März 2014 auf der Landesmitgliederversammlung zur Diskussion und Abstimmung gebracht wurden.
Gibts das schon woanders?
Die Piraten in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen betreiben Ständige Mitgliederversammlungen
Wieiviele Menschen machen mit?
Derzeit sind >130 Mitglieder der Piraten Berlin bei der SMV akkreditiert
Was kostet sowas?
Circa. 10.000 EUR in der Anschaffung der Grundkonfiguration, wie Berlin es beschlossen hat (variiert je nach Beschlusslage der Gliederung) und 500 EUR/Monat für den Betrieb.
Ist das nicht gefährlich?
Total!
Wie wird vor Missbrauch geschützt?
Einer der größten Knackpunkte in der parteiinternen Diskussion/Streit um die Nutzung von Liquid Feedback war die Möglichkeit des Missbrauchs durch die Anonymität. Es war für die eins nie möglich zu prüfen, ob alle Teilnehmer einer Abstimmung auch tatsächlich dazu berechtigt waren. Dies wird durch eindeutige Identifikationsmerkmale gelöst. Diese sind für die Mitglieder nicht veränderbar. Das Identifikationsmerkmal beinhaltet den Ort und die Zeit der Akkreditierung. Das Verfahren ist wiederum so gestaltet, dass es so gut wie nicht möglich ist, mehr als einen Account zu benutzen. Jedes Mitglied kann sich deshalb unabhängig davon weiter unter einem selbst gewählten Namen im System bewegen. Das Nutzungsverhalten ist nur für Teilnehmer einsehbar. Außenstehende sehen derzeit nur die Initiativtexte.
Wie wird die Wahlcomputerproblematik gelöst?
Elektronische Abstimmungen können nicht gleichzeitig nachvollziehbar und geheim sein. Daher wird in der SMV nur namentlich abgestimmt.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Texte und Abstimmungsergebnisse sind allen Menschen zugänglich. Profildaten und Abstimmungsdaten der Mitglieder sind nur Teilnehmern zugänglich. Alle Daten werden spätestens nach 3 Monaten vollständig gelöscht. Die Antragstexte, -begründungen und numerischen Ergebnissen werden vorher in ein Beschlussbuch übertragen.
Welche Art der Delegationen gibt es in der SMV?
Es gibt die Möglichkeit, seine Stimme an die Stimmabgabe eines anderen Mitglieds zu koppeln (Delegation). Dabei werden drei Ebenen unterschieden: Global, pro Themenbereich (zB Verkehrspolitik), pro Thema ("A 100 stoppen"). Speziellere Delegationen haben Vorrang vor allgemeineren Delegationen.
Die SMV sieht transititve Delegationen vor. Dies bedeutet, dass Delegationsempfänger ihre Stimmen weiterdelegieren können. Beispiel: Alice delegiert global auf Bob. Bob delegiert die Verkehrspolitik an Claire. Claire delegiert das Thema "A 100 stoppen" an Doris. Doris hat jetzt insgesamt 4 Stimmen, aber nur, wenn die anderen 3 nicht selbst abstimmen. Falls einer der drei selber abstimmt, ist die Delegationskette unterbrochen und das Stimmgewicht von Doris verringert sich.
Verfallen Delegationen?
Delegation müssen spätestens nach 100 Tagen erneuert werden.
Wird freie Software eingesetzt?
Ja.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Prinzipiell das Parteiengesetz, sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Es existieren keine spezifischen Regelungen für die elektronische Durchführung von Parteitagen. Als "Lücke" wurde das Tagen der Mitgliederversammlungen von Parteien gewählt. Die SMVB ist kein eigenständiges Organ der Partei, sondern Bestandteil des Parteitags. Dieser findet nun ständig statt.
Wie unterscheidet sich die SMV von einem "normalen" Parteitag?
Rechtlich /ist/ die SMV ein Parteitag. Von einem traditionellen Parteitag unterscheidet sie sich in folgenden Punkten:
- die SMV findet im Internet statt
- die SMV tagt ständig
- für jeden Antrag hat man eine Woche Zeit, seine Stimme abzugeben, nicht nur wenige Minuten
- jedes Mitglied ist antragsberechtigt
- Innerhalb der SMV kann man keine Personen wählen, keine Satzungstexte ändern und nicht geheim abstimmen. Man kan diese Dinge aber weiterhin auf einem gewöhnlichen Vor-Ort-Parteitag tun
Imperatives Mandat?
Die SMVB kann Empfehlungen an Mandatsträger aussprechen. Es gibt in der Piratenpartei aber kein imperatives Mandat.
Wie werden Minderheiten geschützt?
Jedes Mitglied hat in der SMV Antragsrecht. Der Minderheitenschutz ist hier also höher als in anderen Parteien, wo nur Untergliederungen Antragsrechte haben, einzelne Mitglieder aber nicht.
Welche alternativen Modelle gibt es?
Die Piratenpartei auf Bundesebene hat den BEO. Dieser soll in Zukunft mal eine Onlinekomponente enthalten, dies ist aber derzeit noch nicht implementiert. Die Nachvollziehbarkeit spielt beim BEO eine geringere Rolle als bei der SMVB. Im Gegenzug können über den BEO auch geheime Personenwahlen durchgeführt werden, was bei der SMVB nicht möglich ist.
Mit welchen Dienstleistern wird zusammengearbeitet?
Wir arbeiten für Hosting und Support mit ontopica.de zusammen. Die Software Liquid Feedback stammt von der Public Software Group.
Was muss ich darüber wissen?
Alle relevanten Informationen sind gegliedert in:
Was macht die Versammlungsleitung?
- Mit Annahme des SÄA 004 SMV mit Delegationsverfall, Nachvollziehbarkeitsfrist, Vertagungsrecht hat der Landesverband Berlin die Aufgabe auf der nächsten zeitlich und örtlich tagenden LMV die Versammlungsleitung für die SMV Bln zu wählen. (§ 7b, Abs. 7 + 8). Im folgenden sollen die Aufgaben der Versammlungsleitung in einem Sonstigen Antrag beschlossen werden.
- Die Aufgabenstellung der Versammlungsleitung der SMV Berlin beinhaltet in Ergänzung der Geschäftsordnung der SMV Bln die folgenden Punkte:
DISCLAIMER Es folgt eine verkürzte Fassung der Aufgaben. Für die volle Detailstufe bitte hier entlang.
- 1. Dokumentation der Beschlüssen der SMV Berlin
- Die Beschlüsse der SMV werden chronologisch nach den Kriterien Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Erweiterung / Änderung Grundsatzprogramm, Erweiterung / Änderung Wahlprogramm, Beschlussempfehlungen dokumentiert.
- 2. Dokumentation der durch die SMV Berlin vertagten Anträge
- Die Versammlungsleitung verfolgt Anträge im Regelwerk Vertagung und prüft die Einhaltung der Geschäftsordnung der SMV Berlin.
- Anträge, die gem. Satzung § 7, Abs. 10 in Verbindung mit Geschäftsordnung SMV Berlin Punkt 7 als vertagt gelten, werden bis zur folgenden örtlich und zeitlich tagenden Landesmitgliederversammlung chronologisch mit dem Text(en) zum Zeitpunkt der Vertagung und den jeweiligen Antragssteller aufgelistet.
- 3. Dokumentation der beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung der SMV Berlin
- Änderungen der Geschäftsordnung - unabhängig davon ob diese von der SMV Berlin oder einer örtlich und zeitlich tagenden LMV beschlossen werden - werden von der Versammlungsleitung in chronologischer Form dokumentiert.
- 4. Weiterleitung der Beschlüsse an die Adressaten, soweit im beschlossenen Antrag angegeben
- Beschlossene Organisatorische Entschließungen sind an den Landesvorstand und an Beauftragte, soweit im Antrag angegeben weiterzuleiten. Als organisatorische Entschließungen werden alle beschlossenen Anträge angesehen, die sich an Landesvorstand, der LMV und deren Beauftragte zur Umsetzung von organisatorischen Fragen handelt.
- 5. Beobachten und Verfolgen von Initiativen des Regelwerkes Streitfragen zu Abstimmungen
- Die Versammlungsleitung verfolgt Anträge im Regelwerk Streitfragen zur Abstimmung und prüft die Einhaltung der Geschäftsordnung der SMV Berlin.
- 6. Kontrolle Verwendung Regelwerk & Themenbereich
- Die Versammlungsleitung ist gehalten, auf die zutreffende Verwendung von Regelwerken und Themenbereichen zu achten.
- 7. Kontrolle Einhaltung Geschäftsordnung SMV Berlin und auf SMV bezogene Satzung
- Die Versammlungsleitung ist angehalten, die Einhaltung der Geschäftsordnung und der auf die SMV Berlin bezogene Satzung zu kontrollieren. Bei Verstößen sind die entsprechenden Teilnehmer und der Landesvorstand zu informieren. Verstöße gegen die Geschäftsordnung bzw. die Satzung werden entsprechend der (noch festzulegenden) Nutzungsbedingungen bzw. der geltenden Satzung geahndet.
- 8. Kontrolle Einhaltung Datenschutz- und Nutzungsbedingungen im System der SMV Berlin
- Die Versammlungsleitung ist angehalten, die Einhaltung der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen im System der SMV Berlin zu kontrollieren und entsprechenden Hinweisen nachzugehen.
- Bei Verstößen sind die entsprechenden Teilnehmer und der Landesvorstand zu informieren. Verstöße gegen diese Vorschriften werden entsprechend der (noch festzulegenden) Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bzw. der geltenden Satzung geahndet.
- 9. Antragseinreichung gem. Geschäftsordnung § 4, Abs. 4
- Die Versammlungsleitung hat die Aufgabe, Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berlin, die nicht an der SMV Berlin teilnehmen, bei der Einreichung von Anträgen zu unterstützen.
- Hierzu ist die außerordentliche Teilnahmeberechtigung ohne Stimmrecht zu nutzen, soweit sie gem. Satzung § 7a, Abs. 13 der Versammlungsleitung erteilt wurde. Liegt keine Teilnahmeberechtigung vor, ist die Versammlungsleitung Paten für den Antrag aus den Teilnehmern der SMV Berlin zu suchen.
Anfragen der Mitglieder
Anfrage bzgl Angebot& Ausschreibung
https://smvb.piratenpad.de/Ticket
F1: Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die technische Einrichtung und Inbetriebnahme der SMV-Infrastruktur? Wenn ja: Wo wurde diese veröffentlicht und welche zu erbringenden Leistungen wurden konkret ausgeschrieben?
A1: Nein. Der Markt für LQFB-Hosting ist quasi nicht-existent. Als einziger Anbieter mit dieser Lösung im Portfolio tritt Flexiguided auf. Aufgrund dieser Marktlage versprach eine öffentliche Ausschreibung keinen Mehrwert, daher wurde darauf verzichtet. Im ersten Schritt wurde ergründet, ob eine Lösung innerhalb der Partei, ähnlich wie mit der Plattform lqpp möglich ist. Dies war nicht möglich. Im zweiten Schritt wurden Shared Hosting Optionen mit den Landesverbänden Sachsen und MV geprüft. Auch hier lies sich kein Weg erkennen, der eine der Satzung entsprechende Durchführung möglich machte. Im dritten Schritt wurde die Publicsoftware Group/Flexiguided als Entwickler von LQFB angefragt. Diese hat eine Zusammenarbeit abgelehnt, wobei insbesondere die Datenschutzbestimmungen der SMVB von Flexiguided als zu restriktiv angesehen wurden. im vierten Schritt wurde die in der Online-Beteiligung über Expertise verfügende Firma Ontopica kontaktiert, deren Portfolio an Beteiligungstools bereits bekannt war.
F2: Sofern es keine öffentliche Ausschreibung gab: Welche Firmen wurden bezüglich der Erstellung eines Angebots kontaktiert? Welche konkret zu erbringenden Leistungen wurden angefragt?
A2: Public Software Group, Ontopica, LV Sachsen & MV zwecks Shared Hosting Lösung, Privatanbieter aus dem LV NDS
F3: Im Text des Umlaufbeschlusses 2014-11-21/02 heißt es wörtlich: „Ontopica hat unseren Anforderungen entsprochen“. Welche Anforderungen wurden konkret für die Entwicklung, Umsetzung, Installation und Inbetriebnahme des Systems der SMV an potenzielle Anbieter gestellt?
A3:
- Entwicklung - keine, die Software hierfür existiert bereits
- Umsetzung/Installation/Inbetriebnahme
- Fähigkeiten zur Konfiguration der benötigten Hardwareinfrastruktur,
- Fähigkeiten zum Betrieb dieser, Fähigkeiten zur Installation & Konfiguration der Software Liquid Feedback
- Fähigkeit einer dauernden Supportdienstleistung,
- Automatisierung der Aufnahme von Teilnehmern (Versand von Invites), Berichtsrückkoppelung
- nachgewiesene Erfahrung im Betrieb von Beteiligungssystemen
- Fähigkeit zur Bereitstellung einer Administrierungsoberfläche zur manuellen Funktionsausführung bei Ausfall der Automatisierung (Invites, Austritte, Pseudonymisierung)
Die zügige Umsetzung der nicht ganz einfachen Anforderungen und die verlässliche sowie schnelle Kommunikation bestärkt uns im Rückblick, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
F4. Welche Leistungen sind im Einzelnen Bestandteil der kontinuierlichen Betreuung des Systems der SMV, für welche derzeit ein Budget von 600 Euro monatlich veranschlagt ist?
A4:
- Support und Wartung
- monatliche Pauschale. Enthält bis zu 5 Tickets bzw. maximal 4 h
- darüber hinaus nach Aufwand je Ticket
- Betrieb physischer Liquid-Feedback Server
- Betriebskosten Server
- Netzwerk-Verfügbarkeit mindestens 99%
- einfaches Monitoring der Erreichbarkeit der Anwendung über externes Monitoring-Tool
F5: Wurde eine separate Ausschreibung für die kontinuierliche Betreuung des Systems der SMV geprüft und durchgeführt bzw. wurden hierfür Angebote anderer Anbieter eingeholt? Falls ja: Welche zu erbringenden Leistungen wurden im Einzelnen angefragt bzw. ausgeschrieben? Welche Anbieter wurden diesbezüglich angefragt?
A5: Nein. Ontopica war zu beiden Dienstleistungen in der Lage. Eine Trennung wurde nicht in Betracht gezogen und wäre wegen des Kommunikationsoverheads auch nicht sinnvoll gewesen.
F6. Mit dem Umlaufbeschluss 2014-12-21/01 wurde das Budget für die Einrichtung und den Betrieb des Systems der SMV um einmalig 3.000 Euro sowie weitere 100 Euro monatlich, zusammen also um 4.200 Euro für das Jahr 2015, erweitert. Diese Erhöhung wurde mit der versehentlich vergessenen Umsatzsteuer begründet. Die Umsatzsteuer i. H. v. 19% der ursprünglich veranschlagten und bewilligten 16.000 Euro (10.000 Euro Einrichtung und Inbetriebnahme, sowie 12x 500 Euro Kosten für den monatlichen Unterhalt) entsprechen allerdings nur 3.040 Euro. Wofür wird die sich hieraus ergebene Differenz i. H. v. 1.160 Euro verwendet?
A6: Der Schatzmeister braucht Beschlüsse zur Begründung von Ausgaben. Diese Beschlüsse geben entweder exakte Summen oder Rahmenbudgets vor,in denen sich bewegt werden darf. Im konkreten Fall handelt es sich um ein Rahmenbudget. Die genannte Differenz ist derzeit keiner exakten Leistung zugeordnet und kann bei Bedarf für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SMVB verwendet werden, welche über die vereinbarten Leistungen hinaus gehen. Falls das Budget nicht abgefragt wird, steht es für andere Ausgaben zur Verfügung.
Anfrage Beteiligung & Gutachten
F1: Die SMV läuft ja nun schon eine Weile. Liegen euch inzwischen erste Erkenntnisse darüber vor, ob die Beteiligung an der SMV bisher im Vergleich höher als bei LQFB ausfällt?
A1:Die Beteiligung der SMV kann auch für nicht angemeldete Mitglieder auf smvb.net eingesehen werden. Die aktuellen Akkreditierungszahlen können in den Vorstandsprotokollen nachgesehen werden
Der Vergleich mit dem alten LQFB wirft eine Reihe methodologischer Probleme auf.
Die Beteiligung ist die Anzahl der Menschen, die sich beteiligt haben geteilt durch die Menschen, die sich beteiligen konnten. Beim "alten" LQFB war das Problem, dass Delegationen nicht verfielen und daher viele "Karteileichen" in Delegationen mitgeschleppt wurden. Ausgetretene Mitglieder wurden ebenfalls noch lange mitgeführt. Daher ist es schwierig zu ermitteln, wieviele der gezählten Stimmen tatsächlich auf "Beteiligung" beruhen. Weiterhin ist ein allgemeiner Rückgang der Aktitivität sowohl online als auch offline zu verzeichnen, der in den Vergleich miteinbezogen werden muss, aber nur schwer quantifiziert werden kann.
Historische Daten zur Beteiligung am Berliner Liquid finden sich auf http://wiki.piratenpartei.de/BE:Quartals%C3%BCbersicht-2014-II#LQFB und http://wiki.piratenpartei.de/BE:Quartals%C3%BCbersicht-2014-III#LQFB
Die höchste Beteiligung hatte https://lqpp.de/be/initiative/show/1608.html mit 195 Stimmen.
F2:Es hieß doch einmal, dass der LaVo Berlin nach dem BSG-Urteil zu BEO ein Gutachten anfertigen lassen hat, ob die Entscheidung auch Auswirkungen auf die SMV haben könnte. Ist dieses Gutachten irgendwo veröffentlicht worden bzw. kann es veröffentlicht werden?
A2:Es wurde kein schriftliches Gutachten angefertigt (und auch nicht anfertigen lassen). Eine rechtliche Bewertung wurde natürlich vorgenommen. Wesentlich ist, dass nach BSG 22/14-H S das Urteil nur inter partes gilt und daher die SMV gar nicht betreffen kann. Die Rechtsauffassung des Buvo, dass das Urteil eine Abschaltung des BEO bedingen würde, wird nicht geteilt. Das wesentliche Problem der Bundessatzung ist, dass die Satzungsabschnitte zum BEO nicht gut auf die Entscheidsordnung abgestimmt sind insbesondere was die Akkreditierung angeht. In der SMV ist die Akkreditierung in der Satzung geregelt, daher ergibt sich die vom BSG restriktiv interpretierte Regelungslücke nicht.
Gliederungen
SMVB für Bezirke
Beantwortung von: http://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2015-03-01/01
Der Landesvorstand möge prüfen: Ob in der vom Landesverband betriebenen SMV die Einführung von Gebietskennzeichen möglich ist, bis wann eine Einführung umsetzbar wäre und in wieweit dann innerhalb des Bereiches der Gebietskennzeichen eigene Regelwerke und Akkreditierungsprozesse umsetzbar sind. Und das Ergebnis der Prüfung dem Antragssteller mitzuteilen.
Dies sind die Ergebnisse einer ersten peripheren Prüfung, welche die Antworten auf die detailierten Fragen der Vwerwaltung, Akkreditierung und der Kosten noch nicht beantworten kann.
1.) Ist die Einführung von Gebietskennzeichen grundsätzlich möglich? Die Einführung weiterer Organisationseinheiten bzw. Gliederungen ist möglich. Siehe https://liquidfeedback.net/piraten-sachsen/ Ob dies mit dem Begriff Gebietskennzeichen übereinstimmt, ist derzeit vom Vorstand nicht zu beantworten. Grundsätzlich lassen sich auch in der SMVB weitere Gliederungen einstellen. Hier kann also auch ein Bezirk angelegt werden.
2.) Bis wann eine Einführung umsetzbar wäre
Ein Zeithorizont hierfür kann derzeit nicht angegeben werden. Die beeinflussenden Faktoren sind:
- Anzahl der einzubindenden Bezirke
- Art der Einbindung
- Überprüfung ob der Funktionsumfang der benutzten Software eine Darstellung der Wünsche anbietet
- Überprüfung welche Auswirkungen auf die Mitgliederverwaltung und deren Datenverarbeitungsprozess zu erwarten sind
- Überprüfung wie die Datensätze angepasst werden müssen, wenn sie in die SMV überführt werden
- Kosten und deren Verteilung
- Überprüfung der Satzung und ggf. Erarbeitung von abstimmungsfähigen Änderungen.
- Überprüfung der Konsequenzen aus Umzügen zwischen den Bezirken, wenn diese nicht mitgeteilt werden. Prozesserarbeitung notwendig.
Bottom Line: Weil die technische Umsetzbarkeit grundsätzlich gegeben ist, wird ein Großteil der Zeit auf Interna (Kosten und Verwaltung) verwendet werden müssen, um eine für alle Seiten gangbare Lösung herbeizuführen. Erfahrungsgemäß kann das bei Piraten bzw. unter den derzeitigen Bedingungen von 3 Tage bis 3 Monate dauern.
3.) Eigene Regelwerke und Akkreditierungsprozesse
In einer weiteren Gliederung in der SMVB können eigene Themenbereiche angelegt werden.
In diesen Themenbereichen können die Regelwerke der SMVB verwaltet werden. Das heißt, wird ein neuer Themenbereich angelegt, wird auf administrativer Ebene ausgewählt, welche Regelwerke für den jeweiligen Themenbereich zur Verfügung stehen sollen. Die in der SMVB verwendeten Regelwerke ergeben sich aus der Satzung Anhang A - Geschäftsordnung der SMVB Abschnitt 5. Diese sind veränderbar. Regelwerke können jedoch bisher nur durch Beschluss des gesamten Parteitags geändert werden.
Ein eigener Akkreditierungsprozess ist aus Sicht von GB Liquid Democracy nicht empfehlenswert. Eine Integration eines zusätzlichen Parameters in den zu erfassenden und übergebenden Datensatz macht mehr Sinn. Dem jeweiligen User kann dann das Stimmrecht in der jeweiligen Gliederung mitaktiviert werden. Außerdem ist es attraktiv, 2 Fliegen mit einer Akkreditierungsklappe zu schlagen. Inwiefern ein "eigener Akkreditierungsprozes" ausgestaltet werden soll, hat der Antragsteller nicht erwähnt, deshalb lässt sich derzeit nur in einem ersten Gedankenmodell etwas Zählbares ableiten. Vom Bauchgefühl her ist es gerade für die Administrationsebenen wenig attraktiv, den bereits recht komplexen Vorgang der Akkreditierung durch zusätzliche gebietsspezifische Eigenheiten weiter aufzublähen. Die derzeit sauberste Lösung wäre, wenn Bezirke mit dem Wunsch nach Eingliederung in die SMVB deren Datenschutzbestimmungen, Nutzungsbedingungen und die vorliegende GO akzeptieren und möglichst auf das Beschreiten von Sonderwegen verzichten.
Syntaxhilfe
Liquid Feedback benutzt als Syntax im Gegensatz zu früher nun Markdown. In der SMVB wird allerdings wie in den alten Versionen von LQFB Rocketwiki benutzt
Die Syntaxhilfe ist in der SMVB verlinkt. Dazu müsst ihr zum Ende der jeweils aufgerufenen Seite scrollen.