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Nutzungsbedingungen SMV Berlin
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für jedwede Art von Beteiligung an der SMV Berlin durch die teilnahmeberechtigten Personen.
(2) Sie gelten in Verbindung mit den Datenschutzbestimmungen der SMV Berlin in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Gebote
(1) Die an der SMV Berlin teilnehmenden Mitglieder haben auf einen zivilisierten Umgang untereinander und mit der Versammlungsleitung und Moderation zu achten. Dies bezieht sich sowohl für den Umgang innerhalb der bereitgestellten Plattform, als auch auf den Umgang miteinander in sozialen Netzwerken.
(2) Die Versammlungsleitung ist die gewählte Leitung der SMV Berlin und hat auf die Wahrung der Rechte und Pflichten der teilnehmenden Mitglieder und die korrekte Durchführung der Versammlung zu achten. Anweisungen der Versammlungsleitung ist daher Folge zu leisten.
§ 3 Verbote
(1) Die SMV Berlin ist ausschließlich zur Nutzung für die Teilhabe an der Willensbildung innerhalb der Piratenpartei Deutschland Berlin gedacht. Eine Nutzung der bereitgestellten Plattformen für gewerbliche, geschäftliche oder andere Zwecke jenseits der Bestimmung der SMV Berlin ist nicht gestattet. Dieses Verbot gilt in der gleichen Weise im Verhältnis der Teilnehmer untereinander, sofern die betreffende Kommunikation unter Nutzung der SMV Berlin und ihrer Funktionen erfolgt.
(2) Die folgenden Dinge sind in der SMV Berlin grundsätzlich verboten: Weitergabe der eigenen Zugangsdaten an Dritte Weitergabe von personenbezogenen Daten anderer Mitglieder (insbesondere das Abstimmungsverhalten, aber auch jegliche andere personenbezogene Daten) Crawlen der Profil- und Abstimmungsdaten Stalking, Mobbing, Verleumdung und ähnliches Verhalten
(3) Die teilnehmenden Mitglieder sind beim Einstellen von Inhalten grundsätzlich frei. Sie sind dabei verpflichtet, keine in irgendeiner Form rechtswidrigen Inhalte einzustellen. Untersagt ist außerdem das Einstellen von Inhalten, die nicht im Bezug zum Zweck der SMV stehen.
Insbesondere folgende Dinge sind in der SMV Berlin unzulässig: rassistische Schriften und Inhalte
- pornographische Schriften und Inhalte
- gewerbliche Schriften und Inhalte
- Schriften oder Inhalte, die zu Glücksspielen aufrufen oder diese anpreisen
- Schriften oder Inhalte, die nicht frei von Rechten Dritter sind
- Schriften oder Inhalte, die das Persönlichkeitsrecht Dritter berühren
- Fotos oder sonstige Abbildungen anderer Personen ohne deren Einwilligung
§ 4 Registrierung
(1) Mitglieder können sich nach erfolgter Akkreditierung online registrieren. Dazu ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Eine Änderung der E-Mail-Adresse muss dem Systembetreiber durch das teilnehmende Mitglied unverzüglich mitgeteilt werden.
(2) Bei der Wahl des Benutzernamens dürfen keine Namen von dritten Personen angegeben werden.
§ 5 Zugangsdaten
(1) Die persönlichen Zugangsdaten sind ausschließlich für die Nutzung durch das betreffende Mitglied bestimmt. Sie müssen geheim gehalten werden, um so die unberechtigte Nutzung der SMV Berlin durch Dritte bzw. sonstigen Mißbrauch zu verhindern. Besteht der Verdacht, dass persönliche Zugangsdaten missbräuchlich genutzt werden, ist dies unverzüglich der Versammlungsleitung und dem Systembetreiber mitzuteilen.
(2) Falls Gründe bestehen, die es dem Mitglied unmöglich machen, ohne Hilfe Dritter das System zu bedienen, erteilt die Versammlungsleitung auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung.
§ 6 Rechtliche Hinweise
(1) Die Piratenpartei Deutschland Berlin erhält ein räumlich und zeitlich unbegrenztes nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten, zum Beispiel für die Verwendung der Texte in Wahlkämpfen. Dabei ist die Modifikation von Texten zulässig.
(2) Die Piratenpartei Deutschland Berlin ist nicht für die Inhalte externer Links verantwortlich.
(3) Die Ordnungsmassnahme „Entzug des Stimmrechts im LQFB" hat auf die Teilnahmeberechtigung in der SMV Berlin keine Auswirkung.
(4) Die Reaktivierung eines Accounts, der wegen Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland Berlin oder auf Wunsch des betreffenden Mitglieds stillgelegt wurde, ist nicht möglich. Bei erneuter Teilnahme wird ein neuer Account erzeugt und neue Zugangsdaten verschickt.
(5) Der Systembetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Nutzungsbedingungen werden den Mitgliedern nach erfolgter Änderung per E-Mail übermittelt. Wenn die Änderungen Einfluss auf wesentliche Merkmale der SMV Berlin haben, müssen sie durch einen Beschluss der teilnehmenden Mitglieder anschließend bestätigt werden.
§ 7 Haftung
(1) Das teilnehmende Mitglied haftet für alle Folgen der unberechtigten Drittnutzung, sofern der Missbrauch der Zugangsdaten von dem jeweiligen Mitglied zu vertreten ist. Die Haftung endet erst, wenn die Mitteilung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 erfolgt ist und das Passwort vom betroffenen Mitglied geändert worden ist.
(2) Der Systembetreiber haftet gegenüber den teilnehmenden Mitgliedern grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern allerdings bei einem Mitglied Schäden aus dem Verlust von Daten resultieren, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch das betreffende Mitglied vermieden worden wären.
§ 8 Rechtsweg
(1) Gegen die Beschlüsse und Abstimmungen in der SMV Berlin und die Entscheidungen der Versammlungsleitung ist jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin unmittelbar der Rechtsweg gemäß § 8 der Schiedsgerichtsordnung eröffnet, sofern die Streitigkeit nicht innerhalb der SMV Berlin selbst geklärt werden kann.
(2) Eine Behandlung der jeweiligen Angelegenheit im Themenbereich „Streitfragen zur Abstimmung“ gilt als Schlichtungsversuch im Sinne des § 7 SGO.
§ 9 Einsichtnahme
Nach vorheriger Terminvereinbarung sind folgende Daten in der Landesgeschäftsstelle für alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin einsehbar: Protokolle der Akkreditierungsveranstaltungen Profildaten der teilnehmenden Mitglieder Autorenschaft von Initiativtexten und Anregungen innerhalb der Nachvollziehbarkeitsfrist Abstimmungsdaten innerhalb der Nachvollziehbarkeitsfrist
§ 10 Inkrafttreten
Die Nutzungsbedingungen treten unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin in Kraft.