Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal

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Bundesparteitag 2024.1

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    Antragseinreichung

    ACHTUNG: Bitte lest die Antragsordnung, bevor ihr einen Antrag einreicht!
    ACHTUNG: Stellt eure Antragsideen bitte erst im Forum zur Diskussion, bevor ihr den Antrag einreicht und reicht Anträge mit etwas Abstand zur Frist ein, um Formalfehler noch korrigieren zu können!
    ACHTUNG: Programm- und Satzungsänderungsanträge müssen FRISTGERECHT mit 5 Antragstellern eingereicht sein!

    Die Antragskommission ist für den Antragsprozess zum Bundesparteitag und für dieses Antragsportal verantwortlich. Hier eingereichte Anträge berücksichtigen wir zum Bundesparteitag 2024.1. Die Anträge stellen wir im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion.

    Programmanträge

    Es gibt Anträge für das Grundsatzprogamm (GP) und das Wahlprogramm (WP). Im Gegensatz zum Wahlprogramm sollen Anträge für das Grundsatzprogramm über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben. Darum empfiehlt es sich, hier auf allzu konkrete Forderungen zu verzichten, sondern eher allgemeine Prinzipien, Werte oder Ziele zu bennenen. Eine Forderung nach Änderung eines bestimmten Gesetzesparagraphen ist zum Beispiel für das Grundsatzprogramm ungeeignet, denn sie müsste bei Umsetzung wieder aus dem Grundsatzprogramm entfernt werden. Da die Antragstexte nach Abstimmung nur noch redaktionell bearbeitet werden, sollte aber auch in einem Wahlprogramm möglichst allgemeinverständlich erklärt werden, welche Ziele oder Forderungen die PIRATEN haben und Formulierungen wie "Wir wollen im § 123 BGB im Punkt (2) Satz 3 das Komma durch ein und ersetzen." vermieden werden.

    ACHTUNG: Alle Programmanträge benötigen eine 2/3-Mehrheit auf dem Parteitag; es gilt eine Einreichungsfrist von sieben Wochen. Die Frist endet am Freitag, den 26. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Danach können nur noch solche Programmanträge eingereicht werden, die in direkter Konkurrenz zu einem bereits eingereichten Programmantrag stehen. Die Frist für solche Anträge endet fünf Wochen vor dem Bundesparteitag, also am Freitag, den 9. August 2024 um 23:59 Uhr.

    Satzungsänderungsanträge (SÄA)

    Satzungsänderungsanträge (SÄA) ändern die Bundessatzung. Kein Programm, keine Positionierungen. Satzung. Es empfiehlt sich, möglichst defensiv zu formulieren. Das heißt Formulierungen wie "wird im § 9 am Ende ein neuer Unterpunkt eingeführt" sorgen für weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Anträgen als eine konkrete Benennung des Unterpunkts.

    ACHTUNG: Alle Satzungsänderungsanträge benötigen eine 2/3-Mehrheit auf dem Parteitag; es gilt eine Einreichungsfrist von sieben Wochen. Die Frist endet am Freitag, den 26. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Danach können nur noch solche Satzungsänderungsanträge eingereicht werden, die in direkter Konkurrenz zu einem bereits eingereichten Satzungsänderungsantrag stehen. Die Frist für solche Anträge endet fünf Wochen vor dem Bundesparteitag, also am Freitag, den 9. August 2024 um 23:59 Uhr.

    Positionspapiere (PP)

    Positionspapiere entstanden als Ersatz für meist wortgleiche Programmanträge, die eine 2/3-Mehrheit verfehlt haben, aber in ihrer Tendenz positiv aufgenommen wurden. Sie sollen insofern eine Form defensiver Programmentwicklung darstellen. Sie dürfen in ihrem Inhalt nicht im Widerspruch zu Grundsatz- und Wahlprogramm stehen, beziehen sich damit logischerweise auf konkrete partikulare und Sonderfälle. Positionspapiere können aber natürlich bereits vor dem Parteitag eingereicht werden. Sie tauchen nicht im Wahl- oder Grundsatzprogramm auf, werden aber auf der Seite "Programm" verlinkt. Positionspapiere benötigen nur eine einfache Mehrheit und haben keine Einreichungsfrist.


    Sonstige Anträge (SO)

    Sonstige Anträge sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen. Sonstige Anträge haben keine Frist und benötigen nur eine einfache Mehrheit.


    Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung

    Beachtet vor der Einreichung die Antragsordnung!

    Wer Hilfe bei der Einreichung benötigt, kann sich per Mail an antragbpt@piratenpartei.de an die Antragskommission wenden. Die Antragskommission (AKO) begleitet die Antragseinreichung, prüft Anträge im Rahmen der Antragsordnung nach formalen Kriterien und entscheidet über deren Zulässigkeit.

    Fristen

    Satzungs-, Grundsatzprogramm- und Wahlprogrammanträge müssen sieben Wochen vor dem Parteitag eingereicht sein. Diese Frist endet am Freitag, den 26. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Danach sind in diesen Antragsgruppen nur noch solche Anträge für den BPT 2024.1 einzureichen, die in direkter Konkurrenz zu einem bereits eingereichten Antrag aus diesen Gruppen stehen. Dir Frist hierfür endet fünf Wochen vor dem Parteitag, also am Freitag, den 9. August 2024 um 23:59 Uhr.

    Antragsteller

    Programm- und Satzungsänderungsanträge müssen von 5 Mitgliedern, sonstige Anträge und Positionspapiere von einem Mitglied eingereicht werden. Für die nötige Überprüfung der Mitgliedschaft gibt es im Antragsformular das Feld "ID". Hier kann die Mitgliedsnummer oder die E-Mail-Adresse, die in der Mitgliederverwaltung hinterlegt ist, angegeben werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür verwendet, um in Zweifelsfällen zu verifizieren, dass alle fünf angegebenen Antragsteller tatsächlich Mitglieder der Piratenpartei sind.

    Achtung: Diese Daten sind zwar nicht in der Antragsoberfläche, aber im Wiki-Quellcode sichtbar! Mit Eintragen der Daten und Absenden des Formulars stimmen die Antragsteller der Veröffentlichung im Wikiquellcode zu (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

    Die zur Identifizierung nötigen Daten können auch (innerhalb der Antragsfrist, am besten einige Tage vor Ablauf der Frist!) per Mail an antragbpt@piratenpartei.de geschickt werden.

    Was sollte ich bei meinem Antrag beachten?

    Hier gibt es einige nützliche Tipps: