Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/PP004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP004
Einreichungsdatum
Antragsteller

TheBug

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Innere Sicherheit„Innere Sicherheit“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Verschärfung des Waffenrechts ist unsinnig und wird nur für Probleme sorgen, ohne mehr Sicherheit zu schaffen.
Schlagworte Messer, Waffenrecht, Sicherheit, Anschlag
Datum der letzten Änderung 13.09.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Keine Verschärfung des Waffenrechts

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, nachstehendes Positionspapier unter dem Titel “Keine Verschärfung des Waffenrechts” anzunehmen:

In der Folge des Anschlags in Solingen hat die Bundesinnenministerin einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt, mit denen Besitz und Nutzung von Messern eingeschränkt werden sollen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf grundsätzlich ab.
Es handelt sich hier um Symbolpolitik, die keine positive Wirkung auf die Sicherheit hat, aber normale Bürger deutlich einschränkt, bzw. ohne böse Absicht der Bürger zu Kriminellen macht.

Die Gründe für unsere Ablehnung sind:
1. Das vom Attentäter eingesetzte Messer hätte dieser auch nach der bisherigen Gesetzeslage nicht bei sich führen dürfen. Eine Verschärfung der Gesetzeslage hätte hier nichts bringen können. Lediglich eine Sicherheitskontrolle aller Besucher hätte dieses Messer finden können, wobei die Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit einer Komplettkontrolle in Frage zu stellen ist.

2. Die Änderung schafft deutliche Rechtsunsicherheit. Es werden zwar Ausnahmen für ein "berechtigtes Interesse" benannt, deren klare Abgrenzung wird in der Praxis aber schwierig sein. Beispielsweise sind Ausnahmen für Gewerbetreibende vorgesehen, also z.B. den Essensverkauf auf Volksfesten. Damit stellt sich direkt die Frage, ob dies auch Vereine einschließt, die z.B. Verkaufsstände auf Volksfesten betreiben.

3. Nicht nachvollziehbare Einschränkungen ergeben sich durch das Totalverbot von Messern in der Bahn. Damit wird es unmöglich z.B. als Rucksacktourist mit der Bahn zu reisen, wenn man unterwegs selber Essen zubereiten möchte. Eine viel friedfertigere Tätigkeit, die durch diese Gesetzesverschärfung verboten wird, kann man sich kaum vorstellen.

4. Das Streichen einer maximalen Klingenlänge, ab der Messer erst von den Einschränkungen betroffen sind, führt zu massiven Problemen bei der Abgrenzung. Damit fallen auch einige Werkzeuge unter die Definition eines Messers, ähnlich wie das bisher schon der Fall war mit den einfachen Teppichmessern mit Abbrechklinge, die als (für das Führen verbotene) Einhandmesser eingestuft werden.

5. Das Totalverbot von Springmessern macht den bloßen Besitz strafbar. Da auch einige Werkzeuge der technischen Beschreibung entsprechen oder nahe kommen, ergeben sich hier diverse rechtliche Unsicherheiten. Jedes Logistikzentrum dürfte dadurch zum illegalen Waffenlager werden.

Das Waffenrecht wurde in den letzten Jahren immer wieder als Reaktion auf Gewalttaten verschärft, ohne jemals eine ordentliche Evaluierung vorzunehmen, um die Wirksamkeit dieser Änderungen zu überprüfen. Insbesondere wurde auch im Vorfeld nie betrachtet, ob die vorgenommenen Verschärfungen denn tatsächlich die jeweilige Tat hätten verhindern, oder wenigstens abmildern können. Tatsächlich war es in vielen Fällen so, dass die bestehende Gesetzeslage von den zuständigen Behörden nicht umgesetzt worden ist. Weitere Verschärfungen könnten also nur dann irgend eine Wirkung entfalten, wenn auch sichergestellt wird, dass die gültige rechtliche Lage in der Realität durchgesetzt wird.

Wir fordern das Bundesinnenministerium auf, ernsthafte Lösungen anzugehen, statt zusätzliche Probleme durch unlogische Gesetzesverschärfungen zu produzieren.

Antragsbegründung

Mit unschöner Regelmäßigkeit werden Gewalttaten die viel Aufsehen erregen zu Gesetzesverschärfungen benutzt, die zwar keine positive Wirkung auf die Sicherheit haben, aber unbescholtene Bürger einschränken, oder sogar mit ihren unlogischen Konsequenzen kriminalisieren. Das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung ist ein typisches Beispiel dafür.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: -
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Zuständige AG

Dieser Antrag wurde von einer Arbeitsgruppe der Piratenpartei entwickelt: AG Waffenrecht