AG Bedingungsloses Grundeinkommen/Stoffsammlung
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Bausteine
- 2 Präferenzen der AG-Mitglieder
- 3 Argumente
- 3.1 Form des Transfers
- 3.1.1 A) Echtes Grundeinkommen (Sozialdividende)
- 3.1.2 B) Unechtes Grundeinkommen (Negative Einkommensteuer)
- 3.1.3 AB) Basiseinkommen auf Antrag = Negative Einkommensteuer mit Steuervorschuss
- 3.1.4 C) Partielles Grundeinkommen; also zunächst unter Existenzminium, bei Bedürftigkeit Zusatzleistungen
- 3.1.5 D) Betrag für Minderjährige wird anteilig an die Eltern und in einen Fonds mit Bereitstellung zur Volljährigkeit ausgezahlt
- 3.2 Personenkreis
- 3.2.1 A) Alle Einwohner (unabhängig der Staatsbürgerschaft)
- 3.2.2 B) Alle Einwohner, abhängig von Anspruchsvoraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Erwerbsarbeit in der Vergangenheit)
- 3.2.3 C) Alle Staatsbürger, unabhängig des Wohnsitzes
- 3.2.4 AC) Alle Einwohner und alle im In- und Ausland lebenden Staatsbürger
- 3.2.5 BC) Staatsbürger voraussetzungslos, ausländische Einwohner unter Voraussetzungen (Mindestaufenthaltsdauer, Anrechnungsjahre in der Sozialversicherung)
- 3.2.6 D) Alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Inland
- 3.2.7 E) Alle EWR-Bürger (oder Nicht-EWR-Bürger mit Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis) mit Hauptwohnsitz in Deutschland
- 3.2.8 G) ...
- 3.3 Höhe des Transfers
- 3.3.1 A) Indexberechnung (Armutsrisikogrenze: 880€ [2006] 781€ [2005])
- 3.3.2 B) Steuerrechtlich: 652€ (2009)
- 3.3.3 C) Pfändungsfreigrenze: 930€ (2009)
- 3.3.4 D) Warenkorb
- 3.3.5 E) umfassende kostenlose Infrakstrukturleistungen
- 3.3.6 F) Politisch festgesetzter Betrag
- 3.3.7 G) Verteilung des Ertrags aus einer politisch festgelegten Steuer
- 3.3.8 H) statistischer Ansatz (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wie heute bei Hartz IV)
- 3.3.9 I) ...
- 3.4 Hauptsächliche Finanzierungsquelle
- 3.4.1 A) Einkommenssteuer allgemein
- 3.4.2 A1) Einkommenssteuer progressiv
- 3.4.3 A2) Einkommenssteuer Flat-Tax
- 3.4.4 A3) andere Gewinnsteuern
- 3.4.5 B) Umsatzsteuer allgemein
- 3.4.6 B1) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz)
- 3.4.7 B2) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz, Luxusgüter)
- 3.4.8 B3) Umsatzsteuer
- 3.4.9 C1) Wegfall Ehegattensplitting
- 3.4.10 C2) Wegfall Subventionen
- 3.4.11 D) Erbschaftssteuer
- 3.4.12 E) Bodenwertsteuer
- 3.4.13 F) Liquiditätsgebühr
- 3.1 Form des Transfers
- 4 Diskussion
Bausteine
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Form des Transfers
- A) Echtes Grundeinkommen (Sozialdividende)
- B) Unechtes Grundeinkommen (Negative Einkommensteuer)
- AB) BGE mit Flattax, das auf Antrag vorab ausbezahlt wird = Negative Einkommensteuer mit Möglichkeit des Steuervorschusses
- C) Partielles Grundeinkommen; also zunächst unter Existenzminimum, bei Bedürftigkeit bliebe z. B. ein Wohngeldantrag (weniger kompliziert als ALG II)
- D) Betrag für Minderjährige wird anteilig an die Eltern und in einen Fonds mit Bereitstellung zur Volljährigkeit ausgezahlt.
- E) Während einer Einführungsphase gibt es ein von Jahr zu Jahr wachsendes partielles Grundeinkommen, bis zur gewünschten Höhe. Bis zum Erreichen der gewünschten Höhe bleiben herkömmliche soziale Sicherungen bestehen.
- F) …
Personenkreis
- A) Alle Einwohner (unabhängig von der Staatsbürgerschaft)
- B) Alle Einwohner, abhängig von Anspruchsvoraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Erwerbsarbeit in der Vergangenheit)
- C) Alle Staatsbürger, unabhängig vom Wohnsitz
- D) Alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Inland
- AC) Alle Einwohner und alle im In- und Ausland lebenden Staatsbürger
- BC) Staatsbürger voraussetzungslos, ausländische Einwohner unter Voraussetzungen (Mindestaufenthaltsdauer, Anrechnungsjahre in der Sozialversicherung)
- E) Alle EWR-Bürger (oder Nicht-EWR-Bürger mit Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis) mit Hauptwohnsitz in Deutschland
- F) Personen, die keinen Anspruch auf BGE haben, erhalten u. U. einen vergleichbaren Steuerfreibetrag oder ggf. entsprechende Sozialhilfe.
- G) …
Anmerkung: Über Leistungen an EU-Bürger und die damit verbundenen eventuellen Änderungen am EG-Vertrag würde ich separat diskutieren. Im Fall b) und d) müsste man nach heutiger Rechtslage aus EU-rechtlichen Gründen vermutlich auch EU-Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland das BGE zugestehen (nach Art. 12 EG-Vertrag).--Torben 01:49, 22. Oktober 2009 (CET)
Höhe des Transfers
- A) Indexberechnung (Armutsrisikogrenze: 880 € (2006), 781 € (2005))
- B) Steuerrechtlich: 652 € (2009)
- C) Pfändungsfreigrenze: 930 € (2009)
- D) Warenkorb
- E) Umfassende kostenlose Infrastrukturleistungen
- F) Politisch festgesetzter Betrag
- G) Verteilung des Ertrags aus einer politisch festgelegten Steuer
- H) Statistischer Ansatz (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wie heute bei Hartz IV)
- I) (…)
Hauptsächliche Finanzierungsquelle
- A1) Einkommenssteuer progressiv
- A2) Einkommenssteuer Flat-Tax
- A3) Andere Gewinnsteuern
- B1) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz)
- B2) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz, Luxusgüter)
- B3) Umsatzsteuer fix
- C1) Wegfall Ehegattensplitting
- C2) Wegfall Subventionen
- D) Erbschaftssteuer
- E) Bodenwertsteuer
- F) Liquiditätsgebühr
- G) Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer
- H) …
Präferenzen der AG-Mitglieder
Name | Form | Personenkreis | Höhe | Finanzierung | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
A1 | A2 | A3 | B1 | B2 | B3 | C1 | C2 | D | E | F | G | ||||
Johannesponader | AB,E | BC,F | A | x | x | x | x | x | x | x | |||||
Boris Turovskiy | A,D | D | A | ||||||||||||
Flexi | A,D | D | A | ||||||||||||
Ron | A,E | E | A,C,D | x | x | x | x | x | x | ||||||
Frank | A,D | D | A | x | x | x | x | ||||||||
du... |
Argumente
Achtung: Hier bitte nur Argumente archivieren - die zumindest einmal in der Mailingliste oder einer Mumble-Konferenz diskutiert wurden. Bitte hier nicht diskutieren. Argumente und Gegenargumente haben gleichberechtigt Platz unter Pro und Contra. Eine Bewertung der Argumente nach ihrer Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft findet später statt.
Form des Transfers
A) Echtes Grundeinkommen (Sozialdividende)
Pro
Contra
B) Unechtes Grundeinkommen (Negative Einkommensteuer)
Pro
Contra
AB) Basiseinkommen auf Antrag = Negative Einkommensteuer mit Steuervorschuss
Pro
- Eine negative Einkommenssteuer in Verbindung mit einem Basiseinkommen (auf Antrag ausbezahlt) ermöglicht eine progressive Besteuerung trotz Flattax ab dem ersten verdienten Euro. Dies bringt die unter Pro Flattax angeführten Vorteile mit sich (anonymisierte Einreichung/Abrechnung von einzelnen Einkommensvorfällen (Datensparsamkeit!), unabhängig von einem vorgegebenen Besteuerungszeitraum, Verwaltungsvereinachung).--Johannesponader 11:09, 16. Jan. 2011 (CET)
- Eine Auszahlung auf Wunsch macht die Negative Einkommenssteuer für alle, die es in Anspruch nehmen, zu einem echten BGE. Sofern sich allerdings eine positive Steuerschuld ergibt, ist die Steuerrückzahlung angemessen zu verzinsen. Wer genug eigenes Einkommen hat, kann auf die Auszahlung verzichten und das Basiseinkommen als Steuerfreibetrag geltend machen. So wird vermieden, dass große Summen von "nicht benötigtem" Basiseinkommen ausgezahlt werden, um anschließend nach der Steuerberechnung wieder zurückgefordert zu werden, wodurch sich die Geldmenge durch die verzögerte Abrechnung enorm erhöhen würde. --Johannesponader 19:40, 15. Jan. 2011 (CET)
Contra
C) Partielles Grundeinkommen; also zunächst unter Existenzminium, bei Bedürftigkeit Zusatzleistungen
Pro
Contra
D) Betrag für Minderjährige wird anteilig an die Eltern und in einen Fonds mit Bereitstellung zur Volljährigkeit ausgezahlt
Pro
Contra
Personenkreis
A) Alle Einwohner (unabhängig der Staatsbürgerschaft)
Pro
Contra
B) Alle Einwohner, abhängig von Anspruchsvoraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Erwerbsarbeit in der Vergangenheit)
Pro
Contra
C) Alle Staatsbürger, unabhängig des Wohnsitzes
Pro
- Das BGE muss auch bei einer Ausbildung, beruflichen Betätigung, Auszeit/Sabbatical, ehrenamtlichen Tätigkeit etc. im Ausland weitergezahlt werden. Andernalls würde der Verbleib im Land ohne Grund gegenüber der Auslandserfahrung subventioniert. Gerade Studierende, aber auch Arbeitnehmer, Selbständige, Kreative können durch einen Auenthalt im Ausland wesentlich zu kulturellem Austausch, eigener Qualifizierung und Völkerverständigung beitragen. --Johannesponader 19:50, 15. Jan. 2011 (CET)
- Wenn das BGE wirklich bedingungslos ist, darf es nicht an die Bedingung des Aufenthaltsorts gekoppelt sein. --Johannesponader 19:50, 15. Jan. 2011 (CET)
- Wenn die Bedingung des Aufenthaltsorts besteht, muss dieser ggf. erhoben oder gar überwacht werden. Eine freiwillige Angabe ohne Kontrolle verleitet zum Missbrauch (Person hält sich im Ausland auf, verschweigt dies aber). Kontrolle, Überwachung und Erhebung des Aufenthaltsorts widersprechen aber unseren Grundsätzen der Datensparsamkeit und der würdevollen Selbstbestimmung. --Johannesponader 19:50, 15. Jan. 2011 (CET)
Contra
AC) Alle Einwohner und alle im In- und Ausland lebenden Staatsbürger
Pro
Contra
BC) Staatsbürger voraussetzungslos, ausländische Einwohner unter Voraussetzungen (Mindestaufenthaltsdauer, Anrechnungsjahre in der Sozialversicherung)
Pro
Contra
D) Alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Inland
Pro
Contra
E) Alle EWR-Bürger (oder Nicht-EWR-Bürger mit Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis) mit Hauptwohnsitz in Deutschland
F)
Pro
Contra
G) ...
Pro
Contra
Höhe des Transfers
A) Indexberechnung (Armutsrisikogrenze: 880€ [2006] 781€ [2005])
Pro
Contra
B) Steuerrechtlich: 652€ (2009)
Pro
Contra
C) Pfändungsfreigrenze: 930€ (2009)
Pro
Contra
D) Warenkorb
Pro
Contra
E) umfassende kostenlose Infrakstrukturleistungen
Pro
Contra
F) Politisch festgesetzter Betrag
Pro
Contra
G) Verteilung des Ertrags aus einer politisch festgelegten Steuer
Pro
Contra
H) statistischer Ansatz (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, wie heute bei Hartz IV)
Pro
Contra
I) ...
Pro
Contra
Hauptsächliche Finanzierungsquelle
A) Einkommenssteuer allgemein
Pro
Contra
A1) Einkommenssteuer progressiv
Pro
Contra
A2) Einkommenssteuer Flat-Tax
Pro
- Die Flattax ermöglicht eine anonymisierte Einreichung/Abrechnung von einzelnen Einkommensvorfällen (Datensparsamkeit!)--Johannesponader 10:46, 16. Jan. 2011 (CET)
- Die Einreichung ist unabhängig von einem Besteuerungszeitraum (Jahreszeitraum o. ä.). Daher stellt dies neben der Möglichkeit der Anonymisierung eine wesentliche Verwaltungsvereinachung dar.--Johannesponader 10:46, 16. Jan. 2011 (CET)
Contra
A3) andere Gewinnsteuern
Pro
Contra
B) Umsatzsteuer allgemein
Pro
Contra
B1) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz)
Pro
Contra
B2) Umsatzsteuer differenziert (Grundkonsum, normaler Satz, Luxusgüter)
Pro
Contra
B3) Umsatzsteuer
Pro
Contra
C1) Wegfall Ehegattensplitting
Pro
Contra
C2) Wegfall Subventionen
Pro
Contra
D) Erbschaftssteuer
Pro
Contra
E) Bodenwertsteuer
Pro
Contra
F) Liquiditätsgebühr
Pro
Contra
===G) ...
Diskussion
Die Benennung eines Betrages ist möglicherweise gar nicht nötig. Sollte eines Tages ein Bürgergeld eingeführt werden, wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in mehreren Schritten passieren. Zunächst müsste es einen Testlauf mit einem kleinen Betrag geben. Die bisherigen Sozialleistungen gäbe es dann parallel und der Testbetrag würde u. U. auf diese angerechnet. Zudem müssten hunderttausende Beamte Schritt für Schritt andere Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen.
In dieser Übergangsphase wird es diverse neue Erkenntnisse geben, die alte Beratungen hinsichtlich des Betrages wahrscheinlich überflüssig machen. Eventuell zeigt sich bereits bei einem Bürgergeld von z. B. 500 Euro, dass einerseits fast alle Bezieher, selbst die vorher arbeitslosen, diesen Betrag durch einige Stunden Arbeit aufstocken, da ehemalge Vollzeitarbeitnehmer zu Teilzeitarbeitnehmern geworden sind, und anderseits seitens der staatlichen Finanzen die Grenze des Machbaren erreicht ist. Dieses Szenario ist sogar sehr wahrscheinlich.
Es sollte daher diskutiert werden, ob im Programm der Piraten nicht ein großzügiger Von-Bis-Betrag gefordert werden sollte, etwa 300 bis 1200 Euro, der in einem Testlauf bei einem Start von z. B. 50 Euro um 10 Euro monatlich erhöht wird, um die Auswirkungen genau untersuchen zu können. Anhand der jetzigen Steuer- oder Pfändungsfreigrenze lässt sich nämlich kein volkswirtschaftlich sinnvoller Betrag ermitteln. Es wäre geradezu dilettantisch, einen solchen Betrag zur Grundlage zu nehmen.
Denn es darf nicht vergessen werden, dass mit einem Bürgergeld in das Arbeit-Freizeit-Gleichgewicht eingegriffen wird. Neben den Aspekten des Bürokratieabbaus und der sozialen Sicherung muss es beim Bürgergeld auch darum gehen, eine sinnvolle Aufteilung der Arbeit zu ermöglichen und zwar in der Form, dass sich bei den jetzigen Vollzeitarbeitnehmern eine höhere Freizeitpräferenz ergibt, die sich zugunsten der Selbstverwirklichung, der Familie oder sozialen Zwecken auswirkt, jedoch andererseits dennoch einen gewissen Anreiz zur Arbeit zu erhalten, insbesondere für diejenigen, die nach dem alten Modell arbeitslos geblieben sind. Da es sich hier um ein Gleichgewicht handelt, kann nur eine langsame Anpassung die optimale Höhe des Bürgergeldes aufzeigen.
Ebenso wird es erforderlich sein, dass sich die Menschen an das Bürgergeld gewöhnen. Gerade bei den bisher eher gering entlohnten Tätigkeiten ist mit einem starken Anstieg der Löhne zu rechnen (der Pianoschlepper wird im Durchschnitt etwas weniger arbeiten, was bedeutet: Angebot sinkt, Preise steigen), während die Löhne bisher eher hochpreisiger Arbeiten möglicherweise leicht sinken werden. Dies schlägt auch auf die Produktpreise durch. Da sich der Preis eines Produkts meist aus vielen Bestandteilen zusammensetzt, von denen ein Großteil von den Veränderungen durch das Bürgergeld betroffen sein wird, ist noch nicht abzusehen, wie sich das Preisgefüge (und auch die Gesellschaft) neu ordnet. Dies spricht daher auch für eine langsame Anpassung.
Finanzierung (alte Auflistung)
- a) Solidarisch / Einkommensteuer
- b) Reine Konsumbesteuerung (FairTax)
- c) Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Börsen-USt.
- d) Automatic Payment Transaction Tax (APT-Steuer)
- e) Negative Einkommenssteuer, wird gezahlt vom Finanzamt, ersetzt Hartz-IV und andere Grundsicherungsleistungen, benutzt den frei werdenden Etat plus den Zugewinn aus vermindertem Verwaltungsaufkommen. Voraussichtlich kostenneutral.
- f) Konsumsteuer, Einkommensteuer auf sehr hohe Einkommen aus Arbeit, hohe Kapitalertragssteuer (mind. 55%), Börsenumsatzsteuer, niedrige Körperschaftsteuer auf nicht reinvestierte Gewinne
- g) Tobin-Steuer auf Devisengeschäfte: Tobin-Steuer
Bei der Finanzierung muss unbedingt bedacht werden, dass bereits das Grundeinkommen selbst eine Anreizverschiebung zugunsten der Freizeit und zulasten der Arbeit bewirkt. Eine Einkommensteuer zur Finanzierung hätte noch einmal eine exakt identische Wirkungsrichtung. Dies ist aus folgendem Grund äußerst gefährlich: Wird die vorhandene Arbeit durch das Grundeinkommen nicht bloß neu aufgeteilt (durch einen geringeren Anteil an Vollzeitarbeit und einen höheren Anteil an Teilzeitarbeit), sondern sinkt die geleistete Arbeit insgesamt, führt dies zu einer Schwächung der Volkswirtschaft, die dann wiederum möglicherweise nicht mehr stark genug ist, die Finanzierung des Grundeinkommens zu schultern. Die Kombination Grundeinkommen und Einkommensteuer bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung.
Eine reine Konsumbesteuerung dagegen hätte den Vorteil, dass sie in Kombination mit dem Grundeinkommen geeignet ist, die Lagergrenzen von links und rechts zu überwinden und mit Unterstützung der bürgerlichen Sozialdemokraten, einem Teil der Grünen, den Liberalen, den gemäßigt-konservativen Kräften und auch vielen Unternehmern zu rechnen wäre. Da nur ein umfassender Konsens die Kräfte freisetzen kann, die für einen Paradigmenwechsel wie das Grundeinkommen nötig sind, sollte das Modell der reinen (oder überwiegenden) Konsumbesteuerung intensiv diskutiert werden. Einzige damit dennoch in Einklang zu bringende einkommensbezogene Steuer wäre wohl eine einfach gehaltene Erbschaftssteuer (z. B. 35% auf den 500.000 Euro übersteigenden Teil), da diese nicht arbeitsanreizhemmend wirkt und damit zumindest auf diese Wirkungsrichtung bezogen nicht schädlich ist (es bleiben lediglich die Probleme, die es jetzt schon gibt: Kapitalflucht und Wertbemessungsprobleme bei Unternehmen; da diese Probleme jedoch jetzt bereits bestehen und gehändelt werden, können sie aus dieser Betrachtung ausgenommen werden).
Körperschaftssteuer schlägt voll auf die Endpreise durch und ist bereits jetzt überflüssig und könnte, ohne damit - wie viele denken - den Unternehmen etwas zu schenken, bereits jetzt abgeschafft und rechnerisch in eine Umsatzsteuer überführt werden. Sie ist daher zur Finanzierung des Grundeinkommens ungeeignet. Götz Werner erklärt in seinem Buch detailliert, wieso dies so ist. Auch eine Kapitalertragssteuer ist kritisch zu sehen, da es durchaus intensive Arbeit erfordert, Kapital so anzulegen und umzuschichten, dass es einen hohen Ertrag liefert. Die Tätigkeit ist volkswirtschaftlich auch erwünscht! Somit ist auch eine Kapitalertragssteuer eine Einkommensteuer. Bei Bestehen eines Grundeinkommens sollte Arbeit aber gerade nicht besteuert werden. Vielmehr sollte es sich ein vermögender Mensch sehrwohl zur Arbeit machen dürfen, sein Kapital klug anzulegen. Die Gewinne teilt er - über die Umsatzsteuer - mit der Gemeinschaft, sobald er sie zur Erhaltung seines Lebensstandards verwendet. Sind seine Kapitalgewinne sehr hoch, wird er auch Luxusartikel kaufen, die einer Luxusumsatzsteuer (beim Modell der reinen Konsumbesteuerung sehr wichtig!) unterliegen könnten.
Verwaltung
- a) Bundesbank / Bügerkonto (Nummernkonto)
- b) Bundesbank / Hausbank
- c) Zentralbank / Hausbank
- d) Finanzamt
Die private Zentralbank ist das Letzte, das wir in dieses System einbeziehen sollten. Wenn diese Partei für Freiheit steht, sollte sie ein Konzept entwickeln, wie man sich der Zentralbank entledigt, denn sie ist es, die die dicksten Fäden in der Hand hält. Die Verwaltung muss in Volkes Hand liegen und somit zu 100% beim Staat.
Gegenmeinung: Die Zentralbanken sind durchaus vertrauenswürdige Institutionen und sind historisch entstanden, weil es zu Zeiten ohne unabhängige Zentralbanken immer wieder zu Missbräuchen (seitens des Staates) kam. Nichtsdestotrotz denke auch ich, dass es insofern keiner Änderung bedarf, dass für Sozialleistungen heutzutage der Staat zuständig ist und es auch beim neuen System bleiben kann. Dies spräche für das Finanzamt.
Gegen die Gegenmeinung ;-) : Die deutsche Zentralbank arbeitet mit der BaFin zusammen. Und welche Warnungen bzw. Gegenmaßnahmen von den beiden bzgl. der "Bankenkrise" ausgingen, ist ja bekannt. Ein Missbrauch ist in beiden Händen (Privat bzw. unabhängig und Staat) vorprogrammiert.
Sonderbedarfe
Bedingte Geld- oder Sachleistungen nach Sozialgesetzbuch
- Menschen mit Behinderung, Nachteilsausgleiche
- Schwere Krankheiten, die den Alltag einschränken
- In der Schwangerschaft
- (...)
Es widerspricht der Definition des Wortes "Grund" im Grundeinkommen, diese Spezialfälle auch über dieses Instrument zu regeln. Vielmehr sollte eine einzige Sozialbehörde erhalten bleiben, die solche Fälle individuell und bedarfsgerecht bearbeitet. Gerade das Beispiel Behinderungen (von denen es zahlreiche sehr verschiedene gibt) zeigt, dass eine bedarfsgerechte Ermittlung hier nötig bleibt. Behinderungen sollten daher beim Grundeinkommen im engeren Sinne nicht berücksichtigt werden.
Es sollte jedoch überlegt werden, das Elterngeld(*) zu erhalten (und dessen Auszahlung ebenfalls der einen dann noch bestehenden Sozialbehörde zuzuweisen), damit Eltern, die einen bestimmten Lebensstandard durch die Kombination aus Grundeinkommen und Arbeitseinkommen halten, nicht nach der Geburt des Kindes vom Existenzminimum leben müssen, sondern einen Betrag erhalten, der sich am gewohnten Einkommen orientiert, was wichtig ist, um individuellen laufenden Verpflichtungen, z. B. Ratenzahlungen, nachzukommen. Ein Pauschalaufschlag könnte dies nicht leisten.
Gleiches gilt für den Fall der Schwangerschaft. Hier könnte das Elterngeld ganz einfach schon 3-6 Monate vor der Entbindung beginnen. Auch hier sollte es keinen pauschalen Aufschlag auf das Grundeinkommen geben, da dies dazu führen würde, dass Menschen mit einem im Verhältnis zum Grundeinkommen relativ höheren Anteil an Arbeitseinkommen eher gehindert würden, Kinder zu bekommen, wenn sie laufenden Verpflichtungen nachkommen müssen, z. B. Tilgungsraten für ein Haus. Ein Einkommens-Ersatz (der selbstverständlich nach oben und unten limitiert ist und lediglich einen kleinen Abfederungskorridor zur Berücksichtigung der individuellen Situation darstellt), würde hier der Freiheit des Einzelnen eher gerecht werden.
(*) ...das sich auch als sehr wirksames Mittel erwiesen hat, die Väter stärker in die Erziehung einzubinden.
Steuerfinanzierte Sozialtransfers
- a) Diese sollen bis zur Höhe des BGE ersetzt werden
- b) Werden pauschalisiert über das BGE
Wegen der zu erwartenen Übergangsphase ist zunächst nur a) realistisch. Alle Sozialleistungen gäbe es weiterhin und das BGE wird auf diese angerechnet. Der Verwaltungsaufwand wird trotzdem stark abnehmen, da sich die vorhandene Arbeit gleichmäßiger auf die Menschen aufteilt und größtenteils nur friktionelle Arbeitslosigkeit (sog. Fluktuationsarbeitslosigkeit) übrig bleiben wird. Solange das BGE noch nicht hoch genug ist, erhalten diese Menschen weiterhin ergänzende Sozialleistungen.
Sozialversicherungssystem
- BGE als Basisrente, private Vorsorge möglich
- Arbeitslosenversicherung ist privat oder vorzugsweise über die Tarifparteien abzusichern
- Pflege ggf. über Mehrbedarfsregelungen zu organisieren
- Krankenversicherungsschutz soll jedem Bürger möglich sein, Details müssten in einer AG Gesundheit ausgearbeitet werden. s. Gesundheit
- Das HWWI schlägt die Ausgabe von Krankenversicherungs-Gutscheinen vor. Diese sollen vom Bürger bei einer Krankenkasse seiner Wahl eingelöst werden können.
Soziale, kulturelle und andere Infrastrukturen
- Bürgerbahn vs. Börsenbahn Verkehr#Bus_&_Bahn
- Grundversorgung muss Staatsaufgabe sein: Mobilität (Deutsche Bahn), Energie- und Wasserversorgung werden/bleiben 100% staatlich.