Solibekundung-Testfahrer

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Wir, die unterschreibenden Piraten, erklären uns mit den Testfahrern, die derzeit beim VW- und beim Audikonzern um ihre Rechte kämpfen, solidarisch. Die Testfahrer klagen auf Festanstellung beim VW- und Audikonzern, da sie in ihren Arbeitsverhältnissen ein Scheinwerksvertragsverhältnis sehen.

Argumente:

"Der größte Teil der Kläger arbeitet als Testfahrer bei FVV Fahrzeug-Versuch-Volke, die Prototypen für Audi steuern. Ein weiterer Teil der Kläger arbeitet als Techniker für Hofer-Getriebetechnik und testet für VW Vorserien-Bauteile. Ein kleiner Teil der Kläger arbeitet bei TVS Technische Versuchs- und Service und fährt Erprobungsmodelle für VW." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten http://www.wolfsburger-nachrichten.de/lokales/Wolfsburg/klage-gegen-vw-ehra-testfahrer-gehen-in-die-offensive-id1226409.html )

"Viele, die in Wolfsburg nicht im Werk untergekommen sind, deren Arbeitgeber gleichwohl im Auftrag von VW arbeiten, schauen neidisch rüber zu den Angestellten des Konzerns. An deren Löhnen und Bonuszahlungen entzünden sich immer wieder Diskussionen. Die Testfahrer und Techniker sind der festen Meinung, dass VW und Audi gegen geltendes Recht verstoßen haben, dass Scheinwerkverträge vorliegen und die Unternehmen sie deshalb einstellen müssen. „Den Vorwurf weisen wir klar zurück“, entgegnete VW gegenüber unserer Zeitung mit Verweis auf die „hohen sozialen Standards“ des Unternehmens." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)

"Stichtag aus Sicht von Anwalt Geffken ist der 1. Juli 2013, auf den die Klagen abheben. Zu diesem Zeitpunkt sei die Arbeit zwischen Testfahrern, Technikern und Angestellten von VW beziehungsweise Audi eng verzahnt gewesen. Die VW- und Audi-Mitarbeiter hätten direkte Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiter der Fremdfirmen gegeben, die wiederum Verbesserungsvorschläge gegeben haben sollen. Arbeitsmaterialien wie Werkzeuge von VW und Audi seien den Technikern zur Verfügung gestellt worden. Die Arbeitsplätze in Ehra der Mitarbeiter von Fremdfirmen und denen der VW-Angestellten seien nicht getrennt worden. Dies sei seit Jahren gängige Praxis gewesen – es lägen illegale Schweinwerkverträge vor, sagen sie." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)
-Das Erteilen direkter Arbeitsanweisungen stellt sowie die nicht vorhandene Trennung der Arbeitsplätze weisen darau hin, dass die Unternehmen die Werksvertragler wie eigene Mitarbeiter behandeln, nicht wie Mitarbeiter fremder Unternehmen.

"Geffken verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Mai dieses Jahres. Die Richter stellten fest: Richtet sich die Arbeitsleistung eines „Auftragnehmers“ nach den tagesaktuellen Anweisungen des „Auftraggebers“, so spricht dies gegen das Vorliegen eines Werk- oder Dienstvertrages und für eine Eingliederung in den Betrieb. Und Geffken ergänzt: „Entscheidend ist nicht, wie etwas auf dem Papier formuliert wurde, sondern entscheidend ist, wie es in der täglichen Praxis gelebt wurde“, stellt Geffken klar." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)

"Seit die Klagen erhoben wurden, würden die TVS, FVV und Hofer sowie Audi und VW nun versuchen gegenzusteuern, behaupten die Testfahrer und Techniker. Zum Beispiel ihre Tische wären nun mit Namensschildern gekennzeichnet, die sie als Mitarbeiter von Partnerfirmen ausweisen. Sie müssten Listen über benutzte Werkzeuge führen. Bei der täglichen Arbeit würden neue Mitarbeiter zwischen Testfahrer/Techniker und VW/Audi-Angestellte so zwischengeschaltet, dass es keinen direkten Kontakt mehr geben solle. „Das funktioniert im Alltag in Ehra alles gar nicht“, meint einer." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)
-Hier stellt sich die Frage, ob die Konzerne Mobbing betreiben.
-Offensichtlich ist den Konzernen bewusst, dass sie über Jahre gegen geltendes Recht verstoßen haben.

"Bei der Güteverhandlung am 29. Oktober erklärte ein Audi-Jurist zur Überraschung aller Anwesenden, dass eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ja vorliegen würde – also doch keine Schweinwerkverträge? „Audi hat sich mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn dann dürften die Betroffenen an ihren Arbeitsplätzen nicht diskriminiert werden und sie müssten den gleichen Lohn wie VW-Angestellte erhalten“, sagt Geffken." (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)
-Hier beweist zumindest der Audi-Jurist, dass sich der Konzern durchaus der kritischen Konstellation der Verträge bewusst ist.
-Arbeitnehmerüberlassung fällt unter das AÜG und bezieht sich somit nicht auf Werksverträge sondern auf Leiharbeit. Somit liegen absolut unklare Arbeitsvertragskonstellationen für die betroffenen Testfahrer vor.

"Ein Vertrauensmann der IG Metall, der nach eigener Aussage als VW-Angestellter in der Forschung und Entwicklung arbeitet, sagte beim Gespräch: „Die Forderungen der Testfahrer und Techniker genießen große Sympathien in der Stammbelegschaft. Viele haben Familienangehörige, die ebenfalls in solchen prekären Bereichen für VW arbeiten.“ (Quelle: Wolfsburger Nachrichten)
-Hier wird unterstrichen, dass der Skandal größer ist, als bisher öffentlich bekannt ist.

"„Der Betriebsrat bei VW musste nicht erst durch die Berichte über Werkverträge bei Daimler oder die Klage des Herrn Geffken auf Werkverträge aufmerksam gemacht werden. Wir haben lange vorher, zum Beispiel auf der Betriebsversammlung im September 2012, also schon im vergangenen Jahr das Thema angesprochen. Den Vorwurf, der Betriebsrat setze sich nicht für die Beschäftigten ein, weisen wir entschieden zurück. Bis heute hat sich keiner der betroffenen Kollegen an den Betriebsrat gewandt. Man kann aber nur die Fälle derjenigen prüfen, die sich melden. All denjenigen, die sich bei uns melden, helfen wir auch.“ (Quelle: Wolfsburger Nachrichten: http://www.wolfsburger-nachrichten.de/lokales/Wolfsburg/wir-weisen-die-vorwuerfe-klar-zurueck-id1226413.html )
-Auch der Betriebsrat des VW-Konzerns ist sich also der Prekärität der Lage bewusst, handelt aber nicht selbststätig, sondern nur, wenn man ihn darauf anspricht. Auch dieses fragwürdige Verhalten gehört auf den Prüfstand.

Die Ausschnitte aus dem Artikel der Wolfsburger Nachrichten stammen vom 14.11.2014

Rechtsgutachten:

Ein Rechtsgutachten (12 Seiten) des in den Fall involvierten Rechtsanwalts Geffken, der die Testfahrer vertritt, gibt es auch hier zum Download: http://www.leakleiharbeit.de/klagen-gegen-vw/rechtsgutachten-dr-geffken/

Unsere Solidaritätsbekundung:

Wir, die unterschreibenden Mitglieder der Piratenpartei, erklären uns hiermit mit den Testfahrern solidarisch. Wir Piraten setzen uns gegen jede Form von Ausbeutung ein. Hier wird - sogar nach Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Mai 2013), auf dessen Entscheidung in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall RA Geffken verweist - geltendes Recht umgangen. Wir betrachten solche Zustände in Arbeitsverhältnissen als unwürdig. Diese Arbeitsvertragskonstellationen schaffen für die betroffenen Arbeitnehmer unhaltbare Unsicherheiten, gegen die wir uns aussprechen. Auch hat es unter den Betroffenen bereits Todesfälle durch Unfälle während der Ausübung ihres Berufs gegeben. Sie machen eine gefährliche Arbeit zugunsten der Endverbraucher, also der Bürger. Die Autos, die sie testen, haben noch keine Sicherheitsabnahmen wie zum Beispiel durch den TÜV oder ähnliches. Daher haben sie erst recht Anspruch auf eine faire Bezahlung und ein sicheres Arbeitsverhältnis. Wir Piraten setzen uns für Equal Pay, also gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, genau so ein wie für gleiches Recht für alle. Daher fordern auch wir die Festanstellung der Testfahrer bei VW oder AUDI, um die Ungleichheiten in der Bezahlung gegenüber der Stammbelegschaft sowie die Unsicherheiten in den Arbeitsverhältnissen zu beseitigen.

Initiator: Thomas Matzka
Squad: "LepreAv - Leiharbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse" http://wiki.piratenpartei.de/BE:Squads/LepreAv

Unterschriften: