SN:Treffen/Landesparteitag/2013.2/Wahlprogramm

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Inhaltsverzeichnis

WP001

Antragsteller: Rainer Sinn

Zugang zu Kulturgütern

Modul 1: Teilnahme am kulturellen Leben für alle

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst barrierefrei gestaltet werden und verstärkt Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.

Modul 2: Jugendschutz

Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch Computerspiele.

Modul 3: eSport-Vereine anerkennen

Immer mehr Gamer organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.

Modul 4: Gegen die Stigmatisierung von eSport und Computerspielen als „Killerspiele“

Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise sowohl Jugendliche und Erwachsene, die ihrem Hobby nachgehen, als auch professionelle eSportler. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter.

Nicht populistische Verbote, sondern präventive Maßnahmen stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.

Modul 5: Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.

Modul 6: Digitalisierung von Büchern

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

WP - 002 Neues Sitzzuteilungsverfahren für den Landtag nach Sainte-Laguë/Schepers

Antragsteller: Rainer Sinn

Antragstext:

In Sachsen soll das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers eingesetzt werden.

Begründung:

"Der deutsche Physiker Hans Schepers, seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages, schlug 1980 eine Modifikation des Verfahrens nach d’Hondt vor, um die Benachteiligung kleinerer Parteien bei diesem Verfahren zu vermeiden. Das von Schepers vorgeschlagene Verfahren kommt mit einer anderen Berechnungsmethode zu identischen Ergebnissen wie das 1912 von dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë entwickelte Verfahren. Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. Seit 2009 wird auch bei Bundestags- und Europawahlen die Sitzzuteilung nach diesem Verfahren berechnet.[..]Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers beseitigt Paradoxien, die bei der Sitzzuteilung nach Hare/Niemeyer auftreten können." Quelle: [1]

WP 003- Digitale Gesellschaft- Depublizieren wieder abschaffen

Antragsteller: Rainer Sinn

Antragstext:

Die Piraten Sachsen sprechen sich gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können.

Die Piraten Sachsen setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus immer noch enthalten ist.

Begründung:

Die öffentlich rechtlichen Gebührenanstalten rechtfertigen ihre ihre Pflicht der Zahlung von Gebühren mit den Möglichkeiten des Rundfunkes in den neuen Medien und der Erfüllung ihres Auftrages. Dabei sollen sich auch an die Gewohnheiten dieses Netzes anpassen und ihre Beiträge dauerhaft verfügbar machen. Es besteht kein Grund dies zu verhindern. Angebote der privaten Fernsehesender werden trotz ständiger Verfügbarkeit in Videotheken und Onlinestreamdiensten weiterhin geschaut.

WP 004 Sächsisches Mindestlohnmodell

Antragsteller: Rainer Sinn

Antragstext:

Die Piraten in Sachsen fordern die Einführung des unten stehenden Mindestlohnmodells für die öffentlichen Stellen in Sachsen und und die Einhaltung bei Vergabe öffentlicher Auftrage an private Firmen.

Begründung:

Die Piraten sehen dies als nötigen Eingriff in die Tarifautonomie, um einen sozial gerechten Lohn einzuführen, der die Mitarbeiter vor Lohndumping und modernen Formen der Ausbeutung schützt. Das Gesetz führt eine Lohnuntergrenze ein, welche von einer Kommission festgelegt wird, eine Unterschreitung ist dabei nicht möglich.

Vorschlag unter Vorschlag Mindestlohngesetz einsehbar

WP 005 Migrationspolitik: Für die Teilhabe aller Menschen

Antragsteller: Katrin Hallmann

Antragstext:

Der Landesparteitag der Piratenpartei Sachsen möge den folgenden Text modular abstimmen und an entsprechender Stelle im Wahlprogramm (Bereich "Migration und Integration") einfügen:

Migrationspolitik: Für die Teilhabe aller Menschen

(Modul 1) Präambel

Die PIRATEN Sachsen schätzen unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt verschiedener Menschen lebt.

Migrationspolitik handelt von Menschen. Darum muss die Politik so gestaltet sein, dass sie auf die Erwartungen und Probleme der Betroffenen eingeht. Migrantinnen und Migranten sollen in alle Prozesse eingebunden sein, die ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten betreffen.


(Modul 2) Für die Teilhabe aller Menschen

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein - unabhängig von ihrer Herkunft.

Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, Einfluss nehmen kann.

Darum fordern wir, dass sich Sachsen für eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger einsetzt, entsprechend dem für EU-Bürger.

Auch die Beteiligung an weiteren politischen Prozessen, zum Beispiel Volksbegehren, -initiativen und -entscheiden, sowie das Einbringen und Unterzeichnen von Petitionen, soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich sein.

Desweiteren setzen wir uns für die Stärkung von demokratisch gewählten, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten kommunalen Migrantenvertretungen ein.

Migrantinnen und Migranten sowie ihre Vertretungen sollen in alle politischen Prozesse, die sie betreffen, eingebunden werden und mitspracheberechtigt sein.


(Modul 3) Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Um den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der sächsischen Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Formulare und Webseiten der Behörden, sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten in interkultureller Kompetenz.

Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung eingehen können, soll sich die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden.

Wir wollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.


(Modul 4) Projektförderung

Die Förderung von Akzeptanz vielfältiger Menschen und die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Unterstützung dieser Aufgabe sind ausreichende finanzielle Mittel bereit zu stellen. 


(Modul 5) Gemeinsames Lernen

Wir setzen uns für ein gemeinsames Lernen von Kindern mit verschiedenen sozialen Hintergründen ein. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Lernenden soll mit Achtung begegnet werden. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache ist auch Mehrsprachigkeit ein Wert, den es zu fördern gilt.

Es gehört zu gelungener Inklusion, wenn auch Migrantinnen und Migranten als Lehrkräfte tätig sind. Dies hilft Kindern ohne Migrationshintergrund, Migranten zu respektieren, und Kindern mit Migrationshintergrund, sich die Lehrkräfte als Vorbild zu nehmen.

Lehrkräfte müssen in ihrer Aus- und Weiterbildung sensibilisiert werden, wie sich ihre eigene Herkunft, Bildung und gesellschaftliche Position unbeabsichtigt auf ihren Unterricht und ihre Leistungsbewertungen auswirkt.

WP006 - Breitbandausbau

Antragsteller: ToRo

Antragstext:

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Punkt ins Wahlprogramm für 2014 auf zu nehmen.

Breitbandausbau

Wir sehen das Internet als einen ebenso wichtigen Teil unserer Infrastruktur wie etwa Wasser- und Stromversorgung. Aus diesem Grund muss beim Festnetzanschluss auf Technologien gebaut werden können, welche eine gleichberechtigte Grundlage für den Zugang zu dem Medium Internet bieten.
Die PIRATEN fordern für alle Haushalte die Möglichkeit der Breitband-Internetversorgung über das Festnetz, den Kabelanschluss oder Richtfunk, ohne Drosselung, anstatt der Fokussierung auf Mobilfunktechnologien in derzeit unterversorgten Gebieten, wie es mit dem LTE-Ausbau gelebte Praxis darstellt. Letztere bieten keine vergleichbare Leistung und Sicherheit, bedingt durch Volumenbegrenzungen, Empfangsschwierigkeiten und Funkzellenbelegung sowie mögliche, verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahmen.

Hintergrund:
Weder sind diese Anschlüsse technisch geeignet, noch kann durch die existierenden vertraglichen Regelungen von einem gleichwertigen Ersatz gesprochen werden.
Gängige Geschwindigkeitsdrosselungen bei Überschreitung eines gewissen Datenvolumens und das Sperren von ausgewählten Internetprotokollen stehen dem im Weg und stellen eine Wettbewerbsverzerrung dar. Dies lehnen die PIRATEN entschieden ab. Der Überwachung sowie dem Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen durch Funkzellenabfrage wird mit LTE weiter Tür und Tor geöffnet.
Der Kreis Vogtland und Mittelsachsen zeigen, dass durch Förderung und Mitwirkung von politischer Seite, der Netzausbau in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann. Dies stellen wir uns für ganz Sachsen vor.

Begründung:

Derzeit wird LTE als günstige Alternative zum Netzausbau verwendet, um sogenannte weiße Flecken zu versorgen. An diesen weißen Flecken ist üblicherweise kein DSL oder nur DSL Light verfügbar. Diese Lösung ist aber nur für den Provider günstig. Dabei wird mit großen Zahlen gelockt, wie 100mbit Download oder Sprüchen wie "Lichtgeschwindigkeit über Funk". Diese Zahlen sind allerdings an zu viele Faktoren gebunden, als das man sie versprechen dürfte.

  1. Funkzellenbelegung - Die Funkzellen haben ein Bandbreitenlimit und Verbindungslimit. Surfen Viele, steht weniger pro Person, bis gar kein Zugang mehr zur Verfügung.
  2. Empfang - In Städten wird eher das Netz mit 1800 und 2600Mhz verwendet und auf dem Land 800Mhz. Ersteres bietet gleiche Emfpangswerte wie UMTS und HSPA. Wie es damit innerhalb von Häuserschluchten und Gebäuden aussieht, wissen die meisten. Die 800Mhz-Frequenz kann z.B. durch Funkaudiotechnik gestört werden und ist außerdem für den Zweck in Verwendung, hohe Entfernungen zu überbrücken. Hohe Entfernung heißt hohe Nutzungsschwankungen, vor allem bei Versammlungen, Festen usw., womit wir wieder bei Punkt 1 wären.

Kommen wir zum vertraglichen Part. Dieser hinkt vor allem am Punkt der Trafficbegrenzung. Gehen wir von Idealbedingungen für LTE-Empfang aus und einem Download mit dieser Geschwindigkeit, also 100mbit, ist im derzeit größten, erschwinglichen Privatkundendatenpaket von 30GB, bereits nach 40 Minuten eine Drosselung vorgeschrieben, wodurch der Anschluss auf Werte gedrosselt wird, die von DSL weit entfernt sind. Diesen Anschluss z.B. für digitales Fernsehen zu nutzen oder einen Server zu betreiben, ist, wieder im Gegensatz zur Werbung, absolut illusorisch. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Nutzer- und Dienstepriorisierung in den Funkzellen. Inwiefern diese eingesetzt wird, können nur die Provider beantworten, sie widerspricht dabei aber grundsätzlich unserem Wunsch nach Netzneutralität. Die Funkzellenabfrage ist ein weiteres Thema. Bei Demonstationen, Gefahrguttransporten und ähnlichen Anlässen wird oft weiträumig der Funk auf Verdacht überwacht. Dies erleben wir z.B. jedes Jahr bei den Anti-Nazi-Demonstationen. Dies betrifft aber nicht nur Demonstranten, sondern alle Anwohner und Mobilfunknutzer im nahen Umfeld der Veranstaltung. Diese damit erhobenen Daten werden auf Vorrat gespeichert und damit jeder im Umkreis wohnende bzw. sich vor Ort bewegende Mensch unter Verdacht gestellt. Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab! Neben diesen Fakten sprechen auch Begrenzung von Elektrosmog (26. BImSchV - z.B. Leukämierisiko) und geringere Anfälligkeit für witterungsbedingte Störungen (von Sturm bis Sonneneruption) für (Erd-/Glasfaser-) Kabel.

WP007 - Inklusion

Antragsteller: Sandra Willer, Katrin Hallmann, Alexandra Brückner, Volker Müller

Antragstext:

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl unter dem neu zu schaffenden Punkt "Inklusion & Barrierefreiheit" folgendes aufzunehmen:

Wenn die Versammlung dies wünscht, kann sie den Antrag gern modular abstimmen.

Wahlprogramm Inklusion

Die PIRATEN Sachsen wollen allen Menschen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ihrer Umwelt selbstbestimmt ermöglichen. Inklusion bedeutet, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben sowohl an demokratischen Prozessen, als auch am gesellschaftlichen Leben barrierefrei teilzunehmen. Um dies zu ermöglichen muss ein grundlegendes Verständnis für die Vielfalt aller Mitmenschen in der Gesellschaft geschaffen werden.

Modul 1: Inklusives Schulsystem

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Vorraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die sächsischen Piraten setzen sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvoraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in Sachsen gesetzlich festgeschrieben werden.

Modul 2: Vermittlung von Gebärdensprache an Schulen

Wir setzen uns dafür ein, dass an Schulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache (DGS) wenigstens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden. Darüber hinaus sollen an Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen noch existierende Lücken in den Lehrplänen geschlossen und die DGS als Pflichtfach eingeführt werden.

Modul 3: Direktes flächendeckendes barrierefreies Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk

Wir setzen uns für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien direkten Notruf- und Informationssystems per Mobilfunk ein. Das aktuelle Prozedere des Sendens einer SMS an den Mobilfunkanbieter, die dann in ein Fax umgewandelt wird, entspricht nicht dem Anspruch der modernen Technik und dem potentiellen Bedarf für Rückfragen.

Quelle: http://www.vdk.de/sachsen/pages/behinderung/65570/notruffax_und_sms

Modul 4: Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache

Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die sächsischen Piraten setzen sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen.

Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Landesgesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und die Deutsche Gebärdensprache.“

Modul 5: Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die sächsischen Piraten setzen sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu soll im Land Sachsen der § 12 Nrn. 2, 3 SächsWahlG ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.

Davon betroffen sind Menschen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, einen Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.

Modul 6: Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barrierefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Modul 7: Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der, von Deutschland unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention, dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von Authentizität" (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl der Denkmalschutzbeauftrage als auch der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts "originaler" Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.

WP008 - Transparenz – Aufklärung - Prävention im Polizeidienst

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sven Windisch

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Wenn die Versammlung dies wünscht, kann sie den Antrag gern modular abstimmen.

Modul 1: Transparenz – Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Polizeibeamte müssen eine, von vorne wie von hinten deutlich sichtbare, individuelle Kennnummer tragen, um sie im Nachhinein durch befugte Stellen identifizieren lassen zu können. Die Piratenpartei Sachsen sieht dies als Voraussetzung an, um Beschwerden Dritter über ungesetzliche Handlungen nachzugehen und Einsatzkräfte als Zeugen benennen zu können.

Begründung (nicht Teil des Antrages) Die Forderung steht bereits im Grundsatzprogramm der PIRATEN Sachsen und im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Der Vollständigkeit halber soll deshalb die Forderung fürs Wahlprogramm noch einmal kurz und prägnant zusammengefasst und in die beschlossene Programmstruktur eingebunden werden: In Sachsen sind immer weniger Polizisten im Einsatz. Dabei wachsen die Anforderungen an den einzelnen Beamten, welche in Situationen schnell entscheiden müssen. Damit der Bürger die Polizei als Partner wahrnimmt, ist es notwendig, die Staatsgewalt als offene und bürgernahe Polizei ohne falsche Ängste zu präsentieren und damit Distanzen abzubauen.

Die Vertreter*innen des Deutschen Anwaltsvereins, der Humanistischen Union sowie von Amnesty International sprachen sich sehr deutlich für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus. Sie verwiesen auf die Notwendigkeit der Überprüfbarkeit und der individuellen Zurechenbarkeit staatlichen Handelns. Dies sei erforderlich, da durch die Polizeivollzugsbediensteten teilweise intensive grundrechtsrelevante Maßnahmen vorgenommen werden würden, die dem Rechtsstaatsprinzip folgend, sowohl individualisierbar als auch überprüfbar sein müssten. Darüber hinaus kann eine namentliche Kennzeichnung deeskalierend wirken.

Strafverfahren gegen Polizisten beispielsweise wegen übermäßiger Gewalt werden häufig eingestellt und Vorwürfe somit unaufgeklärt, weil der beschuldige Polizeibeamte nicht eindeutig identifiziert werden kann. In Sachsen bleiben Polizisten vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren anonym. Auch Polizeibeamte müssen in ihrem Beruf Verantwortung übernehmen, daher müssen sie identifiziert werden können.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 25 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen

Modul 2: Aufklärung – Unabhängige Untersuchungsstelle für von Polizisten begangene Straftaten

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine unabhängige sächsische Beschwerdestelle für Vorwürfe gegen Polizisten ein, die losgelöst von sächsischer Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt. Diese Beschwerdestelle ist gleichzeitig auch Beratungsstelle für Opfer von Polizeigewalt und für Polizeibeamte, die sich im Dienst gemobbt oder diskriminiert fühlen.


Begründung (nicht Teil des Antrages) Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltausübung bleiben oft ohne Erfolg. Meist verlaufen die Untersuchungen schleppend und oberflächlich. Häufig stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Nur selten gelangen Verfahren vor Gericht. Noch seltener kommt es zu Verurteilungen. Erst wenn die Opfer hartnäckig bleiben, werden Ermittlungen gründlich durchgeführt. Anders verhält sich die Situation bei Gegenanzeigen der Polizei, diese werden in der Regel schnell und umfassend bearbeitet sowie zügig vor Gericht gebracht.

Das Problem: Die Polizei soll gegen sich selbst ermitteln. Arbeitsprozesse von Staatsanwaltschaft und Polizei sind eng verschränkt. Zwar ist die Staatsanwaltschaft »Herrin der Ermittlung«. In der Regel leistet die Polizei jedoch die konkrete Arbeit, zum Beispiel das Sichern von Beweisen oder die Befragung von Zeugen. In den meisten Bundesländern gibt es dazu keine speziellen Einheiten der Polizei. Kollegen ermitteln gegen Kollegen. Und auch bei der Staatsanwaltschaft gibt es kaum spezialisierte Dezernate. Es entscheiden die Staatsanwälte, die eng mit der Polizei zusammenarbeiten, ob Anklage erhoben wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach unterstrichen, dass jeder Vorwurf einer polizeilichen Misshandlung umfassend, umgehend, unabhängig und unparteiisch untersucht werden muss. Kommt ein Staat dieser Verpflichtung nicht nach, begeht er eine Menschenrechtsverletzung.

Unabhängige Untersuchungsmechanismen gewährleisten Objektivität und Unbefangenheit. Deshalb fordert auch Amnesty International die Einführung von Untersuchungsinstanzen, die unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft agieren. Sie sollen bei Vorwürfen gegen Polizisten umgehend, unparteiisch und umfassend zu ermitteln. In vielen Ländern, auch in Europa, gibt es bereits spezielle Untersuchungskommissionen, die sich an diesen Kriterien orientieren, zum Beispiel in England, Irland und Norwegen. Sie ermitteln bei Beschwerden und Anzeigen gegen Polizisten. Sie informieren und beraten darüber hinaus, wo und wie Betroffene von Übergriffen Beschwerde gegen Polizisten einreichen können.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 26 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen

Modul 3: Prävention – Menschenrechtsbildung der Polizei stärken

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine Intensivierung der Menschenrechtsbildung im Rahmen der polizeilichen Aus- und Weiterbildung ein. Dazu gehören auch Antidiskriminierungstrainings und die Förderung interkultureller Kompetenz. Das Bewusstsein für Menschenrechte im Polizeidienst soll gestärkt werden.


Begründung (nicht Teil des Antrages) Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen, unabhängig von Hautfarbe, Aufenthaltsstatus, Nationalität, Geschlecht, religiöser oder sexueller Orientierung. Die Polizei ist, wie jedes staatliche Organ, auf der Grundlage international verbindlicher Verträge, wie der UN-Antifolterkonvention oder der Antirassismuskonvention, verpflichtet, diese Rechte jederzeit zu achten und aktiv für ihre Wahrung und ihren Schutz einzutreten.

Im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung von Polizisten wird die Menschenrechtsbildung oft vernachlässigt. Zwar sind Menschenrechtsthemen integraler Bestandteil der polizeilichen Ausbildung. Menschenrechtsbildung ist jedoch nach Information der Innenministerien der Länder in keinem Bundesland ein Pflichtthema in der Fortbildung von Polizisten. Hier sieht auch Amnesty International ein großes Defizit. Eine umfassende und praxisnahe Menschenrechtsbildung für Polizisten ist notwendig. Sie zielt darauf ab, das Gegenüber immer als Mensch mit unveräußerlichen Rechten zu respektieren, ganz gleich der Herkunft und des sozialen Status. Und ganz gleich, in welcher Situation die Person in Berührung mit der Polizei kommt.

Menschenrechtsbildung muss integraler Bestandteil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung sein. Dazu gehören auch Antidiskriminierungstrainings sowie die Förderung interkultureller Kompetenz. Polizisten müssen vertraut sein mit den geltenden nationalen und internationalen menschenrechtlichen Standards. Sie müssen sich stets – also auch in sehr schwierigen Situationen – darüber bewusst sein, dass sie in der Ausübung ihres Dienstes an diese Regelungen gebunden sind. Und dass es nicht nur wichtig ist, sondern auch ihre Pflicht, Menschenrechte zu achten, zu wahren und zu schützen.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 24 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen

WP009 - Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sven Windisch

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz

Die PIRATEN Sachsen sehen die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz nicht in der Lage, ihrer Aufgabe des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachzukommen. Sie setzen sich daher für die Abschaffung des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz ein.

Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, verfassungsfeindlicher Gruppen und Terrorismus gehört in die Hände regulärer, demokratisch kontrollierter Polizeibehörden. Zu diesem Zweck sollen diese zwar personell vergrößert, jedoch nicht mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet werden.

Begründung (nicht Teil des Antrags) Die Bun­des– und Lan­des­äm­ter für Ver­fas­sungs­schutz haben die Auf­gabe der Über­wa­chung von Bestre­bun­gen gegen die freiheitlich-demokratische Grund­ord­nung. Die Erkennt­nisse über das Ver­sa­gen und die zwei­fel­haf­ten Metho­den der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den näh­ren jedoch die Zwei­fel daran, ob der Ver­fas­sungs­schutz dazu bei­trägt, die freiheitlich-demokratische Grund­ord­nung zu schützen.

Die Auf­klä­rungs­ar­beit über ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen fin­det heute nicht nur durch Sam­meln und Aus­wer­ten öffent­lich zugäng­li­cher Infor­ma­tio­nen statt. Viel­mehr wer­den in hohem Maße nach­rich­ten­dienst­li­che Mit­tel ange­wen­det. Unter ande­rem wer­den auch V-Leute ange­wor­ben. Bei die­sen V-Leuten han­delt es sich nicht um Ange­stellte der Verfassungsschutz­be­hör­den, son­dern um Anhänger*innen von beob­ach­te­ten Grup­pen, die gegen Geld Infor­ma­tio­nen über ihre Szene preisgeben.

Das heißt aber, dass man Täter*innen für Infor­ma­tio­nen aus ihrem eige­nen Tat­um­feld bezahlt. Das hat in der Pra­xis dazu geführt, dass V-Leute das Geld, das sie vom Ver­fas­sungs­schutz für — häu­fig auch feh­ler­hafte — Infor­ma­tio­nen bekom­men, direkt in den Auf­bau ver­fas­sungs­feind­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen gesteckt haben.

So konn­ten teil­weise ver­fas­sungs­feind­li­che Struk­tu­ren durch diese Pra­xis gestützt oder gar deren Bil­dung erst ermög­licht wer­den. Da auch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz gleich­zei­tig in Wider­sprü­che um die Auf­klä­rung von Mor­den durch Nationalsozialist*innen ver­strickt sind, gibt dies dem Skan­dal einen zusätz­li­chen faden Beige­schmack. Dass dabei mas­sen­haft Unter­la­gen ver­nich­tet und so aktiv eine par­la­men­ta­ri­sche Auf­klä­rung der Akti­vi­tä­ten behin­dert wurde, ist nur die Spitze des Eis­ber­ges.

Auch muss dem Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz unter­stellt wer­den, dass es nach­rich­ten­dienst­li­che Mit­tel gegen­über Abge­ord­ne­ten ange­wandt hat, es leug­net dies jedoch wei­ter­hin. Viele Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges der Frak­tion Die Linke haben ihre Unter­la­gen ange­for­dert und stell­ten fest, dass zahl­rei­che Stel­len geschwärzt wur­den. Da das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz aber betont, die Abge­ord­ne­ten nur zu beob­ach­ten und dafür aus­schließ­lich öffent­lich ein­seh­ba­res Mate­rial zu ver­wen­den, ver­strickt sich die Behörde aber­mals in Wider­sprü­che. Die Jun­gen Pira­ten stel­len sich die Frage, warum man Reden und Schrif­ten der Parlamentarier*innen, wel­che öffent­lich ein­seh­bar sind, schwär­zen sollte.

Die­ser gesamte Vor­gang ist ein Skan­dal, da die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges nicht nur frei gewählte Parlamentarier*innen, son­dern auch die Kon­troll­in­stanz des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz sind. Wenn nun eine Bun­des­be­hörde ihre eige­nen »Vor­ge­set­zen«, noch dazu unter Umstän­den nach­rich­ten­dienst­lich, kon­trol­liert, wird das Sys­tem ad absur­dum geführt.

Da die Ver­fas­sungschutz­be­hör­den die Auf­gabe haben, unsere Ver­fas­sung vor den Fein­den der freiheitlich-demokratischen Grund­ord­nung zu schüt­zen, sollte man anneh­men, dass gerade diese Behör­den peni­bel auf die Ein­hal­tung rechts­staat­li­cher Grund­sätze ach­ten. Dies ist jedoch, wie oben beschrie­ben, offen­sicht­lich nicht der Fall. Nicht nur das: Zahl­rei­che Berichte der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den des Bun­des und der Län­der sind grob ver­fas­sungs­wid­rig. Eine Stu­die der Albert-Ludwigs-Universität Frei­burg belegt, dass sämt­li­che Ver­fas­sungs­schutz­be­richte zwi­schen 2005 und 2008 rechts­wid­rig waren und gegen Grund­sätze, die das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt for­mu­liert hat, verstießen.

Tat­säch­lich hat sich in Form der Ver­fas­sungs­schutz­äm­ter ein Inlands­ge­heim­dienst ent­wi­ckelt, der sich wei­test­ge­hend ver­selbst­stän­digt und das Ver­trauen in die Behör­den in die­sem Land mas­siv erschüt­tert hat. Die Ver­fas­sungs­schutz­äm­ter haben ein Sys­tem ent­wi­ckelt, wel­ches mit den Prin­zi­pien des Rechts­staa­tes nicht ver­ein­bar ist. Des­we­gen for­dern die Jun­gen Pira­ten die Abschaf­fung der Bun­des– und Lan­des­äm­ter für Ver­fas­sungs­schutz. Die Auf­gabe der Bekämp­fung von orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät, bewaff­ne­ten Nazis und Ter­ro­ris­mus liegt bei den Poli­zei­be­hör­den. Diese nut­zen dafür jedoch keine Über­wa­chung von Abge­ord­ne­ten, machen keine gemein­same Sache mit den Täter*innen und ent­zie­hen sich nicht der demo­kra­ti­schen Kontrolle.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 24 (92%) · Enthaltung: 1 · Nein: 2 (8%) · Angenommen

WP010 - Ablehnung des Extremismusbegriffs

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sven Windisch

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden. Der LPT möge über den Antrag modular abstimmen mit Modul 1a und 1b als Alternativmodul:

Ablehnung des Extremismusbegriffs

Die PIRATEN Sachsen lehnen den Begriff "Extremismus" sowie die damit verbundene "Extremismusklausel" zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab. Weiterhin setzen sie sich für eine Abschaffung des Extremismusbegriffs in Behörden und Politik ein. Die Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie und jegliche Formen diktatorischen Bestrebens sollen in diesem Sinne überarbeitet werden.

Modul 1a Die Begriffe "Linksextremismus" und "Rechtsextremismus" sind Kunstwörter, die üblicher Weise dazu gebraucht werden menschenverachtende rechte Ideologien wie Rassismus, Antisemitismus, Faschismus oder einfach Fremdenhass zu verharmlosen und mit linken Strömungen wie Sozialismus, Kommunismus und Anarchismus auf eine Stufe zu stellen.

Modul 1b Rechte Ideologien, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und diktatorische Bestrebungen geprägt sind, dürfen nicht mit linken Gedanken gleichgesetzt werden, da sich ihre Weltbilder und Grundwerte elementar voneinander unterscheiden.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen.

Dabei lehnen die PIRATEN Sachsen die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.


Begründung (nicht Teil des Antrags): Schon seit Anfang der 1970er Jahre wird versucht, politische Einstellungen, die vermeintlich gegen die "freiheitlich demokratische Grundordnung" verstoßen, unter dem Begriff "Extremismus" zu sammeln und einzuordnen. Dabei wird behauptet, dass sich linkes und rechtes Gedankengut in "extremistischen" Ausprägungen zunehmend ähnelten. Metaphorisch wird hierfür von einem Hufeisen gesprochen.

Diese Gleichsetzung von linken und rechten Einstellungen ist nicht weiter hinnehmbar und zu kurz gedacht. Rechte Ideologien, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und diktatorische Bestrebungen geprägt sind, dürfen nicht mit linken Gedanken gleichgesetzt werden, da sich ihre Weltbilder und Grundwerte elementar voneinander unterscheiden.

Der Extremismusbegriff dient als politischer Kampfbegriff zur Diffamierung und Gleichsetzung verschiedener politischer Positionen und Ideologien. Die Gleichsetzung von als "links" oder "rechts" bezeichnete Einstellungen ist sehr kritisch zu betrachten. So werden beispielsweise pazifistische Anarchisten mit Faschisten und Antisemiten gleichgesetzt, obwohl diese friedvolles Leben und die Selbstbestimmung eines jeden Individuums in den Mittelpunkt stellen, wohingegen der Faschismus genau dagegen arbeitet.

Gerade in Sachsen hat die jüngere Geschichte gezeigt, dass der Extremismusbegriff und die damit verbundene Extremismustheorie hauptsächlich zur Rechtfertigung unverhältnismäßiger oder gar illegaler Verfolgung (Bsp.: illegale Hausdurchsuchungen) und Überwachung (Bsp.: Funkzellenabfrage ) sogenannter "Linksextremisten" dient, während Prävention und Aufklärung rechter Gewalt vernachlässigt wurden.

Extremismustheorie und Extremismusklausel können die Existenz von Initiativen gegen Rechts gefährden, wie jüngst am Beispiel des Aussteigerprogramms "Exit" zu sehen, dessen Gelder zwischenzeitlich gestrichen wurden. Natürlich lehnen wir die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab, das ergibt sich ja schon aus dem Grundsatzprogramm.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen mit Modul 1b: Ja: 22 (96%) · Enthaltung: 1 · Nein: 1 (4%) · Angenommen

WP011 - Kein Staatstrojaner in Sachsen

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sven Windisch

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Kein Staatstrojaner in Sachsen

Die PIRATEN Sachsen lehnen den Einsatz von Spionagesoftware durch staatliche Behörden oder durch sie beauftragte Unternehmen und Institutionen, deren Legalisierung durch Gesetze sowie die Finanzierung und Entwicklung derartiger Software grundsätzlich ab.

Ermittlungsmethoden, die Computer und Handys ausspionieren, stellen einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Allein die Erwägung derartiger Maßnahmen markiert einen Vertrauensbruch des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Begründung (nicht Teil des Antrags): Durch die vom PC-Nutzer unbemerkt durchgeführte Installation der Trojaner-Software wird eine nicht validierte und zertifizierte Software auf dem Zielsystem installiert. Auf Grund des digitalen und binären Charakters der Quellinformationen, die ohne Identifikationsmerkmale des Users vorliegen, wie z.B. Word- oder Textdateien, können jede Art von Daten über den Trojaner auf das infiltrierte Zielsystem übertragen und damit die Zielperson kompromittiert werden. Die Manipulation des Computers und die Übertragung von Datenkopien jeder Art ist jederzeit möglich. Aus technischen Gründen können die unrechtmäßig übertragenen Daten, von den Daten, die ein Benutzer auf dem Zielsystem selbst produziert hat, nicht unterschieden werden. Der Zugriff von Dritten über den durch die Trojaner-Software etablierten Kommunikationskanal kann nicht ausgeschlossen werden.

In Sachsen sind bisher keine Einsätze des Staatstrojaners bekannt. Ob in Zukunft auf Staatstrojaner verzichtet werden wird ist unklar, jedoch scheint nach Schaffung entsprechender Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene der Einsatz eher wahrscheinlich.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 22 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen

WP012 - Abschaffung der Integrierten Vorgangsverarbeitung der Polizei (IVO II)

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sven Windisch

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Abschaffung der Integrierten Vorgangsverarbeitung der Polizei (IVO II)

Die integrierte Vorgangsverarbeitung der sächsischen Polizei vereinigt 7,2 Millionen polizeilich relevante Datensätze, deren schiere Masse sowie Integration in viele weitere Datenbanken von Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Sachsen und darüber hinaus für uns weder nachvollziehbar noch sinnvoll sind.

Die PIRATEN Sachsen fordern daher, dass die integrierte Vorgangsverarbeitung der Polizei ersatzlos abgeschafft wird. Bestehende Daten und Datensicherungen sollen unverzüglich gelöscht werden.

Begründung (nicht Teil des Antrags): Die integrierte Vorgangsverarbeitung der sächsischen Polizei (IVO II) dient als zentrales Verfahren der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Es dient dem vollständigen Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns, unterstützt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.

Bereits der Wortbestandteil „integriert“ zeigt, dass die Vorgangsbearbeitung nicht isoliert gesehen werden kann. So werden die Daten regelmäßig mit den Datenbeständen anderer Systeme verglichen, verknüpft und übertragen. Diese Schnittstellen umfassen:

  • Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen (PASS)
  • Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder (INPOL)
  • Verkehrsunfallauswertungssystem (EUSKA)
  • Geschäftsstellenautomation für Staatsanwaltschaften (web.sta)
  • Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
  • Kommunales Kernmelderegister (KKM)
  • Ausländerzentralregister/Visadatei (AZR/VISA)
  • Bundeszentralregister (BZR)
  • Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)
  • Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS)

Durch diese Integration ist es möglich die Speicherdauern der Datenbestände über die fest gesetzten 24 Monate nach Abschluss des Vorganges zu verlängern. Seit der Einführung 2002 der IVO II wurden bis 2009 mehr als 7,2 Millionen Datensätze erfasst. Das sind pro Jahr 1,02 Millionen Datensätze. Im Jahr 2013 dürften somit statistisch gesehen bereits 11,22 Millionen Datensätze existieren. Pro sächsischen Bürger sind somit 2,7 Datensätze gespeichert.

Das seit 2002 in Betrieb befindliche IT-Verfahren verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 3,7 Millionen Euro. Bei Überführung von IVO in den Dauerbetrieb hatte der Freistaat bereits 21,2 Millionen Euro in das System investiert. Insgesamt wurden also seit 2002 mehr als 60 Millionen Euro in das System investiert.

Die schiere Masse der Daten und die Integration in viele weitere Datenbanken der Polizei über Sachsen hinaus sind für uns weder nachvollziehbar noch sinnvoll.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 21 (91%) · Enthaltung: 0 · Nein: 2 (9%) · Angenommen

WP013 - Ergänzung des Sexualkundeunterrichts

Antragsteller: Alexandra Brückner und Sandra Willer

Antragstext:

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl unter dem Punkt "Bildung", folgendes aufzunehmen: Wenn die Versammlung dies wünscht, kann sie den Antrag gern modular abstimmen.

Ergänzung des Sexualkundeunterrichts

Der Sexualkundeunterricht in den weiterführenden Schulen Sachsens ist an die heutige Zeit anzupassen und den zuständigen Lehrenden Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand zu geben, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen. Lehrer*innen in Sachsen bemängeln, dass der Lehrplan für Sexualkundeunterricht an sächsischen weiterführenden Schulen das Themenfeld der Internetpornografie außen vor lässt.

Gleichzeitig fühlen sich aber hinreichend viele Schüler*innen außerhalb des Unterrichts mit diesem Material konfrontiert und werden so mit ihren Eindrücken allein gelassen. Lehrende sehen sich zur Zeit außerstande, das Thema adäquat in ihrem Unterricht zu adressieren. Diesem Misstand muss Abhilfe geschaffen werden.

Modul 1 - Unterrichtsmaterial

Die Piratenpartei Sachsen fordert, zeitgemäßes Unterrichtsmaterial zum Thema Pornografie und Internetpornografie in den Sexualkundeunterricht an sächsischen weiterführenden Schulen aufzunehmen. Dieses Unterrichtsmaterial soll unter anderem schriftliches und visuelles Material beinhalten, das die Produktionsbedingungen, rezeptiven Codes und Bedeutungen von Pornografie erläutert. Beispielhaft seien hier Filmdokumentationen über die amerikanische Pornoindustrie genannt, die sich mit dem Themenkomplex durchaus kritisch beschäftigen, indem sie die verschiedenen Seiten der Pornografieproduktion und des -konsums betrachten und in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang stellen.

Modul 2 - Rechtliche Situation

Durch die besondere Bildungssituation im Themenkomplex Pornografie im Rahmen des Sexualkundeunterrichts muss es zumindest in eingeschränktem Maße möglich sein, FSK16 oder FSK18 Bilder und audiovisuelle Medien auch mit minderjährigen Schüler*innen gemeinsam zu sichten. Damit sind explizit keine Primärquellen gemeint, sondern kontextgebende, einordnende Film- und Bilddokumente, die sich kritisch mit den Entstehungsbedingungen von Pornografie, sowie dem in Pornographie propagierten Bild von Sexualität und dem damit verbundenen Menschenbild und Geschlechterrollen auseinandersetzen. Die Sichtung erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, der Sexualkundeunterricht an sich soll jedoch verbindlich für jede*n Schüler*in sein.

Modul 3 - Weiterbildung

Die Piratenpartei Sachsen fordert die fortlaufende Weiterbildung desjenigen Lehrpersonals an weiterführenden Schulen in Sachsen, das den Sexualkundeunterricht an diesen Schulen übernimmt. Falls die weiterführende Schule diesen Aspekt des fächerübergreifenden Unterrichts an externes Fachpersonal auslagern möchte, sollte das im Rahmen einer Qualitätssicherung des Unterrichts möglich gemacht werden. Das Lehrmaterial muss an die Realität der Schüler*innen angepasst und die Lehrenden auf ihre Aufgaben adäquat vorbereitet werden, damit sie Diskussionen über das Thema Pornografie und Internetpornografie mit Souveränität und Sicherheit führen können und die Schüler*innen sich in ihren Themen ernstgenommen und aufgeklärt fühlen. Die Weiterbildung darf intern oder durch freie Träger durchgeführt werden und ist mindestens einmal im Schuljahr zu absolvieren. Externes Fachpersonal muss ebenfalls über die Erfahrung dieser Weiterbildungen verfügen, um für den Sexualkundeunterricht an weiterführenden Schulen in Betracht gezogen zu werden.

Modul 4 - Kooperation mit freien Trägern

Um die Erstellung von zeitgemäßem Unterrichtsmaterial und die qualifizierte Weiterbildung des sächsischen Lehrpersonals zeitnah und hochwertig in die Wege zu leiten, erscheint es jedenfalls zielführend, auf das Wissen freier Träger zurückzugreifen. Eine hohe Qualität der Materialien und eine Aktualität der Weiterbildung muss hierbei jedoch gewährleistet sein.

Modul 5 - Mitbestimmung der Schüler*innen

Die Schüler*innen sollen in der Frage, wer ihnen den Sexualkundeunterricht vermittelt, mitbestimmen dürfen. Nicht immer sind Biologie-Lehrer*innen geeignet, dieses sensible Thema souverän zu vermitteln - in manchen Fällen böte sich beispielsweise ein*e Vertrauenslehrer*in eher an. In den Gremien der Schülervertretung soll deshalb regelmäßig darüber abgestimmt werden, welche*r Lehrer_in den Sexualkundeunterricht an der Schule halten oder ob das Thema lieber externen Expert*innen anvertraut werden soll. Das Gremium der Schülervertretung wacht zudem darüber, ob der Sexualkundeunterricht tatsächlich in dem im Lehrplan festgelegten Rahmen stattfindet und darf das Lehrerkollegium im Falle einer Versäumnis ermahnen.

Die Kosten der Weiterbildung des ausgewählten Lehrpersonals und die Kostenübernahme des externen Personals sind unter keinen Umständen auf die Schüler*innen umzulegen!

Begründungstext:

Im Antragstext ist es schon schön beschrieben, der Sexualkundeunterricht in den weiterführenden Schulen Sachsens ist nicht mehr zeitgemäß und gehört angepasst. Den zuständigen Lehrenden sollen Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand gegeben werden, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen. Internetpornografie ist ein Themenfeld was im Lehrplan außen vorgelassen wird, obwohl immer mehr Schüler außerhalb des Unterrichts mit diesem Material konfrontiert sind. Um die Schüler nicht mit diesen Eindrücken alleine zu lassen, brauchen Lehrende die Möglichkeit das Thema adäquat den Schülern zu vermitteln.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 27 (96%) · Enthaltung: 2 · Nein: 1 (4%) · Angenommen

WP014 - Krankenversicherungskarten für Asylsuchende

Antragsteller: Alexandra Brückner

Antragstext:

Der Landesparteitag der Piratenpartei Sachsen möge den folgenden Text abstimmen und an entsprechender Stelle im Wahlprogramm (Bereich "Migration und Integration") einfügen:

Krankenversicherungskarten für Asylsuchende

Die Piraten Sachsen setzen sich für die Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende in Sachsen ein, um eine zeitnahe medizinische Versorgung ohne bürokratischer Hürden sicherzustellen und den derzeit für die Behandlung nötigen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Dazu sollen Sozialministerium und kommunale Sozialämter einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen abschließen.

Begründung (nicht Teil des Antrags):

Die medizinische und zahnmedizinische Versorgung der Asylsuchenden, die nach § 4 AsylbLG Anspruch auf eine Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (einschließlich Arznei- und Verbandsmittel) sowie Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben, wird in der gegenwärtigen Praxis durch umfangreiche bürokratische Hürden verzögert und erschwert.

Dadurch kann es bei den Betroffenen nicht nur zu einer Chronifizierung von Krankheiten kommen. Die aus der Behandlungsverzögerung resultierende Inanspruchnahme medizinischer Notfalldienste bringt auch zusätzliche Kosten mit sich. Die Asylsuchenden mit Anspruch auf Leistungen nach §§ 4/6 AsylbLG erhalten bisher keine Krankenversicherungschipkarte, sondern müssen vor jedem Arztbesuch das zuständige Sozialamt kontaktieren und einen Behandlungsschein beantragen. Dies gilt auch für etwaige Weiterbehandlungen durch Fachärzte. Da die Abrechungspraxis der Ärzte mittlerweile flächendeckend elektronisch funktioniert, wird den Medizinern bei der Behandlung von Asylsuchenden ein zusätzlicher unnötiger Verwaltungsaufwand zugemutet.

Seit 2005 erhalten Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach §§ 4/6 AsylbLG in Bremen eine Krankenversicherungschipkarte (der AOK, so genanntes „Bremer Modell”). In Hamburg steht die Einführung solcher Karten für Asylbewerber kurz bevor. Auch für Sachsen wäre die Einführung von (auf die Gültigkeit des Aufenthaltstitels befristeten) Krankenversicherungskarten für Asylbewerber sinnvoll. Damit würden die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Sozialbehörden und für Ärzte erheblich gesenkt. Grundlage dafür wäre ein Vertrag zwischen dem Sozialministerium bzw. den kommunalen Sozialämtern und den Krankenkassen, insbesondere der AOK (nach § 264 Abs. 1 SGB V). Für Asylbewerber würde dadurch eine schnellere medizinische Behandlung möglich und der Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten durch Fahrten zum Sozialamt (besonders problematisch in ländlichen Regionen) könnten erheblich gesenkt werden. Insgesamt würde die medizinische Versorgung von Asylsuchenden erleichtert werden.

Die Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende in Sachsen würde für alle beteiligten Akteure (Asylsuchende, Mediziner, Verwaltungsmitarbeiter) Vorteile bringen.

Quelle: Blog "migrationperspectives" von Katja Lindner

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 28 (97%) · Enthaltung: 0 · Nein: 1 (3%) · Angenommen


WP015 - Einschränkung von Polizeiverordnungen

Antragsteller: Alexandra Brückner

Antragstext:

Folgendes möge zum Abschnitt "Inneres und Justiz" des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Einschränkung von Polizeiverordnungen

Die Piratenpartei Sachsen fordert eine Einschränkung von Polizeiverordnungen auf das Notwendigste, namentlich:

  • die Verhütung übertragbarer Krankheiten
  • Verhütung von Gefahren für die Gesundheit in Betrieben
  • Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum durch Tierhaltung und wilde Tiere
  • Schutz vor Lärmbelästigung
  • Schutz der öffentlichen Ordnung bei Veranstaltungen
  • Umwelt- und Brandschutz

Zudem fordert die Piratenpartei Sachsen die Verringerung der maximalen zeitlichen Geltungsdauer bestehender Polizeiverordnungen auf ein Jahr, um eine zeitnahe Überprüfung sicherzustellen.

Begründung: - nicht Teil des Antrags -

Insbesondere sollen dadurch Polizeiverordnungen wie das umstrittene Alkoholverbot in der Dresdner Neustadt, das ohne nachweisbaren Nutzen zu unverhältnismäßigen Einschnitten in die Gewerbefreiheit des Einzelhandels geführt hat und für zehn Jahre faktisch einen Gesetzesstatus besitzt, verhindert oder zumindest erschwert werden.

Polizeiverordnungen haben, wenn vom Gemeinde- oder Stadtrat abgesegnet, in Sachsen bis zu 10 Jahre Gültigkeit (§ 14 SächsPolG).

In Bayern z.B. existieren im "Landesstraf- und Verordnungsgesetz" konkrete Vorgaben, welche Sachgebiete solche Verordnungen betreffen dürfen. In Sachsen dagegen gibt es für Polizeiverordnungen keinerlei thematische Einschränkungen.

Abstimmung im Liquid Feedback Sachsen: Ja: 23 (96%) · Enthaltung: 2 · Nein: 1 (4%) · Angenommen

WP016 - Ergänzung zum Wahlprogrammabschnitt Bildungspolitik - Schulbildung

eingereicht: 24.05.2013 05:57

Antragsteller: Pirat_Free 1HiGHzERr

Antragstext:

Modul 1 - Digitale Schulbücher

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Schulbücher in Sachsen auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der Lehrmittelfreiheit erhält nach einem Übergangszeitraum jeder Schüler ein geeignetes Lesegerät

Soweit solche zur Verfügung steht, ist freie Software (Open Source) für diese Geräte zu bevorzugen.

Modul 2 - Digitale Hausaufgabenerteilung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in Sachsen spätestens ab der Klassenstufe 6 die Erteilung und Vorlage der Hausaufgaben in elektronischer Form (E-Mail, Onlineportal der Schule) eingeführt wird. Die Vorlage in elektronischer Form beschränkt sich auf dafür geeignete Themen und Inhalte.

Modul 3 – Bewertung von Hausaufgaben

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in Sachsen Hausaufgaben nur noch in Ausnahmefällen (nach Ankündigung oder bei Gemeinschaftsarbeiten bzw. mündlicher Verteidigung) benotet werden.

Modul 4 - Abschaffung der Präsenzpflicht an Gymnasien für volljährige Schüler

Die Piratenparte setzt sich dafür ein, dass in Sachsen die Präsenzpflicht für Schüler mit der Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich endet. Die Anwesenheit von Schülern in der Schule soll mit der Volljährigkeit nur noch in Fächern oder Veranstaltungen vorgeschrieben sein, bei denen die physische Anwesenheit für die Erreichung des Zieles der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. Sportunterricht, Leistungskontrollen).

Abweichungen von diesem Grundsatz können in Ausnahmefällen (z.B. bei Versetzungsgefährdung, krimineller Gefährdung) vom Schulleiter mit dem betroffenen Schüler vereinbart werden.

Begründung: - nicht Teil des Antrags -

zu Modul 1:

Entsprechend unseres Bildungsprogramms und unseres Ziels einer digitalen Gesellschaft (z.B.: Internet als Grundversorgung für alle Bürger) , halten wir es für zeitgemäß, Schulbücher in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Inzwischen stehen preiswerte Lesegeräte zur Verfügung, so dass eine kostengünstige Versorgung im Rahmen der Lehrmittelfreiheit möglich ist. Sachsen sollte auch hier zu den international technisch fortschrittlichen Regionen Anschluss halten. Es ist bereits seit längerer Zeit auch in Sachsen üblich, Vorlesungsscripte und andere Materialien im Internet zur Verfügung zu stellen.

Bereits ohne die Bereitstellung von Lesegeräten, die schrittweise (nach Lehrfach und Klassenstufe) erfolgen kann, ist die zusätzliche digitale Version nützlich, da ein PC in fast jedem Haushalt zur Verfügung steht. So könnten auch Hausaufgaben angefertigt werden, wenn das Schulbuch in der Schule geblieben ist.

Da für jeden Schüler nur ein Lesegerät für den Unterricht erforderlich ist, kann davon ausgegangen werden, dass digitale Schulbücher nicht nur

  • umweltfreundlicher (Wegfall des gedruckten Papier-Schulbuches) und
  • gesundheitsfördernd (keine Haltungsschäden durch zu schwere Schultaschen und einseitige Belastung) und
  • organisatorisch einfacher handhabbar (kein Verschleiß, kein Vergessen am falschen Ort usw.)

sind, sondern auch

  • kostengünstiger ist (ein Lesegerät für alle Schulfächer, über mehrere Jahre, ggf. Multifunktionalität durch Zusatzfunktionen des Gerätes, wie Ausgabe von Animationen und Hörbeispielen u.a., günstige Lizenzvereinbarungen bei großer Stückzahl für den Freistaat).

zu Modul 2:

Es entspricht dem Stand der Technik und trägt zum Erwerb von Medienkompetenz bei, wenn Hausaufgaben nicht mehr nur in einem Hausaufgabenheft vermerkt, sondern per Email, bzw. Online-Portal der Schule erteilt werden.

Gleichzeitig erleichtert es Schülern und Eltern den Überblick über Hausaufgaben zu behalten und Missverständnisse zu vermeiden.

Ein weiterer Vorteil besteht in der weitgehenden Ortsunabhängigkeit für die Anfertigung der Hausaufgaben. (insbesondere in Verbindung mit Initiative #169).

Übermittlung per E-Mail (ggf. mit Authentifizierung) oder per Online-Portal ist technisch kein Problem. Viele Schulen führen schon heute Onlineportale mit Vertretungsplänen, etc.

Die Erstellung schriftlicher Vermerke zu besprochenen Inhalten kann von Schülern auch in anderer Form geübt werden.

Im Zusammenhang mit Modul 4 ist diese Form der Hausaufgabenübermittlung erforderlich.

zu Modul 3:

Die selbständige Anfertigung der Hausaufgaben ist nicht kontrollierbar. Deshalb sind Hausaufgaben nur bedingt zur Bewertung der Leistung geeignet. Bewertungen sollen deshalb vorrangig durch Leistungskontrollen im Unterricht erfolgen.

Insbesondere die Benotung nicht angefertigter oder nicht in die Schule mitgebrachter Hausaufgaben ist ungeeignet, den Stand von Kenntnissen oder Fertigkeiten zu überprüfen. Da in Sachsen Noten für Fleiß, Mitarbeit und Ordnung vergeben werden können, kann in darauf zurückgegriffen werden, um fehlende Hausaufgaben zu bewerten.

zu Modul 4:

Die Präsenzpflicht widerspricht dem Grundverständnis vom eigenverantwortlich handelnden Erwachsenen. Das für ein Studium erforderliche "Selbstmanagement" sollte in den letzten Monaten der Abiturzeit bereits erworben sein und kann so bereits in Vorbereitung auf ein Studiom geübt und trainiert werden. Da die Schulpflicht in Sachsen ohnehin mit der Volljährigkeit endet, ist die Abschaffung der Präsenzpflicht dort möglich, wo Lernende kein Entgelt erhalten (im Unterschied zu Auszubildenden in Betrieben).

WP017 - Trennung von Staat und Religion

Antragsteller: Hartmut Thomas, Ralf Muschall

Antragstext:

Folgendes soll zum Abschnitt "Innenpolitik" des Wahlprogramms der Piratenpartei Sachsen zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Modul 1 - Die Trennung von Staat und Religion schafft Freiheit

Die PIRATEN Sachsen fordern einen kirchenunabhängigen Staat, der alle Religionen und Weltanschauungen, auch nichtreligiöse, gerecht und gleich behandelt. Ein solches Staatswesen ergibt sich aus den allgemeinen Menschenrechten, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot.

Die sächsischen PIRATEN fordern die umfassende und konsequente Trennung von Kirche und Staat und die weltanschauliche Neutralität des Staates als Voraussetzung für eine wirkliche Religionsfreiheit.

Es darf keinerlei Privilegierung oder Benachteilung aufgrund der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Weltanschauungs- oder Glaubensgemeinschaft geben. Weltanschauliche Neutraität des Staates ist die Grundlage der Freiheit und Vielfalt und die Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben und den Schutz von Minderheiten. Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Freistaates Sachsen garantieren die Freiheit der Religion. Das bedeutet nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch das Recht auf Freiheit von Religion oder religiöser Bevormundung.

Das staatliche Recht darf keine Religionsgemeinschaft gegenüber anderen Organisationen bevorzugen. In Sachsen gehören mehr als zwei Drittel der Bevölkerung keiner der beiden großen Konfessionen an. Trotzdem genießen die Kirchen entgegen der im Grundgesetz vorgesehenen klaren Trennung von Kirche und Staat umfangreiche Privilegien.

Modul 2 - Weltanschauliche Neutralität von Kontrollinstanzen und Medien

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen.

Die PIRATEN Sachsen fordern daher, dass in Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) keine Vertreter von Religionsgemeinschaften Sitze allein aufgrund ihrer Funktion innerhalb dieser Gemeinschaft oder einer Delegation von dieser Gemeinschaft erhalten.

Ein Recht der Kirchen auf Ausstrahlung religiöser Sendungen im privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunk lehnen wir ebenso ab.

Modul 3 - Datenschutz und -sparsamkeit, finanzielle Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft unterliegt dem Datenschutz und darf daher von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.

Finanzielle Zuwendungen des Staates an religiöse Organisationen sind diskriminierend gegenüber anderen Organisationen, die diese nicht erhalten. Aus diesen Gründen ist das Sächsische Kirchensteuergesetz aufzuheben. Durch die Verträge des Freistaates Sachsen mit den Kirchen [9, 10] erhalten diese über die Kirchensteuer hinaus jährlich steigende Leistungen in Höhe von z.Zt. mehr als 23,5 Millionen Euro. Diese Verträge sind nicht zeitgemäß, da sie auf historischen Ansprüchen aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 basieren. Zudem fordert der ins Grundgesetz übernommene Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Wir möchten diese Mittel transparent und unter demokratischer Kontrolle einsetzen, statt sie den Kirchen zu geben.

Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Die Glaubensgemeinschaften sollen zukünftig selbst für ihre Finanzierung Sorge tragen.

Modul 4 - Gleiches Recht für alle - Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In kirchlichen Einrichtungen ist die sexuelle Orientierung, der Familienstand und das religiöse Bekenntnis ein Entlassungs- oder Nichteinstellungsgrund. Dies ist Diskriminierung, die wir Piraten strikt ablehnen, und schränkt vor allem im sozialen Sektor die Berufsfreiheit vieler Menschen massiv ein.

In allen Betrieben müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund sein. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen jenseits eines engen Bereiches, der die von den Religionsgemeinschaften selbst finanzierte und organisierte Gruppe der Priester und anderen primär mit der Verkündigung der Glaubensinhalte befassten Personen betrifft, kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.

Wir fordern, dass soziale Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc) nur dann staatliche Zuschüsse erhalten dürfen, wenn jeweils das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Modul 5: Bildung

Dieses Modul besteht aus vier verschiedenen, voneinander unabhängigen Abschnitten.

5.1. Keine religiöse Etikettierung von Kindern

Wir stellen fest, dass es Unsinn ist, von evangelischen, katholischen oder muslimischen Kindern zu sprechen. Genauso wie niemand auf die Idee käme, Kinder nach der Parteizugehörigkeit ihrer Eltern als sozialdemokratische oder christsoziale Kinder zu bezeichnen, ist diese Etikettierung diskriminierend. Kindern haben in der Regel keine frei gewählte Religion, sondern gehören der Religion ihrer Eltern an. Dies darf keine Grundlage für eine Sortierung in verschiedenen Kindergärten, Schulen oder Lerngruppen sein.

5.2. Ablehnung von Bekenntnisschulen und -kindergärten

Das Aufnahmerecht von Kindern an der nächstgelegenen Einrichtung soll unabhängig von Bekenntnis und Herkunft ihrer Eltern sein. An allen öffentlichen Schulen soll die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen sein.

5.3. Ethikunterricht für alle Schüler anstelle konfessionellen Religionsunterrichtes

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Gegenseitiges Verständnis und Achtung können bei einer konfessionellen Trennung der Schüler nicht entstehen. Ebenso ist es nicht die Aufgabe der staatlichen Schulen, religiöse Dogmen zu vermitteln.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht, an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen, durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen. Dies beinhaltet die Streichung des Artikels 105 der Verfassung des Freistaates Sachsen.

Religionsunterricht, der von den Religionen organisiert und finanziert wird, kann zusätzlich zum Ethikunterricht erteilt werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung der SchülerIn vorliegt.

5.4. Forschung und Lehre

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen religiöse Lehren in staatlichen Einrichtungen nur unter geschichts- und gesellschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden.

Für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein.

Theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen und Universitäten verletzen das Prinzip der weltanschaulich-religiösen Neutralität ebenso wie das Prinzip der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Artikel 5 GG). In ihrem Kern ist Theologie unwissenschaftlich. Für ihre zentralen Glaubensaussagen fordert sie Glauben und lehnt eine echte wissenschaftliche Überprüfung ab. Theologische Fakultäten sind aus staatlichen Hochschulen und Universitäten auszugliedern und in die Verantwortung der Kirchen zu überführen. Religionswissenschaft hat, anders als Theologie, einen legitimen Platz an Universitäten und Hochschulen. Die wissenschaftliche Erforschung von Religionen sollte gefördert werden. Zu erforschen sind u. a. Religionsgeschichte, Religionspsychologie, Religionssoziologie, sowie Wechselwirkungen der Religionen mit anderen Bereichen, z. B. Philosophie, Sozialpolitik, Machtpolitik.

Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen. Dementsprechend ist Absatz 2 des Artikels 111 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu streichen.

Modul 6: Religiöse Feiertage

Es sind gesetzliche Vorschriften zu streichen, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen Verhaltensvorschriften auferlegen.

Dieses Modul wird in drei verschiedenen Varianten zur Abstimmung angeboten. Wenn der Antrag ohne Zerlegung in Module angenommen wird, soll Variante 5.1. gelten. Bei modularer Abstimmung soll (je nach GO) entweder per Präferenzwahl entschieden werden, ob und welche der Varianten angenommen wird; oder in der hier angegebenen Reihenfolge einzeln abgestimmt werden.

Variante 6.1. Komplette Abschaffung religiös begründeter gesetzlicher sowie religiöser Feiertage

Die religiös begründeten gesetzlichen Feiertage als gesetzliche Feiertage sind zu streichen. Den Arbeitnehmern soll als Ausgleich ein höherer Urlaub zugestanden werden. Dies ermöglicht es Anhängern anderer als der christlichen Religionsgemeinschaften den Feiertagen ihres jeweiligen Glaubens nachzugehen. Die religiösen Feiertage im Sinne des §3 SächsSFG sind abzuschaffen, der §3 des Gesetzes ist ersatzlos zu streichen. Die Schulferien werden ebenfalls um eine entsprechende Anzahl Tage erhöht. Die Terminfestlegung erfolgt nach Möglichkeit so, dass die in den meisten Religionen zu ähnlichen Terminen begangenen Jahreszeitenfeste Ferienzeiten sind. Alle Sondervorschriften bezüglich des Verhaltens an einigen Feiertagen ("Tanzverbot", §6 SächsSFG) sind ersatzlos zu streichen.

Variante 6.2. Alternativvorschlag

A: Feiertage für alle Weltanschauungen

Der §3 (Religiöse Feiertage) des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen eine Privilegierung der christlichen Kirchen und ihrer Feiertage. Mit dem gleichen Recht kann ein Jude, Muslim, Hindu oder Anhänger des FSM fordern, die seiner Religion heiligen Tage begehen zu können. Wir fordern daher eine wirklich plattformneutrale Version.

§3 SächsSFG soll wie folgt geändert werden:

(1) Religiöse und weltanschauliche Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind alle Tage, die von den Mitgliedern der im Freistaat Sachsen bestehenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als Fest- und/oder Gedenktage begangen werden.
(2) Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auf Antrag einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft solche Tage festzustellen.
(3) An diesen religiösen Feiertagen haben

1. Schüler und Auszubildende das Recht, dem Unterricht oder der Ausbildung fernzubleiben, 2. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das Recht, der Arbeit fernzubleiben, wenn keine zwingenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Der Ausgleich der versäumten Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsstunden ist mit dem Träger bzw. Arbeitgeber zu vereinbaren. Durch die Wahrnehmung des Rechtes auf Teilnahme an religiösen Feiertagen dürfen weder Vor- noch Nachteile entstehen.

B: Ich lass dich beten, lass du mich tanzen

Die Piraten erkennen das Recht der Religionsgemeinschaften an, ihre Feiertage ungestört zu begehen. Gleichzeitig ist auch das Recht der Nicht- und Andersgläubigen zu schützen, keine religiös motivierten Verhaltensvorschriften auferlegt zu bekommen.

Daher fordern wir, dass das Tanz- und Sportverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 6 und 7 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen) ersatzlos gestrichen wird. Der Schutz von religiösen Veranstaltungen wird durch §5 gewährleistet, der folgende Fassung erhält:

§ 5 Schutz religiöser Veranstaltungen An den Sonntagen, religiösen und gesetzlichen Feiertagen, sind in der Nähe von Kirchen und anderen Gebäuden, die religiösen Zwecken oder nichtreligiösen Gedenkveranstaltungen dienen, alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, diese Veranstaltungen zu stören. Dasselbe gilt am 24. Dezember für die Zeit ab 14.00 Uhr.

Variante 6.3. Minimalvariante

Die religiös begründeten gesetzlichen Feiertage (§1 SächsSFG) sind in ihrer Behandlung den religiösen Feiertagen (§3 SächsSFG) gleichzustellen, wodurch sie ihren Status als gesetzliche Feiertage verlieren. §1 SächsSFG Absatz 1 soll wie folgt geändert werden:

1) Gesetzliche Feiertage sind: Neujahr (1. Januar), Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober).

§3 SächsSFG Absatz 1 soll wie folgt geändert werden:

(1) Religiöse Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind:
Erscheinungsfest (6. Januar), Frühjahrsbußtag (7. Mittwoch vor Ostern), Gründonnerstag (Donnerstag unmittelbar vor Ostern), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (soweit nicht gesetzlicher Feiertag), Johannestag (24. Juni), Peter und Paul (29. Juni), Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November), Maria Empfängnis (8. Dezember), Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember), Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember).

§3 SächsSFG Absatz 3 soll wie folgt geändert werden

(3) An den in Absatz 1 genannten und den nach Absatz 2 festgelegten religiösen Feiertagen haben
1. Schüler und Auszubildende das Recht, dem Unterricht oder der Ausbildung fernzubleiben,
2. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das Recht, der Arbeit fernzubleiben, wenn keine zwingenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Der Ausgleich der versäumten Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsstunden ist mit dem Träger bzw. Arbeitgeber zu vereinbaren. Durch die Wahrnehmung des Rechtes auf Teilnahme an religiösen Feiertagen dürfen weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Alle Sondervorschriften bezüglich des Verhaltens an einigen Feiertagen ("Tanzverbot", §6 SächsSFG) sind ersatzlos zu streichen.

Modul 7: Staatliche Gedenk- und Trauerveranstaltungen

Wir sprechen uns gegen die Verquickung von offiziellen Staats- und Trauerakten mit kirchlichen Gottesdiensten aus. Staatliche Gedenk- oder Trauerfeiern sind ohne religiöse Bezüge zu gestalten. »Einsegnungen« von öffentlichen Gebäuden oder ähnliche religiöse Handlungen sind zu unterlassen.

Modul 8: Unbürokratischer und kostenfreier Kirchenaus- und -übertritt

Der Austritt aus der Kirche muss zur Zeit auf dem Standesamt erklärt werden Dazu muss man nicht nur persönlich erscheinen und umfangreiche Unterlagen vorlegen (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Nachweis der aktuellen Religionszugehörigkeit), sondern auch eine Gebühr von 23 Euro entrichten.

Wir fordern, dass der Kirchenaustritt unbürokratisch und kostenfrei durch eine einfache Erklärung in Schriftform gegenüber der Kirchengemeinde möglich sein muss.

Erläuterungen Der folgenden Quellen dienen der Erklärung und sind nicht Teil des Antrags.

[1] Auf dem BPT wegen GO-Schlacht entfallener Antrag (AG HuLa) https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP069

[2] Konkurrierender Antrag (@branleb) https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP062

[3] Tanzverbot http://de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot#Deutschland

[4] Feiertagsgesetz SN http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=171318,1

[5] Kommentar zum Feiertagsgesetz: Den Respekt muss man sich verdienen: http://www.humanismus.de/pressemitteilung/respekt-muss-man-sich-verdienen

[6] Religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung in Sachsen nach http://www.statistik.sachsen.de/html/456.htm

[7] Sächsische Verfassung http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/verfassung/verfassung_freistaat_sachsen.html

[8] Theologie ist keine Wissenschaft: http://www.ibka.de/node/582

[9] Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/KircheReligion/Vertrag_Sachsen_EvKirch.pdf?__blob=publicationFile

[10] Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19960702_s-sede-sassonia_ge.html [11] Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der durch Art. 140 GG auch Bestandteil des Grundgesetzes ist: (1)Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

(aus Wikipedia) Bundesweit gültige gesetzliche Feiertage weltlich: Neujahr [1.1.], Tag der Arbeit [1.5.], Tag der Deutschen Einheit [3.10.]

religiös motiviert:

  • Karfreitag+Ostermontag [Freitag+Montag, beweglich]
  • Christi Himmelfahrt [Donnerstag, 39 Tage nach Ostersonntag]
  • Pfingsten [Montag, 50 Tage nach Ostersonntag]
  • Weihnachten [25.+26.12.]

In Sachsen zusätzlich: Reformationsfest [31.10.], Buß- und Bettag [Mittwoch, 11 Tage vor Erstem Advent]

Religiöse Feiertage (*keine* gesetzlichen Feiertage)

  • Erscheinungsfest (6. Januar),
  • Frühjahrsbußtag (7. Mittwoch vor Ostern),
  • Gründonnerstag,
  • Fronleichnam (soweit nicht gesetzlicher Feiertag),
  • Johannestag (24. Juni),
  • Peter und Paul (29. Juni),
  • Mariä Himmelfahrt (15. August),
  • Allerheiligen (1. November),
  • Mariä Empfängnis (8. Dezember).

Legale Relevanz der religiösen Feiertage: Feiertagsgesetz §3 Abs.(3) (TL;DR: Arbeitsbefreiung+Schulfrei auf persönlichen Antrag)

Stille Tage in SN

  • Buß- und Bettag (Mittwoch, 11 Tage vor dem 1. Advent)
  • Totensonntag (Sonntag, 7 Tage vor dem 1. Advent)
  • Volkstrauertag (weltlich, Sonntag, 14 Tage vor dem 1. Advent)
  • Von den Feiertagen ist außerdem der Karfreitag still.

Sonderfall Fronleichnam Fronleichnam (Donnerstag, 60 Tage nach Ostersonntag=11 Tage nach Pfingstsonntag) ist in einigen Regionen (sorbisches Siedlungsgebiet) gesetzlicher Feiertag, im Rest Sachsens religiöser Feiertag.

WP018 - Ablehnung von Islamismus und Islamfeindlichkeit

Antragsteller: Hartmut Thomas

Antragstext:

Folgendes soll zum Abschnitt "Innenpolitik" des Wahlprogramms der Piratenpartei Sachsen zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

Die Piraten Sachsen unterstützen die Aussagen der Resolution der "Kritischen Islamkonferenz 2013".

Insbesondere teilen wir die Auffassung, dass Islamisten und antimuslimische Rechtspopulisten gleichermaßen die Individuen auf religiöse oder ethnische Gruppenidentitäten reduzieren, was die Emanzipation des Einzelnen behindert und die Entwicklung von Parallelgesellschaften fördert.

Beide Gruppen halten zwanghaft an ihrer jeweiligen Tradition fest und verteidigen ihr angestammtes kulturelles Getto reflexartig gegen das vermeintlich Feindliche des „Fremden“.

Wir teilen das Leitbild einer „transkulturellen Gesellschaft“, in der jeder Einzelne die Chance erhält, sein Leben im Rahmen einer menschenrechtlich normierten Gesellschaftsordnung autonom zu gestalten, und in der kulturelle Vielfalt tatsächlich als Bereicherung, statt als Bedrohung, erlebt werden kann. Wir akzeptieren, dass Kulturen einem steten Wandel unterliegen, weshalb es unsinnig wäre, Menschen auf eine bestimmte kulturelle Norm festzulegen. Daher sollte es in der politischen Debatte nicht darum gehen, zwischen den vermeintlich homogenen Kulturen der „Einheimischen“ und der „Zuwanderer“ zu vermitteln. Stattdessen sollten wir es als gemeinsame kulturelle Aufgabe aller hier lebenden Menschen begreifen, diese Gesellschaft im Sinne der universellen Menschenrechte weiterzuentwickeln.

Wir unterstützen die Forderungen nach

  • Enttabuisierung der Kritik an Religionen
  • Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit
  • Emanzipation der Zuwanderer
  • Wahrnehmung von Unterschieden innerhalb kultureller Gruppen
  • Ablehnung falscher Toleranz
  • Widerstand gegen islamistische Bestrebungen
  • Trennung von Staat und Religion
  • Einsatz für Menschenrechte auf internationaler Ebene
  • Schutz für islamkritische Oppositionelle
  • Wahrung von Kinderrechten
  • Förderung des transkulturellen Lernens

Zur Erläuterung: Gesamter Text der Resolution: http://kritische-islamkonferenz.de/wp-content/uploads/2013/05/ResolutionKIK2013.pdf

WP019 Europa in Sachsen

Antragsteller: Raven SN

Der Landesparteitag der sächsischen Piraten möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl 2014 unter dem Punkt "Europa in Sachsen" folgendes aufzunehmen:

(Wenn die Versammlung dies wünscht, kann sie den Antrag gern modular abstimmen.)

Antragstext:

Modul 1.1. Europäische Projektförderung

Die PIRATEN Sachsen fordern eine vermehrte Förderung von Projekten mit europäischem Charakter. Dies kann Austauschprojekte betreffen sowie Projekte, die einen europäischen Aspekt näher beleuchten und diesen gemeinsam mit anderen Bürgern behandeln. Zur Umsetzung der Projekte soll ein Verwaltungsangestellter mit Rat und Tat beiseite stehen. Desweiteren soll ein Mitarbeiter Informationen über diese Projekte und Fördermöglichkeiten an Schulen und Universitäten weitergeben. Hierbei erscheint der direkte Kontakt in Form von Gesprächen der vielversprechendste.

Modul 1.2. Projektkonto

Bürokratische Probleme, die durch gesetzliche Regelungen enstehen, erschweren die Durchführung von Projekten. Daher fordern die PIRATEN Sachsen, dass für europäische Projekte von der kommunalen Verwaltung ein Konto zur Abrechnung gestellt werden soll. Zu diesem sollte der Antragsteller erleichtert Zugang erhalten. Dies auch in dem Fall, wenn der Mitarbeiter der Verwaltung ebenso Antragsteller für die Förderung ist und somit Zugriff auf das beförderte Konto hat. Auf diesem Wege werden Hürden abgebaut, die durch das Geldwäschegesetz und durch rechtlich nicht anerkannte Formen von "Jugendinitiativen ohne Vereinscharakter" entstehen.

Modul 1.3. Vorfinanzierung

Wir wollen, dass bei förderfähigen Projekten, bei welchen eine volle Förderung sicher gestellt werden kann, eine Vorfinanzierung aus dem Budget der kommunalen Verwaltung erfolgt. Dies kann je nach Projekt vom Amt für Jugend und Familie oder aber den Europastellen übernommen werden. Jedoch sollte dieses Budget von der Landesregierung bereit gestellt werden und durch die Ämter abrufbar sein.

Begründung: Die Förderung JUGEND IN AKTION hatte Millionenförderbeiträge offen, da es zu wenig beantragte Projekte gab. Das passiert, weil zu wenige Menschen wissen, was es für Möglichkeiten gibt, eigene Projekte durchzuführen. Gerade für diejenigen, die Projekte das erste Mal durchführen, ist eine kontinuierliche Beratung förderlich, um das Projekt nicht scheitern zu lassen. Das Konto, welches durch die Verwaltung zur reinen Abrechnung gestellt werden soll, dient dazu, auch Einzelprojekte zu vereinfachen, bei denen Privatmenschen sich gesellschaftlich engagieren. Es gibt mehr als 5 Banken, die einer Privatperson die Eröffnung eines Kontos verweigern und Vereinskonten dürfen nicht genutzt werden, wenn der Antragsteller keine Vollmacht hat. Bei dieser Kontonutzung stünde der Verwaltungsmitarbeiter als zweiter Antragsteller fest, welcher dann die Kontovollmacht hätte. Ein weiterer großer Stolperstein ist die Vorfinanzierung. Viele förderfähige Projekte, die eine 100% Förderung absichern könnten, scheitern an der Vorfinanzierung, die bis zu 50% des Förderbetrages verlangt. Hierbei geht es nicht um geschenktes Geld, sondern eine Leihe, die nach Abrechnung des Projektes zurückerstattet wird.

Modul 2 Europa in der Verwaltung

Europa betrifft viele Bereiche und soll deshalb wieder in der Staatskanzlei angesiedelt werden. Die Staatskanzlei entspricht eher den Anforderungen, die durch ein so weites Feld wie "Europa in der kommunalen Ebene" gestellt werden. Derzeit ist der komplette Bereich Europa dem Justizministerium untergeordnet. Dieses Ministerium wird der Komplexität von Europa nicht gerecht (z. B. mangelnde Informationen zur Europawoche, keine logistische Unterstützung für Veranstaltungen von Vereinen und Kommunen.)

Modul 3 Europahäuser

Der Freistaat soll in der nächsten Legislaturperiode beginnen, Vereine, die zum Thema Europa arbeiten, finanziell zu unterstützen und somit auf stabile Füße zu stellen.

Begründung: Das Europahaus Leipzig arbeitet an sehr guten Projekten, die zu oft zurückstehen müssen wegen zu wenig finanzieller Mittel. Dieses Defizit betrifft ebenso andere Europahäuser.

WP020 Trennung von Staat und Religion

Antragsteller: Fl0range, Katten

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge den folgenden Text ggf. modular abstimmen und ihn im Wahlprogramm unter "Familie und Gesellschaft" einfügen:

Antragstext:

Modul 1: Trennung von Staat und Religion

Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Freistaates Sachsen garantieren die Freiheit der Religion, diese Freiheit beinhaltet allerdings auch die Freiheit von Religion. Die PIRATEN Sachsen hinterfragen die privilegierte Stellung einzelner Glaubensgemeinschaften im Freistaat, besonders da zwei Drittel der sächsischen Bevölkerung keiner Konfession angehören.

Eine Trennung von Staat und Religion und die Plattformneutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen ist Grundlage der Freiheit und Vielfalt von Religionen und Kulturen, sie ist Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Diese Trennung ist noch nicht vollzogen. Die sächsischen PIRATEN fordern daher eine umfassende und konsequente Durchsetzung dieser Prinzipien. Wir erkennen und achten dabei jedoch die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Modul 2: Weltanschauliche Plattformneutralität des Staates

Wir fordern die Herstellung staatlicher Neutralität gegenüber Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten. Ein säkularer Staat muss eine Plattform sein, welche frei ist von Diskriminierung oder Privilegierung einzelner Bekenntnisse - dies erfordert die konsequente Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind immer eine Bevorzugung und daher restlos abzubauen.

Wir möchten die Zahlungsverpflichtungen des Freistaates gegenüber den Kirchen gesetzlich beenden. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Die Glaubensgemeinschaften sollen zukünftig selbst für ihre Finanzierung Sorge tragen.

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen diese daher nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppierung Sitze erhalten.

Modul 3: Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund sein. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten (neue Heirat, Kirchenaustritt usw.) dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen, kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein. Dies ist Diskriminierung, die wir PIRATEN strikt ablehnen, und schränkt vor allem im sozialen Sektor die Berufsfreiheit vieler Menschen massiv ein.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass staatlich geförderte Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc), die mit der Wahrnehmung von gemeinnützigen Aufgaben betraut sind und sich auch vorwiegend über staatliche Mittel finanzieren, nur noch dann Geldmittel erhalten, wenn jeweils das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Modul 4: Datensparsamkeit

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden. Dafür muss auf Bundesebene die Kirchensteuer abgeschafft werden, da diese Information für den Einzug dieser Steuer verwendet wird.

Modul 5: Religionsfreiheit

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist eine Verpflichtung für das Staatswesen. Die ungehinderte Ausübung von Religion ist ein hohes Gut in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Die PIRATEN Sachsen setzen sich für diese ein, solange keine anderen Menschen in Freiheit oder Rechten eingeschränkt werden.

WP021 - Vergaberecht

Antragsteller: Phillip Schnabel

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext unter dem neuen Punkt Vergaberecht ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragstext:

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine transparente und gerechte Verfahrensgestaltung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein.

Die Aufträge der öffentlichen Hand für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben sind grundsätzlich getrennt zu vergeben. Eine Trennung von Planung und Ausführung ist zu Föderung der Wirtschaftlichkeit unerlässlich.

Wir setzen die Priorität auf das offene Verfahren, welches Transparenz und Wirtchaftlichkeit verbessert. Korruptionsprävention ver-langt Transparenz, wie sie nur das offene Verfahren gewährleisten kann. Die Vergabeart "Offenes Verfahren" hat einen Vorrang gegenüber allen anderen Vergabearten zu bekommen und nur mit öffentlicher Begründung kann davon abgewichen werden.

Da die Dringlichkeit nicht definiert ist - gleiches gilt für die zwingende Dringlichkeit, besonders dringlich ect. - könnte sie selbst und bewusst herbeigeführt werden. Deshalb lehnen wir diese Begriff innerhalb des Vergaberechtes ab.

Einführung der Pflicht, den Zuschlag zu veröffentlichen und gegenüber den nicht berücksichtigten Anbietern die mangelnde Berücksichtigung zu begründen. Vergibt die öffentliche Stelle freihändig, so ist sie verpflichtet, über jede freihändige Vergabe einen schriftlichen Bericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Ausweitung und mittelfristig die allgemeine Nutzung elektronischer Mittel als Kommunikationsmittel bei öffentlichen Aufträgen, denn sie vereinfachen die öffentliche Auftragsvergabe erheblich.

Bessere qualitative Verwendung der öffentlichen Auftragsvergabe. Sozialen Kriterien und Umweltkriterien soll Rechnung getragen werden, sei es den Lebenszykluskosten oder der Eingliederung schutzbedürftiger und benachteiligter Personen.

Verbesserungen der bestehenden Garantien zur Behebung von Interessenkonflikten und Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption, um die Integrität der Verfahren angesichts der auf dem Spiel stehenden Finanzmittel besser zu gewährleisten.

Begründung

Für ein transparentes Vergabeverfahren, zur Förderung der Wirtschaftlichkeit ist eine Vergabe von Planungs- und Ausführungsleistungen grundsätzlich zu trennen. Diese Auffassung wird u.a. auch vom Bundesrechnungshof und von Landesrechnungshöfen geteilt.

Die Beschränkung der Teilnahmemöglichkeiten an öffentlichen Aufträgen, indem beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in der Praxis immer noch zu oft angewendet werden als die öfentliche Ausschreibung bzw. das offene Verfahren, obwohl die gesetzlichen Regelungen dies anders vorsehen.

Vergabebericht 2011 Sachsen:

  • 2.276 Aufträge im Rahmen von Öffentlichen Ausschreibungen (267,5Millionen EUR)
  • 2.614 Aufträge im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen (78,9Millionen EUR)
  • 113.688 Aufträge im Rahmen von Freihändiger Vergaben (449,1Millionen EUR)

Viele Auträge werden ohne Ausschreibung oder Alternativsuche vergeben, dadurch entsteht ein großer finanzieller Schaden. Auch wird durch dieses Verfahren ein Intransparenz ermöglicht, welche Korruption erleichtern kann.

Bitte sucht in den Berichten der Landes- und Bundesrechnungshof mal nach Vergabe und wie oft diese Richtlinien verletzt wurden. (z.B http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/001/1600160.pdf)

WP022 - Offenlegung von Abwasser- und Müllgebühren

Antragsteller: Volker Müller

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich Umwelt und Energie ein zu fügen.

Antragstext:

Die Piraten in Sachsen fordern, dass Gemeinden und kommunale Zweckverbände sowohl Abwasser- als auch Müllgebühren samt deren Kalkulationsgrundlagen jährlich und vollständig dem Bürger unaufgefordert offenlegen. Der Bürger soll nur die laufenden Kosten finanzieren.

Begründung:

In den letzten Jahren gehen immer mehr Kommunen dazu über, ihre Betriebe bzw. kommunalen Zweckverbände zur Sanierung der Haushalte zu benutzen. Unterschiede von mehreren 100 Prozent in den Gebührensätze sind daher heute nicht ungewöhnlich. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.

Viele Bürger bezahlen überhöhte Gebühren für Abwasser- und Müll, dies betrifft vor allem einkommenschwache Schichten. Unter dem Deckmantel von angeblich notwendigen Gebührenerhöhungen werden Quersubventionierungen in Gemeindehaushalten vorgenommen und die wahren Kosten verschleiert.

WP023 - Gentechnikfreie Region Sachsen

Antragsteller: Christian Hoffmann

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragstext:

Die Piraten Sachsen fordern, dass in ganz Sachsen der Anbau von transgenetisch veränderten Pflanzen im Freiland ausnahmslos verboten ist.. Die Folgen der unkontrollierbaren Verbreitung transgenetisch veränderter Organismen in unsere Umwelt stellen ein unabschätzbares Risiko dar.Ebenfalls lehnen wir die damit verbundene Monopolisierung von Saatgut ab.

WP024 - Flächendeckender Breitbandausbau

Antragsteller: Christian Hoffmann

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragstext:

Die Piraten Sachsen sehen den Zugang zum Internet als Grundrecht an. Ein breitbandiger Internetzugang ist heutzutage Voraussetzung für die Teilnahme am politischen, kulturellen und sozialen Leben. Er ist ebenso für die Wirtschaft unabdingbar und ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um die Ansiedlung und Gründung Arbeitsplätze schaffender Unternehmen. Die veralteten Breitbanddefinitionen der internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie der Bundesregierung lehnen wir ab. Die Piraten Sachsen fordern flächendeckend die Möglichkeit für netzneutrale Internetzugänge mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s im Up- und Downstream. Für Unternehmen sollen bei Bedarf schnellere Anbindungen zur Verfügung stehen. Versorgungslücken sind durch geeignete Maßnahmen zu schließen.

WP025 - Energiesektor

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragsteller: Christian Hoffmann

Antragstext:

Der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mussmit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einhergehen. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Stromzusammensetzung sowie Kündigungs- und Verlängerungsfristen angestrebt. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihren Energiedienstleister unkompliziert binnen einer Woche zu wechseln. Zudem greifen wir die Vorschläge der Monopolkommission auf undsetzen uns für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung ein, sowie der Gründung neutraler Netzgesellschaften. Ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren wird gefordert.

WP026 - Landwirtschaft und Tierhaltung

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragsteller: Christian Hoffmann

Antragstext:

Verbraucherschutz und Landwirtschaft gehen Hand in Hand. Die Bedingungen in der Landwirtschaft sind der Schlüssel für einen Schutz der Verbraucher im Bereich Lebensmittel und Konsumgüter aus landwirtschaftlicher Produktion. Ein Abbau der Subventionen in der konventionellen Agrarwirtschaft ist überfällig. Die Piraten Sachsen werben für eine Stärkung der ökologischen Produktion von Agrarprodukten. Gemeinsam mit vielen Veterinären, Landwirten, Natur- und Tierschützern fordern wir, dass auch für die konventionelle Nutztierhaltung in Sachsen die Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung gelten.

WP027 - Gesetzliche Regelungen für Nanomaterialien

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragsteller: Christian Hoffmann

Antragstext:

Hersteller und Entwickler setzen auf freiwillige Vereinbarungen. Eine Regulierung soll erst erfolgen, wenn toxikologische Daten eine Gefährdung bewiesen haben. Die Beweislast soll also nicht beim Produzenten, sondern beim Nutzer liegen. Die bestehenden Gesetze müssen so angepasst werden, dass Nanomaterialien ohne Ausnahme wie neue Stoffe behandelt und zugelassen werden. Solange keine ausreichenden Sicherheitsdaten vorliegen, darf die Anwendung mit freien Nanoteilchen nicht erlaubt sein. Die Piraten Sachsen tragen damit als einzige Partei der technologischen Entwicklung Rechnung.

WP028 - Klares Nein zu Privatisierung der Trinkwasserversorgung

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antragstext an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm auf zu nehmen.

Antragsteller: Volker Müller

Antragstext:

Die Piratenpartei Sachsen erteilt jeglichen Bestrebungen, die Wasserversorgung zu privatisieren oder eine Marktöffnung in diesem Bereich herbeizuführen, eine klare Absage.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2010 den Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt. Jeder Bürger muss Zugang zu bezahlbarem, sauberem Trinkwasser haben. In den meisten deutschen Städten ist die Versorgung seit vielen Jahren in öffentlicher Hand. Dieses System hat sich bewährt, während Beispiele aus verschiedenen eropäischen Städten zeigen, dass die von Befürwortern der Privatisierung vorgeschobenen Vorteile nicht eintreffen. Nach der Privatisierung kamen drastische Preiserhöhungen auf die Bürger zu und auf Investitionen in das Wassernetz wurde verzichtet.

Die Privatisierung nutzt lediglich den Konzernen, die den Zuschlag erhalten haben und geht auf Kosten der Bürger. Die Piratenpartei Bayern fordert, dass die Wasserwerke zu 100% im Besitz kommunaler Aufgabenträger bleiben. In Städten, in denen die Wasserwerke in der Vergangenheit ganz oder teilweise privatisiert wurden, sollen sie wieder in den Besitz der kommunalen Aufgabenträger überführt werden.

Begründung:

Die Europäische Kommision hat eine Konzessionsrichtline vorgeschlagen, die das EU-Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe neu regeln soll. Diese sieht vor, dass öffentliche Dienstleistungen, mit einem Vertragswert von 5 Mio. Euro oder mehr EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Darunter fallen auch Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, unter anderem die Wasserversorgung.

Häufig werden den Bürger die Privatisierungsmaßnahmen mit vorgeschobenen Scheinargumenten schmackhaft gemacht. Dazu gehören sinkende Preise, besserer Service und Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Berlin hat im Jahr 1999 seine Wasserbetriebe teilprivatisiert. Seitdem hat sich die Zahl der Arbeitsplätze um 1.000 verringert^[1] https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier_047#cite_note-0 und die Preise für Trinkwasser sind so stark angestiegen, dass sich Mitte 2012 sogar das Bundeskartellamt eingeschaltet und die Wasserbetriebe mit Beschluss vom 4. Juni 2012 zu einer Preissenkung um mindestens 18% verpflichtet hat^[2] https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier_047#cite_note-1 . In London wurde das Wassernetz vollständig privatisiert. Innerhalb von fünf Jahren stiegen die Wasserpreise dort um 24%. Außerdem verzichtete der Konzern Thames Water auf Investitionen in das marode Wassernetz, weshalb durch Lecks in den Wasserleitungen 10.000 Liter Trinkwasser pro Sekunde im Boden versickern^[3] https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier_047#cite_note-2 .

Angesichts dieser Erfahrungen ist es unverantwortlich, die Wasserversorgung dem freien Markt auszusetzen. Die enormen Preissteigerungen verwehren sozial schwächeren Bürgern den Zugang zu sauberem Trinkwassern.

WP029 - Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Antragsteller: Volker Müller

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag unter dem Punkt Verbraucherschutz ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden.

Wir setzten uns dafür ein, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und Jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Desweiterem ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prohylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.

Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

WP030 - Sachsenticket für ganz Sachsen

Antragsteller: Frank & Frei, SOE-Piraten, Vorstand der Lumpis

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

In drei der fünf Verkehrsverbünde in Sachsen wird das Sachsenticket der Deutschen Bahn als Fahrschein für Busse, Straßenbahnen und Fähren anerkannt. Beim VVO und MDV gilt dies nicht. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass das Sachsenticket in ganz Sachsen auch für Busse, Straßenbahnen und Fähren gilt.

Begründung:

Das ist eine Mogelpackung, denn der Begriff “Sachsenticket” suggeriert, dass der ÖPNV ohne Einschränkungen in ganz Sachsen genutzt werden kann. Die Erweiterung des Sachsentickets erleichtert die Nutzung des ÖPNV über Verkehrsverbundgrenzen hinweg. Dies ist ein großer Vorteil – insbesondere für Pendler und Touristen.

Wer von Arbeitnehmern Mobilität fordert, muss sie auch fördern. Der Weg zur Arbeit endet nicht am Bahnhof. Es ist nicht nur unfair, wenn Pendler für den letzten Teil ihres Weges ein weiteres Ticket lösen müssen, es setzt auch falsche Anreize. Wir Piraten setzen uns grundsätzlich dafür ein, Mobilitätshemmnisse abzubauen. Verkehr von der Straße auf den ÖPNV zu verlagern muss Ziel aller Verkehrspolitik sein. Dazu trägt das Sachsenticket bei, wenn es die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen mit einschließt.

Auch Touristen werden von der Ticketvielfalt abgeschreckt. So sieht keine Weltoffenheit aus. Das ist Kleinstaaterei. Durch das erweiterte Sachsenticket gewinnt die Region an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Wir Piraten wollen die Nutzung des ÖPNV fördern. Dem widerspricht der Umstand, dass für Bus, Straßenbahn und Fähren ein weiteres Ticket gelöst werden muss.

Der Fahrgast sollte den ÖPNV als ein komplettes System erleben – flächendeckend für ganz Sachsen. Verkehrsträger müssen vernetzt sein und dürfen nicht durch zusätzliche Tickets segmentiert werden.

WP031 - Entkriminalisieren aller Drogen und kontrollierte Freigabe

Antragsteller: Max Brauer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an passender Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Die Piraten Sachsen fordern ein Ende des gescheiterten Drogenkrieges. Wir fordern, dass der Besitz aller Rauschmittel legalisiert wird. Desweiteren sollen alle Rauschmittel auf ihre tatsächliche Gefährlichkeit untersucht werden. Ist keine gravierende Schädigung festzustellen, so werden diese Rauschmittel an dafür zertifizierten Stellen kontrolliert hergestellt und ausgegeben. Personen, die von Rauschmitteln abhängig sind, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht frei zugänglich sind, sollen diese kontrolliert und in Verbindung mit einer Therapie erhalten. Ziel dabei soll die schrittweise Entwöhnung sein. Die Abgabestellen fungieren gleichzeitig als Beratungsstelle mit fachlich geschultem Personal. Der finanzielle Erlös soll komplett in repressionsfreie Prävention und Beratung umgesetzt werden.

Begründung:

Drogensüchtige können Repressionen erwarten, wenn sie sich in die Hände der Drogenberatung begeben. Die Hemmschwelle diese auf zu suchen ist unter den Abhängigen sehr groß. Durch zentrale Abgabestellen kann ein direkter Kontakt zu den Konsumenten aufgebaut und ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Durch regelmäßigen Kontakt kann so auf weitere Dinge aufgebaut werden, zum Beispiel die teilnahme an sozialen Projekten oder Entziehungskuren.

Durch eine repressionsfreie Aufklärung durch Nicht-Polizisten* würde außerdem der Reiz des Verbotenen weg fallen. Für Jugendliche fällt weg. Dadurch werden Drogen nur noch bedingt attraktiv und werden nicht mehr durch sogenannte "Mutproben" beschafft oder genommen.

Eine kontrollierte Herstellung von natürlichen und chemischen Drogen führt dazu, dass die Qualität und Sauberkeit der Rauschmittel sehr viel höher ist, als auf den Schwarzmarkt. Dadurch werden die gesundheitlichen Schäden durch die Einnahme auf ein Minimum reduziert. Zertifizierte Herstellungsbetriebe haben die Möglichkeit durch Forschung Qualitätsstandards zu erreichen, welche eine Herstellung "unter dem Radar" unattraktiv machen würde.

Eine Entkriminalisierung und Legalisierung würde bedeuten, dass sich mafiöse Drogenkartelle in Luft auflösen. Die Drogenkriminalität würde gen null sinken. Auch der Besitz und die Beschaffung der Konsumenten würde nicht mehr kriminalisiert und somit straffrei sein.

Durch die staatlich kontrollierte Herrstellung und den ebenso kontrollierten Verkauf würden immense Geldsummen freigesetzt werden können. Diese können dann effektiv für Beratung, Prävention und Aufklärung eingesetzt werden. Überschüsse können in weitere soziale Projekte gesteckt werden.

WP032 - Kontrollierte Freigabe aller Drogen

Konkurriert mit WP031

Antragsteller: Max Brauer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an passender Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Die Piraten Sachsen fordern ein Ende des gescheiterten Drogenkrieges. Wir fordern, dass der Besitz, die kontrollierte Herstellung und der Vertrieb an zertifizierten und kontrollierten Abgabestellen legalisiert wird. Die Abgabestellen fungieren gleichzeitig als Beratungsstelle mit fachlich geschultem Personal. Finanzieller Erlös sollen komplett in repressionsfreie Prävention und Beratung umgesetzt werden.

Begründung:

Drogensüchtige können Repressionen erwarten, wenn sie sich in die Hände der Drogenberatung begeben. Die Hemmschwelle diese auf zu suchen ist unter den Abhängigen sehr groß. Durch zentrale Abgabestellen kann ein direkter Kontakt zu den Konsumenten aufgebaut und ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Durch regelmäßigen Kontakt kann so auf weitere Dinge aufgebaut werden, zum Beispiel die teilnahme an sozialen Projekten oder Entziehungskuren.

Durch eine repressionsfreie Aufklärung durch Nicht-Polizisten* würde außerdem der Reiz des Verbotenen weg fallen. Für Jugendliche fällt weg. Dadurch werden Drogen nur noch bedingt attraktiv und werden nicht mehr durch sogenannte "Mutproben" beschafft oder genommen.

Eine kontrollierte Herstellung von natürlichen und chemischen Drogen führt dazu, dass die Qualität und Sauberkeit der Rauschmittel sehr viel höher ist, als auf den Schwarzmarkt. Dadurch werden die gesundheitlichen Schäden durch die Einnahme auf ein Minimum reduziert. Zertifizierte Herstellungsbetriebe haben die Möglichkeit durch Forschung Qualitätsstandards zu erreichen, welche eine Herstellung "unter dem Radar" unattraktiv machen würde.

Eine Entkriminalisierung und Legalisierung würde bedeuten, dass sich mafiöse Drogenkartelle in Luft auflösen. Die Drogenkriminalität würde gen null sinken. Auch der Besitz und die Beschaffung der Konsumenten würde nicht mehr kriminalisiert und somit straffrei sein.

Durch die staatlich kontrollierte Herrstellung und den ebenso kontrollierten Verkauf würden immense Geldsummen freigesetzt werden können. Diese können dann effektiv für Beratung, Prävention und Aufklärung eingesetzt werden. Überschüsse können in weitere soziale Projekte gesteckt werden.

WP033 - Fahrscheinloser ÖPNV bei Überscheitung der Immissionsgrenzwerte

(Konkurrierend) mit GP013 / Text und Begründung getrennt ab zu stimmen. Antragsteller: ThomasDL und Martin Schulte Wissermann

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Modul 1:

Antragstext:

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für einen "fahscheinlosen" ÖPNV bei prognostizierter oder tatsächlicher Überschreitung der (Tages-)Imissionsgrenzwerte bei Feinstaub/NOx ein. An diesen Tagen soll in geeigneter Weise der Hinweis erfolgen, dass zur Verbesserung der Luftqualität ein Umstieg auf den ÖPNV empfohlen wird und innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist in den betroffenen Tarifzonen keine Fahrscheinkontrollen erfolgen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf Fahrgastzahlen und Immessionsbelastung sind in geeigneter Weise zu evaluieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

Modul 2:

(Begründung:)

Wesen dieses Antrages ist es, die Einrichtung von Umweltzonen, Citymaut oder tempörären Fahrverboten obsolet zu machen und gleichzeitig eine Kernforderung der Piraten ("fahrscheinlosen ÖPNV") in konstruktiver Weise umzusetzen.

In mehreren sächsischen Kommunen (u.a. Dresden, Leipzig, Görlitz) kommt es noch immer zu Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte ( http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaub ). 2013 ist z.B. in Dresden bereits im Mai an der Messstation Dresden-Bergstraße die 28igste Überschreitung eingetreten ( http://www.env-it.de ).

Der "fahrscheinlose" Verkehr an Tagen mit ungünstiger Immissionsprognose ( http://www.eurad.uni-koeln.de/index_ref.html ) ist eine innovative Möglichkeit, motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern und damit Emissionen von Feinstaub und Stickstoffoxiden gerade in problematischen Zeiträumen (winterliche Inversionswetterlagen) zu senken und damit die Luftqualität für alle zu verbessern.

Eine mögliche Ausgestaltung wäre z.B., die Maßnahme ab der 20. Überschreitung im Jahr zu beginnen und die "fahrscheinlose" Phase mit jeder weiteren Überschreitung bis zu einer maximalen Dauer von 7 zusammenhängenden Tagen zu erhöhen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass der Absatz von Dauerkarten durch diese Maßnahme signifikant verringert wird. Mögliche negative finanzielle Effekte (z.B. geringerer Einzelfahrscheinverkauf) für die Transportunternehmen könnten vielmehr durch den positiven "Werbeeffekt" mehr als überkompensiert werden.

Erste Erfahrungen mit temporär "fahrscheinlosen" Tagen wurde bereits 2012 bei den Leipziger Verkehrsbetrieben mit der "Benzinpreis-Aktion" (http://www.lvb.de) gesammelt. Leider erfolgte im Anschluss daran keine öffentlich bekannte/zugängliche Auswertung bezüglich der Auslastung, Verkehrszusammensetzung sowie der Feinstaubreduzierung. Eine Evaluation sowie die Veröffentlichung der gewonnenen Ergebnisse sind hierbei im Sinne der Bürgerpartizipation unabdingbar.

WP034 - Verbraucherschutz

Antragsteller: Volker Müller

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

1. Präambel Die sächsischen Piraten wollen den Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit tragen sie zwei Sachverhalten Rechnung:

* Ganzheitliche Umsetzungen mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, des Freiheitsgedankens sowie stringenter Lobbyismuskritik münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz.
* Die sächsischen Piraten, die Politik für und nicht gegen die Gesellschaft fordern, haben die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes erkannt und wollen sich dieser Herausforderung, der sich kaum eine andere Partei annimmt, stellen. Dabei sind sich die sächsischen Piraten bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie und Anbieter angehen zu müssen.

Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes. Die sächsischen Piraten streben an, den berechtigten Interessen der Verbraucher, zum Beispiel Datenschutz und Transparenz, insgesamt mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Das soll gewährleisten, Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil jeglicher Politik zu machen, in dem Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher beachtet und berücksichtigt werden. Darüber hinaus streben die sächsischen Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbraucherschutz-NGOs wie Verbraucherzentralen und anderen Organisationen an.

In einem gesamtgesellschaftlichen Umfeld, das für Verbraucher aufgrund immer weiter fortschreitender Privatisierungen und Liberalisierungen zunehmend undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht adäquat mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind bislang nur teilweise gesetzgeberisch berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Diesem Trend gilt es umzukehren, zum Beispiel durch Modifizierung bestehender und Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament sowie die Regierung haben sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressen-Vertreter zu verstehen und müssen dem entsprechend agieren. Dem Interesse des Gemeinwohls ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber der Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturell- und mittelbedingten Ungleichgewicht erforderlich ist.

Von einem starken Verbraucherschutz profitiert auch die Wirtschaft: Eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung derjenigen Unternehmen, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren. Diese werden sich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren. Datenschutz und Transparenz sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes. Sie genießen seitens der sächsischen Piraten besonderes Gewicht. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der sächsischen Piraten.

2. Stärkung der Verbraucherpolitik

2.1. Verbraucherschutz als sächsiches-Landesverfassungsziel Die sächsischen Piraten wollen den Verbraucherschutz in die sächsische Landesverfassung aufnehmen. Maßgabe ist dabei, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen. Wir wollen also einen "Verbraucher-Check" von Gesetzen.

2.2. Verbraucherpolitische Programmatik Wir wollen eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder im Bereich der Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik definiert.

2.3. Lobbyistenverbot bei Gesetzesentwürfen Für den Einsatz externer Beschäftigter, sofern es sich um Unternehmensinteressenvertreter oder Lobbyisten handelt, fordern die sächsischen Piraten einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex. Dieser soll unter anderem die Mitarbeit an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbieten.

2.4. Kompetenzzentrum Verbraucherforschung Wir wollen ein Kompetenzzentrum Verbraucherforschung schaffen, um durch die Vernetzung bestehender wissenschaftlicher Institutionen in Sachsen Synergieeffekte zu fördern. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Sinne der Transparenz vergleichbar aufbereitet der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

2.5. Standardisierte Beobachtungsinstrumente Es sollen standardisierte Beobachtungsinstrumente eingerichtet werden, die regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchten. Von der EU wird das vergleichbare Verbraucherbarometer bereitgestellt.

2.6. Am Bedarf orientierter Ausbau des Beratungsangebotes Die Verbraucherberatung soll ausgebaut werden, um ein flächendeckendes Basisangebot und eine an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtete unabhängige Beratungsstruktur dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen.

2.7. Ausrichtung des Beratungsangebotes auch an den Bedürfnissen von Verbrauchern mit Migrationshintergrund Für Verbraucher mit Migrationshintergrund soll es Netzwerker mit gleichem muttersprachlichen und kulturellen Hintergrund als Vermittler zu "deutschen" Beratern geben.

3. Gesunde und sichere Ernährung Verbesserung der Lebensmittelsicherheit Die sächsischen Piraten wollen die Lebensmittelsicherheit durch alle auf Landesebene möglichen Maßnahmen verbessern. Das bedeutet insbesondere die Lebensmittelkontrollen in dem Umfang auszuweiten, wie es zur Gewährleistung einer hinreichend gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln erforderlich ist.

4. Transparenz im Gesundheitswesen durch Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes wollen wir klarstellen, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, ein öffentliches und für alle frei zugängliches Gut darstellen, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen.

5. Versorgungssicherheit und Transparenz auf den Energiemärkten

5.1. Transparenz der Angebots- und Vertragsgestaltungen Die sächsischen Piraten setzen sich für eine Gesetzesinitiative ein, welche gewährleistet, dass der steigende Wettbewerb im Energiemarkt mit transparenten Angebots- und Vertragsgestaltungen einher geht. Dabei wird eine übersichtliche Vergleichbarkeit wesentlicher Unterscheidungskriterien, wie Vertragslaufzeit, Preis, Preisanpassungsklauseln, Strom-Zusammensetzung, Kündigungs- und Verlängerungsfristen angestrebt. Die Verbraucher sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage zu wechseln.

5.2. Gründung neutraler Netzgesellschaften und mehr Wettbewerb Die sächsischen Piraten möchten die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen. Daher setzen sie sich für mehr Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung ein und unterstützen die Gründung neutraler Netzgesellschaften.

6. Transparenz beim Konsum durch klare Energiekennzeichnung aller Verbrauchsgüter Der Freistaat Sachsen soll im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten einbringen.

7. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt

7.1. Ausweitung der Befugnisse des sächsischen Datenschutzbeauftragten Die sächsischen Piraten wollen die Befugnisse des sächsischen Datenschutzbeauftragten ausweiten. Das kann zum Beispiel durch ein Vetorecht für Gesetze, die Datenschutz hinreichend missachten, geschehen.

7.2. Erforschung von sicheren Technologien Wir wollen, dass sichere Technologien, Software und unternehmensinterne Abläufe erforscht werden. Datensparsamkeit und Datenvermeidung soll Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen sein.

7.3. Reform des Urheberrechts Der Freistaat Sachsen soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren. Die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten soll festgeschrieben werden. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren. Das Recht auf Privat- und Sicherheitskopien ist gesetzlich zu verankern. Die Reform soll dazu führen, dass das generelle Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen gestrichen wird, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft.

7.4. Erweiterung des Datenschutzes Der Freistaat Sachsen soll im Bundesrat außerdem eine Initiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, die zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt. Dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.

8. Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz, Information und Bildung

8.1. Verbraucherbildung von Kindern & Jugendlichen Die sächsischen Piraten wollen, dass Verbraucherbildungsangebote in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit, zum Beispiel in Umwelt-AGs oder Schülerfirmen, eingerichtet werden.

8.2. Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes Die sächsischen Piraten fordern eine Initiative des Freistaats Sachsen im Bundesrat für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes. Dabei sollen die Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen transparent gemacht werden. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes soll auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Behörden sollen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.

8.3. Verbraucherbildung allgemein Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Förderung soll den selbstbestimmten Verbraucher durch Transparenz, Information und Bildung fördern. Zu den Kernaufgaben der Initiative gehören die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung und die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung.

9. Kollektive Rechtsdurchsetzung stärken durch Einführung des Verbandsklagerechts im Verbraucherbereich Die sächsischen Piraten setzen sich für eine Initiative des Freistaates Sachsen im Bundesrat ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes erweitert. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.

WP035 - Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene

Antragsteller:Impyer

Antragstext:

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für ein modernes und homogenes Rechnungswesens in staatlichen Bereichen ein und unterstützt den Ansatz der Landesregierung für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene.

Darüber hinaus gehend fordert die Piratenpartei Sachsen zur Förderung der Transparenz auf allen staatlichen Ebenen die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene. Mit Hilfe des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens wird erreicht:

  • Mehr Transparenz über Beteiligungen und Kosten des Landes
  • Der Abbau der schwächen der Kameralistik
  • Stärkung der Generationengerechtigkeit
  • Erkennbarkeit von Überschuldung
  • bessere Nachvollziehbarkeit des Mittelverbrauchs

Vorbild für die Umstellung ist die Hansestadt Hamburg.

Begründung:

Wesentliche Schwächen der Kameralistik (seit mehr als 20 Jahren thematisiert)

  • Keine Informationen über die Kosten (tatsächlicher Ressourcenverbrauch)
  • Keine Informationen über die Leistungen
  • Keine Informationen über das Vermögen und die tatsächlichen Schulden
  • Keine Gesamtsicht d. Gebietskörperschaft /Konsolidierung
  • Haushaltsausgleich ist formal immer gewährleistet (Einnahmen aus Krediten)

Kosten

Hamburg: Das Projekt zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens wurde 2003 begonnen, die Eröffnungsbilanz der FHH 2006 vorgelegt. Die reinen Arbeiten an der Konzernbilanz begannen mit ersten konzeptionellen Vorarbeiten im Jahr 2005, dauerten also etwa 3,5 Ja^^hre. Insgesamt hat das Projekt 4,6 Mio. Euro gekostet.

Transparenz über Beteiligungen und Kosten

Nur über die Doppik kann auch auf Landesebene eine Gesamtschau über die wirtschaftliche Betätigung einer Gebietskörperschaft und ihrer Beteiligungen erstellt und die politische Steuerungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte spürbar verbessert werden. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Gelder ist Transparenz über Verschuldung und Vermögensverzehr unverzichtbar. Ziele der Doppik sind vor allem die Gewährleistung der Generationengerechtigkeit durch Abbildung des Ressourcenverbrauchs und die Integration spezifischer Regeln im Zuge der Haushaltsausgleichsregelungen, eine erhöhte Transparenz für den Bürger, eine effizientere und effektivere öffentliche Leistungserstellung sowie eine verbesserte Steuerung.

Kamerale Haushaltsführung ist Intransparent und Schulden werden versteckt in Schattenhaushalten

Der öffentliche Haushalt heutiger kameraler Prägung spiegelt nur einen Teil der Finanz- und Vermögenslage wider, da viele Vermögensgegenstände und Schulden in öffentlichen Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und anderen Einheiten ausgelagert sind. (Eine Auflistung von Schulden kann zur Insolvenz von Gebietsverbänden führen, da diese ihre Schulden nicht mehr verstecken können. Zum Beispiel: NRW und Beamtenpensionen)

vereinfachung von Bewertung ist nötig

Eine öffentliche Gebietskörperschaft ist keine Schraubenfabrik. Es gibt keine Standardlösungen. Bei der Erstbewertung in Hamburg stellten sich z.B. die Fragen, wem der Elbtunnel gehört oder mit welchem Wert Seen, Parks oder das Rathaus anzusetzen waren. Um sich nicht zu verzetteln, ist es überdies sinnvoll, Wertgrenzen und Vereinfachungsverfahren festzulegen.

Vorbilder: Hamburg

Mit einem positiven Ergebnis von 798 Mio. Euro tritt Hamburg den Beweis an, dass auch staatliche Gebietskörperschaften mit einer kaufmännischen Bilanzierung schwarze Zahlen schreiben können. Natürlich weicht das kaufmännische Jahresergebnis vom kameralen Ergebnis ab. Die Gründe liegen vor allem in der Berücksichtigung des Wertverzehrs beim Anlagevermögen (Abschreibungen) und von Rückstellungen für Pensionen. Abschreibungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen kennt das kamerale Haushaltswesen nicht, sie sind jedoch von besonderem politischen Interesse, weil ohne sie eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage nicht möglich ist.

WP036 - Verbrauchsteuern reformieren

Antragsteller: Impyer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Verbrauchsteuern reformieren

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine Überprüfung aller Verbrauchssteuern ein. Staatliche Ziele, wie eine allgemeine Haushaltsfinanzierung oder eine zusätzliche moralische Lenkung, beeinträchtigen die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und rechtfertigen nicht die Erhebung einer Verbrauchsteuer.

Nur solche Verbrauchsteuern sollen Bestand haben, die einen klar erkennbaren gesellschaftlich legitimierten Lenkungszweck haben, dessen Wirkung entsprechend überprüft werden kann. Alle anderen sollten zur Steuervereinfachung abgeschafft werden.

Zum Beispiel können wir bei der Kaffeesteuer keine notwendige Lenkungsmaßnahmen des Staates erkennen. Andere Verbrauchssteuern könnten zum Beispiel durch Zusammenfassung vereinfacht werden. So ist nicht nachvollziehbar, warum Alkoholkonsum abhängig von der Art des Getränks, also ob es sich um Wein, Bier, Schaumwein oder Spirituosen handelt, und nicht abhängig vom Alkoholgehalt besteuert wird.

Auch bei den kommunalen Verbrauchssteuern soll überprüft werden, ob diese tatsächlich für eine notwendige Lenkung erforderlich sind oder nicht eher der Gemeindefinanzierung dienen. Letzteres sollte durch transparentere und für die Gemeinden planungssichere Steuern erfolgen.

WP037 - Politikfinanzierung wirksam begrenzen

Antragsteller:Impyer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Politikfinanzierung wirksam begrenzen

Wo Abgeordnete den Anschein erwecken, ihr persönliches Interesse über das Wohl der Bürger zu stellen, gefährden sie die Akzeptanz und damit die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie. Bei der Festsetzung der Staatsleistungen an Abgeordnete, Parteien, Fraktionen und parteinahe Stiftungen entscheiden die Volksvertreter gleichsam in eigener Sache, so dass besonders wirksame Kontrollmechanismen erforderlich sind. Wir wollen, dass Änderungen der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen frühestens eine Woche nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorlage im Parlament beschlossen werden dürfen und frühestens in der darauf folgenden Legislaturperiode in Kraft treten. Die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen an parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizen, Arbeitskreisvorsitzende und andere wollen wir unterbinden. Wir treten für die Einrichtung einer unabhängigen ständigen Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung ein.

Begründung:

  • Hinweis: Dieser Antrag entspricht G113 (77,6% Zustimmung- LQFB) vom BPT13.1

Ich finde diesen Antrag auch für Sachsen sehr gut und übernehme ihn deshalb für unser WP.

WP038 - Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

Antragsteller:Impyer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antragstext:

Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger.

Eine Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der Piratenpartei ein grundsätzliches Recht der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen -z.B. im Internet -, dass die Bürger den Entscheidungsprozess begleiten können. Eine Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Eröffnung der Angebotsphase wäre wünschenswert. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.

Begründung:

  • Hinweis: Dieser Antrag entspricht G202 (75,9% Zustimmung - LQFB) vom BPT 13.1

Ich finde diesen Antrag sehr wichtig auch für die LTW 2014 in Sachsen und übernehme ihn deshalb als Antrag für den LPT 13.2

WP39 - Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Antragsteller:Impyer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Begründung

  • Hinweis: Dieser Antrag entspricht G165 (86,9% Zustimmung - LQFB) vom BPT 13.1

Ich finde diesen Antrag sehr wichtig auch für die LTW 2014 in Sachsen und übernehme ihn deshalb als Antrag für den LPT 13.2

WP40 - Bürgerhaushalt

Antragsteller:Impyer

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Bürgerhaushalt

Die Piratenpartei Sachsen befürwortet Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürger sollen landesweit ihre Meinung zur sinnvollsten Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Landeshaushalt äußern. Die Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Landtag Berücksichtigung finden.

Begründung

  • Hinweis: Dieser Antrag entspricht G054 (74,2% Zustimmung-LQFB) vom BPT 13.1

Der Antrag wurde für die Landesebene angepasst und stellt eine wichtige Forderung dar.

WP41 - Bürgermeister per Zustimmungswahl

Antragsteller:Fl0range

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge diesen Antrag im Wahlprogramm unter "Demokratie und Bürgerrechte" hinzufügen.

Antrag

Der Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde ist ihr oberster Repräsentant und hat die Aufgabe, zu integrieren und die gesamte Bürgerschaft politisch zu vertreten. Bei der "Wahl per Zustimmung" erreichen konsensorientierte Kandidaten stets bessere Ergebnisse.

Die sächsischen PIRATEN fordern daher, die Bürgermeister im Freistaat Sachsen zukünftig ausschließlich per Zustimmungswahl zu wählen. Hierzu soll Art 48 I und 2 der Sächsischen Gemeindeordnung geändert werden. Bei dieser Wahlmethode kann für beliebig viele Kandidaten gestimmt werden. Wählbar sind weiterhin alle Kandidaten, welche die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen, eine aufwändige Stichwahl entfällt.

Begründung

Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig: durch die Vergabe mehrere Stimmen wird die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien verringert; der beliebteste Kandidat hat höhere Chancen als der polarisierende; die strukturelle Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen wird gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahl-System werden ausgeschlossen.

WP42 - Freier Zugang zu staatlichen Parks

Antragsteller:Fl0range

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge diesen Antrag im Wahlprogramm an geeigneter Stelle hinzufügen.

Antrag

Die dem Freistaat zugehörigen Parkanlagen sind staatliche Kultureinrichtungen und damit Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PIRATEN Sachsen fordern freie und unentgeltliche Zugänglichkeit zu jeder dieser Anlagen, wir betrachten sie als öffentlichen Raum und grüne Infrastruktur. Eintrittsgebühren für Parkspaziergänge lehnen wir ab, für zusätzlichen Finanzierungsbedarf sollen gemeinschaftliche Lösungen gefunden werden.

Begründung

Es ist abzulehnen, dass öffentliche Aufgaben immer häufiger privat abgewälzt werden. Konkreter Fall Schlosspark Pillnitz in Dresden: Anstatt zusätzliche Kosten für Kassenhäuschen aufzuwenden und die Einbindung des Schlossparks in den Ort zu revidieren, sollte man neue Wege prüfen, den Finanzierungsbedarf gemeinschaftlich zu lösen (z.B. weitere Zuschüsse, Tourismus, kommunale Abgaben, Spenden, etc.). Die „Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen“ kann hier als Vorbild dienen, denn in ganz Bayern zahlt man für keinen Park Eintritt. Besonders bedrohlich an der Situation in Pillnitz ist die Dammbruch-Problematik – sobald es einen Eintrittspreis gibt, kommen auch Preissteigerungen; sobald der erste Park betroffen ist, folgt der nächste. Für den Freistatt ist dies ein bequemer Weg, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

WP43 - Sex, Drugs & Rock'N'Roll

Antragsteller: Fl0range, Pradi, Digi

Der Landesparteitag der PIRATEN Sachsen möge diesen Antrag im Wahlprogramm unter "Familie und Gesellschaft" an letzter Stelle hinzufügen. Er kann auch modular abgestimmt werden.

Antrag

Modul 0 Sex, Drugs & Rock 'N' Roll

Die PIRATEN Sachsen treten für eine Politik der Aufklärung und Selbstverantwortung ein. Wir stellen Traditionen und althergebrachte Denkweisen in Frage. Besonders in kontroversen gesellschaftlichen Debatten rund um Sexualität, Drogenkonsum und weitere selbstbestimmte Freiheitsrechte, setzen wir auf Mündigkeit im Umgang mit allen Chancen und Risiken. Informationen statt Verbote sind die Eckpfeiler unserer progressiven Politik.

Modul 1 Stärkung der Rechte Prostituierter

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt unter das Recht auf freie Berufswahl und unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung.

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnen wir ab. Deshalb werden die PIRATEN Sachsen alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern sicherzustellen. Wir werden dabei die Zusammenarbeit mit den Kommunen suchen und uns für eine Abschaffung der restriktiven Sperrbezirksverordnungen einsetzen.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Begründung: (wird nachgereicht)

Modul 2 Entkriminalisierung aller Drogen und kontrollierte Freigabe

Die PIRATEN Sachsen fordern ein Ende des gescheiterten Drogenkrieges. Wir fordern, dass der Besitz aller Rauschmittel legalisiert wird. Desweiteren sollen alle Rauschmittel auf ihre tatsächliche Gefährlichkeit untersucht werden. Ist keine gravierende Schädigung festzustellen, so werden diese Rauschmittel an dafür zertifizierten Stellen kontrolliert hergestellt und ausgegeben. Personen, die von Rauschmitteln abhängig sind, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht frei zugänglich sind, sollen diese kontrolliert und in Verbindung mit einer Therapie erhalten. Ziel dabei soll die schrittweise Entwöhnung sein. Die Abgabestellen fungieren gleichzeitig als Beratungsstelle mit fachlich geschultem Personal. Der finanzielle Erlös soll komplett in repressionsfreie Sucht-Prävention und Beratung umgesetzt werden.

Begründung: Drogensüchtige können Repressionen erwarten, wenn sie sich in die Hände der Drogenberatung begeben. Die Hemmschwelle diese auf zu suchen ist unter den Abhängigen sehr groß. Durch zentrale Abgabestellen kann ein direkter Kontakt zu den Konsumenten aufgebaut und ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Durch regelmäßigen Kontakt kann so auf weitere Dinge aufgebaut werden, zum Beispiel die teilnahme an sozialen Projekten oder Entziehungskuren. Durch eine repressionsfreie Aufklärung durch Nicht-Polizisten* würde außerdem der Reiz des Verbotenen weg fallen. Für Jugendliche fällt weg. Dadurch werden Drogen nur noch bedingt attraktiv und werden nicht mehr durch sogenannte "Mutproben" beschafft oder genommen. Eine kontrollierte Herstellung von natürlichen und chemischen Drogen führt dazu, dass die Qualität und Sauberkeit der Rauschmittel sehr viel höher ist, als auf den Schwarzmarkt. Dadurch werden die gesundheitlichen Schäden durch die Einnahme auf ein Minimum reduziert. Zertifizierte Herstellungsbetriebe haben die Möglichkeit durch Forschung Qualitätsstandards zu erreichen, welche eine Herstellung "unter dem Radar" unattraktiv machen würde. Eine Entkriminalisierung und Legalisierung würde bedeuten, dass sich mafiöse Drogenkartelle in Luft auflösen. Die Drogenkriminalität würde gen null sinken. Auch der Besitz und die Beschaffung der Konsumenten würde nicht mehr kriminalisiert und somit straffrei sein. Durch die staatlich kontrollierte Herrstellung und den ebenso kontrollierten Verkauf würden immense Geldsummen freigesetzt werden können. Diese können dann effektiv für Beratung, Prävention und Aufklärung eingesetzt werden. Überschüsse können in weitere soziale Projekte gesteckt werden.

Modul 3 Tanzverbot und stille Tage abschaffen

Im Freistaat Sachsen gelten Verbote für öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen an den stillen Tagen Karfreitag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Volkstrauertag. Die PIRATEN Sachsen lehnen solche Tanz- und Veranstaltungsverbote generell ab und streben darüber hinaus die gänzliche Abschaffung der stillen Tage an. Sie greifen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit und die Gewerbefreiheit ein. Da dieser Eingriff oftmals aus religiösen Motiven erfolgt, widersprechen sie zudem dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist die Priorisierung jedweder religiöser Feiertage über weltliche, gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß.

Begründung: Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt.

WP44 Kulturschaffende in Gremien

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Kulturschaffende in Gremien Die PIRATEN setzen sich dafür ein, dass die Gremien für Kulturbelange mindestens zur Hälfte mit Kulturschaffenden besetzt werden. Damit wollen wir den bürokratischen Prozess transparenter gestalten und die Vernetzung fördern.

WP45 Kulturrat der Kommunen und Kulturräume

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Kulturrat der Kommunen und Kulturräume Um die Vernetzung der Kulturräume und Kommunen in Kulturfragen sicherzustellen, streben die PIRATEN einen Kulturrat an, der Entscheidungsbefugnisse in Kulturfragen und Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat. Außerdem trifft das Gremium grundsätzliche Entscheidungen über Fördergelder, die dem Land Sachsen zustehen.

WP46 Transparenz in der Kulturförderung

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Transparenz in der Kulturförderung Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass alle Fördermaßnahmen der urbanen wie ländlichen Kulturräume und des Landes Sachsen auf einer gemeinsamen Plattform publiziert und aufbereitet werden.

WP47 Lebens- und Kulturräume schaffen

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Lebens- und Kulturräume schaffen Der Freistaat ermittelt in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kulturräumen Konzepte um staatlichen und kommunalen Leerstand und ungenutzte Flächen zu katalogisieren. Diese Räume werden kostengünstig Menschen zur Verfügung gestellt, die soziale, gesellschaftliche oder kulturelle Projekte planen und umsetzen. Das umfasst zum Beispiel Festivals, Wächterhäuser, Kulturbauernhöfe und Lehrpfade.

WP48 Kulturbildung barriere- und kostenfrei gestalten

Antragsteller: Jan Kossick, Norbert Engemaier, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Kulturbildung barriere- und kostenfrei gestalten Die PIRATEN wollen, parallel zur Schulbildung, eine möglichst kostenfreie kulturelle Bildung ermöglichen. Das umfasst alle staatlich anerkannten Bildungsmöglichkeiten in Tanz, Theater, Musik, Sport und alle anderen Formen bildender und darstellender Kunst. Die individuelle Förderung im Bedarfsfall für die Bildung an privaten Einrichtungen soll ebenfalls möglich sein.

Begründung

Ausgehend von der Kulturgesellschaft ist ein wesentlicher Faktor für die Kulturwertschätzung und die Wahrnehmung von Kulturangeboten die eigene kulturelle Bildung. Am besten ist dieses Ziel durch das Angebot zur kostenfreien Bildung zu erreichen, da damit jedwede bürokratische Hürde entfällt.

WP49 Kultur für alle zugänglich machen (Open Commons)

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Die Piraten befürworten die Einrichtung eines sächsischen Kulturfundus, mit dem Ziel die freie und langfristige Zugänglichkeit von Kunstwerken zu verbessern. Dazu soll das Land die Kommunen und Kulturräume dabei unterstützen, regionale Kunstsammlungen zu erstellen und zugänglich zu machen. Das umfasst die Hilfe zur Vernetzung der kommunalen und kulturräumlichen Kulturinstitutionen und -initiativen sowie die Hilfe zum Erwerb und Katalogisierung von Kulturgütern. Digitale Lösungen vereinfachen diese Aufgaben und sind leicht skalier- und übertragbar.

Begründung

WP50 Künstlerrechte und Zugang zu Werken

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Künstlerrechte und Zugang zu Werken Die PIRATEN Sachsen wirken im Sinne der Bundespartei auf eine Novellierung des Urheberschutzgesetzes und weiterer unzeitgemäßer Gesetze zur Beschränkung des Kulturzugangs hin.

WP51 Denkmalsschutz ist kein Selbstzweck

Antragsteller:Norbert Engemaier, Jan Kossick, Fl0range

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Antrag

Denkmalsschutz ist kein Selbstzweck Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewahrung bestehender und Schaffung neuer Kulturgüter zu erreichen, setzt sich die PIRATEN dafür ein, die Ausgaben des Denkmalsschutzes auf ein angemessenes Niveau zu begrenzen. Die Nutzbarmachung der unter Denkmalschutz stehenden Objekte ist, deren originären Zweck berücksichtigend, zu priorisieren.

Begründung

Sachsen gibt im Vergleich zu anderen Bundesländern (Link zur Quelle Seite 61) überproportional viel Geld für den Denkmalsschutz aus. Da Architektur (und andere Denkmäler) aber nicht das einzige schützenswerte Kulturgut ist, und der Denkmalsschutz auch zuweilen einer Nutzung gerade durch Kulturschaffende entgegensteht, soll hier in Zukunft mit mehr Augenmaß verfahren werden.

WP052 Katastrophen- und Hochwasserschutz

Antragsteller:Norbert Engemaier

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm zu übernehmen.

Katastrophen- und Hochwasserschutz

Modul 1: Recht auf Elementarschadensversicherung für selbstgenutzes Wohneigentum

Die Piraten Sachsen treten dafür ein, die Anbieter von Elementarschadensversicherungen dazu zu verpflichten, dass jeder Bürger für selbstgenutzten Wohnraum eine Versicherung gegen Elementarschäden erhalten kann. Die Kosten dieser Versicherungsleistung dürfen nicht ausschließlich den Eigentümern aufgebürdet werden, sondern ist auch solidarisch unter den Versicherungsnehmern zu finanzieren.

Begründung des Moduls (nicht Teil des Antrages): Das Gemeinwesen ist schon mit der Ausweisung der entsprechenden Flächen als (geeignetes) Bauland eine gewisse Verantwortung gegenüber den Eigentümern eingegangen. Es ist daher nur rechtens, auch die Konsequenzen solcher Fehlplanungen abzumildern. Die Einschränkung auf selbstgenutztes Wohneigentum soll klarstellen, dass das vorgesehene Recht auf eine Elementarschadensversicherung nicht vorrangig dem Schutz von Eigentum dient sondern Eigentümer in erster Linie davor bewahren soll, nach einer Katastrophe ohne Wohnraum oder Entschädigung dazustehen.

Modul 2: Grenzübergreifender Hochwasserschutz

Die sächsischen Piraten setzen sich dafür ein, dass der Freistaat kontinuierlich und öffentlich in einen Dialog mit allen Nachbarländern tritt, um den Hochwasserschutz zu verbessern, und somit seiner Verantwortung für grenzüberschreitende Gewässer gerecht zu werden. Ziel des Dialoges soll es sein, die Hochwasserprävention dort anzusetzen, wo die Eingriffe in Rechte der Betroffenen und die Umwelt am schonendsten und ökonomisch sinnvollsten sind.

Modul 3: Schaffung von Flutflächen

Die Piraten Sachsen setzen sich dafür ein, landwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen zur Überflutung bzw. Hochwasserpolder bereitstellen, nicht nur erlittene Ertragsverluste zu ersetzen sondern zusätzliche Anreize zur Unterstützung des Hochwasserschutzes zu schaffen.

Modul 4: Baurechtliche Vorschriften für Gebäude in Hochwassergefährdeten Gebieten

Neubauten in akut hochwassergefährdeten Gebieten wollen die Piraten unterbinden oder zumindest an hohe Mindestanforderungen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Umweltverträglichkeit knüpfen.


WP053 Förderung von Breitensport

Antragsteller: Rainer Sinn

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für die Förderung von Breitensport und Sportvereinen ein, um ein nachhaltiges und bezahlbares Angebot für alle Sportinteressierten zu bieten. Neben der direkten Unterstützung von Vereinen und sozialen Härtefällen, sprechen sich die PIRATEN auch für indirekte Förderung aus, die sich in der Bereitstellung von Infrastruktur und Verwaltungshilfen für kleine Vereine äußert. Die Neugründung kann/soll speziell gefördert werden.

Begründung:

Sportvereine leisten einen wertvollen Beitrag zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung, geben Menschen eine Perspektive und bringen diese in ein geregeltes soziales Umfeld. Die PIRATEN in Sachsen sind der Meinung, dass wir diese Option jedem Menschen in Sachsen geben wollen, unabhängig von dessen Alter, finanzieller Möglichkeiten und Wohnort.

Zudem findet in Sportvereinen wertvolle Ehrenamtsarbeit statt, sei es im Trainingsbetrieb, der Finanzverwaltung oder Leitung von Vereinen.

WP054 Gentechnik verantwortungsvoll wagen

Antragsteller: Rainer Sinn

Gentechnik verantwortungsvoll wagen

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für eine verantwortungsvolle Forschung im Bereich gentechnisch veränderter Pflanzen und gentechnisch veränderter Tiere ein. Dafür dürfen bestehende ökologische Systeme nicht gefährdet werden und es dürfen keine Schäden für den Menschen zu erwarten sein. Innerhalb dieser Forschung soll auf Patentierung von Erbgut verzichtet werden. Markenschutz und Gebrauchsmusterschutz bleiben unberührt.

Begründung:

Gentechnik ist per se nicht böse, sondern sinnvoll und kann zu Verbesserungen in unserem Leben beitragen. Es ist eine Beschleunigung und gezielte Steuerung der Evolution. Es entsteht bisher bei Gentechnik das Gefühl der Angst und Hilflosigkeit, zusätzlich durch die Gegner der Gentechnik und verantwortungslose Firmen geschürt. Dabei können gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere zur Stabilisierung der Nahrungsversorgung auf der Welt beitragen, in industriealisierten Ländern Flächen für die Natur oder andere Projekte wieder freigeben.

Die Chancen für eine bessere Zukunft überwiegen in dem Fall die möglichen Risiken, die dabei entstehen können. Sinnvolle und transparente Zulassungsverfahren mit unabhängigen Testinstituten können hierbei Vertrauen schaffen. Kennzeichnung von Lebensmitteln erhöht die Möglichkeiten zur Auswahl durch den Verbraucher und schafft eine Akzeptanz in der Gesellschaft.

WP055 Biotechnologie fördern und ausbauen

Antragsteller: Rainer Sinn

Vorbemerkung(nicht teil des Antrages:)

Die Biotechnologie (griechisch βίος bíos ‚Leben‘; auch als Synonym zu Biotechnik und kurz als Biotech) ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit der Nutzung von Enzymen, Zellen und ganzen Organismen in technischen Anwendungen beschäftigt. Ziel ist die Entwicklung neuer oder effizienterer Verfahren zur Herstellung von chemischen Verbindungen, die Entwicklung von Diagnosemethoden und anderes.

In der Biotechnologie werden Erkenntnisse aus vielen Bereichen, wie vor allem Mikrobiologie, Biochemie (Chemie), Molekularbiologie, Genetik, Bioinformatik und den Ingenieurwissenschaften mit der Verfahrenstechnik (Bioverfahrenstechnik) genutzt.[2] Die Grundlage bilden chemische Reaktionen, die von freien oder in Zellen vorliegenden Enzymen katalysiert werden (Biokatalyse oder Biokonversion).

Klassische biotechnologische Anwendungen wurden bereits vor Jahrtausenden entwickelt, wie z. B. die Herstellung von Wein und Bier mit Hefen und die Verarbeitung von Milch zu verschiedenen Lebensmitteln mit Hilfe bestimmter Mikroorganismen oder Enzyme.[2] Die moderne Biotechnologie greift seit dem 19. Jahrhundert zunehmend auf mikrobiologische und seit Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmend auch auf molekularbiologische, genetische bzw. gentechnische Erkenntnisse und Methoden zurück. Dadurch ist es möglich, Herstellungsverfahren für chemische Verbindungen, z. B. als Wirkstoff für die Pharmazeutik oder als Grundchemikalie für die chemische Industrie, Diagnosemethoden, Biosensoren, neue Pflanzensorten und anderes zu entwickeln.

Biotechnologische Verfahren können vielfältig in unterschiedlichsten Bereichen angewendet werden. Teilweise wird versucht, diese Verfahren nach Anwendungsbereichen zu sortieren, wie z. B. Medizin (Rote Biotechnologie), Pflanzen bzw. Landwirtschaft (Grüne Biotechnologie) und Industrie (Weiße Biotechnologie).

Auszug aus der Wikipedia: Seite „Biotechnologie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Mai 2013, 10:28 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Biotechnologie&oldid=118331546 (Abgerufen: 18. Mai 2013, 08:46 UTC)

Antragstext

Die sächsischen PIRATEN sprechen sich für eine intensive Förderung von Biotechnologien in Sachsen aus. Biotechnologie ist eine zukunftsweisende Technologie.Verbesserung für die Natur, unserer Gesundheit und unsere Lebenserwartung sind von großem Vorteil für unsere Gesellschaft und können diese auf dem technologischen Sektor weit voranbringen.

Begründung:

Durch die technologisch führende Entwicklung unter unseren Standards können Fehlentwicklungen vermieden und Chancen optimiert werden. Neue Arbeitsplätze, Innovationen und Lebensqualität sind Punkte, die die Förderung versprechen.

Insbesondere sind Bioinnovationfirmen meist sehr kleine Firmen und bieten damit die Chance der Selbstständigkeit und dass sich mehr eigenverantwortliche Firmen im Freistaat ansiedeln, die aus eigener Kraft wachsen können.

Förderungsmöglichkeiten sind neben dem bereits bestehenden Bioinnovationszentrum, Verwaltungshilfen, Marketinghilfen, die zur Verfügungstellung von Risikokapital und vereinfachte Ausgründungen aus Universitäten. Wissenschaftler sollen forschen, nicht verwalten. Dabei sollen diese Rahmen nicht einengen, sondern erweitern, vor lösbare Bürokratien gestellt werden und die digitalen Möglichkeiten dabei ausnutzen.


WP056 Elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende

Antragsteller: Rainer Sinn

Die PIRATEN Sachsen setzen sich für die Einführung von elektronischen Gesundheitskarten ohne Europäische Krankenversicherungskarte für Asylsuchende in Sachsen ein, um eine zeitnahe medizinische Versorgung ohne bürokratische Hürden sicherzustellen und den derzeit für die Behandlung nötigen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Dazu sollen Sozialministerium und kommunale Sozialämter einen entsprechenden Vertrag mit den Krankenkassen abschließen.

Begründung:

Zur Zeit des Bremers Gesetzes war die eGK noch nicht fester Bestandteil der Kassen und wurde daher auf Krankenversicherungskarten geschrieben. Die Krankenkassen stellen jedoch keine Krankenversicherungskarten mehr aus.

Thema: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC):

Die Europäische Auslandskrankenversicherung ist nicht Bestandteil der eGK. Sie ist ein separater Teil der Krankenversicherung und nicht durch das Bremer Gesetz gedeckt. Viele halten diese jedoch für einen Bestandteil der eGK. Hier wird eine Präzisierung getroffen, um Verwirrungen vorzubeugen.

Zudem wird ein Missbrauch im Ausland vorgebeugt, wenn keine EHIC vorhanden ist. Folgender Unterpunkt soll zum Abschnitt "Inneres und Justiz" (vgl. beschlossene Programmstruktur) des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2014 hinzugefügt werden:

WP057 :Änderung und Offenlegung der IVO-Datenbank

Antragsteller: Rainer Sinn

Die IVO-Datenbank als grundlegende Datenbank der Polizei soll einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Die folgenden vier Maßnahmen sollen dabei umgesetzt werden:

Eine unabhängige Widerspruchsstelle trägt zur Stärkung der Rechte der Bürger bei, ebenso wie die Einhaltung der Löschfristen.

Zudem soll die Transparenz durch Selbstauskunftsmöglichkeiten über zugängliche Automaten oder eine automatische Information bei Datenanlage verbessert werden. Unterstützend durch eine Neuspezifizierung von zu speichernden Inhalten soll die IVO-Datenbank damit eine grundlegende Reform erhalten, die moderne Standards mit Transparenz und Offenheit verbindet.

1: Die Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchstelle gibt den Betroffenen die Möglichkeit, fair und objektiv bei der Beurteilung ihres Falles behandelt zu werden. Die Stelle muss zum absoluten Datenschutz verpflichtet werden.

2. Die Einhaltung von Löschfristen war eines der Grundprobleme der Datenbank, so standen in mehreren Datenauskünften noch Fälle drin, die bereits nach bestehenden Fristen hätten gelöscht sein müssen. Ein neues, automatisiertes Löschsystem muss diesem Abhilfe schaffen.

3. Durch die Informationspflicht der Betroffenen wird ein großer Punkt geschaffen, dass nur benötigte und absolut korrekte Punkte in die Datenbank aufgenommen werden. Detailregelungen zu Fällen mit laufenden Ermittlungen müssen getroffen werden, da hier nur eine nachträgliche Information möglich ist.

Auskunftsmöglichkeiten über ein EKIOSK geben den Betroffen die Möglichkeit, jederzeit und uneingeschränkt ihre Daten abzurufen. Die derzeitige Praxis der Antragstellung gibt die Möglichkeit, die Daten zu bereinigen, was anhand der unterschiedlich langen Laufzeiten zu vermuten ist.

4. Beispiele von Betroffenen zeigen, dass einige Daten nur gespeichert werden, um das Menschenbild der Betroffenen abzurunden und diese mit einem gewissen Vorverdacht zu belasten. Eine Spezifizierung und dessen Offenlegung der Vorgaben zur Speicherung ergäben einfachere Widerspruchsmöglichkeiten.

Begründung:

Die IVO II ist die Grunddatenbank der Polizei, relativ vergleichbar mit dem Wiki der Piraten, wenn eine Mitgliederdatenbank enthalten wäre.  

Die aus dem Arbeitskreis IVO-Datenbank erhaltenen Informationen beziehen sich darauf, dass zum Teil unnötige, falsche Informationen über einen zu langen Zeitraum gespeichert werden. Es soll durch die Punkte 1-4 Abhilfe geschaffen werden.

Insgesamt wird die IVO-Datenbank damit transparenter, offener und ehrlicher, ohne die konkrete laufende Arbeit der Polizeibeamten zu behindern, sie lastet ihr aber insgesamt zusätzliche Arbeit und Kosten auf. Die Abschaffung ist in meinen Augen völlig irrelevant und plump populistisch