NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/SAe Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2015.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 03.09.2015 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 10.09.2015 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


oder,

wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben.

AG Satzung

==

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt.

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!

Satzungsänderungsanträge

Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung

Satzungsänderungsantrag zu §'2 Mitgliedschaft' von 'Florian Lang' (ZURÜCKGEZOGEN)

Antragsteller: Florian Lang
Ticket: [1]

Thematik

  • Beschränkung der Doppelmitgliedschaft.

Änderung

  • § 2, Einschub in Punkt 3 und Neunumerierung:
    • alt: "3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.
    • neu: "3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. 4. Mitglieder des Landesvorstandes dürfen in keiner anderen Partei Mitglied sein. Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaften in anderen Piratenparteien 5. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 2 Mitgliedschaft

  1. […]
  2. […]
  3. "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig."

§ 2 Mitgliedschaft

  1. […]
  2. […]
  3. "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen."
  4. "Mitglieder des Landesvorstandes dürfen in keiner anderen Partei Mitglied sein. Ausgenommen hiervon sind Mitgliedschaften in anderen Piratenparteien"
  5. "Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig."

Begründung

-


Satzungsänderungsantrag zu '§3 Erwerb der Mitgliedschaft' von 'Tobias Heine'

Antragsteller: Flusssand
Ticket: 25684

Thematik

  • Regelung klarstellen dass LaVo zusätzlich zur Untergliederung und nicht alleinig entscheidet bei Wiederaufnahmen.
  • Der Paragraph ist für die meisten Leute zwar eindeutig, er wurde aber dennoch uminterpretiert, sodass das Land meinte allein über Aufnahmen entscheiden zu dürfen, ohne dessen Untergliederungen überhaupt anhören oder gar informieren zu müssen.

Änderung

  • Hinzufügen des Wortes "zusätzlich" in § 3 (3) Satz 3

Begründung

  • Die Änderung stellt die ursprüngliche Intention dieser Regelung (hoffentlich) unmissverständlich heraus. Ursprünglich eingebracht durch Henning Knoll. Auch Wiederaufnahmen sind "nur" Aufnahmen. Wir haben ihnen lediglich zusätzliche Regeln und erhöhte Hürden gegeben.

Gegenargumente

Hinweise

  • Die Regelungen greifen nur wenn Deine Untergliederung hierbei auch auf die Landessatzung zeigt oder selbst solche Regelungen beinhaltet. Die Zahl der Untergliederungen die auf die Landessatzung zeigen sind an einer Hand abzuzählen.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft (3)

  1. […]
  2. […]
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Sollte der Vorstand der Gliederung handlungsunfähig sein oder den Antrag aus anderen Gründen nicht innerhalb von zwei Wochen bearbeiten, entscheidet die nächst höhere Gliederung. Für die Wiederaufnahme ehemaliger Mitglieder ist die Zustimmung des Landesvorstandes erforderlich. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.
    1. […]
    2. […]

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft (3)

  1. […]
  2. […]
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Sollte der Vorstand der Gliederung handlungsunfähig sein oder den Antrag aus anderen Gründen nicht innerhalb von zwei Wochen bearbeiten, entscheidet die nächst höhere Gliederung. Für die Wiederaufnahme ehemaliger Mitglieder ist zusätzlich die Zustimmung des Landesvorstandes erforderlich. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.
    1. […]
    2. […]


Satzungsänderungsantrag zu §'4 Rechte und Pflichten der Piraten' von 'Florian Lang'

Antragsteller: Florian Lang
Ticket: [2]

Thematik

  • Redundanz zu § 5 beseitigen.

Änderung

  • § 4.7 ist ersatzlos zu streichen:
    • alt: "4.7 Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen.
    • neu: "4.7 entfällt

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
  5. […]
  6. […]
  7. "Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt (Schriftform und Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Amtes oder einer Funktion des Piraten, hat dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu tragen."

§ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
  5. […]
  6. […]
  7. "entfällt"

Begründung

Hier gibt es eine doppelte Regelung in der Satzung. §5 regelt die Beendigung der Mitgliedschaft bereits u.a. mit Verweis auf die Bundessatzung.


Satzungsänderungsantrag zu §'14 Der Landesvorstand' von 'Tobias Heine'

Antragsteller: Flusssand
Ticket: [3]

Thematik

  • Rücksetzung von Wahlturnus auf den alten Wert.
  • Damit alte automatische Mindestregelung statt neue Maximalregelung.

Änderung

  • § 14 (4) Unterpunkt a:
    • alt: "a Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt."
    • neu: "a Ist der Landesvorstand bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.

Gegenargumente

  • wieder mindestens so viele Parteitage pro Jahr wie in den Jahren zuvor (n>=1)
    • omg was das kostet!!1
  • Selbstbeschäftigung par excellence. Wem der Vorstand nicht passt, kann die Abwahl beantragen. § 14.4 der Landessatzung
    • Gegen-Gegenargument: "Ist ein Vorstandsamt durch […] eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses von der Landesmitgliederversammlung durch Nachwahl neu besetzt werden." – ist ein Hürdenelement das kaum eine ordentliche Vorbereitung sinnvoller Kandidaten ermöglicht. Die Piraten haben aus Selbstschutz vor Stagnation und gesundem Machtmisstrauen etc kürzere Amtszeiten benutzt. Demokratie ist Aufwand.

Hinweise

  • Dies setzt Voraus dass die zitierte Satzung überhaupt in der aktuellen Fassung gültig ist, da kein offizielles Versammlungsprotokoll der letzten LMV vor bald einem Jahr (14.2) wo dies beschlossen wurde, vorgezeigt werden konnte.
ORIGINAL Überarbeitung

§ 14 Der Landesvorstand

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
    1. "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt."
    2. […]
  5. […]
  6. […]
  7. […]
  8. […]

§ 14 Der Landesvorstand

  1. […]
  2. […]
  3. […]
  4. […]
    1. "Ist der Landesvorstand bei der Tagung der Landesmitgliederversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden."
    2. […]
  5. […]
  6. […]
  7. […]
  8. […]

Begründung

Auch in der Piratenpartei zeigt sich dass es nicht sinnvoll ist Personen auf längere Zeit hin Vertrauen auszusprechen welches als Blankovollmacht missbraucht werden kann. Der Aufwand Parteitage zu Neuwahl und ggf. Bestätigung von Ämtern/Personen zu halten wirkt allein bereits schadenshemmend bei Verursachern und spart so mehr zukünftigen Stress bei Reparatur und Remotivationsfähigkeit der Parteimitglieder. Der gefühlt aufwändigere Experimentalmodus der Piratenpartei hat sich hierbei bewährt, wie auch die jüngsten Bundesparteitage bewiesen haben. Das Einsparen eines Wahlparteitages in diesem Jahr hat auch nicht zu mehr anderer Arbeit geführt sondern bisher lediglich zu einem ersparen einer Vorstandsneuwahl und damit unter alten Umständen betrachteten automatischen Selbstlegitimation des aktuellen Vorstandes ohne nötige Checks & Balances.


Satzungsänderungsantrag zu §'18 Auflösung und Verschmelzung' von 'Chris Koch'

Antragsteller: Florian Lang
Ticket: [4]

Thematik

  • Auflösung bei Handlungsunfähigkeit des KV-Vorstands

Änderung

  • § 18, Einführung Punkt 2:
    • alt: "1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.
    • neu: "1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages. 2. Die Auflösung oder Verschmelzung einer Untergliederung des Landesverbands Niedersachsen muss durch eine Urabstimmung der betreffenden Untergliederungen, oder kann durch den Vorstand der nächsthöheren Gliederung per Ordnungsmassnahme, erfolgen.

Gegenargumente

ORIGINAL Überarbeitung

§ 18 Auflösung und Verschmelzung

  1. "Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages."

§ 18 Auflösung und Verschmelzung

  1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.
  2. "Die Auflösung oder Verschmelzung einer Untergliederung des Landesverbands Niedersachsen muss durch eine Urabstimmung der betreffenden Untergliederungen, oder kann durch den Vorstand der nächsthöheren Gliederung per Ordnungsmassnahme, erfolgen"

Begründung

Bei lang anhaltender Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung oder sogar bei Null Piraten in einer Gliederung, kann hiermit ein Verband formal korrekt aufgelöst werden.