HE:Landesparteitage/2012.1/Protokoll

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Inhaltsverzeichnis

Protokoll zum Landesparteitag 2012.1 des Landesverbands Hessen (19./20.05.2012)

  • Datum: 19./20.05.2012
  • Ort: Stadthalle Gernsheim, Georg-Schäfer-Platz, 64579 Gernsheim
  • Akkreditierung: 19.05.2012 ab 9.00 Uhr, Beginn 10:00 - 20.05.2012 18.00 Uhr
  • Anzahl stimmberechtigter Mitglieder: 214

Samstag, 19.05.2012

Eröffnung der Versammlung

  • Begrüßung durch den Vorsitzenden Thumay Karbalai Assad
  • Grußwort des Gernsheimer Bürgermeisters Peter Burger

Wahl von Versammlungsämtern und Organisatorisches

Wahl des Versammlungsleiters

Wahl des Versammlungsleiters

Kandidaten

  1. Uwe Schneider; Team: Stefan Schimanowski, Tim Guck, Michael Kittlaus
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Uwe Schneider wird zum Versammlungsleiter gewählt
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Uwe Schneider übernimmt die Versammlungsleitung

Abstimmung über die Tagesordnung

Abstimmung über die Tagesordnung

Text

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Abstimmung über die Geschäftsordnung

Abstimmung über die Geschäftsordnung

Text

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Änderungen der Geschäftsordnung: Rederecht für Gäste

GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Text

Änderung von §3(4) und §18 Rederecht für Gäste

Bisherige Fassung

§3 (4) Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt.

§18 Zulassung / Ablehnung eines Gastredners

(1) Der Antrag ist vor einem Redebeitrag zu stellen.

(2) Jeder Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen bzw. abzuerkennen. Der Gast ist namentlich zu benennen.

Neue Fassung

§3 (4) Sind Gäste zugelassen, so genießen sie ebenfalls ein Rederecht. Störungen der Versammlung durch einzelne Gäste können von der Versammlungsleitung mit temporären oder dauerhaften Entzug des Rederechts, sowie im Wiederholungsfall mit dem Versammlungsausschluss abgewehrt werden.

§18 wird getrichen

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Änderungen der Geschäftsordnung: Generelle Abstimmung bei GO Anträgen

GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Text

Änderung von §16 (6) Generelle Abstimmung bei GO Anträgen

Bisherige Fassung

Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es eine begründete oder formale Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. Im letzteren Fall gilt §12 [Abstimmungen über Anträge] Abs. 1 entsprechend.

Neue Fassung

Unterbleibt eine begründete Gegenrede oder wurde kein Alternativantrag gestellt, so erfolgt eine automatische formelle Gegenrede. Gibt es eine begründete oder formale Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. Im letzteren Fall gilt §12 [Abstimmungen über Anträge] Abs. 1 entsprechend.

Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl des Wahlleiters

Wahl des Wahlleiters

Kandidaten

  1. Ernst Preussler
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Ernst Preussler wird zum Wahlleiter gewählt
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Wahl der Protokollanten

Wahl der Protokollanten

Kandidaten

  1. Nicole Staubus
  2. Eric Manneschmidt
  3. Beate König
  4. Ulrich Medenthal
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Nicole Staubus, Eric Manneschmidt, Beate König und Ulrich Medenthal werden zu Protokollanten gewählt
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Abstimmung über das Zulassen von Streaming und Aufzeichnungen

Abstimmung über das Zulassen des Streamings

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Abstimmung über das Zulassen der Aufzeichnung

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Vorstellung und Abstimmung eines Konzeptes für eine Landesgeschäftsstelle

SA-05: Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale

  • Vorstellung: Matthias Geining
  • Redebeitrag Lothar Krauss (Schatzmeister) "Leider ist uns in den letzten Wochen vom Bund mitgeteilt worden, dass wir (LV Hessen) nächstes Jahr weniger Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Das heißt wir haben nur die Hälfte des Geldes, das wir eingeplant hatten, für die Geschäftsstelle im nächsten Jahr. In diesem Jahr haben wir kein Geld für eine LGS geplant."
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • weitere Diskussion
  • Pro + Contra
GO-Antrag auf geheime Abstimmung

Abstimmung

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Ergebnis

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Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt, in Vorbereitung der Bundestags- Landtags- und Europawahlen der kommenden Jahre die Einrichtung einer hessischen Wahlkampfzentrale voranzutreiben und zu diesem Zwecke Gelder zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass eine passende Immobilie am Sitz es Landesverbands gefunden wird, soll anstelle einer Wahlkampfzentrale eine Landesgeschäftsstelle eröffnet werden.

Begründung

In den Wahlkämpfen wird es zunehmend notwendig sein, repräsentative Büroräume zur Verfügung zu haben, in denen unter anderem Pressekonferenzen und Interviews geführt werden können, Arbeitsplätze für die Verwaltung des Landesverbands zur Verfügung stehen und kurzfristig Arbeitstreffen abgehalten werden können. Die Wahlkampfzentrale soll als Anlaufstelle für wahlkämpfende Piraten dienen und von Freiwilligen im Schichtdienst betreut werden.

Konzept: http://dl.dropbox.com/u/13031383/Konzept%20der%20Wahlkampfzentrale.pdf

Antragsteller

Julia Reda, Matthias Geining

Abstimmung

geheime Abstimmung

  • Abgegebene Stimmen: 207
    • Gültige Stimmen: 206
    • Ungültige Stimmen: 1
  • Ja: 112
  • Nein: 92

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Streichung des Punktes Mittagspause

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-06: Standort einer hessischen Wahlkampfzentrale

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • Änderung des Antrags: erweitert um drei weitere Orte:
    • (e) Gießen
    • (f) Marburg
    • (g) Darmstadt
Standort einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der hessischen Landesvorstand wird mit dem Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle in
(a) Frankfurt
(b) Wiesbaden
(c) Kassel
(d) Offenbach
(e) Gießen
(f) Marburg
(g) Darmstadt
beauftragt.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(g) sind gegeneinander abzustimmen. Der am höchsten abgestimmte Ort soll der Standort der Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle sein.

Begründung

Auf dem letzten LPT wurde bereits beschlossen eine Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle aufzubauen. Leider kommt es über den Standort immer wieder zu Diskussionen, die uns, ungelöst, blockieren. Daher solle der LPT entscheiden, wo eine Wahlkampfzentrale/Geschäftsstelle aufgebaut wird.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, favorisiert sind Frankfurt und Gießen

Ergebnis

(a) Frankfurt
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SA-07: Lage einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Lage einer hessischen Wahlkampfzentrale

Text

Der hessischen Landesvorstand wird beauftragt mit dem Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle in zentraler und gut angebundener Lage.

Begründung

Leider kommt es auch hier immer wieder zu Diskussionen, das eine GS auf dem "platten Land" aufgebaut werden soll, weil es dort billiger, größer etc. machbar ist. Diese Argumente stimmen auch, lassen aber außer Acht, das eine GS je besser sie angebunden ist, auch mehr benutzt wird. Zudem auch einfacher zu besetzen ist. Erfahrungen anderer LVs zeigen auf, das eine schlecht erreichbare GS weniger genutzt wird.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-08: Beauftragte(r) zum Aufbau einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Beauftragte(r) zum Aufbau einer hessischen Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt einen Beauftragten für den Aufbau einer Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle zu finden und zu benennen. Aufgabe des Beauftragten ist Planung, Konzeptionierung und die Organisation des Aufbaus der Wahlkampfzentrale/Landesgeschäftsstelle.

Begründung

Eine GS aufzubauen braucht jemanden, der für das Thema verantwortlich ist und es voran treibt.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-11: Einrichtung von Fundraising

  • Vorstellung: Christian Fleißner
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 2 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer würde für diesen Antrag in der jetzigen Form stimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

uneinheitlich
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  • Diskussion
SA-11: Einrichtung von Fundraising

Text

Der Vorstand wird beauftragt, einen Fundraisingbeauftragten zu bestimmen. Aufgabe des Beauftragten ist, Fundraising für die PPH umzusetzen und mit der AG Fundraising zu koordinieren. Als Grundlage für das konkrete Handeln gelten die Satzungen und der unten stehende Fundraising Kodex. Der Fundraisingbeauftragte koordiniert das Fundraising in Hessen und ist der offizielle Fundraiser des Landesverbandes. Zum nächsten LPT der PPH berichten der Fundraisingbeauftragte und der Vorstand gemeinsam und detailliert über Aktivitäten, Verlauf und Ergebnisse inkl. Kosten & Einnahmen. Der Fundraisingbeauftragte darf kein Mandatsträger, Kandidat für ein Landes-, Bundes- bzw. Europa-Mandat oder Mitglied des Landesvorstandes sein. FUNDRAISING KODEX

  • Zweckfreiheit:
  • Spenden dienen dazu, die Piratenpartei in der Umsetzung ihrer Ideen und Ideale zu unterstützen. Sie sind nicht der Preis für die Erfüllung spezifischer Wünsche.
  • Verwendung:
  • Spenden werden ausschließlich so verwendet, wie es die Mitglieder des Landesverbandes Hessen der Piratenpartei in Programm und Satzung festgelegt haben oder zukünftig festlegen werden.
  • Abrechnung:
  • Die Piratenpartei hält sich bei der Verwendung von Spenden wie auch bei deren Dokumentation an alle geltenden Gesetze und Vorschriften. Sie erlaubt sich dabei keine Interpretationsspielräume oder kreative Optimierungen.
  • Unmittelbarkeit:
  • Die Piratenpartei verpflichtet sich dazu, Spenden unmittelbar und direkt für die Arbeit der Partei zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke wird ausgeschlossen. Dieses wird mit der öffentlich einsehbaren Abrechnung der Spenden dokumentiert.
  • Respekt vor der Privatsphäre:
  • Die Piratenpartei respektiert das Recht auf Privatsphäre. Wir lehnen es ab, Menschen, Firmen oder Institutionen als Spender zu umwerben, die das nicht wünschen. Potenzielle Spender werden von uns nur durch unseren Fundraisingbeauftragten oder von ihm koordinierte Personen angesprochen. Diese koordinieren auch deren Wunsch, nicht als Spender umworben zu werden. Wir halten diesen Wunsch vertraulich.
  • Losgelöst davon werden wir jede Spende gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder unserer Satzung – entsprechend dieser auch namentlich – veröffentlichen.

Begründung

Schon jetzt ist der Geldmangel der Piratenpartei ein echtes Problem, wie die Diskussionen der letzten Tage über die allgemeine Finanzsituation und über die Einrichtung einer Landesgeschäftsstelle zeigen. Dabei stehen die eigentlichen Herausforderungen erst mit dem kommenden Wahljahr an. Dann werden erhebliche Mittel benötigt, um die Chancen der Piraten, in der Politik Einfluss zu nehmen, auch zu nutzen – vor allem in Hessen, wenn auch der hessische Landtag gewählt wird. Fundraising, das systematische Einwerben von Spenden, ist eine Gelegenheit, diese Geldmittel zu erhalten. Allerdings muss es einen verbindlichen Rahmen erhalten, um eine verantwortungsvolle Durchführung zu sichern. Der vorliegende Antrag soll das leisten.

Zudem ist auch auf der Bundesebene der Piratenpartei Fundraising gerade in der Vorbereitung. Eine Einrichtung gemäß dem vorliegenden Antrag würde für den hessischen Landesverband eine eigene Handlungsfähigkeit in diesem Bereich sicherstellen.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 1

Antragsteller

Christian Fleißner 0:33, 16. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-01: Sitz der Partei nach Wiesbaden verlegen

  • Antrag wurde zurückgezogen

Die Versammlungsleitung wird an Stefan Schimanowski übergeben

SA-10: Reset der bisherigen Positionspapiere

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
SA-10: Reset der bisherigen Positionspapiere

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, alle zuvor beschlossenen Positionspapiere aufzuheben

Begründung

  • Keiner der abgelehnten Programmanträge wurde in der zweitverwehrteten Form als Positionspapier durch den jeweiligen Antragsteller oder durch die Basis, wie ursprünglich für diese Art des Recyclings angedacht, weiterentwickelt und erneut als ordentlicher Programmantrag eingereicht.
  • Somit ist es an der Zeit diese halbgaren Altlasten zu entsorgen
  • Bei Bedarf können die Gegenstände der jeweiligen Positionspapiere erneut dem Landesparteitag in zustimmungsfähiger Ausarbeitung eingereicht werden.
  • Es ist nur ein sonstiger Antrag, da die Positionspapiere ebenfalls nur als sonstige Anträge behandelt und beschlossen wurden.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 3

Antragsteller

Nowrap 22:41, 14. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung -> kein eindeutiges Ergebnis -> Auszählung

  • Ja: 102
  • Nein: 69

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Text

Änderung von §30 Begrenzung der Redezeit (Automatische Redezeitbegrenzung)

Bisherige Fassung

(1) Der Antrag ist vor jedem Tagesordnungsunterpunkt, vor der Eröffnung der Redeliste und nach jedem Redebeitrag zu stellen.

(2) Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit muss die gewünschte maximale Dauer (in Minuten) zukünftiger Redebeiträge innerhalb des aktuellen Tagesordnungspunktes enthalten. Mit der Eröffnung eines neuen Tagesordnungspunktes ist die Redezeitbegrenzung wieder aufgehoben.

Neue Fassung

(1) Die Redezeit von Redebeiträgen beträgt standardmäßig 2 Minuten. Ein Antrag auf eine davon abweichende Redezeit kann nach jedem Tagesordnungsunterpunkt, vor der Eröffnung der Redeliste und nach jedem Redebeitrag gestellt werden.

(2) Ein GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit muss die gewünschte maximale Dauer (in Minuten) zukünftiger Redebeiträge innerhalb des aktuellen Tagesordnungspunktes enthalten.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-02 (2 Alternativen): Einführung von Positionspapieren

  • Diskussion
SÄA-02: Einführung von Positionspapieren

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Ergänzung von § 12 Absatz 4 beschließen:

Bisherige Fassung

-

Neue Fassung - Alternative 1

(4) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für die Annahme von Positionspapieren der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen.

Neue Fassung - Alternative 2

(4) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für die Annahme von Positionspapieren der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen.
Positionspapiere dienen der defensiven Programmentwicklung und sind bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Sie können mittels einfacher Mehrheit einmalig verlängert werden.

Begründung
  • Dies ist der erste programmatische Landesparteitag in Richtung Landtagswahlen. Die Erfahrungen der letzten Landesparteitage haben gezeit, dass abgelehnte Programmanträge gerne als sonstige Anträge namens Positionspapier zweit verwertet werden. Allerdings haben sich dann weder die Antragsteller selbst, noch die Basis mit dem Inhalt der sogenannten Positionspapiere weiter beschäftigt.
  • Dieser Satzungsänderungsantrag soll dieser Resterampe einen Riegel vorschieben und Positionspapiere als defensive Vorstufe zur weiteren Entwicklung Richtung Programmantrag definieren.

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Zur eingereichten Revision 4

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über Alternative 1 oder Alternative 2 oder gar keine Alternative -> Alternative 2 hat die Mehrheit

offene Abstimmung über Alternative 2

Ergebnis

Alternative 2
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SA-13: Termin der Aufstellungsversammlung LTW

  • Diskussion
SA-13: Termin der Aufstellungsversammlung LTW

Text

Der LPT beauftragt den hessischen Landesvorstand eine Aufstellungsversammlung für die nächste reguläre LTW im

(a) September/Oktober 2012
(b) November/Dezember 2012
(c) Januar/Februar 2013
(d) März/April 2013
(e) Mai 2013

zu organisieren.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(e) sind gegeneinander abzustimmen.

Begründung

  • Für frühe, wie auch späte Termine zur Aufstellungsversammlung gibt es gute Argumente. Bisher hat sich aber kein Termin herausgestellt, der von allen Seiten akzeptiert wurde. Um die Diskussion über den Termin für eine Aufstellungsversammlung zur LTW und BTW zu beenden, soll der LPT darüber entscheiden.
  • Einen festen Termin vorzugeben anstelle eines Zeitraums verbietet sich, da auch entsprechende Räumlichkeiten zu Verfügung stehen müssen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über alle Alternativen -> Alternative (c) hat die Mehrheit

offene Abstimmung über Alternative (c)

Ergebnis

Alternative (c) Januar/Februar 2013 ist angenommen
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SA-14: Termin der Aufstellungsversammlung BTW

SA-14: Termin der Aufstellungsversammlung BTW

Text

Der LPT beauftragt den hessischen Landesvorstand eine Aufstellungsversammlung für die nächste reguläre BTW im

a) September/Oktober 2012
b) November/Dezember 2012
c) Januar/Februar 2013
d) März/April 2013
e) Mai 2013

zu organisieren.

Anmerkung: Die Varianten (a)-(e) sind gegeneinander abzustimmen.

Begründung

  • Für frühe, wie auch späte Termine zur Aufstellungsversammlung gibt es gute Argumente. Bisher hat sich aber kein Termin herausgestellt, der von allen Seiten akzeptiert wurde. Um die Diskussion über den Termin für eine Aufstellungsversammlung zur LTW und BTW zu beenden, soll der LPT darüber entscheiden.
  • Einen festen Termin vorzugeben anstelle eines Zeitraums verbietet sich, da auch entsprechende Räumlichkeiten zu Verfügung stehen müssen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über alle Alternativen -> Alternative (c) hat die Mehrheit

offene Abstimmung über Alternative (c)

Ergebnis

Alternative (c) Januar/Februar 2013 ist angenommen
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SÄA-03 (3 Alternativen): Trennung von Amt, Mandat und bezahlten Mitarbeitern

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
SÄA-03: Trennung von Amt, Mandat und bezahlten Mitarbeitern

Betrifft

Hessen / neuer Paragraph

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge das Einfügen des nachfolgenden Paragraphen an geeigneter Stelle beschließen:

Bisherige Fassung

-

Neue Fassung - Alternative 1

§ XX Trennung von Amt und Mandat

(1) Eine Kumulation von Amt und Mandat jenseits der kommunalen Ebene ist generell unzulässig.

(2) Über Ausnahmen zu Absatz 1 kann der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit entscheiden.

Neue Fassung - Alternative 2

§ XX Trennung von Amt, Mandat und bezahlten Mitarbeitern

(1) Eine Kumulation von Amt und Mandat jenseits der kommunalen Ebene ist generell unzulässig.

(2) Eine Kumulation von Amt und bezahlter Mitarbeiter ist generell unzulässig.

(3) Über Ausnahmen zu Absatz 1 kann der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit entscheiden.

Neue Fassung - Alternative 3

§ XX Trennung von Amt, Mandat und bezahlten Mitarbeitern

(1) Eine Kumulation von Amt und Mandat jenseits der kommunalen Ebene ist generell unzulässig.

(2) Eine Kumulation von Amt und bezahlter Mitarbeiter ist generell unzulässig.

(3) Über Ausnahmen zu Absatz 1 und 2 kann der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit entscheiden.

Neue Fassung - Alternative 4

-

Neue Fassung - Alternative 5

-

Begründung
  • Wir Piraten wollen einen neuen Politikstil. Somit sollten wir diesen auch im Bereich unseres eigenen Wirkens verbriefen. Für uns Piraten sind Parteiämter organisatorische Ämter. Gewählte Abgeordnete sind hingegen politische Ämter. Diese beiden Gruppen sind von einander zu trennen.
  • Mit dem Fixieren einer strikten Trennung, die die kommunale Ebene aufgrund der teilweise dünnen Personaldecke noch ausklammert, können wir dies intern, wie extern auch so kommunizieren.
  • Das alte Argument, dann wählt halt anders, greift zu kurz, weil es der Willkür unterliegt. An dieser Stelle sollte gleiches Recht für jeden Piraten gelten, damit jeder Kandidat weiß, was seine Rechte und Pflichten sind. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur innerparteilichen und externen Transparenz dar.
  • Durch die kommunalen Fraktionen und die hoffentlich bald vom Bürger beauftragte Landtagsfraktion kommt noch die Dimension der bezahlten Mitarbeiter hinzu. An dieser Stelle müssen wir uns von vornherein jedem Verdacht auf versteckte Parteienfinanzierung entziehen. Wer als Vorstand einer Fraktion helfen möchte, kann dies ehrenamtlich tun oder eben (nur) als einfacher Basispirat - aber dafür dann auch bezahlt.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 3

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über alle Alternativen -> Alternative (1) hat die Mehrheit

offene Abstimmung über Alternative (1)

Ergebnis

Alternative (1) ist angenommen
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SA-04: Piratenabgeordnetenkodex

  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Könnt ihr - abgesehen von diesem Kodex - generell einem Kodex zustimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

leicht positiv
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  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Soll über die Absätze einzeln abgestimmt werden?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

negativ
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Piratenabgeordnetenkodex für hessische Mandatsträger

Text

Der LPT möge beschließen, dass der hier vorgestellte Kodex zum Kodex für zukünftige Mandatsträger der hessischen Piratenpartei erklärt wird.
Anmerkung (nicht Teil des Antrags): Die einzelnen Punkte sind einzeln abzustimmen. Wenn davon abgewichen wird, müssen die drei Punkt unterhalb Mandatsträgerabgabe (7a, 7b, 7c) gegeneinander abgestimmt werden.
Anmerkung (nicht Teil des Antrags): Die Nummerierung in Klammern gehört nicht zum Antrag und ist auch keine Priorisierung. Sie dient nur zum vereinfachen des Auffindens und der Behandlung der Anträge.

Piratenabgeordnetenkodex

  • (1) Präambel
  • (1a) Der vorgestellte Piratenabgeordnetenkodex stellt den Minimalkonsens dar, wie sich Piraten das Verhalten und die Entscheidungen ihrer Mandatsträger vorstellen. Kandidaten zu Mandaten sind aufgerufen, den Kodex gemäß ihrer Vorstellungen für ihr Mandat anzupassen, zu erweitern oder zu kürzen.
  • (2) Allgemein/Grundsätzlich
  • (2a) Mandatsträger der Piratenpartei verpflichten sich, sich für die Ziele der Piratenpartei einzusetzen.
  • (2b) Mandatsträger sollen sich an der Satzung und den Beschlüssen der Piratenpartei orientieren.
  • (2c) Mandatsträger verpflichten sich regelmäßig - mindestens aber einmal jährlich - beim Parteitag der Gliederung, die die Wahlliste aufgestellt hat, über ihr Mandat einen öffentlichen Rechenschaftsbericht abzulegen.
  • (3) Entscheidungen
  • (3a) Mandatsträger begründen zeitnah transparent und öffentlich ihre wichtigen politischen Entscheidungen und auf zeitnahe Nachfragen alle anderen. Hierbei sollen die wesentlichen Informationsquellen benannt werden. Ein von den Beschlüssen der Piratenpartei abweichendes Abstimmungsverhalten soll vor der Abstimmung bekannt gemacht werden.
  • (3b) Mandatsträger sind bestrebt, ergebnisorientiert über Parteigrenzen hinaus mit anderen Mandatsträgern zusammenzuarbeiten, solange diese keine totalitären, diktatorischen oder faschistischen Positionen vertreten.
  • (3c) Mandatsträger sollen die Mitglieder der Piratenpartei in ihre Entscheidungsprozesse mit einbeziehen.
  • (4) Vorteilsnahme
  • (4a) Mandatsträger verpflichten sich, Geschenke, Vergünstigungen und Einladungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats transparent und öffentlich mitzuteilen. Die Veröffentlichungspflicht umfasst den Namen des Schenkers, ggf. Institution/Firma des Begünstigenden oder Einladenden.
  • (4b) Piraten-Mandatsträger sollen keine Spenden für die Piratenpartei annehmen.
  • (4c) Mandatsträger verpflichten sich, für ihr Abstimmungsverhalten keinen persönlichen Vorteil anzunehmen.
  • (5) Korruption
  • (5a) Mandatsträger verpflichten sich, einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem Vorsitzenden des Parlaments – aber auch – wenn vorhanden – dem Korruptionsbeauftragten anzuzeigen.
  • (5b) Mandatsträger verpflichten sich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption einzusetzen.
  • (5c) Mandatsträger erklären sich damit einverstanden, dass im Parlament oder der Verwaltung festgestellte Verstöße immer unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
  • (6) Unabhängigkeit
  • (6a) Piraten-Mandatsträger überzeugen ausschließlich durch Argumente und Lösungen. Sie üben keinen Zwang auf andere Mandatsträger aus, um eine Entscheidung zu beeinflussen.
  • (6b) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, bereits präventiv alles, was geeignet ist, die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung zu gefährden, zu veröffentlichen.
  • (6c) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Einkommensquellen und -höhe. Ausgenommen davon sind Mandatsträger, die ihr Mandat ehrenamtlich ausführen.
  • (6d) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Mitgliedschaften, öffentlicher Ämter und Kontakten zu offensichtlichen Interessenvertretern, die ihre Entscheidungen als Mandatsträger beeinflussen können.
  • (6e) Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, Kontrollpositionen in Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen offen zu legen.
  • (6f) Für Piraten-Mandatsträger gibt es keine Koalitions- oder Fraktionsdisziplin.
  • (7) Mandatsträgerabgabe
  • (7a) Eine Mandatsträgerabgabe ist erwünscht.
  • (7b) Es ist erwünscht, dass die Mandatsträger eine Mandatsträgerabgabe in Höhe von 10% bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen aus Abgeordnetenbezügen, leisten.
  • (7c) Auf eine Mandatsträgerabgabe wird mit dem Hinweis auf die Regelung der Satzung zum Mitgliedsbeitrag verzichtet.
  • (8) Tätigkeiten
  • (8a) Mandatsträger verpflichten sich alle bezahlten Tätigkeiten während des Mandats zu veröffentlichen. Dazu gehören die Veröffentlichung des Arbeit-/Auftraggebers und des Tätigkeitsgebiets.
  • (8b) Mandatsträger sollen keine Tätigkeiten ausüben, die zu Interessenskonflikten mit ihrem Mandat führen.

Begründung

Der Piratenabgeordnetenkodex stellt den Versuch da, die Vorstellung der hessischen Piraten, die sie von ihren Mandatsträgern haben in einer allgemeinen Form nieder zuschreiben. Der Kodex kann als Leitfaden für die Mandatsträger dienen, lässt den Mandatsträgern aber die Freiheit einen eigenen Kodex zu definieren.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung über die Absätze 1 bis 6 und 8

Ergebnis

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  • Absatz 7 wird zurückgezogen

SÄA-04: Einladung zum LPT in Textform (statt Schriftform)

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
SÄA-04: Einladung zum LPT in Textform (statt Schriftform)

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Änderung von § 9b (2) Satz 3, § 9b (3), § 9b (4) Satz 2 und § 9b (5) Satz 2 wie folgt beschließen:

Bisherige Fassung

(2) ... Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Fax oder signierte E-Mail) mindestens 6 Wochen vorher ein. ...

(3) Alle Piraten werden zuerst per E-Mail eingeladen. Die E-Mail enthält einen Link, über welchen die Piraten ihre Teilnahme oder Absage am Parteitag bekanntgeben können. Piraten die nicht auf die E-Mail reagieren werden fristgerecht per Fax (wenn Faxnummer hinterlegt) oder Brief eingeladen.

(4) ... Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. ...

(5) ... Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.

Neue Fassung

(2) ... Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens 6 Wochen vorher in Textform ein ...

(3) gestrichen

(4) ... Dies geschieht in Textform mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. ...

(5) ... Dies geschieht in Textform mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.

Begründung

  • Mit zunehmender Größe wird die schriftliche Einladung immer teurer und arbeitsaufwendiger
  • Wenn es notwendig wird, kurzfristig zu einer Aufstellungsversammlung einzuladen, kann das Organisieren von Ausdruck und Eintüten der Briefe eine zusätzliche Zeitverzögerung bedeuten
  • Die Option mit der E-Mail mit Link steht zwar schon seit Jahren in unserer Satzung, wurde aber in Hessen bisher nie umgesetzt, im Bundesverband, wo dieses Verfahren genutzt wird, zeigt sich, dass maximal die Hälfte der Empfänger den Link nutzt
  • Die signierte Email aus (2) wurde bisher auch nicht verwendet, da das "schriftlich" davor erzwingt, dass eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird, d.h.eine Signatur bei einem nach SigG zertifizierten Trustcenter bestellt wird
  • Die Textform erlaubt eine einfache Email. Nur bei Mitgliedern, die keine Emailadresse angegeben haben oder bei denen die hinterlegte Emailadresse bounct, muss noch per Brief eingeladen werden
  • Auch nach der Änderung ist sichergestellt, dass jedes Mitglied durch direktes Anschreiben eingeladen wird
  • Manche KVs haben bereits positive Erfahrungen mit Einladung in Textform gemacht

Etherpad

Zum Pad
Zur eingereichten Revision 1

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SÄA-05: Anpassung der Verweise auf die Bundesfinanzordnung

SÄA-05: Anpassung der Verweise auf die Bundesfinanzordnung

Betrifft

Art der Änderung

Der Landesparteitag möge die Änderung von Abschnitt B (2) Satz 1, (3) und (4) der Landessatzung wie folgt beschließen:

Bisherige Fassung

(2) Abweichend von und gemäß der Bundessatzung 2.2 §2 (6) gilt folgender Verteilerschlüssel:...

(3) §2 (7) aus Abschnitt 2.2 der Satzung der Bundespartei gilt entsprechend.

(4) §5 (Kontoführung) der Bundesfinanzordnung wird wie folgt ergänzt: Verfügungsberechtigt über das Konto ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, der Schatzmeister selbst ernennt hierbei einen direkten Vertreter aus dem Vorstand.

Neue Fassung

(2) Abweichend von und gemäß der Bundesfinanzordnung § 6 (2) gilt folgender Verteilerschlüssel:...

(3) § 6 (3) der Bundesfinanzordnung gilt entsprechend.

(4) Verfügungsberechtigt über das Konto ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters ist jedes Vorstandsmitglied berechtigt, der Schatzmeister selbst ernennt hierbei einen direkten Vertreter aus dem Vorstand.

Begründung

Die in Offenbach beschlossene neue Bundesfinanzordnung hat eine neue Nummerierung, daher sind die Anpassungen notwendig. Für den alten § 5 Bundesfinanzordnung gibt es keine Entsprechung in der neuen Bundesfinanzordnung

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 3

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Wahl zweier Vertreter des LV Hessen im Finanzrat gemäß § 20 Bundesfinanzordnung

  • Abstimmung über die Dauer der Vorstellung: 3 Minuten
  • Abstimmung über die Dauer der Befragung: 3 Minuten
  • Vorstellung der Kandidaten
  • Fragerunde
  • Vereinbarkeit Amt/Mandat und Berufung in den Finanzrat für alle Kandidaten vom LPT erlaubt
Wahl der Vertreter des LV Hessen im Finanzrat

Kandidaten

  1. Knut Bänsch
  2. Lothar Krauß
  3. Michael Seidel
  4. Martin Zindel
Abstimmung

Wahl wurde offen mit Wahl durch Zustimmung durchgeführt, Ergebnisse wurden nach Augenmaß des Wahlleiters und der Versammlungsleitung ermittelt.

Wahlergebnis:

  1. Knut Bänsch: 60%
  2. Lothar Krauß: 95%
  3. Michael Seidel: 90%
  4. Martin Zindel: 50%

Ergebnis

Lothar Krauß und Michael Seidel sind gewählt
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Versammlungsleitung wird an Tim Guck übergeben

GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Text

Abspielen von Musik bei Wahlen

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-020: Löschung des Bundesbildungsabsatzes aus dem hessischen Programm

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • Abstimmung
    • Nicht eindeutig
GO-Antrag auf Auszählung

Abstimmung

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Ergebnis

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Löschung des Bundesbildungsabsatzes aus dem hessischen Programm

Text

Hiermit beantrage ich, dass der LPT entscheiden möge, den untenstehenden Absatz aus dem Programm zu streichen:

"Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft"

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange des Lernenden im Vordergrund stehen.

Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können. Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Die öffentliche Bildungsinfrastruktur

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.

Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen. Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

Bildung als individueller Prozess

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.

Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung. Demokratisierung der Bildungseinrichtungen

Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.

Frühkindliche Bildung

Die frühkindliche Bildung hat für die Ziele der Piratenpartei zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. Ziel der Piraten ist außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung für Schulen.

Medienkompetenz

Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichsten Darstellungen wird in Zukunft immer wichtiger. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Auswahl von Information - und dadurch dem Verständnis derselben - eine zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information wird einerseits durch die größere kulturelle Entfernung zu einigen der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und umfangreiche Online-Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf erworben.

Der Bewertung von Informationen kommt in einer Zeit, da die Verbreitung derselben faktisch kostenlos ist, eine große Bedeutung zu. Jede fähige Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten. Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel größeren Maße als früher. Gleichzeitig wandelt sich die klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden müssen. Noch dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen, inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran, Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden.

Lernziele statt Lehrpläne

Jeder Unterricht hat das Ziel, den Lernenden etwas ihnen bisher Unbekanntes bekannt zu machen oder etwas bereits Bekanntes durch Wiederholung im Gedächtnis zu festigen. Dies geschieht entweder durch bewusste Beschäftigung der Lernenden mit einem Thema oder durch Erlernen von Verhaltensweisen und Verfahren während der Beschäftigung mit einem anderen Thema. Sofern die Wahl von Themen oder Verfahrensweisen für das Lernziel nicht von besonderer Bedeutung ist, wird sie von den Lernenden getroffen.

Den Lernenden soll bekannt sein, welches Lernziel jeweils verfolgt wird. Die Lernziele ergeben sich so, dass die allgemeinen Ziele der Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und den Interessen der Lernenden möglichst weitgehend erreicht werden.

Begründung

Ich bin absolut nicht gegen die Inhalte dieses Absatzes, aber es handelt sich um eine 1:1-Kopie des damaligen Bundesprogramms. Dieses gilt - mit allen inzwischen vorgenommenen Änderungen - sowieso für Hessen. Es ist überflüssig und sogar schädlich für unsere eigenen Entwicklungen, diesen Absatz mitzuführen und damit unser Programm aufzublähen.

Die AK Bildung wird zudem vermutlich für den LPT weiterführende Konzepte vorstellen, die eine hessische Ausdifferenzierung - falls erwünscht - besser ermöglichen können.

Außerdem paßt der Absatz stilistisch und von der Größe her nicht gut zu unserem restlichen Programm.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, Ergebnis wird ausgezählt:

  • Ja: 103
  • Nein: 54

Ergebnis

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PA-021: Löschung des Netzpolitik-Absatzes aus dem hessischen Programm

Löschung des Netzpolitik-Absatzes aus dem hessischen Programm

Text

Hiermit beantrage ich, dass der LPT entscheiden möge, den untenstehenden Absatz aus dem Programm zu streichen:

"Netzpolitik"

Politik in Zeiten in der globalen Informationsgesellschaft muss maximal offen und transparent sein.

Alle Monopolrechte auf Immaterialgüter müssen auf den Prüfstand.

Das Netz braucht keine neuen Straf- und Sicherheitsgesetze

Das Recht auf Netzzugang ist ein Menschenrecht und sollte explizit in die Hessische Landesverfassung aufgenommen werden.

Begründung

Wir haben auf dem letzten LPT unsinnigerweise eine mögliche Präambel auseinandergerissen und von 10 Punkten nur 4 zusammenhangslosen Punkten zugestimmt. Ich finde keinen dieser Punkte schlecht und ich möchte dies auch nicht als Affront gegenüber den Antragstellern, die ich sehr schätze, verstanden sehen.

Ich würde mir aber wünschen, dass wir für den kommenden LPT eine bessere, prägnanter formulierte Präambel oder einen neuen Antrag zu diesem Themen erhalten, der nicht am Abend davor eingestellt wird und wäre auch bereit, daran konstruktiv mitzuarbeiten.

Ein Grund ist auch, dass ich bei diesen auseinandergerissenen Punkten nur schwer in der Lage war, einen zusammenhängenden Text für ein Gesamtprogramm zu erzeugen. Wir haben jetzt noch genug Zeit, an einer neuen Fassung zu arbeiten und sie einzubringen.

Ich bitte trotzdem darum, diese damals auch sehr schnell und etwas chaotisch abgestimmten Absätze wieder zu entfernen, bevor wir sie als Ballast die nächsten Jahre immer und immer wieder mitschleppen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-103: Programm-Grundlagenantrag

  • Diskussion

!!! Verbesserte Darstellung des Antrages !!!

PA-103: Programm-Grundlagenantrag

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erstens wird die Annahme des gesamten Vorschlages abgestimmt
  • Gibt es dafür keine erforderliche Mehrheit, wird Kapitelweise abgestimmt
  • Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
  • Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
  • Bereits beschlossene Programmteile aus dem Wahlprogramm 2009 sollten einen gewissen Schutz genießen, da sie bereits basisdemokratisch legitimiert waren.

Herleitung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass das 2008 beschlossen und 2009 veränderte Programm zusammen mit den nach der Bundestagswahl 2009 beschlossen und ausformulierten Programmanträgen in Form des vorliegenden, korrigierten und ergänzten Vorschlages die Grundlage des aktuellen Programmes bildet:

PA-103-A Präambel

  • Dieses Programm stellt die Ziele der Piraten für die neu beginnende Legislaturperiode in Hessen dar. Es fußt auf den Prinzipien, aus denen die Piraten entstanden sind: Der Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem Individuum in einer sozialen ethischen Gesellschaft sowie dem Schutz des zur Entfaltung des Menschen immer erforderlichen privaten und unantastbaren Lebensraumes, sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht.
  • Gleichzeitig erkennen die Piraten die Regeln eines demokratischen und sozialen Staates als notwendige Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Werden staatliche Regeln erstellt, die ein Abwägen zwischen öffentlichem und privatem Interesse erfordern, sind jedoch die zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendigen Räume der privaten Lebensführung jederzeit zu achten.
  • Kultur und Bildung sind die besten Garanten für eine gefestigte Gesellschaftsstruktur, in der jeder Einzelne sein Tun beurteilen und abwägen kann. Verantwortung und Respekt gegenüber der Gesellschaft und damit auch gegenüber dem Einzelnen sind Grundwerte denen wir uns verpflichtet fühlen.
  • Die Piraten sind der noch jungen Tradition der digitalen Kommunikation verpflichtet, in deren basisdemokratischen Ausrichtung die Wurzeln der Partei liegen und mit deren selbstordnenden Prinzipien ihre Denkweise in weiten Teilen beschrieben ist.
  • Aus diesem Hintergrund kommend verfügen die Piraten über sehr hohe Kompetenzen in den von ihnen vertretenen Themen. In anderen landespolitischen Themen, in denen keine ausdrückliche Expertise vorhanden ist, werden die Piraten Vorschläge von Bürgern und anderern Parteien unterstützen, sofern diese mit denunseren Grundsätzen vereinbar sind.
  • Dabei vertreten die Piraten die Haltung, dass der einzelne Abgeordnete der Piraten vor allem seinem Gewissen und im Sinne der in der Präambel genannten Prinzipien dem Schutz der Würde des Menschen verpflichtet ist. Es wird zur Erzielung eines politischen Gewichtes und zur Stabilisierung von Mehrheiten ein Empfehlungsrahmen angestrebt, der aber den einzelnen Abgeordneten nicht von seiner Gewissensentscheidung entbinden kann und darf. Politischem Diskurs ist gegenüber parteipolitischem Druck der Vorrang einzuräumen.

PA-103-B Informationelle Selbstbestimmung

  • Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keine Lauschangriffe und keine Rasterfahndungen geben.
  • Die Unterwanderungen der Bürgerrechte durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen erfordern ein politisches Gegengewicht. Der Einführung von Überwachungsgesetzen, wie es in Deutschland zur Zeit der Fall ist, treten die Piraten entschieden entgegen. Durch die angedachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden Bürgerrechte aufgehoben; der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen.
  • Die Piraten fordern, dass der Staat diese Werkzeuge deinstalliert und unsere Gesellschaft dabei unterstützt, sich weiter zu entwickeln. Die informationelle Selbstbestimmung muss sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden.
  • Der Staat muss verpflichtet werden, jedem Bürger auf Verlangen Informationen über die ihn betreffenden Daten Auskunft zu geben, und bei Überwachung ohne konkreten Verdacht den Bürger von sich aus auf diese Überwachung hinzuweisen. Über die angelegten Datenbanken und die Art und Weise wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit ungehindert informieren können.
  • Die Überprüfbarkeit der gespeicherten Daten soll unverzüglich ohne Terminvorgabe zu den üblichen Öffnungszeiten ermöglicht werden. Die Löschung unberechtigterweise erhobener Daten muss auf Antrag jederzeit möglich sein. Die Löschung muß den betroffenen Bürgern unverzüglich und überprüfbar bestätigt werden.
  • Diese Auskunftspflicht gilt auch für juristische Personen, und muss kostenlos erfolgen.

Daten dürfen nicht unberechtigterweise erhoben werden; sollten sich nachträglich Daten als unberechtigt erhoben herausstellen, sind diese unverzüglich und vollständig zu löschen und die Betroffenen in Kenntnis zu setzen.

PA-103-B-01 Onlinedurchsuchung

  • Die freie Meinungsäußerung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und darf nicht durch Onlinedurchsuchungen untergraben werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Technik ist so immens, dass die Verantwortbarkeit nicht gegeben ist.
  • Onlinedurchsuchungen stellen zudem eine massive Bedrohung für die Sicherheit der informationellen Infrastruktur dar. Wenn Sicherheitslücken in bestehenden System nicht geschlossen und aufgedeckt oder neue aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt. Nicht die Begehren der Überwacher, sondern das Interesse des Einzelnen an Informationssicherheit hat Vorrang zu haben.

PA-103-B-02 Keine Vorratsdatenspeicherung

  • Die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses ist ein wichtiger Grundpfeiler zum Erhalt der Demokratie. Das Fernmeldegeheimnis ist unter anderem durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedroht.
  • Die Vorratsdatenspeicherung in der derzeit beschlossenen Form muss ersatzlos gestrichen werden, da diese ein eklatanter Verstoß gegenüber Artikel 10 GG darstellt, in dem systematisch und unter der Annahme einer Kollektivschuld aller an der öffentlich zugänglichen Telekommunikation beteiligter Bürger ausgegangen wird. Auch die Umstände der Telekommunikation sind nach den Leitsätzen im Urteil BvR 1611/96 des Bundesverfassungsgerichtes von Artikel 10 GG geschützt.

PA-103-B-03 Datensicherheit und Wahrung der Privatsphäre

  • Zur Gewährleistung von Datensicherheit und Privatsphäre müssen unterstützende Technologien in besonderem Maße gefördert werden. Dazu sollen öffentliche Forschungsprojekte mit dem Ziel gestartet werden, solche Technologien zu entwickeln und einsetzbar zu gestalten. Die Informationsinfrastruktur muss von unabhängigen Fachleuten überprüft werden.

PA-103-B-04 Keine elektronischen Ausweisdokumente

  • Biometrische Merkmale dürfen nicht im Zusammenhang mit offiziellen Dokumenten zur Identifikation eines Bürgers gespeichert werden, bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden.
  • Die Speicherung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Personaldokumenten bringt in der eigentlichen Sache, der besseren Erkennbarkeit von gesuchten Personen, keinen Sicherheitsgewinn, da dieser von der Zielgruppe dieser Maßnahme umgangen werden kann. Eine erhöhte Fälschungssicherheit, die diese Maßnahmen rechtfertigen würde, ist ebenfalls nicht gegeben. Der einzige Zweck dieser Dokumente ist eine möglichst lückenlose Überwachbarkeit großer Teile der Bevölkerung und ein großer Schritt hin zur systematischen staatlichen Überwachung. Dieser Schritt wird vor allem durch die Möglichkeit der RFID-Technik, Daten berührungslos aus mittlerer Entfernung und ohne Einflußnahme des Trägers abzurufen, ermöglicht.

PA-103-B-05 Rückbau der Videoüberwachung

  • Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt, und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt. Zudem verhindert Videoüberwachung keine Straftaten, in Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
  • Zielführender sind hier eine bessere Ausleuchtung und eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz. Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.

PA-103-C Sicherheit

  • Der Bereich Inneres ist für die Piratenpartei von zentraler Bedeutung. Das massive Missbrauchspotenzial durch die installierten Überwachungstechniken und -werkzeuge erfordert allerhöchste Wachsamkeit bei den Beamtinnen und Beamten, die diese Werkzeuge bedienen. Ethische und moralische Grundsätze dürfen nicht übergangen werden. Die Möglichkeit der Nötigung durch Vorgesetzte, gegen geltendes Recht oder gegen ihr eigenes Gewissen zu handeln, muss bei Beamtinnen und Beamten ausgeschlossen sein. Diese und viele andere denkbare Konflikte tauchen im Zusammenhang mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland im Januar 2008 auf.

PA-103-C-01 Innere Sicherheit

  • Sicherheit entsteht durch Nähe und Vertrauen. Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Aus- und Weiterbildung der Polizei in Hessen ein und will das öffentliche Bild der Polizei als kritisch und bürgernah stärken. Wir brauchen soziale Kompetenz und Persönlichkeit im Polizeidienst. Der Stellenabbau bei der Polizei muss rückgängig gemacht werden, die Finanzierung wird durch freigesetzte Mittel der zu streichenden verfassungswidrigen Projekte Antiterrordatei sowie lebenslang gültige Steuernummer unterstützt.

PA-103-C-02 Justiz und Polizei

  • Justitia mag blind sein, aber dies sollte sie wenigstens für jeden Bürger - unabhängig von Wohnort und Vermögen - gleich sein. Kürzungen und Schließungen in der Justiz bedrohen die dritte Säule unseres Rechtsstaates, ein Umstand, den wir als nicht hinnehmbar betrachten.
  • Wir stehen für eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Gerichtsversorgung in der Fläche als unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung und den Erhalt des Rechtsfriedens. Wir setzen uns zudem für die Konstanz in den Justizstrukturen und Effizienz im Rahmen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte ein.
  • Eine funktionierende und rechtsstaatlich verankerte Polizei als Teil der Exekutive ist unser Ziel. Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Um dem berechtigten Interesse der Beamten nach Datenschutz Rechnung zu tragen, sind die Kennzeichen pseudonym zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein sichergestellt sein, dass mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen ist.

PA-103-D Bildung

  • Es ist erforderlich, die in anderen Ländern erfolgreichen Maßnahmen zu erkennen und für Hessen zu adaptieren. Schulen müssen dazu beitragen, soziale Kluften zu überwinden, statt sie zu verstärken. Hierbei müssen Konzepte wie Ganztagsschule, Betreuung durch Pädagogen in freien Nachmittagszeiten aber auch gezielte Förderung leistungsschwacher Schüler diskutiert werden. Möglichkeiten des gemeinsamen Schulweges und die Bevorzugung öffentlicher Transportmittel einerseits im sozialen Kontext, anderseits aber auch im Sinne des Umweltschutzgedankens sind zu prüfen und umzusetzen.
  • Neben einer ausreichenden Zahl von Lehrern ist die Fortbildung der schon vorhandenen Lehrer zu fördern. Gerade Lehrer brauchen Kompetenz im Umgang mit neuen Medien. Es kann nicht sein, dass Kinder, Schüler und Auszubildende diese Aufgabe indirekt wahrnehmen, wie es heute an vielen Bildungseinrichtungen der Fall ist. Hierzu zählt auch die Forderung nach Benutzung von offenen, nach DIN oder ISO zertifizierten Standards zum Datenaustausch sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung.
  • Unterrichtsgarantie Plus darf kein Modell für Unterricht durch unqualifiziertes Lehrpersonal und verschwendete Schulzeit bleiben. Der Festanstellung von Lehrern zur Pufferung krankheits- und fortbildungsbedingter Unterrichtsausfälle ist der Vorzug zu geben. Unterrichtsmaterialien müssen wieder kostenfrei zu Verfügung gestellt werden. Für Ganztagsschulen oder bei Nachmittagsunterricht ist es erforderlich, eine kostenlose Verpflegung mit vollwertigen Mahlzeiten anzubieten. Dass diese auch eher ökologischen Maßstäben entsprechen und nicht von minderwertiger Kantinenqualität sein sollte, ist selbstverständlich. Die Umsetzbarkeit dieser Forderungen zeigen zahlreiche Modelle.
  • Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel, Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen. Als Finanzierungsmodelle für Hochschulen sind neben der öffentlichen Hand auch private und gewerbliche Stiftungen anzustreben. Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse und daraus erzielte Erlöse sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.

PA-103-D-01 Neue Bildungskonzepte

  • Die deutsche Bildungspolitik ist in Lagern gefangen, die sich kaum bewegen können. Die hessischen Piraten sehen Bildung als lebenslangen Prozess, der nicht nur auf junge Menschen beschränkt werden sollte. Wir wollen deshalb Rahmenbedingungen einführen, die das immerwährende Lernen in allen Lebensbereichen ermöglichen.
  • Zudem soll endlich wieder der Lernende im Mittelpunkt stehen und zum Hauptakteuer des eigenen Bildungsprozesses werden. Durch mehr Mitbestimmung und Transparenz in den Lehrplänen und Angeboten wollen wir Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum der Teilnehmer gestalten.

PA-103-E Informationsfreiheit und Transparenz

  • Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein. In den wesentlichen Teilen unserer Demokratie dürfen technische Hilfsmittel, die untergeordneten Zwecken dienen, demokratische Strukturen nicht beeinträchtigen. Die Piraten fordern die Rückkehr zu Techniken bei Wahlen, die den Grundsätzen des Wahlrechts genügen. Insbesondere ist die Nachprüfbarkeit von Wahlen durch Jedermann sicherzustellen, um die der indirekten Demokratie innewohnenden Einschränkungen nicht auch noch durch vermeintliche oder tatsächliche Technikfehler oder Manipulationen zu verstärken. Wir Piraten fordern einen Diskurs über die Einführung und Erprobung direkter Demokratie in Teilbereichen wie Kommunen und Gemeinden sowie organisatorischer Bereiche zum Beispiel im Bildungsbereich.
  • Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessensvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren. Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.

PA-103-F Open Access

  • Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

PA-103-F-01 In der Forschung

  • Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
  • Die Piraten unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Es ist die Aufgabe des Staates, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

PA-103-F-02 In der öffentlichen Verwaltung

  • Die Piraten fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

PA-103-G Mehr Demokratie

  • In den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlecht da.
  • Die hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken und die Möglichkeit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf allen kommunalen Ebenen überhaupt erst einmal einführen.
  • Als neues Element soll das Ratsbegehren den kommunalen Vertretern die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürgerentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürgerbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.

PA-103-G-01 Wahlrecht

  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in neun Gemeindender Vergangenheit eingesetzt wurden. Gegen den Einsatz dieser Geräte wurde bereits eine Klage durch unsere Spitzenkandidatin Nicole Hornung eingereicht.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.

PA-103-H Direkte Demokratie

  • Ziel jeder funktionierenden Demokratie sollte es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen, als auch im gesamten Bundesgebiet nicht statt. Auch wichtige Entscheidungen werden nicht per Volksentscheid sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt zu einer zunehmenden Politikverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Die Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • Die Möglichkeit des Bürgerbegehrens muss ausgeweitet und vereinfacht werden, Politik darf nicht mehr alleine in den Parlamenten geschehen. Jeder Einzelne muss ein Höchstmaß an Verantwortung bekommen. Ferner muss die Möglichkeit zur Zulassung von Parteien vereinfacht werden, damit der Bürger ein größeres Maß an Wahlmöglichkeiten hat und sich in einem breiteren Spektrum entfalten kann.
  • Bürgerinitiativen gehören ebenso wie Parteien vom Staat gefördert, allerdings setzen sich die Piraten für eine Reform der Parteifinanzierung ein. Durch diese soll die Benachteiligung von kleineren Parteien und Parteiähnlichen Vereinen oder Initiativen beendet werden. Im Mittelpunkt unserer Demokratie muss der Mensch und nicht die Partei stehen.

PA-103-H-01 Mehr Teilhabe

  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Zudem soll jemandem, der hier lebt, auch die Möglichkeit der Mitbestimmung zumindest auf kommunaler Ebene gewährt werden. Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner einführen und auch allen Einwohnern die Teilnahme an Bürgerbegehren und -entscheiden ermöglichen. Die deutsche Staatsbürgerschaft wäre somit nur für die Wahl der gesetzgebenden Institutionen auf Landes- und Bundesebene notwendig.

PA-103-I Nachhaltige Umweltpolitik

  • Nachhaltigkeit wird in einer Welt der Ressourcenknappheit immer wichtiger. Dazu gehört vor allem eine (re-)generative Form der Energieerzeugung. Die hessischen Piraten setzen da vor allem auf die Windkraft und wollen die Aufstellung von Windkraftanlagen in die Hände der Kommunen legen.
  • Die Ausweisung von Vorrangflächen zur Windkraftnutzung soll deswegen in enger Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen erfolgen, zudem soll der Planungs- und Handlungsspielraum der Kommunen möglichst wenig eingeschränkt werden. Die Piratenpartei Hessen spricht sich deshalb dafür aus, den Bau von Windkraftanlagen auch außerhalb von Windvorranggebieten zu ermöglichen.

PA-103-J Öffentlicher Rundfunk

  • Die öffentlich rechtlichen Medien werden ihrem Auftrag seit Jahren nicht mehr gerecht und haben in den letzten Jahren ein absurdes Schnüffel- und Inkassosystem zum Einzug nicht mehr gerechtfertigter Forderungen aufgebaut. Wir lehnen einen öffentlichen Rundfunk prinzipiell nicht ab, wollen ihn aber barrierefrei, politisch unabhängig, werbefrei und öffentlich kontrolliert gestalten.
  • Es ist zudem nicht einzusehen, dass durch die Gesellschaft finanzierte Produktionen aufgrund nachteiliger Verträge und veralteter Lizenzmodelle nicht in den allgemeinen Besitz übergehen. Wir wollen deshalb, dass jeglicher produzierte Inhalt unbegrenzt öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks muss - auch was die Höhe der Gebühren angeht - auf den Prüfstand und soll auf jeden Fall datenschutzkonform und sozialverträglich erfolgen.

Begründung

  • Mit diesem Beschluss wird der Fakt gewürdigt, dass alle bisherigen Versuche per Satzungsänderungsanträgen Veränderungen an der Struktur des hessischen Programmes durchzuführen, angelehnt wurden
  • Vielmehr wurde sich eher für ein fortlaufendes Programm ausgesprochen, was am ehesten mit einem Projekt unter Versionskontrolle vergleichen lässt, was zur jeweiligen Wahl eine Revision taggt
  • Da es bisher keinen anders lautenden Beschluss gab, ist die Basis für unser Programm nicht nur die beschlossenen Programmanträge der letzten Landesparteitage, sondern eben auch das Programm von 2008 bzw. 2009.
  • Dieser ausformulierte Vorschlag probiert all dies zu würdigen.

Etherpad

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Zur eingereichten Revision 4

Antragsteller

Nowrap 21:14, 14. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-002: Störerhaftung

  • Ein weiterer Antrag von Knud Petzel wird eingereicht.
  • Diskussion
Antragstitel

Text

  • Variante 1 von Lothar Krauß:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismässig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
  • Variante 2 von Sebastian M.:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Ziel ist es, private wie auch kommerzielle Anbieter und Betreiber von freien Internetzugängen oder Anonymisierungsdiensten vor den Folgen eines Missbrauch der Nutzer zu schützen.
  • Variante 3 von Knud Petzel:
    •  ??? Text fehlt

Begründung

Private Initiativen wie Freifunk oder TOR, aber auch im geschäftlichen Bereich als kostenloser Service für Kunden (WLAN im Cafe) werden durch die Störerhaftung massiv behindert. Dabei ist auch die Rechtssprechung momentan nicht eindeutig und bringt immer wieder Überraschungen hervor. Diese Unsicherheit muss beseitigt werden.

Wenn das Anwenden der Störerhaftung ein legales Geschäftsmodell unmöglich machen würde, wird sie heute schon nicht angewendet. Dies muss auch auf Privatpersonen und auf Unternehmer, die solch einen Dienst als kostenlosen Service für Kunden anbieten ausgeweitet werden (siehe z.B. http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell =

Wir selbst lassen einen TOR-Exit-Node von der GPF betreiben, um Risiken aufgrund der Störerhaftung von uns abzuwenden. Da sollten wir unsere Aufgabe als politische Partei auch wahrnehmen, auf eine Änderung der Situation hinzuwirken

Antragsteller

Lothar Krauß

Abstimmung

offene Abstimmung

  • Abstimmung über die Alternativen -> Variante 1 von Lothar Krauß hat die Mehrheit

Ergebnis

Variante 1 von Lothar Krauß ist angenommen
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PA-003: Ablehnung von PPP

  • Vorstellung
  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Kann jemand einem dieser Anträge zustimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Kann jemand einem dieser Anträge zustimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

negativ
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  • Der Antragsteller zieht die Anträge zurück. Er bitte die Versammlung mit Verbesserungsvorschlägen zu ihm zu kommen.

PA-004: Asyl- und Migrationspolitik

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion
Asyl- und Migrationspolitik

Text

Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Residenzpflicht abschaffen

Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:

  1. Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  2. Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  3. Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragsteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
  4. Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  5. Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  6. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  7. Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
  8. Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
  9. Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  10. Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.

Begründung

Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der Berliner Piratenpartei zur Abgeordnetenhauswahl 2011 und wurde auf Hessen umgeschrieben.

Die Bundesländer Niedersachsen[1], Baden-Württemberg[2], Berlin[3], Sachsen[4] und Mecklenburg-Vorpommern[5] (auch einzelne Städte) haben schon Beschlüsse hierzu.

  1. http://www.piratenpartei-niedersachsen.de/unsere-ziele/inneres-und-transparenz.html
  2. http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/inneres-und-justiz/
  3. http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-asyl/
  4. http://wiki.piratenpartei.de/SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/GP04
  5. http://piratenpartei-mv.de/bu%CC%88rgerrechte-der-wissensgesellschaft#lockerung-der-residenzpflicht

Antragsteller

Vecih Yasaner, Yannis Illies, Kevin Culina (stellt Antrag vor), Christoph Hampe, Venanzio Basso und Deniz Yildirim

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Die Versammlungsleitung wird an Stefan Schimanowski übergeben

PA-005: Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

  • Vorstellung des Antrags
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Text

Die hessischen PIRATEN setzen sich für die Abschaffung des Optionsmodell auf Bundes- und Landesebene ein. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel legal in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, entfällt.

Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht.

Die Fristen und Bedingungen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen.

Begründung

Das Optionsmodell ist integrationshemmend und verfassungsrechtlich bedenklich, da es Menschen kategorisiert und unterschiedlich behandelt. Es degradiert ein Teil unserer Gesellschaft zu Bürgern zweiter Klasse und greift zudem in das Staatenrecht anderer Länder ein.

Durch dieses Modell werden Migranten unnötig und bürokratisch eingeschränkt, ohne das dadurch ein Mehrwert entsteht. Komplizierte und unnötige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren werden durch eine Abschaffung der Optionspflicht im Voraus verhindert.

Betroffen von der Optionspflicht sind die Kommunen, die Regierungsbezirke, die Bundesländer, der Bund und in gewisser Hinsicht sogar die Staaten deren Staatsbürgerschaft abgelegt (oder behalten) werden soll. Beschlossen werden muss so eine Gesetzesänderung zwar vom Bundestag, der Bundesrat müsste aber auch zustimmen. Darüber hinaus kann das Land Hessen über eine Initiative im Bundesrat einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Antragsteller

Vecih Yasaner (stellt Antrag vor), Yannis Illies, Kevin Culina, Christoph Hampe, Venanzio Basso und Deniz Yildirim (stellt Antrag vor)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Abschaffung/Senkung des aktiven Wahlalters

  • Vorstellung der Anträge PA-006, PA-007 und PA-008
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt
  • Abstimmung der Anträge gegeneinander -> PA-007 hat die meisten Stimmen

PA-006: Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechende Passage in der hessischen Landesverfassung soll dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Unter-16-Jährige die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemein Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes¹, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint uns daher unangemessen. Ebensowenig dürfen wir daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl². Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Dass uns ein Kinderwahlrecht auf den ersten Blick merkwürdig vorkommt, ist unserer historischen Situation geschuldet und ging vielen Menschen bezüglich des Frauenwahlrechts einmal ebenso. Die Piratenpartei Hessen behauptet von sich, unvoreingenommen neue Wege zu durchdenken und zu beschreiten, wenn die besten Argumente für sie sprechen. Das ist hier der Fall.

Die Grenzziehung zwischen Kind und Jugendlichen ist wissenschaftlich nicht einheitlich definiert³. „Kindheit“ ist eine historische Konstruktion der gesellschaftlichen Verhältnisse während der Industrialisierung. Die Unterscheidung von Gesellschaftsmitgliedern nach ihrem Alter ist kein biologischer Diskurs, sondern ein Erziehungsdiskurs und hängt mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen. Kinder werden nicht als Subjekte anerkannt, deren Interessen in der Gegenwart zu berücksichtigen sind, sondern nur im Hinblick auf ihre Zukunft und ihr Potential, zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu werden, betrachtet. Der gesellschaftliche Blick auf Kinder ist damit fast immer erwachsenenzentriert^(4).

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen. NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde^(5). Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land^(6). Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden^(7). Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden^(7).

Ein häufig formulierter Einwand gegen die Absenkung oder Aufhebung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die Unter-18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde. Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.


Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.
  • ^(4) Abels, H. & A. König (2010): Sozialisation. Soziologische Antworten auf die Frage, wie wir werden, was wir sind, wie gesellschaftliche Ordnung möglich ist und wie Theorien der Gesellschaft und der Identität ineinander spielen. Wiesbaden.
  • ^(5) Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ^(6) "Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat" http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ^(7) Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-007: Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte jedem auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung einen in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.

Prinzipiell wäre ein uneingeschränktes Wahlrecht zu befürworten, doch die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern macht es sehr schwierig, von einer echten Entscheidung auszugehen. Dazu kommt, dass die Kindheit auch einen Schutzraum darstellt, der es den jungen Menschen erlaubt, unbeschwert ihre Neugier auszuleben, ihre Entwicklungspotentiale auszuloten, Schritt für Schritt Erfahrungen zu sammeln und Verantwortung zu übernehmen. So gibt es die sehr notwendigen Beschränkungen im Arbeitsrecht. Andererseits wird der Schutzraum Kindheit durch einen stets rigider werdenden Druck durchlöchert, sich immer früher und immer schneller Wissen anzueignen. So wird die natürliche Neugier beeinträchtigt, das Bildungsideal auf abfragbares Wissen reduziert und selbstbestimmtes Lernen verhindert. Auch ein Wahlrecht im Kindesalter kann den Druck auf Kinder weiter verstärken, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder als billige Chance ansehen, das eigene Stimmgewicht dadurch zu erhöhen. Daher ist ein Wahlrecht für Jugendliche geboten, bleibt für Kinder allerdings in hohem Maße problematisch. Jugendliche können mit 14 Jahren sowohl einer Sorgerechtsentscheidung, als auch einer Adoption einwilligen oder widersprechen. Nicht zuletzt werden Jugendliche mit 14 nicht mehr als „Kinder“ im Sinne des Sexualstrafrechts gesehen, sondern erhalten die Möglichkeit der sexuellen Selbstbestimmung. In Anbetracht der rechtlichen Lage und der Lebenssituation der Jugendlichen erscheint eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre daher geboten.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten „Demokratien“ schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen³: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken³. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden^(4). Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher^(5). Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden^(4).

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerdings nicht abstreiten, dass Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 14- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ³ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ^(4) Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ^(5) Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-008: Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre"

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen ein. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist in Art. 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundrecht verankert. Nicht die Teilhabe an diesem Recht muss begründet werden, sondern im Gegenteil die Exklusion von Personengruppen von diesem Recht¹. Eine Exklusion findet durch die Nicht-Anerkennung von Kindern als Bürger statt, womit sie lediglich passive Empfänger von gesellschaftspolitischen Entscheidungen werden, ohne die Möglichkeit zu haben sie aktiv mitzugestalten. Kinder und Jugendliche werden zwar als Bürger von morgen wahrgenommen, nicht aber als Bürger von heute, die auch heute partizipieren wollen. Das Wahlalter stellt eine Einschränkung der Bürgerrechte von Kindern und Jugendlichen dar und muss deshalb sehr sorgfältig begründet werden. Der Ausschluss der 12 bis 17jährigen vom Wahlrecht auf Basis von Annahmen über deren fehlende Fähigkeit, politische Zusammenhänge zu verstehen, hält aber einer empirischen Überprüfung nicht stand. Entwicklungspsychologisch gesehen sind Kinder bereits ab einem Alter von 5 Jahren fähig, Präferenzen zu bekunden². Mit dem Eintritt in die Schule haben sie bereits ein politisches Grundverständnis und -wissen, eine konsistente Werteorientierung und eine Reflexions- und Argumentationskompetenz, die sich innerhalb des ersten Schuljahres zusehends verstärken. So besitzen sie bereits ein starkes Bewusstsein für globale Themen wie Hunger, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Migration oder Krieg, wenngleich sie diese noch selten in einen Zusammenhang bringen können³. Ebenso entwickelt sich in dieser Zeit das logische Denken bzw. die Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen^(4). „Empirische Untersuchungen belegen, dass Jugendliche bereits etwa ab dem 15. Lebensjahr in der Lage sind, formal-logische Denkoperationen durchzuführen. Dies ist die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, auch Erwachsene erreichen also in Bezug auf diese Dimension kein höheres Niveau“^(5).

Ab einem Alter von etwa 13 bis 14 Jahren geben Jugendliche den gleichen Grad an politischem Interesse an wie die Altersgruppe der 18 bis 25jährigen^(6). Jugendliche sind heutzutage außerdem deutlich selbständiger als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Emanzipation vom Lebensstil der Eltern setzt meist schon im Alter von 12 bis 13 Jahren ein^(6). Im Alter von 12 bis 14 Jahren entwickeln viele Jugendliche die nötige Urteilskraft, um abstrakte Probleme zu verstehen, ethische Positionen zu entwickeln und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen^(6). Aus anthropologischer Sicht sind Kinder im Alter zwischen 7 bis 12 Jahren so weit entwickelt, dass ihr Überleben nicht mehr von anderen abhängig ist^(7). Kinder sind bereits mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig und mit 12 Jahren beschränkt bzw. mit 14 Jahren vollständig religionsmündig^(8). Im Alter von 13 Jahren dürfen Jugendliche Beschäftigungen in geringem Umfang verrichten^(9) und ab dem 15. Lebensjahr erlischt das allgemeine Beschäftigungsverbot¹^(0) sowie die allgemeine Schulpflicht. Bereits jeder dritte Jugendliche besitzt im Alter von 13 Jahren ein eigenes Bankkonto mit Karten-Verfügungsrecht^(6).

Diese Erkenntnisse aus der Forschung zeigen, dass die meisten Fähigkeiten, die für verantwortungsvolle politische Entscheidungen notwendig sind, bereits lange vor dem 18. Geburtstag entwickelt werden. Um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung am Wahlrecht teilhaben zu lassen, ist eine Absenkung des Wahlalters auf 12 Jahre sinnvoll, womit die ganz überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Fähigkeiten und das Interesse zur Teilnahme an Wahlen besitzen, eingeschlossen wären. Ob das Wahlalter allerdings überhaupt an ein persönliches Reifekriterium gebunden werden kann oder muss, sollte jedoch weiterhin kritisch hinterfragt werden, da dies in Bezug auf eine ältere Bevölkerungsschicht auch kein Kriterium darstellt.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land¹². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden^(6). Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher¹³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden^(6).

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 12- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² Tremmel, J. (2008): Die Ausprägung des Wahlwillens und der Wahlfähigkeit aus entwicklungspsychologischer Sicht. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Wahlrecht ohne Altersgrenze? Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und entwicklungspsychologische Aspekte. München.
  • ³ van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ^(4) Swiderek, T. (2003): Kinderpolitik und Partizipation von Kindern. In: Arbeit – Technik – Organisation – Soziales. Band 22. Frankfurt am Main.
  • ^(5) Hoepner-Stamos zit. in Deutscher Bundesjugendring, Landesjugendring Baden-Württemberg und Bayerischer Jugendring (Hrsg.): Wählen ab 14. <http://www.waehlen-ab-14.de/wahlalter-14/argumentationshilfen.php> (Abruf am 22.01.2012)
  • ^(6) Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ^(7) Bogin, B. (1999): Patterns of Human Growth. 2nd ed. In: Cambridge Studies in Biological and Evolutionary Anthropology 23. Cambridge.
  • ^(8) Gesetz über die religiöse Kindererziehung § 5, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ^(9) Kinderarbeitsschutzverordnung § 2, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹^(0) Jugendarbeitsschutzgesetz § 5, siehe http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ¹² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-121 Wahlrecht für Alle

  • Vorstellung des Antrags
  • Diskussion
Wahlrecht für Alle

Text

Der Landesparteitag möge beschließen den nachfolgenden Text in das Wahlprogram zu den kommenden Landtagswahlen an geigneter Stelle aufzunehmen.

Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.

Begründung

In Hessen sind an die 12 % der Befölkerung ausländischer Staatsangehörigkeit - das waren 2012 über 723.000 Menschen. Über der Hälfte davon kommen aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union, aus so genanten Drittstaaten. Diesen Personen steht, abgesehen von den Ausländerbeiratswahlen, in Deutschland gar kein Wahlrecht zu, den Unionsbürgern immerhin das Recht an Kommunalwahlen teilzunehmen. Die Demokratie braucht jede Stimme! Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Viele Staaten haben schon erfolgreich Wahlrecht für Migranten eingeführt, mit sehr positiven Ergebnissen. ( Siehe Studie )

Taxation without representation is tyranny - James Otis

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-009: Einberufung einer Enquetekommission zur Reformierung der hessischen Landesverfassung

  • Vorstellung des Antrags
  • Diskussion
Eine moderne Verfassung für Hessen

Text

Der Landesparteitag möge beschliessen folgenden Text in das Landtagswahlprogram aufzunehmen:

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Durchführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung für das Land Hessen im Jahre 2016 ein. Dazu werden wir im Landtag eine Enquete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlages für Verfassungsreform einsetzen.

Die Enquete Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen befassen:

  • Wie kann die Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Hessen erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Wahlalter, Verfahrenserleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide.
  • Wie können die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen in der Verfassung verankert werden? (z.B. analog zu den Regelungen in der Verfassung von Baden-Württemberg)
  • Wie können Rechte von Personen gestärkt werden, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder erziehen oder für pflegebedürftige Personen sorgen?
  • Wie können Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert werden?
  • Wie kann die Stellung von Hessen als integrales Bestandteil des Europäischen Einigungsprozesses in der Verfassung unterstrichen werden?
  • Welche Regelungen in der Hessischen Verfassung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Bundesgesetzgebung?

Begründung

Die Verfassung des Landes Hessen ist die Dienstälteste unter allen deutschen Länderverfassungen. Viele Bestimmungen haben sich inzwischen überlebt, stehen im Widerspruch mit dem Grundgesetz oder erfüllen nicht die Anforderungen der heutigen Zeit an eine moderne Verfassung. Bei allem Respekt für die historische Bedeutung der hessischen Verfassung, ist eine Verfassung kein Museum für Verfassungsgeschichte, sondern muss der Wirklichkeit der aktuellen Gesellschaft entsprechen.

Es gab in der Vergangenheit mehrere kleine Änderungen an der Hessischen Verfassung, jedoch haben sich die im Landtag vertretene Parteien noch nie auf eine Verfassungsreform einigen können. Wir sind Überzeugt, dass eine Verfassungsreform in einem möglichst breiten Konsensprozess unter der Mitarbeit der gesamten Gesellschaft vorbereitet werden muss, deswegen erachten wir die von uns vorgeschlagene Enquete Kommission als ein angemessenes Weg, diese Reform vorzubereiten.

Das Jahr 2016 ist gewählt worden, weil die Hessische Verfassung in diesem Jahr ihr Siebzigjähriges Jubiläum feiert, und eine Entscheidung über eine Verfassungsreform nicht mit einer Wahl zusammenfallen sollte, damit die Entscheidung nicht partei-politisch instrumentalisiert würde.

Obsolete, im Widerspruch zum Grundgesetz und Bundesrecht stehende Regelungen (eine Auswahl):

  • Verbot der Aussperrung (Art. 29 Abs 5)
  • Todesstrafe (Art. 21 Abs. 1, Art. 109 Abs. 1 Satz 3)
  • Sofortsozialisierungen (Art. 41)
  • Hessische Staatsbürgerschaft (Art. 154)
  • Verbot der Regierungsangehörigkeit für "Bundesfürsten" (Art. 101 Abs. 3)

Bereiche, die neu geregelt werden müssen, um die Gesellschaftliche Veränderungen besser zu reflektieren:

  • Senkung Wahlrechtsalter (aktiv und passiv)
  • Wahlprüfung durch das Staatsgerichtshof und nicht durch den "Wahlprüfungsgericht"
  • Erweiterungen der direkten Demokratie (Volksbegehren / Volksentscheide)
  • Verankerung der Selbstverwaltungsrechte der Kommunen (z.B. wie in der Verfassung von Badern-Württemberg Art. 71 Abs. 1)
  • Rechte von Menschen mit Behinderung
  • Rechte von Lebensgemeinschaften, die nicht in einem Ehe-Verbund organisiert sind.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-010: Whistleblowerschutz

  • Vorstellung des Antrags durch Jürgen Erkmann
  • Diskussion
Antragstitel

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.

Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahingehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.

Begründung

Rechtlicher Schutz von Whistleblowern muss vor allem im Arbeits- und Strafrecht gewährt werden. In diesen beiden Bereichen realisieren sich die typischen Risiken des Whistleblowers. Vor allem die Angst vor Kündigungen und ggf. strafrechtlicher Verfolgung dürften für die meisten potenziellen Whistleblower die größte Hemmschwelle darstellen.

Der Antrag setzt diese Erkenntnis praktisch um, indem er den gesetzlich geregelten Kündigungsschutz nennt sowie die typischen strafgesetzlichen Regelungen, die dem Whistleblower typischerweise im Wege stehen:

§ 94 Landesverrat § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 96 Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

Es muss gesetzlich klargestellt und damit einer Auslegung durch die Gerichte entzogen sein, dass Taten, die den Tatbestand der vorgenannten Normen erfüllen, nicht rechtswidrig sind. Damit sind sie nicht strafbar und es gibt auch keinerlei Abwehrrechte dagegen, da letztere nur gegen rechtswidrige Angriffe und Taten möglich sind.

Die Abschaffung der genannten Normen hingegen wäre zu weit reichend; grundsätzlich schützen diese Normen anerkannte und schutzwürdige Güter, die ohne berechtigtes Whistleblowerinteresse durchaus strafwürdig bleiben sollen.

Auch wenn es sich hierbei um Bundesrecht handelt, kann und muss das Land Hessen etwa über eine Bundesratsinitiative tätig werden, zumal mit den ausgemusterten Steuerfahndern vier prominente Whistleblower aus Hessen stammen.

Antragsteller

Emanuel Schach

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

einstimmig angenommen
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Suchtpolitik

  • Vorstellung der Anträge
    • PA-011: Suchtpolitik Modul A - Präambel
    • PA-012: Suchtpolitik Modul 1 - Datenschutz
    • PA-013: Suchtpolitik Modul 2 - Diamorphin
    • PA-014: Suchtpolitik Modul 3 - Prävention
    • PA-015: Suchtpolitik Modul 4 - Cannabis legalisieren
    • PA-016: Suchtpolitik Modul 5 - E-Zigarette
    • PA-017: Suchtpolitik Modul 6 - Kennzeichnungspflicht
    • PA-018: Suchtpolitik Modul 7 - Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

PA-011: Suchtpolitik Modul A - Präambel

  • Diskussion
  • Streichung des letzten Satzes durch den Antragsteller
Suchtpolitik - Präambel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm aufgenommen.

Präambel

Die PIRATEN Hessen werden in landesweiten Modellversuchen neue drogenpolitische Lösungen für das ganze Land etablieren. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.

Begründung

Kompakte Einleitung nach Berliner Vorbild.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-012: Suchtpolitik Modul 1 - Datenschutz

GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Ob allen weiteren Anträgen zugestimmt werden kann?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

stark positiv
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Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik"

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.

Die Hessen-Piraten wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll Hessen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.

Amtsmitarbeitern mit Bürgerkontakt ist es, auch ohne jede fachliche Qualifikation, erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu enormen, ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Die Praxis ungeschulter Mitarbeiter in Behörden, reine Vermutungen bezüglich eines Drogenkonsums in persönliche Akten einzutragen und diese weiterzugeben, ist zu unterbinden.

Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichen Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. Die Hessen-Piraten pochen auf Löschung personenbezogener Daten, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben.

In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von jeder Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Vorgehensweise ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.

Begründung

Eine sinnvolle Überleitung von den Kernthemen der Piratenpartei auf die drogen- und suchtpolitischen Problemstellungen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-013: Suchtpolitik Modul 2 - Diamorphin

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige"

Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.

Wenn überhaupt, wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.

Durch erfolgreiche Pilotprojekte, unter anderem in Frankfurt am Main, wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen: Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im "Straßenheroin" entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen z.B. mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.

Die PIRATEN werden sich daher für eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes stark machen. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen.

Begründung

Der Antrag nimmt den programmatischen Fortschritt in das Landtagswahlprogramm 2013 für Hessen auf und formuliert die kurzfristig und auf Landesebene umsetzbaren Aspekte.

Heroin (griech. Kunstwort ?????? – vergleiche Heros – „der Held“) chemischDiacetylmorphin oder Diamorphin (DAM), ist ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid mit einem sehr hohen Abhängigkeitspotential. (Wikipedia)

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-014: Suchtpolitik Modul 3 - Prävention

Präventionsunterricht an Schulen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Präventionsunterricht an Schulen "

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

Die Hessen-Piraten regen an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.

Begründung

Analog zu den Punkten im Bundesprogramm und im Grundsatzprogramm.

Der Antrag nimmt den programmatischen Fortschritt auf und formuliert die kurzfristig und auf Landesebene umsetzbaren Aspekte.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-015: Suchtpolitik Modul 4 - Cannabis legalisieren

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Streichung des Wortes Genussmittel -> Alternativantrag PA-015b

PA-015: Suchtpolitik Modul 4 - Cannabis legalisieren Alternativantrag PA – 015 b

Cannabis legalisieren, den Markt für Erwachsene regulieren.

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Cannabis legalisieren, den Markt für Erwachsene regulieren."

In Hessen konsumieren heute ca. 500.000 Menschen zumindest gelegentlich Cannabis. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Etwa 75 Millionen Euro werden pro Jahr für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ausgegeben.

Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet, daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte so genannte "taktische Hinweise" der Polizei entsteht faktisch eine zentrale "Kifferdatei", die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von z.B. Bahnhöfen und Parks als "gefährliche Orte" ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.

Als PIRATEN werden wir uns unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden: Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährende Beimengung von Streckmitteln, wie z.B. Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden.

Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien zeigen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.

Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Coffee Shops aus illegalen Quellen kaufen müssen, hat Hessen hier eine besondere Chance auf legal angebauten Hanf durch eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Landwirten. Hierdurch lassen sich die Vertriebswege kontrollieren und die Qualität kann überprüft werden. Der Zuschuss zur organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel mit Cannabis wird so verdrängt werden.

Begründung

Der vorliegende Antrag schließt Lücken im Bereich Cannabis im hessischen Wahlprogramm. Er nimmt die Punkte aus anderen Landtagswahlprogrammen auf.

Quellen:

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-016: Suchtpolitik Modul 5 - E-Zigarette

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
E-Zigarette

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"E-Zigarette"

In Hessen benutzt heute eine wachsende Anzahl an Menschen die so genannte E-Zigarette als Genussmittel. Die gesundheitlichen Risiken und das Suchtpotential der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, sind erheblich geringer als beim Tabakkonsum.

Die Piratenpartei Hessen regt an, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden. Wir widersprechen auch klar allen Versuchen, die Liquids einer zusätzlichen Versteuerung, z.B. gemäß Tabaksteuergesetz, zu unterstellen. Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids müssen erarbeitet werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist erforderlich, die auch den Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt.

Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Regelungen sein, die dem Bürger ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.

Die reflexartige Verbotshaltung und die Bevormundung der Verbraucher durch einzelne Gesundheitsministerien müssen ein Ende haben. Hessen bietet sich an, für den Umgang mit der E-Zigarette eine liberale Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen.

Begründung

Dieser Antrag nimmt das in Hessen zur Zeit sehr populäre Thema e-Zigarette auf. Die sogenannten "Dampfer" sehen sich hier willkürlicher Bevormundungspolitik ausgesetzt: Die Liquids sollten ohne gesetzliche Grundlage als Arzneimittel eingestuft werden. Weitere haltlose Maßnahmen, z.B. die von FDP und CDU geforderte Tabaksteuer für die Liquids, zeichnen sich bereits ab. Derartige Vorgehensweisen widersprechen allen piratigen Grundwerten. Wir haben hier eine gute Gelegenheit, diese Werte im Wahlkampf deutlich herauszustellen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-017: Suchtpolitik Modul 6 - Kennzeichnungspflicht

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht - bzw. Abhängigkeitspotential"

Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema "Suchtgefahren bei Medikamenten" angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Begründung

Der Antrag nimmt die Beschlusslage auf Bundesebene für das Landtagswahlprogramm auf und nennt kurzfristig umsetzbare Ziele.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-018: Suchtpolitik Modul 7 - Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen.

"Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten"

Bei Medikamenten auf Methylphenidat-Basis häufen sich die Berichte über steigenden Missbrauch. Dies betrifft Schulen, Universitäten, aber auch Berufszweige, die hohe Ansprüche an die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit stellen. Diese eigentlich zur Behandlung von AD(H)S gedachten Mittel werden als Leistungssteigerungsdroge missbraucht und es entwickeln sich hier Schwarzmärkte oder existieren bereits.

Metylphenidat ist der Partydroge 'Speed' (Methylphenitylamin) chemisch ähnlich und weist bei entsprechend hoher Dosierung auch vergleichbare Wirkungen auf. Neben dem vom Nutzer gewünschten Konzentrations- und Fokussierungseffekt kann es hier schnell zu Wesensveränderungen, Stimmungsschwankungen, Aggressivität bis hin zu depressiven Episoden kommen. Besonders heikel ist, dass viele Nutzer die Tabletten zerstoßen und dann schnupfen. Dabei erweisen sich die Trägerstoffe in den Tabletten, beispielsweise Talkum, als hochgefährlich. Über die Nase aufgenommen, können diese Füllsubstanzen schnell zu Gefäßverstopfungen in Lunge und Hirn führen und Embolien und Schlaganfälle auslösen.

Diese Entwicklung, die in den USA schon weit fortgeschritten ist, gilt es zu stoppen. Neben der enormen gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer ergibt sich hier auch eine starke Wettbewerbsverzerrung. Diese Reaktion von Schülern und Studierenden auf den stark gestiegenen Leistungsdruck birgt die Gefahr, Lernerfolge auch auf diesem Wege manipulierbar und abhängig vom finanziellen Hintergrund werden zu lassen. Zudem ist hier der Faktor Gruppenzwang nicht zu unterschätzen. Die Hessen-Piraten werden sich für eine landesweite Aufklärungskampagne stark machen. Diese soll Vorbildcharakter für die Bundespolitik haben. Darüber hinaus sollen die Quellen derartiger Mengen eines verschreibungspflichtigen und bei Mißbrauch auch gesundheitgefährenden Medikaments auf dem Schwarzmarkt aufgedeckt werden. Eine denkbare Quelle hier sind die um mehrere hundert Prozent gestiegenen Verschreibungen von AD(H)S-Medikamenten in den vergangenen Jahren, wobei leider häufig keine ausführliche ärztliche Diagnose mehr zugrunde gelegt wird.

Begründung

Der Antrag nimmt die Beschlusslage auf Bundesebene für das Landtagswahlprogramm auf und nennt kurzfristig umsetzbare Ziele.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Der Antrag wurde zu diesem Zeitpunkt angenommen, aber durch den Beschluss vom Sonntag wieder zurückgenommen und ist somit abgelehnt.
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Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten Versammlungsleitung wird an Uwe Schneider übergeben

PA-019: Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!

  • Vorstellung
  • Diskussion
"Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das der folgende Punkt in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen wird:

Kundenrechte sind ein elementares Grundrecht freier Bürger!

Die Piratenpartei ist die Partei der Grundrechte aller Menschen im umfassenden Sinne. Dazu gehört das Recht auf einen wesentlich umfassenderen Kunden- und Verbraucherschutz, als bislang gesetzlich verankert ist. Zurzeit gibt es leider viele juristisch zulässige Möglichkeiten, irreführende Begrifflichkeiten und Formulierungen in der Werbung bzw. sogar in Vertragstexten zu verwenden; gesundheitsrelevante oder umweltrelevante Produktinhalte grob lückenhaft oder gar irreführend zu kennzeichnen; bei essentiellen Eigenschaften von Finanzprodukten wie Verlustrisiko völlig falsche Tatsachen zu suggerieren; Diagnose- und Therapieverfahren intransparent und interessengeleitet auszuwählen; Portale so zu gestalten, dass sehr leicht unbeabsichtigt ein Vertrag abgeschlossen werden kann; und vieles andere mehr. Millionen Menschen in Deutschland haben mit dem einen oder anderen Punkt schlechte Erfahrungen gemacht oder kennen Fälle aus ihrem Umfeld.

Menschen- und Gesellschaftsbild der Piratenpartei implizieren das Recht auf transparente, nichtirreführende Information und faire, nichtmanipulative Behandlung auch durch Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Verständige, sorgfältig sich informierende, mündige Menschen - nicht nur die juristisch und fachlich versierten Experten- sollen alle relevanten Aspekte für ihre Entscheidungen mit zumutbarem Aufwand auffinden und verstehen. Insbesondere sollen sie sich auf Aussagen von Anbietern weitgehend verlassen können, was nur gewährleistet ist, wenn die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass der alltäglichen Desinformation und Manipulation deutlich stärker als bisher mit juristischen und politischen Mitteln entgegengewirkt wird.

Um eine unabhängige Kontrolle der Angaben von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, müssen Anbieter gesetzlich verpflichtet werden, alle hierfür notwendigen Informationen proaktiv zu veröffentlichen.

Begründung

Prägnant zugespitzt: der Kunde, der systematisch irregeführt und manipuliert wird, kann nicht mündig und selbstbestimmt gemäß dem Ideal der Piratenpartei sein. Daher gehört das Thema zu den Kernthemen der Piratenpartei. Bislang ist es allerdings noch nicht im Programm berücksichtigt.

In welcher Gesellschaft wollen wir leben?

Nicht allein der Staat beschneidet seine Bürger (inkl. ausländische Mitbürger) potentiell in ihren Rechten durch Intransparenz, irreführende Information und manipulatives Vorgehen, sondern sogar noch mehr die Wirtschaft, der der Bürger als (End-)kunde gegenübertritt, oftmals in einer sehr schwachen Position.

Daher sind Bürgerrechte gegenüber Wirtschaft und Handel – also Kunden-/Verbraucherschutz –essentiell für wesentliche Ziele der Piratenpartei wie Bürgerrechte und Transparenz. Aber auch die Ziele informationelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind tangiert, zudem die sozialen Ziele der Piratenpartei, weil insbesondere sozial schwächere und geringer gebildete Bürger häufig irregeführt werden. Nicht zuletzt die Ziele der Piratenpartei zum Thema Umwelt sind intensiv tangiert durch irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Eigenschaften von Produkten.

Letzendlich geht es nicht nur um finanzielle und gesundheitliche Schädigungen, sondern mindestens genauso um das Gesellschaftsbild: Wollen wir, wollen die Piraten weiterhin in einer Gesellschaft leben, in der man sich an die alltägliche und oftmals dreiste Desinformation gewöhnen muss, in der man viel Zeit zur Recherche der tatsächlichen Fakten aufwenden muss und mit dieser Recherche die tatsächlichen Fakten nicht einmal sicher findet? Oder wollen wir eine Gesellschaft, in der man den Aussagen von Anbietern im Großen und Ganzen vertrauen kann, weil Desinformation und Manipulation gesellschaftlich und juristisch nicht toleriert werden.

Alltägliche Beispiele für Desinformation

  • Unvollständige Werbeinformationen, und erst im "Kleingedruckten" oder in den "Fußnoten" oder an anderweitig schwer zugänglichen Stellen stehen wichtige Zusatzinformationen zulasten des Kunden. Nur als ein Beispiel für eine Flut von Fällen siehe hier für einen Beitrag zu „Kleingedrucktem“ auf Internetportalen.
  • Lockvogelangebote werben mit günstigen Preisen oder Konditionen, und erst sehr spät im Verlauf des Vertragsabschlusses stellt sich heraus (wenn überhaupt), dass man nicht unter die spezielle (meist sehr kleine) Zielgruppe fällt, für die das Angebot wirklich so günstig ist, wie es beworben wird - was einem bei Vertragsabschluss natürlich auch nicht proaktiv gesagt wird, denn es ist ja nicht juristisch zwingend. Zumindest im Bereich Finanzen (Kredite) gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, aber eben nur dort und auch nicht unbedingt ausreichend, der einzelne Kreditinteressent kann ein beliebig schlechteres Angebot erhalten, muss dies zunächst einmal realisieren (was ihm der Anbieter nicht immer einfach macht) und dann auch den bis dahin meist schon weitgediehenen Prozess wieder stoppen. Für ganze Produktgattungen wird mit Lockvogelinformationen geworben, die aber natürlich nur die Hälfte der Wahrheit enthalten, bspw. für Bauspardarlehen.
  • Die gesetzlichen Informationspflichten zu einem Lebensmittelprodukt gemäß Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung erlauben haarsträubende Desinformation. Damit gemeint sind etwa solche Beispiele wie „Hefeextrakt“ anstelle von „Glutamat“. Ein anderes Beispiel ist das Verstecken des Zuckeranteils hinter mehreren Zwischenprodukten wie „Glukosesyrup“, die alle einen deutlich geringeren prozentualen Anteil am Gesamtprodukt haben und daher weiter hinten in der Zutatenliste stehen dürfen, so dass der Gesamtzuckergehalt völlig unklar wird und das Wort "Zucker" überhaupt nicht mehr auftaucht.
  • Werbung für Lebensmittel thematisiert häufig angebliche Gesundheitseigenschaften u.ä. Portale wie foodwatch und abgespeist.de geben einen Eindruck, wie krass die Desinformation ist, und dass Desinformation flächendeckend verbreitet ist. Der goldene Windbeutel ist nur die Spitze des Eisbergs.
  • Werbung für technische Produkte streicht häufig Leistungswerte heraus, die dann aber in eher unrealistischen Testsituationen erhoben werden - natürlich sind die Testsituationen immer so gestaltet, dass die Leistungswerte besonders gut aussehen. Teilweise ist die Irreführung sogar normiert, bspw. beim Benzinverbrauch von Autos.
  • Finanzberatung:
    • Reihenweise scheitern Gerichtsverfahren von Kleinanlegern, die ihren Bankberatern geglaubt haben, dass die Anlage sicher sei (berüchtigstes Beispiel: Lehman-Anleihen), und die sich vom Gericht jetzt sagen lassen müssen, dass Sie dem Berater ihres Vertrauens halt nicht glauben dürfen, sondern sich vor Vertragsabschluss das Expertenwissen von Finanzprofis hätten aneignen sollen. Und noch viel mehr – insbesondere sozial schwächere, ältere – Bürger haben wohl gar nicht erst geklagt, sondern nehmen den Totalverlust ihrer „sicheren“ Geldanlage resigniert hin.
    • Dass die Desinformation der Kunden im Bereich Geldanlagen auch nach der 2008er Finanzkrise systematisch weitergeht, dokumentieren Artikel wie dieser.
    • Weiteres krasses Beispiel: Würden Interessenten die verschiedenen ernsten Kritikpunkte an der Riester-Rente vorab kennen, würde wohl – zu Recht - kaum noch ein Riester-Vertrag abgeschlossen. Leider sind Finanzberater nicht verpflichtet, auch nur einen dieser Punkte anzusprechen. Finanzberater sind juristisch voll und ganz auf der sicheren Seite, wenn sie nur ewig den angeblichen Vorteil wiederholen: „Damit kassieren Sie Zuschüsse in der-und-der Höhe vom Staat“. Dass diese Zuschüsse dann nicht unbedingt beim Kunden landen, sondern wohl eher irgendwo beim Anbieter versickern, darf der Finanzberater ebenfalls verschweigen.
  • Leistungsausschlüsse bei Versicherungen lassen sich vor dem Schadensfall nur extrem mühselig überhaupt in Erfahrung bringen, und die Versicherungsvertreter haben auch keinerlei Interesse daran, dies bei Vertragsabschluss zu thematisieren (und sind auch nicht gesetzlich dazu gezwungen). Umso größer ist dann die Überraschung im Schadensfall, hier ein beispielhafter Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung.

Alltägliche Beispiele für Manipulation

  • Man schließt einen Vertrag ab, ohne es zu bemerken (bspw. „Abofalle“) und muss dann proaktiv dagegen vorgehen mit dem Risiko eines Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang. Anbieter vertrauen darauf, dass man sich von dieser Aussicht abschrecken lässt, bzw. sie erhalten auch oft genug Recht, obwohl sie offenkundig das Ziel hatten, den Kunden in die Falle zu locken.
  • Zusatzoptionen (bspw. Versicherungen bei Reisen) sind voreingestellt in der Hoffnung, dass der Kunde dies nicht bemerkt und unbeabsichtigt hinzubucht.
  • Anschaffungskosten für technische Geräte werden bewusst zu niedrig angesetzt, und dieser niedrige Preis wird stark beworben, dafür sind die Folgekosten um so höher. Bekannte Beispiele sind Drucker/Patronen und Kaffeepadmaschinen/Pads.
  • Schnelle Wechsel von Verpackungen, Aufmachungen und Werbebotschaften, die offenkundig keinen anderen Zweck verfolgen als den, Preiserhöhungen zu verschleiern, siehe bspw. hier.
  • Systematische Produktsabotage, um die Lebenszeit des technischen Produkts zu verringern.
  • Der Spiegel-Aufmacher vom 2.4.2012, "Wie Öl-Konzerne die Spritpreise manipulieren", passt punktgenau zu diesem Antrag. Der Artikel zitiert den Betreiber von clever-tanken.de: "Intransparenz ist ihr Geschäft ... Die Autofahrer sollen den Überblick über die Preisentwicklung verlieren. Dann können sie nicht mehr richtig beurteilen, ob es gerade teurer oder billiger geworden ist." In diesem Zusammenhang sei an ein besonders krasses Beispiel von Manipulation erinnert: die konzertierte Abschaffung des Normalbenzins, siehe bspw. hier. Das war mutmaßlich völlig legal, weil es wohl keine Absprachen gab. Absprachen werden auch nicht gebraucht: Wenn ein Anbieter den Normalbenzinpreis hochzieht, verstehen die anderen das Signal auch ohne Absprachen.

Eine unüberschaubare Vielzahl von Berichten jeden Tag in allen Medien zeigt die Misere in unserem Land, bspw. Marktmagazine und Ratgebersendungen im TV, es gibt inzwischen sogar schon eine lange Liste von Büchern (bspw. „Der Informationscrash – Wie wir systematisch für dumm verkauft werden“ von Max Otte). Und so weiter… Da die Anbieter solche Strategien hartnäckig und flächendeckend verfolgen, muss man davon ausgehen, dass sie großen Gewinn daraus ziehen, den sich subjektiv mündig fühlenden, aber dennoch permanent entmündigten Bürger auf vielfältige Weise über den Tisch zu ziehen.

Strategische Überlegungen für die Piratenpartei

Selbstverständlich ist die obige inhaltliche Begründung die entscheidende Motivation für diesen Antrag. Darüber hinaus bietet das Thema aber auch strategische Perspektiven für die Piratenpartei:

  • Seit langer Zeit vertritt keine Partei dieses Thema mehr ernsthaft und glaubwürdig.
  • Dieses Thema fällt in vielerlei Hinsicht in die Kernkompetenz der Piraten und ist wie oben erläutert konform zu ihren wesentlichen Zielen. Die Piraten können also sehr kompetent und glaubwürdig auftreten.
  • Dieses Thema spricht praktisch alle Wähler an, also auch diejenigen, denen die anderen Themen der Piratenpartei eher wenig sagen oder die die Piraten dank weiterhin oberflächlicher Medienberichterstattung fälschlich als Spaß-Partei oder Freibier-für-alle-Partei einstufen.
  • Dieses Thema kann sowohl sozial als auch wirtschaftsliberal orientierte Wähler ansprechen:
    • Häufig sind sozial schwächere, weniger gebildete Bürger die Opfer (insbesondere hochbetagte ältere Mitbürger).
    • Wirtschaftsliberalität im wohlverstandenen Sinne setzt gesetzliche Regelungen für Transparenz und Fairness voraus. Es war immer schon Aufgabe des Staats, Rahmenbedingungen für einen transparenten und fairen Markt zu schaffen.
  • Das Thema Kunden-/Verbraucherschutz ist besonders gut für den Straßenwahlkampf geeignet. Wohl so ziemlich jedem Bürger, den man am Stand anspricht, werden eigene schlechte Erfahrungen oder krasse Fälle aus seinem Umfeld spontan einfallen, an die die Standbelegschaft sofort anknüpfen kann, um ein intensiveres Gespräch darüber zu beginnen, warum seine persönlichen Erfahrungen sehr viel mit den Zielsetzungen der Piraten zu tun haben.
Die Piraten müssen ihr Programm im Rahmen ihrer Grundsätze von selbstverantwortlicher Freiheit, Transparenz und Bürgerrechten so weiterentwickeln, dass die Piratenpartei auch nach der momentanen Protestwählerwelle - sobald es also wirklich um die Inhalte geht - ansprechend für breite Wählerkreise bleibt. Das Thema dieses Antrags entspricht den Grundsätzen der Piratenpartei und spricht Millionen Betroffene an.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Trennung von Staat und Kirchen

PA-022: kostenfreier Kirchenaustritt

  • Vorstellung des Antrags
  • Diskussion
kostenfreier Kirchenaustritt

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Um das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit wahrnehmen zu können, ist es erforderlich die freie Wahl zu haben welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Der Austritt aus den Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird in Hessen durch Belegung der amtlichen Austrittserklärung mit einer Gebühr von 25 Euro jedoch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unnötig erschwert. Wir fordern daher den Kirchenaustritt kostenfrei zu ermöglichen.

Begründung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion
PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und an geeigneter Stelle ins Programm aufnehmen:

  • In einem modernen säkularen Staat ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn die Finanzbehörden zweckgebundene Abgaben für Dritte verwalten müssen. Deswegen setzen wir Piraten uns für die Einstellung des Kirchensteuereinzuges ein.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Referenz: Das Kirchensteuergesetz (HKiStG) (PDF) in der Fassung vom 12.02.1986 (GVBl. I S. 90), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des KiStG vom 19. November 2008 (GVBl. I, S. 981)
  • § 9 wird aufgehoben.
  • § 10 wird aufgehoben.
  • § 11 wird aufgehoben.
  • § 14 Abs. 1 und 2 werden aufgehoben und die Regelungen über die Vollstreckung insgesamt wie folgt neu gefasst:
    • „Für die Vollstreckung von Steuern nach diesem Gesetz gilt, soweit die Steuern von der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft selbst verwaltet werden, das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz entsprechend.“

Begründung

  • Die Freiheit und Vielfalt kultureller, religiöser und weltanschaulicher Einstellungen ist kennzeichnend für eine moderne Gesellschaft.
  • Diese Freiheiten zu garantieren, obliegt dem Staatswesen. Um diese Freiheiten in Gleichheit zu gewähren, muss der Staat eine weltanschauliche Neutralität einnehmen. Dieses kann nur durch die strikte Trennung von Staat und Kirche ermöglicht werden. Eine solche Trennung kann nur dann erreicht werden, wenn sie auf allen Ebenen eingehalten wird. Der staatliche Einzug von Kirchensteuern widerspricht der vorgenannten Zielvorstellung. Zur Umsetzung dieser Zielvorstellung ist es daher erforderlich, die Zuständigkeit zum Einzug der Kirchen-steuern auf die öffentlich-rechtlichen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Hessen zu übertragen.
  • Um diese Zuständigkeiten zu ändern, ist eine Änderung des Kirchensteuergesetzes erforderlich. Sie ist auch verfassungsrechtlich zulässig.
  • Gemäß Art. 140 Grundgesetz (GG) i. V. m. Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sind die Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Einschlägig ist dabei das „Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen“ (Kirchensteuergesetz).
  • Aus Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Abs. 6 WRV ergibt sich die Verpflichtung der Länder, die Steuererhebung der Kirchen gesetzlich zu regeln. Diese Normierungspflicht ist jedoch auf die Ermächtigung zur Kirchensteuererhebung beschränkt. Die konkrete Ausgestaltung des formellen und materiellen Kirchensteuerrechts kann den Kirchen überlassen werden.
  • Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 943) hat dazu folgende Aussagen getroffen: „Darüber hinaus erscheint es auch als sachgerecht, wenn der Landesgesetzgeber, nicht zuletzt im Blick auf das in Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Abs. 3 WRV garantierte kirchliche Selbstverwaltungsrecht, den kirchlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaften eigenständige Regelungsbefugnisse einräumt. Solcher Zurückhaltung kann der staatliche Gesetzgeber in verschiedenster Weise Ausdruck geben. Er kann insgesamt die Einzelregelung des Kirchensteuerrechts den Kirchen überlassen und sich auf bestimmte Genehmigungsvorbehalte beschränken.“

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 19:53, 15. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-111: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • Abstimmung
    • Gegen: keine Mehrheit
    • Moderat: hat 2/3 Mehrheit
    • Progressiv: keine Mehrheit
  • PA-111-B-01 bis B-03 werden zurückgezogen

PA-111-A: Moderate Fassung

PA-111-A: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes (moderate Fassung)

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag zur Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes ins Programm angeeigneter Stelle aufzunehmen:

  • Die Piraten Hessen sprechen sich für den Beibehalt aller bisherigen Feiertage bei gleichzeitiger Streichung aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Änderung § 1
    • (1) Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie dieselben wie bisher auch, nämlich:
      • 1. der Neujahrstag,
      • 2. der Karfreitag,
      • 3. der Ostermontag,
      • 4. der 1. Mai,
      • 5. der Himmelfahrtstag,
      • 6. der Pfingstmontag,
      • 7. der Fronleichnamstag,
      • 8. der Tag der Deutschen Einheit,
      • 9. der 1. und 2. Weihnachtstag.
    • (2) Der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis ist Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege (Volkstrauertag).
    • (3) Der letzte Sonntag nach Trinitatis ist Totensonntag.
  • Streichung aller Sonderregelungen in den Paragraphen § 4, sowie § 6 bis § 17

Begründung

  • Das Feiertagsgesetz wird 2014 auslaufen und bedarf einer dringenden Novellierung, um es zum einen in das Wertesystem des 21. Jahrhunderts zu überführen und zum anderen auch in diesem Falle Kirchen und Staat strikt zu trennen.

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-111-B: Progressive Fassung

PA-111-B: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes (progressive Fassung)

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Antrag zur Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes ins Programm angeeigneter Stelle aufzunehmen:

  • Die Piraten Hessen sprechen sich für die Streichung aller kirchlichen Feiertage sowie aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.
  • Neben den 3 erhalten bleibenden Feiertagen (der Neujahrstag, der Tag der Arbeit und der Tag der Deutschen Einheit) soll es als Ausgleich für die entfallenen kirchlichen Feiertage 6 sogenannte Kultustage geben. Diese dürfen von Arbeitnehmer an jedem belieben Tag im Jahr in Form von Urlaub verbracht werden.
  • Kultustage sind insbesondere bei nicht näher zu erläuternden religiösen Beweggründen durch Arbeitgeber anstandslos zu gewähren.
Optional oder anhängig konkreter Gesetzesentwurf
  • Änderung § 1
    • (1) Gesetzliche Feiertage sind die Sonntage sowie:
      • 1. der Neujahrstag,
      • 2. der 1. Mai,
      • 3. der Tag der Deutschen Einheit,
    • (2) folgende kirchlichen Feiertage entfallen:
      • 1. der Karfreitag,
      • 2. der Ostermontag,
      • 3. der Himmelfahrtstag,
      • 4. der Pfingstmontag,
      • 5. der Fronleichnamstag,
      • 6. der 1. und 2. Weihnachtstag.
    • (3) zusätzliche Kultustage:
      • Als Ausgleich für die unter (2) entfallen Feiertage erhält jeder Arbeitnehmer 6 zusätzliche sogenannte Kultustage, die er an jedem belieben Tag im Jahr in Form von Urlaub verbringen darf.
      • Kultustage sind insbesondere bei nicht näher zu erläuternden religiösen Beweggründen durch Arbeitgeber oder Dienstherren anstandslos zu gewähren.
  • Streichung aller Sonderregelungen in den Paragraphen § 4, sowie § 6 bis § 17

Begründung

  • Das Feiertagsgesetz wird 2014 auslaufen und bedarf einer dringenden Novellierung, um es zum einen in das Wertesystem des 21. Jahrhunderts zu überführen und zum anderen auch in diesem Falle Kirchen und Staat strikt zu trennen.

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

Nowrap 20:25, 15. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

  • Vorstellung
PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

Vorschlag zur Abstimmungsmodalität

  • Erst Abstimmung über die einzelnen Anträge
  • Gibt es für einen eine Mehrheit, so folgt die Abstimmung über das Kapitel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, ein neues Kapitel Trennung von Staat und Kirchen ins Programm aufzunehmen und folgende Anträge, sofern angenommen, dort aufzuführen:

PA-112: Kapitel - Trennung von Staat und Kirchen

  • Die Piraten Hessen bekennen sich zu einem säkularen Staat, in dem die Belange von Staat und Kirchen von einander separiert sind. Dabei ist das Grundrecht auf freie Religionszugehörigkeit sowie die jeweilige Religionsausübung zu achten und zu respektieren.
PA-110: Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

Einstellung des Einzugs der Kirchensteuer

PA-022: Kostenfreier Kirchenaustritt

Kostenfreier Kirchenaustritt

PA-111: Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes
Novellierung des hess. Feiertagsgesetzes

Begründung

  • Dieses Kapitel ist die logische Erweiterung des Grundsatzprogrammpunktes Trennung von Staat und Kirche auf Landesebene
  • Es bündelt 3 lose Programmanträge in einem gemeinsamen Kapitel

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Zur eingereichten Revision 8

Antragsteller

Nowrap 20:31, 15. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Tierschutz

PA-071: Tierschutz in der Nutztierhaltung

  • Vorstellung
Tierschutz in der Nutztierhaltung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Auf Dauer sollen die optimalen Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen erarbeitet werden und die geltenden Regelungen sukzessiv erhöht werden.

Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest, bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B. "vermeidbare Leiden oder Schäden". Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen erteilt werden. Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.

Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.

Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Die Unabhängigkeit der Kontrolleure einhergehend mit der Befugnis zu Sanktionen bei Verstößen ist in allen Bereichen zu gewährleisten. Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.

Begründung

Die Lebensbedingungen von Nutztieren in intensiver Massentierhaltung sind nach wie vor vollkommen inakzeptabel. Durch extrem dichte Belegung von Ställen und Käfigen sind die Tiere ständigem Stress ausgesetzt und verletzen sich gegenseitig. Um dies zu verhindern werden den Tieren üblicherweise Körperteile amputiert. Die dichte Haltung fördert schnelle Ausbreitung von Krankheiten in den Beständen, da die Tiere in ihren eigenen Exkrementen gehalten werden. Dies bedingt massiven Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten. Dadurch entstehen resistente Keime und die Tierprodukte sind durch chemische Rückstände belastet.

Das Argument, dass dadurch die Preise für tierische Lebensmittel steigen werden, ist nicht von der Hand zu weisen und liegt in der Natur der Sache. Hier wird auch oft noch das Argument genannt, dass sich jeder Mensch unabhängig von den finanziellen Mitteln Fleisch leisten können sollte. Hier wird also versucht durch ein für den Menschen existenziell angenommenes Bedürfnis die realen Leiden vieler Tiere zu relativieren und es wird die Missachtung ihrer elemtarsten Bedürfnisse mehr oder weniger in Kauf genommen.

Ich habe den festen Glauben, dass Ideale, Moral, Anstand und Empathie nicht mit einem materiellem Gegenstand, gleich welcher Art, aufzuwiegen sind. Menschlichkeit, auch gegenüber denen die nicht als menschlich angesehen werden und dennoch in ähnlicher Weise Schmerz und Angst empfinden können, ist nicht für den einfachen Wert "Geld" aufzugeben. Dies käme einem Verlust der eigenen Menschlichkeit gleich. Mit diesem Antrag möchte ich ein Stück der Werte Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Achtsamkeit und Verantwortung in die Welt tragen.

Ursprung des Antrags

Dieser Antrag ist ein Remix aus:

Ergänzungen:

  • Ergänzung von Isabelle Sattig: Bei Verstößen sind auch Naturschutzauflagen zu berücksichtigen.
  • Ergänzung von Isabelle Sattig und Markus Brechtel: Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen und sukzessive Erhöhung der Haltungsstandards.
https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Nutztierhaltung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-072: Tierschutz: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion & Fragen
Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Wir befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Begründung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-077: Tierschutz in der Schule

  • Vorstellung des Antrages
Tierschutz in der Schule

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Tierschutz in der Schule

Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Begründung

Falscher Umgang mit Tieren ist häufig die Folge mangelnder Kenntnis. Ein frühzeitiger Unterricht fördert verantwortungsvolles Verhalten zukünftiger Generationen. Sie entscheiden als Nächste über den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt und die eigene Gesundheit. Eine Wissensvermittlung in den Bereichen Heimtierhaltung, Nutztierhaltung und Ernährung trägt somit zu einem wichtigen Punkt in der Erziehung der Kinder zu verantwortungsvollen Menschen bei.

Der Antrag stammt von https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1938.html Modul 2.

https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Schule

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-109: Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

  • Vorstellung des Antrages
PA-109 Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Text

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgender Punkt wird in das Landtagswahlprogramm der PIRATEN Hessen aufgenommen:

Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und Jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Desweiterem ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prohylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.

Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Begründung

Der Antrag unterstützt die Forderung der Piratenpartei nach mehr Transparanz, die gerade im Bereich der Lebensmittelproduktion einen wesentlichen Teil zum Verbracherschutz beiträgt. Durch die Belastung von Nahrungsmitteln mit ungewollten Rückstanden kann eine gesundheitliche Belastung der Menschen nicht ausgeschlossen werden. Zudem kann durch den strengeren Einsatz an Medikamenten ein Gewinn an Lebensqualität der betroffenenn Tiere direkt und indirekt bewirkt werden.

Durch den häufigen Einsatz von Antibiotika bekommen Krankheitserreger die Möglichkeit gegen diese Mittel resistent zu werden. Schon jetzt zeichnet sich die Problematik ab immer weniger wirksame Antibiotika zu Verfügung zu haben, was im Falle einer ernsten Erkrankung sehr problematische Folgen hat. Der Verzicht auf Antibiotika zur Prophylaxe, Behandlung von Bagatellkrankheiten oder durch einfache Vorkehrungen vermeidbare Krankheiten ist das einfachste Mittel den Gebrauch zu senken und eröffnet die Möglichkeit langfristig auf bewährte Mittel zurückgreigen zu können wo dies unverzichtbar ist.

https://ak-tierschutz-hessen.piratenpad.de/Nutztierhaltung

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-073: Inklusion: Wohnraumdurchmischung und Vermeidung von Ghettoisierung

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion & Fragen
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion & Fragen
Wohnraum

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass bei der Neuerschließung von Baugebieten in Städten und Gemeinden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen sollen, beim Aus- oder Umbau sowie bei der Änderung von Bebauungsplänen bestehender innergemeindlicher oder -städtischer Wohng- oder Mischgebiete sowohl aus privater wie öffentlicher Hand ausreichend

- sozial geförderter Wohnraum, - barrierefreier Wohnraum, - sowie gemeinschaftlicher Wohnraum

geschaffen wird.

Der Anteil solcher Flächen an der jeweils gesamt vorgesehenen Fläche soll nach dem Bedarf vor Ort ermittelt werden. Zudem ist auf eine Durchmischung verschiedener sozialer Schichten zu achten, um Ghettoisierung zu vermeiden.

Die Förderung von kommunalen Wohnbauprojekten durch das Land soll daran gekoppelt werden, dass bei den Projekten ein Anteil solcher Flächen vorgesehen sein muss.

Begründung

Gesellschaft lebt von Vielfalt. Ghettoisierung führt zu Absonderung und Ausgrenzung, fehlende Barrierefreiheit zu beeinträchtigten Lebensverhältnissen. Eine Durchmischung führt zu Begegnungen und damit zum Abbau von Scheu und Vorurteilen. Menschliche Begegnungen fördern Sozialisation. Gemeinschaftliches Wohnen im Besonderen führt zu selbstständig wachsenden Mikrogesellschaften, die solidarisch auf sich und die unmittelbare Umwelt achten.

Antragsteller

AK Soziales

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-074: Equal Pay: Einhaltungen von einheitlichen Standards bei öffentlicher Vergabe

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion und Fragen
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
Equal Pay

Text

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei öffentlichen Ausschreibungen und bei der Vergabe von Aufträgen aus öffentlicher Hand an private Firmen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. Diese lauten wie folgt:

- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay) - existenzsichernder Mindestlohn - keine 1-EUR-Jobs, keine Bürgerarbeit

Die Mindeststandards müssen Teil des Vertrages sein, ihre Einhaltung ist unaufgefordert nachzuweisen und wird regelmäßig kontrolliert.

Begründung

Durch die Vergabe per Auschreibung bekommen Firmen den Zuschlag, weil sie das beste Angebot machen. Wenn in der Auschreibung aber nicht minimale Sozialstandards festgelegt werden, ist vor allem hier viel Sparpotential zu sehen. Daher ist es sinnvoll, bestimmte Mindeststandards bei der Vergabe vorzugeben.

Antragsteller

AK Soziales

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-075: Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion und Fragen
Qualifizierung

Text

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Erwerbslosen ein qualitativ hochwertiges Angebot an Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird. Diese müssen zu anerkannten Zertifikaten führen (z.B. VHS).

Sämtliche Angebote müssen einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung unterworfen werden.

Angebote sollen von Erwerbslosen auf freiwilliger Basis und nach Absprache mit dem Sachbearbeiter wahrgenommen werden können.

Begründung

Die aktuelle Schulungspraxis zwingt Erwerbslosen häufig sog. "Qualifizierungsmaßnahmen" auf, die diesen nicht gerecht werden! Stattdessen soll Qualifizierung daran orientiert sein, was den Arbeitssuchenden tatsächlich hilft.

Qualifizierungen sind nur sinnvoll und erfolgversprechend, wenn die Teilnehmenden ihre Inhalte aus eigenem Interesse lernen wollen; Zwangsteilnahmen sind wertlos. Dieses Gebot der Freiwilligkeit schließt die Möglichkeit ein, dass ein bestimmter Teil der Erwerbslosen die Qualifizierungsangebote nicht wahrnehmen will.

Das Recht der Betroffenen auf Selbstbestimmung ist zu achten.

Antragsteller

AK Soziales

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-076: Erste Hilfe

  • Kurzvorstellung
  • Hinter PA-079 verschoben

PA-079: Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten geschrieben werden

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion und Fragen
Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten geschrieben werden

Text

Die Landesregierung unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unterstützung bei der Erstellung von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren benötigen. In den letzten Jahren zeichnet sich eine zunehmende Einflussnahme auf Gesetzestexte durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten ab, die nicht zuletzt auf Bundesebene in der Affäre um die Kanzlei Linklaters ihren öffentlichen Höhepunkt feierte.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich daher dafür ein, die Übernahme von Gesetzesvorlagen und die unmittelbare Einflussnahme von professionellen Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle zu stellen und teilweise Verbote zu normieren. Die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke einer Formulierung eines Gesetzestextes muss generell verboten werden. Die Landesregierung soll jährlich eine Übersicht erstellen und veröffentlichen, in welchen Ministerien „externe Mitarbeiter“ von Wirtschaftsunternehmen oder Lobbyverbänden mitwirken und wer diese bezahlt.

Begründung

Die Liste der "externen Mitarbeiter", die in Bundesministerien an Gesetzen mitarbeiten, ist sehr lang.

http://www.keine-lobbyisten-in-ministerien.de/index.php/Lobbyisten_nach_Ministerien#Bundesministerium_f.C3.BCr_Wirtschaft_und_Technologie
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/lobbyisten-in-ministerien/

Auf Landesebene wird es nicht besser aussehen. Diese Praktiken sollten zumindest eingeschränkt, wenn nicht sogar verboten werden. Zumindest eine transparente Information der Öffentlichkeit ist notwendig.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-076: Erste Hilfe wird zurückgezogen

Vertagung der Sitzung auf Sonntag 09:00 Uhr

Sonntag, 20.05.2012

Um 09:30 Wiedereröffnung des Landesparteitags Gernsheim durch Uwe Schneider

Übergabe der Versammlungsleitung an Michael Kittlaus

PA-003: Ablehnung von PPP

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • Abstimmung über den Gesamtantrag mit allen Modulen
GO-Antrag auf Auszählung

Abstimmung

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Ergebnis

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Ablehnung von PPP

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt beschließen:

Modul 1

Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen

Modul 2

geplante öffentliche Infrastruktur darf nicht in private Hand übergehen.

Modul 3

Verträge, die über öffentliche Gelder geschlossen werden, müssen für jeden öffentlich zugänglich sein.

Begründung

PPP ist in vielen Kommunen ein Thema. Leider durch und durch instransparent und auf Dauer mit extrem hohen Kosten verbunden. Aber auch das Land Hessen macht öffentliche Vergaben. Daher auch für Hessen interessant

Antragsteller

Bernd Preißmann

Abstimmung

offene Abstimmung -> Auszählung

  • Ja: 106
  • Nein: 54

Ergebnis

Als Gesamtantrag abgelehnt -> Abstimmung über die einzelnen Module
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PA-003 Modul 1: Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen

Ablehnung von PPP

Text

Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen

Begründung

-

Antragsteller

Bernd Preißmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-003 Modul 2: Geplante öffentliche Infrastruktur darf nicht in private Hand übergehen

Ablehnung von PPP

Text

geplante öffentliche Infrastruktur darf nicht in private Hand übergehen.

Begründung

-

Antragsteller

Bernd Preißmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-003 Modul 3: Geplante öffentliche Infrastruktur darf nicht in private Hand übergehen

Ablehnung von PPP

Text

Verträge, die über öffentliche Gelder geschlossen werden, müssen für jeden öffentlich zugänglich sein

Begründung

-

Antragsteller

Bernd Preißmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-01: Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

  • Vorstellung des Antrages
  • Diskussion
Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Text

Piratenpartei Hessen stellt sich gegen jegliche Formen von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Die Piratenpartei versteht sich als internationale Bewegung, die Pluralismus und die Freiheit eines jeden Menschen gewährleisten und sicherstellen will. Jedem Menschen soll die Plattform für eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und für das Ausleben des gewünschten Lebensmodells gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, sexueller bzw. geschlechtlicher Orientierung, sozialer Stellung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, sowie religiöser, politischer oder sonstiger Weltanschauung diskriminiert, benachteiligt, bevorzugt oder bewertet werden. Die Freiheit des Individuums und dessen Selbstbestimmung müssen unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt jegliche Form von Diskriminierung entschieden ab. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund der oben genannten Kriterien darf in unserer Gesellschaft, und vor allem in einer demokratischen Partei, keinen Platz haben. Wir erkennen an, dass Diskriminierung, beispielsweise in Form von Alltagsrassimus und Alltagsdiskriminierung, ein gesellschaftliches Problem ist, das sich auch in der Piratenpartei abbildet.

Wir müssen also darauf hinarbeiten, dass Akzeptanz und gesellschaftliches Miteinander wieder gestärkt werden. Gründe wie Armut oder schlechter Zugang zu Bildung und Kultur, die langfristig zu Diskriminierung und Fremdenhass in der Bevölkerung führen können, müssen abgebaut und verhindert werden. Dieser politischen Aufgabe wollen sich die Piraten annehmen.

Die derzeitige, sehr emotional geführte, Debatte um Diskriminierung innerhalb der Partei zeigt, dass sich dieses gesellschaftliche Problem auch in der Piratenpartei widerspiegelt. Die hessischen Piraten bedauern die im Offenen Brief der Jungen Piraten [1] angeführten Beispiele für Diskriminierung und Beleidigung und distanzieren sich klar von solchem Verhalten.

Jegliche Relativierung, Entschuldigung oder Verteidigung des durch das nationalsozialistische Regime in Deutschland verübten Massenmords an Millionen Menschen lehnen die hessischen Piraten entschieden ab. Mitglieder, die verteidigende, relativierende und verharmlosende Äusserungen diesbezüglich tätigen, müssen mit einem Parteiausschluss rechnen, da sie den Werten und Idealen der Piratenpartei diametral entgegenstehen.

Sämtliche menschenverachtenden Ideologien und Gesinnungen sind mit den Zielen der Piratenpartei nicht zu vereinbaren. Deshalb haben Menschen, die solche Positionen vertreten, in unserer Partei keinen Platz.

Die Piratenpartei wird sich weiterhin an Demonstrationen gegen oben genannte politische Einstellungen und Organisationen, die diese politischen Gesinungen vertreten, beteiligen.

[1] http://www.junge-piraten.de/2012/04/06/offener-brief-der-jungen-piraten-an-die-piratenpartei/

Begründung

Aufgrund der Debatte um Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung innerhalb der Partei stelle ich hier einen Antrag, der eine klare Positionierung zur Folge hat.

Der Antrag wurde auf dem HessenCampus erweitert und verbessert. Dieser Text ist das Ergebnis dieser Arbeitsrunde.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-001: Ablehnung des Extremismusbegriffs

  • Vorstellung
  • Diskussion & Fragen
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt

Übergabe der Versammlungsleitung an Uwe Schneider

  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer würde diesen Antrag so annehmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

durchwachsen, eher negativ
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GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Würde der Antrag angenommen wenn wir nur über die Extremismusklausel abstimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

stark positiv
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  • Der Antrag wird zurückgezogen und noch mal überarbeitet
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Den Antrag zur Rücknahme von PA-018 hinzuzufügen

Begründung

Nach berechtigter Kritik auf der PPH ist der Anztagsteller bereit den betroffenen Antrag von der Versammlung zurücknehmen zu lassen.

In Zukunft wäre es hilfreich, wenn Kritik im Vorfeld und nicht erst hinterher geäußert würden

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Antrag zur Rücknahme vom PA-018

Antrag zur Rücknahme vom PA-018

Text

Es wird beantragt, den Beschluss PA-018 zurückzunehmen

Begründung

pastebin.com/L75bRreX

Antragsteller

Carmelito Bauer, Kai Denker, Julia Reda

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-02: Positionspapier zur Ablehnung von Fracking

  • Vorstellung
  • Diskussion

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste: Angenommen

  • Der Antrag wird als Programmantrag gestellt
  • Diskussion
Ablehung von Fracking in Hessen

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung

Der obenstehende Antrag (wurde auf dem LPT NRW 2011.2 in Soest am 19.11.2011 mit weit über 90 % Zustimmung angenommen.

Im LQFB Ja: 535 (84%) · Enthaltung: 52 · Nein: 101 (16%)

Es geht um ein komplettes Verbot des Frackings zur Gasförderung in Deutschland. Die Gefahren lassen sich nicht abschätzen, unser Trinkwasser und die Oberflächen können nachhaltig verseucht werden. Gefrackte Ressourcen sind nach heutigem Stand danach unbrauchbar, Man muss diese Methode verbieten und ich schlage dazu dieses Positionspapier vor. In Frankreich wurde Fracking vor kurzem komplett verboten, auch in einigen Bundesstaaten der USA gibt es inzwischen ein Verbot nach den haarsträubenden Erfahrungen dort.

Was ist Fracking?

Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Erdgasquellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen. Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte methanzersetzende Bakterien und Algen abtöten, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.

Warum Fracking?

Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.

Welche Risiken gibt es?

Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, wo das Trinkwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Verzehr nicht mehr geeignet ist und sogar "brennbar" wurde [03] Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, v

erdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken.

Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!

Wer will daran verdienen?

Diverse Firmen wollen in großen Teilen Deutschlands fracken. Bohrlizenzen wurden teilweise schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um fossile Energie geht: Sicherheit kostet und die Konzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Und auch der aktuelle Gasunfall in der Nordsee zeigt, wie gut man mit hohen Drücken umgehen kann. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben die Betreiber keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften und das wegen des geringen Eigenkapitals nur sehr beschränkt - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.

Wie beurteilen andere Länder das Fracking?

In den USA wird Fracking intensiv angewandt und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein, als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking

http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html

http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/

http://www.derwesten.de/politik/nrw-will-riesige-erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html

https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Arbeitskreis/Umwelt_und_Energie/Fracking

http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/

http://blogs.scientificamerican.com/observations/2011/06/30/france-becomes-first-country-to-ban-extraction-of-natural-gas-by-fracking/

Links

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2104.html

Antragsfabrik: https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_045

Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_056

Antragsteller

AK Landratten

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Als Programmantrag angenommen
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Ablehnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

  • Vorstellung der Anträge
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer kann sich vollstellen einen der Anträge an zu nehmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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SA-03: Ablehnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

  • Wird vom Antragsteller zurückgezogen und in SA-12b eingearbeitet
  • Der ursprüngliche Antrag wird von Knut Bänsch übernommen, vorgestellt und später zurückgezogen

SA-12: Ablehnung des ESM-Vertrags

  • Wird vom Antragsteller zurückgezogen und in SA-12b eingearbeitet
  • Der ursprüngliche Antrag wird von Bastiaan Zapf übernommen, da er Basis für SA-12a ist und später zurückgezogen

SA-12b: Ablehnung des ESM-Vertrags

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt

SA-12a: Ablehnung des ESM-Vertrags, Ergänzung

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • Wird vom Antragsteller als Ergänzungsantrag zu gestellt

SA-12d: EU-Bürgerinitiative ESM

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 30 Sek -> abgelehnt
  • Diskussion
  • Wird vom Antragsteller als Ergänzungsantrag gestellt

Abstimmung

SA-12b: Ablehnung des ESM-Vertrags

Text

Nach Auffassung der PIRATEN verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei.

Die PIRATEN kritisieren insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag – insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung

Zustimmung nach umfangreicher Diskussion durch:

1. Landesparteitag NRW
2. bayerische FG-Wirtschaft
3. AG-Geldordnung+Finanzpolitik
4. AG-Europa

Zeitplan (warum wir schnell ein Meinungsbild brauchen):

07.03.12 – Kabinettsbeschluss über Regierungsentwurf
20.03.12 – Koalitionsbeschluss
29.03.12 – Bundestag, 1. Lesung
30.03.12 – Zuleitung Bundesrat
26.04.12 – 1. Beratung BR
07.05.12 – Anhörung im BT-Haushaltsausschuss
23.05.12 – Abschließende Beratung im BT-Haushaltsausschuss
25.05.12 – Bundestag, 2./3. Lesung
31.05.12 – Beratung im BR-Finanzausschuss
15.06.12 – 2. Beratung Bundesrat

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

Etherpad

Zum Pad
Zur eingereichten [{{{Etherpad-Revisions-URL}}} Revision {{{Etherpad-Revisionsnummer}}}]

Antragsteller

Pirat "Barbier" Lothar Jenning (KV MTK)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-12a: Ergänzungsantrag zu SA-12

Text

Die Piratenpartei in Hessen lehnt die Verträge der BRD aus 2012 mit europäischen Staaten ab, nämlich die sog. Fiskal-Union, also die Einigung über eine gemeinsame Haushaltspolitik, sowie die internationale Finanzinstitution, die den Namen „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ („ESM“) trägt (ESM-Vertrag Artikel 1 Absatz 1). Piraten nehmen die Auswirkungen dieser Verträge auf die Geldordnung, also auch auf die hessischen Steuerzahler nicht hin. Piraten werden vielmehr dafür sorgen, dass diese Verträge rechtlich und tatsächlich unwirksam bleiben. Piraten unterstützen die Bürger, die dagegen Verfassungsbeschwerden erheben wollen. Piraten werden für die Kündigung der o.a. Verträge eintreten. Piraten werden künftig jedenfalls der Erfüllung der sich aus diesen Verträgen haushaltswirksam ergebenden staatlichen Schulden (meist staatliche Bürgschaften) widersprechen.

Der Landesvorstand Hessen wird beauftragt zu prüfen, ob er selbst Verfassungsbeschwerde erhebt.

Der Landesvorstand Hessen wird ferner dazu beauftragt, die Bürger zur Erhebung von Verfassungsbeschwerden bzw. zur ihrer Unterstützung aufzurufen.

Begründung

Mit der Zustimmung zu den o.a. Verträgen verzichtet der Bund und, soweit der Bundesrat zuzustimmen hat, verzichten auch die Länder rechtswidrig auf ihre Souveränität (GG Art. 20), nämlich wirksam für sich eigene Haushalte zu beschließen. Statt dessen wird das Geld, das vom Bürger als Steuern erhoben wird, strafbar veruntreut (StGB § 266), indem es nicht für öffentliche Angelegenheit verwendet wird. Denn mit dem Geld werden nur die privaten Geschäftsbanken gestützt, die das von ihnen geschöpfte Geld (Buchgeld) in erheblichem Maße z.B. mit hochverzinslichen Krediten an Griechenland im Wege eines Kettenbriefsystems verspekuliert haben.

Danach dienten schon in 2010 sowohl die erste Hilfe mit letztlich einem Anteil gegen Deutschland von mehr als 22 Mrd. EUR angeblich für Griechenland als auch der sog. EUR Rettungsschirm vom 10.05.2010 über insgesamt 750 Mrd. EUR allein den Banken.

Dabei wurde die Bundesregierung erpresst und ließ das auch zu. Die Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte nämlich in ihrer Regierungserklärung vom 18.05.2010 mit eigenen Worten:

"Außerdem müssen wir sicherstellen - auch dazu werden erste Überlegungen angestellt -, dass eine Abwicklung und Restrukturierung von Banken möglich wird. Damit schließen wir aus, dass der Staat von großen Banken erpresst werden kann und der Steuerzahler in Zukunft wieder (!) zur Kasse gebeten wird."

(Plenarprotokoll 17/42 Stenographischer Bericht 42. Sitzung Seite 4130 - Fettung vom Antragsteller)

Mit Einigung über die Fiskal-Union unterwirft die BRD ihr Recht auf eigenen Haushalt der Rechtsprechung des EUGH und missachtet dabei Recht und Gesetz; bestenfalls ist die Fiskal-Union nur ein Waschen des Pelzes, ohne diesen nass zu machen. In Wahrheit aber soll der Bürger über die Folgen des ESM-Vertrags getäuscht, ihm Stabilität des EURO nur vorgespiegelt werden. Tatsächlich nämlich unterwirft sich Deutschland kraft ESM-Vertrag der Erpressung zu weiteren Bürgschaften zu Gunsten der Bankenrettung.

Da die Banken (mit dem Gerede: We are too big to fail) all diese staatlichen Verpflichtungen abgepresst haben, sind sie nichtig und brauchen nicht bezahlt zu werden (BGB § 138).

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Antragsteller

Bastiaan Zapf

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-12d: EU-Bürgerinitiative ESM

Text

Da es sich um eine europäisches und bundespolitische Thema handelt, setzen sich die Piraten Hessen dafür ein, eine sogenannte EU-Bürgerinitiative gesellschaftsübegreifend zu initiieren, um die Bürger Europas darüber entscheiden lassen zu können

Begründung

  • Aus der Diskussion entstanden

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Antragsteller

Ralf Praschak

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-09: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer hat einen Account beim Bundes-LiquidFeedback?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer nutzt diesen Account?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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SA-09a: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

SA-09a: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt die hessische LiquidFeedback-Instanz , bis zu einer anders lautenden Entscheidung eines LPT, weiter laufen zu lassen.

Begründung

LiquidFeedback ist eine geeignete Plattform basisdemokratische Meinungsbilder einzuholen.

Die kommunalen Mandatsträger (z.B. die ELF Piraten Fraktion in Frankfurt) können LiquidFeedback nutzen um sich bei Entscheidungen an der Basis zu orientieren.

Mandatsträger, z.B. aus anderen Kreistagen, können davon ebenso profitieren. Ein Copy and Paste von guten Anträgen wäre, im Sinne der Basisorientierung, sehr leicht möglich.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-09b: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

SA-09b: Weiterführen der hessischen LiquidFeedback - Instanz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, den Landesvorstand zu beauftragen, die bereits auf dem letzten Landesparteitag beschlossen LQFB-Instanz in Betrieb zu nehmen, die Mitglieder einzuladen und bis einschließlich des nächsten regulären Landesparteitages laufen zu lassen

Begründung

  • LiquidFeedback ist eine geeignete Plattform basisdemokratische Meinungsbilder einzuholen und Anträge vorzubereiten
  • Die Laufzeit einer Instanz ist zu begrenzen, da weder die Datenschutz- noch die Delegationsprobleme bisher in der Software gelöst sind. Deswegen ist eine regelmäßiger Wipe zu empfehlen, um danach wieder von vorne starten zu können

Antragsteller

Nowrap 22:34, 14. Mai 2012 (CEST)

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Vorziehen des Antrags PA-143-Ablehnung der Extremismusklausel

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-143: Ablehnung der Extremismusklausel

PA-143 - Ablehnung der Extremismusklausel

Text

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei lehnt die bestehende "Extremismusklausel" ab.

Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen und der Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien entgegenwirken wollen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung der "Extremismusklausel" ein.

Durch die bürokratischen Hürden, die durch diese Klausel geschaffen werden, werden Menschen, die sich in Projekten gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, in ihrer politischen Arbeit unnötig blockiert. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Begründung

Antragsteller

Kevin Culina

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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10 Minuten Pause

Übergabe der Versammlungsleitung an Stefan Schimanowski


Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

PA-023: Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

  • Vorstellung der Anträge PA024-PA054
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer ist dafür die Anträge im Block abzustimmen?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

leicht positiv
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  • Zu den Anträgen PA-041, PA-042 und PA-043 aus dem Block gibt es Alternativanträge
  • Deshalb Klärung, welche der Alternativen in dem Block gewünscht ist

PA-041 / PA-041-A: Bildung: Schulbildung (3)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt

PA-041: Bildung: Schulbildung (3)

Bildung: Schulbildung (3)

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

wird später im Block mit abgestimmt
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PA-041-A (alte Nummer PA-138): Bildung: Schulbildung

PA-041-A: Alternativantrag zu PA-041 - Schulbildung

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt der Träger ein transparentes Auswahlverfahren, unabhängig vom Einkommen der Eltern, fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

Der Träger als Verantwortlicher für die Schule muss die Auswahlkriterien mitgestalten können.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-042 / PA-042-A: Bildung: Schulbildung (4)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion

PA-042: Bildung: Schulbildung (4)

Bildung: Schulbildung (4)

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

wird später im Block mit abgestimmt
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PA-042-A (alte Nummer PA-139): Bildung: Schulbildung

PA-042-A - Alternativantrag zu PA42 - Schulbildung

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen. Freiwillige Zusatzangebote wie z.B. AGs dürfen nach dem Solidarprinzip durch die Eltern mitfanziert werden. Niemand darf aufgrund seiner finanziellen Mittel ausgeschlossen werden, sondern werden von der Solidargemeinschaft mitgetragen.

Begründung

Kurse, wie z.B. Geigenunterricht oder Wandergruppen, die weit über den vom Staat vorgegebenen Lehrstoff hinausgehen, aber von einigen Schulen bisher mitgetragen werden, wäre ohne Finanzierungsmöglichkeiten unmöglich.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-043 / PA-043-B: Bildung: Schulbildung (5)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 30 Sek -> abgelehnt
  • Diskussion

PA-043: Bildung: Schulbildung (5)

Bildung: Schulbildung (5)

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe beträgt 20 Lerner.

Begründung

  • Eine maximale Lerngruppengröße von 20 Lernern ermöglicht eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

wird später im Block mit abgestimmt
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PA-043-B (alte Nummer PA-140): Bildung: Schulbildung

PA-043-B: Alternativantrag zu PA-043 - Schulbildung

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe sollte ab der Oberstufe abhängig vom Fach nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Lernende betragen.

Begründung

Je nach Pädagogischem Lehransatz sind Gruppen von über 40 Kindern überhaupt kein Problem, wenn der Unterrichtsinhalt altersgemäß gewählt wird. Dies funktioniert am Beispiel von Waldorfschulen bereits seit über 80 Jahren nachweislich problemlos. Je nach Fach kann es schwierig sein, aber es darf auf keinen Fall generell ausgeschlossen werden.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-023: Block Menschenbild PA-024 bis PA-026

  • Keine Redebedarf

PA-023: Block Zweck von Bildung PA-027 bis PA-029

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • Der Antragsteller möchte Den PA-028 Bildung: Zweck von Bildung (1b) aus dem Block herausnehmen
  • Diskussion
  • Der Antragsteller zieht die Alternativen 1 und 2 von PA-023 zurück, damit über die Anträge einzeln abgestimmt werden kann
  • Die Alternativen 1 und 2 werden übernommen

Unterbrechung der Sitzung für 5 min

  • Die Übernahme der Alternativen 1 und 2 wird zurückgezogen
  • Diskussion über die Alternativen 3 und 4
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

Text - Alternative 1

Dieser Antrag umfasst als Blockantrag die gesamten Anträge, die im AK Bildung Hessen als Konsens angenommen wurden. Dies sind PA-024 bis PA-030 und PA-032 bis PA-054. Die abgestimmten Anträge werden entsprechend ihren Überschriften zu Modulen zusammengefügt.

Die Annahme dieses Antrags ersetzt alle bisherigen Programminhalte der Piratenpartei Hessen zum Thema Bildung.

Text - Alternative 2

Dieser Antrag umfasst als Blockantrag die gesamten Anträge, die im AK Bildung Hessen als Konsens angenommen wurden. Dies sind PA-024 bis PA-030 und PA-032 bis PA-054. Die abgestimmten Anträge werden entsprechend ihren Überschriften zu Modulen zusammengefügt.

Die Annahme dieses Antrags ersetzt die in PA-020 beschriebenen Bildungsprogramminhalte.

Text - Alternative 3

Der Antrag ersetzt alle bisherigen Programminhalte der Piratenpartei Hessen zum Thema Bildung.

Text - Alternative 4

Der Antrag ist identisch zu PA-020.

Text - Alternative 5

-

Begründung

Für die kommende Landtagswahl benötigen wir hessischen Piraten ein eigenständiges und freiheitliches Bildungsprogramm, was sich von den neoliberalen Forderungen einer Bertelsmann-Bildungspolitik, wie sie in den Altparteien vertreten wird, abhebt.

Fachliche Begründungen sind zu den Einzelanträgen angegeben.

Dieses hier abzustimmende Grundgerüst eines neuen Bildungsprogramms mit den Modulen

  • Menschenbild
  • Zweck von Bildung
  • Rolle des Staates
  • Frühkindliche Sozialisation
  • Schulbildung
  • Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte
  • Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

wird über weitere einzeln abzustimmende Anträge (PA-055 - PA-070) vertieft und konkretisiert.

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände ermöglichen eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Alternative 1 und Alternative 2 wurden zurückgezogen

Alternative 3 und Alternative 4 sind abgelehnt
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PA-024: Bildung: Menschenbild (1)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Menschenbild (1)

Text

Demokratie braucht kritische, mündige, informierte und sozial handelnde Staatsbürger.

Allen Menschen soll ermöglicht sein, verantwortlich in Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, wird ausgezählt

  • Ja: 71
  • Nein: 45

Ergebnis

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PA-025: Bildung: Menschenbild (2)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 30 Sek -> abgelehnt
  • Diskussion
Bildung: Menschenbild (2)

Text

Gesellschaftliche Grundlage und Ziel pädagogischer Arbeit ist der mündige Bürger, der in der Lage ist sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-026: Bildung: Menschenbild (3)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Menschenbild (3)

Text

Ein von uns vertretenes humanistisches Menschenbild beinhaltet das Kernziel der Selbstverwirklichung. Das Streben nach Selbsterfüllung, sozialer Anerkennung, Zugehörigkeit und Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft stellt eine konstruktiv leitende Lebenskraft dar. Der Staat hat die Aufgabe humanistische und in diesem Sinne förderliche Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen und zu erhalten. Die Wertschätzung und Offenheit Fremden und Minderheiten gegenüber ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Miteinander und damit unverzichtbarer Bestandteil aller Bildungsinstitutionen.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie II. Grenzen und Sicherung der Menschenrechte; sowie V. Erziehung und Schule
  • Schule ist mehr als eine Zubringerinstitution für die Wirtschaft. Sie ist auch Instanz für Sozialisation und Enkulturation.
  • Kunst, Kultur, Theater, Musik bspw. gehören zur Bildung, auch wenn sich ihr Nutzen nicht wirtschaftlich legitimiert.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-027: Bildung: Zweck von Bildung (1a)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Zweck von Bildung (1a)

Text

Bildung dient - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung voranzutreiben. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen im Sinne der Mündigkeit und einer kritischen Abwägung von Einsichten, Argumenten, dem Überprüfen von Hypothesen und langfristigen Folgen dienen.

Bildung mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung: Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen: Gleichheit und Freiheit; sowie V. Erziehung und Schule, Art. 56 Abs. 4: „Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.“

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-028: Bildung: Zweck von Bildung (1b)

  • Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen und von Knut Bänsch übernommen
  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Zweck von Bildung (1b)

Text

Dazu sollen Tugenden der Wahrhaftigkeit, der Aufrichtigkeit, der Verlässlichkeit, der Standhaftigkeit und der Empathie, letztendlich Weisheit (Bildungsziel) gefördert werden. Der Mensch lernt nicht nur der Anpassung wegen (Überleben) sondern auch, um die Umwelt aktiv mit zu gestalten (Freiheit).

Begründung

wie Zweck von Bildung (1a)

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-029: Bildung: Zweck von Bildung (2)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Zweck von Bildung (2)

Text

Bildung benötigt eine Kultur der Aufmerksamkeit und Anstrengung im Sinne einer verstehenden, vertieften und ganzheitlichen Betrachtung der Phänomene. Bildung geschieht anhand konkreter Inhalte.

Begründung

  • „Hyperaktiv: Kritik der Aufmerksamkeitsdefizitkultur“ von Christoph Türcke, Beck, Mü., 2012
  • „Die Logik der Sorge. Verlust der Aufklärung durch Technik und Medien“ von Bernard Stiegler, Suhrkamp, FF/M, 2008
  • „Diesseits der Belehrungswut. Pädagogische Aufmerksamkeiten.“ von Horst Rumpf, Juventa, Mü., 2004

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-030: Bildung: Rolle des Staates (1)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Rolle des Staates (1)

Text

Der Staat trägt die Verantwortung für Inhalt und Organisation von institutionalisierter Bildung (Krippen, Kindergarten, Schule, Hochschule, berufliche Bildung, offener Kinder- und Jugendarbeit usw.). Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenenvertretungen in allen schulischen und außerschulischen Bereichen zu gewährleisten.

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung Artikel 56. „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. Die Schulaufsicht wird hauptamtlich durch Fachkräfte ausgeübt.“
  • Hess. Landesverfassung Artikel 56: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5 nicht verletzt werden.“
  • Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz) vom 10. Juli 1953 in der Fassung vom 4. April 1978.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, wird ausgezählt

  • Ja: 79
  • Nein: 49

Ergebnis

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Die Versammlungsleitung wird an Tim Guck übergeben

PA-031: Bildung: Rolle des Staates (2)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt
  • Da die Alternative 2 nicht vom AK Bildung gestellt wurde, Vorstellung durch Robin Geddert
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Rolle des Staates (2)

Text - Alternative 1

Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden - hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine Einflussnahme von Lobbyisten findet nicht statt.

Text - Alternative 2

Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.

Eine unangemessene Beeinflussung durch Lobbyisten ist in Schulen jeder Trägerschaft auszuschließen.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

  • Hess.Landesverfassung Artikel 61. „Private Mittel-, höhere und Hochschulen und Schulen besonderer pädagogischer Prägung bedürfen der Genehmigung des Staates. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, wenn sie eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern oder wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. Das Nähere bestimmt das Gesetz.“
  • Privatisierung hat ein Konkurrenzdenken in Bildung und Erziehung zur Folge.
  • Bildungspolitische Einflussnahmen (z.B. auf Lehrpläne, Curricula, Testaufgaben etc.) durch privatwirtschaftliche Bildungsakteure (Public Private Partnerships, Lobbyisten, kirchliche Interessenvertreter usw.) sind nicht zulässig, weil sie einem demokratischen Bildungsverständnis entgegenstehen.
  • „Bildungspanik. Was unsere Gesellschaft spaltet.“ von Heinz Bude, Carl Hanser Verlag, Mü., 2011

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Alternative 2 ist angenommen
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PA-032: Bildung: Rolle des Staates (3)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit für den kompletten Block Bildung auf 1 min -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Rolle des Staates (3)

Text

Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen.

Bildung wird vom Staat bezahlt und ist nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen. Alle Bildungseinrichtungen unterliegen staatlicher Kontrolle und sind allen Lernern kostenfrei zugängig.

Begründung

  • Hess. Landesverfassung Art.59 Abs 2: „ Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“
  • Präambel

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Der Block Bildung: Frühkindliche Sozialisation als Block abgestimmt werden. Das sind die Anträge PA-033 bis PA-038

Begründung

Da es schneller geht, sollen die Anträge aus dem Block frühkindliche Sozialisation gemeinsam abgestimmt werden.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Die folgenden Tagesordnungspunkte werden vorgezogen: PA-107, PA-130, PA-104, PA-106, PA-105, PA-108, PA-113, PA-118, PA-119, PA-122, PA-132

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Um den weiteren Parteitag effektiver zu nutzen, sollen die weiteren Bildungsanträge an das Ende des Parteitags verlegt werden und mit den Anträgen ab PA-080 (Sozialpolitik Modul I) fortgesetzt werden.

Begründung

Wir wollen Ergebnisse erzielen und halten uns zu lange mit unsauber formulierten Anträgen auf.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Einführung eines neuen TO Punktes und sofortige Behandlung

  • Vorstellung der Finanzsituation des LV in 2012 und Projektion 2013 insbesondere im Hinblick auf den Beschluss zur LGs von gestern.
  • Beraten und Abstimmen einer Änderung zum Beschluss zur LGS
  • Die LGS wird erst in 2013 eingerichtet
  • Die Einrichtung steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierung der Kosten der LGS zusammen mit den Kosten der Wahkämpfe 2013
Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Block Bildung: Frühkindliche Sozialisation

  • Vorstellung der Anträge PA-033 bis PA-038
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt
  • Diskussion

PA-033: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (1)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (1)

Text

Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde und benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Sie werden dafür in einer geeigneten Umgebung gefördert.

Begründung

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Hess. Kindergartengesetz § 2
  • KJHG §22, Abs. 2

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-034: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (2)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (2)

Text

Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist.

Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich gesund entwickeln zu können.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 2
  • Es ist nicht das Ziel dieser Phase, Kindern bereits gezielt Wissen oder Techniken, wie Lesen und Schreiben, beizubringen, ohne ihnen solche Erfahrungen zu verwehren.
  • Individuation, Sozialisation und Enkulturation sind die zu vollziehenden Entwicklungsprozesse eines jeden Kindes welche in Eigenständigkeit / Autonomie, Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Mündigkeit (Erziehungsziele) münden. Bildung schließt dabei immer die Erziehung und Betreuung von Kindern mit ein und dient dem jeweiligen Kind und keinen anderen Zwecken.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-035: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (3)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (3)

Text

Erziehungsmaßnahmen und –stile orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und fördern das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung: Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) werden gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich mit ein.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 2, § 9

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-036: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (4)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (4)

Text

Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und wird für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet. Die Piraten lehnen die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab. Pädagogisches Personal wird angemessen bezahlt und erhält Beratung und Supervision als Unterstützung ihrer Arbeit.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 7
  • Das Arbeiten im Team ist wichtiger Bestandteil sozialpädagogischen Handelns und gewährleistet neben der Beachtung rechtlicher Grundlagen (Kinderrechte, gesetzliche Grundlagen für Einrichtungen, KJHG etc.) auch gemeinsame Reflexion (Fallbesprechungen, Supervision, Konzeptentwicklung etc.) und die Weiterentwicklung eigener pädagogischer Handlungsmöglichkeiten.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-037: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (5)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (5)

Text

Eine Vielfalt von Lebensstilen, Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten ist erwünscht, da sie zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, arbeiten alle Beteiligten eng zusammen.

Hierfür schafft der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen und sorgt für kostenfreie Zugänge.

Begründung

  • Hess. Kindergartengesetz § 4
  • Eltern (Familie), öffentliche (auch Beratungsstellen, Jugendämter etc.) und private Institutionen der frühkindlichen Betreuung, Erziehung und Bildung nehmen bei der Entwicklungsbegleitung von Kindern eine besondere Rolle ein.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-038: Bildung: Frühkindliche Sozialisation (6)

Bildung: Frühkindliche Sozialisation (6)

Text

Jedes Kind hat mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung. Das Land ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind einen Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.

Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes ist den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv anzubieten. Darüber hinaus schafft das Land Anreize, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und wirbt für seine Vorteile. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld werden abgelehnt.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-039: Bildung: Schulbildung (1)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (1)

Text

Jedwedes Bildungsangebot – von Krippen bis Schule ist kostenlos gebührenfrei. Es gibt keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä..

Begründung

  • Bildung ist Allgemeingut.
  • Hess. Landesverfassung Artikel 59. „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“
  • Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit vom 28. Juni 1961 in der Fassung vom 26. Januar 1982.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Verschiebung des Themas "Bildung" auf einen anderen LPT

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-040: Bildung: Schulbildung (2)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
Bildung: Schulbildung (2)

Text

Bildung geht vor Copyright bzw. Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts ist die Kopierbarkeit und der Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich zu gewährleisten.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-041: Bildung: Schulbildung (3)

  • Vorstellung
Bildung: Schulbildung (3)

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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  • Da vorhin über die Abstimmung von PA-041 gegen PA-041-A im Rahmen der Abstimmung im Block erfolgt ist (PA-023):
    • Annulierung des letzten Abstimmungsergebnisses
    • Vorstellung von PA-041-A (alte Nummerierung PA-138)
    • Erneute Abstimmung über beide Anträge

PA-041 / PA-041-A: Bildung: Schulbildung (3)

PA-041: Bildung: Schulbildung (3)

  • Vorstellung
Bildung: Schulbildung (3)

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-041-A

PA-041-A: Alternativantrag zu PA-041 - Schulbildung

Text

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an

Plätzen, legt der Träger ein transparentes Auswahlverfahren, unabhängig vom Einkommen der Eltern, fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Begründung

Der Träger als Verantwortlicher für die Schule muss die Auswahlkriterien mitgestalten können.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Der Parteitag möge beschließen das Anträge im Bildungsblock die erst nach 16:00 Uhr abgestimmt werden könnten, an das Ende der Antragsliste zu verschieben.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-042 / PA-042-A: Bildung: Schulbildung (4)

  • Vorstellung
  • Hinweis auf Alternativantrag PA-042-A und die Diskussion zu PA-023
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer ist der Meinung das die heutige Gymnasiale Oberstufe schon eine Elite bildet?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

leicht negativ
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  • Diskussion

PA-042: Bildung: Schulbildung (4)

Bildung: Schulbildung (4)

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-042-A

PA-042-A - Alternativantrag zu PA42 - Schulbildung

Text

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen. Freiwillige Zusatzangebote wie

z.B. AGs dürfen nach dem Solidarprinzip durch die Eltern mitfanziert werden. Niemand darf aufgrund seiner finanziellen Mittel ausgeschlossen werden, sondern werden von der Solidargemeinschaft mitgetragen.

Begründung

Kurse, wie z.B. Geigenunterricht oder Wandergruppen, die weit über den vom Staat vorgegebenen Lehrstoff hinausgehen, aber von einigen Schulen bisher mitgetragen werden, wäre ohne Finanzierungsmöglichkeiten unmöglich.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Nachfrage nach den Akkreditierten Piraten. Antwort Ernst: "Laut der Liste von Lothar sind es 248. Allerdings kann es sein das Piraten die Veranstaltung schon verlassen haben ohne sich zu Deakkreditieren. Das können wir leider nicht erfassen."

PA-043 / PA-043-A / PA-043-B: Bildung: Schulbildung (5)

  • Vorstellung PA-043-A (PA-043 und PA-043-B wurden bereits vorgestellt)
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen

PA-043: Bildung: Schulbildung (5)

Bildung: Schulbildung (5)

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe beträgt 20 Lerner.

Begründung

  • Eine maximale Lerngruppengröße von 20 Lernern ermöglicht eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-043-A: Bildung: Schulbildung

PA-043-A: Alternativantrag zu PA 043

Text

Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, erhalten die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern

Begründung

-

Antragsteller

Beate König und Michael Kittlaus

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-043-B: Bildung: Schulbildung

PA-043-B: Alternativantrag zu PA-043 - Schulbildung

Text

Die maximale Größe der Lerngruppe sollte ab der Oberstufe abhängig vom Fach nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Lernende betragen.

Begründung

Je nach Pädagogischem Lehransatz sind Gruppen von über 40 Kindern überhaupt kein Problem, wenn der Unterrichtsinhalt altersgemäß gewählt wird. Dies funktioniert am Beispiel von Waldorfschulen bereits seit über 80 Jahren nachweislich problemlos. Je nach Fach kann es schwierig sein, aber es darf auf keinen Fall generell ausgeschlossen werden.

Antragsteller

Robin Geddert

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung §13 - Anträge an die Versammlung

Text

Einfügen eines Absatz(4)

(4) Wenn mehrere Anträge als Block abgestimmt werden und der Block abgelehnt wird, dann wird noch einmal darüber abgestimmt, ob die Anträge in dem Block noch einmal einzeln behandelt werden sollen.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Der Wahleiter würde durchzählen und teil mit das das Ergebnis keinen Einfluss auf die Beschlussfähigkeit der Versammlung hat

GO-Antrag auf Nennung der anwesenden stimmberechtigten Piraten

Text

Durch die Änderung von §16 (6) muss über diesen Antrag abgestimmt werden.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung §32 - Nennung der Anzahl anwesender stimmbrechtigter Piraten

Text

Streichen vom §32

Begründung

Kostet uns nur Zeit. Bei knappen Entscheidungen kann ausgezählt werden oder geheim gewählt werden.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-044: Bildung: Schulbildung (6)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (6)

Text

Die Regelgrundschulzeit beträgt 6 Jahre.

Begründung

  • Die Grundschule ist weniger durch eine Fächerdifferenzierung, als durch pädagogisch-didaktische Prinzipien und einem ganzheitlichen Lernen geprägt. Die Kinder haben länger eine vertraute Bezugsperson (ca. 20Unterrichtsstunden), da in weiterführenden Schulen das Fächerprinzip des Unterrichtens überwiegt (ca. 4 - 6 Stunden; je nach Fach). Grundschulen sind zudem wohnumfeldnäher, kleiner, beschaulicher und haben einen geringeren Lesitungsdruck, da stärker persönliche und soziale Entwicklungsprozesse im Vordergrund stehen. Mit der Pupertät machen die Kinder einen persönlichen Veränderungsprozess durch, der passend auch in eher stärker strukturierten, größeren und leistungsfördernderen und -fordernderen Einheiten aufgefangen werden kann.
  • Siehe hierzu auch: http://www.gew-bw.de/6-jaehrige_Grundschule.html

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Zurückstellen der Programmanträge Bildung PA-044 bis PA-070 aowie PA-125 bis PA-129 an das Ende der Tagesordnung.

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-045: Bildung: Schulbildung (7)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • Abstimmung: Angenommen
GO-Antrag auf Auszählung

Abstimmung

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Ergebnis

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Bildung: Schulbildung (7)

Text

Schulen sind als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr zu organisieren (ausgenommen berufliche Schulen). Kernarbeits- und Unterrichtszeit ist von 09:00 bis 15:00 Uhr. Davor und danach sind geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) anzubieten.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung, GO-Antrag auf Auszählung

  • Ja: 75
  • Nein: 24

Ergebnis

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PA-046: Bildung: Schulbildung (8)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (8)

Text

Die Piraten fordern die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung haben das Recht auf den Besuch einer Regelschule (Inklusion). Alle Regelschulen sind somit Inklusionsschulen. Jede Klasse muss bis zu 3 beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse wird durch einen Förderlehrer unterstützt (durchgängig).

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-047: Bildung: Schulbildung (9)

  • Vorstellung
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
Bildung: Schulbildung (9)

Text

An jeder Schule sind pro 100 Schüler

  • Schul-Sozialpädagogen
  • Schul-Psychologen,
  • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
  • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche einzusetzen.

Begründung

Diese Unterstützung der Lehrenden durch Spezialisten hat sich im finnischen Schulsystem sehr bewährt.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-048: Bildung: Schulbildung (10)

  • Vorstellung
Bildung: Schulbildung (10)

Text

Lernende mit Lernproblemen haben Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-049: Bildung: Schulbildung (11)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 30 sek -> abgelehnt
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (11)

Text

Der Wechsel zwischen verschiedenen Schulen - auch aus anderen (Bundes-)Ländern - ist durch individuelle Förderung zu unterstützen.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-050: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (1)

  • Vorstellung
  • Diskussion
Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (1)

Text

Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern ist qualitativ hochwertig und die Arbeit wird entsprechend dotiert.

Begründung

  • Lernende brauchen Fachleute für das Lernen. Lehrkräfte sind fachlich, fachdidaktisch und pädagogisch ausgebildet (Motto:„Schwimmlehrer gesucht, der schwimmen kann“).
  • Auch die qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit von Erzieherinnen/Erziehern wird angemessen entlohnt.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-051: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (2)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (2)

Text

Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher wird beibehalten.

Begründung

  • Eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit wird weiterhin gewährleistet.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-052: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (3)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (3)

Text

Lehrkräfte haben einen Rechtsanspruch auf interne und externe Beratung.

Begründung

  • Unterricht wird professionell weiterentwickelt.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-053: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse (4)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen, da er in PA-056 Alternative 3 enthalten ist.

PA-054: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Text

Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf dringend einer Veränderung. Ziele der Piraten sind hier:

  • Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
  • Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
  • In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
  • Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
  • Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.

Begründung

-

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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PA-055: Bildung: Schulbildung (X1) (2 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-056: Bildung: Schulbildung (X2) (4 Alternativen)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (X2)

Text - Alternative 1

Schule hat nach demokratischen und freiheitlichen Grundsätzen alle an Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer, u.s.w.) Mitsprache und Mitwirkunsgmöglichkeiten zu gewährleisten. Alle Gruppen erhalten das gleiche Stimmrecht, um eine einseitige Dominanz von Lehrern, Eltern, Schule, Behördern u.s.w. zu verhindern.

Text - Alternative 2

Die Piraten treten dafür ein, die Gremien und Entscheidungs-Positionen einer Schule durch Wahlen der zu besetzen. Die Stimme des Lernenden kann vom Lernenden selbst oder von seinen Eltern wahrgenommen werden.

Dieses gilt insbesondere für die Wahl es Schulleiters, der alle 5 Jahre gewählt wird und einmal wiedergewählt werden kann. Bei der Wahl des Schulleiters haben alle Schulangehörigen das gleiche Stimmgewicht.

Die bisherige Gesamtkonferenz wird durch ein repräsentatives Gremium abgelöst, in dem Lehrende 50% der Delegierten stellen, Lernende und Eltern je 25%. Die Fachkonferenzen setzen sich weiterhin aus allen Fachlehrern sowie einer gleiche großen Zahl von Eltern und Schülern zusammen. Bei allen anderen Gremien ist ebenso zu verfahren.

Text - Alternative 3

Schul- und Abteilungsleiter werden von der Schulgemeinde im 5-Jahresrhythmus gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Text - Alternative 4

Die Piraten treten dafür ein, die Gremien und Entscheidungs-Positionen einer Schule durch Wahlen der zu besetzen. Die Stimme des Lernenden kann vom Lernenden selbst oder von seinen Eltern wahrgenommen werden.

Die bisherige Gesamtkonferenz wird durch ein repräsentatives Gremium abgelöst, in dem Lehrende 50% der Delegierten stellen, Lernende und Eltern je 25%. Die Fachkonferenzen setzen sich weiterhin aus allen Fachlehrern sowie einer gleiche großen Zahl von Eltern und Schülern zusammen. Bei allen anderen Gremien ist ebenso zu verfahren.

Text - Alternative 5

-

Begründung

Für Alternative 3: Schul- und Abteilungsleiter sind Erste unter Gleichen („primus inter pares“) und sorgen für die Umsetzung von tragfähigen Rahmenbedingungen für gelingendes Lernen.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Alternative 3 hat die höchste Zustimmung
Alternative 3 keine 2/3 Mehrheit

Damit sind alle Anträge abgelehnt
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Die Versammlungsleitung wird an Stefan Schimanowski übergeben

Finanzierbarkeit der Landesgeschäftsstelle/Wahlkampfzentrale in 2012

  • Vorstellung der Änderung zur Tagesordnung
  • Begründete Gegenrede
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Hinzufügen uns sofortige Behandlung des Punktes "Entbindung des Vorstandes von der Verantwortung eines Wahlkampfbugets von ca. 4.500,00 € in folge des Beschlusses über die LGS.(SA-015)"

Begründung

Mündlich durch Jürgen Erkmann

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-15: Antrag vom Landesvorstand zu Entbindung von der Verantwortung infolge des Beschlusses zur LGS

  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf 1 min -> angenommen
  • Vorstellung durch Lothar Krauss
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
SA-15: Antrag vom Landesvorstand zu Entbindung von der Verantwortung infolge des Beschlusses zur LGS

Text

Entbindung von der Verantwortung eines Wahlkampfbudgets von ca. 4500 € in Folge des Beschlusses für die Landesgeschäftsstelle.

Begründung

-

Antragsteller

Der Landesvorstand
GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wer würde die Entlastung des Vorstandes davon abhängig machen ober er den Beschluss SA-06 Ignoriert?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

negativ
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GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

"Wer würde die Einrichtung einer LGS im 1. Quartal 2013 befürworten?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

unentschieden
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  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste -> abgelehnt
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Einfügen eines Punktes SA-17 und sofortige Behandlung. "Änderung des Beschlusses zur LGS dahingehend das die Einrichtung erst im Jahr 2013 erfolgt und unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit."

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Einfügen eines Punktes und sofortige Behandlung. "SA-06 noch mal debattieren."

Begründung

Es gibt ein kostenloses Angebot aus Bad Homburg

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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  • SA-015 wird vom Antragstellerzugunsten von SA-17 zurückgezogen
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Text

Vorziehen des Antrags SA-16: Neuabstimmung des gestrigen Antrags zur LGS

Begründung

Mündlich durch Thorsten Fogelberg

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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SA-17: Wahlkampfzentrale unter Vorbehalt ab 2013

  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
GO-Antrag auf geheime Abstimmung

Abstimmung

Mindestens 5 der akkreditierten Piraten unterstützen den Antrag

Ergebnis

Mangels Anzahl der unterstützenden Piraten abgelehnt
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SA-17: Wahlkampfzentrale unter Vorbehalt ab 2013

Text

Der Beschluß SA-05 gilt unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit und ab 2013

Begründung

Wahlkampfzentrale zu teuer

Antragsteller

Bastiaan Zapf

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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Bericht von Jan Leutert über Blockupy

Fortsetzung: Neues Bildungsprogramm für die Piratenpartei Hessen

PA-057: Bildung: Schulbildung (X3)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-058: Bildung: Schulbildung (X4)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-058-A: Alternativantrag Schulbildung (X4)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-059: Bildung: Schulbildung (X5)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-060: Bildung: Schulbildung (X6) (2 Alternativen)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
  • Diskussion
Bildung: Schulbildung (X6)

Text - Alternative 1

Die Piraten streben die Überwindung des veralteten mehr-gliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens schließt sich der 6-jährigen Grundschule eine 4-jährige Gemeinschaftsschule an. Hier wird zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen.

Das schließt die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.

Text - Alternative 2

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände bilden das Grundgerüst der Schule nach der Grundschulzeit.

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1:

Da jeder Schüler individuelle Lernvoraussetzungen und Leistungsvermögen mitbringt, ist die vermeintliche Homogenisierung in leistungsbezogene Kurse/Klassen nachweislich zur spezifischen und individuellen Förderung/Forderung unbrauchbar. Individuelle Neigungen und Forderung/Förderung sollten gezielt zugewählt werden können. Das soziale Lernen in leistungsgemischten Klassen zeigt bereits in der Grundschule Erfolge im Erlernen von Solidarität, Mitgefühl und Empathie.

Alternative 2:

Leistungsdifferenzierte Klassenverbände ermöglichen eine gelingende innere Differenzierung und individuelle Förderung.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

Alternative 1 ist angenommen
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Die Versammlungsleitung wird an Uwe Schneider übergeben

GO-Antrag auf Nehmen Sie diesen Auftrag an?

Text

§4 Abs. 9 Hebt ein Pirat beide Hände und ruft "Nehmen Sie diesen Auftrag an?", summt der Parteitag gemeinsam die Titelmelodie von "Mission Impossible". Dieser Absatz wird sich anschließend selbst zerstören.

PA-061: Bildung: Schulbildung (X7) (2 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-062: Bildung: Schulbildung (X8) (2 Alternativen)

  • Vorstellung
  • Diskussion
  • GO-Antrag auf Schließung der Redeliste -> angenommen
Bildung: Schulbildung (X8)

Text - Alternative 1

Wir lehnen entschieden alle Versuche ab, Bildung durch Standardisierungen, zentrale Prüfungen oder andere Kontrollmaßnahmen politischen oder wirtschaflichen Spezialinteressen zu unterwerfen. Wir glauben insbesondere nicht, dass alle das Gleiche lernen sollten und das Bildung in irgendeiner Form mess- oder bewertbar ist.

Bildungsstandards, Kompetenzorientierung und Evaluationen werden daher abgeschafft.

Text - Alternative 2

Die Piraten fordern die Umsetzung von Bildungsstandards, die verbindlich festlegen, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Können von Schüler/innen in einem bestimmten Fach zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens zu erwerben sind. Schule hat hierzu alle erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der Schüler zu treffen und ist für deren Erreichung verantwortlich und rechenschaftspflichtig (Evaluation und Transparenz).

Text - Alternative 3

-

Text - Alternative 4

-

Text - Alternative 5

-

Begründung

Alternative 1:

  • Schulen sind keine Betriebe, Lernende keine Massenprodukte, Lehrkräfte keine Discountarbeitskräfte und Schulleiter keine Betriebsmanager.
  • Schulorchester, Schulgarten, Schulpartnerschaften, Schultheater, Klassenfahrten, Lesenächte usw. werden ermöglicht. Bildungsstandards und Kompetenzorientierung können diese u.a. dort stattfindenden Bildungsprozesse nicht gewährleisten.

Alternative 2:

Wer die Qualität unseres Bildungssystems nachhaltig verbessern will, kommt nicht umhin, bestimmte Regeln und Normen zu definieren und auf deren Einhaltung/Umsetzung zu achten. Jedwedem Qualitätsgedanke bzw. -anspruch geht somit Evaluation und Rechenschaftslegung einher.

Evaluation und Rechenschaftslegung/Veröffentlichung nach klar definierten Kriterien sind klarer Ausdruck des Transparenz-Anspruches der Piraten in der Bildung. Die finanziellen Aufwendungen eines Schülerlebens betragen für den Staat mehr als 50.000€ bis zur mittlerern Reife. Die Kosten eines verbeamteten Lehrers betragen i.d.R. mehr als 60.000€ pro Jahr. Bisher war kein Nachweis auf eine effiziente und effektive Verwendung der finanziellen Ressourcen vorgesehen. Weder Schüler noch Lehrer oder andere Bildungsbeteiligte (Kultusbürokratie) mussten sich rechtfertigen.

Die Einführung von Bildungsstandards, die klar definieren, was ein Schüler am Ende mindestens Können muss bzw. was von diesem erwartet werden kann, setzt alle an der Bildung Beteiligten unter Zugzwang, diese Ziele auch zu erfüllen. Dies gibt es bisher nicht, da derzeit keinerlei Verantwortungsübernahme/Rechtsfertigung vorgesehen ist. Auch bei Bildung muss eine zu definierende Qualität gewährleistet sein.die bundesrepublikanische Gesellschaft (insb. der Schüler) hat ein Recht darauf, das Bildung zielgerichtet, effizient und effektiv ist.

Lehrer haben sich wie jeder andere Arbeitnehmer auch, durch Evaluation für ihre Arbeit zu rechtfertigen! Schüler haben das Recht, dass sie am Ende der Schulzeit wenigstens minimale von der Gesellschaft geforderte Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, sowie reflexives Verhalten erworben haben. Standards, Kompetenzen und Evaluation mit einer vermeintlichen Ökonomisierung durch z.B. Bertelsmann abzulehen ist nicht akzeptabel.

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

beide Alternativen haben keine 2/3 Mehrheit
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GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Möchte die Versammlung Pünktlich um 18:00 Uhr aufhören?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

positiv
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PA-063: Bildung: Schulbildung (X9) (3 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-064: Bildung: Schulbildung (X10) (2 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-065: Bildung: Schulbildung (X11) (2 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-066: Bildung: Frühkindliche Bildung (X1)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-067: Bildung: Landesbildungshaushalt

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-068: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X1)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-069: Bildung: Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte (X2)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-070: Bildung: Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte (3 Alternativen)

  • Vom Antragsteller zurückgezogen

PA-078: Bildung: Schulbildung (X12)

  • Vorstellung
Bildung: Schulbildung (X12)

Text

Schule ist überwachungsfreier Raum. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form ab.

Begründung

Hier wird eine explizite ureigene Piraten-Forderung aus aktuellem Anlass aufgegriffen:

http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27M_107_2012%27

Antragsteller

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

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GO-Antrag auf Meinungsbild

Text

Wir hätten jetzt noch 5 Anträge im Bildungsblock. Möchte die Versammlung diese jetzt noch behandeln?

Abstimmung

offene Abstimmung

Ergebnis

eher negativ
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Danksagung des Versammlungsleiters an die Versammlung, die Antragsteller, die Orga, die Technik, die Protokollanten, die Antragskommission und die anderen Versammlungsleiter.

Die Orga bitte noch um Hilfe beim Abbau und Aufräumen.

Die PG Hessentag braucht noch etwas Unterstützung Der Stand ist in Halle 7 Stand 714

18:03 Uhr Schließen der Versammlung und des Landesparteitags 2012 in Gernsheim