BW:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Nichtraucherschutzgesetze

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FRAGE
FRAGE:
In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?
  • A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln
  • B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen
  • C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)


Matthias

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Sven Krohlas

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

  • A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln
  • B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen
  • C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)

Variante A lehne ich ab. Jeder Mensch sollte auch die Möglichkeit haben, ohne intensivst passiv Zigarettenrauch konsumieren zu müssen an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Wirtschaft regelt dies nicht von alleine.

Meine persönliche Erfahrung mit dem Rauchverbot: Seit der Einführung finde ich beispielsweise abendliche Clubbesuche wesentlich angenehmer. Ich gehöre zu den Leuten, die gerne ein Glas Wein trinken. Vor dem Rauchverbot in BW war dies kaum möglich, da er recht bald einen bitteren Geschmack angenommen hat. Das "Highlight" war ein Clubabend, nach dem ich auf dem Heimweg die Nase geschnäuzt habe, und das Taschentuch war danach schwarz.... Das kann nicht mehr gesund gewesen sein.

Die derzeitige Situation, in der jedes Bundesland die Thematik anders regelt, ist jedoch auch nicht optimal. Hier sollte meiner Meinung nach eine Vereinheitlichung angestrebt werden. Mit der Regelung in Baden-Württemberg könnte ich dabei gut leben. Sie schützt Nichtraucher hinreichend und erlaubt die Einrichtung von Raucherräumen. Gut belüftete Orte wie Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen. Und trotz Rauchverbot scheinen die Umsätze in der Gastronomie zu steigen, zumindest in Bayern, wo es die strengsten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland hat.[1]

Frank Schröder

Rauchverbote in der Öffentlichkeit halte ich grundsätzlich für zulässig und wünschenswert, um dem Recht der Mitmenschen auf körperliche Unversehrtheit Rechnung zu tragen. Allerdings darf die Freiheit der Raucher nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Konkret bin ich für ein Verbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Ich finde eine möglichst weitreichende Regelung wie in Bayern gut, da mit zu vielen Ausnahmen kein effektiver Gesundheitsschutz der Nichtraucher möglich ist. Ich bin aber gegen ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Das wäre auch mit unseren Grundsätzen einer liberalen Drogenpolitik nicht vereinbar.

Grundsätzlich befürworte ich eine möglichst einheitliche Regelung im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht vom Wohnort abhängen. Trotzdem ist ein Stückwerk als Übergangslösung ist immer noch besser als gar keine Regelung. Unabhängig von meiner geschilderten persönlichen Meinung wäre ich allerdings bereit, auch einen gegebenenfalls anderslautenden Parteitagsbeschluss zu vertreten.

Stimmbürger

FRAGE: In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

C) Ja, für eine bundeseinheitliche Regelung:

In öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmittel finde ich die einheitliche Regelung gut.

In der Gastronomie sollte das Rauchen nur im Nebenraum erlaubt sein.

Julia Rott

Ich begrüße die Regelungen in Baden-Württemberg und würde mir in allen Bundesländern ähnliches wünschen. Eine bundeseinheitliche Lösung stelle ich mir bei dem leider doch kontroversen Thema nicht so einfach und zielführend vor. Die Entscheidung sollte daher bei den Ländern bleiben.

Bastian Haas

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?
Ich stimme hier für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Ich kann nur wenige Vorteile einer bundeseinheitlichen Regelung erkennen. Dass wir gar keine Nichtraucherschutzgesetze brauchen, ist ebenfalls falsch.
Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt und wie der Nichtraucherschutz in allen Ländern geregelt ist. Wo ein solcher Schutz fehlt, sollte hier auf jeden Fall etwas getan werden.

Andreas Lotter

Ich wünsche mir hier eine bundesweit einheitliche Regelung, welche sich am eher strengen bayrischen Gesetzt orientiert. Dieses Gesetzt kam übrigens durch eine Volksabstimmung zustande, es erfüllt also all unsere Forderungen und Wünsche hinsichtlich der Einbindung der Bürger und man darf vermuten daß die Bürger in anderen Bundesländern durchaus ähnlich abstimmen würden.

Norbert Hense

Ich bin für B. Das können und sollen die Länder regeln. Abstimmen kann man sich über die Ministerkonferenz.

Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Ich fände eine bundeseinheitliche Regelung besser. Das muss aber nicht zwingend durch ein Bundesgesetz erfolgen, wir haben auch in anderen Bereichen Staatsverträge, die bundeseinheitliche Regelungen einführen.

Zum Inhalt der Regelung: Ich würde die bayrische Variante bevorzugen. Die Erfahrung zeigt dort, dass die Umsätze entgegen einiger Befürchtungen nicht einbrechen. Sie sind entgegen dem Trend sogar gestiegen. Ob das Korrelation oder Kausalität ist will ich hier nicht beurteilen, dazu habe ich auch zu wenig Zahlen. Aber gerade in der Gastronomie haben Nichraucher_innern vor allem bei kleinen Bars oft nur die Wahl zwischen Rauch akzeptieren oder nicht in Bars gehen. Diese Einschränkung wird durch die bayrische Regelung aufgehoben.

Andreas Hahn

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

  • A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln
  • B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen
  • C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)

Gegen Passivrauchen kann ich mich nicht wehren, außer ich vermeide Örtlichkeiten in denen geraucht wird. Ergo wird entweder meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder meine Gesundheit beeinträchtigt. Raucher können zum Rauchen auch temporär an einen geeigneten Platz gehen ohne Nichtraucher zu beeinträchtigen. Da Rauchen eine bewusste Handlung ist halte ich die Einschränkungen der Raucher beim Nichtraucherschutz für akzteptabel. Ein Arbeitsplatz in der Industrie mit der Luftqualität einer Raucherbar würde übrigens weitreichende Schutzmaßnahmen für die dort arbeitenden Menschen erfordern.

Ich präferiere das bayrische Gesetz, eine bundeseinheitliche Regelung würde ich bevorzugen.

Andre Martens

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

Schön wäre es, den bayrischen Nichtraucherschutz in ein Bundesgesetz fließen zu lassen.

Alexander R. Brehm

FRAGE:

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

   A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln
   B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen
   C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie) 

Antwort:

Es solle eigentlich A sein, wegen vielfach mangelnder Rücksichtnahme auf Nichtraucher kann die Richtige Antwort nur C sein. Ich bin beruflich aus der Gastronomie und kenne das Problem. Viele Wirte haben nicht die Möglichkeit, ihr Lokal in einen Raucher- und einen Nichtraucherbereich zu trennen. Meiner Meinung nach sollte es die Möglichkeit geben, dass in Kneipen geraucht werden darf, wenn diese als Raucherlokal gekennzeichnet sind. Nichtraucher wie ich können dann immernoch entscheiden, ob sie hineingehen möchten oder nicht. Im Endeffekt würde ich es in die Hand des Wirtes legen, wofür er sich entscheidet. Eine zu restrektive Gesetzgebung bringt keinem was.

Thomas Lambeck

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?
Mir war nicht bewusst, dass es unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze gibt. Die Antwort wird also etwas knapper ausfallen.

A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln.
Das lehne ich ganz klar ab.

B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen.
Nein. Die Gesundheit betreffende Themen würde ich eher auf Bundesebene ansiedeln wollen.

C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)
Ja.

Ich habe momentan keine konkreten Vorschläge für Veränderungen. Die derzeitige Regelung bei uns in Baden-Württemberg finde ich gut.

NineBerry

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

Ich bin für Regelungen, die Nichtraucher effektiv schützen. Dazu müssen alle öffentlichen Orte (auch Gastronomie und Unterhaltungsstätten) per Default Nichtraucherzonen sein. Auch der Arbeitnehmerschutz sollte sichergestellt sein, das ist noch nicht in allen Bundesländern der Fall. Die Regelungen wie in Bayern gehen aber auch mir zu weit. Solange der Nichtraucherschutz sichergestellt ist, bin ich für die Möglichkeit von separaten Raucherzonen in der Gastronomie (ohne Bewirtung) offen.

Ich habe dazu auch schon mal gebloggt vor zwei Jahren: http://www.neunbeere.de/blog/2010/07/rauchverbot/

Max Kehm

Aus gesundheitlichen Gründen bin ich der Meinung das der Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und Gaststronomie wichtig ist. In Gaststätten sollte das Rauchen nur dann erlaubt sein wenn diese einen Raucheraum/Nebenraum zur Verfügung stellen können so das Nichtraucher nicht zwangsläufig dem Rauch ausgesetzt sind.

Eine Bundesweit einheitliche Regelung halte ich durachaus für sinvoll, sie sollte jedoch wie in Bayern unter Beteiligung der Bürger durch eine Volksabstimmung zustande kommen.

Volker Dyken

Ich plädiere gegen nicht unbedingt notwendige rigide Maßnahmen zur Reglementierung von Rauchern wie ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Erforderlich ist eine Regelung nur für Bereiche, wo die Gesundheit der Nichtraucher tatsächlich anders nicht geschützt werden kann. Unter dem liberalen Credo, so wenig wie möglich durch Regeln und Verbote zu steuern und sie nur dort einzusetzen, wo sie Sinn machen, spreche ich mich für einen Entwurf einer bundeseinheitlichen Rahmenregelung aus, der Interessen von Rauchern und Nichtrauchern in gleicher Weise berücksichtigt. Pauschale Sanktionierung lehne ich ab. Da in Bayern allerdings das Volk entschieden hat und der Volkswille über allem steht, kann es für dieses Territorium eine Ausnahmeregelung geben, wenn ein Bundesrahmengesetz für den Nichtraucherschutz vom ganzen deutschen Volk in einem Referendum verabschiedet worden ist.

Christoph Grüner

Mir als Nichtraucher gefallen die momentanen Regelungen. Allerdings bin ich der Meinung, wenn so etwas reguliert wird, dann bitte Bundeseinheitlich. Wer das macht, Bund oder Länder, ist nebensächlich.

Holger 'LeLion' Reichert

Ich würde eine Bundeseinheitliche Regelung in der Art der Baden-Württembergischen Regelung bevorzugen. Ich denke dieser Ansatz hat sich inzwischen bewährt. Nichtraucherschutzbelange sind ausreichend berücksichtigt und Raucher haben sich damit arrangiert.

Einheitlich deshalb, weil es klarer und weniger verwirrend wäre. Aber ich könnte auch mit der bisherigen Praxis leben, dass es jedes Bundesland in Nuancen anders regelt.

Jürgen 'Yonny' Martin

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen? A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)

In meinem Leben habe ich über lange Phasen hinweg geraucht und auch wieder nicht geraucht. Im Moment bin ich Nichtraucher. Insofern war es immer meine eigene Entscheidung, ob ich rauche oder nicht. Eine staatliche Bevormundung von privaten Verhaltensweisen durch zu strikte Verbotsregelungen lehne ich ab. Trotzdem möchte ich dem Punkt A) nicht uneingeschränkt zustimmen.

Unser Grundsatzprogramm fordert unter dem Punkt "Schutz von Nichtkonsumierenden" ausdrücklich die Sanktionierung von Verhalten, das Dritten schadet. Ich denke vor allem an Kinder, sehe rauchende Mütter am Kinderwagen, oder gar eine Erzieherin, die nicht an sich halten kann, ihre Schützlinge voll zu qualmen.

Eine Kultur der Rücksichtnahme ist aber inzwischen auch in unserer Gesellschaft die Regel, so dass wirklich nur in Ausnahmefällen sanktioniert werden sollte,

Jürgen 'Yonny' Martin

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen? A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)

In meinem Leben habe ich über lange Phasen hinweg geraucht und auch wieder nicht geraucht. Im Moment bin ich Nichtraucher. Insofern war es immer meine eigene Entscheidung, ob ich rauche oder nicht. Eine staatliche Bevormundung von privaten Verhaltensweisen durch zu strikte Verbotsregelungen lehne ich ab. Trotzdem möchte ich dem Punkt A) nicht uneingeschränkt zustimmen.

Unser Grundsatzprogramm fordert unter dem Punkt "Schutz von Nichtkonsumierenden" ausdrücklich die Sanktionierung von Verhalten, das Dritten schadet. Ich denke vor allem an Kinder, sehe rauchende Mütter am Kinderwagen, oder gar eine Erzieherin, die nicht an sich halten kann, ihre Schützlinge voll zu qualmen. Die Gastronomen sollten allerdings selbst entscheiden, wie weit sie in ihren Lokalen das Rauchen einschränken wollen.

Eine Kultur der Rücksichtnahme ist aber inzwischen auch in unserer Gesellschaft die Regel, so dass wirklich nur in Ausnahmefällen sanktioniert werden sollte,

Jochengp

Bin selbst Nichtraucher. Bin für die Alternative B.

Simone Gaiser

C) Ja, für eine bundeseinheitliche Regelung

In öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmittel finde ich die einheitliche Regelung gut.

In der Gastronomie sollte das Rauchen vom Gastwirt bestimmt werden. Jeder Gast kann auch selbst entscheiden, ob er in eine Raucherkneipe gehen möchte oder lieber zu den Nichtrauchern.

Schön ist es natürlich, wenn der Essensbereich vom Raucherbereich getrennt ist.

Nathanael Bienia

Ich bin für eine bundeseinheitliche Regelung, die zum einen das Rauchen im ÖPNV, in öffentlichen Gebäuden und bei Anwesenheit von Kindern untersagt. Gastronomiebetriebe und alle nicht öffentlichen Gebäude betritt man freiwillig, somit sollte jeder Betrieb selbst entscheiden ob das Rauchen erlaubt ist oder nicht. Die Hygienestandarte sind natürlich immer einzuhalten, egal ob geraucht wird oder nicht.

Heinz Kraft

In Deutschland gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetze. Welcher nachstehenden Meinung würdest du dich anschließen?

  • A) wir brauchen keine Gesetze zum Nichtraucherschutz, das sind Gesetze, die Raucher unnötig gängeln
  • B) für den Status quo, also dass die Länder das regeln sollen
  • C) für eine bundeseinheitliche Regelung: bitte dabei ausführen, wie strikt eine bundeseinheitliche Regelung aussehen soll (vor allem in der Gastronomie)

Welche Politiker haben sich da seinerzeit zu profilieren gesucht? Die Namen sind bekannt! Hätte man es nicht bei einem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und anderen frei zugänglichen Einrichtungen belassen können? Am Beispiel der bekannten „Weißen Flotte“ auf dem Bodensee ist das Rauchen mittlerweile selbst an Deck nicht mehr erlaubt!

„Absurdistan“ und Regelungswut lassen grüßen!

In Restaurants erachte ich ein Rauchverbot für richtig. Dem Kneipier um die Ecke sollte man zugestehen, welche Regelung vorzuziehen wäre.

Dee Kay

Ich war wirklich überrascht über die echte Steigerung der Lebensqualität durch die Einführung des Nichtraucherschutzgesetz und kenne viele Raucher die die Maßnahme gerade in der Gastronomie selbst sehr schätzen, im Nichtraucherbereich sitzen selbst wenn es eine "Räucherkammer" gibt.

Ein Bundesgesetz ist immer charmant muss aber dann so flexibel sein, dass lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden können.

Tobias Zawisla

Ich sehe nicht die Notwendigkeit, diese Frage auf Bundesebene zu regeln.

Allgemein möchte ich einen effektiven Nichtraucherschutz, der allerdings auch nicht dazu führt, Raucher aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Ein Rauchverbot in Bewirtungseinrichtungen ist richtig, in gastronomischen Einrichtungen ohne Bewirtung sollte es weiterhin Entscheidung des Betreibers bleiben.

René Schmalian

Ich wäre für c in seiner Ausprägung wie in Baden-Württemberg.

Roman Brauchle

C) Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit der Raucher sondern auch der Passivraucher. Eine strenger Bundesweiter Schutz ist meiner Meinung nach richtig.

Sven Fuchs

Verbote sind so sinnvoll wie Nichtraucher geschützt werden können. Man kanns hier aber auch übertreiben und und bei einem ausgeglichenem Ansatz wäre eine einheitliche bundesweite Regelung wohl fördernd.

Michael Lipp

•C) für eine bundeseinheitliche Regelung! (und das sehr schnell)

... Kennzeichnung der Rauchergastronomie!

mündige Bürger entscheiden selbst! Wer als Gast in einer Gastronomie rauchen darf entscheidet der Wirt! In 73 von 100 kleinen Kneipen auf dem Land wir derzeit geraucht! Das Rauchergesetz nicht umzusetzen macht den Wirt kriminell und führt bei Umsetzung zur Wettbewerbsbenachteiligung, das gilt vorallem in grenznahem Gebiet! Prohibition auf anderem Weg, Sperrzeiten, GEMAgebüren, Raucherschutz, überzogene Hygieneauflagen, Brandschutz, ... verbietet doch einfach die Gastronomie und das lachen auf der Straße, (... wie in Bayern!)