Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Duesenberg |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Satzungsänderungen sollen mit der Schließung des Parteitages in Kraft treten. |
Schlagworte | Rechtskraft Beginn Wirksamkeit Sätzungsänderungen |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRechtskraft von angenommenen Satzungsänderungen beim Bundesparteitag AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, Abschnitt A §12 der Bundessatzung folgenden Absatz hinzu zu fügen: "Wenn ein Satzungsänderungsantrag nichts anderes bestimmt,
tritt eine beschlossene Satzungsänderung mit der Schließung des Parteitages in Kraft." Antragsbegründung(SGO und FinanzO sind Teil der Satzung) In Neumünster zB. hätte es sein können, dass die Versammlungsleitung hätte neu gewählt werden müssen, wenn die dort beschlossene neue Schiedsgerichtsordnung einen Versammlungsleiter betroffen hätte. Weiterhin soll es damit klar gestellt werden, dass ein Bundesparteitag durch derartige Beschlüsse nicht handlungsunfähig oder anfechtbar wird, weil ein Beschluß sofort in Kraft tritt. Hier ist ganz eindeutig die offizielle Schließung der Versammlung gemeint und nicht etwa eine Vertagung. Diskussion
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